JUNI 2015 ZERMATT

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1 Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen PERSKINDOL SWISS EPIC TRAININGSCAMP Juni 2015 Hotel Schweizerhof Zermatt Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen, als vor dem Gesetz verantwortliche Person und SWISS EPIC AG ein Vertrag zustande, sofern Sie nicht spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung seitens SWISS EPIC AG, vom Vertrag ebenfalls schriftlich zurücktreten. Wir möchten Sie auffordern, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen achtsam zu lesen. 1. Organisator SWISS EPIC AG, Jenatschstrasse 5, 8002 Zürich Nachfolgend SWISS EPIC AG genannt 2. Anmeldung 2.1. Rechtskräftigkeit der Anmeldung SWISS EPIC AG empfiehlt eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl für das Trainingscamp beschränkt ist. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Die Anmeldung wird erst mit der Überweisung der Anzahlung rechtskräftig Pflichten SWISS EPIC AG Der Veranstalter verpflichtet sich, gemäss Ausschreibung ein entsprechendes Angebot zusammenzustellen Pflichten Teilnehmer Der Teilnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Preise zu bezahlen und die Zahlungsmodalitäten einzuhalten. 3. Zahlungsbedingungen 3.1. Preise Die Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei einer Unterkunft bei Doppelbelegung im Doppelzimmer inkl. Vollpension. D.h. bei Einzelbelegung wird ein entsprechender Zuschlag erhoben.

2 3.2. Zahlung. Die Zahlung hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann SWISS EPIC AG den Teilnehmer von der Teilnahme am Camp ausschliessen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Detailinformationen nach Eingang Ihrer Zahlung zugestellt, spätestens jedoch 10 Tage vor Abreise. 4. Annullation durch den Teilnehmer 4.1. Annullation und Fristen Eine Annullation kann per Post (eingeschrieben) oder per erfolgen (Rückbestätigung seitens SWISS EPIC AG ist massgebend) erfolgen. Es gelten folgende Konditionen: Tage vor Reisebeginn: 10% des Packagepreises Tage vor Reisebeginn: 50% des Packagepreises Tage vor Reisebeginn: 80% des Packagepreises 14 Tage vor Abreise und Nichterscheinen: 100% des Packagepreises Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie über eine solche verfügen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung Vorzeitige Abreise Sollten Sie aus irgendeinem Grund das Camp vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Arrangement nicht rückerstattet werden Stichtag Annullation Massgebend zur Berechnung der Frist ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend Ersatzreisende Wenn Sie Ihre Teilnahme absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

3 5. Absage durch SWISS EPIC AG 5.1. Mindestteilnehmerzahl Das Trainingscamp hat eine Teilnehmerzahl von mindestens 18 Personen. Beteiligen sich an am Trainingscamp weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann SWISS EPIC AG das Camp bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Beginn absagen. Den bereits angemeldeten Teilnehmern wird in einem solchen Fall der gesamte Packagepreis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen Höhere Gewalt, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt Höhere Gewalt, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt (z.b. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können SWISS EPIC AG veranlassen, das Camp abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie SWISS EPIC AG so rasch als möglich. Wird das Camp abgesagt, wird Ihnen der bezahlte Packagepreis komplett rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen Reiseabsage aus anderen Gründen SWISS EPIC AG ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Wird das Camp abgesagt, wird Ihnen der bezahlte Packagepreis komplett rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 6. Programmänderungen 6.1. Programmänderungen Programmänderungen sind jederzeit möglich. Diese werden durch die Mitarbeiter vor Ort kommuniziert Tourenänderungen Können die vorgesehenen Touren durch irgendwelche von uns nicht beeinflussbare Gegebenheiten nicht wie vorgesehen gefahren werden, so bemüht sich SWISS EPIC AG um gleichwertigen Ersatz. Jedoch ausdrücklich ohne Pflicht auf Rückerstattung gewisser Beträge an den Teilnehmer Trainingszeiten SWISS EPIC AG bemüht sich, bei Trainingscamps die Trainingszeiten möglichst den Wünschen der Kunden gerecht zu fixieren. Trotzdem kann es vorkommen, dass Änderungen im Trainingsplan auftreten. In allen Fällen gelten die Zeiten, welche von den Mitarbeitern vor Ort bestätigt werden. 7. Versicherungen Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sein. Eine Mitgliedschaft bei der REGA oder ähnlichem Rettungsdienst wird empfohlen.

4 8. Haftung 8.1. Haftungsausschluss SWISS EPIC AG lehnt die jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern ab. SWISS EPIC AG haftet gegenüber dem Teilnehmer in folgenden Fällen nicht: Versäumnisse des Teilnehmers; unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SWISS EPIC AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte Transportschäden und Diebstahl Mountainbikes SWISS EPIC AG haftet nicht für auf Transporten (Bergbahn, Zug, Bussen usw.) entstandene Schäden am Bikes inkl. Gepäck; ebenso nicht bei Diebstahl des Bikes Bike und Gepäck Versicherung für Bike und Gepäck ist Sache des Teilnehmers. SWISS EPIC AG empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reiseversicherung Testbikes Insbesondere haftet der Teilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei unseren Partnern geliehenen Testbikes. 9. Erhöhtes Unfallrisiko 9.1. Eigenverantwortung des Teilnehmers Mountainbiking ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Stürze, Kollisionen mit motorisiertem Verkehr, Steinschlag im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Die Teilnahme an Biketouren erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko Ausrüstung Auf allen Biketouren ist das Tragen eines geprüften Bikehelmes sowie zweckmässiger Bikebekleidung (inkl. Bikehandschuhe und Brille) obligatorisch. SWISS EPIC AG haftet nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes oder mangelhafter Ausrüstung. Eingeschlossen sind dabei auch die Testbikes Medizinische Betreuung Die Bikeguides sind nicht medizinisch ausgebildet, verfügen aber über ein durchschnittliches «Erste-Hilfe-Wissen», welches regelmässig aufgefrischt wird.

5 10. Bildmaterial Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer abgebildet sind) darf von SWISS EPIC AG ohne Rückfragen für Dokumentationen und Werbung in jeglicher Form verwendet werden. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und SWISS EPIC AG ist schweizerisches Recht anwendbar. Es wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart. Zürich, im März 2015 SWISS EPIC AG

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