STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C IV - ur/10 Kennziffer: C ISSN:

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1 STATISTISCHES LANDESAMT 2013 Statistik nutzen 2010 C IV - ur/10 Kennziffer: C ISSN:

2 Zeichenerklärungen und Abkürzungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die AK-E Arbeitskrafteinheit Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle D Durchschnitt - nichts vorhanden p vorläufig. Zahl unbekannt oder geheim r revidiert X Nachweis nicht sinnvoll s geschätzt... Zahl fällt später an ha 1 Hektar = 100 Ar = m² / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug LF landwirtschaftlich genutzte Fläche ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher Für die Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung 50 bis unter 100 die Darstellungsform verwendet. Einzelwerte in Tabellen werden im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Endsumme gerundet. 2

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 5 Glossar... 6 Tabellen Landesergebnisse T 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche (1001 T)... 9 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 T 7 T 8 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und Größenklassen der Rebfläche (1002 T) Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Eigentums- und Pachtverhältnissen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche sowie Größenklassen der Rebfläche (1005 T) Pachtentgelte landwirtschaftlicher Betriebe mit gepachteten Rebflächen nach Größenklassen der Rebfläche Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Art der Gewinnermittlung/Umsatzbesteuerung sowie nach Größenklassen der Rebfläche (1006 T) Hofnachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen der Rechtsform Einzelunternehmen nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen Regionalergebnisse T 9 T 10 T 11 T 12 T 13 T 14 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und Verwaltungsbezirken Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und ausgewählten Verbandsgemeinden Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und ausgewählten Gemeinden Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und Verwaltungsbezirken Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und ausgewählten Verbandsgemeinden Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und ausgewählten Gemeinden T 15 Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Verwaltungsbezirken T 16 Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach ausgewählten Verbandsgemeinden T 17 Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach ausgewählten Gemeinden

4 Vorbemerkungen Die vorliegende Veröffentlichung enthält ausgewählte Ergebnisse aus der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2010 für landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen. Sie ersetzt die bis zum Jahr 1999 erstellten Veröffentlichungen mit Ergebnissen der Weinbauerhebungen. Weinbauerhebungen waren bis zum Jahr 1999 Teil der Landwirtschaftszählung und richteten sich speziell an Weinbaubetriebe. Agrarstrukturerhebungen wurden zur laufenden Beobachtung der Strukturveränderungen in der Landwirtschaft eingerichtet. Die Erhebung im Jahr 2010 war Teil der Landwirtschaftszählung, die in einem etwa zehnjährlichen Turnus stattfindet. Die Agrarstrukturerhebung wird zukünftig alle drei Jahre auf repräsentativer Basis durchgeführt. Bis zum Jahr 2007 lag ihr ein zweijährlicher Erhebungsturnus zugrunde, wobei ein Teil der Merkmale in jeder zweiten Agrarstrukturerhebung allgemein erhoben wurde. Mit der Erhebung werden zugleich Anforderungen der EU erfüllt. Rechtliche Grundlage für die Erhebung war das Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886). Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung und der Landwirtschaftszählung sind landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Forstbetriebe mit 10 ha und mehr Waldfläche (WF). Zu den landwirtschaftlichen Betrieben gehören auch Einheiten mit weniger als 5 ha LF und mindestens - 10 Rindern, - 50 Schweinen oder zehn Zuchtsauen, - 20 Schafen, - 20 Ziegen, Stück Geflügel, - 0,5 ha Hopfenfläche, - 0,5 ha Tabakfläche, - 1 ha Dauerkulturfläche im Freiland, - jeweils 0,5 ha Rebfläche, Baumschulfläche oder Obstfläche, - 0,5 ha Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland, - 0,3 ha Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland, - 0,1 ha Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen oder - 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze. Dargestellt werden in dieser Veröffentlichung Ergebnisse für landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen. Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung 2010 sind neben den Erhebungsmerkmalen der Bodennutzungshaupterhebung, u. a. Bewässerung, Viehbestände, ökologischer Landbau, Arbeitskräfte, die sozialökonomischen Verhältnisse des Betriebes, Berufsbildung, Buchführung und Art der Gewinnermittlung, Einkommenskombinationen, Eigentums- und Pachtverhältnisse, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie die Inanspruchnahme der Förderung der ländlichen Entwicklung. Die Daten wurden allgemein erhoben. Das Merkmalsprogramm der Landwirtschaftszählung entsprach dem der Agrarstrukturerhebung und umfasste zusätzlich noch die Hofnachfolge und die Art der Umsatzbesteuerung. Ferner war noch eine repräsentative Erhebung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden (Bodenbearbeitungsverfahren, Bodenbedeckung, Landschaftselemente, Stallhaltungsformen, Weidehaltung und die Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger) Bestandteil der Landwirtschaftszählung. Die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung bzw. der Landwirtschaftszählung 2010 werden in den statistischen Berichten der Reihe CIV Agrarstruktur veröffentlicht. Die Tabellen sind, jeweils mit 1 beginnend, fortlaufend nummeriert. Soweit die Darstellung auf der Grundlage einer entsprechenden Tabelle im bundeseinheitlichen Veröffentlichungsprogramm erfolgte, ist die Nummer der Tabelle im bundeseinheitlichen Veröffentlichungsprogramm in Klammern dazugesetzt. Die Nachweisungen in den Tabellen sind gegenüber den Bundestabellen aus Datenschutzgründen teilweise gefasst worden. Bei regionaler Gliederung erfolgt der Nachweis der Ergebnisse nach dem sogenannten Betriebsprinzip, das heißt, die Daten werden in der regionalen Einheit dargestellt, in der sich der Sitz des Betriebes befindet. Die Berichte enthalten auch Ergebnisse für kreisfreie Städte und Landkreise. Dieser statistische Bericht enthält Ergebnisse für Betriebe mit Rebflächen zu den sozialökonomischen Verhältnissen, Arbeitskräften, Eigentums- und Pachtverhältnissen, Pachtentgelten, Art der Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung sowie Hofnachfolge. Die Ergebnisse wurden nach Größenklassen der Rebfläche und Anbaugebieten sowie Anbaubereichen aufbereitet. Die Tabellen zu den Arbeitskräften wurden zusätzlich nach der der Arbeitskräfte erstellt. Zu Vergleichszwecken können die Ergebnisse der Weinbauerhebungen von 1971/72, 1979/80, 1989/90 und 1999 herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die unteren Erfassungsgrenzen angehoben und die Erhebungsmerkmale geändert wurden. Die Erhebungen richteten sich bis 1989/90 an alle Betriebe mit einer bestockten oder zur Wiederbestockung vorgesehenen Rebfläche von mindestens 10 Ar. Darüber hinaus waren auch Betriebe mit weniger als 10 Ar auskunftspflichtig, wenn sie Weinbauerzeugnisse, Trauben, Maische, Most, Wein oder Erzeugnisse daraus zum Verkauf herstellten. Die Erhebung 1999 bezog sich nur auf Betriebe mit 30 Ar und mehr bestockter Rebfläche. Bei den Arbeitskräften gab es eine Vielzahl an Änderungen. So werden z. B. seit 1997 Familienarbeitskräfte nur noch in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen nachgewiesen. Auch wurde mehrfach der Umfang für eine Vollbeschäftigung und die 4

5 Berechnung der Arbeitskräfteeinheiten geändert. Geändert wurde ebenfalls die Definition für die sozialökonomische Betriebstypisierung. 5

6 Anbaugebiet, bestimmtes Glossar Die Festlegung bestimmter Anbaugebiete für Qualitätswein ergibt sich aus 3 Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66). Die Abgrenzung der rheinland-pfälzischen Anbaugebiete ist in Landesverordnungen geregelt. Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb Zu den Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb zählen landwirtschaftliche Arbeiten und Arbeiten in Einkommenskombinationen. Landwirtschaftliche Arbeiten Dazu zählen: sämtliche Feld-, Hof- und Stallarbeiten, Arbeiten für die Betriebsorganisation und -führung, Arbeiten für die Unterhaltung der Betriebsgebäude und Maschinen, Arbeiten für die Lagerung, Verarbeitung (z. B. Silierung) und Marktvorbereitung (z. B. Verpackung), innerbetriebliche Transportleistungen, z. B. beim Absatz selbsterzeugter Produkte des Betriebes und beim Bezug von Produktionsmitteln, nicht abtrennbare Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Haupttätigkeit verbunden sind, z. B. Beizen von Saatgut. Arbeiten in Einkommenskombinationen Diese Tätigkeiten werden von Arbeitskräften des landwirtschaftlichen Betriebes und mit Hilfe der zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Betriebsmittel ausgeübt und/oder basieren auf im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die nachfolgend genannten Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb gegründet, sind diese hier nicht einzubeziehen: Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ohne Herstellung von Wein (z. B. Fleischverarbeitung, Käseherstellung), Fremdenverkehr, Beherbergung, Freizeitaktivitäten, Pensions- und Reitsportpferdehaltung, Erzeugung erneuerbarer Energien (ohne Eigenverbrauch), Herstellung von handwerklichen Erzeugnissen im Betrieb (z. B. Möbel aus Nutzholz), Be- und Verarbeitung von Holz (z. B. Bauholz, Brennholz), Fischzucht und Fischerzeugung, Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten außerhalb der Landwirtschaft (z. B. für Kommunen), Forstwirtschaft, sonstige Einkommenskombinationen. Arbeitskräfte Personen im Alter von 15 Jahren und darüber, die im Berichtszeitraum im landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind. Die Arbeitskräfte werden zunächst in ständige und nicht ständige Arbeitskräfte (Aushilfskräfte und Saisonarbeitskräfte) unterschieden. Die ständigen Arbeitskräfte gliedern sich in Familienarbeitskräfte und familienfremde Arbeitskräfte (im Betrieb Beschäftigte, die keine Familienangehörigen des Betriebsinhabers sind). Bei den ständig Beschäftigten liegt ein unbefristetes oder auf mindestens drei Monate (ab 2010 sechs Monate) abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb vor. Zu den Familienarbeitskräften werden Betriebsinhaber und -inhaberinnen und ihre auf dem Betrieb lebenden und mithelfenden Familienangehörigen und Verwandten gezählt. Seit 1997 ist hierbei Bedingung, dass es sich bei der Rechtsform des Betriebes um ein Einzelunternehmen handelt. Arbeitskräfte in Betrieben mit der Rechtsform Personengesellschaft (z. B. GbR) werden seither grundsätzlich den Arbeitskräften, die keine Familienangehörigen des Betriebsinhabers sind, zugeordnet. Hierzu zählen ansonsten nicht mit dem Betriebsinhaber verwandte Arbeitskräfte, aber auch im Betrieb mithelfende Verwandte und Verschwägerte des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben, aber im Betrieb beschäftigt sind. Nicht dazu gehören Personen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb arbeiten. Arbeitskräfte-Einheit (AK-Einheit) Maßeinheit der einer im Berichtszeitraum im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Arbeitskraft. 6

7 Bereich Zusammenfassung mehrerer Weinbergslagen (Einzel- bzw. Großlagen) und lagenfreier Rebflächen, aus deren Erträgen Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt zu werden pflegen und die in nahe beieinanderliegenden Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes belegen sind. Beschäftigung im Betrieb Hierzu rechnen Feld-, Hof- und Stallarbeiten, Arbeiten im Wald, Tätigkeiten in den zum Betrieb gehörenden, überwiegend selbst erzeugte Produkte des landwirtschaftlichen Betriebes verarbeitenden Nebenbetrieben, Tätigkeiten für die Betreuung von Gästen im Rahmen von Ferien auf dem Bauernhof, Transportleistungen beim Absatz der selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkte und beim Bezug von Produktionsmitteln, Arbeiten für die Unterhaltung der Betriebsgebäude und des Inventars, Arbeiten für die Betriebsorganisation und -führung sowie Nachbarschaftshilfe in anderen landwirtschaftlichen Betrieben. Betrieb Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung eines Inhabers (Betriebsinhaber) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist nicht erforderlich. Betrieb der Rechtsform Einzelunternehmen Betriebe, deren Inhaber Einzelpersonen, Ehepaare oder Geschwister sind. Betrieb der Rechtsform Personengesellschaft Betriebe, deren Inhaber Erbengemeinschaften, nicht eingetragene Vereine, BGB-Gesellschaften (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG einschl. GmbH & Co. KG) sind. Betrieb der Rechtsform juristische Personen Juristische Personen sind: eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Stiftung des privaten Rechts (einschließlich Gemeinschaftsforsten mit ideellem Besitzanteil), Kirche, kirchliche Anstalt oder dergleichen, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde, Bezirks-, Kreis- oder Gemeindeverband). Buchführung mit Jahresabschluss Die Buchführungspflicht gilt für Landwirte, die durch das Finanzamt verpflichtet sind Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen (z. B. nach Abgabenordnung ( 141 AO), oder wenn der Wirtschaftswert , der Gewinn im Kalenderjahr oder der Umsatz im Kalenderjahr übersteigt) oder freiwillig Bücher führen. Eigene selbstbewirtschaftete LF Ist die selbstbewirtschaftete LF des befragten Betriebes, die gleichzeitig Eigentum des Betriebsinhabers ist. Altenteilerland wird zur selbstbewirtschafteten eigenen LF des befragten Betriebes gerechnet, sofern es vom Altenteiler nicht mit eigenen Arbeitskräften und eigenen Produktionsmitteln bewirtschaftet wird. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung Diese Art der Gewinnermittlung wird für Landwirte angewendet, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und solche Landwirte, die die Voraussetzung für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfüllen oder freiwillig auf Antrag aus dieser Gewinnermittlungsmethode ausgeschieden sind. Es müssen Inventurlisten angelegt und die laufenden Einnahmen und Ausgaben aufgeschrieben werden, eine Bilanz wird jedoch nicht erstellt. Familienarbeitskräfte Siehe Arbeitskräfte. Familienfremde Arbeitskräfte Siehe Arbeitskräfte. Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke Sie liegt vor, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt angegeben werden müssen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft kann auf eine der folgenden Arten erfolgen: Buchführung mit Jahresabschluss Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung Nach Durchschnittssätzen ( 13a-Landwirt) Gewinnschätzung des Finanzamtes. 7

8 Gepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche Fläche, die vom Betrieb gegen Entgelt (Geld, Naturalien oder sonstige Leistungen) aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Pachtvertrages zur Nutzung übernommen worden ist. Es kann sich dabei um die Pacht von Einzelgrundstücken und/oder eines gesamten Betriebes (geschlossene Hofpacht) handeln. Verpächter können Familienangehörige (Eltern, Großeltern, Geschwister oder Kinder des Betriebsinhabers und/oder seines Ehegatten) oder sonstige natürliche oder juristische Personen sein. Nicht einbezogen ist gepachtete LF, die an Dritte weiterverpachtet worden ist. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Für Landwirte, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung vom Finanzamt nach Durchschnittssätzen, wenn die selbstbewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sonderkulturen 20 Hektar nicht überschreitet oder die Tierbestände insgesamt 50 Vieheinheiten nicht übersteigen oder der Wert der selbstbewirtschafteten Sondernutzungen nicht mehr als je Sondernutzung beträgt. Gewinnschätzung des Finanzamtes Für buchführungspflichtige Landwirte, die dieser Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen oder Landwirte, die unter die Überschussrechnung fallen, aber keine entsprechenden Aufzeichnungen vorlegen können, erfolgt eine Gewinnschätzung durch das Finanzamt. Haupterwerbsbetrieb Siehe Sozialökonomische Betriebstypisierung. Landwirtschaftlicher Betrieb Betrieb, dessen Erzeugungsschwerpunkt bei der Landwirtschaft einschließlich des Obst-, Garten- und Weinbaus liegt. Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) Zur LF zählen Acker- und Dauergrünland, Obstanlagen, Rebflächen, Baumschulen sowie Dauerkulturen unter Glas oder unter anderen begehbaren Schutzabdeckungen, Nüsse, Haus- und Nutzgärten, Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Nicht hierzu gehören dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch, Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen sowie Gebäude- und Hofflächen und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie z. B. Öd- oder Unland. Landwirtschaftliche Tätigkeiten Hierzu zählen alle Leistungen, die gegen Rechnung für den landwirtschaftlichen Betrieb ausgeführt wurden (z. B. Arbeiten von Lohnunternehmen oder von anderen landwirtschaftlichen Betrieben). Dazu gehören Arbeiten wie Mähdrusch, Häckseln von Silomais, Ausbringung von Gülle und Stallmist, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt im Weinbau, Transport- und Instandhaltungsarbeiten, Tierarzt, Besamungsdienste. Leistungen von Lohnunternehmen und Anderen Dazu zählen alle landwirtschaftlichen Leistungen, die für den landwirtschaftlichen Betrieb von Lohnunternehmen und Anderen (z. B. anderen landwirtschaftlichen Betrieben) gegen Rechnung ausgeführt werden. Die Verrechnung kann auch bargeldlos zu festgelegten Sätzen erfolgen (z. B. von Maschinenringen). Erfolgt eine landwirtschaftliche Leistung mehrmals im Berichtszeitraum, so ist diese auch mehrmals einzubeziehen. Zur Vereinfachung der Auskunftserteilung werden hierzu vom Landwirt Arbeitszeitäquivalente für folgende ausgewählte Leistungen erfragt: Mähdrusch, Rübenernte, Kartoffelernte, Ernte von Grün-/Ganzpflanzen (z. B. Häckseln), Ballenpressen für Silage, Heu und Stroh, Bodenbearbeitung/Aussaat, Pflanzenschutz, Mineraldüngerausbringung, Ausbringung von Gülle und Stallmist, weitere Leistungen (z. B. Transport- und Instandhaltungsarbeiten, Tierarzt, Besamungsdienste). Für alle Positionen, außer für weitere Leistungen, ist jeweils die Größe der bearbeiteten Fläche anzugeben, die dann mittels der vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) erstellten Koeffizienten als Arbeitsaufwand in vollen Arbeitstagen (1 Tag = 8 Stunden) berechnet wird. Nebenerwerbsbetrieb Siehe Sozialökonomische Betriebstypisierung. 8

9 Pachtentgelt Nachgewiesen wird nur das Pachtentgelt für Pachtflächen, die der Betrieb von familienfremden Personen gepachtet hat. Rebland / Rebfläche Hierzu zählen die bestockte und die nicht bestockte Rebfläche, die nicht anderweitig genutzt und wieder bestockt werden sollen. Bei der bestockten Rebfläche handelt es sich um Ertragsrebflächen und noch nicht im Ertrag stehende Rebflächen (Jungfelder). Nicht hierzu gehören seit 2010 Rebschulen und Unterlagenschnittgärten. Rechtsform Betriebe können in unterschiedlichen Rechtsformen geführt werden. Es wird unterschieden zwischen den Rechtsformen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und juristische Person. Saisonarbeitskraft Siehe Arbeitskräfte. Selbstbewirtschaftete LF des Betriebes Das ist die vom Betrieb selbstbewirtschaftete LF, ohne Rücksicht darauf, ob diese Fläche im Eigentum des Betriebes steht, von diesem zu gepachtet oder ihm zur Bewirtschaftung unentgeltlich überlassen worden ist. Sie schließt die Fläche von erhaltenem Dienstland, Heuerlingsland und aufgeteilter Allmende ein. Sozialökonomische Betriebstypisierung Die sozialökonomische Betriebstypisierung unterscheidet die landwirtschaftlichen Betriebe in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe und beschränkt sich auf die Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen, die auch als Familienbetriebe bezeichnet werden. Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn der Anteil des betrieblichen Einkommens des Betriebsinhabers bzw. Betriebsinhaberehepaares am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent beträgt. Nebenerwerbsbetriebe sind dementsprechend alle übrigen Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen. Zwischen 1997 und 2007 lag ein Haupterwerbsbetrieb vor, wenn ein Betrieb von 1,5 und mehr Vollarbeitskräften (AK- Einheiten) bewirtschaftet wurde oder über 0,75 bis unter 1,5 AK-Einheiten verfügte und der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent betrug. Bis 1995 bezog sich die sozialökonomische Betriebstypisierung auf Betriebe in der Hand von natürlichen Personen. Dazu gehörten neben den Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen auch die Betriebe der Rechtsform Personengesellschaft. Grundlage für die sozialökonomische Betriebstypisierung bis 1995 war die an den Betriebsinhaber bzw. Betriebsinhaberehepaar gerichtete Frage nach einem außerbetrieblichen Einkommen und dessen Verhältnis zum betrieblichen Einkommen. Ständig Beschäftigte Siehe Arbeitskräfte. Teilzeitbeschäftigte Personen, die die Mindestzahl der Arbeitsstunden für vollbeschäftigte Arbeitskräfte (siehe Vollbeschäftigte) nicht erreichen. Umsatzbesteuerung Landwirtschaftliche Betriebe können bei der Umsatzsteuer zwischen der Pauschalierung und Optierung (Regelbesteuerung) wählen. Bei der Pauschalierung entfällt für die landwirtschaftlichen Betriebe die Pflicht zur Aufzeichnung der vereinnahmten Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und die entrichtete Vorsteuer. Auf schriftlichen Antrag gegenüber der Finanzbehörde können landwirtschaftliche Betriebe aber auch die Optierung (Regelbesteuerung) wählen. Ab dem Übergang zur Optierung (Regelbesteuerung) gelten nicht mehr (wie zur Pauschalierung) die Mehrwertsteuer-Pauschalsätze, sondern die allgemeinen Mehrwertsteuersätze. Vollzeitbeschäftigte Im Jahr 2010 galten alle Personen als vollbeschäftigt, wenn sie im Berichtszeitraum 40 oder mehr Stunden je Woche beschäftigt sind zählten Familienarbeitskräfte zu den Vollbeschäftigten, wenn sie im Berichtszeitraum mindestens 42 Stunden pro Woche oder 240 Vollarbeitstage im Betrieb beschäftigt waren. Familienfremde Arbeitskräfte galten 1999 als vollbeschäftigt, wenn sie mindestens 38 Stunden bzw. 220 Vollarbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb tätig waren. 9

10 T 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche (1001 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen insgesamt LF Rebfläche 1 ha Rheinland-Pfalz Unter und mehr Insgesamt Anbaugebiet Ahr Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Mittelrhein Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Mosel Unter und mehr Zusammen Rebfläche für Keltertrauben und Tafeltrauben. 9

11 T 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche (1001 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen insgesamt LF Rebfläche 1 ha Bereich Bernkastel Unter und mehr Zusammen Bereich Obermosel Unter und mehr Zusammen Bereich Burg Cochem Unter und mehr Zusammen Bereich Ruwertal Unter und mehr Zusammen Bereich Saar Unter und mehr Zusammen Rebfläche für Keltertrauben und Tafeltrauben. 10

12 T 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche (1001 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen insgesamt LF Rebfläche 1 ha Anbaugebiet Nahe Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Rheinhessen Unter und mehr Zusammen Bereich Bingen Unter und mehr Zusammen Bereich Nierstein Unter und mehr Zusammen Rebfläche für Keltertrauben und Tafeltrauben. 11

13 T 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche (1001 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen insgesamt LF Rebfläche 1 ha Bereich Wonnegau Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Pfalz Unter und mehr Zusammen Bereich Südiche Weinstraße Unter und mehr Zusammen Bereich Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße Unter und mehr Zusammen Rebfläche für Keltertrauben und Tafeltrauben. 12

14 T 2 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und Größenklassen der Rebfläche (1002 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen der Rechtsform Einzelunternehmen Haupterwerbsbetriebe Davon Nebenerwerbsbetriebe Betriebe LF Rebfläche Betriebe LF Rebfläche Betriebe LF Rebfläche ha ha ha Rheinland-Pfalz Unter und mehr Insgesamt Anbaugebiet Ahr Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Mittelrhein Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Mosel Unter und mehr Zusammen Bereich Berrnkastel Obermosel Burg Cochem Ruwertal Saar

15 noch. T 2 Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen 2010 nach sozialökonomischen Betriebstypen und Größenklassen der Rebfläche (1002 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebflächen der Rechtsform Einzelunternehmen Haupterwerbsbetriebe Davon Betriebe LF Rebfläche Betriebe LF Rebfläche Betriebe LF Rebfläche ha ha Nebenerwerbsbetriebe ha Anbaugebiet Nahe Unter und mehr Zusammen Anbaugebiet Rheinhessen Unter und mehr Zusammen Bereich Bingen Nierstein Wonnegau Anbaugebiet Pfalz Unter und mehr Zusammen Bereich Südliche Weinstraße Mittelhaardt- Deutsche Weinstraße

16 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte teilzeitbeschäftigt Rheinland-Pfalz Unter , , , , , , und mehr , Insgesamt , Anbaugebiet Ahr Unter , , , , , und mehr , Insgesamt , Anbaugebiet Mittelrhein Unter , , , , , und mehr , Insgesamt ,

17 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Rheinland-Pfalz Unter und mehr Insgesamt Anbaugebiet Ahr Unter und mehr Insgesamt Anbaugebiet Mittelrhein Unter und mehr Insgesamt Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 16

18 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte teilzeitbeschäftigt Anbaugebiet Mosel Unter , , , , , , und mehr , Insgesamt , Bereich Bernkastel , Obermosel , Burg Cochem , Ruwertal , Saar , Anbaugebiet Nahe Unter , , , , , und mehr , Insgesamt ,

19 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Mosel Unter und mehr Insgesamt Bereich Bernkastel Obermosel Burg Cochem Ruwertal Saar Anbaugebiet Nahe Unter und mehr Insgesamt Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 18

20 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha vollzeitbe- schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Arbeitskräfte Betriebe mit Rebfläche insgesamt Davon Familienarbeitskräfte Anbaugebiet Rheinhessen Unter , , , , , , und mehr , Insgesamt , Bereich Bingen , Nierstein , Wonnegau , Anbaugebiet Pfalz Unter , , , , , , und mehr , Insgesamt , Bereich Südliche Weinstraße , teilzeitbeschäftigt Mittelhaardt- Deutsche Weinstraße ,

21 T 3 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach Größenklassen der Rebfläche und sozialökonomischen Betriebstypen (1003 T) Rebfläche von bis unter ha ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- teilzeitbeschäftigt schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Rheinhessen Unter und mehr Insgesamt Bereich Bingen Nierstein Wonnegau Anbaugebiet Pfalz Unter und mehr Insgesamt Bereich Südliche Weinstraße Mittelhaardt- Deutsche Weinstraße Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 20

22 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- teilzeitbeschäftigt schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Rheinland-Pfalz , , , , , , und mehr , Insgesamt , Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen , Haupterwerbsbetriebe Zusammen , Nebenerwerbsbetriebe Zusammen , noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen ,

23 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Rheinland-Pfalz und mehr Insgesamt Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen Haupterwerbsbetriebe Zusammen Nebenerwerbsbetriebe Zusammen noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 22

24 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- teilzeitbeschäftigt schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Anbaugebiet Ahr , , , , und mehr , Insgesamt , Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen , Haupterwerbsbetriebe Zusammen , Nebenerwerbsbetriebe Zusammen , noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen ,

25 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Ahr und mehr Insgesamt Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen Haupterwerbsbetriebe Zusammen Nebenerwerbsbetriebe Zusammen noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 24

26 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- teilzeitbeschäftigt schäftigt Betriebe mit Arbeitskräften Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Anbaugebiet Mittelrhein , , , , und mehr , Insgesamt , Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen , Haupterwerbsbetriebe Zusammen , Nebenerwerbsbetriebe Zusammen , noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen ,

27 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Mittelrhein und mehr Insgesamt Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen Haupterwerbsbetriebe Zusammen Nebenerwerbsbetriebe Zusammen noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 26

28 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Betriebe mit Arbeitskräften Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte teilzeitbeschäftigt Anbaugebiet Mosel , , , , , , und mehr , Insgesamt , Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen , Haupterwerbsbetriebe Zusammen , Nebenerwerbsbetriebe Zusammen , noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen , von insgesamt Bereich Bernkastel , Obermosel , Burg Cochem , Ruwertal , Saar ,

29 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt insgesamt Saisonarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Mosel und mehr Insgesamt Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen Haupterwerbsbetriebe Zusammen Nebenerwerbsbetriebe Zusammen noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen von insgesamt Bereich Bernkastel Obermosel Burg Cochem Ruwertal Saar Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 28

30 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) Arbeitskräfte Davon Familienarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften Betriebe mit Rebfläche insgesamt vollzeitbe- teilzeitbeschäftigt schäftigt Betriebe LF Personen AK-E AK-E/100 ha LF Personen AK-E ha Anbaugebiet Nahe , , , , , , und mehr , Insgesamt , Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen , Haupterwerbsbetriebe Zusammen , Nebenerwerbsbetriebe Zusammen , noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen ,

31 T 4 Arbeitskräfte und in landwirtschaftlichen Betrieben mit Rebflächen 2010 nach der Arbeitskräfte und sozialökonomischen Betriebstypen (1004 T) ständige Arbeitskräfte vollzeitbe- schäftigt Davon Saisonarbeitskräfte Betriebe mit Arbeitskräften teilzeitbeschäftigt landwirtschaftliche Leistung von Lohnunternehmen 1 Personen AK-E Personen AK-E Anbaugebiet Nahe und mehr Insgesamt Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen Zusammen Haupterwerbsbetriebe Zusammen Nebenerwerbsbetriebe Zusammen noch von insgesamt Personengemeinschaften, -gesellschaften sowie juristische Personen Zusammen Und Anderen, z. B. Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftsgebäuden, Mahlen und Beizen von Getreide, Mischen von Futterrationen, Traubenlese mit dem Traubenvollernter, Laubschnitt. 30

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