Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX"

Transkript

1 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 10 Kat. A Entwicklung des Einzelplans Überblick Der Deutsche Bundestag ist die direkt gewählte Vertretung des Volkes und mit dem Bundesrat gemeinsam die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er kontrolliert die Regierungsarbeit und entscheidet über den Bundeshaushalt sowie bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Dem Deutschen Bundestag gehörten in der 17. Wahlperiode, die am 22. Oktober 2013 endete, 620 Abgeordnete aus fünf Fraktionen an; in der 18. Wahlperiode sind es 631 Abgeordnete aus vier Fraktionen. Die Freie Demokratische Partei (FDP) erreichte bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 weder mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen noch mindestens drei Direktmandate. Die ehemalige Bundestagsfraktion der FDP befindet sich daher in der sogenannten Liquidation. Hierbei sind laufende Geschäfte zu beendigen, Forderungen einzuziehen und Gläubiger zu befriedigen. Beim Deutschen Bundestag ist zur Unterstützung seiner Arbeit eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages (Bundestagspräsident), wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet und hat rund Beschäftigte. Die Ausgaben für den Deutschen Bundestag sind im Einzelplan 02 veranschlagt. Ebenfalls im Einzelplan 02 veranschlagt sind die Ausgaben für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, die Bundesversammlung und die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Im Haushaltsjahr 2013 lagen die Gesamtausgaben bei 711,4 Mio. Euro. Einen Überblick gibt die Tabelle 10.1.

2 Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Übersicht über den Einzelplan 02 Deutscher Bundestag 2013 Soll 2013 Ist Abweichung 2014 Soll/Ist a Soll 2015 Haushaltsentwurf Tabelle 10.1 Veränderung 2014/2015 a in % Ausgaben des Einzelplans 731,5 711,4-20,1 765,4 802,8 4,9 darunter: Deutscher Bundestag 693,2 674,1-19,1 726,0 762,5 5,0 davon: Leistungen, Zuschüsse und Unterstützungen 322,4 308,7-13,7 342,2 348,5 1,8 an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Ausgaben für Beschäftigte der 140,1 133,5-6,5 142,2 152,7 7,4 Bundestagsverwaltung Geldleistungen an die Bundestagsfraktionen 84,6 83,9-0,7 80,2 80,2 0 Bewirtschaftung/Unterhaltung 50,1 47,3-2,8 54,3 53,3-2,0 von Grundstücken und Gebäuden Mieten und Pachten 6,0 6,8 0,8 11,9 12,0 0,5 Informationstechnik für die 24,8 27,9 3,1 23,0 31,2 35,6 Bundestagsverwaltung und für die Mitglieder des Deutschen Bundestages Besucherdienst und Öffentlichkeitsarbeit 18,1 16,6-1,5 17,1 17,4 2,0 Geschäftsbedarf 11,8 9,4-2,4 11,3 10,9-3,6 Wehrbeauftragter des Deutschen 4,0 3,8-0,2 4,1 4,3 3,8 Bundestages Bundesversammlung Mitglieder des Europäischen 6,1 5,7-0,4 6,6 6,7 1,6 Parlaments Einnahmen des Einzelplans 1,8 2,5 0,7 1,9 1,9-2,2 Verpflichtungsermächtigungen 38,0 34,3-3,7 23,7 13,8-41,8 Planstellen/Stellen in % Personal b ,2 Erläuterungen: a Rundungsdifferenzen möglich. b Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 02. Für das Jahr 2013: Haushaltsplan und Haushaltsrechnung; für das Jahr 2014: Haushaltsplan; für das Jahr 2015: Haushaltsentwurf.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX 10.2 Haushaltsstruktur und -entwicklung Die Höhe der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 wird maßgeblich bestimmt durch die Ausgaben für Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und für die Bundestagsfraktionen. Die Gesamtausgaben sind in den letzten zehn Jahren von 520 Mio. Euro im Jahr 2004 um 36,8 % auf 711,4 Mio. Euro im Jahr 2013 gestiegen. Im Zeitraum bis zum Jahr 2015 sollen die Ausgaben um weitere 12,5 % auf 802,8 Mio. Euro steigen. Dafür gibt es im Wesentlichen folgende Gründe: Mit dem Ende der 17. Legislaturperiode schieden über die übliche Zahl der Mandatsträger hinaus sämtliche Abgeordnete der FDP aus dem Deutschen Bundestag aus. Dadurch steigen die Zahlungen von Übergangsgeld vorübergehend deutlich an. Aus der von 620 auf 631 erhöhten Zahl von Abgeordneten in der 18. Wahlperiode folgen Mehrausgaben bei der Abgeordnetenentschädigung und bei der Amtsausstattung, hier z. B. für zusätzlich gemietete Büroräume für Abgeordnete und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abgeordnetenentschädigung wird in zwei Stufen zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angehoben. Als Ergebnis der Tarifrunde 2014 steigen die Entgelte für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes in zwei Stufen zum 1. März 2014 und zum 1. März Diese Erhöhung wurde auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten sowie leicht angepasst auf die Beamtinnen und Beamten der Bundestagsverwaltung übertragen. Die Erstmöblierung des Erweiterungsbaus des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und weiterer Liegenschaften sowie eine Umstellung der Technik des Fernsehhauskanals führen zu einem finanziellen Mehrbedarf. Die informations- und kommunikationstechnische Ausstattung der Abgeordneten soll modernisiert werden. Nach dem Standortauswahlgesetz vom 23. Juli 2013, welches die Vorbereitung eines Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für radioaktive Abfälle zum Gegenstand hat, wird beim federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages eine Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle eingerichtet. Diese wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die vom Deutschen Bundestag einzurichten ist. Aus diesem Grund erhöhen sich die Ausgaben beim Deutschen Bundestag jährlich um 5,7 Mio. Euro. Einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der Bundestagsabgeordneten, der Planstellen und Stellen für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 gibt Tabelle Entwicklung wesentlicher Eckdaten im Einzelplan 02 Haushaltsjahr Tabelle Abgeordnete a / 631 b Planstellen und Stellen (Soll) der Bundestagsverwaltung Gesamtausgaben ,0 525,3 569,8 586,2 615,5 646,7 662,8 666,7 674,2 711,4 Erläuterungen: a 17. Wahlperiode bis 22. Oktober b 18. Wahlperiode ab 22. Oktober Quelle: Zahl der Abgeordneten und Stellen: Einzelplan 02 des jeweiligen Jahres; Gesamtausgaben: Haushaltsrechnung für das jeweilige Haushaltsjahr.

4 Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 10.3 Wesentliche Ausgabenbereiche Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Die wesentlichen Leistungen aus dem Bundeshaushalt an Bundestagsabgeordnete sind: Abgeordnetenentschädigung ( Diät ), Amtsausstattung in Form von Geld- und Sachleistungen, Zuschüsse zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Übergangsgeld (nach Beendigung der Amtszeit), Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die angemessene Entschädigung der Abgeordneten dient insbesondere der in Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Freiheit des Mandats. Sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1975 im sogenannten Diäten-Urteil (BVerfGE 40, 296, 315 ff.) entschieden. Die Abgeordnetenentschädigung wird monatlich ausgezahlt und ist von den Abgeordneten individuell zu versteuern. Sie wurde zum 1. Juli 2014 von auf Euro und wird zum 1. Januar 2015 auf Euro angehoben. Die Amtsausstattung umfasst Geld- und Sachleistungen. Geldleistungen: Eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale von Euro im Jahr 2013 zum Ausgleich mandatsbezogener Aufwendungen, z. B. für die Einrichtung und die Unterhaltung von Wahlkreisbüros, für eine Zweitwohnung in Berlin, für Reisen oder Repräsentationsaufgaben. Der Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten, die diese bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. Jedem Abgeordneten stand hierfür im Jahr 2013 ein Höchstbetrag von Euro zur Verfügung. Darüber hinaus werden aus dem Etat des Deutschen Bundestages weitere Zahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung oder die Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft geleistet. Außerdem übernimmt die Bundestagsverwaltung sämtliche Aufgaben, die mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zusammenhängen. Hierzu zählen insbesondere die Gehaltsabrechnung und -auszahlung, die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Lohnsteuer. Sachleistungen: Möblierte Büroräume am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin. Gemeinsames Informations- und Kommunikationssystem des Deutschen Bundestages inklusive der Ausstattung mit insgesamt vier Personalcomputern und zwei Laptops für die Büros in Berlin und im Wahlkreis. Möglichkeit, die Fahrbereitschaft und den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Anspruch zu nehmen. Auf Einzelnachweis können sich die Abgeordneten bis zu Euro jährlich für den Geschäftsbedarf ihrer Büros und für Telekommunikation erstatten lassen. Reisekostenerstattung bei Mandatsreisen sowie die freie Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG. Einen Überblick über die Entwicklung der Leistungen gibt die Tabelle 10.3.

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX Ausgaben für Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Haushaltsjahr Tabelle Summe aller Ausgaben für Mitglieder und ehemalige Mitglieder () 281,8 287,1 288,8 296,8 308,7 Steigerung zum Vorjahr in % 5,1 2,0 0,6 2,8 4,0 darunter: Abgeordnetenentschädigung Kostenpauschale Aufwendungen für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie Hinterbliebenenversorgung Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages Geschäftsbedarf und Telekommunikation Benutzung der Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der Berliner Verkehrsbetriebe Inlandsdienst- und Mandatsreisen 54,7 54,5 54,1 56,0 59,8 29,1 29,0 29,1 29,4 31,8 137,4 138,3 142,5 146,5 150,3 32,5 33,5 33,9 35,6 37,1 2,6 5,8 1,5 0,6 3,0 6,2 6,4 6,2 6,3 6,2 1,9 2,0 2,0 2,1 2,1 7,0 6,7 7,6 7,3 7,5 Quelle: Rechnung über den Haushalt für die einzelnen Haushaltsjahre, Einzelplan 02 Kapitel Leistungen an die Bundestagsfraktionen Die Bundestagsfraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Sie wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Parlaments mit und haben daher Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Näheres regeln das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Die Zulässigkeit der Fraktionsfinanzierung aus staatlichen Zuschüssen beruht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf, dass die Fraktionen als ständige Gliederungen des Deutschen Bundestages der organisierten Staatlichkeit eingefügt sind. Danach tragen sie dazu bei, die parlamentarische Arbeit zu steuern und zu

6 Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode erleichtern. So organisieren sie insbesondere eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern, bereiten gemeinsame Initiativen vor, stimmen diese aufeinander ab und unterstützen eine umfassende Information der Fraktionsmitglieder. Die Fraktionszuschüsse sind für die Finanzierung dieser der Koordination dienenden Parlamentsarbeit bestimmt und insoweit zweckgebunden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten ersten Parteienfinanzierungsurteil (Urteil vom 19. Juli BvF 1/65, BVerfGE 20, 56, 104) entschieden und später u. a. in seinem sogenannten Wüppesahl-Urteil (Urteil vom 13. Juni BvE 1/88, BVerfGE 80, 188) bestätigt. Einen Überblick über die den Fraktionen in den Jahren 2009 bis 2013 gewährten Zuschüsse gibt die Tabelle Geldleistungen an Bundestagsfraktionen gemäß 50 Absatz 1 Abgeordnetengesetz Haushaltsjahr Tabelle 10.4 Bundestagsfraktion CDU/CSU 23,3 24,8 25,2 25,3 27,8 SPD 22,1 18,6 19,0 19,2 20,9 DIE LINKE. 10,0 12,0 12,2 12,3 12,6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9,7 11,2 11,4 11,5 12,0 FDP 10,7 12,1 12,4 12,5 10,6 * Summe 75,8 78,7 80,4 80,8 83,9 Steigerung zum Vorjahr in % 9,1 3,8 2,3 0,5 3,8 Erläuterung: Die eventuelle Abweichung zwischen der Summe der Einzelbeträge und der Summe lt. Haushaltsrechnung resultiert aus Rundungsdifferenzen. * 1. Januar 2013 bis 22. Oktober Quelle: Werte je Fraktion: Jährliche Bekanntmachungen der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache; Jahressummen: Rechnung über den Haushalt für die einzelnen Haushaltsjahre, Einzelplan 02 Kapitel Die Bundestagsverwaltung zahlt die Mittel an die Fraktionen aus. Außerdem stellt sie den Fraktionen Sachleistungen zur Verfügung. Hierzu gehören u. a. eingerichtete Büro- und Sitzungsräume am Sitz des Deutschen Bundestages, Telekommunikationsanlagen einschließlich Internetnutzung, der Fahrdienst, die Bibliothek sowie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Die Geldleistungen werden den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen, womit diese Mittel über das jeweils laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung stehen. Die Fraktionen können neben Rückstellungen für bestimmte künftige Ausgaben auch allgemeine Rücklagen bilden. Zum Ausgleich von Überschüssen oder Fehlbeträgen in den einzelnen Jahren werden die entsprechenden Beträge diesen Rücklagen zugeführt oder entnommen. Zusätzlich zu den Geldleistungen des Bundes erzielen die Fraktionen regelmäßig noch sonstige Einnahmen, z. B. aus Zinsen für ihre Kapitalanlagen (Rücklagen, Rückstellungen). Tabelle 10.5 enthält eine Zusammenstellung der Einnahmen, der Ausgaben und der Veränderung der Rücklagen gemäß den jährlichen Rechnungen aller Fraktionen.

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX Einnahmen- und Ausgabenpositionen gemäß 52 Absatz 2 Nr. 1 und 2 - Abgeordnetengesetz Einnahmen Summe der Einnahmen und Summe der Ausgaben aller Bundestagsfraktionen Haushaltsjahr Tabelle * Geldleistungen nach 50 Absatz 1 Abgeordnetengesetz Sonstige Einnahmen 75,8 78,7 80,4 80,8 83,9 1,5 1,0 2,4 3,4 2,6 Summe der Einnahmen 77,3 79,7 82,8 84,2 86,9 Ausgaben Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion 3,6 3,8 3,8 3,7 3,6 Summe der Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und mitarbeiter 56,4 55,7 58,7 62,8 63,4 Ausgaben für Veranstaltungen 3,4 2,7 2,7 3,5 2,6 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Ausgaben für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes Ausgaben für Investitionen Sonstige Ausgaben 1,3 1,4 1,4 1,5 1,3 0,2 0,3 0,2 0,3 0,2 6,2 5,2 7,5 10,0 10,2 4,5 4,3 4,4 4,7 4,8 0,9 1,0 1,6 1,7 2,1 1,1 0,9 1,7 0,7 1,7 Summe der Ausgaben 77,6 75,3 82,0 88,9 89,9 Veränderung der Rücklagen -0,3 4,4 0,8-4,7-3,4 Erläuterung: * Einschließlich der Fraktion der FDP bis zum 22. Oktober Quelle: Werte je Fraktion: Jährliche Bekanntmachungen der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache; Jahressummen: Rechnung über den Haushalt für die einzelnen Haushaltsjahre, Einzelplan 02 Kapitel 0201.

8 Drucksache 18/XXXX 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Der Deutsche Bundestag beruft einen Wehrbeauftragten, der ihn bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte unterstützt. Der Wehrbeauftragte soll möglichen Missständen innerhalb der Bundeswehr nachgehen. Nähere Regelungen hierzu enthält das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Die Beschäftigten, die den Wehrbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, bilden eine Unterabteilung der Bundestagsverwaltung. Im Jahr 2013 beliefen sich die Ausgaben für den Wehrbeauftragten auf 3,8 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 sind 4,1 Mio. Euro vorgesehen Parteienfinanzierung Das Grundgesetz weist den politischen Parteien in Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 die Aufgabe zu, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Deshalb hat eine Partei Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung, wenn sie bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl oder bei wenigstens einer Landtagswahl einen gesetzlich bestimmten Mindestanteil der gültigen Wählerstimmen erzielt hat, und wenn sie dem Bundestagspräsidenten fristgerecht einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Rechenschaftsbericht vorgelegt hat. Die staatlichen Mittel sind der Höhe nach begrenzt. Die sogenannte absolute Obergrenze nach 18 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) lag im Jahr 2012 bei 150,8 Mio. Euro. Für das Jahr 2013 wurde sie erstmalig unter Berücksichtigung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben ermittelt und betrug rund 154,1 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 17/13377 vom 2. Mai 2013). Der Bundestagspräsident hat nach dem Parteiengesetz u. a. die Aufgabe, die von den Parteien eingereichten Rechenschaftsberichte auf ihre formale und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und die auf die einzelnen Parteien entfallenden Anteile der staatlichen Teilfinanzierung festzusetzen. Maßstäbe für die Höhe der einer Partei zustehenden staatlichen Mittel sind die bei der jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahl erzielten gültigen Stimmen sowie die im Rechenschaftsbericht für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr veröffentlichten Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge, Spenden). Die staatliche Teilfinanzierung darf jedoch die im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei nicht überschreiten (relative Obergrenze 18 Absatz 5 Satz 1 Parteiengesetz). Daher darf nur der jeweils niedrigere Betrag in Ansatz gebracht werden. Der Bundestagspräsident setzt die staatlichen Mittel getrennt nach Bundes- und Länderanteilen fest. Der Länderanteil beträgt 0,50 Euro für jede im jeweiligen Bundesland bei der letzten Landtagswahl erzielte Stimme der Partei ( 19a Absatz 6 Parteiengesetz). Er wird von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente, die auf Landesebene für die Mittelverwaltung zuständig sind, an die Landesverbände der Parteien ausgezahlt. Der Bund trägt den verbleibenden Anteil des Gesamtbetrags und zahlt ihn an den Bundesverband der jeweiligen Partei aus. Diese Mittel sind allerdings nicht im Einzelplan 02 etatisiert, sondern im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung, Kapitel 6002 Titel ). Einen Überblick über die Entwicklung der den Parteien gewährten staatlichen Mittel gibt Tabelle 10.6.

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/XXXX Tabelle 10.6 Staatliche Teilfinanzierung der Parteien gemäß 18 Parteiengesetz Kalenderjahr Absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung ( 18 Absatz 2 Parteiengesetz) Tatsächliche Gesamtausgaben des Bundes und der Länder 133,0 133,0 141,9 150,8 154,1 131,5 131,7 141,9 150,6 153,3 davon: Anteil des Bundes (Kap Tit ) 114,4 114,8 124,4 133,2 135,0 Anteil der Länder 17,1 16,9 17,5 17,4 18,3 Quelle: Deutscher Bundestag Parteienfinanzierung Festsetzung staatlicher Mittel.

Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 11 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A Überblick

Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 11 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A Überblick Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 11 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A 11.1 Überblick Der Deutsche Bundestag ist nach dem Grundgesetz eines der fünf Verfassungsorgane auf Bundesebene. Er ist die

Mehr

Dem 17. Deutschen Bundestag, der am 27. September 2009 gewählt wurde, gehörten im Jahr Abgeordnete aus fünf Fraktionen an.

Dem 17. Deutschen Bundestag, der am 27. September 2009 gewählt wurde, gehörten im Jahr Abgeordnete aus fünf Fraktionen an. 12 Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 5 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A 5.1 Überblick Der Deutsche Bundestag ist eines der fünf Verfassungsorgane auf Bundesebene. Er ist die direkt gewählte Vertretung

Mehr

Im Haushaltsjahr 2015 lagen die Gesamtausgaben bei 747,6 Mio. Euro. Einen Überblick gibt die Tabelle 5.1.

Im Haushaltsjahr 2015 lagen die Gesamtausgaben bei 747,6 Mio. Euro. Einen Überblick gibt die Tabelle 5.1. Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 5 Entwicklung des Einzelplans 02 5.1 Überblick Der Deutsche Bundestag ist die direkt gewählte Vertretung des Volkes. Er übt auf Bundesebene nach dem Prinzip der Gewaltenteilung

Mehr

Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 10 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 02

Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 10 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 02 1 Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 10 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 02 10.1 Überblick Der Deutsche Bundestag ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane auf Bundesebene. Er ist die direkt gewählte

Mehr

Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans Überblick

Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans Überblick Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans 01 4.1 Überblick Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland.

Mehr

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA)

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) 1 FRAKTIONSGESETZ FraktG Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) Vom 5. November 1992 (GVBl. LSA S.

Mehr

Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2002

Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2002 Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2002 Stand: 26. März 2003 1. Anspruchsberechtigte Parteien Im Jahr 2002 haben folgende 17 Parteien gemäß 18 Abs. 4 PartG grundsätzlich Anspruch auf staatliche

Mehr

Beitrag des Präsidenten des Deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse. zum Thema: Die Politikfinanzierung

Beitrag des Präsidenten des Deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse. zum Thema: Die Politikfinanzierung Beitrag des Präsidenten des Deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse zum Thema: Die Politikfinanzierung Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedsländer der G 8 Paris, 8. 10. September 2003 -

Mehr

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19 1 Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 19 64.1 Überblick Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, Die wichtigsten Neuerungen sind: und

Sehr geehrte Damen und Herren, Die wichtigsten Neuerungen sind: und Alle Parteien und sonstige politische Vereinigungen ----------------------------------------------- Berlin, 12. Januar 2016 Geschäftszeichen: PM 3-5040-7/3 Leiter Referat PM 3 Parteienfinanzierung, Landesparlamente

Mehr

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 (Stand: 4. März 2015)

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 (Stand: 4. März 2015) PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 1. Anspruchsberechtigte Parteien...1 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2014...2 3. Bund/Länder-Anteil und Staatsquote...4 1. Anspruchsberechtigte

Mehr

11011 Berlin Platz der Republik 1

11011 Berlin Platz der Republik 1 DEUTSCHER BUNDESTAG - Verwaltung - Referat PM 3 Parteienfinanzierung/Landesparlamente 11011 Berlin Platz der Republik 1 www.bundestag.de/bundestag/ parteienfinanzierung/index.html Festsetzung der staatlichen

Mehr

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (Stand: 17. März 2017)

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (Stand: 17. März 2017) PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (Stand: 17. März 2017) 1. Anspruchsberechtigte Parteien... 1 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2016... 2 3. Bund/Länder-Anteil und Staatsquote...

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages

17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages 17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages Stand: 25.9.2017 Die ursprünglich steuerfreie Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bezeichnete man als Diäten. Diese

Mehr

Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg

Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Durch das Gesetz

Mehr

Gesetzentwurf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. Drucksache 16/Drnr der Fraktion der PIRATEN. Problem

Gesetzentwurf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. Drucksache 16/Drnr der Fraktion der PIRATEN. Problem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/Drnr 16.06.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN 13. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes A Problem Die Höhe der Abgeordnetenbezüge

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/763 15. Wahlperiode 01-02-21 B e r i c h t der Abgeordneten des SSW Rechnungslegung über die Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse 2000 gemäß 8 Abs. 4 FraktionsG

Mehr

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG)

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) Muster für den formalen Aufbau eines Rechenschaftsberichtes nach dem Parteiengesetz XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr.. gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) ANLAGE Zusammenfassung gemäß 24 Abs.

Mehr

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG)

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) Muster für den formalen Aufbau eines Rechenschaftsberichtes nach dem Parteiengesetz XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) ANLAGE Zusammenfassung gemäß 24 Abs.

Mehr

Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2011 (1. Teil Bundestagsparteien)

Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2011 (1. Teil Bundestagsparteien) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12340 17. Wahlperiode 22. 02. 2013 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das

Mehr

Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2009 (1. Teil Bundestagsparteien)

Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2009 (1. Teil Bundestagsparteien) Deutscher Bundestag Drucksache 17/4800 17. Wahlperiode 16. 02. 2011 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das

Mehr

Vergleichende Kurzübersichten über die Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse der Parteien in den Rechnungsjahren 2001 bis 2010

Vergleichende Kurzübersichten über die Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse der Parteien in den Rechnungsjahren 2001 bis 2010 Deutscher Bundestag Drucksache 17/11090 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Vergleichende Kurzübersichten über die Enahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen

Mehr

Entschädigung, Altersvorsorge und Altersversorgung hauptamtlicher Politiker in Deutschland

Entschädigung, Altersvorsorge und Altersversorgung hauptamtlicher Politiker in Deutschland Entschädigung, Altersvorsorge und Altersversorgung hauptamtlicher Politiker in Deutschland - Sachstand - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-335/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in:

Mehr

Gesetz zur Stärkung des freien Mandats und der Abgeordnetengleichheit

Gesetz zur Stärkung des freien Mandats und der Abgeordnetengleichheit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14165 07.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung des freien Mandats und der Abgeordnetengleichheit A Problem Das Bundesverfassungsgericht

Mehr

Entwurf Haushaltsplan 2018/2019

Entwurf Haushaltsplan 2018/2019 Anlage zu Drucksache 7/900 Entwurf Haushaltsplan /2019 Einzelplan 14 Mecklenburg Vorpommern Landesverfassungsgericht Herausgeber: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 9-11, 19053 Schwerin

Mehr

Haushaltsplan. der allgemeinen Finanzverwaltung. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. der allgemeinen Finanzverwaltung. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 20 Haushaltsplan der allgemeinen Finanzverwaltung für das Haushaltsjahr 2013 Kapitel 20 020 96 20 020 E i n n a h m e n Steuern und steuerähnliche Abgaben Die Anpassung der

Mehr

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und

Mehr

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2014

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2014 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1404 21. Wahlperiode 25.08.15 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4935 18. Wahlperiode 01.12.2016 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 21.11.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 16/3800

Mehr

58 Entwicklung des Einzelplans 16

58 Entwicklung des Einzelplans 16 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Einzelplan 16) 58 Entwicklung des Einzelplans 16 Kat. A 58.1 Überblick

Mehr

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für notwendig erachtete Nachjustierungen und Verbesserungen bei den Entschädigungsleistungen für Abgeordnete um.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für notwendig erachtete Nachjustierungen und Verbesserungen bei den Entschädigungsleistungen für Abgeordnete um. Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1582 08. 02. 2017 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung

Mehr

Kapitel Arbeit und Qualifizierung

Kapitel Arbeit und Qualifizierung Kapitel 11 029 32 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 029 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 253 Vermischte

Mehr

5 Die politischen Parteien. 1. Enthält das Grundgesetz eine Definition des Begriffs der politischen Parteien?

5 Die politischen Parteien. 1. Enthält das Grundgesetz eine Definition des Begriffs der politischen Parteien? 5 Die politischen Parteien 1. Enthält das Grundgesetz eine Definition des Begriffs der politischen Parteien? Nein. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG enthält zwar den Begriff der Parteien, setzt aber die Definition

Mehr

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,

Mehr

gesamte Wahlperiode gesamte Wahlperiode

gesamte Wahlperiode gesamte Wahlperiode 5.1 Bildung von Fraktionen und Gruppen Stand: 28.10.2013 Fraktionsbildung Die Fraktionen sind mit eigenen Rechten ausgestattete Teile des Bundestages. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit sind sie berechtigt,

Mehr

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 131.365,4 a) 131.865,4 und Lotterien 126.768,8 b) 126.465,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Gebühren und tarifliche Entgelte , , , , , ,90

Gebühren und tarifliche Entgelte , , , , , ,90 318 12 090 Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen der Landesfinanzverwaltung E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 111 01 133 Gebühren und tarifliche Entgelte................... 15 617,90 15 617,90

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten

Mehr

Schaubilder/Grafiken. Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8

Schaubilder/Grafiken. Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8 Schaubilder/Grafiken Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8 Absolutismus, Menschenrechte, Gewaltenteilung parlamentarische Demokratie, Bundestagswahl, die Regierungsbildung Der Weg eines Bundesgesetzes

Mehr

Parteien & Verbände. Bearbeitet von: Frau Corinna Girst

Parteien & Verbände. Bearbeitet von: Frau Corinna Girst Parteien & Verbände Bearbeitet von: Frau Corinna Girst 1. Die Parteien 1.1 Definition 1.2 Rechtliche Verankerung 1.3 Aufgaben 1.4 Aufbau 1.6 Parteienfinanzierung 1.7 Entwicklung des Parteiensystems seit

Mehr

11011 Berlin Platz der Republik 1

11011 Berlin Platz der Republik 1 DEUTSCHER BUNDESTAG - Verwaltung - Referat PM 3 Parteienfinanzierung/Landesparlamente 11011 Berlin Platz der Republik 1 www.bundestag.de/bundestag/ parteienfinanzierung/index.html Festsetzung der staatlichen

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 4,1 b) 0,3 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Richtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen

Richtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen Stadtrecht Allgemeine Verwaltung der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts S-0-25 der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts

Mehr

(3) Die Abführung der Beitragsanteile an die Verbände bemisst sich nach dem Schlüssel des 3 Abs. 1,2 und 3.

(3) Die Abführung der Beitragsanteile an die Verbände bemisst sich nach dem Schlüssel des 3 Abs. 1,2 und 3. 1. Abschnitt Mitgliedsbeiträge 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge Der Basisbeitrag (Mindestbeitrag) beträgt 62, Euro pro Jahr. 2 Auf Antrag eines Mitglieds mit einem jährlichen Einkommen bis zum steuerlichen

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

Anpassung der Leistungen an Abgeordnete für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Abgeordnetengesetz

Anpassung der Leistungen an Abgeordnete für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Abgeordnetengesetz Anpassung der Leistungen an Abgeordnete für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Abgeordnetengesetz Ausgangspunkt Jedes Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags erhält

Mehr

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103 Haushaltsermächtigungen: 0103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz

Mehr

H-01 Haushalt. Haushalt Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN November 2014, Sporthalle Hamburg

H-01 Haushalt. Haushalt Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN November 2014, Sporthalle Hamburg 38. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21. - 23. November 2014, Sporthalle Hamburg H-01 Haushalt Antragsteller/innen: Bundesvorstand Gegenstand: Haushalt Anmerkungen: BuVo-Beschluss

Mehr

Kapitel Staatliche Schulen

Kapitel Staatliche Schulen Kapitel 05 450 268 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 450 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 114

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/16

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/16 Deutscher Bundestag Drucksache 18/49 18. Wahlperiode 14.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.

Mehr

Vierter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011

Vierter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 Vierter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 Einzelplan 05 Justizministerium Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT -169- 0501 Ministerium Vorbemerkung: Der Justizminister nahm

Mehr

Aktenplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Aktenplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages Organisationsreferat Der Aktenplan gibt die Haupt- und Obergruppen mit entsprechender wieder. Im Aktenplan ist die jeweils zugehörige Art der Aussonderung inkl. Aufbewahrungsfristen in einer zusätzlichen

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 856 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 137.186,4 a) 128.381,4 128.381,4 und Lotterien 146.101,6 b) 147.124,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

QUIZ A B C. Wie viele Kreuze kann man bei der Bundestagswahl machen? A. Ein Kreuz B. Zwei Kreuze C. Drei Kreuze D. Vier Kreuze

QUIZ A B C. Wie viele Kreuze kann man bei der Bundestagswahl machen? A. Ein Kreuz B. Zwei Kreuze C. Drei Kreuze D. Vier Kreuze QUIZ A B C 1 2 3 4 SPD heißt A. Soziale Partei Deutschlands B. Sozialdemokratische Partei Deutschlands C. Soziale Partnerschaft Deutschland D. Sozialistische Partei Deutschlands Wie viele Kreuze kann man

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell

Mehr

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA)

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) 1 Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) Vom 5. November 1992 (GVBl. LSA S. 768), zuletzt geändert

Mehr

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Zielsetzung

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Zielsetzung Gesetz über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädigungsleistungsgesetz - EntschädLG) Vom 1. Juli 1963 * Fundstelle: HmbGVBl. 1963, S. 111 Stand: letzte

Mehr

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2015 (Stand: 15. Februar 2016)

Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2015 (Stand: 15. Februar 2016) PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2015 1. Anspruchsberechtigte Parteien... 1 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2015... 2 3. Bund/Länder-Anteil und Staatsquote... 4 1. Anspruchsberechtigte

Mehr

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1454 Landtag 19. Wahlperiode 19.12.17 Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Mehr

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In

Mehr

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 23)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 23) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 23) 52 Entwicklung des Einzelplans 23 52.1 Überblick Das BMZ gestaltet die Entwicklungspolitik der Bundesregierung.

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Die Ansätze bei den Tit. 213 01, 233 01, 613 11, 633 01, 633 02, 633 03 und 633 04 sowie bei den Ausgabetitelgruppen 72 und 75 beruhen auf dem Gesetz

Mehr

17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages

17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages 17.2 Diäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages Stand: 25.2.2015 Die ursprünglich steuerfreie Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bezeichnete man als Diäten. Diese

Mehr

Wahlen Inhaltsverzeichnis

Wahlen Inhaltsverzeichnis Wahlen Inhaltsverzeichnis 03 Europawahl Europawahl am 25. Mai 2014 Vorbemerkungen... 104 Tabellen... 108 03.01 Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen im Vergleich zur Vorwahl... 108 03.02 Wahlberechtigte,

Mehr

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Kapitel 05 074 52 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 074 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 111 Vermischte

Mehr

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Kapitel 05 074 54 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 074 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 111 Vermischte

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten

Mehr

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen

Kapitel Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Kapitel 05 074 72 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 074 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 111 Vermischte

Mehr

EINNAHMEN BEITRÄGE 1001 Handwerkskammerbeiträge , Sonderbeiträge ,38 10 Summe Untergruppe ,73

EINNAHMEN BEITRÄGE 1001 Handwerkskammerbeiträge , Sonderbeiträge ,38 10 Summe Untergruppe ,73 Titel Zwecksbestimmung der Einnahmen Betrag der Jahresrechnung EINNAHMEN BEITRÄGE 1001 Handwerkskammerbeiträge 11.867.677,35 1002 Sonderbeiträge 2.563.760,38 10 Summe Untergruppe 14.431.437,73 VERWALTUNGSGEBÜHREN

Mehr

Politische Stiftungen in Deutschland

Politische Stiftungen in Deutschland Politische Stiftungen in Deutschland Rechtliche Grundlagen, Finanzierung, Arbeitsformen Dr. Tobias Mörschel Friedrich-Ebert-Stiftung / Berlin Friedrich-Ebert-Stiftung 1 Politische Stiftung in Deutschland

Mehr

Kommentartext Bundestag im politischen System

Kommentartext Bundestag im politischen System Kommentartext Bundestag im politischen System 1. Kapitel: Bundestag als oberstes Bundesorgan Lebenswichtige Organe finden sich im menschlichen Körper. Als Zentrum menschlichen Lebens gilt dabei das Herz,

Mehr

Kapitel Universität Paderborn

Kapitel Universität Paderborn Kapitel 06 230 300 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2010 2009 2010 2008 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 230 A u s g a b e n Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4223 31. 03. 2010 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Pranghofer SPD vom 16.12.2009 Kosten der Lehrerfortbildung in Bayern Ich frage die Staatsregierung:

Mehr

Erläuterung des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze mit dem endgültigen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017

Erläuterung des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze mit dem endgültigen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017 Erläuterung des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze mit dem endgültigen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017 Die Wahl des Deutschen Bundestags erfolgt in einer personalisierten

Mehr

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Einzelplan 01 Landtag - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2009 01 Landtag Übersicht über die, Ausgaben Kapitel Bezeichnung

Mehr

Sozialministerium 0918 Jugendhilfe

Sozialministerium 0918 Jugendhilfe Vorbemerkung: 1. Das Sozialministerium ist oberste Landesjugendbehörde im Sinne des 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in d. F. der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3545) und des 8 des

Mehr

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2015

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2015 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5361 21. Wahlperiode 21.07.16 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft

Mehr

Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland

Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/190 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Einzelplan 16) 48 Entwicklung des Einzelplans 16 48.1 Überblick Das BMUB ist für die Umwelt- und Baupolitik des Bundes federführend.

Mehr

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben

Mehr

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter MICHAEL ROTH Mitglied des Deutschen Bundestages Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter 1. Meine Einkommensverhältnisse 2011 Gehalt (Diäten) 2011: 7 668 monatlich, voll zu versteuern. Die Diäten wurden

Mehr

Von der Wissenschaft in die Politik kein einfacher Seitenwechsel

Von der Wissenschaft in die Politik kein einfacher Seitenwechsel Veranstaltungsreihe "Berufsperspektiven für Studierende der Sozialwissenschaften" im WS 2011/12 Special: Frauen in Führungspositionen Göttingen, den 17.11.2011 Von der Wissenschaft in die Politik kein

Mehr

Öffentliche Anhörung

Öffentliche Anhörung DEUTSCHER BUNDESTAG 15. Wahlperiode Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Geschäftsordnungsangelegenheiten - Berlin, den 27. Januar 2005 Tel. 32334 (Sekretariat) Tel. 31487/31483

Mehr

Finanz- und Beitragsordnung

Finanz- und Beitragsordnung Finanz- und Beitragsordnung der Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen Fassung vom 06.08.2017 Finanz- und Beitragsordnung vom 06.08.2017 Seite 1 Inhalt 1 Geltung der FBO der Bundespartei... 3

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel

Mehr

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c)

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) V o r bem e rk u n g: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht Leistungen an Schüler und Studierende vor. Schüler werden stets in Form des Zuschusses gefördert; Studierende erhalten ihre Leistungen

Mehr

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2007/08

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2007/08 Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2007/08 Einzelplan 02 Staatsministerium Betragsteil Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM -2- 0201 Staatsministerium Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Der Bayerische Landtag für Einsteiger

Der Bayerische Landtag für Einsteiger Der Bayerische Landtag für Einsteiger Was ist eigentlich der Bayerische Landtag? Der Bayerische Landtag ist das Parlament ( ) von Bayern ( ), das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Er vertritt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin

Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin Berlin, 17. Dezember 2015 Rede anlässlich der 2. / 3. Lesung des von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

2.2.1 Parteiengesetz: nimmt eine Partei 6 Jahre nicht an Wahlen teil verliert sie ihre Rechtstellung als Partei

2.2.1 Parteiengesetz: nimmt eine Partei 6 Jahre nicht an Wahlen teil verliert sie ihre Rechtstellung als Partei Parteien und Parteiensystem 1. Eigenschaften 1.1 streben Regierungsbeteiligung an 1.2 organisieren ähnliche Interessen 1.3 haben eine übergreifende Programmatik 1.4 sind eine dauerhafte Organisation 2.

Mehr