Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

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1 1 Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A Entwicklung des Einzelplans Überblick Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof. Seine Entscheidungen binden alle Gerichte, Behörden sowie die Verfassungsorgane von Bund (Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) und Ländern. In bestimmten im Bundesverfassungsgerichtsgesetz genannten Fällen haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über: Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Organstreit), Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern, Verfassungsbeschwerden von Bürgern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Normenkontrollverfahren, die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien (Parteienverbot), Anklagen gegen den Bundespräsidenten und die Bundesrichter, die Verwirkung von Grundrechten sowie Beschwerden gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit von Bundestagswahlen. Dem Bundesverfassungsgericht gehören 16 Richterinnen und Richter als Mitglieder an. Sie werden jeweils zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat für zwölf Jahre gewählt. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern. Über den Haushaltsvoranschlag für den Einzelplan 19 beschließt das Plenum, das aus allen Mitgliedern des Gerichts besteht. Zu ihrer Entlastung haben beide Senate jeweils drei Kammern berufen. Die Kammern befinden vor allem darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Lehnen sie die Annahme ab, ist das Verfahren beendet. Die Kammer kann einer Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet stets der Senat. Anders als die Senate führen die Kammern keine öffentlichen Verhandlungen durch. Die Zahl der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren ist seit seiner Errichtung erheblich gestiegen. Seit dem Jahr 2006 gingen jedes Jahr mehr als neue Verfahren ein, davon weit überwiegend Verfassungsbeschwerden (98 %). Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Senate unterstützen und aus den Ländern abgeordnet sind. Im Jahr 2012 waren das 65 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes sowie Tarifbeschäftigte.

2 2 Tabelle 64.1 Übersicht über den Einzelplan 19 a Bundesverfassungsgericht 2012 Soll 2012 Ist Abweichung Soll/Ist 2013 Soll Haushaltsentwurf b Veränderung 2013/2014 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 30,0 29,5-0,5 45,1 39,3-12,9 darunter: Personal ohne Versorgung Versorgung Zuweisungen an den Versorgungsfonds Sächliche Verwaltungsausgaben Investitionen 14,7 15,8 1,1 17,4 18,1 4,0 4,7 4,9 0,2 5,3 5,6 5,7 0,6 0,7 0,1 0,8 0,9 12,5 2,9 2,8-0,1 2,9 4,0 37,9 7,0 5,3-1,7 18,7 10,6-43,3 Einnahmen des Einzelplans 0,04 0,5 0,46 0,04 0,04 0 Verpflichtungsermächtigungen 6,8 c 4,9-1,9 18,6 10,1-45,8 Planstellen/Stellen in % Personal d ,2 Abordnungen 65 Erläuterungen: a Rundungsdifferenzen möglich. b Mit dem Ablauf der Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird der 1. Haushaltsentwurf nicht weiterverfolgt ( 125 GO-BT; s. auch Vorbemerkung Nr. 4). c Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. d Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 19. Für das Jahr 2012: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2013: Haushaltsplan; für das Jahr 2014: 1. Haushaltsentwurf Haushaltsstruktur und -entwicklung Im Haushaltsjahr 2012 gab das Bundesverfassungsgericht 29,5 Mio. Euro aus und bewirtschaftete damit weiterhin den zweitkleinsten Etat im Bundeshaushalt. Gegenüber dem Jahr 2011 stiegen die Ausgaben um 4,2 Mio. Euro. An den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts hatten die Ausgaben des Einzelplans 19 einen Anteil von 0,01 %. Der Haushalt des Bundesverfassungsgerichts hat einen hohen Anteil an Ausgaben für Personal und Versorgung. Sie machten im Jahr ,4 Mio. Euro und damit mehr als 72 % der Gesamtausgaben des Einzelplans aus. Für das Jahr 2013 sind für Personal- und Versorgungsausgaben 23,5 Mio. Euro angesetzt, 2 Mio. Euro mehr als im Jahr Der

3 3 Anstieg ist insbesondere der Tarif- und Besoldungsrunde 2012, der Wiedergewährung der Sonderzahlung für Beamte sowie der Leistungen an die Versorgungsfonds der Länder geschuldet. Weitere Ausgabenschwerpunkte waren im Jahr 2012 die Investitionen mit 5,3 Mio. Euro (18 %) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 2,8 Mio. Euro (9,5 %). Vor allem aufgrund der Sanierung der Gebäude des Bundesverfassungsgerichts wurde im Jahr 2013 der Ansatz für Investitionen auf 18,7 Mio. Euro heraufgesetzt. Er entspricht in diesem Jahr nahezu dem Ansatz für Verpflichtungsermächtigungen von 18,6 Mio. Euro, der ebenfalls auf die Sanierung zurückgeht. Die Baumaßnahme wirkt sich auch insgesamt auf die Ausgabenentwicklung im Einzelplan 19 aus. Während diese in den vergangenen Jahren überwiegend der des Bundeshaushalts entsprach, stiegen die Ausgaben des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2012 um 16,8 % an. Für das Jahr 2013 ist nochmals ein deutlicher Anstieg um 53 % auf 45,1 Mio. Euro vorgesehen. Einnahmen werden im Einzelplan 19 traditionell kaum erzielt. Im Haushaltsjahr 2012 betrugen sie Euro, vorrangig aus der Beteiligung der Länder an den Versorgungslasten des Bundes. Weitere Einnahmen resultieren aus Veräußerungserlösen, Missbrauchsgebühren, Gerichtskosten und der Veröffentlichung der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts Wesentliche Ausgabenbereiche Personal und Versorgung Die besondere Personalstruktur des Bundesverfassungsgerichts trägt zum hohen Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben im Einzelplan 19 maßgeblich bei. Das Bundesverfassungsgericht hat überdurchschnittlich viele Beschäftigte mit Hochschulabschluss. Der Anteil der Beschäftigten im höheren Dienst beträgt 43 %. Die Bezüge der von den Ländern abgeordneten Beschäftigten werden ebenfalls aus dem Haushalt des Bundesverfassungsgerichts geleistet. Die Tabelle 64.2 gibt einen Überblick über die Personalstruktur des Bundesverfassungsgerichts im Jahr Beschäftigte des Bundesverfassungsgerichts nach Laufbahnen Tabelle 64.2 Laufbahn a Eigene Beschäftigte Abordnungen Summe Anteil Laufbahn an allen Beschäftigten Anzahl in % Höherer Dienst ,9 Gehobener Dienst ,7 Mittlerer Dienst ,7 Einfacher Dienst ,7 Summe ,0 Erläuterung: a Einschließlich vergleichbarer tariflich Beschäftigter. Quelle: Einzelplan Haushaltsentwurf für das Jahr 2014: Ist-Besetzung am 1. Juni Die Personalstruktur wirkt sich auch auf die Zuführungen an die Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes und Versorgungsfonds des Bundes für die Richterinnen und Richter sowie die Beamtinnen und Beamten aus. Diese Zuführungen sind beim Bundesverfassungsgericht gemessen an der Zahl der Beschäftigten überdurchschnittlich hoch.

4 4 Beim Versorgungsfonds des Bundes kommt hinzu, dass die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts bei ihrer Einstellung durchschnittlich über 50 Jahre alt sind. Wird das Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis beim Bund nach Vollendung des 45. Lebensjahres begründet, erhöht sich der Zuweisungssatz um 50 %, nach Vollendung des 50. Lebensjahres um 100 %. Der Zuweisungssatz erhöht sich nicht, wenn ein Land eine Abfindung nach dem Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung gezahlt hat und die Ernennung nach dem 1. Januar 2012 erfolgt ist. In diesem Staatsvertrag haben sich Bund und Länder verpflichtet, bei einem Dienstherrenwechsel zwischen Land und Bund Abfindungen zu zahlen. Für die abgeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet das Bundesverfassungsgericht eine Pauschale an die Versorgungsfonds der jeweiligen Länder Gebäudesanierung des Bundesverfassungsgerichts Die Gebäude des Bundesverfassungsgerichts wurden in den Jahren 1965 bis 1969 erbaut und stehen als Ensemble unter Denkmalschutz. Nach mehr als 40-jähriger Nutzung werden sie derzeit für 46,7 Mio. Euro grundlegend saniert, vor allem um die Wärmedämmung und den Brandschutz zu verbessern. Darin enthalten sind Fördermittel von 8 Mio. Euro aus dem Einzelplan 12 zur energetischen Sanierung von Bundesbauten (sog. 120-Mio. Euro-Programm). Im Einzelplan 19 werden daher für die Baumaßnahme Gesamtausgaben von 38,7 Mio. Euro ausgewiesen. Tabelle 64.3 zeigt, wie sich die Mittel auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 verteilen. Ausgaben für die Gebäudesanierung des Bundesverfassungsgerichts Tabelle 64.3 Jahr Summe in Mio. Euro Ausgaben (Soll) 1,8 3,0 6,8 18,6 8,2 0,3 38,7 Quelle: Einzelplan Haushaltsentwurf für das Jahr Die Sanierung begann im August 2011 und wird bis zum Jahr 2014 andauern. Während dieser Zeit ist ein Teil der Beschäftigten in einer anderen Liegenschaft untergebracht. Das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemietete Gebäude wurde mit 5,5 Mio. Euro aus dem Investitions- und Tilgungsfonds des Bundes instand gesetzt. Für die geplante Nutzungszeit ist die Miete mit dieser Investition abgegolten. Mitte des Jahres 2014 will das Bundesverfassungsgericht in sein saniertes Gebäude zurückziehen. Für die Neumöblierung der Räume hat es für das Jahr 2014 eine Verpflichtungsermächtigung über 1,9 Mio. Euro ausgebracht Ausblick Auch im Jahr 2014 werden allein die Baukosten für die Gebäudesanierung mit 21 % einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben des Einzelplans von 39,3 Mio. Euro haben. Erst im Jahr 2015 sollen mit Abschluss der Bauarbeiten die Gesamtausgaben auf 28,9 Mio. Euro sinken, siehe Tabelle 64.4.

5 5 Tabelle 64.4 Finanzplanung Einzelplan in Mio. Euro 45,1 39,3 28,9 28,6 28,9 Quelle: Einzelplan Haushaltsentwurf für das Jahr Deutlich will das Bundesverfassungsgericht ab dem Jahr 2014 seine Öffentlichkeitsarbeit ausbauen. Dazu plant es für insgesamt knapp Euro eine Reihe neuer Publikationen, und zwar ein Buchprojekt über sein denkmalgeschütztes Gebäudeensemble für Euro, für internationale Kontakte einen zweisprachigen Bildband für Euro sowie eine eigene englische Fassung des Grundgesetzes für Euro. Für Euro beabsichtigt es, innerhalb von zwei Jahren seinen Internetauftritt neu zu erstellen. Außerdem plant das Bundesverfassungsgericht einen Imagefilm für Besucherinnen und Besucher ( Euro) sowie einen Tag der offenen Tür zum 300-jährigen Jubiläum der Stadt Karlsruhe ( Stadt des Rechts ), mit der die seit dem Jahr 1951 bestehende Verbindung zwischen der Stadt und dem Bundesverfassungsgericht gewürdigt werden soll ( Euro). Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind grundsätzlich kostenfrei. Angesichts steigender Belastungen durch immer mehr Verfassungsbeschwerden spricht sich das Bundesverfassungsgericht für eine gesetzliche Mutwillensgebühr aus: Offensichtlich erfolglose Verfassungsbeschwerden sollen nur gegen eine angemessene Gebühr bearbeitet werden. Nach geltender Rechtslage kann das Gericht den Beschwerdeführern eine Missbrauchsgebühr von bis zu Euro auferlegen, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist. Dazu muss das Gericht jedoch die Verfassungsbeschwerde prüfen. Nach den Plänen für eine Mutwillensgebühr sollen Rechtspfleger künftig alle Verfassungsbeschwerden zunächst summarisch auf ihre Erfolgsaussichten prüfen. Die Bearbeitung offensichtlich erfolgloser Verfassungsbeschwerden soll von einer Gebühr abhängen, die nach sozialen Kriterien bemessen wird.

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