Gemeinde Niederlenz. Tempo-30-Zonen in Quartieren GUTACHTEN

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1 Tempo-30-Zonen in Quartieren GUTACHTEN Aarau, 23. Februar 20

2 / Gutachten Tempo-30-Zonen Inhaltsverzeichnis. Einleitung. Ausgangslage.2 Gebietsabgrenzung 2. Situation (Ist-Zustand) 2 2. Verkehrsnetz Verkehrsmenge und Geschwindigkeit Signalisation Siedlungsstruktur / Nutzungen Ausbaugrad 3 3. Problemanalyse 4 3. Zusammenfassung / 5 4. Zielsetzung 5 5. Voraussetzungen für die Reduktion der Geschwindigkeit 5 6. Massnahmen und Auswirkungen 6 6. Massnahmengrobplanung Auswirkungen 7 7. Schlussfolgerungen Anhänge Verkehrssituation 2 Signalisation 3 Ausbaugrad 4 Problemanalyse 5 Massnahmengrobplanung

3 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite. Einleitung. Ausgangslage 2005 wurde im Grossraum Bölli in Niederlenz Tempo 30 eingeführt. Die positiven Erfahrungen mit dieser Zone führten an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Februar 2009 zu einer Kreditsprechung für die Planung weiterer Tempo-30-Zonen im gesamten Gemeindegebiet. Im daraufhin erarbeiteten Verkehrsberuhigungskonzept in den drei Wohnquartieren «Nord», «West» und «Ost» beschloss die eingesetzte Arbeitsgruppe den Antrag an den Gemeinderat, Tempo-30-Zonen in den drei Gebieten einzuführen. Am 26. November 200 wurde in der Einwohnergemeindeversammlung der Kredit für die Realisierung von Tempo- 30-Zonen genehmigt. Dieses Gutachten gründet im Wesentlichen auf den Erkenntnissen des genannten Konzepts..2 Gebietsabgrenzung Die Wohngebiete werden durch die beiden Kantonsstrassen K393 Mörikerstrasse/Schürz und K248 Wildeggerstrasse/Hauptstrasse und die geteilt. Das Gebiet westlich der ist das Gebiet Bölli, in welchem bereits eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde (vgl. Abb ). Abb. Gebietsbezeichnung, Bericht der Arbeitsgruppe, Konzept Verkehrsberuhigung, Ballmer+Partner AG, Aarau, 25. November 2005

4 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite 2 2. Situation (Ist-Zustand) 2. Verkehrsnetz Das im Anhang dargestellte Verkehrsnetz basiert auf dem Teilrichtplan Verkehr der Gemeinde Niederlenz aus dem Jahr 985, aktualisiert auf das Jahr 2009, den kantonalen Radrouten- und Wanderroutenplänen und dem Linienplan der RBL (Regionalbus Lenzburg), jeweils Stand Verkehrsmenge und Geschwindigkeit In Anhang sind die im Juni 2009 gemessenen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten dargestellt. Die Erhebungen wurden auf zwei Arten durchgeführt. An neun Orten fanden Messungen mittels Radarpistole statt, jeweils werktags während einer halben Stunde zwischen 7-8 Uhr und zwischen 7-8 Uhr (im bereich 6-7 Uhr). Auf diese Weise wurden jeweils ausschliesslich die Geschwindigkeiten von unbehindert fahrenden Personenwagen gemessen. An vier weiteren Orten wurden die Geschwindigkeit und die Verkehrsmenge über eine Woche mit Seitenradargeräten erhoben. Nr. Strasse Mfz/h LZV/h V50% V85% Alte Wildeggerstrasse Römerweg Süd Süd Alte Lenzburgerstrasse Nord Alte Lenzburgerstrasse Süd A Nord B C D Nord Mfz/h Motorfahrzeuge pro Stunde LZV/h Leichter Zweiradverkehr (Velos und Mofas) pro Stunde V50% Geschwindigkeit [km/h], die von 50% der Fahrzeuge höchstens erreicht bzw. von 50% überschritten wird. V85% Geschwindigkeit [km/h], die von 85% der Fahrzeuge höchstens erreicht bzw. von 5% überschritten wird. Messungen 9 mit Radarpistole (je 30 Minuten am Morgen / Abend; Belastung pro Stunde: 2x30 abends) Messungen A D mit Seitenradarmessgerät (Werktagsmittelwerte 7-8 Uhr einer Woche) Tab Verkehrsmenge und Geschwindigkeit

5 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite Signalisation Im Gebiet Bölli wurde eine Tempo-30-Zone signalisiert (vgl. Anhang 2). Im gesamten Gemeindegebiet gibt es Strassen mit Verkehrsbeschränkungen. Meistens ist der motorisierte Verkehr auf diesen Strassen nur für spezielle Benutzer erlaubt (Anwohner, Landwirtschaft usw.). An den meisten Strassen abseits der Kantonsstrassen gilt der Rechtsvortritt. Ausnahmen bilden die Einmündung der in die und der Knoten strasse/alte Lenzburgerstrasse/. Die Einmündungen in den sind mittels Gehwegüberfahrten ausgebildet. Auch bei den Einmündungen in die gilt häufig der Rechtsvortritt, obwohl das Erscheinungsbild etwas anderes vermittelt (die Einmündungen sind meistens mittels Wasserstein von der getrennt). Die Einmündungen der Leinenstrasse (Stopp), des Schlosswegs und des s (Gehwegüberfahrt) sind jedoch vortrittsbelastet. In den Bereichen des es / und dem sind die Signale «Kinder» mit dem Zusatztext «Schule» signalisiert. 2.4 Siedlungsstruktur / Nutzungen In allen Gebieten dient der Hauptanteil der Nutzungen dem Wohnen (vgl. Tab 2, Anhang 4 und Zonenplan der ). Gemischte Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) finden sich vor allem entlang der K248 und entlang des s. Die ausschliesslichen Industriezonen liegen ausserhalb der drei hier betrachteten Gebiete. Nutzung ca. Flächenanteil [%] Gebiet Ost Gebiet West Gebiet Nord Wohnen Wohnen+Gewerbe 2 6 Industrie / Gewerbe wichtige öffentliche / publikumsintesive Anlagen 4 5 Tab 2 Hauptnutzungen 2.5 Ausbaugrad Entlang der, des s, des nördlichen Abschnitts der und Abschnitten der sind einseitige, entlang des s und dem südlichen Abschnitt der beidseitige Gehwege vorhanden (vgl. Anhang 4). Die Einfahrt in das Siedlungsgebiet von Möriken-Wildegg her über die Alte Wildeggerstrasse wurde durch eine Querpflästerung (Anrampung) kenntlich gemacht.

6 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite 4 In Strassenbausanierungen der neueren Zeit wurde mehrfach der Strassenquerschnitt, mittels Schmalfahrbahn und abgesenktem, einseitigen Gehweg (Ackerweg, Krähenweg, Lochackerweg), neu eingeteilt. Der und der südlichen Abschnitt des s wurde leicht verkehrsberuhigt ausgeführt, in dem Baumrabatten seitliche Einengungen bilden und an zwei Knoten Pflästerungen realisiert wurden. Der wurde 2009/200 saniert. Mit dem neuen Ausbau wurde der Fussverkehr in Längsrichtung mittels über Einmündungen durchzogene Gehwege besser geschützt. 3. Problemanalyse 3. Zusammenfassung Aus den Grundlagen und erhobenen Daten sowie aus den konkreten Hinweisen der Arbeitsgruppenmitglieder konnten die Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse im Anhang 4 zusammengefasst werden. Für die Untersuchung der Unfälle wurde die Unfallstatistik der Kantonspolizei beigezogen. Die Auswertung beinhaltet alle polizeilich registrierten Unfälle in der Zeitspanne vom bis In den bezeichneten Gebieten ereigneten sich in dieser Zeitspanne 5 Unfälle. Im Gebiet Nord fanden zwei davon statt, im Gebiet West ereigneten sich 4 Unfälle, davon 3 auf der, und im Gebiet Ost 9 Unfälle. Die Unfälle sind innerhalb den Gebieten verteilt, das heisst, es gibt keine Häufung an einem bestimmten Ort. Es ereigneten sich vier Unfälle mit Fahrrädern und Unfall mit Fussgängerbeteiligung. Ein wesentlicher Aspekt ist das Geschwindigkeitsniveau, dargestellt sind Strecken mit Geschwindigkeiten über 42 km/h. In diese Kategorie fallen die Alte Wildeggerstrasse, die, die, der, der und die. Die Geschwindigkeiten der letzteren beiden Strassen liegen sogar über der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sehr häufig wird schneller gefahren, als es die Sichtverhältnisse erlauben, das heisst, das Strassenbild lässt es nicht zu, das Gefahrenpotential richtig einzuschätzen. Problematische Sichtverhältnisse finden sich über alle Gebiete verteilt an Knoten und bei (privaten) Ausfahrten. An drei Einmündungen herrschen unklare Vortrittsverhältnisse. Das Strassenbild vermittelt durch Randabschlüsse das Vortrittsrecht auf der durchgehenden Strasse, während rechtlich eigentlich der Rechtsvortritt gilt. Dies kann zu Missverständnissen und Unfällen führen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Problemanalyse sind die Fuss- und Radwegverbindungen im Mischverkehr mit grossen Langsamverkehrsaufkommen oder mit einem besonders hohen Anteil an schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden (Kinder, Betagte). Insbesondere die Querung der von der (Schule) und verschiedene Querungen des s sind problematisch. Der Durchgangsverkehr ist häufig nicht sensibilisiert auf die besonderen Problemsituationen in den durchfahrenen Gebieten. Auf dem und das Rebengässli wurde anteilsmässig viel Durchgangsverkehr beobachtet. V85%, d.h. Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge eingehalten bzw. von 5% überschritten wurde.

7 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite / Die Tempo-30-Zonen entsprechen in ihrer Abgrenzung den drei untersuchten Gebieten «Nord», «West» und «Ost». Die stellt eine verkehrsorientierte Verbindung nach Lenzburg dar. Ihr Erscheinungsbild unterstützt diese Bedeutung mit einer geraden Linienführung und einem breiten Querschnitt mit teilweise beidseitigem Gehweg. Im Gegensatz dazu ist die Linienführung des anschliessenden s gewunden und weist wichtige Querungsstellen für den Langsamverkehr und unübersichtliche Einmündungen auf. Der wird deshalb in die Zone «West» einbezogen. Gemäss einer Grobstudie des Büros Grollimund&Partner AG ist auf beiden Strassen mit einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes zu rechnen. In Anbetracht der Lärmsanierungspflicht ist deshalb auch das Einbeziehen der in die Zone zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 4. Zielsetzung Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone soll das folgende Ziel erreicht werden: Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für den Langsamverkehr. Besondere Geltung kommt der Sicherung von Fuss- und Veloverbindungen, dem Entschärfen mangelnder Sichtverhältnisse und unklarer Verkehrssituationen und der Reduktion der Unfallgefahr zu. Weitere Ziele, die mit der Umsetzung realisiert werden können, sind: Wohnqualität im Einklang mit gewerblicher Nutzung durch die Reduktion von Lärm- und Luftbelastung. Vermehrte Ausrichtung des Strassenraumes auf das Ortsbild und Vereinheitlichung des Strassennetzes (verkehrsberuhigte Wohngebiete und übergeordnetes Netz leistungsfähiger Strassen), insbesondere die Förderung der Quartierstrassen als Lebensraum. Verminderte Immissionen durch eine konstante und tiefe Geschwindigkeit. 5. Voraussetzungen für die Reduktion der Geschwindigkeit Um eine Tempo-30-Zone einführen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für das Abweichen von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach Art. 08 SSV gegeben sein. Dazu gehört neben den in Kapitel 3 ausgewiesenen Sicherheitsdefizite, Gefahren und Schutzbedürfnissen das Prüfen der Zweck- und Verhältnismässigkeit. Das Durchsetzen der Sichtzonen über private Grundstücke und bei Knoten ist im Gegensatz zur Realisierung einer Geschwindigkeitsreduktion nicht mit verhältnismässigem Aufwand durchzuführen. Die meist engen Verhältnisse lassen keine bauliche Abtrennung des schutzbedürftigen Langsamverkehrs entlang der Strassen zu. Nach Art. 92 Abs. 2 des Baugesetzes ist auf Erschliessungsstrassen der Motorfahrzeug-, Radfahrer- und Fussgängerverkehr grundsätzlich gemischt zu führen. Damit ist ein Erhöhen der Sicherheit nur mit einer Reduktion der Geschwindigkeit zu erreichen.

8 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite 6 Wie in der Ausgangslage beschrieben, wurde bereits ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der drei Gebiete erarbeitet. In diesem Konzept wurden Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie verschiedenen Einzelmassnahmen, flächendeckende Massnahmen (ohne Tempo 30) und Tempo-30-Zonen einander gegenüber gestellt. Wie sich zeigte, sind die Tempo-30- Zonen die einzigen Massnahmen, mit welchen die Ziele in einem verhältnismässigen Rahmen erreicht werden können. Damit sind die Voraussetzung sowohl nach Art. 08, Abs. 2a SSV als auch nach Abs. 2b erfüllt. 6. Massnahmen und Auswirkungen 6. Massnahmengrobplanung Einige Massnahmen für Tempo-30-Zonen sind verkehrsrechtlich in der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vorgegeben (Art. 4 und 5): «Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert. 2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen. Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Einund Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht. 2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden. 3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.» Die besonderen Markierungen (VSS SN ) sind beispielsweise «Zone 30» beim Zoneneingang und «30» als Wiederholung auf der Strecke sowie die Markierung Hinweis auf Kinder mit dem Vermerk «Schule». Bezüglich der in Art. 5 Abs. 3 der Verordnung genannten «weiteren Massnahmen» hat in den letzten Jahren eine starke Entwicklung stattgefunden. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) propagiert das «Modell Tempo 50/30». Nach diesem Modell soll Tempo 50 km/h auf dem übergeordneten Strassennetz herrschen, während in den Quartieren das Tempo auf 30 km/h reduziert wird. Die bfu schreibt dazu : «Studien zeigen: Je grossräumiger Tempo 30 abseits der Hauptachsen gilt, umso besser wird diese Höchstgeschwindigkeit auch mit wenigen baulichen Verkehrsberuhigungselementen eingehalten. Nach dem Modell Tempo 50/30 der bfu werden alle Strassen einer Gemeinde in zwei Geschwindigkeitsregime eingeteilt. Die verkehrsorientierten Strassen (vor allem Haupt- oder wichtige Sammelstrassen) werden mit Tempo 50 generell signalisiert und mit Sicherheitsmassnahmen für die langsamen Verkehrsteilnehmenden ergänzt. Die siedlungsorientierten Strassen (in der Regel untergeordnete Fachbroschüre, Tempo-30-Zonen, bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2008

9 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite 7 Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen) sollen nach der Prüfung gemäss Gutachten in Tempo- 30-Zonen eingebunden werden. Diese können bei finanzieller Knappheit auch etappenweise, zum Beispiel nach Wichtigkeit (erste Priorität haben Gebiete mit Kindergärten und Schulen), eingeführt werden.» Bezüglich der Massnahmen wird ausserdem präzisiert: «Auf siedlungsorientierten Strassen werden primär «Erkennungsmassnahmen» angewandt. So soll beim Verlassen der übergeordneten Strasse ein auffälliges Eingangstor den Übertritt in eine siedlungsorientierte Strasse verdeutlichen. Des Weiteren zeigen versetzte Parkfelder, Rechtsvortrittsmarkierungen und Tempo-30-Signete auf der Fahrbahn das herabgesetzte Geschwindigkeitsniveau an. Einbahnstrassenregelungen, Mittelmarkierungen sowie vortrittsberechtigte Strassen sind für siedlungsorientierte Strassen ungeeignet, da sie beschleunigend wirken können. Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Vertikal-, Horizontalversatz, aufgepflasterte Kreuzungen gemäss SN ) sollen nur auf denjenigen Strassen zur Anwendung kommen, deren Erscheinungsbild einen niedrigen Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung vermuten lässt oder auf denen die gesetzlich vorgeschriebenen Nachhermessungen (ein Jahr nach Fertigstellung der Massnahme) zu hohe Geschwindigkeiten (V85>38 km/h) ergaben». Auf dieser Basis wird geplant, bei wichtigen Eingängen zum Quartier markante Einfahrtstore mit Signaltafeln auf der Strassenfläche zu erstellen und im Innern der Quartiere Markierungen (Rechtsvortrittsmarkierung, «30») anzubringen. Bei der unübersichtlichen Einmündung des Fussweges entlang des Friedhofs in den wird die Sicht durch eine Warteraumsicherung verbessert. Ausserdem soll der Fussgängerstreifen auf dem Rotbleicherain bei der Schule mittels Anrampung verdeutlicht werden. Mit einem weiteren Fussgängerstreifen auf der nördlich der Schule wird besser auf die Fusswegroute des Schulverkehrs aufmerksam gemacht. Ein Inforadar kann an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, um die Fahrzeuglenkenden zu sensibilisieren. Im Übrigen ist die Tempo-30-Zone im üblichen Rahmen polizeilich zu überwachen. Nach dem Überprüfen der Wirksamkeit der kurzfristig einführbaren Tempo-30-Zonen sind möglicherweise noch vereinzelte Stellen vorhanden, die trotz des tieferen Geschwindigkeitsniveaus noch als gefährlich empfunden werden. Diese Situationen sind langfristig zu verbessern. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch Gebiete im Rahmen von Strassen- und Werkleitungssanierungen den Bedürfnissen entsprechend neu gestaltet werden. Bis zu einem solchen Umbau verstreicht für gewöhnlich ein grösserer Zeitraum. 6.2 Auswirkungen Durch die Einführung der Tempo-30-Zonen sind keine negativen Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet oder das Strassennetz zu erwarten. Die Erweiterung der Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet Lenzburg (Bereiche und Riedmattenweg) und Möriken- Wildegg (Ortolanweg) werden mit den Gemeinden abgesprochen. bfu-report Nr. 60, bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, November 2008)

10 / Gutachten Tempo-30-Zonen Seite 7. Schlussfolgerungen Tempo 30 ist in den drei Quartieren «Nord», «West» und «Süd» die einzig sinnvolle und zweckmässige Lösung zur Verbesserung der Verkehrssituation. Mit keiner anderen Massnahme kann die Sicherheit und die Wohnqualität in den Quartieren mit so geringen Kosten so deutlich verbessert werden. Die dazu notwendigen Massnahmen sind in Kapitel 6. beschrieben. Nach der Realisierung ist das Einhalten der Geschwindigkeit (polizeilich) zu kontrollieren. Wenn bis nach der Nachkontrolle (spätestens nach einem Jahr) die formulierten Ziele nicht erreicht werden können, sind zusätzliche Massnahmen zu treffen. Aarau, 23. Februar 20 Ballmer + Partner AG André Leibacher Stefan Ballmer I:\902. Niederlenz T30 Gutachten und MPlanung\Gutachten\Gutachten Niederlenz T doc B+P AG - al /

11 Ortolanweg Mühlestrasse Nelkenweg Tannenweg Pilzweg Winkelweg Buchenweg Teichweg Riedmattenweg Dorfmuseum Steinler Alters- und Pflegeheim Friedhof ref. Kirche, Pfarramt Sportplatz Bollweg Sportweg Spechtweg Rebengässli Ahornweg Parkweg Obere Goldwand Baumgartenweg Höhenweg Untere Goldwand Im Boden Kirchrain Gemeindeverwaltung Engelgässli Zielweg Gewerbestrasse Saxerweg Kornweg Hübelweg Stierenweg Egge weg Gartenweg Alter Zeigerweg Pirolweg Schwalbenweg Postwegli Schürz K393 Hammerweg Unterer Stationsweg Dürrmattstr. Schlossweg Blumenweg Tulpenweg Dürrmattstrasse Oberer Stampfimatt Maiengrünweg Breite Grienstrasse Paradiesweg Breitmattstrasse Breiteweg Bölliwegli Rothackerstrasse Haselstr. Grenzstrasse Leinenstrasse Weberweg Krähenweg Grünauweg Ackerweg Eichiweg Fliederweg Rosensteg Farmweg Schlossblick Lerchenweg Eibenweg Südweg Lochackerweg Kleemattweg Kännelmattweg Gislifluhweg Sonnenweg Stäpfliweg Böllisteig Bühlerweg Hermenweg Birkenweg Wiesenweg Alter Schützenweg Mörikerstrasse K393 Alte Wildeggerstrasse Römerweg Mattenweg Weidweg Alpensichtweg Bodenweg Anhang Verkehrssituation A B C D BALLMER + PARTNER AG Massstab : \...\A Verkehrssituation.cdr al / Römerweg Hasenweg Langeichen Langmatt Strassenklassierung Hauptverkehrsstrasse (K248) Verbindungsstrasse (K393) Sammelstrasse Erschliessungsstrasse Buslinie Haltestelle (beidseitig/einseitig) kantonale Radroute kommunale Radroute Aargauischer Wanderweg Verkehrserhebung 2 Messort Radarpistole Juni 2009 Messort Seitenradar Juni V 50% [km/h] V 85% [km/h] ) Motorfahrzeuge [Mfz/h] Velo/Mofa [Fz/h] Messung Radarpistole: Auswertung aus zwei /2h- Messung jeweils zwischen 7-8 Uhr und 7-8 Uhr Messung Seitenradar: Auswertung aller gemessenen Geschwindigkeiten Messung Radarpistole: Verdopplung der /2-Messung zwischen 7-8 Uhr auf h Messung Seitenradar: Werktagsmittel aller Stunden von 7-8 Uhr Weitere Informationen wichtige öffentliche und/ oder publikumsintensive Bauten und Anlagen Gemeindegrenze Thujaweg Fuchsweg Bannholz Bäumlimatt Tempo-30-Zonen Reha-Zentrum Steinlerweg ) 2) 2) ) 2) untersuchte Gebiete Tempo-30-Zone bestehend Tierklinik schweiz. Gartenbauschule

12 Ortolanweg Mühlestrasse Nelkenweg Tannenweg Signalisation Pilzweg Winkelweg Buchenweg Teichweg Bollweg Sportweg Spechtweg Rebengässli Ahornweg Parkweg Riedmattenweg Obere Goldwand Baumgartenweg Strecken mit Parkieren verboten Allgemeines Fahrverbot Verbot für Motorwagen und Motorräder Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Verbot für Lastwagen Kinder Einfahrt verboten Kein Vortritt Stop unebene Fahrbahn Sackgasse Höchstgeschwindigkeit 50 generell Hindernis rechts umfahren Hauptstrasse (Ende der Hauptstrasse) Richtung der Hauptstrasse Einbahnstrasse Zonensignal (Tempo-30-Zone) Zusatztexte zu den Signalen Höhenweg Untere Goldwand Im Boden Kirchrain Hermenweg Steinlerweg weg Zielweg Gewerbestrasse Gartenweg Hungeligrabenst. Alter Zeigerweg Pirolweg Birkenweg Schwalbenweg Wiesenweg Postwegli Saxerweg Alter Schützenweg Kornweg Hübelweg Stierenweg Mörikerstrasse K393 Dorfmuseum Reha-Zentrum Steinler Alters- und Pflegeheim Engelgässli Gemeindeverwaltung Egge Alte Wildeggerstrasse Hammerweg Unterer Schürz K393 Stationsweg Dürrmattstr. Schlossweg Blumenweg Bodenweg Tulpenweg Dürrmattstrasse Oberer Stampfimatt Römerweg Alpensichtweg Grienstrasse Mattenweg Paradiesweg Maiengrünweg Breitmattstrasse Hasenweg Thujaweg Breiteweg Bölliwegli Rothackerstrasse Haselstr. Grenzstrasse Leinenstrasse Weberweg Fuchsweg Weidweg Friedhof ref. Kirche, Pfarramt Sportplatz c c a b c d e f h ausgenommen Zubringerdienst bis Liegenschaft Nr. Langeichen (Talwärts) bis Liegenschaft Nr. Langeichen (Bergwärts) Liegenschaft Nr. 3- Rebengässli m 25 m Kännelmattweg + 3 ausgenommen Landwirtschaft ausgenommen Land- und Forstwirtschaft 00 m Schule Waldstrasse Spiegel beachten ab Waldeingang Hammerweg Tierklinik 5 schweiz. Gartenbauschule 3 8 Breite Krähenweg Grünauweg Ackerweg Eichiweg Langeichen a 2 b Langmatt Fliederweg Rosensteg Farmweg Schlossblick Lerchenweg Bannholz Eibenweg Südweg Lochackerweg Kleemattweg Kännelmattweg Gislifluhweg Bäumlimatt Sonnenweg 3 Stäpfliweg 8 Böllisteig 3 h 7 e d 9 Anhang 2 Signalisation d Bühlerweg Hinweisschilder Markierung Achtung Kinder! Lenker Vorsicht! Mittelmarkierung (Leit- oder Sicherheitslinie) Fussgängerstreifen Fussgängerlangstreifen Hinweis auf Kinder mit Zusatztext «Schule» Weitere Informationen wichtige öffentliche und/ oder publikumsintensive Bauten und Anlagen Gemeindegrenze Tempo-30-Zone bestehend (Signalisation innerhalb der Zone nicht dargestellt) BALLMER + PARTNER AG Massstab :5 000 Tempo-30-Zonen 902.\...\A2 Signalisation.cdr al /

13 Ortolanweg Mühlestrasse Nelkenweg Tannenweg Ausbaugrad Q K Pilzweg Winkelweg Buchenweg G Querpflästerung (eben) Berliner Kissen / Aufpflästerung / Querpflästerung (gewölbt) Quersperre Poller Knotengestaltung (mit Belagswechsel) Teichweg Gehweg Bollweg Sportweg Spechtweg Nutzungen abgesenkter Gehweg und seitliche Fahrbahneinengungen (Baumrabatten) Schmalfahrbahn mit abgesenktem Gehweg Rebengässli Ahornweg Parkweg Riedmattenweg Obere Goldwand Baumgartenweg Höhenweg Untere Goldwand Im Boden Kirchrain Hermenweg Steinlerweg weg Zielweg Gewerbestrasse Gartenweg Steinler Hungeligrabenst. Alter Zeigerweg Pirolweg Birkenweg Schwalbenweg Wiesenweg Postwegli Saxerweg Alters- und Pflegeheim Alter Schützenweg Kornweg Hübelweg Stierenweg Engelgässli Gemeindeverwaltung Mörikerstrasse K393 Egge Alte Wildeggerstrasse Hammerweg Unterer Schürz K393 Stationsweg Dürrmattstr. Schlossweg Blumenweg Bodenweg Tulpenweg Dürrmattstrasse Oberer Stampfimatt Römerweg Alpensichtweg Grienstrasse Mattenweg Paradiesweg Maiengrünweg Breitmattstrasse Hasenweg Thujaweg Breiteweg Bölliwegli Rothackerstrasse Haselstr. Grenzstrasse Leinenstrasse Weberweg Fuchsweg Weidweg Friedhof ref. Kirche, Pfarramt Sportplatz wichtige öffentliche und/ oder publikumsintensive Bauten und Anlagen Industrie oder Gewerbe Mischnutzung Wohnen / Gewerbe Wohnen Dorfmuseum Reha-Zentrum Weitere Informationen Gemeindegrenze untersuchte Gebiete K Tierklinik schweiz. Gartenbauschule Breite Krähenweg G G K Grünauweg Ackerweg Eichiweg Langeichen Langmatt Fliederweg Rosensteg Farmweg Schlossblick G G Lerchenweg K Bannholz Eibenweg Südweg Lochackerweg Kleemattweg Kännelmattweg Gislifluhweg K Bäumlimatt Sonnenweg K Q G G Anhang 3 Ausbaugrad Stäpfliweg Böllisteig Bühlerweg BALLMER + PARTNER AG Massstab :5 000 Tempo-30-Zonen 902.\...\A3 Ausbaugrad.cdr al /

14 Ortolanweg Mühlestrasse Nelkenweg Tannenweg Sicherheitsdefizite Pilzweg polizeilich registrierte Unfälle : Winkelweg Buchenweg F V V 85% über 42 km/h Unfall zwischen Motorfahrzeugen mit Sachschaden Unfall zwischen Motorfahrzeugen mit Verletzten Unfall mit Beteiligung Fussgänger mit Verletzten Unfall mit Beteiligung Velo mit Verletzten Teichweg (ganze Streckenabschnitte) Bollweg Sportweg Spechtweg (einzelne Stellen) ungenügende Sicht unklare Vortrittsverhältnisse Rebengässli Ahornweg Parkweg Hinweis: Die Sicht von und auf private Zufahrten ist häufig ungenügend. Auf eine Darstellung wird im Plan zu Gunsten der Lesbarkeit verzichtet. Friedhof Riedmattenweg Obere Goldwand ref. Kirche, Pfarramt Baumgartenweg Höhenweg Hermenweg Untere Goldwand Im Boden Kirchrain Engelgässli Zielweg Gewerbestrasse Wiesenweg Saxerweg Kornweg Hübelweg Stierenweg Egge weg Steinlerweg Alter Zeigerweg Gartenweg Pirolweg Birkenweg Schwalbenweg Postwegli Alter Schützenweg * grösserer Anteil gebietsfremden Verkehrs gefährliche Fusswegverbindung * (z.b. Schulweg im Mischverkehr mit schnell fahrenden Autos) gefährliche Fussgängerquerung * gefährliche Radverbindung * (z.b. enge Strasse mit viel Verkehr) gefährliche Radquerung * mit grossem Langsamverkehrsaufkommen oder beson ders vielen Kindern (Schülern), Betagten oder Behinderten Mörikerstrasse K393 Alte Wildeggerstrasse Hammerweg Unterer Schürz K393 Stationsweg Schlossweg Blumenweg Dürrmattstr. Tulpenweg Dürrmattstrasse Oberer Stampfimatt Bodenweg Römerweg Alpensichtweg V Weitere Informationen, Schulen, Sportanlagen Gemeindegrenze Untersuchungsperimeter Tempo-30-Zone bestehend Dorfmuseum Reha-Zentrum Steinler Alters- und Pflegeheim schweiz. Gartenbauschule Gemeindeverwaltung V Grienstrasse Mattenweg Paradiesweg Maiengrünweg Breitmattstrasse Hasenweg Thujaweg Breiteweg Bölliwegli Rothackerstrasse Haselstr. Grenzstrasse Leinenstrasse Weberweg V F Fuchsweg Weidweg Sportplatz Tierklinik Breite Anhang 4 Problemanalyse Krähenweg Grünauweg Ackerweg Eichiweg Langeichen Langmatt Fliederweg Rosensteg Farmweg Schlossblick Lerchenweg Bannholz Eibenweg Südweg Lochackerweg Kleemattweg Kännelmattweg Gislifluhweg Bäumlimatt Sonnenweg Stäpfliweg Böllisteig Bühlerweg Tempo-30-Zonen 902\...\A5 Problemanalyse.cdr BALLMER + PARTNER AG Massstab :5 000 al /

15 Ortolanweg Mühlestrasse Nelkenweg Tannenweg Massnahmengrobplanung Pilzweg Winkelweg Buchenweg Teichweg Sportweg Bollweg Spechtweg Riedmattenweg Rebengässli Ahornweg Parkweg Obere Goldwand Baumgartenweg Zonenabgrenzung Zonensignalisation mit Einengung (Stele) Zonensignalisation mit Tafel ausserhalb Strassenraum Warteraumsicherung bei Hecke bestehender Fussgängerstreifen um 5 cm anheben neuer Fussgängerstreifen gesamtes Gemeindegebiet wo möglich : markieren des Rechtsvortritts ausserdem nicht dargestellt: Markierungen 30 innerhalb der Zonen Höhenweg Hermenweg Untere Goldwand Im Boden Kirchrain neue Tempo-30-Zonen Engelgässli Zielweg Gewerbestrasse Wiesenweg Saxerweg Kornweg Hübelweg Stierenweg Egge weg Steinlerweg Alter Zeigerweg Tempo-30-Zone auf Gemeindegebiet Lenzburg und Möriken-Wildegg Gartenweg Pirolweg Birkenweg Tempo-30-Zone bestehend Schwalbenweg Postwegli Alter Schützenweg Weitere Informationen, Schulen, Sportanlagen Gemeindegrenze Mörikerstrasse K393 Dorfmuseum Reha-Zentrum Steinler Alters- und Pflegeheim schweiz. Gartenbauschule Gemeindeverwaltung Hammerweg Schürz K393 Blumenweg Stationsweg Dürrmattstr. Unterer Alte Wildeggerstrasse Schlossweg Tulpenweg Oberer Dürrmattstr. Stampfimatt Bodenweg Römerweg Alpensichtweg Grienstrasse Mattenweg Paradiesweg Maiengrünweg Breitmattstrasse Hasenweg Thujaweg Breiteweg Bölliwegli Rothackerstrasse Haselstr. Grenzstrasse Leinenstrasse Weberweg Fuchsweg Weidweg Friedhof ref. Kirche, Pfarramt Tierklinik Sportplatz Breite Anhang 5 Massnahmengrobplanung Krähenweg Grünauweg Ackerweg Eichiweg Langeichen Langmatt Fliederweg Rosensteg Farmweg Schlossblick Lerchenweg Bannholz Eibenweg Südweg Lochackerweg Kleemattweg Kännelmattweg Gislifluhweg Bäumlimatt Sonnenweg Stäpfliweg Böllisteig Bühlerweg BALLMER + PARTNER AG Massstab :5 000 Tempo-30-Zonen 902.\...\A5 Massnahmengrobplanung.cdr al /

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