Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung-

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1 Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung D rucksache Nr Stand: Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben /

2 G ebührenbedarfsberechnung 2016 für den Geschäftsbereich Abfallentsorgung 1. Voraussichtliche Erträge und Aufwendungen nach dem W irtschaftsplan 1.1 Erträge Bezeichnung Einnahmen aus Gebühren Sonst, betriebl. Erträge Ansatz Summe Aufwendungen Bezeichnung Ansatz Personal Verbrennungsentgelte sonstige Entsorgung Abschreibungen kalkulatorische Zinsen Leistungsverrechnung intern Interne Verwaltung/BL/Gebäudekosten Leistungen Stadt Sonstige Sachkosten Dritte Überdeckung Rest ganz Summe /

3 2. Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwendungen und Erträgen 2.1 Erträge Einnahmen aus Gebühren Berechnung siehe Ziffer 3. Hierin enthalten sind der Erlös (Gebührenanteil) aus dem Verkauf von Abfallsäcken und die Zusatzgebühren für Transporterschwernisse. Sonstige betriebl. Erträge Hierbei handelt es sich u.a. um die Erstattung der Kosten für die Zurverfügungstellung von Abfallbehältern und die Entsorgung des Abfalls außerhalb der Regelabfuhren (z.b. bei Sommerfesten und sonstigen Anlässen, bei denen außergewöhnlich viel Abfall anfällt, in Höhe von insgesamt EUR, sowie die Sonderleistungen für die verschiedenen Eigenbetriebe( EUR), sowie den Gebührenaufwand der TBS ( EUR), der den Gebührenzahlern gutgeschrieben wird. Außerdem werden hier die kalkulierten Erträge aus dem Verkauf von Schrott und Elektro-Schrott in Höhe von ,-- Euro ausgewiesen. Darüberhinaus erfolgt hier eine interne Verrechnung für die Beseitigung des verbotswidrig abgelagerten Mülls um die Standorte des DSD. Gemäß 6 Abs. 2 Satz 3 KAG (gültig seit dem ) sollen Kostenunterdeckungen (Fehlbeträge) ausgeglichen werden; Kostenüberdeckungen sind innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. 2.2 Aufwendungen Personal Der von den Technischen Betrieben Solingen ermittelte Ansatz wurde festgesetzt nach den hochgerechneten Ist-Ausgaben für das Jahr 2015 und den Prognosen zum Stellenplan Verbrennungsentgelte Es handelt sich um die nach dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 veranschlagten Verbrennungsentgelte für die MVA. Es werden folgende Abfallmengen erwartet: Verbrennungsentgelte Menge in t Hausmüll x Sperrmüll x Holzsammlung + Teppiche Entgelte in EUR/t , , , ,00 Sonstige Entsorgung a) Schadstoffsammelstelle MVA einschl. Schadstoffentsorqunq Fremde Es handelt sich um die Kosten für die Inanspruchnahme der Sammelstelle bei der MVA für die Annahme von Schadstoffen aus Haushaltungen und vergleichbaren Mengen aus Industrie und Gewerbe. b) Entsorgung Altreifen, Elektronikschrott und Sonstiges , , ,00 ~ /

4 Abschreibungen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzenden kalkulatorischen Abschreibungen des Betriebsvermögens auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden, im einzelnen: Abschreibungen insgesamt ,00 Kalkulatorische Zinsen ,00 Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzende kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals auf der Basis der Anschaffungswerte (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung)) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden, im einzelnen: Zinsen insgesamt , ,00 Bei den aufgeführten Zinsen wurde ein Zinssatz von 6,58 % zugrunde gelegt Leistungsverrechnung intern a) Mulchentgelte ,00 An die städtische Kompostieranlage zu erstattendes Entgelt für die Annahme von organischen Abfällen (Weihnachtsbäume(130t), Grünschnittcontainersammlung (1.500 t) im Haltestellensystem sowie PKW-Anlieferung bis 0,05 t ( Stück;EZBä) b) anteilige Kosten Papiersammlunq ,00 Im Rahmen der grundstücksbezogenen Wertstoffsammlung werden mit der "blauen ,00 Tonne" neben den Verkaufsverpackungen aus Papier oder Pappe auch Druckerzeugnisse eingesammelt. Die Kosten des Einsammelns, Beförderns, Sortierens und Verwertens werden von der DSD GmbH nicht erstattet. 75 % der Kosten entfallen gemäß dem Gewichtsanteil der Druckerzeugnise auf die Entsorgung des Altpapiers. c) Straßenpapierkorbentleerunq Die Kosten der Papierkorbentleerung sind gemäß Landesabfallgesetz Bestandteil der ,00 Abfallgebühren. Die Durchführung durch den Geschäftsbereich (Straßenreinigung) führt dort zu einem Ertrag in gleicher Höhe d) Straßenpapierkorbentleerung Entleerung Aufstellung und Unterhaltung der Straßenpapierkörbe in den der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken wie Grün- und Park- 4 3 g qo anlagen (TBS 90-95) d) Fahrzeuqkosten ILV 90-2 e) Kostenbeteiligung Abfallsammlung an Kleinanlieferungen MHKW ,00 bei Kleinanlieferungen PKW pauschal PKW's ,00 f) Kostenbeteiligung Abfallsammlung an Kleinanlieferungen MHKW bei Kleinanlieferungen PKW gewogen PKW's = g) Biomüll geschätzt looot ,....., h) Wertstoffhof /

5 - 4 - Interne Verwaltung a) Umlage Grundstücke Gebäude( ) IT/Telekommunikation und zentrale Dienste einschl. Grundabgaben./.Umlage Vis/21 m it 58 TEUR b) Umlage Teilbetrieb Straßenreinigung/Abfallwirtschaft Leistungen Stadt a) Leistunqsverrechnunq Vollstreckung und Servicedienst Stadtkasse , , , ,00 Sonstige Sachkosten Dritte a) Ersatzteile (123VHilfsstoffe( 124) b) Abfallberatunq durch die Verbraucherzentrale Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale NW vom trägt die Stadt die Kosten für die Abfallberatung i. S. d. LAbfG, die von dieser durchgeführt wird. c) Fortbildung (145),Beratung (146) d) ILV Fahrzeuge + Maschinen ( ) e) Kfz.-Steuer(148)(/Versicherung(142)/Beiträge(143) f) BüroA/Verbung/Post/Telefon/DV/Miete/Leasing ( ) g) sonstige Betriebs- und Geschäftsausgaben h) Treib- und Schmierstoffe+ Direktmaterial ( ) , , , ,00 Überdeckung Rest Euro aus Überdeckung Berechnung des Gebührensatzes , Durch Gebühren zu deckende Kosten Gesamtkosten./. Nebenerträge durch Gebühren zu decken./. Gebührenanteil Transporterschwernisse./. Gebührenanteil Abfallsäcke ( 21 III AbfS) von allen Gebührenzahlern zu tragende Kosten , , , , , , /

6 3.2 Maßstabseinheiten Maßstab für die Gebühr sind die Größe des Abfallbehälters und die Häufigkeit der Leerung. Die einzelnen Abfallbehälter sind entsprechend zu gewichten, um den Gebührensatz für die wöchentliche Leerung eines 120 Liter Gefäßes ermitteln zu können. Umrechnungsfaktoren für die Gewichtung eines 120 Liter-Behälters KZ Größe des Gefäßes Häufigkeit der Leerung Umrechnungsfaktor für Gewichtung I Sack zweiwöchentlich 0, I Gefäß zweiwöchentlich 0, I Gefäß wöchentlich 0, I Gefäß zweiwöchentlich 0, I Gefäß wöchentlich 0, Gefäß zweiwöchentlich 0, Gefäß wöchentlich 0, I Gefäß zweiwöchentlich 0, I Gefäß wöchentlich 1, I Gefäß zweiwöchentlich 1, I Gefäß wöchentlich 2, I Gefäß zweiwöchentlich 3, I Gefäß wöchentlich 6, I Gefäß zweiwöchentlich 4, Gefäß wöchentlich 9, KZ Bestand an Gefäßen geschätzt Für die Berechnung zu berücksichtigender Bestand gewichtet X 0, X 0, X 0, X 0, X 0, X 0, X 0, ,5 X 0, X 1, X 1, X 2, X 3, X 6, ,5 X 4, X 9, neu alt Nach der zu beobachtenden Entwicklung der Abfallgefäßzahlen im lfd. Jahr, ist sowohl bezogen auf den als auch auf den unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Einführung der Biotonne ab Mitte 2015 für das Stadtgebiet Solingen mit einer Reduzierung beim Restmüllvolumen zunächst nicht zu rechnen /

7 3.3 Ermittlung der Gebührensätze Damit ergibt sich ein Gebührensatz ( 21 Abs. 2 AbfS) für die wöchentliche Leerung eines 120 Liter Gefäßes von: 120-Liter-Berechnung ,50 durch Gebühren zu deckende Kosten neue Berechnungseinheiten _ 344,67 ergibt rund 344,67 Entsprechend der Häufigkeit der Leerung und der Größe des Abfallgefäßes ergeben sich damit folgende Gebührensätze: Kz ,67 X 9, = 3.159,47 Kz ,67 X 6, = 2.211,63 Kz ,67 X 4, = 1.579,74 Kz ,67 X 3, = 1.105,82 Kz ,67 X 2, = 689,34 Kz ,67 X 1, ,67 Kz ,67 X 1, = 344,67 Kz ,67 X 0, = 172,34 Kz ,67 X 0, = 315,95 Kz ,67 X 0, = 157,97 Kz ,67 X 0, = 229,78 Kz ,67 X 0, ,89 Kz ,67 X 0, = 172,34 Kz ,67 X 0, ,17 Kz ,67 X 0, = 39, /

8 - 7 - Der Verkaufspreis eines Abfallsackes für zusätzlichen Abfall ( 14 Abs folgt:. 2 AbfS) ergibt sich damit wie 344,67 x 55 Liter 120 Liter x 52 Leerungen rund 3,04 2,90 Der Gebührenanteil ( 21 Abs. 3 AbfS) beträgt nach 1,56 Abzug der Kosten für Herstellung und Vertrieb: Es wird eine Verkaufsmenge geschätzt von circa Gebührenaufkom m en KZ Anzahl der Behälter Gebührensatz G ebührenaufkom m en X 3.159,47 = , X 2.211,63 = , X 315,95 = X 157,97 = ,5 X 1.579,74 = , X 1.105,82 = , X 39,49 = 7.701, X 689,34 = , X 344,67 = , X 86, , X 172, , X 114,89 = , X 229,78 = , X 344,67 = , ,5 X 172,34 = , geschätzte , W erte Abfallsäcke X 1,56 = , ,80 Im Vergleich zum Ansatz des Wirtschaftsplanes in Höhe von ,00 beträgt die Rundungsdifferenz 370,80 Die Rundungsdifferenz ergibt und ist damit vernachlässigbar. 0,002 Prozent /

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