Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen"

Transkript

1 Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen Das Väter- und Familienschutzhaus ZwüscheHalt legt mit diesem Papier seine ethische Haltung zum Thema Übergriffe in Sozial- und Helferberufen verbindlich fest. Als Betreuungs- und Fachpersonen müssen wir uns bewusst und aktiv mit der Problematik von Übergriffen befassen und so zu einer professionellen Auseinandersetzung beitragen. In den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bezeichnungen Beratende, Mitarbeitende und Klientel für die feminine wie auch maskuline Form. 1. Ethische Grundhaltung innerhalb des Väter- und Familienschutzhauses ZwüscheHalt Nicht nur von Gesetzes wegen, welches Kinder und Angehörige in begleitenden und beratenden Beziehungen vor Missbrauch schützt, sondern vor allem aus der Grundverantwortung heraus verpflichten wir uns, offen mit der Problematik Macht und Übergriffe umzugehen und sie nicht zu tabuisieren. Nur transparente Offenheit und Selbstreflexion durch professionelle Beratung der Mitarbeitenden können den grösstmöglichen Schutz für beide Seiten, Mitarbeitende und Klientel schaffen. Darum gilt: Respekt und Wertschätzung Profilierte Unterstützung setzt sich dafür ein, das Recht anderer zu achten. Sie hilft, Werte zu erfassen und zu schützen. Sie akzeptiert die Ansichten und Meinungen anderer wertfrei. Mitarbeitende wissen um die Würde und Unantastbarkeit jedes Individuums. Im institutionellen Rahmen wird diese Haltung auch von den freiwilligen Mitarbeitenden verlangt Diskriminierung und Rassismus Alter, Geschlecht, Rasse, ethnische und kulturelle Herkunft des Menschen sind zu respektieren und zu achten. Besonders in einer Institution mit überkonfessioneller Ausrichtung ist der religiösen und sexuellen Orientierung im sozialen Umfeld vom Klienten gebührend Rechnung zu tragen Sexualität Eine soziale Institution muss die Sexualabstinenz zwischen Mitarbeitenden und Klientel selbstverständlich voraussetzen. Jede Grenzüberschreitung und jeder Übergriff ist unzulässig Sexuelle Belästigung Alle Mitarbeitenden halten sich an den in diesem Papier geforderten Ethik-Kodex. Sie unterlassen sexuelle Anzüglichkeiten und Belästigungen, sowie körperliches und nonverbales Verhalten, das seinem Wesen nach sexuell ist. Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf Schutz ihrer sexuellen Integrität. Alle Mitarbeitenden, insbesondere die Vorgesetzten, sind deshalb für ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld verantwortlich. Seite 1 von 5

2 Wer ist von sexueller Belästigung betroffen? Sexuell belästigt werden überwiegend Frauen und Kinder, unabhängig von Alter, Aussehen, Zivilstand oder beruflicher Position. Es können aber auch Männer betroffen sein Wer belästigt? Sexuelle Belästigungen gehen in vielen dokumentierten Fällen mehrheitlich von Männern aus, unabhängig von Alter, Aussehen, Zivilstand oder beruflicher Position. Selbstverständlich ist auch hier die Umkehrung möglich, auch wenn Belästigungen durch Frauen eher selten vorkommen Was ist sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung hat nichts mit Verführung oder mit einem gegenseitigen Flirt zu tun. Sexuelle Belästigung findet immer gegen den Willen der betroffenen Person statt. Sie ist beim Belästiger mit dem Bedürfnis nach Überlegenheit und Machtausübung sowie mit Verachtung und Missachtung der Persönlichkeit der belästigten Person verbunden. Kinder verführen und belästigen nie, sie sind - allein schon altersbedingt immer die Opfer und haben das Recht, geschützt zu werden. Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen wie: anzügliche und peinliche Bemerkungen Sprüche und Witze, die Personen aufgrund ihres Geschlechtes herabwürdigen Vorzeigen und Verbreiten von pornografischen Bildern anzügliche, herabwürdigende Blicke und Gesten unerwünschte Berührungen wiederholte unerwünschte Einladungen mit sexuellem Bezug Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen 1.5. Beratung und Betreuung innerhalb des institutionellen Kontextes Damit sind Helferbeziehungen innerhalb der Organisation gemeint. Sie können nur auf partnerschaftlicher, gleichwertiger Ebene bestehen. Kein Berater kann einen Kollegen beraten. Wer berät gerät in eine Machtposition und die Gleichwertigkeit besteht nicht mehr. Wo immer möglich, sollte auf diese Umstände besonders Rücksicht genommen werden. Gerade in einer sozialen Organisation ist diesbezüglich ein besonderes Augenmerk zu legen, da partnerschaftliche Verhältnisse auch Abhängigkeitsbeziehungen sein können, obwohl sie anders gedacht waren. 2. Ethische Grundhaltung des Väter- und Familienschutzhauses ZwüscheHalt bezüglich des Klientel Privatkontakte Privatkontakte sind oft die Schwelle zur Grenzüberschreitung. Falls Kontakte zu Betreuten bestehen, sind sie von allen Involvierten im Arbeitsumfeld transparent zu machen, damit ein Missbrauch verhindert werden kann, da eine Rollenvermischung stets das Potential eines Übergriffes beinhaltet. Nach Beendigung eines Betreuungsverhältnisses ist ebenfalls den Umständen der privaten Intimsphäre von Klient und Berater Rechnung zu tragen, insbesondere in einem Umfeld, wo mit ehrenamtlichen, freiwilligen HelferInnen gearbeitet werden muss. Seite 2 von 5

3 Macht und Abhängigkeit Wer sich helfen lassen muss, ist meist in der schwächeren Position. Die Beratungsperson sieht mehr von der ratsuchenden Person als sie von ihm. Dadurch kann eine Ausnützungssituation, auch sexueller Natur, entstehen. Dies verhindert das Wachstum und die Konfliktfähigkeit des Klientel noch zusätzlich. Eine Reflexion in Supervision und evtl. in eigener Therapie oder Beratung ist sehr zu empfehlen Verantwortung der Professionellen Professionelle oder freiwillige Helfer tragen die alleinige Verantwortung für Grenz Überschreitungen. Sie sind auch verantwortlich, wenn sie erste Schritte von Klienten nicht sofort stoppen. Die Berater haben sich klar abzugrenzen. Sie müssen durch die Hilfe der Institution in der Lage sein, selbstverantwortlich und reflexiv mit sich und den eigenen Gefühlen umzugehen. Neben den einzelnen Beratern, Pädagogen und Fachpersonen ist stets auch das Team (analog beim Kindsmissbrauch die übrige Familie) mitverantwortlich, alles Wahrgenommene zu thematisieren und öffentlich zu machen. 3. Generelle Grenzbereiche und präventive Massnahmen Erkennen und bewusst machen von diskriminierendem, rassistischem, gewalttätigem und sexuellem Verhalten/Phantasien, und das Wissen über deren schädliche Folgen gehört zu den Grundlagen der Prävention von Übergriffen. Für die Prävention von Missbräuchen und Übergriffen braucht es die Offenheit, seine schwachen Seiten zu erkennen und zu reflektieren. Wer seine Grenzen nicht kennt, kennt auch die Grenzen anderer nicht Allgemeine Grenzbereiche Grenzbereiche definieren, wer wir sind, wo wir aufhören und wo der Rest der Welt beginnt, was intim und was öffentlich ist. Grenzbereiche können physisch wahrgenommen werden. Unser Körper, unsere Kleidung und unsere Identität gehören uns. Wenn jemand uns berührt oder uns zu nahe kommt (auch in nichtsexueller Hinsicht), tritt er in den intimen Raum unseres Grenzbereiches ein. Der psychische Grenzbereich ist weniger fassbar. Wer nicht gelernt hat, ihn zu erkennen oder zu kontrollieren, kann von anderen Leuten überrannt werden. Solches Überrennen kann schädlich sein, und es kann den Weg für späteres Ausbreiten ebnen. (Rutter 1991, Seite 52) Diskriminierendes und rassistisches Verhalten Jede Äusserung, welche andere Mitarbeiter oder Klienten aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Kultur oder Hautfarbe herabsetzt und entwürdigt, gilt als diskriminierendes oder rassistisches Verhalten. Dem Mitarbeitenden kann eine schriftliche Verwarnung oder die Kündigung ausgesprochen werden Ausbeutungspotential Jedes Hilfsangebot kann in ein Abhängigkeitsverhältnis führen, das seinerseits Potential für Ausbeutung ist. Gerade bei Hilfesuchenden ist eine sehr verletzliche Situation vorhanden Vermeidung von Folgeschäden Machtmissbräuche in Form von diskriminierenden, rassistischen oder sexuellen Übergriffen haben in Abhängigkeitsbeziehungen immer negative Folgen. Um Folgeschäden zu vermeiden, darf es deshalb keine sexuellen Beziehungen zwischen den Helfenden, den Hilfesuchenden und deren Kinder geben. Diskriminierendes und rassistisches Verhalten werden nicht toleriert. Die Seite 3 von 5

4 zugewendete Hilfe ist die sich sexuell abgrenzende Hilfe in einem Geist der Wertschätzung und Achtung Präventive Massnahmen Es folgen einige konkrete Vorschläge auf verschiedenen Ebenen, um sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch nicht erst Handlungsspielraum zu geben Vertragsebene Mit der Unterzeichnung folgender Verträge akzeptieren involvierte Personen die ethische Grundhaltung des Väter- und Familienhauses ZwüscheHalt: mitarbeitende Angestellte des ZwüscheHalt mittels Unterschrift im Arbeitsvertrag mitarbeitende Freiwillige mit Unterschrift dieser Richtlinien das Klientel mittels Unterschrift der Hausordnung Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze hat, je nach Schwere, eine schriftliche Verwarnung, oder die sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses/ der Aufenthaltsberechtigung im Schutzhaus zur Folge und kann strafrechtlich verfolgt werden Geschäftsleitungsebene Die Geschäftsleitung vertritt die ethische Grundhaltung der Institution. Sie hat die Pflicht, sich und die Mitarbeitenden durch Information und Fortbildung mit der Thematik von Übergriffen vertraut zu machen. Sie trägt die Verantwortung, dass das Thema in der Institution enttabuisiert wird. Sie setzt sich für eine ständige Reflexion ein. Sie ist dafür besorgt, dass alle Mitarbeiter mit diesem Thema konfrontiert werden. In den Qualifikationsgesprächen überprüft sie, ob die vorgesetzten Personen ihre Verantwortung wahrnehmen. 4. Vorgehen bei Verdacht von Grenzüberschreitungen Das Klientel kann sich an eine Vertrauensperson unter den Fachpersonen oder an die Geschäftsleitung wenden. Äusserungen diesbezüglich müssen verpflichtend wahrgenommen und gemäss diesen Ausführungen in der Institution gehandhabt werden. Alle Äusserungen werden schriftlich festgehalten. Die nötigen rechtlichen Schritte sind sauber abzuklären. Bei Kindsübergriffen wird die Kinderschutzgruppe mit einbezogen um ein weiteres Vorgehen abzuklären Verdachtsaufnahme Werden die Fachpersonen oder die Geschäftsleitung über einen Verdacht informiert, wird mit der Meldeperson eine Bestandes- Aufnahme gemacht. Das Opfer muss unterstützt und das Vorgehen transparent gemacht werden. Des Weiteren gelten die rechtlichen Vorschriften für Missbräuche, Diskriminierung, Rassismus und sexuelle Übergriffe Abläufe innerhalb der Institution Die ins Vertrauen gezogenen Personen informieren gemäss Dienstweg wie im Organigramm des VeV Schweiz festgehalten. Werden Mitarbeitende ausserhalb der Institution oder des Arbeitsortes beschuldigt, so ist die Geschäftsleitung direkt und danach das Präsidium des VeV Schweiz über die Beschuldigungen zu informieren. Ein sofortiges Handeln durch Abklärung der Fakten ist nötig, gegebenenfalls auch die Suspendierung oder Entlassung Mitarbeitender. Ein sauberer und nicht Seite 4 von 5

5 dramatisierender Umgang ist vonnöten, da es schon dramatisch genug ist, sollte so etwas vorkommt Konfrontation mit Beschuldigten Die Konfrontation der beschuldigten Person mit den Verdachtsmomenten erfolgt im Beisein der von dem Klienten ins Vertrauen gezogenen Mitarbeiters / Helfer / Fachperson Erste Konsequenzen Geeignete Massnahmen müssen mit der beschuldigten Person und den Involvierten sofort getroffen werden. Anschliessend ist zu überprüfen, ob diese Massnahmen greifen. Das betroffene Klientel und Erziehungsberechtigte von Minderjährigen werden darüber transparent informiert werden. 5. Schweigepflicht und Datenschutz Alle Mitarbeitende des Väter- und Familienhauses ZwüscheHalt unterstehen grundsätzlich der Schweige und Geheimhaltungspflicht. Die Weitergabe von persönlichen Informationen an Aussenstehende ist ohne Entbindung von diesen Geheimhaltungspflichten strafbar und kann juristisch verfolgt werden. Ich habe die oben genannten Ethischen Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen gelesen und akzeptiere sie... Vorname/Name Unterschrift Datum Seite 5 von 5 September 2011

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: Verordnung 6.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 997 (Stand. Juli 000) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 des

Mehr

Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W

Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_4_ W_Richtlinien_Massnahmen_sexuelle_Belaestigung.doc

Mehr

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf

Mehr

LÜLING Ethikrichtlinien

LÜLING Ethikrichtlinien Inhalt Geltungsbereich... 1 Achtung der Gesetze... 1 Alkohol und Drogen... 2 Berichterstattung... 2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz... 3 Gleichstellung... 3 Integrität... 3 Korruption...

Mehr

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Politischen Gemeinde Fällanden I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Geltungsbereich Allgemeines 1 Kantonales Recht 2 B. Schutz der

Mehr

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung Mustervorlage zum Standard 3 der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten

Mehr

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000 Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel vom 19. Juni 2000 2 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDSÄTZE...4 1.1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH...4

Mehr

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER SENATSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER G E W A L T GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Frauenbeauftragte & Frauenbüro 1 Senatsrichtlinie der Universität Göttingen zum Schutz

Mehr

Konzept zum Umgang mit Sexualität in der Stiftung Stöckenweid

Konzept zum Umgang mit Sexualität in der Stiftung Stöckenweid Konzept zum Umgang mit Sexualität in der Stiftung Stöckenweid 1. Einleitung 2. Haltung der Stiftung Stöckenweid und Selbstverpflichtung 3. Rechtliche Ausgangslage und ethische Grundhaltung 4. Verständnis

Mehr

Das Diskriminierungs- Quiz

Das Diskriminierungs- Quiz Das Diskriminierungs- Quiz 1 von 6 Europäern musste in den letzten 12 Monaten Diskriminierung erleiden* Wie viele kennen Sie? * Eurobarometer-Umfrage 296 zu Diskriminierung in der Europäischen Union -

Mehr

Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011

Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Es braucht viel Mut, NEIN zu sagen! Inhalt Kinderschutz-Verein SEHIN Zentralschweiz Zahlen und Fakten! Wann sprechen wir von sexueller

Mehr

Quartieraltersheim Aussersihl

Quartieraltersheim Aussersihl Quartieraltersheim Aussersihl Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Reglement I. Grundsatz Wir achten und respektieren die psychische, körperliche, geistige und sexuelle Integrität jedes Einzelnen. Sowohl

Mehr

Ethik - Richtlinien. 1.Präambel. European Association for Supervision (EAS) e.v.

Ethik - Richtlinien. 1.Präambel. European Association for Supervision (EAS) e.v. 1.Präambel Die Europäische Gesellschaft für Supervision EAS e.v. setzt sich zusammen aus Personen und Institutionen, die in der Supervision (Supervisoren), in der Lehrsupervision (Lehrsupervisoren) sowie

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten!

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten! personalthurgau Merkblatt Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Anhang 12 zum Firmenvertrag / Inkraftsetzung am 01. Juni 2004, revidiert per 01. Januar 2009 Unternehmenskultur

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Persönliche Grenzen respektieren Sexuelle Belästigung - ein Thema an Berufsschulen Rechtliche Grundlagen im Kanton Basel-Landschaft Ein Kooperationsprojekt der Fachstelle für Gleichstellung

Mehr

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards Kantonales Jugendamt Inhaltsverzeichnis 1 Vision:... 3 1.1 Phase 1:

Mehr

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel 1 - Ziel der Richtlinie und Geltungsbereich (1) Die vorliegende Richtlinie hat

Mehr

Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz Nr. 29 Info-Brief der Landes-Stelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz 2 Warum ist Gleichbehandlung für Sie wichtig? Behinderte

Mehr

SEXUALISIERTE GEWALT

SEXUALISIERTE GEWALT SEXUALISIERTE GEWALT -(K)ein Thema für die Ganztagsschule? Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken Serviceagentur Ganztägig Lernen NRW Kinder und Jugendliche befinden sich in der Institution Schule und [besonders]

Mehr

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium Inhalt Missverständnisse Hintergründe Definition Betroffen. Was tun? Mut fassen! Handeln! Die Vertrauenspersonen Das formelle

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Verhaltenskodex (Code of Conduct).

Verhaltenskodex (Code of Conduct). Verhaltenskodex. Verhaltenskodex (Code of Conduct). Dieser Verhaltenskodex ist Teil der «Bühler Essentials». Er hält die Richtlinien für unsere Leistung und unser Verhalten gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern

Mehr

Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto

Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Fachvortrag Informationsgespräch Stadtsportverband Gütersloh e.v. Klaus-Peter Uhlmann Gütersloh Spexarder Bauernhaus

Mehr

Code of Conduct. Datum: Version 1.0 Seite 1 / 7

Code of Conduct. Datum: Version 1.0 Seite 1 / 7 Code of Conduct Datum: 25.07.2016 Version 1.0 Seite 1 / 7 Inhalt 1 Vorbemerkung und Grundsätze... 3 1.1 Beachtung der Gesetze und gesellschaftlicher Normen... 4 1.2 Verbot von Diskriminierung... 4 2 Umgang

Mehr

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.  Kanton Luzern Grundregeln für das Zusammenleben An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern www.lu.ch Demokratie und Rechtsstaat Die Schweizer Gesetze gelten für alle Menschen, die hier leben unabhängig von

Mehr

Musterkodex für Schulen

Musterkodex für Schulen Musterkodex für Schulen Grundsatz 1 Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Rücksichtsnahme Der Umgang unter den Lehrpersonen, den Lernenden und Mitarbeitenden ist von gegenseitiger Wertschätzung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

personalthurgau Was ist zu tun? Unternehmenskultur

personalthurgau Was ist zu tun? Unternehmenskultur personalthurgau Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Anhang 12 zum Firmenvertrag / Inkraftsetzung am 01. Juni 2004, revidiert per 01. Januar 2009,

Mehr

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Inhalt Liebe Mitarbeitende und Studierende der Universität Basel Missverständnisse Hintergründe Definition Betroffen.

Mehr

Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen?

Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? 1 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 3 Frauen hat eine Frau sexuelle Belästigung am Arbeits

Mehr

Impulsvortrag 3: Schutz vor Verletzungen der Wu rde und Achtung von Grenzen im Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen

Impulsvortrag 3: Schutz vor Verletzungen der Wu rde und Achtung von Grenzen im Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen Impulsvortrag 3: Schutz vor Verletzungen der Wu rde und Achtung von Grenzen im Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen Klaus SPRINGER, Leiter Elisabethinum Axams Menschen mit Behinderungen sind oft

Mehr

Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt

Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt 1. Kultur 1.2 Verhaltenskodex 1. Grundhaltung Die Grundhaltung der Trägerschaft und der Mitarbeitenden ist im Leitbild und im sozialpädagogischen Konzept festgelegt. Als Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt

Mehr

Grundsätze und Selbstverpflichtung zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung

Grundsätze und Selbstverpflichtung zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung Grundsätze und Selbstverpflichtung zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung Luzern, 26. Juni 2013 Grundhaltung Die römisch-katholische Landeskirche (Landeskirche) steht ein für ein

Mehr

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle

Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle Ratgeber für diskriminierte Jugendliche DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle Impressum Herausgeber: E-Mail: Verantwortlich für den Inhalt:

Mehr

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Ein Heft in Leichter Sprache Hinweis: In dem Heft gibt es schwierige Wörter. Sie sind unterstrichen. Die Erklärungen stehen im Wörterbuch

Mehr

Beratung : Training : Coaching

Beratung : Training : Coaching Beratung : Training : Coaching für Fach- und Führungskräfte, Institutionen, Projektleiter, Teams und Einzelpersonen in den Bereichen Personalentwicklung und Unternehmenskommunikation Innovationen fordern

Mehr

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D]

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] ENTWURF 1. Zweck Der definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien. Die Einhaltung der

Mehr

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten Erklärung der Pflichten und Rechte Schweizer Presserat Präambel Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Journalistinnen und Journalisten

Mehr

Didaktische Hinweise zum Modul

Didaktische Hinweise zum Modul Didaktische Hinweise zum Modul Grundlage Das Modul «Nähe Distanz Grenzen» baut auf der gleichnamigen Broschüre von Swiss Olympic auf. Weitere Unterlagen stehen auf der Website von Swiss Olympic unter «Ethik»

Mehr

Umgang mit körperlicher Nähe in der Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher

Umgang mit körperlicher Nähe in der Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher Umgang mit körperlicher Nähe in der Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher 1. Rahmenbedingungen Körperliche Nähe ist für Kinder, insbesondere solche mit einer schweren Behinderung, eine Grundvoraussetzung

Mehr

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.

Mehr

Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz

Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz Führungsinformation Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz Auch beim Arbeitgeber BASEL STADT kommen immer wieder Fälle von sexueller Belästigung vor. Sie als Führungskraft haben

Mehr

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze

Mehr

Inhalt des Vortrages:

Inhalt des Vortrages: Inhalt des Vortrages: Ziele der Prävention Prävention durch Gebote und Verbote Welche Kenntnisse die Mädchen gewinnen Grundbotschaften a. Höre auf Deine Gefühle! b. Du darfst NEIN sagen! c. Dein Körper

Mehr

Führungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV

Führungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV Führungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV 1.100-540 Verwaltungsvorschrift über eine Selbstverpflichtung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der beruflichen oder ehrenamtlichen

Mehr

Konzept zum Umgang mit Gewalt

Konzept zum Umgang mit Gewalt Konzept zum Umgang mit Gewalt 1 1. Leitgedanke 2. Grundsätze 3. Was verstehen wir unter Gewalt 4. Präventive Massnahmen 5. Massnahmen in Gewaltsituationen 6. Nachbereitung der Gewaltsituation 1. Leitgedanke

Mehr

LEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark

LEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark LEITFADE FÜR EIE BELÄSTIGUGSFREIE ARBEITSPLATZ GLEIC EHADLUG steiermark E TZ SE I D ZE RE G R TE F BEI K T I TA R F T E M RÄ U P FÜR GSK D U E R D A A ÜH T F S EIT D F L U Mag.aDr.in Sabine Schulze-Bauer

Mehr

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz HR-Fachforum vom 28.06.2011 Karin Detmer Beyeler Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales Karin Detmer Beyeler - Leiterin

Mehr

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Arche Fachstelle für Integration Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Inhaltsverzeichnis 1 // EINLEITUNG 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebote 5 // ORGANISATION, STEUERUNG UND

Mehr

Messinstrument: Einsatz: Rechteinhaber:

Messinstrument: Einsatz: Rechteinhaber: Für Forschungszwecke und klinische Evaluation stellt die APA eine Reihe von in Entwicklung befindlichen Instrumenten zur Verfügung. Diese Erhebungsinstrumente wurden für den Einsatz beim Erstinterview

Mehr

TelefonSeelsorge Trier

TelefonSeelsorge Trier Jahresbericht 2015 Jahresbericht 2015 TelefonSeelsorge GesprächsSeelsorge/Beratung MailSeelsorge 2 76 ehrenamtliche und 3 hauptamtliche Mitarbeitende Wir hören Ihnen zu. Wir fühlen, denken und suchen mit.

Mehr

Angebote im Rahmen des Landesprojektes Sexualaufklärung und Prävention sind der beste Schutz

Angebote im Rahmen des Landesprojektes Sexualaufklärung und Prävention sind der beste Schutz Angebote im Rahmen des Landesprojektes Sexualaufklärung und Prävention sind der beste Schutz Sexualaufklärung und Prävention sind der beste Schutz gegen sexualisierte Gewalt davon sind wir überzeugt. Die

Mehr

Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Dir vertraue ich Auf den Punkt gebracht Unsere Verhaltensgrundsätze Bei unserer Arbeit für die CONCORDIA kommen wir immer wieder in Situationen, in denen wir uns für verschiedene Wege entscheiden können.

Mehr

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Was ist Mobbing? Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ständig und über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert

Mehr

Leitbild. 1. Identität und Auftrag

Leitbild. 1. Identität und Auftrag Leitbild 1. Identität und Auftrag Wir sind eine psychosoziale Fachberatungsstelle zur psychologischen Beratung von Frauen in Lebenskrisen und mit psychischen Symptomen mit dem Ziel, selbstbestimmte Handlungsmöglichkeiten

Mehr

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes Teil 1: Prävention heute Bestehende gesetzliche Vorgaben 8a, 72a SGB VIII Das erweiterte Führungszeugnis

Mehr

Diskriminierung bei der Stellensuche?

Diskriminierung bei der Stellensuche? Beschreibung lehrmittel Diskriminierung bei der Stellensuche? Alle Berufslernenden haben sich schon für (Lehr-)Stellen beworben und unterschiedliche Erfahrungen gesammelt. Dieses Dossier beinhaltet zwei

Mehr

Ethische Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen

Ethische Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen Ethische Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen Vorwort Ethisches Verhalten bildet die Grundlage von jeder Yogapraxis und jedem Yogaunterricht. Die ethischen Richtlinien für Yogalehrer und Yogaschulen

Mehr

Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zwischen dem caritas trägergesellschaft trier e.v., vertreten durch den Vorstand, Dietrichstraße 20 a, 54290 Trier, - nachfolgend "ctt e.v."

Mehr

ARBEITSBLATT 2.1. Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung

ARBEITSBLATT 2.1. Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung ARBEITSBLATT 2.1 Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung Die Skala soll Ihre aktuelle Zufriedenheit mit Ihrer Beziehung zu dem Ihnen nahe stehenden Abhängigen in jedem der 10 unten aufgelisteten Bereiche

Mehr

Messinstrument: Einsatz: Rechteinhaber:

Messinstrument: Einsatz: Rechteinhaber: Für Forschungszwecke und klinische Evaluation stellt die APA eine Reihe von in Entwicklung befindlichen Instrumenten zur Verfügung. Diese Erhebungsinstrumente wurden für den Einsatz beim Erstinterview

Mehr

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex. SIGNUM Consulting GmbH

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex. SIGNUM Consulting GmbH Verhaltenskodex Einleitung Die hat einen Verhaltenskodex erarbeitet, dessen Akzeptanz und Einhaltung für alle Mitarbeiter als Voraussetzung zur Zusammenarbeit gültig und bindend ist. Dieser Verhaltenskodex

Mehr

Klinik am Park. AHB- und Rehabilitationsklinik. Pflege-Konzept der Klinik am Park Unsere soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen

Klinik am Park. AHB- und Rehabilitationsklinik. Pflege-Konzept der Klinik am Park Unsere soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen Pflege-Konzept der Unsere soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen Pflegeleitbild Wir, die Mitarbeiter des Pflegedienstes der AHB- und Reha KLINIK AM PARK, arbeiten nach dem folgenden Leitbild,

Mehr

BETROFFEN?! - WAS TUN? Informationen zu sexueller Belästigung für Studierende und Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Freiburg

BETROFFEN?! - WAS TUN? Informationen zu sexueller Belästigung für Studierende und Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Freiburg BETROFFEN?! - WAS TUN? Informationen zu sexueller Belästigung für Studierende und Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Freiburg IMPRESSUM Hrsg.: Prof. Dr. Wolfgang Schwark, Rektor Dr. Traudel Günnel,

Mehr

Grenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?

Grenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel: Sie werden angefasst. Zum Beispiel an der Brust

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

_Caritas-Reglement Kinderschutz

_Caritas-Reglement Kinderschutz _Caritas-Reglement Kinderschutz 2 In der Überzeugung, dass Kinder das Recht haben, in ihrer Entwicklung gefördert und geschützt, als selbstständige Akteure respektiert und in Entscheidungen miteinbezogen

Mehr

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Leitlinien in unserem Unternehmen Unser Unternehmen bietet unseren Kunden moderne Personaldienstleistungen. Wir haben eine gemeinsame Aufgabe und

Mehr

Grenzen achten! Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können

Grenzen achten! Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können Grenzen achten! Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können Ursula Enders mit Illustrationen von Dorothee Wolters Meiningen, den 06.04.2016

Mehr

UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX

UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX Einleitung Das wirtschaftliche Umfeld der vergangenen Jahre war vor allem von großer Unsicherheit geprägt. Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat deutlich bestätigt,

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität

Mehr

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit Deine Grundrechte 1. Deine Würde ist unantastbar 2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung deiner Persönlichkeit 3. Du hast das Recht auf Gleichberechtigung 4. Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung

Mehr

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT Einleitung Sexuelle Belästigung in Fahrschulen vermeiden, bei Belästigungen gesetzeskonform handeln. Regelmäßig melden sich zumeist junge Frauen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die sich im Zusammenhang

Mehr

AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt

AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt Institut GrenzwertICH Projekte & überregionale Angebote Prävention & mehr 2013 UPI / Corbis-Bettmann Unterscheidung zwischen

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

UNTERNEHMENSCHARTA. Sie bringt auch unsere Mission sowie das Know-how und die Werte, auf die wir uns stützen, zum Ausdruck.

UNTERNEHMENSCHARTA. Sie bringt auch unsere Mission sowie das Know-how und die Werte, auf die wir uns stützen, zum Ausdruck. UNTERNEHMENSCHARTA Präambel Die Charta ist das Fundament unserer Unternehmenskultur. Sie definiert die Verpflichtungen, die wir gegenüber unseren Mandanten, Partnerunternehmen, Kandidaten und Mitarbeitern

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN AN DER UNIVERSITÄT ST. GALLEN Der Senat erlässt gestützt auf Art. 112 Universitätsstatut 1 folgendes Reglement. Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für

Mehr

Berufsverband. Polarity Verband Schweiz Hochfarbstr. 2 8006 Zürich Tel. 043 268 22 33 Fax 043 268 22 34 info@polarityverband.ch www.polarityverband.

Berufsverband. Polarity Verband Schweiz Hochfarbstr. 2 8006 Zürich Tel. 043 268 22 33 Fax 043 268 22 34 info@polarityverband.ch www.polarityverband. Berufsverband Der Polarity Verband Schweiz gewährleistet mit seinen strengen Ausbildungsrichtlinien ein hohes Ausbildungsniveau seiner Aktivmitglieder. Er setzt sich in der Öffentlichkeit, bei Krankenkassen

Mehr

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Dienstanweisung Die Senatorin für Finanzen Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Impressum Herausgeberin: Die Senatorin für Finanzen Abteilung Personal- und Verwaltungsmanagement

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Hilfe bei häuslicher Gewalt Hilfe bei häuslicher Gewalt Hulp bij huiselijk geweld Beter voor elkaar 2 Häusliche Gewalt Was ist häusliche Gewalt? Ist von häuslicher Gewalt die Rede, denkt man fast automatisch an einen Mann, der seine

Mehr

Konzept Freiwilligenarbeit. Alterswohnheim Bodenmatt Malters

Konzept Freiwilligenarbeit. Alterswohnheim Bodenmatt Malters Konzept Freiwilligenarbeit Alterswohnheim Bodenmatt Malters Inhalt 1. Einleitung... 2. Definition... 3. Ziel... 4. Anforderungen... 5. Einsatzmöglichkeiten im AWH Bodenmatt... 6. Rahmenbedingungen... 7.

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Richtlinien. zur Prävention sexueller Ausbeutung in Vereinen der. Sport Union Schweiz Geschäftsstelle. Sport Union Schweiz

Richtlinien. zur Prävention sexueller Ausbeutung in Vereinen der. Sport Union Schweiz  Geschäftsstelle. Sport Union Schweiz Richtlinien zur Prävention sexueller Ausbeutung in Vereinen der Sport Union Schweiz Geschäftsstelle Sport Union Schweiz Rüeggisingerstrasse 45 6020 Emmenbrücke Telefon 041 260 00 30 Fax 041 260 26 30 E-Mail:

Mehr

Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung)

Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) Präambel In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und der Integrität junger Menschen schrieb

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr