Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen
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- Clemens Melsbach
- vor 6 Jahren
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1 Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen Das Väter- und Familienschutzhaus ZwüscheHalt legt mit diesem Papier seine ethische Haltung zum Thema Übergriffe in Sozial- und Helferberufen verbindlich fest. Als Betreuungs- und Fachpersonen müssen wir uns bewusst und aktiv mit der Problematik von Übergriffen befassen und so zu einer professionellen Auseinandersetzung beitragen. In den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bezeichnungen Beratende, Mitarbeitende und Klientel für die feminine wie auch maskuline Form. 1. Ethische Grundhaltung innerhalb des Väter- und Familienschutzhauses ZwüscheHalt Nicht nur von Gesetzes wegen, welches Kinder und Angehörige in begleitenden und beratenden Beziehungen vor Missbrauch schützt, sondern vor allem aus der Grundverantwortung heraus verpflichten wir uns, offen mit der Problematik Macht und Übergriffe umzugehen und sie nicht zu tabuisieren. Nur transparente Offenheit und Selbstreflexion durch professionelle Beratung der Mitarbeitenden können den grösstmöglichen Schutz für beide Seiten, Mitarbeitende und Klientel schaffen. Darum gilt: Respekt und Wertschätzung Profilierte Unterstützung setzt sich dafür ein, das Recht anderer zu achten. Sie hilft, Werte zu erfassen und zu schützen. Sie akzeptiert die Ansichten und Meinungen anderer wertfrei. Mitarbeitende wissen um die Würde und Unantastbarkeit jedes Individuums. Im institutionellen Rahmen wird diese Haltung auch von den freiwilligen Mitarbeitenden verlangt Diskriminierung und Rassismus Alter, Geschlecht, Rasse, ethnische und kulturelle Herkunft des Menschen sind zu respektieren und zu achten. Besonders in einer Institution mit überkonfessioneller Ausrichtung ist der religiösen und sexuellen Orientierung im sozialen Umfeld vom Klienten gebührend Rechnung zu tragen Sexualität Eine soziale Institution muss die Sexualabstinenz zwischen Mitarbeitenden und Klientel selbstverständlich voraussetzen. Jede Grenzüberschreitung und jeder Übergriff ist unzulässig Sexuelle Belästigung Alle Mitarbeitenden halten sich an den in diesem Papier geforderten Ethik-Kodex. Sie unterlassen sexuelle Anzüglichkeiten und Belästigungen, sowie körperliches und nonverbales Verhalten, das seinem Wesen nach sexuell ist. Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf Schutz ihrer sexuellen Integrität. Alle Mitarbeitenden, insbesondere die Vorgesetzten, sind deshalb für ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld verantwortlich. Seite 1 von 5
2 Wer ist von sexueller Belästigung betroffen? Sexuell belästigt werden überwiegend Frauen und Kinder, unabhängig von Alter, Aussehen, Zivilstand oder beruflicher Position. Es können aber auch Männer betroffen sein Wer belästigt? Sexuelle Belästigungen gehen in vielen dokumentierten Fällen mehrheitlich von Männern aus, unabhängig von Alter, Aussehen, Zivilstand oder beruflicher Position. Selbstverständlich ist auch hier die Umkehrung möglich, auch wenn Belästigungen durch Frauen eher selten vorkommen Was ist sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung hat nichts mit Verführung oder mit einem gegenseitigen Flirt zu tun. Sexuelle Belästigung findet immer gegen den Willen der betroffenen Person statt. Sie ist beim Belästiger mit dem Bedürfnis nach Überlegenheit und Machtausübung sowie mit Verachtung und Missachtung der Persönlichkeit der belästigten Person verbunden. Kinder verführen und belästigen nie, sie sind - allein schon altersbedingt immer die Opfer und haben das Recht, geschützt zu werden. Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen wie: anzügliche und peinliche Bemerkungen Sprüche und Witze, die Personen aufgrund ihres Geschlechtes herabwürdigen Vorzeigen und Verbreiten von pornografischen Bildern anzügliche, herabwürdigende Blicke und Gesten unerwünschte Berührungen wiederholte unerwünschte Einladungen mit sexuellem Bezug Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen 1.5. Beratung und Betreuung innerhalb des institutionellen Kontextes Damit sind Helferbeziehungen innerhalb der Organisation gemeint. Sie können nur auf partnerschaftlicher, gleichwertiger Ebene bestehen. Kein Berater kann einen Kollegen beraten. Wer berät gerät in eine Machtposition und die Gleichwertigkeit besteht nicht mehr. Wo immer möglich, sollte auf diese Umstände besonders Rücksicht genommen werden. Gerade in einer sozialen Organisation ist diesbezüglich ein besonderes Augenmerk zu legen, da partnerschaftliche Verhältnisse auch Abhängigkeitsbeziehungen sein können, obwohl sie anders gedacht waren. 2. Ethische Grundhaltung des Väter- und Familienschutzhauses ZwüscheHalt bezüglich des Klientel Privatkontakte Privatkontakte sind oft die Schwelle zur Grenzüberschreitung. Falls Kontakte zu Betreuten bestehen, sind sie von allen Involvierten im Arbeitsumfeld transparent zu machen, damit ein Missbrauch verhindert werden kann, da eine Rollenvermischung stets das Potential eines Übergriffes beinhaltet. Nach Beendigung eines Betreuungsverhältnisses ist ebenfalls den Umständen der privaten Intimsphäre von Klient und Berater Rechnung zu tragen, insbesondere in einem Umfeld, wo mit ehrenamtlichen, freiwilligen HelferInnen gearbeitet werden muss. Seite 2 von 5
3 Macht und Abhängigkeit Wer sich helfen lassen muss, ist meist in der schwächeren Position. Die Beratungsperson sieht mehr von der ratsuchenden Person als sie von ihm. Dadurch kann eine Ausnützungssituation, auch sexueller Natur, entstehen. Dies verhindert das Wachstum und die Konfliktfähigkeit des Klientel noch zusätzlich. Eine Reflexion in Supervision und evtl. in eigener Therapie oder Beratung ist sehr zu empfehlen Verantwortung der Professionellen Professionelle oder freiwillige Helfer tragen die alleinige Verantwortung für Grenz Überschreitungen. Sie sind auch verantwortlich, wenn sie erste Schritte von Klienten nicht sofort stoppen. Die Berater haben sich klar abzugrenzen. Sie müssen durch die Hilfe der Institution in der Lage sein, selbstverantwortlich und reflexiv mit sich und den eigenen Gefühlen umzugehen. Neben den einzelnen Beratern, Pädagogen und Fachpersonen ist stets auch das Team (analog beim Kindsmissbrauch die übrige Familie) mitverantwortlich, alles Wahrgenommene zu thematisieren und öffentlich zu machen. 3. Generelle Grenzbereiche und präventive Massnahmen Erkennen und bewusst machen von diskriminierendem, rassistischem, gewalttätigem und sexuellem Verhalten/Phantasien, und das Wissen über deren schädliche Folgen gehört zu den Grundlagen der Prävention von Übergriffen. Für die Prävention von Missbräuchen und Übergriffen braucht es die Offenheit, seine schwachen Seiten zu erkennen und zu reflektieren. Wer seine Grenzen nicht kennt, kennt auch die Grenzen anderer nicht Allgemeine Grenzbereiche Grenzbereiche definieren, wer wir sind, wo wir aufhören und wo der Rest der Welt beginnt, was intim und was öffentlich ist. Grenzbereiche können physisch wahrgenommen werden. Unser Körper, unsere Kleidung und unsere Identität gehören uns. Wenn jemand uns berührt oder uns zu nahe kommt (auch in nichtsexueller Hinsicht), tritt er in den intimen Raum unseres Grenzbereiches ein. Der psychische Grenzbereich ist weniger fassbar. Wer nicht gelernt hat, ihn zu erkennen oder zu kontrollieren, kann von anderen Leuten überrannt werden. Solches Überrennen kann schädlich sein, und es kann den Weg für späteres Ausbreiten ebnen. (Rutter 1991, Seite 52) Diskriminierendes und rassistisches Verhalten Jede Äusserung, welche andere Mitarbeiter oder Klienten aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Kultur oder Hautfarbe herabsetzt und entwürdigt, gilt als diskriminierendes oder rassistisches Verhalten. Dem Mitarbeitenden kann eine schriftliche Verwarnung oder die Kündigung ausgesprochen werden Ausbeutungspotential Jedes Hilfsangebot kann in ein Abhängigkeitsverhältnis führen, das seinerseits Potential für Ausbeutung ist. Gerade bei Hilfesuchenden ist eine sehr verletzliche Situation vorhanden Vermeidung von Folgeschäden Machtmissbräuche in Form von diskriminierenden, rassistischen oder sexuellen Übergriffen haben in Abhängigkeitsbeziehungen immer negative Folgen. Um Folgeschäden zu vermeiden, darf es deshalb keine sexuellen Beziehungen zwischen den Helfenden, den Hilfesuchenden und deren Kinder geben. Diskriminierendes und rassistisches Verhalten werden nicht toleriert. Die Seite 3 von 5
4 zugewendete Hilfe ist die sich sexuell abgrenzende Hilfe in einem Geist der Wertschätzung und Achtung Präventive Massnahmen Es folgen einige konkrete Vorschläge auf verschiedenen Ebenen, um sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch nicht erst Handlungsspielraum zu geben Vertragsebene Mit der Unterzeichnung folgender Verträge akzeptieren involvierte Personen die ethische Grundhaltung des Väter- und Familienhauses ZwüscheHalt: mitarbeitende Angestellte des ZwüscheHalt mittels Unterschrift im Arbeitsvertrag mitarbeitende Freiwillige mit Unterschrift dieser Richtlinien das Klientel mittels Unterschrift der Hausordnung Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze hat, je nach Schwere, eine schriftliche Verwarnung, oder die sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses/ der Aufenthaltsberechtigung im Schutzhaus zur Folge und kann strafrechtlich verfolgt werden Geschäftsleitungsebene Die Geschäftsleitung vertritt die ethische Grundhaltung der Institution. Sie hat die Pflicht, sich und die Mitarbeitenden durch Information und Fortbildung mit der Thematik von Übergriffen vertraut zu machen. Sie trägt die Verantwortung, dass das Thema in der Institution enttabuisiert wird. Sie setzt sich für eine ständige Reflexion ein. Sie ist dafür besorgt, dass alle Mitarbeiter mit diesem Thema konfrontiert werden. In den Qualifikationsgesprächen überprüft sie, ob die vorgesetzten Personen ihre Verantwortung wahrnehmen. 4. Vorgehen bei Verdacht von Grenzüberschreitungen Das Klientel kann sich an eine Vertrauensperson unter den Fachpersonen oder an die Geschäftsleitung wenden. Äusserungen diesbezüglich müssen verpflichtend wahrgenommen und gemäss diesen Ausführungen in der Institution gehandhabt werden. Alle Äusserungen werden schriftlich festgehalten. Die nötigen rechtlichen Schritte sind sauber abzuklären. Bei Kindsübergriffen wird die Kinderschutzgruppe mit einbezogen um ein weiteres Vorgehen abzuklären Verdachtsaufnahme Werden die Fachpersonen oder die Geschäftsleitung über einen Verdacht informiert, wird mit der Meldeperson eine Bestandes- Aufnahme gemacht. Das Opfer muss unterstützt und das Vorgehen transparent gemacht werden. Des Weiteren gelten die rechtlichen Vorschriften für Missbräuche, Diskriminierung, Rassismus und sexuelle Übergriffe Abläufe innerhalb der Institution Die ins Vertrauen gezogenen Personen informieren gemäss Dienstweg wie im Organigramm des VeV Schweiz festgehalten. Werden Mitarbeitende ausserhalb der Institution oder des Arbeitsortes beschuldigt, so ist die Geschäftsleitung direkt und danach das Präsidium des VeV Schweiz über die Beschuldigungen zu informieren. Ein sofortiges Handeln durch Abklärung der Fakten ist nötig, gegebenenfalls auch die Suspendierung oder Entlassung Mitarbeitender. Ein sauberer und nicht Seite 4 von 5
5 dramatisierender Umgang ist vonnöten, da es schon dramatisch genug ist, sollte so etwas vorkommt Konfrontation mit Beschuldigten Die Konfrontation der beschuldigten Person mit den Verdachtsmomenten erfolgt im Beisein der von dem Klienten ins Vertrauen gezogenen Mitarbeiters / Helfer / Fachperson Erste Konsequenzen Geeignete Massnahmen müssen mit der beschuldigten Person und den Involvierten sofort getroffen werden. Anschliessend ist zu überprüfen, ob diese Massnahmen greifen. Das betroffene Klientel und Erziehungsberechtigte von Minderjährigen werden darüber transparent informiert werden. 5. Schweigepflicht und Datenschutz Alle Mitarbeitende des Väter- und Familienhauses ZwüscheHalt unterstehen grundsätzlich der Schweige und Geheimhaltungspflicht. Die Weitergabe von persönlichen Informationen an Aussenstehende ist ohne Entbindung von diesen Geheimhaltungspflichten strafbar und kann juristisch verfolgt werden. Ich habe die oben genannten Ethischen Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen gelesen und akzeptiere sie... Vorname/Name Unterschrift Datum Seite 5 von 5 September 2011
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