Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz"

Transkript

1 Führungsinformation Leitfaden Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ab sofort im Netz Auch beim Arbeitgeber BASEL STADT kommen immer wieder Fälle von sexueller Belästigung vor. Sie als Führungskraft haben in Ihrem Zuständigkeitsbereich die verantwortungsvolle Aufgabe, für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre zur sorgen. Kommt in Ihrem Bereich ein Fall sexueller Belästigung vor, sind Sie häufig die Person, die als erste Stellung nehmen und entsprechend handeln muss. Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, hat der Zentrale Personaldienst einen Leitfaden für Führungskräfte herausgegeben, der Ihnen aufzeigen möchte, wie Sie in einer solchen Situation handeln sollen, bzw. sexuellen Übergriffen vorbeugen können. Er enthält auch alle wichtigen Adressen und Anlaufstellen sowie ein Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Den Leitfaden finden Sie im Intranet und im Internet unter folgenden Adressen: Internet: Der bestehende Leitfaden für das Kantonsspital behält seine Gültigkeit. Basel, 4. Juni 2004 Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt = =

2 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Leitfaden für Führungskräfte Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt

3 2 1. Verbot sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten (eidgenössisches Gleichstellungsgesetz, Personalgesetz und Verordnung des Regierungsrates über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 10. Juni 1997). Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung müssen an ihrem Arbeitsplatz vor jeder Form sexueller Belästigung geschützt werden ( 1 der Verordnung). Führungsverantwortliche sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre verantwortlich. Informationen betreffend sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz müssen sie ernst nehmen und die betroffene Person unterstützen. Erfüllt eine sexuelle Belästigung einen Straftatbestand (sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, Art 189/190 Strafgesetzbuch), hat die Anstellungsbehörde unabhängig vom Strafverfahren von Amtes wegen ein Massnahmenverfahren ( 24 Personalgesetz), in schweren Fällen ein Entlassungsverfahren, durchzuführen ( 4 der Verordnung). 2. Definition Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person unerwünscht ist und von dem die verursachende Person weiss oder wissen müsste, dass es unerwünscht ist. Als sexuelle Belästigung gelten insbesondere: Anzügliche und peinliche Bemerkungen s und SMS mit entsprechendem Inhalt Herabwürdigende Blicke und Gesten Sprüche und Witze, die Frauen oder Männer herabwürdigen Bilder, die Frauen oder Männer herabwürdigen, insbesondere Bilder mit sexuellem Inhalt Unerwünschte Berührungen Unerwünschte Einladungen Annäherungsversuche, insbesondere solche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen Sexuelle Nötigung (Straftat nach Art. 189/190 Strafgesetzbuch) Vergewaltigung (Straftat nach Art. 189/190 Strafgesetzbuch) Es gilt ein absolutes Verbot sexueller Belästigung (Verordnung 2 Abs. 2). Jede Form sexueller Belästigung zu unterbinden, gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Verordnung 4). Nicht unter den Begriff sexuelle Belästigung fällt ein Flirt, der von beiden Seiten erwünscht ist. 3. Prävention Linie Die Führungsverantwortlichen tragen die Hauptverantwortung bei der Prävention vor sexueller Belästigung. Sie signalisieren gegenüber dem ganzen Team in ihrem täglichen Verhalten unzweideutig, dass sie das Verbot jeder Form sexueller Belästigung ernst nehmen und gegen Zuwiderhandlungen einschreiten. Das bedeutet: Die Definition sexueller Belästigung bei den Mitarbeitenden bekannt machen und als Führungsperson selber klar Position beziehen. Prozeduren und Sanktionen im Fall des Auftretens sexueller Belästigung bekannt geben und auch tatsächlich anwenden. Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

4 3 Als Führungsperson im eigenen Führungsbereich für ein Klima sorgen, das sich durch einen wertschätzenden Umgang aller Mitarbeitenden untereinander auszeichnet und in welchem Transparenz über Führungsentscheide herrscht. Die eigene Wahrnehmung schärfen, z.b. durch Teilnahme an Fachschulungen. Dezentrale Personaldienste Die Dezentralen Personaldienste beraten die Linienverantwortlichen in allen Fragen zum Thema Sexuelle Belästigung. Sie unterstützen die Führungspersonen in der Prävention. Insbesondere sorgen sie für einen ausreichenden Wissensstand zum Thema. Wenn sie den Eindruck gewinnen, dass in einer Abteilung ein Klima herrscht, in welchem die Gefahr sexueller Belästigung vorhanden ist, suchen sie aktiv das Gespräch mit den Führungsverantwortlichen. Sie weisen die Führungspersonen auf ihre Verantwortung und auf die Möglichkeit von Beratungs- und Schulungsmassnahmen hin. Betriebliche Sozialberatung des Zentralen Personaldienstes Die Betriebliche Sozialberatung des Zentralen Personaldienstes stellt Merkblätter und Leitfäden zum Thema zur Verfügung. Sie ist für die Schulung der Vertrauensleute zuständig und organisiert bei Bedarf Schulungen für bestimmte Zielgruppen (Führungspersonen, Abteilungen etc.). Vertrauenspersonen für Fälle von sexueller Belästigung 1 Vertrauenspersonen sind in erster Linie Anlaufstelle für Betroffene. Sie können aber auch die Durchführung von Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen verlangen (informelles Verfahren). 4. Intervention bei Fällen von sexueller Belästigung Führungsverantwortliche müssen Klagen ernst nehmen und so handeln, dass die betroffene Person unterstützt wird. Gleichzeitig darf niemand in ungerechtfertigter Weise verurteilt werden. Ziel jeder Massnahme muss sein, die Belästigung zu stoppen, aber eine unnötige Eskalation zu vermeiden. Unabhängig vom Sachverhalt muss die Führungsperson durch geeignete Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen sicherstellen, dass allen Mitarbeitenden klar ist, dass vom Arbeitgeber BASEL-STADT keine Form sexueller Belästigung toleriert wird. Der Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung verlangt ein sorgfältig überlegtes Vorgehen, unter anderem weil häufig Zeuginnen und Zeugen fehlen. Ungeschicktes Vorgehen führt leicht dazu, dass ein Opfer ein zweites Mal zum Opfer gemacht wird und zum Beispiel die Arbeitsstelle wechseln muss. Wegen der manchmal schwierigen Beweislage ist es nötig, dass die Führungsperson von Anfang an jedes Gespräch sorgfältig dokumentiert und die Gesprächsnotiz durch die Gesprächsteilnehmenden visieren lässt. Es ist wichtig, dass sich Führungskräfte in schwierigeren Fällen möglichst früh von einer im Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung erfahrenen Fachperson, bzw. Fachstelle beraten lassen. Dass am Anfang keine Fehler gemacht werden, ist zentral! Sollen personalrechtlich relevante Massnahmen ergriffen werden, ist eine Absprache mit dem Personal- und Rechtsdienst sowie der Anstellungsbehörde zwingend. 1 Die Aufgaben und Kompetenzen der Vertrauenspersonen sind in der Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung im Detail geregelt ( 5ff) Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

5 4 Folgende Fragen sollten handlungsleitend sein: Was ist der Sachverhalt? Wie kann die Belästigung möglichst rasch gestoppt werden? Welche Ziele sollen erreicht werden? Welchen Massnahmen sind dem Vergehen, der Situation und der Zielsetzung angemessen? Braucht es eine externe Unterstützung? Wer muss wann mit welchem Ziel konfrontiert oder einbezogen oder informiert werden? Wie und wann soll der Nutzen einer Massnahme evaluiert werden, für welche Zeitdauer soll eine Massnahme ausgesprochen werden? Verhalten gegenüber dem Opfer Die Führungsperson hört einer wegen Belästigung klagenden Person genau zu und bespricht mit ihr Ziele und weitere Schritte. Sie unterstützt die betroffene Person darin, gegenüber der belästigenden Person klar und deutlich Nein zu sagen: Selbstbewusste Strategien haben die grössten Erfolgsaussichten; defensive Strategien stoppen die Belästigung kaum. Eine vorgesetzte Person kann Betroffene weniger informell beraten als eine Vertrauensperson oder die Sozialberatung. Bei Unsicherheiten bezüglich Vorgehen oder Tatbestand ist die klagende Person zur Beratung und Unterstützung an die zuständige betriebliche Sozialberatung oder an eine Vertrauensperson für Fälle von sexueller Belästigung zu verweisen. Diese Stellen sind an eine Schweigepflicht gebunden. Die belästigte Person muss über ihre Rechte informiert werden. Es sind dies das informelle und das formelle Verfahren (vgl. Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 5ff.). Das formelle Verfahren sollte eine von sexueller Belästigung betroffene Person in ihrem eigenen Interesse nur nach vorheriger Beratung durch eine Fachperson einleiten. In schwerwiegenden, offensichtlich strafrechtlich relevanten Fällen ist das Opfer sofort an die Opferhilfestelle zu verweisen. (Siehe Adressen und Anlaufstellen) Selber muss die Führungsperson umgehend Kontakt mit dem zuständigen Rechts- und dem Personaldienst und der Anstellungsbehörde aufnehmen, um rasch Massnahmen ergreifen zu können. Verhalten gegenüber einer beschuldigten Person Die Führungsperson konfrontiert nach Absprache mit dem Opfer die beschuldigte Person mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung. Je nach Sachlage und Verhalten der beschuldigten Person muss unterschiedlich vorgegangen werden (vgl. nachstehendes Schema). Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

6 5 Ablaufschema für das Verhalten gegenüber einer beschuldigten Person Beschuldigte Person mit Gerücht oder Klage konfrontieren (in Absprache mit der klagenden Person) Beschuldigung wird zurückgewiesen, ev. Gegenangriff Schuldeingeständnis, ev. Einsicht in Fehlverhalten Plausibel für Führung weitere Informationen sammeln; Umstände und Ursachen der Klage ergründen Nicht plausibel für Führung Im Umgang mit Fällen von SB erfahrene Fachperson zuziehen, weitere Informationen einholen Einmaliges, nicht strafrechtlich relevantes Vorkommnis: Vereinbarungen treffen, Verhaltensänderungen iniziieren, Abhilfe schaffen, Entschuldigung, Versetzung etc. Wiederholungstat oder strafrechtlich relevante Tat: Eintrag in Personalakte, Freistellung, Versetzung, Entlassung, Strafanzeige etc. Unbedingt Rechts- und Personaldienst einschalten! Problem als Konfliktfall angehen Weitere Konfrontationen Mobbingverdacht abklären Rückweisung des Tatbestands Letzte Konfrontation Eingeständnis Umsetzung der Massnahmen Ev. Richtigstellung und Rehabilitation, Massnahmen; nochmals explizit auf Verbot sexueller Belästigung hinweisen und selber eine klare Haltung einnehmen. Vereinbarung und Massnahmen (räumliche und aufgabenmässige Trennung der Involvierten, ev. Versetzung der beschuldigten Person, weitere Massnahmen) Evaluation und ev. weitere Massnahmen Evaluation und Abschluss Arbeit mit dem Team! Generelle Haltung gegenüber sexueller Belästigung klarstellen (Prävention und/oder Bewältigung) Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

7 6 5. Adressen und Anlaufstellen Für Departemente Betriebliche Sozialberatung Corinne Panchaud Grenzacherstrasse 1 Tel: corinne.panchaud@bs.ch Für Betriebe und Direktionen BVB IWB ITERA Katja Müggler Betriebliche Sozialberatung und Coaching Solothurnerstrasse Basel Tel: itera.mueggler@bluewin.ch ITERA Gabrièle Bär Betriebliche Sozialberatung und Coaching Solothurnerstrasse Basel Tel: itera.baer@bluewin.ch Felix Platter-Spital über Nicole Trepp Personalleiterin FPS Burgfelderstrasse Basel Tel: nicole.trepp@fps-basel.ch Kantonsspital Psychiatrische Universitätsklinik über Eleonora Riz à Porta Personal- und Organisationsentwicklung KBS Klingelbergstrasse Basel Tel: erizaporta@uhbs.ch über Liselotte Gujer Personalleiterin PUK Wilhelm Klein-Strasse Basel Tel: liselotte.gujer@pukbasel.ch Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

8 7 Juristische Fragen Fragen zur Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Zentraler Personaldienst Rechtsdienst Andrea Wolf Rebgasse 14 Fragen zum personalrechtlichen Vorgehen Tel: Dezentrale Personaldienste Abklärungen zum formellen Verfahren Kant. Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Antonina Stoll Utengasse 36 Tel: Weitere Anlaufstellen für Betroffene Vertrauenspersonen für Fälle von sexueller Belästigung Eine aktuelle Liste der Vertrauenspersonen findet sich auf dem Internet/Intranet oder ist bei der Betrieblichen Sozialberatung des ZPD zu bestellen ( ) Intranet: Internet: Opferhilfestellen Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel Steinenring Basel Nottelefon Steinenring Basel Tel: Tel: Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

9 8 Weiterbildung Beratung und Schulung für Vertrauenspersonen Betriebliche Sozialberatung Corinne Panchaud Grenzacherstrasse 1 Tel: corinne.panchaud@bs.ch Organisation von Weiterbildungsangeboten Personal- und Organisationsentwicklung Rebgasse 14 Tel: zpdpoe@bs.ch Sexuelle Belästigung Leitfaden für Führungskräfte

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: Verordnung 6.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 997 (Stand. Juli 000) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 des

Mehr

Reglement betr. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Vom 10. Juni 2002

Reglement betr. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Vom 10. Juni 2002 Reglement betr. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 00 Der Kirchenrat, gestützt auf Art. 8 Abs. der Personalordnung vom 0. Juni 000, erlässt folgendes Reglement: ) Allgemeines Art. Geltungsbereich

Mehr

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 00-6-0 Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten vom. September 0 gestützt auf das Bundespersonalgesetz (BPG) vom. März 000 die

Mehr

Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ

Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat GS-EDA Chancengleichheit EDA und globale Genderfragen Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ Wo finde ich nützliche

Mehr

Stopp Keine sexuelle. Belästigung am Arbeitsplatz!

Stopp Keine sexuelle. Belästigung am Arbeitsplatz! Stopp Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! Respekt Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! In der Stadtverwaltung wird sexuelle Belästigung nicht geduldet. Wer sexuell belästigt wurde, hat das

Mehr

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000 Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel vom 19. Juni 2000 2 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDSÄTZE...4 1.1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH...4

Mehr

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle

Mehr

Sexuelle Belästigung an der Universität Bern: Rechtliche Situation

Sexuelle Belästigung an der Universität Bern: Rechtliche Situation Generalsekretariat Rechtsdienst Sexuelle Belästigung an der Universität Bern: Rechtliche Situation 1. Einleitung Sexuelle Belästigung ist in der Schweiz verpönt. Sie gilt als ein schwerwiegender Eingriff

Mehr

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium Inhalt Missverständnisse Hintergründe Definition Betroffen. Was tun? Mut fassen! Handeln! Die Vertrauenspersonen Das formelle

Mehr

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: V 16.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 10. Juni 1997 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 16 des Personalgesetzes vom

Mehr

Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Personal+Ausbildung Fachbereich Chancengleichheit Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 1. Schutz der persönlichen Integrität SR DRS schützt die Persönlichkeit aller Mitarbeitenden.

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Merkblatt Die Gemeindeverwaltung Köniz toleriert keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Merkblatt Die Gemeindeverwaltung Köniz toleriert keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Merkblatt Dieses Merkblatt richtet sich an alle Mitarbeitenden und Vorgesetzten der Gemeindeverwaltung Köniz. Es zeigt auf, welche Situationen als sexuelle Belästigung

Mehr

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Politischen Gemeinde Fällanden I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Geltungsbereich Allgemeines 1 Kantonales Recht 2 B. Schutz der

Mehr

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium

«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium «Nein» sagen! Inhalt Liebe Mitarbeitende und Studierende der Universität Basel Missverständnisse Hintergründe Definition Betroffen.

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Persönliche Grenzen respektieren Sexuelle Belästigung - ein Thema an Berufsschulen Rechtliche Grundlagen im Kanton Basel-Landschaft Ein Kooperationsprojekt der Fachstelle für Gleichstellung

Mehr

Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel

Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel Reglement über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel vom. September 015 Gestützt auf 10 des Statuts der Universität Basel vom. Mai 01 erlässt das

Mehr

Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W

Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_4_ W_Richtlinien_Massnahmen_sexuelle_Belaestigung.doc

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Zürich Departement / Institution / Behörde Vertrauensperson(en) Alle Mitarbeiterinnen und

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten!

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten! personalthurgau Merkblatt Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Anhang 12 zum Firmenvertrag / Inkraftsetzung am 01. Juni 2004, revidiert per 01. Januar 2009 Unternehmenskultur

Mehr

personalthurgau Was ist zu tun? Unternehmenskultur

personalthurgau Was ist zu tun? Unternehmenskultur personalthurgau Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Anhang 12 zum Firmenvertrag / Inkraftsetzung am 01. Juni 2004, revidiert per 01. Januar 2009,

Mehr

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz HR-Fachforum vom 28.06.2011 Karin Detmer Beyeler Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales Karin Detmer Beyeler - Leiterin

Mehr

Merkblatt. Sexuelle Belästigung. Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen

Merkblatt. Sexuelle Belästigung. Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen Merkblatt Sexuelle Belästigung Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen Inhalt Grundsätzlich fällt unter sexuelle Belästigung...3 Wie erkennt man sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?...4 Was

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften. 4 Intervention

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften. 4 Intervention Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften 4 Intervention SEITE 1 INFORMATIONEN FÜR DOZIERENDE ZIELPUBLIKUM Dieses Modul richtet sich

Mehr

Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Zwischen dem Evangelischen Oberkirchenrat, vertreten durch die Direktorin im Oberkirchenrat, und der Mitarbeitervertretung, vertreten

Mehr

Richtlinien bei Fällen von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium

Richtlinien bei Fällen von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium Richtlinien bei Fällen von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium der FHS St.Gallen (FHO Fachhochschule Ostschweiz) vom 09. November 06 Die Hochschulleitung beschliesst,

Mehr

ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT

ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT Sunrise Communications AG Human Resources & Organization Binzmühlestrasse 130 8050 Zürich, Switzerland Kontakt E-Mail Employee Relations HREmployeeRelations@sunrise.net ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT Verfasser

Mehr

Richtlinien über den Schutz bei sexueller Belästigung

Richtlinien über den Schutz bei sexueller Belästigung Richtlinien über den Schutz bei sexueller Belästigung Der Kleine Kirchenrat der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung (GKG), gestützt auf Art. Abs. 3 des Personalreglements vom 3.

Mehr

Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Beschlossen vom Stadtrat am 0. Dezember 06 Art. Allgemeines Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mehr

Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv)

Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv) Conseil d Etat CE Staatsrat SR Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv) Medienkonferenz 17.10.2016 Übersicht 1. Deutliches Signal des Staatsrats 2. Funktionsweise

Mehr

Pressekonferenz zum Start des Themenjahres. Berlin, 3. März 2015

Pressekonferenz zum Start des Themenjahres. Berlin, 3. März 2015 Pressekonferenz zum Start des Themenjahres Berlin, 3. März 2015 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 3 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4 Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung ( ), wenn ein

Mehr

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung Sexuelle Belästigung for english version, please go to page 16 Dank Liebe Mitarbeitende und Studierende Zum Thema Schutz vor sexueller Belästigung liegen schweizweit bereits unterschiedliche Informationsmaterialien

Mehr

Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen

Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen 20. Juni 2018 Bern Ursula Gut-Sulzer, ursula.gut@vicario.ch Bitte melden Sie mich bei mir, wenn Sie die ganze Präsentation

Mehr

Quartieraltersheim Aussersihl

Quartieraltersheim Aussersihl Quartieraltersheim Aussersihl Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Reglement I. Grundsatz Wir achten und respektieren die psychische, körperliche, geistige und sexuelle Integrität jedes Einzelnen. Sowohl

Mehr

Veranstaltung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum

Veranstaltung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum Veranstaltung Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum Frauen und Gleichstellung Mag.a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark

Mehr

Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich

Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich (vom. März 007) Die Universitätsleitung beschliesst: A. Einleitung. Dieses Reglement bezweckt, die Angehörigen der Universität Zürich

Mehr

Entscheid des Regierungsrates zum PRK Fall Nr. 75

Entscheid des Regierungsrates zum PRK Fall Nr. 75 Entscheid des Regierungsrates zum PRK Fall Nr. 75 Auszug aus dem Entscheid des Regierungsrates vom 29. Oktober 2008 i.s. C. gegen den vom Departement D. verfügten schriftlichen Verweis gemäss 24 Abs. 2

Mehr

Gleichstellung lohnt sich

Gleichstellung lohnt sich STABSSTELLE FÜR CHANCENGLEICHHEIT FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Gleichstellung lohnt sich Kampagne zur Gleichstellung im Erwerbsleben 6 Zahlen und Fakten Unabhängig von Geschlecht, Alter, Zivilstand, Aussehen,

Mehr

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf

Mehr

Information. Fachstelle

Information. Fachstelle Information Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca. 250 000 Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen

Mehr

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel 1 - Ziel der Richtlinie und Geltungsbereich (1) Die vorliegende Richtlinie hat

Mehr

Anzeigeberatung Ju:Ju Ki:Ki Fachperson:Ki/Ju

Anzeigeberatung Ju:Ju Ki:Ki Fachperson:Ki/Ju Anzeigeberatung Ju:Ju Ki:Ki Fachperson:Ki/Ju Voja Weisse Woche Dienstag, 04.11.14 Wo sind die Grenzen? Sextinggroomingsextortioncybermobbing Sexting Sexting: Grooming: Sextortion: chatten mit erotischem

Mehr

Publikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?

Publikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? Publikation in leichter Sprache Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? 2 Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 2 Frauen hat eine Frau sexuelle

Mehr

Die Hochschulleitung beschliesst, gestützt auf die PVF vom , 9 als Reglement:

Die Hochschulleitung beschliesst, gestützt auf die PVF vom , 9 als Reglement: ..4-0RE Reglement Diskriminierung Rektorat Generalsekretariat Reglement zum Schutz vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing Dok.- Verantw.: Elmi Version.0 Die Hochschulleitung beschliesst,

Mehr

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER SENATSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER G E W A L T GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Frauenbeauftragte & Frauenbüro 1 Senatsrichtlinie der Universität Göttingen zum Schutz

Mehr

Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen

Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing sind erniedrigend und ein einschneidendes Erlebnis, weil sie die psychische und physische Integrität

Mehr

Richtlinien. zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche

Richtlinien. zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche Richtlinien zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche Wenn wir sagen, dass wir Gemeinschaft mit ihm haben, und doch in der Finsternis leben, lügen wir und tun nicht

Mehr

LEITFADEN ZUR INTERVENTION BEI PSYCHISCH BELASTETEN MITARBEITENDEN

LEITFADEN ZUR INTERVENTION BEI PSYCHISCH BELASTETEN MITARBEITENDEN Vorlage Interventionsleitfaden für Führungspersonen LEITFADEN ZUR INTERVENTION BEI PSYCHISCH BELASTETEN MITARBEITENDEN Psychisch kranke Personen fallen im Betrieb häufig durch eine abfallende Leistung

Mehr

Leitfaden Beschwerdenführung

Leitfaden Beschwerdenführung Schule Dintikon Schulweg 2 5606 Dintikon Telefon: 056 616 68 21 www.schule-dintikon.ch Leitfaden Beschwerdenführung Autoren: Schulpflege Dintikon Version: 1.0 Erstellt am: 01.11.2014 Tritt in Kraft ab:

Mehr

#AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt im Hochschulsport Ergebnisse der Befragung

#AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt im Hochschulsport Ergebnisse der Befragung #AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt im Hochschulsport Ergebnisse der Befragung 09. August 2016 Jennifer Sinner Einleitung Ziel der Befragung: Aktuellen Stand an allen adh-mitgliedshochschulen abbilden Wünsche

Mehr

Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F

Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen T +41 71 227 11 00 F +41 71 227 11 09 info@ohsg.ch www.ohsg.ch WARUM OPFERHILFE? Wenn jemand Gewalt erlebt, werden viele Fragen aufgeworfen.

Mehr

Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen

Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen Ethische Richtlinien zur Problematik von Übergriffen in Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsverhältnissen Das Väter- und Familienschutzhaus ZwüscheHalt legt mit diesem Papier seine ethische Haltung

Mehr

Unsere Grundsätze im Umgang mit Beschwerden

Unsere Grundsätze im Umgang mit Beschwerden Unsere Grundsätze im Umgang mit Beschwerden Die bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine sachliche und angemessene Strategie, die Verbindlichkeit

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT VOM 27. JANUAR 2011

VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT VOM 27. JANUAR 2011 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT VOM 27. JANUAR 2011 A U S G A B E 31. J A N U A R 2 0 1 3 N R. 407 INHALT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Einleitung 3 Art. 2 Grundsatz 3 Art. 3 Geltungsbereich

Mehr

Vertrauensstelle für das Bundespersonal. Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen.

Vertrauensstelle für das Bundespersonal. Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen. Vertrauensstelle für das Bundespersonal Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen. Handeln Sie, bevor Unwetter Schaden anrichten. Die Vertrauensstelle für das Bundespersonal hilft Ihnen in Konfliktsituationen,

Mehr

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur

Mehr

Mitarbeiter/-innen wirksam vor Gewalt schu tzen

Mitarbeiter/-innen wirksam vor Gewalt schu tzen Muster-Betriebsvereinbarung entsprechend 97 ArbVG Abs1 Mitarbeiter/-innen wirksam vor Gewalt schu tzen Abgeschlossen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung der Firma.. Ort und Datum 1 Präambel Der Betriebsrat

Mehr

Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung. Die wichtigsten Informationen für Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lehraufsicht

Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung. Die wichtigsten Informationen für Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lehraufsicht Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung Die wichtigsten Informationen für Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lehraufsicht Sexuelle Belästigung in der Berufsbildung Die wichtigsten Informationen für

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte Stand Februar 2011 Kanton Zürich Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann 1. Einleitung 3 2. Sexuelle

Mehr

ÜL-C Ausbildung. Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

ÜL-C Ausbildung. Prävention sexualisierter Gewalt im Sport ÜL-C Ausbildung Prävention sexualisierter Gewalt im Sport Inhalte: Formen sexualisierter Gewalt Definition sexualisierter Gewalt Zahlen Wer ist Betroffen? Täter/innen und ihre Strategien Intervention Prävention

Mehr

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen.

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Betriebsvereinbarung - Mobbing Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima

Mehr

Empfehlungen. Persönliche Grenzen respektieren.

Empfehlungen. Persönliche Grenzen respektieren. Empfehlungen Persönliche Grenzen respektieren. Sexuelle Belästigung - ein Thema an Berufsschulen Empfehlungen zur Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen Ein Kooperationsprojekt der Fachstelle für

Mehr

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten 2 Kantonale Opferhilfestelle Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch September 2010 Inhalt 1 Das Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von

Mehr

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( )

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( ) Dienstvereinbarung über partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz (Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung) zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der

Mehr

DER STADTDIREKTOR Waltrop ZStD Bk/Kn

DER STADTDIREKTOR Waltrop ZStD Bk/Kn DER STADTDIREKTOR 45731 Waltrop ZStD Bk/Kn.08.02.1996 An alle Fachbereiche den Zentralen Steuerungsdienst das RPA die VHS den Personalrat die Gleichstellungsbeauftragte Organisationsverfügung Nr. 53 Betr.:Dienstanweisung

Mehr

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Caritas Schweiz

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Caritas Schweiz 32.204.1 Bereich Personal und Qualitätsmanagement Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Caritas Schweiz Von der Geschäftsleitung genehmigt am 1. Juni 2006 Ersetzt das Reglement

Mehr

Leitfaden Umgang mit Beschwerden der Schule Staffelbach

Leitfaden Umgang mit Beschwerden der Schule Staffelbach Leitfaden Umgang mit Beschwerden der Schule Staffelbach 1 Grundsätzliches Die Schule Staffelbach bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine

Mehr

Fachweisung betreffend Einholen des Sonderprivatauszuges zur Personensicherheitsprüfung bei Neueinstellung von Lehrpersonen

Fachweisung betreffend Einholen des Sonderprivatauszuges zur Personensicherheitsprüfung bei Neueinstellung von Lehrpersonen Fachweisung betreffend Einholen des Sonderprivatauszuges zur Personensicherheitsprüfung bei Neueinstellung von Lehrpersonen Gültigkeitsbereich: Alle öffentliche Schulen des Kantons Basel-Landschaft Gültig

Mehr

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte

Mehr

GETROFFENE MASSNAHMEN

GETROFFENE MASSNAHMEN Le deuxième Observatoire ERGEBNISSE EINER STUDIE in der Deutschschweiz Von BETRIEBEN GETROFFENE MASSNAHMEN zur PRÄVENTION und zum VERFAHREN bei SEXUELLER BELÄSTIGUNG Heide Renner Februar 2005 EINLEITUNG

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern 2017 Opferhilfe das Wichtigste in Kürze 01 02 Was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung. Sie

Mehr

Leitfaden Beschwerdemanagement

Leitfaden Beschwerdemanagement Leitfaden Beschwerdemanagement Sachlage Die Schule Niederrohrdorf bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine sachliche und angemessene Strategie,

Mehr

Externe Vertrauensstelle

Externe Vertrauensstelle Externe Vertrauensstelle Prävention gegen Mobbing und sexuelle Belästigung BeTrieb, Konfliktberatung für Unternehmen und Institutionen Immer wieder gelangen Unternehmen und Organisationen an BeTrieb um

Mehr

Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung. UNIVERSITATSMediZin. MAINZ

Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung. UNIVERSITATSMediZin. MAINZ Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung JG UNIVERSITATSMediZin. MAINZ el Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung zwischen der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Keine sexuellen Übergriffe im Sport

Keine sexuellen Übergriffe im Sport Keine sexuellen Übergriffe im Sport 26. Regio Trainertreff vom 13. Januar 2011 Marco Liechti, Kriminalist Kriminalprävention Inhalt Was sagt das Gesetz? Kriminalstatistik / Strafverfahren Täterprofil Sexuelle

Mehr

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Wieder gesund am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, stellen Sie

Mehr

Reglement zum Schutz vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing

Reglement zum Schutz vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing Reglement zum Schutz vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing Die Hochschulleitung beschliesst, gestützt auf: PVF vom 16.7.2008, 9 Sämtliche Gesetze, Verordnungen und Reglemente beziehen

Mehr

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Präambel Die Universität Osnabrück fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit

Mehr

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Dienstanweisung Die Senatorin für Finanzen Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Impressum Herausgeberin: Die Senatorin für Finanzen Abteilung Personal- und Verwaltungsmanagement

Mehr

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen Hochschule Reutlingen Reu tlingen Univer sity Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen 1. Präambel Als Ausbildungsstätte hat die Hochschule Reutlingen

Mehr

Konzept Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen 1

Konzept Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen 1 Konzept Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen 1 Dieses Konzept basiert auf dem Konzept/Leitfaden Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen

Mehr

Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Zwischen dem Vorstand des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V., den Geschäftsführern der Betriebsgesellschaften

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr Nr. 06.1796.01 an den Grossen Rat FD/061796 Basel, 15. November 2006 Regierungsratsbeschluss vom 14. November 2006 Ratschlag Änderung des Personalgesetzes vom 17. November 1999 Erweiterung der Zuständigkeit

Mehr

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18

Mehr

Inhalt des Vortrages:

Inhalt des Vortrages: Inhalt des Vortrages: Ziele der Prävention Prävention durch Gebote und Verbote Welche Kenntnisse die Mädchen gewinnen Grundbotschaften a. Höre auf Deine Gefühle! b. Du darfst NEIN sagen! c. Dein Körper

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN AN DER UNIVERSITÄT ST. GALLEN Der Senat erlässt gestützt auf Art. 112 Universitätsstatut 1 folgendes Reglement. Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für

Mehr

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt beschlossen in der 224. Sitzung des Präsidiums am 23.04.2015, zum Beschluss empfohlen in der 155. Sitzung des Senats am 26.11.2014,

Mehr

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung vom 24.05.2017 (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Aufgrund 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr