Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv)
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- Sofie Weiss
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1 Conseil d Etat CE Staatsrat SR Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv) Medienkonferenz
2 Übersicht 1. Deutliches Signal des Staatsrats 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs 3. Espace Gesundheit-Soziales 4. Schulung und Sensibilisierung 5. Es braucht ein glaubwürdiges MobV-Dispositiv 6. Fazit 2
3 1. Deutliches Signal des Staatsrats Eine neue Verordnung, die ein informelles Verfahren einführt mit Präventions-, Mediations- und Untersuchungsmassnahmen bei: Mobbing sexueller Belästigung stark belastenden zwischenmenschlichen Problemen Die Verordnung gilt für das gesamte dem StPG unterstellte Personal. 3
4 1. Deutliches Signal des Staatsrats Mit dem MobV-Dispositiv kommt der Staatsrat seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nach (Art. 6 ArG) zeigt er, dass er Mobbing und sexuelle Belästigung ernst nimmt gibt er sich die Mittel zur Bewältigung von Konflikten und zur Verbesserung des Arbeitsklimas in der Kantonsverwaltung zeigt er null Toleranz gegenüber belästigendem Verhalten geht er als Hauptarbeitgeber im Kanton und Überwachungsbehörde mit gutem Beispiel voran 4
5 1. Deutliches Signal des Staatsrats Der Staatsrat verfügt über eine paritätische Aufsichtskommission zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Kommission), die administrativ der Finanzdirektion zugewiesen ist. 5
6 1. Deutliches Signal des Staatsrats Die MobV-Kommission setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen (Art. 17) und ist Aufsichtsbehörde über die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales schlägt dem Staatsrat vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Ernennung vor wird vom Arbeitgeber zu den Präventions- und Schulungsmassnahmen konsultiert kontrolliert, ob das MobV-Dispositiv funktioniert wird über die Fallstatistiken informiert erstattet dem Staatsrat Bericht über die Wirksamkeit des Dispositivs und/oder die Umsetzung von Präventions- und Schulungsmassnahmen 6
7 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Der Willen der Kommission: weniger Leid, das heisst konkret weniger Fälle die auch weniger belastend sind und weniger lange dauern 7
8 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die Rolle der Kommission: bereits bestehende Massnahmen unterstützen für die Umsetzung der Neuerungen sorgen: - spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Schulung und Information 8
9 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Eine paritätische Aufsichtskommission: 3 Arbeitnehmervertreter (einschl. höhere Kader) 3 Arbeitgebervertreter Eine unabhängige Präsidentin (Fachperson im Bereich Mobbing) 9
10 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Das MobV-Dispositiv besteht aus drei Säulen. Damit sollen möglichst viele Fälle in einem sogenannt informellen Verfahren geregelt werden können: Vertrauenspersonen spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schulung und Information 10
11 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die Vertrauenspersonen: vorrangig Espace Gesundheit-Soziales bei Fällen von sexueller Belästigung: Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und Familienfragen des Kantons Freiburg 11
12 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: vom Staatsrat auf Antrag der paritätischen Aufsichtskommission ernannt massgebende Kriterien: einschlägige Fachkenntnisse sowie entsprechende Berufserfahrung, ausgewogene Vertretung beider Geschlechter und der beiden Partnersprachen Aufgabe: Juristische Beratung und Begleitung (z. B. Begleitung an Sitzungen), wenn nötig Verweis auf formelles Verfahren 12
13 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Tarkan Göksu Pierre Mauron Isabelle Python Nicole Schmutz Larequi 13
14 Photo: Jean-Marc Ayer 3. Espace Gesundheit Soziales Psychosoziale Beratungsstelle, welche allen Mitarbeitenden des Staates zur Verfügung steht und sich in einer schwierigen Situation befinden - am Arbeitsplatz - bei Krankheit und Gesundheit - bei finanziellen Fragen - bei persönlichen / familiären Fragen Arbeitsprinzipien: - Vertraulichkeit - Freiwilligkeit - Allparteilichkeit Unentgeldlich sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die involvierten Ämter Ein interdisziplinäres Team von 5 Personen Aktiv seit Dezember
15 3. Espace Gesundheit Soziales Einige statistische Zahlen: Beratung von 382 Mitarbeitenden im Jahre 2015 Orientierung/Information/Diverses; 9% Genannte Problematiken Gesundheit 36% Konfliktsituationen / Mobbing; 29% Krisensituationen 5% Finanzielle Schwierigkeiten 14% Familiäre Probleme 7% 15
16 3. Espace Gesundheit Soziales Konfliktsituationen / Mobbing Konflikte sind normal in einem Teamkontext Komplexe Situationen Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen «Ich habe bereits Bauchschmerzen, wenn ich zur Arbeit fahre, egal was ich tue, es ist nie gut genug.» «Derzeit stehen sich in meinem Team zwei Clans gegenüber, und einige Mitarbeitende sprechen nicht einmal mehr miteinander.» 16
17 3. Espace Gesundheit Soziales Intervention Espace Gesundheit-Soziales Individuelle Begleitung und Beratung Mediation Gespräch mit den Vorgesetzten oder den HR- Verantwortlichen: beiziehen eines Rechtsanwaltes möglich Orientierung: Empfehlung, sich an weitere spezialisierte Stellen zu wenden: z.b. das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (sexuelle Belästigung), eine-n Arzt/Ärztin oder eine-n Rechtsanwalt/anwältin 17
18 4. Schulung und Sensibilisierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter > Informationen über: Mobbing sexuelle Belästigung belastende zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz Diese Probleme erkennen, um ihnen vorzubeugen und sie zu behandeln Mittel: Mitteilung des Finanzdirektors an das gesamte Personal (1. Juli 2016) Information/Sensibilisierung durch Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Überarbeitung einer Website für Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Thema Belästigung im Weiterbildungsprogramm (2017) 18
19 4. Schulung und Sensibilisierung Kader > besondere Verantwortung handeln im Namen des Arbeitgebers müssen die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden wahren Risikopersonen Stärkeres Bewusstsein noch wichtiger Gezielte Information/Sensibilisierung durch Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Systematische Schulung Partner: Espace Gesundheit-Soziales + GFB, POA-F, VHKM Anwältinnen und Anwälte Spezifische Ausbildung in Bezug auf das Freiburger System Auffrischung 19
20 5. Es braucht ein glaubwürdiges MobV- Dispositiv Damit das Dispositiv bei den Mitarbeitenden akzeptiert und genutzt wird, müssen sie dem MobV-Dispositiv und den entsprechenden Personen vertrauen müssen die entsprechenden Personen genau über das Dispositiv im Bild sein muss das Dispositiv einfach zugänglich sein muss die Gleichbehandlung in allen Ämtern gewährleistet sein, müssen die einzelnen Akteure unabhängig sein und auch so wahrgenommen werden müssen die eingeleiteten Schritte zu konkreten Ergebnissen führen (namentlich Sanktion von Missbräuchen) 20
21 6. Fazit Erste Zwischenbilanz: die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind eingesetzt, die Arbeiten gehen weiter Sensibilisierung für das Thema und Entwicklung von Konfliktmanagementstrategien Intervenieren, bevor der Zeitpunkt, ab dem es kein Zurück mehr gibt, erreicht ist, erhöht die Chancen für die Suche nach Lösungen Weniger Fälle, die auch weniger belastend sind und weniger lange dauern. 21
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