Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv)"

Transkript

1 Conseil d Etat CE Staatsrat SR Dispositiv zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Dispositiv) Medienkonferenz

2 Übersicht 1. Deutliches Signal des Staatsrats 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs 3. Espace Gesundheit-Soziales 4. Schulung und Sensibilisierung 5. Es braucht ein glaubwürdiges MobV-Dispositiv 6. Fazit 2

3 1. Deutliches Signal des Staatsrats Eine neue Verordnung, die ein informelles Verfahren einführt mit Präventions-, Mediations- und Untersuchungsmassnahmen bei: Mobbing sexueller Belästigung stark belastenden zwischenmenschlichen Problemen Die Verordnung gilt für das gesamte dem StPG unterstellte Personal. 3

4 1. Deutliches Signal des Staatsrats Mit dem MobV-Dispositiv kommt der Staatsrat seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nach (Art. 6 ArG) zeigt er, dass er Mobbing und sexuelle Belästigung ernst nimmt gibt er sich die Mittel zur Bewältigung von Konflikten und zur Verbesserung des Arbeitsklimas in der Kantonsverwaltung zeigt er null Toleranz gegenüber belästigendem Verhalten geht er als Hauptarbeitgeber im Kanton und Überwachungsbehörde mit gutem Beispiel voran 4

5 1. Deutliches Signal des Staatsrats Der Staatsrat verfügt über eine paritätische Aufsichtskommission zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung (MobV-Kommission), die administrativ der Finanzdirektion zugewiesen ist. 5

6 1. Deutliches Signal des Staatsrats Die MobV-Kommission setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen (Art. 17) und ist Aufsichtsbehörde über die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales schlägt dem Staatsrat vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Ernennung vor wird vom Arbeitgeber zu den Präventions- und Schulungsmassnahmen konsultiert kontrolliert, ob das MobV-Dispositiv funktioniert wird über die Fallstatistiken informiert erstattet dem Staatsrat Bericht über die Wirksamkeit des Dispositivs und/oder die Umsetzung von Präventions- und Schulungsmassnahmen 6

7 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Der Willen der Kommission: weniger Leid, das heisst konkret weniger Fälle die auch weniger belastend sind und weniger lange dauern 7

8 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die Rolle der Kommission: bereits bestehende Massnahmen unterstützen für die Umsetzung der Neuerungen sorgen: - spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Schulung und Information 8

9 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Eine paritätische Aufsichtskommission: 3 Arbeitnehmervertreter (einschl. höhere Kader) 3 Arbeitgebervertreter Eine unabhängige Präsidentin (Fachperson im Bereich Mobbing) 9

10 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Das MobV-Dispositiv besteht aus drei Säulen. Damit sollen möglichst viele Fälle in einem sogenannt informellen Verfahren geregelt werden können: Vertrauenspersonen spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schulung und Information 10

11 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die Vertrauenspersonen: vorrangig Espace Gesundheit-Soziales bei Fällen von sexueller Belästigung: Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und Familienfragen des Kantons Freiburg 11

12 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: vom Staatsrat auf Antrag der paritätischen Aufsichtskommission ernannt massgebende Kriterien: einschlägige Fachkenntnisse sowie entsprechende Berufserfahrung, ausgewogene Vertretung beider Geschlechter und der beiden Partnersprachen Aufgabe: Juristische Beratung und Begleitung (z. B. Begleitung an Sitzungen), wenn nötig Verweis auf formelles Verfahren 12

13 2. Funktionsweise des MobV-Dispositivs Die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Tarkan Göksu Pierre Mauron Isabelle Python Nicole Schmutz Larequi 13

14 Photo: Jean-Marc Ayer 3. Espace Gesundheit Soziales Psychosoziale Beratungsstelle, welche allen Mitarbeitenden des Staates zur Verfügung steht und sich in einer schwierigen Situation befinden - am Arbeitsplatz - bei Krankheit und Gesundheit - bei finanziellen Fragen - bei persönlichen / familiären Fragen Arbeitsprinzipien: - Vertraulichkeit - Freiwilligkeit - Allparteilichkeit Unentgeldlich sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die involvierten Ämter Ein interdisziplinäres Team von 5 Personen Aktiv seit Dezember

15 3. Espace Gesundheit Soziales Einige statistische Zahlen: Beratung von 382 Mitarbeitenden im Jahre 2015 Orientierung/Information/Diverses; 9% Genannte Problematiken Gesundheit 36% Konfliktsituationen / Mobbing; 29% Krisensituationen 5% Finanzielle Schwierigkeiten 14% Familiäre Probleme 7% 15

16 3. Espace Gesundheit Soziales Konfliktsituationen / Mobbing Konflikte sind normal in einem Teamkontext Komplexe Situationen Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen «Ich habe bereits Bauchschmerzen, wenn ich zur Arbeit fahre, egal was ich tue, es ist nie gut genug.» «Derzeit stehen sich in meinem Team zwei Clans gegenüber, und einige Mitarbeitende sprechen nicht einmal mehr miteinander.» 16

17 3. Espace Gesundheit Soziales Intervention Espace Gesundheit-Soziales Individuelle Begleitung und Beratung Mediation Gespräch mit den Vorgesetzten oder den HR- Verantwortlichen: beiziehen eines Rechtsanwaltes möglich Orientierung: Empfehlung, sich an weitere spezialisierte Stellen zu wenden: z.b. das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (sexuelle Belästigung), eine-n Arzt/Ärztin oder eine-n Rechtsanwalt/anwältin 17

18 4. Schulung und Sensibilisierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter > Informationen über: Mobbing sexuelle Belästigung belastende zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz Diese Probleme erkennen, um ihnen vorzubeugen und sie zu behandeln Mittel: Mitteilung des Finanzdirektors an das gesamte Personal (1. Juli 2016) Information/Sensibilisierung durch Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Überarbeitung einer Website für Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Thema Belästigung im Weiterbildungsprogramm (2017) 18

19 4. Schulung und Sensibilisierung Kader > besondere Verantwortung handeln im Namen des Arbeitgebers müssen die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden wahren Risikopersonen Stärkeres Bewusstsein noch wichtiger Gezielte Information/Sensibilisierung durch Espace Gesundheit-Soziales (Herbst 2016) Systematische Schulung Partner: Espace Gesundheit-Soziales + GFB, POA-F, VHKM Anwältinnen und Anwälte Spezifische Ausbildung in Bezug auf das Freiburger System Auffrischung 19

20 5. Es braucht ein glaubwürdiges MobV- Dispositiv Damit das Dispositiv bei den Mitarbeitenden akzeptiert und genutzt wird, müssen sie dem MobV-Dispositiv und den entsprechenden Personen vertrauen müssen die entsprechenden Personen genau über das Dispositiv im Bild sein muss das Dispositiv einfach zugänglich sein muss die Gleichbehandlung in allen Ämtern gewährleistet sein, müssen die einzelnen Akteure unabhängig sein und auch so wahrgenommen werden müssen die eingeleiteten Schritte zu konkreten Ergebnissen führen (namentlich Sanktion von Missbräuchen) 20

21 6. Fazit Erste Zwischenbilanz: die spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind eingesetzt, die Arbeiten gehen weiter Sensibilisierung für das Thema und Entwicklung von Konfliktmanagementstrategien Intervenieren, bevor der Zeitpunkt, ab dem es kein Zurück mehr gibt, erreicht ist, erhöht die Chancen für die Suche nach Lösungen Weniger Fälle, die auch weniger belastend sind und weniger lange dauern. 21

über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV)

über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV) Verordnung vom 14. Dezember 2015 Inkrafttreten: 01.07.2016 über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel

Mehr

Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV)

Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV) Conseil d Etat CE Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV) Pressekonferenz, 8. Juni 2016 Rathaus, Pressesaal Anne-Claude Demierre, Staatsrätin, Direktorin für Gesundheit

Mehr

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: Verordnung 6.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 997 (Stand. Juli 000) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 des

Mehr

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Jean-Philippe Dunand, Dr. iur., Rechtsanwalt, Professor an der Universität Neuenburg, Kodirektor CERT www.unine.ch/cert www.droitdutravail.ch

Mehr

über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance)

über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) Richtlinie vom 21. Juni 2016 Inkrafttreten: 01.01.2017 über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Verfassung des Kantons

Mehr

Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen

Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen Stress bedroht die Sicherheit am Arbeitsplatz Präventions-Strategien für Unternehmen 20. Juni 2018 Bern Ursula Gut-Sulzer, ursula.gut@vicario.ch Bitte melden Sie mich bei mir, wenn Sie die ganze Präsentation

Mehr

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg .0.8 Verordnung vom 4. April 007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 8 88 des Bundesgesetzes

Mehr

Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance)

Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) .0.6 Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) vom.06.06 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.07) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Verfassung

Mehr

POA/ KOMMENTAR ZUM VERORDNUNGSENTWURF ÜBER MOBBING, SEXUELLE BELÄSTIGUNG UND ZWISCHENMENSCHLICHE PROBLEME AM ARBEITSPLATZ (MOBV)

POA/ KOMMENTAR ZUM VERORDNUNGSENTWURF ÜBER MOBBING, SEXUELLE BELÄSTIGUNG UND ZWISCHENMENSCHLICHE PROBLEME AM ARBEITSPLATZ (MOBV) POA/14.12.2015 KOMMENTAR ZUM VERORDNUNGSENTWURF ÜBER MOBBING, SEXUELLE BELÄSTIGUNG UND ZWISCHENMENSCHLICHE PROBLEME AM ARBEITSPLATZ (MOBV) 1. Ausgangslage und Notwendigkeit des Entwurfs 1.1 Einleitung

Mehr

Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz:

Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz: Die Interventionen der

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 00-6-0 Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten vom. September 0 gestützt auf das Bundespersonalgesetz (BPG) vom. März 000 die

Mehr

Weisungen über die Behandlung von Differenzen zwischen den Nutzern und dem FNPG *

Weisungen über die Behandlung von Differenzen zwischen den Nutzern und dem FNPG * Weisungen über die Behandlung von Differenzen zwischen den Nutzern und dem FNPG * Gestützt auf die Artikel a und 00 des Gesundheitsgesetzes vom 6. November 999 Gestützt auf Artikel 79 Absatz Buchstabe

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN

REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN AN DER UNIVERSITÄT ST. GALLEN Der Senat erlässt gestützt auf Art. 112 Universitätsstatut 1 folgendes Reglement. Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für

Mehr

Gegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung

Gegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung Gegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung Praxisbeispiel AMS Tagung Von an Weib los i ma nix sogn- Wenn arbeiten zum Risiko wird- Gewalt gegen Frauen Viktoria Spielmann AMS Österreich, Abteilung

Mehr

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel. vom 19. Juni 2000 Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel vom 19. Juni 2000 2 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDSÄTZE...4 1.1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH...4

Mehr

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf

Mehr

Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen

Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen Fragebogen Bitte ausgefüllt zurücksenden bis 13. März 2002 an: Beratungsstelle Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen "und..."

Mehr

Weiterbildung über die neue Belästigungsgesetzgebung : was man wissen muss!

Weiterbildung über die neue Belästigungsgesetzgebung : was man wissen muss! Weiterbildung über die neue Belästigungsgesetzgebung : was man wissen muss! Königlicher Erlass vom 10. April 2014 Team psychosoziale Aspekte am Arbeitsplatz Plan I. Neuheiten in der neuen Belästigungsgesetzgebung

Mehr

über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Staates

über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Staates Verordnung vom 16. November 2010 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Staates Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 53 und 64 des Gesetzes

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE. Unsere Dienstleistungen. Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE. Unsere Dienstleistungen. Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen 1/8 A M T FÜ R SO Z IA LE D IEN S TE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen Sozialer Dienst Kinder- und Jugenddienst

Mehr

Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Personal+Ausbildung Fachbereich Chancengleichheit Reglement Mobbing und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 1. Schutz der persönlichen Integrität SR DRS schützt die Persönlichkeit aller Mitarbeitenden.

Mehr

Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung

Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung 57.3 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung Vom 3. November 993 (Stand. Januar 994) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 Absatz der Schweizerischen

Mehr

Was tun bei Diskriminierung?

Was tun bei Diskriminierung? Was tun bei Diskriminierung? Diskriminierung Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt? Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis Mag.a Birgit Gutschlhofer, Mag. a Ulrike Salinger Was ist Diskriminierung?

Mehr

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Was ist Mobbing? Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ständig und über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert

Mehr

BeTriebliches aus der Praxis für die Praxis

BeTriebliches aus der Praxis für die Praxis BeTriebliches aus der Praxis für die Praxis Prävention gegen Mobbing und sexuelle Belästigung: Externe Vertrauensstelle wozu? Antworten der Firma BeTrieb, Konfliktberatung für Unternehmen und Institutionen

Mehr

Befreiung von der Arbeitszeiterfassung GAV-Lösung mit der SKO

Befreiung von der Arbeitszeiterfassung GAV-Lösung mit der SKO Befreiung von der Arbeitszeiterfassung GAV-Lösung mit der SKO Schweizer Kader Organisation SKO Kompetenzzentrum für Führungskräfte Worum geht es: Verordnung zum Arbeitsgesetz ArGV 1, Zeiterfassung Quelle:

Mehr

Für ein Leben sauber von Gewalt gegen Frauen

Für ein Leben sauber von Gewalt gegen Frauen Für ein Leben sauber von Gewalt gegen Frauen S O Z I A L V E R A N T W O R T L I C H E U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G Z U R P R Ä V E N T I O N V O N G E W A L T G E G E N F R A U E N Video abspielen

Mehr

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung

Muster-Betriebsvereinbarung Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung und zur Förderung der Vielfalt am Arbeitsplatz (Entwurf orientiert

Mehr

25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung politischer Verfolgung

25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung politischer Verfolgung Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 16.11.2017 Tagesordnung 18. Sitzungsperiode 38. Sitzung, Donnerstag, 23.11.2017, 10:00 Uhr 39. Sitzung, Freitag, 24.11.2017, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude,

Mehr

Gleichstellung lohnt sich

Gleichstellung lohnt sich STABSSTELLE FÜR CHANCENGLEICHHEIT FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Gleichstellung lohnt sich Kampagne zur Gleichstellung im Erwerbsleben 6 Zahlen und Fakten Unabhängig von Geschlecht, Alter, Zivilstand, Aussehen,

Mehr

Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken

Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken Département fédéral de l économie DFE Secrétariat d'etat à l'économie SECO Arbeitsbedingungen und psychosoziale Risiken Margot Vanis SECO Grundlagen Arbeit und Gesundheit 0 Das erwartet Sie Arbeit: Lust

Mehr

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg .0. Vereinbarung vom 0. Juni 009 über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg handelnd durch Herr Pfr.

Mehr

Sozialberatung bei der XY GmbH

Sozialberatung bei der XY GmbH Sozialberatung bei der XY GmbH Markus Traub Ferdinand-Häusler-Str. 19 72379 Hechingen 1 Agenda Vita Markus Traub Betriebliche Sozialberatung Ideen zur Umsetzung 2 Markus Traub Dipl. Sozialpädagoge (BA)

Mehr

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Konflikte im Pflegearbeitsverhältnis Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Inhaltsübersicht (1) 1. Einleitung 1.1 Konfliktkonstellationen und Fälle 1.2 Ursachen und Folgen

Mehr

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007)

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007) Nr. 4 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. September 994 (Stand. Juli 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 8.

Mehr

... und plötzlich ist es Thema!

... und plötzlich ist es Thema! ... und plötzlich ist es Thema! Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen Fachtagung 1. November 2010 Forum 1 Anforderungen an die Professionalität von Fachkräften aus der

Mehr

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel:

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel: UNIVERSITÄT BAYREUTH,,.. Zerlifibl ~i1. 2006 aud'tf

Mehr

Kinder und häusliche Gewalt

Kinder und häusliche Gewalt Kinder und häusliche Gewalt Referat im Rahmen der Ausstellung «Willkommen zu Hause» 25.11.2016 Bahare Rahimi, Juristin/Betriebsleiterin a.i. Wer kommt ins Frauenhaus? Frauen, Mütter und Kinder und minderjährige

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Zürich Departement / Institution / Behörde Vertrauensperson(en) Alle Mitarbeiterinnen und

Mehr

Familien stärken - famiglie più forti - renfurzé la families Entwurf Maßnahmenpaket im Bereich Trennung und Scheidung

Familien stärken - famiglie più forti - renfurzé la families Entwurf Maßnahmenpaket im Bereich Trennung und Scheidung Ressort Familie und Verwaltung Dipartimento famiglia e amministrazione Familien stärken - famiglie più forti - renfurzé la families Entwurf Maßnahmenpaket im Bereich Trennung und Scheidung November 2015

Mehr

Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern

Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern Personalamt des Kantons Bern Liebe Mitarbeiterin Lieber Mitarbeiter Vielleicht haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit schon Situationen erlebt, in denen Sie

Mehr

Psychische Gesundheit als Führungsaufgabe

Psychische Gesundheit als Führungsaufgabe Psychische Gesundheit als Führungsaufgabe 21. Zürcher Forum Prävention und Gesundheitsförderung 23.11.2015 Eliane Stricker, Leiterin Gesundheitsmanagement, Helsana Versicherungen AG Ein erfahrener Versicherer

Mehr

Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern (Gleichstellungsrichtlinien)

Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern (Gleichstellungsrichtlinien) 16. Juni 2004 42C Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern (Gleichstellungsrichtlinien) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 10 Abs. 3 der

Mehr

50. Geburtstag Krebsliga Freiburg. Eine Vision für f r das Jahr 2021

50. Geburtstag Krebsliga Freiburg. Eine Vision für f r das Jahr 2021 50. Geburtstag Krebsliga Freiburg Eine Vision für f r das Jahr 2021 Unsere Mission Die Liga Sie bietet in allen Krankheitsphasen Informationen, Ratschläge, Hilfe und Unterstützung an, entwickelt Aktionen

Mehr

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention

über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention Gesetz vom 24. März 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom

Mehr

Die Rolle des Staates und seiner Ämter als Aufsichtsbehörde

Die Rolle des Staates und seiner Ämter als Aufsichtsbehörde Kantonsarztamt KAA Die Rolle des Staates und seiner Ämter als Aufsichtsbehörde Einführungstag in die Gesundheitssysteme der Schweiz und des Kantons Freiburg, 5. Mai 2017 Dr Chung-Yol Lee, MPH, MPA Facharzt

Mehr

auf Antrag der Finanzdirektion und der Staatskanzlei, die für die öffentlich zugänglichen Websites des Staates gelten.

auf Antrag der Finanzdirektion und der Staatskanzlei, die für die öffentlich zugänglichen Websites des Staates gelten. Verordnung vom 3. Mai 2005 Inkrafttreten: 01.07.2005 über die Websites des Staates Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 9 Bst. c des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Organisation

Mehr

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung: V 16.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 10. Juni 1997 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 16 des Personalgesetzes vom

Mehr

Vertrauensstelle für das Bundespersonal. Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen.

Vertrauensstelle für das Bundespersonal. Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen. Vertrauensstelle für das Bundespersonal Lassen Sie den Blitz nicht einschlagen. Handeln Sie, bevor Unwetter Schaden anrichten. Die Vertrauensstelle für das Bundespersonal hilft Ihnen in Konfliktsituationen,

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) vom... Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern

Kanton Bern. Personalamt des Kantons Bern Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz HR-Fachforum vom 28.06.2011 Karin Detmer Beyeler Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales Karin Detmer Beyeler - Leiterin

Mehr

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX 24.01.2018 Köln Arbeitsunfähigkeit kann jedem widerfahren, egal welchen Alters: Ein Unfall,

Mehr

Gewaltprävention in der Pfadibewegung Schweiz

Gewaltprävention in der Pfadibewegung Schweiz Gewaltprävention in der Pfadibewegung Schweiz 1. Nationale Konferenz Jugend und Gewalt Freitag 9. März 2012 Lucas Maissen, Präventionsverantwortlicher Gewalt in der Pfadi? Blick am Abend, 24.2.2012 9.März

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer

Mehr

Kantonales Konzept der Gesundheitsförderung und Prävention sowie dessen Roadmap

Kantonales Konzept der Gesundheitsförderung und Prävention sowie dessen Roadmap Kantonales Konzept der Gesundheitsförderung und Prävention sowie dessen Roadmap Homa Attar Cohen Bereichsleiterin Gesundheitsförderung und Prävention 29. November 2018 FSP-Fachtagung, Bern Département

Mehr

Diskriminierung von Müttern und schwangeren Frauen im Erwerbsleben: Massnahmen und Aktivitäten des Bundes

Diskriminierung von Müttern und schwangeren Frauen im Erwerbsleben: Massnahmen und Aktivitäten des Bundes Diskriminierung von Müttern und schwangeren Frauen im Erwerbsleben: Massnahmen und Aktivitäten des Bundes Isabelle Ernst-Pauchard, EBG 9. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz

Mehr

Die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz

Die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz Die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz Zweck und Grenzen der belgischen Regelung Kurze historische Übersicht der belgischen Regelung 1992 : KE sexuelle Belästigung 2002 : Gesetz und KE Gewalt, moralische

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung, insbesondere die Artikel

Mehr

PERSONALINFORMATION. ZUM NEUEN GESETZ ÜBER DAS STAATSPERSONAL (neues StPG) UND ENTSPRECHENDEN AUSFÜHRUNGSREGLEMENT (neues StPR)

PERSONALINFORMATION. ZUM NEUEN GESETZ ÜBER DAS STAATSPERSONAL (neues StPG) UND ENTSPRECHENDEN AUSFÜHRUNGSREGLEMENT (neues StPR) Amt für Personal und Organisation (POA)* PERSONALINFORMATION ZUM NEUEN GESETZ ÜBER DAS STAATSPERSONAL (neues StPG) UND ENTSPRECHENDEN AUSFÜHRUNGSREGLEMENT (neues StPR) * Seit dem 1. Januar 2003 gültige

Mehr

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität www.snf.ch Wildhainweg, Postfach, CH-00 Bern Nationaler Forschungsrat Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität vom. Juli 06 Der Nationale Forschungsrat gestützt auf Artikel 9 Buchstabe

Mehr

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote Schulbehörden

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote Schulbehörden Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Beratungsangebote Schulbehörden Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Davidstrasse 31 9001

Mehr

Umsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005)

Umsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005) Umsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005) (Auswertung einer Umfrage bei den Unia-RegionalsekretärInnen bzw. TPK-Mitgliedern) Allgemeine Bemerkungen: Fast die Hälfte der

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Kantonsverwaltung Uri

Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Kantonsverwaltung Uri Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Kantonsverwaltung Uri Sandra Djordjevic Fachspezialistin Betriebliches Gesundheitsmanagement Bern, 2. Mai 2013 CSS Versicherung - INTRAS - ARCOSANA Kurzportrait

Mehr

Management der psychosozialen Risiken an der Universitätsklinik Lausanne Beispiel aus der Praxis

Management der psychosozialen Risiken an der Universitätsklinik Lausanne Beispiel aus der Praxis Nadia Droz, Arbeitspsychologin FSP-APSYTRA, CHUV, Lausanne Management der psychosozialen Risiken an der Universitätsklinik Lausanne Beispiel aus der Praxis Tagesmenu 1. Definierung der Psychosozialen Risiken

Mehr

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen.

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Betriebsvereinbarung - Mobbing Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht Marion Binder Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht OGBver.lag Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 15 Vorbemerkungen 17 I. Mobbing aus allgemeiner Sicht

Mehr

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (Stand am 1. August 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386

Mehr

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Inhalt Überprüfung des Maßnahme-Plans...

Mehr

Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3)

Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3) Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3) Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, Sehr geehrte Damen

Mehr

Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision?

Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision? Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision? Claudio Marti, Fachbereich Recht Eidgenössisches Büro für die

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst

Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst Ursachen - Auswirkungen Bekämpfungsstrategien Von Hans-Jürgen Hansa Dipl.-Verwaltungswirt (FH) 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMI

Mehr

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten 2 Kantonale Opferhilfestelle Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch September 2010 Inhalt 1 Das Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Mehr Weiterbildung mehr Chancen, neue Wege

Mehr Weiterbildung mehr Chancen, neue Wege Mehr Weiterbildung = mehr Chancen, neue Wege Kursangebote, GAV-Lehrgang und Berufsbildung bis zur Höheren Fachprüfung als Gebäudereiniger/in Mit Bildung kommen Sie weiter Sie wollen mehr wissen und können?

Mehr

zur Umsetzung der Massnahmen für mehr Praktikumsplätze in der Kantonsverwaltung und für die Integration von Jungen Stellensuchenden in die Arbeitswelt

zur Umsetzung der Massnahmen für mehr Praktikumsplätze in der Kantonsverwaltung und für die Integration von Jungen Stellensuchenden in die Arbeitswelt Service du personnel et d organisation SPO Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg T +41 26 305 32 52, F +41 26 305 32 49 www.fr.ch/poa Konzept vom 1. September 2009 (akt. 01.01.2015/POA) zur Umsetzung der

Mehr

gestützt auf Artikel Se der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998' (RVOV),

gestützt auf Artikel Se der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998' (RVOV), Dl K Si'IIWI l/l kisciii liundi SKA I Ll C'oNsi II 11 Dl K Al Smssi ll CONSK.IK» Kl 1)1 KAl I SVIZ/.I KO ll ( nssidl I I 1)1 KAl SVI/,/.l K Verfügung über die Einsetzung der Eidgenössischen Kommission

Mehr

zur Bundesgesetzgebung gegen die Schwarzarbeit (AVGSA)

zur Bundesgesetzgebung gegen die Schwarzarbeit (AVGSA) Ausführungsverordnung vom 18. Dezember 2007 Inkrafttreten: 01.01.2008 zur Bundesgesetzgebung gegen die Schwarzarbeit (AVGSA) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 17. Juni

Mehr

Bundesfachverband betriebliche Sozialarbeit e.v.

Bundesfachverband betriebliche Sozialarbeit e.v. Aus der medizinischen Reha an den Arbeitsplatz Chancen Betrieblicher Sozialarbeit Michael Bremmer, M.A. FH Ludwigshafen, Diplom TU Kaiserslautern / Uni Witten/Herdecke, Master Therapieausbildung Systemischer

Mehr

über die Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen

über die Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen SJD/Vorentwurf vom 06.0.05 Verordnung vom über die Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel Abs. Bst. c des Gesetzes vom. Dezember über den

Mehr

Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB. Lassen Sie keine dunklen Wolken aufkommen.

Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB. Lassen Sie keine dunklen Wolken aufkommen. Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB Lassen Sie keine dunklen Wolken aufkommen. Reagieren Sie, wenn ein Unwetter aufzieht. Die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung informiert

Mehr

congenial coaching und consulting Betriebliche Gesundheit im Unternehmen Bausteine für den zukünftigen Unternehmenserfolg

congenial coaching und consulting Betriebliche Gesundheit im Unternehmen Bausteine für den zukünftigen Unternehmenserfolg congenial coaching und consulting Investing in PeoplE Betriebliche Gesundheit im Unternehmen Bausteine für den zukünftigen Unternehmenserfolg Was gehen Sie eigentlich die Probleme Ihrer Mitarbeiter an?

Mehr

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte

Mehr

Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation

Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation Direction des finances Finanzdirektion Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation CANTON DE FRIBOURG / KANTON FREIBURG Richtlinien vom 15. Juni 2009 über den bezahlten Urlaub

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) 700.86,. Lesung - Beilage. Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Vom... Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Unterstützung am Arbeitsplatz Nationale Angebote der Krebsliga Schweiz

Unterstützung am Arbeitsplatz Nationale Angebote der Krebsliga Schweiz Unterstützung am Arbeitsplatz Nationale Angebote der Krebsliga Schweiz Erika Karlen-Oszlai Fachspezialistin Krebs & Arbeit erika.karlen-oszlai@krebsliga.ch Das unterstützende Umfeld: komplex und herausfordernd

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz xx-xx-xx Zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat der Firma... wird aufgrund der Mitbestimmungsrechte gemäß 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG

Mehr

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische

Mehr

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Arche Fachstelle für Integration Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Inhaltsverzeichnis 1 // EINLEITUNG 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebote 5 // ORGANISATION, STEUERUNG UND

Mehr