Forum 1 Anerkannt was nun? Herzlich Willkommen!
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- Sofia Ritter
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1 Fachforum Ehrenamt Forum 1 Anerkannt was nun? Herzlich Willkommen!
2 Anerkannt was nun? vom Sozialamt zum Jobcenter Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Wohnsitzregelung was heißt das? Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände
3 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Leistungsberechtigte im Kontext Flucht Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennung als GFK-Flüchtling Gewährung subsidiären Schutzes 25 Abs. 1 AufenthG 25 Abs. 2, 1. Alt. AufenthG 25 Abs. 2, 2. Alt. AufenthG Abschiebeverbot ( 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) 25 Abs. 3 AufenthG
4 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Grundsatz Beginn SGB II Anspruch mit Ende Leistungsanspruch AsylbLG bei sog. gespaltenen Behördenentscheidungen Bekanntgabe (GFK-Flüchtlinge und subsidiärer Schutz) Versandweg der Anerkennung nach AWoV NRW Behördenentscheidung bei Abschiebeverboten
5 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Anerkennung / Zuerkennung wurde zugestellt - die nächsten Schritte 1. Schritt: zum örtlich zuständigen Sozialamt Abwicklung des AsylbL-Bezugs Weitergabe der entscheidungserheblichen Informationen an das JC (Aufhebung, Erstattungsansprüche) Aushändigung des Informationspakets SGB II 2. Schritt: Zum IntegrationPoint des JC Antragstellung Möglichst taggleiche Bearbeitung
6 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Aufgaben des IntegrationPoint Beratung und Vermittlung mit dem langfristigen Ziel der eigenständigen Sicherstellung des Lebensunterhaltes Kurzfristiges Ziel ist der Spracherwerb und die berufliche Orientierung Die Beratungsleistung des Integration Point können geflüchtete Personen auch schon vor der Anerkennung in Anspruch nehmen Reibungsloser Übergang vom AsylbLG in das SGB II
7 Zuständigkeiten nach Wohnorten Der Rhein trennt linksrheinisch rechtsrheinisch Stadtgebiet Bonn Integration Point / Nebenstelle Agentur für Arbeit Villemombler Str Bonn Integration Point / Hauptstelle Sieglarer Str Troisdorf
8 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Neuantragstellung: Notwendige Unterlagen Bescheid des BAMF mit Begleitschreiben und Wohnsitzzuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (Aufenthaltsbestimmung) Pass oder Identifikationspapier (auch der Partner/Kinder) Infopaket Mitteilung des Sozialamtes (Einstellungszeitpunkt, Erstattung) Hauptantragsvordruck Ggfls. weitere Antragsvordrucke (z.b. zu Partner oder Kindern) Erklärungen zum Antrag (u. a. Einkommen und Vermögen, Datenschutzerklärung)
9 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Regelleistung (Alleinstehend, Partner, Kinder) Mehrbedarfe (u. a.) Schwangere, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung Kosten dezentraler Warmwasserbereitung Kosten der Unterkunft und Heizung Krankenversicherungsschutz Erstausstattungen bei Bedarf (Schwangerschaft, Geburt, Möbel) Bildungs- und Teilhabe - Leistungen
10 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Wie geht es danach weiter? möglichst taggleiche Bearbeitung des Antrags und Bewilligung Zusendung des Bescheides i. d. R. Bewilligung für 12 Monate ggf. Aufforderung zur Mitwirkung zur Vervollständigung des Antrags Die arbeitsvermittlerische Betreuung verbleibt im IntegrationPoint Wechsel des Ansprechpartners für Leistungsangelegenheiten zur örtlichen JC-Geschäftsstelle (Alfter, Rheinbach, Königswinter, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf)
11 Much Lohmar Neunkirchen -Seelscheid Niederkassel Troisdorf Ruppichteroth Siegburg Bornheim Sankt Augustin Hennef ( Sieg) Eitorf Windeck Alfter Bonn Königswinter Swisttal Bad Honnef Rheinbach Wachtberg Meckenheim
12 Übergang vom AsylbLG in das SGB II Besonderheit: Verantwortlichkeit bei Familiennachzug Anerkannte Asylberechtigte und Personen mit internationalem Schutz Einschränkungen durch Asylpaket II Antragsfrist 3 Monate nach Unanfechtbarkeit der Zu- / Anerkennung Einreise der Familienangehörigen i. d. R. mit Visum Beantragung Aufenthaltstitel vor Ablauf des Visums Familienangehörige leiten Aufenthaltsrecht ab, daher SGB II Leistungsanspruch ab dem Tag der Einreise Ansprechpartner: Örtliche Geschäftsstellen des Jobcenters
13 Die Wohnsitzregelung Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene Gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme im zugewiesenen Bundesland ( 12a Abs. 1 AufenthG) seit Anerkannte Schutzbedürftige, Anerkennung nach dem , kein Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Studienverhältnis Befristung auf 3 Jahre LSG NRW Beschlüsse v. 6.3,2017; L 21 AS 229/17 B ER und L 21 AS 230/ 17 B
14 Die Wohnsitzregelung Rechtliche Grundlagen auf Landesebene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV NRW) Wohnsitznahme an bestimmten Ort zur Förderung der nachhaltigen Integration (Wohnraum / Deutschkenntnisse / Aufnahme Erwerbstätigkeit) Personen in Aufnahmeeinrichtung / vorübergehender Unterkunft Negativzuweisungen, gibt es nach AWoV NRW nicht Härtefallregelung Zuständigkeit: zentral Bezirksregierung Arnsberg
15 Die Wohnsitzregelung Härtefallantrag, 12 Abs. 5 AufenthG / Bezirksregierung Arnsberg 1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Schutzbedürftiger, Ehegatte, Lebenspartner oder Kind sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 15 Stunden wöchentlich haben oder aufnehmen Einkommensschwelle: 710,-- Nettogehalt 2. Familienzusammenführung 3. andere humanitäre Gründe oder integrationsrelevante Umstände Gesundheitliche Gründe Pflegebedürftigkeit Psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung
16 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände Die Wohnungssuche Internet, Zeitungen etc. Freunde, Bekannte Sozialamt / Wohnungsamt der Stadt / Gemeinde große Vermieter: Wohnungsbaugesellschaften etc. Das Jobcenter selbst vermittelt nicht bei der Wohnungssuche und hat auch keinen Pool an freien Wohnungen Wohnsitzauflage beachten
17 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände SGB-II-Leistungsbezug und konkretes Wohnungsangebot Mietvertragsentwurf (klare Trennung zwischen Kaltmiete, Kaltnebenkosten und Heizkosten) oder Mietbescheinigung Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Geschäftsstelle Angemessenheitsprüfung der Unterkunftskosten Beratung zu Umzugsleistungen und Erstausstattungen Mietkautionsdarlehen Zusicherung (Rechtssicherheit)
18 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände Kosten für Unterkunft und Heizung Angemessene Kaltmiete Angemessene Kaltnebenkosten Vorauszahlungen Pauschalen Heizkosten Betriebskosten- / Nebenkostenabrechnungen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Einmalige Beihilfen für die Beschaffung von Brennstoffen
19 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände Angemessene Unterkunftskosten Referenzmiete des Rhein-Sieg-Kreises abhängig von Wohnort und Wohnungsgröße regelmäßige Erhebung und Anpassung Quadratmeterzahl x Quadratmeterpreis = Referenzmiete Für Angemessenheit Verringerung in den Faktoren möglich (kleinere Wohnung höherer Preis) Kaltnebenkosten 1,81 je (max. angemessene) Quadratmeter
20 1. angemessene Grundmiete ermitteln 2. angemessene Nebenkosten ermitteln x 1,81 3. zzgl. angemessene Heizkosten (abhängig von Heizungsart und Gebäudegröße, Ermittlung JC)
21 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände Berechnungsbeispiel Ehemann, Ehefrau und ein Kind, also 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft Wohnungssuche in Hennef Angemessene Kaltmiete nach Tabelle = 490,-- Dazu kommen 1,81 x (abstrakt) 80qm = 144,80 Angemessen sind Wohnungen bis 634,80 (exkl. Heizkosten)
22 Unterkunftskosten von der Gemeinschaftsunterkunft in die eigenen vier Wände Unterstützung beim Umzug Verantwortlichkeit: Bis zum Umzug örtlich zuständiges JC Transportkosten (üblicherweise Leihwagen einschließlich Versicherung, Kaution und Benzin) Verköstigungspauschale für Hilfskräfte Anschlusskosten Herd
23 Abschluss Weitere Informationen für Sie IntegrationPoint/ Informationspaket/ Fremdsprachige Informationen Bezirksregierung Arnsberg, Link zum Härtefallantrag: Merkblatt Unterkunftskosten: Mietbescheinigung:
24 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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