Jährlicher Durchführungsbericht. Germany - Rural Development Programme (Regional) - Baden-Württemberg

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1 Jährlicher Durchführungsbericht Germany - Rural Development Programme (Regional) - Baden-Württemberg Jährlicher Durchführungsbericht Zeitraum 01/01/ /12/2016 Version Status derzeitiger Knoten Nationales Aktenzeichen Datum der Genehmigung durch den Begleitausschuss Von der Kommission angenommen - European Commission 27/06/2017 CCI Programmart Land Region Programmversion in Kraft DE06RDRP003 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Deutschland Baden-Württemberg Programmplanungszeitraum Version 2.1 Nummer des Beschlusses C(2015)09624 Datum des Beschlusses 16/12/2015 Verwaltungsbehörde Koordinierungsstelle Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung Landwirtschaft Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 615 EU-Agrarfinanzierung

2 Inhaltsangabe 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN a) Finanzdaten b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte b1) Übersichtstabelle c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung b) Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) c) Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Website, auf der sie veröffentlicht wurden e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse f) Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) g) Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) PROBLEME, DIE DIE PROGRAMMLEISTUNG BETREFFEN, UND ABHILFEMAßNAHMEN a) Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden b) Mechanismen für Qualitätssicherung und wirksame Umsetzung MAßNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER TECHNISCHEN HILFE UND ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (PR) a) Diesbezüglich getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des Netzwerks und der Umsetzung seines Aktionsplans a1) Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) a2) Getroffene Maßnahmen und Stand der Umsetzung des Aktionsplans b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014) ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MAßNAHMEN

3 5.a) Nicht erfüllte Kriterien der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten b) Zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten ergriffene Maßnahmen c) Nicht erfüllte Kriterien der prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten d) Maßnahmen zur Erfüllung der relevanten prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten e) Zusätzliche Informationen (optional) zur Ergänzung der Angaben in der Tabelle ergriffene Maßnahmen BESCHREIBUNG DER UMSETZUNG VON TEILPROGRAMMEN PRÜFUNG DER INFORMATIONEN UND DES STANDS DER VERWIRKLICHUNG DER PROGRAMMZIELE a) CEQ01-1A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Innovation, die Zusammenarbeit und den Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten gefördert? a1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen a2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde a3) Angewandte Methoden a4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen a5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen a6) Antwort auf die Bewertungsfrage a7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen b) CEQ02-1B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem mit Blick auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung, gestärkt? b1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen b2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde b3) Angewandte Methoden b4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen b5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen b6) Antwort auf die Bewertungsfrage b7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen c) CEQ03-1C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums das lebenslange Lernen und die berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert? d) CEQ04-2A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, Wirtschaftsleistung, Betriebsumstrukturierung und -modernisierung der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, 3

4 insbesondere durch Erhöhung der Marktbeteiligung und der landwirtschaftlichen Diversifizierung zu verbessern? d1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen d2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde d3) Angewandte Methoden d4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen d5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen d6) Antwort auf die Bewertungsfrage d7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen e) CEQ05-2B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere der Generationswechsel gefördert? f) CEQ06-3A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände zu steigern? f1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen f2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde f3) Angewandte Methoden f4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen f5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen f6) Antwort auf die Bewertungsfrage f7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen g) CEQ07-3B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Risikovorsorge und das Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt? g1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen g2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde g3) Angewandte Methoden g4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen g5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen g6) Antwort auf die Bewertungsfrage g7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen

5 7.h) CEQ08-4A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften unterstützt? h1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen h2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde h3) Angewandte Methoden h4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen h5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen h6) Antwort auf die Bewertungsfrage h7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen i) CEQ09-4B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, unterstützt? i1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen i2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde i3) Angewandte Methoden i4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen i5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen i6) Antwort auf die Bewertungsfrage i7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen j) CEQ10-4C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verhinderung der Bodenerosion und die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unterstützt? j1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen j2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde j3) Angewandte Methoden j4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen j5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen j6) Antwort auf die Bewertungsfrage j7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen k) CEQ11-5A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft beigetragen?

6 7.k1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen k2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde k3) Angewandte Methoden k4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen k5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen k6) Antwort auf die Bewertungsfrage k7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen l) CEQ12-5B - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung beigetragen? l1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen l2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde l3) Angewandte Methoden l4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen l5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen l6) Antwort auf die Bewertungsfrage l7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen m) CEQ13-5C - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Versorgung mit und stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft beigetragen? m1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen m2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde m3) Angewandte Methoden m4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen m5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen m6) Antwort auf die Bewertungsfrage m7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen n) CEQ14-5D - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen beigetragen? n1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen n2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde

7 7.n3) Angewandte Methoden n4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen n5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen n6) Antwort auf die Bewertungsfrage n7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen o) CEQ15-5E - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Landund Forstwirtschaft gefördert? o1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen o2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde o3) Angewandte Methoden o4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen o5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen o6) Antwort auf die Bewertungsfrage o7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen p) CEQ16-6A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt? p1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen p2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde p3) Angewandte Methoden p4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen p5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen p6) Antwort auf die Bewertungsfrage p7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen q) CEQ17-6B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten gefördert? q1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen q2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde q3) Angewandte Methoden q4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen q5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen q6) Antwort auf die Bewertungsfrage

8 7.q7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen r) CEQ18-6C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihr Einsatz und ihre Qualität in ländlichen Gebieten gefördert? s) CEQ19-PE - In welchem Umfang haben die Synergien zwischen den Prioritäten und den Schwerpunktbereichen die Wirksamkeit des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verbessert? s1) Synergieeffekte und transversale Auswirkungen des Programms s2) Angewandte Methoden s3) Quantitative Feststellungen basierend auf der Berechnung der sekundären Beiträge der Vorhaben zu Schwerpunktbereichen s4) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen s5) Antwort auf die Bewertungsfrage s6) Schlussfolgerungen und Empfehlungen t) CEQ20-TA - In welchem Umfang hat die technische Hilfe zur Erreichung der in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen? t1) Förderung für technische Hilfe (außer nationales Netzwerk für den ländlichen Raum) t2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen en, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde t3) Angewandte Methoden t4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen t5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen t6) Antwort auf die Bewertungsfrage t7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen u) CEQ21-RN - In welchem Umfang hat das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum zur Erreichung der in Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen? v) PSEQ01-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen w) PSEQ02-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen x) PSEQ03-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen y) PSEQ04-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen z) PSEQ05-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen aa) PSEQ01-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema

9 7.bb) PSEQ02-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema cc) PSEQ03-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema dd) PSEQ04-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema ee) PSEQ05-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE AUS DEN ARTIKELN 5, 7 UND 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/ a) Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) b) Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) c) Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms FORTSCHRITTE BEI DER SICHERSTELLUNG EINES INTEGRIERTEN KONZEPTS FÜR DEN EINSATZ DES ELER UND ANDERER FINANZINSTRUMENTE DER UNION BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (ARTIKEL 46 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013) EINGABETABELLEN FÜR GEMEINSAME UND PROGRAMMSPEZIFISCHE INDIKATOREN UND QUANTIFIZIERTE ZIELWERTE Annex II Annex III Dokumente

10 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN 1.a) Finanzdaten Siehe Dokumente im Anhang 1.b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte 1.b1) Übersichtstabelle Schwerpunktbereich 1A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) ,13 3, ,49 Schwerpunktbereich 1B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) ,00 Bezeichnung Zielindikator T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C) Zeitraum Schwerpunktbereich 1C Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) ,00 5, Ziel ,00 10

11 Schwerpunktbereich 2A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) ,25 31,79 0,25 6, ,80 20,35 0,08 2,03 3,93 Maßnahme Zeitraum Committed M01 M02 M04 M06 M16 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,00 0,00 0,00 0, , ,00 15, ,98 6, , ,38 29, ,78 16, , ,75 30, ,76 3, , ,38 12,94 0,00 0, , ,51 27, ,52 14, ,00 Schwerpunktbereich 3A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) ,00 Zahl der geförderten Betriebe mit Tierwohlmaßnahmen (M14) (Betriebe) ,00 45, ,00 Maßnahme Zeitraum Committed M14 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,45 10, ,45 10, , ,45 10, ,45 10, ,00 11

12 Schwerpunktbereich 3B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 Zahl der Teilnehmer in Schulungen (M01) (Teilnehmer) ,00 Maßnahme Zeitraum Committed M01 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,00 0,00 0,00 0, , ,00 0,00 0,00 0, ,00 12

13 Priorität P4 Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T8: Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) ,58 T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ,26 106, ,30 107, ,89 241, ,52 159,05 6,79 4,10 T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) ,32 156, ,17 84,18 8,52 Maßnahme Zeitraum Committed M02 M04 M07 M08 M10 M11 M12 M13 M16 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,00 9, ,42 2, , ,79 33, ,79 23, , ,81 32, ,00 12, , ,62 39, ,19 13, , ,83 25, ,93 25, , ,25 43, ,86 43, , ,47 8, ,47 8, , ,41 34, ,66 34, , ,00 4,79 0,00 0, , ,18 31, ,32 28, ,00 13

14 Schwerpunktbereich 5B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 Zahl der Teilnehmer in Beratungen (M02) (Teilnehmer) ,00 0, ,00 Maßnahme Zeitraum Committed M02 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,00 0, ,76 0, , ,00 0, ,76 0, ,00 Schwerpunktbereich 5E Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) ,21 72, ,52 147,75 3,06 Maßnahme Zeitraum Committed M04 M08 M10 M16 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,91 19, ,33 0, , ,00 0,00 0,00 0, , ,40 28, ,40 28, , ,00 0,00 0,00 0, , ,31 27, ,73 26, ,09 Schwerpunktbereich 6A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) ,80 22, ,00 Maßnahme Zeitraum Committed M01 M06 M16 Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,84 22, ,56 3, , ,95 35, ,01 8, , ,54 51,43 0,00 0, ,00 Insgesamt ,33 34, ,57 4, ,00 14

15 Schwerpunktbereich 6B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) ,00 T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) ,00 T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) ,01 100, ,01 100,80 31,76 Maßnahme Zeitraum Committed M19 Insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,12 11, ,46 1, , ,12 11, ,46 1, ,00 15

16 1.c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich Im Folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Schwerpunktbereiche und Vorhabensarten beschrieben. Die Daten für das Monitoring werden bei investiven Fördermaßnahmen nach erfolgter Schlusszahlung der Projekte erfasst. Bei den Flächenmaßnahmen erfolgt eine jährliche Erfassung der Förderdaten. Hier ist zu beachten, dass die Vorhabensarten der FAKT-Förderung (Vorhabensarten ; ; ) nachschüssig ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die Angaben dazu sich auf Auszahlungen im Jahr 2016 beziehen, die bereits im Jahr 2015 beantragt und durchgeführt worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit im Textteil werden die monetären und physischen Daten im Folgenden kaufmännisch gerundet und ohne Nachkommastellen dargestellt. Für die Auswertungen selbst wurden die vollständigen Werte herangezogen. 1.c1) Schwerpunktbereich 2a: Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung Die folgenden Vorhabensarten sind dem Schwerpunktbereich 2a zugeordnet. Sie haben u.a. das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken. 1.c1.a) Vorhabensart Berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft 2016 wurde die Vorhabensart nicht umgesetzt. 1.c1.b) Vorhabensart Förderung von Beratungsleistungen (Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft (VwV Beratung)) 2016 wurden für diese Vorhabensart erstmals Mittel ausgezahlt. Verschiedene Beratungsmodule der Vorhabensart Förderung von Beratungsleistungen sind diesem Schwerpunktbereich zugeordnet. Es wurden bewilligt Beratungen wurden schlussausgezahlt. Die öffentlichen Ausgaben betrugen (Ø 928 /Beratung). 1.c1.c) Vorhabensart Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen (Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (VwV einzelbetriebliche Förderung)) Für 111 Projekte erfolgte 2016 die Schlussauszahlung. Dafür flossen öffentliche Ausgaben in Höhe von , davon für ökologisch wirtschaftende Betriebe. Das förderfähige Investitionsvolumen betrug (Ø rund 314 Tausend /Vorhaben). Mit 58 Vorhaben wurden die meisten Projekte in der Milchwirtschaft gefördert, 19 Vorhaben wurden in Mischbetrieben und 10 in Dauerkulturbetrieben durchgeführt. Die übrigen Projekte kamen aus den Bereichen der Geflügelhaltung, des Ackerbaus, der Weinwirtschaft wurden Bewilligungen ausgesprochen in Höhe von c1.d) Vorhabensart Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Verbesserung Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VwV 16

17 Marktstrukturverbesserung)) 2016 wurden Bewilligungen in Höhe von ausgesprochen. 27 Projekte wurden schlussausgezahlt mit gesamten öffentlichen Mitteln in Höhe von (Ø /Projekt). Das förderfähige Investitionsvolumen umfasste Die Projekte wurden von Unternehmen aus verschiedenen Sektoren durchgeführt: Obst und Gemüse (6 Unternehmen), Vieh und Fleisch (9), Eier und Geflügel (1), Getreide und Ölsaaten (7) sowie Milch und Milcherzeugnisse (4). 10 Unternehmen sind Kleinst- und kleine Unternehmen, 13 mittlere Unternehmen und 4 mittelgroße Unternehmen. 1.c1.e) Vorhabensart Integrierte Ländliche Entwicklung (Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Integrierte Ländliche Entwicklung (VwV Förder-ILE)) Die Bewilligungen für die Vorhabensart Integrierte Ländliche Entwicklung umfassten wurden 268 Projekte schlussausgezahlt. Die öffentlichen Ausgaben betrugen (Ø /Projekt). Das förderfähige Investitionsvolumen lag bei c1.f) Vorhabensart Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (VwV einzelbetriebliche Förderung) 2016 wurden Bewilligungen in Höhe von ausgesprochen. 1.c1.g) Vorhabensart Europäische Innvationsparterschaft (EIP) Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV Zusammenarbeit)) Für die Vorhabensart Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) wurden 2016 erstmals Mittel in Höhe von bewilligt. 1.c1.h) Vorhabensart Pilotprojekte, Neue Produkte und Verfahren (VwV Zusammenarbeit) 2016 wurde die Vorhabensart nicht umgesetzt. 1.c2) Schwerpunktbereich 3a: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände Dem Schwerpunktbereich 3a wurden die folgenden Vorhabensarten zugeordnet, die über die nationale Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT) umgesetzt werden. Die FAKT-Vorhabensarten wurden 2015 beantragt und durchgeführt, die Auszahlung erfolgte 2016 und wird deshalb im Folgenden berichtet. 1.c2.a) Vorhabensart Sommerweideprämie (FAKT-Maßnahme G 1.1) 17

18 Mit der Vorhabensart Sommerweideprämie wurden Betriebe mit Großvieheinheiten (GV) gefördert. Die öffentlichen Ausgaben dafür umfasssten (Ø /geförderter Betrieb). 1.c2.b) Vorhabensart Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe Tierschutzlabel (FAKT-Maßnahme G 2.1) Die öffentliche Ausgaben für diese Vorhabensart beliefen sich auf (Ø /Betrieb). Für die Durchführung erhielten 133 Betriebe für erzeugte Tiere eine Förderung. 1.c2.c) Vorhabensart Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe Tierschutzlabel (FAKT-Maßnahme G 2.2) Diese Vorhabensart wurde in 51 Betrieben durchgeführt und mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von (Ø /Betrieb) gefördert. Die Betriebe erzeugten im Förderzeitraum Tiere. 1.c2.d) Vorhabensart Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Einstiegsstufe Tierschutzabel (FAKT-Maßnahme G 3.1) 3 Betriebe wurden für die Durchführung dieser Vorhabensart gefördert. Sie erhielten eine Förderung in Höhe von (Ø /Betrieb). Die Betriebe erzeugten im Förderzeitraum Tiere. 1.c2.e) Vorhabensart Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Premiumstufe Tierschutzabel (FAKT-Maßnahme G 3.2): Für die Durchführung dieser Maßnahme erhielten 3 Betriebe eine Förderung in Höhe von (Ø /Betrieb). Die Betriebe erzeugten im Förderzeitraum Tiere. 1.c3) Schwerpunktbereich 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben Teile der Vorhabensart Berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft fließen in den Schwerpunktbereich 3b ein erfolgte keine Umsetzung dieser Vorhabensart. 1.c4) Schwerpunktbereich 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften Vorhaben dieses Schwerpunktbereichs haben u.a. diewiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme zum Ziel. Die Umsetzung der Vorhabensarten im Schwerpunktbereich 4a im Jahr 2016 wird im Folgenden beschrieben. 1.c4.a) Vorhabensart: Förderung von Beratungsleistungen (VwV Beratung) Verschiedene Beratungsmodule der Vorhabensart Förderung von Beratungsleistungen fallen unter diesen Schwerpunktbereich. Es wurden bewilligt. 116 Beratungen wurden schlussausgezahlt. Die 18

19 öffentlichen Ausgaben betrugen (Ø 664 /Beratung). 1.c4.b) Vorhabensart Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe (Verwaltungsvorschrift zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur - VwV Landschaftspflegerichtlinie)(LPR-D1) Es wurden Bewilligungen in Höhe von getätigt. Im Jahr 2016 wurden 16 Betriebe gefördert (Schlusszahlung) mit einem Auszahlungsvolumen bei einem förderfähigen Investitionsvolumen in Höhe von (im Durchschnitt ff. Investitionsvolumen). 1.c4.c) Vorhabensart Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung naturschutzgerecht produzierter Erzeugnisse (LPR-D2) Es wurden Bewilligungen in Höhe von getätigt. Den Auszahlungen in Höhe von steht ein förderfähiges Investitionsvolumen von entgegen (30 schlussausgezahlte Vorhaben. 1.c4.d) Vorhabensart Arten- und Biotopschutz (LPR-B+C1+C3) Es wurden Bewilligungen in Höhe von getätigt. Für Zwecke des Arten- und Biotopschutzes belaufen sich die Auszahlungen für die schlussausgezahlten Vorhaben auf bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von (entspricht ff. Investitionsvolumen je Vorhaben). 1.c4.e) Vorhabensart Investitionen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR-D3+D4) Es wurden Mittel in Höhe von bewilligt. Für 77 schlussausgezahlte Vorhaben wurden Auszahlungen von getätigt (im Durchschnitt je Vorhaben). 1.c4.f) Vorhabensart Erstellung und Aktualisierung von Naturparkplänen (Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW)) Für die Erstellung und Aktualisierung von Naturparkplänen wurden Bewilligungen in Höhe von ausgesprochen. 1.c4.g) Vorhabensart Entwicklung des Erholungswertes (VwV NPBW) Der Bewilligungsbetrag für diese Vorhabensart lag bei c4.h) Vorhabensart Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes in Naturparken (VwV NPBW) Für diese Vorhabensart wurden bewilligt. Für 12 Vorhaben wurden öffentliche Mittel ausgezahlt (Ø /Vorhaben). Das förderfähige Investitionsvolumen betrug c4.i) Vorhabensart Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege (Pläne, Konzeptionen, Umweltsensibilisierung) (LPR-E1+E3) Es wurden Bewilligungen in Höhe von getätigt. Den ausgezahlten Mitteln für 327 schlussausgezahlte Vorhaben in Höhe von liegt ein förderfähiges Investitionsvolumen von 19

20 zugrunde (rund 25 Tsd. ff. Investitionsvolumen je Vorhaben). 1.c4.j) Vorhabensart Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ländlicher Landschaften und Gebiete mit hohem Naturwert (LPR-E2) 2016 wurden bewilligt. Für 113 schlussausgezahlte Vorhaben wurden bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von Auszahlungen in Höhe von getätigt (im Durchschnitt je Vorhaben). 1.c4.k) Vorhabensart Waldnaturschutz und Verbesserung der Erholungsfunktion der Wälder (Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)) Für Vorhabensart erfolgten Bewilligungen in Höhe von c4.l) Vorhabensart Vertragsnaturschutz Ackerbewirtschaftung (LPR-A) Für die Vorhabensart wurden Auszahlungen in Höhe von getätigt. 203 Betriebe erhielten eine Förderung. Die geförderte Fläche umfasste 552 ha (Ø 2,7 ha Fläche/geförderter Betrieb). 1.c4.m) Vorhabensart Vertragsnaturschutz - Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung (LPR-A) Es erfolgten Auszahlungen in Höhe von Betriebe wurden gefördert. Die Vorhabensarten wurden auf ha durchgeführt (Ø 9,8 ha geförderte Fläche/Betrieb). 1.c4.n) Vorhabensart Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (LPR-A) Betriebe wurden mit öffentlichen Mitteln in Höhe von (Ø /Betrieb) gefördert. Die geförderte Fläche umfasste ha (Ø 4,1 ha/betrieb). 1.c4.o) Vorhabensart Vertragsnaturschutz Beweidung (LPR-A) Die Beweidung von ha Vertragsnaturschutz-Fläche wurden mittels dieser Vorhabensart gefördert. Dafür erhielten 987 Betriebe eine Förderung (Ø 14,1 ha/betrieb). Die öffentlichen Ausgaben betrugen (Ø /Betrieb). 1.c4.p) Vorhabensart Vertragsnaturschutz - Pflegende Bewirtschaftung (LPR-A) Für die pflegende Bewirtschaftung von ha Flächen erhielten Betriebe eine Förderung (Ø 2 ha/betrieb). Diese umfasste c4.q) Vorhabensart Vertragsnaturschutz - Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (LPR-A) Für de Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Fläche nahmen 428 Betriebe die LPR-Förderung in Anspruch. Für ha (Ø 3,6 ha/betrieb) flossen öffentliche Mittel in Höhe von c4.r) Vorhabensart Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) (FAKT- Maßnahme A1) 20

21 Die Vorhabensart Fruchtartendiversifizierung führten Betriebe auf ha Fläche durch (Ø 69,2 ha/betrieb). Sie erhielten Förderung (Ø /Betrieb). 1.c4.s) Vorhabensart Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (FAKT- Maßnahmen B 3.1, B 3.2, B und B 6) Diese Vorhabensart wurde auf ha durchgeführt Betriebe (7,6 ha/betrieb) wurden mit gefördert (Ø /Betrieb). 1.c4.t) Vorhabensart Erhaltung von Streuobstbeständen (FAKT-Maßnahme C 1) Betriebe führten diese Vorhabensart durch. Sie wurden gefördert mit (Ø 311 /Betrieb) Bäume sind aktuell in der Förderung (Ø 125 Bäume/Betrieb). 1.c4.u) Vorhabensart Weinbausteillagen (FAKT-Maßnahme C 2) Für diese Vorhabensart, die auf 342 ha durchgeführt wurde, erhielten 364 Betriebe Förderung in Höhe von (Ø 845 /Betrieb). 1.c4.v) Vorhabensart und E 2.2) Brachebegrünung mit Blühmischungen (FAKT-Maßnahmen E Betriebe führten Brachebegrünungen mit Blühmischungen auf ha durch. Dafür flossen öffentliche Ausgaben in Höhe von (Ø 2,67 ha/betrieb). 1.c4.w) Vorhabensart Herbizidverzicht im Ackerbau (FAKT-Maßnahme E 3) Auf Herbizide im Ackerbau verzichteten 219 Betriebe auf ha. Dafür erhielten sie eine Förderung im Umfang von c4.x) Vorhabensart ) Ausbringung von Trichogramma bei Mais (FAKT-Maßnahme E Betriebe brachten Trichogramma bei Mais aus. Die geförderte Fläche umfasste ha, wofür Förderung in Höhe von floss. 1.c4.y) Vorhabensart Nützlingseinsatz unter Glas (FAKT-Maßnahme E 5) 101 Betriebe führten die Vorhabensart Nützlingseinsatz unter Glas durch auf einer Fläche von 92 ha. Die öffentlichen Ausgaben dafür betrugen c4.z) Vorhabensart Pheromoneinsatz im Obstbau (FAKT-Maßnahme E 6) Für den Pheromoneinsatz im Obstbau erhielten 119 Betriebe eine Förderung in Höhe von Sie führten die Vorhabensart auf ha durch. 1.c4.aa) Vorhabensart (FAKT-Maßnahmen B 4 und B 6) Extensive Nutzung von 30 BNatSchG/ 32 NatSchG Biotopen Diese Vorhabensart wurde in 312 Betrieben mit einer Förderfläche von ha (Ø 8,9 ha/betrieb) 21

22 gefördert. Die Förderung umfasste öffentliche Mittel in Höhe von c4.bb) Vorhabensart Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen (FAKT-Maßnahmen B 5 und B 6) Die extensive Nutzung von FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen führten Betriebe auf ha (Ø 4,9 ha/betrieb) durch. Sie wurden mit öffentlichen Mitteln in Höhe von gefördert. 1.c4.cc) Vorhabensart Maßnahme A 2) Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) (FAKT- 183 Betriebe mit einer Förderfläche von ha setzten diese Vorhabensart in ihren Betrieben um. Die Förderhöhe lag bei (Ø 33,2 ha/betrieb). 1.c4.dd) Vorhabensart Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen (FAKT-Maßnahme C 3) Für die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen erhielten 774 Betriebe Förderung in Höhe von Darunter fallen Rinder (weibliche und mänliche Zuchttiere der Rassen Vorderwälder Rind, Hinterwälder Rind, Limpurger Rind und Braunvieh alter Zuchtrichtung ), 237 Pferde (weibliche und männliche Zuchttiere der Rassen Altwürttemberger Pferd und Schwarzwälder Fuchs ) und Schweine (weibliche und männliche Zuchttiere der Rasse Schwäbisch Hällisches Schwein ). 1.c4.ee) Vorhabensart Erhalt von FFH-Waldlebensraumtypen (VwV UZW) Für diese Vorhabensart erfolgten keine Bewilligungen und Auszahlungen. 1.c4.ff) Vorhabensart Berggebiete (Verwaltungsvorschrift zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (VwV Ausgleichszulage Landwirtschaft)) Für diese Vorhabensart flossen öffentliche Mittel in Höhe von Betriebe wurden gefördert mit einem Flächenumfang von ha. 1.c4.gg) Vorhabensart Andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (VwV Ausgleichszulage Landwirtschaft) Betriebe erhielten für ha in diesen Gebieten eine Förderung in Höhe von c4.hh) Vorhabensart Andere, aus anderern spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, sog. Kleine Gebiete (VwV Ausgleichszulage Landwirtschaft) Für diese Vorhabensart wurde für 336 Betriebe mit einer Förderfläche von ha ein Fördervolumen in Höhe von ausgezahlt. 1.c4.ii) Vorhabensart Projektkoordination für Naturparke (VwV NPBW) Für die Projektkoordination von Naturparken wurden bewilligt. 22

23 1.c5) Schwerpunktbereich 4b: Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln Unter dem Schwerpunktbereich 4b werden die folgenden Vorhabensarten gefördert. 1.c5.a) Vorhabensart Naturnahe Gewässerentwicklung 2016 wurde die Naturnahe Gewässerentwicklung nicht umgesetzt. 1.c5.b) Vorhabensart Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel (FAKT- Maßnahme D 1) Für die Vorhabensart Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel flossen 2016 öffentlich Ausgaben in Höhe von Betriebe mit einem Flächenumfang von ha nahmen diese Förderung in Anspruch. 1.c5.c) Vorhabensart Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau (FAKT-Maßnahme E 1.1) Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau wurde 2016 auf Betrieben mit einem Flächenumfang ha durchgeführt wurden dafür ausgezahlt. 1.c5.d) Vorhabensart Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau (FAKT-Maßnahme E 1.2) Die Vorhabensart Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau führten Betriebe auf ha durch. Geamte öffentliche Ausgaben in Höhe von wurden an die Begünstigten ausgezahlt. 1.c5.e) Vorhabensart Winterbegrünung (FAKT-Maßnahme F 1) 60 Betriebe führten die Winterbegrünung auf 564 ha durch. Dafür erhielten sie öffentliche Mittel. 1.c5.f) Vorhabensart Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion (FAKT-Maßnahme F 2) 25 Betriebe setzten die Vorhabensart Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion in ihren Betrieben auf 693 ha Fläche um. Die Förderung dafür betrug c5.g) Vorhabensart Precision Farming (als Paket) (FAKT-Maßnahme F 3) Die Vorhabensart Precision Farming setzten 3 Betriebe auf ha um. Sie wurden mit gesamten öffentlichen Mitteln in Höhe von gefördert. 1.c5.h) Vorhabensart Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till-Verfahren (FAKT- Maßnahme F 4) Für die Durchführung der Vorhabensart Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till-Verfahren auf ihren Ackerflächen erhielten 6 Betriebe für 114 ha eine Förderung in Höhe von c5.i) Vorhabensart Freiwillige Hoftorbilanz (FAKT-Maßnahme F 5) Diese Vorhabensart führten 15 Betriebe durch. Sie wurden mit gefördert. 23

24 1.c6) Schwerpunktbereich 4c: Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung Unter dem Schwerpunktbereich 4c werden folgende Vorhabensarten zusammengefasst: 1.c6.a) Vorhabensart Bodenschutzkalkung im Wald (Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)) Für die Vorhabensart Bodenschutzkalkung im Wald wurden Bewilligungen in Höhe von ausgesprochen. Für die schlussausgezahlten Vorhaben wurden schlussausgezahlt. Damit wurden 54 Vorhaben (Ø /Vorhaben) auf eine Fläche von ha durchgeführt. Das förderfähige Investitionsvolumen betrug c6.b) Vorhabensart Technikförderung (VwV NWW) Bei der Technikförderung umfassten die Bewilligungen Vorhaben wurden schlussausgezahlt mit einem Betrag in Höhe von (Ø /Vorhaben). Das förderfähige Investitionsvolumen lag bei c6.c) Vorhabensart Ökolandbau - Einführung (FAKT-Maßnahme D 2.1) wurden für die Vorhabensart Einführung Ökolandbau ausgezahlt. 236 Betriebe (Ø /Betrieb) mit einer Fläche von ha (Ø 403 /ha) wurden damit gefördert. 1.c6.d) Vorhabensart Ökolandbau - Beibehaltung (FAKT-Maßnahme D 2.2) Für die Beibehaltung Ökolandbau wurden ausgezahlt Betriebe (Ø /Betrieb) und ha Fläche (Ø 259 /ha) profitierten davon. 1.c7) Schwerpunktbereich 5b: Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung Verschiedene Beratungsmodule der Vorhabensart Förderung von Beratungsleistungen (VwV Beratung) fallen unter diesen Schwerpunktbereich. Hier wurden bewilligt. 9 Beratungen wurden schlussausgezahlt. Die öffentlichen Ausgaben betrugen (Ø 804 /Beratung). 1.c8) Schwerpunktbereich 5e: Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Landund Forstwirtschaft Unter diesem Schwerpunktbereich werden 5 Vorhabensarten zusammengefasst: 1.c8.a) Vorhabensart Forstwirtschaftliche Infrastruktur (Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)) Für diese Vorhabensart wurden bewilligt. Die öffentlichen Ausgaben der schlussausgezahlten 24

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