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13 Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Postfach Kiel Kreise, kreisfreie Städte Kreisangehörige Städte über Einwohner Landrätin und Landräte als Kommunalaufsichtsbehörde m. d. B. um Weiterleitung an die ihrer Aufsicht unterstehenden Kommunen Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: IV /2017 Meine Nachricht vom: / Dirk Sievers Dirk.Sievers@im.landsh.de Telefon: Telefax: per 14. September 2017 Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltserlass 2018) 1. Grundlagen der kommunalen Haushaltspolitik 1.1 Kommunale Finanzsituation Bei einer Reihe von Kommunen sind spürbare Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung bereits zu verzeichnen. Jedoch müssen die Kommunen weiterhin eine umsichtige Haushaltspolitik betreiben, um den aktuellen Herausforderungen entgegenzutreten und eine nachhaltige Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Eine ausführliche Darstellung zur Finanzsituation der Kommunen ist auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht ( => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Finanzsituation der Kommunen, Haushaltserlass/Finanzplanung). 1.2 Haushaltskonsolidierung Das Ziel der Haushaltskonsolidierung darf nicht vernachlässigt werden. Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden. Der aktuell fortgeschriebene Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 31. Juli 2017 zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen ( => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Unterstützung defizitärer Kommunen) mit den Hinweisen zur Beschränkung von Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs- /Einnahmequellen bietet eine Grundlage für die weitere Haushaltskonsolidierung. Über den Inhalt dieses Erlasses hinaus sind unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax Poststelle@im.landsh.de Buslinie 41, 42, 51 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

14 prüfen Gemeindehaushaltsrecht Allgemein Die Regelungen und Erläuterungen zum Gemeindehaushaltsrecht sind im Internet unter => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Kommunales Haushaltsrecht veröffentlicht. Folgende gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften sind seit dem Haushaltserlass 2017 veröffentlicht worden: Landesverordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften kommunaler Körperschaften vom 14. September 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 832) Änderung der Verwaltungsvorschriften über den Kontenrahmen für die Haushalte der Gemeinden (VV-Kontenrahmen) vom 16. September 2016 (Amtsbl. Schl.-H. S. 936) Runderlass zu 85, 95 g der Gemeindeordnung Kredite vom 23. Januar 2017 Runderlass zu 97 Absatz 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der freiwilligen Feuerwehr (Kameradschaftskasse) vom 21. Dezember Auf die anstehende Neubekanntmachung der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO-Doppik) sowie die Verlängerung der Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral (GemHVO-Kameral) wird hingewiesen. Die Verkündung im Gesetzesund Verordnungsblatt Schleswig-Holstein erfolgt voraussichtlich am 28. September Die Verlängerung der weiteren untergesetzlichen kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgt zeitnah nach dem offiziellen Anhörungsverfahren sowie ggf. der Klärung letzter Detailfragen. Der Runderlass zu 89 Absatz 2 Satz 2, 95 j i. V. m. 89 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Anlage von Rücklagemitteln bzw. liquiden Mitteln wird am 14. September 2017 veröffentlicht. Weiterhin wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass auch im Rahmen des Haushaltsvollzugs eine Kreditaufnahme in der Regel maximal in Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeit erfolgen darf; dies muss zumindest in der Betrachtung von mehreren Haushaltsjahren grundsätzlich gewahrt bleiben (siehe hierzu Ziffer 2.2 des Runderlasses zu 85, 95 g der Gemeindeordnung Kredite vom 23. Januar 2017). Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kreditaufnahme nur für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgt. Ferner wird auch auf 95 i der Gemeindeordnung (GO) sowie den Runderlass zu 87, 95 i der Gemeindeordnung Kassenkredite vom 20. Oktober 2015 hingewiesen. Demnach dürfen Kassenkredite ausschließlich zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen aufgenommen werden. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass Kassenkredite keine Finanzierungsmittel sind. Dies bedeutet, dass eine Aufnahme erst zulässig ist, wenn eine Ausschöpfung anderer Mittel (siehe auch 76 GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) nicht möglich ist Doppik

15 - 3 - Das Nichtvorliegen von Jahresabschlüssen für Vorjahre kann dazu führen, dass eine Genehmigung für genehmigungspflichtige Festsetzungen in der Haushaltssatzung von einer Kommunalaufsichtsbehörde nicht erteilt werden kann. Als milderes Mittel kann zumindest für die Haushaltsgenehmigungsverfahren 2018 bei Kommunen, deren Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016 nicht vorliegen, eine Zurückstellung durch die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erwogen werden. In diesen Fällen sollte den betroffenen Kommunen die Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt werden, soweit diese den Jahresabschluss 2016 vorlegen bzw. verbindlich ein Datum bekanntgeben wird, zu dem der Jahresabschluss zeitnah vorgelegt werden wird. Für die Bearbeitung der Haushaltsgenehmigungsverfahren 2019 wird das Vorliegen des Jahresabschlusses 2017 für vertretbar gehalten. Der Jahresabschluss 2018 ist entsprechend der Regelung der GemHVO-Doppik in 44 Absatz 4 bis spätestens zum 1. Mai 2019 bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Gemeinden, die noch nicht alle Jahresabschlüsse fristgerecht vorlegen konnten, die Voraussetzungen nach 95 f Absatz 5, 95 g Absatz 6 sowie 95 h Absatz 4 GO nicht erfüllt sind. 95 p GO bleibt unberührt Kameralistik Gemeinden, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Regelungen der kameralen Buchführung führen, sind ab dem Haushaltsjahr 2016 verpflichtet, Anlagennachweise für das gesamte Immobilien- und Infrastrukturvermögen zu führen und Abschreibungen zu veranschlagen/auszuweisen ( 11, 36, 45 GemHVO-Kameral). Zur Bewertung des Immobilien- und Infrastrukturvermögens wird auf die Regelungen der GemHVO- Doppik ( 41 und 43) sowie auf die Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden (VV-Abschreibungen) verwiesen. Soweit dennoch eine vollständige Vermögensbewertung für das Immobilien- sowie Infrastrukturvermögen und eine Veranschlagung der entsprechenden Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 noch nicht erfolgt sein sollte, wird zu prüfen sein, ob die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einem entsprechenden Beschluss über die Haushaltssatzung gemäß 43 GO widersprechen bzw. ob die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde diesen gemäß 123 GO beanstanden muss. 2. Gemeindefinanzplanung Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens wird den Gemeinden und Kreisen empfohlen, den Haushalten 2018 und den mittelfristigen Finanzplanungen 2019 bis 2021 die nachfolgenden Orientierungsdaten zugrunde zu legen. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai Entwicklung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Einnahmen / Einzahlungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer s. Ziffer

16 - 4 - s. Ziffer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (brutto) s. Ziffer 5 s. Ziffer 5 s. Ziffer 5 s. Ziffer 5 Grundsteuer A Grundsteuer B Sonderausgleich 25 FAG s. Ziffer Schlüsselzuweisungen s. Ziffer Ausgaben/Auszahlungen bereinigte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes/ bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalausgaben/- auszahlungen + 1,5 + 1,5 + 1,5 + 1,5 + 1,5 + 1,5 + 1,5 + 1,5 3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Steuerschätzung vom Mai 2017 weist für das Jahr 2017 einen Gemeindeanteil an der Lohnsteuer, der Einkommensteuer und am Zinsabschlag in Höhe von Mio. Euro aus. Für das Jahr 2018 wird ein Gemeindeanteil in Höhe von Mio. Euro prognostiziert. Auf Grundlage der neuen Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 des Bundes müssen die Schlüsselzahlen ab dem 1. Januar 2018 neu festgesetzt werden. Die Anhörung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage ist eingeleitet worden. 4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Für das laufende Jahr nimmt das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2017 einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 156 Mio. Euro an. Für das Jahr 2018 wird nach der Steuerschätzung ein Aufkommen in Höhe von 193 Mio. Euro erwartet. Für 2018 ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber 2017 erhöht worden. Das ist damit begründet, dass zur Entlastung der Kommunen ab dem Jahr 2018 weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gemäß 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755), stehen den Kommunen für das Jahr ,76 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2019 dann jährlich 2,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Nach 5c Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613), gilt ab dem Jahr 2018 ein neuer Verteilungsschlüssel mit der Folge, dass die für die Gemeinden geltenden Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 zu aktualisieren sind. Die Anhörung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist eingeleitet worden.

17 Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage 5.1 Gewerbesteuer Weiterhin gilt, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer von unterschiedlichen Tendenzen bei den einzelnen Gebietskörperschaften geprägt wird. Aufgrund dieser örtlich z. T. sehr unterschiedlichen Entwicklung wird wie stets empfohlen, auf Grundlage der Kenntnisse der jeweiligen Verhältnisse vor Ort eine sorgfältige eigene Schätzung für das Jahr 2018 vorzunehmen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Jahre. 5.2 Gewerbesteuerumlage Der Gewerbesteuerumlagesatz wird voraussichtlich für das Jahr 2018 weiterhin 68,5 % betragen. Die in der Gewerbesteuerumlage enthaltene nach der Verordnung des Bundes zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 10. Februar 2017 (BGBl. I S. 275) vorgesehene Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage wird mit 4,5 Prozent-Punkten als Finanzierungsbeitrag der Gemeinden zur Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit beziffert. In Anlage 1 ist die voraussichtliche Entwicklung des Gewerbesteuerumlagesatzes für die Jahre 2017 bis 2021 dargestellt. Der Finanzierungsbeitrag der Gemeinden zur Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt ab dem Jahr Weiterhin wird der Landesvervielfältiger ab dem Jahr 2020 um 29 Prozentpunkte abgesenkt (Wegfall Erhöhung für den Solidarpakt). 6. Feuerschutzsteuer Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer mit 16,4 Mio. Euro geschätzt. Nach Abzug der in 23 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 bis 3 FAG zu erwartenden Ausgaben werden den Kreisen und kreisfreien Städten für das Jahr 2018 voraussichtlich Mittel von rund 11,8 Mio. Euro zufließen. 7. Sonderausgleich nach 25 FAG Die Zuweisungen im Rahmen des Sonderausgleichs zum Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs betragen für das Jahr 2018 rund 114,6 Mio. Euro. Die Verteilung erfolgt nach den für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geltenden Schlüsselzahlen.

18 Kommunaler Finanzausgleich 8.1 Finanzausgleichsmasse 2018 Nach 3 Absatz 2 FAG wird die Finanzausgleichsmasse für jedes Haushaltsjahr nach den Ansätzen im Landeshaushaltsplan festgesetzt, wobei Nachtragshaushaltspläne unberücksichtigt bleiben. Ausgehend von der Steuerschätzung vom Mai 2017 ist mit einer Finanzausgleichsmasse 2018 in Höhe von rd ,7 Mio. Euro zu rechnen. Darin enthalten ist ein Teil der positiven Abrechnung des Finanzausgleichsjahres 2016 (rd. 47 Mio. Euro). 8.2 Berechnungsgrundlagen 2018 Die nachstehenden Berechnungsdaten wurden durch Prognoseberechnungen für den kommunalen Finanzausgleich ermittelt, zu denen folgende Hinweise gegeben werden: Die Daten stützen sich auf die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2017 Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 und den für den 30. Juni 2017 ermittelten Hebesätzen haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Da die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2017 nicht vorliegen, wurde für die Prognoseberechnungen 2018 auf den Stichtag 31. März 2016 abgestellt. Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden ( 5-7, 31 Abs. 2 FAG) Nivellierungssatz Grundsteuer A und Grundsteuer B 331 % Nivellierungssatz Gewerbesteuer 265 % einheitlicher Grundbetrag 1.182,- Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte ( 9, 31 Abs. 3, 4 FAG) einheitlicher Grundbetrag 473,- Gewogener durchschnittlicher Kreisumlagesatz 36,17 % Personen in Bedarfsgemeinschaften Soziallastenmesszahl absolut je tausend Einw. absolut je Einw. Flensburg Kiel Lübeck Neumünster Dithmarschen

19 - 7 - Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn Schleswig-Holstein Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte ( 10 FAG) Oberzentren insgesamt andere Zentrale Orte insgesamt je Mittelzentrum (MZ) je Mittelzentrum im Verdichtungsraum (MZ/VR) je Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums (UZ/MZ) je Unterzentrum ohne Teilfunktionen eines Mittelzentrums (UZ) je Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums (StK I O/MZ) je ländlicher Zentralort (LZO) je Stadtrandkern I. Ordnung ohne Teilfunktionen eines Mittelzentrums (StK I O) je Stadtrandkern II. Ordnung (StK II O) Gemeindewirtschaftsrecht 9.1 Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechtes (KUVO) vom 3. April 2017 Die KUVO vom 3. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 244) wurde mit umfassenden Änderungen neu erlassen. Diese betreffen insbesondere den Verwaltungsrat aufgrund der Gleichbehandlung mit der GmbH und hier die Stärkung der demokratischen Kontrolle sowie des Controllings durch diesen. Gegenstand der Überwachung ist die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Zu diesem Zweck kann der Verwaltungsrat insbesondere die Bücher und Schriften des Kommunalunternehmens sowie die Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. Der Verwaltungsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen solchen Bericht, jedoch nur an den Verwaltungsrat, verlangen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen über die entsprechende Sachkunde verfügen und haben sich entsprechend fortlaufend fortzubilden. In dem Verwaltungsrat soll nunmehr die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter die Gemeinde vertreten. Sie oder er kann eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde, vorzugsweise aus der Beteiligungsverwaltung, mit ihrer oder seiner Vertretung beauftragen. Diese Regelung ist spätestens mit den aufgrund

20 - 8 - der Kommunalwahl 2018 einhergehenden Neubesetzungen der Verwaltungsräte umzusetzen, bei früheren Nachbesetzungen unmittelbar. Auch wurden die Regelungen des Vergütungsoffenlegungsgesetzes integriert. Die Überarbeitung der Organisations- und Betriebssatzung (Mustersatzungen) folgt. 9.2 Landesverordnung zur Änderung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 31. März 2017 In der EigVO vom 15. August 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 404), zuletzt geändert am 31. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 242), wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. So wurden u. a. die Bestimmungen zur Bestellung der Werkleitung an die derzeitigen Regelungen in der Gemeindeordnung angepasst. In ehrenamtlich geführten Gemeinden wird die Werkleitung durch die Gemeindevertretung bestellt; in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten gelten 55 und 65 der Gemeindeordnung. Auch wurden die Regelungen des Vergütungsoffenlegungsgesetzes integriert. Die Überarbeitung der Organisations- und Betriebssatzung (Mustersatzungen) folgt. 9.3 Vergütungsoffenlegungsgesetz vom 7. Juli 2015 Vor dem Hintergrund fortwährender Unsicherheiten bezüglich des am 31. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (sog. Transparenzgesetz) vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 201) wird nochmals auf die umfangreichen Informationen auf folgender Internetseite verwiesen: => Kommunales => Kommunale Wirtschaft => Kommunales Wirtschaftsrecht => Transparenzgesetz zur Veröffentlichung der Bezüge bei den kommunalen Einrichtungen und Unternehmen. Demnach sind grundsätzlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt jährlich die Bezüge der Aufsichtsgremien der Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, der wirtschaftlichen Zweckverbände sowie der unmittelbar und mittelbar mehrheitlich in öffentlichem Besitz befindlichen zivilrechtlichen Gesellschaften und Genossenschaften sowie anderer privatrechtlicher Vereinigungen auf der Internetseite des Finanzministeriums sowie im Jahresabschluss zu veröffentlichen. Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführungsorgane gilt dies auch unmittelbar für die Eigenbetriebe sowie für verbeamtete Leitungen der Kommunalunternehmen sowie der wirtschaftlichen Zweckverbände. Bei bestehenden Verträgen der Geschäftsführungsorgane ist auf eine Änderung des jeweiligen Anstellungsvertrages hinzuwirken, wobei dieser Umsetzungsprozess wegen der fünfjährigen Befristung der Anstellungsverträge bis Ende 2019 abgeschlossen sein sollte. Für Kleinstunternehmen mit Erträgen und Auszahlungen von bis zu Euro p. a. kann eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften ( 102 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 der GO) ausgesprochen werden. In der Folge kann gem. 102 Absatz 2 Satz 3 GO auch eine Befreiung von der Veröffentlichungspflicht gem. 102 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 GO ausgesprochen werden. 9.4 Besetzung von Gremien kommunaler Unternehmen Es wird darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil (Az. 6 A 159/16) vom 21. Dezember 2016, bei dem es um die Entsendung von

21 - 9 - Aufsichtsratsmitgliedern in einem mehrheitlich kommunalen Unternehmen ging, die fehlende Beachtung von 15 Absatz 1 Gleichstellungsgesetz SH, wonach die Gremien geschlechterparitätisch besetzt werden sollen, festgestellt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da regelmäßig nach der Kommunalwahl im Mai 2018 die Gremien neu besetzt werden, wird vorsorglich auf die rechtliche Einschätzung des Gerichtes hingewiesen. 9.5 Preisrecht Aus aktuellem Anlass wird auf die zunehmende Bedeutung des Preisrechtes gem. Preisgesetz sowie der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Gemeinden in Schleswig-Holstein hingewiesen. Einerseits hat das Preisrecht für die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen im Bereich des Gebührenrechtes durch das Urteil des OVG Schleswig vom 10. September LB 45/14 sprunghaft an Bedeutung gewonnen. Dort stellt das OVG fest, dass die Missachtung von Vergabevorschriften nur dann unbeachtlich ist, wenn auszuschließen ist, dass auch bei Einhaltung der Vorschriften Leistungen nicht kostengünstiger hätten erbracht werden können. Hintergrund des gerichtlichen Tenors ist 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holsteins (KAG), welcher für die Einbeziehung von Entgelten Dritter bei der Gebührenberechnung vorschreibt, dass die Beauftragung Dritter unter Beachtung der Vorschriften des Vergaberechts erfolgt sein muss. In der Fußnote zu 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 KAG wird darüber hinaus normiert, dass wenn Gemeinden, Kreise, Ämter oder Zweckverbände vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Dritten die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ohne Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften übertragen haben, die Entgelte für die Inanspruchnahme dieser Dritten als erforderliche Kosten im Sinne des 6 Absatz 2 des KAG gelten, soweit bei der Bemessung der Entgelte die Bestimmungen des Preisrechts beachtet werden. Unabhängig von der Fußnote kann dem Preisrecht wie das Urteil zeigt auch bei jüngeren Auftragsvergaben die Bedeutung des Reserverechtes zur Feststellung der erforderlichen Kosten gem. 6 KAG zukommen, insbesondere wenn Zweifel an der vergaberechtskonformen Auftragsvergabe bestehen sollten. Andererseits gilt das Preisrecht unabhängig von der Funktion als Reserverecht unmittelbar für alle öffentlichen Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Demnach gilt für die Auftraggeber sowie Auftragnehmer: Für Leistungen (explizit nicht Bauleistungen) auf Grund öffentlicher Aufträge dürfen höhere Preise als nach den Bestimmungen dieser Verordnung zulässig nicht gefordert, versprochen, vereinbart, angenommen oder gewährt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung können nach den Strafbestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes geahndet werden. Ziel des Preisrechtes ist neben der Durchsetzung der marktwirtschaftlichen Preisbildung die Wahrung des Preisstandes (Inflationsbekämpfung). Dies wird zivilrechtlich dadurch erreicht, dass der Beschaffungsvertrag grundsätzlich rechtlich bestehen bleibt, jedoch bei Verstößen gegen das Höchstpreisprinzip eine Teilnichtigkeit des (überhöhten Teil-)Preises eintritt. Gerade bei "überhitzen" Teilmärkten wie bei den für die Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Gütern teilweise zu beobachten (siehe Mitteilung des Deutschen Städte und Gemeindebundes vom 5. Oktober 2015, => Schwerpunkte => Vergaberecht => Aktuelles => Anwendung des Preisrechts gegen überteuerte Containerlieferungen), bei langfristigen Verträgen mit zahlreichen Nachträgen (IT-

22 Verträgen) sowie generell bei Auftragsvergaben ohne vorherige Ausschreibungen (Verhandlungsvergabe/ freihändige Vergaben) kann eine nachträgliche preisrechtliche Bewertung des Preises zielführend sein. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfung des Zustandekommens des Preises aufgrund der mindestens fünfjährigen Aufbewahrungsfrist noch Jahre nach der Leistungserbringung durch die zuständige Preisüberwachungsstelle (für Leistungserbringer aus Schleswig-Holstein das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) erfolgen kann. Weitere Einzelheiten zum Preisrecht sowie zum Preisprüfungsverfahren siehe Artikel Wann empfiehlt sich die Einschaltung einer Preisprüfung? Überhöhte Preise bei der Beschaffung vermeiden von Prof. Dr. Andreas Hoffjan in der Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZfK) 2017, S Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden Nach dem Höchststand der Asylerstantragstellerzahlen im Jahr 2015 ist die Zahl wieder rückläufig. Im Jahr 2016 hat das Land Schleswig-Holstein nur noch Asylerstantragsteller aufgenommen, davon alleine in den Monaten Januar und Februar. In den ersten acht Monaten des Jahres 2017 hat sich dieser rückläufige Trend mit einer Aufnahme von Personen fortgesetzt. Die weitere Zugangsentwicklung ist nach wie vor sehr schwierig zu prognostizieren. Trotz der gesunkenen Asylerstantragstellerzahlen in Deutschland hat die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen auf der Welt zum Jahresende 2016 einen neuen Höchststand erreicht. Ausweislich des Jahresberichts 2016 des UNO-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) flohen 2016 rund 65,6 Millionen Menschen vor Krieg, Gewalt und Vertreibung. Da die Auswirkungen dieser Fluchtbewegung auf Deutschland von zahlreichen politischen Entwicklungen auf der Welt abhängig sind, kann eine verlässliche Prognose zur weiteren Zugangsentwicklung der Asylsuchenden nicht abgegeben werden. Nach den beiden Kommunalpaketen vom April und November 2015 mit grundsätzlichen Regelungen zur Verteilung der Kosten für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen haben sich Land und Kommunen im November 2016 im Rahmen des sogenannten Kommunalpakets III auf eine Ausweitung der zuvor eingeführten Integrations- und Aufnahmepauschale verständigt. Die Kommunen werden vom Land in den Jahren 2017 und 2018 mit einem zugangsunabhängigen Integrationsfestbetrag in Höhe von jeweils insgesamt 17 Mio. Euro sowie einem zugangszahlabhängigen Pauschalbetrag in Höhe von Euro pro verteilten Flüchtling für das Jahr 2017 sowie 750 Euro für 2018 finanziell unterstützt. Am Ende des Jahres 2017 nicht verbrauchte Mittel aus der Integrations- und Aufnahmepauschale sollen den Kommunen im Jahr 2017 für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden und damit die Pauschale für 2018 entsprechend der geschätzten Flüchtlingszuwanderung erhöht werden. Darüber hinaus sieht das Kommunalpaket III ab Januar 2017 eine Ausweitung des Personenkreises, für den die Integrations- und Aufnahmepauschale gezahlt wird, vor. Dabei handelt es sich um Personen, die über den sogenannten Familiennachzug nach Schleswig-Holstein gelangen, ferner um sogenannte begleitete unbegleitete minderjährige Ausländer sowie um nachgeborene Kinder von Asylsuchenden. Art und Umfang der finanziellen Unterstützung sollen im Jahr 2018 einer Überprüfung unterzogen werden. Der Koalitionsvertrag der die neue Landesregierung tra-

23 genden Parteien beinhaltet eine Erklärung, den Kommunen sowohl den Festbetrag als auch die Integrationspauschale über das Jahr 2018 hinaus zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Kommunalpakets III Vereinbarungen zu weiteren Themen geschlossen, darunter die Einrichtung eines gemeinsamen Restrukturierungsfonds für vorgehaltenen Wohnraum in den Jahren 2017 und 2018, die weitere finanzielle Beteiligung des Landes zum Aufbau bzw. zur Optimierung von Prozessen für eine zeitnahe Integration von Flüchtlingen in den Kommunen sowie Maßnahmen zur Senkung des Aufwands und der Kosten im Zuge der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte bei Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kommunen nach der Änderung der Erstattungsverordnung mit Wirkung vom 1. Januar Prozent der Kosten für erbrachte Leistungen an Asylsuchende im Zeitraum zwischen ihrer erstmaligen Registrierung (Easy-Verfahren) und dem Ablauf des Monats der Erteilung eines Bescheides über den Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylsuchende in den Kommunen nach der Erteilung eines Bescheides sowie alle übrigen Personengruppen nach 1 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen wie bisher die Kosten im Verhältnis 70 zu 30. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember Erhebung von Gebühren durch die Polizei im Rahmen der Vollzugshilfe nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Beim Vollzug von Verwaltungsakten kann die zuständige Ordnungsbehörde (hier: Zulassungsstelle) die Hilfe der Landespolizei in Anspruch nehmen. Vorrangig ist durch die Ordnungsbehörde zu prüfen, ob ein Vollzug mit Hilfe der ihr selbst zustehenden Mittel möglich ist. Auf die Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr wird hingewiesen. Die Kosten, die der Polizei bei der Durchführung der Vollzugshilfe entstehen, werden gemäß 11 Absatz 3 Polizeiorganisationsgesetz (POG) vom 12. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 408), geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 404), von der sachlich und örtlich zuständigen Ordnungsbehörde getragen, sofern es keine persönlichen oder sächlichen Kosten der Polizei sind. 12. Schulen 12.1 Erstattungen an das Land (Abkommen mit Hamburg) Nach 113 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Schulgesetz (SchulG) sind die Kommunen verpflichtet, für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt und eine öffentliche Schule in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) besucht, an das Land einen Betrag zu erstatten, der dem Richtwert für das Jahr 2011 entspricht, der auf der Grundlage der 111 und 112 SchulG in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung zu berechnen ist. Aufgrund des neuen Abkommens des Landes Schleswig-Holstein und der FHH zum gegenseitigen Schulbesuch vom 2. September 2016 gewährt die FHH Schülerinnen und Schülern

24 aus Schleswig-Holstein den Zugang bei Aufnahme an Stadtteilschulen und Gymnasien in die 5. Jahrgangsstufe und in die Oberstufe (11. Jahrgangsstufe). Ausnahmsweise ist auch eine Aufnahme in die übrigen Jahrgangsstufen denkbar. Durch die erweiterten Aufnahmemöglichkeiten kann sich für die Umlandgemeinden die Verpflichtung zur Zahlung von Schulkosten erstattungsbeiträgen erhöhen Betreuungsangebote, Offene Ganztagsschulen Nähere Informationen, die Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung) sowie die Antragsformulare zur Förderung werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Internet unter => Themen und Aufgaben => Ganztagsschule Mehr als Unterricht bereitgestellt Schulsozialarbeit Seit dem Schuljahr 2011/12 fördert das Land gemäß 6 Absatz 6 Schulgesetz und den Leitlinien zur Förderung von Schulsozialarbeit Angebote der Schulsozialarbeit vorrangig an Grundschulen im Umfang von derzeit 4,6 Mio. Euro pro Jahr, um die Schulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages zu unterstützen. Darüber hinaus werden jährlich 13,2 Mio. Euro zur Weiterleitung an die Schulträger gemäß 28 Absatz 1 FAG zur Verfügung gestellt. Insgesamt sieht der Landeshaushalt damit 17,8 Mio. Euro im Jahr für Maßnahmen der Schulsozialarbeit vor, wobei diese Mittel vorrangig für Personalkosten eingesetzt werden sollen. Weitere Informationen sind zu finden unter => Themen und Aufgaben => Inklusive Schule => Schulsozialarbeit Schulische Assistenz Gemäß den Eckpunkten zur Zielsetzung und den Aufgaben der Schulischen Assistenz gehört zu den prägenden Merkmalen einer inklusiven Schule die multiprofessionelle Ausstattung. Das Land hat deshalb ab dem Schuljahr 2015/16 an den Grundschulen eine Schulische Assistenz eingerichtet. Ihr Ziel ist es, im Zusammenwirken mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zur Erreichung der pädagogischen Ziele beizutragen. Informationen zum Thema Schulische Assistenz werden unter =>Themen und Aufgaben => Inklusive Schule => Schulische Assistenzkräfte dargestellt. 13. Grundsicherung für Arbeitsuchende 13.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Absatz 1 SGB II (KdU) Der Bund beteiligt sich im Jahr 2018 nach 46 Absatz 5 bis 7 SGB II zweckgebunden mit 35,5 Prozent an den von den kommunalen SGB II-Trägern (Kreise und kreisfreie Städte) in Schleswig-Holstein zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) Leistungen für Unterkunft und Heizung fluchtbedingte Mehrausgaben (KdU Flucht) Die Kommunen erhalten zusätzlich eine weitere Entlastung. Der Bund erstattet be-

25 fristet bis einschließlich 2019 ab 2016 die fluchtbedingten Mehrausgaben bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU Flucht) über die neuen Regelungen des 46 Absatz 9 bis 11 SGB II. Nach derzeitigen Berechnungen wird 2018 die Bundesbeteiligung hierdurch um voraussichtlich 8 %-Punkte erhöht. Dieser Erhöhungssatz wird im Laufe des Jahres 2018 sowie final im Jahr 2019 revidiert werden. Das Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG) vom 27. Mai 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473), wird noch im Jahr 2017 hieran angepasst werden, damit im Verordnungswege auch hier, vergleichbar mit den Regelungen für die Zuweisungen bezüglich der BuT-Leistungen (Leistungen für Bildung und Teilhabe, siehe unten), die Verteilung der Bundesmittel auf die kommunalen SGB II-Träger belastungsgerecht erfolgen kann Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 6b BKKG (BuT) Die o. g. Bundesbeteiligung erhöht sich nach 46 Absatz 8 SGB II um einen Prozentsatz, der den Gesamtausgaben für die Leistungen nach 28 SGB II sowie nach 6b BKKG des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben für die KdU des abgeschlossenen Vorjahres multipliziert mit 100 entspricht. Dieser Prozentsatz unterliegt der Revision gem. 46 Absatz 10 Nummer 1 SGB II. Der durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats länderspezifisch festgelegte Wert beträgt für das Jahr 2017 für Schleswig-Holstein 4,1 Prozentpunkte und gilt auch vorläufig für Hiermit wurde ein System einer rückwirkenden Ist-Kosten-Abrechnung installiert. Für diese Mittel besteht eine Zweckbindung gem. 7 AG-SGB II/BKGG. Von der Verordnungsermächtigung des 7 Absatz 3 AG-SGB II/BKGG wird auch 2018 Gebrauch gemacht werden, um eine lastengerechte Mittelverteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte zu erreichen. Nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 werden den Kreisen und kreisfreien Städten 2018 damit durchschnittlich vorläufig 46,7 % der Gesamtausgaben ihrer KdU erstattet. 14. Kosten der sozialgesetzlichen Leistungen Mit dem Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII) vom 31. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 90) ist das bis dato geltende Finanzierungssystem ab 1. Januar 2015 geändert worden. Das Land stellt unter Berücksichtigung jährlicher Steigerungen von 2,5 % den örtlichen Trägern der Sozialhilfe Landesmittel zur Verfügung. Jedem örtlichen Träger der Sozialhilfe wird jährlich aus den Landesmitteln ein vorläufiges Budget gewährt, dessen Höhe sich nach seinem prozentualen Anteil an der Finanzierung des Landes für Ausgaben der Sozialhilfe im Jahr 2012 bemisst. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gibt jedem örtlichen Träger der Sozialhilfe die Höhe seines vorläufigen Budgets und die Höhe der laufenden Abschlagszahlungen bekannt.

26 Nachträgliche Ausgleiche, Nachfinanzierungen, Mitteleinsatz für sozialräumliche Angebote, Finanzierung von Personal- und Sachkosten der örtlichen Träger der Sozialhilfe richten sich nach den 10 und 11 AG-SGB XII. Über die Höhe der Landesfinanzierung nach dem AG-SGB XII und eine Änderung der Finanzierungsmodalitäten ab 2018 werden die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände in Gespräche treten, deren Gegenstand auch die Berücksichtigung der finanziellen Folgen der Gesetzesreformen in der Sozialhilfe sind. 15. Finanzielle Auswirkungen des Landespflegegesetzes Die Gesamtaufwendungen des Landes sowie der Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung des Landespflegegesetzes (LPflegeG) sind ohne die Schuldendiensthilfe für die Pflegebereiche der ehemaligen Fachkliniken des Landes im Landeshaushaltsplan für das Jahr 2018 mit 56,8 Mio. Euro veranschlagt. Von diesem Betrag entfallen 46,4 Mio. Euro auf Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nach 6 Absatz 3 und 4 LPflegeG (insbesondere Pflegewohngeld) sowie 7,1 Mio. Euro auf Investitionskostenpauschalen an ambulante Pflegedienste nach 6 Absatz 2 LPflegeG. Der auf die Kreise und kreisfreien Städte entfallende Finanzierungsanteil von 61 Prozent ist dafür zwingend bereitzustellen. Die übrige Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstruktur, insbesondere für die Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte an Pflegestützpunkten, richtet sich nach den jeweils in Betracht kommenden Vorhaben nach 7 LPflegeG unter Berücksichtigung des Haushaltsvorbehalts. 16. Förderung der Frühen Hilfen 16.1 Einführung der Bundesstiftung Frühe Hilfen Für den 1. Januar 2018 ist die Errichtung einer dauerhaften, nicht rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts geplant, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Die Stiftung erhält den Titel Bundesstiftung Frühe Hilfen und wird die bisherige Bundesinitiative Frühe Hilfen ablösen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren wird weiterhin eine Landeskoordinierungsstelle unterhalten. Voraussichtlich werden den Kreisen und kreisfreien Städten 2018 bis zu 1,496 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Mittel erfolgt anhand eines mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Verteilungsschlüssels. Die Grundzüge der bisherigen förderfähigen Inhalte aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen sollen bestehen bleiben: Netzwerke Früher Hilfen Psychosoziale Unterstützung von Familien durch Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe Ehrenamtliche Strukturen in den Frühen Hilfen Die Förderung wird im Rahmen einer Förderrichtlinie erfolgen.

27 Landesförderung Frühe Hilfen Die Landesförderung der Frühen Hilfen für die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des Landesprogramms Schutzengel untergliedert sich in drei Teilbereiche: Landesprogramm Schutzengel vor Ort Niedrigschwellige Angebote der Frühen Hilfen, Euro Frühe Hilfen für geflüchtete Schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren, Euro Vernetzte Angebote Früher Hilfen Gesundheitswesen und Jugendhilfe, Euro. Es liegen Konzepte und Förderrichtlinien vor. 17. Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch, dass ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Um ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten, wird seit 2008 der Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Bund, Länder und Kommunen unterstützt. Seit 2008 konnten in Schleswig-Holstein bereits mehr als zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege finanziert und auf den Weg gebracht werden. Der Ausbau entwickelt sich dynamisch und ist derzeit noch nicht abgeschlossen Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Kindertagesbetreuung Um den Ausbau der Kindertagesbetreuung zu unterstützen, haben sowohl der Bund als auch das Land Fördermittel für die erforderlichen Investitionen bereitgestellt. Mehr als 200 Mio. Euro sind bislang von Bund und Land in den Ausbau der Kinderbetreuung geflossen. Trotz dieser Erfolge ist der Prozess derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher stehen auch in den kommenden Jahren weitere Mittel bereit, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung fortsetzen zu können. Das Land wird die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in den Jahren 2016 bis 2018 u. a. für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungskapazitäten einsetzen. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt 42 Mio. Euro. Der Bund wird für den Ausbau zusätzlicher Kinderbetreuungskapazitäten im Bundesprogramm Kinderbetreuungskapazitäten ,37 Mio. Euro bereitstellen. Für die Bewilligung der Mittel gelten die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms und Bundesinvestitionsprogramms zum Ausbau der Kinderbetreuung in kommunaler Trägerschaft der kreisfreien Städte vom 23. April 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 570) und die zwischen den Kreisen bzw. kreisfreien Städten und dem Land geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge über die Umsetzung des Landes- und Bundesinvestitionsprogramms und dessen Zuwendungsbestimmungen.

28 Betriebskostenzuschüsse für Krippenplätze Für die Förderung der Betriebskosten für Krippenplätze werden den Kommunen ,87 Mio. Euro vom Bund und weitere 25,87 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Der Bund stellt weitere 2,5 Mio. Euro nach dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren bereit sowie 3,4 Mio. Euro jeweils für 2017 und 2018 zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und das Land zusätzliche 80 Mio. Euro entsprechend der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum Krippenausbau. Die Gesamtsumme 2018 beträgt somit rund 137,6 Mio. Euro Betriebskostenzuschüsse für Elementarplätze Seit dem Jahr 2011 stellt das Land jährlich 70 Mio. Euro zur Förderung der Betriebskosten in Kindertagesstätten bereit, seit dem Jahr 2017 stehen Landesmittel von jährlich 80 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen seit 2016 jährlich bereitgestellte Mittel in Höhe von 5,6 Mio. Euro als Ausgleich für die Betreuung von Flüchtlingskindern sowie die seit 2015 jährlich bereitgestellten Landesmittel für Zuschüsse zum Hortmittagessen bedürftiger Kinder in Höhe von Euro gemäß 28 FAG. Maßgeblich für die Verteilung der Mittel an die Kommunen sind nach 26 FAG die Zahl der im vergangenen Jahr betreuten Kinder, die Dauer der Betreuung und der Anteil der Kinder aus überwiegend nicht deutsch sprechenden Familien Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen Seit dem Jahr 2011 wird die Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte für die Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen ebenfalls im Rahmen des Finanzausgleichs abgewickelt. Nach 27 FAG standen von 2011 bis 2015 jährlich 4 Mio. Euro bereit. Seit 2016 wurde dieser Betrag um zusätzliche 2 Mio. Euro auf insgesamt 6 Mio. Euro aufgestockt. Die Mittelverteilung hängt ab von der Zahl der betreuten Kinder und dem Anteil der Kinder aus überwiegend nicht deutsch sprechenden Familien im vergangenen Jahr. 18. Krankenhausfinanzierung Der Betrag nach 21 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) vom 12. Dezember 1986 (GVOBl. Schl.-H. S. 302), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 2016 (GVOBl. Schl-H. S. 206,220), wird für das Haushaltsjahr 2018 nach dem derzeitigen Stand 17,38 Euro betragen. In diesem Betrag sind 2,40 Euro für die Krankenhausbaumaßnahmen der ersten Tranche nach 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030) vom 16. Dezember 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 419), zuletzt geändert am 14. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 999), enthalten.

29 Veröffentlichungshinweis Der Erlass wird im Internet ( =>Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Finanzsituation der Kommunen => Haushaltserlass/Finanzplanung) eingestellt. Mathias Nowotny

30 Anlage 1 Voraussichtliche Entwicklung des Vervielfältigers zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage in den alten Ländern in den Jahren 2017 bis 2021 Rechtsgrundlage 6 Gemeindefinanzreformgesetz Gewerbesteuerumlagesatz im Jahr in v.h. - Bundesvervielfältiger 14,5 14,5 14,5 14,5 14,5 ( 6 Abs. 3) Landesvervielfältiger ( 6 Abs. 3 und 5) normal 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 Erhöhung für Solidarpakt 29,0 29,0 29,0 Erhöhung für FDE 4,5 54,0 4,5 54,0 4,5 54,0 Gewerbesteuerumlagesatz 68,5 68,5 68,5 35,0 35,0

31 Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Postfach Kiel Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte über Einwohnerinnen und Einwohner Landrätin und Landräte der Kreise als Kommunalaufsichts- und Prüfungsbehörden Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: IV /2017 Meine Nachricht vom: / Meike Paulmann Meike.Paulmann@im.landsh.de Telefon: Telefax: per 31. Juli 2017 Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen Die Kommunen müssen nach wie vor eine umsichtige Haushaltspolitik betreiben, um den aktuellen Herausforderungen entgegenzutreten und eine nachhaltige Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Ihre Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung sind vorrangig durch eine Begrenzung des Anstiegs der Aufwendungen im Ergebnisplan bzw. der Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck fortzusetzen. Ziel der Haushaltskonsolidierung muss es sein, neue Defizite im Ergebnisplan/Verwaltungshaushalt zu vermeiden, ggf. aufgelaufene Defizite abzubauen und eine Zunahme der Verschuldung insgesamt, d. h. unter Einbeziehung der ausgegliederten Aufgabenbereiche, eng zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Als eine Grundlage für die Überprüfung möglicher Konsolidierungsmaßnahmen füge ich die aktualisierte Liste mit Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und zur Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen bei. Inhaltliche Neuerungen sind in gewohnter Form durch Fettdruck kenntlich gemacht. Den Erlass gleichen Betreffs vom 15. August 2016 hebe ich auf. Ich bitte alle kommunalen Körperschaften, die in dieser Liste enthaltenen Hinweise auch für die Beratungen zum Erlass der Haushaltssatzung 2018 zu nutzen. Die Landrätin und die Landräte als Kommunalaufsichtsbehörden und als Gemeindeprüfungsämter bitte ich, die aktualisierte Liste als eine Grundlage für Haushaltsgespräche und für die im folgenden Jahr durchzuführenden Prüfungen der ihrer Aufsicht unterliegenden Gemeinden im Rahmen von Fehlbetragszuweisungen für 2017 zu verwenden. Unter Hinweis auf III.45 der Anlage bitte ich die Gemeindeprüfungsämter, in die Prüfung auch die Sondervermögen, Kommunalunternehmen ( 106 a GO), Regionalen Bildungszentren und Gesellschaften einzubeziehen und hierbei insbesondere die Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts geführt werden ( 101 Abs. 4 GO), aus Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax Poststelle@im.landsh.de Buslinie 41, 42, 51 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

32 - 2 - Gründen der Gleichbehandlung wie entsprechende Einrichtungen im Rahmen des Haushalts zu berücksichtigen. Ich bitte die Landrätin und die Landräte, die ihrer Aufsicht unterliegenden Gemeinden von diesem Erlass zu unterrichten. Hinweis: Diesen Erlass mit der anliegenden Hinweisliste finden Sie auch im Internetauftritt der Landesregierung unter ( Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Kommunales Haushaltsrecht weitere rechtliche Regelungen). Die Hinweisliste steht dort sowohl als Word- als auch als Excel-Datei zur Verfügung. Gez. Mathias Nowotny Anlage

33 - 3 - nachrichtlich: Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Reventlouallee Kiel Landesrechnungshof Schleswig-Holstein Postfach Kiel Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI Kiel mit der Bitte um Kenntnisnahme.

34 - 1 - Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen I. Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben 1. Nachweis nach 3 Nr. 9 Buchstabe c) GemHVO-Kameral/ 6 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c) GemHVO-Doppik, dass die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände entsprechend den haushaltspolitischen Anforderungen nicht gestiegen und auf das Notwendige beschränkt worden sind. 2. Höhe der Steigerungsrate der bereinigten Ausgaben/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Verhältnis zur Empfehlung im Haushaltserlass; Gemeinden mit defizitärem Verwaltungshaushalt/Ergebnisplan müssen eine Unterschreitung der Empfehlung anstreben. 3. Kritische Überprüfung aller freiwilligen Leistungen; vor der Gewährung von Zuschüssen sollte geprüft werden, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die finanziell zu unterstützende Aufgabe besteht, ob die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen ist, wie die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten ist und ob die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen; siehe ergänzend hierzu IV.1 und IV.2 4. Inanspruchnahme der VAK für die Berechnung und Auszahlung von Besoldung und Entgelten; Hinweis: Die VAK kann auch die Aufgaben einer Familienkasse übernehmen. 5. Inanspruchnahme der VAK für Reisekostenabrechnungen (GVOBl. Schl.-H S. 386). 6. Bei dem Vergleich von Kreditangeboten u. a. auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kommunalkrediten der KfW einbeziehen (siehe hierzu im Internet unter 7. Bei der Entscheidung über die Übertragung übertragbarer Ausgaben/Aufwendungen und der dazugehörigen Auszahlungen ist dem Haushaltsausgleich Vorrang vor anderen Erwägungen einzuräumen (Ziff der früheren AA- GemHVO/Erläuterung zu 23 GemHVO-Doppik); siehe ergänzend hierzu IV.5 8. Restkreditermächtigungen; bei der Erstellung des Jahresabschlusses/der Jahresrechnung ist der Grundsatz der Nachrangigkeit der Kreditaufnahme zu beachten und zu prüfen, ob Restkreditermächtigungen in Abgang gestellt werden können. 9. Höhe der Steigerungsrate der Personalausgaben/-aufwendungen im Verhältnis zur Empfehlung im Haushaltserlass 1 Die wesentlichen Änderungen gegenüber der mit Erlass vom 15. August 2016 herausgegebenen Hinweisliste sind im Fettdruck aufgeführt. 2 Kommunalberichte und andere Veröffentlichungen des Landesrechnungshofs wie z. B. Handreichungen sind im Internet unter zu finden. 3 Die Vorschriften zum kommunalen Haushaltsrecht sind im Internet unter Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen zu finden. 4 Bericht über die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein vom 16. Juni 2017, Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Finanzsituation der Kommunen, Haushaltserlass/Finanzplanung Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

35 Sofern Stellen nicht im Falle eines Ausscheidens des Stelleninhabers oder der Stelleninhaberin gestrichen werden: Nutzung der nach 35 Abs. 4 LBG eröffneten Möglichkeit, den Eintritt von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand um bis zu drei Jahre über die Altersgrenze hinauszuschieben, wenn die Betreffenden dies beantragen und dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, um dadurch Einsparungen im Bereich der Personalausgaben/-aufwendungen (einschließlich der Pensionsrückstellungen) zu realisieren. 11. Streichung von Stellen (Ausbringung von kw-vermerken) 12. Nutzung von Einsparmöglichkeiten bei frei werdenden Stellen: mehrmonatige Wiederbesetzungssperre; Prüfung, ob Umwandlung in niedrigere Besoldungsoder Tarifgruppe möglich ist oder die Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann. 13. Versicherungen (Kommunalbericht 2003 des Landesrechnungshofs) 14. Überprüfung, ob Sportplätze und Sportlerheim an Vereine zur Bewirtschaftung und Unterhaltung gegeben werden können. 15. Überprüfung des Bestands an Kinderspielplätzen; Schließung von nicht mehr genutzten Spielplätzen und Prüfung eines Verkaufs der Flächen 16. Verwendung der Mittel aus Erbschaften überprüfen 17. Verzicht auf Gewährung von Arbeitgeberdarlehen, auch bei kommunalen Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen und Gesellschaften 18. Verzicht auf Zuschüsse an den Kleingartenverein 19. Verzicht auf Übernahme von Fahrkosten für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen 20. Verzicht auf Zuschüsse zu Betriebsfeiern und Betriebsausflügen sowie auf Vergünstigungen für Beschäftigte bei der Nutzung von Einrichtungen der Gemeinde 21. Überprüfung der Kosten für amtliche Bekanntmachungen; Reduzierung von Aushangkästen unter Beachtung der vorgegebenen Mindestanzahl, Bereitstellung von amtlichen Bekanntmachungen im Internet, bei amtsangehörigen Gemeinden und amtsinternen Zweckverbänden Nutzung der Internetseite ihres Amtes (Bekanntmachungsverordnung vom 14. September 2015, GVOBl. Schl.- H. S. 338) 22. Möglichkeiten der Privatisierung nutzen (z. B. Wohnungsverwaltung, Gärtnereien, Werkstätten, Straßenreinigung, Sportboothäfen) 23. Energiebewirtschaftung: kontinuierliches Energie- und Kostencontrolling sowie Bildung von Energiekennzahlen als Grundlage für Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung (Kommunalbericht 2001 des Landesrechnungshofs) 24. Nutzung von Einsparpotenzialen bei der Straßenbeleuchtung durch Austausch von Lampen gegen hocheffiziente Leuchtmittel, Begrenzung der Lichtemission auf die auszuleuchtenden Flächen und Begrenzung der Beleuchtungsdauer; bei Lichtsignalanlagen Umrüstung auf Strom sparende LED-Lampen und Begrenzung der Betriebsdauer auf das für die Verkehrssicherheit Notwendige (Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofs). Auf die Fördermöglichkeit durch die KfW für energetische Stadtbeleuchtung wird hingewiesen. 25. Überprüfung der Energieversorgungsverträge (Kommunalberichte 2011 und 2013 des Landesrechnungshofs) 26. Regelmäßige und gebündelte Ausschreibung des Bedarfs der Kommune für die Energieträger Öl, Gas und Strom (Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofs) Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

36 Kassenkredite, Überprüfung der Konditionen durch Preisumfrage; Runderlass zu 87, 95 i der Gemeindeordnung Kassenkredite vom 20. Oktober Überprüfung und ggf. Verringerung der Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte im Aufgabenbereich der Gesundheitsämter (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofs) II. Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen 1. Hundesteuer: mind Zweitwohnungssteuer: mind. 12,0 %; der zu Grunde zu legende Mietwert ist regelmäßig an die Mietentwicklung anzupassen (mindestens alle 3 Jahre, sofern nicht eine dynamische Bemessungsgrundlage gewählt wird, s. auch III.53) 3. Spielgerätesteuer: mind. 12,0 % der Bruttokasse 4. Erhebung von Konzessionsabgaben (Energie, Wasser) 5. Höhe der Gebühren für Betreute Grundschule 6. Höhe der Gebühren öffentlicher Bibliotheken; Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die Ausleihe elektronischer Medien 7. Erhebung von Gebühren und Entgelten für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren nach 29 Abs. 2 BrSchG 8. Abrechnung von Brandverhütungsschauen gemäß 29 Abs. 5 BrSchG, sofern nicht nach 29 Abs. 6 BrSchG ein Verzicht angezeigt ist. 9. Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Überprüfung der Satzung auf eventuelle Regelungen zu Eckgrundstücken 10. Erhebung von Parkgebühren 11. Erhebung von Sondernutzungsgebühren 12. Erhebung von Baugenehmigungsgebühren in dem rechtlich gebotenen Umfang ( 9, 11 und 15 VwKostG) 13. Ausschöpfung der Gebührenrahmen bei der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde 14. Höhe und regelmäßige Anpassung der Gebühren der Gesundheitsämter (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofes) 15. Erhebung von Verwaltungsgebühren und regelmäßige Anpassung 16. Gebühren für Beschäftigte (Parkplätze) 17. Erhebung von Strandbenutzungsgebühren für Einwohnerinnen und Einwohner in Tourismusgemeinden 18. Erhebung Kur- und Tourismusabgabe nach 10 KAG 19. Erhebung angemessener Entgelte für Veranstaltungen der Kurbetriebe 20. Erhebung von Straßenbaubeiträgen; Verzicht auf Regelungen zu Eckgrundstücken; Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Höchstsätze als Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand. Hierzu wird auf den Kommentar Habermann/Arndt Rn. 213 ff. verwiesen; siehe auch IV Verzicht auf Eckgrundstücksvergünstigungen bei Erschließungsbeiträgen 22. Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für Sanierungsgebiete 23. Rechtzeitige Vorauszahlungen bei allen Arten von Beiträgen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

37 Maßvolles Entgelt für die Nutzung der Sporthalle für den Erwachsenensport (d. h. kein kostendeckendes Entgelt für den Erwachsenensport; für den Jugendsport wird ausdrücklich nicht erwartet, dass ein Entgelt erhoben wird) 25. Entschädigung für die Nutzung von Jugend- und Sportheimen 26. Regelmäßige Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten der Kommune durch Dritte 27. Kostendeckungsgrad kostenrechnender Einrichtungen, bei Volkshochschulen und Musikschulen grundsätzlich mind. 65 % (Ausnahmen bei Volkshochschulen: Kurse zur Integration, Kurse zur Vorbereitung auf einen Abschluss, wie er bei allgemein bildenden Schulen abgelegt werden kann); bei Volkshochschulen sollen die Erträge/Einnahmen aus den Kursgebühren jeweils mindestens das Dozentenhonorar abdecken; bei Musikschulen sollen die Gebühren mindestens 90 % der Aufwendungen/Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter decken (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofs). 28. Regelmäßige Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen einfließenden Verwaltungskostenbeiträge der anderen Ämter der Kommune 29. Mietanpassung, Veräußerung von Gebäuden 30. Anpassung der Pachten; bei Kleingartenpachtverträgen soll möglichst der Höchstbetrag nach 5 Bundeskleingartengesetz erhoben werden; Nutzung von leerstehenden Flächen in Kleingartengebieten 31. Höhe der Erbbauzinsen, regelmäßige Anpassung 32. Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für Belange der Ortsentwicklung benötigt werden. 33. Veräußerung kleinerer Forstflächen, die nur einen geringen Ertrag, aber aufgrund ihrer Lage hohe Aufwendungen für die Verkehrssicherung verursachen. 34. Veräußerung von sonstigem Vermögen 35. Bei der Übernahme von Bürgschaften Vereinnahmung einer Provision, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft, soweit sich nicht nach den EU-Regelungen eine noch höhere Provision ergibt; Näheres hierzu s. Erlass vom 10. Juli 2012 zur Gewährung von Bürgschaften 36. Gewinnabführung Versorgungs- und Verkehrsbetriebe 37. Optimierung des Forderungsmanagements (Prüfungsbericht Forderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen des Landesrechnungshofes vom 24. Juni 2014) 38. Der Landesrechnungshof stellt für einige Schulträger Verbesserungsmöglichkeiten bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge fest ( Bericht über den Einfluss des demografischen Wandels auf ausgewählte Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge des Landesrechnungshofes vom 2. Juni 2017, Ziffer 3). Die Berechnungen der Schulkostenbeiträge sollten regelmäßig überprüft werden. III. Weitere Maßnahmen 1. Gemeindliche Gebietsänderungen, durch die die Zahl der Gemeinden verringert wird, finden ausschließlich freiwillig zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften statt. Sie können einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Verwaltungen und damit zur Haushaltskonsolidierung leisten. Auf die Förderung nach 24 FAG wird hingewiesen. Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

38 Zusammenarbeit von Verwaltungen bei einzelnen Aufgabenbereichen, insbesondere von Verwaltungen des Umlandes von Zentralen Orten mit der Verwaltung des Zentralen Ortes 3. Zusammenarbeit der Kreise untereinander und mit kreisfreien Städten in Arbeitsbereichen, z. B. im Bereich der Rechnungsprüfung, der Bußgeldstellen, der Personalverwaltung, im Bereich Soziales, dem Rettungsdienst, der Stiftungsaufsicht, der EDV und des Archivs; zum Bereich Rechnungsprüfung siehe ergänzend IV.4 4. Zusammenarbeit des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises mit den Rechnungsprüfungsämtern der kreisangehörigen Städte; siehe ergänzend hierzu IV.4 5. Zusammenarbeit der Landrätinnen und Landräte als untere Landesbehörden 6. Verzicht auf eine eigene Kreisbildstelle 7. Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Unterhaltung von Einrichtungen (z. B. Bauhof, Bibliotheken, Volkshochschule, Archiv), insbesondere von Gemeinden im Umland von zentralen Orten mit dem zentralen Ort; bei Ämtern: Einrichtung eines zentralen Bauhofs für die amtsangehörigen Gemeinden, soweit nicht der Bauhof des Zentralen Ortes genutzt wird. 8. Zusammenarbeit von Schulträgern bei der Schulentwicklungsplanung für eine vorausschauende Anpassung kommunaler Schulangebote an die Entwicklungen der Schülerzahlen ( Bericht über den Einfluss des demografischen Wandels auf ausgewählte Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge des Landesrechnungshofes vom 2. Juni 2017, Ziffer 3) 9. Zusammenarbeit von Gemeinden und Kreisen im Bereich der Vollstreckung 10. Kleineren Gemeinden empfiehlt der Landesrechnungshof, die Abwasserbeseitigung auf einen Verband zu übertragen oder zumindest mit anderen Trägern in der Kanalunterhaltung zusammenzuarbeiten (Kommunalbericht 2008 des Landesrechnungshofs). 11. Zur Verbesserung der inneren Organisation empfiehlt der Landesrechnungshof, die Zahl der Ausschüsse durch Zusammenlegung des Hauptausschusses mit dem Finanz-, Wirtschaftsförderungs-, Eingaben- und Rechnungsprüfungsausschuss, des Bauausschusses mit dem Planungs-, Umwelt- und Kleingartenausschuss sowie des Schulausschusses mit dem Kultur- und Sportausschuss zu reduzieren (Hinweis zum Kleingartenausschuss: Nach Information des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung gibt es keine rechtliche Verpflichtung mehr, Kleingartenausschüsse einzurichten; den Kommunen ist es nunmehr freigestellt, ob sie solche Ausschüsse weiterhin vorhalten). Ein eigenständiger Personalausschuss ist nicht erforderlich. Personal- und Organisationsangelegenheiten sollten ausschließlich vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Bei kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der kleineren Mittelstädte sind nach Auffassung des Landesrechnungshofs insgesamt drei Ausschüsse ausreichend. Danach können dem Hauptausschuss auch der Eigenbetriebs- bzw. Werksausschuss sowie dem Bauausschuss auch der Verkehrsausschuss und Ausschuss für öffentliche Sicherheit einschließlich Feuerwehrwesen zugeordnet werden. Der Sozialausschuss sollte mit dem Schulausschuss zusammengelegt und ihm sollten zudem die Jugend-, Senioren- und Städtepartnerschaftsangelegenheiten zugeordnet werden. Einzelne Vergaben sollten nicht in den Ausschüssen beraten werden, dort sind die grundsätzlichen Beschlüsse zu fassen. 12. Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Überprüfung der bestehenden Verwaltungsgliederung mit dem Ziel einer Straffung der Aufbauorganisation (z. B. Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

39 - 6 - durch Zusammenlegung von Ämtern, Neuordnung von Sachgebieten, Zusammenlegung von Kleinstsachgebieten und Auflösung eines zentralen Schreibdienstes) und eine Anpassung an eine gestraffte Ausschussstruktur. 13. Verzicht auf Ausschöpfung der Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, Überprüfung weiterer Pauschalen 14. Verzicht auf Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans in den Ausschüssen vor der Beratung in der Gemeindevertretung, insbesondere bei Nachträgen 15. Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden, in denen Radwege an Kreisstraßen gebaut werden, an den vom Kreis zu tragenden Kosten und Berücksichtigung dieser Beteiligung bei der Festsetzung der Prioritäten für den Bau der Radwege an Kreisstraßen. Dadurch wird den Kreisen ermöglicht, dass sie ihre mehrjährigen Planungen zum Bau von Radwegen ohne bzw. ohne wesentliche Abstriche trotz ihrer erheblichen Finanzprobleme umsetzen können. Dies liegt im Interesse der Verkehrssicherheit, der Beschäftigung der Bauwirtschaft und letztlich auch der kreisangehörigen Gemeinden, in denen Radwege gebaut werden sollen. 16. Überprüfung des Kostendeckungsgrades im Bereich der unteren Bauaufsicht Zahl der Stellen, Effizienz des Personals, Einnahmen (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofs) 17. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des kommunalen Wohnungsbestandes (Kommunalbericht 2005 des Landesrechnungshofs) 18. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Bauhofes (Kommunalbericht 2005 des Landesrechnungshofs) 19. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Schwimmbades (Kommunalbericht 2005 des Landesrechnungshofs) 20. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Informationstechnik; Verbesserung durch aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sowie durch eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit (Kommunalbericht 2008 des Landesrechnungshofs) 21. Überprüfung, inwieweit durch Organisationsänderungen der Zuschussbedarf kommunaler Musikschulen verringert werden kann (Kommunalbericht 2008 des Landesrechnungshofs) 22. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit kommunaler Sportboothäfen (Kommunalbericht 2008 des Landesrechnungshofs) 23. Überprüfung, inwieweit die Betreuung für Kinder bis zum 3. Lebensjahr durch Tagespflegepersonen wahrgenommen werden kann; der Landesrechnungshof stellt hierzu fest, dass dies gegenüber den Ausgaben für die institutionalisierte Kinderbetreuung finanziell günstiger ist (Kommunalberichte 2008 und 2013 des Landesrechnungshofs). 24. Zum Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen empfiehlt der Landesrechnungshof, dass die Verfügungszeiten (Vor- und Nachbereitung, Dienstbesprechungen etc.) grundsätzlich nicht mehr als 20 % der notwendigen Zeit am Kind betragen sollten. Eine vollzeitbeschäftigte Leitung sollte erst ab einer Einrichtungsgröße von fünf Gruppen und für bis zu vier-gruppige Einrichtungen ein Leitungsanteil von 5 bis 7,5 Stunden je Gruppe vorgesehen werden, soweit keine besondere Situation vorliegt (Arbeitshilfe des Landesrechnungshofes für eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Standortgemeinde und dem Träger der Kindertageseinrichtung). Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

40 Übertragung der technischen und kaufmännischen Betreuung aller kommunaler Liegenschaften an ein zentrales Gebäudemanagement (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofes); Einschaltung von freiberuflich Tätigen im Bereich Hochbau, soweit delegierbare Bauherrenleistungen wahrgenommen werden, Vorbereitung und Abwicklung der Verträge mit Freiberuflern durch das Gebäudemanagement. 26. Regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Wartungsverträgen für technische Anlagen; z. B. Aufzüge, Förderanlagen, Hebezeuge, Kälte-, Heizungsund Warmwasserbereitungsanlagen. 27. Überprüfung aller alten Bebauungspläne dahingehend, ob durch einen Verzicht darin enthaltener Festlegungen bisher vorzunehmende aufwendige Befreiungen von den Festlegungen entfallen können; Aufgaben der Stadtplanung an freischaffende Stadtplaner vergeben. 28. Überprüfung der Steuerung im Bereich der Erzieherischen Hilfen nach dem 4. Abschnitt des SGB VIII; hierzu zeigt der KGSt-Bericht 10/2006 (S. 69 ff.) Steuerungsmöglichkeiten auf, die zu einer Verringerung der Kosten für die Erzieherischen Hilfen führen können. 29. Überprüfung der Gewährung von Leistungen für Kosten der Unterkunft (KdU): u. a. Einhaltung der Mietobergrenze und der Obergrenze für Heizkosten, Heizund Betriebskostenabrechnung sowie Sicherstellung, dass eventuelle Erstattungen auch die kommunalen Leistungen verringern; siehe hierzu im Einzelnen Kommunalbericht 2011 und Handreichung des Landesrechnungshofs zu seiner Querschnittsprüfung (Ziffer 5). 30. Überprüfung der Vermögensnachweise bei Kommunen mit einer Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungen und Zinsen für die Gebührenkalkulation richtig berechnet werden können. 31. Prüfung einer teilweisen oder vollständigen Zusammenlegung von Schul- und Gemeindebibliotheken; bei einer teilweisen Zusammenlegung könnte die Gemeindebibliothek die Aufgaben der Beschaffung und Ausleihe der Lernmittel an die Schülerinnen und Schüler übernehmen. 32. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Bibliotheken sollte eine Anpassung der Öffnungszeiten an die publikumsstarken Öffnungszeiten des Einzelhandels geprüft werden (Öffnung nicht vor 10 Uhr, eventuell sogar erst ab 11 Uhr). Zahlreiche Bibliotheken haben als Reaktion auf die Nachfrage am Mittwoch geschlossen, einige am Montagvormittag. Zudem sollte in großen und mittelgroßen Bibliotheken geprüft werden, ob die Nutzung eines automatischen Verbuchungssystems und/oder Gebührenautomaten wirtschaftlich ist (Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofs). 33. Bei dem Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Museen etc. Überprüfung, inwieweit der Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich ist. Nach 3 Absatz 2 Bibliotheksgesetz sollen öffentliche Bibliotheken hauptamtlich von bibliothekarischen Fachkräften geführt werden. Unbeschadet davon können bibliothekarische Nebenstellen insbesondere in größeren Städten durch den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften flankierend unterstützt werden. 34. Zur vollständigen Erhebung der Hundesteuer kann eine Hundebestandserhebung zweckmäßig sein. 35. Die Bundeszollverwaltung bietet für öffentliche Dienststellen die Möglichkeit einer Versteigerung von Pfandsachen, Verwaltungsgegenständen und Fundsachen an. Mit dieser sog. Zoll-Auktion werden die Gegenstände im Internet unter versteigert. Zahlreiche Städte und Gemeinden nutzen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

41 - 8 - dieses Angebot bereits. Als Vorteile wurden genannt: höhere Erlöse, Reduzierung der Lagerkosten. Über redaktion@zoll-auktion.de kann mit der Zoll-Auktion Kontakt aufgenommen werden. 36. Überprüfung der Gebäudereinigung (Eigenreinigung oder Privatisierung; Vergrößerung der Reinigungsintervalle mit Ausnahme Nasszellen) 37. Überprüfung der Reinigungsintervalle bei der Straßenreinigung 38. Überprüfung der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen; Prüfung einer Einbindung von Vereinen und Anliegern in die Pflege der Grünflächen 39. Verzicht auf Errichtung einer rechtsfähigen kommunalen Stiftung, soweit dies der Kommune nicht ausdrücklich von dritter Seite, z. B. durch Erblasser, aufgegeben worden ist. Bei rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sind ein gesonderter Haushaltsplan und eine gesonderte Jahresrechnung zu erstellen. Die Jahresrechnung unterliegt wie die Jahresrechnung des Gemeindehaushalts der Prüfung nach 94 GO. Dies führt zu zusätzlichen Kosten. Auf 89 Abs. 3 und 4 GO wird hingewiesen. 40. Bei Schulträgern mehrerer Schulen Bildung eines Hausmeisterteams, das schulübergreifend eingesetzt wird, statt Zuordnung eines Hausmeisters zu je einer Schule. Vorteile: Reduzierung des Personalaufwands und Bereitstellung unterschiedlicher handwerklicher Qualifikationen. 41. Für Kommunen, die in absehbarer Zeit ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen wollen: Verzicht auf Ausgliederungen aus dem Haushalt. Ein wesentlicher Vorteil der Doppik liegt darin, dass die Gemeinde und die Gesellschaften sowie die Sondervermögen der Gemeinde denselben Rechnungsstil anwenden. Damit entfällt ein wesentliches Argument für Ausgliederungen, durch die Anwendung der kaufmännischen Buchführung eine höhere Transparenz für den ausgegliederten Bereich zu erhalten. Dafür treten die Argumente gegen eine Ausgliederung stärker in den Vordergrund: zusätzliche Kosten für die Erstellung eines Wirtschaftsplans, die Erstellung und die Prüfung eines gesonderten Jahresabschlusses sowie die Verringerung der Transparenz über die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde, deren Wiederherstellung über einen Gesamtabschluss zu einem späteren nach Abschluss des Jahres liegenden Zeitpunkt zusätzliche Kosten verursacht. 42. Für Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen: Prüfung einer Wiedereingliederung von Einrichtungen, die nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt werden ( 101 Abs. 4 GO), von Kommunalunternehmen ( 106 a GO) und von Eigengesellschaften. Zur Begründung wird auf III.41 hingewiesen. 43. Soweit trotz Empfehlung nach III.42 Einrichtungen, die nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt werden ( 101 Abs. 4 GO), und Kommunalunternehmen ( 106 a GO) nicht aufgelöst werden, wird empfohlen, zeitnah zur Umstellung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung auch die Haushaltswirtschaft der vorgenannten Einrichtungen auf die doppelte Buchführung nach der GemHVO-Doppik umzustellen. 44. Es wird empfohlen, - bei neu eingerichteten Zweckverbänden diese nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen, bei Zweckverbänden nach 15 Abs. 3 GkZ unter Inanspruchnahme von 28 EigVO. - bei bestehenden Zweckverbänden zeitnah zur Umstellung der Haushaltswirtschaft der Mitglieder des Zweckverbandes auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung auch die Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

42 - 9 - Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes auf die doppelte Buchführung umzustellen, bei Zweckverbänden nach 15 Abs. 3 GkZ unter Inanspruchnahme von 28 EigVO. 45. Einbeziehung der Sondervermögen und Gesellschaften in die Haushaltskonsolidierung durch Prüfung der Möglichkeiten einer - Verbesserung der Ertragslage - Erhöhung der Gewinnabführungen an den Haushalt - Reduzierung des Zuschussbedarfs aus dem Haushalt und - Rückführung verlustträchtiger Geschäftsbereiche. Der Landesrechnungshof empfiehlt hierzu, Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführern zu schließen, die konkrete Einsparvorgaben enthalten und eine Berichtspflicht über die Umsetzung dieser Vorgaben vorsehen. 46. Um die Arbeitseffizienz von Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften zu gewährleisten, empfiehlt der Landesrechnungshof, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 7, höchstens 9 zu beschränken (Kommunalbericht 2008 des Landesrechnungshofs). 47. Begrenzung haushaltswirtschaftlicher Risiken durch Rückführung der übernommenen Bürgschaften 48. Berücksichtigung der Erläuterungen zur GemHVO-Doppik und den darin enthaltenen Hinweisen zur Umstellung auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (s. Veröffentlichung im Internet unter Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Kommunales Haushaltsrecht Hinweise und Erläuterungen) 49. Verbesserung des Qualitätsmanagements bei Straßenmarkierungen (Bemerkungen 2011 des Landesrechnungshofs) 50. Abbau überflüssiger Verkehrszeichen. Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass bis zu 30 % aller Verkehrszeichen abgebaut und die Kosten für die Straßenunterhaltung dadurch reduziert werden können (Bemerkungen 2014 des Landesrechnungshofs). 51. Soweit eine Gemeinde beabsichtigt, ihre Hebesätze zu verändern, und davon ausgehen muss, dass sie nicht zu Beginn des Jahres eine beschlossene und in Kraft getretene Haushaltssatzung haben wird, wird empfohlen, vor Verabschiedung des Haushalts eine Hebesatzsatzung zur Vermeidung von Verwaltungskosten zu erlassen. 52. Bei ÖPP-Maßnahmen sind die Ausführungen unter Ziffer 4 und in der Anlage meines Runderlasses zu 85, 95 g der Gemeindeordnung Kredite vom 23. Januar 2017 zu berücksichtigen. Auf die Ausführungen im gemeinsamen Erfahrungsbericht zu ÖPP-Projekten vom 14. September 2011, herausgegeben von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder (veröffentlicht auf der Internetseite des Landesrechnungshofes) wird hingewiesen. 53. Gemeinden, die keine Zweitwohnungssteuer erheben, wird empfohlen, deren Einführung zu prüfen. Für eine sachgerechte Entscheidung sollten die dadurch zu erwartenden Aufwendungen/Ausgaben für die Erhebung den zu erwartenden Erträgen/Einnahmen für einen Zeitraum von 10 Jahren gegenüber gestellt werden. 54. Gemeinden, die die Nutzung von Stellplätzen durch Dauercamper nicht steuerlich erfassen, wird empfohlen, die Einführung einer Stellplatzsteuer zu prüfen. Für eine sachgerechte Entscheidung sollten die dadurch zu erwartenden Auf- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

43 wendungen/ausgaben für die Erhebung den zu erwartenden Erträgen/Einnahmen für einen Zeitraum von 10 Jahren gegenüber gestellt werden. Bei Gemeinden, die bereits eine Zweitwohnungssteuer erheben, sollte der Steuersatz für die Stellplatzsteuer für Dauercamper in entsprechender Höhe festgesetzt werden. 55. Festsetzung der Steuersätze für die Hunde-, Zweitwohnungs- und Spielgerätesteuer über die Mindestsätze nach II.1-3 dieses Erlasses hinaus. Auf Anlage 12 des Vermerkes über die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein wird hingewiesen (siehe Seite 1 Fußnote 4). 56. Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer über die Mindestsätze für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen nach der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen hinaus. Auf die Anlagen 10 und 12 des Berichts über die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein wird hingewiesen (siehe Seite 1 Fußnote 4) 57. Verbesserung im Bereich der sozialen Beratungsstellen, z. B. durch Vereinbarungen für die Erfassung der Fallzahlen, in der Erziehungsberatung, der Gestaltung der Verträge in der Schuldnerberatung und Überprüfung von Überschneidungen mit anderen Beratungsstellen (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofs) 58. Vorgabe von Leistungsstandards für die bezuschussten Suchtberatungsstellen (Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofs) 59. Soweit eine Kommunalverwaltung Außenstellen unterhält, sollte ein möglicher Verzicht auf Außenstellen geprüft werden. Soweit ein Verzicht nicht möglich scheint, bietet sich gegebenenfalls eine Reduzierung der personellen Besetzung und Öffnungszeiten an. 60. Bei Ämtern und Gemeinden, die an der Verwaltungsstrukturreform teilgenommen haben, Prüfung, ob die dadurch möglichen Einsparungen bereits realisiert worden sind (Bericht des Landesrechnungshofs Ergebnis der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich vom 11. Februar 2014). 61. Aufnahme einer Übersicht über die Finanzlage der Gemeinde als Seite 1 im Vorbericht zum Haushalt aus Gründen der Transparenz a. für Gemeinden, die ihre Buchführung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen nach der Anlage 1 und b. für Gemeinden, die ihre Buchführung nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung führen nach der Anlage Um den Schulbetrieb wirtschaftlich planen zu können, sollte bei Schulträgern eine Schulentwicklungsplanung durchgeführt und regelmäßig aktualisiert werden ( Bericht über den Einfluss des demografischen Wandels auf ausgewählte Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge des Landesrechnungshofes vom 2. Juni 2017). IV. Hinweise 1. Zuschüsse und Beiträge für übergemeindliche Einrichtungen werden grundsätzlich anerkannt (z. B. Zuschüsse für Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Kreises, Beiträge an kommunale Landesverbände, Fachverbände der Kämmerer, Kassenverwalter usw., Beiträge an den Verein Nordfriesisches Institut, Zuweisungen an Schwarzdeckenunterhaltungsverbände, Umlagen an Was- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

44 ser- und Bodenverbände, Zuschüsse an Büchereiverein, Einrichtungen der dänischen Minderheit oder an das Landestheater). 2. Die Bereitstellung von Mitteln in angemessener Höhe für die Kameradschaftspflege in der Feuerwehr wird anerkannt. 3. Eine Beschränkung der Bauunterhaltungsmittel kann für das Ziel einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung kontraproduktiv sein. Zur Bedeutung und Höhe angemessener Bauunterhaltungsmittel wird auf die Kommunalberichte 1999 und 2013 des Landesrechnungshofs verwiesen. 4. Personaleinsparungen im Bereich der Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsämter und Gemeindeprüfungsämter) können für das Ziel einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung kontraproduktiv sein. Gerade in Zeiten schwieriger Haushaltssituation leisten quantitativ ausreichend besetzte Rechnungs- und Gemeindeprüfungsämter, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ständige Fortbildung gut qualifiziert sind, einen wesentlichen Betrag zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine Personalaufstockung angezeigt sein. 5. Übertragene Ausgaben/Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen für die Bauunterhaltung werden grundsätzlich anerkannt. Dies gilt auch für übertragene Ausgaben/Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen, für die am des jeweiligen Jahres dem Grunde nach bereits eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung der Ausgaben/Aufwendungen und der dazugehörigen Auszahlungen bestand (z. B. erteilte Aufträge; Gewerbesteuerumlage für höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer im 4. Quartal; freiwillige Leistungen, die erst im Folgejahr abgerechnet werden, soweit diese anerkannt werden). 6. Kassenkreditzinsen werden grundsätzlich anerkannt, auch wenn sie aufgrund von Fehlbeträgen entstanden sind. 7. Ausgaben/Aufwendungen für die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte werden als unvermeidlich anerkannt. 8. Förderprogramme der Kreise für Vereine und Verbände sehen z. T. eine Mitleistung der Gemeinden vor. Es wird empfohlen, hierbei die besondere Situation in Gemeinden, die auf Fehlbetragszuweisungen angewiesen sind, zu berücksichtigen, damit die Vereine und Verbände in diesen Gemeinden auch dann eine Förderung des Kreises erhalten können, wenn eine Mitleistung der Gemeinde nicht möglich ist. 9. Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen: Die Hebesätze müssen im Antragsjahr in der vorgegebenen Höhe festgelegt sein (Ziffer der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen). Waren in dem Jahr, in dem der Fehlbetrag entstanden ist, die Hebesätze nicht in der für dieses Jahr vorgegebenen Höhe festgelegt, werden vom Gemeindeprüfungsamt die Einnahmeausfälle errechnet und diese bei der Berechnung des unvermeidlichen Fehlbetrages nicht anerkannt. 10. Sofern die Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist Voraussetzung für eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden durch Sonderbedarfszuweisungen nach 13 FAG die Erhebung von Beiträgen entsprechend II.20 oder entsprechender wiederkehrender Beiträge sowie der Verzicht auf Vergünstigungen für Eckgrundstücke. 11. Sofern die Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, führt ein Verzicht auf Erhebung der höchst möglichen Straßenbaubeiträge über den höheren Kreditbedarf wegen der damit verbundenen Zinsbelastung auch zu einer Erhöhung des Jahresfehlbetrags/Fehlbetrags, die nicht unab- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

45 weisbar ist. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird daher bei einer Gemeinde, die die Straßenbaubeiträge nicht in der erwarteten Höhe erhebt, für die Jahre, in denen die Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, der Jahresfehlbetrag/Fehlbetrag in Höhe der in dem Haushaltsjahr entgangenen Einnahmen bzw. Einzahlungen vermindert, um zu dem unabweisbaren Jahresfehlbetrag/Fehlbetrag zu gelangen. Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein 2017

46 KREIS RENDSBURG- ECKERNFÖRDE HAUSHALTSSATZUNG und HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Entwurf - Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31. März 2016: Städte, 3 amtsfreie Gemeinden, 158 Gemeinden in 14 Ämtern Gesamtfläche: 2.186,22 qkm

47 Inhaltsverzeichnis Seite A. Haushaltssatzung 5-6 B. Haushaltsplan 1. Vorbericht Gesamtergebnisplan Gesamtfinanzplan Budgetregelungen (im Entwurf nicht enthalten) 5. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Produktübersicht Haushaltsjahr 2016 einschl. Aufwendungen und Auszahlungen nach Produktbereichen Übersicht Teilpläne Übersicht Produkte Teilergebnis- und Teilfinanzpläne Teilergebnis- und Teilfinanzpläne Teilergebnis- und Teilfinanzpläne Teilergebnis- und Teilfinanzpläne Teilergebnis- und Teilfinanzpläne Teilergebnis- und Teilfinanzpläne C. Anlagen Stellenplan

48 HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES RENDSBURG-ECKERNFÖRDE FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Entwurf Aufgrund des 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss EUR EUR EUR und 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 637,99 Stellen 5

49 3 Der Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage wird einheitlich auf 31 v. H. festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach 95 d und 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt EUR. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt. Rendsburg, den L a n d r a t 6

50 Vorbericht zum Haushaltsplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2018 Inhalt 1 Erläuterungen zum Haushalt Flächengröße, Anzahl der Städte und Gemeinden, Einwohner 3 Sonderlasten des Kreises 4 Entwicklung der Steuererträge und der allgemeinen Finanzzuweisungen 5 Übersicht über die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen 6 Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7 Angaben zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen 8 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen 9 Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung, innere Darlehen und Kassenkrediten) 10 Übersicht über die Gesamtverschuldung des Kreises Rendsburg- Eckernförde jeweils zum 31. Dezember 11 Übersicht über die abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnliche Geschäfte 12 Übersicht über die vom Kreis übernommenen Bürgschaften und ähnlichen Verpflichtungen 13 Übersicht über die Sondervermögen und Gesellschaften/Beteiligungen des Kreises 14 Darstellung der Erfolgs- und Finanzlage der Gesellschaften mit namhafter Kreisbeteiligung 15 Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten der Sondervermögen und Gesellschaften/Beteiligungen des Kreises 16 Übersicht über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Sondervermögen und Gesellschaften/Beteiligungen des Kreises 17 Zusammenstellung der Zuschüsse an Verbände, Vereine und dgl. 18 Zusammenstellung der Beiträge und Umlagen an Verbände und Vereine 19 Übersicht über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 20 Übersicht über die in den Teilfinanzplänen veranschlagten erheblichen Investitionen 21 Übersicht über die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionsförderungsmaßnahmen 22 Übersicht über die veranschlagten Investitionsmaßnahmen 23 Darstellung der wesentlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen 24 Übersicht über die umgesetzten und zukünftigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 7

51 1) Erläuterungen zum Haushalt Allgemeines Der Kreis Rendsburg-Eckernförde stellt den Haushalt nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (GemHVO-Doppik) auf. Die Haushaltsplanung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2009 auf der Basis von Produkten, die nach Teilplänen gegliedert sind. Diese Darstellung zeigt, wofür die Mittel eingesetzt werden. Das neue Haushaltsrecht basiert auf einer Drei-Komponentenrechnung mit folgenden Bestandteilen: Ergebnisplan/ -rechnung Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und stellt periodengerecht die Aufwendungen und Erträge gegenüber. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der Summe der Teilergebnispläne. Neu im doppischen Haushaltsrecht sind die Aufwendungen für die bilanzielle Abschreibungen, die Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen, die Aufwendungen für die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (investive Zuwendungen Dritter). Ab dem Haushaltsjahr 2011 sind erstmals die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions- und Beilhilferückstellungen und Altersteilzeit veranschlagt (siehe auch Ziffer 1.5). Finanzplan/ -rechnung Diese Rechnung stellt alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Jahres gegenüber. Sie stellt somit die Entwicklung der Liquidität dar. Neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthält die Finanzrechnung alle Geldflüsse aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Bilanz Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag Aktiva und Passiva gegenüber. Auf der Aktivseite ist das vorhandene Vermögen des Kreises, unterschieden nach Anlage- und Umlaufvermögen, ersichtlich. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft unterschieden nach Eigenkapital und Fremdkapital dar. Die Ergebnisrechnung hat bilanziell Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals (Gewinn bzw. Verlust). Die Finanzrechnung wirkt sich auf der Aktivseite (Umlaufvermögen liquide Mittel) aus. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden auf der Aktivseite das Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und auf der Passivseite die Fremdmittel (Sonderposten und Verbindlichkeiten) erfasst und bewertet mit dem Ziel, zum Stichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Kreises darzustellen. Die Eröffnungsbilanz zum wurde vom Kreistag am mit einer Bilanzsumme von ,82 Euro und einem positiven Eigenkapital von ,60 Euro beschlossen. Die Schlussbilanz zum beinhaltet bei einer Bilanzsumme von ,78 Euro ein Eigenkapital von ,98 Euro. Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,40 Euro ab. 8

52 Im Folgenden wird die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. HH- Jahre Allgemeine Rücklage Eigenkapital am Sonderrücklage Ergebnisrücklage vorgetragener Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag Bilanzsumme am Anteil Eigenkapital an der Bilanzsumme in TEur in TEur in TEur in TEur in TEur in TEur in TEur in % , , , , , , , ,90 Eigenkapital zum in TEUR ,87 % ,44 % ,16 % 18,97 % ,32 % 27,11 % 29,90 % 31,90 % Eigenkapital am Anteil Eigenkapital an der Bilanzsumme Die wichtigsten Kennzahlen des Kreishaushaltes sind in den tabellarischen Übersichten dieses Vorberichtes dargestellt. Im Folgenden werden ausgewählte Bereiche des Haushaltes näher erläutert. Eine Präsentation über die wesentlichen Haushaltspositionen des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum Haushalt 2018 ist auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter folgendem Link zu finden: 9

53 1.2 Haushaltsausgleich / Ergebnisplan Der Gesamtergebnishaushalt 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ab. Gegenüber den Vorjahren ergeben sich im Gesamtergebnis folgende Veränderungen: lfd. Veränderung ggü Nr. in Euro in % 1 ordentliche Erträge ,80 2 Ordentl. Aufwend ,57 3 Ergebnis der lfd. Verw.-Tätigkeit Finanzergebnis Ordentl. Ergebnis Außerord. Ergebnis Jahresergebnis ,00 Mio. 5,00 Mio. 0,00 Mio. -5,00 Mio. Entwicklung der Jahresergebnisse 5,80 Mio. 4,68 Mio. 8,18 Mio. 8,37 Mio. 4,35 Mio. 1,32 Mio. 0,00 Mio. 1,14 Mio. -1,38 Mio. -2,40 Mio. -4,17 Mio. -4,75 Mio. -10,00 Mio. -10,50 Mio. -15,00 Mio

54 390,00 Mio. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 370,00 Mio. 350,00 Mio. 330,00 Mio. 310,00 Mio. 290,00 Mio. 270,00 Mio. 250,00 Mio Erträge Aufwendungen Nachfolgend sind die ordentlichen Ergebnisse der Fachbereiche und Stabsstellen aufgeführt. Teilpläne des/der Ordentliches Ergebnis nach Leistungsverrechnung Ordentliches Ergebnis nach Leistungsverrechnung Ordentliches Ergebnis nach Leistungsverrechnung Fachbereich Zentrale Dienste Fachbereich Umwelt,- Kommunal-, und Ordnungswesen Fachbereich Jugend und Familie Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen u. Schule Büro des Landrats Stabsstelle Rechnungs- u. Gemeindeprüfung Stabsstelle Koordinierungsstelle soziale Hilfen , ,00 Stabsstelle Finanzen (+ allg. Deckungsmittel) Personalrat Gleichstellungsstelle Jobcenter SGB II Sonstiges (WFG) Summe: Veranschlagung der Sozialleistungen Die im Haushaltsplan 2018 geplanten Aufwendungen für Sozialleistungen berücksichtigen die gesetzlichen Grundlagen, die zu erwartenden Fallzahlen- und Kostenentwicklungen sowie die Vorjahresergebnisse. Die Planung der Erträge berücksichtigt die voraussichtlichen finanziellen Beteiligungen des Bundes und des Landes wie folgt: a) Finanzielle Beteiligungen des Bundes: o Kosten der Unterkunft, 46 Abs.5 SGB II: Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den laufenden Kosten der Unterkunft (KdU) nach 22 (1) SGB II - nach 46 Abs. 6 SGB II mit 26,4 % (Sockelbeteiligung) - nach 46 Abs. 7 SGB II mit 7,9 % zur Entlastung von Ländern und Kommunen - nach 46 Abs. 9 und 10 SGB II in Verbindung mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 11

55 2017 mit dem länderspezifischen Wert für Schleswig-Holstein von 8 % zum Ausgleich der fluchtbedingten Unterkunftskosten. Für die aufwandsbezogene Verteilung des Erhöhungsbetrages durch das Land Schleswig-Holstein an die Kreise und kreisfreien Städte bedarf es noch einer Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II/BKKG. Der Haushaltsplanung 2018 liegt die länderspezifische Quote von 8% zugrunde - nach 45 Abs. 6 SGB II mit 1,2 % für die Verwaltungskosten zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes - nach 46 Abs. 8 SGB II in Verbindung mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 mit einem länderspezifischen Wert von 4,1 % zum Ausgleich für die Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz. Die Verteilung des Betrages durch das Land Schleswig-Holstein an die Kreise und kreisfreien Städte wird durch eine Landesverordnung über die Verteilung von Bundesmitteln zur Entlastung der Leistungskosten für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 6b BKGG für das Jahr 2017 rückwirkend für das Jahr 2017 und vorläufig auch für das Jahr 2018 festgelegt. Der Erlass der Verordnung befindet sich noch im Verfahren. Bei der Haushaltsplanung 2018 wird von einer aufwandsbezogenen Erstattung ausgegangen. o Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 46a SGB XII Seit dem Jahr 2014 erstattet der Bund die im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß 46a SGB XII in voller Höhe. o Barbetrag Durch das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 wurde mit 136 SGB XII eine neue Erstattungs- regelung eingeführt. Danach erstattet der Bund einen Anteil an den auf den Barbetrag entfallenden Ausgaben, - den Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), - die zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XII - in einer stationären Einrichtungen erhalten haben, - sofern diese in einem Kalendermonat für mindestens 15 Kalendertage einen Barbetrag erhalten haben. Es handelt sich dabei um einen pauschalierten Ausgleich für den Ländern und Kommunen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) an anderer Stelle entstehende Mehrausgaben, der nicht in Verbindung mit der Erstattung der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht. Die Umsetzung der Barbetragserstattung im Rahmen der Finanzierung der Sozialhilfe in Schleswig- Holstein ist den Regelungen nach dem AG-SGB XII respektive der Vereinbarungen der Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden vorbehalten. b) Finanzielle Beteiligungen des Landes: o nach dem AG-SGB XII für Leistungen der Sozialhilfe: Die Bereitstellung von Landesmitteln zur Finanzierung der Ausgaben der Sozialhilfe ist im Ausführungsgesetz zum SGB XII (AG-SGB XII) bis einschließlich 2017 geregelt. Für die Zeit ab bedarf es einer Neuregelung, mit der nicht vor Ende des Jahres 2017 zu rechnen ist. Die Haushaltsplanung 2018 basiert auf den noch für 2017 geltenden Regelungen. Zur Finanzierung der Leistungen nach dem SGB XII stellt das Land entsprechend den Regelungen des AG-SGB XII den örtlichen Trägern der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte) Landesmittel zur Verfügung. Das Land gewährleitstet ab 2015 die Finanzierung personenzentrierter Leistungen unabhängig von Leistungsformen. Geregelt wird eine Anteilsfinanzierung des Landes an den Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein, verbunden mit einem den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich zur Verfügung gestellten Budget. Ausgenommen von der Finanzierung des Landes sind die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die der Bund zu 100 % erstattet. Der Finanzierungsanteil des Landes orientiert sich nach seinen Ausgleichsverpflichtungen im Jahre 2012 und wurde für die Jahre 2015 bis 2017 festgelegt. Den örtlichen Sozialhilfeträgern werden unter Berücksichtigung jährlicher Steigerungen von 2,5% vorläufige Budgets zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets bemisst sich nach dem Finanzierungsanteil des Landes an den jeweiligen Ausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Jahr Beim Kreis Rendsburg-Eckernförde belief sich der Finanzierungsanteil des Landes im Jahr 2012 auf 80 %. Auf der Grundlage ergibt sich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Jahr 2018 ein rechnerisches Budget in Höhe von Das Landesbudget wird gegenüber der kalkulierten Erstattung vom Land nicht auskömmlich sein und die 12

56 Geltendmachung einer Ausgleichsforderung erfordern. Nach dem geltenden AG-SGB XII sind Ausgleichsforderungen von den anderen örtlichen Trägern der Sozialhilfe zu decken, deren Ausgaben geringer ausfallen als die für die Anteilsfinanzierung des Landes zur Verfügung gestellten Budgets. Erst wenn der Ausgleich unter den örtlichen Trägern der Sozialhilfe nicht erreicht wird, erfolgt der Ausgleich durch zusätzliche Landesmittel. Im Rahmen der Ausgleichsverpflichtung verbleibt den örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils die Hälfte des nicht beanspruchten Landesbudgets. Die andere Hälfte ist für eventuelle Ausgleichszahlungen zur Verfügung zustellen. Die Ausgleichsforderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist nach geltendem Recht bis zum 31. Oktober 2019 gegenüber dem Land mit 79 % geltend zu machen o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Land erstattet seit dem Prozent der Kosten für erbrachte Leistungen an Asylsuchende im Zeitraum zwischen ihrer erstmaligen Registrierung und dem Ablauf des Monats der Erteilung eines Bescheides über den Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für Asylsuchende, die nach der Erteilung eines Bescheides durch das BAMF noch einen Anspruch nach dem AsylbLG haben, tragen Land und Kreis die Kosten im Verhältnis 70 zu 30. Die Regelung gilt zunächst bis zum Nach dem Höchststand der Asylerstantragstellerzahlen im Jahr 2015 ist die Zahl wieder rückläufig. Eine verlässliche Prognose zur weiteren Zugangsentwicklung der Asylsuchenden kann aber nicht abgegeben werden. Die Planung der Aufwendungen nach dem AsylbLG basiert auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse. o Leistungen nach dem Landespflegesetz (LPflegeG) An den Aufwendungen zur Durchführung des Landespflegegesetzes beteiligt das Land sich mit 39 Prozent. Der verbleibende Anteil in Höhe von 61 Prozent ist vom Kreis zu tragen. Die Veranschlagungen für die wichtigsten Sozialleistungen sehen wie folgt aus: Kreisanteil Ist Plan Plan +/ ggü Euro Euro Euro Euro Leistungen nach SGB XII (Teilpläne ) Kosten der Unterkunft nach SGB II*) (Teilplan ) Leistungen nach 6b BKGG (Teilplan ) Jugendhilfe (Teilpl , ) Pflegewohngeld (Teilplan ) Hilfen für Asylbewerber (Teilplan ) zusammen Sozialleistungen 2018 (Plan) 3% 19% 23% 16% 39% Leistungen nach SGB XII (Teilpläne ) Kosten der Unterkunft nach SGB II*) (Teilplan ) Jugendhilfe (Teilpl , ) Pflegewohngeld (Teilplan ) 13

57 1.4 Finanzausgleich Im Haushaltsjahr 2018 beträgt der Kreisumlagesatz wie im Vorjahr 31 v. H. der Umlagegrundlagen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde verzichtet bis einschließlich 2018 auf eine Erhöhung der Kreisumlage. Grundlage für die Planwerte sind die ungeprüften Steueraufkommen der kreisangehörigen Gemeinden im Zeitraum , die Finanzausgleichsmasse und Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen nach der aktuellen Steuerschätzung Mai Die Festsetzungen aus dem Haushaltserlass 2018 wurden berücksichtigt. Die endgültige Festsetzung der Berechnungsgrundlagen 2018 wird im Januar 2018 erwartet Differenz Bezeichnung Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ergebnis Euro Euro Euro Euro Euro Allgemeine Kreisumlage Zusätzliche Kreisumlage Kreisanteil Finanzausgleichsumlage Kreisschlüsselzuweisung Originäre FAG-Einnahmen zusammen Mio. 145 Mio. Entwicklung der FAG-Einnahmen 146,22 Mio. 156,12 Mio. 19,83 % 135 Mio. 127,05 Mio. 132,21 Mio. 13,49 % 125 Mio. 115 Mio. 3,91 % 105 Mio Originäre FAG-Einnahmen zusammen Veränderung seit 2015 (in %) 14

58 1.5 Personalaufwendungen und Stellenplan Im Haushalt sind folgende Personalaufwendungen (ohne Zuführung an Pensions- und Beihilferückstellung) veranschlagt: Bezeichnung Plan Plan Plan Euro Euro Euro Stabsstelle 01 Büro des Landrats Stabsstelle 02 Rechnungs- und Prüfungsamt Stabsstelle 05 Finanzen Personalrat Gleichstellungsstelle Fachbereich 1 Zentrale Dienste Fachbereich 2 Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen Fachbereich 3 Jugend und Familie Fachbereich 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit Fachbereich 5 Regionalentwicklung, Bauen und Schule Sonstiges (Krankenhaus ggmbh) Stabsstellen Sonstige Zwischensumme Stabsstelle 04 - Koordinierungsstelle soziale Hilfen Arbeitsgemeinschaft SGB II Zwischensumme Personalaufwendungen insgesamt % 6% Personalbudget % Fachbereich 1 Zentrale Dienste 19% 24% Fachbereich 2 Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen Fachbereich 3 Jugend und Familie Fachbereich 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit 19% 20% Fachbereich 5 Regionalentwicklung, Bauen und Schule Stabsstellen Sonstige Die im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen (umgerechnet auf volle Stellen) haben sich im Vergleich zu 2017 wie folgt entwickelt: 15

59 Bezeichnung Stellenplan 2017 Planstellen Verwaltung 608,94 Planstellen Einrichtungen 29,38 zusammen 638,32 Stellenplan 2018 Veränderung Ein Baustein des am vom Kreistag verabschiedeten Haushaltskonsolidierungskonzeptes war der Beschluss zur Einführung eines gedeckelten Budgets für die Personalkosten in der Kreisverwaltung für die Jahre 2010 bis Die Regelungen des Personalkostendeckels haben zu einer spürbaren Begrenzung bei den Personalaufwendungen in der Kreisverwaltung geführt. Für die Verwaltung bedeutete dieser Rahmen jedoch auch Planungssicherheit und eine gewisse Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung. Aus Sicht der Verwaltung haben sich die Regelungen des Personalkostendeckels daher insgesamt bewährt und sollten im Grundsatz auch für die Folgejahre fortgeschrieben werden. Da die bisherige Bemessung des Budgets für die Folgejahre ab 2013 allerdings nicht mehr auskömmlich war, wurde eine Neuregelung für den künftig zur Verfügung gestellten Budgetbetrag erforderlich. Nach eingehender Beratung hat der Kreistag in seiner Sitzung am im Hinblick auf die Haushalt zu veranschlagenden Personalkosten für den Zeitraum 2013 bis 2016 ein neues Budget beschlossen. Nach Ablauf des Budgetzeitraumes wurde in der Kreistagssitzung am 12. Dezember 2016 eine Neuregelung für das Personalbudget ab 2017 beschlossen: 1. Der Ausgangswert für das Personalbudget ab 2018 beträgt Für die Berechnung 2018 wurden Veränderungen in Höhe von berücksichtigt (siehe untenstehende Auflistung.) Insgesamt beträgt das Personalbudget ab 2018 somit Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt. 3. Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen. 4. Aus dem Personalbudget für die Jahre werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen. 5. Aus dem Personalbudget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig. Erläuterung: Für die Fachbereiche, Stabsstellen und sonstigen Bereiche erfolgt die Deckung jeweils innerhalb der zugehörigen Personalaufwendungen. Nur wenn durch diese die Deckung nicht sichergestellt werden kann, erfolgt in Absprache der Bereiche untereinander die Deckung aus einem anderen Bereich innerhalb des vorgegebenen Gesamt-Personalbudgets. 6. Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehenden Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.b. Verringerung von Transferaufwendungen). 7. Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt. 8. Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million übertragen werden, Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres. Das Personalbudget 2017 gemäß Ziffer 1 beträgt Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Fachbereich Maßnahme Betrag in Euro alle Steigerungsrate aufgrund Auswirkung neue Entgeltordnung (Hauptausschuss ) Zentrale Dienste Aufstockung der Ausbildungsplätze (Hauptausschuss

60 Fachbereich Maßnahme Betrag in Euro ) Zentrale Dienste 2 Stellen (EG 9/EG 10) im Fachdienst IT-Service (Hauptausschuss ) Umwelt, Kommunal- und 2 Stellen im Fachdienst Umwelt Ordnungswesen 1 Stelle Techniker EG 9 1 Stelle Ingenieur EG 11 (Umwelt- und Bauausschuss ) Jugend und Familie Stellenmehrbedarf aufgrund der zu erwartenden Änderungen Bis zu des Unterhaltsvorschussgesetzes 2,7 Stellen A 10, davon 0,7 Stelle gesonderte Freigabe durch Hauptausschuss 2 Stellen EG 9 (mit kw-vermerk) (Hauptausschuss ) Regionalentwicklung, 1 zusätzliche unbefristet Stelle (EG 11) im Bereich ÖPNV Schul- und Kulturwesen Zentral Personalbudget zuzügl. Aufstockungen Summe (Regionalentwicklungsausschuss ) Pauschalbetrag in Höhe von 1 % des Personalbudgets für flexible Personalbewirtschaftung (Hauptausschuss ) Aufgrund der genannten Kriterien und der zurzeit bekannten Maßnahmen ergibt sich folgendes Personalbudget für das Jahr 2018: Fachbereich Maßnahme Betrag in Euro Zentrale Dienste Aufstockung der Ausbildungsplätze (Hauptausschuss ) Umwelt, Kommunal- und Einstellung Gemeinschaftsunterkunft Rendsburg und Wegfall Ordnungswesen 0,5 Stelle Fachdienst Zuwanderung (Hauptausschuss ) alle Tarifsteigerungen ab ,35 % (Hauptausschuss ) alle Besoldungserhöhungen ab ,35 % Personalbudget zuzügl. Aufstockungen Summe Im Haushaltsjahr 2018 ist geplant, den Pensions-, der Beihilfe- und der Altersteilzeitrückstellungen Beträge in Höhe von insgesamt zuzuführen. Dieser Betrag ist ebenfalls in Zeile 11 des Gesamt-Ergebnisplanes enthalten (Personalaufwendungen: ). Die Aufwendungen für die Zuführung zu den Rückstellungen sind ergebniswirksam jedoch nicht zahlungswirksam. Die Zuführungen zu den Rückstellungen sind den Aufwendungen des Personalbudgets nicht hinzuzurechnen, da gemäß 22 GemHVO-Doppik die Aufwendungen eines Budgets mit Ausnahme u.a. der Zuführungen zu Rückstellungen gegenseitig deckungsfähig sind. Das bedeutet, dass das Personalbudget nur die zahlungswirksamen Aufwendungen enthält. 17

61 1.6 Liegenschaftsmanagement (Teilplan ) Im Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen und Schule werden die Liegenschaften des Kreises bewirtschaftet. Sämtliche Erträge und Aufwendungen (bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke) werden daher in einem Teilhaushalt geplant. Dem Teilhaushalt ist eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Liegenschaften beigefügt. Über die interne Leistungsverrechnung wird der Teilhaushalt teilweise entlastet (siehe weitere Ausführungen unter Punkt 1.8) Nachfolgend sind die Sondermaßnahmen im Bereich der baulichen Unterhaltung aufgeführt: Berufliche Schulen Eckernförde Schule am Noor, Eckernförde Rendsburg, Kreishaus Kaiserstr BBZ RD-ECK, Kieler Straße Rendsburg, Bürogeb., Kaiserstraße Summe: interne Leistungsbeziehungen einzelner Teilergebnispläne Gemäß 15 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen für erbrachte Leistungen der Hilfsbetriebe den einzelnen Teilplänen über interne Leistungsbeziehungen zu belasten. Im Übrigen können interne Leistungsbeziehungen zwischen den Teilplänen veranschlagt werden. Hilfsbetrieb des Kreises ist der Haus- und Hofdienst. Weitere Leistungsbeziehungen im Abfallbereich dienen dazu, dort den vollständigen Ressourcenverbrauch darzustellen. Folgende Teilhaushalte werden durch interne Leistungsverrechnung ent- bzw. belastet: Teilhaushalt Bereich/was wird verrechnet Verrechnungsschlüssel Belastet wird/werden Liegenschaftsmanagement Bauliche Unterhaltung, Bewirtschaftung einschl. Fremdreinigungskräfte, Mieten, Haus-u. Hofdienst Tatsächliche Kosten Schulen, Arge SGB II, Brand-/Kat-Schutz (Hausund Hofdienst innerhalb des TP ) Rechtsamt Erstattung von Juris-Lizenzen Tatsächliche Kosten TP (Kommunalaufsicht), TP (Personalrat), TP (Personal u. Besoldung), TP (Verwaltung der Sozialhilfe), TP (Verwaltung der Jugendhilfe), TP (Bauaufsicht) Finanzbuchhaltung Personalkosten Forderungseinzug Personalkosten (Anteil Forderungseinzug) Teilhaushalt (Abfallwirtschaft) Beteiligungsverwaltung Personalkosten Beteiligungsverwaltung Personalkosten Teilhaushalt (Abfallwirtschaft) 1.8 Weitere neue Veranschlagungen im Ergebnishaushalt Neue wesentliche Sachaufwendungen (außer Personal und bauliche Unterhaltungen) belasten den Haushalt 2018 nicht. 18

62 1.9 Finanzplan / Investitions- und Finanzierungstätigkeit Die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließen im Haushaltsjahr 2018 mit einem positiven Saldo von Euro ab. Gegenüber den Vorjahren 2016 und 2017 ergeben sich im Gesamtfinanzplan folgende Veränderungen: lfd Veränderung 2018 Nr. Ist Plan Plan ggü in in % Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (1-2) ,01% ,29% Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit (4-5) Finanzmittelüberschuss /- fehlbetrag (3-6) Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,13% ,68% Mio. Entwicklung der Auszahlungen 354,10 Mio. 300 Mio. 293,08 Mio. 298,37 Mio. 308,80 Mio. 12,79 % 200 Mio. 100 Mio. 3,38 % 1,77 % 0 Mio Auszahlungen gesamt Veränderung seit 2014 (in %) Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2017 sind: Eigene Investitionen Weiterleitung von Landesmitteln (Feuerschutzsteuer, Gemeindewegebau) Investitionsfördermaßnahmen Euro Euro Euro 19

63 Erhebliche Investitionsmaßnahmen (Vorbericht Nr. 20) sind im Bereich der Liegenschaften. Die Investitionsfördermaßnahmen sind unter Nr. 21 aufgelistet. Die eigenen Investitionen werden unter Nr. 22 einzeln dargestellt. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2017 sind: Zuw. d. Landes für eigene investive Maßnahmen und investive Fördermaßnahmen Einzahlung aus der Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen Zuweisungen des Landes zur Weiterleitung an Dritte Rückflüsse von Darlehen Euro Euro Euro Euro 1.10 Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergeben einen Finanzmittelfehlbetrag von Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Im Finanzplan ist eine ordentliche Tilgung in Höhe von Euro veranschlagt Nach der momentanen Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen werden die liquiden Mittel des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Laufe der Haushaltsjahre 2017 und 2018 um 7,47 Mio. Euro sinken (siehe Finanzplan voraussichtlich positiver Bestand : rd. 16,12 Mio. Euro). Die Schulden entwickeln sich im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich wie folgt: Schuldenstand nach dem Stand Oktober 2017: abzüglich ordentliche Tilgung 2018 zuzüglich Kreditbedarf 2017 für investive Maßnahmen zuzüglich Kassenkreditbedarf Doppischer Schuldenstand (ohne innere Darlehen) Euro Euro 0 Euro 0 Euro Euro Nachrichtlich: Stand innere Darlehen am Schuldenstand am einschließlich innerer Darlehen 0 Euro Euro Auf die Aufstellung Nr. 9 wird verwiesen. 20

64 2) Flächengröße des Kreises, Anzahl der Städte und Gemeinden sowie Entwicklung der Einwohnerzahlen Das Kreisgebiet umfasst eine Fläche von 2.186,22 qkm und erstreckt sich über etwa 14 % der Fläche des Landes Schleswig-Holstein. Insgesamt gehören dem Kreis 165 Städte und Gemeinden an, und zwar 4 Städte Rendsburg, Eckernförde, Büdelsdorf und die amtsangehörige Stadt Nortorf 3 amtsfreie Gemeinden Altenholz, Kronshagen und Wasbek 158 amtsangehörige Gemeinden zusammengefasst in 14 Ämtern Ab : Zusammenschluss Gemeinde Schacht-Audorf und Amt Osterrönfeld zum Amt Eiderkanal Zusammenschluss Stadt Nortorf und Amt Nortorf-Land zum Amt Nortorfer Land Ab : Zusammenschluss Gemeinde Bordesholm und Amt Bordesholm-Land zum Amt Bordesholm Ab : Anschluss der Gemeinde Gettorf an das Amt Dänischer Wohld Zusammenschluss der Ämter Schwansen, Schlei und Windeby zum Amt Schlei- Ostsee Zusammenschluss der Ämter Hütten und Wittensee zum Amt Hüttener Berge Ab : Zusammenschluss der Ämter Aukrug, Hanerau-Hademarschen und Hohenwestedt- Land und der Gemeinde Hohenwestedt zum Amt Mittelholstein Die Bevölkerung in dem Gebiet des heutigen Kreises Rendsburg-Eckernförde entwickelte sich folgendermaßen: ( - 6) (- 149) (- 193) (- 412) ( ) (- 554) (- 910) ( ) (- 431) (- 100) (+ 923) ( ) Einw Einw Einw Einw Einw Einw. Einw

65 3) Sonderlasten des Kreises a) Kreisstraßen Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist der flächengrößte Kreis im Lande Schleswig-Holstein und verfügt mit den in seiner Unterhaltungspflicht stehenden Kreisstraßen in einer Länge von 500,638 Kilometern über eines der längsten Kreisstraßennetze in Schleswig-Holstein. Das Land beteiligt sich im Rahmen des Finanzausgleichs an den Unterhaltungskosten mit einem Betrag von Euro pro Straßenkilometer. Der Zuweisungsbetrag von insgesamt Euro reicht allerdings nicht zur Deckung aller Straßenunterhaltungskosten aus, wenn man die Kosten für notwendige Deckenerneuerungen einbezieht. Am ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Kostentragung für Unterhaltung, Instandhaltung und Erhaltungsmaßnahmen der Kreisstraßen Rendsburg-Eckernförde durch den LBV-SH neu geschlossen worden. Gemäß dieser Verwaltungsvereinbarung werden im Haushaltsjahr 2018 Erstattungen für die Unterhaltung und Instandhaltung an Kreisstraßen und Radwegen Euro veranschlagt. b) Schulen Der Kreis ist Träger der nachfolgend genannten Schulen: 1 Regionales Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde (BBZ RD-Eck) mit angeschlossenen Berufsfachschulen, Berufsvorbereitungen und Beruflichen Gymnasien sowie Fachoberschulen 1 Regionales Berufsbildungszentrum Rendsburg (BBZ am NOK) mit angeschlossenen Berufsfachschulen, Berufsvorbereitungen und Beruflichen Gymnasien sowie Fachoberschulen. Ebenfalls vertraglich angeschlossen: Fachschule Hauswirtschaft im ländlichen Raum (Landfrauenschule) in Hanerau-Hademarschen und Fachschule Landwirtschaft in Osterrönfeld 1 Förderzentrum Schwerpunkt Sprache in Rendsburg mit Außenstelle in Eckernförde und Kombiklassen an verschiedenen Standorten 3 Förderzentren Schwerpunkt geistige Entwicklung in Eckernförde, Nortorf und Rendsburg 1 Förderzentrum für Mehrfachbehinderte in Sundsacker (Gemeinde Winnemark) Die Aufgaben des Schulträgers wurden gem. 54 Abs. 4 SchulG auf den Verein St. Nicolaiheim Sundsacker e.v. übertragen (Kreistagsbeschluss vom ) 22

66 Übersicht über die im Ergebnisplan veranschlagten Beträge für die Schulen des Kreises 2016 (Rechnungsergebnis) 2017 (lt. Haushaltsplan) 2018 (lt. Haushaltsplan) Schule Berufliches Bildungszentrum am NOK Aufwendungen in EUR/Schüler Berufliches Bildungszentrum RD-Eck. Aufwendungen in EUR/Schüler Förderzentrum Eckernförde Schule Am Noor Aufwendungen in EUR/Schüler Förderzentrum Rendsburg Schule Hochfeld Aufwand Erträge Ergebnis Aufwand Erträge Ergebnis Aufwand Erträge Ergebnis TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Ordentliches Ergebnis nach Leistungsverrechnung Aufwendungen in EUR/Schüler Förderzentrum Nortorf Schule An den Eichen Aufwendungen in EUR/Schüler Sprachheilgrundschule Sternschule Aufwendungen in EUR/Schüler * * Kosten für Schulverwaltung und Gebäudemiete, weitere Schülerkosten tragen die örtlichen Schulträger Aufwendungen in EUR/Schüler Berufliches Bildungszentrum am NOK Berufliches Bildungszentrum RD- Eck. Förderzentrum Eckernförde Schule Am Noor Förderzentrum Rendsburg Schule Hochfeld Förderzentrum Nortorf Schule An den Eichen Sprachheilgrundschule Sternschule 2018 (lt. Haushaltsplan) 23

67 4) Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die Umlagen gem. 6 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR allgemeine Schlüsselzuweisungen Sonderschlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen nach 15 FAG Summer der allgemeinen Deckungsmittel Veränderung Vorjahr (in %) 0 4,29% 2,38% 22,00% 12,32% allgemeine Kreisumlage zusätzlich Kreisumlage Summe der Umlagen Veränderung Vorjahr (in %) 0 2,38% 3,53% 5,23% 2,80% 5) Übersicht über die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO-Doppik Bezeichnung Anmerkung TEUR TEUR TEUR Abfallbeseitigung (TP ) Erträge darunter Entnahme aus Gebührenausgleichsrücklage Aufwendungen 'darin enthalten kalkulatorische Kosten darunter Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage Zuschuss/Überschuss Kostendeckungsgrad in % , Ordentliches Ergebnis nach Leistungsverrechnung Fuhrpark (TP ) Erträge Aufwendungen 'darin enthalten kalkulatorische Kosten Zuschuss/Überschuss Kostendeckungsgrad in % 14,8 14,6 13,0 24

68 6) Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gem. 6 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik Bezeichnung in T in T in T in T in T in T Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit abzgl. Gewerbesteuerumlage abzgl. Allgemeine Umlage an das Land - Finanzausgleichsumlage an das Land abzgl. allgemeine Umlage an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage, Amtsumlage, Zusatzumlage, Finanzausgleichsumlage an den Kreis - bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderung Vorjahr (in %) 12,76-0,10 0,59-1,16 1,36 0,20 bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 7 Empfehlung (in %) 1,0 2,5 2,5 1,5 1,5 1, bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - in TEUR ,10 % 0,49 % -0,67 % 0,69 % 0,89 % bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderung ab dem Jahr 2016 (in %) 7) Angaben zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen gem. 6 Abs. 1 Nr. 8 e) GemHVO-Doppik Haupteinnahmequelle des Kreises sind neben den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und der Finanzausgleichsumlage die Kreisumlage. Der Umlagesatz wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht und beträgt jeweils 31 v.h. Erträge aus Steuern oder weitere Einnahmequellen sind nicht vorhanden. 25

69 8) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen gem. 6 Abs.1 Nr. 4 GemHVO-Doppik Stand zu Beginn des Vorvorjahres 2016 Stand zu Beginn des Vorjahres 2017 Stand zu Beginn des HH- Jahres 2018 Zuführung Entnahme Stand zum Ende des HH- Jahres 2018 in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 1 Sonderrücklage 1.1 nicht aufzulösende Zuschüsse nicht aufzulösende Zuweisungen Stellplatzrücklage Zwischensumme zu Sonderposten 2.1 aufzulösende Zuschüsse aufzulösende Zuweisungen aufzulösende Beiträge nicht aufzulösende Beiträge Gebührenausgleich (Müllabfuhr/Abfallbehandlung) Treuhandvermögen Dauergrabpflege Sonstige Sonderposten Zwischensumme zu Rückstellungen nach 24 GmHVO-Doppik 3.1 Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen Altersteilzeitrückstellungen Rückstellungen für später entstehende Kosten (Nachsorge Abfalldeponie Alt Duvenstedt) 3.5 Altlastenrückstellung Steuerrückstellung Verfahrensrückstellung Finanzausgleichsrückstellung Instandhaltungsrückstellung Sonstige Rückstellungen nach 24 Satz 2 GemHVO Doppik 3.11 Zwischensumme zu

70 9) Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung, kamerale innere Darlehen und Kredite zur Liquiditätssicherung) gem. 6 Abs.1 Nr. 2 GemHVO-Doppik Haushaltsjahre Stand am Kreditaufnahmen - Tilgung Stand am nachrichtlich: Restkreditermächtigung in T in T in T T /Ew. in T Ist Ist Ist Soll/Ist Soll Soll Soll Soll Neuverschuldung von/ bis in % -93,01 Einwohnerzahl: Netto-Neuverschuldung Netto-Neuverschuldung Netto-Neuverschuldung Netto-Neuverschuldung Mio. 20 Mio. 20,3 2,0 17,0 1,5 13,4 10 Mio. 18,3 15,5 1,0 12,4 4,9 0 Mio. 0,5 4,4 1,4 1,0 0,5 0, Kreditschulden Innere Darlehen 27

71 10) Übersicht über die Gesamtverschuldung des Kreises Rendsburg-Eckernförde jeweils zum 31. Dezember gem. 6 Abs.1 Nr. 17 GemHVO-Doppik HHJ 20.. Schulden Kassenkredite Kommu nal unter nehmen nach 106 a GO Eigengesellschaften 1 Gesamt I and. Ge sell schaf ten 2 Gesamt II kred.- ähnl Rechts geschäfte Gesamt III Bürgschaften (Summe Spalte 2 bis 5) (Summe Spalte 6 und 8) (Summe Spalte 9 und 11) Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. /Ew. Mio. Mio. /Ew. Mio. Mio. /Ew. Mio. /Ew ,3 0,0 0,2 15,5 34, ,1 39, , , ,5 0,0 0,1 21,6 37, ,7 41, , , ,4 0,0 0,1 21,6 34, ,3 38, , , ,4 0,0 0,1 25,6 30, ,3 34, , , ,4 0,0 0,1 28,8 30, ,3 34, , , ,0 0,0 0,1 30,8 31, ,5 0,0 0,1 30,8 31, ,3 0,0 0,1 30,8 31, Gesellschaften, die der Gemeinde zu 100 % gehören: imland GmbH 2 nur Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar mit mehr als 50 % beteiligt ist; die Schulden der Gesellschaften sind entsprechend der Höhe der Beteiligung aufzunehmen : Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Entwicklung der Neuverschuldung: ,2 in Prozent: 0,58 11) Übersicht über die abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnlichen Geschäfte gem. 6 Abs. 1 Nr. 9 GemHVO-Doppik I. Leasingverträge 1) John Deere Leasing Datum der Vertrages Gegenstand des Vertrages John Deere Kommunaltraktor für den Haus- und Hofdienst - RD-KV 212 Datum des Auslaufens des Vertrages 2017 EUR Belastung im Haushaltsjahr 2018 EUR 2019 EUR 2020 EUR 2021 EUR Summe II. Sonstige 1) Summe

72 12) Übersicht über die Übernommenen Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen gem. 6 Abs.1 Nr. 3 GemHVO-Doppik I Bürgschaften 1) 2) 3) 4) 5) Kreditanstalt für Wiederaufbau HSH Nordbank, Kiel Investitionsbank Schleswig- Holstein Sparkasse Mittelholstein AG Förde Sparkasse Zweck Sanierung des Seniorenheimes Nortorf durch die Imland GmbH Zusammenschluss des EB Kreishafens mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises RD-Eck. mbh (WFG) Finanzierung des Erwerbs und des Umbaues des Bürogebäudes in Rendsburg, Berliner Straße 2 (WFG) Sicherung der Forderungen gegen nordkolleg rendsburg GmbH Hallenbau in Eckernförde zur Unterbringung der Schmiede (BBZ RD-Eck.) Datum der Übernahme Begünstigter Ursprungs -höhe - in TEUR - Voraussichtliche Höhe zu Beginn des Haus- Haushaltsjahres in TEUR - voraussichtliches Datum des Auslaufens der Bürgschaft ca ca Summe II Verpflichtungen 1) entfällt - - Summe

73 17) Zusammenstellung der Zuschüsse an Verbände, Vereine und dgl. gem. 6 Abs. 1 Nr. 8 c) GemHVO-Doppik Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Zuschüsse an die Kreistagsfraktionen gem. Erlass des MdI v entscheiden d. Vertretungskörperschaften der Kreise ob und wenn ja in welcher Höhe sie den Fraktionen eine finanzielle Hilfe gewähren div. Beschlüsse des Kreistages Anteil des Kreises an den Verwaltungs- und Prüfkosten der Interreg IV A- und VA- Programme freiwillig mit vertraglicher Bindung Zuschüsse an Tierschutzvereine freiwillig ohne Bindung HA vom , KT Zuschuss an die Kreisverkehrswacht freiwillig ohne Bindung WVA vom Zuschuss an den Kreisfeuerwehrverband gesetzliche Verpflichtung 13 Abs. 5 Brandschutzgesetz (BrSchG): Die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte tragen die Kosten der Feuerwehrverbände freiwillig zum 125-Jahr- Jubiläum des Kreisfeuerwehrverbandes 30

74 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Beschaffungs- und Verwaltungszuschuss gem. 34 Abs. 5 LKatSG an Hilfsorganisationen gesetzliche Verpflichtung 34 Abs. 5 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG): Die Kreise und kreisfreien Städte unterstützen die privaten Träger des Katastrophenschutzdienstes bei den ihnen durch die Mitwirkung ihrer Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz entstehenden Aufwendungen durch Zuschüsse im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Schülerbeförderung an dänischen Schulen freiwillig ohne Bindung Schülerbeförderung an freie Schulen freiwillig ohne Bindung Zuschuss an das Jüdische Museum freiwillig ohne Bindung Zuschuss an Landestheater und Sinfonieorchester GmbH freiwillig mit vertraglicher Bindung Zuschüsse für den Musikunterricht freiwillig ohne Bindung; SSKB v ; HA KT SSKB v KT SSKB v und jeweils lfd. im Rahmen der Haushaltsberatungen Erforderlich wäre, die Änderung des Gesellsch.-Vertrages vom rückgängig zu machen; Inhalt des Beschlusses des KT vom (Resolution): Der Kreis RD-Eck kommt seinen Verpflichtungen für das Landestheater auch in schwierigen Zeiten uneingeschränkt nach SSKB ; KT-Beschluss vom

75 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Zuschuss an die Musikschule Rendsburg (Mietwert Schulgebäude) Zuschuss an nordkolleg Rendsburg GmbH freiwillig mit vertraglicher Bindung freiwillig mit vertraglicher Bindung Zuschuss an Abendvolkshochschulen freiwillig ohne Bindung Zuschuss zur dänischen Erwachsenenbildung Zuschuss zur Förderung der Standbüchereien Zuschuss zur Förderung der Fahrbüchereien Zuschüsse für das dänische Büchereiwesen Förderung Partnerschaftsarbeit in Nordschleswig Zuschuss für den Regionalwettbewerb "Jugend musiziert" Zuschuss an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Zuschuss an die Heimatgemeinschaft Eckernförde Zuschuss an KV Rendsburg für Heimatkunde und Geschichte freiwillig ohne Bindung freiwillig mit vertraglicher Bindung freiwillig mit vertraglicher Bindung Mietfreie Überlassung an den Verein Rendsburger Musikschule e.v. seit dem (Erlös im TP Liegenschaften). Die Anpassung des Mietpreises an den allgemeinen ortsüblichen Mietzins erfolgte ab HA KT Ertragszuschuss an das Nordkolleg SSKB KT-Beschluss vom SSKB KT-Beschluss vom KA und SSKB und KA und SSKB und freiwillig ohne Bindung SSKB und freiwillig ohne Bindung freiwillig ohne Bindung lfd. im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen SSKB und lfd. im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen freiwillig ohne Bindung KT-Beschluss freiwillig ohne Bindung freiwillig ohne Bindung Integrationsleistungen freiwillig ohne Bindung lfd. im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen lfd. im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen HA KT Projektförderung Integration 32

76 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Zuschuss an den Kreisseniorenbeirat Rendsburg-Eckernförde freiwillig ohne Bindung siehe aber 7 Pkt. 2 Satzung Kreisseniorenbeirat Zuschüsse an die Nebenstellen Pflegestützpunkte Bindung freiwillig mit vertraglicher Zuschuss an Praxis ohne Grenzen freiwillig ohne Bindung SOGA Beschluss vom Zuschüsse Migrationssozialberatung (Kreismittel) freiwillig ohne Bindung Zuschüsse an die Bahnhofsmissionen freiwillig ohne Bindung Zuschuss an Frauenselbsthilfegruppen Zuschüsse für die Drogenberatung und -prävention Zuschüsse für die Suchtgefährdetenhilfe Suchtberatung im Kreis Rendsburg- Eckernförde Zuschuss an den Betreuungsverein Rendsburg-Eckernförde e.v. Zuschüsse zur sprachlichen Förderung v. Kindern Kindertagesstätten Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen (Kreismittel) Zuschüsse zur Qualifikation von Tagespflegepersonen freiwillig ohne Bindung, paritätische Mitfinanzierung gemäß Landesrichtlinie Freiwillige Leistung mit Bindung Freiwillige Leistung ohne Bindung Freiwillige Leistung ohne Bindung Freiwillige Leistung ohne Bindung gesetzliche Verpflichtung gesetzliche Verpflichtung Freiwillige Leistung ohne Bindung Beschluss vom und SoGA HA KT Beschluss vom SoGA , und jährliche Haushaltsberatungen SoGA , und jährliche Haushaltsberatungen Zuschuss an DROGE 70, SoGA ; HA ; KT Beschluss SGA vom KiTaG; Richtlinien des Kreises (Sozialstaffel, Förderung des laufenden Betriebes) KiTaG; Richtlinien des Kreises (Sozialstaffel, Förderung des laufenden Betriebes) 33

77 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Erstausstattungspauschale für Tagespflegepersonen Freiwillige Leistung ohne Bindung Zuschüsse zur allgemeinen Bildungsarbeit Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschuss an den Kreisjugendring für die Jugendarbeit Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschüsse an politische Jugendorganisationen freiwillige Leistungen ohne Bindung Zuschüsse auf der Grundlage der Richtlinien des Kreises Zuschüsse für Jugendgruppen und - verbände Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Förderung der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschuss an den Kreisjugendring für die Mitarbeiterfortbildung Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Aufwandsentschädigungen für außerschulische Jugendarbeit Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschüsse zur Beschäftigung von Jugendpflegern Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Entwicklung der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschüsse an den Verein "Treffpunkt e.v." für Arbeit im Stadtteil Mastbrook Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Unterstützung v. Familien gemäß 16 SGB VIII f. Elternschulen Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage Zuschuss an den Pflegeelternverein Rendsburg-Eckernförde Freiwillige Leistung ohne Bindung Zuschüsse zur Betreuung der Amtsmündel und Amtspfleglinge Freiwillige Leistung ohne Bindung Beratungsangebot bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutz; gesetzliche Verpflichtung KinderschutzG; SGB VIII Beteiligung am Projekt Familienzentrum Freiwillige Leistung ohne Bindung JHA KT

78 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Zuschuss an Kirchenkreis Rendsburg (Erziehungsberatungsstelle) gesetzliche Verpflichtung 28 SGB VIII; vertragliche Vereinbarung mit den Kirchenkreisen Zuschuss an Kirchenkreis Kiel (Erziehungsberatungsstelle) gesetzliche Verpflichtung 28 SGB VIII; vertragliche Vereinbarung mit den Kirchenkreisen Zuschüsse für die dezentrale Psychiatrie Freiwillige Leistung ohne Bindung SoGA Zuschuss an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Zuschüsse für Übungsleiter an den Kreissportverband und die DLRG Freiwillige Leistung mit vertraglicher Grundlage DLRG-Bezirksverbände Rendsburg- Eckernförde Freiwillige Leistung Zuschuss zur Benutzung von Schulsporthallen / Förderung des Vereinssports über den KSV Freiwillige Leistung ohne Bindung Finanzierung einer Stelle zur Umsetzung des Sportentwicklungsplanes Freiwillige Leistung SSKB HA KT Förderung der Arbeit der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzliche Verpflichtung 2, 5-7 Schwangerschaftskonfliktgesetz; Vereinbarung vom Förderung ÖPNV im Kreisgebiet freiwillig mit vertraglicher Bindung Vertrag vom über die Übernahme des Defizits im ÖPNV zwischen dem Kreis RD-Eck. und den in der Verkehrsgemeinschaft Kreis RD- Eck. zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen 35

79 Teilplan Konto Bezeichnung Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Bemerkungen (freiwillig ohne Bindung) (freiwillig mit vertragl. Bindung) Grundlage (Beschluss vom.., Vertrag vom..) Förderung Naturparke einschl. Erstellung Naturparkpläne freiwillig ohne Bindung Richtlinien des Kreises Rendsburg- Eckernförde für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Naturparken im Kreis v ; Förderung von Maßnahmen im Bereich Natur- und Landschaftspflege Zuschüsse für Naturschutz und Landschaftspflege freiwillig ohne Bindung Naturschutz- und Gartenprojekt freiwillig ohne Bindung zusammen Richtlinien des Kreises RD-Eck. zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Natur- und Landschaftspflege; UBA KT UBA HA KT

80 Teilplan Konto Verein/Verband Ansatz 2018 Euro Ansatz 2017 Euro Ansatz 2016 Euro Schleswig-Holst. Landkreistag Europa-Union Deutschland, Kreisverband RD-Eck Bemerkungen Erhöhung lt. Beschluss Mitgliederversammlung v Landesverband der Standesbeamten Schleswig-Holstein Arbeitsgem. der Personalräte Verwaltungsschule/Verwaltungsfachhochschule Kommunaler Arbeitgeberveb Umlage Berufe-SH.de Kommunale Gemeinschaftsstelle f. Verwaltungsmanagement (KGSt) Sternschule - Förderzentrum S Förderzentrum Schule am Noor Eckerförde Förderzentrum Schule Hochfeld Rendsburg Förderzentrum Schule an den Eichen Nortorf Büchereiverein Schleswig Holstein e.v Nordkolleg rendsburg GmbH Beiträge an 15 Vereine und Verbände Deutscher Verein für öffentl. und private Fürsorge Deutsches Jugendinstitut Schl.-H. Vereinigung zur Bekämpfung der Tbc e.v Schl.-H. Landesausschuss f. Krebsbekämpfung Klimabündnis der deutschen Städte und Gemeinden Verband Deutscher Naturparke zusammen: Umlage und Kostenanteile siehe am Ende der Liste Beitragsempfänger aus /54292: a) Schl.-H. Heimatbund i) Heimatgemeinschaft Eckernförde e.v. b) Tiergartenvereinigung Neumünster j) Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.v. c) Akademie f. ländliche Räume Schl.-H. e.v. k) Gesellschaft für Pommersche Geschichte e.v. d) Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.v. l) Fehrs-Gilde e) Verein zur Förderung der Wind- und Wassermühlen f) Canal-Verein Rendsburg m) Schl.-Holst. Freilichtmuseum o) Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte g) Verein Jordsand p) Schleswig-Holsteinische Universitätsgesellschaft h) Danewerk - Haithabu e.v. 37

81 19) Übersicht über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik Haushaltsjahre Fortgeschriebener Planansatz Ist Nicht mehr benötigte Ermächtigungen 1 In das Folgejahr übertragen Gesamt Aus Planung Vorjahre 3 nachrichtlich: Investitionsvolumen geplanter kreditähnl-icher Rechtsgeschäfte 2 in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR Gründe für nicht mehr benötigte Ermächtigungen können sein: Die Maßnahme konnte mit geringeren Auszahlungen durchgeführt werden; die Maßnahme soll nicht mehr durchgeführt werden; die Maßnahme ist erneut veranschlagt worden oder soll erneut veranschlagt werden. 2 kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind in dem Jahr erstmals zu erfassen, in dem der Vertrag geschlossen wird. 3 Der Teil der in Spalte 5 angegebenen übertragenen gesamten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die schon in Vorjahren geplant waren und erneut übertragen werden sollen. 4 Angaben entfallen, wenn diese noch nicht vorliegen. 38

82 20) Übersicht über die geplanten erheblichen Investitionsmaßnahmen gem. 6 Abs.1 Nr. 5 GemHVO-Doppik Teilhaushalt Bezeichnung der Maßnahme Ausz TEUR Einz TEUR Kreisanteil 2018 TEUR Bemerkungen 21) Übersicht über die veranschlagten Investitionsförderungsmaßnahmen gem. 6 Abs.1 Nr. 5 GemHVO-Doppik Teilhaushalt Bezeichnung der Maßnahme Ansatz Förderung des Feuerlöschwesens aus der Globalzuweisung des Landes Budget Regionales BBZ RD-Eck. (Investitionsanteil) Budget Regionales BBZ am NOK (Investitionsanteil) 2018 TEUR Ansatz 2017 TEUR Ergebnis 2016 TEUR Ergebnis 2015 TEUR Schulbauförderung Bau von Kindertageseinrichtungen Sportförderung (Bau von Sportstätten, Sportgeräte) Förderung UI/UA Gemeindeverbindungsstraßen Beteiligung an den Straßenbaukosten anderer Träger zusammen ,00 Mio. 7,00 Mio. Entwicklung der Investitionsförderungsmaßnahmen 6,76 Mio. 6,00 Mio. 5,00 Mio. 4,00 Mio. 3,00 Mio. 4,62 Mio. 4,62 Mio. 3,94 Mio. 3,05 Mio. 3,59 Mio. 3,90 Mio. 3,90 Mio. 3,83 Mio. 2,00 Mio. 1,00 Mio. 0,00 Mio

83 22) Übersicht über die veranschlagten Investitionsmaßnahmen gem. 6 Abs.1 Nr. 6 GemHVO-Doppik Teilhaushalt Bezeichnung der Maßnahme Auszahlung Erwerb einer Brieföffnermaschine Erwerb von Anlagevermögen (medizinisch verordnete Büromöbel) Zentrale Beschaffung von Kleinmöbeln Kauf eines Kommunaltraktors (vorher Leasinggerät) Erwerb von Anlagevermögen (Schulen) Erwerb von Anlagevermögen (andere Gebäude) Sicherheitsleistungen für Baumaßnahmen Anschaffung einer Überwachungskamera (Schule am Noor) Anbau Rettungswache Hohenwestedt Bau von zwei Klassenräumen (Schule an den Eichen) Errichtung einer Photovoltaikanlage (Schule an den Eichen) Erweiterung PV Anlage bei 2. BA Walmdach (Berliner Str. 4; RD) Software Energiecontrolling (Kreishaus RD) Errichtung einer Photovoltaikanlage (Heinrich de Haan Schule) Bauliche und Energetische Sanierung (Kaiserstraße 19; RD) Errichtung einer Photovoltaikanlage (Kaiserstraße 19; RD) Erneuerung Rolltor (RD, Rettungswache, Lilienstr.) Erwerb von Anlagevermögen (Hardund Softwareausstattung) 2018 EUR Einzahlung 2018 EUR Erwerb von Anlagevermögen Brandschutz Erwerb von Anlagevermögen Katastrophenschutz (u.a. Ausrüstung, Digitalfunk) Erwerb von Anlagevermögen (Schule am Noor) Erwerb von Anlagevermögen (Schule Hochfeld) Kategorie gem. Krediterlass MdI unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition hohe Zuweisungsquote hohe Zuweisungsquote unabweisbare Ersatzinvestition unabweisbare Ersatzinvestition Bemerkung 20 / 30 / 40 % Landesmittel z. T. 50 % Landesmittel 40

84 Teilhaushalt Bezeichnung der Maßnahme Auszahlung Erwerb von Anlagevermögen (Schule an den Eichen) 2018 EUR Einzahlung 2018 EUR zusammen Kategorie gem. Krediterlass MdI unabweisbare Ersatzinvestition Bemerkung Entwicklung der Investitionen 6,00 Mio. 5,00 Mio. 5,01 Mio. 4,00 Mio. 3,00 Mio. 3,31 Mio. 3,06 Mio. 3,95 Mio. 3,82 Mio. 3,42 Mio. 2,00 Mio. 1,00 Mio. 2,10 Mio. 1,86 Mio. 1,64 Mio. 0,00 Mio

85 23) Darstellung der wesentlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen gem. 6 Abs. 2 GemHVO-Doppik Die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens beinhaltet die Einbeziehung der Steuerungsinstrumente Ziele, Zielvereinbarungen, Produkte, Kennzahlen. Dies bedeutet, dass die Verwaltung statt wie bisher nach Ausgabeermächtigungen des Haushaltsplans (Input) nun nach Leistungszielen (output) gesteuert werden soll. Wesentliche Änderungen der Haushaltsstruktur ergeben sich durch die Ressourcenorientierung und die neue Haushaltssteuerung: Die bisherigen Einzelpläne wurden durch Teilhaushalte ersetzt. Diese sind nach Produktbereichen, Produktgruppen, Produkten und Teil-Leistungen gegliedert. An die Stelle der Ausgabeermächtigungen treten die Aufwands- und Erlösarten in den Teilhaushalten. Der Zusammenschluss diverser Teilhaushalte zu einzelnen Budgets gewährleistet eine weitgehende Deckungsfähigkeit. Im Rahmen der Einführung des neuen Haushaltswesens konnten aufgrund fehlender personeller Ressourcen noch nicht alle neuen Steuerungsinstrumente entwickelt werden, so dass sich der Umstellungsprozess in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Für die Planung des Haushaltsjahres 2017 standen die Rechnungsergebnisse der Rechnungsjahre 2009 bis 2015 zur Verfügung. Beim Jahresabschluss 2015 handelt es sich dabei um ein vorläufiges Ergebnis. Oberste Zielsetzung in den kommenden Jahren wird weiterhin die Konsolidierung des Haushalts sein. Die Planzahlen für das Haushaltsjahr 2016 und für die Folgejahre beinhalten unter anderem die finanziellen Auswirkungen aus den eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Die mittel- und langfristig angelegten Konsolidierungsanstrengungen sollen die Leistungsfähigkeit der Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine wesentliche Stellschraube der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahmenseite ist die Kreisumlage. Aus den heute zur Verfügung stehenden Zahlen unter Berücksichtigung der neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass bis zum Jahresende 2018 auch ohne eine Kreisumlageerhöhung eine nennenswerte Reduzierung der Verschuldung des Kreises auf einen Betrag in einer Größenordnung von rund 1,4 Millionen Euro als möglich erscheint. Im Ergebnis wurden die folgenden Ziele des Kreistagbeschlusses vom erreicht bzw. sogar übertroffen: Ausgehend von einer finanzpolitischen Zielsetzung, die Gesamtverschuldung des Kreises zu reduzieren, ist eine Umlagenerhöhung derzeit nicht notwendig. Allerdings besteht auch kein Spielraum für eine Senkung der Kreisumlage. Als angemessen wird nach Abwägung der beiderseitigen Interessen von Kreis und kreisangehörigen Kommunen die Beibehaltung der derzeitigen Umlagesätze von 31 von Hundert angesehen. Folgende Themen belasten den Kreishaushalt im Haushaltsjahr 2018 und in den Folgejahren: Die kreiseigenen Liegenschaften und das Infrastrukturvermögen des Kreises bedürfen einer laufenden Sanierung. 42

86 24) Haushaltskonsolidierung (gem. 6 Abs. 1 Nr. 8 a)+b) GemHVO-Doppik) In der Sitzung des Kreistages am wurde das Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 beschlossen. Im Rahmen des Konzeptes wurden folgende Bausteine beschlossen: Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 I. Der Kreistag sieht die Sicherung der Haushaltsstabilität als zentrales Anliegen für die kommenden Jahre an. In Umsetzung dieser Zielsetzung sind nicht ausgeglichene Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu vermeiden, und die Verschuldung des Kreises sollte sich gegenüber dem am Ende des Jahres 2014 erreichten Stand jedenfalls nicht erhöhen und ist mittelfristig weiter zu senken. II. Um die Zielsetzung gemäß Ziffer I. möglichst unter Beibehaltung der derzeitigen Kreisumlagesätze zu erreichen, sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für die Jahre 2015 und 2016 folgende Grundsätze zu beachten: 1. Von vielfältigen finanziellen Förderprogrammen zugunsten der gemeindlichen Ebene ist weiterhin abzusehen. Stattdessen werden die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten auf der örtlichen Ebene gestärkt. 2. Die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben oder eine erhebliche Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben wird auch weiterhin nur unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Haushaltsstabilität erfolgen. 3. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sieht sich angesichts der bereits heute unzureichenden Finanzausstattung zur Finanzierung seiner Aufgaben auch weiterhin grundsätzlich nicht in der Lage, eine etwaige Streichung oder Kürzung von Bundes und/oder Landesmitteln zu Lasten Dritter (Vereine, Verbände, Kommunen etc.) durch eigene Finanzmittel zu kompensieren. 4. Die Bezuschussung des Baus von Sportstätten durch den Kreis wird bis einschließlich 2016 weiterhin ausgesetzt. Gleichwohl wird die Förderung des Sports unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Sportentwicklungsplans auch zukünftig ein wichtiges Handlungsfeld des Kreises sein. III. Der Kreistag spricht sich dafür aus, bis 2016 folgende Maßnahmen und Projekte vorrangig umzusetzen: 1. Gestaltung eines fachlich und wirtschaftlich angemessenen Angebots zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2. Integration der präventiven und unterstützenden Angebote für Kinder und Jugendliche in das Gesamtsystem der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien 3. Investitionsplanung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes weiterentwickeln 4. Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln 5. Verkehrsinfrastruktur in der Baulast des Kreises (Straßen, Brücken und Radwege) sicherstellen 6. Öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln IV. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der in Ziffer III. bezeichneten Maßnahmen und Projekte gemäß den als Anlage beigefügten Projektblättern voran zu bringen. V. Der Kreistag spricht sich dafür aus, die im Rahmen der Verständigung über Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen im Jahr 2011 mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, verabredeten Maßnahmen zur 43

87 Steigerung der Transparenz im Umgang mit dem kreisangehörigen Bereich fortzuführen. VI. In den Dialog mit dem kreisangehörigen Bereich sind angesichts ihrer möglichen finanziellen Auswirkungen auch auf den kreisangehörigen Bereich die prioritären Maßnahmen und Projekte gemäß Ziffer III. aufzunehmen. 44

88 Gesamtergebnisplan Jahr 2018 in Kto. Lfd. Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen , sonstige Transfererträge , öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , privatrechtliche Leistungsentgelte , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , sonstige ordentliche Erträge , aktivierte Eigenleistungen /- Bestandsveränderungen , = ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 9) Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen , bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen , sonstige ordentliche Aufwendungen , = ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10. /. 17) Finanzerträge , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , = Finanzergebnis (= Zeilen 19. /. 20) 22 = ordentliches Ergebnis (= Zeilen ) außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23. /. 24) 26 = Jahresergebnis (= Zeilen ) Nachrichtlich: Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 48 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = Ergebnis aus internen Leistungsbeziehungen

89 Gesamtfinanzplan Jahr 2018 in Kto. Lfd. Nr. Ein- und Auszahlungsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen , sonstige Transfereinzahlungen , öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , sonstige Einzahlungen , Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , (= Zeilen 1 bis 8) Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen , Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , Transferauszahlungen , sonstige Auszahlungen , = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , (= Zeilen 10 bis 15) 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , (= Zeilen 9. /. 16) Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für , Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Einz. aus d. Veräußerung v. Gründstücken u. Gebäuden Einz. aus d. Veräußerung v. beweglichem Anlagevermögen 2.152, Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen Einzahlungen aus Rückflüssen (für Investitionen und , Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter) Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 25 + sonstige Investitionseinzahlungen 26 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , (= Zeilen 18 bis 25) Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für , Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Ausz. für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , Ausz. für den Erw. von beweglichem Anlagevermögen , Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen , Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen (für 184, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter) 33 + sonstige Investitionsauszahlungen 34 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , (= Zeilen 27 bis 33) 35 = Saldo aus Investitionstätigkeit , (= Zeilen 26. /. 34) 36 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag , (= Zeilen ) Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 38 + Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen aus der 0, Anlage liquider Mittel Tilgung von Krediten für Investitionen und , Investitionsförderungsmaßnahmen 40 - Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen zur Anlage 0, liquider Mittel 41 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit , (= Zeilen /. 39. /. 40) 42 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , (= Zeilen ) 43 + Anfangsbestand an Finanzmitteln , = Liquide Mittel (= Zeilen ) , Bemerkung: Der Gesamtfinanzplan enthält noch nicht die übertragenen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2016 mit einer Höhe von rd ,40. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt vorraussichtlich im Jahr Die liquiden Mittel entwickeln sich daher wie folgt

90 Gesamtfinanzplan Jahr 2018 in Kto. Lfd. Nr. Ein- und Auszahlungsarten Nachrichtlich: An das Land abzuführender Beitrag nach 21 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) und Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen abzuführender Beitrag nach 21 Abs. 2 AG-KHG Einzahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen Finanzanlagen Börsennotierte Aktien Nicht börsennotierte Aktien Sonstige Anteilsrechte Investmentzertifikate Kapitalmarktpapiere Geldmarktpapiere Finanzderivate Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen Finanzanlagen Börsennotierte Aktien Nicht börsennotierte Aktien Sonstige Anteilsrechte Investmentzertifikate Kapitalmarktpapiere Geldmarktpapiere Finanzderivate Umschuldung Ordentliche Tilgung Außerordentliche Tilgung 48

91 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan des Jahres Folgejahre Summe Voraussichtlich fällige Auszahlungen in Tausend Euro 49

92 Übersicht über Erträge und Aufwendungen nach Produktbereichen Vorvorjahr 2016 Vorjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Produktbereich Erträge Aufwendungen Personalaufwendungedungedungen Jahresergebnis Erträge Aufwendungen Personalaufwen- Jahresergebnis Erträge Aufwendungen Personalaufwen- Jahresergebnis in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Förderung des Sports Räumliche Planung und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen/-anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft davon Verwaltung: /Einw. 51

93 Übersicht über Einzahlungen und Auszahlungen nach Produktbereichen Vorvorjahr 2016 Vorjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Produktbereich lfd. Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit lfd. Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit lfd. Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit Einzahlung Auszahlung Saldo Einzahlung Auszahlung Saldo Einzahlung Auszahlung Saldo Einzahlung Auszahlung Saldo Einzahlung Auszahlung Saldo Einzahlung Auszahlung Saldo in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Sonstige soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Förderung des Sports Räumliche Planung und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen/-anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft

94 Teilergebnis- und Teilfinanzpläne für den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Bezeichnung des Teilplanes Ausschuss FD / FB Seite Schulaufsicht SSKB FD Gymnasien SSKB FD Sternschule SSKB FD Schule am Noor SSKB FD Schule Hochfeld SSKB FD Schule an den Eichen SSKB FD Förderzentrenangelegenheiten SSKB FD Fachschule ländliche Hauswirtschaft SSKB FD Berufsschulangelegenheiten SSKB FD Berufsbildungszentrum Rendsburg- Eckernförde SSKB FD Berufsbildungszentrum am NOK SSKB FD Sonstige schulische Aufgaben SSKB FD Nichtwissenschaftliche Museen SSKB FD Kreisarchiv SSKB FD Musikschulen SSKB FD Volkshochschulen SSKB FD Büchereien SSKB FD Heimat- und sonstige Kulturpflege SSKB FD Förderung des Sports SSKB FD

95 6 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Schulaufsicht) Produkt Schulaufsicht Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann. Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Allgemeine Schulangelegenheiten) Teilleistungen Schulaufsicht Aufgabenstellung: Rechtsaufsicht über die Grundschulen, Regionalschulen und Förderzentren. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 128 bis 131 Schulgesetz Stand:

96 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schulaufsicht Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 962, Sonstige ordentliche Erträge , Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 1.659, Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

97 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schulaufsicht Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 974, Sonstige Einzahlungen 4.650, Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.624, Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

98 Teilhaushalt Schulaufsicht Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 7 (sonstige ordentliche Erträge) u.a. für: Erträge aus der Durchführung von Verfahren am Rahmen des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten), siehe auch Erläuterung zu Zeile Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) u.a. für: Fortbildung Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) für: Wartung und Pflege von Softwareprogrammen (u.a. Schulentwicklungsprogramm, Landesnetz, PRO-Schul ) Geschäftsaufwendungen u.a. für : EDV-Bedarf, Bürobedarf, Porto, Telefon, Stellenanzeigen Bearbeitungsgebühr an den Kreis Dithmarschen für die Durchführung von Verfahren am Rahmen des Schulgesetzes. Erträge sind in Zeile 7 veranschlagt Erläuterungen zum Teilfinanzplan Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Förderung der Digitalisierung bei den Schulen in Trägerschaft des Kreises Stand:

99 28 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Gymnasien) Produkt Gymnasien Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Allgemeine Schulbauförderung Gymnasien Schulangelegenheiten) Aufgabenstellung: Abwicklung der Zuschüsse für Schulbaumaßnahmen. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Einzelbeschlüsse des Kreistages der vergangenen Jahre Stand:

100 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Gymnasien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge , Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

101 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Gymnasien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen , Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) , Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen , Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest , Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

102 Teilhaushalt Gymnasien Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 3 (Sonstige Transfererträge) Die Schulträgerschaft für das Gymnasium ist zum auf die Gemeinde Altenholz übergegangen (KT am ). Vereinbarungsgemäß erstattet die Gemeinde anteilig den Kapitaldienst für ein vom Kreis zur Sanierung des Schulgebäudes aufgenommenes Darlehen aus dem KIF-Sonderprogramm Schulbau (siehe auch Erläuterung zu Zeile 15b). Zinsabnahme in Folgejahren gemäß Zins- und Tilgungsplan Zeile 6 (Kostenerstattungen + Kostenumlagen) Die Schulträgerschaft für das Gymnasium ist zum auf die Gemeinde Altenholz übergegangen (KT am ). Vereinbarungsgemäß erstattet die Gemeinde dem Kreis bis 2018 einen festen Anteil des in den Schulkostenbeiträgen enthaltenen Investitionskostenanteiles ( jährlich ; jährlich ) gem. 4(2). Der Tilgungsbetrag ist im Finanzplan veranschlagt (Zeile 23) Zeile 15 (Transferaufwendungen) a) Neben der Regelfinanzierung (20 % der zuwendungsfähigen Kosten) beteiligt sich der Kreis an der Errichtung eines Gymnasiums in Gettorf gemäß KT- Beschluss vom zusätzlich mit einer Kapitaldiensterstattung bis zu ,- jährlich für einen vom Schulverband Gettorf aufzunehmenden Kredit in Höhe von Gemäß Beschluss des Kreistages vom wird die Kapitaldiensterstattung als jährlicher Festbetrag auf die Dauer von 20 Jahren - beginnend ab Haushaltsjahr gewährt. Der Tilgungsbetrag ist im Finanzplan veranschlagt (Zeile 27). b) Im Zuge der Aufhebung des "Gymnasiumvertrages" mit der Gemeinde Kronshagen zum hat sich der Kreis verpflichtet, die durchgeführte Sanierung des Schulgebäudes mit Gesamtkosten von rd. 2,4 Mio. zu finanzieren. 25 % der Kosten wurden der Gemeinde in Form von Zuweisungen erstattet. Der verbleibende Anteil von 75 % wird über ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) finanziert. Der Kreis erstattet der Gemeinde den anfallenden Kapitaldienst (KT am und ).Der Tilgungsbetrag ist im Finanzplan veranschlagt (Zeile 27) Erläuterungen zum Teilfinanzplan siehe Erläuterungen der Zeilen 6 und 15 im Ergebnisplan Stand:

103 29 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Sternschule) Produkt Sternschule Förderzentrum S Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Sternschule) Sternschule Förderzentrum S Aufgabenstellung: Aufgaben als Schulträger insbesondere Bereitstellung des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen) Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 54 und 111 SchulG Stand:

104 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Sternschule Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. -128, Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0, Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge -127, Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen -66, Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 214, Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

105 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Sternschule Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte -128, Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 0, Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -127, Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen -87, Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

106 Teilhaushalt Sternschule Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) u.a. für : Miete Kopierer, Diagnostik, Büro- und EDV-Geräte Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Telefongebühren, EDV-Bedarf) Zeilen 27/28 (Erträge/Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung): Erträge für Bauunterhaltung 0 Aufwendungen für Bauunterhaltung (insbesondere Miete an die Stadt Rendsburg) Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

107 30 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Schule am Noor) Produkt Schule am Noor Förderzentrum G Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Schule am Noor) Schule am Noor Förderzentrum G Schule am Noor Ganztagsangebot Aufgabenstellung: 1. Aufgaben als Schulträger insbesondere Planung und Bereitstellung von angemessenem Schulraum, Bereitstellung des Sachbedarfs und der Ausstattung für den Schulbetrieb und des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie Pflegekräfte und Erzieher/innen) 2. Schullastenausgleich 3. Verpflegungskostenabrechnung Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 54 und 111 SchulG Stand:

108 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule am Noor Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 650, Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg , Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez , Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

109 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule am Noor Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 4.816, Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

110 Teilhaushalt Schule Am Noor Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) u.a. für Eigenanteil der Eltern an den Verpflegungskosten Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) Schulkostenbeiträge von Heimatkreisen / -städten und Heimträgern von Schülern bzw. Schülerinnen mit Aufenthaltsort der Sorgeberechtigten außerhalb des Kreises gemäß 111 Abs. 2 SchulG Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- + Dienstleistungen) Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Lern- + Lehrmittel, Lebensmittel für den Kochunterricht, Sport- und Schwimmunterricht, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Verpflegungskosten sowie Schulveranstaltungen Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Telefongebühren sowie Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung) Sachkosten Gefährdungsbeurteilung ab Zeile 27/28 (Erträge/Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung): Erträge für Bauunterhaltung Aufwendungen für Bauunterhaltung, das Sonderprogramm energetische Bauunterhaltung sowie Bewirtschaftung Aufwendungen für Baumaßnahmen für das Sonderprogramm Bildung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 29 Finanzplan (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Bildung Ab 2019 notwendige Ersatz-, Ergänzungs- und Erstbeschaffungen für den Schulbetrieb Stand:

111 31 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Schule Hochfeld) Produkt Schule Hochfeld Förderzentrum G Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Schule Hochfeld) Schule Hochfeld Förderzentrum G Schule Hochfeld Ganztagsangebot Aufgabenstellung: 1. Aufgaben als Schulträger insbesondere Planung und Bereitstellung von angemessenem Schulraum, Bereitstellung des Sachbedarfs und der Ausstattung für den Schulbetrieb und des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie Pflegekräfte und Erzieher/innen) 2. Schullastenausgleich 3. Verpflegungskostenabrechnung Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 54 und 111 SchulG Stand:

112 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule Hochfeld Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 100, Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg , Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez , Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

113 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule Hochfeld Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte , Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 0, Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 0, Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen , Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

114 Teilhaushalt Schule Hochfeld Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) u.a. für: Eigenanteil der Eltern an den Verpflegungskosten Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) für : Schulkostenbeiträge von Heimatkreisen / -städten und Heimträgern von Schülern bzw. Schülerinnen mit Aufenthaltsort der Sorgeberechtigten außerhalb des Kreises gemäß 111 Abs. 2 SchulG Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- + Dienstleistungen) Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Lern- + Lehrmittel, Lebensmittel für den Kochunterricht, Sport- und Schwimmunterricht, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Verpflegungskosten sowie Schulveranstaltungen Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Geschäftsausgaben (Miete Telefonanlagen, Bürobedarf, Telefongebühren und Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung Sachkosten Gefährdungsbeurteilung ab Zeilen 27/28 (Erträge/Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung): Erträge für Bauunterhaltung Aufwendungen für Bauunterhaltung, das Sonderprogramm energetische Bauunterhaltung sowie Bewirtschaftung Aufwendungen für Baumaßnahmen für das Sonderprogramm Bildung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 18 (Einzahlungen von Zuwendungen für Investitionen) Landeszuwendung für das Projekt Lernen mit digitalen Medien in Höhe von 80%. Die Aufwendungen in Höhe von sind in Zeile 29 enthalten Zeile 29 Finanzplan (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Bildung Ab 2019 notwendige Ersatz-, Ergänzungs- und Erstbeschaffungen für den Schulbetrieb Stand:

115 Stand:

116 32 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Schule an den Eichen) Produkt Schule an den Eichen Förderzentrum G Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Schule an den Eichen) Teilleistungen Schule an den Eichen Förderzentrum G Schule an den Eichen - Ganztagsangebot Aufgabenstellung: 1. Aufgaben als Schulträger insbesondere Planung und Bereitstellung von angemessenem Schulraum, Bereitstellung des Sachbedarfs und der Ausstattung für den Schulbetrieb und des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie Pflegekräfte und Erzieher/innen) 2. Schullastenausgleich 3. Verpflegungskostenabrechnung Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 54 und 111 SchulG Stand:

117 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule an den Eichen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.851, Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg , Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 0, Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez , Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

118 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Schule an den Eichen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte , Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 0, Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

119 Teilhaushalt Schule An den Eichen Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) u.a. für: Eigenanteil der Eltern an den Verpflegungskosten Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) für: Schulkostenbeiträge von Heimatkreisen / -städten und Heimträgern von Schülern bzw. Schülerinnen mit Aufenthaltsort der Sorgeberechtigten außerhalb des Kreises gemäß 111 Abs. 2 SchulG Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- + Dienstleistungen) Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Lern- + Lehrmittel, Lebensmittel für den Kochunterricht, Sport- und Schwimmunterricht, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Verpflegungskosten sowie Schulveranstaltungen Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) u.a. für: Ab 2018 ist der Gesamtansatz der Zeilen 13, 15 und 16 in Absprache mit der Schule Schülerzahlbezogen festgeschrieben. Veranschlagt u.a. für: Geschäftsausgaben (Miete Telefonanlagen, Bürobedarf, Telefongebühren und Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung Sachkosten Gefährdungsbeurteilung ab Zeilen 27/28 (Erträge/Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung): Erträge für Bauunterhaltung Aufwendungen für Bauunterhaltung, das Sonderprogramm energetische Bauunterhaltung sowie Bewirtschaftung Aufwendungen für Baumaßnahmen für das Sonderprogramm Bildung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 29 Finanzplan (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Bildung Ab 2019 notwendige Ersatz-, Ergänzungs- und Erstbeschaffungen für den Schulbetrieb Stand:

120 33 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Förderzentrenangelegenheiten) Produkt Schulkostenbeiträge und Erstattungen an das Land / Förderzentren Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Allgemeine Schulangelegenheiten) Teilleistungen Schulkostenbeiträge und Erstattungen an das Land/ Förderzentren Aufgabenstellung: Prüfung und Abrechnung der Schulkostenbeiträge einschl. Erstattungen an das Land. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 111 ff. SchulG Stand:

121 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Förderzentrenangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 724, Sonstige ordentliche Erträge 396, Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

122 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Förderzentrenangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 732, Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 732, Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. -70, Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen -70, SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT -70, FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

123 Teilhaushalt Förderzentrenangelegenheiten Erläuterungen zum Teilergebnisplan Da zum Eingabeschluss des Haushalts aufgrund des Schulstatistiktages im September/Oktober 2017 noch keine Rechnungen für 2017 vorliegen können ist eine genaue Planung der notwendigen Haushaltsmittel nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Schulkostenbeiträge gemäß 111 SchulG (mit Ausnahme der Zahlungen an das Land S-H) ab 2012 von den jeweiligen Schulträgern auf Vollkostenbasis errechnet werden, was zu spürbaren jährlichen Schwankungen führen kann. Zeile 2 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) Auflösung einer Zuweisung (Sonderposten) für das Förderzentrum Albert- Schweitzer Schule Sundsacker, Aufwand Zeile Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) u.a. für : a) Erstattungen an das Land für Schüler und Schülerinnen, die eine Ersatzschule außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaft besuchen. Für diesen Personenkreis fordert das Land gemäß 113 SchulG Erstattungsbeiträge zur Finanzierung seiner Leistungen an die privaten Schulträger in Höhe von 80 bzw. 100 % des vom Land festgesetzten Schulkostenbeitrages. b) Schulkostenbeiträge an Schulträger von Förderzentren sprachliche, geistige und körperliche Entwicklung außerhalb des Kreises, in denen Schüler und Schülerinnen aus dem Kreis beschult werden (gemäß 111 SchulG). Ab 2008 auch Zahlung an das Land für staatliche Schulen gemäß 111 (5) SchulG Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

124 34 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (FS ländliche Hauswirtschaft) Produkt Fachschule ländliche Hauswirtschaft Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Allgemeine Schulangelegenheiten) Teilleistungen Fachschule für ländliche Hauswirtschaft (Landfrauenschule) Aufgabenstellung: Die Fachschule ländliche Hauswirtschaft ist eine organisatorische Einheit des BBZ am NOK und deshalb erfolgt die Darstellung beim BBZ am NOK (Produkt ). Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 95, 100, 110 und 112 SchulG Stand:

125 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: FS ländliche Hauswirtschaft in Hanerau-Hademarschen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK. 19 Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ 27 Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

126 Teilhaushalt FS ländliche Hauswirtschaft in Hanerau-Hademarschen Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 2 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) Abwicklung der aus Landesmitteln gewährten Investitionszuschüsse Zeile 27/28 (Erträge/Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung): Aufwendungen für Bauunterhaltung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

127 35 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Berufsschulangelegenheiten) Produkt Berufsschulangelegenheiten Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Allgemeine Schulangelegenheiten) Teilleistungen Berufsschulangelegenheiten Aufgabenstellung: Prüfung und Abrechnung der Schulkostenbeiträge und der Erstattungen an das Land. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 112 SchulG Stand:

128 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsschulangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 119, Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen , Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -588, Bilanzielle Abschreibungen 0, Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

129 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsschulangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen -625, Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. -21, Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen -21, SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT -21, FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

130 Teilhaushalt Berufsschulangelegenheiten Erläuterungen zum Teilergebnisplan Da zum Eingabeschluss aufgrund des Schulstatistiktages im November 2017 noch keine Rechnungen für 2017 vorliegen können und die Abrechnung der Schulkostenbeiträge gemäß 112 SchulG ab 2012 von den jeweiligen Schulträgern überwiegend auf Vollkostenbasis erfolgt (was zu spürbaren jährlichen Schwankungen führen kann) ist eine genaue Planung der notwendigen Haushaltsmittel nicht möglich. Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) a) Für Schüler und Schülerinnen, die eine berufsbildende Schule außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaft besuchen, fordert das Land gemäß SchulG ab 1994 Erstattungszahlungen zur Finanzierung seiner Leistungen an die privaten Schulträger von 50 % der geltenden Schulkostenbeiträge. b) a) an Schulträger von Landesberufsschulen für Schüler und Schülerinnen mit Ausbildungsbetrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde ( 112 Abs. 1 SchulG). b) an Schulträger von Bezirksfachklassen für Schüler und Schülerinnen mit Ausbildungsbetrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß 112 Abs. 1 SchulG. c) an Schulträger von Vollzeitschulen außerhalb des Kreises für Schüler und Schülerinnen mit Wohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß 112 Abs. 2 SchulG. c) Geschäftsaufwendungen Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

131 36 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Berufsbildungszentrum Rendsburg- Eckernförde Produkt Regionales Berufsbildungszentrum I Rendsburg- Eckernförde (BBZ RD-Eck) Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Regionales Berufsbildungszentrum I) Teilleistungen Regionales Berufsbildungszentrum Rendsburg- Eckernförde Aufgabenstellung: Aufgaben als Schulträger insbesondere Planung und Bereitstellung von angemessenem Schulraum, Bereitstellung des Sachbedarfs und der Ausstattung für den Schulbetrieb und des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen), Schullastenausgleich Ab eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 95, 100, 110 und 112 SchulG Stand:

132 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez , Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

133 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest , Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

134 Teilhaushalt Berufliches Bildungszentrum RD-ECK Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 6 ( Kostenerstattungen und Kostenumlagen) u.a. für: Das BBZ RD-ECK erstattet dem Kreis: die Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter mit Personalgestellung die Mietzahlung für die Kreisliegenschaften Zeile 15 (Transferaufwendungen) Veranschlagt ist der nicht investive Teil des Budgetbetrages für das BBZ RD-ECK (der investive Teil des Budgetbetrages ist im Teilfinanzplan in Zeile 27 veranschlagt) Zeile 27/28 (Erträge und Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen) Die Bauunterhaltung wird weiterhin vom Kreis durchgeführt und intern verrechnet inklusive der Sonderprogramme energetische Bauunterhaltung sowie Bildung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 27 (Auszahlungen von Zuwendungen für Investitionen) Budgetbetrag für Investitionen (Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände) Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Bildung Stand:

135 37 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee- Kanal Produkt Regionales Berufsbildungszentrum II am Nord-Ostsee Kanal (BBZ am NOK) Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Regionales BBZ am NOK) Teilleistungen Regionales Berufsbildungszentrum BBZ am NOK Aufgabenstellung: Aufgaben als Schulträger insbesondere Planung und Bereitstellung von angemessenem Schulraum, Bereitstellung des Sachbedarfs und der Ausstattung für den Schulbetrieb und des nicht lehrenden Schulpersonals (Verwaltungsmitarbeiter/innen), Schullastenausgleich Ab eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48, 95, 100, 110 und 112 SchulG Stand:

136 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 1.276, Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez , Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

137 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest , Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen , Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest , Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

138 Teilhaushalt BBZ am NOK Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 6 ( Kostenerstattungen und Kostenumlagen) u.a. für: Das BBZ am NOK erstattet dem Kreis u.a.: die Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter die Mietzahlung für die Kreisliegenschaften Das Land erstattet dem Kreis: Kostenerstattung für die FS Hauswirtschaft im ländlichen Raum Kostenerstattung für die FS Landwirtschaft Zeile 15 (Transferaufwendungen) Veranschlagt ist der nicht investive Teil des Budgetbetrages für das BBZ am NOK (der investive Teil des Budgetbetrages ist im Teilfinanzplan in Zeile 27 veranschlagt) Zeile 27/28 (Erträge und Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen) Die Bauunterhaltung wird weiterhin vom Kreis durchgeführt und intern verrechnet inklusive der Sonderprogramme energetische Bauunterhaltung sowie Bildung Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 18 (Einzahlungen von Zuwendungen für Investitionen) Investiver Anteil in der Landeserstattung für die FS Hauswirtschaft im ländlichen Raum und FS Landwirtschaft Zeile 27 (Auszahlungen von Zuwendungen für Investitionen) Budgetbetrag für Investitionen (Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände) Investiver Anteil in der Landeserstattung für die FS Hauswirtschaft im ländlichen Raum und FS Landwirtschaft Erneuerungen / Weiterentwicklungen der Schulen mit dem Sonderprogramm Bildung Stand:

139 41 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Sonstige schulische Aufgaben) Produkt Andere schulische Aufgaben Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Allgemeine Schulangelegenheiten) Teilleistungen Andere schulische Aufgaben Aufgabenstellung: Unter anderem Schulentwicklungsplanung, Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: 48 SchulG Stand:

140 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Sonstige schulische Aufgaben Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez , ERGEBNIS ,

141 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Sonstige schulische Aufgaben Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever , Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen , SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT , FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

142 Teilhaushalt Sonstige Schulische Aufgaben Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 6 (Kostenerstattungen + Kostenumlagen) Erstattung der Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht von den örtlichen Schulträgern (Aufwand siehe Zeile 16) Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Sachkosten Schulpsychologische Beratungsstelle Durchführung Kreisschulsportmeisterschaften Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) a) Geschäftsaufwendungen Schulpsychologische Beratungsstelle b) Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht (Erstattung siehe Zeile 6) Zeile 28 (Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung) Aufwendungen für Bauunterhaltung (Umzug in die Berliner Straße 4) Erläuterungen zum Teilfinanzplan Zeile 29 (Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Notwendige Beschaffung von Testverfahren für die Schulpsychologische Beratungsstelle Stand:

143 42 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Nichtwissenschaftliche Museen) Produkt Unterstützung des Jüdischen Museums Rendsburg Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kulturwesen) Unterstützung des Jüdischen Museums RD Aufgabenstellung: Schutz und Förderung von Kultur, Gewährung eines Zuschusses an das jüdische Museum RD Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Beschlüsse SSKB vom Stand:

144 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Nichtwissenschaftliche Museen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

145 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Nichtwissenschaftliche Museen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen 35 SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36 FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

146 Teilhaushalt Nichtwissenschaftliche Museen Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 15 (Transferaufwendungen) Gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom ab 2002 Zuschuss an die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf für das Jüdische Museum Rendsburg Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

147 43 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Kreisarchiv) Produkt Kreisarchiv Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kreisarchiv) Kreisarchiv Aufgabenstellung: Zur Erfüllung des seit dem bestehenden gesetzlichen Auftrages nach dem Landesarchivgesetz wurde ein eigenständiges Kreisarchiv errichtet und wird unterhalten. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Beschluss Kreistag vom Stand:

148 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Kreisarchiv Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 0, Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 456, Sonstige ordentliche Erträge 249, Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 706, Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

149 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Kreisarchiv Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 0, Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 461, Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 461, Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. -881, Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen -881, SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT -881, FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

150 Teilhaushalt Archiv Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Sachkosten Kreisarchiv Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) für: Geschäftsaufwendungen Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

151 45 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Musikschulen) Produkt Unterstützung der Musikschulen Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kulturwesen) Unterstützung der Musikschulen Aufgabenstellung: Gewährung von Zuschüssen für die Musikschule Rendsburg., Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Kreistagsbeschluss vom Stand:

152 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Musikschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

153 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Musikschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 144, Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen 35 SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36 FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

154 Teilhaushalt Musikschulen Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuschüsse für den Musikunterricht, inklusive einer 3% Personalkostensteigerung (SSKB ) und Abzug der Zinserträge der Stiftung Rendsburger Musikschule ( ). Für 2017 wurde der Zuschussbetrag um einmalig für ist eine befristete 0,5 Stelle erhöht (SSKB ) Mietkosten für die Musikschule Rendsburg. Ertrag in gleicher Höhe im Teilplan (Liegenschaftsmanagement) Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

155 46 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Volkshochschulen) Produkt Volkshochschulen Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kulturwesen) Abend-VHS Dänische Erwachsenenbildung Aufgabenstellung: Gewährung von Zuschüssen für 1. Abendvolkshochschulen, 2. Dänische Erwachsenenbildung Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Kreistagsbeschluss vom , Kreisausschussbeschluss vom Stand:

156 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Volkshochschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

157 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Volkshochschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen 35 SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36 FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

158 Teilhaushalt Volkshochschulen Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 15 (Transferaufwendungen) a) Zuschüsse an die Abendvolkshochschulen in Höhe von 1,45 je Unterrichtsstunde für Kurse/Seminare. Dies gilt ab 2017 auch für Kurse/Seminare deren Teilnehmerzahl unter 8 liegt, sofern eine Zusammenlegung von Kursen nicht möglich ist (SSKB vom ). b) Zuschüsse für dänische Erwachsenenbildung an die Volksgruppe für die Erwachsenenbildung nach den Grundsätzen für die Förderung der deutschen Volkshochschulen im Kreis (KA-Beschluss vom ). Berechnung siehe a) Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

159 47 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Büchereien) Produkt Unterstützung der öffentlichen Büchereien Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kulturwesen) Unterstützung der öffentlichen Standbüchereien Unterstützung der öffentlichen Fahrbüchereien Unterstützung des dänischen Bücherwesens Aufgabenstellung: Gewährung von Zuschüssen für 1. Stand- und Fahrbüchereien 2. Dänisches Bücherwesen Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Kreistagsbeschluss vom , Beschlüsse SSKB v , , und Stand:

160 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Büchereien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen -100, davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

161 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Büchereien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Personalauszahlungen 96, Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen -100, Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen 35 SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36 FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

162 Teilhaushalt Büchereien Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 15 (Transferaufwendungen) a) Förderung der Standbüchereien. Gemäß KA-Beschluss vom sowie Vereinbarung mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e. V. werden die Fahrbüchereien mit 35 % und die Standbüchereien mit 25 % gefördert. Ab 2004 Absenkung der Kreisförderung um 30 % (Beschluss SSKB vom / ). Die Veränderungen gegenüber 2017 resultieren aus den bestehenden Büchereiverträgen und Auswirkungen der neuen Entgeltordnung. b) Förderung der Fahrbüchereien (siehe a) c) Förderung des dänischen Büchereiwesens ab 2004 mit jährlich, damit Kürzung der vorherigen Förderung um 30 % (SSKB vom / ). Ab 2014 Gleichstellung mit der Förderung des Kreises für deutsche Büchereien (SSKB vom ) Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

163 49 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Heimat- und sonstige Kulturpflege) Produkt Unterstützung von Vereinen u. Verbänden der Heimatund Kulturpflege Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Herr Röschmann Fachdienst Schul- und Kulturwesen Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget Teilleistungen (Kulturwesen) Unterstützung von Vereinen u. Verbänden der Heimat- und Kulturpflege Aufgabenstellung: Schutz und Förderung von Kultur, Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände der Heimatund Kulturpflege. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Einzelbeschlüsse SSKB der vergangenen Jahre Stand:

164 Teilergebnisplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Heimat- und sonstige Kulturpflege Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 887, Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 7.399, Ordentliche Erträge 8.286, Personalaufwendungen 0, Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen , davon Verfügungsmittel 17 Ordentliche Aufwendungen , ERGEBNIS. D. LFD. VERW.TÄTIGK , Finanzerträge 20 Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen 21 FINANZERGEBNIS 22 ORDENTLICHES ERGEBNIS , Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 26 ERGEBNIS V. INT. LEIST-BEZ , Ertr. aus internen Leistungsbez. 28 Aufw. aus internen Leistungsbez. 29 ERGEBNIS ,

165 Teilfinanzplan Jahr 2018 Teilhaushalt: Heimat- und sonstige Kulturpflege Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 887, Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 887, Personalauszahlungen 144, Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen , Zinsen u. sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen , Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit , SALDO AUS LFD. VERW.TÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT , Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der invest.einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der invest. Auszahlungen 35 SALDO INVESTITIONSTÄTIGKEIT 36 FINANZMITTELÜBERSCH./-FEHLB ,

166 Teilhaushalt Heimat- + sonstige Kulturpflege Erläuterungen zum Teilergebnisplan Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Sachkosten für den Kreiskulturbeauftragten. In 2017 wurde einmalig ein zweckgebundener Betrag von für die Herstellung einer Broschüre Kulturmöglichkeiten im Kreisgebiet bereit gestellt (SSKB ) Zeile 15 (Transferaufwendungen) Förderung von Heimat- und kulturellen Vereinen bzw. Veranstaltungen u.a. Patenschaftsarbeit in Nordschleswig, Fördeschule Gravenstein, deutscher Kindergarten Broacker, deutsche Schule Feldstedt, Regionalwettbewerb, Jugend musiziert" (Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung am ), Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (KT-Beschluss ) Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände u.a. Schleswig-Holsteinisches Freilichtmuseum Molfsee und Schleswig-Holsteinischer Heimatbund Erläuterungen zum Teilfinanzplan Stand:

167 105 Produktbuch 2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Teilhaushalt (Förderung des Sports) Produkt Förderung des Sports Verantwortlichkeiten: Produktverantwortung Organisationszugehörigkeit Fachausschuss Frau Mönke Fachdienst Kinder, Jugend, Sport Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung Zuordnungen: Budget (Förderung des Sports) Teilleistungen Zuschüsse zum Bau von Sportstätten Zuschüsse KSV und DLRG Aufgabenstellung: Förderung des Sportes (Zuschüsse an KSV und DLRG), Sportehrung. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse: Beschlüsse des Ausschusses und vertragliche Grundlagen Stand:

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