Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ INHALTSVERZEICHNIS

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2 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATIONEN Seite 2 16 Prozent Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung In Zukunft mehr Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen Seminar mit Martin Plewa in Kornwestheim Aufruf des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) Neu: Notrufhandy sorgt für schnelle Hilfe bei Reitunfällen Initiativ-Veranstaltung: Sport an Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsbetreuung Auf ein Wort: Wohin entwickelt sich der Sport? GHP-Broschüre neu aufgelegt Neues im FN-Verlag Landesgartenschau Kehl und Straßburg: Sport und Umwelt Vereinsgründungen Das Reiterjournal ist flügge JUGEND IM PFERDESPORT Seite 4 Who is who? Ergebnisse vom Bundesvierkampf (Reiten) BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Seite 5 Termine und Veranstaltungen in Baden-Württemberg Europamesse des Pferdes: eurocheval PFERD UND UMWELT Seite 6 Neue Schutzgebiete Geplante Schutzgebiete ÖKO-CHECK in Sportvereinen HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Seite 7 Schäden an gemieteten Festzelten Zusatzversicherung: Wie ist der Verein bei Bauvorhaben versichert? Die Versicherungsbüros bei den Landessportbünden in Baden-Württemberg Unfall mit geliehenem Auto wer zahlt? Übungsleiter AKTUELL jetzt 2 x im Internet: Titelbild: Voll im Trend Westernreiten Foto: Grischa Ludwig (LQH) Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.v. für die Bereiche Breitensport/Umwelt/Mitgliederservice. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an.

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ 2004 TIPPS UND INFORMATIONEN 16 Prozent Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, ist mit dem allgemeinen Steuersatz von 16 Prozent zu besteuern. Dieses für viele Pferdebetriebe so bedeutsame Urteil hat der Bundesfinanzhof am 14. April veröffentlicht. Damit schließt das Gericht die Möglichkeit aus, Pferdepensionsbetriebe nach dem ermäßigten Satz von sieben Prozent zu besteuern. Die so genannten pauschalierenden Landwirte sind von dem Urteil nicht betroffen. Weitere Infos dazu im Internet unter oder unter und Magazin Pferdebetrieb In Zukunft mehr Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen Die Besitzer schwerer Geländerwagen müssen demnächst deutlich mehr Kfz-Steuern bezahlen. Darüber wurden sich die Umweltminister auf der Umweltministerkonferenz der Länder Anfang Mai einig. Nach geltendem Recht können schwere Geländewagen mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen nach Gewicht besteuert werden und nicht wie Pkw nach Hubraum. Dieser Umstand führte bisher zu Steuerersparnissen bis zu rund 600 Euro im Jahr. Die Minister begründeten den Beschluss mit dem hohen Spritverbrauch dieser Autos. Seminar mit Martin Plewa in Kornwestheim Die Gymnastizierung des Reitpferdes in der Dressur- und Springausbildung ist das Thema eines Seminars mit Martin Plewa am Sonntag, den 20. Juni auf der Reitanlage des RFV Kornwestheim, Im Moldengraben, Frauenriedweg in Kornwestheim. Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Alters bzw. Ausbildungsstandes der Pferde sowie der jeweiligen Verwendung bzw. des Einsatzes (Turniersport, Breitensport, Dressur, Springen, Gelände) wird auf Ausbildungsprobleme eingegangen. Beginn um Uhr - Ende gegen zirka Uhr. Für Inhaber von Trainerlizenzen wird die Teilnahme mit 5 Unterrichtseinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz anerkannt. Die Seminargebühr beträgt 22 Euro pro Person. Anmeldungen bis spätestens 12. Juni mit entsprechendem Verrechnungsscheck an Claudia Eiser, Richard-Wagner-Straße 26, Schwieberdingen, Telefon (01 73) oder eiser@pferdesport-bw.de Aufruf des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) Der WLSB hat am 15. Mai auf seinem 24. Landesportbundtag in Rottenburg in seiner Rottenburger Erklärung alle Bürgerinnen und Bürger zur Kommunalwahl am 13. Juni aufgefordert, auf die Umsetzung von Artikel 3c der Landesverfassung zu achten und damit die wertvolle Arbeit der Sportvereine in den Gemeinden und Städten unseres Landes nachhaltig zu fördern und zu unterstützen. Der WLSB ist Dachverband für mehr als 5500 Sportvereine und 60 Sportfachverbände und vertritt über 2 Mio. Mitglieder. Artikel 3c der Verfassung des Landes Baden-Württemberg lautet: Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger. Neu: Notrufhandy sorgt für schnelle Hilfe bei Reitunfällen N.R.G. 24: Ein neues GPS-System mit Handy Funktionalitäten soll zum Beispiel Reitern bei Unfällen im Gelände auf Knopfdruck helfen. Für die Sicherheit ältere Menschen in ihren eigenen vier Wänden bieten Hilfsorganisationen seit zirka 20 Jahren den Hausnotruf an. Wie aber erhält jemand Hilfe, der alleine unterwegs ist und nicht mehr weiß oder nicht mehr sagen kann, wo er sich befindet? Hier hilft das NRG 24 Notrufhandy. Über Knopfdruck einer großen roten Taste an der Oberseite, ist die NRG 24 Leitstelle in Irsee (Bayern) von jedem Ort aus zu erreichen. Das Gerät ist nicht größer als ein normales Handy. Der Clou: das Mobiltelefon weiß jederzeit genau, wo es sich befindet und es sendet diese Information im Notfall an die Zentrale oder an bis zu drei Angehörigen. Eine weitere Besonderheit ist die Schräglagenerkennung, das heißt, wenn eine Person stürzt oder umfällt, gibt das Gerät ebenfalls eine Notmeldung heraus. So kann mit der Person Kontakt aufgenommen und der Sachverhalt geklärt werden. Ein eingebautes GPS-Modul bestimmt die aktuelle Position mit Hilfe von Satelliten auf 10 Meter genau. Das System funktioniert überall, wo Sicht auf die Satelliten besteht also in der freien Natur, in der Stadt, in Parks und auch hinter der Windschutzscheibe eines Pkw. Wenn kein Satellitenempfang besteht, speichert das Gerät die letzte Position und übermittelt diese bei einem Notruf an den Empfänger. Mehr Informationen bietet die deutsche Niederlassung des Vertreibers unter der Rufnummer ( ) mobile, media & more Initiativ-Veranstaltung! Sport an Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsbetreuung Samstag 10. Juli 2004 Sport- und Jugendleiterschule Nellingen-Ruit Anmeldung an WLSB, Frau Auwärter, Goethestraße 11, Stuttgart Anmeldeschluss: 22. Juni 2004 Unkostenbeitrag: 10 Euro

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ Auf ein Wort: Wohin entwickelt sich der Sport? Demographischer Wandel, gesellschaftliche Entwicklungen, wirtschaftliche Zwänge, Globalisierung usw., das sind die Schlagworte unserer Zeit. Wohin also soll der Sport sich angesichts dieser gravierenden Veränderungen entwickeln? Wichtig erscheint mir, dass der Sport nicht nur reagiert, sondern aktiv die Zukunft gestaltet. Es gilt also, Konzeptionen zu erarbeiten, die den Sportverein für die Anforderungen der Zukunft fit machen. Ein erster Schritt ist in dieser Hinsicht die Vereinsstudie (zum download unter Anm. der Red.). Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse über Strukturen und emotionale Faktoren bietet die Studie eine fundierte Grundlage, um Strategien zu entwickeln. Die Tagung Sportvereine quo vadis hat auf der Grundlage der Studie erste Konsequenzen formuliert. Es gilt jetzt, die Erkenntnisse in Beratungs- und Seminarveranstaltungen so zu präsentieren, dass unsere Vereine und Verbände davon profitieren. Sportentwicklung bedeutet aber auch, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Sportangebote der Zukunft aussehen müssen. Der demographische Wandel hat nicht nur die Ausweitung des Sportangebotes für Ältere als Konsequenz. Man muss sich auch im Klaren sein, dass in absehbarer Zeit die Zahl der Kinder und Jugendlichen kleiner wird. Das hat Auswirkungen auf Nachwuchsförderung, Spielbetrieb u.v.a. mehr. Veränderte Sportangebote benötigen adäquate Sportstätten. Es ist also wichtig, im Bereich Sportstättenbau Planungen zu entwickeln, die sowohl finanziell als auch konzeptionell tatsächlich zukunftsfähig sind. Sportstättenbau, Sportangebot, Vereinsberatung und, und, und es gilt nun, mit kreativen Ideen den Vereinssport in Württemberg auch in der Zukunft stark und positiv zu positionieren. Ich bin optimistisch, dass wir die kommenden Herausforderungen in der bewährten Zusammenarbeit aller Beteiligten meistern werden. Dafür setze ich mich ein, dafür steht der WLSB. Elvira Menzer-Haasis Vizepräsidentin des Württembergischen Landessportbundes WLSB/Der Sport 10/04 GHP-Broschüre neu aufgelegt Die Gelassenheitsprüfung (GHP), eine Initiative der Pferdefachzeitschrift CAVALLO und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), bleibt ein Renner. 112 Veranstaltungen waren es im Jahr 2003, für die erste Jahreshälfte 2004 haben schon knapp 60 Veranstalter eine GHP bei der FN angemeldet, wöchentlich kommen weitere hinzu. Alles Wissenswerte rund um die GHP erfahren Teilnehmer, Veranstalter und Interessierte in der neu aufgelegten GHP-Broschüre ab Saison Sie beschreibt unter anderem den neuen Aufbau des Stangenkreuzes und gibt weitere Möglichkeiten für die Lektion Rappelsack. Außerdem ist die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nun festgeschrieben. Die GHP-Broschüre sowie das komplett überarbeitete Veranstalter-Merkblatt gibt es zum download im FN-Internet unter oder Dort kann ebenfalls der GHP-Terminkalender abgerufen werden. Informationen erteilt auch die FN-Abteilung Breitensport, Birgit Lietmann, blietmann@fn-dokr.de oder Telefon ( ) fn...aktuell 09/04 Neues im FN-Verlag FN-Folienmappe Breitensportliche Geländeausbildung : Eine weitere Ergänzung zu der erfolgreichen Folienmappenserie der FN für Ausbilder ist fertig: Die Folienmappe Lehren und Lernen rund um die breitensportliche Geländeausbildung. Zahlreiche Folien und Arbeitsaufträge unterstützen den Ausbilder im theoretischen Unterricht. Die Inhalte des reitweisenübergreifend angelegten Lehrmaterials reichen vom Deutschen Reitpass über die Abzeichen im Wanderreiten und Jagdreiten bis zu der Ausbildung zum Beritt- und Wanderreitführer. Die Folienmappe (Bestellnummer 16060) kostet 29,90 Euro. Folgende Folienmappen sind bereits erschienen: Lehren und Lernen rund ums Pferd Basismappe, Lehren und Lernen rund ums Pferd Ergänzung und Lehren und Lernen rund ums Voltigieren. Optimales Voltigiertraining : Dieses Buch stellt eine Hilfe für die gesamte Interessensgruppe Voltigierer dar, von Breiten- bis Spitzensport. Erstmalig wird eine Brücke zwischen den Sportwissenschaften und dem Voltigieren geschlagen. Ein auf das Voltigieren abgestimmter theoretischer Teil richtet sich an alle Trainer, Referenten, Richter, Lizenzinhaber oder die, die es noch werden möchten. Der zweite Teil wird intensiv der Praxis gewidmet. 555 Übungen und Methoden zeigen detaillierte Lernwege auf, sich komplexe und schwere Übungen in Pflicht sowie Kür anzueignen und zu verbessern. Das Buch von Christian und Dennis Peiler kostet 19,80 Euro. Die Neuerscheinungen sind beim FN-Verlag, Telefon ( ) , vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de erhältlich. Für den Herbst sind folgende Neuerscheinungen geplant: Erlebniswelt Wanderreiten; Olympia der Reiter Athen 2004; Reitunterricht planen aus der Praxis für Schule und Verein sowie die Jahrbücher Zucht und Sport. Landesgartenschau Kehl und Straßburg 11. Juli 2004 von Uhr: Zum Thema Sport und Umwelt im Treffpunkt Baden-Württemberg (TBW) Präsentation der Natursportart Reiten durch den Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v.

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2004 Vereinsgründungen Beim Amtsgericht Reutlingen wurde am in das Vereinsregister eingetragen: Reitergemeinschaft Tannenhof Pfullingen e.v. mit Sitz in Pfullingen, Pferdesportkreis Reutlingen. Staatsanzeiger vom (Der Eintrag beim Amtsgericht bewirkt nicht automatisch die Aufnahme in den Landessportbund und in den Sportfachverband. Anm. der Red.) Den Antrag zur Aufnahme in den Württembergischen Landessportbund (WLSB) e.v. haben folgende Vereine gestellt: Westernreitverein Zang e.v. mit Sitz in Heidenhein, Pferdesportkreis Heidenheim; Reit- und Fahrverein Staibshof e.v. mit Sitz in Kißlegg, Pferdesportkreis Oberschwaben. WLSB/Der Sport 10/04 Das Reiterjournal ist flügge Seit 25 Jahren ist die Zeitschrift Reiterjournal eine Abteilung der Matthaes Verlag GmbH gewesen. Seit dem 1. April 2004 ist sie flügge geworden und hat sich vom Matthaes Verlag, der ein traditionsreicher Gastronomieverlag ist, abgesplittert. Das Reiterjournal wird jetzt in der neu gegründeten Firma Matthaes Medien GmbH & Co. KG verlegt. Geschäftsführer ist Hugo Matthaes, der Geschäftssitz ist weiterhin in Stuttgart. Die neue Firmierung lautet: Matthaes Medien GmbH & Co. KG, Reiterjournal, Olgastraße 87, Stuttgart, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , neue ISDN-Nummer: (07 11) , Reiterjournal JUGEND IM PFERDESPORT Who is who? Nachdem in den Verbänden im ersten Quartal diesen Jahres Wahlen stattgefunden haben, sind amtierende Jugendwarte in ihrem Amt bestätigt worden, oder es wurden Jugendvertreter neu in diese Ämter gewählt. Die Jugendvertreter im Überblick: Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. Landesjugendwart: Falk-Ingo Kettlitz, Bad Saulgau Telefon (01 60) Verband der Pferdesportvereine Pferdesportverband Württembergischer Nordbaden e.v. Südbaden e.v. Pferdesportverband e.v. Jugendwartin: Jugendsprecherin: Verbandsjugendwart: Regina Engelbert, Wiesloch Miriam Schock, Freiburg Joachim Scherr, Schw. Gmünd Telefon (01 75) Telefon (07 61) Telefon ( ) Ergebnisse vom Bundesvierkampf (Reiten) Die Vierkämpfer aus 13 Landesverbänden haben am 24. und 25. April im hessischen Groß-Zimmern ihren Bundeswettkampf bestritten. Das Team aus Baden-Württemberg belegte hierbei in der Mannschaftswertung den achten Platz. In der Einzelwertung konnte sich Heide Wergele auf Platz acht behaupten, Steffen Heinzmann belegte Platz 27, Tamara Oehler Platz 38 und Daniel Josef Platz 40. Walter Linsin

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Veranstaltungstermine in Baden-Württemberg (ohne Gewähr) Breitensport-Übungstag in Schw. Gmünd PSK Ostalb Tel Allround-Turnier in Altdorf Ortenauer RR Tel Reiterspieltag RFV Herbrechtingen Tel Reitertag RV Bronnweiler Tel Reitertag RV Löffingen Tel Reitertag RV Reute Tel Wanderritt zum Federsee SM Trekking Team Bronnen Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RFV Hochschwarzwald Tel Voltigiertag RV Eggenstein Tel Reitertag RC Wahlwies Tel Voltigiertag RFV Schwäbisch Gmünd Tel Breitensporttag Bundeswehr RA Weingarten Tel / Breitensport-Meisterschaft in Fachsenf. PSK Ostalb Tel Voltigiertag RFV Rheinstetten Tel Voltigiertag RFV Ammerbuch Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) SM Heilp. Reiten Monika Müller Tel Sport und Umwelt-Landesgartenschau LV-Bad.-Wü. Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RFV Aalen-Waldhausen Tel Reitertag RV Engen Tel Europamesse des Pferdes eurocheval Offenburg Tel GHP-Training SM Trekking Team Bronnen Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) SM Trekking Team Bronnen Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) eurocheval und Ortenauer RR Tel Voltigiertag RV Waiblingen Tel Allround-Turnier in Ottenheim Ortenauer RR Tel Vierkampf (Reiten) Meißenheim Tel / Vierkampf und Reitertag RFV Pfullendorf Tel Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Ausgabemonats! Diese Auflistung sowie weitere Termine können Sie im Breitensportkalender der FN unter nachlesen. (SM = Partnerbetrieb der FN und Sondermitglied im LV Ba.-Wü.) Europamesse des Pferdes eurocheval Juli 2004 in Offenburg, täglich von 9-19 Uhr Gastland Schweiz

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2004 PFERD UND UMWELT Neue Schutzgebiete Reiterring Breisgau-Kaiserstuhl: Sammelverordnung der Forstdirektion Freiburg über die Bannwälder Conventwald, Faulbach, Feldseewald, Hirschfelsen und Zweribach Die aufgeführten Bannwälder im Regierungsbezirk Freiburg, Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen werden durch Rechtsverordnung neu ausgewiesen, ohne dass ihr Schutzzweck sowie ihre Abgrenzungen wesentlich verändert werden. Forstbezirk Kirchzarten: Conventwald auf dem Gebiet der Gemeinde Stegen, Gemarkung Eschbach. Faulbach auf dem Gebiet der Gemeinde Oberried, Gemarkung Oberried und St. Wilhelm. Forstbezirk St. Märgen: Zweribach auf dem Gebiet der Gemeinden Simonswald, St. Märgen, St. Peter, Gemarkungen Obersimonswald, Wildgutach, St. Märgen und St. Peter. Die Verordnung mit Karten ist bei den Staatlichen Forstämtern Kirchzarten und St. Märgen sowie bei den berührten Gemeinden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. In den Bannwäldern ist es verboten, außerhalb befestigter Fahrwege zu reiten. GBl. Nr. 7/2004 Ortenauer Reiterring und Reiterring Breisgau-Kaiserstuhl: Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Elzwiesen Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 738 ha. Auf das Naturschutzgebiet entfallen davon rund 411 ha. Das Schutzgebiet liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rust sowie der Gemeinde Rheinhausen und der Stadt Kenzingen. Schutzzweck des FFH-Gebietes ist die Erhaltung eines großflächigen Wiesengebietes in der Elzniederung, mit einem naturnahen Flussabschnitt der Alten Elz im südlichen Bereich. Die Verordnung mit Karten ist beim LRA Emmendingen und beim LRA Ortenaukreis zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Straßen und asphaltierten Wege zu reiten. GBl. Nr. 7/2004 Reiterring Bodensee: Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Forstdirektion Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet und den Bannwald Hohentwiel Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 201 ha. Davon entfallen 138 ha auf das Naturschutzgebiet, rund 63 ha auf das Landschaftsschutzgebiet und auf den Bannwald 19 ha. Das Schutzgebiet liegt auf dem Gebiet der Stadt Singen und der Gemeinde Hilzlingen. Schutzzweck ist die Erhaltung eines vielfältigen Naturraumes sowie die spontane Entwicklung des Waldes. Die Verordnung mit Karten ist bei der Stadt Singen und der Gemeinde Hilzlingen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Im Naturschutzgebiet und im Bannwald ist es verboten, außerhalb von Wegen mit mindestens 3 m Breite zu reiten. GBl. Nr. 7/2004 Pferdesportkreis Oberschwaben: Verordnung der Forstdirektion Tübingen über die Schonwälder Riedle, Egelsee, Arrisrieder Moos und Bodenmöser Die aufgeführten Schonwälder im Regierungsbezirk Tübingen werden durch Rechtsverordnung neu ausgewiesen, ohne dass ihre Abgrenzung wesentlich verändert wird. Forstbezirk Pfullendorf: Riedle auf dem Gebiet der Gemeinde Wald. Egelsee auf dem Gebiet der Gemeinde Wald, Gemarkung Ruhestetten. Forstbezirk Wangen: Arrisrieder Moos auf dem Gebiet der Gemeinde Kißlegg, Gemarkung Kißlegg. Bodenmöser auf dem Gebiet der Gemeinde Argenbühl, Gemarkungen Christazhofen, Eglofs und Eisenharz sowie der Stadt Isny, Gemarkung Isny und Neutrauchburg. Schutzzweck ist der Erhalt der biologischen Vielfalt (Natura 2000). Die Verordnung mit Karten ist in den Gemeinden Wald, Kißlegg und Argenbühl zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Im Schonwald Riedle ist es verboten, außerhalb befestigter, mit Personenkraftwagen befahrbarer Wege zu reiten. In den Schonwäldern Egelsee, Arrisrieder Moos und Bodenmöser ist es verboten, zu reiten. GBl. Nr. 7/2004 Anständige Menschen reiten nur auf Straßen und Wegen; die anderen bitten wir darum!

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ Geplante Schutzgebiete Pferdesportkreis Alb-Donau: Verordnungsentwurf der Forstdirektion Tübingen über den geplanten Schonwald Kleines Lautertal Der geplante Schonwald hat eine Größe von rund 263 ha und liegt im Forstbezirk Blaustein auf dem Gebiet der Gemeinde Blaustein, Gemarkung Bermaringen, Herrlingen, Wippingen und im Forstbezirk Blaubeuren auf dem Gebiet der Stadt Blaubeuren, Gemarkung Asch. Schutzzweck ist der Erhalt seltener Waldgesellschaften und der Schlucht- und Kleebwaldgesellschaften sowie der Schutz der Weißjura-Hangbuchenwälder. Im geplanten Schutzgebiet wird es verboten sein, außerhalb befestigter, mit Personenkraftwagen befahrbarer Wege zu reiten und außerhalb öffentlich-rechtlicher Straßen mit Gespannen zu fahren. FD Tübingen vom ÖKO-CHECK in Sportvereinen Anton Häffner, Präsident des Landessportverbandes (LSV) Baden-Württemberg und der LSV-Umweltbeauftragte Prof. Dr. Franz Brümmer haben jetzt den Abschlussbericht zum ÖKO-CHECK in Sportvereinen an den Staatssekretär im Umwelt- und Verkehrsministerium, Stefan Mappus, MdL, übergeben. Beim ÖKO-CHECK werden die vereinseigenen Sportanlagen auf ihre Umweltverträglichkeit untersucht. Die Untersuchungsergebnisse im einzelnen: Wassereinsparpotenzial bei 78% aller untersuchten Vereine Stromeinsparung durch effiziente Beleuchtungstechnik von 75% Solaranlagen bei 50% der Sportanlagen zur Warmwasseraufbereitung sinnvoll 1/3 der Heizungsanlagen müssen 2004 aufgrund der BImSchV erneuert werden kein Verein hat ein Konzept zur Umsetzung der Agenda 21 bei fast der Hälfte der untersuchten Sportanlagen müssen in den nächsten 10 Jahren Asbestzementfaserdächer entsorgt und erneuert werden In den zwei Jahren wurden insgesamt 100 Sportanlagen bei 79 Sportvereinen kostenlos überprüft. Das größte Manko in den Vereinen ist, dass keine effizienten Verbrauchsdaten für Gas, Strom und Wasser erfasst werden. Damit fehlt die Grundlage für einen effektiven Sanierungsplan, so Prof. Brümmer und machte damit gleichzeitig deutlich, dass bei den Sportanlagen noch ein hohes Energieeinsparpotential schlummert. Die Auswahl der Vereine erfolgte landesweit. Um einen umfassenden Überblick zu erhalten, wurden sowohl Ein- als auch Mehrspartenvereine sowie Groß- und Kleinvereine untersucht. Gefördert wurde das Projekt mit Euro aus Mitteln der Glücksspirale durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg. Nach Abschluss der zweijährigen Testphase können Sportvereine (auch Reitvereine, Anm. der Red.) nun bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Griesbachstraße 10, Karlsruhe, Telefon (07 21) , info@kea-bw.de, Internet finanzielle Unterstützung bei der Verbrauchserfassung oder der Sanierung ihrer Anlagen beantragen. LSV-Pressemitteilung vom HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Schäden an gemieteten Festzelten Vielerorts werden auch in diesem Jahr wieder Sommerfeste, Vereinsjubiläen oder Reit- und Fahrturniere veranstaltet. Fest- oder Bewirtungszelte sind dabei besonders gefragt, die mit ihrer stimmungsvollen Atmosphäre zahlreiche Gäste und Turnierbesucher anlocken. Der Betrieb eines Festzeltes ist jedoch mit Risiken verbunden. Man sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Bei satzungsgemäßen Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung umfasst dabei Schäden, die durch den Betrieb des Zeltes entstehen. Wenn zum Beispiel eine Person beim Auf- und Abbau des Zeltes zu Schaden kommt oder das Zelt während einer Veranstaltung in sich zusammenfällt und Gäste verletzt, werden berechtigte Ansprüche in einem solchen Fall schnell durch die ARAG Sportversicherung geregelt. Verursachte Schäden am gemieteten Zelt werden von der Haftpflichtversicherung aber nur dann erfasst, wenn dies vorher besonders vereinbart wurde. Die ARAG Sportversicherung hat für diese Fälle besondere Zusatz-Angebote entwickelt, die beim Versicherungsbüro des jeweiligen Landessportbundes (BSB oder WLSB) angefragt werden können. Der dafür notwendige Beitrag richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung sowie nach dem Zeitwert des Zeltes. ARAG

9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2004 Zusatzversicherung: Wie ist der Verein bei Bauvorhaben versichert? Wie viele von Ihnen aus eigener Erfahrung wissen, sind an Vereinsanlagen immer wieder Bauarbeiten, Reparaturen und Umbauten nötig, die oft in Eigenleistung durchgeführt werden. In diesem Fall fungiert der Verein als Bauherr und haftet dabei auch für die Risiken. Im Rahmen des ARAG Sportversicherungsvertrages, durch den alle Mitgliedsvereine der Landessportbünde abgesichert sind, besteht für jeden Verein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr. Der Versicherungsschutz besteht bis zu einer vereinbarten maximalen Bausumme (in Baden-Württemberg gilt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten -Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten- auf den versicherten Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als Euro zu veranschlagen sind, Anm. der Red.). Eine Anmeldung ist in der Regel nicht notwendig, weil die Versicherungssumme bei der Mehrzahl der Bauvorhaben ausreicht. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, zum Beispiel beim Neubau eines Vereinsheims, von Stallungen oder einer Reithalle, reicht der obligatorische Versicherungsschutz oftmals nicht aus. In diesem Fällen bietet die ARAG Sportversicherung den Vereinen jedoch die Möglichkeit an, einen Zusatzvertrag abzuschließen, mit dem die zusätzliche Bausumme versichert werden kann. Die ARAG Sportversicherung empfiehlt: Prüfen Sie bereits bei der Planung eines Bauvorhabens, ob die Baumaßnahme mit der zu erwartenden Bausumme von der Sportversicherung erfasst wird. Anzumerken ist auch, dass für alle an der Baumaßnahme mitwirkenden Vereinsmitgliedern ein Unfallversicherungsschutz besteht. Der in der Sportversicherung festgelegte Versicherungsschutz ist in einem speziellen Merkblatt Bauvorhaben der Vereine beschrieben. Sie können das Merkblatt über Ihr Versicherungsbüro beziehen. ARAG/vid Die Versicherungsbüros bei den Landessportbünden in Baden-Württemberg Die ARAG Sportversicherungsbüros bei den drei Landessportbünden in Baden Württemberg (BSB-Nord, BSB- Süd und WLSB) sind unter folgenden Telefon- und Fax-Rufnummern zu erreichen: Badischer Sportbund-Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax (07 21) Badischer Sportbund-Freiburg, Telefon (07 61) , Fax (07 61) Württembergischer Landessportbund, Telefon (07 11) , Fax (07 11) Unfall mit geliehenem Auto wer zahlt? Wer bezahlt den Schaden, wenn man dem besten Freund das Auto leiht und er damit einen Unfall verursacht? Es tritt die für das Fahrzeug bestehende Haftpflicht- oder Kaskoversicherung mit ihren jeweiligen Leistungen ein. Die Kosten für die übliche Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, also höhere Versicherungsbeiträge, muss der Verleiher tragen. Er kann sie sich jedoch von demjenigen erstatten lassen, der den Unfall verschuldet hat. Deshalb sollte man hierüber vorher eine Vereinbarung treffen. Allein in der Haftpflichtversicherung können bei einem gängigen Mittelklassewagen nach einem Unfall leicht mehrere hundert Euro anfallen je nachdem, welche Rabattstufe der Wagen bereits erreicht hatte und wie weit er zurückgestuft wird. Den genauen Betrag kann man sich vom Versicherer ausrechnen lassen. Muss das Auto darüber hinaus repariert werden, kann sich die Rechnung noch einmal erhöhen: Bei einem kaskoversicherten Wagen fällt neben den Kosten für die Rückstufung auch eine mögliche Selbstbeteiligung an. Ist der Wagen nicht kaskoversichert, muss die komplette Reparatur sowieso aus eigener Tasche bezahlt werden. Beim Verleihen des eigenen Wagens ist unbedingt vorab zu klären, wer für eventuelle Schäden aufkommen muss. Das schont die Freundschaft zwischen Autobesitzer und Fahrer. Außerdem sollte man sich davon überzeugen, dass der Fahrer überhaupt einen Führerschein hat. Ansonsten ist die Versicherung bei Schäden im Kasko-Bereich völlig leistungsfrei. Für Haftpflicht-Schäden kommt sie zwar auf, kann aber sowohl vom Fahrer als auch von demjenigen, der das Auto versichert hat, einen Teil der ihr entstandenen Aufwendungen zurückfordern. Zudem müssen beide mit einer Strafanzeige rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie steht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Die Kfz-Kaskoversicherungen es gibt die Teil- und die Vollkaskoversicherung erstatten die Kosten für Schäden, die am eigenen Auto entstehen. Durch die Teilkasko ist ein Auto beispielsweise versichert bei Diebstahl, Brand, Explosion sowie Glasbruch. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung. R+V Versicherung

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