PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 5 Übungsleiter AKTUELL 2005 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon ( ) , Fax: ( ) Internet: Info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: ( ) Rolf-Berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) , Fax: (07 31) kopierland_ulm@t-online.de

2 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATION Seite 2 Lehrgang Trainer B-Breitensport in Kenzingen Heidelberger Sportsonntag Golf, Reiten, Trampolin, Klettern... Sportförderrichtlinien für Vereinssportanlagen Neuer Internetauftritt der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe Neu im FN-Verlag Aktuelles zum Bundes-Pferdefestival Vereinsgründungen Quadrillenchampionate in Ochsenhausen JUGEND IM PFERDESPORT Seite 3 Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport auch anstelle von Zivildienst möglich Vorbildliche Jugendarbeit im PSV Gohren Wettbewerb Besser essen mehr bewegen Ausschreibung 2005: Beste Jugendarbeit im Pferdesportverband Baden-Württemberg BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Seite 5 Veranstaltungstermine in Baden-Württemberg PFERD UND UMWELT Seite 5 Pferdetransporter gestoppt: 32 Stunden weder Wasser noch Futter Neues Schutzgebiet RECHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Seite 6 Gemeinnützigkeitsrecht: Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen Entlastung nicht erzwingbar Zuwendungen an Mitglieder Zusatzversicherung: Veranstalter-Haftpflichtversicherung Fragen und Antworten zur Sportversicherung Versicherung: Pferde auf der Weide Übungsleiter AKTUELL jetzt 4 x im Internet! Titelbild: Ein kleiner Schritt für ein Pferd... Foto: Rolf Berndt Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.v. für die Bereiche Breitensport/Umwelt/Mitgliederservice. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an.

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2005 TIPPS UND INFORMATIONEN Lehrgang Trainer B-Breitensport in Kenzingen Das Reitsportzentrum Kenzingen veranstaltet vom 13. bis 22. Juni einen Lehrgang für Trainer B-Breitensport mit abschließender Prüfung. Aufgabe der Trainer B-Breitensport ist es zum Beispiel, Pferdesportler im reiterlichen Breitensport anzuleiten, Abzeichenlehrgänge und Allround-Wettbewerbe im Gelände zu organisieren und durchzuführen sowie Erteilung von Reitunterricht zur Vermittlung des reiterlichen Könnens in der Reitbahn und im Gelände. Nähere Informationen gibt es im Internet unter oder unter der Rufnummer (01 72) Heidelberger Sportsonntag Golf, Reiten, Trampolin, Klettern... Eines der größten und bekanntesten Sportereignisse des Jahres, das Schaufenster des Sports, findet am 26. Juni auf der Heidelberger Neckarwiese statt. Zum ersten Mal wird diese Event mit dem Heidelberger Rollstuhlmarathon und den Heidelberger Sicherheitswochen kombiniert. Sportbegeisterte jeden Alters können sich von 12 bis 20 Uhr entweder an einer der zahlreichen Darbietungen der teilnehmenden Sportvereine auf der Aktionsbühne erfreuen, oder sich bei einem der vielen attraktiven Mitmachangebote selbst betätigen. Neben Fechten, Trampolinspringen, Gleitschirmfliegen, Mountainbiking und Akrobatik über dem Neckar zeigt der Reitund Fahrverein Rohrbach eine Voltigiervorführung. Zu den zahlreichen Mitmachangeboten gehört auch das Ponyreiten. Sportvereine, die sich am Schaufenster des Sports beteiligen wollen, können sich unter der Rufnummer ( ) beim Sportkreis Heidelberg anmelden. SPORT in Baden 5/2005 Sportförderrichtlinien für Vereinssportanlagen Die Badischen Sportbünde in Karlsruhe und Freiburg sowie der Württembergische Landessportbund haben mit Ausgabedatum März 2005 die Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (MKJS) Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005 veröffentlicht. Die Richtlinien regeln die Zuteilung von Landesmitteln für Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung), Kauf und Instandsetzung von Vereinssportanlagen. Neben allgemeinen Hinweisen werden die Zuschussfähigkeit, das Antragsverfahren sowie die Begrenzungen und Limitierungen zur Sportstättenausschreibung unter Angabe der höchstens zuschussfähigen Kosten erläutert. Wichtig ist, dass es ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe durch den Landessportbund nicht mit dem Bauen begonnen werden darf. Die höchstens zuschussfähigen Kosten betragen für einen Reitplatz 20x40 m Euro, für einen Reitplatz 20x60 m Euro und für eine Reithalle mit einem Hufschlag von 20x40 m Euro. Weitere Informationen geben die Landessportbünde BSB und WLSB auf ihren Internetseiten. Neuer Internetauftritt der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe Die Abteilung Breitensport hat so viel zu bieten, wie das Wort aussagt! Auf den neu gestalteten Internetseiten finden Sie alles, was den Breitensportler interessiert. Angefangen bei A wie Ausbildung, über Literaturhinweise, Breitensportliche Festivals und Wettbewerbe. Zusätzlich finden Sie den aktuellen Breitensportkalender, die Ausschreibung zum PM-Schulpferde-Cup, Termine zur Gelassenheitsprüfung und vieles mehr unter: Newsletter (FN) Neu im FN-Verlag Im FN-Verlag wurden neu aufgelegt: Betriebswirtschaftslehre, Modernes Management für Pferdebetriebe und Reitvereine. Die völlig überarbeitete Neuauflage von 2002 ist um wesentliche Neuerungen ergänzt worden. So ist der stetig wachsenden Bedeutung von Marketingüberlegungen und - strategien im Pferdebetrieb jetzt ein ganz neues, eigenständiges Kapitel gewidmet. Neue gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Steuerrecht (insbesondere zum Spendenrecht für Vereine, zu geringfügigen bzw. kurzfristigen Beschäftigten, zur Scheinselbständigkeit sowie zu Übungsleitern) wurden eingearbeitet und die vorhandenen Kapitel aktualisiert und ergänzt. Das Kapitel Kostenrechnung und Betriebsplanung erfuhr eine vollkommene Überarbeitung. Die jetzige Neuauflage 2005 ist um steuerliche Neuregelungen, insbesondere im Bereich der Pensionspferdehaltung ergänzt worden. Zielgruppe sind haupt- und ehrenamtliche Führungskräfte in Reitbetrieben, in Reit- und Fahrvereinen und der übergeordneten Organisation, Bereiter und Pferdewirte, die die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung anstreben. Partnerschaftlich miteinander umgehen (Erfahrungen und Anregungen für Lehrer, Eltern, Reiter, Voltigierer, Fachleute in Pädagogik und Therapie ). Der erste Teil dieser Neuauflage richtet sich an Menschen, die an einer von Sachlichkeit durchwirkten und partnerschaftlich fairen Kommunikation in der Menschenführung suchen. Dabei ist es völlig gleich, in welchem Alter oder welchem Bildungsniveau der zu Führende sich befindet. Der zweite Teil vermittelt konkrete Einblicke in die Methodik einer sachorientierten Partnerschaft im Umgang mit der Klientel beim Voltigieren und Reiten. Neu sind viele interessante Aspekte beim Reiten (nicht nur beim heilpädagogischen Reiten) und die Umsetzung einer Partnerschaft im Umgang mit dem Pferd auch während seiner Ausbildung. FN-Verlag

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ Aktelles zum Bundes-Pferdefestival Die Vorbereitungen für das Deutschlandtreffen der Breitensportler am 9. und 10. Juli in Warendorf, das nächste Etappenziel der ganzjährigen Geburtstagspary der FN, laufen auf vollen Touren. Im Internet finden Sie viele hilfreiche Details: von umfassenden Teilnehmerinformationen, Nennungsformularen, Fragen und Antworten zu einzelnen Wettbewerben bis zu Übernachtungsmöglichkeiten für Zuschauer Newsletter (FN) Vereinsgründungen Den Antrag zur Aufnahme in den Württembergischen Landessportbund (WLSB) e.v. haben folgende Vereine gestellt: Islandpferdefreunde Biberach e.v. mit Sitz in Biberach, Pferdesportkreis Biberach. R.C. Heiligenbronn e.v. mit Sitz in Waldachtal, Pferdesportkreis Nordschwarzwald. WLSB/Der Sport 08/05 Quadrillenchampionate in Ochsenhausen Der Reit- und Fahrverein Ochsenhausen (Kreis Biberach) ist Ausrichter des diesjährigen Süddeutschen Quadrillenchampionats und des Quadrillenchampionats Baden-Württemberg. Am 20. und 21. August werden auf der Vereinsanlage im Klosterhof Pas de deux und Reitquadrillen zu vier und acht Pferden zu sehen sein. Kontakt: RFV Ochsenhausen e.v., Daniela Maichle, Telefon (01 72) oder Reinhad Gräser, Telefon (01 70) Jugend im Pferdesport Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport auch anstelle von Zivildienst möglich Für viele Menschen stellt sich mit dem Schulabschluss jetzt die Frage, wie es weitergeht. Nicht immer ist die Entscheidung schon eindeutig gefallen. Immer mehr junge Menschen entscheiden sich, vor Ausbildung und Beruf ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Dies ist mittlerweile auch im Sport möglich und wird dort zunehmend genutzt. Außerdem können auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die auf der Suche nach einer Einsatzstelle sind, anstelle von Zivildienst ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. Im Unterschied zum Einsatz im Zivildienst übernehmen anerkannte Kriegsdienstverweigerer, wie im freiwilligen Sozialen Jahr vorgesehen, im Sportverein oder Verband pädagogische Aufgaben in der Jugendarbeit. So leiten sie mit fachlicher Unterstützung einer Betreuungsperson im Verein zum Beispiel Kinder- und Jugendgruppen, organisieren Freizeiten und Spielfeste und unterstützen Kooperationen mit Schulen und Kindergärten. Dabei ist auch der Einsatz im Heimatverein möglich. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich das Freiwillige Soziale Jahr für junge Menschen in mehrfacher Hinsicht auszahlt. Sie gewinnen erste Erfahrungen im Arbeitsleben bei gleichzeitiger Betreuung und Schulung. Viele nutzen das Jahr häufig auch zur beruflichen Orientierung und entschließen sich in dieser Zeit zu einer sozialen oder pädagogischen Ausbildung oder zum Sportstudium. Und im späteren Berufsleben macht sich ein freiwilliges Engagement im Lebenslauf positiv bemerkbar. Zurzeit hat die Hauptbewerbungfsphase im Freiwilligen Sozialen Jahr begonnen, das am 1. September startet. Junge Menschen, die einen Platz im Sport bekommen möchten, müssen sich jetzt auf die Suche nach einer freien und geeigneten Stelle machen, die auch in der Nähe des Wohnortes liegen sollte. Informationen gibt es bei der Baden-Württembergischen Sportjugend im Internet unter: aragvid/ Vorbildliche Jugendarbeit im PSV Gohren Bereits zum zweiten Mal erhielt der Pferdesportverein Gohren (bei Kressbronn am Bodensee) am 7. Mai den Toto-Lotto-Sportjugend-Förderpreis. Der Preis wurde in diesem Jahr zum vierten Mal von der Toto-Lotto-GmbH Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für vorbildliche Jugendarbeit im Verein verliehen. Simone Schöndorfer Wettbewerb Besser essen Mehr bewegen Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft führt einen bundesweiten Konzeptwettbewerb durch, um lokale und regionale Initiativen zur Prävention von Übergewicht bei Kindern (bis Ende Grundschulalter) zu fördern. Von 2005 bis 2008 stehen dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung. Pferdesportvereine und Pferdebetriebe können hier sehr gute Kooperationspartner sein. Nähere Infos unter: Newsletter (FN)

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2005 Ausschreibung 2005: Beste Jugendarbeit im Pferdesportverband Baden-Württemberg Zum zweiten Mal schreibt der Pferdesportverband Baden-Württemberg in diesem Jahr den Preis der besten Jugendarbeit aus. Die Ausschreibung richtet sich an alle Mitgliedsvereine und Sondermitglieder des Landesverbandes. Es wird eine Gewinnsumme von Euro vom Verband ausgelobt. Der besondere Einsatz für den Ponysport in den verschiedenen Pferdesportvereinen des Verbandes wird in diesem Jahr belohnt. Der Bewertungsschwerpunkt liegt dabei auf dem Thema: Ponysport Nachwuchsreservoir der Vereine vom Spiel zum Leistungssport Die Bewerbung um den diesjährigen Preis der besten Jugendarbeit sollte deshalb Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: angebotenen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche durch den Verein/Betrieb, Art und Umfang im Ponysport, Qualifikation der Reitlehrer, Ausbilder, Betreuer, Mitarbeiter (insbesondere Fortbildungen, Weiterbildungen mit reitpädagogischen bzw. der Zielgruppe entsprechenden Inhalten), Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen im Ponysport (z. B. Hufeisen, Abzeichen, Lehrgänge etc.), außersportliche Angebote. Alle teilnehmenden Vereine/Betriebe an dieser Ausschreibung erhalten Urkunden des Pferdesportverbandes. Unter den ersten fünf platzierten Vereinen/Betrieben wird die Summe von insgesamt Euro gestaffelt aufgeteilt, um den Ponysport in den Vereinen zu unterstützen. Für den sechsten Platz gibt es einen Gutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme des Landesverbandes. Einsendeschluss ist der 30. November Teilnahmeunterlagen bitte einsenden an den Pferdesportverband Baden-Württemberg, Murrstraße 1/2, Kornwestheim. Nähere Informationen bei Gabriele Knisel-Eberhard, Telefon ( ) , knisel@pferdesport-bw.de. K/E Bundes Pferdefestival Sport Spaß Show Information Juli 2005 FN-Gelände Warendorf Pferdesport tut Deutschland gut. 100 Jahre Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Veranstaltungstermine in Baden-Württemberg (ohne Gewähr) Datum: Thema: Veranstalter/Ort: Infos unter: Trekkingritt A ETCD/Hermuthausen Tel Freizeitreiterturnier IRV Haslach (Ortenau) Tel Reitertag RV Bronnweiler Tel täg. Breitensporttag/Reitertag RV Löffingen Tel täg. Freizeitveranstaltung RFV Umkirch Tel Hügelland-Trophy d. Gespannfahrer GFVgg-Vereinigung Kraichgau Tel Reitertag PSC Immenstaad Tel Fuhrmannstag der Badische Fuhrleute Rust (b. Europapark) Tel Reitertag RV Reute Tel täg. 1. Paulter Freizeitreiter-Treffen RC Sigmaringen/Paulterhof Tel täg. Chironspringen u. Dressur SM Reuschelhof/Sonnenbühl Freizeitveranstaltung Bundeswehr RA Weingarten Tel Reitertag RV Osterburken Tel täg. Heilpäd. Arbeitsweise mit Pferden SM Fischerhof/Vöhrenbach Tel Fackelritt zur Sommersonnenwende SM Reuschelhof/Sonnenbühl täg. Gourmet-Ritt nach Waldenburg SM Höhnke/Forchtenberg Tel Reitertag RV Sindelfingen Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RG Tannenhof/Pfullingen Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RC Tauberbischofsheim Tel Voltigiertag RFV Ammerbuch Tel Rückenförderndes Longieren SM Reuschelhof/Sonnenbühl Mac Donald s Ritt SM Höhnke/Forchtenberg Tel täg. Breitensportfestival in Bayern Regionalverband Schwaben Tel Picknic-Ritt (Tagesritt) SM Reuschelhof/Sonnenbühl Voltigiertag RFV Rheinstetten Tel Voltigiertag RFV Ulm-Wiblingen Tel Voltigiertag RV Waiblingen Tel Voltigiertag RG Zöbingen Tel Voltigiertag RG Hegnach-Öffingen Tel Breitensporttag RV Knittlingen Tel Reitertag RV Blumberg Tel Reitertag RV Welzheim Tel Trab- u. Galopprennen/Rahmenprogramm RFZV Nussdorf Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RK Sondelfingen u.u. Tel Voltigiertag RC Sigmaringen Tel Breitensporttag RFZV Göbrichen Tel Tagesritt für Jugendl. ab 12 Jahren ETCD/Schwäbische Alb Tel Reitertag RFV Raidwangen Tel Breitensporttag (Shettland-Ponys) SM Ponyhof Müller/Ostf.-Kemnat Tel Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Ausgabemonats! Diese Auflistung sowie weitere Termine finden Sie im Breitensportkalender der FN unter (SM = Partnerbetrieb der FN und Sondermitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v.) PFERD UND UMWELT Pferdetransporter gestoppt: 32 Stunden weder Wasser noch Futter Die Polizei hat in der letzten Woche auf der Autobahn bei Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) einen Tiertransporter aus dem Verkehr gezogen, auf dem 19 Pferde in einem erbärmlichen Zustand waren. Die Tiere waren an Beinen, Sprunggelenken sowie Hufen verletzt und waren stark erkältet. Drei Pferde mussten nach Angeben der Polizei erschossen werden. Während der 32-stündigen Fahrt von Polen in Richtung Frankreich seien die Pferde anscheinend weder gefüttert noch getränkt worden. Die Tiere waren so kurz angebunden, dass sie nicht einmal ans Stroh auf dem Boden kamen. Die Tiere wurden in Sinsheim versorgt. Der Fahrer kam nach Zahlung von Euro wieder auf freien Fuß. (lsw) Informationen über Tiertransporte in ganz Europa und nach Übersee gibt der Verein Animals Angels e.v. in der Mozartstraße 32 in Freiburg. Telefon (07 61) , Fax (07 61) , info@animalsangels.de oder im Internet unter:

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2005 Anständige Menschen reiten auf Straßen und Wegen; die anderen bitten wir darum! Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. Neues Schutzgebiet Reiterring Oberrhein: Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet Friedrich-August-Grube Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 9 ha. Es umfasst den Verlandungsbereich des Klosterweihers und angrenzende Bereiche des ehem. Nickel-Bergwerkes auf dem Gebiet der Gemarkung Wittenschwand der Gemeinde Dachsberg, Landkreis Waldshut. Schutzzweck ist die Erhaltung der Abraumhalden, der sonstigen Strukturen des Bergwerks, der freistehenden Felsen sowie der Verlandungszone des Klosterweihers nach der FFH-Richtline. Im Schutzgebiet ist es verboten, zu reiten. Die Verordnung mit Karten ist beim RP Freiburg und beim LRA Waldshut zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. GBl. Nr. 7/2005 RECHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Gemeinnützigkeitsrecht: Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen Wird einem Verein eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit erteilt oder die Steuervergünstigung anerkannt und bei einer späteren Überprüfung der Körperschaft dann festgestellt, dass die Satzung doch den für eine Anerkennung auf Gemeinnützigkeit gesetzten Anforderungen nicht entspricht, dürfen hieraus rückwirkend keine nachteiligen Folgerungen gezogen werden. Wenn bei der tatsächlichen Geschäftsführung gegen keine Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts verstoßen wurde, muss die Körperschaft trotz der fehlerhaften Satzung für abgelaufene Veranlagungszeiträume und für das Kalenderjahr, in dem Mängel in der Satzung festgestellt wurden, als steuerbegünstigt behandelt werden. Die Körperschaftsvertreter (Vereinsvorstand) müssen den Teil der Satzung, der beanstandet wurde, so abändern, dass die Körperschaft (Verein) mit ihrer Satzung die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllt. Die hat in einer angemessenen Frist zu geschehen. Das bedeutet für die Vereine, dass eine Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen kann. Wird die Satzungsänderung innerhalb der gesetzten Frist und entsprechend der Vorgaben des Finanzamts realisiert, ist die Steuervergünstigung für das der Beanstandung der Satzung folgende Kalenderjahr auch dann anzuerkennen, wenn zu Jahresbeginn noch keine ausreichende Satzung vorgelegt wurde. Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben) vom , -IV C 4- S /04 (Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht). WLSB/Der Sport 06-07/05 Entlastung nicht erzwingbar Dem 1. Vorsitzenden eines Sportvereins war von der Mitgliederversammlung wegen angeblicher Eigenmächtigkeiten die Entlastung verweigert worden. Erbost erklärte er seinen Austritt aus dem Verein und verklagte diesen auf Entlastung. Zudem klagte er auf Feststellung, dass dem Verein keine Schadenersatzansprüche gegen ihn zustünden. Ohne Erfolg. Der Vorstand eines Vereins hat kein Rechtsanspruch auf Entlastung. Diese für das GmbH- Gesellschaftsrecht entwickelte Rechtsauffassung ist auch auf das Vereinsrecht anzuwenden. Ein Recht auf Entlastung ist weder mit deren Zweck vereinbar noch um der an sie geknüpften Rechtsfolgen geboten. Denn die Entlastung ist die Billigung der bisherigen Amtsführung und der Anspruch des Vertrauens für die künftige. Bei der Beurteilung der Amtsführung besteht aber eine breite Spanne des Ermessens, die es erlaubt, die Entlastung zu erteilen oder zu verweigern, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Es bleibt dem Betroffenen im Falle der verweigerten Entlastung nur die sogenannte negative Feststellungsklage, also der Anspruch auf gerichtliche Feststellung, dass keine Ansprüche des Vereins gegen den ehemaligen Vorstand bestehen. Oberlandesgericht Köln vom W 20/96. aragvid-suv 05/05

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/ Zuwendungen an Mitglieder Ein Verein darf seinen Mitgliedern keine finanziellen und grundsätzlich auch keine sachlichen Zuwendungen machen ( 55 Abgabenordnung). Sofern jedoch Annehmlichkeiten gewährt werden, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind, wird die Gemeinnützigkeit des Vereins dadurch nicht berührt. Hierzu hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg folgende Auslegungsgrundsätze beschlossen. Sachzuwendungen: Kleinere Aufmerksamkeiten sind unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Hierunter fallen Sachzuwendungen, zum Beispiel Blumen, Geschenkkorb, Buch oder CD, bis zu einem Wert von jeweils 40 Euro (60 DM), die dem Vereinsmitglied aus Anlass persönlicher Ereignisse wie beispielsweise Geburtstag, Hochzeit oder persönliches Vereinsjubiläum geschenkt werden. In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 Euro übersteigen. Aufwendungen für Kranz- und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40 Euro hinaus in angemessener Höhe unschädlich. Weihnachtsfeier: Zu besonderen Vereinsanlässen können Vereinsmitglieder mit Aufmerksamkeiten bedacht werden, die ebenfalls unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Hierunter sind beispielsweise die unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung zu verstehen oder ein Zuschuss für den Vereinsausflug, wie zum Beispiel die Übernahme der Buskosten, bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendes Vereinsmitglied im Jahr. Beispiel: Der Vereinskassier eines Reitervereins vollendet 2003 sein 50. Lebensjahr. Außerdem wird er 2003 für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit geehrt. Am Vereinsausflug, der Hauptversammlung und der Weihnachtsfeier nimmt er in 2003 ebenfalls teil. Dem Vereinsmitglied können vom Verein in 2003 aus Anlass seiner persönlichen Ereignisse Sachzuwendungen bis zu einem Wert von grundsätzlich insgesamt 80 Euro (2x40 Euro) und für seine Teilnahme an den besonderen Vereinsanlässen je zusätzlich eine unentgeltliche Bewirtung im Wert von insgesamt höchstens 40 Euro gemeinnützikeitsunschädlich zugewendet werden. WLSB/Der Sport 09-10/05 Zusatzversicherung: Veranstalter-Haftpflichtversicherung Viele Reitervereine veranstalten in den Sommermonaten ihre Reitturniere auf der Außenreitanlage oder auf der grünen Wiese. Dazu mieten sie gerne Festzelte an, die eine stimmungsvolle Atmosphäre verbreiten und zusätzlich zahlreiche Besucher anlocken. Im Vorfeld sollte der Organisator unbedingt prüfen, ob für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Der Sportversicherungsvertrag, der zwischen der ARAG Sportversicherung und dem jeweiligen Landessportbund geschlossen wurde, gewährt bei satzungsgemäßen Veranstaltungen Versicherungsschutz. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung der Sportversicherung schließt dabei auch Schäden ein, die durch den Betrieb des Zeltes in eigener Regie des Vereins entstehen können. So zum Beispiel dann, wenn jemand beim Auf- und Abbau zu Schaden kommt oder das Zelt während der Veranstaltung zusammenfällt und dabei Gäste verletzt werden. In solchen Fällen werden berechtigte Ansprüche schnell durch die Haftpflichtversicherung geregelt, unberechtigte Ansprüche jedoch ebenso schnell abgewehrt. Bitte beachten Sie, dass Schäden am gemieteten Zelt nur dann erfasst werden, wenn dies besonders vereinbart wurde. Die gilt zu prüfen. Die ARAG Sportversicherung hat für diesen Veranstaltungsbereich besondere Angebote als Ergänzung zur Sportversicherung erarbeitet. Diese Angebote können Vereine und Verbände bei ihrem zuständigen Versicherungsbüro ( erfragen. aragvid-arag. Pferdebetriebe sollten sich vor Veranstaltungsbeginn rechtzeitig um eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung bemühen. Fragen und Antworten zur Sportversicherung 1. Wie sind Nichtmitglieder versichert? Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht versichert. Wenn Vereine Wert darauf legen, dass Nichtmitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen. 2. Wenn etwas passiert, spricht man von einem Unfall. Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal aber die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied? 3. Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher einer Veranstaltung zu Schaden kommen? aragvid-arag Der Begriff Unfall ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird. Wenn ein Besucher den Veranstalter für einen Schaden in die Pflicht nimmt, hat der Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung (immer vorausgesetzt, die Veranstaltung ist versichert). Ist der Besucher ein Mitglied eines Vereins (z.b. Reiterverein) im Landessportbundbereich gewesen, so besteht zusätzlich Versicherungsschutz über die Sportversicherung.

9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 5/2005 Versicherung: Pferde auf der Weide Leider passieren jedes Jahr innerhalb der Weidehaltung zahlreiche Unfälle an Pferden bzw. durch Pferde. Dann ist die richtige Risikoabsicherung entscheidend, denn Schäden können sich sehr schnell finanziell nachteilig für den Pferdehalter auswirken. So ist zu unterscheiden Schäden die an dem Pferd passieren bzw. Schäden die durch das Pferd verursacht werden. Schäden an dem Pferd sind Verletzungen, Krankheiten aber auch Diebstahl. Ist die Verletzung oder die Erkrankung so schwer, dass es zum Tod, zur Nottötung oder zur dauernden Unbrauchbarkeit des Pferdes führt, dann leistet die Lebendtierversicherung. Diese Versicherung deckt auch das Risiko ab, wenn das Pferd gestohlen wird. Soll jedoch vor allem das Diebstahlrisiko abgedeckt werden, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Jahresdiebstahlversicherung. Diese Versicherung leistet bei Abhandenkommen des Pferdes, sei es im Stall oder auf der Weide. Mit eingeschlossen ist in der Jahresdiebstahlversicherung der Tod auf der Weide und im Stall, wenn dies durch Blitzschlag oder Brand passiert. Prämienbeispiel: Die Jahresdiebstahlversicherung für ein Pferd im Wert von 4000 Euro kostet inklusiv Versicherungssteuer pro Jahr 69,60 Euro. Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, sind durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu zählen auch Schäden, die das Pferd auf der Weide Dritten zufügt oder das Pferd bricht aus der Koppel aus und verursacht dabei einen Unfall im Straßenverkehr. Grundlage dafür ist 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser Paragraph begründet die sehr strenge Gefährdungshaftung für den privaten Pferdehalter. Bedingt durch das typische tierische Verhalten kann es trotz größter Sorgfalt des Pferdehalters zu Personen- oder Sachschäden kommen. Dabei haftet der private Pferdehalter (im Gegensatz zum gewerblichen Pferdehalter) auch immer dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Von einem privaten Pferdehalter wird immer dann gesprochen, wenn das Pferd hobby- oder freizeitbedingt gehalten wird. Dies gilt in den meisten Fällen für alle Freizeit- und Turnierreiter. Selbst Vereinspferde unterliegen dieser strengen Haftung, wenn der Reitverein keine überwiegend kommerzielle Ausrichtung hat. Schadenfälle im Zusammenhang mit dem Weidegang haben oft ihre Ursache durch den Weidezaun. Der Pferdehalter bzw. der Pferdehüter hat eine Sorgfaltspflicht für die korrekte Zaunausführung, die Überwachung der Zaunanlage und den Grundbedürfnissen bzgl. Wasser und Futter der Tiere. Wie muss jedoch der korrekte Zaun beschaffen sein? Die Zäune müssen gut sichtbar und keine Verletzungsgefahr für die Tiere darstellen genau wie das Weidetor auch. (Stacheldraht ist wegen der hohen Verletzungsgefahr ebenso ungeeignet wie schlecht sichtbare Drähte und Litzen). Besonders wichtig ist, dass (bei einem Abstand der Zaunpfähle von 3 bis 4 Metern) die Zaunhöhe den Pferden angepasst ist. Es werden folgende Zaunhöhen empfohlen (Draht/Litze): Kleinpferde (Tor abschließbar) Großpferde Springpferde 3. Draht/Litze 120 cm 140 cm 160 cm 2. Draht/Litze 75 cm 95 cm 100 cm 1. Draht/Litze 45 cm 50 cm 60 cm Das Weidetor ist eine Schwachstelle im Hinblick auf den Pferdediebstahl und ein Gefahrenpunkt beim Holen und Bringen der Pferde. Es muss auf jeden Fall abschließbar und vom Pferdehalter bequem mit einer Hand zu bedienen sein. Weitere Informationen können Sie erhalten in dem Heft Sichere Weidezäune herausgegeben vom Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid) e.v., Friedrich-Ebert- Straße 3, Bonn, Internet: aid@aid.de (Bestellungen an den Medienshop: bestellung@aid.de).

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