PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 01 Übungsleiter AKTUELL 2006 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon ( ) , Fax: ( ) Internet: Info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: ( ) Rolf-Berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) , Fax: (07 31) kopierland_ulm@t-online.de

2 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATION Seite 2 Fortbildungsreihe zu verschiedenen Themen rund ums Pferd Wir gehen mit der Zeit...Gehen Sie mit. Übungsleiter AKTUELL jetzt kostenlos per ! Termine Beachten! Fortbildungen für Prüfer Breitensport Pferdesportverband und Pferdezuchtverband sind bei der Messe "Pferd Bodensee" präsent PM-Veranstaltung im Haupt- und Landgestüt Marbach Lehrgang Trainer C-Voltigieren/Basissport Laichingen: Kurs mit Arbeitspferden "Reiten mit Verstand und Gefühl" Seminarreihe mit Michael Putz Die gerittene Gelassenheitsprüfung (GHP) für Sport- und Freizeitpferde FN-Service: Musterverträge jetzt per Faxabruf Vereinsgründungen in Baden-Württemberg Neue Sondermitglieder in Baden-Württemberg JUGEND IM PFERDESPORT Seite 4 APO 2006: "Juleica" Reiten und Voltigieren Württemberg: Jugendwarttagung am 18. März in Marbach WJM Distanzreiten: Aylissa Zwickl beste Deutsche DVD über das Bundespferdefestival BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Seite 5 Veranstaltungen in Baden-Württemberg PFERD UND UMWELT Seite 5 Neue Schutzgebiete Die rechtlichen Regelungen über das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr STEUERN UND FINANZEN Seite 7 Pensionstierhaltung bei gemeinnützigen Vereinen HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Seite 8 Die Transportmittelunfallversicherung Sportversicherung gilt auch für Zuschauer Übungsleiter AKTUELL jetzt 4 x im Internet! Titelbild: Die beste nachgewiesene Eignung des Fahrers ist eine gute fachliche Fahrausbildung und der Erwerb eines Deutschen Fahrabzeichens (DFA) der FN Foto: Knisel-Eberhard Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.v. für die Bereiche Breitensport/Umwelt/Mitgliederservice. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen und ausdrucken oder sich den Übungsleiter AKTUELL kostenlos per vom Pferdesportverband Baden-Württemberg zusenden lassen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an.

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/2006 TIPPS UND INFORMATIONEN Fortbildungsreihe zu verschiedenen Themen rund ums Pferd Der Förderverein der Beruflichen Schule Münsingen bietet über die Wintermonate wieder eine Fortbildungsreihe zu verschiedenen Themen rund ums Pferd an. Die Vorträge finden von Oktober bis März jeweils an einem der ersten Montage im Monat um Uhr statt. Am Montag, dem 6. Februar findet folgender Vortrag statt: "Was ist guter Reitunterricht wert?". Referent: Holger Schulze, Pferdewirtschaftsmeister er bildet Pferde vom Anreiten bis zur Grand Prix Reife aus und erzielte sowohl mit Nachwuchspferden, wie auch in Dressurprüfungen bis zur schweren Klasse zahlreiche Erfolge. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, diese wird von der Landeskommission Baden- Württemberg als Fortbildungsnachweis zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt. Die weiteren Termine der Veranstaltungsreihe sowie die jeweiligen Themen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 Euro. Interessierte Zuhörer sind zu den Veranstaltungen eingeladen. Veranstaltungsort ist die Berufliche Schule Münsingen, Bismarckstraße 19 in Münsingen, Fax ( ) , Telefon ( ) Andrea Pfirrmann Wir gehen mit der Zeit......Gehen Sie mit. Übungsleiter AKTUELL jetzt kostenlos per ! Ab dem 1. Februar 2006 senden wir auf Wunsch allen Pferdesportlerinnen, Pferdesportlern, Vereinen und Betrieben mit Internetanschluss den Übungsleiter AKTUELL kostenlos ins Haus. *** Wenn Sie an diesem Mailing-System des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg teilnehmen möchten, senden Sie einfach eine an: abel@pferdesport-bw.de oder an: Rolf-Berndt@t-online.de -Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v.- Termine beachten! Fortbildungen für Prüfer Breitensport Die Landeskommission Baden-Württemberg (LK) macht darauf aufmerksam, dass Prüfer Breitensport im Jahr 2006 zur Fortschreibung ihrer Zulassung für die nächsten zwei Jahre (bis ) an mindestens einem Fortbildungslehrgang teilnehmen müssen. Von der LK Baden-Württemberg wird dazu folgende Fortbildungsmaßnahme angeboten: Am 11. März auf der Reitanlage Wolf in Eppelheim (Rhein-Neckar- Kreis) Richten breitensportlicher Wettbewerbe. Vom 22. bis 23. Juli bietet die LK Bayern in München-Riem die Möglichkeit zur Fortbildung. Weitere Termine zur Weiterbildung sind bei der Deutschen Richtervereinigung in Warendorf erhältlich unter Die Teilnahmebestätigung ist an die LK Baden-Württemberg, Murrstraße 1/2, Kornwestheim zu senden. Prüfer Breitensport, die bis zum 31. Dezember 2006 an keinem Fortbildungslehrgang teilgenommen haben, werden zu diesem Datum von der Liste der Prüfer Breitensport gestrichen. C. E. Pferdesportverband und Pferdezuchtverband sind bei der Messe "Pferd Bodensee" präsent Der Pferdesportverband Baden-Württemberg ist bei der Messe Pferd Bodensee vom 17. bis 19. Februar mit einem Infostand im "Kompetenzzentrum Pferdezucht und Pferdesport in Baden-Württemberg" in Halle A5 vertreten. Hier bekommen alle interessierten Pferdesportlerinnen und Pferdesportler aus Vereinen und Betrieben Antworten auf Fragen von A (wie APO) über V (wie Vereinsgründung, Vereinsführung und Versicherungen) bis Z (wie Zuschusswesen) sowie Antworten auf Fragen aus der Pferdezucht. In Halle A5 befinden sich auch der Vorführring und der Info-Stand des Haupt- und Landgestüts Marbach. -dt- Veranstaltung im Haupt- und Landgestüt Marbach Am 26. Februar werden Dr. Dieter Schüle, Dr. Ulf Möller und Holger Schulze in einem Seminar im Haupt- und Landgestüt Marbach die Schwerpunkte "Auswahl und Beurteilung eines Reitpferdes", "Harmonie zwischen Reiter und Pferd" sowie "Was ist bei der Grundausbildung eines Reitpferdes zu beachten" in Praxis vorstellen. Im Anschluss daran wird Dr. Möller die Turniervorbereitung und vorstellung des jungen Reit- und Dressurpferdes behandeln. Beginn 10 Uhr, Ende gegen 16 Uhr. Die Teilnahme kostet 15 Euro, für PM 12 Euro. Anmeldungen sind nicht erforderlich jeder ist willkommen. -dt-

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/ Lehrgang Trainer C-Voltigieren/Basissport Der Pferdesportverband Baden-Württemberg veranstaltet im Mai/Juni unter der Leitung von Harald Grimm einen Lehrgang Trainer C-Voltigieren/Basissport nach der APO Lehrgangsort ist die Reitanlage Sonnenhof in Ebersbach an der Fils (Landkreis Göppingen). Der Lehrgang ist in drei Blöcken unterteilt, der Teil eins findet statt vom 5. Mai bis 7. Mai, Teil zwei vom 25. Mai bis 2. Juni und Teil drei vom 15. bis 18. Juni. Zulassungsvoraussetzungen sind: Mitgliedschaft in einem der FN angeschlossenen Pferdeportverein, Vollendung des 16. Lebensjahres, einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate, Besitz des DLA III und eines weiteren Deutschen Pferdesport- bzw. Geländeabzeichens, Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, nicht länger als zwei Jahre zurückliegt sowie den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar. Die Lehrgangskosten betragen 400 Euro. Für die Unterbringung der Pferde stehen Boxen zur Verfügung (Kosten pro Nacht 20 Euro). Die Longierpferde können gegen eine Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Anmeldungsunterlagen gibt es bei Harald Grimm, Im Grund 6, Böhmenkirch, Telefon ( ) oder gharaldgrimm@aol.com Quelle: Laichingen: Kurs mit Arbeitspferden Vom 31. März bis 2. April findet in Laichingen ein Grundkurs "Umgang mit dem Arbeitspferd" statt. In der Theorie werden Pferde- und Geschirrkunde vermittelt sowie das Arbeiten am Fahrlehrgerät und Fahrlehre im schweren Zug. In der Praxis geht es im Holzrückepfad auch um die Bodenarbeit. Den Kurs leiten Heinz Münzenmaier und Christel Erz. Arbeitspferde stehen zur Verfügung. Teilnahmegebühr 200 Euro. Kontakt: Christel Erz, Heidehofstraße 7 in Laichingen oder unter: Reiterjournal 2/06 "Reiten mit Verstand und Gefühl" Seminarreihe mit Michael Putz Wie in seinem gleichnamigen Buch "Reiten mit Verstand und Gefühl" zeigt Michael Putz, dass das klassische Ausbildungssystem Reitern und Ausbildern für die Lösung jeder Problemsituation einen Leitfaden gibt. Die Seminarreihe richtet sich an alle Reiter, unabhängig von Turnierambitionen, sowie Richter, Amateur- und Berufsausbilder. Inhaber von Ausbilderlizenzen werden die Seminare als Fortbildung mit vier Lehreinheiten anerkannt. Die Teilnahmegebühren betragen jeweils 15 Euro, für PM 12 Euro. Beginn ist jeweils um 17 Uhr. Das Seminar in Baden-Württemberg findet statt am 23. März im Reit- und Fahrverein Böblingen ( Information und Anmeldung (inklusive Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto 7286 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v., Sparkasse Münsterland-Ost, BLZ: , unter Angabe von Ort und Datum der jeweiligen Veranstaltung) an: Deutsche Akademie des Pferdes/FN, Stichwort: Akademie-Veranstaltungen, z. Hd. Claudia Gehlich, Freiherr-von-Langen-Straße 13-15, Warendorf, Telefon ( ) , Fax: ( ) oder CGehlich@fn-dokr.de FN-Aktuell 02/ Die gerittene Gelassenheitsprüfung (GHP) für Sport- und Freizeitpferde: Startschuss fällt mit der Saison 2006 Wie auch die geführte, ist die gerittene GHP ein Gemeinschaftsprodukt von Deutschlands führender Pferdesportzeitschrift "CAVALLO" und der FN. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie unter: Newsletter aus Warendorf FN-Service: Musterverträge jetzt per Faxabruf Künftig bietet die FN Pferdebesitzern und sportlern einen noch größeren Service. Per Faxabruf können Musterverträge beim FN-Service je nach Bedarf ganzjährig und 24 Stunden am Tag bezogen werden. Interessenten wählen dazu die Nummer ( ) und geben anschließend die zweistellige Durchwahlnummer des gewünschten Vertrages ein sowie die Faxnummer, an die der Vertrag versandt werden soll. Generelle Voraussetzung für die Nutzung ist eine Freischaltung der Telefonanlage für (09 00) oder ( ) Rufnummern (Info-Hotlines). Die Kosten pro Faxabruf betragen 4 Euro (im Postversand 5 Euro). Folgende Verträge können abgerufen werden: Pferdekaufvertrag "Privat", "von privat zu privat", "von privat zu Unternehmer", "von Unternehmer zu Unternehmer" (Abrufnummer-11). Pferdekaufvertrag "von Unternehmer zu privat" (-12). Reitbeteiligungsvertrag (-13). Pferdeeinstellungsvertrag (-14). Überlassungserklärung (-15). Berittvertrag (-16). Schutzvertrag/Kaufvertrag mit Nutzungseinschränkung (-17). Anstellungsvertrag Reitlehrer/Bereiter (-18). Anstellungsvertrag Pferdepfleger (-19). Pachtvertrag Reitanlage (-20). Betriebs- und Reitordnung (-21). Vertragshilfe "Sponsoring" (-22). Transportvertrag (-23). Infos gibt s beim FN-Service, Petra Schaffer, Telefon ( ) , fn@fn-dokr.de oder im Internet unter: FN-Aktuell 02/ Leonberger Pferdemarkt vom 10. bis

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/2006 Vereinsgründungen in Baden-Württemberg Den Antrag zur Aufnahme in den Württembergischen Landessportbund (WLSB) e.v. haben folgende Vereine gestellt: Pferdesportgemeinschaft Seegartenhof e.v. mit Sitz in Königsbronn, Pferdesportkreis Heidenheim. Reitverein Bergatreute-Dobelmühle mit Sitz in Bergatreute, Pferdesportkreis Oberschwaben. WLSB/Der Sport 25/05 Beim Amtsgericht Böblingen wurde am in das Vereinsregister eingetragen: Reitclub Wolfhof Schönaich e.v. mit Sitz in Schönaich, Pferdesportkreis Böblingen. Neue Sondermitglieder in Baden-Württemberg Partnerbetrieb der FN und Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. wurde folgender Pferdebetrieb: Fohlenweide/Heinrich Bentele, Wolpertswende-Mochenwangen. -dt- JUGEND IM PFERDESPORT APO 2006: "Juleica" Reiten und Voltigieren Dem wachsenden Interesse und Bedarf an attraktiven Angeboten für Jugendliche im Verein wird in der neuen Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) Rechnung getragen. Erstmals wurde die Idee kombinierter Qualifizierungen aufgegriffen und als "(Kombinierte) Jugendleiterassistenten-Ausbildung", kurz "Juleica-Reiten" und "Juleica-Voltigieren", integriert. Mit dieser Fortbildung sollen junge Leute angesprochen werden, die sich für die ehrenamtliche Vereins- und Ausbildertätigkeit fit machen wollen. Als Trainerassistenten oder Berittführer unterstützen sie die lizenzierten Trainer bei deren Aufgaben. Als Jugendleiterassistenten übernehmen sie im Verein die Mitgestaltung der Jugendarbeit, organisieren Projekte und Freizeitangebote und sind kompetente Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche. Juleica-Termine In Baden-Württemberg finden zwei Juleica-Lehrgänge statt: Vom 27. Februar bis 3. März: "Juleica-Voltigieren" Lehrgang. Vom 24. bis 29. Mai: "Juleica-Reiten" Lehrgang. Beide Lehrgänge finden an der Fachschule Voltigieren!!!!! in Neubulach statt. Infos und Anmeldungen bei Gabriele Knisel-Eberhard, Telefon ( ) , unter Online-Anmeldung: knisel@pferdesport-bw.de FN-Aktuell 02/ Württemberg: Jugendwarttagung am 18. März in Marbach Die nächste Tagung für die Jugendwarte, Jugendsprecher und Interessenten an der Jugendarbeit des Württembergischen Pferdesportverbandes (WPSV) findet am Samstag, den 18. März im Gestütsgasthof in Marbach statt. Beginn ist 10 Uhr. Neben dem Bericht des Jugendwarts Joachim Scherr, stehen Wahlen auf der Tagesordnung. Gewählt wird der Jugendwart oder die Jugendwartin des WPSV und dessen/deren Stellvertreter/In. Er oder Sie ist nach der Satzung des Verbandes Mitglied im Vorstand. Neu gewählt werden auch Jugendsprecher oder sprecherin und die Mitglieder im Jugendausschuss. Außerdem hält Joachim Scherr einen Vortrag über "Struktur des WPSV" und "Sichtungswege und Talentförderung des WPSV". Der Verband lädt zum Mittagessen ein. Am Nachmittag müssen die Jugendvertreter in Workshops und Arbeitskreisen aktiv werden. Zum Abschluss der Tagung steht eine Gestütsbesichtigung auf dem Programm. Reiterjournal 2/06 WJM Distanzreiten: Aylissa Zwickl beste Deutsche Beste deutsche Teilnehmerin bei den Weltjugendmeisterschaften Distanzreiten in Bahrain war Aylissa Zwickl aus Rosenfeld (Baden-Württemberg) mit Heiran de Lux. Die deutsche Meisterin schloss den 120 Kilometer langen Ritt mit Platz 51 ab. Die deutsche Mannschaft kam nicht in die Wertung. Teamgold holten sich die Australier, Silber ging an Frankreich und Bronze an Brasilien. Insgesamt waren 127 Reiter bis 21 Jahre aus 30 Nationen an den Start gegangen. 59 Paare beendeten den Ritt in der Wertung. FN-Aktuell 01/ DVD über das Bundespferdefestival erschienen Als Erinnerung oder Anregung zum Nachmachen hat die FN eine DVD über das Bundespferdefestival herausgebracht. Der zwölfminütige Film zeigt die schönsten Eindrücke und Bilder des Breitensportfestes, das die FN zu ihrem 100. Geburtstag auf ihrem Gelände in Warendorf Mitte Juli 2005 ausrichtete. Die DVD kann für zehn Euro (inklusive Mehrwertsteuer/keine zusätzlichen Kosten bei Versand innerhalb Deutschlands) bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Daniel Stegmann, Warendorf bestellt werden. Ein Bestellformular findet sich im Internet unter FN-Aktuell 01/

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/ BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Veranstaltungen in Baden-Württemberg (ohne Gewähr) Datum: Thema: Veranstalter/Ort: Infos unter: Voltigiertag VoltA TSV Laichingen Tel täg. Reitertag RFV Leonberg Tel Breitensporttag PZV Gärtringen Tel Vereins-Reitertag u. Vergleichskampf RV Geislingen/Steige Tel Trekkingtag in Anlehnung an TPO-E ETCD/Urbach u.dahm@web.de täg. Wanderritt "Hohenlohe im Mai" SM Höhnke/Forchtenberg Tel TREC-Sichtung SM Lefèvre/Sulz-Hopfau Tel Voltigiertag LRFV Schleglerstadt-Heimsheim Tel Brunch-Ritt SM Höhnke/Forchtenberg Tel täg. TREC-Ritt SM Lefèvre/Sulz-Hopfau Tel täg. Voltigiertag Neubulach Tel Kiddi Trec Kl. E, GHP, Basispassprüfung ETCD/Gaggenau Tel Trekkingritt Kl. E ETCD/Gaggenau Tel Mac Donalds Ritt (auch mit Kutsche) SM Höhnke/Forchtenberg Tel täg. Kindertrekkingtour ab 9 Jahre SM Höhnke/Forchtenberg Tel dt- Redaktionsschluss ist jeweils der 15. Tag des Ausgabemonats! Diese Liste und weitere Termine finden Sie auch im Breitensportkalender der FN unter (SM = Partnerbetrieb der FN und Sondermitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v.) PFERD UND UMWELT Neue Schutzgebiete Pferdesportkreis Oberschwaben: Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet "Schwarzes Moos" Das Naturschutzgebiet liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ostrach, Gemarkung Habsthal, Landkreis Sigmaringen, und hat eine Größe von rd. 11 ha. Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der schutzwürdigen Wiesenbiotope. Im Schutzgebiet sind das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet. Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspräsidium Tübingen und beim Landratsamt Sigmaringen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. GBl. Nr. 19/2005 Pferdesportkreis Böblingen: Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über den Schonwald "Mähdertal" Der Schonwald liegt auf dem Gebiet der Stadt Herrenberg und der Gemeinde Hildrizhausen, Landkreis Böblingen, und hat eine Größe von rund 122 ha. Wesentlicher Schutzzweck des Natura 2000 Gebietes ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines naturnahen Ökosystems im westlichen Schönbuch. Im Schutzgebiet ist es verboten, auf Wegen unter 3 Meter Breite und auf Fußwegen zu reiten. Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspräsidium/Forstdirektion Tübingen, der unteren Forstbehörde beim Landratsamt Böblingen, bei der Stadt Herrenberg und bei der Gemeinde Hildrizhausen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. GBl. Nr. 1/2006 Die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und das Befolgen der "12 Gebote" für das Reiten und Fahren im Gelände sind eine Selbstverpflichtung für alle Reiter und Gespannfahrer zum sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit sich, dem Pferd und der Umwelt!

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/2006 Die rechtlichen Regelungen über das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr in Baden-Württemberg Reiten und Fahren in der offenen Landschaft Reiten im Wald Reiten und Fahren im Straßenverkehr Gesetzliche Regelungen: - Naturschutzgesetz Ba.-Wü. ( 2, 49, 52) "Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Landschaft!" Gesetzliche Regelungen: - Landeswaldgesetz Ba.-Wü. ( 33, 37) "Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird!" Gesetzliche Regelungen: - Straßenverkehrsordnung ( 1, 17, 27, 28 u. a.) (Regelungen und Anordnungen gelten sinngemäß) Grundsätzlich gestattet ( 52): - nur auf hierfür geeigneten privaten Straßen und Wegen und besonders ausgewiesene Flächen. - In Naturschutzgebieten nur auf Straßen und befestigten Wegen sowie bes. ausgewiesenen Flächen. - In Biosphärengebieten: Reiten in Pflegezonen nur auf besonders ausgewiesenen Wegen u. Flächen. In der Entwicklungszone gelten d. allgem. Reitregelungen. Von der Gestattung sind ausgenommen ( 52): - Wanderwege unter 3 Meter Breite - Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade, - Kernzonen der Biosphärengebiete - Spiel- und Liegewiesen, - Feucht- u. Trockenbiotope, - Heideflächen, Brachflächen, - Stoppelfelder und Wiesen (auch außerhalb der Nutzungszeit). Beschränkungen ( 53): - vor Sperrungen hat die Naturschutzbehörde die Vereine/ Betriebe anzuhören. Grundsätzlich gestattet ( 37): - nur auf geeigneten Straßen und Wegen. - In Naturschutzgebieten nur auf Straßen und befestigten Wegen. Im Erholungswald ( 33): - nur auf besonders ausgewiesenen Wegen. Von der Gestattung sind ausgenommen ( 37): - Wanderwege unter 3 Meter Breite, - Fußwege, Sport- und Lehrpfade. - organisierte Veranstaltungen (nur mit Genehmigung der Forstbehörde), - Gespannfahren im Wald (nur mit Genehmigung der Forstbehörde). Sperren von Wald ( 38): - vor Sperrungen hat die Forstbehörde die Vereine/ Betriebe anzuhören. Der Pferdesportverband Baden-Württemberg erwartet, dass das normgerechte Verhalten der Reiter und Gespannfahrer durch die Kennzeichnung der Pferde mit den verbandsinternen (grünen) Pferdekennzeichen nach außen hin für jedermann sichtbar gemacht wird. Eine generelle, gesetzliche Kennzeichnung der Pferde ist daher nicht notwendig. Der Pferdesportverband Baden-Württemberg betrachtet die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und das Befolgen der "12 Gebote" für das Reiten und Fahren im Gelände als eine Selbstverpflichtung für alle Reiter und Gespannfahrer zum sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit sich, dem Pferd und der Umwelt. Grundsätzlich gestattet nach StVO: - auf öffentlichen Straßen und Wegen (s. auch StVZO). Grundsatz StVO 1 Grundregeln : Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Grundsatz StVO 17 Beleuchtung : Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Grundsatz StVO 27 Verbände : Geschlossen reitende Verbände müssen nach vorn durch zwei Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch zwei Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Grundsatz StVO 28 Tiere : Tiere (Pferde), die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Beim Führen eines Pferdes muss mindestens eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht verwendet werden, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist. Reiter sollten sich mindestens mit einer Stiefelleuchte mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten kenntlich machen. Geeignetes Reflexmaterial an der Kleidung, reflektierende Sicherheitswesten (für Reiter/Fahrer), reflektierende Pferdedecken und reflektierende Gamaschen für Pferde erhöhen die Sicherheit PFERDESPORTVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V. Januar 2006

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/ STEUERN UND FINANZEN Pensionstierhaltung bei gemeinnützigen Vereinen Die Pensionspferdehaltung, die in der Regel von Reit- und Fahrvereinen betrieben wird, erfüllt nach Auffassung der Finanzämter den Satzungszweck der "Förderung des Sports". Eine neuere Verfügung der OFD Düsseldorf vom bezweifelt jetzt, ob die Pensionspferdehaltung tatsächlich ein unentbehrliches Mittel zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke darstellt. Vor allem, wenn Landwirte im Einzugsbereich vergleichbare Pensionsställe betreiben. Bei Pensionspferdehaltung von gemeinnützigen Vereinen wird damit derzeit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterstellt. Für die Einnahmen muss der volle USt-Satz erhoben werden. Beim Finanzgericht Düsseldorf ist hierzu jedoch entsprechend der BFH-Entscheidung vom (BStBl 2004 II S. 672) unter dem Aktenzeichen 5 K 8542/99 U weiterhin ein Grundsatzverfahren anhängig. Bei Streitfällen sollte ggf. auf das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung geachtet werden. Das zuvor zitierte BFH-Urteil enthält zudem Hinweise, für welche besonderen Fälle ggf. doch noch eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen kann. Hier nun der Text der Verfügung: Pensionspferdehaltung durch gemeinnützige Körperschaften OFD Düsseldorf, Verfügung v , o. Az. UStG 12 Abs. 2 Nr. 3 Mit Urteil vom , V R 41/02, BStBl 2004 II S. 757 hat der BFH entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht unter den Begriff Halten von Vieh im Sinne des 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fällt. Diese Leistungen unterliegen daher nicht dem ermäßigten, sondern grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Nach dem BMF-Schreiben vom , IV B 7 - S /04/IV B 7 - S /04, BStBl 2004 I S. 851 wird es jedoch nicht beanstandet, unter den übrigen Voraussetzungen des 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG für bis zum bewirkte Umsätze bei allen noch anfechtbaren Steuerfestsetzungen den ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Hinweis auf OFD-Verfügung vom Zur Pensionstierhaltung von gemeinnützigen Körperschaften kommt der BFH in seinem Urteil vom , V R 39/02, BStBl 2004 II S. 672 zu dem Schluss, dass der ermäßigte Steuersatz gem. 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG dann Anwendung finden kann, wenn die Umsätze im Rahmen eines Zweckbetriebes gem. 65 AO erbracht werden. Dabei lässt er im Streitfall offen, ob es sich um einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb handelt und verweist den Fall an das FG Düsseldorf (FG Düsseldorf vom , 5 K 8542/99 U) zurück. Ein Zweckbetrieb im Sinne des 65 AO liegt vor, wenn 1. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, 2. die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und 3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Die Pensionspferdehaltung wird in der Regel von Reit- und Fahrvereinen betrieben, deren Satzungszweck die Förderung des Sports ist. Es erscheint regelmäßig als zweifelhaft, ob die Pensionspferdehaltung ein unentbehrliches Mittel zur Verwirklichung des satzungsmäßigen Zweckes darstellt. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass insoweit ein schädlicher Wettbewerb i.s. des 65 Nr. 3 AO gegeben ist (vgl. auch BFH-Urteil vom , I R 40/68, BStBl 1969 II S. 43). Denn regelmäßig finden sich im Einzugsbereich zu den Reitvereinen Landwirte, die Pensionsställe betreiben. Zu diesen Pensionsbetrieben treten die Vereine zwangsläufig in Wettbewerb. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass auch schon potentieller Wettbewerb für die Zuerkennung der Zweckbetriebseigenschaft als schädlich einzustufen ist (vgl. Tz. 4 zu 65 AEAO). Daher ist bis auf weiteres die Auffassung zu vertreten, dass es sich bei der Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Vereines um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne der 14, 69 AO handelt. Nach dem BFH-Urteil vom (a.a.o.) kann sich der Stpfl. darüber hinaus unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG der 6. EG-Richtlinie berufen, wenn diese ihm eine gegenüber dem nationalen Recht günstigere Rechtsposition einräumt. Danach sind bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben (gem. Vereine) an Personen erbringen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, umsatzsteuerfrei. Diese Begünstigung steht jedoch gem. Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG unter dem Vorbehalt, dass die Leistungen für die Ausübung der Tätigkeit, für die die Steuerbefreiung gewährt wird, unerlässlich sind oder wenn sie nicht im Wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Umsatzsteuer unterliegenden Unternehmern durchgeführt werden. Diese Ausschlusstatbestände sind aus den o.g. Gründen regelmäßig als gegeben anzusehen. Vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch das Finanzgericht Düsseldorf in dem in dieser Angelegenheit noch anhängigen Verfahren im zweiten Rechtszug (s.o.) ist daher, für die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung von gemeinnützigen Körperschaften ab 2005 der allgemeine Steuersatz anzuwenden. WRS-Verlag "Der Verein aktuell - Das Magazin für den Vereinsvorstand" redaktion@vereins-office.de

9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 1/2006 HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Die Transportmittelunfallversicherung Als "Persönliches Mitglied (PM)" kommen Sie automatisch durch die Mitgliedschaft bei der FN in den Genuss einer prämienfreien Transportmittelunfallversicherung der R+V. Die "Partnerbetriebe der FN und Mitglieder im Pferdesportverband Baden-Württemberg" (FN-Pferdebetriebe) kommen im Rahmen einer bei der R+V abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung in den Genuss einer prämienfreien Transportmittelunfallversicherung. Versichert ist das auf den Namen des Persönlichen Mitglieds eingetragene Pferd bzw. sich im Eigentum eines Pferdebetriebes befindlichen Pferde, die bei einem Transportmittelunfall getötet werden oder infolge eines solchen Unfalls notgetötet werden müssen. Ein Transportmittelunfall liegt zum Beispiel vor bei Umstürzen des Fahrzeugs, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen bzw. sonstigen festen oder sich bewegenden Gegenständen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Transporte innerhalb Deutschlands. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Pferd transportiert hat. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit dem Ende der Perönlichen Mitgliedschaft bei der FN bzw. mit dem Ende der Mitgliedschaft als Pferdebetrieb bei der FN und beim Pferdesportverband Baden-Württemberg. Ist ein Pferd zu Schaden gekommen, dann wird der tatsächliche Wert des Pferdes entschädigt. Um diesen zu ermitteln, werden Eckdaten wie Kaufpreis, Leistungen des Pferdes (Turniererfolge, Zuchtleistungen, Showerfolge u. a.) herangezogen. Die Maximale Entschädigung beträgt Euro pro Jahr und Persönliches Mitglied. Kommen mehrere Pferde des Persönlichen Mitglieds zu Schaden, dann wird die Gesamtversicherungssumme von Euro auf die getöteten oder notgetöteten Pferde aufgeteilt. Für Pferde im Eigentum eines Pferdebetriebes beträgt die Entschädigung 100 Prozent des nachweisbaren Wertes bis maximal Euro je Pferd. Es gibt keine Beschränkung in der Entschädigungssumme je Betrieb oder Transport. Eine spezielle Bestätigung, zum Beispiel in Form eines Versicherungsscheines erhalten die Persönlichen Mitglieder der FN nicht. Grundsätzlich ist es notwendig, dass der Transportmittelunfall polizeilich aufgenommen wird. Die Schadenmeldung erfolgt unter Einreichen des polizeilichen Berichts direkt an die R+V Allgemeine Versicherung, Frau Ursula Jouin, Taunusstraße 1, Wiesbaden, Telefon (06 11) , Fax (06 11) Informationen zu den Versicherungen rund ums Pferd finden Sie im Internet unter R+V Sportversicherung gilt auch für Zuschauer Alle Vereinsmitglieder sind über ihren Landessportbund (LSB) oder Landessportverband (LSV) mit dem weitgehenden Schutz der "Sportversicherung" versichert. Entgegen der häufig vorherrschenden Meinung umfasst sie weitaus mehr als "nur" eine Sportunfallversicherung für die aktiven Sportler. Es sind vielmehr alle Vereinsmitglieder bei satzungsgemäßen Veranstaltungen und Tätigkeiten versichert, und zwar nicht nur bei der reinen, aktiven Sportausübung. Und der Deckungsschutz erstreckt sich zudem auch auf weitere Versicherungsbereiche. Die Sportversicherung versichert den gesamten Verbands- und Vereinsbetrieb; die ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Personen, Trainer, Schieds- und Kampfrichter, Helfer bei Veranstaltungen und natürlich alle aktiven und passiven Mitglieder. Die Unfallversicherung ist das Kernstück einer jeden Sportversicherung. Nicht minder wichtig sind aber auch die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, der Krankenversicherungsschutz, die Vertrauensschadenversicherung und die Reisegepäckversicherung für Auslandsreisen. Die Vereinsmitglieder sind auch als Zuschauer versichert. Das Besondere: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb ihres LSB/LSV für alle versicherten (Pferdesport)-Veranstaltungen der Vereine die Mitglied im LSB/LSV sind. Besucht das Mitglied eine Heim- oder Auswärts (Pferdesport)-Sportveranstaltung seines Vereins hat es nicht nur auf der Sportstätte Versicherungsschutz, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg, wenn der eigene Verein eine Mannschaft, eine Riege oder Einzelsportler zur Veranstaltung gemeldet hat. Und das gilt auch bei Veranstaltungen außerhalb ihres LSB/LSV. Beachten sollte man aber, dass auch eine noch so umfassende Sportversicherung nicht alle Gefahren pauschal und obligatorisch absichern kann. Für die Versicherung zusätzlicher, individueller Risiken, beispielsweise die Kfz-Zusatzversicherung, die Vermögensschaden-Zusatzversicherung und die Gebäudeversicherungen muss der einzelne Verein selbst sorgen. Für alle Fragen rund um die Sportversicherung und mögliche Zusatzversicherungen setzen sie sich bitte mit dem Versicherungsbüro in Ihrem LSB/LSV oder der Vereinsberatung Ihres Pferdesportverbandes in Verbindung. aragvid-arag 01/06

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