PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 7 Übungsleiter AKTUELL 2004 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon ( ) , Fax: ( ) Internet: Info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: ( ) Rolf-Berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) , Fax: (07 31) kopierland_ulm@t-online.de

2 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATIONEN Seite 2 Neuregelung der Ausbildung für Lehr- und Organisationskräfte Landesregierung plant weitere Mittelkürzungen bei der Sportförderung Württembergischer Pferdesportverband lädt zum Steuerseminar ein Prüfungslehrgang zum Prüfer Breitensport Geburtsstunde der Sportregion Nordschwarzwald Umsatzsteuerurteil des BFH für pensionspferdehaltende Vereine Melanie Arnold gewinnt DM der Distanzreiter in Löffingen Deutsche Trekkingmeisterschaft in Hechingen Ausbilder im Reiten als Gesundheitssport Umweltwettbewerb des DSB für Vereine Agenda 21 Preis des LSV Baden-Württemberg FN-Fotowettbewerb Von der Lust des Reisens zu Pferd Neue Vereine und Vereinsgründungen Neu im FN-Verlag JUGEND IM PFERDESPORT Seite 4 Landesjugendplan nach unten korrigiert BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Seite 5 Veranstaltungstermine in Baden-Württemberg PFERD UND UMWELT Seite 5 Verwaltungsreform LfU stellt Schutzgebietsverzeichnis im Internet zur Verfügung HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Seite 6 Gefährliche Blütenpracht für Mensch und Tier STEUERN UND FINANZEN Seite 7 Honorarverzicht gegen Spendenquittung Online-Banking und Vertretungsbefugnis des Vorstandes RECHT Seite 7 Vereinsordnungen Übungsleiter AKTUELL jetzt 2 x im Internet: und Titelbild: Tag des Pferdes 2004 in Lörrach: Römischer Wagenlenker Kampfwagen mit Norikern (Pinzgauer) Foto: B. u. M. Vogt, Gestüt Noricum/Endenburg Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.v. für die Bereiche Breitensport/Umwelt/Mitgliederservice. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an.

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/ 2004 TIPPS UND INFORMATIONEN Neuregelung der Ausbildung für Lehr- und Organisationskräfte Der Pferdesportverband Baden-Württemberg hat in seiner vorletzten Vorstandssitzung beschlossen, dass die Ausbildung der Lehr- und Organisationskräfte zum Trainer-Reiten, -Fahren, -Voltigieren in Baden-Württemberg nur noch in folgenden vom LV vorgeschlagenen und von der FN genehmigten Ausbildungsstätten durchgeführt wird: Ausbildung der Trainer Reiten und/oder Fahren im Haupt- und Landgestüt Marbach, Landesreit- und Landesfahrschule, ( Ausbildung der Trainer Reiten im Reitsportzentrum Kenzingen, ( Ausbildung der Trainer Voltigieren im Pferdesportzentrum Neubulach, ( Diese Ausbildungsstätten bieten inzwischen Trainer-Lehrgänge in kundenfreundlichen, zeitlich gesplitteten Blöcken von sieben oder zehn Tagen an, so dass für die Lehrgangsteilnehmer eine durchgehende, vierwöchige Abwesenheit vom heimatlichen Stall nicht mehr notwendig ist. Aus diesem Grunde sahen Landesverband und Landeskommission auch keine Notwendigkeit mehr, externe Trainer-Lehrgänge zu genehmigen. -dt- Landesregierung plant weitere Mittelkürzungen bei der Sportförderung Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) mitgeteilt, dass die Landesregierung in den Eckdaten für den Doppelhaushalt 2005/2006 vorsieht, dass bei der Sportförderung gegenüber dem Ansatz 2004 nochmals jeweils 2,15 Mio. Euro gekürzt werden. Insgesamt stehen dem Sport in Baden-Württemberg damit eine Gesamtkürzung von 4,3 Mio. Euro ins Haus. Jede weitere Kürzung wird unweigerlich dazu führen, dass die Übungsleiterbezuschussung in der jetzigen Höhe nicht fortgesetzt werden kann, so der WLSB-Präsident Klaus Tappeser in seinem Infoschreiben an die Mitgliedsverbände und Sportkreise. Der WLSB-Präsident bittet alle Sportler eindringlich, auf ihre Abgeordneten zuzugehen und sie von diesen Planungseckdaten zu unterrichten. Machen Sie dabei deutlich, dass die Umsetzung dieser Sparvorhaben nur zu Lasten der Übungsleiter erfolgen können wird. Ich bin mir sicher, dass wir alle dies nicht hinnehmen wollen! schreibt der Präsident weiter. WLSB/Der Präsident vom Württembergischer Pferdesportverband lädt zum Steuerseminar ein Der Württembergische Pferdesportverband (WPSV) lädt seine Mitglieder (pro Verein ist eine Person zugelassen) am 27. November zum Seminar Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen nach Bad Boll ein. Das Seminar findet von 9.30 bis Uhr statt. Die Kosten für das Seminar betragen pro Person 10 Euro. Anmeldungen können nur schriftlich mit beigefügtem Verrechnungsscheck, genauer Anschrift und Vereinsstempel an die Geschäftsstelle des Verbandes, Murrstraße 1/2, Kornwestheim erfolgen. Anmeldeschluss ist der 5. November, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Anmeldung. Sofern noch Plätze frei sind, können auch Mitglieder aus den Regionalverbänden Nordbaden und Südbaden teilnehmen. Prüfungslehrgang zum Prüfer Breitensport Die Landeskommission (LK) Baden-Württemberg führt am 30. und 31. Oktober einen Lehrgang zum Prüfer Breitensport im Reitsportzentrum Kenzingen durch. Zulassungsvoraussetzungen sind die Qualifikation Trainer B- Breitensport (Reiten), (die Möglichkeit zum Erwerb dieser Qualifikation besteht bei dem vom 19. bis 29. Oktober vorgeschalteten Lehrgang Trainer B-Breitensport (Reiten) im Reitsportzentrum Kenzingen, Voraussetzung ist hier die Qualifikation Trainer-C Reiten), sowie das Mindestalter 23 Jahre. Nach erfolgreicher Prüfung sind die Teilnehmer berechtigt, breitensportliche Wettbewerbe gemäß 100 bis 107 LPO zu prüfen. Ausgenommen hiervon sind Voltigierspiele ( 104 LPO), Wettbewerbe im Formationsreiten und -fahen ( 106 LPO). Eine Gelassenheitsprüfung (GHP) darf nur in Verbindung mit einem Turnierrichter mit der Mindestqualifikation DL/SL geprüft werden. Der Prüfungslehrgang zum Prüfer Breitensport beginnt am 30. Oktober um 10 Uhr und endet am 31. Oktober gegen 16 Uhr. Schriftliche Anmeldungen -mit reiterlichem Lebenslauf, Zeugniskopie der Trainer B-Breitensport (Reiten) Prüfung, Vereinsbestätigung über die Mitgliedschaft in einem der FN angeschlossenen Verein und aktuellem polizeilichem Führungszeugnis- bitte bis spätestens 5. Oktober an das Reitsportzentrum Kenzingen (Markus Lämmle), Franzosenstraße 18, Kenzingen senden. Informationen gibt es im Internet unter bei Markus Lämmle unter Telefon (01 71) sowie bei der LK, Claudia Eiser, Telefon ( ) C.E. Geburtsstunde der Sportregion Nordschwarzwald Auf Initiative der Sportkreisvorsitzenden von Calw und Pforzheim/Enzkreis und der Vorsitzenden im Pferdesportkreis Nordschwarzwald und im Reiterring Hügelland kam es zu einem ersten sportlichen Vergleichswettkampf in der Region Nordschwarzwald. Über Sportkreis und Sportbundgrenzen hinweg trafen sich an Fronleichnam in der Reitsportanlage Buckenberg des Pforzheimer Reitervereins die Aktiven, Reiterinnen, Reiter, Jugendliche und junge Reiter des Pferdesportkreises Nordschwarzwald und des Reiterrings Hügelland zu einem Reitturnier in Dressur, Klasse A und L und Springen, ebenfalls Klasse A und L. Den Wanderpreis für die Mannschaftswertung gewannen die Reiterinnen und Reiter des Reiterrings Hügelland mit 190 Punkten vor der Mannschaft aus dem Pferdesportkreis Nordschwarzwald (137 Punkte). SPORT in Baden 7/2004

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/ Umsatzsteuerurteil des BFH für pensionspferdehaltende Vereine Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Pensionspferdehaltung in gewerblichen Pferdebetrieben hat der BFH nunmehr auch in einem zweiten Urteil zur Pensionspferdehaltung in gemeinnützigen Pferdesportvereinen Stellung bezogen. Eine aktuelle Sachstandsschilderung für Pferdesportvereine und weitere Infos unter: FN-Newsletter vom Melanie Arnold gewinnt DM der Distanzreiter in Löffingen Melanie Arnold aus Kirchheim/Teck ist neue Deutsche Meisterin der Distanzreiter. Die 27-jährige Betriebswirtin ritt die 160 Kilometer lange, bergige und steinige Strecke rund um Löffingen im Schwarzwald auf ihrer Araberstute Nadira in neun Stunden und 42 Minuten. Das entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 16,48 Stundenkilometern. Die Bronzemedaille ging an Melanies Cousine Rebecca Arnold aus Nürtingen mit Zahib in der Zeit von 09:51:45. fn...aktuell 14/04 Deutsche Trekkingmeisterschaft in Hechingen Der Erste Trekking Club Deutschlands (ETCD) veranstaltet einen Sternwanderritt und -fahrt sowie ein Reiterzeltlager zur Deutschen Trekkingmeisterschaft vom 20. bis 22. August auf der Reitanlage des Reitverein Hechingen im Zollernalb-Kreis. Startberechtigt sind alle Reiter (Mindestalter 12 Jahre). Zwei bis maximal vier Reiter können ein Team bilden. Zugelassen sind alle sechsjährigen und älteren Pferde und Ponys. Die Wertung erfolgt nach TPO, die Aufgabe ist ein Trekkingritt C nach TPO Trekking Magazin 2/2004 Ausbilder im Reiten als Gesundheitssport Innerhalb der Pferdesportvereine gewinnt das Thema Gesundheitssport immer mehr an Bedeutung. Haben die Lizenzierten Ausbilder in Ihrem Verein Lust, sich speziell auf diesem Gebiet fortzubilden? Die Deutsche Akademie des Pferdes der FN bietet hierzu für Ausbilder eine Ergänzungsqualifikation an. Nähere Infos unter: FN-Newsletter vom Umweltwettbewerb des DSB für Vereine Seit der Weltumweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro spricht man vom Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, also einer Lebensweise, die nicht auf Kosten künftiger Generationen geht. Diesen Gedanken möchte der Deutsche Sportbund (DSB) mit dem neuen Vereinswettbewerb zusätzliche Impulse geben. Er wird dabei von der Aktion Saubere Landschaft (ASL) unterstützt, die sich eine nachhaltige Förderung des Umweltbewusstseins zum Ziel gesetzt hat. Der Vereinswettbewerb konzentriert sich auf die im neuen Werkheft Umweltschutz im Sportverein (zu beziehen über den DSB) zur DSB-Kampagne Sport tut Deutschland gut beschriebenen Themenfelder Abfall, Wasser, Energie, Mobilität, Naturschutz und Umweltmanagement. Vereine oder Vereinsgruppen können sich mit entsprechenden Projekten bewerben. Die Projekte sollen abgeschlossen sein oder sich in einem Stadium befinden, das eine Bewertung möglich macht. Projekte, die vor dem 1. Januar 2004 fertiggestellt wurden, können nicht mehr teilnehmen. Den erfolgreichen Teilnehmern winken folgende Preise: 1. Platz: Euro, 2. Platz: Euro, 3. Platz: Euro, Platz: je 500 Euro. Weitere Informationen und die Teilnahmeunterlagen als download erhalten sie unter Einsendeschluss ist der 30. Oktober WLSB/Der Sport 14/04 Agenda 21 Preis des LSV Baden-Württemberg Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) lobt in diesem Jahr zum zweiten Mal nach 2001 einen Agenda 21-Preis aus. Ziel des Preises ist es, bestehende Agenda-Projekte und -Prozesse in Sportverbänden und Sportvereinen zu fördern und zu honorieren sowie stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken. Der Wettbewerb ist mit Preisgeldern von insgesamt Euro dotiert. 1. Preis: Euro, 2. Preis 500 Euro, 3. Preis 250 Euro. Teilnahmeberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des LSV und der drei Sportbünde in Baden-Württemberg, d. h. alle Fachverbände, Sportkreise und Vereine. Einsendeschluss ist der 31. Juli Die komplette Ausschreibung finden Sie unter bzw. unter Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an den LSV c/o Badischer Sportbund Nord, Bernhard Hirsch, Am Fächerbad 5, Karlsruhe, Telefon (07 21) WLSB/Der Sport 14/04 Hengstparaden im Haupt- und Landgestüt Marbach in Gomadingen-Marbach (Kreis Reutlingen) Sonntag, 26. September + Samstag 2. Oktober + Sonntag, 3. Oktober 2004 Beginn jeweils 12 Uhr

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/2004 FN-Fotowettbewerb Von der Lust des Reisens zu Pferd Haben Sie schöne Bilder vom Reisen zu Pferd? Dann schicken Sie diese doch zur FN nach Warendorf und nehmen Sie am Fotowettbewerb teil. Die FN hat das 1. Europäische Wanderreitersymposium vom 7. bis 9. September in Prüm/Eifel (Infos unter Wanderreitsymposium.de) zum Anlass genommen, diesen Fotowettbewerb auszuschreiben. Weitere Infos zur Ausschreibung und den Preisen finden Sie unter FN-Newsletter vom Neue Vereine und Vereinsgründungen Das Präsidium des Badischen Sportbundes Nord hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004 folgende Vereine aufgenommen: Reitclub Elsenz e.v. Kreis Sinsheim, Reiterring Kraichgau-Neckar-Odenwald. Verein für therapeutisches Reiten Hippotreff Waghäusel e.v. Kreis Bruchsal, Reiterring Hardt. SPORT in Baden 7/2004 Beim Amtsgericht Pforzheim wurde am in das Vereinsregister eingetragen: Verein zur Förderung des Reitsports in Neulingen-Gröbrichen mit Sitz in Neulingen-Gröbrichen, Reiterring Hügelland. Staatsanzeiger vom (Der Eintrag beim Amtsgericht bewirkt nicht automatisch die Aufnahme in den Landessportbund und in den Sportfachverband. Anm. der Red.) Neu im FN-Verlag In der zweiten Auflage sind die Richtlinien, Band3, Voltigieren, nun erhältlich. Die einzelnen Kapitel wurden gemäß LPO 2004 aktualisiert, das Technikprogramm wurde zusätzlich aufgenommen. Überarbeitet wurde das Kapitel 4 Voltigierpferd, im Kapitel 11 wird auf die Frage Tragen von Helmen ausführlich eingegangen. Ergänzt wurden auch Literaturliste und Schlagwortverzeichnis. Die Richtlinien kosten 12,80 Euro und sind im FN-Verlag sowie im Buch- und Reitsportfachgeschäften erhältlich. fn...aktuell 13/04 Erlebniswelten Wanderreiten. Der FN-Verlag hat seine Angebotspalette erweitert und sein erstes Buch zum Wanderreiten herausgebracht. Die Autorin ist Christine Lange. Dieses Buch liefert Ihnen das notwendige Basiswissen fürs Wanderreiten und begleitet Sie anhand lebendiger Beispiele auf Ihrem Weg vom Normalreiter zum künftigen Wanderreiter. Weitere Infos unter: FN-Newsletter vom JUGEND IM PFERDESPORT Landesjugendplan nach unten korrigiert Im Frühjahr dieses Jahres hatte das Kultusministerium mitgeteilt, welche Auswirkungen die Kürzungen im Landeshaushalt auf die Fördersätze des Landesjugendplans 2004 voraussichtlich haben würden. Leider mussten diese Planzahlen für Tages- und Prozentsätze aufgrund von -teilweise erheblichen- Bedarfssteigerungen in den Anträgen nochmals nach unten korrigiert werden. Für 2004 bewilligten die Regierungspräsidien gegenwärtig folgende Fördersätze: Jugenderholungsmaßnahmen - Kinder aus finanziell schwachen Familien:...5,10 Tag/Tn - Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten und Nichtbehinderten:...8,70 Tag/Tn - Pädagogische Betreuer/Innen (IST-Ergebnis):... 7,70 Tag/Tn - Zelte und Zeltmaterial:...20% (vorläufig) - Lehrgänge für Jugendleiter/Innen (IST-Ergebnis):...8,70 Tag/Tn - Seminare in allen Bildungsbereichen (IST-Ergebnis)...8,70 Tag/Tn - Maßnahmen in allen Bildungsbereichen:...30% (max. Summe pro Antrag ) - Fahrten zur politischen Bildung:...30% - Internationale Jugendbegegnungen im/mit... Inland:...3,00 Tag/Tn Ausland:...20% der Fahrtkosten Partnerregion:...5,00 Tag/Tn 30% der Fahrtkosten - Fahrten zu Gedenkstätten:...30% der Fahrtkosten - Bildungsmaßnahmen zu Drogenprävention, nämlich... Seminare:...8,70 Tag/Tn Maßnahmen:...30% (max. Summe pro Antrag ) - Gesellschaftliche Eingliederung junger Aussiedler/Innen:...(Quoten liegen noch nicht vor) - Freizeiten mit Kindern aus Tschernobyl:...5,10 Tag/Tn WLSB/Der Sport 14/04

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/ BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Veranstaltungstermine in Baden-Württemberg (ohne Gewähr) Waageritt nach Löchgau SM W. Kölle GbR/Bönnigheim Tel Orientierungsritt RFV Waldburg Tel Dtsch. Trekkingmeisterschaft 2004 ETCD/RFV Hechingen Tel Fahrertag RFV Aach-Linz Tel Reitertag RFV Aach-Linz Tel Bauernrennen in Nellingen-Aichen Aichen Tel Tag des Pferdes mit Wanderritt RFV Merklingen/Alb Tel Orientierungsritt TSV Ratzenried Tel Reitertag RFV Gundelsheim Tel Fahrertag RFV Vörstetten Tel Ellwanger Pferdetage PSK Ostalb Tel Stern- und Trailritt RF Hüffenhardt Tel Fuhrmannstag in Herrenberg-Kuppingen Kuppingen Tel Pferdewallfahrt auf dem Letzenberg Gemeinde Malsch Tel. N.N PM-Schulpferde-Cup RV Mannheim Tel Breitensporttag LRFV Alb/Fils-Böhmenkirch Tel Allroundturnier in Zierolshofen RR Ortenau Tel Vierkampf (Reiten) Waldachtal Tel Wanderritt in Aichalden ETCD/SM Andrea Stehle Tel Gelassenheitsprüfung (GHP) RC Tauberbischofsheim Tel Reitertag RV Rotensohl Tel Breitensporttag in Kämpfelbach RR Hügelland Tel Breitensporttag in Karlsbad RR Hügelland Tel PM-Schulpferde-Cup RV Karlsruhe Tel Lehrgang Trainer B-Breitensport (Reiten) SM RSZ Kenzingen Tel Viekampf (Reiten) Herbertingen Tel Lehrg. mit Prüfung Prüfer Breitensport SM RSZ Kenzingen Tel Jahresausfahrt PSK Böblingen Tel PM-Schulpferd-Cup RV Überlingen Tel dt- Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Ausgabemonats! Diese Auflistung sowie weitere Termine können Sie im Breitensportkalender der FN unter nachlesen. (SM = Partnerbetrieb der FN und Sondermitglied im LV Baden-Württemberg) PFERD UND UMWELT Verwaltungsreform Durch die 2005 in Baden-Württemberg in Kraft tretende Verwaltungsreform sind mehr als 450 Behörden, von denen 350 abgebaut, zusammengelegt, oder eingegliedert werden, betroffen. Für den Bereich der Freizeitreiterei ergeben sich neue Ansprechpartner auf neuen Ebenen. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche: Forst: Die Staatlichen Forstämter werden in die Landratsämter und Stadtkreise integriert. Die Forstdirektionen Freiburg und Tübingen gehen an die dortigen Regierungspräsidien, die in diesem Bereich auch für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart zuständig sind. Flurneuordnung: Die Aufgaben der Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung gehen in den Landkreisen auf die Landratsämter über, für das Gebiet der Stadtkreise werden sie den Regierungspräsidien übertragen. Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung wird in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert. -dt- Anständige Menschen reiten nur auf Straßen und Wegen; die anderen bitten wir darum! - Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. -

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/2004 LfU stellt Schutzgebietsverzeichnis im Internet zur Verfügung Die Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) gibt ein Verzeichnis der Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg heraus. Dieses erscheint jetzt erstmals als Internet-Verzeichnis mit Kartenangebot. Erfasst und kartenmäßig aufbereitet sind dort die bis zum 31. Dezember 2002 in Baden-Württemberg ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturparks und Waldschutzgebiete. Der Kartenservice des Schutzgebietsverzeichnisses bietet die Möglichkeit, die Lage der Schutzgebiete in beliebigem Maßstab auf einer Karte darzustellen, dort verschiedene Schutzgebietskategorien anzuzeigen und die erstellten Kartenausschnitte direkt auszudrucken. Zu jedem Gebiet sind Steckbriefe hinterlegt, die u. a. eine Kurzbeschreibung mit Angaben zu Lage und Größe des Gebiets enthalten. Auch die Verordnungstexte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete können angezeigt werden. Die LfU plant einen weiteren Ausbau und die Aktualisierung des Schutzgebietsverzeichnisses bis Das Schutzgebietsverzeichnis steht im Internet unter zur Verfügung. Der Jäger in B.-W. 7/2004 TREC Weltchampionat im Wanderreiten und Europa-Championat Junioren Mondiale TREC World TREC Championship September 2004 Zweibrücken / Germany Information: Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken Telefon: (0049 (0) , tourist@zweibruecken.de Internet: HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN Gefährliche Blütenpracht für Mensch und Tier Endlich lädt das Wetter wieder zum Aufenthalt im Freien ein. Kind und Kegel, Hund und Pferd, alle sind in Wald und Feld unterwegs. Aber in der Natur gibt es versteckte Gefahren, besonders für Kinder, die zwar mit den gefahren des Straßenverkehrs vertraut sind, aber oft nicht mehr mit denen der freien Natur. Besonders gefährdet sind Kleinkinder unter sechs Jahren. Aus Neugier probieren sie die bunten Beeren. Da ihr Geschmackssinn noch nicht voll ausgeprägt ist, lassen sie sich auch von bitterem Geschmack nicht abschrecken. Bei Kleinkindern reichen schon geringe Mengen, um Übelkeit und Schwindel hervorzurufen, warnt Mechthild Herbort, Gärtnerin und Umweltingenieurin des R+V-Infocenters (Homepage: Sie rät Eltern deshalb, auch beim Pflanzenkauf für den heimischen Garten vorsichtig zu sein und bereits gesetzte giftige Pflanzen entweder zu entfernen oder vor dem Zugriff ihrer Kinder zu schützen beispielsweise durch Abschneiden der erreichbaren Zweige oder durch einen Zaun (Das gilt z. B. auch für die Grünanlagen einer Reitsportanlage, Anm. d. Red.). Vor allem farbenfrohe Sträucher und Bäume wie Engelstrompete, Goldregen und Wandelröschen sind riskant. Ihre Blätter, Blüten und Früchte sind besonders giftig und können schon innerhalb kurzer Zeit zu starken Vergiftungserscheinungen führen. Ebenfalls gefährlich: einzelne Teile von Eibe, Rizinus, Efeu und Kirschlorbeer sowie die ganze Pflanze bei Oleander und Pfaffenhütchen. Auch im Wald ist Vorsicht angesagt: Die Tollkirsche, deren tödliche Dosis bei Kindern schon bei nur 3 bis 5 Beeren liegt und deren Beeren auch noch süß schmecken, ist nur ein Beispiel. Der Gemeine Seidelbast ein weiteres: Fast ein Drittel aller Seidelbastvergiftungen verlaufen tödlich. Aber nicht allein der Mensch, auch das Tier ist gefährdet. Gerade bei Pferden, die sich beim Ausritt gerne mal ein Häppchen ergattern, sollte man die heimischen Pflanzen kennen, um sicherzustellen, dass sie auch bekömmlich sind. Wissen Sie wie Liguster aussieht? Schon 100 bis 150 Gramm dieser Pflanze wirken beim Pferd tödlich. Auch Hunde und Katzen können sich vergiften, so wirken 200 Gramm der Blätter des beliebten Kirschlorbeer (Lorbeerkirsche) bei Kleintieren tödlich. R+V,

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/ STEUERN UND FINANZEN Honorarverzicht gegen Spendenquittung Wer als Freiberufler (z. B. auch als Trainer o. ä.) auf sein ihm zustehendes Honorar verzichtet und statt der Auszahlung eine Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung verlangt, hat die Einnahme als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erklären und zu versteuern. Das FG Baden-Württemberg hat durch Gerichtsbescheid vom , Az: 14K140/03, hierzu nochmals klargestellt, dass diese steuerrechtliche Vorgabe grundsätzlich zu beachten ist, mit der Maßgabe, dass auch ein Honorarverzicht als Spende beim Spender zwingend voraussetzt, dass dieser Betrag zunächst als Einnahme erfasst wird. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Spender den Rechnungsbetrag in bar entgegengenommen und dann sofort wieder als Spende zurückgibt. Im entscheidenden Rechtsstreit ging es um einen Freiberufler, der gegenüber einem gemeinnützigen Verein auf den Ausgleich der Rechnung für die Erstellung eines Software-Programms verzichtet hatte. Dies mit dem Vermerk auf der Rechnung Auf den Ausgleich der Rechnung wird verzichtet und dem gemeinnützigen Verein als Spende zugedacht. Der Freiberufler erhielt seine Spendenbescheinigung, die er als Sonderausgabe dann im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machte. Sein Wohnsitz-Finanzamt setzte diesen Betrag als Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusätzlich fest, berücksichtigte dafür aber die Spende bei den Sonderausgaben. Das FG stellte hierbei zutreffend fest, dass die in der Rechnung getroffene Bestimmung über die Verwendung des in Rechnung gestellten Betrags als Spende hier zugleich ein Einnahme-Zufluss vorliegt, bei einem Abfluss als Spende. Auch dieses Gericht bestätigt daher die Möglichkeit des Honorarverzichts gegen eine Spendenquittung, wobei für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung durch die Vereine selbst natürlich zunächst darauf geachtet werden muss, dass für eine erbrachte Leistung ein Geldanspruch zunächst besteht. BSB-Info 7/2004 Online-Banking und Vertretungsbefugnis des Vorstandes Banken von Vereinen, die am Online-Banking teilnehmen wollen, haben vereinzelt gefordert, dass der Verein in seiner Satzung das Prinzip der Einzelvertretungsbefugnis einführen muss. Vereine, die dies nicht haben und z. B. das Vier-Augen-Prinzip (d. h. gemeinschaftliche Vertretung von zwei Vorstandsmitgliedern) in der Satzung verankert haben, sollen daher ihre Satzung ändern. Grund ist wohl, dass die Bank sicherstellen will, dass derjenige im Verein, der eine Überweisung per PC ausführt, auch die alleinige Vertretungsbefugnis nach 26 BGB haben soll. Für diese Forderung der Bank besteht keine Rechtsgrundlage im Vereinsrecht. Das Ausstellen einer Überweisung am PC im Rahmen des Online-Banking ist ein Akt der Geschäftsführung und nicht der Vertretung des Vereins nach 26 BGB, so dass es keine Rolle spielt, welches Vorstandsmitglied oder sonstiger beauftragter (z. B. Mitarbeiter/-in) des Vereins eine Überweisung via Internet tätigt. Es ist Sache des Vereins intern, wer die TAN-Nummer und den PIN-Code der Bank erhält. BSB-Info 5/2004 Recht Vereinsordnungen Aus der Ermächtigungsgrundlage der Vereinssatzung muss sich ergeben, welches Vereinsorgan für den Erlass der Vereinsordnung zuständig ist. Sofern in der Satzung nichts geregelt ist, ist die Mitgliederversammlung ( 32 Abs. 1 S. 1 und 40 BGB) zuständig. Die Zuständigkeit kann jedoch per Satzungsbestimmung auf ein anderes Organ übertragen werden. Dies bedeutet, dass die Mitgliederversammlung von ihrer Kompetenz Gebrauch machen und die Zuständigkeit auf ein anderes Organ (z. B. den Vorstand) übertragen kann. Diese Kompetenzübertragung muss aber in der Satzung genau geregelt werden. Beispiel: Allgemeine Ermächtigungsgrundlage... Vereinsordnungen 1. Der Vorstand wird ermächtigt, Vereinsordnungen zu beschließen, die vom Vereinsausschuss zu genehmigen sind. 2. Alle Vereinsordnungen müssen den Mitgliedern in der Vereinszeitschrift bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für Änderungen und Aufhebungen. 3. Alle Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung und werden nicht in das Vereinsregister eingetragen. 4. Verordnungen können für folgende Bereiche erlassen werden: Finanz- und Kassenwesen Betriebs- und Reitordnung Reithallen-/Anlagen-Benutzungsordnung Jugendordnung Ehrenordnung Der Verein 2/2004

9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 7/2004 Zwölf Gebote für das Fahren im Gelände Verschaffe deinen Pferden täglich ausreichend Bewegung im Gespann oder unter dem Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddock! Gewöhne deine Pferde behutsam an den Straßenverkehr und an das Gelände; verwende die vorgeschriebene Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht! Unternehme alle Ausfahrten mit Beifahrern/innen zusammen mit anderen auf dem Wagen oder in der Kutsche macht die Ausfahrt mehr Spaß und ist sicherer! Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich, die Pferde und den Wagen oder die Kutsche! Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug, Geschirr, Leinen und Wagen oder Kutsche! Kennzeichne deine Pferde vor der Ausfahrt ins Gelände mit den grünen Pferdekennzeichen der Pferdesportverbände! Fahre nur auf Straßen und Wegen oder besonders ausgewiesenen Flächen, niemals querbeet; meide Fuß- und Rad- und Wanderwege, Sport- und Lehrpfade und Biotope; fahre nur auf Waldwegen, wenn dafür eine Erlaubnis vorliegt! Verzichte auf eine Ausfahrt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Niederschläge weich geworden sind und passe dein Tempo dem Gelände an! Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannen und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit zu allen! Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadensersatz! Spreche mit Fahr- und Reitkollegen/innen, die gegen diese Regeln verstoßen! Du bist Gast in der Natur; deine Pferde bereichern die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst! Schaffe dem Fahrsport Sympathien, keine Gegner!

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