Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der öv-ticket App vbl und den Erwerb und von Mobile Tickets TV LU/OW/NW I. ANWENDBARE BESTIMMUNGEN Die Verkehrsbetriebe Luzern AG («vbl») ist Partnerin des Tarifverbundes Luzern, Obwalden, Nidwalden («TV LU/OW/NW»). Wenn im Nachfolgenden vbl erwähnt wird, ist der Tarifverbund Luzern, Obwalden, Nidwalden jeweils mitgemeint. Für die Beförderung von Personen mit Mobile Tickets im TV LU/OW/NW gelten die Bestimmungen des Verbundtarifs der Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden T651.5 in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen, sofern sich aus den vorliegenden AGB nicht etwas anderes ergibt. Die Bestimmungen des Verbundtarifs der Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden T651.5 und die weiteren anwendbaren Tarifbestimmungen sind sowohl bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen von vbl als auch online unter folgendem Link einsehbar: Die vorliegenden AGB beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Benutzern der öv-ticket App («App») bzw. den Inhabern von Mobile Tickets («Kunde») und vbl. II. öv-ticket APP vbl A. Download der App Über die öv-ticket App vbl («App») können Mobile Tickets gekauft und als elektronische Kopie auf dem Smartphone des Kunden gespeichert werden. Die App kann in den App Stores von Google Play und itunes gratis heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt den vorliegenden Bedingungen. B. Nutzung der App Für die bestimmungsgemässe Nutzung der App muss sich der Kunde vor dem ersten Kauf eines Mobile Tickets mit folgenden Angaben registrieren: (1) Kredit- bzw. Debitkarteninformationen (2) -Adresse (optional, insbesondere notwendig falls die Zustellung von Quittungen verlangt wird) Die Angaben des Kunden werden von vbl gespeichert und können, sofern für die Nutzung der App erforderlich oder nützlich, Dritten zur Verfügung gestellt werden. Solche Dritte sind insbesondere Vertragspartner der vbl, die für das Entwickeln, Betreiben und Pflegen der App zuständig sind, sowie der Payment Provider. vbl hält sich an die anwendbare Datenschutzgesetzgebung (vgl. Ziff. IV). Die Kreditkarten- und Debitkartendaten werden aus Sicherheitsgründen nur beim Payment Provider, nicht jedoch auf dem Smartphone des Kunden gespeichert. Wird die registrierte Kredit- oder

2 Debitkarte gesperrt, können zu Lasten der registrierten Kredit- oder Debitkarte keine weiteren Mobile Tickets über die App erworben werden. Der Kunde kann als zusätzlichen Schutz optional ein Passwort für den Zahlungsvorgang einrichten. Der Kunde muss jedoch selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ein Anspruch auf die Nutzung der App besteht nicht. C. Lizenz Mit der Registrierung des Kunden gewährt vbl dem Kunden eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch dieser zugrundeliegendes Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden. D. Kündigung vbl kann ohne Grund und ohne Vorankündigung den Lizenzvertrag mit dem Kunden jederzeit kündigen und ist jederzeit berechtigt, die App vom Markt zu nehmen. E. Haftung vbl kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Kunden. Der Kunde muss insbesondere selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung von vbl im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware (Viren, Trojaner etc.), wird, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. Ist der Erwerb eines Mobile Tickets über die App aus technischen Gründen nicht möglich, so lehnt vbl jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab. III. MOBILE TICKETS A. Sortiment Mobile Tickets 1. Verfügbare Verbundfahrausweise Die folgenden Verbundfahrausweise können als Mobile Tickets erworben werden: a) Mobile Tickets Einzelbillette (1) TV LU/OW/NW-Einzelbillette für Kurzstrecken und alle Zonen im Verbundgebiet (2) TV LU/OW/NW-Zentrums-Tageskarten für die Zone 10 sowie für alle Zonen im Verbundgebiet b) Mobile Tickets Mehrfahrtenkarte (3) Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken sowie für alle Zonen im Verbundgebiet (4) Multi-Tageskarten für alle Zonen im Verbundgebiet Es ist vorläufig nicht möglich Gruppenbillette und Abonnemente als Mobile Tickets zu erwerben.

3 Sämtliche Mobile Tickets Einzelbillette sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs und für die auf dem Ticket angegebene Zeitdauer gültig. Es ist zurzeit nicht möglich Mobile Tickets Einzelbillette zu erwerben, die ab einem späteren Zeitpunkt gültig sind. Mobile Tickets Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrtantritt unter Angabe des Abfahrtortes zu entwerten. Sie sind ab dem Zeitpunkt der Entwertung und für die auf der Mehrfahrtenkarte angegebene Zeitdauer gültig. Der Erwerb von Mobile Tickets für die erste Klasse ist nur bei Fahrten auf Bahnstrecken im Verbundnetz sinnvoll. Auf dem gesamten Busnetz der Zentralschweiz gilt eine Einheitsklasse (Einstellung 2. Klasse ). 2. Mobile Tickets für Mitreisende Der Kunde kann pro Reise bis zu 8 Mobile Tickets Einzelbillette erwerben oder ein Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte für mehrere Personen entwerten. Beim Kauf bzw. der Entwertung von Mobile Tickets für Mitreisende muss der Kunde zusammen und in unmittelbarer Nähe mit den Mitreisenden auf derselben Strecke (gleicher Anfangs- und Endpunkt) reisen. Mitreisende, welche sich nicht in Begleitung des Kunden befinden, welcher das gültige Mobile Ticket auf seinem Smartphone vorweisen kann, fahren ohne gültigen Fahrausweis. 3. Mobile Tickets für Hunde und Velo Für Hunde und Velo können gemäss Tarifbestimmungen Mobile Tickets zum ermässigten Fahrpreis zweiter Klasse erworben werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Mitreisende gemäss Ziffer III.A.2. B. Erwerb bzw. Entwertung vor Einsteigen Der Kunde muss das Mobile Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen bzw. das Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte vor dem Einsteigen in das Transportmittel entwerten. Nach dem Einsteigen in das Transportmittel erworbene bzw. entwertete Mobile Tickets sind ungültig. Der Kunde fährt in diesem Fall ohne gültigen Fahrausweis. Der Kauf- bzw. Entwertungszeitpunkt ist auf dem Mobile Ticket ersichtlich. Der Kauf- bzw. Entwertungsvorgang muss vor dem Einsteigen vollständig abgeschlossen sein. Der Kauf- bzw. Entwertungsvorgang ist abgeschlossen, sobald das Mobile Ticket Einzelbillett bzw. das Mobile Ticket Mehrfahtenkarte mit entwertetem Feld in der App unter Meine Tickets auf dem Smartphone verfügbar ist. Beim Kauf bzw. bei der Entwertung von Mobile Tickets ist zu beachten, dass der Kauf- bzw. Entwertungsvorgang bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) länger dauern kann. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Verfügbarkeit des Mobile Tickets zu vergewissern, bevor er in das Transportmittel einsteigt. Der Kunde muss ebenfalls sicherstellen, dass die Netzwerkverfügbarkeit und ausreichende Batterieleistung des Smartphones für die gesamte Fahrt besteht. Ist dies nicht der Fall, gilt der Kunde als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Zu Kontrollzwecken läuft während der ersten zwei Minuten ab Kauf bzw. Entwertung ein Zähler (Countdown), der dem Kontrollpersonal das Erkennen von Missbräuchen erleichtert. C. Übertragbarkeit von Mobile Tickets Kunden dürfen ihr Smartphone nicht anderen Personen zur Fahrt mit den Mobile Tickets zur Verfügung stellen.

4 Mobile Tickets Einzelbillette sind nicht übertragbar. Sie dürfen nicht an andere Smartphones übermittelt oder weitergeleitet werden. Unbenutzte oder teilweise noch unbenutzte Mobile Tickets Mehrfahrtenkarten sind übertragbar und dürfen zur weiteren Nutzung auf das Smartphone eines anderen Kunden übertragen werden. Für die Übertragung des Mobile Tickets Mehrfahrtenkarte muss der übertragende Kunde (Sender) das zu übertragende Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte in der App freigeben, wodurch ein Übertragungscode auf dem Bildschirm seines Smartphones angezeigt wird. Der empfangende Kunde (Empfänger) muss in der App das Empfangen eines Mobile Tickets Mehrfahrtenkarte auswählen, wodurch die Kamera seines Smartphones aktiviert wird. Für den Abschluss der Übertragung muss der Empfänger mit der Kamera seines Smartphones den Übertragungscode auf dem Smartphone des Senders scannen. Alternativ dazu kann der Empfänger den auf dem Smartphone des Senders angezeigten Übertragungscode in das entsprechende Feld auf seinem Smartphone eingeben. Die Übertragung ist nur möglich, wenn das zu übertragende Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Gebrauch ist (d.h. kein entwertetes Feld ist zum Übertragungszeitpunkt als Fahrt gültig). Ausserdem müssen beide für die Übertragung verwendeten Smartphones über eine aktive Internetverbindung verfügen. Es ist zudem zu beachten, dass bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) der Übertragungsvorgang länger dauern kann. D. Kaufvoraussetzungen für Mobile Tickets Für den Kauf eines Mobile Tickets hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu erfüllen: (1) Der Kunde muss im Besitz einer gültigen Visa- oder Master Card-Kreditkarte, einer gültigen PostFinance Card Debitkarte (PostCard) oder einer Belastungsvereinbarung Easypay mit Swisscom sein. (2) Der Kunde muss die App auf sein Smartphone heruntergeladen und installiert haben. (3) Das vom Kunden verwendete Smartphone muss über eine aktive, funktionierende SIM-Karte verfügen, welche bei Zugang zu einem Mobilfunknetz den Empfang von mobilen Daten gewährleistet. (4) Im Hinblick auf die Kontrolle sollten auf dem Smartphone Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind. E. Sicherstellen der technischen Voraussetzungen Für die Mobile-Ticket-Fähigkeit des Smartphones, die Sicherstellung der technischen Einstellungen und die Funktionsfähigkeit (einschliesslich Netzwerkzugang und Stromversorgung) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. F. Zahlungsmittel vbl akzeptiert derzeit Kreditkarten von VISA und MasterCard sowie die PostFinance Card Debitkarte (PostCard). Alternativ ist für Swisscom-Kunden (Pre- oder Postpaid) eine direkte Belastung des Telefonguthabens bzw. der Telefonrechnung möglich ( Easypay ). Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gewählte Kredit- oder Debitkarte über ein ausreichendes Limit für seine Käufe verfügt und die Karte nicht gesperrt ist. Für den Kauf von Mobile Tickets besteht zum Schutz der Kunden, eine Limite von CHF pro Tag. Bei einer Zahlung via Easypay ist der Maximalbetrag von CHF pro Transaktion zu beachten.

5 G. Gültigkeit des Mobile Tickets 1. Tarif Sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt, gilt der Tarif T651.5 für Kurzstrecke, Einzelbillette, Tageskarten sowie Mehrfahrtenkarten. 2. Einzelbillette Billette zur einfachen Fahrt für Kurzstrecken und alle Zonen im Verbundgebiet können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Mobile Tickets enthalten mitunter Informationen betreffend Abgangshaltestelle, Geltungsdauer, Preis und Anzahl Zonen. Die Mobile Tickets berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen. Davon ausgenommen sind Billette für Kurzstrecken. Diese berechtigen nur für eine einfache Fahrt, keine Rückfahrt. (1) Kurzstrecke: 30 Minuten, bis 6 Bus-Haltestellen (2) 1 bis 2 Zonen: 1 Stunde (3) 3 bis 7 Zonen: 2 Stunden (4) ab 8 Zonen: 3 Stunden Die Geltungsdauer beginnt mit dem Kauf des Mobile Tickets. Es ist nicht möglich, Mobile Tickets zu erwerben, die ab einem späteren Zeitpunkt gültig sind. Das Ende der Geltungsdauer ist auf dem Mobile Ticket ersichtlich. Die Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich. Fahrtunterbrechungen sind gestattet, sofern die Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit und bei Billetten für Kurzstrecken in gleicher Fahrtrichtung fortgesetzt wird. 3. Tageskarten Tageskarten für alle Zonen im Verbundgebiet können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Mobile Tickets enthalten mitunter Informationen betreffend Geltungsdauer, Preis und Anzahl Zonen. Die Mobile Tickets sind am Tag des Kaufs bis am Folgetag Uhr gültig (ausgenommen sind Fahrten mit dem Nachtstern). Es ist nicht möglich, Mobile Tickets zu erwerben, die ab einem späteren Zeitpunkt gültig sind. Das Ende der Geltungsdauer ist auf dem Mobile Ticket ersichtlich. Die Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich. Die Tageskarte gilt für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in der/den gelösten Zone/n. 4. Mehrfahrtenkarten Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und alle Zonen im Verbundgebiet können für 6 einfache Fahrten als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Mehrfahrtenkarten werden mit einem Rabatt gegenüber dem Preis für 6 einfache Fahrten sowie mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Die Mobile Tickets enthalten mitunter Informationen betreffend Abgangshaltestelle, Geltungsdauer, Preis und Anzahl Zonen.

6 Das Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte Ist vor Fahrtantritt zu entwerten. Es berechtigt zur Fahrt ab dem Zeitpunkt der Entwertung, ab dem der Entwertung zugrunde liegenden Abfahrtsort und für die Anzahl gelösten Zonen. Ein oder mehrere entwertete Felder einer Mehrfahrtenkarte sind Einzelbilletten der entsprechenden Zone gleichgestellt. Für entwertete Felder einer Mehrfahrtenkarte gelten die Bestimmungen für Einzelbillette gemäss Ziffer III.G Multi-Tageskarten Multi-Tageskarten für alle Zonen im Verbundgebiet können als Mobile-Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Multi-Tageskarten werden mit einem Rabatt gegenüber dem Preis für 6 Tageskarten sowie mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Die Mobile Tickets enthalten mitunter Informationen betreffend Abgangshaltestelle, Geltungsdauer, Preis und Anzahl Zonen. Das Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte Ist vor Fahrtantritt zu entwerten. Es ist ab Entwertung bis am Folgetag Uhr gültig (ausgenommen sind Fahrten mit dem Nachtstern). Die Multi-Tageskarte gilt für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in der/den gelösten Zone/n. 6. Hinterlegung der Zonen des Passepartout Abonnements Der Kunde kann die von seinem Passepartout Abonnement umfassten Zonen in der App angeben und hinterlegen. Die App wählt sodann das Mobile Ticket und berechnet dessen Kaufpreis unter Berücksichtigung der hinterlegten Zonen des Passepartout Abonnements. Es ist nicht möglich, die Zonen von mehr als einem Passepartout Abonnement auf der App zu hinterlegen. 7. Abfahrtsort Der Abfahrtsort wird beim Kauf bzw. bei der Entwertung des Mobile Tickets durch den Kunden definiert. Wenn die GPS-Funktion im Smartphone eingeschaltet ist, schlägt diese dem Kunden die nächstgelegene Abfahrtshaltestelle vor (Locate-me-Funktion). Der Kunde kann eine davon abweichende Abfahrtshaltestelle manuell definieren, diese muss aber mit der tatsächlichen Abfahrtshaltestelle übereinstimmen. 8. Kaufpreis Die App informiert den Kunden vor dem Kauf über den Kaufpreis des Mobile Tickets. H. Kontrolle des Mobile Tickets 1. Speicherung der Mobile Tickets Alle Mobile Tickets werden von vbl elektronisch und zentral gespeichert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie des Tickets auf sein Smartphone. Der Kunde darf die elektronische Kopie bis zum Ende der Fahrt nicht löschen und sie auch nicht an ein anderes Smartphone übermitteln oder weiterleiten. 2. Kontrolle Der Kunde muss dem Kontrollpersonal das Smartphone vorweisen und auf Aufforderung durch das Kontrollpersonal sämtliche Kontrollelemente und alle Anzeigeebenen sichtbar machen.

7 Ein allfälliges Halbtax-Abonnement und/oder Passepartout Abonnement ist zusammen mit dem Smartphone vorzuweisen. Auf Aufforderung des Kontrollpersonals ist dem Kontrollpersonal das Smartphone zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Smartphones zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können. Der Kunde hat den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten. Im Hinblick auf die Kontrolle sollten auf dem Smartphone Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind. Kann der Kunde das Mobile Ticket nicht mit allen Anzeigeebenen und Kontrollelementen vorweisen bzw. kann ein Mobile Ticket aufgrund fehlender Aktualität, Funktionsfähigkeit des Smartphones oder aufgrund eines unleserlichen Displays oder unleserlicher Schrifteneinstellungen nicht kontrolliert werden, wird der Kunde als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Mobile Tickets sind nicht personalisiert und können daher grundsätzlich nicht nachträglich vorgewiesen werden. I. Gebühr für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis Kann oder will der Kunde und/oder dessen Mitreisende aus welchen Gründen auch immer kein, kein gültiges oder kein kontrollierbares Mobile Ticket vorweisen, so gelten sie als Reisende ohne gültigen Fahrausweis. Die ohne gültigen Fahrausweis reisende Person hat neben der Fahrpreispauschale einen Zuschlag gemäss Verbundtarif TV LU/OW/NW zu bezahlen, der sich im Wiederholungsfall erhöht. J. Vergessenes Halbtax-Abonnement / Passepartout Abonnement Hat der Kunde das Halbtax-Abonnement und/oder das Passepartout Abonnement vergessen, kann er dieses innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Mobile Ticket an einem Schalter einer TV LU/OW/NW-Unternehmung vorweisen (Bankauszüge, Posteinzahlungsbüchlein, Fotokopien und Ähnliches sind keine gültigen Halbtax-Abonnemente). Das Personal vergleicht die Personalien auf dem Abonnement mit den Angaben auf Teil 3 des Meldezettels bzw. Formular Stimmen sie überein, ist einzig eine Gebühr gemäss Verbundtarif TV LU/OW/NW T651.5 für jedes Abonnement geschuldet. K. Änderung, Umtausch und Rückerstattung Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch von Mobile Tickets ist nicht möglich. Rückerstattungen werden grundsätzlich keine gewährt. Davon ausgenommen sind nicht oder nur teilweise benützte Mobile Tickets Mehrfahrtenkarten, welche am vbl-schalter am Bahnhof Luzern oder Schwanenplatz Luzern bei gegebenen Voraussetzungen gemäss Verbundtarif TV LU/OW/NW T651.5 erstattet werden können. Für die Erstattung muss entweder die Kaufquittung (hierfür ist die Registrierung mit einer -Adresse erforderlich und die Funktion für die Kaufquittung muss aktiviert sein) oder der Übertragungscode der Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte vorgewiesen werden. Wenn die App auf dem Smartphone gelöscht wird, werden auch sämtliche Mobile Tickets unwiderruflich gelöscht. Es ist nicht möglich, gelöschte Mobile Tickets elektronisch wiederherzustellen. Eine Erstattung ist diesfalls einzig für gelöschte Mobile Tickets Mehrfahrtenkarten möglich, sofern der Kunde eine Kaufquittung für die Mobile Ticket Mehrfahrtenkarte vorweisen kann (hierfür ist die Registrierung mit einer -Adresse erforderlich und die Funktion für die Kaufquittung muss aktiviert sein).

8 IV. DATENSCHUTZ A. Bearbeitung von Daten vbl hält sich im Umgang mit Personen- und Kundendaten an das Schweizer Recht. Personenbezogene Daten, die der Kunde vbl über die App mitteilt, werden von dieser für die Entwicklung, den Betrieb der App sowie zu Marketingzwecken erhoben, genutzt und verarbeitet. Der Kunde stimmt dieser Datenbearbeitung durch die Nutzung der App zu. vbl verwendet angemessene Sicherheitssysteme, um die Personen- und Kundendaten gegen vorhersehbare Risiken zu schützen. vbl erfasst und bearbeitet nur solche Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der App und dem Erwerb von Mobile Tickets stehen. Zu diesen Daten gehören insbesondere die Kundeninformationen gemäss Ziffer II.B, die gespeicherten Mobile Tickets sowie die Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz der Kredit- bzw. Debitkarte oder Easypay. Der Käufer eines Mobile Tickets nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass beauftragte Drittunternehmen in der Schweiz und im Ausland, die im Auftrag von vbl insbesondere mit der Kontrolle von Mobile Tickets, dem Hosting, dem Betreiben und der Wartung der App und der Zahlungsabwicklung befasst sind, von Personen- und Kundendaten Kenntnis erhalten können. Diese Unternehmen unterstehen gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie vbl. Drittunternehmen werden nur Daten bekannt gegeben, die keine Verknüpfung zulassen zwischen der Identität des Kunden und der Fahrstrecke, für welche die Mobile Tickets gekauft wurden. Der Kunde erteilt mit seiner Zustimmung zu diesen AGB jedoch ausdrücklich seine Einwilligung dazu, dass vbl den Abfahrtsort in Verbindung mit der Smartphone ID und gegebenenfalls der hinterlegten - Adresse an Drittunternehmen weitergibt. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass er ohne seinen ausdrücklichen Einwand von Drittunternehmen mit Werbung beliefert werden kann. B. Karteninformationen Die Karteninformationen werden weder auf dem Smartphone noch in der App oder bei vbl gespeichert. Die Registrierung der Kredit- oder Debitkarte oder Easypay in der App erfolgt direkt bei Datatrans AG, Stadelhoferstrasse 33, CH-8001 Zürich, Tel , C. Anfragen Fragen zum Datenschutz können an folgende Adresse gerichtet wenden: Verkehrsbetriebe Luzern AG Mobile Tickets Tribschenstrasse 65 Postfach 6002 Luzern

9 V. ÄNDERUNG DER TARIFE UND DER AGB vbl resp. der Tarifverbund Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden können diese AGB, die Beförderungsbedingungen und die Tarife jederzeit ändern. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Kunde sie im Rahmen eines Updates der App oder in anderweitiger Form annimmt. Nimmt der Kunde Änderungen dieser AGB nicht an, so kann er die App nicht mehr nutzen. Änderungen der Beförderungsbedingungen und Tarife werden auch ohne Einwilligung des Kunden wirksam, sofern sie hoheitliche Erlasse darstellen. VI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Die Beziehung zwischen vbl und dem Kunden untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle in Beziehung zwischen vbl und dem Kunden stehenden Streitigkeiten ist Luzern. VII. FRAGEN UND SUPPORT Bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden: Verkehrsbetriebe Luzern AG Mobile Tickets Tribschenstrasse 65 Postfach 6002 Luzern VIII. DOWNLOAD AGB Die jeweils gültige Fassung der AGB kann im App sowie unter eingesehen werden. Die AGB können von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Bestimmungen des TV LU/OW/NW können unter folgenden Link eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden: Version 3.0 gültig ab Juni 2016

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