A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN)

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1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1120 (15/1079) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Transparenz der Vergabe von Geldbußen und auflagen an Organisationen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: Für die Vergabe bzw. Verteilung von Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht und Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren an gemeinnützige Einrichtungen bestehen keine verbindlichen bundeseinheitlichen Richtlinien oder Vorgaben. So sind die Zuweisungsmodalitäten in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Verteilung der Geldbußen wird nicht öffentlich bekanntgegeben. Dadurch ist es nicht möglich, dass eine allgemeine öffentliche Kontrolle verhindern könnte, dass einige Empfänger von hohen Zahlungsauflagen, etwa in Wirtschaftsstrafverfahren, sehr viel mehr profitieren als andere. Durch ein transparenteres Verfahren und genaue Verteilungsvoraussetzungen könnte zudem der böse Schein der Kontaktpflege von vornherein verhindert werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die saarländische Justiz verteilt Zahlungsauflagen an gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen von Strafverfahren seit vielen Jahren offen und transparent. Hierüber wird wie zuletzt im August diesen Jahres die Presse informiert, die eine detaillierte Liste erhält, aus der hervorgeht, von welcher Behörde welcher Betrag an welche Einrichtung geflossen ist. Darüber hinaus werden solche Listen unter anderem auch dem Vorsitzenden Ausschuss für Finanz- und Haushaltsfragen und dem Ministerium für Finanzen und Europa übersandt. Ausgegeben: ( )

2 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Treffen Richter an saarländischen Gerichten ihre Entscheidungen über die Verteilung von Bußgeldern und Geldauflagen im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit oder sind sie hierbei an bestehende Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen gebunden? a) Wenn es entsprechende Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen gibt, um welche handelt es sich konkret und welche Vorgaben werden hierdurch gemacht? b) Wenn es keine entsprechenden Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen gibt, plant die Landesregierung diese künftig zu erlassen? Wenn nein, warum sieht sie vom Erlass solcher Vorschriften ab? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist ein solcher Erlass geplant und welche Regelungen und verbindlichen Anweisungen bzgl. der Verteilung von Bußgeldern und Geldauflagen sollen diese beinhalten? Zu Frage 1a): Richterinnen und Richter an saarländischen Gerichten treffen gemäß 153a Abs. 2 Satz 1 StPO i.v.m. 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, 68 Abs. 2 Nr. 1 StGB oder 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG Entscheidungen über die Auflage, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung dieser Auflage, einschließlich des Auflagenempfängers, ist Teil der auf der Basis der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfolgenden richterlichen Entscheidungsfindung, die als solche der richterlichen Unabhängigkeit unterliegt (vgl. Barthe in: Karlsruher Kommentar, 7. Aufl. 2013, 1 GVG Rn. 6). Daher besteht auch keine Bindung der Richter an bestehende Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen. Zu Frage 1b): Der Erlass von Verwaltungsvorschriften, die Richterinnen und Richter als untergesetzliche Vorschriften bei einer der richterlichen Unabhängigkeit unterliegenden Tätigkeit binden, ist der Landesregierung von Rechts wegen verwehrt (Art. 97 GG, Art. 110 und 111 der Verfassung des Saarlandes). Daher plant die Landesregierung den Erlass von entsprechenden Verwaltungsvorschriften, die den Richterinnen und Richtern verbindliche Vorgaben für die Entscheidung über den Zuweisungsempfänger einer Zahlungsauflage machen, nicht. In Betracht kommt lediglich nach dem Vorbild mancher Landesjustizverwaltungen die Einrichtung eines Sammelfonds, welchem Richterinnen und Richter neben der weiterhin möglichen Direktzuweisung Zahlungsauflagen zuweisen können und dessen Einnahmen im Anschluss nach einem näher auszugestaltenden Verfahren von einem Entscheidungsgremium verteilt werden

3 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Der Erlass einer Verwaltungsvorschrift, die eine solche fakultative Speisung eines Sammelfonds durch saarländische Richterinnen und Richter ermöglicht, ist derzeit seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt. Dies beruht insbesondere auf der hohen Akzeptanz der derzeitigen Verfahrensweise bei den saarländischen Gerichten. Zu Frage 2: Bitte listen Sie im Rahmen einer tabellarischen Aufstellung auf, an welche Einrichtungen, Vereine und Organisationen Bußgelder und Geldauflagen im Zeitraum von 2009 bis 2013 gezahlt wurden. (Bitte nach Jahr, Institution und ausgezahltem Geldbetrag einzeln aufschlüsseln.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügten tabellarischen Übersichten verwiesen. Zu Frage 3: Wie hoch war in den Jahren 2009 bis 2013 jeweils die Gesamtsumme an Bußgeldern und Geldauflagen, die an saarländische Vereine und Organisationen ausgezahlt wurde? (Bitte nach Jahr und zwischen Bußgeldern und Geldauflagen einzeln aufschlüsseln.) Die in Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesenen Geldbeträge werden als Zahlungsauflagen bezeichnet, wohingegen Geldbußen eine Sanktion im Ordnungswidrigkeitenrecht darstellen ( 17, 18 OWiG). Daher wird nachfolgend nicht zwischen Zahlungsauflagen und Geldbußen unterschieden, sondern einheitlich von Zahlungsauflagen gesprochen. Saarländische gemeinnützige Einrichtungen wurden im Jahr 2009 Zahlungsauflagen in Höhe von ,50, im Jahr 2010 Zahlungsauflagen in Höhe von , im Jahr 2011 Zahlungsauflagen in Höhe von ,20, im Jahr 2012 Zahlungsauflagen in Höhe von ,98 und im Jahr 2013 Zahlungsauflagen in Höhe von ,40 zugewiesen. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass Bußgelder und Geldauflagen gemeinnützigen Organisationen zugutekommen? a) Sieht die Landesregierung bestimmte Organisationen wie etwa solche, die sich um die Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewährungshilfe oder um die Suchthilfe kümmern, als bevorzugte Empfänger bei der Vergabe Bußgelder und Geldauflagen an oder soll eine vollständig freihändige Verteilung durch die Richter (evtl. in Absprache und Abstimmung mit Staatsanwälten oder Rechtsanwälten) erfolgen? - 3 -

4 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Zu Frage 4a): b) Inwiefern müssen/sollen Organisationen als Voraussetzung ihrer Förderungsfähigkeit etwa folgende oder ähnliche Kriterien erfüllen: Vorlage der eigenen Satzung, Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Anzeigeverpflichtung bei Einstellung der Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks, Verpflichtung zur Rechenschaftslegung, Einverständnis mit der Veröffentlichung der Berichte über Höhe und Verwendung der erhaltenen Geldbeträge, Verpflichtung, Quittungen mit dem Vermerk Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage/Geldbuße geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig. auszustellen? Soweit die Zuweisung von Zahlungsauflagen durch saarländische Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit erfolgen, besteht, wie bereits zu Ziffer 1 ausgeführt, keine rechtlich zulässige Einflussmöglichkeit der Landesregierung auf den Kreis der Zahlungsempfänger. Der Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit gebietet es daher auch, dass die Landesregierung für den Bereich richterlicher Zahlungsauflagenzuweisungen von Stellungnahmen oder Empfehlungen in Bezug auf bevorzugte Empfänger absieht. Überdies besteht hier auch keine Notwendigkeit zu einer Sicherstellung, dass Geldauflagen gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen, da das Gesetz in 153a Abs. 2 Satz 1 StPO i.v.m. 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, 68 Abs. 2 Nr. 1 StGB oder 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG ausdrücklich bestimmt, dass Zuweisungen, soweit sie nicht an die Staatskasse verfügt werden, nur an gemeinnützige Einrichtungen erfolgen dürfen. Die Prüfung, dass der Zuweisungsempfänger in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht als gemeinnützige Einrichtung zu werten ist, obliegt mithin den entscheidungszuständigen Richterinnen und Richtern von Amts wegen. Richterinnen und Richtern wird auch im Übrigen, bei durchaus bedeutsameren Vorgängen, von der Rechtsordnung kraft ihrer Amtsstellung, Qualifikation und Funktion ein besonders hohes Vertrauen bei der Fällung besonders gewichtiger Entscheidungen (z.b. über schwerwiegende Grundrechtseingriffe) eingeräumt. Schon von daher ist davon auszugehen, dass eine Zuweisung an gemeinnützige Einrichtungen gewährleistet ist. Aber auch bei der Entscheidung durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, respektive dem Entscheidungsgremium des Sammelfonds der Staatsanwaltschaft, gehört die Bejahung des Merkmals gemeinnützige Einrichtung zum obligatorischen Prüfprogramm der Zuweisungsentscheidung. Auch diese qualifizierte Entscheidungszuständigkeit begründet bereits per se eine Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der Zuweisungsempfänger. Was die Frage der aus Sicht der Landesregierung bevorzugten Empfänger von Zahlungsauflagenzuweisungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich angeht, wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Bei der Verteilung der Zahlungsauflagen durch die saarländische Justiz ist, wie bereits ausgeführt, grundlegend zwischen richterlichen Entscheidungen und Zuweisungsverfügungen der Staatsanwaltschaft zu unterscheiden

5 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Zuweisungsentscheidungen durch die Gerichte erfolgen in richterlicher Unabhängigkeit und unterliegen als solche keinen Verwaltungsvorschriften. Es wird lediglich beim Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen geführt, die zum Zwecke der Entscheidungserleichterung der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit der saarländischen Justiz, einschließlich der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, zur Verfügung gestellt wird. Die beim Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken geführte Liste wird auf der Grundlage eines ministeriellen Erlasses in Verbindung mit einem Rahmenbeschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister geführt. Zuweisungsentscheidungen durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken sind in der in der Anlage beigefügten AV des MdJ Nr. 15/2012 vom 12. Dezember 2012 Zahlungsauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geregelt. Hieraus folgt für die Beantwortung der Frage Folgendes: Der Präsident des Landgerichts Saarbrücken führt auf der Grundlage eines Erlasses des Ministers für Rechtspflege vom 26. September 1974 A / Bd. V in Anwendung des Rahmenmodells eines bundeseinheitlichen Verfahrens bei Geldbußenzuweisungen, das die 42. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 19./20. Oktober 1973 beschlossen hat, eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die gemäß dem seinerzeitigen Beschluss der Konferenz keinen Ausschließlichkeitscharakter haben soll und den saarländischen Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wird. Die Liste gibt darüber Aufschluss, ob die jeweilige Einrichtung, die um Eintragung in das Verzeichnis nachgesucht hat, einen Befreiungsbescheid oder eine Freistellungsmitteilung gemäß 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes oder 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes des zuständigen Finanzamtes beigebracht oder erklärt hat, dass sie nicht veranlagungspflichtig sei, ihre Zielsetzung entsprechend 51 AO, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige ( 52 AO), mildtätige ( 53 AO) oder kirchliche ( 54 AO) Zwecke zu verfolgen, mitgeteilt oder ihre Satzung eingereicht hat und die Verpflichtung übernimmt, unverzüglich sämtliche Beschlüsse mitzuteilen, durch die eine für die steuerliche Vergünstigung wesentliche Satzungsbestimmung geändert, ergänzt, in die Satzung eingefügt oder aus ihr gestrichen, die Vereinigung aufgelöst, in eine andere Körperschaft eingegliedert oder ihr Vermögen als Ganzes übertragen wird, sich verpflichtet hat, über die Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldbeträge auf Anforderung gegenüber der listenführenden Stelle für einen bestimmten Zeitraum Rechenschaft zu geben, ihr Einverständnis erteilt hat, dass der Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden kann. In die Liste wird für die Dauer von 2 Jahren jede Einrichtung eingetragen, die dies beantragt. Dem Landgerichtspräsidenten ist die Aufgabe übertragen, aufklärend darauf hinzuwirken, dass sachfremde Eintragungen unterbleiben. Einrichtungen mit örtlich begrenztem Wirkungskreis werden auf das Verzeichnis des zuständigen Gerichtsbezirks verwiesen. Im Turnus erfolgt eine Neuauflage der Liste

6 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Das Rahmenmodell ist im Internet auf der Homepage des Landgerichts Saarbrücken abrufbar ( Erläuterungen und Musterformulare zum Eintragungsverfahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber der listenführenden Stelle sind dort ebenfalls abrufbar ( Im Bedarfsfall erteilt der Präsident des Landgerichts unter den auf der Homepage des Landgerichts ausgewiesenen Kontaktdaten Auskünfte. Für den staatsanwaltschaftlichen Bereich gilt die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene beigefügte AV des MdJ Nr. 15/2012 vom 12. Dezember 2012, welche die vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2012 geltende AV des MdJ Nr. 11/2003 vom 6. Oktober 2003 abgelöst hat. Diese AV sieht zunächst vor, dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Zuweisungen an die Staatskasse einerseits und gemeinnützige Einrichtungen andererseits hinzuwirken ist. Soweit, was für die vorliegende Anfrage von Bedeutung ist, Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen erfolgen, sind die Vorgaben der Nr. 93 Abs. 4 der Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zu beachten. In dieser unter den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgestimmten, bundeseinheitlich geltenden Verwaltungsvorschrift ist vorgesehen, dass der Staatsanwalt/die Staatsanwältin bei der Auflagenzuweisung neben spezialpräventiven Erwägungen beachtet, dass bei der Auswahl des Zuwendungsempfängers insbesondere Einrichtungen der Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe, Gesundheits- und Suchthilfe sowie Einrichtungen zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in angemessenem Umfang gefördert werden. Zur Erleichterung der Umsetzung dieser Vorgabe ist bei der Gerichtskasse ein Sammelfonds für Zahlungsauflagen eingerichtet. Soweit eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt die Zahlung von Auflagen an gemeinnützige Einrichtungen verfügt, hat die Zuweisung an diesen Fonds zu erfolgen und kann dabei einen Verwendungszweck angeben, der zu den bei dem Fonds eingerichteten Unterkonten passt. Die Unterkonten entsprechen den Vorgaben der Nr. 93 Abs. 4 RiStBV. Zur Verteilung der im Fonds eingezahlten Mittel ist ein Verteilungsgremium eingerichtet, dem der Leitende Oberstaatsanwalt und die vier dienstältesten Abteilungsleiterinnen/-leiter der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angehören. Das Gremium darf ausschließlich Zuweisungen an Einrichtungen vornehmen, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen und hat dabei die den Unterkonten entsprechenden Zweckbestimmungen angemessen zu berücksichtigen, wobei besonders justiznahe Einrichtungen bevorzugt bedacht werden sollen. Dabei ist anzustreben, dass den Unterkonten 1 (Einrichtungen zur Straffälligenhilfe, zur Förderung von Sanktionsalternativen und zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen) und 2 (Opferhilfeeinrichtungen) zuzuordnende Einrichtungen mit je 40 % der zur Verteilung anstehenden Mittel bedacht werden. Hierbei sollen die vom Ministerium der Justiz unterstützten Projekte zur Förderung von Sanktionsalternativen angemessen berücksichtigt werden. Über die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen des Verteilungsgremiums ist dem Ministerium der Justiz auf dem Dienstweg zu berichten. Im staatsanwaltschaftlichen Bereich sind mithin bezüglich des bevorzugten Empfängerkreises von Geldauflagen nach Auffassung der Landesregierung die Vorgaben der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift Nr. 93 Abs. 4 RiStBV mit den im Rahmen der vorbezeichneten AV getroffenen Konkretisierungen und Schwerpunktsetzungen zu beachten

7 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Zu Frage 4b): Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Antwort zu Ziffer 4 a) Bezug genommen. Danach tragen die in Anwendung des Rahmenmodells einer bundeseinheitlichen Regelung des Verfahrens bei Geldbußenzuweisungen beim Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken für die saarländischen Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft als Orientierungshilfe geführte Liste der gemeinnützigen Einrichtungen sowie die AV des MdJ Nr. 15/2012 vom für den staatsanwaltschaftlichen Bereich den in der Anfrage bezeichneten Anforderungen weitgehend Rechnung. Für den staatsanwaltschaftlichen Bereich ist zu ergänzen, dass nach der der Landesregierung bekannten Verfahrenspraxis des Verteilergremiums dort schon seit vielen Jahren nach der Maxime verfahren wird, dass grundsätzlich nur Einrichtungen aus der beim Präsidenten des Landgerichts geführten Liste gefördert werden sollen und hiervon ausnahmsweise nur dann abgewichen soll, wenn die Einrichtungen amtsbekannt und verlässlich sind. Zu Frage 5: Gegen wie viele Richter wurden im Saarland im Zeitraum 2009 bis 2013 Dienstaufsichtsverfahren wegen Anscheins der Verfolgung persönlicher Interessen bei der Verteilung von Bußgeldern und Geldauflagen eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Dienstaufsichtsverfahren einzeln aufschlüsseln.) Der Landesregierung sind zu dieser Fragestellung keine einschlägigen Fälle bekannt. Zu Frage 6: Inwiefern findet eine nachträgliche regelmäßige Kontrolle der richterlichen Entscheidungen über die Vergabe von Bußgeldern und Geldauflagen durch saarländische Ministerien oder Behörden statt? Regelmäßige nachträgliche Kontrollen im Sinne der Fragestellung finden mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG, Art. 110 und 111 der Verfassung des Saarlandes) nicht statt. Gibt es nach Kenntnisstand der Landesregierung Agenturen, die bei saarländischen Gerichten für die Verteilung der Bußgelder und Geldauflagen an bestimmte Organisationen werben (und für diese Werbetätigkeit bei Zustandekommen einer Auszahlung an die jeweils beworbene Organisation eine Provision von dieser erhalten)? Wenn ja, nehmen saarländische Gerichte die Leistung dieser Agenturen in Anspruch? - 7 -

8 Drucksache 15/1120 (15/1079) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Zu Frage 7: Zu dieser Frage haben die saarländischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Nachfrage dem Ministerium der Justiz mitgeteilt, dass keine Fälle bekannt sind, in denen Agenturen bei saarländischen Gerichten für die Verteilung der Bußgelder und Geldauflagen an bestimmte Organisationen werben und für diese Werbetätigkeit bei Zustandekommen einer Auszahlung an die jeweils beworbenen Organisationen eine Provision von dieser erhalten. Es ist auch kein Fall bekannt, in dem saarländische Gerichte die Leistungen dieser Agenturen in Anspruch genommen hätten

9 Seite 1 Aufteilung der Zuwendungen im Jahr 2009 auf einzelne Behörden (berichtigte Liste) lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 1 Aktion Arbeit des Bistums Trier 2.608, ,00 2 * Amnestie International, Bonn 700,00 700,00 3 Ärzte für die Dritte Welt, Frankfurt 1.200, ,00 4 * Arbeiterwohlfahrt e.v., Homburg 4.800,00 850, ,00 5 BAG Selbsthilfe, Düsseldorf 630,00 630,00 6 Balance, Verein für pädagogisches Reiten, Merzig 1.200, ,00 7 Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.v. 350,00 350,00 8 Bund gegen Alkohol u.drogen im Straßenverkehr e.v.landessektion Saar, Riegelsberg 8.100, , ,50 9 * BUND Saar 1.250, ,00 10 Caritaseinrichtung in der Landesaufnahmestelle für Vertriebene und Flüchtlinge, Lebach 2.700, ,00 11 * Caritaszentraum Saarpfalz-Suchtberatung 1.500, ,00 12 * Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.v., Völklingen 1.550, ,00 13 Caritasverband Saar-Hochwald Saarlouis e.v. 750,00 750,00 14 * Caritasverband St. Wendeler Tafel, St. Wendel 100,00 100,00 15 Chance Jugendarbeit e.v., Saarbrücken 4.150, , , ,00 16 Christliche Bürgerhilfe Beckingen e.v , ,00 17 Christoffel Blindenmission, Bensheim 350,00 400,00 750,00 18 DMSG Deutsche Multiple-Sklerose Gesellschaft, Saarbrücken 400,00 400,00 19 * Deutsch-Ausländischer Jugendclub DAJC 400,00 400,00 20 * Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsgruppe Lebach 150,00 150,00 21 Deutsche Herzwacht e.v., Merzig 100,00 100,00 22 Deutsche Krebshilfe 3.000, ,00 23 Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband Saar 850,00 850,00 24 Deutsche Luftrettung AG, Filderstadt 200,00 200,00 25 * Deutsche Tibethilfe, Hamburg 2.400, ,00 26 * Deutsche Verkehrswacht Kreis- und Ortsverkehrswacht Völklingen e.v , ,00 27 Deutsche Verkehrswacht, Neunkirchen 500,00 500,00 28 Deutsche Welthungerhilfe, Bonn 3.400, ,00 29 Deutscher Kinderschutzbund Untere Saar e.v , ,00 30 Deutsches Kinderhilfswerk e.v., Berlin 150,00 150,00

10 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 31 * Diakonisches Werk Pfalz - Fachstelle Sucht -, Zweibrücken 600,00 600,00 32 Diakonisches Werk an der Saar, "Tat und Rat", Neunkirchen 2.740,00 300, ,00 33 Donum vitae, Saarbrücken 2.184, , ,00 34 Drogenberatung e.v., Saarbrücken 2.700, ,00 35 * Drogenhilfe Zweibrücken 1.000, ,00 36 Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.v., Neunkirchen 1.000, , ,00 37 Elterninitiative für Kinder mit Rett-Syndrom 800,00 800,00 38 Evangelischer Verein für Gefangenenfürsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 3.278, ,00 39 Familienzentrum Blieskastel 1.600, ,00 40 Förderkreis Botanischer Garten der Universität des Saarlandes e.v., Saarbrücken 960,00 960,00 41 Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e.v., Lebach 1.200, ,00 42 Förderkreis Europõische Partnerschaft e.v., Wadgassen 600,00 600,00 43 Förderkreis für Kranke des Psych.-Pflegeheims Eppelborn e.v ,00 100, ,00 44 Förderkreis Grundschule Nunkirchen 1.450, ,00 45 Förderkreis St. Jakobus, Weiskirchen e.v ,00 150, ,00 46 * Förderverein der Kindertageseinrichtung Überroth und Grundschule in Bohnen 700,00 700,00 47 Förderverein Frauenhaus Trier e.v. 600,00 600,00 48 Förderverein für Kunst und Kultur im Saarländischen Strafvollzug, Ottweiler 1.307, ,00 49 * Förderverein Heimatmuseum Pachten e.v. 900,00 900,00 50 * Förderverein Kath. Kindergarten, Gresaubach 250,00 250,00 51 Förderverein Kath. Kindergarten, Klarenthal 750,00 750,00 52 Förderverein St. Jakobus Hospiz e.v., Saarbrücken 900,00 900,00 53 Frauenhaus Saarlouis 820,00 820,00 54 * Frauenhaus Saarbrücken 820,00 820,00 55 Freiwillige Feuerwehr Düppenweiler e.v. 100,00 100,00 56 Freiwillige Feuerwehr Völklingen e.v. 900,00 900,00 57 * Freunde des Von-der-Leyen-Gymnasiums 3.000, ,00 58 Freunde und Förderer der Kinderklinik Kohlhof e.v , ,00 59 Freundes- und Förderkreis St. Elisabeth-Klinik, Saarlouis 4.750, ,00 60 Greenpeace, Hamburg 600,00 510, ,00 61 Haus Sonne, Gersheim 1.500, ,00 62 Herberge zur Heimat, Saarbrücken 1.965,00 180, ,00 63 Herzgruppen Saar e.v. 100,00 100,00 64 Hilfe zur Selbsthilfe Suchtkranker und -gefährdeter, Heidelberg 300,00 300,00 65 Homburger Tafel 2.010, ,00 Seite 2

11 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 66 Hurenselbsthilfe e.v., Saarbrücken 246,00 246,00 67 Initiative zur Unterstützung krebskranker Kinder im Saarland e.v., Überherrn 7.740, ,00 68 Johaniter Unfall Hilfe e.v., Völklingen 250,00 250,00 69 Jugendfeuerwehr Völklingen e.v , ,00 70 * Jugendwerkstatt Saarlouis e.v , , ,00 71 Kath. Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein e.v., Saarbrücken 3.278,00 300, ,00 72 Kath. Pfarramt Christkönig, St. Johann 4.565,00 100, ,00 73 * Kath. Kindergarten St. Oranna 1.300, ,00 74 Keine Macht den Drogen, München 800,00 800,00 75 Kinderheim und Jugendhilfe St. Maria, Weiskirchen 1.450, ,00 76 Kinderhilfe e.v. Saar, Fremersdorf 1.500, ,00 77 Kinderschutz Saar e.v., Homburg 6.000, ,00 78 * Kirchenstiftung St. Hildegard Hilfsprojekt Sri Lanka, St. Ingbert 5.200, ,00 79 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen 1.000, ,00 80 Komitee für Ärzte für die Dritte Welt e.v., Frankfurt/Main 1.475, ,00 81 Krankenhausförderverein Losheim e.v. 280,00 280,00 82 Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern e.v. 125,00 125,00 83 Kreisverkehrswacht Saarlouis e.v , ,00 84 Landesverkehrswacht Saar e.v , , ,00 85 Lebensberatung Lebach 1.300, ,00 86 * Lebenshilfe für geistig Behinderte, Kreisverband Saarlouis 2.210, ,00 87 Lebenshilfe e.v. Merzig 3.375, , ,00 88 Lebenshilfe e.v. Neunkirchen 3.375, ,00 89 * Lebenshilfe Kreisverband Saarlouis 3.375, ,00 90 Lebenshilfe Obere Saar, Saarbrücken 150,00 150,00 91 * Lebenshilfe St. Wendel 3.375,00 600, ,00 92 LSG - Lerchesflur - Sportgemeinschaft, Saarbrücken 1.310, ,00 93 Malteser Hilfsdienst, Köln 350,00 350,00 94 Nele e.v., Saarbrücken 1.640, ,00 95 Neunkircher Zoo, Neunkirchen , ,00 96 Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen e.v., Saarbrücken 1.640, , ,00 97 Polizeiseelsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 2.410, ,00 98 Pollichia, Verein für Naturforschung und Landespflege e.v., Neustadt 1.500, ,00 99 Pro Familia, Neunkirchen 2.184, , Pro Familie, Saarbrücken 250,00 250,00 Seite 3

12 Seite 4 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 101 Psychologische Beratungsstelle, Caritas, St. Ingbert 1.304, , Reiten für Kinder mit Behinderung e.v., Merzig 1.200, , Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.v., Heilbronn 210,00 500,00 710, * Selbsthilfegruppe krebskranker Kinder Amberg-Sulzbach e.v., Ammertal 300,00 300, * SOMA e.v., München 1.200, , SOS Kinderdorf e.v., München 3.276,00 200, , Staatskasse , , , , Synagogengemeinde Saar, Saarbrücken 1.250, , Telefonseelsorge Saarbrücken 1.394, ,00 800, , Terre des hommes BRD e.v., Osnabrück 3.830, , * Tierheim Dillingen 350,00 350, UNICEF 285,00 285, Unsere Kleinen Brüder und Schwestern e.v., Karlsruhe 200,00 200, Verein der Freunde Körperbehinderter e.v., Neunkirchen 2.160, , * Verein der Katzenfreunde 1.500, , Verein zur Förderung der Bewährungs- u. Jugendgerichtshilfe im Saarland e.v. Saarbr , , , , Verkehrsclub Deutschland VCD 300,00 300, Weißer Ring, Mainz 1.640, , , Welthungerhilfe 100,00 100, WWF Deutschland 400,00 400, , , , ,35 * nicht in der Orientierungsliste des Landgerichts Saarbrücken enthalten

13 Aufteilung der Zuwendungen im Jahr 2010 auf einzelne Behörden (berichtige Liste) lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 1 Aids-Hilfe Saar e.v. 300,00 300,00 2 Ärzte für die Dritte Welt, Frankfurt 800,00 800,00 3 * Arbeiterwohlfahrt e.v., Homburg 7.750, , ,00 4 * AZ Aphasiker-Zentrum St. Wendel e.v. 600,00 600,00 5 * B.A.D.S. Bund gegen Alkohol und Drogen am Steuer 100,00 100,00 6 BAG Selbsthilfe, Düsseldorf 350,00 350,00 7 Balance, Verein für pädagogisches Reiten, Merzig 950,00 950,00 8 Blieskasteler Freunde und Helfer Schutzengel 1.400, ,00 9 * Brot für die Welt 1.700, ,00 10 Bund gegen Alkohol u.drogen im Straßenverkehr e.v.landessektion Saar, Riegelsberg 4.995, , ,00 11 * BUND Saar 1.000, ,00 12 * Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.v., Völklingen 600,00 600,00 13 Caritasverband Saar-Hochwald Saarlouis e.v. 450,00 450,00 14 CEB Christliche Erwachsenenbildung, Hilbringen 50,00 50,00 15 Chance Jugendarbeit e.v., Saarbrücken 3.358,00 300, , ,00 16 Christliche Bürgerhilfe Beckingen e.v. 700,00 700,00 17 Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband Saar 1.199, ,00 18 * Deutsche Tibethilfe, Hamburg 2.350, ,00 19 * Deutsche Verkehrswacht Kreis- und Ortsverkehrswacht Völklingen e.v. 500,00 500,00 20 Deutsche Verkehrswacht, Neunkirchen 200,00 200,00 21 Deutsche Welthungerhilfe, Bonn , ,00 22 Deutscher Kinderschutzbund Untere Saar e.v , ,00 23 Deutsches Kinderhilfswerk e.v., Berlin 560,00 560,00 24 Diakonisches Werk, Stuttgart 50,00 50,00 25 Diakonisches Werk an der Saar, "Tat und Rat", Neunkirchen 1.100, ,00 26 Direkthilfe Neunkirchen, Gemeinn. Verein zur Überwindung sozialer Notlagen 500,00 500,00 27 Donum vitae, Saarbrücken 500,00 500,00 28 Drogenberatung e.v., Saarbrücken 3.330, ,00 29 * Drogenhilfe Saar 900,00 900,00 30 * Elterninitiative für das seelisch erkrankte u. verhaltensauffällige Kind Thüringen e.v. 500,00 500,00

14 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 31 Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.v., Neunkirchen 2.800, , ,00 32 Evangelischer Kirchenkreis Trier 100,00 100,00 33 Evangelischer Verein für Gefangenenfürsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 2.657, ,00 34 Förderkreis Botanischer Garten der Universitõt des Saarlandes e.v., Saarbrücken 4.070, ,00 35 Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e.v., Lebach 50,00 50,00 36 Förderkreis Europäische Partnerschaft e.v., Wadgassen 500,00 500,00 37 Förderkreis Haus Hubwald, Eppelborn 5.500, , ,00 38 Förderkreis für Kranke des Psych.-Pflegeheims Eppelborn e.v , ,00 39 * Förderverein Augenheilkunde Homburg 1.000, ,00 40 Förderverein der Benediktinerabtei St. Mauritius zu Tholey e.v. 300,00 300,00 41 * Förderverein Grundschule Reinsheim 1.000, ,00 42 * Förderverein für krebskranke Kinder, Tübingen 2.100, ,00 43 * Förderverein Kath. Kindergarten, Gresaubach 100,00 100,00 44 Förderverein Schmelzerwald, St. Ingbert 1.150, ,00 45 Frauenhaus Saarlouis 2.499, ,00 46 * Frauenhaus Saarbrücken 3.570, ,00 47 * Frauennotruf Saarland 400,00 150,00 550,00 48 Freiwillige Feuerwehr Düppenweiler e.v , ,00 49 Freunde und Förderer der Kinderklinik Kohlhof e.v , ,00 50 Freundes- und Förderkreis St. Elisabeth-Klinik, Saarlouis 750,00 750,00 51 Gemeinde Nohfelden 200,00 200,00 52 GeRigGmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und Integration, Coburg 600,00 600,00 53 Greenpeace, Hamburg 240,00 240,00 54 Herberge zur Heimat, Saarbrücken 600,00 600,00 55 Herzgruppen Saar e.v. 300,00 300,00 56 Homburger Tafel 1.650, ,00 57 Hurenselbsthilfe e.v., Saarbrücken 1.785,00 500, ,00 58 Initiative zur Unterstützung krebskranker Kinder im Saarland e.v., Überherrn 3.850, ,00 59 Johanniter Unfall Hilfe e.v., Kreisverband Völklingen 250,00 250,00 60 * Jugendwerkstatt Saarlouis e.v , ,00 61 Kath. Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein e.v., Saarbrücken 2.657, , ,00 62 Kath. Pfarramt Christkönig, St. Johann 450,00 450,00 63 Kinderheim und Jugendhilfe St. Maria, Weiskirchen 500,00 500,00 64 Kinderhilfe e.v. Saar, Fremersdorf 200,00 200,00 65 Kinderschutzbund Untere Saar e.v. 300,00 300,00

15 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 66 Kinderschutz Saar e.v., Homburg , ,00 67 Kirchenstiftung St. Pirmina und St. Michel, St. Ingbert 500,00 500,00 68 * Kirchenstiftung St. Hildegard Hilfsprojekt Sri Lanka, St. Ingbert 5.000, ,00 69 Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern e.v. 625,00 625,00 70 Kreisverkehrswacht Saarlouis e.v. 290,00 290,00 71 Landesverkehrswacht Saar e.v , , ,00 72 Lebensberatung St. Wendel 1.875, ,00 73 Lebensberatung Lebach 800,00 800,00 74 * Lebenshilfe GmbH Kreisvereinigung Saarlouis 150,00 150,00 75 * Lebenshilfe St. Wendel 650,00 650,00 76 Lobby für Kinder e.v., Saarbrücken 150,00 150,00 77 Malteser Hilfsdienst, Köln 550, , ,00 78 Misereor 225,00 225,00 79 Nele e.v., Saarbrücken 6.069, ,00 80 Neunkircher Zoo, Neunkirchen 200,00 200,00 81 Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen e.v., Saarbrücken 6.069, ,00 82 Polizeiseelsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 6.069, ,00 83 Pollichia, Verein für Naturforschung und Landespflege e.v., Neustadt 8.000, ,00 84 Psychologische Beratungsstelle, Caritas, St. Ingbert 1.199, ,00 85 Reiten für Kinder mit Behinderung e.v., Merzig 60,00 60,00 86 Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.v., Heilbronn 460,00 460,00 87 Rumänisch-Orthodoxe Kirchengemeinde Saarbrücken 1.300, ,00 88 Saarländische Jugendfeuerwehr Völklingen e.v , ,00 89 Saarländische Krebsliga e.v., Saarbrücken 3.000, ,00 90 * SOMA e.v., München 500,00 500,00 91 SOS Kinderdorf e.v., München 1.648,00 600,00 100, ,00 92 Staatskasse , , , ,94 93 Stiftung zur Vermeidung von Verkehrsopfern, Frankfurt 500,00 500,00 94 Suchthilfe Fleckenbühl e.v., Cölbe 500,00 500,00 95 Synagogengemeinde Saar, Saarbrücken 2.800, ,00 96 Telefonseelsorge Saarbrücken 3.570, , ,00 97 Terre des hommes BRD e.v., Osnabrück 1.040, ,00 98 * THW Ortsverband Saarlouis 1.000, ,00 99 UNICEF 400,00 400, Unsere Kleinen Brüder und Schwestern e.v., Karlsruhe 5.000, ,00

16 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB + AGe AG SB Zuwendungen 101 * Verein der Freunde Körperbehinderter e.v., Neunkirchen 50,00 50, * Verein Helfer und Förderer THW e.v., St. Ingbert 1.000, , Verein zur Förderung der Bewährungs- u. Jugendgerichtshilfe im Saarland e.v. Saarbr , , , , * Verein zur Förderung von Beschäftigung u. berufl. Bildung im Landkreis Merzig-Wadern e.v 200,00 200, * WAL Verein für integratives Wohnen, Arbeiten und Leben im Saarland 1.648, , , Weißer Ring, Mainz 6.069, , , WWF Deutschland 200,00 200, , , , ,94

17 Aufteilung der Zuwendungen im Jahr 2011 auf einzelne Behörden lfd. Nr. Institution STA SB LG SB AG SB AG HOM AG LEB AG MZG AG NK AG OTW AG SLS AG IBG AG WND AG VK Zuwendungen 1 Aids-Hilfe Saar e.v ,00 300, ,00 2 Aktion Arbeit des Bistums Trier 2.384, ,00 3 Aktion Deutschland hilft, Bonn 200,00 790,00 990,00 4 Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden, e.v. 200,00 200,00 5 Ärzte für die Dritte Welt, Frankfurt 1.500, ,00 6 * ARGE St. Ingbert 180,00 180,00 7 * AWO Homburg 900, , ,00 8 * AWO-Vespe St. Ingbert 7.590, ,00 9 Balance, Verein für pädagogisches Reiten, Merzig 4.450, ,00 10 Blieskasteler Freunde und Helfer Schutzengel 600,00 600,00 11 Brandschutz Förderverein FFW Losheim 750,00 750,00 12 Brot für die Welt 1.200, ,00 13 * Bund Freunde der Erde 205,00 205,00 14 Bund gegen Alkohol u.drogen im Straßenverkehr e.v.landessektion Saar, Riegelsberg 6.534,00 250, ,00 150, , ,00 600, ,00 15 * BUND Saar 500,00 500,00 16 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung 60,00 60,00 17 * Caritaseinrichtung Landesaufnahmestelle Lebach 3.268,00 400, ,00 18 * Caritasverband St. Wendeler Tafel 1.200, ,00 19 * Caritas Zentrum Saarpflaz-Suchtberatung 300,00 300,00 20 CEB Christliche Erwachsenenbildung, Hilbringen 1.900, ,00 21 Chance Jugendarbeit e.v., Saarbrücken 3.973,00 500, , , ,00 22 * CDJ Homburg GmbH 3.267, ,00 23 Christliche Bürgerhilfe Beckingen e.v. 500,00 500,00 24 Christoffel Blindenmission, Bensheim 780,00 300, ,00 25 Deutsche Kinderkrebshilfe, Bonn 500,00 500,00 26 Deutsche Kriegsgräberfürsorge, LV Saar 2.384, ,00 27 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft 550,00 550,00 28 Deutsche Schlaganfall-Hilfe Stiftung, Gütersloh 1.000, ,00 29 * Deutsche Tibethilfe, Hamburg 3.000, ,00 30 * Deutsche Verkehrswacht Kreis- und Ortsverkehrswacht Völklingen e.v. 300,00 300,00 31 Deutsche Verkehrswacht, Neunkirchen 400,00 400,00 32 Deutsche Welthungerhilfe, Bonn 400,00 400,00 33 Deutscher Ausländischer Jugendclub DAJC 400,00 400,00 34 Deutscher Kinderschutzbund, Saarbrücken 3.973, ,00 35 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband St. Ingbert 500,00 500,00 36 * Diakonisches Werk Pfalz - Fachstelle Sucht -, Zweibrücken 200,00 200,00 37 Diakonisches Werk, Stuttgart 100,00 100,00 38 Diakonisches Werk an der Saar, "Tat und Rat", Neunkirchen 1.850, ,00 39 Die Lobby, Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken 250,00 250,00 40 * Die Tür Suchtberatung Trier 500,00 500,00 41 Donum vitae 1.324, ,00 42 Drogenberatung e.v., Saarbrücken 3.267, ,00 43 Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.v., Neunkirchen 3.000,00 500, , ,00 950, ,00 44 * Evangelische Pfarrgemeinde Burbach 300,00 300,00 45 Evangelischer Verein für Gefangenenfürsorge 4.503, ,00 46 Fechtsportclub e.v. St. Ingbert 200,00 200,00 47 * Fechtsportverein St. Ingbert 500,00 500,00 48 Förderkreis Botanischer Garten der Universität des Saarlandes e.v., Saarbrücken 4.550, ,00 49 Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e.v., Lebach 650,00 650,00 50 Förderkreis Haus Hubwald, Eppelborn 3.000, , ,00 51 Förderkreis St. Jakobus, Weiskirchen 1.590, ,00 52 * Förderverein Gesamtschule Bellevue 3.500, ,00 53 Förderverein Grundschule Reinheim 2.000, ,00 54 * Förderverein Kath. Kindergarten, Gresaubach 950,00 950,00 55 * Förderverein Kath. Kindergarten, Klarenthal 500,00 500,00 56 * Förderverein Kindergarten St. Josef, Bildstock 2.000, ,00 57 Förderverein Kunst und Kultur im Saarländischen Strafvollzug 1.590, ,00

18 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB AG SB AG HOM AG LEB AG MZG AG NK AG OTW AG SLS AG IBG AG WND AG VK Zuwendungen 58 * Förderverein Museum Pachten e.v , ,50 59 * Förderverein Partnerschaft Dillingen - Sutera e.v. 50,00 50,00 60 Förderverein Schmelzerwald, St. Ingbert 800,00 800,00 61 Förderverein St. Jakobus Hospiz e.v., Saarbrücken 3.267,00 900, ,00 62 * Frauenhaus Elisabeth-Zillken-Haus, Saarbrücken 3.870, ,00 63 Frauenhaus Saarlouis 3.870, ,00 64 Frauennotruf Saarland 5.000,00 750,00 300, ,00 65 Freiwillige Feuerwehr Düppenweiler e.v. 700,00 700,00 66 Freiwillige Feuerwehr Losheim e.v , ,00 67 Freunde und Förderer der Kinderklinik Kohlhof e.v ,00 900, , , ,00 68 Greenpeace, Hamburg 320,00 320,00 69 Haus Sonne Walsheim e.v , ,00 70 Herberge zur Heimat 2.384, ,00 71 Hilfe für das autistische Kind, Wadgassen 100,00 100,00 72 Hilfe zur Selbsthilfe Suchtkranker und Suchtgefährdeter 950,00 950,00 73 Homburger Tafel 6.500, ,00 74 Hurenselbsthilfe e.v., Saarbrücken 1.959, , ,70 75 Johanniter Unfall Hilfe e.v., Kreisverband Völklingen 300,00 300,00 76 * Jugend forscht 1.000, ,00 77 * Jugendwerkstatt Saarlouis e.v. 400, , ,00 78 Kath. Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein e.v., Saarbrücken 4.503,00 100, ,00 79 * Kath. Kindergarten Landsweiler 950,00 950,00 80 Kath. Pfarramt Christkönig, St. Johann 70,00 70,00 81 Kinderheim und Jugendhilfe St. Maria Weiskirchen 1.550, ,00 82 * Kinderhospizdienst Saar, Neunkirchen 150,00 150,00 83 * Kirchenstiftung St. Hildegard Hilfsprojekt Sri Lanka, St. Ingbert 700,00 700,00 84 Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern e.v. 400,00 400,00 85 Kreuzbund Neunkirchen e.v. (Suchtkranke) 500,00 500,00 86 Landesverkehrswacht Saar e.v , ,00 87 * Landkreis Saarlouis - Unterhaltsvorschusskasse 2.248, ,00 88 Lebensberatung St. Wendel 600,00 600,00 89 Lebensberatung Lebach 200,00 200,00 90 Lebenshilfe Kreisverband Saarlouis 3.267, ,00 91 * Lebenshile Merzig 3.267, ,00 92 Lebenshilfe Neunkirchen 3.267, ,00 93 * Lebenshilfe Kreisverband St. Wendel 3.267, ,00 94 Lebenshilfe Obere Saar, Saarbrücken 250,00 250,00 95 LSG Lerchesflur - Sportgemeinschaft 1.590, ,00 96 Malteser Hilfsdienst, Köln ,00 600,00 170,00 900, ,00 97 Misereor 200,00 200,00 98 Mukoviszidose e.v., Bonn 300,00 300,00 99 Nele e.v., Saarbrücken 6.590, , Neunkircher Zoo, Neunkirchen 1.500, , Nestwärme e.v. Deutschland, Saarbrücken 500,00 500, Notrufgruppe für vergewaltigte und mißhandelte Frauen e.v., Saarbrücken 5.425,00 150, , Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies e.v., Stockach 125,00 125, * Pfad für Kinder, Stadtbergen 205,00 205, Polizeiseelsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 6.590, , Pollichia, Verein für Naturforschung und Landespflege e.v., Neustadt 6.000, , * Probare Trierer Verein für Straffälligenhilfe e.v., Trier 700,00 700, Pro familia Neunkirchen 1.324, , * Profund Osnabrück (NABU) 900,00 900, Psychologische Beratungsstelle, Caritas, St. Ingbert 3.973, , Reiten für Kinder mit Behinderung e.v., Merzig 150,00 150, Rettungsdienststiftung Björn Steiger e.v., Winnenden 155,00 155, Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.v., Heilbronn 2.000, , Rumänisch-Orthodoxe Kirchengemeinde Saarbrücken 900,00 900, * SHG med. Controlling 7.500, , Saarbrücker Tafel 500,00 500, Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.v., Bonn 2.800, ,00

19 lfd. Nr. Institution STA SB LG SB AG SB AG HOM AG LEB AG MZG AG NK AG OTW AG SLS AG IBG AG WND AG VK Zuwendungen 118 SOS Kinderdorf e.v., München 2.651,00 200, , , * SOS Kinderdorf e.v. Jung hilft Alt, Merzig 1.375, , Sozialdienst katholischer Frauen e.v., Saarbrücken 300,00 300, Staatskasse , , , , , , , , , , * Stiftung Pfennigparade (Rehazentrum für körperbehinderte Menschen) 1.200, , Stiftung zur Vermeidung von Verkehrsopfern, Frankfurt 2.000, , Synagogengemeinde Saar, Saarbrücken 5.000, , * SV 07 Elversberg 600,00 600, Telefonseelsorge Saarbrücken 3.870, ,00 580,00 400, , Terre des hommes Deutschland e.v., Osnabrück 2.000, , Tierschutzverein Homburg und Umgebung e.v ,00 500, , UNICEF 650,00 650, Unsere Kleinen Brüder und Schwestern e.v., Karlsruhe 100,00 100, Verein der Freunde Körperbehinderter e.v., Neunkirchen 400,00 400, * Verein Helfer und Förderer THW e.v., St. Ingbert 600,00 600, Verein zur Förderung der Bewährungs- u. Jugendgerichtshilfe im Saarland e.v. Saarbr , , , , , , , , ,00 400, , , * Verein zur Förd. von Beschäftigung und beruflicher Bildung im Landkreis Merzig-Wadern 3.400, , * Villa Winzig, Kindertagesstätte e.v., Neunkirchen 1.950, , * WAL Verein für integratives Wohnen, Arbeiten und Leben im Saarland 3.973, , , Weißer Ring, Mainz 6.590, ,00 500, ,00 200, ,00 600,00 800, , WWF Deutschland 200,00 680,00 880, , , , , , , , , , , , , ,04

20 Aufteilung der Zuwendungen im Jahr 2012 auf einzelne Behörden Nr. Institution STA SB LG SB AG SB AG HOM AG LEB AG MZG AG NK AG OTW AG SLS AG IBG AG WND AG VK Zuwendungen 1 Aids-Hilfe Saar e.v. 300,00 300,00 2 Ärzte ohne Grenzen e.v. 300,00 250,00 550,00 3 Aktion Arbeit des Bistums Trier 3.240, ,00 4 Amnesty International, Bonn 2.480,00 900, ,00 5 Ärzte für die Dritte Welt, Frankfurt 1.500, , ,00 6 * AWO Homburg 7.750,00 900, ,00 7 * AWO Saarland Stiftung Saarbrücken 800,00 750,00 50, ,00 8 AWO Saarlouis 1.000, ,00 9 * AWO-Vespe St. Ingbert 4.200, ,00 10 Bärenherz Stiftung für schwerstkranke Kinder 600,00 600,00 11 Balance, Verein für pädagogisches Reiten, Merzig 2.140, ,00 12 Blieskasteler Freunde und Helfer Schutzengel 8.000, ,00 13 * Bruderschaft Jesus der Barmherzige e.v , ,00 14 Bund gegen Alkohol u.drogen im Straßenverkehr e.v. Landessektion Saar 5.400,00 250,00 800,00 200,00 700, ,00 900, ,00 15 * BUND Saar 1.700, ,00 16 * Caritaseinrichtung Landesaufnahmestelle Lebach 2.700,00 850, ,00 17 Caritasverband Saar-Hochwald e.v. Saarlouis 840,00 840,00 18 * Caritas Zentrum Saarpflaz-Suchtberatung 2.500, , ,00 19 CEB Christliche Erwachsenenbildung, Hilbringen 200,00 200,00 20 Chance Jugendarbeit e.v., Saarbrücken 6.480, ,00 500, , ,00 21 * CDJ Homburg GmbH 2.700,00 500, ,00 22 Christliche Bürgerhilfe Beckingen e.v , ,00 23 Christoffel Blindenmission, Bensheim 1.300,00 500, ,00 24 Deutsche Kinderkrebshilfe, Bonn 1.760, ,00 25 Deutsche Knochenmarkspenderdatei, DKMS 3.000, ,00 26 Deutsche Kriegsgräberfürsorge, LV Saar 3.240, ,00 27 * Deutsche Tibethilfe, Hamburg 1.500, ,00 28 Deutsche Verkehrswacht, Neunkirchen 550,00 550,00 29 Deutscher Kinderschutzbund, Saarbrücken 4.050, , ,00 30 Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland 200,00 200,00 31 Diakonisches Werk, Stuttgart 155,00 155,00 32 Diakonisches Werk an der Saar, "Tat und Rat", Neunkirchen 5.616, , ,00 33 Die Lobby, Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken 3.200, ,00 34 Donum vitae 1.620,00 75, ,00 35 Drogenberatung e.v., Saarbrücken 2.700, ,00 36 Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.v. 80, , ,00 550,00 600, ,00 37 Evangelischer Verein für Gefangenenfürsorge 6.480, , ,00 38 Fechtsportclub e.v. St. Ingbert 300,00 300,00 39 Forensisches Forum Frankfurt 600,00 600,00 40 Fördergemeinschaft Bücherfreunde Beckingen e.v. 300,00 300,00 41 Förderkreis Botanischer Garten der Universität des Saarlandes e.v , ,98 42 Förderkreis Haus Hubwald, Eppelborn 8.200, ,00 43 Förderkreis St. Jakobus, Weiskirchen 2.160, ,00 44 * Förderverein Augenheilkunde Homburg 700,00 700,00 45 * Förderverein Kath. Kindergarten, Gresaubach 150,00 700,00 850,00 46 Förderverein Kunst und Kultur im Saarländischen Strafvollzug 2.160, ,00

21 Nr. Institution STA SB LG SB AG SB AG HOM AG LEB AG MZG AG NK AG OTW AG SLS AG IBG AG WND AG VK Zuwendungen 47 * Förderverein Museum Pachten e.v , ,00 48 * Förderverein Partnerschaft Dillingen - Sutera e.v. 400,00 400,00 49 Förderverein Schmelzerwald, St. Ingbert 300,00 300,00 50 * Frauenhaus Elisabeth-Zillken-Haus, Saarbrücken 5.000, ,00 51 Frauenhaus Saarlouis 5.000, ,00 52 Frauennotruf Saarland 200,00 350,00 550,00 53 Freiwillige Feuerwehr Düppenweiler e.v , ,00 54 Freunde und Förderer der Kinderklinik Kohlhof e.v , ,00 200, , ,00 55 Global Nature Fund, Radolfzell 300,00 300,00 56 Haus Sonne Walsheim e.v , ,00 57 Herberge zur Heimat 3.024, ,00 58 Hilfe zur Selbsthilfe Suchtkranker und Suchtgefährdeter 400,00 200,00 600,00 59 * Hilfsfond der saarländische Polizei 2.000, ,00 60 Homburger Tafel 1.750, ,00 61 Hurenselbsthilfe e.v., Saarbrücken 2.500, ,00 62 Initiative zur Unterstützung krebskranker Kinder e.v., Überherrn 700,00 700,00 63 * Interessenverband für Unfallverletzte Saarpfalz 300,00 300,00 64 * Jobcenter Saarbrücken 250,00 250,00 65 * Jugend forscht 500,00 500,00 66 * Jugendwerkstatt Saarlouis e.v. 400, , ,00 67 Kath. Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein e.v., Saarbrücken 6.480, , ,00 68 Kath. Pfarramt Christkönig, St. Johann 3.500, ,00 69 * Kath. Pfarrgemeinde Saarlouis 1.950, ,00 70 * Katzenfreunde Lebach 200,00 200,00 71 * Katzenfreunde Saarbrücken 1.300, ,00 72 Kinderheim und Jugendhilfe St. Maria Weiskirchen 600,00 600,00 73 * Kirchenstiftung St. Hildegard Hilfsprojekt Sri Lanka, St. Ingbert 600,00 600,00 74 KiTa ggmbh Saarland, Dillingen 2.430, ,00 75 Kreisverkehrswacht Saarlouis 700,00 700,00 76 Landesarbeitsgemeinschaft pro Ehrenamt 2.160, ,00 77 Landesverkehrswacht Saar e.v ,00 300, ,00 78 Landesverband der Contergangeschädigten 1.500, ,00 79 Lebensberatung St. Wendel 600,00 600,00 80 Lebenshilfe Kreisverband Saarlouis 2.700, , ,00 81 * Lebenshile Merzig 2.700, ,00 82 Lebenshilfe Neunkirchen 2.700, ,00 83 * Lebenshilfe Kreisverband St. Wendel 2.700,00 900, ,00 84 Lebenshilfe Marburg 50,00 50,00 85 Lebenshilfe Obere Saar, Saarbrücken 500,00 500,00 86 LSG Lerchesflur - Sportgemeinschaft 2.160, ,00 87 Malteser Hilfsdienst, Köln ,00 610, ,00 88 * Medica Mondiale 10,00 10,00 89 Misereor 600,00 600,00 90 Nele e.v., Saarbrücken 8.500, , ,00 91 Neunkircher Zoo, Neunkirchen 900,00 900,00 92 Nestwärme e.v. Deutschland, Saarbrücken 500,00 500,00 93 Notrufgruppe für vergewaltigte und mißhandelte Frauen e.v., Saarbrücken 7.000, ,00 500, ,00 94 Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies e.v., Stockach 500,00 500,00 95 Phoenix e.v. AWO Saar, Saarbrücken 50,00 50,00 96 Polizeiseelsorge im Saarland e.v., Saarbrücken 8.500,00 900, ,00 97 Pro familia Saarbrücken 1.620, ,00

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