Staatliche Anerkennung von. Hebammen/Entbindungspflegern
|
|
- Gerrit Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) (außer Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien und Tschechische Republik: gesonderte Merkblätter) Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt
2 Staaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Das Merkblatt enthält die wesentlichen Informationen zu den Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung als Hebamme/ Entbindungspfleger aufgrund einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossenen Berufsausbildung in der Geburtshilfe. Ferner sind die erforderlichen Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden müssen, genannt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Telefonnummern der für die jeweiligen Berufe und Länder zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im Download Ansprechpartner. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 24.1) für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) wenn Sie in Hessen wohnen, d. h. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt. Die staatliche Anerkennung setzt in jedem Fall Ihre gesundheitliche Eignung Ihre Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes sowie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. A) Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/ Entbindungspfleger wird Ihnen direkt erteilt, wenn Sie einen der in der Tabelle aufgeführten Ausbildungsnachweise vorlegen und die Ausbildung nach dem genannten Stichtag begonnen haben: Stand: 1. Dezember
3 Land Titel des Befähigungsnachweises Ausstellende Stelle Stichtag Belgien Diploma van vroedvrouw/diplôme d'accoucheuse De erkende opleidingsinstituten/les établissements d'enseignement De bevoegde Examencommissie van de Vlaamse Gemeenschap/Le Jury compétent d'enseignement de la Communauté française Bulgarien/ България Диплома за висше образование на образователноквалификационна степен Бакалавър с професионална квалификация Акушерка Университет» Dänemark Bevis for uddannelsen til professionsbachelor i jordemoderkundskab Professionshøjskole Finnland 1. Kätilön tutkinto/ 1. Terveydenhuoltooppi barnmorskeexamen laitokset/hälsovårdsläroanstalter 2. Sosiaali- ja terveysalan ammattikorkeakoulututkinto, 2. Ammattikorkeakoulut/Yrkeshögs kolor kätilö (AMK)/ yrkeshögskoleexamen inom hälsovård och det sociala området, barnmorska (YH) Frankreich Diplôme de sage-femme L État Griechenland 1. Πτυχίο Τμήματος Μαιευτικής Τεχνολογικών Εκπαιδευτικών Ιδρυμάτων (Τ.Ε.Ι.) 1. Τεχνολογικά Εκπαιδευτικά Ιδρύματα (Τ.Ε.Ι.) 2. Πτυχίο του Τμήματος Μαιών της Ανωτέρας Σχολής Στελεχών Υγείας και Κοινων. Πρόνοιας (ΚΑΤΕΕ) 2. ΚΑΤΕΕ Υπουργείου Εθνικής Παιδείας και Θρησκευμάτων 3. Πτυχίο Μαίας Ανωτέρας Σχολής Μαιών 3. Υπουργείο Υγείας και Πρόνοιας Stand: 1. Dezember
4 Land Titel des Befähigungsnachweises Ausstellende Stelle Stichtag Irland Island Italien Liechtenstein 1. Certificate in Midwifery 2. B.Sc. in Midwifery approved by the NMBI 3. Higher/Post-graduate Diploma in Midwifery approved by the NMBI próf frá Ljósmaedraskóla Islands (Diplom der isländischen Hebammenschule) 1. Diploma d'ostetric 2. Laurea in ostetricia Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise der Hebammen, die in einem der Mitgliedstaaten der EU oder von einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden 1. An Bórd Altranais (The Nursing Board) [up to 1 October 2012]; Bórd Altranais agus Cnáimhseachais na heireann (The Nursing and Midwifery Board of Ireland, NMBI) [from 2 October 2012] 2. A third-level Institution delivering a Midwifery education programmes approved by the NMBI 3. third-level Institution delivering Higher/Post-graduate Diploma in Midwifery approved by the NMBI Hebammenschule Scuole riconosciute dallo Stato 2. Universita' Luxemburg Diplôme de sage-femme Ministère de l'éducation nationale, de la formation professionnelle et des sports Malta Lawrja jew diploma fl- Istudji tal- Qwiebel Universita` ta' Malta Niederlande Diploma van verloskundige Door het Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport erkende opleidings-instellingen Norwegen bevis for bestatt jordmoreksamen Hebammenschule, zusammen mit einer Bescheinigung über eine praktische Ausbildung, ausgestellt von den zuständigen Gesundheitsbehörden Österreich 1. Hebammen-Diplom 2. Diplom über den Abschluss des Fachhochschul- Bachelorstudiengangs Hebamme 1. Hebammenakademie Bundeshebammenlehranstalt 2. Fachhochschulrat Stand: 1. Dezember
5 Land Titel des Befähigungsnachweises Ausstellende Stelle Stichtag Portugal 1. Diploma de enfermeiro 1. Ecolas de Enfermagem especialista em enfermagem de saúde materna e obstétrica 2. Diploma/carta de curso de 2. Escolas Superiores de estudos superiores Enfermagem especializados em enfermagem de saúde materna e obstétrica 3. Diploma (do curso de pós- 3. Escolas Superiores de licenciatura) de especialização Enfermagem em enfermagem de saúde Escolas Superiores de Saúde materna e obstétrica Schweden Barnmorskeexamen Universitet eller högskola Schweiz 1. Diplomierte Hebamme Sage-femme diplômée Levatrice diplomata Schulen, die staatlich anerkannte Bildungsgänge durchführen Ecoles qui proposent des filières de formation reconnues par l État Scuole che propongono dei cicli di formazione riconosciuti dallo Stato 2. Bachelor of Science (Name of the UAS) in Midwifery Schulen, die staatlich anerkannte Bildungsgänge durchführen Bachelor of Science HES-SO de Sage-femme (Bachelor of Science HES-SO in Midwifery) Bachelor of Science BFH Ecoles qui proposent des filières de formation reconnues par l État Scuole che propongono dei cicli di formazione riconosciuti dallo Stato Hebamme (Bachelor of Science BFH in Midwifery) Bachelor of Science ZFH Hebamme (Bachelor of Science ZHAW in Midwifery) Spanien 1. Titulo de matrona 2. Titulo de asistente obstétrico (matrona) 3. Titulo de enfermeria obstétricaginecológica Ministerio de Educación y Cultura Ungarn 1. Szülésznő bizonyítvány 1. Iskola/főiskola Szülésznő oklevél 2. Felsőoktatási intézmény Stand: 1. Dezember
6 Land Titel des Befähigungsnachweises Ausstellende Stelle Stichtag Vereinigtes Königreich A qualification approved by the Nursing and Midwifery Council or its predecessor bodies as attesting to the completion of training as required for midwives by article 40 and the standard of proficiency as required for registration as a Registered Midwife in its register Education institution approved by the Nursing and Midwifery Council or its predecessor bodies Zypern Δίπλωμα στο μεταβασικό πρόγραμμα Μαιευτικής (Diplom in Geburtshilfe) Νοσηλευτική σχολή (Krankenpflegeschule) Sofern Sie einen Ausbildungsnachweis mit einem in der Tabelle genannten Titel besitzen und die Ausbildung nach dem in der Tabelle genanten Stichtag begonnen haben, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben, vorgelegen, wenn 1. Ihre Ausbildung keinen Ausbildungsnachweis vorausgesetzt hat, der Sie zum Besuch von Universitäten oder Hochschulen berechtigt hat oder 2. Ihre Ausbildung 18 Monate oder 3000 Stunden auf Vollzeitbasis gedauert hat und einen Ausbildungsnachweis als Krankenschwester/Krankenpfleger vorausgesetzt hat. Aus der Bescheinigung muss sich ergeben, dass Sie nach Erhalt Ihres Ausbildungsnachweises in dem unter 1. genannten Fall zwei Jahre und in dem unter 2. genannten Fall 1 ein Jahr lang als Hebamme/Entbindungspfleger in zufrieden stellender Weise alle mit dem Beruf einer Hebamme/ eines Entbindungspflegers verbundenen Tätigkeiten in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ausgeübt haben. B) Sofern Sie einen Ausbildungsnachweis mit einem in der Tabelle genannten Titel besitzen und die Ausbildung vor dem in der Tabelle genanten Stichtag begonnen haben, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben, vorgelegen. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, die die Mindestanforderungen an die Berufsausbildung nach Artikel 40 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt. Sofern die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann eine direkte Anerkennung nur erfolgen, wenn Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben, vorlegen, aus der sich ergibt, dass Sie in diesem Staat während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die Tätigkeit einer Hebamme/ eines Entbindungspflegers ausgeübt haben. Stand: 1. Dezember
7 C) Sofern Sie eine Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger nach dem in der Tabelle genannten Stichtag begonnen haben und den Abschluss durch einen Ausbildungsnachweis belegen, der nicht der in der Tabelle genannten Bezeichnung entspricht, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben, vorgelegen. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, die die Mindestanforderungen des Artikels 40 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt und der Ausbildungsnachweis den im Anhang V Nr der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Nachweisen gleichsteht. D) Sofern eine Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger vor dem in der Tabelle genannten Stichtag begonnen haben und den Abschluss durch einen Ausbildungsnachweis belegen, der nicht der in der Tabelle genannten Bezeichnung entspricht, müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben, vorlegen. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, die die Mindestanforderungen an die Berufsausbildung nach Artikel 40 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt und Ihr Ausbildungsnachweis den im Anhang V Nr der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Nachweisen gleichsteht. Sofern Ihr Ausbildungsnachweis den in Anhang V Nr der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Nachweisen gleichsteht, die Ausbildung aber nicht die Mindestanforderungen erfüllt, kann eine direkte staatliche Anerkennung nur erfolgen, wenn Sie zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem Sie die Ausbildung absolviert haben vorlegen, aus der sich ergibt, dass Sie in diesem Staat während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die Tätigkeiten einer Hebamme/eines Entbindungspflegers ausgeübt haben. E) Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung Sofern Sie eine Ausbildung als Hebamme/Entbindungspfleger abgeschlossen haben, aber nicht die Voraussetzungen für eine direkte Anerkennung als Hebamme/Entbindungspfleger nach Buchstabe A bis D erfüllen, besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu erhalten, wenn Sie durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um den Beruf der Hebamme/ des Entbindungspflegers in Deutschland ausüben zu können. Der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung erstrecken sich auf die wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger. Eine Berufspraxis als Hebamme/Entbindungspfleger kann hierbei berücksichtigt werden (abhängig von Dauer und Aktualität der Berufserfahrung). Die Dauer und die Inhalte des Anpassungslehrgangs und die Inhalte der Eignungsprüfung werden daher individuell von meiner Behörde im Rahmen des Anerkennungsverfahrens festgelegt. Stand: 1. Dezember
8 Sofern ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich ist, können Sie zwischen den beiden Möglichkeiten wählen. Der Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung können nur erfolgen, wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ferner ist es erforderlich, dass Sie zunächst einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Hebamme/Entbindungspfleger bei meiner Behörde stellen. Erst wenn Ihnen die Entscheidung meiner Behörde vorliegt, dass in Ihrem Fall ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich bzw. möglich ist, können Sie den Anpassungslehrgang beginnen bzw. die Prüfung ablegen. Kosten für die Bearbeitung des Antrages Für das Anerkennungsverfahren müssen Kosten erhoben werden. Diese betragen zurzeit: Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Rücknahme des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Kopien (je Kopie): 150,00 EUR 112,50 EUR 75,00 EUR 0,20 EUR Erforderliche Unterlagen: 1. Antrag bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck verwenden - 2. Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. 3. standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.b. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung hier reicht eine unbeglaubigte Kopie - 4. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses hier reicht eine unbeglaubigte Kopie 5. Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck verwenden - Stand: 1. Dezember
9 6. Diplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung 7. ggf. Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Behörde des Staates, in dem die Ausbildung absolviert wurde (siehe unter A - D), mit deutscher Übersetzung Sofern Sie die Voraussetzungen nach Buchstabe A bis D nicht erfüllen und somit ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich ist, müssen Sie zusätzlich folgenden Nachweis vorlegen: 8. Nachweis der Ausbildungsstätte über Inhalt und Umfang der absolvierten Berufsausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung. Aus diesem Nachweis müssen folgende Informationen hervorgehen: a) Dauer der Ausbildung (von bis) b) Art und Umfang der erteilten Unterrichtsfächer (Stunden pro Fach, getrennt nach theoretischem und praktischem Unterricht/Übungen). Die Stundenzahl pro Fach sollte auf die gesamte Ausbildungsdauer bezogen sein. Sofern bei dem Nachweis die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt ist. Unter praktischem Unterricht versteht man z.b. Übungen an Modellen und Puppen oder an Mitschülern im Rahmen des Unterrichts an der Ausbildungsstätte, aber nicht an Patienten in Krankenhäusern oder in niedergelassenen Praxen. c) Art und Umfang der praktischen Ausbildung (klinische Praktika). Es muss aufgeführt sein, in welchen Fachgebieten (Abteilungen, z.b. Kreißsaal, Wochenstation, Station für Neugeborene) mit welcher Stundenzahl pro Bereich die praktische Ausbildung stattfand. Unter praktischer Ausbildung versteht man klinische Praktika bzw. Praktika in geeigneten medizinischen Einrichtungen an Patienten. 9. ggf. Nachweise über Fortbildungen im Bereich Geburtshilfe mit deutscher Übersetzung 10. ggf. Nachweise über Berufstätigkeiten als Hebamme mit deutscher Übersetzung 11. Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Welche Sprachzertifikate/Niveaustufen akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte dem Download Merkblatt Deutschkenntnisse. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch eines der in dem Merkblatt aufgeführten Sprachzertifikate ist auch zu erbringen, wenn ein Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert oder eine Eignungsprüfung bestanden wurde. In diesem Fall ist das Deutsch-Zertifikat spätestens nach erfolgreichem Anpassungslehrgang bzw. nach bestandener Eignungsprüfung vorzulegen. Stand: 1. Dezember
10 Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/ Entbindungspfleger vor, so sind sofern Sie auch über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes außerdem noch folgende Unterlagen vorzulegen: Diese Unterlagen sind nur dann bereits mit dem Antrag vorzulegen, wenn eine direkte staatliche Anerkennung möglich ist und Sie bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Falls ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich ist, müssen die gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes nach erfolgreichem Anpassungslehrgang bzw. nach bestandener Eignungsprüfung nachgewiesen werden, sofern dann bereits das Sprachzertifikat vorgelegt werden kann. 1. Führungszeugnis bzw. Bescheinigung nach Nr. 1 Buchstabe d Anlage VII der Richtlinie 2005/36/EG 1.1. Leben Sie bereits länger als 1Jahr in Deutschland, so ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt bzw. Ordnungsamt der Stadt/ Gemeinde) unter Angabe des Verwendungszweckes bzw. des hiesigen Aktenzeichens, zu beantragen Leben Sie kürzer als 1 Jahr in Deutschland, so ist eine Bescheinigung nach Nr. 1 Buchstabe d Anlage VII der Richtlinie 2005/36/EG der zuständigen Behörde des Herkunftslandes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie über die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes einer Hebamme/ Entbindungspfleger verfügen. Die Bescheinigung darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und muss in der Landessprache und in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. 2. Erklärung über die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck ausfüllen und unterschreiben 3. Ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate, mit der bestätigt wird, dass Sie die für Ihren Beruf erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen (kann vom Hausarzt bzw. vom praktischen Arzt oder vom Personalarzt Ihrer Arbeitsstelle ausgestellt werden). Zu diesem Zweck lassen Sie sich bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck von dem entsprechenden Arzt in Deutschland ausfüllen. Weitere Rückfragen bzw. Anforderung von weiteren Unterlagen sind nicht auszuschließen. Stand: 1. Dezember
11 Wichtige Hinweise Sämtliche Unterlagen sind als beglaubigte Kopien (keine Farbkopien) vorzulegen (beglaubigen kann ein Notar oder die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Deutschland). Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass keine unbeglaubigten Kopien sowie keine Farbkopien vorgelegt werden, da diese nicht akzeptiert werden können. Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigtem Übersetzer anzufertigen bzw. zu beglaubigen. Die Übersetzungen müssen vom Original oder beglaubigten Kopien angefertigt werden und dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen. Übersetzungen, die von unbeglaubigten Fotokopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden. Den Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift: Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt Persönlich erreichen Sie das Dezernat Gesundheit in folgendem Dienstgebäude: Luisenplatz 2, Kollegiengebäude, Darmstadt (Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz) Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner. Stand: 1. Dezember
Allgemeine Informationen (Stand Januar 2016)
Landesamt für soziale Dienste Postfach 70 61 24170 Kiel Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: LAsD 327 401.543.2 Meine Nachricht vom: Susanne Schmieden
MehrPolen. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Polen Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
Stand: 22. Februar 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger, die/der für die allgemeine
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus ( 15 BQFG) Die mit * gekennzeichneten Felder sind freiwillig auszufüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung.
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird
MehrAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung für EU (EWR)- und Drittstaaten
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock allg. Kontakt
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrINFORMATION. betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 1. Jänner 2012 INFORMATION betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie besitzen die Staatsangehörigkeit
MehrWas hat der Antragsteller mit dem Antrag einzureichen?
Was hat der Antragsteller mit dem Antrag einzureichen? Unterlagen 1. Tabellarischer Lebenslauf (Berufs- und Bildungsbiographie) in deutscher Sprache, 2. Identitätsnachweis = Personalausweis oder Reisepass
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
Stand: 1. Jänner 2014 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger, die/der für die allgemeine
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN
Stand: 5 Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Miriam Redlin Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.04 Telefon:
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) abgestellt wird auf den Ort der letzten Prüfung Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Bitte Zutreffendes ankreuzen Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Sie haben eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, in einem
MehrLeonardo Kontaktstelle Hochschule Wirtschaft Rheinland Pfalz.
stelle www.erasmuspraktika.de stelle EU Programm ERASMUS+ Praktikum Förderung von: Studierenden Graduierten à DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Zielländer EU - Mitgliedstaaten: EU - Kandidatenländer:
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung für EU (EWR)- und Drittstaaten
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock allg. Kontakt
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt. Brüssel, den 9 Januar 2007 MARKT/C/3/6925/2004-2
EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt FREIER WARENVERKEHR, REGLEMENTIERTE BERUFE UND POSTDIENSTE Reglementierte Berufe Brüssel, den 9 Januar 2007 MARKT/C/3/6925/2004-2 GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER DIPLOME
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: Name, Vorname des Ehepartners/eingetragenen
MehrCheckliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche
MehrAntrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige
Landesprüfungungsamt für Medizin Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Telefon 0211/ 475-4152 / 5152 www.lpa-duesseldorf.nrw.de Eingangsstempel
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr
Mehr2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben
Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrStaatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstr Darmstadt Tel /
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstr. 95 64295 Darmstadt Tel. 06151 / 3682-2 Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Mehrsofortige Gleichstellung mit Auflagen
Drucksache 17 / 18 181 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2016) und Antwort Anerkennung
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht
MehrEU-Z. Antrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1 Z Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrMerkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche
MehrEM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis
Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer
MehrEin Auslandssemester während des Studiums innerhalb des 3. bis 8. Studiensemesters
Ein Auslandssemester während des Studiums innerhalb des 3. bis 8. Studiensemesters Bewerbung im Internationalen Büro der PH Wien. Räume 4.0.086 & 4.0.087 Voraussetzungen Kein Rückstand im Studienverlauf
MehrHessisches Statistisches Landesamt. Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium
Hessisches Statistisches Landesamt Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium 16. April 2012 1. Beherbergungsbetriebe und Schlafgelegenheiten
MehrPsychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen
Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung
MehrFreie und Hansestadt Hamburg
Hamburg, 17. April 2009 Freie und Hansestadt Hamburg Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Hamburg-Mitte Europawahl am 7. Juni 2009 Hinweise für Seeleute zur Wahl der deutschen Abgeordneten 1 Wahlberechtigung
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von
MehrMERKBLATT. 1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Anlage)
Freie und Hansestadt Ha mburg B e h ö r d e f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z MERKBLATT über die Erteilung einer widerruflichen Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Apothekerin oder Apotheker mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr
MehrSTEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
STERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Informationen zur Eignungsprüfung nach 37a Abs. 2 StBerG Für wen ist die Vorschrift gedacht? Die Eignungsprüfung nach 37a Abs. 2 StBerG ist
MehrErwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*
Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen
MehrLebenserwartung bei der Geburt (Teil 1)
(Teil 1) In Jahren, ausgewählte europäische Staaten, Durchschnitt 2005 bis 2010* 80,2 Island 83,3 79,3 Schweiz 78,7 Schweden * Angaben zur Bevölkerung auf Basis der im Jahr 2008 83,0 zur Verfügung stehenden
MehrANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE
ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-Nr. / Renten Nr. geb. am verstorben am Angaben des Hinterbliebenen : Geburtsname geb. am Geburtsort Privat - Anschrift Privat - Telefon
MehrGesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG)
Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) HebG Ausfertigungsdatum: 04.06.1985 Vollzitat: "Hebammengesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch
Mehr(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN
Stand: 1. August 2015 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:
MehrInternetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
MehrBaden-Württemberg und die Europäische Union
2016 und die Europäische Union Frankr und die Europäische Union Auch die 2016er Ausgabe des Faltblattes und die Europäische Union zeigt wieder: gehört zu den stärksten Regionen Europas. Im europäischen
MehrWerden die o.g. Unterlagen persönlich abgegeben, erübrigt sich die Anfertig Kopien, wenn Originale und unbeglaubigte Kopien vorgelegt werden.
Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig Referat 22.3 - Krankenhauswesen und Humanmedizin, Sozialwesen Bearbeiterin: Frau Knabe Telefon: 0341 / 977 2213 Fax: 0341 / 977 2097
MehrILNAS-EN :2012
Fahrbahnbefestigungen aus Beton - Teil 4: Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß durch Spikereifen von Fahrbahnbefestigungen aus Beton Revêtements en béton - Partie 4: Méthodes
MehrERASMUS 2015/16. Outgoing-Informationsveranstaltung. Herzlich Willkommen!
ERASMUS 2015/16 Outgoing-Informationsveranstaltung Herzlich Willkommen! 1 W I C H T I G! Diese Schritte sollten Sie bereits erledigt haben: - Durchführung der Onlineregistrierung - Abgabe der Annahmeerklärung
MehrInformationen zur Förderung von Praktika im Ausland über Erasmus+
Dr. Thorsten Grospietsch Referent für Studium und Lehre, Fachbereich BCP Informationen zur Förderung von Praktika im Ausland über Erasmus+ Ref. IV C Internationale Studierendenmobilität Gesa Heym-Halayqa
MehrGesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen
Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten PharmTAG Ausfertigungsdatum: 18.03.1968 Vollzitat: "Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDas europäische Patentsystem
Einleitung Das europäische Patentsystem Abbildung: Nachdruck des ersten offiziellen Patentes aus England von 1617 [4]. Heinrich Meier (ETH Zürich) Das europäische Patentsystem 18. Februar 2009 1 / 16 Überblick
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: Familienstand:
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
i Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Zusammenschluss von Steuerberaterkammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
MehrAntrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
MehrVATTENFALL-Cyclassics
55km total men women total men women total men women Dänemark Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Frankreich Italien Luxemburg Neuseeland Niederlande Österreich Polen Rumänien Schweden Schweiz Vereinigte
MehrMerkblatt zum Antrag auf ein VISUM für die Republik China auf Taiwan
Merkblatt zum Antrag auf ein VISUM für die Republik China auf Taiwan Die Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, stellt im Auftrag des Außenministeriums der Republik China auf Taiwan VISA
MehrSymbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten
ÖNORM EN 15986 Ausgabe: 2011-04-15 Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten Symbol for use in the labelling of medical devices
MehrANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins
MehrPISA Mathematik und Naturwissenschaften (Teil 1)
PISA und (Teil 1) PISA-* insgesamt, ausgewählte europäische Staaten, Erhebung 2009 554 Finnland 541 520 517 Liechtenstein Schweiz * Informationen zur Interpretation der Punktzahldifferenzen erhalten Sie
Mehr1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2
1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1.1. Überweisungsauftrag 1.1.1. Annahmefrist für Überweisungen
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: _ Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:
MehrANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift
ANTRAG AUF ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat -
MehrANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.2.2016 COM(2016) 70 final ANNEX 1 ANHANG zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrZweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%
STAT/14/81 21. Mai 2014 Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% In der EU28 stiegen die Strompreise 1 für
MehrVerordnung des BLW über die Länderlisten nach der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung
Verordnung des BLW über die Länderlisten nach der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV-Länderlisten) vom 16. Februar 2016 (Stand am 1. August 2016) Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), gestützt
MehrUnterbeschäftigung (Teil 1)
Unterbeschäftigung (Teil 1) Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2010 Stille Reserve * Personen die teilzeitbeschäftigt sind, den Wunsch haben, mehr Stunden zu arbeiten und dafür verfügbar sind in Prozent
MehrDeutsch als Fremdsprache
Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen
MehrÖNORM EN Fettarme Lebensmittel Bestimmung von Chlormequat und Mepiquat LC-MS/MS-Verfahren
ÖNORM EN 15055 Ausgabe: 2006-07-01 Normengruppe N Ident (IDT) mit EN 15055:2006 ICS 67.060; 67.080.01 Fettarme Lebensmittel Bestimmung von Chlormequat und Mepiquat LC-MS/MS-Verfahren Non fatty foods Determination
MehrMerkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)
Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche
MehrDeutscher Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e.v. Arbeiten im europäischen Ausland
Arbeiten im europäischen Ausland Nuklearmedizin 2010 Susanne Huber, Andreas Pfeiffer Worum es geht Grundsätzliches zu anderen Ländern Will denn jemand im Ausland arbeiten? Welche Probleme entstehen beim
MehrEN ISO Weizen und Weizenmehl Glutengehalt. Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung
ÖNORM EN ISO 21415-3 Ausgabe: 2007-05-01 Weizen und Weizenmehl Glutengehalt Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung Wheat and wheat flour Gluten content Part 3: Determination
MehrArbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)
(Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei
MehrAntrag auf Hinterbliebenenrente
Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:
Mehr