AMTSBLATT. Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009. Verwaltungsgemeinschaft

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1 AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GERBSTEDT Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009 Verwaltungsgemeinschaft Service- und Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem Gerbstedt Servicezeiten: Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: Uhr Hauptamt, Kämmerei/Kasse Donnerstag: Uhr Ordnungsamt, Bauamt Freitag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Verwaltungsamt Gerbstedt Einwohnermeldeamt (Hauptsitz) Dienstag: Uhr Telefon: /610 und Uhr Donnerstag : Uhr Außenstelle Klostermansfeld und Uhr Telefon: /800 Freitag: Uhr Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeiten: Für Aufgaben der Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeit die Einsatzleitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz anzurufen, über welches eine Benachrichtigung des Diensthabenden der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt. Telefon: / Schulz Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt: - Service- und Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes Seite 1 - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VGem Gerbstedt Seite 2 - Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses - Kommunalwahl, Bürgeranhörung Seite 2 - Bürgerinformation Seite 2 - Information des Ordnungsamtes Seite 2 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Gerbstedt - Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses der Bürgeranhörung vom Seite 2 - Europawahl Seite 3 - Stadtratswahl Seite 3 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Stadtratswahl Seite 4 - Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom Seite 6 Gemeinde Augsdorf - Europawahl Seite 6 - Gemeinderatswahl Seite 6 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 7 - Beschluss der Gemeinderatssitzung Augsdorf vom Seite 8 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Augsdorf für das Haushaltsjahr 2009 Seite 8 Gemeinde Burgsdorf - Europawahl Seite 9 - Gemeinderatswahl Seite 9 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 10 - Beschluss der Gemeinderatssitzung Burgsdorf vom Seite 10 In dieser Ausgabe aktuell: Gemeinde Freist - Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Kommunalwahl am Seite 11 Gemeinde Friedeburg - Europawahl Seite 14 - Gemeinderatswahl Seite 14 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 15 Gemeinde Friedeburgerhütte - Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses der Bürgeranhörung vom Seite 16 - Europawahl Seite 16 - Gemeinderatswahl Seite 17 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 18 Gemeinde Heiligenthal - Europawahl Seite 18 - Gemeinderatswahl Seite 19 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 20 Gemeinde Hübitz - Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses der Bürgeranhörung vom Seite 21 - Europawahl Seite 21 - Gemeinderatswahl Seite 21 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 22 - Beschluss der Gemeinderatssitzung Hübitz vom Seite 23 Gemeinde Ihlewitz - Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses der Bürgeranhörung vom Seite 23 - Europawahl Seite 23 - Gemeinderatswahl Seite 24 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 25 - Beschluss der Gemeinderatssitzung Ihlewitz vom Seite Änderung der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Ihlewitz Seite Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ihlewitz Seite Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ihlewitz Seite Änderung der Satzung der Gemeinde Ihlewitz über die Erhebung von Beiträgen zur Umlegung der Flächenbeiträge der Unterhaltungsverbände Seite 26 Gemeinde Klostermansfeld - Europawahl Seite 27 - Gemeinderatswahl Seite 27 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 28 - Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Klostermansfeld vom Seite 30 Gemeinde Rottelsdorf - Europawahl Seite 30 - Gemeinderatswahl Seite 31 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 32 - Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Rottelsdorf vom Seite 33 Gemeinde Siersleben - Europawahl Seite 33 - Gemeinderatswahl Seite 34 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 35 Gemeinde Welfesholz - Europawahl Seite 36 - Gemeinderatswahl Seite 36 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite 37 - Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Welfesholz vom Seite Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen zur Umlegung der Flächenbeiträge der Unterhaltungsverbände Seite 38 Gemeinde Zabenstedt - Europawahl Seite 38 - Gemeinderatswahl Seite 39 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Gemeinderatswahl Seite Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Zabenstedt Seite 41 Bekanntmachungen anderer Dienststellen und Zweckverbände: Kirchliche Nachrichten - evang. Kirchengemeinde Gerbstedt Seite 41 - Kirchspiel Friedeburg Seite 41 - evang. Kirchenamt Polleben Seite 41 - evangelische Kirchengemeinde St. Marien, Klostermansfeld Seite 41 - evang. Kirchenspiel Siersleben Seite 42 - katholisches Pfarramt Helbra Seite 42 Verbände und Vereine - Fallenjagdschulung der Jägerschaft Hettstedt e. V. Seite 42 - Kleingartenverein Klostermansfeld e. V. Seite 43 - Bauernmarkt in Klostermansfeld Seite 43 - Pfingstveranstaltung in Zabenstedt Seite 43 - Voranmeldung Fest der Vereine in Siersleben Seite 43 - FSV Grün-Weiß Gerbstedt Sportfest vom Seite Jahre Blasmusik in Klostermansfeld Seite 44 - Verein- und Schützenfest in Klostermansfeld Seite 44

2 Amtsblatt der VGem Gerbstedt - 2- Nr. 5/2009 VGem Gerbstedt Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VGem Gerbstedt Dienstag, den , Uhr, Heiligenthal, Dorfgemeinschaftshaus, Sohl 6 Tagesordnung: öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßen 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift 5. Bericht des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes und Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung 6. Anregungen und Anfragen 7. Aufhebung des Beschlusses BV Ausscheiden der Gemeinde Klostermansfeld aus der VGem Gerbstedt 8. Aufhebung des Beschlusses BV Ausscheiden der Gemeinde Burgsdorf aus der VGem Gerbstedt 9. Beratung und Beschlussfassung über das Ausscheiden der Gemeinde Klostermansfeld aus der VGem Gerbstedt zum Beratung und Beschlussfassung über das Ausscheiden der Gemeinde Burgsdorf aus der VGem Gerbstedt zum Nachberufung von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Wahlausschuss der VGem Gerbstedt 12. Fragestunde für Einwohner der Mitgliedsgemeinden nichtöffentlicher Teil: 13. Personalangelegenheiten Schließung der Sitzung gez. Christel Vors. d. VGA Gemeindewahlleiter der VGem Gerbstedt Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses Am Mittwoch, dem findet um Uhr in der Gaststätte Ratskeller, Ratssaal, Markt 1, Gerbstedt eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der VGem Gerbstedt statt. Tagesordnung: - Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl in den Mitgliedsgemeinden der VGem Gerbstedt - Feststellung der Ergebnisse der Bürgeranhörungen in den Gemeinden Augsdorf, Rottelsdorf und Siersleben Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Gerbstedt, den Schulz Gemeindewahlleiter Bürgerinformation Am 22. und 23. Juni ist das Verwaltungsamt in Gerbstedt sowie die Nebenstelle in Klostermansfeld aus technischen Gründen geschlossen. Für dringende Fälle sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt im Verwaltungsamt Gerbstedt zu den bekannten Sprechzeiten geöffnet. gez. Schulz Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Information Am von bis Uhr und am von 9.00 bis Uhr findet in der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt/Ordnungsamt eine Sprechstunde mit einem Polizeibeamten vom Polizeirevier Hettstedt statt. Beschwerden wegen Ruhestörungen Jeden Sommer muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinandersetzen. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen auf Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es mitunter zu Anzeigen. Die meisten Anzeigen betreffen ruhestörende Arbeiten an Sonnund Feiertagen. Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) gibt dazu eine klare Regelung: 3 Allgemeine Arbeitsruhe 1. Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe... Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Darunter zählt auch das Rasenmähen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. Weitere Informationen erhalten Sie vom Ordnungsamt. Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Das Abstimmungsergebnis für die Bürgeranhörung in der Stadt Gerbstedt am 26. April 2009 ist wie folgt ermittelt worden: 1. Gesamtergebnis der Abstimmung 1.1 Zahl der Abstimmungsberechtigten: Zahl der Wählerinnen und Wähler: Zahl der ungültigen Stimmen: Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: Zahl der gültigen JA -Stimmen Zahl der gültigen NEIN -Stimmen: Erforderliche Stimmenzahl 2.1 Die Stimmenzahl, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt: Die Stimmenzahl, die 25 vom Hundert der abstimmungsberechtigten Personen umfasst, beträgt: 667

3 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt 2.3 Die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen beträgt: Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass x die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen zu Stande gekommen ist. die erforderliche Mehrheit nicht zu Stande gekommen ist. Bemerkungen: Gerbstedt, den (PLZ, Ort, Datum) (Wahlleiterin oder Wahlleiter/Gemeinde) 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Stadt Gerbstedt ist in drei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) Bekanntmachung 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Stadt Gerbstedt folgende Kommunalwahlen statt Stadtratswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Gerbstedt ist in drei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will.

4 Amtsblatt der VGem Gerbstedt - 4- Nr. 5/ Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Stadt Gerbstedt Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Stadtrat am 07. Juni 2009 in/im Stadt Gerbstedt hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: Wahlvorschlag: Kurzbezeichnung: 1 - Stadt Gerbstedt 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Vorname(n): Manfred Nachname: Holzer Straße, Nr.: Schützenstr. 2 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1953 Beruf: Angestellter Vorname(n): Jürgen Nachname: Laue Straße, Nr.: Mansfelder Str. 10 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1946 Beruf: Landwirt Vorname(n): Dietmar Nachname: Schwarz Straße, Nr.: Otto-Str. 13 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1954 Beruf: Maler Vorname(n): Thomas Nachname: Berger Straße, Nr.: Markt 6 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1970 Beruf: GWJ-Meister Vorname(n): Reik Nachname: Saalbach Straße, Nr.: Otto-Str. 41 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1975 Beruf: Installateurmeister Vorname(n): Steven Nachname: Gebhardt Straße, Nr.: Geschwister-Scholl-Weg 8 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1972 Beruf: selbst. Malermeister Vorname(n): Ralph Nachname: Dockhorn Straße, Nr.: Hettstedter Str. 2a PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1979 Beruf: Dipl.-Ing. Bauwesen

5 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Vorname(n): Denny Nachname: Oertel Straße, Nr.: Lutherstr. 35 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1976 Beruf: Maler Vorname(n): Martin Nachname: Kuminek Straße, Nr.: Hohe-Str. 3 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1944 Beruf: Apotheker Vorname(n): Karin Nachname: Zimnik Straße, Nr.: Gottesackerweg 3 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1938 Beruf: Rentnerin Vorname(n): Gerd Nachname: Stock Straße, Nr.: Am Löchrigen Stein 1 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1943 Beruf: Dipl.-Ing., selbständig Vorname(n): Horst Nachname: Heppner Straße, Nr.: Rudolf-Breitscheid-Str. 12 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1937 Beruf: Rentner Vorname(n): Gabriele Nachname: Leukert Straße, Nr.: Feldstr. 2 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1948 Beruf: Friseurmeisterin Vorname(n): Sebastian Nachname: Schwarz Straße, Nr.: Zabenstedter Str. 44 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1984 Beruf: Gas-Wasser-Installateur Wahlvorschlag: 2 - Die Linke Kurzbezeichnung: Die Linke Vorname(n): Wilfried Nachname: Hoffmann Straße, Nr.: Roter Berg 8 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1958 Beruf: Dipl.-Ing. Maschinenbau Vorname(n): Lutz Nachname: Matiebe Straße, Nr.: Zabenstedter Str. 11 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1958 Beruf: Agraring./Landwirt Wahlvorschlag: 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kurzbezeichnung: SPD Vorname(n): Frank Nachname: Werner Straße, Nr.: Bergerstr. 21 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1963 Beruf: Hausmeister Vorname(n): Barbara Nachname: Höhndorf Straße, Nr.: Lutherstr. 51 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1947 Beruf: Rentner/Dipl.-Verwaltungswirt Vorname(n): Herbert Nachname: Lange Straße, Nr.: Hettstedter Str. 90 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1953 Beruf: Dipl.-Bauingenieur Vorname(n): Bernd Nachname: Neumann Straße, Nr.: Gartenstr. 14 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1961 Beruf: selbständig Vorname(n): Frank Nachname: Kunze Straße, Nr.: Harxheimer Weg 2 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1972 Beruf: Dipl.-Bauingenieur Wahlvorschlag: 5 - EB Voigt, Ronald Kurzbezeichnung: EB Voigt Vorname(n): Ronald Nachname: Voigt Straße, Nr.: Roter Berg 5 PLZ, Ort: Gerbstedt Geburtsjahr: 1964 Beruf: selbständig Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in)

6 Amtsblatt der VGem Gerbstedt - 6- Nr. 5/2009 Stadt Gerbstedt Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Gerbstedt vom Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Gerbstedt fasste in seiner öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: BV Beschluss angenommen - BV Beschluss angenommen - BV Beschluss angenommen - BV Beschluss angenommen - gez. Laue Vors. d. BVA Kauf eines Zaunes aus Doppelstabmatten für den Friedhof Gerbstedt Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Stadtkernsanierung Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Stadtkernsanierung Vergabe von Bauleistungen Kindergarten Zu den Zwergen 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Augsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Augsdorf folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Bürgeranhörung Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Augsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme.

7 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Augsdorf Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Augsdorf hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: Wahlvorschlag: Kurzbezeichnung: 1 - Gemeinde Augsdorf 5 - Unabhängige Wählergruppe Augsdorf UWG Augsdorf Vorname(n): Hans-Joachim Nachname: Wiezoreck Straße, Nr.: Ernststraße 18 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1949 Beruf: Dreher Vorname(n): Nicole Nachname: Kästner Straße, Nr.: Mühlweg 3 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1971 Beruf: Erzieherin Vorname(n): Thomas Nachname: Graf Straße, Nr.: Alte Dorfstraße 21 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1971 Beruf: Kfz-Schlosser Vorname(n): Ingo Nachname: Mann Straße, Nr.: Hermannstraße 13A PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1969 Beruf: selbständig

8 Amtsblatt der VGem Gerbstedt - 8- Nr. 5/2009 Vorname(n): Gerhard Nachname: Wodak Straße, Nr.: Alte Dorfstraße 22 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1944 Beruf: Rentner Wahlvorschlag: 6 - Augsdorfer Pfingsverein e. V. Kurzbezeichnung: APV Vorname(n): Sven Nachname: Storch Straße, Nr.: Pollebener Straße 14 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1964 Beruf: Landwirt Vorname(n): Frank Nachname: Bergmann Straße, Nr.: Ernststraße 10 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1963 Beruf: Elektromaschinenbauer Wahlvorschlag: 7 - Freie Wählerschaft Sport Kurzbezeichnung: FWS Sport Vorname(n): Friedrich Nachname: Pistorius Straße, Nr.: Am Kirschberg 1 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1960 Beruf: Unternehmer Wahlvorschlag: 8 - Bauernverband Mansfeld Südharz e. V. Kurzbezeichnung: Bauernverband Vorname(n): Christoph Nachname: Wagner Straße, Nr.: Alte Dorfstraße 26 PLZ, Ort: Augsdorf Geburtsjahr: 1979 Beruf: Landmaschinenmechaniker Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschluss der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Augsdorf vom BV Der Gemeinderat der Gemeinde Augsdorf beschließt nach öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung der Gemeinde Augsdorf für das Haushaltsjahr Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt aufgrund 94 Abs. 3 der GO LSA in der Zeit vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt, Außenstelle Klostermansfeld, Kirchstraße 1 aus. Augsdorf, Krone Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Augsdorf für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 92 und 94 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 568) in der jeweils geltenden Fassung, wird die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Augsdorf für das Haushaltsjahr 2009 öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Krone Bürgermeister Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Augsdorf Aufgrund der der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA, S. 568) in der zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 und

9 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Steuerhebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuern 280 v. H. Augsdorf, Bürgermeister 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Burgsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Burgsdorf folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Burgsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

10 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/ Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5 Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Burgsdorf Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zur Gemeindevertretung am 07. Juni 2009 in/im Burgsdorf hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Burgsdorf Wahlvorschlag: 1 - CDU Kurzbezeichnung: Christlich Demokratische Union Vorname(n): Dittmar Nachname: Jung Straße, Nr.: Bösenburger-Weg 30 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1950 Beruf: Rentner Wahlvorschlag: 5 - EB Becher, Jens Kurzbezeichnung: EB Becher Vorname(n): Jens Nachname: Becher Straße, Nr.: Kirchgasse 11 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1970 Beruf: Gemeindearbeiter

11 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Wahlvorschlag: 6 - EB Schulze, Geralf Kurzbezeichnung: EB Schulze Vorname(n): Geralf Nachname: Schulze Straße, Nr.: Am Teich 12 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1959 Beruf: Elektroinstallateur Wahlvorschlag: 7 - EB Torno, Veit Kurzbezeichnung: EB Torno Vorname(n): Veit Nachname: Torno Straße, Nr.: Lindenplatz 5 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1963 Beruf: Anlagenfahrer Wahlvorschlag: 8 - Freie Wählergruppe Burgsdorf Kurzbezeichnung: FWG Burgsdorf Vorname(n): Sven Nachname: Krienitz Straße, Nr.: Bösenburger-Weg 1 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1965 Beruf: Landwirt Vorname(n): Edgar Nachname: Drenkmann Straße, Nr.: Kirchgasse 2 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1961 Beruf: Verkaufsing. Vorname(n): Ingo Nachname: Meißner Straße, Nr.: Bösenburger-Weg 23 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1962 Beruf: Installateur Vorname(n): Ralf Nachname: Dittmar Straße, Nr.: Lindenplatz 4 PLZ, Ort: Burgsdorf Geburtsjahr: 1970 Beruf: Agrar Dipl.-Ing. Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschluss der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Burgsdorf vom BV Der Gemeinderat der Gemeinde Burgsdorf berät und beschließt in seiner Sitzung am den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Burgsdorf unter der Maßgabe, dass die Hinweise des Innenministeriums durch die Verwaltung einzuarbeiten sind. Gemäß 4, Abs. 4, Satz 5 sind Verhandlungen mit der Lutherstadt Eisleben zu führen. 11, Abs. 1, Satz 5 ist zu streichen. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. G. Becher Bürgermeister 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Freist bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

12 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/ Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Freist folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Freist bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift)

13 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Gemeinde Freist Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Freist hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: Wahlvorschlag: Kurzbezeichnung: 1 - Gemeinde Freist 1 - Christlich Demokratische Union CDU Vorname(n): Sven Nachname: Flegel Straße, Nr.: Gartenstr. 16 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1976 Beruf: Fleischer Vorname(n): Wolfgang Nachname: Fiedler Straße, Nr.: Gartenstr. 27 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1963 Beruf: selbst. Landwirt Wahlvorschlag: 2 - Die Linke Kurzbezeichnung: Linke Vorname(n): Horst Nachname: Eidam Straße, Nr.: Hauptstr. 16 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1949 Beruf: Klempner Wahlvorschlag: 5 - Freie Wähler Freist Kurzbezeichnung: FWF Vorname(n): Günter Nachname: Halle Straße, Nr.: Hauptstr. 2 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1942 Beruf: Meister Straßenbau Vorname(n): Elke Nachname: Sparing Straße, Nr.: Am Anger 1 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1958 Beruf: Dipl.-Agraringenieur Vorname(n): Silke Nachname: Söhl Straße, Nr.: Dorfstr. 9 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1962 Beruf: Bürokauffrau Vorname(n): Carola Nachname: Schönau Straße, Nr.: Gartenstr. 8 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1962 Beruf: Bürokauffrau Vorname(n): Dagmar Nachname: Lampe Straße, Nr.: Bösenburgerstr. 2B PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1962 Beruf: Kindergärtnerin Vorname(n): Jürgen Nachname: Loßner Straße, Nr.: Bergstr. 1 PLZ, Ort: Freist Geburtsjahr: 1967 Beruf: Straßenbauer Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in)

14 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/ Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Friedeburg bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes}. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Friedeburg folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Friedeburg bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

15 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder teilnehmen Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Friedeburg Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Friedeburg hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen. Wahlbereich: Wahlvorschlag: Kurzbezeichnung: 1 - Gemeinde Friedeburg 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Vorname(n): Siegfried Nachname: Haaßengier Straße, Nr.: Auf dem Berg 29 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1945 Beruf: Elektromonteur Vorname(n): Torsten Nachname: Haaßengier Straße, Nr.: Auf dem Berg 20 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1971 Beruf: Facharbeiter für BMSR-Technik Vorname(n): Edeltraud Nachname: Begemann Straße, Nr.: Gerbstedter-Str. 14 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1949 Beruf: Kauffrau Vorname(n): Jutta Nachname: Gehring Straße, Nr.: Borngrund 5 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1951 Beruf: staatl. anerkannte Erzieherin Vorname(n): Kerstin Nachname: Drescher Straße, Nr.: Alte Mühle 7 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1958 Beruf: Bauing. Vorname(n): Rita Nachname: Kanwischer Straße, Nr.: Am Saaleanger 14 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1966 Beruf: Facharbeiter für Datenverarbeitung Wahlvorschlag: 5 - EB Grasemann, Gerhard Kurzbezeichnung: EB Grasemann, Gerhard Vorname(n): Gerhard Nachname: Grasemann Straße, Nr.: Borngrund 10 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1952 Beruf: Fleischer Wahlvorschlag: 6 - EB Liebegott, Steffi Kurzbezeichnung: EB Liebegott, Steffi Vorname(n): Steffi Nachname: Liebegott Straße, Nr.: Am Saaleanger 3 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1969 Beruf: Sekretärin

16 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Wahlvorschlag: 7 - EB Liebegott-Bloehs, Holger Kurzbezeichnung: EB Liebegott-Bloehs, Holger Vorname(n): Holger Nachname: Liebegott-Bloehs Straße, Nr.: Am Saaleanger 3 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1966 Beruf: Werkzeugmacher Wahlvorschlag: 8 - EB Lindemann, Rainer Kurzbezeichnung: EB Lindemann, Rainer Vorname(n): Rainer Nachname: Lindemann Straße, Nr.: Am Saaleanger 14 PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1961 Beruf: Maurer Wahlvorschlag: 9 - EB Schödel, Jens Kurzbezeichnung: EB Schödel, Jens Vorname(n): Jens Nachname: Schödel Straße, Nr.: Auf dem Berg 1B PLZ, Ort: Friedeburg Geburtsjahr: 1965 Beruf: Beamter Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Gemeinde Friedeburgerhütte Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Das Abstimmungsergebnis für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Friedeburgerhütte am 26. April 2009 ist wie folgt ermittelt worden: 1. Gesamtergebnis der Abstimmung 1.1 Zahl der Abstimmungsberechtigten: Zahl der Wählerinnen und Wähler: Zahl der ungültigen Stimmen: Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: Zahl der gültigen JA -Stimmen: Zahl der gültigen NEIN -Stimmen: Erforderliche Stimmenzahl 2.1 Die Stimmenzahl, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt: Die Stimmenzahl, die 25 vom Hundert der abstimmungsberechtigten Personen umfasst, beträgt: Die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen beträgt: Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen zu Stande gekommen ist. Bemerkungen: Gerbstedt, den (PLZ, Ort, Daum) (Wahlleiterin oder Wahlleiter/Gemeinde) 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Friedeburgerhütte bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

17 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) Bekanntmachung 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Friedeburgerhütte folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Friedeburgerhütte bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder teilnehmen Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen. (Unterschrift)

18 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Gemeinde Friedeburgerhütte Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Friedeburgerhütte hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Friedeburgerhütte Wahlvorschlag: 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung: CDU Vorname(n): Detlef Nachname: Matthews Straße, Nr.: Hauptstr. 9a PLZ, Ort: Friedeburgerhütte Geburtsjahr: 1956 Beruf: Instandhaltungsmechaniker Wahlvorschlag: 6 - EB Ost, Monika Kurzbezeichnung: EB Ost, Monika Vorname(n): Monika Nachname: Ost Straße, Nr.: Hauptstr. 13 PLZ, Ort: Friedeburgerhütte, OT Adendorf Geburtsjahr: 1955 Beruf: Kauffrau im Einzelhandel Wahlvorschlag: 7 - EB Born, Christa Kurzbezeichnung: EB Born, Christa Vorname(n): Christa Nachname: Born Straße, Nr.: Hauptstr. 6 PLZ, Ort: Friedeburgerhütte Geburtsjahr: 1950 Beruf: Verkäuferin Wahlvorschlag: 8 - EB Ebeling, Manuela Kurzbezeichnung: EB Ebeling, Manuela Vorname(n): Manuela Nachname: Ebeling Straße, Nr.: Siedlung Neues Leben 5 PLZ, Ort: Friedeburgerhütte, OT Adendorf Geburtsjahr: 1967 Beruf: Dipl.-Landwirt Wahlvorschlag: 10 - EB Lindemann, Erika Kurzbezeichnung: EB Lindemann, Erika Vorname(n): Erika Nachname: Lindemann Straße, Nr.: Lindenstr. 13 PLZ, Ort: Friedeburgerhütte Geburtsjahr: 1945 Beruf: Industriekauffrau Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Gemeinde Heiligenthal 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Heiligenthal bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

19 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Heiligenthal folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Heiligenthal bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

20 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unteschrift) Gemeinde Heiligenthal Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Heiligenthal hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Heiligenthal Wahlvorschlag: 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung: CDU Vorname(n): Kurt Nachname: Christel Straße, Nr.: An der Schlenze 7 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1952 Beruf: Lehrer Vorname(n): Margitta Nachname: Hauschild Straße, Nr.: Zabenstedter-Str. 6 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1948 Beruf: Lehrerin Vorname(n): Manfred Nachname: Ahlfänger Straße, Nr.: Am kleinen Feld 1 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1949 Beruf: Lehrer Vorname(n): Hubert Nachname: Reichert Straße, Nr.: Dorfplatz 1 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1939 Beruf: Rentner Vorname(n): Wolfgang Nachname: Sauder Straße, Nr.: Gerbstedter-Str. 20b PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1951 Beruf: Bauunternehmer Vorname(n): Gerd Nachname: Schubach Straße, Nr.: Gerbstedter-Str. 1a PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1950 Beruf: Kraftfahrer Vorname(n): Fred Nachname: Böttger Straße, Nr.: An der Schlenze 11 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1943 Beruf: Rentner Vorname(n): Günter Nachname: Grüneberg Straße, Nr.: Pollebener-Str. 32 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1950 Beruf: Schlosser Vorname(n): Edgar Nachname: Pilz Straße, Nr.: Am kleinen Feld 16 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1951 Beruf: Beamter Wahlvorschlag: 2 - Die Linke Kurzbezeichnung: Die Linke Vorname(n): Günter Nachname: Hahn Straße, Nr.: Gerbstedter-Str. 9 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1951 Beruf: Agrar-Ing. Vorname(n): Bärbel Nachname: Lampert-Malkoc Straße, Nr.: Gerbstedter-Str. 4 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1964 Beruf: Juristin/Richterin Vorname(n): Kai-Uwe Nachname: Engler Straße, Nr.: Bösenburger-Str. 4 PLZ, Ort: Heiligenthal Geburtsjahr: 1966 Beruf: selbständig Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in)

21 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Das Abstimmungsergebnis für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Hübitz am 26. April 2009 ist wie folgt ermittelt worden: 1. Gesamtergebnis der Abstimmung 1.1 Zahl der Abstimmungsberechtigten: Zahl der Wählerinnen und Wähler: Zahl der ungültigen Stimmen: Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: Zahl der gültigen JA -Stimmen: Zahl der gültigen NEIN -Stimmen: Erforderliche Stimmenzahl 2.1 Die Stimmenzahl, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt: Die Stimmenzahl, die 25 vom Hundert der abstimmungsberechtigten Personen umfasst, beträgt: Die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen beträgt: Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen zu Stande gekommen ist. Bemerkungen: Gerbstedt, den (PLZ, Ort, Datum) (Wahlleiterin oder Wahlleiter/Gemeinde) 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Hübitz bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Hübitz folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Hübitz bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt wor-

22 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 den sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Hübitz Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Hübitz hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen Wahlbereich: 1 - Gemeinde Hübitz Wahlvorschlag: 5 - EB Pautsch, Werner Kurzbezeichnung: EB Pautsch, Werner Vorname(n): Werner Nachname: Pautsch Straße, Nr.: Griftweg 3 PLZ, Ort: Hübitz Geburtsjahr: 1947 Beruf: Kfz-Schlosser Wahlvorschlag: 6 - EB Hauser, René Kurzbezeichnung: EB Hauser, René Vorname(n): René Nachname: Hauser Straße, Nr.: Str. d. DSF 6 PLZ, Ort: Hübitz Geburtsjahr: 1973 Beruf: Kälteanlagenbaumeister

23 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Wahlvorschlag: 7 - EB Schneidewind, Frank Kurzbezeichnung: EB Schneidewind Vorname(n): Frank Nachname: Schneidewind Straße, Nr.: Griftweg 5 PLZ, Ort: Hübitz Geburtsjahr: 1961 Beruf: Anlagenfahrer Wahlvorschlag: 8 - EB Kilian-Moritz, Grit Kurzbezeichnung: EB Kilian-Moritz Vorname(n): Grit Nachname: Kilian-Moritz Straße, Nr.: Lange Gasse 2 PLZ, Ort: Hübitz Geburtsjahr: 1972 Beruf: Polizeibeamtin Wahlvorschlag: 9 - EB Bückner, Hans-Jürgen Kurzbezeichnung: EB Bückner Vorname(n): Hans-Jürgen Nachname: Bückner Straße, Nr.: Schachtweg 5 PLZ, Ort: Hübitz Geburtsjahr: 1952 Beruf: Maurer Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschluss der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Hübitz vom BV Vergabe der Farbgestaltung der ehemaligen Feuerwehr Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. B. Horn Bürgermeisterin Gemeinde Ihlewitz Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Das Abstimmungsergebnis für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Ihlewitz am 26. April 2009 ist wie folgt ermittelt worden: 1. Gesamtergebnis der Abstimmung 1.1 Zahl der Abstimmungsberechtigten: Zahl der Wählerinnen und Wähler: Zahl der ungültigen Stimmen: Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: Zahl der gültigen JA -Stimmen: Zahl der gültigen NEIN -Stimmen: Erforderliche Stimmenzahl 2.1 Die Stimmenzahl, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt: Die Stimmenzahl, die 25 vom Hundert der abstimmungsberechtigten Personen umfasst, beträgt: Die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen beträgt: Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die erforderliche Mehrheit von JA -Stimmen zu Stande gekommen ist. Bemerkungen: Gerbstedt, den (PLZ, Ort, Datum) (Wahlleiterin oder Wahlleiter/Gemeinde) 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Ihlewitz ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

24 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) Bekanntmachung 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Ihlewitz folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Ihlewitz ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat die wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeister- und Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift)

25 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Gemeinde Ihlewitz Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Ihlewitz hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen. Wahlbereich: 1 - Gemeinde Ihlewitz Wahlvorschlag: 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung: CDU Vorname(n): Peter Nachname: Nettlau Straße, Nr.: Ringstr. 18 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1957 Beruf: Maschinen- u. Anlagenmonteur Vorname(n): Marion Nachname: Wagner Straße, Nr.: Lindenplatz 11 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1956 Beruf: Erzieherin Vorname(n): Ute Nachname: Banik Straße, Nr.: Lindenplatz 4 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1966 Beruf: Industriekauffrau Vorname(n): Jürgen Nachname: Bisch Straße, Nr.: Hauptstr. 7 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1960 Beruf: Betriebsstellenleiter Stabsstelle Sport und Bäder Vorname(n): Gerd Nachname: Mayer Straße, Nr.: Bellebener Str. 1 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1955 Beruf: Elektromonteur Vorname(n): Timo Nachname: Matthews Straße, Nr.: Friedeburgerstr. 4 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1971 Beruf: Fliesenleger Vorname(n): Henry Nachname: Hofmüller Straße, Nr.: Siedlung 6 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1967 Beruf: Klempner Vorname(n): Manuela Nachname: Kogel Straße, Nr.: Ringstr. 20 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1979 Beruf: Kauffrau Eisenbahn-, Straßen- u. Personenverkehr Vorname(n): Iris Nachname: Wolf Straße, Nr.: Hauptstr. 10 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1965 Beruf: Einzelhandelskauffrau Vorname(n): Barbara Nachname: Olze Straße, Nr.: Lindenplatz 1 PLZ, Ort: Ihlewitz Geburtsjahr: 1958 Beruf: Dipl.-Ing. Tiefbau Wahlvorschlag: 5 - EB Hartwig, Bernd Kurzbezeichnung: EB Hartwig Vorname(n): Bernd Nachname: Hartwig Straße, Nr.: Gartenweg 4 PLZ, Ort: Ihlewitz, OT Pfeiffhausen Geburtsjahr: 1965 Beruf: Dipl.-Finanzwirt Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschluss der Gemeinderatssitzung Ihlewitz vom Der Gemeinderat der Gemeinde Ihlewitz fasste in seiner öffentlichen Sitzung/nichtöffentlichen Sitzung am nachfolgenden Beschluss: BV Gebietsänderungsvertrag zur Neubildung der Einheitsgemeinde Gerbstedt - Beschluss angenommen - gez. Olze Bürgermeisterin

26 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/ Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Ihlewitz Gemäß 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 GO LSA vom in der derzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ihlewitz in seiner Sitzung am folgende 2. Änderung der Satzung über das Bestattungswesen für die Gemeinde Ihlewitz Artikel I Der 25 Entfernen von Grabmalen wird um den Punkt 4 ergänzt: Das gemeinsame Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt bedient sich zur Einebnung und Entsorgung des Grabmals eines Dritten. Die Kosten zur Entsorgung werden im vollen Umfang auf die Nutzungsberechtigten umgelegt. Artikel II 34 Inkrafttreten Die 2. Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ihlewitz, den Änderung der Entschädigungsatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Ihlewitz Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt von in der zurzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ihlewitz in seiner Sitzung am folgende 4. Änderung der Entschädigungsatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Ihlewitz Artikel I Der 1 (Aufwandsentschädigung) Absatz 5 wird wie folgt geändert: Die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ihlewitz beträgt für den Wehrleiter je Kalendermonat 100,- Euro. Die aktiven Mitglieder erhalten für die Teilnahme an Einsätzen und an Ausbildungsveranstaltungen eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro pro Einsatztag. Beim Zusammenfallen von Einsatz und Ausbildung wird die Aufwandsentschädigung nur einmal gezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Artikel II 6 Inkrafttreten Die 4. Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Ihlewitz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ihlewitz, den Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ihlewitz Gemäß 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom und der 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom in den derzeit geltenden Fassungen beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ihlewitz in seiner Sitzung am folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ihlewitz Artikel 1 Der 7 sonstige Gebühren Es wird gestrichen: Kosten bei der Entsorgung des Grabsteins 50,00 Kosten bei der Entsorgung der Einfassung 35,00 Aufgenommen wird folgender Wortlaut: Die Kosten zur Entsorgung werden in vollem Umfang auf die Nutzungsberechtigten umgelegt. Artikel II 8 Inkrafttreten Die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft. Ihlewitz, den Änderung der Satzung der Gemeinde Ihlewitz über die Erhebung von Beiträgen zur Umlegung der Flächenbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Saale und Westliche Fuhne/Ziethe Auf der Grundlage der 3, 6, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S 40) und der 104, 105 und 106 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248) i. V. m. 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ihlewitz in seiner Sitzung am folgende 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlage des Flächenbeitrages der Unterhaltungsverbände vom : I. Der 3 Abs. 3 ändert sich wie folgt: Der jährliche Beitrag beträgt 8,58 EUR/ha. Für Grundstücksflächen mit einer Größe von 0,5 Hektar bis 1,0 Hektar werden Grundsteuerpflichtige mit der Hälfte des vorgenannten Beitragssatzes veranlagt. Für Grundstücksflächen unter 0,5 Hektar wird gemäß 14/1 KAG LSA wegen Geringfügigkeit kein Beitrag erhoben.

27 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt II. Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlage des Flächenbeitrages der Unterhaltungsverbände tritt rückwirkend zum in Kraft. Ihlewitz, den Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Klostermansfeld ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str.20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) Bekanntmachung 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Klostermansfeld folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Klostermansfeld ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonsti-

28 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 ger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Klostermansfeld Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Klostermansfeld hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen. Wahlbereich: 1 - Gemeinde Klostermansfeld Wahlvorschlag: 1 - Christliche Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung: CDU Vorname(n): Matthias Nachname: Klenner Straße, Nr.: Chausseestr. 17 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1959 Beruf: Ing. f. Holztechnik Vorname(n): Petra Nachname: Römermann Straße, Nr.: Fr.-Ebertstr. 47 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1961 Beruf: Angestellte Vorname(n): Günter Nachname: Schietsch Straße, Nr.: Krausenstr. 2 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1939 Beruf: Rentner Vorname(n): Annette Nachname: Stezycki Straße, Nr.: Chausseestr. 17 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1960 Beruf: Ing. f. Gärungstechnologie Vorname(n): Steffen Nachname: Güntner Straße, Nr.: Randsiedlung 30B PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1969 Beruf: Dipl.-Ing. f. Bauwesen Vorname(n): Martin Nachname: Beck Straße, Nr.: Mansfelderstr. 47 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1954 Beruf: Dipl.-Ing. f. Gerätebau

29 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Wahlvorschlag: 2 - DIE LINKE Kurzbezeichnung: DIE LINKE Vorname(n): Eva Nachname: Schreiber Straße, Nr.: Ludwig-Jahn-Str. 33 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1950 Beruf: Baumaschinistin Vorname(n): Elke Nachname: Jordan Straße, Nr.: Karlstr. 10 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1958 Beruf: Dipl.-Ingenieurin Wahlvorschlag: 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kurzbezeichnung: SPD Vorname(n): Axel Nachname: Weber Straße, Nr.: Siebigeröder Str. 67A PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1964 Beruf: Gewerkschaftssekretär Vorname(n): Olaf Nachname: Greulich Straße, Nr.: Neue Str. 11 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1964 Beruf: Tischler Vorname(n): Hans-Peter Nachname: Weiß Straße, Nr.: Randsiedlung 14a PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1951 Beruf: Schlosser Vorname(n): Sybille Nachname: Unger Straße, Nr.: Ludwig-Jahn-Str. 26 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1957 Beruf: Krankenschwester Wahlvorschlag: 4 - Freie Demokratische Partei Kurzbezeichnung: FDP Vorname(n): Christian Nachname: Baumann Straße, Nr.: Mansfelder Str. 44 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1985 Beruf: Student Vorname(n): Jens Nachname: Greulich Straße, Nr.: Siebigeröder Str. 20 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1971 Beruf: Polizeivollzugsbeamter Vorname(n): Marco Nachname: Kurtenbach Straße, Nr.: Jacobstr. 10 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1966 Beruf: exam. Altenpfleger Wahlvorschlag: 5 - Unabhängige Bürgerbewegung Mansfelder Land/Freie Wähler Kurzbezeichnung: UBM/FW Vorname(n): Horst-Dieter Nachname: Meißner Straße, Nr.: Ludwig-Jahn-Str. 12 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1939 Beruf: Elektro-Ing. (FH) Vorname(n): Horst Nachname: Killig Straße, Nr.: Mansfelder Str. 43 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1945 Beruf: Elektromeister Vorname(n): Andreas Nachname: Wache Straße, Nr.: Schulstr. 9 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1967 Beruf: Rechtsanwalt Vorname(n): Steffen Nachname: Rückschloß Straße, Nr.: Bahnhofstr. 37 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1970 Beruf: Elektromeister Vorname(n): Beate Nachname: Koschmieder Straße, Nr.: Verbindungsstr. 3 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1958 Beruf: Industriekauffrau Vorname(n): Christel Nachname: Pfarr Straße, Nr.: Karlstr. 3 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1955 Beruf: Sekretärin Wahlvorschlag: 6 - Günther, Peter Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung mit Nr. 8, 9, 10, 11 Vorname(n): Peter Nachname: Günther Straße, Nr.: Ludwig-Jahn-Str. 27 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1942 Beruf: Rentner Wahlvorschlag: 7 - Freiwillige Feuerwehr Kurzbezeichnung: Vorname(n): Frank Nachname: Ochsner Straße, Nr.: Randsiedlung 30A PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1974 Beruf: Gemeindearbeiter

30 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Wahlvorschlag: 8 - Heise, Hartmut Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung mit Nr. 6, 9, 10, 11 Vorname(n): Hartmut Nachname: Heise Straße, Nr.: Fr.-Ebert-Str. 39 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1951 Beruf: Dipl.-Ing. Wahlvorschlag: 9 - Hoffmann, Steve Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung mit Nr. 6, 8, 10, 11 Vorname(n): Steve Nachname: Hoffmann Straße, Nr.: Mansfelderstr. 28 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1982 Beruf: Landschaftsgestalter Wahlvorschlag: 10 - Kindling, Gerd Harald Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung mit Nr. 6, 8, 9, 11 Vorname(n): Gerd Harald Nachname: Kindling Straße, Nr.: Kirchstr. 8 PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1947 Beruf: selbst. Schlosser Wahlvorschlag: 11 - Moeller, Frank Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung mit Nr. 6, 8, 9, 10 Vorname(n): Frank Nachname: Moeller Straße, Nr.: Randsiedlung 37c PLZ, Ort: Klostermansfeld Geburtsjahr: 1961 Beruf: Tischler Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Klostermansfeld vom BV Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung über die Bildung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra -Verbandsgemeindevereinbarung -. Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Kommunalaufsichtsbehörde das Ausscheiden der Gemeinde Klostermansfeld aus der VGem Gerbstedt genehmigt. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. BV Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt in seiner Sitzung am , der durch MITGAS vorgeschlagenen Verfahrensweise zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages zuzustimmen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. BV Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt in seiner Sitzung am vorbehaltlich der Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zur Bildung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra aus den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld und Wimmelburg die Aufhebung des Mietvertrages Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. Tempelhof Bürgermeister Gemeinde Rottelsdorf 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Rottelsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

31 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Rottelsdorf folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Bürgeranhörung Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Rottelsdorf bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie /ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

32 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Rottelsdorf Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Rottelsdorf hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Rottelsdorf Wahlvorschlag: 5 - EB Scheffler, Karsten Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung Nr. 6, 7, 8 Vorname(n): Karsten Nachname: Scheffler Straße, Nr.: Dorfstr. 24a PLZ, Ort: Rottelsdorf, OT Bösenburg Geburtsjahr: 1973 Beruf: Dipl.-Landwirt Wahlvorschlag: 6 - EB Kretschmar, Hans-Ulrich Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung Nr. 5, 7, 8 Vorname(n): Hans-Ulrich Nachname: Kretschmar Straße, Nr.: Am Anger 3 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1957 Beruf: Tischlermeister Wahlvorschlag: 7 - EB Jüdicke, Albrecht Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung Nr. 5, 6, 8 Vorname(n): Albrecht Nachname: Jüdicke Straße, Nr.: Beesenstedter Weg 3 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1952 Beruf: Schmied Wahlvorschlag: 8 - EB Meise, Katrin Kurzbezeichnung: Wahlvorschlagsverbindung Nr. 5, 6, 7 Vorname(n): Katrin Nachname: Meise Straße, Nr.: Dorfstr. 17 PLZ, Ort: Rottelsdorf, OT Bösenburg Geburtsjahr: 1985 Beruf: Physiotherapeutin Wahlvorschlag: 9 - Rottelsdorfer Kulturverein e. V. Kurzbezeichnung: Kulturverein Vorname(n): Ramona Nachname: Kretschmar Straße, Nr.: Beesenstedter Weg 4 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1962 Beruf: arbeitssuchend Wahlvorschlag: 10 - EB Kasten, Rosel Kurzbezeichnung: EB Kasten, Rosel Vorname(n): Rosel Nachname: Kasten Straße, Nr.: Hauptstr. 16 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1950 Beruf: Kauffrau Einzelhandel Wahlvorschlag: 11 - EB Rudloff, Mirko Kurzbezeichnung: EB Rudloff, Mirko Vorname(n): Mirko Nachname: Rudloff Straße, Nr.: Dorfstr. 26 PLZ, Ort: Rottelsdorf, OT Bösenburg Geburtsjahr: 1969 Beruf: Schlosser

33 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Wahlvorschlag: 12 - Rottelsdorfer Schlepperfreunde Kurzbezeichnung: Schlepperfreunde Vorname(n): Günter Nachname: Funke Straße, Nr.: Burgsdorfer Weg 3 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1952 Beruf: Kraftfahrer Vorname(n): Horst Nachname: Lampe Straße, Nr.: Straße der Einheit 9 PLZ, Ort: Rottelsdorf Geburtsjahr: 1948 Beruf: Maurer Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Rottelsdorf vom BV Entsprechend 14 (3) der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 595), in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Gemeinde Rottelsdorf folgende Änderung der Siegelordnung erlassen: Ordnung zum Führen von Dienstsiegeln 1. Die Gemeinde Rottelsdorf führt ein Dienstsiegel. 2. Die Gemeinde Rottelsdorf hat 2 Siegel. 3. Die Dienstsiegel sind ständig unter Verschluss zu halten und sicher aufzubewahren. Über die Anschaffung und den Verbleib der Dienstsiegel ist ein Nachweis zu führen. 4. Die Dienstsiegel sind mit folgenden Unterschriften rechtskräftig:... (Siegel) Bürgermeister... (Siegel) Stellvertreter des Bürgermeisters Diese Verordnung tritt am in Kraft. An diesem Tage tritt die bisherige Ordnung zum Führen von Dienstsiegeln außer Kraft. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. BV Der Gemeinderat der Gemeinde Rottelsdorf berät und beschließt in seiner Sitzung am die Aufhebung des Beschlusses BV (Grundsatzbeschluss Bildung einer Verbandsgemeinde) aus der Sitzung vom Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. BV Der Gemeinderat der Gemeinde Rottelsdorf berät und beschließt in seiner Sitzung am , gemäß 2 Abs. 2 des Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetzes (GemNeugIGrG) vom die Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt in eine Einheitsgemeinde umzuwandeln. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Verwaltung alle dazu notwendigen gesetzlichen Schritte einzuleiten und im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Bürgermeistern eine Einheitsgemeindevereinbarung vorzubereiten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. BV Vergabe der Fassadensanierung Straße der Einheit 2 Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. gez. Reichardt Bürgermeister Gemeinde Siersleben 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Siersleben bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-

34 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Siersleben folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Bürgeranhörung Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Siersleben bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z.b. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie /ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt. a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift)

35 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Gemeinde Siersleben Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Siersleben hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Siersleben Wahlvorschlag: 2 - Die Linke Kurzbezeichnung: Die Linke Vorname(n): Manfred Nachname: Lüning Straße, Nr.: Lindenstr. 6 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1948 Beruf: Dipl.-Staatswissenschaftler/Rentner Vorname(n): Adelheid-Susanne Nachname: Detzner Straße, Nr.: Park des Friedens 7 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1960 Beruf: Krankenschwester Vorname(n): Volker Nachname: Tanzer Straße, Nr.: Rudolf-Breitscheid-Str. 28 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1957 Beruf: Bergmann/EU-Rentner Wahlvorschlag: 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kurzbezeichnung: SPD Vorname(n): Gudrun Nachname: Wüste Straße, Nr.: Steinhöhe 42 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1953 Beruf: Beraterin Wahlvorschlag: 5 - Freiwillige Feuerwehr Siersleben Kurzbezeichnung: FF-Siersleben Vorname(n): Mathias Nachname: Wanka Straße, Nr.: Mittelstr. 2 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1973 Beruf: Haustechniker Vorname(n): Jürgen Nachname: Lüdicke Straße, Nr.: Schenkplatz 8 PLZ, Ort: Siersleben, OT Thondorf Geburtsjahr: 1948 Beruf: Gemeindearbeiter Wahlvorschlag: 6 - EB Fingas, Antje Kurzbezeichnung: EB Fingas, Antje Vorname(n): Antje Nachname: Fingas Straße, Nr.: Feldstr. 3 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1978 Beruf: Studentin Wahlvorschlag: 7 - Vereine Siersleben Kurzbezeichnung: Vereine Siersleben Vorname(n): Karlheinz Nachname: Prause Straße, Nr.: Karlstr. 10 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1952 Beruf: Maurer/Polier Vorname(n): Thomas Nachname: Lipsch Straße, Nr.: Hauptstr. 12 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1957 Beruf: Angestellter Vorname(n): Mario Nachname: Schneider Straße, Nr.: Mansfelder Weg 2a PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1968 Beruf: Altenpfleger Vorname(n): Mario Nachname: Brandner Straße, Nr.: Augsdorfer-Str. 21 PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1973 Beruf: Dipl.-Verwaltungswirt Vorname(n): Lutz Nachname: Sommer Straße, Nr.: Mansfelder Weg 8a PLZ, Ort: Siersleben Geburtsjahr: 1955 Beruf: Dipl.-Ingenieur Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in)

36 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/ Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Welfesholz bildet einen Wahlbezirk. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Welfesholz folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Welfesholz bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeisterund Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

37 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur m dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: (Unterschrift) Gemeinde Welfesholz Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Welfesholz hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Welfesholz Wahlvorschlag: 2 - Die Linke Kurzbezeichnung: Die Linke Vorname(n): Brigitte Nachname: Angrick Straße, Nr.: Dorfstraße 44 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1933 Beruf: Agraringenieurin/Rentnerin Vorname(n): Eva-Maria Nachname: Kramer Straße, Nr.: Dorfstraße 43a PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1958 Beruf: Lehrerin Vorname(n): Ellen Nachname: Pokorny Straße, Nr.: Dorfstr. 17 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1963 Beruf: Finanzbuchhalterin Vorname(n): Heike Nachname: Pokorny Straße, Nr.: Dorfstr. 14 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1973 Beruf: Sozialversicherungsangestellte Wahlvorschlag: 5 - Freie Wählerschaft Welfesholz Kurzbezeichnung: FWW Vorname(n): Gudrun Nachname: Dr. Hinz Straße, Nr.: Dorfstr. 37 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1948 Beruf: Referentin Vorname(n): Maik Nachname: Burghardt Straße, Nr.: Dorfstr. 1 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1977 Beruf: Landwirt Vorname(n): Tim Nachname: Föhrigen Straße, Nr.: Dorfstr. 8 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1984 Beruf: Anlagenbauer Vorname(n): Kerstin Nachname Pilz Straße, Nr.: Dorfstr. 58 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1962 Beruf: Lehrerin Vorname(n): Edgard Nachname v. Stromberg Straße, Nr.: Dorfstr. 33 PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1933 Beruf: Bundesbankdirektor a. D.

38 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Vorname(n): Christian Nachname: Poschke Straße, Nr.: Dorfstr. 43 d PLZ, Ort: Welfesholz Geburtsjahr: 1977 Beruf Gastwirt Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in) Gemeinde Welfesholz Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Welfesholz vom Der Gemeinderat der Gemeinde Welfesholz fasste in seiner öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: BV Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlage des Flächenbeitrages der Unterhaltungsverbände - Beschluss angenommen - BV Vergabe Weg zum Sandloch - Beschluss angenommen - gez. v. Stromberg Bürgermeister 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Welfesholz über die Erhebung von Beiträgen zur Umlegung der Flächenbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Saale, Westliche Fuhne/Ziethe und Wipper-Weida Auf der Grundlage der 3, 6, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40) und der 104, 105 und 106 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248) i. V. m. 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Welfesholz in seiner Sitzung am folgende 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlage des Flächenbeitrages, der Unterhaltungsverbände vom : I. Der 3 Abs. 3 ändert sich wie folgt: Der jährliche Beitragssatz beträgt 7,46 EUR/ha. Für Grundstücksflächen mit einer Größe von 0,5 Hektar bis 1,0 Hektar werden Grundsteuerpflichtige mit der Hälfte des vorgenannten Beitragssatzes veranlagt. Für Grundstücksflächen unter 0,5 Hektar wird gemäß 14/1 KAD LSA wegen Geringfügigkeit kein Beitrag erhoben. II. Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlage des Flächenbeitrages der Unterhaltungsverbände tritt rückwirkend zum in Kraft. Welfesholz, den Gemeinde Zabenstedt 1. Am 07. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Zabenstedt bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am , um Uhr in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, Sangerhausen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

39 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Die Gemeindebehörde) 1. Am 07. Juni 2009 finden in der Gemeinde Zabenstedt folgende Kommunalwahlen statt Gemeinderatswahl Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Zabenstedt bildet einen Wahlbezirk. in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. 3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (z.b. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wählende Person jeweils eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Bürgermeister- und Landratswahl enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. 5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. 5.1 Sie kann a) einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei der Bürgermeister- und Landratswahl auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. 7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben. 8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Wahlumschlag. 9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bemerkungen: Unterschrift

40 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Gemeinde Zabenstedt Hauptamt Markt Gerbstedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen Für die Wahl zum Gemeinderat am 07. Juni 2009 in/im Zabenstedt hat der Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen: Wahlbereich: 1 - Gemeinde Zabenstedt Wahlvorschlag: 1 - Christlich Demokratische Union Kurzbezeichnung: CDU Vorname(n): Uwe Nachname: Funke Straße, Nr.: Hauptstr. 18a PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1965 Beruf: Schlosser Vorname(n): Bernd Nachname: Volkland Straße, Nr.: Amselweg 2 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1955 Beruf: Transporter Vorname(n): Ralf Nachname: Lange Straße, Nr.: Zur Hasengrube 4 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1964 Beruf: Ing. für Landtechnik Vorname(n): Dieter Nachname: Gensow Straße, Nr.: Heiligenthaler Str. 2 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1955 Beruf: Hausmeister Vorname(n): Wolf Nachname: Obersteller Straße, Nr.: Hauptstr. 10 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1947 Beruf: Fahrschullehrer Vorname(n): Kurt Nachname: Fuchs Straße, Nr.: Wasserweg 8 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1937 Beruf: Rentner Vorname(n): Nico Nachname: Angermann Straße, Nr.: Friedhofsweg 1 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1973 Beruf: Kraftfahrer Vorname(n): Eike Nachname: Markus Straße, Nr.: Hauptstr. 2 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1952 Beruf: Beamter Wahlvorschlag: 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kurzbezeichnung: SPD Vorname(n): Ronald Nachname: Burchert Straße, Nr.: Schwarzer Weg 2 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1965 Beruf: Fachwirt für soziale Dienstleistungen Vorname(n): Karin Nachname: Schmelzer Straße, Nr.: Hauptstr. 8 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1940 Beruf: Rentner/Dipl.-Juristin Vorname(n): Heidemarie Nachname: Stolze Straße, Nr.: Hauptstr. 20 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1954 Beruf: Medizinisch-technische Assistentin Vorname(n): Hans-Jürgen Nachname: Schneider Straße, Nr.: Bergstr. 12 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1950 Beruf: Traktorenschlosser Vorname(n): Frank Nachname: Diedicke Straße, Nr.: Siedlung 3 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1956 Beruf: Landmaschinenschlosser Wahlvorschlag: 5 - Freie Wählergemeinschaft Kurzbezeichnung: Freie Wählergemeinschaft Vorname(n): Harald Nachname: Sauer Straße, Nr.: Zur Hasengrube 10 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1958 Beruf: Kommunikationselektroniker Vorname(n): Simone Nachname: Reihl Straße, Nr.: Steiler Berg 1 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1959 Beruf: Verkäuferin Vorname(n): Kathrin Nachname: Sprycha Straße, Nr.: Hettstedter Weg 5 PLZ, Ort: Zabenstedt Geburtsjahr: 1966 Beruf: Teamleiterin Gerbstedt, (Ort, Datum) (Wahlleiter/in)

41 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt 5. Änderung der Entschädigungsatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Zabenstedt Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt von in der zurzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Zabenstedt in seiner Sitzung am folgende 5. Änderung der Entschädigungsatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Zabenstedt Artikel I Der 1 (Aufwandsentschädigung) Absatz 5 wird wie folgt ergänzt: Die aktiven Mitglieder erhalten für die Teilnahme an Einsätzen und an Ausbildungsveranstaltungen eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro pro Einsatztag. Beim Zusammenfallen von Einsatz und Ausbildung wird die Aufwandsentschädigung nur einmal gezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Artikel II Die 5. Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Bürger der Gemeinde Zabenstedt tritt zum in Kraft. Zabenstedt, den Kirchengemeinde Gerbstedt St. Johannis Monat Juni Juni Uhr Gottesdienst 10. Juni Uhr Senioren-Treff (Zahnmedizin) 13. Juni Uhr Chor-Tag in Kirche Arnstedt (Chöre aus Gerbstedt, Friedeburg, Mansfeld und Hettstedt 14. Juni Uhr Gottesdienst (Feier zur diamantene und goldene Konfirmation) 20. Juni 09 (Samstag) Andacht zum Johannisfest 28. Juni Uhr Gottesdienst Vorankündigung für Juli 09: Herr Lorz, Film über die Gerbstedter-Orgelrestaurierung 2002/03 Kirchengemeindeverband Friedeburg Gottesdienste Juni 2009 Pfingstmontag 1. Juni Uhr Gottesdienst Thaldorf Uhr Gottesdienst Zickeritz 3. Juni Uhr Frauenkreis Friedeburg 7. Juni Uhr Gottesdienst Ihlewit 13. Juni Uhr Chor-Tag in Kirche Arnstedt (Chöre aus: Gerbstedt, Friedeburg, Mansfeld und Hettstedt, anschl. Kaffee und Kuchen ) 14. Juni Uhr Gottesdienst Freist 17. Juni Uhr Gemeindekreis Freist 21. Juni Uhr Gottesdienst Friedeburg 24. Juni Uhr Gemeindekreis Zickeritz 28. Juni Uhr Gottesdienst Adendorf Gottesdienste für den Pfarrbereich Polleben Wahrhaftig, jetzt begreife ich, dass Gott nicht auf die Person sieht, sondern dass ihm in jedem Volk willkommen ist, wer ihn fürchtet und tut, was recht ist. Apostelgeschichte 10,34-35 Pfingstmontag, Uhr Gottesdienst in Polleben Sonntag, Uhr Gottesdienst in Heiligenthal Uhr Gottesdienst in Burgsdorf Sonntag, Uhr Gottesdienst in Rottelsdorf Sonntag, Uhr Suppengottesdienst in Heiligenthal Bibelkreis: am um Uhr im Pfarrhaus Polleben Frauenkreis: am um Uhr im Pfarrhaus Polleben Christenlehre: freitags, außer in den Ferien, von Uhr bis Uhr in Polleben und von Uhr bis Uhr in Rottelsdorf Konfi Treff: am und um Uhr im Pfarrhaus Polleben Es wird herzlich eingeladen. Pfarramt Polleben, Rampe 4; Polleben Tel / Büro geöffnet: dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien- Kirchstraße Klostermansfeld Kirchliche Nachrichten (Juni 2009) Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien -Klostermansfeld Gottesdienste Sonntag, um 9.30 Uhr Sonntag, um Uhr Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation Sonntag, um 9.30 Uhr Sonntag, um 9.30 Uhr Gemeindenachmittag Donnerstag, um Uhr im Gemeindehaus Christenlehre Jeweils Freitag im Pfarrhaus in Benndorf zu den vereinbarten Zeiten Friedhofsverwaltung Sprechzeit: Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr im Büro der Friedhofsverwaltung im ehemaligen Küsterhaus der Evangelischen Kirchengemeinde, Kirchstraße 3, Klostermansfeld. Die Friedhofsverwaltung ist ab sofort unter der Telefonnummer: / zu erreichen.

42 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Hinweis! Die Ruhezeiten der Sterbejahrgänge 1984 (Erdbestattungen 25 Jahre) und 1989 (Urnenbestattungen 20 Jahre) sind im Jahr 2009 abgelaufen. Bitte melden Sie sich in der Friedhofsverwaltung, um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Ab April bis Juni findet auf unserem Friedhof die alljährliche Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine statt. Bitte beachten Sie, dass nur zugelassene Steinmetzfirmen auf unserem Friedhof Reparaturen an den Grabmalen durchführen dürfen. Unsere Kirchengemeinde im Internet Wir sind zu finden unter: Evangelisches Kirchspiel Siersleben Augsdorf - Hübitz - Siersleben - Thondorf Gottesdienste Für alle Gemeinden des Kirchspiels Pfingstfeiertag Uhr in der Kirche in Siersleben Uhr Gemeindenachmittag Uhr Christenlehre im Pfarrhaus Flöten- und Trompetenkreis Jeden Mittwoch um Uhr im Pfarrhaus Und sonst:... > Das Evangelische Pfarramt Klostermansfeld ist zu erreichen unter der Telefonnummer: / > Wegen der Vakanz der Pfarrstelle Klostermansfeld (dazu zählt das Kirchspiel Siersleben mit den Orten Augsdorf, Hübitz, Siersleben und Thondorf) wird hiermit freundlichst gebeten, die Aushänge in den Schaukästen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Friedhofsverwaltung Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung in Siersleben: Jeden Freitag, Uhr bis Uhr im Pfarrhaus Aus gegebenem Anlass wird dringend darauf hingewiesen, dass das Entfernen und Einebnen von Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten nach der geltenden Friedhofsordnung untersagt ist. Jegliche Veränderungen an Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Katholisches Pfarramt Helbra - Gottesdienstzeiten Samstag: 30. Mai Uhr Vorabendmesse in Gerbstedt Pfingstsonntag, 31. Mai 9.00 Uhr Hochamt in Helbra Uhr Wortgottesfeier in Klostermansfeld Uhr Hochamt in Hettstedt Pfingstmontag, Uhr Landes in Helbra 9.00 Uhr Hochamt in Klostermansfeld Uhr ökumenischer Gottesdienst in Hettstedt St. Marien Sonntag, Uhr hl. Erstkommunion in Helbra Samstag, Uhr Vorabendmesse in Gerbstedt Sonntag, Uhr Hochamt in Helbra Uhr Hochamt in Klostermansfeld Uhr Wortgottesfeier in Hettstedt Samstag, Uhr Vorabendmesse in Gerbstedt Sonntag, Uhr Hochamt in Helbra Uhr Wortgottesfeier in Klostermansfeld Uhr Hochamt in Hettstedt Samstag, Uhr Vorabendmesse in Gerbstedt Sonntag, Uhr Festhochamt anlässlich des Blasmusikfestes in Helbra Samstag, Uhr Vorabendmesse in Gerbstedt Sonntag, Uhr Hochamt in Helbra Uhr Hochamt in Klostermansfeld Uhr Wortgottesfeier in Hettstedt Fallenjagdschulung der Jägerschaft Hettstedt e. V. für Jäger und Nichtjäger Zunehmend dringen ungebetene Gäste in Dorfrand- oder Stadtrandgrundstücke ein und treiben ihr Unwesen auf Hausböden, Ställen oder Scheunen. Sie heißen Marder, Fuchs aber auch Waschbär. Wie soll man diese Plagegeister wieder loswerden? Wir sagen und zeigen es Ihnen, wie man unter Einhaltung der Tierschutzbestimmungen und anderen Rechtsvorschriften Marder, Fuchs und Waschbär wieder los wird, ohne das Nachbars Katze zu Schaden kommt. Gemäß 8 Bundesjagdgesetz dürfen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken, Füchse, Steinmarder, Iltisse, Waschbären, Marderhunde, Minke, Kaninchen, Ringelund Türkentauben fangen, töten und für sich behalten. Ein Bundesjagdschein ist nicht erforderlich. Befriedete Bezirke im Sinne des 7 Landesjagdgesetz sind unter anderem Grundstücke in Ortschaften, Hofräume und Hausgärten, die an eine Bebauung anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind. Die Jägerschaft Hettstedt e. V. bietet allen Jägern, Grundstückseigentümer und Verwalter eine theoretische und praktische Unterweisung in der Fallenjagd an, damit sie im Sinne des 4 Absatz 1 Tierschutzgesetz in der Lage sind, die ungebetenen Eindringlinge in ihren Grundstücken tierschutzgerecht fangen und töten zu können. Der Lehrgang findet statt am Sonnabend, dem , in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr in der Gaststätte Zum Goldenen Stern in Stadt Falkenstein OT Pansfelde. Inhalte der Unterweisung theoretischer Teil: - Gesetzliche Grundlagen der Fallenjagd auf befriedeten Grundstücken von Personen die keine ausgebildeten Jäger sind und keinen Jagderlaubnisschein haben. - Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Tier-, Natur- und Artenschutzes, der Unfallverhütungsvorschrift, des Haftungsrechtes und Bestimmungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Inhalt der praktischen Unterweisung: Dieser Teil der Ausbildung erfolgt im Fang- und Spurengarten der Jägerschaft Hettstedt e. V., Naturlehrpfad, Bornweg, Forstrevier Stangerode. - Bau- und Funktionsweise der für den Lebend- und Todfang zugelassenen Fallen. - Ausübung der Fallenjagd mit praktischer Unterweisung im Gebrauch der Fallen. Lehrgangskosten: > Mitglieder des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. 20,00 pro Teilnehmer. Der aktuelle Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für das Jagdjahr 2009 ist vorzulegen. > Nichtmitglieder des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. und Nichtjäger 35,00 pro Teilnehmer. Verbindliche Anmeldungen unter: Telefon und Fax: / / jaegerschaft-hettstedt@t-online.de König Vorsitzender

43 Nr. 5/ Amtsblatt der VGem Gerbstedt Kleingartenverein Klostermansfeld 1905 e. V. Am Theodorschacht Klostermansfeld Kleingärtner aus Klostermansfeld bieten in Sonderaktion freie Kleingärten Der Kleingartenverein Klostermansfeld bietet ab sofort freie Kleingärten in seiner privaten Kleingartenanlage, Die Kleingärten haben eine durchschnittliche Größe von 220 m 2 und verfügen über einen Wasser- und Energieanschluss. Die aktuellen Angebote können auch auf der Vereinshomepage unter nachgelesen werden. Gerade jetzt zeigt sich der Reiz eines Kleingartens durch die Vielfalt der Blüten an Bäumen und Sträuchern. Auch die erste Ernte hat begonnen, denn Schnittlauch, Petersilie, Maggikraut oder auch Rhabarber sind bereits erntefähig und landen frisch in der eigenen Küche. Aber auch die ersten Kohlrabi, Salat, Radies u. v. a. m. lassen auf eine gute Ernte hoffen. Erdbeeren aus dem eigenen Garten sind schon etwas Besonderes und erfreuen das Gärtnerherz. Warum also kaufen, wenn man doch selbst die Früchte seiner Arbeit ernten kann? Oft hört man noch, dass ein Garten doch nur Arbeit macht. Richtig, ohne Schweiß keinen Preis. Doch sind gerade in der heutigen Zeit die alten Klischees von Kleingärten gefallen, mit Vorgaben für den Anbau und zahlreichen Verboten. Moderne Kleingärten, so wie sich auch unser Verein versteht, setzen auf Anbau und Erholung. Bauernmarkt am in Klostermansfeld, Steingartenstraße Auch zum diesjährigen Vereins- und Schützenfest in der Gemeinde Klostermansfeld wird unser Verein sich wieder mit einem eigenen Blumen- und Gemüsemarkt beteiligen. Fleißig bereiten sich schon heute die Kleingärtner darauf vor und bewirtschaften einen eigenen Vereinsgarten, welcher extra hierfür hergerichtet wurde. Ein Besuch, welcher sich sicher lohnt frisches Gemüse, Gewürze, Gärtnersträuße und vieles mehr bereiten wir Kleingärtner vor und wollen dies der Öffentlichkeit wieder präsentieren. Sicher gehören hierzu auch wieder Erdbeersenker, welche in den letzten Jahren stets schnell vergriffen waren. Unsere Kleingärtner basteln und hämmern was das Zeug hält, denn natürlich setzen wir wieder auf kleine Überraschungen. Besonders freut uns, dass bereits jetzt einige Händler zugesagt haben, welche ebenfalls am bunten Markttreiben teilnehmen wollen. Musikträger, Eis, günstige Restposten, Imkereiprodukte, Fisch, Säfte, Geschenkartikel usw. werden über die anwesenden Händler angeboten und so hoffen wir Kleingärtner als Organisatoren dieses Marktes natürlich auf reichlichen Besuch. Schon jetzt sei verraten, dass an diesem Wochenende im Juli einiges in Klostermansfeld los ist. Dafür sorgen die ortsansässigen Vereine mit ihrem Fest und einem großen Umzug. Das wir Kleingärtner dazugehören versteht sich von selbst. Kleingartenverein und Bauernmarkt verstehen sich in Klostermansfeld zwischenzeitlich als eine Einheit und zeigen, dass Kleingärten mehr sind als nur Laubenpieper. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch. Pfingstveranstaltung am Sonntag, dem in Zabenstedt/Traditionsbauernhof Beginn morgens am Pfingstsonntag Umzug mit Kamel und musikalischer Begleitung durch die Dippelsbacher Musikanten Programm auf dem Traditionsbauernhof Zabenstedt Uhr Uhr Pelle Purz Zauber- und Erlebnisshow für Kinder und Erwachsene Uhr Uhr Platzkonzert mit der Musikschule Fröhlich Für das leibliche Wohl sorgt der Verein Traditionsbauernhof Zabenstedt. Alle Einwohner und Gäste sind recht herzlich eingeladen. Voranmeldung der Gemeinde Siersleben An alle Gewerbetreibenden und Händler Die Gemeinde Siersleben beabsichtigt am 14. und ein Fest der Vereine in und um das Haus der Vereine, dem Dorfplatz und der Mittelstraße durchzuführen, welches zu einem regelmäßigen Ereignis im Veranstaltungskalender unserer Ortschaft werden soll. Am , ab Uhr soll dabei ein Flohmarkt stattfinden. Hierzu laden wir alle Händler und Gewerbetreibenden die sich beteiligen wollen recht herzlich ein. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Voranmeldung, um Stellplätze zu reservieren. Anmeldung an Herrn Thomas Lipsch, Hauptstraße 12 in Siersleben. Tel.: / oder 01 51/ Lutz Sommer Bürgermeister IMPRESSUM Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt mit den Mitgliedsgemeinden Augsdorf, Burgsdorf, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Freist, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Klostermansfeld, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz und Zabenstedt und der Stadt Gerbstedt Das Amtsblatt erscheint jeden letzten Freitag im Monat. - Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Gerbstedt, Gerbstedt, Markt 1, Tel.: ( ) Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax Redaktion: ( ) Geschäftsführer: Marco Müller - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Herr Schulz - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / Funk: 0171/ Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

44 Amtsblatt der VGem Gerbstedt Nr. 5/2009 Der FSV Grün-Weiß Gerbstedt lädt zum diesjährigen Sportfest vom bis ein Freitag, Uhr Alt-Herren-Turnier Teilnehmer: FSV Gerbstedt, Viktoria Hettstedt, SV Wacker Helbra, FSV Gerbstedt Anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt Samstag, Uhr D-Jugend GW- Gerbstedt-SG Döllnitz Uhr F-Jugend Turnier Uhr Auftritt Gymnastikgruppe Uhr Vorführung Hundesportverein Uhr G-Jugendturnier Uhr C-Jugend GW Gerbstedt-SV 1885 Teutschenthal Uhr Freundschaftsspiel 1. Männermannschaft ab Uhr Essen aus der Gulaschkanone und vom Grill ab Uhr Disco im Festzelt mit Dj Huck Für unsere kleinen Anhänger und Gäste gibt es an diesem Tag zahlreiche Überraschungen wie Bastelstraße, Kinderschminken. Auf der Freiluftkegelbahn wird der Sportfestmeister ermittelt. Als Hauptpreis winkt ein Spanferkel! Kost und Getränke werden von einheimischen Herstellern geboten. Essen aus der Gulaschkanone, Deftiges vom Grill, Fischbrötchen, Eis Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Gerbstedt! 40 Jahre Blasmusik in Klostermansfeld Der Klostermansfelder Musikverein e. V. begeht 2009 sein 40-jähriges Jubiläum 1969 wurde der Verein als Pionierblasorchester Klostermansfeld gegründet und trat später unter dem Namen Kinder- und Jugendblasorchester auf. Bis 1975 stand er unter der Leitung von Fritz Vollrath, danach bis 1989 unter Leitung von Karl Häußler. Seit 1990 ist Heinz Kempe musikalischer Leiter des Vereins erfolgte beim Amtsgericht Eisleben die Eintragung in das Vereinsregister als Klostermansfelder Musikverein e. V. Vor allem die altgedienten Mitglieder des Vereins können sich dabei an eine ganze Reihe von Höhepunkten erinnern. So war das Orchester als Mitglied im Bezirksmusikkorps Fritz Weineck Halle bei vielen Großveranstaltungen in der damaligen DDR aktiv, z. B. bei Jugendfestivals oder zu den Weltfestspielen 1973 etc. Nach der politischen Wende wurden Auftritte zunächst hauptsächlich auf die nähere Umgebung begrenzt. Dennoch konnte das Orchester bislang 4-mal sogar Auslandserfahrungen sammeln. Im englischen Ort Greenfield in der Nähe von Manchester nahmen die Musiker an den Blasmusikwettbewerben im Rahmen des Pfingstfestes teil. Seither besteht auch die Partnerschaft zwischen dem Klostermansfelder Musikverein und der Greenfield- Band, die uns voraussichtlich im nächsten Jahr wieder besuchen wird. Zu den jährlichen Höhepunkten im musikalischen Auftreten können z. B. der Pfingsttanz im Mansfelder Grund sowie das Vereinsund Schützenfest in Klostermansfeld gezählt werden. Zurzeit gehören dem Verein 26 aktive und 12 passive Mitglieder an. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens findet in diesem Jahr am 22. und 23. August im Dorfgemeinschaftshaus Adolf Schnitzer in Klostermansfeld ein buntes Festprogramm statt: Samstag, bis Uhr Festkonzert des Klostermansfelder Musikvereins e. V. mit diversen kulturellen Einlagen - ab Uhr Tanzabend mit der Band Pflegestufe II aus dem Mansfelder Land Sonntag, Uhr bis? musikalischer Frühschoppen der Gastkapellen - Musik für jeden Geschmack! Für das leibliche Wohl wird durch Deckert s Hotel und Restaurant gesorgt. Am Samstag wird zusätzlich Kaffee und Kuchen angeboten. Die Veranstaltungen finden im Garten des Dorfgemeinschaftshauses, alternativ im Saal statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Klostermansfelder Musikverein e. V. Vereins- und Schützenfest in Klostermansfeld vom bis im Garten des Dorfgemeinschaftshauses Adolf Schnitzer Klostermansfeld Donnerstag, ab 17:30 Uhr Maienaustragen Freitag, :00 Uhr Kaffeenachmittag mit musikalischer Umrahmung und weiteren Überraschungen (u. a. Kita Wirbelwind ) Samstag, :30 Uhr Bauernmarkt Steingartenstraße 10:00 Uhr Königsschießen des Schützenvereins Uhr Spiel- und Bastelstraße 11:00 Uhr öffentliche Probe des Klostermansfelder Musikvereins im Garten des DGH anschließend Mittagessen 14:00 Uhr Großer Festumzug Wegstrecke: Schulstraße; Ludwig-Jahn-Straße; Ernst-Thälmann- Straße.; Neue Str.; Siebigeröder Straße; Kreuzung; Chausseestraße; Burgstraße; Wilhelmstraße; Dorfgemeinschaftshaus 15:30 Uhr Familiennachmittag bei Kaffee und Kuchen, Programm: Modenschau mit AWG Unterhaltung mit Jost Naumann 20:00 Uhr Großer Festball Tanzband Hertzschlag Eintritt: 4,50 Euro 23:00 Uhr Feuerwerk Sonntag, :00 Uhr Frühschoppen mit dem Klostermansfelder Musikverein 11:30 Uhr gemeinsames Mittagessen Es laden ganz herzlich ein der Festwirt vom Hotel Zum Rautenkranz Helbra, der Kleingartenverein 1905 e. V., der Schützenverein Klostermansfeld 1990 e. V., der Hundesportverein Mansfelder Land e. V., der Klostermansfelder Heimatverein e. V., der Klostermansfelder Musikverein e. V., der Kaninchenzuchtverein G 151, der SSV 1882 e. V., der BSV 1928 e. V., der TTV, der KSV 1882 e. V., die FFw Klostermansfeld. Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 26. Juni 2009 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 16. Juni 2009

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