4 Anträge 4.a 50/84/2016 Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am hier: Kommunaler Armutsbericht für Düsseldorf

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1 Ausschuss für Gesundheit und Soziales Düsseldorf, den 31.Januar 2017 E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 8. Februar 2017 um 15:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Plenarsaal, Marktplatz 2 Tagesordnung TOP Vorlage Inhalt 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 6/2016 Genehmigung der Niederschrift 05/16 über die öffentliche Sitzung am mündlich Aktueller Bericht der Flüchtlingsbeauftragten Frau Koch 4 Anträge 4.a 50/84/2016 Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am hier: Kommunaler Armutsbericht für Düsseldorf 5 Anfragen 5.a 50/83/2016 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am hier: Inanspruchnahme des Düsselpasses erhöhen 5.b 50/ 2/2017 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am hier: Hilfsangebote für Obdachlose 5.c 50/ 7/2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion, Eingang am hier: Fragen zu Flüchtlingszahlen 5.d 50/ 8/2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion, Eingang am hier: Fachberatungsstelle für Wohnungslose

2 Vorlagen des Gesundheitsamtes 6 50/ 1/2017 Lizenzierte Abgabe von Cannabisprodukten hier: Bericht über die Fachtagung "Cannabis Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen" vom und über den Sachstand "Lizenzierte Abgabestellen von Cannabisprodukten in Düsseldorf" 7 50/ 4/2017 Neufassung der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz 8 06/41/2016 Restant*( 9 01/94/2016 Restant**( Fachübergreifende Vorlagen Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 10 50/ 3/2017 Beschlusskontrolle I/ /11/2017 Jahresbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung im Rahmen der Auditierung zur familiengerechten Kommune 12 Verschiedenes *( Bitte die zur Sitzung am 3. Januar 2017 versandte Vorlage wieder mitbringen. **( Bitte die zur Sitzung am 3. Januar 2017 versandte Vorlage wieder mitbringen. Lehne (Vorsitzender)

3 Vorlage 50/84/2016 Düsseldorf, den An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Herrn Olaf Lehne Antrag zur Sitzung des AGS am Kommunaler Armutsbericht für Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, dass jährlich in einem Armutsbericht die Armutssituation und Armutsentwicklung in Düsseldorf dargestellt wird. RSD Vorlage Begründung: Im Jahr1995 wurde beschlossen, dass jährlich ein Armutsbericht in Düsseldorf erscheinen soll. Unter der Überschrift Armut und Reichtum in Düsseldorf wurden daraufhin der Kommunale Armutsbericht 1996 und der Kommunale Armutsbericht 1998 veröffentlicht. Im Jahr 2002 wurde dann entschieden, die Berichte einzustellen. Die Erstellung einzelner Sozialberichte zu ausgewählten Themen bzw. Personengruppen wurde 2009 beschlossen. Nach Abschluss des ersten LINKSFRAKTION Düsseldorf Luegallee Düsseldorf Tel. (0211) Fax (0211) Seite 1 von 2

4 Vorlage 50/84/2016 Berichtszyklus hiervon im vergangenen Jahr, wird die Sozialberichterstattung jetzt anhand von Monitoring-Berichten fortgeführt. Die einzelnen Sozialberichte zu ausgewählten Themen bzw. Personengruppen sind sehr zu begrüßen. Aus Sicht der LINKEN ist die Berichterstattung jedoch unzureichend. Der Armutsaspekt wird in den Berichten zwar auch behandelt, einen Kommunale Armutsbericht ersetzt das allerdings nicht. Ein Kommunaler Armutsbericht ist nötiger denn je. Immer mehr Menschen in Düsseldorf leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Im Oktober letzten Jahres berichtete die Rheinische Post darüber, dass mittlerweile 21,6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Düsseldorfs als arm gelten. Jede fünfte Düsseldorferin bzw. Düsseldorfer ist somit arm. Mit freundlichen Grüßen Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl f.d.r. Carina Limper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage RSD Vorlage Seite 2 von 2

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6 Vorlage 50/83/2016 Düsseldorf, den An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Herrn Olaf Lehne Anfrage zur Sitzung des AGS am Inanspruchnahme des Düsselpasses erhöhen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Immer mehr Menschen in Düsseldorf leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Mit dem Düsselpass erhalten diese Menschen Vergünstigungen bei Kultur- und Sportangeboten. RSD Vorlage Bislang musste allerdings der Großteil der Anspruchsberechtigten den Düsselpass gesondert beantragen und eine Berechtigung nachweisen. Nach mehreren Initiativen der Ratsfraktion DIE LINKE, den Düsselpass automatisch allen erfassten Anspruchsberechtigten zuzusenden, sicherte die Verwaltung eine Prüfung dieser Möglichkeit zu. Im März 2015 teilte die Verwaltung daraufhin mit (Vorlage 50/ 10/2015): LINKSFRAKTION Düsseldorf Luegallee Düsseldorf Tel. (0211) Fax (0211) Seite 1 von 2

7 Vorlage 50/83/2016 Die Verwaltung plant [ ] in Kooperation mit dem Jobcenter im Laufe des Jahres 2016 den Düsselpass erstmals automatisch an alle Leistungsbeziehenden des Jobcenters, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu versenden. Mit ersten organisatorischen und logistischen Vorbereitungen wurde bereits begonnen. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Bezieherinnen und Beziehern von Transferleistungen kostenlos zur Verfügung, auch Personen mit geringem Einkommen können den Pass erhalten. Im Oktober letzten Jahres berichtete die Rheinische Post unter dem Titel Jeder fünfte Düsseldorfer ist arm darüber, dass 21,6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner als arm gelten. In dem Artikel heißt es: Üblicherweise gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des bundesweit mittleren Einkommens zum Leben hat. Zurzeit sind das 917 Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hält das für wenig aussagekräftig und hat in seiner aktuellen Analyse [ ] die regionalen Preisniveaus in seine Bewertung miteinbezogen. [ ] Konkret heißt das: Weil in Düsseldorf (und anderen Großstädten) das Leben teurer ist, braucht ein Mensch mehr Geld, um eben jene Waren und Dienstleistungen zu erhalten, die im Bundesschnitt 917 Euro kosten. In Düsseldorf muss ein Bürger für das gleiche Paket 1013 Euro aufwenden. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie viele Personen waren im vergangenen Jahr im Besitz eines Düsselpasses und wie viele Personen bezogen in dieser Zeit eine der folgenden Leistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, sonstige laufende Sozialhilfe (z.b. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge? 2. Hat die Verwaltung bereits begonnen, in Kooperation mit dem Jobcenter, den Düsselpass automatisch an alle Leistungsbeziehenden des Jobcenters, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu versenden? Falls ja, wann wurde mit der Versendung begonnen? Falls nein, ab wann soll mit der Versendung begonnen werden? 3. Bis zu welcher Einkommensgrenze ist es möglich, einen Düsselpass zu erhalten? Mit freundlichen Grüßen RSD Vorlage Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl Seite 2 von 2

8 Vorlage 50/83/2016 f.d.r. Carina Limper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage RSD Vorlage Seite 2 von 2

9 Vorlage 50/ 2/2017 Düsseldorf, den An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Herrn Olaf Lehne Anfrage zur Sitzung des AGS am Hilfsangebote für Obdachlose Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Nach dem tragischen Tod einer Wohnungslosen in der Kälte vor dem Düsseldorfer Kommödchen wurde in verschiedenen Zeitungen über das Hilfesystem in Düsseldorfer berichtet. RSD Vorlage Marion Gather von der Altstadt Armenküche wird im Express vom 07. Januar 2017 wie folgt zitiert: Die Stadt, Hilfsorganisationen, wir, die Kirchen haben viele Angebote, diese Menschen zu schützen, sie vor der Kälte zu bewahren. Doch es gibt Lücken für Frauen und für kranke Drogenabhängige, für Obdachlose mit Hund. Wir brauchen mehr Plätze tagsüber, für Kranke, die man nicht tagsüber wieder in die Kälte schickt. Da gibt es eine oft völlig überfüllte Frauenschlafstelle in der LINKSFRAKTION Düsseldorf Luegallee Düsseldorf Tel. (0211) Fax (0211) Seite 1 von 2

10 Vorlage 50/ 2/2017 Querstraße, von der die Frauen zu einer Männerschlafstelle in die Eisenstraße geschickt werden. Da wollen die nicht hin, auch wenn es da einen Raum für sie gibt. Und wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Ein Mitarbeiter der Initiative Vision.Teilen berichtete am selben Tag in der Rheinischen Post ebenfalls über verschiedene Probleme. So gebe es in den Notschlafstellen nur Einzelzimmer, viele Paare wollten aber die Nacht nicht getrennt verbringen. Zudem kritisiert auch er, dass es nur eine Stelle gibt, in die Hunde mitgebracht werden dürften. Darüber hinaus sind die Notschlafplätze für Suchtkranke kostenpflichtig. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Ist geplant, Zimmer für Paare, weitere Plätze für Frauen und weitere Stellen, in die Hunde mitgebracht werden dürfen, einzurichten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Hilfsangebote für kranke Obdachlose, die man nicht tagsüber wieder in die Kälte schicken kann, gibt es in Düsseldorf und ist ein Ausbau des Angebots geplant? 3. Ist geplant, auch für Suchtkranke Notschlafstellen gebührenfrei anzubieten? Falls nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl f.d.r. Carina Limper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage RSD Vorlage Seite 2 von 2

11 50/ 7/2017 x öffentlich nicht öffentlich An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Ratsherrn Olaf Lehne Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Fragen zu den Flüchtlingszahlen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren in Düsseldorf Asylsuchende und Flüchtlinge mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, insgesamt also Menschen in kommunalen Einrichtungen untergebracht. Die CDU-Ratsfraktion möchte wissen, ob in dieser Zahl auch die Menschen enthalten sind, die als anerkannte Asylbewerber aus einer anderen Kommune bzw. über den Familiennachzug nach Düsseldorf gekommen sind. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage 1. Wie viele der Schutzsuchenden sind der Kommune vom Land zugewiesen worden, wie viele sind als anerkannte Asylbewerber aus anderen Kommunen oder über den Familiennachzug nach Düsseldorf gekommen, und sind diese Personengruppen auch in der Gesamtzahl enthalten? 2. Wie viele der Schutzsuchenden haben 2015 und 2016 einen Antrag auf Familiennachzug gestellt, wie vielen Anträgen ist stattgegeben worden, und wie viele Personen sind über diesen Weg in Düsseldorf angekommen? RSD Vorlage 3. Wie viele der Düsseldorf zugewiesenen Schutzsuchenden sind 2015 und 2016 ausreisepflichtig gewesen, wie viele sind tatsächlich rückgeführt worden? Seite 1 von 2

12 50/ 7/2017 Mit freundlichen Grüßen Olaf Lehne Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. RSD Vorlage Seite 2 von 2

13 50/ 8/2017 X öffentlich nicht öffentlich An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Ratsherrn Olaf Lehne Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Fachberatungsstellen für Wohnungslose Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fachberatungsstellen der Caritas und der Diakonie gem. 67 SGBXII waren wegen der steigenden Zahlen von anerkannten Flüchtlingen in Düsseldorf zunehmend ausgelastet. Daher hatte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 24. August 2016 auf Antrag der CDU beschlossen, Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt Euro beiden Fachberatungsstellen für Wohnungslose für 2016 zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Das Hilfeangebot der Fachberatungsstellen umfasst Beratungen bei der Wohnungssuche, bei sozialrechtlichen Fragen, Hilfestellungen bei Behördengängen und vieles mehr. Da in den letzten Monaten vermehrt auch aus anderen Kommunen anerkannte Flüchtlinge nach Düsseldorf kamen, die hier eine Arbeit und eine Wohnung suchten, ist die Zahl der Beratungen deutlich angestiegen. Die Betroffenen sollten ggf. auch dahingehend beraten werden, in ihre Herkunftsgemeinde zurückzukehren. Am 1. Dezember 2016 ist zudem in Nordrhein-Westfalen die landesinterne Wohnsitzauflage in Kraft getreten. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden. Damit soll verhindert werden, dass Geflüchtete bevorzugt in Ballungsräume ziehen. Die Wohnsitzauflage gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2016 bewilligt wurden. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. RSD Vorlage Seite 1 von 2

14 50/ 8/2017 Anfrage 1. Sind die zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel vollumfänglich abgerufen worden? 2. Wie viele anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen Kommunen sind in 2016 beraten worden, und wie viele von ihnen sind in ihre Ankunftsgemeinde zurückgekehrt? 3. Ist zu erwarten, dass trotz der Wohnsitzauflage Geflüchtete aus anderen Kommunen nach Düsseldorf kommen werden und wie wird damit verfahren? Mit freundlichen Grüßen Olaf Lehne Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. RSD Vorlage Seite 2 von 2

15 Ö-Vorlage 50/1/2017 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Lizenzierte Abgabe von Cannabisprodukten hier: Bericht über die Fachtagung "Cannabis - Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen" vom und über den Sachstand "Lizenzierte Abgabestellen von Cannabisprodukten in Düsseldorf" Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in der Sitzung am die Verwaltung beauftragt (Vorlage 01/138/2015), einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten in Düsseldorf zu erarbeiten (gemäß 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz: eine Erlaubnis [...] zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken [ ] ). Ziel ist eine streng regulierte Abgabe von Cannabisprodukten, gekoppelt mit Schutzund Präventionsangeboten anstelle des heute kriminalisierten, aber unkontrollierten Handels. Der Antrag soll unter Einbeziehung des Lenkungskreises Suchthilfeplanung, weiterer Drogenexpertinnen bzw. -experten und der Polizei erarbeitet werden. Um die Diskussion in Fachkreisen wie auch in der Politik anzuregen und als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung veranstaltete das Gesundheitsamt am die Fachtagung Cannabis Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen im Plenarsaal des Düsseldorfer Rathauses. Mit rd. 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stieß die Veranstaltung auf ein reges Interesse. Die Tagung war am Vormittag geprägt durch Vorträge und Diskussionen von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Pro und contra aus medizinischer, wirtschaftlicher, strafrechtlicher und gesellschaftspolitischer Sicht konnten gegenübergestellt werden und die unterschiedlichen Standpunkte und Meinungen wurden herausgearbeitet. RSD Vorlage Aus dem Nachmittagsprogramm ist hervorhebenswert insbesondere der Beitrag von Herrn Prof. Dr. Pongratz (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), da er mit der Vorstellung eines möglichen Studiendesigns der Verwaltung eine konkrete Perspektive für die weitere Umsetzung des politischen Auftrages aufgezeigt hat. Hierbei wies Prof. Dr. Pongratz auf die hohen Anforderungen an eine wissenschaftliche Studie hin und gab dem Auditorium einen Überblick über den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Um aussagefähige Ergebnisse erzielen zu können, geht er von einer Studienteilnehmerzahl von 500 Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern aus, die gleichmäßig einer Konsumenten- und einer Kontrollgruppe zugeordnet werden. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie und eines abgabefähigen Konzeptes durch ein wissenschaftliches Institut veranschlagte Prof. Dr. Pongratz ca ,00 Euro, für die Durchführung der Studie ca ,00 Euro. Seite 1 von 2

16 Ö-Vorlage 50/1/2017 In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aller Düsseldorfer Ratsfraktionen ihre Standpunkte und die Umsetzungsmöglichkeiten für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Dabei zeichnete sich als Meinungsbild ab, in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie ermöglichen zu wollen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Düsseldorfer Cannabisfachtagung einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen, fachlichen und politischen Meinungsbildung nicht nur in Düsseldorf, sondern auch darüber hinaus geleistet hat. So hat sich zum Beispiel der Gesundheitsausschuss der Stadt Köln in der Folge mit dem Thema befasst und beschlossen, sich nun regelmäßig aus der Landeshauptstadt über das weitere Voranschreiten der Düsseldorfer Initiative informieren zu lassen. Darüber hinaus fand die Fachtagung breite Resonanz in der medialen Berichterstattung (Print, TV, Radio). Auf dieser Grundlage könnte als nächster Schritt in Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und einem wissenschaftlichen Institut eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, deren Ergebnisse in den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung nach 3 Absatz 2 BtMG einfließen könnten. Die Verwaltung geht hierfür von einer Zeitachse bis zur Sommerpause 2017 aus. Die Verwaltung hat bereits sowohl die zuständigen Dezernate in Münster und Köln als auch die Heinrich-Heine-Universität in der Sache angeschrieben und wird zeitnah mit den möglichen Partnern Abstimmungsgespräche hinsichtlich einer inhaltlichen Zusammenarbeit und finanziellen Beteiligung führen. Der AGS wird in der ersten Jahreshälfte weiter über die Entwicklungen informiert. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Amt / Institut: Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke RSD Vorlage Seite 2 von 2

17 Ö-Vorlage 50/4/2017 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neufassung der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am gemäß 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beschlossen. Grundlage der Arbeit dieses Gremiums bildet die ebenfalls beschlossene Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Im Sinne einer zeitgemäßen sektorübergreifenden Kooperation aller beteiligten Akteure und unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen (z.b. Flüchtlingssituation) ist eine Aktualisierung der Geschäftsordnung notwendig geworden. Die Neufassung wurde in der Sitzung der Gesundheitskonferenz am beraten und gemäß 11 mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und /-² Soziales Haupt- und Finanzausschuss /-² Rat /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Geschäftsordnung Düsseldorfer Gesundheitskonferenz RSD Vorlage Seite 1 von 7

18 Ö-Vorlage 50/4/2017 Alternative: keine Amt / Institut: Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke RSD Vorlage Seite 2 von 7

19 Ö-Vorlage 50/4/2017 X öffentlich nicht öffentlich Anlage 1 Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz 1 Rechtsgrundlage und Definition Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am gemäß 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beschlossen. Weitere Regelungen befinden sich in der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG). Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist eine im ÖGDG verpflichtend vorgeschriebene, an Regeln gebundene Form der Zusammenarbeit, mit der die örtlichen Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens die Verbesserung der Versorgungssituation und der gesundheitlichen Lebensbedingungen in Düsseldorf anstreben. 2 Ziele und Aufgaben der Gesundheitskonferenz 1. Mit der Gesundheitskonferenz wird in das gegliederte kommunale Gesundheitswesen ein ergänzendes Strukturelement der Abstimmung und Zusammenarbeit eingeführt. Im Rahmen der Gesundheitskonferenz wird das Fachwissen der örtlichen Expertinnen und Experten zusammengeführt und zielorientiert gebündelt. 2. Die Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen ( 24 ÖGDG). Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. 3. Die Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Gesundheitskonferenz dem Rat zugeleitet ( 24 ÖGDG). 4. Die Gesundheitskonferenz strebt eine Erhöhung der Transparenz des Leistungsgeschehens und die Optimierung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung unter den Aspekten Bedarfsnotwendigkeit, Zugänglichkeit, Bürgernähe und Qualitätssicherung an. RSD Vorlage 5. Die Gesundheitskonferenz hat die Funktion eines zentralen Koordinationsgremiums, unter dessen Dach alle schon bestehenden bzw. zukünftig noch zu gründenden gesundheitsbezogenen Gremien zusammengeführt werden. Seite 3 von 7

20 Ö-Vorlage 50/4/ Mitgliedschaft 1. Gemäß 24 ÖGDG setzt sich die Gesundheitskonferenz zusammen aus Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Institutionen und Gremien der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Selbsthilfe und des Patientinnenschutzes. 2. Die stimmberechtigten Mitglieder der Gesundheitskonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von ihren jeweiligen Organisationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ordnungsgemäß benannt. Diese Mitglieder werden vom Stadtrat bestellt ( 2 Abs. 2 AV-ÖGDG). 3. Mit Beschluss des Stadtrates vom geändert durch Beschluss vom besteht die Gesundheitskonferenz aus den Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen zuzüglich der Moderation: Institutionen Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder Agentur für Arbeit Düsseldorf 1 Apothekerkammer 1 Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser 2 Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände 3 Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände 1 Ärztekammer 1 Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf 1 Dezernat 04/ Moderation der Gesundheitskonferenz 1 Fraktionen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales 6 Gesundheitsberichterstattung 1 Gleichstellungsbüro 1 Flüchtlingsbeauftragte/r 1 Jobcenter Düsseldorf 1 Kassenärztliche Vereinigung 1 Kassenzahnärztliche Vereinigung 1 Konferenz Alter und Pflege 1 Koordination Gesunde Stadt Düsseldorf 1 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft 1 Rentenversicherungsträger 1 Selbsthilfekoordination der Stadt Düsseldorf 1 RSD Vorlage Seniorenrat 1 Seite 4 von 7

21 Ö-Vorlage 50/4/2017 Vertreterinnen/Vertreter der gesetzlichen und privaten Krankenkassen Verwaltung: Gesundheitsamt, Jugendamt, Amt für soziale Sicherung und Integration sow ie Schulverwaltungsamt, Sportamt, Umw eltamt, Amt für Verkehrsmanagement, Stadtplanungsamt je eine Vertreterin/ein Vertreter der Dezernate (01,02,03,04,06,07,08,09) Psychiatriekoordination 1 Suchtkoordination 1 Zahnärztekammer 1 Als ständige Teilnehmer werden beratend zu den Sitzungen eingeladen: Heinrich-Heine-Universität, Allgemeinmedizin Heinrich-Heine-Universität, Medizinische Soziologie Medizinischer Dienst der Krankenkassen Runder Tisch Palliative Versorgung Düsseldorf 4. Neue Mitglieder können von der Gesundheitskonferenz mit 2/3 Mehrheit vorgeschlagen werden. Die Benennung erfolgt durch den Stadtrat (s.o.). 5. Zusätzlich zu den benannten Mitgliedern kann die Gesundheitskonferenz Sachverständige ohne Stimmrecht hinzuziehen. 6. Die Mitglieder benachrichtigen im Falle der Verhinderung rechtzeitig ihre Vertretung und die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz. 7. Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sind für die zeitnahe Weiterleitung der Beratungsergebnisse und Informationen an die durch sie vertretenen Institutionen verantwortlich. 8. Die Mitglieder verpflichten sich, die Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz bei der Erstellung von Informationsgrundlagen und materialien und bei der Gesundheitsberichterstattung zu unterstützen. 4 Sitzungsfrequenz und Sitzungsablauf 1. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind nicht öffentlich. In besonderen Fällen kann die Gesundheitskonferenz die Öffentlichkeit zulassen. 2. Die Sitzungen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. 5 Vorsitz und Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz 1. Der für die Gesundheit zuständige Dezernent bzw. die Dezernentin der Stadtverwaltung Düsseldorf führt den Vorsitz der Gesundheitskonferenz. RSD Vorlage 2. Die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz wird vom Gesundheitsamt wahrgenommen ( 23 ÖGDG). Diese beinhaltet folgende Aufgaben: Seite 5 von 7

22 Ö-Vorlage 50/4/2017 Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und der dazugehörigen Arbeitsgruppen Sitzungsplanung (Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Erstellung von Vorlagen, Protokollen und Einladungen) Gesamtkoordination der Gesundheitskonferenz und der dazugehörigen Arbeitsgruppen Zusammenführung von Informationen und deren Weitergabe Erstellung von Sachstands- und Gesundheitsberichten in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen Planung, Durchführung und Auswertung von Fachtagungen Vorbereitung von Pressekonferenzen und Presseveröffentlichungen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Düsseldorf. 6 Einladung und Tagesordnung 1. Die Gesundheitskonferenz verständigt sich auf den jeweils folgenden Sitzungstermin. Dieser wird mit dem Protokoll noch einmal frühzeitig bekannt gegeben. 2. Die konkrete Einladung unter Angabe der Tagesordnung erfolgt durch die Geschäftsstelle, spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstermin. Der Einladung sind ggf. entsprechende Beratungsunterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. 3. Vorschläge zur Tagesordnung müssen spätestens 21 Kalendertage vor dem Sitzungsterminen bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Vorschläge sind mit einer Darstellung des Sachverhaltes (Problemstellung, Begründung) zu konkretisieren. 7 Bildung und Aufgaben von Arbeitsgruppen 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz setzt nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen zur Bearbeitung möglichst genau definierter Aufgaben ein. Im Auftrag der Gesundheitskonferenz entwickeln diese Arbeitsgruppen Programme bzw. realitätsgerechte Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der jeweiligen Problemstellung. 2. Die für den Themenbereich verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte und Expertinnen und Experten werden an den Arbeitsgruppen beteiligt. 3. Die Arbeitsgruppenmitglieder verpflichten sich im Rahmen ihrer personellen und datentechnischen Möglichkeiten, die Erarbeitung von Ergebnissen durch Bereitstellung notwendiger Informationen im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu unterstützen. RSD Vorlage 4. Die Arbeitsgruppenleitung/Moderation liegt bei einer durch die kommunale Gesundheitskonferenz oder durch die Arbeitsgruppe beauftragten Person. Die Seite 6 von 7

23 Ö-Vorlage 50/4/2017 Arbeitsgruppenleiterin bzw. der Arbeitsgruppenleiter sind gleichzeitig Sprecherin bzw. Sprecher der Arbeitsgruppen. Sie tragen die Ergebnisse der Arbeitsgruppentätigkeit in der Gesundheitskonferenz vor und sind für die Bearbeitung der Fragestellungen im vorgegebenen Zeitplan verantwortlich. 5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Institutionen, die die Leitung/Moderation einer Arbeitsgruppe übernommen haben, sind in der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz für ihr Moderationsthema stimmberechtigt. 8 Inhalt der Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz Die Handlungsempfehlungen sollten einen Hintergrundbericht (Bestandsaufnahme und Bedarfsschätzung im Rahmen einer Gesundheitsberichterstattung), die gesundheitspolitische Zielsetzung, eine Konkretisierung durch Einzelziele, die Darstellung der angestrebten Maßnahmen und die dafür zuständigen Wohlfahrtsverbände sowie die Festlegung der Planungszeiträume enthalten. 9 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen 1. Die Gesundheitskonferenz ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2. Die Gesundheitskonferenz kann Empfehlungen aussprechen, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen und das Einvernehmen der Mitglieder vorliegt, die von der Umsetzung betroffen sind. 10 Selbstverpflichtung Mit der Zustimmung zu den gemeinschaftlich entwickelten Empfehlungen ist eine Selbstverpflichtung der Mitglieder der Gesundheitskonferenz verbunden, die von der Umsetzung der Handlungsempfehlungen berührt werden. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Umsetzung verabschiedeter Handlungsempfehlungen einsetzen und im Rahmen ihrer Institutionen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen nutzen. 11 Änderungen der Geschäftsordnung Eine Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beantragt werden. Für eine Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich; ausgenommen hiervon ist 9 II der Geschäftsordnung. 12 Inkrafttreten RSD Vorlage Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft. Seite 7 von 7

24 Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz 1 Rechtsgrundlage und Definition Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am gemäß 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beschlossen. Weitere Regelungen befinden sich in der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG). Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist eine im ÖGDG verpflichtend vorgeschriebene, an Regeln gebundene Form der Zusammenarbeit, mit der die örtlichen Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens die Verbesserung der Versorgungssituation und der gesundheitlichen Lebensbedingungen in Düsseldorf anstreben. 2 Ziele und Aufgaben der Gesundheitskonferenz 1. Mit der Gesundheitskonferenz wird in das gegliederte kommunale Gesundheitswesen ein ergänzendes Strukturelement der Abstimmung und Zusammenarbeit eingeführt. Im Rahmen der Gesundheitskonferenz wird das Fachwissen der örtlichen Expertinnen und Experten zusammengeführt und zielorientiert gebündelt. 2. Die Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen ( 24 ÖGDG). Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. 3. Die Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Gesundheitskonferenz dem Rat zugeleitet ( 24 ÖGDG). 4. Die Gesundheitskonferenz strebt eine Erhöhung der Transparenz des Leistungsgeschehens und die Optimierung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung unter den Aspekten Bedarfsnotwendigkeit, Zugänglichkeit, Bürgernähe und Qualitätssicherung an. 5. Die Gesundheitskonferenz hat die Funktion eines zentralen Koordinationsgremiums, unter dessen Dach alle schon bestehenden bzw. zukünftig noch zu gründenden gesundheitsbezogenen Gremien zusammengeführt werden. Seite 1 von 5

25 3 Mitgliedschaft 1. Gemäß 24 ÖGDG setzt sich die Gesundheitskonferenz zusammen aus Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Institutionen und Gremien der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Selbsthilfe und des Patientinnenschutzes. 2. Die stimmberechtigten Mitglieder der Gesundheitskonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von ihren jeweiligen Organisationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ordnungsgemäß benannt. Diese Mitglieder werden vom Stadtrat bestellt ( 2 Abs. 2 AV-ÖGDG). 3. Mit Beschluss des Stadtrates vom geändert durch Beschluss vom besteht die Gesundheitskonferenz aus den Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen zuzüglich der Moderation: Institutionen Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder Agentur für Arbeit Düsseldorf 1 Apothekerkammer 1 Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser 2 Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände 3 Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände 1 Ärztekammer 1 Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf 1 Dezernat 04/ Moderation der Gesundheitskonferenz 1 Fraktionen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales 6 Gesundheitsberichterstattung 1 Gleichstellungsbüro 1 Flüchtlingsbeauftragte/r 1 Jobcenter Düsseldorf 1 Kassenärztliche Vereinigung 1 Kassenzahnärztliche Vereinigung 1 Konferenz Alter und Pflege 1 Koordination Gesunde Stadt Düsseldorf 1 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft 1 Rentenversicherungsträger 1 Selbsthilfekoordination der Stadt Düsseldorf 1 Seniorenrat 1 Seite 2 von 5

26 Vertreterinnen/Vertreter der gesetzlichen und privaten Krankenkassen Verwaltung: Gesundheitsamt, Jugendamt, Amt für soziale Sicherung und Integration sow ie Schulverwaltungsamt, Sportamt, Umw eltamt, Amt für Verkehrsmanagement, Stadtplanungsamt je eine Vertreterin/ein Vertreter der Dezernate (01,02,03,04,06,07,08,09) Psychiatriekoordination 1 Suchtkoordination 1 Zahnärztekammer 1 Als ständige Teilnehmer werden beratend zu den Sitzungen eingeladen: Heinrich-Heine-Universität, Allgemeinmedizin Heinrich-Heine-Universität, Medizinische Soziologie Medizinischer Dienst der Krankenkassen Runder Tisch Palliative Versorgung Düsseldorf 4. Neue Mitglieder können von der Gesundheitskonferenz mit 2/3 Mehrheit vorgeschlagen werden. Die Benennung erfolgt durch den Stadtrat (s.o.). 5. Zusätzlich zu den benannten Mitgliedern kann die Gesundheitskonferenz Sachverständige ohne Stimmrecht hinzuziehen. 6. Die Mitglieder benachrichtigen im Falle der Verhinderung rechtzeitig ihre Vertretung und die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz. 7. Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sind für die zeitnahe Weiterleitung der Beratungsergebnisse und Informationen an die durch sie vertretenen Institutionen verantwortlich. 8. Die Mitglieder verpflichten sich, die Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz bei der Erstellung von Informationsgrundlagen und materialien und bei der Gesundheitsberichterstattung zu unterstützen. 4 Sitzungsfrequenz und Sitzungsablauf 1. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind nicht öffentlich. In besonderen Fällen kann die Gesundheitskonferenz die Öffentlichkeit zulassen. 2. Die Sitzungen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. 5 Vorsitz und Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz 1. Der für die Gesundheit zuständige Dezernent bzw. die Dezernentin der Stadtverwaltung Düsseldorf führt den Vorsitz der Gesundheitskonferenz. 2. Die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz wird vom Gesundheitsamt wahrgenommen ( 23 ÖGDG). Diese beinhaltet folgende Aufgaben: Seite 3 von 5

27 Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und der dazugehörigen Arbeitsgruppen Sitzungsplanung (Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Erstellung von Vorlagen, Protokollen und Einladungen) Gesamtkoordination der Gesundheitskonferenz und der dazugehörigen Arbeitsgruppen Zusammenführung von Informationen und deren Weitergabe Erstellung von Sachstands- und Gesundheitsberichten in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen Planung, Durchführung und Auswertung von Fachtagungen Vorbereitung von Pressekonferenzen und Presseveröffentlichungen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Düsseldorf. 6 Einladung und Tagesordnung 1. Die Gesundheitskonferenz verständigt sich auf den jeweils folgenden Sitzungstermin. Dieser wird mit dem Protokoll noch einmal frühzeitig bekannt gegeben. 2. Die konkrete Einladung unter Angabe der Tagesordnung erfolgt durch die Geschäftsstelle, spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstermin. Der Einladung sind ggf. entsprechende Beratungsunterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. 3. Vorschläge zur Tagesordnung müssen spätestens 21 Kalendertage vor dem Sitzungsterminen bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Vorschläge sind mit einer Darstellung des Sachverhaltes (Problemstellung, Begründung) zu konkretisieren. 7 Bildung und Aufgaben von Arbeitsgruppen 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz setzt nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen zur Bearbeitung möglichst genau definierter Aufgaben ein. Im Auftrag der Gesundheitskonferenz entwickeln diese Arbeitsgruppen Programme bzw. realitätsgerechte Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der jeweiligen Problemstellung. 2. Die für den Themenbereich verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte und Expertinnen und Experten werden an den Arbeitsgruppen beteiligt. 3. Die Arbeitsgruppenmitglieder verpflichten sich im Rahmen ihrer personellen und datentechnischen Möglichkeiten, die Erarbeitung von Ergebnissen durch Bereitstellung notwendiger Informationen im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu unterstützen. 4. Die Arbeitsgruppenleitung/Moderation liegt bei einer durch die kommunale Gesundheitskonferenz oder durch die Arbeitsgruppe beauftragten Person. Die Arbeitsgruppenleiterin bzw. der Arbeitsgruppenleiter sind gleichzeitig Sprecherin bzw. Spre- Seite 4 von 5

28 cher der Arbeitsgruppen. Sie tragen die Ergebnisse der Arbeitsgruppentätigkeit in der Gesundheitskonferenz vor und sind für die Bearbeitung der Fragestellungen im vorgegebenen Zeitplan verantwortlich. 5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Institutionen, die die Leitung/Moderation einer Arbeitsgruppe übernommen haben, sind in der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz für ihr Moderationsthema stimmberechtigt. 8 Inhalt der Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz Die Handlungsempfehlungen sollten einen Hintergrundbericht (Bestandsaufnahme und Bedarfsschätzung im Rahmen einer Gesundheitsberichterstattung), die gesundheitspolitische Zielsetzung, eine Konkretisierung durch Einzelziele, die Darstellung der angestrebten Maßnahmen und die dafür zuständigen Wohlfahrtsverbände sowie die Festlegung der Planungszeiträume enthalten. 9 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen 1. Die Gesundheitskonferenz ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2. Die Gesundheitskonferenz kann Empfehlungen aussprechen, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen und das Einvernehmen der Mitglieder vorliegt, die von der Umsetzung betroffen sind. 10 Selbstverpflichtung Mit der Zustimmung zu den gemeinschaftlich entwickelten Empfehlungen ist eine Selbstverpflichtung der Mitglieder der Gesundheitskonferenz verbunden, die von der Umsetzung der Handlungsempfehlungen berührt werden. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Umsetzung verabschiedeter Handlungsempfehlungen einsetzen und im Rahmen ihrer Institutionen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen nutzen. 11 Änderungen der Geschäftsordnung Eine Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beantragt werden. Für eine Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich; ausgenommen hiervon ist 9 II der Geschäftsordnung. 12 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft. Seite 5 von 5

29 Vorlage 06/ 41/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 1 beigefügte gesamtstädtische Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: Der Rat der Stadt hat die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) beauftragt, die Fortschreibung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes zu koordinieren. Die Vorlage eines aktuellen gesamtstädtischen Integrationskonzeptes bildet eine Voraussetzung für die Förderung als Kommunales Integrationszentrum seitens des Landes NRW. Das vorliegende Konzept bildet einen Orientierungsrahmen für die kommunale Integrationsarbeit und schafft ein gemeinsames Verständnis von Leitzielen. Es zielt darauf, Integration als kommunale Querschnittsaufgabe zu verankern und die interkulturelle Öffnung der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterzuführen. Zur Begleitung und Ausgestaltung der kommunalen Integrationsarbeit wird eine Gremienstruktur bestehend aus Lenkungskreis, Koordinierungskreis und Integrationskonferenz eingerichtet, die alle relevanten Vertretungen aus Verwaltung, Freier Wohlfahrtspflege, Zivilgesellschaft und Politik an diesem Prozess beteiligt. Die politische Steuerung liegt in der Federführung des Integrationsrates. Bestandsaufnahme, grundlegende Zielsetzungen und Vorhaben für die im Konzept aufgeführten acht Handlungsfelder wurden in einem beteiligungsorientierten Verfahren mit allen oben genannten relevanten Akteurinnen und Akteuren im Rahmen von Workshops erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in einer gesamtstädtischen Integrationskonferenz im Oktober 2015 erörtert. Der Integrationsrat wurde fortlaufend über den Erarbeitungsprozess in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltungskonferenz hat das Konzept am 22. November 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Beratung im Integrationsrat und den Fachausschüssen des Rates vor Beschlussfassung im Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes erfolgt die Umbenennung der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) in Kommunales Integrationszentrum (KI). RSD Vorlage Seite 1 von 2

30 Vorlage 06/ 41/2016 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Integrationsrat /-² Ausschuss für Wohnungswesen und /-² Modernisierung Ausschuss für Wirtschaftsförderung, /-² Tourismus und Liegenschaften Ausschuss für Gesundheit und /-² Soziales Ordnungs- und Verkehrsausschuss /-² Personal- und /-² Organisationsausschuss Bauausschuss /-² Sportausschuss /-² Ausschuss für Planung und /-² Stadtentwicklung Kulturausschuss /-² Ausschuss für Gleichstellung /-² Jugendhilfeausschuss /-² Ausschuss für öffentliche /- Einrichtungen Schulausschuss /-² Ausschuss für Umweltschutz /-² Haupt- und Finanzausschuss /-² Integrationsrat /-² Rat /-² 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Alternative: keine Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche RSD Vorlage Seite 2 von 2

31 Vorlage 01/ 94/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das vorliegende Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept in Abstimmung mit dem Runden Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen und unter Einbeziehung der zuständigen Fachausschüsse des Rates weiter zu entwickeln und den Rat zu gegebener Zeit über das Ergebnis zu unterrichten. Sachdarstellung: Seit 2011 steigen bundesweit die Flüchtlingszahlen. Auch Düsseldorf ist davon betroffen. Um die Flüchtlinge so optimal wie möglich unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern, hat Oberbürgermeister Thomas Geisel einen Runden Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen eingerichtet. Verwaltung, Politik, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Polizei, Wohnungsunternehmen und Flüchtlingsinitiativen diskutieren hier Fragen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, der gesundheitlichen Situation, der sozialen Betreuung, der schulischen und vorschulischen Integration, der Sprachvermittlung und Vorbereitung einer Arbeitsmarktsituation sowie weitere im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme stehende Themen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches tagen seit September 2014 regelmäßig, um Lösungen für aktuelle Probleme zu erarbeiten. Das anliegende Konzept gibt die konsensual erzielten Ergebnisse wieder und bildet damit eine allgemein anerkannte Grundlage für die Flüchtlingsarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: 1 beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen RSD Vorlage Seite 1 von 21

32 Vorlage 01/ 94/2016 Alternative: keine Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche RSD Vorlage Seite 2 von 21

33 Vorlage 01/ 94/2016 X öffentlich nicht öffentlich Anlage Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der Landeshauptstadt Düsseldorf Präambel Düsseldorf versteht sich als weltoffene, tolerante Stadt. Sie verpflichtet sich der Realisierung der Chancengleichheit aller in Düsseldorf lebenden Menschen, unabhängig von nationaler, kultureller und / oder ethnischer Zugehörigkeit. Vor diesem Hintergrund wird ein Integrationskonzept entwickelt, das den Anforderungen stetiger Zuwanderung gerecht wird. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Politik, Verwaltung und Verbände in die Lage versetzen, ihre Integrationsaufgaben effizient und mit nachhaltiger Wirkung durchzuführen (Auszug aus dem gesamtstädtischen Integrationskonzept, Stand ). Die im Integrationskonzept beschriebene Zielsetzung gilt selbstverständlich auch für Menschen, die der Stadt für die Dauer eines Asylverfahrens zugewiesen werden und damit zunächst vorübergehend ihren Aufenthalt in Düsseldorf finden. Ergänzend bedarf die Arbeit mit Flüchtlingen in Düsseldorf aber eines auf die besonderen Bedürfnisse dieses Personenkreises und auf die Verantwortung der Kommune für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zugeschnittenen Konzepts. Im Hinblick darauf, dass ein großer Teil der Flüchtlinge dauerhaft in Düsseldorf bleiben wird, beinhaltet das Konzept darüber hinaus auch Weichenstellungen zur Vorbereitung einer dauerhaften Integration und damit einen Übergang zum gesamtstädtischen Integrationskonzept, hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Schon im Jahr 2009 unterstützte ein interfraktionelles Bündnis des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf aus FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Aktionsbündnis save me mit dem Ziel, Flüchtlinge des UNHCR-Ressettlement in Düsseldorf im Rahmen einer neuen Willkommenskultur anzusiedeln. RSD Vorlage Der Ratsbeschluss zur Bildung eines Runden Tisches zu Asyl- und Flüchtlingsfragen vom greift diese Fragestellung erneut auf. Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch verändert, denn die Zahl der Flüchtlinge steigt weiterhin weltweit dramatisch an und findet ihren kommunalen Niederschlag in der steigenden Aufnahmeverpflichtung. Der Rat beschloss folgerichtig ein gesamtstädtisches Handlungskonzept fachämterübergreifend zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit den Verbänden, den Kirchen, den Vereinen und Initiativen, der Polizei und den Politikerinnen und Politikern der im Rat vertretenen Fraktionen im Rahmen eines Runden Tisches zu entwickeln. Seite 3 von 21

34 Vorlage 01/ 94/2016 Um die gesamtstädtische Bedeutung der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu unterstreichen, hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Thomas Geisel mit Frau Miriam Koch eine unmittelbar an ihn angebundene Flüchtlingsbeauftragte bestellt. Aufgabe der Flüchtlingsbeauftragten ist es, alle hiermit zusammenhängenden gesamtstädtischen Prozesse zu gestalten und zu steuern, die Öffentlichkeit mit möglichst hoher Transparenz über die Flüchtlingsarbeit der Kommune zu informieren und den gesellschaftlichen Diskurs hierüber zu ermöglichen. Das Konzept ist das Ergebnis der bisherigen Arbeit des runden Tisches und des gesellschaftlichen Diskurses, der bereits in zahlreichen Bürgerversammlungen zu diesem Thema geführt werden konnte. 1. Übersicht Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt sich der Verpflichtung, alle der Kommune zugewiesenen Flüchtlinge ohne Bewertung von Herkunft und Erfolgsaussichten des Asylbegehrens angemessen unterzubringen und zu betreuen. Unabhängig von dieser Verpflichtung besteht die kommunale Forderungen an das Land NRW und den Bund, Asylverfahren von Menschen aus sicheren Herkunftsländern, deren Asylantrag erkennbar aussichtslos ist, während des Aufenthalts in Landeseinrichtungen zu bearbeiten. Dadurch sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, sich auf die Menschen mit hoher Verbleibewahrscheinlichkeit zu konzentrieren und zeitnah mit einer Integration zu beginnen. Auf dieser Basis baut das nachfolgende Konzept auf folgenden generellen Zielsetzungen auf: Aufnahme von Flüchtlingen Auf die Zahl und Auswahl der zugewiesenen Flüchtlinge hat die Kommune keinen Einfluss. Es ist aber ihre Aufgabe, die Ankunft und Aufnahme aller zugewiesenen Flüchtlinge so zu gestalten, dass sich die Flüchtlinge willkommen fühlen und eine schrittweise Eingewöhnung in Düsseldorf ermöglicht wird. Unterbringung und Zugang zum Wohnungsmarkt Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, Flüchtlinge dezentral im Stadtgebiet unterzubringen. Dabei müssen die dezentralen Unterbringungsstandorte über eine ausreichende Infrastruktur verfügen, die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner soll im Regelfall eine Größe von 200 Menschen nicht übersteigen. Hohe Zuweisungszahlen machen es aber erforderlich, vorübergehend und zeitlich befristet auch Sammelunterkünfte größeren Umfangs bereitzustellen. Die Unterbringung in Sammelunterkünften stellt für den Flüchtling eine Übergangslösung dar, insbesondere bei Anerkennung eines Aufenthaltsstatus unterstützt die Kommune bei der Vermittlung in Wohnraum. Nachhaltige Wohnkonzepte in den Stadtbezirken fördern die Integration der Flüchtlinge. Ziel ist es, durch eine sinnvolle Durchmischung der Nutzergruppen ein harmonisches Miteinander der Vielfalt in der Nachbarschaft zu erreichen. RSD Vorlage Seite 4 von 21

35 Vorlage 01/ 94/2016 RSD Vorlage Soziale Betreuung Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt eine ausreichende soziale Betreuung von Flüchtlingen insbesondere in Sammelunterkünften sicher. Hierbei setzt sie insbesondere auf die bewährte Kooperation mit den örtlichen Wohlfahrtsverbänden mit dem Ziel, die Betreuung der Flüchtlinge auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auch auf der Betreuung und Behandlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Besonders hervorzuheben und zu würdigen ist die hohe Bereitschaft vieler Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, sich im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ehrenamtlich einzusetzen. Aufgabe der Kommune und der Wohlfahrtsverbände ist es, dies durch entsprechende Strukturen zu ermöglichen und zu fördern. Hierzu gehört auch eine ausreichende Qualifizierung der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Gesundheitliche Versorgung Neben der Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche auf Krankenhilfe für Flüchtlinge setzt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf insbesondere für eine zeitnahe Gesundheitsvorsorge als Brücke für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Flüchtlinge und gleichzeitig im Sinne des Bevölkerungsschutzes ein. Integration durch Sport Durch gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund soll die gegenseitige Toleranz sowie die gesellschaftliche Integration der Zugewanderten gefördert werden (Integration durch den Sport). Zudem sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens gewonnen werden (Integration in den Sport). Ebenso sollen die Angebote der Vereine stärker auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund eingehen (Interkulturelle Öffnung der Sportvereine). Vorschulische und schulische Versorgung Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt sich aktiv dafür ein, dass eine vorschulische Betreuung im Bedarfsfall entsprechend des Rechtsanspruchs zur Verfügung steht und ein Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht unter Beteiligung aller Schulformen schnell ermöglicht wird. Hierzu setzt sie im Sinne einer Integration in erster Linie auf vorhandene Regelangebote und passt diese auf den Bedarf der Flüchtlinge an. Besondere Angebote für Flüchtlinge werden dort vorübergehend bereitgestellt, wo eine bedarfsgerechte Anpassung von Regelangeboten nicht zeitnah möglich oder nicht ausreichend ist. Bei schulischen Angeboten in der Verantwortung des Landes wird die Kommune auf entsprechende Angebote hin und unterstützt bei der Bereitstellung dieser Angebote. Eine Qualifizierung des pädagogischen Personals für die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingskindern in der vorschulischen Betreuung und den Angeboten der Offenen Ganztagsschule wird gewährleistet. Die Stadt Düsseldorf geht davon aus, dass das Land NRW eine entsprechende Qualifizierung für sein Personal sicherstellt. Sprach- und Kulturmittler, Sprachförderung Ein Rechtsanspruch auf Sprachkurse besteht seitens des Bundes erst nach positivem Abschluss eines Asylverfahrens bzw. nach Erteilung einer Seite 5 von 21

36 Vorlage 01/ 94/2016 Aufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 AufenthG (UNHCR-Resettlement- Kontingent-flüchtlinge). Da allerdings insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache wesentlicher Baustein für eine Integration ist, sieht sich die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Pflicht, von Anfang an Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache zu leisten. Zur Unterstützung und Verbesserung der Kommunikation zwischen Behörden, Beraterinnen und Beratern, Regelinstitutionen, Ärztinnen und Ärzten und Flüchtlingen werden Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler eingesetzt. Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung Eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist nicht nur ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration, sondern dient auch dazu, die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und wirkt dem Fachkräfteengpass in Deutschland entgegen. Alle Dienstleistungen rund um das Thema Arbeit werden durch den neu geschaffenen Arbeitsmarktservice Integration Point (IP) aus einer Hand angeboten. Der IP in der Agentur für Arbeit Düsseldorf vereint dabei die Kompetenzen von Arbeitsagentur, Jobcenter und Stadtverwaltung. Ist eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration oder gezielte Vorbereitung während des laufenden Asylverfahrens noch nicht realisierbar, wirkt die Kommune darauf hin, dass Beschäftigungsangebote unterbreitet werden. Information und Mobilität Ausreichende Information und Mobilität ist Grundvoraussetzung dafür, Einrichtungen und Angebote außerhalb der Einrichtung wahrnehmen und am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Die Information und Mobilität der Flüchtlinge soll daher aktiv gefördert werden. Personalentwicklung Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen stellen auch die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor neue Anforderungen, denen durch entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen begegnet werden soll. 2. Aufnahme 2.1 Zielgruppen Die Kommunen sind aufgrund verschiedener Gesetzesnormen verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierbei handelt es sich um: RSD Vorlage Asylsuchende Menschen während des Asylverfahrens, darunter besonders schutzbedürftige Personen; Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und die zur Ausreise verpflichtet sind, aber Hinderungsgründe für eine Ausreise entweder in der Person oder in den Verhältnissen des jeweiligen Landes vorliegen; UNHCR-Ressettlement-Flüchtlinge; Personen, die aufgrund besonderer Regierungsabkommen aufzunehmen sind, z.b. sogenannte afghanische Ortskräfte, nach Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan; Seite 6 von 21

37 Vorlage 01/ 94/2016 Flüchtlinge mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, bei denen eine Wohnungssuche bisher nicht erfolgreich war. 2.2 Aufnahmesituation Flüchtlinge, die in Düsseldorf ankommen, haben in der Regel eine längere Zeit unsicherer Lebenssituationen hinter sich, die vielfach geprägt sind von Verfolgung und Flucht. Ziel der Kommune ist es, neu ankommenden Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, möglichst schnell und mit möglichst umfassender Unterstützung zumindest für die Dauer des Asylverfahrens eine stabile Lebenssituation zu erreichen. Hierzu wird sich die Sozialverwaltung zusammen mit der Gesundheitsverwaltung so organisieren, dass möglichst am Tag der Zuweisung die Unterbringung, die wirtschaftliche und medizinische Erstversorgung an einer Stelle gebündelt sichergestellt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Flüchtlinge eine Willkommensmappe in ihrer Sprache mit den für sie erforderlichen weitergehenden Informationen. 3. Unterbringung Das Unterbringungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf skizziert die angestrebte Unterbringungssituation mit einer Perspektive von zunächst fünf Jahren. Dabei besteht das Ziel, auf die durch hohen Zuweisungsdruck entstandenen nicht zur dauerhaften Unterbringung geeigneten Zwischenlösungen, wie eine Unterbringung in Hotels, Schulen oder Turnhallen so weit wie möglich zu verzichten. Die Unterbringung in Wohnmodulen wird nach derzeitiger Einschätzung aber mittelfristig als eine mögliche Unterbringungsart unverzichtbar sein. Die vorhandenen Unterkünfte bringen unterschiedliche bauliche Voraussetzungen und sonstige Qualitäten mit. Sie ermöglichen, bei grundsätzlich ausreichenden Unterbringungskapazitäten ein differenziertes Unterbringungsangebot zu entwickeln. Dies ist ebenso notwendig, um ein friedliches, möglichst konfliktarmes Miteinander zu ermöglichen. Es sind mehr Angebote zu entwickeln, die die Bedürfnisse der unterzubringenden Menschen aufgrund ihrer geografischen, kulturellen, religiösen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechtes und der sexuellen Orientierung, des Alters, möglicher gesundheitlicher Einschränkungen oder Traumatisierungen sowie der Familienstruktur und der Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen. Hierbei müssen die sich aus der EU-Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) ergebenden Anforderungen beachtet und umgesetzt werden. 3.1 Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung Wesentlicher Eckpunkt des Unterbringungskonzepts ist eine kommunale Erstaufnahmeeinrichtung, die einerseits die Erstversorgung neu aufgenommener Flüchtlinge erleichtert und andererseits die Möglichkeit für eine zielgerichtete Belegungssteuerung in städtische Sammelunterkünfte ermöglicht. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass mit längerer Verweilzeit die Wahrscheinlichkeit eines Daueraufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland und ggf. in Düsseldorf zunimmt und daher die Anforderungen an eine Unterstützung bei der Integration in den Arbeits- und Wohnungsmarkt steigen. RSD Vorlage Seite 7 von 21

38 Vorlage 01/ 94/2016 Alle nach Düsseldorf zugewiesenen Flüchtlinge sollen zunächst in einer besonders ausgestatteten Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung empfangen und untergebracht werden. In dieser Einrichtung werden die Menschen und ihre Bedürfnisse erfragt, um möglichst passenden Wohnraum in einer Unterkunft zu finden. Hierbei geht die Kommune davon aus, dass das Land im Rahmen der Erstunterbringung vor der Zuweisung in die Kommune die erforderlichen Daten zur Beurteilung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen erhebt und an die Kommune weitergibt, damit die Kommunen die besonderen Bedürfnisse ausreichend berücksichtigen kann. Solange diese Forderung nicht in ausreichendem Maß erfüllt ist, wird die Kommune besondere Bedürfnisse im Rahmen der Erstaufnahme erfragen und berücksichtigen. Bei Anhaltspunkten auf besonderen Unterstützungsbedarf wird auf die Anbindung an entsprechende Fachhilfen hingewirkt. Es stehen spezifische Erstangebote, wie z.b. das Impfangebot des Gesundheitsamtes und ein medizinischer Erstcheck, zur Verfügung. Viele der Ankömmlinge sind mit den bürokratischen, kulturellen und vielen anderen neuen Anforderungen überfordert. Zur Entlastung dieser Situation ist es sinnvoll, dass die Erstaufnahme die Essensversorgung übernimmt. In der Ankunftssituation ist eine besondere soziale Betreuung mit dem Schwerpunkt notwendig, erste Alltagsschritte und Behördengänge in Düsseldorf beschreiten zu können. Ein Kinderbetreuungsangebot wird den Eltern die Möglichkeit eröffnen, die notwendigen Wege einfacher und unbelasteter zu gehen. Die Erstaufnahmeeinrichtung dient letztlich auch der adäquaten Belegungssteuerung und effektiven Nutzung der vorhandenen und zukünftig zur Verfügung gestellten Unterbringungskapazitäten. Das regelhafte Funktionieren einer solchen Einrichtung setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass es permanent nachgelagerte differenzierte Unterbringungsmöglichkeiten gibt. 3.2 Sammelunterkünfte Sammelunterkünfte basieren auf dem Gebot des Asylverfahrensgesetzes zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und dienen der Aufnahme von Flüchtlingen als Regelangebot. Familien werden gemeinsam, entsprechend der in einer EU Richtlinie gefassten Modalitäten der Aufnahmebedingungen, untergebracht. Meist sind sie durch Gemeinschaftssanitäranlagen und häufig durch Gemeinschaftsküchen gekennzeichnet. Aufgrund bestehender Erfahrungen bei der Unterbringung sollen in diesen Unterkünften sowohl Alleinstehende als auch Familien mit und ohne Kinder, möglichst aber in getrennten Wohnbereichen, untergebracht werden. Diese Unterkünfte, zukünftig fallen auch die meisten Containerstandorte in diese Kategorie, sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Sie halten unterschiedliche Angebote von einem Pförtnerdienst bis hin zu sozialen Betreuungs- und Kinderbetreuungsangeboten und Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements vor. Die Sammelunterkünfte werden so weit als möglich in die Nachbarschaft integriert. RSD Vorlage Dabei setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf folgende Unterbringungsstandards: Familien sollen in abgeschlossenen Wohnbereichen untergebracht werden, die nach Möglichkeit über eigene Koch- und Sanitäranlagen verfügen. Für alleinstehende Männer und Frauen stehen jeweils eigene, voneinander getrennte, Wohnbereiche zur Verfügung. Hierbei müssen die speziellen Seite 8 von 21

39 Vorlage 01/ 94/2016 Sicherheitsbedürfnisse allein reisender Frauen Berücksichtigung finden. Generell soll aber vermieden werden, dass ganze Sammelunterkünfte ausschließlich mit einer Personengruppe belegt werden. In Sammelunterkünften mit Familienbelegung sollen ausreichende Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten zumindest in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist sichergestellt, dass ausreichende Kochgelegenheiten, Dusch-, Sanitär- und Waschgelegenheiten sowie Waschmaschinen und Trockner im Gebäude vorhanden sind. Hierbei ist die Aufteilung in mehrere kleinere Sanitär- und Kochbereiche einer Bereitstellung großer zentraler Bereiche vorzuziehen. Eine ausreichende Grundmöbelierung steht zur Verfügung. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume werden in den Sammelunterkünften bereitgehalten und verschiedenen Nutzergruppen geregelt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung von Sammelunterkünften obliegt dem Amt für soziale Sicherung und Integration, das diese vor Ort oder ortsnah durch eigenes Personal sicherstellt. In Sammelunterkünften, in denen aufgrund der Lage oder der Größe im Rahmen der Betriebssicherheit eine Zugangskontrolle erforderlich ist, wird diese durch ergänzende Beauftragung einer Fremdfirma sichergestellt. 3.3 Besondere Unterbringungsformen Besondere Unterkünfte sollen auf die spezifischen Bedürfnisse insbesondere von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen eingehen. Zu dieser Gruppe gehören: - Behinderte und ältere Menschen mit besonderen Anforderungen, beispielsweise an die Barrierefreiheit; - Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern; - Opfer von Frauen- bzw. Menschenhandel; - Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen; - Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie beispielsweise Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien; - Im erweiterten Sinne sind ebenso von Gewalt bedrohte Frauen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle und trans- und intergeschlechtliche Menschen als besonders schutzwürdige Personengruppe zu verstehen. RSD Vorlage So ist es unabdingbar, gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und Männer vorzuhalten. Die Erfahrungen der jüngeren Zeit zeigen, dass viele der Kriegsflüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus Afrika schwere psychische und physische Beeinträchtigungen haben. Einige der Unterkünfte müssen auf diese Situation durch besondere Belegungskonzepte, Barrierefreiheit und die Einbindung von spezifischen Betreuungsangeboten ausgerichtet sein. Insbesondere in diesen Unterkünften können Projekte, die beispielsweise aus EU-Fonds mitfinanziert werden, sinnvoll eingesetzt werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe untergebracht und betreut. Ein gesondertes Konzept hierzu wird unter Federführung des Jugendamtes entwickelt und fortgeschrieben. Seite 9 von 21

40 Vorlage 01/ 94/ Wohnraumähnliche Unterbringung Dezentral im Stadtgebiet verteilte Mehrfamilienhäuser oder andere kleinere Wohneinheiten mit abgeschlossenem Wohnraum dienen dazu, Flüchtlinge mit einer Perspektive auf dauerhaften Aufenthalt, aber mit geringen Chancen, auf dem Wohnungsmarkt zu bestehen, angemessen unterzubringen. Für diese Wohnform ist eine auf die besonderen Bedingungen angepasste besondere Form der sozialen Betreuung zu entwickeln. Verstärkte integrative Maßnahmen in Verbindung mit ehrenamtlichem bzw. nachbarschaftlichem Engagement sichern ein konfliktarmes Miteinander ab. Ebenso ist es möglich, Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen unterzubringen. 3.5 Integration in den Wohnungsmarkt Regelhaft endet für die Kommune nach 15 Monaten die Verpflichtung zur Unterbringung in einer Sammelunterkunft. Eine weitere Unterbringung erfolgt, solange es den Betroffenen nicht gelingt, selbst angemieteten Wohnraum zu beziehen. Die mit der Düsseldorfer Wohnungswirtschaft abgeschlossene Kooperationsvereinbarung und die Bereitschaft von Privatvermietern, Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten, unterstützen diese Bemühungen. Diese Angebote werden im Amt für Wohnungswesen gebündelt und den in Frage kommenden Flüchtlingen zugänglich gemacht. Eine soziale Begleitung ist in den meisten Fällen nur als Hilfe in dem schwierigen Übergang aus einer Unterkunft in den freien Wohnungsmarkt notwendig. In der Folge stehen alle Regeldienste, die die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet, den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Flüchtlingen offen. 3.6 Förderung des Wohnungsbaus für Flüchtlinge RSD Vorlage Zur Integration in den Wohnungsmarkt ist es erforderlich, den Bau neuer Wohnungen zu forcieren. Hier muss der Leitsatz Qualität vor Quantität, der sich auch im Handlungskonzept Zukunft Wohnen Düsseldorf widerspiegelt, beachtet werden. Die Standards der Sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Barrierefreiheit und die Energieeffizienz, sichern eine Nachhaltigkeit der Vermietung und bedienen alle Personengruppen, auch die der Flüchtlinge. Dabei ist darauf zu achten, dass sinnvolle Durchmischungen von Nutzergruppen überforderte Nachbarschaften erst gar nicht entstehen lassen. In diesem Sinne wird die Stadt Düsseldorf Investorinnen und Investoren sowie Architektinnen und Architekten beraten, Wohnungsbaudarlehen aus dem vom Land NRW zusätzlich aufgelegten Programm zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Flüchtlinge abzurufen. Darüber hinaus unterstützt die NRW.BANK mit eigenen Mitteln Maßnahmen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. Diese Mittel können allerdings nur von Kommunen und Kommunalverbänden und nicht von privaten Investoren in Anspruch genommen werden. Gefördert werden nicht nur die Neuschaffung und Herrichtung von Wohnungen, sondern auch Erwerb, Bau, Modernisierung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften, auch solcher in Leichtbauweise. Grundstücke sowie Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb können ebenfalls mitfinanziert werden. Die Höhe der Darlehen beträgt bis zu 10 Millionen Seite 10 von 21

41 Vorlage 01/ 94/2016 Euro pro Jahr und Antragsteller (Kommunen und Kommunalverbände). Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und die Zinsbindung 10 Jahre. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei. Der Zinssatz wird aktuell festgelegt und beträgt zurzeit 0 %. Das Förderprogramm des Landes ist mit dem der NRW.BANK kombinierbar. 4. Soziale Betreuung in den Unterkünften / Ehrenamt Ergänzend zur eigenständigen Verwaltung der Unterkünfte für Flüchtlinge fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf die soziale Betreuung in den Unterkünften. Diese Förderung umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei der Orientierung im täglichen Leben, bei Kontakten zu Behörden und in besonderen Lebenssituationen sowie Maßnahmen, um soziale Spannungen und Konflikte in den Unterkünften oder zur Nachbarschaft zu vermeiden beziehungsweise möglichst zu beseitigen. Basis für den Umfang und die Ausgestaltung der von der Kommune geförderten sozialen Betreuung bildet der Ratsbeschluss 50/37/2015 aus der Sitzung vom Auf Basis einer Richtgröße von einer Stelle auf 200 untergebrachte Flüchtlinge fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf auf Basis des mit der Liga Wohlfahrt geschlossenen Rahmenvertrags die soziale Betreuung in den Sammelunterkünften für Flüchtlinge durch die freien Träger der Wohlfahrtspflege. Ziel und Auftrag hierbei ist, die durch die Kommune geförderte soziale Betreuung durch weitere bei den Trägern vorgehaltene Angebote und Projekte zu ergänzen und das in Düsseldorf in breitem Umfang vorhandene ehrenamtliche Engagement einzubinden, so dass im Ergebnis eine ausreichende und auf die jeweiligen Bedürfnisse der untergebrachten Flüchtlinge zugeschnittene soziale Betreuung sichergestellt werden kann. Der Betreuungsauftrag an die Träger beinhaltet auch die Betreuung von Flüchtlingen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, die wegen noch nicht erfolgreicher Wohnungssuche noch in den Unterkünften leben. Damit in diesen Fällen nachhaltige Integration gelingen kann, ist für diesen Personenkreis eine bedarfsorientierte, migrationsspezifische Fachberatung als Brücke zum Übergang in die Regeldienste erforderlich. Ein entsprechendes Konzept ist zu entwickeln. Darüber hinaus wird angestrebt, ein handlungsorientiertes, ressortübergreifendes Konzept zum Thema Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge unter Einbeziehung des Netzwerks zu erarbeiten. Dabei sollen auch die Bedarfe nach Schulung und Sensibilisierung der Fachkräfte in Aufnahmeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftsunterkünften berücksichtigt werden. Die tatsächliche Umsetzung der sozialen Betreuung wird von den Trägern in regelmäßigen Rechenschaftsberichten dokumentiert und vom Amt für soziale Sicherung und Integration koordiniert. Hierbei muss auch der o.g. Betreuungsschlüssel einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt es ausdrücklich, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung zu engagieren. Sie sieht hierin eine wertvolle Ergänzung der kommunal geförderten Flüchtlingsbetreuung zu Gunsten der untergebrachten Flüchtlinge und deren vielfältiger Unterstützungsbedarfe. RSD Vorlage Seite 11 von 21

42 Vorlage 01/ 94/2016 Dieses Konzept verzichtet bewusst auf eine Auflistung möglicher Tätigkeitsfelder im Bereich des sozialen Engagements. Aufgrund der hohen Bandbreite der möglichen Einsatzfelder von Sachspenden über die Gestaltung unterschiedlichster Gruppenangebote bis zu Patenschaften für einzelne Flüchtlinge einerseits und der sehr unterschiedlichen Ressourcen ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger andererseits ist es entscheidend, einen möglichst großen Raum hierfür zu schaffen und zu gestalten. Andererseits sollen Hilfen zielgerichtet und in dem jeweils notwendigen Maß dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Hierfür ist es erforderlich, ehrenamtliches Engagement zu bündeln und zu organisieren. Erfahrungen bei der Einbindung ehrenamtlichen Engagements haben gezeigt, dass dieses dort besonders bedarfsorientiert und nachhaltig eingebunden werden kann, wo es auf lokaler Ebene und in möglichst engem Bezug zu einer einzelnen Unterkunft gestaltet und organisiert wird. Ehrenamtlich Mitarbeitende werden dazu motiviert, an den speziell für die Flüchtlingsbetreuung aufgelegten Schulungsangeboten teilzunehmen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, ein Erstgespräch und eine Verschwiegenheitsverpflichtung sind bei der organisierten ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbetreuung obligatorisch. Der Flüchtlingsbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf obliegt daher die Koordination des ehrenamtlichen Engagements auf kommunaler Ebene. Ergänzend unterstützt die Kommune die Gründung von Welcome-Points für Flüchtlinge in den Stadtbezirken. Hier sowie bei den eingebundenen Ehrenamtszentralen der freien Träger können Freiwillige Ihr Interesse an einer Mitarbeit ebenso bekunden wie bei den vor Ort tätigen unterschiedlichen Trägern, Kirchen und sonstigen Organisationen. Die tatsächliche Koordination findet auf Ebene der Stadtbezirke in im Regelfall von den jeweiligen Bezirksvertretungen getragenen runden Tischen statt, im Idealfall erfolgt die eigentliche Koordination von hierfür einvernehmlich festgelegten Koordinatoren auf Ebene der jeweiligen Unterkunft oder in den Welcome-Points. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat im Jahr 2015 das Förderprogramm Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe aufgelegt, aus dem die Landeshauptstadt Düsseldorf Euro erhalten und vollständig an sechs Organisationen weitergeleitet hat. Mit diesen Mitteln wird bereits vorhandenes Knowhow genauso wie neue ehrenamtliche Ansätze der niedrigschwelligen, begleitenden Hilfen für Flüchtlinge, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert, beispielweise: ehrenamtliche Begleitung in der ersten Integrationsphase, Angebote der niedrigschwelligen Sprachförderung, Spiel- und Lesegruppen, Unterstützung der Ehrenamtlichen bei ihrer Tätigkeit. 5. Gesundheitliche Versorgung RSD Vorlage Auftrag an die Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, die im Asylbewerberleistungsgesetz normierten Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber die Leistungen zwar an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt hat, allerdings im Vergleich zu deren Leistungsspektrum Leistungseinschränkungen insbesondere bei Behandlungen Seite 12 von 21

43 Vorlage 01/ 94/2016 vorgesehen hat, die bis zur Entscheidung über das Asylverfahren zurückgestellt werden können. Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt zum gemeinsam mit der AOK die Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Dadurch wird die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch ein mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbares Verfahren deutlich erleichtert. Über die Gesundheitskarte wird sichergestellt, dass alle notwendigen Leistungen der Krankenhilfe im gesetzlichen Rahmen erbracht werden. Auch die notwendige Übernahme von Fahrt- und Dolmetscherkosten gem. Erlass des Innenministeriums NRW vom ist weiterhin sichergestellt. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche auf Krankenhilfe setzt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf für eine zentrale Gesundheitsvorsorge als Brücke für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Flüchtlinge und gleichzeitig im Sinne des Bevölkerungsschutzes ein. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3.1 verwiesen. Das Gesundheitsamt verfolgt dabei das Ziel, bei allen Flüchtlingen den Impfschutz zu kontrollieren und bei einer medizinischen Indikation nachzuimpfen. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Verhütung von Infektionserkrankungen wie beispielsweise Masern und Windpocken. Darüber hinaus werden im Rahmen einer kommunalen Erstaufnahmestelle bei entsprechender Notwendigkeit auch medizinische Untersuchungen durchgeführt. Eine psychosoziale Betreuung wird ebenfalls angestrebt. Dabei geht die Landeshauptstadt Düsseldorf davon aus und fordert, dass das Land im Rahmen seiner Erstaufnahmeverpflichtung neben der Untersuchung nach 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum Ausschluss einer offenen Lungentuberkulose auch eine weitere medizinische Versorgung bzw. Immunisierung gegen Infektionskrankheiten an zentraler Stelle sicherstellt und den kommunalen Gesundheitsämtern entsprechende Dokumentationen zur Verfügung stellt. Soweit das Land dieser Forderung zunächst nicht nachkommt, wird die Landeshauptstadt Düsseldorf aber entsprechende Angebote bereithalten. Die Verwaltung unterstützt die Bereitschaft Düsseldorfer Ärztinnen und Ärzte, Sprechstunden in Flüchtlingsunterkünften anzubieten, nach Möglichkeit durch eine koordinierende Beratung und Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten. 6. Integration durch Sport RSD Vorlage Düsseldorfer Modell Das Sportamt hat für Düsseldorf das Konzept Integration durch Sport Voraussetzung Integration in den Sport entwickelt, um Kinder mit Migrationshintergrund und besonderem Bedarf zu fördern. Das Konzept basiert auf den sportmotorischen Untersuchungen im Düsseldorfer Modell und ist ein wichtiger Baustein zur Förderung von Kindern. In Düsseldorf werden alle Kinder der zweiten und fünften Schulklassen sportmotorisch untersucht. Alle Kinder mit Einverständnis erhalten in der Folge eine individuelle Auswertung und weitere Förderangebote. Kindern mit besonderem Förderbedarf werden in Abstimmung mit den Schulen verschiedene Förderangebote unterbreitet. Alle Kinder werden zur Kids in action und zum Olympic-Adventure- Camp (OAC) eingeladen. Hier kann die Vielfalt der Düsseldorfer Sportlandschaft Seite 13 von 21

44 Vorlage 01/ 94/2016 ausprobiert werden. Die begabtesten Kinder werden zur Talentiade bzw. zum Tag der Talente eingeladen. Außerdem ist die Teilnahme an Talentgruppen möglich. Alle Kinder, die beschult werden, können so in einem Erstkontakt erreicht werden. Um die Transparenz und Akzeptanz der Maßnahmen und die daraus resultierenden Beratungs- und Vermittlungsmöglichkeiten zu erhöhen, werden die Informationen auch in englischer, französischer und arabischer Sprache zur Verfügung gestellt. Mit dem Schuljahr 2015/2016 starten erste Sportangebote (zwei Gruppen) für Seiteneinsteiger-Kinder an der KGS Kempgensweg. Schnelle Planungsgruppe Sport und Asyl Da nicht nur beim Sportamt Bedarfe der Flüchtlinge und Angebote von Sportanbietern gemeldet werden, sondern auch beim Stadtsportbund, der Diakonie und anderen Stellen, trifft sich in Düsseldorf regelmäßig die Schnelle Planungsgruppe Sport und Asyl, um alle Meldungen und Maßnahmen zu koordinieren. Die Gruppe bündelt einmalige Sportevents für Flüchtlinge, integrative Angebote, Vereinsvermittlungen, Ferienaktionen, der Schwimmangebote und Verbesserungsmöglichkeiten bestehender Produkte. Sporterfassungsbogen Das Sportamt entwickelte in Abstimmung mit der Diakonie einen Sporterfassungsbogen, in dem Flüchtlinge mitteilen können, an welchen Sportarten sie interessiert sind. Dabei wird auch abgefragt, ob die Flüchtlinge Vorerfahrungen in der Sportart haben oder auch Trainerscheine sowie andere Qualifikationen im Sportbereich. Die Bögen werden über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte vor Ort kommuniziert. Bei gemeldeten Bedarfen vermittelt das Sportamt eine Anbindung an die Vereine. Vereinsangebote / Besondere Projekte Im Rahmen von Integration in den Sport besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung seitens des Sportamtes bei besonderen Projekten mit Flüchtlingen. Primäres Ziel ist, alle Interessierten in bestehende Angebote zu integrieren. Die Vereine in Düsseldorf zeigen eine sehr hohe Hilfsbereitschaft zu helfen und eine gute Flexibilität, um Lösungsansätze bei Problemstellungen zu finden. Sportamt, Stadtsportbund und Diakonie versuchen, die Vereine inhaltlich zu unterstützen. Der Stadtsportbund veranstaltete mit der Diakonie zusätzlich eine Fortbildung für Vereine zu dem Thema. Ist eine Einbindung in bestehende Angebote aus besonderen Gründen nicht realisierbar, besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung seitens des Sportamtes. 7. Vorschulische und schulische Versorgung Sowohl für die schulische als auch für die vorschulische Versorgung gilt in Düsseldorf der Grundsatz der Integration in Regelangebote. RSD Vorlage 7.1 Vorschulische Versorgung Zur Förderung der Integration durch vorrangige, unterstützende und helfende Regelangebote, z.b. Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Spielgruppen, Häuser für Kinder und Familien, Familienzentren, Stadtteiltreffs, Offene Türen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine usw. nimmt das zwischen dem Jugendamt und dem Amt für soziale Sicherung und Integration gegründete Netzwerk eine Seite 14 von 21

45 Vorlage 01/ 94/2016 Lotsenfunktion ein. Es soll die Unterstützung von Flüchtlingen durch Jugendhilfeangebote, die in jedem Stadtbezirk vorhanden sind, sicherstellen. Ziel ist es, den Kindern aus Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen, um einen Übergang in das Regelangebot zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder vor der Einschulung. Da ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege besteht, wird der erhöhte Bedarf durch Kinder aus Flüchtlingsfamilien grundsätzlich in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Die Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen erfolgt über das Kita-Navigator-Verfahren; die Vermittlung in die Tagespflege (insbesondere für Kinder unter drei Jahren) durch Vereinbarung mit den Fachberatungsstellen aller freien Träger. Um genügend Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schulantritt einschließlich aller Flüchtlingskinder vorzuhalten, werden in den nächsten Jahren weitere neue Tageseinrichtungen gebaut. Darüber hinaus können zur Versorgung von Kindern aus Flüchtlingsunterkünften weitere Maßnahmen ergriffen werden: In bestehenden Tageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe zu einer Unterkunft wird das Platzangebot erhöht oder geplante Platzreduzierungen oder Gruppenschließungen werden nicht realisiert. In einer Unterkunft oder in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft werden neue räumliche Ressourcen geschaffen, die eine Kinderbetreuung ermöglichen. Dabei werden die Bedürfnisse der Flüchtlingsfamilien beachtet. Mit dem jeweils betreuenden Verband erfolgt grundsätzlich eine unterkunftsbezogene Analyse des spezifischen Betreuungsbedarfs für jeden Standort unter Berücksichtigung der Funktion der Unterkunft, der Bedürfnisse der Flüchtlingsfamilien und der Einbindung der Unterkunft in den Sozialraum. Bei der Platzvermittlung werden die Möglichkeiten der Angebote der Kindertagespflege einbezogen und im Vergabeverfahren berücksichtigt. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Flüchtlingshilfe des betreuenden Trägers, der die Flüchtlingsfamilien berät. Kinder mit offensichtlichem Sprachförderbedarf werden in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren gefördert. Gezielte Sprachförderangebote für Flüchtlinge in Kindertagesstätten, die aufgrund ihrer Lage von vielen Flüchtlingskindern besucht werden, sollen durch Bereitstellung zusätzlicher Sprachförderkräfte ausgebaut werden. Ziel ist, eine Sprachförderung in fünf Stunden pro Woche angelehnt an die bisherige Förderung (Delfin 4) durchzuführen. 7.2 Schulische Versorgung RSD Vorlage Schulpflicht Alle Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren haben das Recht und die Pflicht eine Schule zu besuchen. Schulpflicht für Flüchtlinge regelt sich nach 34 Abs. 6 SchulG NRW. Danach besteht Schulpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern oder alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange Seite 15 von 21

46 Vorlage 01/ 94/2016 ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche gilt dies bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht. Sobald die Familie mit schulpflichtigen Kindern in Düsseldorf gemeldet ist, übermittelt das Einwohnermeldeamt die Daten an das Schulverwaltungsamt. Dies fordert alle Eltern / Erziehungsberechtigten auf, ihr schulpflichtiges Kind an einer geeigneten Schule anzumelden und eine entsprechende Bestätigung beizubringen. Eltern, deren Kinder über keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen, werden in diesem Schreiben darum gebeten, einen Termin mit der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) zu vereinbaren. Kommen die Familien nicht zum vereinbarten Anmeldetermin in die Schule, informiert die Schule das Schulverwaltungsamt, das dann entsprechende Maßnahmen einleitet. Sobald die Kinder und Jugendlichen an einer Schule angemeldet sind, obliegt die Einhaltung der Schulpflicht den Eltern und der Schule. Bei Nicht-Einhaltung der Schulpflicht leitet die Schule ggf. die erforderlichen Maßnahmen ein. Beratung und Zuweisung In der KIB werden alle Kinder und Jugendlichen, die im schulpflichtigen Alter ohne ausreichende Deutschkenntnisse aus dem Ausland einreisen in Begleitung ihrer Eltern / Erziehungsberechtigten beraten und an eine Schule vermittelt, die eine zusätzliche Deutschförderung anbietet. Auf Grundlage der Empfehlung der KIB erfolgt die Zuweisung durch das Schulamt, und zwar im Grundschulbereich möglichst wohnartnah, im Sekundarstufenbereich möglichst an der bisherigen Schullaufbahn orientiert. Grundschülerinnen und Grundschüler wechseln die Schule nach Umzug. Damit dies möglichst zeitnah erfolgen kann, wird die KIB durch die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes 50 über Verlegungen informiert. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe verbleiben auch nach Umzug im Regelfall in der erstzugewiesenen Schule. Schulisches Förderangebot Schulen erhalten Integrationsstellen zur Einrichtung von Angeboten der Erst- und Anschlussförderung. Umsetzung und Bedarfsanpassung beraten Schulaufsicht, Schulverwaltungsamt und KIB im Rahmen von Regionalkonferenzen sowie in Schulleiterdienstbesprechungen gemeinsam mit den Schulen. Ziel ist es, in allen Schulformen in Düsseldorf qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur individuellen sprachlichen Förderung bereitzuhalten. Der Zuzug von Flüchtlingen wird auch in der Schulentwicklungsplanung und durch schulorganisatorische Maßnahmen berücksichtigt, z.b. durch die Erhöhung der Zügigkeit bestehender Schulen. RSD Vorlage In Düsseldorf beteiligen sich alle Schulformen an der Förderung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. An Grundschulen werden die Kinder vorrangig in Regelklassen unterrichtet und erhalten in Kleingruppen zusätzliche Förderung in Deutsch. An Gesamtschulstandorten wird ebenso verfahren. An Erstförderstandorten der Haupt-, Realschulen und Gymnasien erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst in einer Seiteneinsteigerklasse Deutschunterricht und werden sukzessive in den Regelunterricht integriert. Zusätzlich gibt es an einem Seite 16 von 21

47 Vorlage 01/ 94/2016 Düsseldorfer Gymnasium einen zentralen Deutschintensivkurs, nach dessen Besuch die Schülerinnen und Schüler an andere Schulen vermittelt werden. Berufskollegs bieten für ältere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine Erstförderung an. In Kooperation mit den Hauptschulen haben sie auch Gruppen mit Anschlussförderung eingerichtet, die Jugendliche besuchen können, die bisher an einer Hauptschule gefördert wurden oder die bereits mit Vorkenntnissen in der deutschen Sprache einreisen. Netzwerkarbeit Aufgrund der steigenden Zahl an schulpflichtigen Kindern von Asylsuchenden kommt den bestehenden Netzwerken und Kooperationen zur Optimierung der schulischen Versorgung eine besondere Bedeutung zu. Der regelmäßige Austausch zwischen der KIB, der Schulaufsicht, der Flüchtlingsberatung der Wohlfahrtsverbände, dem Jugendamt sowie der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle trägt dazu bei, die vorschulische und schulische Eingliederung zu verbessern. Gleiches gilt für das Netzwerk, das die KIB vor einigen Jahren zur sozialen und schulischen Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gegründet hat, in dem alle relevanten Akteure, die mit der Zielgruppe befasst sind, vertreten sind. Lernmittel Schulen erhalten ein zusätzliches Lernmittelbudget für die Seiteneinsteigerklassen. Je Schülerin und Schüler werden 44 Euro bereitgestellt. Der Eigenanteil der Eltern für die Beschaffung von Lernmitteln entfällt in diesen Fällen. Asylsuchende, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. einen Anspruch auf den Düsselpass haben, sind vom Lernmittelanteil auch dann befreit, wenn sie aufgrund ausreichender Deutschkenntnisse eine Regelklasse besuchen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können die Eltern Gelder für die Anschaffung von Schulmaterialien, Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung u.ä. beantragen. Betreuung Wie in der Schulentwicklungsplanung wird der erhöhte Zuzug von Flüchtlingen auch bei der Bedarfsplanung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich berücksichtigt. Für Flüchtlingskinder bieten die Angebote der Offenen Ganztagsschule erweiterte und intensivierte Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Der intensive ganztägige Kontakt mit anderen Kindern hilft beim Erlernen der deutschen Sprache. Außerdem erhält es ein warmes Mittagessen, Betreuung durch Fachpersonal, Unterstützung bei den Lernzeiten, verschiedene Sport-, Förder- und Freizeitangebote sowie Angebote in den Ferien. Das Jugendamt unterstützt das Schulverwaltungsamt bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Schulkinder in Kindertagesstätten (Bestandsschutz) bzw. Jugendfreizeiteinrichtungen (Schülertreff in Einrichtungen) und durch die Nutzung von Tagespflegeangeboten für Schulkinder. RSD Vorlage SchokoTicket Die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) ist die gesetzliche Grundlage für das SchokoTicket. Sie gilt auch für ausländische und staatenlose Schülerinnen und Schüler einschließlich der Kinder von Flüchtlingen. Danach werden Fahrkosten Seite 17 von 21

48 Vorlage 01/ 94/2016 übernommen für die notwendige, wirtschaftlichste und zumutbare Art der Beförderung zu Schulen und zurück. Der Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket besteht, wenn der Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen städtischen Schule je Schulform bestimmte Entfernungen übersteigt. Bei Seiteneinsteigerschülerinnen und Seiteneinsteigerschülern wird der schulische Förderort als nächstgelegene Schule anerkannt. Dies gilt auch für den Übergang in die Regelklasse, solange die Schule nicht gewechselt wird. Der Geltungsbereich des SchokoTickets ist nicht nur auf die Fahrten zur Schule und zurück begrenzt. Das Ticket ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine Nutzung des ÖPNV über das gesamte Jahr - auch außerhalb der Schulzeiten im Tarifgebiet des VRR entsprechend der Preisstufe D. Flüchtlinge mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. mit Anspruch auf den Düsselpass sind vom Eigenanteil zum SchokoTicket befreit. Zentrum für Schulpsychologie Das Zentrum sieht es als seine Aufgabe, Lehrkräfte, Schüler und Eltern beim Umgang mit Flüchtlingen zu schulen und zu unterstützen. Hierfür sollen Fortbildungen für Lehrkräfte zum Umgang mit Flüchtlingen in der Schule und zur interkulturellen Kompetenz im Schulalltag ebenso angeboten werden wie regelmäßige Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in der Seiteneinsteigerförderung einschließlich eines Supervisionsangebots. Darüber hinaus steht das Zentrum für eine Beratung und Unterstützung von Schulen, Lehrkräften, Schülern und Eltern zur Verfügung. 7.3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) Da die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge steigt, stellt deren Betreuung eine besondere Herausforderung für die Kommune dar. In Düsseldorf haben die Betreuung der Kinder und Jugendlichen nach der Inobhutnahme 27 Träger übernommen. Bei weiblichen UmF, die im Kinderhilfezentrum untergebracht sind, erfolgt durch JUMP (steht für Jugendliche, unbegleitete minderjährige Personen bei der Diakonie) ein Clearing, bei den Jungen erfolgt das Clearing nach der Verlegung in das Liddy-Dörr-Haus, bei Bedarf wird das Psychosoziale Zentrum involviert. Der heutige Standard, wonach eine bedarfsgerechte und zeitnahe Weitervermittlung in geeignete Anschlusshilfen innerhalb von fünf Tagen dank der guten Kooperation mit freien Trägern erfolgt, wird auch für die Zukunft festgeschrieben. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Vormundschaft innerhalb von 36 Stunden. Unabhängig davon orientiert sich die Praxis weiterhin an den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. 8. Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler, Sprachförderung RSD Vorlage Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Integration und sollte als erster Schritt bereits unmittelbar nach der Einreise und auch vor Abschluss eines Asylverfahrens einsetzen, um die Integration zeitnah und nachhaltig zu ermöglichen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fordert daher vom Bund, Sprachförderangebote auch für Flüchtlinge im Asylverfahren zu Seite 18 von 21

49 Vorlage 01/ 94/2016 öffnen. Bis zur Erfüllung dieser Forderung sieht sie sich in der Verantwortung, Unterstützung bei der Überbrückung kultureller Unterschiede und beim Erlernen der deutschen Sprache zu leisten und fördert den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern und die Einrichtung von Sprachkursen für Personen ohne Zugang zum System der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als freiwillige Leistung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. 8.1 Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler Neben einer bei einigen Wohlfahrtsverbänden bereits etablierten Förderung von Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler, die allen Migrantinnen und Migranten zugute kommt, fördert das Amt für soziale Sicherung und Integration die Unterstützung der Flüchtlingsberatung in den Unterkünften durch freiwillig oder auf Honorarbasis tätige Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler. Zusätzlich hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hierfür einen Honorarfonds eingerichtet und Euro für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt. In Absprache mit der Liga Wohlfahrt wurden diese Mittel über alle sechs Wohlfahrtsverbände zielgerichtet u.a. zur Hinführung zu Angeboten des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens eingesetzt. 8.2 Sprachförderung Für die Einrichtung von Deutschkursen für Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Finanzierung eines Deutschkurses durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben, hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf insgesamt Euro für die Sprachförderung für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. In Absprache mit der Liga Wohlfahrt erfolgt die Mittelvergabe an sechs Integrationskurs- bzw. Weiterbildungsträger, die je nach Bedarf zusätzliche Deutschkurse ggf. in einer Unterkunft einrichten oder Plätze in einem vorhandenen Kurs aus den kommunalen Mitteln refinanzieren. Damit wird das bestehende Netzwerk an niederschwelliger Sprachförderung gestützt. Unter diesem Netzwerk versteht die Landeshauptstadt Düsseldorf alle vorhandenen Unterstützungsangebote zur Vermittlung von Grundkenntnissen in deutscher Sprache, die in Düsseldorf in vielfältiger Art im Umfeld der Flüchtlingsbetreuung in Sammelunterkünften, durch Einbeziehung von Flüchtlingen in Sportangebote, durch Anbindung an Jugendfreizeiteinrichtungen und in vielen anderen Zusammenhängen auch ehrenamtlich angeboten werden. 9. Arbeit und Ausbildung RSD Vorlage Durch den Integration Point (IP) wurde am Standort der Agentur für Arbeit Düsseldorf eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die alle Dienstleistungen anbietet, die für eine Integration in Arbeit und Ausbildung erforderlich sind. Im IP arbeiten Experten von Jobcenter, Arbeitsagentur und Stadtverwaltung (Ausländerbehörde, Jugendamt) Hand in Hand. Betreut werden Asylsuchende und geduldete Personen. Die ersten Kontakte zwischen Flüchtling und Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des IP finden schon während des laufenden Asylverfahrens statt. Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei entweder Seite 19 von 21

50 Vorlage 01/ 94/2016 durch Besuche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IP vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften oder durch Vorsprache der Flüchtlinge im IP. Mit Hilfe von sogenannten Arbeitspaketen in mehreren Sprachen auch in Arabisch werden die für eine Integration in Arbeit und Ausbildung relevanten Daten erfasst. Hierdurch können frühzeitig Potentiale für den Arbeitsmarkt identifiziert und gezielt Vermittlungsdienstleistungen bereitgestellt werden, damit eine schnellstmögliche Arbeitsaufnahme erfolgen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung bei der Anerkennung für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen und die Vermittlung in Deutsch-Sprachlehrgänge. Während der Dauer des Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sollten nach der Anerkennung als Flüchtling noch Hilfen für den Lebensunterhalt erforderlich sein, können Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beantragt werden. Bei Leistungen nach dem SGB II übernimmt dann das Jobcenter auch die weiteren Schritte bis zur Integration in den Arbeitsmarkt. Durch die enge Zusammenarbeit der Experten von Arbeitsagentur und Jobcenter im IP ist eine weitere nahtlose Betreuung sichergestellt. Um den Kunden die Orientierung in der Agentur für Arbeit möglichst einfach zu machen, wurde folgende Infrastruktur geschaffen: Der IP besitzt ein eigenes Logo. Das Logo. Über einen Empfangsschalter werden die Besucher über den first-stop (Erstanlaufstelle zur Datenaufnahme) zur Arbeitsvermittlung, zur Leistungssachbearbeitung SGB II und ggf. zum Jugendjobcenter geführt. Die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde gründet auf einer eigenen Hotline sowie einem allgemeinen Informationsaustausch und gemeinsamen Fallbesprechungen. Die Einbindung des Jugendamtes erfolgt über das Jugendjobcenter, hier finden ebenfalls gemeinsame Fallbesprechungen statt. Die enge Zusammenarbeit des IP mit den allen mit der Integration von Flüchtlingen befassten Akteuren ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Integrationsbemühungen des IP. Nachrangig, d.h. in den Fällen, in denen eine Arbeitsmarktintegration oder gezielte Vorbereitung im laufenden Asylverfahren noch nicht greifen, bietet die Stadt in Kooperation mit den betreuenden Trägern auf freiwilliger Basis Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge an. Diese haben das Ziel, überbrückende Möglichkeiten zur Tagesstruktur und zum Einsatz der Arbeitskraft anzubieten. Gleichzeitig soll die Ausgestaltung so gewählt werden, dass hierdurch auch eine Heranführung an deutsche Lebens- und Verhaltensweisen sowie eine Verbesserung der Sprachkenntnisse ermöglicht wird. Arbeits- und Beschäftigungsangebote sind daher ein Baustein zur Integration. Ziel ist, Arbeitsund Beschäftigungsangebote bedarfsgerecht auszubauen und weiterzuentwickeln. 10. Information und Mobilität RSD Vorlage Flüchtlinge suchen und brauchen oft andere Informationen als Einheimische, sie brauchen Hinweise auf mögliche Anlaufstellen, Kontaktmöglichkeiten und ggf. vorhandene muttersprachliche Angebote, z.b. auch im Bereich der medizinischen Betreuung. Daher werden in allen Unterkünften Umgebungskarten zur Verfügung gestellt, die zunächst neben Informationen zu stadtweiten Angeboten auch standortbezogene Standardinformationen enthalten. Diese sollen vor Ort durch die Betreuungsverbände und Bewohner bedarfs- und nachfragegerecht um weitere standortbezogene Informationen ergänzt und somit weiterentwickelt werden. Seite 20 von 21

51 Vorlage 01/ 94/2016 Flüchtlinge verfügen während des Asylverfahrens in der Regel nicht über eigene Fortbewegungsmöglichkeiten. Daher achtet die Verwaltung bei der Standortauswahl für neue Unterkünfte auch darauf, dass eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV besteht. Für die Fortbewegung und der damit verbundenen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bietet die Rheinbahn als Nahverkehrsunternehmen der Stadt Düsseldorf die entsprechenden Tickets an. Hierfür empfiehlt die Rheinbahn bereits in den Willkommensmappen mit dem entsprechenden Informationsmaterial in den unterschiedlichen Sprachen die Einzel- und 4erTickets sowie meinticket (= SozialTicket). Für Schülerinnen und Schüler wird das SchokoTicket angeboten (siehe 7.2). Langfristig gesehen bietet die Rheinbahn somit die flexible Mobilität für Schulbesuche, Behördengänge, Fahrten zur Arbeit und in der Freizeit. Darüber hinaus bemühen sich einzelne Ehrenamtsinitiativen schwerpunktmäßig auch darum, Flüchtlinge mit gebrauchten Fahrrädern auszustatten. 11. Personalentwicklung der Beschäftigten der LHD: Qualifizierung zum Master of Integration Zurzeit ist die gesamte Düsseldorfer Zivilgesellschaft mit Aufgaben in Zusammenhang mit der Weiterleitung, Aufnahme und Unterbringung von zu uns geflüchteten Menschen befasst; dies gilt auch für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Schon jetzt, zunehmend aber in der nächsten Zeit, wird sich der Arbeits- Schwerpunkt in Richtung Integration verlagern: hier rücken sprachliche, interkulturelle, schulische, arbeitsmarktrelevante, wohnungsbezogene, administrative u.v.a. Aspekte in den Fokus und dies nicht zuletzt auch in Konkurrenz knapper Ressourcen zueinander. Alles zusammen stellt die Mitarbeiter*innen der Verwaltung vor bisher nicht in diesem quantitativen und qualitativen Ausmaß gekannte Herausforderungen. Im höheren Verwaltungsdienst umfasst dies auch Querschnitt- / Management-Aufgaben, die auf absehbare Zeit zu den Kernaufgaben insbesondere innerhalb der Sozialverwaltung der LHD gehören werden. Hier soll den Verwaltungsmitarbeiter*innen durch die Qualifikation zum Master of Integration zum einen ein individueller Karriere-Anreiz, zum andern aber auch das notwendige fachliche Rüstzeug an die Hand gegeben werden. Auch der Marketingaspekt bei der Rekrutierung von Nachwuchs ist von Bedeutung. Bei hinreichendem Interesse auf kommunaler Seite ist die Fachhochschule Ökonomie und Mangement (FOM, Essen) bereit, eine entsprechende Qualifizierung aufzulegen. Eine Pilotierung könnte beispielsweise gemeinsam mit der Stadt Essen aufgelegt werden, die ihrerseits bereits Interesse gegenüber der FOM bekundet hat; zudem wäre dies auch ein guter interkommunaler Kooperationsansatz. RSD Vorlage Seite 21 von 21

52 3/2017 AGS am X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beschlusskontrolle I / 2017 lfd. Nr. AGS am: TOP Beschluss (in Kurzform) a Hinsichtlich des Zeithorizonts modifizierter Antrag der Ratsfraktionen von Auftrag an die Verwaltung, CDU und FDP zeitnah ein kommunales Konzept mit Gesamtkonzept dem Ziel eines effektiveren Einsatzes Suchtprävention und der etatisierten Mittel in Suchthilfe Zusammenarbeit mit den Akteurinnen Ö- Vorlage 50/ 9/2012 und Akteuren sowie politischen Vertreterinnen und Vertretern zu entwickeln. Bildung einer Kleinen Kommission, um Rahmenrichtlinien, strategische Ziele und ein Politisches Controlling aufzubauen. Zuständig Gesundheitsamt Sachstand (Januar 2017) Ein entsprechendes Suchthilfekonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) wurde zwischenzeitlich erstellt und in die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 18. März 2015 zur abschließenden Beschlussfassung eingebracht. Im Zuge dieser Beschlussfassung hat der Ausschuss die Verwaltung unter anderem beauftragt, den Prozess entsprechend den im Konzept enthaltenen Empfehlungen fortzuführen. Die Erarbeitung der hierzu notwendigen Schritte sowie das Zusammenführen der fachlichen, methodischen und betriebswirtschaftlichen Komponenten und Indikatoren sollen unter externer Begleitung und Moderation erfolgen. Derzeit erfolgt entsprechend dem vergebenen Auftrag die Weiterführung Seite 1 von 4

53 3/2017 AGS am lfd. Nr. AGS am: TOP Beschluss (in Kurzform) Zuständig Sachstand (Januar 2017) des Prozesses a Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Lizensierte Abgabe von Cannabisprodukten, Ö -Vorlage 01/138/2015 Auftrag, einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lizensierten Abgabestellen von Cannabisprodukten in Düsseldorf zu erarbeiten und unter Einbeziehung unter anderem des Lenkungskreises Suchthilfeplanung die zu berücksichtigenden Punkte zu klären. Gesundheitsamt Die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung werden derzeit von der Verwaltung geprüft und im Lenkungskreis Suchkrankenhilfe erörtert. Darüber hinaus fand am ein Cannabis-Fachtag im Plenarsaal des Rathauses statt, an dem die Gesamtthematik und mögliche weitere Vorgehensweisen eingehend erörtert wurden d Antrag der CDU-Ratsfraktion Düsseldorfer Modell der Fachkräftesuche unter den Flüchtlingen Ö -Vorlage 50/51/ b Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP Forum Gesundheitswirtschaft Düsseldorf e.v. Ö- Vorlage 50/59/2015 Per geänderten Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen über das Thema Fachkräftesuche unter den Flüchtlingen zu berichten. Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Vorstandes des Vereins Forum Gesundheitswirtschaft e.v. einzuladen, um diesen vorzustellen. Darüber hinaus wird um einen Bericht des Gesundheitsdezernates gebeten, in dem die Bedeutung dieses Flüchtlingsbeauftragte Gesundheitsamt Seit 12/2016 wurde eine neue AG Arbeit gegründet, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationspoints, Jobcenters, AWO KAUSA Servicestelle, IHK, Amt 10/6 und Büro 01/05 zusammensetzt. Ziel ist eine deutlich bessere Vernetzung sowie die Entwicklung eines Matching, um passgenaue Angebote definieren zu können Eine Berichterstattung wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Seite 2 von 4

54 lfd. Nr. AGS am: TOP Beschluss (in Kurzform) Wirtschaftszweiges aus der Perspektive der Stadt betrachtet wird a Der Ausschuss für Gesundheit und Antrag der Ratsfraktionen von Soziales bittet die Verwaltung, sich SPD, Bündnis 90 / Die Grünen der Stellungnahme des und FDP Seniorenrates anzunehmen und die Handlungsfelder und Maßnahmen, Altersschwerhörigkeit die sich auf das Gesundheitsamt und Eröffnung von das Amt für soziale Sicherung und Handlungsfeldern Ziele und Integration beziehen, zu bewerten Maßnahmen und diese Bewertung dem Ausschuss Ö-Vorlage 50/70/2016 vorzulegen Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP Eckpunktepapier zur Bildung eines Pools für Sprach und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler Ö-Vorlage 50/68/2016 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt das als Anlage 1 beigefügte Eckpunktepapier zustimmend zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung, entsprechend der Variante b) des Eckpunktepapiers einen selbstorganisierten Verein oder eine gemeinnützige Genossenschaft, wenn möglich in Kooperationen mit einem Weiterbildungsträger, mit dem Aufbau eines Pools auf Basis der im Eckpunktepapier dargestellten Konditionen zu beauftragen. Dies beinhaltet auch die Anschaffung eines entsprechenden Online Buchungsportals durch den Träger. Zuständig Gesundheitsamt (Federführung) und Amt für soziale Sicherung und Integration Amt für soziale Sicherung und Integration Sachstand (Januar 2017) 3/2017 AGS am Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird derzeit erarbeitet. Der gemeinnützige Verein Intermigras e.v. und die renatec GmbH haben in gemeinsamen Gesprächen mit der Verwaltung ihre Bereitschaft bekundet, in Kooperation miteinander einen Pool für Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler gemäß Beschlussvorlage aufzubauen und zu begleiten. Die Träger arbeiten in Abstimmung mit der Verwaltung das Eckpunktepapier zum Konzept aus. Anfang Februar 2017 finden Kooperationsgespräche mit dem SprInt Netzwerk NRW statt. Gegenstand dieser Gespräche ist ebenso die Anschaffung eines entsprechenden Online Buchungsportals. Seite 3 von 4

55 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis 3/2017 AGS am Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche Gesundheitsamt Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke Seite 4 von 4

56 Vorlage 51/ 11/2017 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Jahresbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung im Rahmen der Auditierung zur familiengerechten Kommune Das Audit Familiengerechte Kommune ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen, der berufundfamilie Service GmbH und der Bertelsmannstiftung. Der Verein familiengerechte Kommune unterstützt die Systematisierung und den strategischen Ausbau kommunaler Familienpolitik. Düsseldorf erhielt nach Abschluss der Pilotphase im Jahr 2010 das Grundzertifikat familiengerechte Kommune. Nach drei Jahren der Umsetzung im Rahmen des Bilanzierungs-Audits erwarb die Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 das Aufbauzertifikat. Bis April 2017 dauert die Rezertifizierung an. Im Anschluss ist Düsseldorf dauerhaft als familiengerechte Kommune zertifiziert und führt anschließend das Erhaltungszertifikat. Mit dem Erhaltungszertifikat geht die passive Mitgliedschaft im Verein familiengerechte Kommune einher, die Düsseldorf anstrebt. Für das Erhaltungszertifikat ist die Durchführung eines jährlichen Bilanzworkshops vorausgesetzt. Um in diesem Prozess die größtmögliche Form der Partizipation zu ermöglichen, wird seit Herbst 2016 der Düsseldorfer Familientisch eingebunden. Am wird der erste gemeinsame Workshop stattfinden, der den Prozess der Rezertifizierung abschließt und zugleich als erster Bilanzworkshop den Übergang in das Erhaltungszertifikat darstellt. Im Rahmen der Auditierung zur familiengerechten Kommune ist die Landeshauptstadt Düsseldorf verpflichtet, einen Jahresbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung und den darin enthaltenen Maßnahmen vorzulegen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss /-² Ausschuss für Wohnungswesen und /-² Modernisierung Schulausschuss /-² Ausschuss für Gesundheit und /-² Soziales Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung /-² 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. RSD Vorlage Seite 1 von 2

57 Vorlage 51/ 11/2017 Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Jahresbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarungen im Rahmen der Auditierung zur familiengerechten Kommune Amt / Institut: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche RSD Vorlage Seite 2 von 2

58 Jahresbericht zur Erhaltung des Zertifikats in Düsseldorf Projektleitung: Johannes Horn Auditor / Auditorin: Beate Locher-Otto Datum der Zertifikatsverleihung: Datum des Jahresberichtes:

59 Haupt-Zielsetzung der Auditierung / Top- Entwicklungsziel(e) der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen des Audit Familiengerechte Kommune Im Rahmen der Gesamtkonzepte und Leitlinien in Düsseldorf werden innerhalb des Audit Familiengerechte Kommune Bilanzierungs-Audit nachfolgende Schwerpunkte gesetzt, die eine Fortführung, Entwicklung und Nachhaltigkeit der o.g. Zielsetzungen sicherstellen. Die familiengerechte Ausrichtung der Stadt wird als Querschnittsthema fortgeschrieben. Die Attraktivität der Landeshauptstadt Düsseldorf als Lebens- und Arbeitsort wird herausgestellt. Die Standortqualität für Unternehmen wird betont. Die Stärkung von Familienkompetenzen wird weiterhin verfolgt und ausgebaut. Mit einem in die Zukunft gerichteten Blick werden Prävention und Integration verstärkt. Um wachsenden Herausforderungen gewachsen zu sein, werden verlässliche Kooperationen weiterentwickelt und qualifiziert. Infrastruktur- und Jugendhilfemaßnahmen müssen die jeweiligen Bedingungen in dem jeweiligen Stadtteil / Stadtbezirk berücksichtigen. Mit Hilfe von Sozialraumreports erfolgt eine sozialräumliche Betrachtung aus Sicht des öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträgers. 2 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

60 Handlungsfeld 1: Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit Familiengerechtigkeit als gemeinsames Ziel Ziel 1.1 Indikator / Erfolgskriterium Nachhaltiges Marketing für die familiengerechte Kommune entwickeln Familien sind über alle Angebote in Düsseldorf informiert. Transparenz der Familienthemen ist gegenüber den Bürgern hergestellt. Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja. Die Internetseite der Stadt Düsseldorf wurde im 3. Quartal 2016 neu gestaltet. Mit dem benutzerorientierten Design und Aufbau sind die familienrelevanten Themen für Bürgerinnen und Bürger optimal dargestellt. Die Broschüre Schwanger in Düsseldorf mit Informationen für werdende Mütter und Väter des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Büro für Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2016 neu aufgelegt. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Keine Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

61 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Für Eltern steht eine Informationsbroschüre zur Verfügung, die über alle familienrelevanten Themen und Angebote in Düsseldorf informiert. Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja. Die Düsseldorfer Elterninformationen stehen in vier Teilen (0-4 Jahre, 5-8 Jahre, 9-14 Jahre und Jahre) zur Verfügung. Teil 1 der Elterninformationen wurde erneut aktualisiert und auf die Altersspanne von null bis vier Jahren erweitert. Auch Teil 2 für die Altersspanne fünf bis acht Jahre wurde aktualisiert und steht überarbeitet zum Download zur Verfügung. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Die weiteren Teile werden ebenfalls umfassend überarbeitet und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 im Internet veröffentlicht, um eine erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit zu gewährleisten. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 4 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

62 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Integration von Neubürgerinnen und Neubürgern mit ihren Kindern Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 11. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 12. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 13. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 14. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 15. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Der Elternbesuchsdienst bewirbt sein Angebot stadtweit und führt auf Nachfrage Besuche bei Neubürgerinnen und bürgern durch. Der Flyer des Elternbesuchsdienstes wurde entsprechend überarbeitet und der Hinweis hinzugefügt. Das Team des Elternbesuchsdienstes hat sich weitere Kenntnisse über Angebote für Familien mit Kindern angeeignet und kann entsprechend für alle Altersgruppen informieren. Keine Ja 16. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 17. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 18. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 19. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? Der Internetauftritt des Elternbesuchsdienstes wird im ersten Quartal 2017 im Rahmen des Relaunch des Internetauftritts der Landeshauptstadt Düsseldorf überarbeitet und ausgeweitet. Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

63 20. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Derzeit wird erarbeitet, wie Flüchtlinge als Neubürgerinnen und Neubürger durch den Elternbesuchsdienst begrüßt werden können. Dazu werden Strukturen entwickelt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung Familienbildung und dem Präventionskonzept 2017 werden weitere Optionen des Elternbesuchsdienstes eruiert. Maßnahme Rundgänge durch die Stadt / den Stadtbezirk für Neubürgerinnen und Neubürger anbieten, um die Stadt und ihre Angebote kennenzulernen (ehrenamtlich) Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Ja Die Rundgänge werden durch die Stadtteiltreffs angeboten. Dort erhalten Neubürgerinnen und Neubürger Informationen und Ehrenamtler/innen werden akquiriert. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben 6 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

64 werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Infoabende für Neubürgerinnen und Neubürger in den Stadtteiltreffs anbieten Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Die jeweiligen Stadtteiltreffs bieten regelmäßig stadtweit Informationsabende zu verschiedenen Themen inklusive Vorstellung und Besuch unterschiedlicher Institutionen an. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

65 Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Stadtteilkompass entwickeln in Form einer Informationsbroschüre für Kinder, Eltern und Senioren. Er soll Informationen über Angebote und Ansprechpartner in den verschiedenen Anlaufstellen für Familien geben. Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? In Teilen Für den Stadtteil Wersten wurde der Stadtteilkompass erstellt und steht gedruckt sowie zum Download in sechs Sprachen zur Verfügung. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Ja, ggfs. Ausweitung des Angebots für andere Stadtteile Sonstiges / Bemerkungen 8 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

66 Handlungsfeld 2: Familie und Arbeitswelt, Betreuung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ziel 2.1 Indikator / Erfolgskriterium Verlässliche Planbarkeit der Betreuung eines Kindes zur Absicherung einer Arbeitsaufnahme Bereitgestellt wird ein bedarfsgerechtes Gesamtsystem, das Angebote in Kitas, Tagespflege und Spielgruppen umfasst und sich in seiner Ausgestaltung an den Bedürfnissen der Düsseldorfer Familien orientiert. Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Das Info-System Tagespflege ist installiert und wird weiter ausgebaut. Es sind noch nicht alle Betreuungsstandorte eingepflegt. Die Funktion Kita-Navigator wird ständig reflektiert und kundenorientiert angepasst. Anregungen hierzu erfolgen über das Beschwerdemanagement des Jugendamtes. Diese Frage wird im Rahmen der jeweiligen Maßnahmen beantwortet. Ja. Die wachsende Kinderzahl bedeutet einen weiteren Platzausbau. 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Es soll eine Erweiterung um zusätzliche technische Optionen (workflow) für Beitrag und Förderung der Tagespflege und Vernetzung mit dem Kita-Navigator stattfinden. Datenträgeraustausch mit allen Kitas in Düsseldorf in Bezug auf das Beitragsverfahren Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

67 Sonstiges / Bemerkungen Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, jährlich zusätzliche Plätze in geförderten Tageseinrichtungen zu schaffen. Maßnahme Zusicherung der Betreuung der Kinder der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja, die Maßnahme ist abgeschlossen. Drei Betriebskindertagesstätten wurde in Betrieb genommen. Vorrangigkeit der Kinder von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde in Aufnahmekriterien der Kitas und Kindertagespflege (KTP) aufgenommen. Ergänzung der Betreuungsmöglichkeiten durch Ausweitung der KTP und Möglichkeiten der Anschlussbetreuung ergänzend zu den Regelzeiten. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? Das Platzangebot soll immer dem Bedarf angepasst sein. 10. Gibt es schon Ideen für eine Es wird eine Ausweitung der Kooperation zwischen Kitas mit der Kindertagespflege angestrebt, um 10 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

68 weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Anschlussbetreuungen und Übergänge zu verbessern. Die Stadtverwaltung ist im Rahmen des Audits beruf und familie seit 2013 zertifiziert. Das Ziel ist Bestandteil. Maßnahme Vorrang in der Kinderbetreuung für (berufstätige) Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja, die Maßnahme ist umgesetzt. Vorrangigkeit der Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Eltern in Ausbildung wurde in Aufnahmekriterien der Kitas und Kindertagespflege (KTP) aufgenommen. Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten durch Ausweitung der KTP und Möglichkeiten der Anschlussbetreuung ergänzend zu den Regelzeiten. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Das Platzangebot muss dem Bedarf angepasst werden, weitere Plätze werden geschaffen. Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

69 Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Vorrang in der Kinderbetreuung für SGB II/SGB III- Beziehende Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja, die Maßnahme ist umgesetzt, die Vorrangigkeit ist verankert. Struktur einer Zusammenarbeit zwischen Job-Center und i-punkt Familie wurde geschaffen und sorgt für kurze Wege. Im Fall der Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme wird auch unterjährig ein Betreuungsplatz angeboten. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Auch hier gilt die notwendige Anpassung der Betreuungsplatzzahl. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen 12 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

70 Maßnahme Zukunftsorientierte Personalpolitik fördern, Unterstützung und Motivierung von Firmen, Betriebsplätze zu schaffen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Schaffung neuer Betriebsplätze Betriebsplätze in geförderten Tageseinrichtungen: Beratung durch die ZWD zur Schaffung von Betriebskitas. Die Steigerung der Anzahl der Betriebsplätze fiel aufgrund von Verzögerungen beim Bau mehrerer neuer Tageseinrichtungen geringer aus als erwartet. Weitere Betriebe, Institutionen und Behörden haben Interessensbekundungen abgegeben. Ja Die Erweiterung der Anzahl der Betriebsplätze ist ein laufender Prozess, der auch über 2016 hinaus weiter fortgeführt wird. 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? Die Zielvereinbarung erfolgt jährlich. Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

71 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse werden bedarfsdeckende Betreuungs- und Freizeitangebote vorgehalten Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan, welcher vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf verabschiedet wurde, ist eine detaillierte Planung für den Zeitraum 2015 bis 2020 berücksichtigt worden. Ergebnisse einer Jugendbefragung zu Ideen und Wünschen der Zielgruppe flossen in den Prozess ein. Insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit wurden in einem umfangreichen Prozess verbindliche Qualitätskriterien erarbeitet. Im Rahmen der vierten integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (ebenfalls verabschiedet 2015) wurde ein Prozess zur Gestaltung des Übergangs von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen vereinbart. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert Der Kinder- und Jugendförderplan ist auf einen klar 14 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

72 oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? definierten Zeitraum festgelegt. Selbstverständlich müssen vereinbarte Maßnahmen und Zielsetzungen gemeinsam mit allen Trägern laufend überprüft und ggfs. angepasst werden. Sonstiges / Bemerkungen Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

73 Handlungsfeld 3: Bildung und Erziehung Bildungschancen Ziel 3.1 Indikator / Erfolgskriterium Sonstiges / Bemerkungen Berücksichtigung der Belange von Kindern, Jugendlichen und Eltern mit Migrationshintergrund bei Angeboten in Kitas, Schulen und Jugendhilfe Erweiterung der Angebote in Kitas und Schulen als Zusatzangebote zur Förderung der Integration. Effiziente Sprachförderung durch Differenzierung nach Zielniveaus und Zielgruppen erreichen. Förderung der Mehrsprachigkeit bei Kindern und Jugendlichen. Antworten betreffen die städtischen Kitas der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder. Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Keine Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? 16 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

74 Sonstiges / Bemerkungen Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien werden sukzessive in den Prozess einbezogen. Maßnahme Differenzierung der Sprachangebote in Bezug auf die Bevölkerung in Düsseldorf Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Die Differenzierung der Angebote in Bezug auf die Bevölkerung ist als fortlaufende Maßnahme zu verstehen. Die Erweiterung der Umsetzung erfolgt laufend. Seit August 2014 wird im Rahmen der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes in allen Kitas in NRW nach dem Ansatz der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung gearbeitet. Dieser Ansatz orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags bewusst auf. Sprachliche Bildung und Sprachförderung orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen des jeweiligen Kindes, unabhängig davon, ob ein Migrationshintergrund vorhanden ist oder nicht, und beinhaltet das Wissen um die jeweiligen Lebens- und Familienzusammenhänge. Ziel ist es, diesen Ansatz noch intensiver in den Kita- Alltag zu implementieren. Zum wurde das Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration planmäßig abgeschlossen. Das ab Januar 2016 nachfolgende Bundesprogramm Frühe Chancen: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist ist mittlerweile angelaufen. Für die Teilnahme an dieser Maßnahme sind zurzeit 41 Kindertageseinrichtungen angemeldet. Von diesen haben gegenwärtig 30 Einrichtungen die Arbeit im Bundesprogramm aufgenommen. Ziel des Bundesprojektes ist die vertiefte Qualifizierung und Verstetigung der alltagsintegrierten Sprachbildung. Hierzu werden u.a. die Einrichtungen in Verbünden von einer Fachberatung begleitet. Die hierzu geschaffenen drei halben Stellen für die städtischen Kindertageseinrichtungen konnten zwischenzeitig besetzt werden. Die Fachberaterinnen werden regelmäßig durch PädQuis geschult. Das hier erworbene Wissen wird dann in die Kindertageseinrichtungen weitervermittelt und durch gezielte Aufgabenstellungen umgesetzt. An dem Bundesprogramm Frühe Chancen: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" nehmen auch insgesamt 16 Kindertageseinrichtungen freier Träger Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

75 teil. Der Verbund dieser Kindertageseinrichtungen soll durch eine Fachberatung begleitet werden, die durch das Jugendamt eingestellt wird. Diese halbe Stelle konnte derzeit noch nicht besetzt werden. Weitere Sprachförderprojekte finden im Kita-Jahr 2016 / 2017 in Kooperation mit der KiB statt: - 10 DüssEL-T.A.L.K. Gruppen (Elternschulungen) - 13 Rucksack Gruppen - 8 Griffbereit Gruppen Die im Kindergartenjahr 2015/2016 geplanten Rucksack und Griffbereit -Angebote sind in vollem Umfang durchgeführt worden. Sie werden von den Einrichtungen und Eltern gerne wahrgenommen. Die DüssEL-T.A.L.K.-Gruppen sind nur langsam in Schwung gekommen. Bis Ende des Jahres werden aber aller Voraussicht nach die 10 Gruppen durchgeführt sein. - Netzwerk Düsseldorf liest vor : In ca. 150 Kitas sind Vorlesepatinnen und Vorlesepaten tätig. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Für das Bundesprogramm Frühe Chancen: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bestehen generell Schwierigkeiten die ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. 11 freie Stellen für Sprachförderkräfte konnten bisher nicht besetzt werden. Ursache hierfür sind die Anforderungen an die Sprachförderkräfte und Fachberatungen, die durch die Förderrichtlinie vorgegeben werden. Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? Für das Jahr 2016/2017 ist eine zusätzliche Griffbereit- Gruppe vorgesehen. Diese Maßnahmen laufen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres an. 18 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

76 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Erweiterung der bilingualen Angebote in Kitas Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Die Erweiterung der bilingualen Angebote in Kindertageseinrichtungen ist als fortlaufende Maßnahme zu verstehen. Die Erweiterung der Umsetzung erfolgt laufend. 27 Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf bieten eine bilinguale Förderung an. Die Anzahl hat sich seit 2014 von 21 auf 27 Kindertageseinrichtungen erhöht. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

77 Maßnahme Sprachförderung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Ja Seit 2016 ist im Rahmen eines Pilotprojektes eine Eltern-Kind-Gruppe für Flüchtlingsfamilien geplant. Die Leitung dieser Gruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft mit zusätzlicher Qualifikation im Bereich Sprachentwicklung und Sprachförderung durchgeführt. Die Maßnahme Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen wurde im April 2016 gestartet. Vom städt. Familienzentrum Gustav-Kneist-Weg ausgehend werden bis zu 10 Kinder (0-6 Jahre) in der Flüchtlingsunterkunft Heyestraße zweimal wöchentlich mit Spielangeboten betreut. An der Maßnahme nehmen i.d.r. auch die Eltern der Kinder teil. Ziel der Maßnahme ist Sprachförderung durch Spiel- und Singangebote, die Vorbereitung auf den Besuch der Kita, sowie allgemein die Schaffung von Kontakten zu den umliegenden Einrichtungen und Behörden. Das Angebot wurde zunächst nur zögerlich wahrgenommen. Dies hat sich mittlerweile verändert und die Mitarbeiterin wird oft sehnlichst von Eltern und Kindern erwartet. Ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Die Förderung der Maßnahme läuft zum Dezember 2017 aus. Derzeit wird überlegt, ob einer der Kooperationspartner (ASG) das Angebot übernimmt. Dies hätte für die Maßnahme den Vorteil, dass auch die Fachkraft des Familienzentrums eingebunden werden könnte. Dies ist derzeit auf Grund der Förderrichtlinie nicht möglich. Dies würde aber erheblich zu einer 20 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

78 Steigerung der Qualität führen. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Siehe 8. Sonstiges / Bemerkungen Ziel 3.2 Indikator / Erfolgskriterium Verbesserung der Bildungschancen durch passgenauere Schulwahl beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule Rückgang der Zahlen der Schulwechslerinnen und Schulwechsler nach Klasse 6 Erweiterte Informationen über das Angebot weiterführender Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf werden Eltern angeboten Zunahme der Teilnehmenden an den Informationsveranstaltungen Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Die Zahl der Teilnehmenden an den Informationsveranstaltungen konnte leicht erhöht werden. Auswirkungen auf die Zahl der Schulwechslerinnen und -wechsler nach Klasse 6 sind aktuell kaum messbar, da auch andere Einflussfaktoren wirken: u.a. Veränderungen der Schullandschaft, Steigerung der Schülerzahlen an Gymnasien und dadurch den Vergleich mit Vorjahreszahlen verwässern. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Hoher Abstimmungsbedarf mit den einzelnen Schulformen Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

79 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Es ist mit einer leichten Erhöhung der Besucherzahlen zu rechnen, da die Abgängerjahrgänge von Grundschulen stärker werden sollen anlässlich der Informationsveranstaltungen Elternbefragungen zur Zufriedenheit und Erweiterungswünschen durchgeführt werden. Daraus können sich Veränderungen des Formats ergeben. Ein Flyer soll erstellt werden, in dem das gesamte Informationsangebot der Stadt (Informationsveranstaltung zwei Jahre vor Schulbeginn, vor Schulanmeldung, zum Übergang in die Sekundarstufe I und zum Übergang in Beruf/Studium) in einen für Eltern transparenten Zusammenhang gestellt wird. Maßnahme Erarbeitung einer aktuellen Präsentation der weiterführenden Schulen und ergänzender Angebote in Düsseldorf sowie Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Die Präsentation ist fertiggestellt. Die Zahl der Teilnehmenden konnte leicht erhöht werden fanden vier Informationsveranstaltungen statt. Abstimmung der Inhalte der Präsentation mit Verantwortlichen aus Schule, Kultur, Jugendhilfe, Verwaltung, Elternschaft Düsseldorfer Schulen, Sport und Gesundheit. Erstellung der Präsentation durch das Regionale Bildungsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf. Veröffentlichung im Internet. Organisation und Durchführung von vier Abendveranstaltungen im Herbst jeden Jahres durch das Schulverwaltungsamt unter Beteiligung von Bildungsbüro und Vertretungen aller Schulformen. 22 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

80 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Hoher Abstimmungsbedarf mit den Schulformen Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Die Präsentation wird jährlich vor den vier Informationsveranstaltungen aktualisiert. Ein Flyer soll erstellt werden, in dem das gesamte Informationsangebot der Stadt (Informationsveranstaltung zwei Jahre vor Schulbeginn, vor Schulanmeldung, zum Übergang in die Sekundarstufe I und zum Übergang in Beruf/Studium) in einen für Eltern transparenten Zusammenhang gestellt wird. Sonstiges / Bemerkungen Ziel 3.3 Indikator / Erfolgskriterium Schulen entwickeln sich zu inklusiven Schulen, die jedes Kind individuell fördern Steigerung des gemeinsamen Lernens Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die innerhalb des gemeinsamen Lernens unterrichtet werden, steigt kontinuierlich. Eine Entwicklung hin zu inklusiven Schulen ist deutlich erkennbar und setzt sich weiter fort. Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

81 Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung 2011 / / / / / 16 Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Sekundarschule / / 6 15 / Gesamt Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Inklusion kann nicht verordnet werden, sondern muss sich in einer Grundhaltung aller in Schule tätigen Akteure widerspiegeln. Die individuelle Förderung ist bei einer immer heterogener werdenden Schülerschaft eine große Herausforderung. Ja, das Ziel lässt sich auch nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, da es sich um einen Entwicklungsprozess handelt. 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel?, verantwortlich sind alle in und um Schule tätigen Akteure., das Ziel ist umfassend. Sonstiges / Bemerkungen 24 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

82 Maßnahme Aufbau eines Angebotes zur Information, Beratung und prozessorientierten Schulentwicklungsbegleitung zur Inklusion Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Angebote zur Information und Beratung wurden unter anderem in Form von Veranstaltungen und einem Internetauftritt geschaffen. Schulvertreter/-innen wurden darüber hinaus mit Institutionen vernetzt, die prozessorientierte Schulentwicklungsbegleitung anbieten. Es existiert eine große Bandbreite von individuellen Bedarfen, die es zu bündeln gilt. Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

83 Maßnahme Entwicklung und Bündelung von Unterstützungsangeboten zur Inklusion Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Bestehende Unterstützungsangebote konnten gebündelt, auf einer Veranstaltung vorgestellt und innerhalb einer entsprechenden Internetseite veröffentlicht werden. Der multiprofessionell besetzte Qualitätszirkel Inklusion führte im November 2016 einen Fachtag ( Vom Wert der Vielfalt ) für ca. 550 Fachkräfte aus dem Kita- und Schulbereich durch. Ziel war es, vorrangig innerhalb von Workshops praktische Hilfen zum Umgang mit Vielfalt aufzuzeigen. Darüber hinaus werden innerhalb des Qualitätszirkels Inklusion weitere Unterstützungsangebote zur Inklusion entwickelt. Es existiert eine große Bandbreite von individuellen Bedarfen und Themen, die die gesamte Schulentwicklung betreffen. Aus diesem Grund ist diese Maßnahme eine kontinuierliche Aufgabe. Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme?. Es handelt sich um eine kontinuierliche Maßnahme. 26 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

84 Sonstiges / Bemerkungen Ziel 3.4 Schülerinnen und Schüler erhalten gleiche Berufsbildungschancen im Rahmen einer ausgewogenen und umfangreichen Berufswahlorientierung, unabhängig von Schulform und angestrebtem Schulabschluss Indikator / Erfolgskriterium Erhöhung der Passgenauigkeit im Übergang Schule Ausbildung und Schule Hochschule, Reduzierung der Warteschleifen Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja. Die nachfolgenden Maßnahmen werden umgesetzt in Form einer Standardisierung von Studien- und Berufsorientierung an allen Schulen unabhängig von Schulform und angestrebtem Schulabschluss. Das Erfolgskriterium lässt sich allerdings erst dann bemessen, wenn die Maßnahmen mindestens einen kompletten Durchlauf durch alle Stufen ab Klasse 8 erlebt haben. Das wird frühestens zum Schuljahresende 2016/17 der Fall sein. Seit Beginn des Schuljahrs 2016/17 wird Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) in allen städtischen weiterführenden Schulen verpflichtend umgesetzt. Für die Ersatzschulen besteht Wahlfreiheit. Der Stand der Studien- und Berufsorientierung an Düsseldorfer Schulen konnte bereits schon vor Eintritt Düsseldorfs in KAoA als ausgeprägt bezeichnet werden. Die Schulen, die sich zu diesem Zeitpunkt auf die Düsseldorfer Module der Studien- und Berufsausbildung einließen, taten dies aus freien Stücken und zwar aus der Überzeugung heraus, dass der Netzwerkansatz der beste Weg ist. Zahlreiche Elemente von KAoA sind für Düsseldorfer Schulen die konsequente Weiterentwicklung bekannter und sich bereits bewährter Standardelemente. Von daher gehen viele Schulen mit einer positiven Grundhaltung in KAoA. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Die Schulen stehen vor diversen Herausforderungen. Die zusätzlichen Berufsorientierungsmaßnahmen erfordern von den Schulen zusätzliches Engagement. Zudem müssen sich die Schulen ggf. von ihren bisherigen Vorgehensweisen lösen. Die anfänglichen Kritikpunkte der Schulen lagen Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

85 überwiegend in dem vermeintlich hohen Aufwand. Hier lagen die Befürchtungen insbesondere im Hinblick auf die Organisation der Berufsfelderkundung. Auch in Bezug auf die Einführung des Berufswahlpasses und zur durchgängigen Implementierung der Studienund Berufsorientierung in alle Teile eines schulischen Curriculums wurde anfänglich ein hoher Aufwand befürchtet. Düsseldorf ist bei der Implementierung der o.g. Elemente sorgfältig vorgegangen und konnte den befürchteten Verwaltungsaufwand so klein wie möglich halten. Die Schulen erhalten umfangreiche Unterstützung durch die örtliche Kommunale Koordinierung und das örtliche Kompetenzzentrum. 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Implementierung einer individuellen Entwicklungsplanung als Grundelement bei der Berufswahlvorbereitung an mindestens einer weiteren Schulform (zurzeit alle Haupt- und Förderschulen) Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Ja. 28 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

86 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Einführung im Rahmen des Landesprogramms Kein Abschluss ohne Anschluss Implementierung in das Standardelement 2.1 Schulische Beratung. Die individuelle Entwicklungsplanung wird aktuell an allen Düsseldorfer Haupt- und Förderschulen umgesetzt. In den übrigen Schulen erfolgt die Implementierung sukzessive, und zwar in der Abfolge des Anschlusses an das Landesprogramm Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA). Ein erstes Gespräch findet seit dem Schuljahr 2014/15 in Klasse 8 in Form des Auswertungsgespräches der Potenzialanalyse statt. Zum Schuljahr 2014/15 wurden an den angeschlossenen KAoA-Schulen Potenzialanalysen mit anschließenden individuellen Entwicklungsgesprächen durchgeführt. Zum Schuljahr 2015/16 hat sich die Zahl durch die neu hinzugewonnenen KAoA-Schulen erhöht. Für den weiteren individuellen Berufsorientierungsprozess finden in festgelegten Abständen jeweils weitere Beratungseinheiten bei der individuellen Entwicklungsplanung statt. Schulen müssen sich dazu auf den Weg machen und ggfs. von ihrer bisherigen Vorgehensweise lösen. Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Eine Evaluation ist im Rahmen der Gesamtbetrachtung von KAoA durch das Land NRW in Planung. Das Land ist aktuell im Prozess, Kennzahlen und auch ein Stimmungsfeedback der Schulen zusammenzutragen. Innerhalb Düsseldorfs werden über das Kompetenzzentrum Übergang Schule- Hochschule/Beruf regelmäßig Veranstaltungen und auch Aktivitäten wie z.b. die Düsseldorfer Tage der Studienund Berufsorientierung evaluiert. Die deutlich überwiegende Mehrheit der Schulen geben KAoA Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

87 innerhalb Düsseldorfs gute Noten. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Errichtung einer Praktikumsbörse als Internetportal mit Zugriffsmöglichkeiten für alle Düsseldorfer Schulen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Pilotphase zum 2. Schulhalbjahr 2014/15. Vollbetrieb für alle Kein Abschluss ohne Anschluss -Schulen zum Schuljahr 2015/16. Die Börse ist zum gegenwärtigen Stand noch nicht hinreichend in Betrieb. Aktuell werden vom Programmierer der Plattform (Fa. Impiris) Anpassungen durchgeführt. Ja Ja voraussichtliche Überführung in den Voll- Lastbetrieb zu Beginn des Jahres Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Zusammenführung der Börse mit dem Online-Tool der Düsseldorfer Tage der Studien- und Berufsorientierung. Die Zusammenlegung ist Gegenstand der aktuellen technischen Arbeiten. Mit der Zusammenlegung sollen Doppelstrukturen vermieden werden. 30 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

88 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Die Idee der Zusammenführung ist ein wesentlicher Meilenstein bei der Entwicklung dieses Werkzeugs. Die BFE-Plattform wird nach Düsseldorfer Vorbild bereits in 28 NRW-Kommunen eingesetzt. Mit der Entwicklung einer Praktikumsbörse und die Zusammenlegung beider Plattformen beschreitet Düsseldorf einen neuen Weg, auf den die umliegenden Kommunen oder diejenigen, die bereits die BFE-Plattform nutzen mit großem Interesse auf die Entwicklung innerhalb Düsseldorfs schauen. Maßnahme Etablierung von fest terminierten Berufsorientierungstagen innerhalb Düsseldorfs, offen für alle Schulformen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Im Anschluss der Düsseldorfer Tage der Studien- und Berufsorientierung (DTSBO-Tage) 2014, 2015 und 2016 hat jeweils eine Evaluation stattgefunden. Dazu wurden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Anbieter befragt. Die Ergebnisse sind durchweg positiv und wurden jeweils in Lenkungsgruppensitzungen des Kompetenzzentrums Übergang Schule-Hochschule/Beruf vorgestellt. Es hat jedes Jahr Weiterentwicklungen gegeben, die auf ihre Wirkung hin in die Evaluation des jeweiligen Folgejahrs einbezogen worden sind. Schulen müssen mehr Teile anderer Elemente (Praktika und Erkundungen für alle Mittel- und Oberstufenklassen mit diesem Zeitraum) synchronisieren als nur die Erkundungen der 8. Klassen im Rahmen von Kein Abschluss ohne Anschluss. Ja Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

89 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Eine weitere Optimierung ist im Rahmen des Qualitätsmanagements auch in den kommenden Jahren geplant. Sonstiges / Bemerkungen 32 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

90 Handlungsfeld 4: Beratung und Unterstützung Stärkung von Familienkompetenzen Ziel 4.1 Indikator / Erfolgskriterium Förderangebote verstärken Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen sowie Angebote der Familienbildung unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung. Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja, die Sicherung der Zielerreichung wird hier vornehmlich über trägerübergreifende Planung gesteuert wurde ein neuer Beratungsstellenplan erstellt. Festgestellt werden konnte, dass ein langfristiges Ziel, in jedem Stadtbezirk mindestens eine Beratungsstelle vorzuhalten, erfüllt wurde. Mit dem Ziel einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit wurden 2016 ein gemeinsamer trägerübergreifender Flyer sowie Internetauftritt aller Düsseldorfer Beratungsstellen erarbeitet. Damit werden die Bürger, Familien und Kooperationspartner über das flächendeckende niedrigschwellige Beratungsangebot informiert. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Keine Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

91 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Weiterentwicklung und Qualifizierung verlässlicher Kooperationen mit Grundschulen, um damit Förderangebote zu ermöglichen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Die Weiterentwicklung und Qualifizierung verlässlicher Kooperationen von Erziehungsberatungsstellen und Familienbildungsträgern zu Tageseinrichtungen und Schulen ist eines der zentralen Themen der bestehenden bzw. vorbereiteten Jugendhilfeplanungen fand von den Trägern der Familienbildung eine Zusammenarbeit mit insgesamt 225 verschiedenen Einrichtungen statt mit einem Leistungsumfang von Unterrichtsstunden. Diese Familienbildungsangebote in Kooperation mit anderen Einrichtungen wurden von insgesamt Personen, davon Kindern und Jugendlichen, wahrgenommen. Im Jahr 2015 fanden über die Einzelfallarbeit hinaus systembezogene Kooperationen von Erziehungsberatungsstellen mit 141 Kindertageseinrichtungen und 74 Schulen statt. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu 34 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

92 beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Die Jugendhilfeplanung ist auf einen mittelfristigen Zeitraum definiert. Selbstverständlich müssen vereinbarte Maßnahmen und Zielsetzungen gemeinsam mit allen Trägern laufend überprüft und angepasst werden. Der Qualitätsentwicklungsprozess der Erziehungsberatungsstellen innerhalb der Themenfelder Kinderschutz, Datenschutz, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit ist erfolgreich abgeschlossen. In 2017 erfolgt im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Qualitätsentwicklung nach 79a eine Auswertung und Weiterentwicklung der Kooperationen mit den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren. Zudem werden fortlaufend bedarfsgerechte Beratungsund Unterstützungsangebote, beispielsweise für Kinder psychisch kranker Eltern, Flüchtlinge und Regenbogenfamilien, konzipiert, um Familien und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Sonstiges / Bemerkungen Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

93 Handlungsfeld 5: Wohnen und Lebensqualität Familiengerechte Infrastruktur Ziel 5.1 Indikator / Erfolgskriterium Attraktive sowie familien- und altersgerechte Wohn- und Lebensbedingungen zu bezahlbaren Konditionen vorhalten, damit junge Familien in Düsseldorf wohnen wollen und sich neue Familien ansiedeln Gute Infrastrukturen machen die Stadt Düsseldorf für Familien attraktiv Sonstiges / Bemerkungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Ja. Maßgeblich ist das Konzept Zukunft Wohnen.Düsseldorf. Der Anteil des preisgebundenen Wohnungsbaus wurde neu festgelegt. Die Stadt Düsseldorf fördert die Stärkung der Düsseldorfer Stadtteile. Ein Ziel ist es hierbei, die positive Entwicklung der innerstädtischen Stadtteile (u.a. Zuwachs an Bevölkerung, Investitionen in Wohnungsbestand und -umfeld) auf Stadtteile zu übertragen, die bisher nicht gleichermaßen von der positiven Entwicklung profitieren konnten. Auch sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere institutionalisierte Akteure in den Stadtteilen stärker in die Stadtteilentwicklung eingebunden werden. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Keine Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 36 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

94 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Ausbau des preisgebundenen Wohnungsbaus Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Ja Erfolge bemessen sich an der Umsetzung des Handlungskonzeptes Zukunft Wohnen.Düsseldorf, das der Rat am beschlossen hat. Das Konzept wurde seitens der Verwaltung hinsichtlich der Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung evaluiert. Die Evaluation beschloss der Rat am Hinsichtlich des Anteils des preisgebundenen Wohnungsbaus (öffentlich gefördert und mietpreisgedämpft) herrscht nun Klarheit: Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten müssen im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment realisiert werden, davon mind. 20% bis zu 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau und mind. 10% bis zu 20% preisgedämpfter Wohnungsbau (die Summe muss 40% ergeben). Innerhalb dieser Vorgaben können die Investoren ohne Angabe von Gründen bis zu Erstellung des städtebaulichen Vertrags wählen. Die preisgedämpfte Nettokaltmiete wird auf 9,60 /m² (Basiswert 2016) festgelegt. Dieser einheitliche Startwert wird zukünftig auf Grundlage des Baupreisindex in regelmäßigen Abständen neu ermittelt. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

95 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Wird nach weiterer Evaluierung in drei Jahren entschieden. Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Einbeziehen von Firmen in Aktivitäten im Sozialraum Soziale Verantwortung von Unternehmen publizieren Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Ja Handeln im Rahmen des Quartiersmanagements. In den beiden Soziale Stadt Gebieten Rath/Mörsenbroich und Wersten/Holthausen befinden sich je ein Beratungsbüro i-punkt Arbeit, die zu 90% durch das Begleitprogramm BIWAQ gefördert werden. In Rahmen der Tätigkeit der Beratungsbüros fördert das Quartiersmanagement Kontakte zu lokalen Arbeitgebern (z.b. zur Provinzial und zu Wohnungsunternehmen), um der verfestigten Arbeitslosigkeit durch unterstützende Maßnahmen entgegenzuwirken. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden Ja 38 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

96 soll, nach hinten verschoben? 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Stadtplanungsamt Die Stadt Düsseldorf hat auch in zwei weiteren Gebieten je ein Beratungsbüro i-punkt Arbeit installiert. Diese Beratungsbüros werden mit kommunalen Mitteln finanziert. Maßnahme Projekt Garath 2.0 Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK 2025+) wurde das Leitbild "Mehr Leben. Mehr Stadt. Für alle" erarbeitet. Damit hat sich die Stadt Düsseldorf den Auftrag gegeben, die Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen und die Teilhabe am städtischen Leben zu sichern. Weitere Anforderungen an zukunftsfähige Stadtteile ergeben sich insbesondere auch durch den demografischen Wandel. Mit dem Projekt "Garath 2.0" soll der Stadtteil für die nächsten Jahrzehnte im Sinne des Entwurfs zum STEK zukunftsfähig gestaltet werden. Damit wird eine Doppelstrategie verfolgt: Zum einen geht es um eine Stärkung des Stadtteils als solches, zum anderen um eine Annäherung an die gesamtstädtische Entwicklung. Gerade in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist der Wohnungsmarkt eng und bezahlbarer Wohnraum knapp. Der Stadtteil Garath hält dieses Angebot derzeit noch vor und erfüllt damit eine wichtige integrative Funktion für Düsseldorf. Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

97 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Im September 2016 hat der Rat der Stadt Düsseldorf das Konzept Garath 2.0 Den Wandel gestalten beschlossen. Auf Grundlage dieses Konzeptes hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Integriertes Handlungskonzept Garath 2.0 aufgestellt und im Dezember 2016 einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt gestellt. Das Integrierte Handlungskonzept ist auch geeignet, sich mit einzelnen Maßnahmen im gemeinsamen Aufruf Starke Quartiere, strake Menschen zu bewerben. Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes soll die Unterführung im Zentrum von Garath mit einem Wegweisersystem mit Informationen zum Stadtteil ausgestattet werden. Ebenfalls soll die Freizeitstätte Garath als zentraler Informations- und Kulturort ausgebaut und erweitert werden. Neben der Analyse aus fachlicher Sicht werden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter der Einrichtungen vor Ort umfassend in den Prozess eingebunden. Neben vielen anderen Angeboten und Aktionen fand Anfang 2016 die Zukunftskonferenz Garath 2.0 als Beteiligungsforum statt. Keine Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 40 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

98 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Neuentwicklung von Maßnahmen im Rahmen Kein Kind zurücklassen, Aufbau Kommunaler Präventionsketten. Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? In drei Düsseldorfer Sozialräumen mit besonderem Handlungsbedarf werden je ein Präventionsmanager/ eine Präventionsmanagerin (je eine halbe Vollzeitstelle) eingesetzt. Auftrag ist, die Kern-Präventionsthemen Gesundheit und Bildung besonders in den Blick zu nehmen. In allen drei Modellräumen wurden Beratungsangebote für Familien, zusätzliche Elternangebote und Veranstaltungen durchgeführt. Damit Gesundheitsprävention noch früher starten kann als mit der Schuleingangsuntersuchung wurde in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eine Kita- Eingangsuntersuchung entwickelt. Es wurde ein Konzept erarbeitet, modellhaft Übergangsgespräche zwischen den Eltern der künftigen Schulneulinge, den Erzieherinnen und Erziehern der Kitas und der aufnehmenden Schule zu führen. Auf dieser Grundlage fanden Übergangsgespräche bei der Einschulung von Kindern in die Grundschule statt. Die im Rahmen von Kein Kind zurücklassen entstandenen Präventionsbausteine (Kita Eingangsuntersuchung, Übergangsgespräche, Beratungsangebote für Familien, zusätzliche Elternangebote und Veranstaltungen) werden in allen drei Modellräumen durchgeführt. Zur Übertragung von Kein Kind zurücklassen auf den Sozialraum Holthausen wurde auf der Basis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie und Interviews mit Akteuren vor Ort, ein weiterer konzeptioneller Baustein zur aufsuchenden Elternarbeit entwickelt und ein Zuschussantrag im Rahmen des Programms NRW-hält zusammen gestellt. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Fehlende Mittelbewilligung verzögern die weiteren Schritte. Ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

99 Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Ja, die Maßnahmen zu den Schwerpunktthemen der einzelnen Modellräume werden zurzeit in die jeweils anderen Modellräume übertragen. Im Herbst 2015 wurden die Kita- Eingangsuntersuchungen erfolgreich in allen drei Modellräumen durchgeführt. Eine Erweiterung des Projektes auf zwei weitere Sozialräume ist geplant. Eine Übertragung der Handlungsansätze Kein Kind zurücklassen soll auf Sozialräume im Stadtbezirk Holthausen und in der weiteren Folge auf weitere Quartiere übertragen werden. Eine Anpassung erfolgt in der Umsetzung des neu entwickelten Bausteins zur aufsuchenden Elternarbeit. Weiterhin wurde die Erarbeitung eines umfassenden strukturell abgesicherten Präventionskonzeptes, das alle Anforderungen einer vollständigen Präventionskette absichert, bis 2018 angekündigt., z.z. nicht. Ab 2018 sind die personellen und finanziellen Ressourcen nicht abgesichert. Siehe Ziffer 8. In Düsseldorf gibt es 15 Sozialräume mit einem Belastungsfaktor 5 der sozialräumlichen Gliederung. Im Januar dieses Jahres wurde im JHA angekündigt, dass in Düsseldorf ein vollständiges Präventionskonzept zu den Bereichen Gesundheit, Bildung und Erziehung erarbeitet wird, in dem alle Präventionsbausteine erkennbar und aufeinander abgestimmt sind. 42 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

100 Handlungsfeld 6: Senioren und Generationen Miteinander der Generationen Ziel 6.1 Indikator / Erfolgskriterium Sonstiges / Bemerkungen Die vielfältigen Angebote der zentren plus sind der Zielgruppe bekannt, die zenten plus werden als Treffpunkte von älteren Menschen im Stadtgebiet genutzt Verstärkte Inanspruchnahme von Angeboten der zentren plus Ende 2013 wurde der Flyer der zentren plus neu aufgelegt und an alle seniorenrelevanten Einrichtungen verschickt. In 2015 fand zur Gewinnung neuer Besucherinnen und Besucher eine sogenannte zentrum plus Rallye statt. Innerhalb von vier Wochen gab es in diesem Rahmen rund Besuche bei 32 Veranstaltungen. 37,7 % der Besucherinnen / Besucher haben erstmalig ein zentrum plus besucht. Ein nachhaltiger Effekt der Rallye lässt sich nicht direkt ableiten. Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist das Ziel erreicht worden? Es handelt es sich um ein dauerhaftes Ziel, einen permanenten Prozess. Insgesamt sind die Zahlen der Inanspruchnahme von Angeboten leicht gesunken. Ein Controllingbericht für das Jahr 2015 liegt vor. Zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades sollen in 2017 anlässlich des 10-jährigen Bestehens der zentren plus öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchgeführt werden, die auch zu einer Verbesserung der Bekanntheit der Angebote beitragen sollen. 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? Die Anforderungen an die Beratung und Begleitung von älteren Menschen sind gestiegen. Die Nachfragen und Fallbearbeitungen sind komplexer und arbeitsaufwändiger geworden. Wechsel der zuständigen Sachbearbeitung nach neunmonatiger Stellenvakanz. Ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

101 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? Sonstiges / Bemerkungen Das Ziel ist dauerhaft. Die Seniorenhilfe des Jugendamtes wurde nach einer Organisationsentwicklung strategisch neu aufgestellt. Die Kooperation mit den zentren plus wird hierüber nochmals gestärkt. Maßnahme Überprüfung und Anpassung des Aufgabenspektrums (z.b. Beratungsangebote) der zentren plus vor dem Hintergrund geänderter Anforderungen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Es handelt sich um einen permanenten Prozess der Weiterentwicklung. Die Arbeit der zentren plus wird zunehmend geprägt durch eine verstärkte Ausrichtung an den Bedarfen in den Quartieren, einen steigenden Beratungsbedarf und eine wachsende Bedeutung des Themas Demenz. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Verwaltung mit den Trägern der zentren plus wurden Grundlagen für eine verbesserte Vernetzung mit anderen Beratungsstellen erarbeitet. Arbeitsmaterialien wurden überarbeitet. Die Statistik im Bereich Beratung wird verändert. Wechsel der zuständigen Sachbearbeitung nach neunmonatiger Stellenvakanz. Ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden Aufgrund von Stellenvakanzen insbesondere im Bereich der Sachbearbeitung der Koordination der Seniorenarbeit kam es zu der Verzögerung im Zeitplan. 44 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

102 soll, nach hinten verschoben? Die Statistik im Bereich Beratung wird daher erst ab 2017 verändert und damit um ein Jahr nach hinten verschoben. 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Ja. Nach 10 Jahren zentren plus erfolgte Ende 2016 eine Fachtagung mit den Trägern der zentren plus zur Überprüfung der Zielgruppen, Ziele und Angebote. Die Planung weiterer Maßnahmen wird ggfs. in 2017 erfolgen. Sonstiges / Bemerkungen Maßnahme Weiterentwicklung der Vernetzung der in der Seniorenarbeit tätigen Beratungskräfte mit dem Verbund Schuldnerberatungsstellen Leitfragen zur Erstellung des Berichtes 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Ja, die Maßnahme wurde abgeschlossen. Der Verbund der Schuldnerberatungsstellen hat sich in einem gemeinsamen Treffen den Leitungen der zentren plus vorgestellt. Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit wurden erörtert. Es wurden von der Schuldnerberatungstelle Flyer mit Informationen zum Angebot der Schuldnerberatungsstelle an 396 verschiedene Anbieter und Träger der Seniorenhilfe versendet. Im Bedarfsfall erfolgt die Kontaktaufnahme einzelfallbezogen. Keine Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

103 Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ja 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme?, die Maßnahme ist abgeschlossen. Auf die beabsichtigte Schulung aller Fallmanagerinnen und Fallmanager zum Thema Schuldnerberatung wurde aufgrund der Vorstellung des Themas im Rahmen des Leitungstreffens der zentren plus und der zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen verzichtet.. Sonstiges / Bemerkungen 46 Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

104 Der Jahresbericht wurde am dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Auch der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung, der Schulausschuss, der Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erhalten den Jahresbericht zur Kenntnis. Erklärung der Projektleitung Hiermit erkläre ich, dass die im Jahresbericht gemachten Angaben korrekt sind. Geisel (Oberbürgermeister) Horn ( Amtsleiter Jugendamt) Ort: Düsseldorf Datum: Jahresbericht Landeshauptstadt Düsseldorf Familiengerechte Kommune e.v.

105 AGS Aktueller Bericht zur Flüchtlingssituation in Düsseldorf Ausschuss für Gesundheit und Soziales TOP 3 Miriam Koch Flüchtlingsbeauftragte der Landeshauptstadt Düsseldorf Büro der Flüchtlingsbeauftragten 1 Unterbringung Asylsuchende und Flüchtlinge Geschaffene Unterbringungskapazitäten In Düsseldorf sind zum Stichtag 31. Januar Asylsuchende und Flüchtlinge mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, insgesamt also Menschen in kommunalen Einrichtungen untergebracht. Hierfür stehen aktuell folgende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung: Mobile Wohnanlagen (im Eigentum stehend oder angemietet) Gemeinschaftsunterkünfte (im Eigentum stehend oder angemietet) Unterbringungsplätze ohne Selbstversorgung 490 Hotels / Apartmenthäuser (tageweise Anmietung) 990 Wohnungen (angemietet) 398 Gesamtplätze Büro der Flüchtlingsbeauftragten 2 1

106 AGS Büro der Flüchtlingsbeauftragten 3 Unterbringung Asylsuchende und Flüchtlinge Bericht zur Flüchtlingssituation Zusammenfassung Abgänge 2017 Standort Stadtbezirk Art Plätze Datum Behrensbau/Väthbau 1 Bürogebäude Zietenstraße 21 1 Wohngebäude Itterstraße 16 9 Leichtbauhalle Further Straße 9 Leichtbauhalle Syltstr. 9,11,13,15 6 Wohngebäude Am Wald Leichtbauhalle Friedrich-von-Spee-Straße 30 5 Wohngebäude Bergische Kaserne 7 Leichtbauhalle Fischerstraße 77 1 Wohngebäude Borbecker Str Leichtbauhalle Gesamt: minus Büro der Flüchtlingsbeauftragten 4 2

107 AGS Unterbringung Asylsuchende und Flüchtlinge Bericht zur Flüchtlingssituation Zusammenfassung Abgänge 2018 Standort Stadtbezirk Art Plätze Datum Juiststraße 6 Wohngebäude 14 Borbecker Straße 25 6 Schule Vogelsanger Weg 6 Lager Gesamt: minus 204 Stand Büro der Flüchtlingsbeauftragten 5 Anzahl der freiwilligen Ausreisen / Abschiebungen* 2015 Anzahl der freiwilligen Ausreisen Personen Anzahl der Abschiebungen Personen 2016 Anzahl der freiwilligen Ausreisen Personen Anzahl der Abschiebungen Personen Für die nächsten ein bis zwei Jahre kann relativ sicher eine Anzahl von ca zusätzlich ausreisepflichtig werdenden Personen prognostiziert werden, bei denen entweder eine Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung möglich ist oder alternativ eine Duldung wegen rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebehindernisse zu erteilen sein wird. *Übermittlung neuer Zahlen erfolgt quartalsweise Büro der Flüchtlingsbeauftragten 6 3

108 AGS Übersicht der Unterkünfte nach Stadtbezirken (aktuelle Unterbringungen) Stadtbezirk Unterbringungsart Unterkunft Stadtteil Betreuung Kapazität 1 Wohnungen Zietenstraße Golzheim Diakonie 70 1 Gemeinschaftsunterkünfte Fischerstraße Pempelfort Diakonie 26 1 Gemeinschaftsunterkünfte Graf-Adolf-Straße Stadtmitte Caritas Gemeinschaftsunterkünfte Roßstraße Golzheim Johanniter Gemeinschaftsunterkünfte Stephanienstraße Stadtmitte Diakonie 57 1 Mobile Wohnanlanlagen (Wohnmodulanlage) Meineckestraße Golzheim Diakonie 200 Gesamt SB Wohnungen Bruchstraße Flingern Nord Flingern Mobil Gemeinschaftsunterkünfte Zum Märchenland Flingern Nord Diakonie Gemeinschaftsunterkünfte Lacombletstraße Düsseltal DRK 146 Gesamt SB Gemeinschaftsunterkünfte Markenstraße Oberbilk Diakonie Gemeinschaftsunterkünfte Gustav-Poensgen- Straße 79 Friedrichstadt Diakonie 54 3 Gemeinschaftsunterkünfte Oberbilker Allee Bilk Diakonie 72 3 Mobile Wohnanlanlagen (Wohnmodulanlage) Moskauer Straße Oberbilk DRK 160 Gesamt SB Gesamt SB Büro der Flüchtlingsbeauftragten 7 Übersicht der Unterkünfte nach Stadtbezirken (aktuelle Unterbringungen) Stadtbezirk Unterbringungsart Unterkunft Stadtteil Betreuung Kapazität 4 Wohnungen Hansaallee Lörick Diakonie 48 4 Wohnungen Niederkasseler Lohweg Lörick Diakonie 38 4 Gemeinschaftsunterkünfte Monschauer Straße Heerdt Diakonie Gemeinschaftsunterkünfte Schanzenstraße Oberkassel Diakonie Gemeinschaftsunterkünfte Burgunderstraße Heerdt Diakonie 60 Gesamt SB Gemeinschaftsunterkünfte Friedrich-von-Spee-Straße Kaiserswerth Diakonie 59 5 Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Grünewaldstraße Stockum Caritas Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Leuchtenberger Kirchweg Lohausen Diakonie Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Zur Lindung Angermund Caritas 200 Gesamt SB Wohnungen Robert-Stolz-Straße 7-9 Mörsenbroich Diakonie 98 6 Wohnungen Syltstraße Unterrath Diakonie 24 6 Wohnungen Juiststraße Unterrath Diakonie 14 6 Gemeinschaftsunterkünfte Kieshecker Weg Lichtenbroich DRK Gemeinschaftsunterkünfte Nördlicher Zubringer Mörsenbroich AWO Gemeinschaftsunterkünfte Robert-Stolz-Straße 5 Mörsenbroich DRK Gemeinschaftsunterkünfte Rückertstraße Rath Diakonie 82 6 Mobile Wohnanlagen (Leichtbauhalle) In der Nießdonk Lichtenbroich Caritas Unterbringungsplätze ohne Selbstverpflegung Borbecker Straße Unterrath DRK Unterbringungsplätze ohne Selbstverpflegung Vogelsanger Weg Mörsenbroich DRK 0 Gesamt SB Gesamt SB Büro der Flüchtlingsbeauftragten 8 4

109 AGS Übersicht der Unterkünfte nach Stadtbezirken (aktuelle Unterbringungen) Stadtbezirk Unterbringungsart Unterkunft Stadtteil Betreuung Kapazität 7 Gemeinschaftsunterkünfte Heyestraße Gerresheim Diakonie Gemeinschaftsunterkünfte Manthenstraße Gerresheim Diakonie 51 7 Mobile Wohnanlagen (Leichtbauhalle) Bergische Kaserne Hubbelrath Diakonie Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Blanckertzstraße Ludenberg AWO Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Karlsbader Straße Gerresheim Caritas 188 Gesamt SB Gemeinschaftsunterkünfte Posener Straße Lierenfeld Diakonie Gemeinschaftunterkünfte Höher Weg Lierenfeld DRK Unterbringungsplätze ohne Selbstverpflegung Am Straußenkreuz Eller DRK 48 Gesamt SB Gemeinschaftsunterkünfte Küppersteger Staße Wersten Diakonie 85 9 Gemeinschaftsunterkünfte Stargarder Straße Hassels Diakonie Mobile Wohnanlagen (Leichtbauhalle) Am Wald Benrath AWO Mobile Wohnanlagen (Leichtbauhalle) Itterstraße Holthausen Diakonie Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Karweg Holthausen AWO Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Benrodestraße Benrath Caritas Mobile Wohnanlagen (Leichtbauhalle) Further Straße Hassels DRK Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Schimmelpfennigstraße Benrath AWO 200 Gesamt SB Gemeinschaftsunterkünfte Emil-Barth-Straße Garath Diakonie Mobile Wohnanlagen (Wohnmodulanlage) Duderstädterstraße Hellerhof Diakonie 162 Gesamt SB Gesamt SB Gesamt SB zzgl Hotels / Apartmenthäuser über das gesamte Stadtgebiet verteilt, teilweise mit tageweiser Anmietung 990 Ergebnis Büro der Flüchtlingsbeauftragten 9 Übersicht der Unterkünfte nach Stadtbezirken (geplante Unterbringungen) Stadtbezirk Unterbringungsart Unterkunft Stadtteil Betreuung Status Kapazität 3 Mobile Wohnanlagen Auf`m Tetelberg / Völklinger Straße Unterbilk Caritas In Herrichtung 320 (Wohnmodulanlage) 4 Mobile Wohnanlagen Oberlöricker Straße Lörick SKFM In Herrichtung 420 (Wohnmodulanlage) 4 Gemeinschaftsunterkünfte Werftstraße Heerdt N.N. In Planung Mobile Wohnanlagen Borbecker Straße 25 Unterrath DRK In Herrichtung 144 (Leichtbauhalle) 6 Mobile Wohnanlagen Franz-Rennefeld-Weg / Lichtenbroich Caritas In Herrichtung 160 (Wohnmodulanlage) Lichtenbroicher Weg 8 Gemeinschaftsunterkünfte Gather Weg Lierenfeld Diakonie In Planung Gemeinschaftsunterkünfte Höher Weg Lierenfeld DRK In Herrichtung Mobile Wohnanlagen Ickerswarder Straße Wersten DRK In Herrichtung 400 (Wohnmodulanlage) 9 Mobile Wohnanlagen Lützenkircher Straße Wersten Caritas In Herrichtung 160 (Wohnmodulanlage) 9 Mobile Wohnanlagen Kappeler Straße Reisholz N.N. In Planung 200 (Wohnmodulanlage) Gesamt SB Büro der Flüchtlingsbeauftragten 10 5

110 AGS Unterbringung Asylsuchende und Flüchtlinge Bericht zur Flüchtlingssituation je Stadtbezirk Prozentualer Anteil der Flüchtlinge gemessen an der Einwohnerzahl des Stadtbezirks Stand bezogen auf die Einwohnerzahl je Stadtbezirk Stand bezogen auf die Flüchtlingszahl Büro der Flüchtlingsbeauftragten 11 Büro der Flüchtlingsbeauftragten 12 6

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