Satzung der Gemeinde Barleben über die Benutzung des Sport-, Freizeit- und Erholungsgebietes Jersleber See

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1 NR. 6 im Mitteilungsblatt Mittellandkurier 1. Juli 2016 Satzung der Gemeinde Barleben über die Benutzung des Sport-, Freizeit- und Erholungsgebietes Jersleber See Auf Grund der 8, 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Barleben in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den Bereich des Jersleber Sees einschließlich der anliegenden Wege- und Uferflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage I, die Bestandteil dieser Satzung ist, rot gekennzeichnet. Nicht zum Geltungsbereich gehören die privaten Flächen der Bungalowsiedlung. Weiterhin gehört der Campingplatz nicht zum Geltungsbereich dieser Satzung. Auf die dort geltende Platzordnung wird verwiesen. 2 Baden (1) Das Baden im Jersleber See ist nur an den dafür hergerichteten Uferstrecken (Sandstrand) innerhalb der im Wasser befindlichen Markierungen erlaubt. Die Grenzen des Badebereichs sind in der Anlage II zu dieser Satzung blau gekennzeichnet. In den anderen Bereichen erfolgt das Baden auf eigene Gefahr. (2) Das Baden ist nur in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September eines jeden Jahres in der Zeit von Uhr bis Uhr erlaubt, soweit der Rettungsturm erkennbar durch Rettungskräfte besetzt ist. Zu anderen Zeiten erfolgt das Baden auf eigene Gefahr. 3 Angeln In dem Badebereich nach 2 Abs. 1 ist das Angeln in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres verboten. 4 Tauchen Der Ein- und Ausstieg für die Sporttaucher soll nur in dem in der Anlage III zu dieser Satzung gelb gekennzeichneten Bereich erfolgen. 5 Auflegen von Booten, Stege (1) Das Auflegen von Booten bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde Barleben. (2) Boote, für die keine Genehmigung vorliegt, sind unverzüglich aus dem Wasser zu nehmen und vom Geltungsbereich dieser Satzung zu entfernen. (3) Es ist verboten, Stege am See zu errichten. Bestehende Steganlagen sind zurückzubauen. 6 Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen 1) Die Grundstücke der Gemeinde dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ausnahmen regelt die Gemeinde allgemein oder im Einzelfall. (2) Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Flächen sowie auf den privaten Grundstücken innerhalb des Gebietes gestattet. (3) Im Geltungsbereich dieser Satzung gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). (4) Das Waschen von Fahrzeugen, der Austausch von Betriebsmitteln und ähnliches sind verboten. 7 Ruhezeiten (1) Folgende Ruhezeiten werden festgelegt: Sonntag, Feiertag ganztägig, Montag bis Samstag Uhr bis Uhr und Uhr bis 6.00 Uhr. (2) Während der Ruhezeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die die Ruhe anderer Personen wesentlich stören. 8 Radfahren, Reiten (1) Das Radfahren auf den Grünanlagen und Sandstrandflächen ist verboten. (2) Das Reiten ist verboten. 9 Verunreinigungsverbote (1) Jede Verunreinigung des Gewässers, des Sandstrandes, der Grünanlagen, der Wege und sonstiger Flächen ist verboten. Dies gilt insbesondere für das Wegwerfen oder Liegenlassen von Papier, Flaschen, Obst- und Speiseresten, Ölbehältern, Scherben, Konservendosen und sonstigen Abfällen. (2) Im Jersleber See darf keine Wäsche gewaschen werden. (3) Beim Baden dürfen Seife oder andere Körperreinigungsmittel nicht verwendet werden. (4) Haustiere, insbesondere Hunde, dürfen in dem Bereich der Sandstrandflächen und des ausgewiesenen Badebereichs nicht mitgeführt werden. Hunde dürfen in den übrigen Bereichen nur an einer Leine geführt werden. Verunreinigungen durch Haustiere sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen. (5) Haustiere sind vom Kinderspielplatz fernzuhalten.

2 Juli Füttern von Vögeln und Fischen Die Fütterung von Wasservögeln und Fischen ist verboten. 11 Zelte und Wohnwagen Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen transportablen oder fahrbaren Unterkünften außerhalb des Campingplatzes ist verboten. 12 Offene Feuer Das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist verboten. 13 Eisflächen (1) Das Betreten und Befahren der Eisflächen auf dem Jersleber See ist verboten. (2) Unabhängig von Abs. 1 darf die Eisdecke nur zu Zwecken der ordnungsgemäßen Ausführung des Fischereirechts oder zu Sicherstellung der Löschwasserversorgung aufgebrochen werden. Wer die Eisdecke in Ausübung dieser Bereiche zerstört, ist verpflichtet, die Gefahrenstelle deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 14 Ausnahmen Die Gemeinde Barleben kann von den Verboten und Geboten dieser Satzung im Einzelfall auf Antrag oder durch Allgemeinverfügung Ausnahmen zulassen. 3. entgegen 6 Abs. 1 die Grundstücke der Gemeinde ohne Erlaubnis mit einem Kraftfahrzeug befährt, 4. entgegen 6 Abs. 4 ein Fahrzeug wäscht oder Betriebsmittel austauscht, 5. entgegen 7 Abs. 2 während der Ruhezeiten Tätigkeiten ausführt, die die Ruhe anderer Personen wesentlich stört, 6. entgegen 8 Abs. 1 auf den Grünanlagen und den Sandstrandflächen Rad fährt oder entgegen 8 Abs. 2 reitet, 7. dem Verunreinigungsverbot gemäß 9 Abs. 1 zuwider handelt oder entgegen 9 Abs. 2 im See Wäsche wäscht, 8. entgegen 9 Abs. 4 ein Haustier im Strand- und im Badebereich mitführt bzw. als Halter Verunreinigungen durch diese Tiere nicht unverzüglich beseitigt, 9. entgegen 10 Wasservögel und Fische füttert, 10. entgegen 11 Zelte, Wohnwagen oder ähnliche transportable oder fahrbare Unterkünfte aufstellt. 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 15 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von 8 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 Abs. 2 ein Boot ohne Genehmigung nicht aus dem Wasser nimmt und vom Geltungsbereich dieser Satzung entfernt, 2. entgegen 5 Abs. 3 einen Steg errichtet oder trotz bestandskräftiger Verfügung einen Steg nicht zurückbaut,

3 Amtliche Mitteilungen Wohnungsvermögen soll neu gegliedert werden Auf seiner Sitzung am 20. Juni 2016 beschäftigte sich der Gemeinderat u.a. mit dem Bericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde zu einer überörtlichen Prü fung zum Schwerpunkt Personalwesen vom 1. Juli Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und eine Stellungnahme zum Pru fergebnis beschlossen. Der Bericht stellt unter Punkt 3. Schlussbemerkungen fest, dass im Rahmen dieser Prüfung ausschließlich Anregungen und Hinweise fu r die künftige Tätigkeit gegeben wurden. Ausdrücklich wird vermerkt, dass Feststellungen/Beanstandungen nicht getroffen wurden. Gemäß 126 Abs. 6 GO LSA (nunmehr 137 Abs. 6 KVG LSA) leitet der Bürgermeister den Prüfungsbericht mit seiner Stellungnahme an den Gemeinderat weiter. Um dem Informationsrecht des Gemeinderates zu genügen, werden anhand der Anregungen und Hinweise die personalwirtschaftlichen Überlegungen dargestellt. Ob und inwieweit den Anregungen und Hinweisen nachgekommen werden soll, obliegt jedoch allein der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung soll, so ein weiterer Punkt der Tagesordnung, per Beschluss des Gemeinderates vom 20. Juni 2016 das kommunale Wohnungsvermögen der Gemeinde neu gegliedert werden. Der Gemeinderat beauftragte den Bu rgermeister folgende Varianten mit dem Ziel zu untersuchen, positive Effekte fu r die Haushaltskonsolidierung aufzuzeigen. 1. Zuordnung des gesamten bebauten Immobilienbestandes in Form eines Eigenbetriebes. 2. Gemeinsame Betriebsführung bzw. Zusammenführung kommunaler Wohnungsunternehmen auf dem Wege der kommunalen Zusammenarbeit (z. B. mit der Gemeinde Niedere Börde). 3. Privatisierung der Wohnimmobilien durch Verkauf. 4. Umwandlung des Sondervermögens an Wohnimmobilien in Genossenschaftseigentum (im Rahmen einer Fusion mit einer bereits bestehenden Wohnungsgenossenschaft). Hintergrund ist die Tatsache, dass der Wohnungsbestand von 156 WE wirtschaftlich nicht effizient gefuḧrt werden kann. Es besteht schon allein deshalb Bedarf, u ber andere Strukturen bis hin zum Verkauf nachzudenken. In der Vergangenheit war der Verkauf sanierungsbedürftiger Objekte teilweise gescheitert, so dass hier u ber eine Paketlösung nachgedacht werden sollte. Hierbei ist sowohl auf die Interessen der Bestandsmieter als auch der Gemeinde zu achten. Ziel muss es sein, eine Organisationsform zu finden, die in der Lage ist, den bestehenden Investitionsstau zu beseitigen, ohne dass es zu unzumutbaren Mieterhöhungen fuḧrt. Verkauft werden kann durch den Beschluss des Gemeinderates der Steinbruch su dlich der Barleber Straße in der Gemarkung Ebendorf (Flur 1, Flurstu ck 571 und 159/1 mit insgesamt ca m²). Bei einem Verkauf des Grundstückes, sollen die Stellplätze der Gemeinde an der Sporthalle im kommunalen Bestand bleiben. Die Fläche von ca m² wird durch eine Vermessung zerlegt. Somit entsteht ein neues Flurstu ck. Die Löschwasserentnahmestelle kann durch eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde gesichert werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Gemeinde Barleben verpflichtet, alle Grundstücke, die nicht benötigt werden, zu verkaufen. Der Gemeinderat stimmte außerdem einer langfristigen Vermietung der Terminverzug für Kita Ebendorf Kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe kam eine wenig erfreuliche Botschaft aus dem Finanzministerium Sachsen-Anhalts. Die für dieses Jahr geplante Förderung zur Sanierung von 30 Schulen und Kitas mit Mitteln aus dem Stark-III-Programm ist durch neue EU-Richtlinien und Forderungen auf Eis gelegt. Da folgt natürlich die bange Frage, ob sich die verschärften Förderrichtlinien auch auf den geplanten Kita-Neubau in Ebendorf auswirken. Pressesprecher Wolfgang Borchert gegenüber dem Mittellandkurier: Leider trifft das auch für dieses Objekt zu. Alle müssen vorerst bis 2017 warten. Räumlichkeiten im Grundstück in Barleben, Breiteweg 147 (Alte Apotheke) zu. Da zuvor der Ortschaftsrat Barleben und der Hauptausschuss einen Verkauf des Grundstückes ablehnten, wurde seinerzeit den beiden Bietern eine langfristigen Vermietung/Verpachtung des Objektes angeboten, was aber abgelehnt wurde. Nun soll ein Pächter gesucht werden, der bereit ist, auf eigene Kosten Modernisierungsmaßnahmen durchzufuḧren. Dafür wird die Gemeinde Barleben einer langfristigen Vermietung der Räumlichkeiten zustimmen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung kann die Gemeinde Barleben die notwendigen finanziellen Mittel fu r die Sanierung in Höhe von ca Euro nicht aufbringen. Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Vereinbarung mit dem Landkreis Börde zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches für die Gemeinschaftsschule Barleben. Darüber wurde bereits in der Juni-Ausgabe des Mittellandkuriers informiert. Neu ist, dass nach der Zustimmung durch den Landkreis Börde auch das Landesschulamt die fachaufsichtliche Zustimmung auf Umwandlung der Ganztagsschule in eine Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2016/2017 erteilt hat. So wird der bestehende Schulbezirk der Ganztagsschule nicht verändert, so dass auch zuku nftig die Schüler der Grundschule Barleben und der Grundschule Astrid Lindgren in Dahlenwarsleben in die Gemeinschaftsschule in Barleben aufgenommen werden. Die Gemeinde Möser hat den Willen bekundet, zum 1. August 2016 der Zentralen Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt, der Verbandsgemeinde Elbe- Heide, der Einheitsgemeinde Barleben, der Einheitsgemeinde Niedere Börde und des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes beizutreten. Der Gemeinderat hat die dazu erforderliche 1. Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung zur Nutzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle beschlossen. Gleiches gilt auch für die Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz, wo ebenfalls grünes Licht für den Beitritt der Gemeinde Möser gegeben wurde.

4 Wirtschaftswachstum braucht Innovationen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine gut ausgebaute öffentliche Forschungsinfrastruktur mit leistungsstarken Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Für ein tragfähiges Wachstum muss Forschung und Entwicklung aber noch stärker auch in den Betrieben stattfinden, sagt Jörg Felgner, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Ziel des Landes sei es deshalb, die Innovationskraft der Unternehmen in Sachsen-Anhalt weiter zu stärken. Dazu gehört auch, dass herausragende Innovationen sowie ambitionierte Forscher und Erfinder besonders geehrt werden. Bereits seit 26 Jahren lobt das Mitteilungen der Verwaltung Transferdialoge wirksam beim demografischen Wandel Die Kommunen und Einwohner Sachsen-Anhalts sind, wie in kaum einem anderen Bundesland, von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen: Abwanderung, Alterung, sinkende Geburtenrate, fehlende Fachkräfte, Mobilitätsengpässe die Folgen sind vielfältig. Das von der Gemeinde Barleben auf der Basis des Entwicklungsnetzwerkes Barleben + Niedere Börde initiierte und mit Fördermitteln aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt finanzierte Projekt TRAMP - Validierung und Transfer von Modellprojekten zum demografischen Wandel in Sachsen-Anhalt verfolgt das Ziel, aus der Vielzahl der hier im Land realisierten Demografie-Projekte Schlussfolgerungen für mögliche Modellvorhaben zu ziehen. Dazu wurden unter anderem in vier Kommunen Transferdialoge zu spezifischen demografierelevanten Fragestellungen durchgeführt. Neuer Wettbewerb der LAG Colbitz-Letzlinger Heide LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Die Lokale Arbeitsgruppe (LAG) Colbitz-Letzlinger Heide initiiert gegenwärtig den regionalen Wettbewerb zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und ruft auf zur Beteiligung am regionalen Wettbewerb für das Jahr Dafür sind mit der Erschließung und Nutzung von regenerativen Energie- und Rohstoffreserven, sowie die Verbesserung der Energieeffizienz, Leben in der Region Colbitz-Letzlinger Heide und Integrierte Tourismusentwicklung durch Vorerst letzte Station war Anfang Juni das Barleber Mehrgenerationenzentrum, wo in den Bereichen Mehrgenerationen und Fachkräftesicherung Lösungsansätze erarbeitet wurden. Die Moderatorin der Veranstaltung, Corinna Kunert von der Mitteldeutschen Kommunikations- und Kongressgesellschaft MDKK GmbH, zeigte dabei ausgewählte Ansätze auf, wie es ggf. möglich ist, Demografieprojekte durch Fördermittel zu unterstuẗzen. Durch unser gemeinsames Demografienetzwerk mit der Niederen Börde haben wir seit einigen Jahren Projektgruppen geschaffen, erklärte Barlebens Bu rgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Doch bevor man für viel Geld etwas komplett Neues entwickelt, wollten wir einen Blick in andere Konzepte werfen, um diese vielleicht zu adaptieren, so Keindorff weiter. Ziel dieser Transferdialoge sei vor allem das Sammeln von Ideen. Die Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung legte bei der Beratung u.a. fest, dass dem Leiter des Unternehmerbüros der Gemeinde Barleben, Sven Fricke, alle entwickelten Ideen vorgestellt werden. Dabei geht es darum, Möglichkeiten der Weiterentwicklung ausgewählter Lösungsideen in Kooperation zwischen der Schlü sselprojektgruppe Bildungslandschaft im Demografienetzwerk Barleben + Niedere Börde zu prüfen. In der Gruppe Mehrgenerationen ging es konkret darum, dass in Kürze Wolfgang Buschner die Arbeit seines Mehrgenerationenzentrum in den Orten der Gemeinde Niedere Börde vorstellt. Dass das Thema für zahlreiche Gemeinden Sachsen-Anhalts von Interesse ist, unterstreicht die Tatsache, dass u.a. mit Kay Gericke, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Biederitz, oder Marion Zosel-Mohr, Vorstandsvorsitzende und Prozessmanagerin von Engagiert für die Stadt Stendal, anwesend waren. die Entwicklung und Vernetzung sportlicher und kultureller Angebote drei Handlungsfelder vorgegeben. Dafür können Kommunen, Vereine, Verbände oder Unternehmen Projektvorschläge einreichen. Dies bis zum 15. September per an info@lawesthus.de oder an die Adresse: Landschaftsarchitekturbüro W. Westhus, Alexander-Puschkin-Straße 16, Magdeburg. Bewerbungen für Hugo-Junkers-Preis bis 1. September Ministerium dafür den Hugo-Junkers- Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt aus. Einzelpersonen sowie Unternehmer und Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes sind auch 2016 wieder aufgerufen, sich mit ihren eindrucksvollen Innovationen in einer der fünf Kategorien zu bewerben: Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung, Innovativste Projekte der angewandten Forschung, Innovativste Produktentwicklung, Innovativste Allianz, Sonderpreis Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Teilnahme lohnt sich: Neben insgesamt Euro Preisgeld, einer Urkunde und der repräsentativen Trophäe dürfen die Preisträger ihre ausgezeichnete Innovation mit dem offiziellen Signet des Hugo-Junkers-Preises 2016 kennzeichnen. Für viele Preisträger ist zudem wichtig, dass ihre Erfolgsgeschichte durch den Wettbewerb eine öffentliche Bühne erhält. Der Sonderpreis Informations- und Kommunikationstechnologien wird in diesem Jahr erstmals ausgelobt. Bewerbungen können bis zum 1. September 2016 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen stehen zum Download unter bereit.

5 Mitteilungen der Verwaltung Kriminalhauptmeisterin verstärkt Polizei in Barleben Das Team der Regionalbereichsbeamten in Barleben ist komplett. Kriminalhauptmeisterin Annett Paap unterstützt fortan ihren Kollegen Polizeihauptkommissar Wolfgang Friedrich. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff begrüßte die beiden Regionalbereichsbeamten Ende Mai an ihrem Dienstort in der Ernst-Thälmann-Straße 22 in Barleben. Während Polizeihauptkommissar Friedrich schon seit zwei Jahren auf den Straßen der Gemeinde unterwegs ist, hat Kriminalhauptmeisterin Paap erst vor sechs Monaten ihren Dienst als Regionalbereichsbeamtin in Barleben angetreten. Zuvor war die 44-Jährige bei der Kriminalpolizei im Revier Börde tätig und beschäftigte sich dort mit Tötungs- und Sexualdelikten. Ihre Aufgaben als Regionalbereichsbeamtin sind nun eher präventiv und mit viel Nähe zum Bürger. Darin bestand für die Kriminalistin auch die Motivation ihres Wechsels von der ermittelnden zur vorbeugenden Arbeit. Das Aufgabenfeld als Regionalbereichsbeamtin ist deutlich vielseitiger, sagt Annett Paap und nennt als Beispiele Verkehrsschulungen in Kindergärten und Schulen, Gespräche in Senioreneinrichtungen zur Aufklärung hinsichtlich jeglicher Art von Betrügereien sowie Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen. Häufig sind Friedrich und Paap zu Fuß Der Leiter des Polizeireviers Börde, Eckhard Gluschke, und Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff begrüßen die neue Kollegin von Polizeihauptkommissar Wolfgang Friedrich Annett Paap (v.r.). Friedrich und Paap sind in Barleben als Regionalbereichsbeamte eingesetzt. Foto: tz zum Streifendienst unterwegs und somit auch schnell und unkompliziert ansprechbar. Darin besteht der Sinn des Einsatzes von Regionalbereichsbeamten. Sie sollen den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Damit ist die Polizei wieder zurück bei den Menschen, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht bei der Begrüßung von Wolfgang Friedrich vor zwei Jahren in Barleben. Insgesamt sind im Landkreis Börde 26 Regionalbereichsbeamte eingesetzt. In ihrem Büro in der Gemeindeverwaltung in Barleben bieten Kriminalhauptmeisterin Annett Paap und Polizeihauptkommissar Wolfgang Friedrich dienstags in der Zeit von Uhr eine Sprechstunde an. Telefonisch sind die Regionalbereichsbeamten unter der Telefonnummer erreichbar. tz Wahl der Heidekönigin vorerst abgesagt - weiter Suche nach Bewerberinnen Die Wahl der Heidekönigin am 18. Juni 2016 in Loitsche ist vorerst abgesagt. Das teilt der Vorstand des Tourismusverbandes Colbitz-Letzlinger Heide mit. Bislang hat sich keine Bewerberin gemeldet, um für das Amt als Heidekönigin zu kandidieren, heißt es. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff ist stellvertretender Vorsitzender des Tourismusverbandes Colbitz-Letzlinger Heide. Er ist optimistisch und hofft, dass es im zweiten Anlauf geeignete Bewerberinnen geben wird. Die Bewerbungsfrist für das Amt der Heidekönigin hat der Tourismusverband verlängert bis zum 8. Juli dieses Jahres. Bewerberinnen können sich telefonisch beim Tourismusverband Colbitz-Letzlinger Heide unter der Nummer /85240 melden oder eine an t.schmette@elbe-heide.de schicken. Wenn sich bis zum 8. Juli Bewerberinnen finden, wird ein neuer Termin für die Wahl der Heidekönigin festgesetzt. Der Tourismusverband Colbitz-Letzlinger Heide wirbt indes weiterhin für das Heideköniginnenamt. Die Heidekönigin repräsentiert die Region Colbitz-Letzlinger Heide zum Beispiel auf Messen wie der Internationalen Tourismusmesse ITB und der Grünen Woche in Berlin. Aber vor allem sind es die kleineren Stadt- und Gemeindefeste, zu denen die Heidekönigin eingeladen wird und die ihr eine gewisse regionale Popularität verschaffen, sagt der Vorsitzende des Tourismusverbandes, Thomas Schmette. tz Feuerwehr Ebendorf feiert den 90. Vom 22. bis 24. Juli dieses Jahres wird der 90. Geburtstag der Ebendorfer Feuerwehr gefeiert. Höhepunkt ist am Sonnabend, 23. Juli, der große Festumzug ab 11 Uhr. IMPRESSUM HERAUSGEBER AMTSBLATT Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße Barleben Tel Fax Verantwortlich im Sinne des Presserechts Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff REDAKTION Thomas Zaschke (tz), Peter Skubowius () DRUCK Druckerei Fricke Magdeburg, Auflage: 4600

6 Mitteilungen der Verwaltung Zum 7. Mal Lesesommer XXL Gute Nachrichten für alle lesehungrigen Schüler. Mit Beginn der Sommerferien startet wieder der Lesesommer XXL. Die Bibliothek Barleben ruft alle Kinder im Alter von Jahren dazu auf, noch bis 10. August mindestens zwei Bücher aus der Bibliothek auszuwählen, zu lesen und zu bewerten. Jedes gelesene Buch wird mit einer Bewertungskarte durch den Leser beurteilt. Teilnahmevoraussetzung ist ein gültiger Bibliotheksausweis. Zum Abschluss der Leseaktion erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, das vom Bürgermeister unterschrieben ist und der Schule vorgelegt werden kann. Die Schule kann die erfolgreiche Teilnahme am Lesesommer XXL als besondere Leseleistung berücksichtigen und diese freiwillig positiv benoten. In diesem Jahr findet die Aktion bereits zum 7. Mal statt. Bibliothek Barleben, Ernst-Thälmann- Straße 3, Telefon: Öffnungszeiten: Montag/Freitag 10 15, Dienstag/Donnerstag Uhr. GOTTESDIENSTE KIRCHSPIEL , 10:00 Uhr Haus Hoheneck , 16:00 Uhr GD Meitzendorf , 09:30 Uhr GD Barleben , 11:00 Uhr GD Ebendorf , 11:00 Uhr Ebendorf Lektoren-Gottesdienst in der Urlaubszeit für alle Gemeinden , 09:50 Uhr Meitzendorf: Andacht und Geläut zum Gedenken des verheerenden Brandes , 10:00 Uhr Gemeinsamer Pfarrbereichs-Gottesdienst Meitzendorf GLÜCKWUNSCH DEN JUBILAREN IM MONAT JULI Ortschaft Ebendorf Günter Hoppe zum 82. Karl-Heinz Leppke zum 71. Dieter Lübke zum 75. Hermine Denecke zum 86. Annedore Punde zum 70. Hanna Rudolph zum 78. Wolfgang Niemann zum 76. Gerda Pechbrett zum 79. Günter Mann zum 76. Ilse Schöntaube zum 85. Erika Stoffl zum 79. Erna Friedrich zum 81. Günter Herbst zum 86. Karin Baudisch zum 76. Margit Weingart zum 73. Rosel Wischeropp zum 77. Michael Madjera zum 73. Gieselar Marscheider zum 83. Gustav Heite zum 84. Hartmut Theissen zum 72. Karl Frohmüller zum 83. Dr. Rudolf Pilz zum 77. Gerda Mädlow zum 76. Ulrich Punde zum 75. Ortschaft Barleben Karin Ebeling zum 74. Klaus-Jürgen Ebeling zum 73. Egon Harter zum 79. Ingeborg Schmengler zum 70. Ursula Fuhr zum 94. Elfriede Richter zum 85. Christa Schwarz zum 79. Ralf Dommning zum 74. Lothar Furkert zum 71. Lieselotte Liermann zum 95. Elisabeth Zander zum 90. Klaus Richter zum 75. Bernd Grams zum 72. Helga Janicki zum 73. Gitta Potrafke zum 76. Hildegard Adler zum 86. Anni Kasprzak zum 95. Adeltraut Wiedenbeck zum 71. Edda Ziese zum 75. Gerda Drüsedau zum 87. Helga Giebelmann zum 78. Jürgen Krenzler zum 71. Joachim Kunze zum 71. Bernhard Meiling zum 70. Christel Schulz zum 74. Bernd Enke zum 77. Gottfried Hadwich zum 80. Waltraud Gorka zum 79. Dora Leicht zum 91. Günter Reising zum 79. Rita Hess zum 85. Gitta Hoffmann zum 81. Wolfgang Meyer zum 77. Helga Wehner zum 80. Gisela Hermes zum 90. Sigrid Trippler zum 80. Anneliese Himmelreich zum 77. Manfred Hörauf zum 72. Margarete Kitter zum 92. Hannelore Kretzschmar zum 78. Ilse Reich zum 81. Reginald Richter zum 85. Renate Benitz zum 81. Hanna Bornschein zum 78. Werner Schmidt zum 99. Karin Todzi zum 73. Margarete Bauherr zum 79. Helmut Deckert zum 72. Monika Eichbaum zum 76. Lieselotte Beyer zum 90. Lisa Blume zum 87. Doris Piechowiak zum 77. Rosemarie Täger zum 80. Hans-Peter Krüger zum 77. Peter Ruthkowsky zum 75. Annemarie Kelterer zum 80. Erich Lentge zum 71. Ursula Drähne zum 90. Christa Harmel zum 81. Franz Netwall zum 79. Margitta Wähling zum 71. Erika Buchheister zum 79. Heidemarie Hundt zum 74. Herbert Klowersa zum 83. Anneliese Kropf zum 75. Bärbel Schumacher zum 75. Renate Struy zum 83. Otto Vorhauer zum 76. Helmut Liebau zum 77. Irene Nagel zum 77. Frank Schumacher zum 76. Helma Fahrland zum 73. Wolfgang Hohoff zum 80. Edda Holz zum 74. Ilse Richter zum 88. Christa Conneus zum 86. Peter Liebau zum 72. Elfriede Lutz zum 81. Manfred Oelze zum 79. Henning Rehahn zum 74. Dr. Christa Schumacher zum 71. Giesela Hubbe zum 86. Gerd Kindlein zum 95. Horst Grund zum 77. Christa Radkiewicz zum 81. Elfriede Schröder zum 82. Robert Teßmann zum 85. Rolf Conneus zum 88. Inge Lerchner zum 74. Margot Meiling zum 71. Anneliese Schneider zum 71. Brigitte Armborst zum 80. Siegfried Katzur zum 78. Christa Langbein zum 83. Johann Serak zum 75. Brigitte Wöhlert zum 80. Ortschaft Meitzendorf Heinz Wille zum 77. Günter Baettge zum 77. Erika Flassig zum 73. Klaus-Dieter Gelis zum 75. Ernst Hadrich zum 71. Claus-Jürgen Wieblitz zum 72. Liesa Derra zum 82. Charlotte Küchenhoff zum 79. Helmut Bielak zum 78. Gerlinde Klatt zum 73. Artur Stoczack zum 74. Erich Möhring zum 76. Dieter Klocke zum 74. Margit Hinz zum 74.

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