Jahresbericht Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte. Amt für Gesundheit Äulestrasse Vaduz 1/16

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1 1/16 A M T FÜ R G ES U N D H E IT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Jahresbericht 2016 Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte Amt für Gesundheit Äulestrasse Vaduz

2 2/16 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Durchführung des Prämienverbilligungssystems 4 2. Versicherte 4 3. Anspruch System der Prämienverbilligung Beispiele 6 1. Beispiel (Erwerbstätige Person) 6 2. Beispiel (Rentner) 7 4. Informations- und Antragsverfahren 7 5. Verarbeitung der Anträge Durchführungsart Verteilung auf Gemeinden 9 6. Statistische Angaben Wirkungsbereich der Prämienverbilligung Verteilung nach Geschlecht Verteilung nach Zivilstand und Geschlecht Verteilung nach Subventionssatz und Geschlecht Verteilung nach Altersgruppen und Geschlecht Verteilung nach Einkommenskategorie, Zivilstand und Geschlecht Schlussbemerkung 15

3 3/16 Tabellenverzeichnis 01 Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen nach Geschlecht und Altersgruppe ab Grenzbeträge für die Berechtigung: Massgebende Einkommen ab Anzahl BezügerInnen nach Zivilstand und Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen nach Einkommen und Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht und Gemeinden Ausgerichtete Leistungen ab Ausbezahlte Subventionen nach Zivilstand und Geschlecht ab Maximale, ausbezahlte Subventionen ab Ausbezahlte Subventionen nach Geschlecht ab Ausbezahlte Subventionen nach Altersgruppe und Geschlecht ab Ausgerichtete Leistungen nach Gemeinden 2016

4 4/16 1. Einführung 1.1 Durchführung des Prämienverbilligungssystems Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Gesundheit die Durchführung der Prämienverbilligung zu. Das System der Prämienverbilligung wird seit dem Jahr 2000 in Liechtenstein durchgeführt. Es schafft ein sozialpolitisches Korrektiv zur einkommensunabhängigen Pro-Kopf Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. 2. Versicherte Anzahl Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per : Erwachsene Kinder* Total * Versicherte bis zum vollendeten 16. Altersjahr

5 5/16 3. Anspruch 3.1. System der Prämienverbilligung Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle in Liechtenstein für die obligatorische Krankenpflege versicherten Personen, deren steuerpflichtiger Erwerb sowie 5 % des Reinvermögens die Erwerbsgrenzen (Brutto) von CHF (für alleinstehende Personen) bzw. CHF (für Ehepaare/Lebenspartner) nicht überschreiten. Seit dem Jahr 2014 gibt es auf AHV- und IV-Renten keinen Freibetrag von 70 % mehr (KVG-Revision 2012). Die Auszahlung der beruflichen Personalvorsorge wird ohne Freibetrag zum steuerpflichtigen Erwerb (Ziff. 15 der Steuererklärung) gerechnet. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Vorjahres, für welches die Person eine Prämienverbilligung beantragt hat (Bsp.: Bei der Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2016 war die rechtskräftige Steuerveranlagung für das Jahr 2015 massgebend). Die Beiträge der Prämienverbilligung (Subventionssätze) richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Im Jahr 2016 betrug diese monatlich CHF 348 ohne Unfalldeckung (für Erwerbstätige) bzw. CHF 365 mit Unfalldeckung (für Nichterwerbstätige). Der Subventionssatz beträgt 60 % für alleinstehende/alleinerziehende Personen mit einem Erwerb bis CHF oder für Ehepaare/Lebenspartner bis zu einem Erwerb bis CHF und 40 % für alleinstehende/alleinerziehende Personen mit einem Erwerb zwischen CHF bis CHF oder für Ehepaare/Lebenspartner mit einem Erwerb zwischen CHF bis CHF Es wird lediglich jener Prämienanteil subventioniert, der vom Versicherten persönlich bezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass von der Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei Erwerbstätigen oder arbeitslos gemeldeten Personen der Arbeitgeberbeitrag oder der Krankenkassenbeitrag der Arbeitslosenkasse (CHF /CHF 86.75) in Abzug gebracht wird. Anträge auf Prämienverbilligung waren bis zum 31. Oktober 2016 mit einer Kopie der Versicherungspolice der Krankenkasse beim Amt für Gesundheit oder bei der Wohngemeinde einzubringen.

6 6/ Beispiele Das Berechnungssystem wird anhand von zwei Beispielen dargestellt: 1. Familie mit zwei Erwachsenen (davon eine erwerbstätige Person) und zwei Kindern unter 16 Jahren: a) Massgebende Jahresprämie Erwachsene - nichterwerbstätige Person (12 x CHF ) CHF erwerbstätige Person (12 x CHF ) CHF (CHF abzgl. Arbeitgeberbeitrag CHF ) Kinder CHF 0 Massgebende Jahresprämie CHF b) Massgebende finanzielle Verhältnisse Reinerwerb (Ziff.15)* CHF 50' CHF 50' Reinvermögen (Ziff. 6)* CHF 30' davon 5 % CHF 1' CHF 1' Massgebender Steuerwert CHF 51' Prämienverbilligung 40 % von CHF CHF % von CHF CHF Rückerstattung CHF * gestützt auf die rechtskräftige Steuerveranlagung

7 7/16 2. Ein Ehepaar im ordentlichen Rentenalter: a) Massgebende Jahresprämie Erwachsene (12 x CHF ) CHF (12 x CHF ) CHF Massgebende Jahresprämie CHF b) Massgebende finanzielle Verhältnisse Reinerwerb (Ziff. 15)* CHF 32' CHF 32' Reinvermögen (Ziff. 6)* CHF davon 5 % CHF CHF Massgebender Steuerwert CHF 34' Prämienverbilligung 60 % von CHF CHF % von CHF CHF Rückerstattung CHF *gestützt auf die rechtskräftige Steuerveranlagung 4. Information und Antragsverfahren Das Amt für Gesundheit hat im Juni 2016 in den Medien umfassend über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren auf Gewährung einer Prämienverbilligung informiert. Darüber hinaus kann die Möglichkeit auf Erhalt eines staatlichen Beitrages an die Prämie nach einer langjährigen Durchführungszeit als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, sodass die Versicherten aufgrund der individuellen Information und anhand des Merkblattes entscheiden konnten, ob sie bis Ende Oktober einen Antrag einreichen wollten. Das Anmeldeverfahren ist sehr einfach ausgestaltet: Der Versicherte muss den Antrag lediglich auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (erhältlich dort und bei den Gemeindeverwaltungen sowie als Download unter: Onlineschalter) bis zum 31. Oktober des Antragsjahres beim Amt für Gesundheit oder bei der Gemeindeverwaltung seiner Wohngemeinde einreichen. Die erforderlichen Erwerbsbescheinigungen mit dem massgebenden Erwerb der Antragsteller werden nach Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten des Vorjahres von den Gemeindesteuerkassen dem Amt für Gesundheit zugeschickt. Das Antragsformular sowie das Merkblatt werden jährlich angepasst und optimiert.

8 8/16 5. Verarbeitung der Anträge 5.1 Durchführungsart Im Jahr 2016 gingen insgesamt Anträge (Vorjahr 3 605, +2.6 %) von Versicherten beim Amt für Gesundheit ein. Alle Personen, die einen Antrag eingereicht hatten, erhielten eine Verfügung, die über den Antrag entschied. Art der Durchführung Anzahl % Zusagen Ablehnungen wegen: über den Erwerbsgrenzen Kinder unter 16 Jahren zu späte Einreichung des Antrags Total Total Insgesamt konnten Anträge (77.0 %) positiv entschieden werden (+5.2% gegenüber Vorjahr). Negative Entscheide mussten 851 (23.0 %) erlassen werden (-5.1 % gegenüber Vorjahr), wobei in 99.2 % der Fälle (844) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. Von den 844 Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen betrafen 126 Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, bei denen das Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung gingen vier Beschwerden gegen eine ablehnende Verfügung des Amtes für Gesundheit bei der Regierung ein. Alle Beschwerden wurden von der Regierung abgewiesen.

9 9/ Verteilung auf Gemeinden Die Zahl der gutgeheissenen Anträge und ausgerichteten Beträge verteilten sich wie folgt auf die Gemeinden: Gemeinde Anzahl % Betrag in CHF % Vaduz Triesen Balzers Triesenberg Schaan Planken Oberland Eschen Mauren Gamprin Ruggell Schellenberg Unterland Ausland* Unbekannt** Total * im Ausland tätige/wohnhafte Personen ** nach unbekannt verzogene Personen

10 10/16 6. Statistische Angaben 6.1 Wirkungsbereich der Prämienverbilligung 11.8 % der erwachsenen Bevölkerung haben einen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt. Davon haben 77.0 %, das entspricht 9.1 % der erwachsenen Bevölkerung bzw Versicherte, tatsächlich Beiträge erhalten. Die Auszahlung erfolgte in der Regel an den Antragsteller bzw. dessen Ehegatten oder Eltern von Kindern über 16 Jahre, an das Amt für Soziale Dienste sowie an die Krankenkassen. Nachfolgend finden sich einige statistische Angaben über die Empfänger von Beiträgen und die durchschnittlich ausbezahlten Prämienverbilligungen. 6.2 Verteilung nach Geschlecht: Geschlecht Anzahl % Betrag in CHF % Ø in CHF Männlich Weiblich Total Empfänger der Prämienverbilligung 2016 waren etwa zu 2/5 Männer und gut zu 3/5 Frauen.

11 11/ Verteilung nach Zivilstand und Geschlecht: Zivilstand Anzahl % Betrag in CHF % Ø in CHF Alleinstehend/Alleinerziehend Männlich Weiblich Zwischentotal Verheiratet/Lebenspartner Männlich ' Weiblich Zwischentotal ' Total Bei Ehepaaren/Lebenspartnern richtet sich der Anspruch auf Prämienverbilligung nach dem Erwerb beider Ehegatten/Lebenspartner. Die Verteilung nach Zivilstand zeigt, dass die Prämienverbilligung gerade für alleinstehende/alleinerziehende Personen (insbesondere für Frauen) eine wirkungsvolle finanzielle Unterstützung darstellt.

12 12/ Verteilung nach Subventionssatz und Geschlecht: Prozent Anzahl % Betrag in CHF % Ø in CHF 40 % Männlich Weiblich ' Zwischentotal ' % Männlich Weiblich Zwischentotal Total Der Subventionssatz von 60 % kommt bei alleinstehenden/alleinerziehenden Personen mit einem Erwerb bis CHF und bei Ehepaaren/Lebenspartnern mit einem Erwerb bis CHF zur Anwendung. Der reduzierte Subventionssatz von 40 % wird bei Alleinstehenden/Alleinerziehenden mit einem Erwerb zwischen CHF bis CHF und bei Ehepaaren/Lebenspartnern mit einem Erwerb zwischen CHF bis CHF 57'000 angewendet.

13 13/ Verteilung nach Altersgruppen und Geschlecht: Alter Anzahl % Betrag in CHF % in CHF Männlich Weiblich ' Zwischentotal Männlich ' Weiblich ' Zwischentotal über 65 Männlich Weiblich Zwischentotal Total Für Jugendliche zwischen 17 und 20 Jahren beträgt die Prämie maximal die Hälfte derjenigen der erwachsenen Versicherten. Gleichzeitig erhalten sie bei Erwerbstätigkeit einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von CHF Insgesamt macht die Alterskategorie rund 12.0 % der Bezüger aus; betragsmässig entfallen nur 9.9 % der ausbezahlten Beträge auf diese Alterskategorie, da die Prämie der Jugendlichen bis 20 Jahre lediglich der Hälfte derjenigen der erwachsenen Versicherten entspricht. Die Altersgruppe macht einen Anteil von 54.6 % der gesamten Bezüger aus. Von diesen Personen sind 53 % Frauen und 47 % Männer betroffen. Betragsmässig entfallen 55.7 % der gesamten ausgerichteten Beträge auf diese Alterskategorie. In dieser Altersgruppe befindet sich der grösste Teil der erwerbstätigen Versicherten, wobei der Arbeitgeberbeitrag von CHF im Monat angerechnet bzw. berücksichtigt wird. Auf die über 65-jährigen Bezüger, welche einen Anteil von 33.4 % der Bezüger ausmachen, entfallen 34.4 % der ausgerichteten Subventionsbeträge. Von diesen 952 Personen sind rund 31 % Männer und 69 % Frauen betroffen. Bei Rentnern wird eine höhere Krankenpflegeprämie subventioniert (inkl. Unfalldeckung, kein Arbeitgeberbeitrag).

14 14/ Verteilung nach Einkommenskategorie, Zivilstand und Geschlecht: Kategorie Anzahl % Betrag in CHF % Ø in CHF Alleinstehende/Alleinerziehende, Einkommen bis CHF 30'000, Subvention 60% Männlich Weiblich Zwischentotal Alleinstehende/Alleinerziehende, Einkommen CHF 30'001 bis 45'000, Subvention 40% Männlich ' Weiblich ' Zwischentotal Verheiratete/Lebenspartner, Einkommen bis CHF 42'000, Subvention 60% Männlich Weiblich Zwischentotal Verheiratete/Lebenspartner, Einkommen CHF bis 57'000, Subvention 40% Männlich Weiblich Zwischentotal Total ' Die Verteilung nach Einkommenskategorie zeigt, dass (45.8 %) Bezüger Alleinstehende/Alleinerziehende bis zu einem anrechenbaren Einkommen von CHF 30'000 sind, auf welche gut die Hälfte der gesamten ausgerichteten Beiträge entfallen. Davon sind 53 % Frauen und 47 % Männer. Die Anzahl der Alleinstehenden/Alleinerziehenden mit einem Einkommen zwischen CHF 30'001 und CHF 45'000 von allen Bezugsberechtigten beträgt 898 (31.5 %), wovon gut 72 % Frauen sind.

15 15/16 Die Verheirateten/Lebenspartner mit einem Einkommen bis CHF 42'000 machen einen Anteil von 11.6 % aller Bezüger aus, diejenigen mit einem Einkommen zwischen CHF und CHF 57'000 einen solchen von 11.1 %. In der Prämienverbilligung sind im Jahr 2014 aufgrund einer Gesetzesrevision (vom Landtag 2012 beschlossen, in Kraft seit ) folgende Änderungen in Kraft getreten: Auf AHV/IV Renten gibt es keinen Freibetrag von 70 % mehr. Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen, sind den Ehegatten gleichgestellt. Im Jahr 2016 wurde die Erwerbsgrenze des massgebenden Erwerbs bei Ehepaaren / Lebenspartnern von CHF auf CHF erhöht. Weitere statistische Daten finden sich im Anhang Tabellen Prämienverbilligung in der OKP Schlussbemerkungen Die für das Jahr 2016 tatsächlich ausgerichteten Beiträge des Landes für die Prämienverbilligung betrugen CHF , dies sind 12.8 % mehr als im Vorjahr (CHF ). Da einzelne Prämienverbilligungen erst im Folgejahr ausbezahlt werden können, differieren die in diesem Bericht abgebildeten Werte leicht von jenen in der Landesrechnung. Der Betrag von CHF an Prämienverbilligung im Jahr 2016 wurde an insgesamt Bezüger und Bezügerinnen ausgerichtet (Vorjahr 2 708; +5.2%). Relativ zur erwachsenen Wohnbevölkerung lässt sich hieraus für 2016 eine Bezüger-Quote von 9.1 % (nur zur weiblichen Bevölkerung 10.4 % und 7.8 % nur zur männlichen Bevölkerung) berechnen. Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 2016 im Durchschnitt pro Bezüger CHF (CHF /Monat) an Subventionen nach KVG ausgerichtet wurden. Dies ist eine im Vergleich zum Vorjahr um CHF höhere durchschnittliche Prämienverbilligung. Die höhere Subvention wird durch die Erhöhung der Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erklärt. Der durchschnittliche Subventionsbetrag kann ins Verhältnis mit dem gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen Prämiensoll pro versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von CHF (mit Unfall) bzw. CHF (ohne Unfall) pro Jahr oder von CHF 365 (mit Unfall) bzw. CHF 348 (ohne Unfall) pro Monat gesetzt werden und lässt dann folgende Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2016 eine Prämienverbilligung erhalten, dann wurde die-

16 16/16 ser Person im Durchschnitt knapp 50 % ihrer Monatsprämie an die obligatorische Krankenpflegeversicherung subventioniert. Generell ist anzumerken, dass die Statistiken nicht abschliessend sind. Nach gültiger Rechtslage können grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres noch Anträge auf Prämienverbilligung für das Jahr 2016 eingereicht werden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein vergangenes Jahr besteht nur in Ausnahmefällen und ist beim Amt für Gesundheit separat zu beantragen (entschuldbarer Grund bspw. längerer Spitalaufenthalt). Das Amt für Gesundheit dankt allen, die zur Durchführung der Prämienverbilligung 2016 beigetragen haben, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindesteuerkassen und der Krankenkassen. Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an: AMT FÜR GESUNDHEIT Aeulestr. 51 Postfach Vaduz Telefon: 00423/ Telefax: 00423/ Internet: jasmin.tescari@llv.li Vaduz, im Mai 2017

17 Tabellen Prämienverbilligung in der OKP Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen nach Geschlecht und Altersgruppe ab Grenzbeträge für die Berechtigung: Massgebende Einkommen ab Anzahl BezügerInnen nach Zivilstand und Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen nach Einkommen und Geschlecht ab Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht und Gemeinden Ausgerichtete Leistungen ab Ausbezahlte Subventionen nach Zivilstand und Geschlecht ab Maximale, ausbezahlte Subventionen ab Ausbezahlte Subventionen nach Geschlecht ab Ausbezahlte Subventionen nach Altersgruppe und Geschlecht ab Ausgerichtete Leistungen nach Gemeinden Ausbezahlte Subventionen nach Altersgruppe und Geschlecht ab 2014

18 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 01 Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht ab 2000 Jahr BezügerInnen 1 BezügerInnenquoten 2 männliche weibliche Total Verände- männliche weibliche Total Personen Personen Personen rung Personen Personen Personen gegenüber Vorjahr '810 2' % 6.8% 10.4% '545 2' % 2.9% 5.7% 8.6% '752 2' % 3.4% 6.3% 9.7% '010 1'790 2' % 3.6% 6.4% 10.0% '211 2'181 3' % 4.3% 7.8% 12.1% '416 2'400 3' % 5.1% 8.6% 13.7% '482 2'489 3' % 5.2% 8.7% 13.9% '446 2'420 3' % 5.0% 8.4% 13.4% '572 2'559 4' % 5.5% 8.9% 14.4% '640 2'622 4' % 5.6% 9.0% 14.6% '767 2'705 4' % 6.0% 9.2% 15.2% '673 2'615 4' % 5.7% 8.8% 14.5% '689 2'633 4' % 5.6% 8.8% 14.4% '573 2'482 4' % 5.2% 8.1% 13.3% '069 1'639 2' % 3.5% 5.3% 8.8% '083 1'625 2' % 3.5% 5.2% 8.7% '191 1'657 2' % 3.8% 5.3% 9.1% Datenstand:

19 1 Anzahl Personen, an welche im Berichtsjahr eine Prämienverbilligung nach KVG ausbezahlt wurde. 2 Anzahl Personen in % der mittleren, erwachsenen Wohnbevölkerung des entsprechenden Berichtsjahres. Bis zum Jahre 2002 wurde die erwachsene Bevölkerung ab Vollendung des 15. Lebensjahres berechnet. Ab dem Jahr 2003 zählen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zur erwachsenen Bevölkerung. 3 Die Prämienverbilligung wurde im Jahre 2000 unterjährig auf den 1. April eingeführt. Personen, die im Hausarztsystem versichert waren und deren Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Obergrenze lagen, hatten Anspruch auf Prämienverbilligung. Ab dem 1. Januar 2004 ist das Hausarztsystem weggefallen. Anspruch auf Prämienverbilligung haben somit alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb die festgesetzte Erwerbsgrenze nicht überschreitet.

20 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 02 Anzahl BezügerInnen nach Geschlecht und Altersgruppe ab 2000 Jahr Altersgruppe männlich weiblich Total Anteil am männlich und Gesamttotal weiblich % ' % über ' % Total 980 1'810 2' % % % über ' % Total 802 1'545 2' % % ' % über ' % Total 937 1'752 2' % % ' % über ' % Total 1'010 1'790 2' % % ' % über '083 1' % Total 1'211 2'182 3' % % '039 1' % über '185 1' % Total 1'416 2'400 3' % % '120 1' % über '180 1' % Total 1'482 2'489 3' % % '059 1' % über '213 1' % Total 1'446 2'420 3' % %

21 '131 1' % über '278 1' % Total '559 4' % % '141 1' % über '307 2' % Total '622 4' % % '225 2' % über '292 1' % Total 1'767 2'705 4' % % '145 1' % über '295 1' % Total 1'673 2'615 4' % % '149 1' % über '318 1' % Total 1'689 2'633 4' % % '034 1' % über '301 1' % Total 1'573 2'482 4' % % ' % über ' % Total 1'069 1'639 2' % % ' % über ' % Total 1'083 1'625 2' % % ' % über % Total 1'191 1'657 2' %

22 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 03 Grenzbeträge für die Berechtigung: Massgebende Einkommen ab 2000 Jahr Obergrenze des massgebenden Einkommens in CHF 1 alleinstehend/alleinerziehend verheiratet/lebensgemeinschaft 2 60% 40% 60% 40% 2000 bis 0-30' ' bis 0-42' ' bis ' ' Datenstand: Das Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerpflichtigen Erwerb (Brutto) sowie 5 % des Reinvermögens (Ziff. 6 und 15 (ohne Sollertrag) der Steuererklärung). Bei Ehepaaren erhöhen sich die Erwerbsgrenzen um 20 %. Die Auszahlung der beruflichen Personalvorsorge wird ohne Freibetrag zum steuerpflichtigen Erwerb (Ziff. 15 der Steuererklärung) gerechnet. 2 Aufgrund einer Gesetzesrevision auf sind folgende Änderungen in Kraft getreten: Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen, sind den Ehegatten gleichgestellt (d.h. für die Berechnung wird der Erwerb von beiden Partnern herangezogen). Auf AHV/IV Renten gibt es keinen Freibetrag von 70% mehr. 3 Im Jahr 2016 wurde die Erwerbsgrenze des massgebenden Erwerbs bei Ehepaaren/Lebenspartnern von CHF 54'000 auf CHF 57'000 erhöht.

23 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 04 Anzahl BezügerInnen nach Zivilstand und Geschlecht ab 2000 Jahr Total Bezüger alleinstehende/alleinerziehende Bezüger verheiratete Bezüger männlich weiblich Total Anteil an männlich weiblich Total Anteil an Total Total Bezüger Bezüger ' '268 1' % ' % ' '051 1' % ' % ' '171 1' % ' % ' '169 1' % ' % ' '481 1' % ' % ' '644 2' % ' % ' '696 2' % ' % ' '679 2' % ' % ' '777 2' % ' % ' '843 2' % ' % ' '858 2' % ' % ' '833 2' % ' % ' '881 2' % ' % ' '786 2' % ' % ' '355 2' % % ' '351 2' % % ' '333 2' % % Datenstand:

24 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 05 Anzahl BezügerInnen nach Einkommen, Zivilstand und Geschlecht ab 2000 Jahr Alleinstehende/ Alleinerziehende bis CHF 30'000 Alleinstehende/ Alleinerziehende CHF 30'001 bis 45'000 Verheiratete bis CHF 42'000 Verheiratete CHF 42'001 bis 57'000 Total Bezüger- Innen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '848 Datenstand:

25 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 06 Anzahl BezügerInnen und BezügerInnenquoten nach Geschlecht und Gemeinden 2016 Gemeinde BezügerInnen Veränderung gegenüber Vorjahr BezügerInnenquoten männliche weibliche Total Anzahl in % männliche weibliche Total Personen Personen Personen Personen Personen Personen Vaduz % 6.5% 10.6% 17.1% Triesen % 6.0% 7.7% 13.7% Balzers % 3.9% 5.5% 9.4% Triesenberg % 2.6% 3.8% 6.4% Schaan % 6.6% 9.6% 16.3% Planken % 0.3% 0.2% 0.5% Oberland 739 1'069 1' % 25.9% 37.5% 63.5% Eschen % 5.2% 7.1% 12.3% Mauren % 4.7% 5.8% 10.5% Gamprin/ % 1.6% 2.5% 4.0% Bendern Ruggell % 1.7% 2.1% 3.8% Schellenberg % 0.8% 2.6% 2.6% Unterland % 14.1% 19.1% 33.3% Ausland % 1.0% 0.9% 1.9% Unbekannt % 0.8% 0.6% 1.4% Total 1'191 1'657 2' % 39.9% 60.1% 100.0% Datenstand

26 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 07 Ausgerichtete Leistungen ab 2000 Jahr Total Total ausbezahlte Veränderung Total Leistungen Veränderung Bezüger Subventionen gegenüber pro Bezüger gegenüber in CHF Vorjahr Ø in CHF Vorjahr '790 1'768' '347 2'238' % % '689 2'730' % 1' % '800 3'003' % 1' % '393 4'160' % 1' % '816 4'676' % 1' % '971 4'738' % 1' % '866 4'823' % 1' % '131 5'421' % 1' % '262 5'770' % 1' % '472 5'924' % 1' % '288 6'304' % 1' % '322 6'585' % 1' % '055 6'730' % 1' % '708 4'415' % 1' % '708 5'026' % 1' % '848 5'668' % 1' % Datenstand

27 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 08 Ausbezahlte Subventionen nach Zivilstand und Geschlecht ab 2000 Jahr alleinstehende/alleinerziehende Bezüger verheiratete Bezüger Betrag Betrag Ø Betrag Betrag Betrag Ø Betrag männlich weiblich pro Bezüger männlich weiblich pro Bezüger ' ' ' ' ' ' ' ' ' '197' ' ' ' ' ' '291' ' ' ' ' ' '848' ' ' ' ' ' '073' ' ' ' ' ' '098' ' ' ' ' ' '140' ' ' ' ' ' '393' ' '066' '053' ' '019' '568' ' '093' '088' ' '063' '583' ' '135' '142' ' '147' '783' ' '190' '182' ' '269' '948' ' '177' '189' ' '364' '024' ' '162' '179' ' '275' '227' ' ' ' ' '516' '517' ' ' ' ' '755' '645' ' ' ' ' Datenstand:

28 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 09 Maximale, ausbezahlte Subventionen ab 2000 Jahr Ausbezahlte Subventionen nach KVG 1 in CHF mit Unfall ohne Unfall 60% 40% 60% 40% ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Effektiv maximale im Berichtsjahr an die BezügerInnen ausbezahlte Prämienverbilligung nach KVG.

29 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 10 Ausbezahlte Subventionen nach Geschlecht ab 2000 Jahr Männliche Ø Betrag Weibliche Ø Betrag Personen Personen ' '158' ' '489' ' ' '792' ' '043' ' '960' ' '435' ' '724' ' '664' ' '011' ' '690' ' '048' ' '726' ' '097' ' '974' ' '447' ' '112' ' '657' ' '198' ' '725' ' '338' ' '966' ' '446' ' '138' ' '526' ' '203' ' '726' ' '688' ' '021' ' '005' ' '379' ' '288' ' Datenstand:

30 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 11 Ø Ausbezahlte Subventionen nach Altersgruppe und Geschlecht ab 2000 Jahr Altersgruppe Ø Betrag Ø Betrag Ø Betrag männliche weibliche pro Personen Personen Bezüger in CHF in CHF in CHF und mehr und mehr 1' ' ' und mehr 1' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' '605.65

31 ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' ' ' ' und mehr 1' ' ' ' ' ' ' ' ' und mehr 2' ' ' ' ' ' ' ' ' und mehr 2' ' ' Datenstand:

32 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 12 Ausgerichtete Leistungen nach Gemeinden 2016 Gemeinde Total ausgerichtete Anteil am Total Leistungen nach KVG 1 Veränderung gegenüber Vorjahr in CHF in CHF in % Vaduz 989' % 115' % Triesen 794' % 133' % Balzers 529' % 44' % Triesenberg 358' % 21' % Schaan 924' % 73' % Planken 27' % 6' % Oberland 3'624' % 395' % Eschen 724' % 91' % Mauren 593' % 39' % Gamprin/Bendern 230' % 45' % Ruggell 216' % 30' % Schellenberg 140' % 12' % Unterland 1'906' % 219' % Ausland* 77' % 14' % Unbekannt** 59' % 12' % Total 5'668' % 642' % Stand per Effektiv im Berichtsjahr an die BezügerInnen ausbezahlte Prämienverbilligung nach KVG

33 Prämienverbilligung in der OKP Tabelle 13 Ausbezahlte Subventionen nach Altersgruppe und Geschlecht ab 2014 Jahr Altersgruppe Betrag Betrag Betrag männliche weibliche total Personen Personen Bezüger in CHF in CHF in CHF ' ' ' '025' '277' '302' und mehr 494' '228' '723' ' ' ' '222' '398' '620' und mehr 576' '381' '957' ' ' ' '471' '680' '151' und mehr 622' '327' '949' Datenstand:

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