Planzeichenkatalog. für die Regionalplanung

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1 lanzeichenkatalog für die Regionalplanung Herausgegeben von der obersten Landesplanungsbehörde Stand: 10. uli 2006 Vorwort Der lanzeichenkatalog für die Regionalplanung ist eine Fortschreibung der 1973 erstmals herausgegebenen Loseblattsammlung. Die vorliegenden lanzeichen sind die aus den Kartenzeichen der topographischen und thematischen Karten weiterentwickelten Signaturen und Symbole für ausgewählte Darstellungsthemen der Regionalplanung. Sie dienen vor allem der einheitlichen und widerspruchsfreien Darstellung gleicher Regionalplanziele in den verschiedenen lanungsregionen. Allgemeine Hinweise: 1. Grundlage für die Verbindlichkeit des lanzeichenkataloges sind die Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 10.uli 2006). 2. Für weitere Vorgaben zum Inhalt, zur Kartengrundlage und zu den Maßstabsbereichen wird auf die o. g. Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan hingewiesen. 3. Fortschreibung: Werden noch nicht im lanzeichenkatalog existierende lanzeichen für regionalplanerische Ziele oder bestehende utzungen erforderlich, sind diese bei der obersten Landesplanungsstelle mit einem lanzeichenvorschlag zu beantragen. Der lanzeichenvorschlag soll sinngemäß aus den vorhandenen lanzeichen abgeleitet werden. Die lanzeichen werden abgestimmt und der lanzeichenkatalog wird entsprechend fortgeschrieben. Werden lanzeichen nicht mehr benötigt, ist dies ebenfalls mitzuteilen. Ansprechpartner für die Fortschreibung des lanzeichenkatalogs StMWIVT, Referat läne und rogramme, Hr. Rainer Veit;

2 Seite 2 4. Erstellt und verwaltet werden die Regionalplankarten in der Regel mit dem Rauminformationssystem (RIS). Die vorliegenden lanzeichen können dort abgerufen werden. Regionalplankarten im Rauminformationssystem ersetzen nicht die Originalfassung des Regionalplans, die allein verbindlich ist. Für die Erarbeitung der Regionalplankarten, insbesondere der Raumstrukturkarte mit anderen Systemen sind die vorliegenden lanzeichen st genau nachzubilden. Die exakten Maße und Farben können bei der iederbayern / Sachgebiet Raumordnung, Landes und Regionalplanung erfragt werden. Erläuterungen zum Aufbau des lanzeichenkatalogs: Der lanzeichenkatalog ist folgendermaßen aufgebaut: 1. Spalte r: laufende eindeutige ummer des lanzeichens, nicht identisch mit der Systemnummer 2. Spalte Signaturencode im Rauminformationssystem 3. Spalte Signatur In Form und Dimension verbindlich dargestelltes Symbol des lanzeichens (geringfügige Farbabweichungen sind technisch bedingt) 4. Spalte Bezeichnung verbindliche Benennung des lanzeichens 5. Spalte Definition / Erläuterung Verweis auf die Definition bzw. ergänzende Erläuterungen. 6. Spalte Änderungen/ Kennzeichnung von Änderungen: eu hinzugekommene, geplante oder aufgelassene lanzeichen sowie textliche Änderungen werden mit Angabe der ahreszahl angemerkt. Für alle lanzeichen, die bereits in rechtskräftigen Regionalplänen verwendet werden, aber nicht mehr den aktuellen Gesetzesvorgaben entsprechen, gilt eine Übergangsfrist. Die Regionalpläne müssen innerhalb von drei ahren ab InKraft Treten der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LE) an neue Vorgaben des LE angepasst werden (Art. 34 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 17 Abs. 2 BayLplG). In dieser Übergangsphase sind die alten lanzeichen für regionalplanerische Ziele noch gültig (Bestandschutz), aber bei Fortschreibungen nicht mehr zu verwenden. Diese lanzeichen sind entsprechend gekennzeichnet. 7. Spalte Verfügbarkeit Verfügbarkeit im Rauminformationssystem RIS: = lanzeichen steht zur Erfassung und Darstellung zur Verfügung = lanzeichen ist beantragt und abgestimmt und wird bei der Aktualisierung des RIS zur Verfügung gestellt werden. V = lanzeichen ist beantragt, aber noch nicht abgestimmt = lanzeichen wird nicht zur Verfügung gestellt, da die entsprechenden Regionalplaninhalte nicht oder nicht mehr verwaltet werden. lanzeichenkatalog_2006_einleitung

3 Seite 3 lanzeichen zur Darstellung der Raumstruktur (Karte 1) r. Ziele der Raumordnung Zeichnerisch verbindliche Darstellungen A1 Entwicklungsachse von Regionaler Bedeutung LE 2006 mehr Keine euausweisung Zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele A2 A3 A4 Kleinzentrum Bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum Unterzentrum A II (Z) A II (G) neue Signatur 2005 A II (Z) A5 Bevorzugt zu entwickelndes Unterzentrum A II (G) A6 Siedlungsschwerpunkt neue Signatur 2005 A II (Z) A7 Verbindungslinie zur Kennzeichnung zentraler Doppel oder Mehrfachorte achrichtliche Wiedergabe staatlicher lanungsziele A8 A9 Verdichtungsraum Stadt und Umlandbereiche in Verdichtungsräumen A I 1.3 Strukturkarte A I 1.3 Strukturkarte A10 Äußere Verdichtungszone A I 1.3 Strukturkarte A11 Ländlicher Raum A I 1.3 Strukturkarte A12 A13 A14 A Allgemeiner ländlicher Raum Stadt und Umlandbereiche im ländlichen Raum Ländlicher Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume Ländlicher Teilraum dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll A I 1.3 Strukturkarte A I 1.3 Strukturkarte A I 4.3 Strukturkarte A I 4.4 Strukturkarte A16 Alpengebiet A I 4.5 Strukturkarte A16 Entwicklungsachse Bezeichnungsänderung A II 3 Strukturkarte 2006

4 Seite 4 r. A20 Grenze der Region A I Anhang 1 A21 Oberzentrum A II Strukturkarte A22 Mögliches Oberzentrum A II Strukturkarte A23 Mittelzentrum A II Strukturkarte A24 Mögliches Mittelzentrum (Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) A II Strukturkarte A23 Bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort A II Strukturkarte

5 Seite 5 lanzeichen zur Darstellung von Siedlung und Versorgung (Karte 2) sowie von Landschaft und Erholung (Karte 3) r. Ziele der Raumordnung Zeichnerisch verbindliche Darstellungen B1 R11R Vorranggebiet für atur und Landschaft (mit r.) LE 2006 mehr Keine euausweisung B2 R11BL Landschaftliches Vorbehaltsgebiet (mit r.) B I Farbänderung 2005 (Z) B3 R11RT Vorranggebiet für Textänderung 2005 Wasserversorgung B I (Z) (mit r.) T B4 R11BT Vorbehaltsgebiet für Textänderung 2005 Wasserversorgung B I (Z) (mit r.) T B5 R11RH Vorranggebiet für Textänderung 2005 Hochwasserschutz B I (Z) (mit r.) H B6 R11BH Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz LE 2006 mehr (mit r.) Keine euausweisung H B7 R11RB Vorranggebiet für Bodenschätze ( mit B II (Z) KS Bodenschatzkürzel und r.) B8 R11BB Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze ( mit B II (Z) KS Bodenschatzkürzel und r.) B110 R11AB Ausschlussgebiet für die eu 2005 Gewinnung von Bodenschätzen B9 R14LSK Vorbehaltsgebiet für Sonderkulturen/ Saatzucht LE 2006 mehr (mit r.) Keine euausweisung B11 R14LBW Gebiet, das zu Bannwald erklärt LE 2006 mehr werden soll (mit r.) Keine euausweisung Farbänderung 2005 Textänderung 2005

6 Seite 6 r. B12 RTRW Vorranggebiet für Windkraftanlagen (mit r.) B V (G) Textänderung 2005 B13 RTBW Vorbehaltsgebiet für Windkraftanlagen (mit r.) B V (G) Textänderung 2005 B111 RTAW Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen Bedarf an der Regierung von Schwaben eu 2005 B14 R16SBS Vorbehaltsgebiet für allgemeine Siedlungsentwicklung (mit r.) LE 2006 mehr Keine euausweisung B R16SBW Vorbehaltsgebiet für Wohnsiedlungstätigkeit (mit r.) LE 2006 mehr Keine euausweisung B16 R16SBG Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit (mit r.) LE 2006 mehr Keine euausweisung B17 R16SLA Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung Zone A B V (Z) B18 B19 B20 R16SLB R16SLC R16SLI Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung Zone B Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung Zone C Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung Innere Teilzone Ci B V (Z) B V (Z) B V (Z) B21 R16SSE Siedlungsentwicklung in diese Richtung LE 2006 mehr Keine euausweisung B22 R16SKS Keine Siedlungsentwicklung LE 2006 mehr Keine euausweisung

7 Seite 7 r. Zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele atürliche Lebensgrundlagen B30 B31 B32 B33 R21RG R21TR R21TK R21S B34 R21SK B35 R21LS B36 R21 B37 R21AT B38 R21FL B39 B40 B41 B42 R21BT B43 R21RL am am L Regionaler Grünzug (mit r.) Trenngrün (mit r.) Trenngrün (mit r.) Vorgeschlagenes Schutzgebiet: aturschutzgebiet (mit r.) Vorgeschlagenes Schutzgebiet: aturschutzgebiet kleinergleich 5 ha (mit r.) Vorgeschlagenes Schutzgebiet: Landschaftsschutzgebiet (mit r.) Vorgeschlagenes Schutzgebiet: aturpark (mit amensschriftzug) Vorgeschlagenes Schutzgebiet: ationalpark (mit amensschriftzug) Landschaftspflegerische Maßnahme: Flurdurchgrünung Landschaftspflegerische Maßnahme: atürliche Vegetationsentwicklung Landschaftspflegerische Maßnahme: Offenhaltung von Flächen, aus Landnutzung ausgeschiedene bzw ausscheidende Flächen Landschaftspflegerische Maßnahme: Erhaltung der bisherigen utzung Landschaftspflegerische Maßnahme: flege von überregional bedeutsamen Biotopen Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Landwirtschaft B VI 1.4 Begründung zu B VI 1.5 Begründung zu B VI 1.5 bei latzmangel LE 2006 mehr Keine euausweisung LE 2006 mehr Keine euausweisung LE 2006 mehr Keine euausweisung LE 2006 mehr Keine euausweisung LE 2006 mehr Keine euausweisung otwendig für Festlegung der Folgefunktion V V

8 Seite 8 r. B44 R21RF F Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Forstwirtschaft B45 R21RB B Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Biotopentwicklung B46 R21RE E Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Sport, Freizeit und Erholung B47 R21RW W Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Wasserwirtschaft B48 R21RS S Sanierung von Landschaftsschäden: Rekultivierung für Siedlungstätigkeit B50 R21KF Von Erstaufforstung freizuhaltendes Gebiet B51 R21E Besondere flegeund Entwicklungsmaßnahmen des aturschutzes und der Landschaftspflege B52 R21BA Biotopverbundachse Wasserwirtschaft B60 R21FW Fernwasserleitung B61 R21ST Standorte für Wasserspeicher und sonstige Rückhalteeinrichtungen gemäß LE 2006 B I Textänderung geplant B62 R21SD Staudamm Technische Infrastruktur B63 R25THB Schienenfernverkehrsstrecke B64 R25T Schienennahverkehrsstrecke B112 Eisenbahnstrecke Ausbau B113 SBahnstrecke Ausbau B114 SBahnstrecke eubau

9 Seite 9 r. B65 R25TEB Bahn Bahnanlage B66 R25TEH Bahnhof / Haltepunkt B67 Haltepunkt des schienengebundenen ersonennahverkehrs (SV) für eine stärkere Siedlungsentwicklung geeignet B68 Haltepunkt des schienengebundenen ersonennahverkehrs (SV) für eine stärkere längerfristige Siedlungsentwicklung geeignet B69 R25TES S SBahnHalt B70 R25TU U9 UBahnStrecke B71 R25TUH U UBahnHalt B72 B73 B74 B75 Haltepunkt (UBahn) gemäß Mittelfristprogramm Regional bedeutsame Straße, zweispurig Aus oder eubau Regional bedeutsame Straße, einspurig Aus oder eubau Höhenfreie Anschlussstelle B77 R25TAB A92 Autobahn B78 B79 R25TAK R25TBE B Autobahnanschlussstelle / knoten Bundesstraße B80 B81 R25TBE R25TST St2136 Bundesstraßenanschlussstelle / knoten Staatsstraße B82 B83 R25TSK R25TKS LA52 Staatsstraßenanschlussstelle / knoten Kreisstraße B84 R25TKK Kreisstraßenanschlussstelle / knoten

10 Seite 10 r. B85 R25TFF Fluggelände: Fläche B86 R25TFH Fluggelände: Flughafen B87 R25TFV Fluggelände: Verkehrslandeplatz B88 R25TWS Wasserstraße B89 R25THA Hafen B90 R25TH arallelhafen (Lände) B91 R25TSL Schleuse B92 R25TEE 100 Kraftwerk Beschriftungsbedarf bei der Schriftzusatz geplant B93 R25TUS 110 Umspannwerk / Schaltwerk Beschriftungsbedarf bei der Schriftzusatz geplant B94 R25TFT 110 kv Freileitung Beschriftungsbedarf bei der Schriftzusatz geplant B95 R25TKL 110 kv Kabelleitung Beschriftungsbedarf bei der Schriftzusatz geplant B96 R25TER Erdölraffinerie B97 R25TGT Großtankanlage B98 R25TL ipeline Beschriftungsbedarf bei der Schriftzusatz geplant B99 R25TGL Gasleitung Siedlungsentwicklung B100 R26SFB Fläche für besonders raumbedeutsame lanungen LE 2006 mehr Keine euausweisung B101 R26SES E E Erholungsschwerpunkt (mit r.) LE 2006 mehr Keine euausweisung B102 Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen

11 Seite 11 r. achrichtliche Wiedergabe staatlicher lanungsziele Raumstruktur B105 R30RRG Regionsgrenze B106 R30RRT Teilgebiete einer Region (Verbindungssignatur) Ordnung der Verkehrserschließung im Alpengebiet B107 R35TAA Erholungslandschaft gemäß LE 2006 Alpen: Zone A B V (Z) Anhang 5 B108 R35TAB Erholungslandschaft gemäß LE 2006 Alpen: Zone B B V (Z) Anhang 5 B109 R35TAC Erholungslandschaft gemäß LE 2006 Alpen: Zone C B V (Z) Anhang 5 Technische Infrastruktur B116 B117 Trassenkorridor für Schnellbahnverbindungen Unterirdischer Trassenkorridor gemäß LE 2006 B V (Z) gemäß LE 2006 für Schnellbahn B V (Z) verbindungen B118 Haltestelle für gemäß LE 2006 für Schnellbahnverbindungen B V (Z) 2006 B119 Vorranggebiet gemäß LE 2006 Flughafen München B V (Z)

12 Seite 12 r. Darstellung der Veränderung von Zielen der Raumordnung während der Fortschreibungsverfahren V1 R29VFW Flächendarstellung soll entfallen V2 R29VFZ Flächendarstellung soll hinzukommen V3 R29VBR Vorbehaltsgebiet soll Vorranggebiet werden V4 R29VRB Vorranggebiet soll Vorbehaltsgebiet werden V5 R29VLW Liniendarstellung soll entfallen V6 R29VLZ Liniendarstellung soll hinzukommen V7 R29VW unktdarstellung soll entfallen V8 R29VZ unktdarstellung soll hinzukommen V9 R29VTK Räumlicher Geltungsbereich bei Tekturkarten

13 Seite 13 r. Bestehende utzungen und Festsetzungen Regionalplanerisch relevante, fachrechtlich hinreichend gesicherte Flächen des aturschutzes und der Landschaftspflege gemäß den Erfordernissen des Landschaftsrahmenplans C1 C2 C3 C4 C5 C6 C7 C10 R50L R50LLS aturschutzgebiet / ationalpark Landschaftsschutzgebiet / Schutzzone im aturpark Alle Flächen gemäß neue Signatur 2005 BayatSchG, die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind Alle Flächen gemäß neue Signatur 2005 BayatSchG, die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind Bei Fortschreibungen aturschutzgebiet ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Bei Fortschreibungen ationalpark ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Bei Fortschreibungen Landschaftsschutzgebiet ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Bei Fortschreibungen aturpark ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Schutzzone im Bei Fortschreibungen aturpark ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Bei Fortschreibungen Alpenpark ab 2006 nicht mehr zu 2006 verwenden Regionalplanerisch relevante, fachrechtlich hinreichend gesicherte Flächen der Wasserwirtschaft C11 C12 C14 R50WWG R50WHG R50WUG Festgesetztes Wasserschutzgebiet Festgesetztes Heilquellenschutzgebiet Festgesetztes Überschwemmungsgebiet Alle Flächen gemäß neue Signatur 2005 BayWG, die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind Alle Flächen gemäß neue Signatur 2005 BayWG, die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind Alle Flächen gemäß neue Signatur 2005 BayWG, die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind

14 Seite 14 r. Ausgewählte regionalplanerisch relevante, fachrechtlich hinreichend gesicherte Flächen soweit für die Darstellung der Gesamtkonzeption erforderlich C16 R50BB Bebauungsplan mit Festsetzungen von Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen mit Regelung der Folgefunktion Ausgewählte Flächen, die im Zusammenhang mit regionalplanerischen Aussagen stehen. ur soweit für die Gesamtkonzeption notwendig. neue Signatur 2005 C17 R50VB Bebauungsplan mit Festsetzungen von Flächen für Windkraftanlagen Ausgewählte Flächen, die im Zusammenhang mit regionalplanerischen Aussagen stehen. ur soweit für die Gesamtkonzeption notwendig. neue Signatur 2005 Siedlungsfläche C18 C19 G1 G2 G3 Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche Gewerbliche Baufläche Darstellung der Bebauung durch die Grundkarte Darstellung der Bebauung durch die Grundkarte Grenzen Regierungsbezirksgrenze Landkreisgrenze Gemeindegrenze Darstellung der Grenzen durch die Grundkarte Darstellung der Grenzen durch die Grundkarte Darstellung der Grenzen durch die Grundkarte

15 Seite r. lanzeichen für Zielkarten in anderen Maßstäben (Detailkarten, Sonderkarten, Begründungskarten) Diese lanzeichen können in Grafikprogrammen durch die Regierungen selbst gestaltet werden. Bei Bedarf können sie auch zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich verwendete lanzeichen sollen dem StMWIVT zur Vervollständigung des lanzeichenkatalogs gemeldet werden. Gefährdung von Uferbereichen durch Erholungsnutzung S1 S2 S3 Uferzone für Erholungseinrichtungen im Rahmen der ökologischen Belastbarkeit geeignet gemäß LE 2006 B III Z Uferzone bereits erschlossen, jedoch für weitere Erholungseinrichtungen nicht geeignet gemäß LE 2006 B III Z Uferzone bereits erschlossen, für Erholungseinrichtungen in Rahmen der ökologischen Belastbarkeit nach Erstellen eines utzungskonzeptes geeignet gemäß LE 2006 B III Z S4 Uferschutzzone, aus ökologischen Gründen für Erholungseinrichtungen nicht geeignet gemäß LE 2006 B III Z Feilnmoos S5 S6 S7 S8 S9 Rekultivierung für Bedarf im Regionalplan B Biotopentwicklung Landschaftssee e Rekultivierung für Sport, Freizeit, Baden intensive Erholung Abgrenzung des Rekultivierungsgebietes Lärmschutz Sport, Freizeit, Erholung, Wassersport intensive Erholung Ingolstadt Achtung! inhaltlich nicht konform mit den Symbolen b Rekultivierung für "Sanierung von Landschaftsschäden: Rekulti Biotopentwicklung Landschaftssee vierung für Biotopentwicklung" und extensive Erholung Rekultivierung für "Sanierung von Land E schaftsschäden: Rekultivierung für Sport, Freizeit und Erholung" S11 Gebiet für das eine Abweichung von den utzungskriterien gem. Ziel B V erlaubt ist (mit lfd. r.) gemäß LE 2006 Begründung zu B V 6.4.1

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