Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
|
|
- Christoph Ferdinand Morgenstern
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Hotel Hochkalter BEGRÜNDUNG Auftraggeber: Bearbeiter: Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Hohmann, Landschaftsarchitekt
2 GEMEINDE RAMSAU B. BERCHTESGADEN, 19. FNP-ÄNDERUNG, BEGRÜNDUNG GLIEDERUNG Seite 1 ANLASS UND INHALT DER 19. FNP-ÄNDERUNG 1 2 VORGABEN DER RAUMORDNUNG 1 3 LAGE, GELTUNGSBEREICH, ORTSPLANUNG 2 4 NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN 3 5 VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG 4 6 UMWELTBERICHT 4 7 IMMISSIONSSCHUTZ 4
3 GEMEINDE RAMSAU B. BERCHTESGADEN, 19. FNP-ÄNDERUNG, BEGRÜNDUNG 1. ANLASS UND INHALT DER 19. FNP-ÄNDERUNG Die Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes Hotel Hochkalter beschlossen, um die geplante Weiterentwicklung und Erweiterung des vorhandenen Wellnesshotel Hochkalter planungsrechtlich abzusichern. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ramsau (1980) stellt am Standort des Hotels ein Dorfgebiet mit umliegenden Grünflächen dar. Diese Art der baulichen Nutzung entspricht nicht dem geplanten Hotelprojekt mit überregionaler bzw. internationaler Bedeutung, da keine Mischung von Gewerbe und Wohnen geplant ist, sondern ein Hotel mit hotelbezogenen Nutzungen wie Wellness, Gastronomie, usw. Nachdem der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Die Darstellung ist in ein sonstiges Sondergebiet Hotel gem. 11 BauNVO zu ändern. Das Hotel Hochkalter besteht schon seit vielen Jahren an diesem Standort und war in früheren Jahren einer der touristischen Leitbetriebe der Gemeinde. Der weitere Betrieb in der jetzigen Form ist u. a. aufgrund von Brandschutzauflagen nicht möglich. Um auch zukünftig einen konkurrenzfähigen Betrieb zu stellen, der wieder zum Leitbetrieb werden kann, sind Erweiterungen und Modernisierungen auf dem Grundstück erforderlich. Die Verfestigung und Weiterentwicklung des Hotelstandortes innerhalb des Geltungsbereiches ist Ziel der Gemeinde. Der Standort hat dabei eine wichtige Funktion im Bereich der Ortseinfahrt und stellt eine Verbesserung des touristischen Angebotes in der Gemeinde dar. Die Erweiterung des touristischen Angebotes ist ein wichtiges Standbein der Gemeinde nicht zuletzt auch wegen des 2015 verliehenen DAV-Prädikats Bergsteigerdorf. Durch die bauliche Entwicklung auf dem vorhandenen Standort kann ein Hotelneubau an anderer Stelle vermieden werden und gleichzeitig ein möglicher Verfall des Hotels oder Belegung mit einer weniger hochwertigen Nutzung ausgeschlossen werden. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird in diesem Bereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgegriffen, in der ebenfalls die Verfestigung des Standortes durch Darstellung eines Sondergebietes vorgesehen hat. Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde das beauftragt. Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee Landschafts- und Ortsplanung 2. VORGABEN DER RAUMORDNUNG Landesentwicklungsprogramm Bayern: Die Gemeinde Ramsau liegt in einem ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung gestärkt werden soll. Das Landesentwicklungsprogramm nennt u. a. folgende Ziele und Grundsätze:
4 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden, 19. FNP-Änderung - Begründung Seite 2 Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft durch Anbindung neuer Siedlungseinheiten an bestehenden Siedlungsstrukturen Nutzung vorhandener Baulandreserven (Innenentwicklung) Wahrung des charakteristischen Ortsbildes Schonende Einbindung neuer Siedlungsbereiche in die Landschaft Verhinderung unstrukturierter bandartiger Siedlungsentwicklung Die Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden gehört zum Alpengebiet. Die Entwicklungsgrundsätze und Ziele des Alpengebietes werden durch die Planung nicht berührt. Die Erholungsfunktion des Ortes mit seinem Landschaftsraum wird durch die Hotelweiterentwicklung gestärkt. Die Gemeinde zählt zu den Tourismusgemeinden im Berchtesgadener Land, der gefördert und gestärkt werden soll. Regionalplanung: Die Gemeinde Ramsau ist raumordnerisch der Region Südostoberbayern zugeordnet. Laut Regionalplan Südostoberbayern sollen für diesen Planungsbereich folgende Ziele verfolgt werden: Die Region Südostoberbayern ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig zu entwickeln, so dass sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt. Die landschaftliche Schönheit und Vielfalt soll erhalten und die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden. Das reiche Kulturerbe soll bewahrt und das Heimatbewusstsein erhalten werden. Die Einwohnerentwicklung soll sich in einem eng gezogenen organischen Rahmen vollziehen. Dies bedeutet auch, dass den einheimischen Handwerksbetrieben sowie deren Arbeitnehmern vorrangig entsprechende Entwicklung eingeräumt werden soll. Die Entstehung von überwiegend eigen genutzten Freizeitwohngelegenheiten soll verhindert werden. Die Siedlungsentwicklung soll sich organisch vollziehen und sich auf die Hauptsiedlungsbereiche und die Bereiche an Haltepunkten des (schienengebundenen) öffentlichen Personennahverkehrs konzentrieren. Das bestehende Angebot an Tourismus- und Erholungsmöglichkeiten soll gesichert und maßvoll erweitert werden.
5 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden, 19. FNP-Änderung - Begründung Seite 3 3. LAGE, GELTUNGSBEREICH, ORTSPLANUNG Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich im Bereich der östlichen Ortseinfahrt der Ramsau. Im Norden liegt die Bundesstraße B 305 (Alpenstraße), im Süden die Staatsstraße St 2099 (Im Tal), im Osten das Rathaus der Gemeinde mit Tourist-Info und im Westen vorhandene Wohngebäude bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung beinhaltet die Fl. Nrn. 884 (T), 884/1, 887/4 (T), 888, 889, 708/5(T) Gemeinde / Gemarkung Ramsau b. Berchtesgaden. Der Geltungsbereich wird durch folgende FNP-Darstellungen (FNP-Neuaufstellung) begrenzt: Norden: Verkehrsfläche B 305 Osten: Gemeinbedarfsfläche (Rathaus) Süden: Verkehrsfläche St 2099, Mischgebiete, Grünfläche Westen: Allgemeines Wohngebiet, Grünfläche Der Geltungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von 0,55 ha. Lage der FNP-Änderung (Blauer Kreis) (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung) Ortsplanung Das geplante Hotelvorhaben muss sich in den Ortszusammenhang einfügen. Aufgrund des bereits vorhandenen Baubestandes kann dies in Aussicht gestellt werden. Durch Festsetzungen im Bebauungsplan ist dies sicherzustellen. Der Belang ist in der Begründung abzuhandeln. 4. NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN Die naturräumlichen Belange spielen bei der Planung eine Rolle. Auf eine detaillierte Darstellung wird jedoch an dieser Stelle verzichtet, da im Umweltbericht Kapitel 2, die Bewertung des Bestandes und der naturräumlichen Grundlagen mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft dargestellt sind.
6 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden, 19. FNP-Änderung - Begründung Seite 4 5. VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG Der Geltungsbereich ist durch das bestehende Hotel sowie die vorhandenen Verkehrsflächen bereits weitgehend versiegelt. Im Norden des Geltungsbereiches zur Bundesstraße B 305 besteht noch ein Grünstreifen, der hauptsächlich mit Fichten bestanden ist und nur untergeordnete Bedeutung für Natur und Landschaft besitzt. Dieser Grünstreifen geht durch die Hotelerweiterung verloren (Tiefgarage). Durch eine intensive Dachbegrünung ist eine Gehölzpflanzung oberhalb der Tiefgarage möglich. Verbunden mit dem hohen Anteil an extensiver Dachbegrünung, die geplant ist und im Bebauungsplan festgesetzt wird, wird davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. 6. UMWELTBERICHT Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung wird aufgrund des Parallelverfahrens von Bebauungsplan und FNP-Änderung gemeinsam erstellt. Er ist damit sowohl Teil des Bebauungsplanes als auch dieser Flächennutzungsplanänderung. 7. IMMISSIONSSCHUTZ Der Geltungsbereich und das Bestandsgebäude liegen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der B 305 und der St Ein Abrücken von den Lärmquellen ist aufgrund des Bestandes nicht möglich. Aktive Schallschutzmaßnahmen werden im direkten Ortseinfahrtsbereich ortsplanerisch ausgeschlossen. Aus diesem Grund müssen im Bebauungsplan Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. Diese sind gutachterlich zu ermitteln. Der Anfahrtsverkehr wird sich nicht wesentlich erhöhen, da die Zimmerzahl in etwas gleich bleibt. Zur Beschränkung der Betriebsgeräusche sind im Bebauungsplan Emissionskontingente festzusetzen. Übersee, den Ramsau, den... Dipl. Ing. (FH) Bernhard Hohmann Landschaftsarchitekt Herbert Gschoßmann Erster Bürgermeister
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
MehrBegründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.
F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der
MehrBebauungsplan Biogasanlage Bückau
Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
MehrDezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013
DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung
Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67
MehrMelben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
Mehr"Gesunde" Siedlungen
"Gesunde" Siedlungen Rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Eigentümer- und Nutzungsstrukturen Referent: Rechtsanwalt Henning J. Bahr, LL.M. AnwälteHaus, Osnabrück 28.05.2011 - Haus der Insel -
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrBegründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015
Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:
MehrN i e d e r s c h r i f t. A h o l m i n g
N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Gemeinderates A h o l m i n g am 10. Februar 2010 im Sitzungssaal des Rathauses Aholming Vorsitzender: 1. Bürgermeister Betzinger Schriftführer: VOAR Gamsreiter
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt
OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und
MehrStadt Dinklage. Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
Stadt Dinklage Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (Tierhaltungsbetriebe ohne Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB) 10. Arbeitskreis 9.Sept. 2014 Dipl.
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrKlima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern
Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Bayerischer Windenergieerlass + LfU Bayerischer Windenergieerlass
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
MehrSondergebiet Freiflächen- Photovoltaikanlage Lohma
1 BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaikanlage Lohma BEGRÜNDUNG nach 2a BauGB Stand: 12.07.2011 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Städtebauliche Planung 1.1 Planungsrechtliche
MehrSitzungsprotokolle öffentliche GR-Sitzung vom 09.04.2014
Sitzungsprotokolle öffentliche GR-Sitzung vom 09.04.2014 Gegenstand SV Nr. 1410401 Bauvoranfrage Anton Helminger, Alpenstraße 75, 83486 Ramsau b. 14036 B gaden - Abriss und Ersatzbau des südlichen Gebäudeteils
MehrGemeinde Schlangen 14. Änderung FNP Konzentrationszonendarstellung für Windenergie
Gemeinde Schlangen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Darstellung Konzentrationszonen für Windenergie Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt 08.12.2015 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrAMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012
AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 27 Sonderdruck Jahrgang 38 15. September 2012 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrUMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB
Inhaltsverzeichnis TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. Anlass und Ziele der Planung 2. Lage 3. Begründung zur Standortwahl 4. Planänderung und Erläuterung 5. Baurechtliche Verhältnisse TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS.
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrBeteiligung oder Berücksichtigung - inwieweit können Menschen mit Behinderungen Stadtplanung beeinflussen? Inhaltsverzeichnis
Dipl.-Ing. Birgit Brink Stadtplanerin, seit 6 Jahren selbst von Behinderung betroffen. Ich habe festgestellt, dass zwar insbesondere Stadtplaner vom demographischen Wandel sprechen, d.h. es ist ihnen bewußt,
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
Mehr- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
MehrWindkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth
Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen
Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN
MehrFortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken
Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der
MehrFlächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: 25.03.2013, frühzeitige Beteiligung
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
Mehr1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009
Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke
MehrStadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d
Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.
MehrSitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende
MehrSchalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich
Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches
MehrNutzen einer GDI und Praxisbeispiele. 2. Regionale Arbeitsgruppensitzung GDI - Hochtaunuskreis - Amt für Bodenmanagement Limburg
Amt für Bodenmanagement Limburg Nutzen einer GDI und Praxisbeispiele 2. Regionale Arbeitsgruppensitzung GDI - Hochtaunuskreis - Geoinformationssystem (GIS) - Definition Was ist ein GIS? Software zum -erfassen
MehrBegründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe
Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1
MehrAmtliche Bekanntmachung
~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
MehrINKRAFTTRETEN DER BAUGB-NOVELLE 2013: KLAPPE, DIE ZWEITE
RECHTSANWÄLTE Newsletter INKRAFTTRETEN DER BAUGB-NOVELLE 2013: KLAPPE, DIE ZWEITE 1. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DES BAUGESETZBUCHES 1.1 Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme Ganz nach dem Motto Der Name
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf
Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel
MehrWindkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung
Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz
MehrSTFNP Windkraft Haar
1. Verfahrensstand: STFNP Windkraft Haar Gemeinderatssitzung am 03.02.2015 Tischvorlage - Sachstandsbericht Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
MehrEntwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen
Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund
MehrAmtsblatt gegründet 1746
Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther
MehrSatzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS)
Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS) Vom 22.06.2010 (amtlich bekannt gemacht am 25.06.2010) geändert durch Änderungssatzung vom 18.07.2012 (amtlich bekannt gemacht
MehrProjekte aus der Region Nord. aurelis. Wir entwickeln Potenziale.
Projekte aus der Region Nord aurelis. Wir entwickeln Potenziale. aurelis. Wir entwickeln Potenziale. aurelis verfügt deutschlandweit über ein vielfältiges Portfolio citynaher Flächen, der überwiegende
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
MehrGenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;
MehrW 7: Flächenpotentiale im Flughafenumland. (Dr. Debling, Christine Seitz, Klaus Poppe)
W 7: Flächenpotentiale im Flughafenumland (Dr. Debling, Christine Seitz, Klaus Poppe) Abschlusspapier der Arbeiten zu W 7 gemäß Vorschlag des Arbeitskreises Ökonomie vom 29.09.1999 und dem Einverständnis
MehrStrandbad / Seeviertel Rangsdorf
Vorschlag und Eckpunkte für ein Entwicklungskonzept Strandbad / Seeviertel Rangsdorf SPD-Ortsverein und SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Rangsdorf Stand 01/2015 Fragen des Bürgermeisters aus der
MehrLBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister
LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung
MehrStadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden
Stadt Bismark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Verfahrensstand vom 15.03.2012 Die vorliegende Dokumentation unterliegt
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
MehrVerbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb
MehrBeschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014
Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014 Beschlussnummer: 09/115-2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung
MehrAmtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,
MehrKundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!
Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen kleiner 7,69 kwp nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
MehrGemeinde Ruppichteroth. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen. Begründung. - Entwurf -
Gemeinde Ruppichteroth Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen - Entwurf - Stand: 12.05.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel der Planung... 3 2 Verfahren... 3 3 Vorhaben- und
Mehr»Stadtquartier Süd«,Neu-Isenburg Bürgerinformation Rahmenplan, Montag 26.05.2014. Herzlich Willkommen zur heutigen Bürgerinformation! 26.05.
»Stadtquartier Süd«,Neu-Isenburg Bürgerinformation Rahmenplan, Montag Herzlich Willkommen zur heutigen Bürgerinformation! 1 Plangebiet Stadtquartier Süd, Neu-Isenburg Carl-Ulrich-Straße Schleussnerstraße
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand
Mehr16. Überblick über die Zulassungstatbestände
16. Überblick über die Zulassungstatbestände 1. Vorhaben: - bauliche Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz (= Objekt) [ s. Folie Nr. 17] - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung (= dynamische Veränderung)
MehrLöffler Weber Architekten. Hubertusstraße 4, 80639 München, T: 089-178093-06/-07, F: 089-17809308, www.loefflerweber.de
Hubertusstraße 4, 80639 München, T: 089-178093-06/-07, F: 089-17809308, www.loefflerweber.de Das vom Verlagsgründer Carl Hanser Anfang der 60er Jahre erbaute Wohn- und Bürogebäude im Münchner Herzogpark
MehrGemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg
Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle
MehrMit Bauleitplanung Leitplanken setzen
Kommunaler Klimaschutz zusammen mit den Bürgern Mit Bauleitplanung Leitplanken setzen Fachtagung am 23. September 2015 in Heidelberg Rechtsanwalt Sebastian Lange Viele Kanzleien sind größer als wir, nur
Mehrwww.lauchhammer.de ...überraschend vielseitig ...GUT ZU ERREICHEN www.lauchhammer.de
...GUT ZU ERREICHEN ...VON NORD NACH SÜD...VON OST NACH WEST Grünewalde Lauchhammer-Nord Lauchhammer-West Lauchhammer-Mitte Lauchhammer-Süd Lauchhammer-Ost Kostebrau Richtung Berlin A 13 Richtung Dresden
MehrKlein Offenseth-Sparrieshoop. Ortsentwicklungskonzept
Klein Offenseth-Sparrieshoop Ortsentwicklungskonzept Ergebnisse Analyse Wohneinheitenbedarf bis 2030 Entwicklungsperspektiven Klein Offenseth-Sparrieshoop 1 Herausforderungen Demographie Globalisierung
MehrEin Bild sagt mehr als 1000 Worte Qualitätssicherung von Freianlagen und Grünflächen anhand von Bildern?
Gliederung Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte Qualitätssicherung von Freianlagen und Grünflächen anhand von Bildern? Dipl. Ing. (FH) Hans Gageler GRIS CONSULT Gageler BilderReise Kurze Erläuterung der Entstehung
MehrFlächennutzungsplanänderung 03106 Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals. Große Kreisstadt Dachau. - Entwurf - Stand: 02.06.
Große Kreisstadt Dachau Flächennutzungsplanänderung 03106 Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals - Entwurf - Stand: 02.06.2010 Verfasser: Stadt Dachau / Abt. Stadtplanung und Hochbau Dipl.-Ing.
Mehrtechnisch gut ausgestattete Büro-/Praxisräumlichkeiten (Total ca. 200 m2)
Zu verkaufen in Wohn- und Geschäftshaus technisch gut ausgestattete Büro-/Praxisräumlichkeiten (Total ca. 200 m2) Liegenschaft Gemeinde Wohn- und Geschäftshaus Parallelstrasse 32 3714 Frutigen Objekt STOWE-Einheit
MehrInformationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013
Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M. Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl Gliederung I. Rechtlicher Rahmen II. III. Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen
MehrWMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte
Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrBerichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 705/2011 Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Datum 09.09.2011 Uwe Wulfrath / Tim von Winning, Telefon: 204-2621 Gesch. Z.: 7/wi Berichtsvorlage zur Behandlung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrMetropolregionen in Deutschland
Kapitel 2 Vorbemerkung 2005 wurde von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) die Zahl der Metropolregionen von sieben auf elf erhöht. Bei Metropolregionen handelt es sich um Verdichtungsräume, die
MehrGemeinde Aying. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Bürgerinformationsabend 12.
Gemeinde Aying Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Bürgerinformationsabend 12. November 2015 Projektablauf 1. Projektauftakt Fachliche Information 2. Grundlagenermittlung
MehrBeschreibende Darstellung
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.
MehrGemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)
Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.
Mehr