Impressum. Redaktion Jeanette Schröter, M.A. stud. iur. Tobias Schild stud. iur. Frederik Behre Prof. Dr. Hermann Butzer

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5 Impressum Herausgeber und V.i.S.d.P. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover Königsworther Platz Hannover dekan@jura.uni-hannover.de Redaktion Jeanette Schröter, M.A. stud. iur. Tobias Schild stud. iur. Frederik Behre Prof. Dr. Hermann Butzer HIS LSF-Schnittstelle und Technik stud. inf. Wadim Ortlieb Druck gutenberg beuys feindruckerei GmbH Hans-Böckler-Str Hannover/Langenhagen Erscheinungstermin April 2013 Auflage 1500

6 Vorwort Liebe Studierende, am Beginn des Sommersemesters 2013 begrüße ich Sie herzlich. Ich hoffe, dass Sie die zu Ende gehende vorlesungsfreie Zeit nicht nur zur Bewältigung der mit dem Studium verbundenen Anforderungen wie Hausarbeiten, Studienarbeiten oder praktische Studienzeiten, sondern auch ein wenig für die Erholung nutzen konnten. Das vor uns liegende Semester wird weiterhin von einer großen Zahl neuer Studierender geprägt sein. Die Juristische Fakultät hat jetzt nacheinander 418 Studienanfängerinnen und Studienanfängern (Wintersemester 2012/2013) und 415 Studienanfängerinnen und Studienanfänger immatrikuliert. Nach den Wirtschaftswissenschaften und vor dem Maschinenbau haben wir im letzten Wintersemester universitätsweit die höchste Zahl an Neueinschreibungen in einen Studiengang gehabt. Durch nun zwei weit überdurchschnittlich starke Jahrgänge hintereinander wird der Conti-Campus voll bleiben. Ich wäre Ihnen dankbar dafür, wenn Sie für manche Erschwerung des Studiums hinsichtlich voller Hörsäle sowie einer überfüllten Bibliothek und Contine weiterhin Verständnis zeigen würden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät werden sich weiterhin nach Kräften bemühen, Ihnen gute Studienverhältnisse zu schaffen. Wie immer werden Sie auch im Sommersemester mit umfangreichen vorlesungsbegleitenden Materialien versorgt werden; ergänzt wird dieses Angebot durch ein umfangreiches Tutorienprogramm für die Erstsemester, durch die individuelle Nachbetreuung von Leistungskontrollen in unserer (jetzt personell ausgebauten) Klausurenklinik (Seite 126), durch eine Vielzahl von vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften zu den Kernvorlesungen sowie durch ein ambitioniertes Examensstudium ( HannES, Seite 124), letzteres bestehend aus einem den gesamten Examensstoff abdeckenden Repetitorium und einem Examensklausurenkurs. Nicht vergessen werden darf unser

7 Angebot im Schwerpunktbereichsstudium (Seite 107), das mit acht Schwerpunktbereichen ein breites Spektrum abdeckt. Zur Optimierung der Studien- und Ausbildungsbedingungen ist in den letzten beiden Jahren auf dem Campus viel gebaut worden: Im vergangenen Wintersemester konnte im Keller des Quertrakts ein Multimediaraum fertiggestellt werden, der alles vorhält, was für die Vermittlung und das Einüben von Schlüsselqualifikationen gebraucht wird (sog. Moot Court-Raum). Der Raum muss jedenfalls in Deutschland keinen Vergleich scheuen, und aus den USA erreichte uns neulich der Zuruf: Besser als in Harvard! Ebenfalls zum Jahresende 2012 folgte sodann eine weitere Modernisierung des Bibliotheksgebäudes, die u.a. auch das für die Juristen wichtige 3. Obergeschoss betraf (Beleuchtung, Versorgung mit Steckdosen). Vergrößert wurde auch die Zahl der Schließfächer im Bibliotheksgebäude, die allerdings immer noch nicht den Bedarf deckt. Die Juristische Fakultät prüft hier derzeit Möglichkeiten, weitere Schließfächer auf dem Campus zur Verfügung zu stellen. Im beginnenden Sommersemester werden die Wirtschaftswissenschaftliche, die Philosophische und die Juristische Fakultät mit Unterstützung der Universitätsverwaltung in gemeinsamer Anstrengung die Aufenthaltsqualität im Innenhof weiter vorantreiben; diesbezügliche Gespräche konnten kürzlich erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Über die geplanten Baumaßnahmen verweise ich auf einen gesonderten Bericht in dieser Broschüre (Seite 50). Das nachfolgende Verzeichnis soll Ihnen bei der Orientierung während Ihres Studiums helfen. Obwohl es nicht immer einfach ist, im Studium die Balance zwischen Selbstbestimmtheit und klarer Wegweisung zu finden, können und wollen wir Ihnen die akademische Freiheit, den je eigenen Weg zum Ziel zu finden, nicht nehmen. Das Gelingen Ihres universitären rechtswissenschaftlichen Studiums liegt eben zu einem guten Teil auch in Ihren Händen und in Ihrer eigenen Verantwortung. Wo und wann immer wir Ihnen aber unterstützend zur Seite stehen und Steine aus dem Weg räumen können, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Juristischen Fakultät dies gerne tun. Bitte nehmen Sie, wenn Sie meinen, dass wir helfen könnten, dieses Angebot in Anspruch, evtl. auch im Rahmen der von uns technisch weiter verbesserten und noch häufiger angebotenen Online-Sprechstunden. Gemeinsam lässt sich manche Schwierigkeit leichter in den Griff bekommen. Lassen Sie mich zuletzt noch auf die vielfältigen zusätzlichen Qualifikationsmöglichkeiten an unserer Fakultät aufmerksam machen. Mit dem im Wintersemester 2012/2013 reformierten ADVO-Z Studium (Seite 82) können Sie sich schon während Ihres Studiums intensiv auf den Anwaltsberuf vorbereiten. II

8 Demselben Ziel dient die Legal Clinic Juristische Beratungspraxis. Mit den beiden ELPIS-Programmen (ab Seite 94) erlangen Sie, sofern Sie sich noch im Sommersemester 2013 dafür entscheiden, entweder studienbegleitend den Magister Legum Europae (MLE) oder nach der Ersten Prüfung den begehrten Grad des Master of Laws (LL.M.). Wer sich für eine Spezialisierung auf das Recht der Informationstechnologie interessiert und dies mit einem Auslandsaufenthalt verbinden möchte, hat gleich zwei Möglichkeiten: Im zweiten Jahr bieten wir jetzt den DAAD-geförderten Bachelor-Studiengang IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums (LL.B.) an, in den Sie sich alternativ oder auch neben dem Staatsexamensstudiengang einschreiben können. Daneben gibt es natürlich weiterhin den Masterstudiengang im IT-Recht (Seite 104), der vom DAAD als einer der zehn besten Masterstudiengänge Deutschlands ausgezeichnet wurde. Hinweisen möchte ich abschließend noch auf die 5th Summerschool IN SITU International Summer School in IT-law im Juli und August 2013, die Ihnen nicht nur eine Einführung in die Themen IT-Recht, Datenschutz und Geistiges Eigentum gibt, sondern auch den Erwerb des Fremdsprachenscheins ermöglicht. An der Erstellung dieser Broschüre haben Jeanette Schröter, Tobias Schild und Frederik Behre mit großem Engagement mitgewirkt. Dafür sage ich ihnen herzlich Dank. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Semester an unserer Fakultät. Ihr Prof. Dr. Veith Mehde, Dekan III

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10 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Dekans I A. Einblicke in die Fakultät 1 I. Ansprechpartner II. Das neue Dekanat im Sommersemester ) Der neue Dekan - Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ ) Der neue Studiendekan - Prof. Dr. Carsten Momsen... 7 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/ ) Einführungswoche für Erstsemesterstudierende ) Diplomfeier ) 6. Hannoveraner ZPO-Symposion ) Abschlussfeier des Studiengangs IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums ) Die Nacht, die Wissen schafft ) Promotionsfeier ) Festakt zur Vergabe von 181 Deutschlandstipendien ) Festakt zur Vergabe der Niedersachsenstipendien ) Feier zur Moot Court-Eröffnung ) Antrittsvorlesung von RA Hon.-Prof. Dr. Michael Nagel ) Workshop Klausurbearbeitung ) Akademische Eröffnung des Moot Court-Raumes ) Elsa Deutschland Moot Court ) 7th Hanover PreMoot ) Internationale Verbundforschung im geistigen Eigentum ) ICC Mediation Moot IV. Exkursionen ) Erstsemesterfahrt ) Fahrt des SP 2 zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt V. Projekte ) Projekt KATLIN ) TestjurSELF VI. Persönliche Nachrichten aus der Fakultät ) Nachruf auf Georgios Magoulas ( ) V

11 Inhaltsverzeichnis 2) Persönliche Nachrichten VII. Ausblicke ) Der Innenhof wird (noch) schöner. Ein Bericht zu den Baumaßnahmen in den Jahren 2013 und ) Tagung zum Sortenschutzrecht ) Studentenfutter Vortragsreihe des IPA B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät 58 I. Fachbereichsbibliothek TIB/UB II. Computerarbeitsplätze III. Universitäre Organisationen IV. Studentische Organisationen V. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung C. Studium 74 I. Semestertermine II. ejura ) Onlinesprechstunde ) LAVES ) IRIng ) Ort zu Ort-Übertragung ) Elektronische Semesterapparate III. Besondere Studienangebote ) Bachelor IT- Recht und Recht des geistigen Eigentums ) ADVO-Z - Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium ) Willem C. Vis International Moot ) Legal Clinic Juristische Beratungspraxis ) Servicebereich Lehrexport ) ELPIS Programme Zwei Optionen für Europa ) Masterstudiengang IT-Rech und Recht des geistigen Eigentums (EULISP) IV. Schwerpunktstudium ) Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts ) Arbeit, Unternehmen und Soziales ) Handel, Wirtschaft, Unternehmen ) Strafverfolgung und Strafverteidigung ) Internationales und Europäisches Recht ) Verwaltung ) IT-Recht und Geistiges Eigentum ) Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht VI

12 Inhaltsverzeichnis V. HannES Hannoversches Examensstudium VI. Klausurenklinik VII. Career Service der Leibniz Universität Hannover VIII.Zentrum für Schlüsselkompetenzen(ZfSK) D. Rechtsgrundlagen 132 1) Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) ) Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) ) Studienordnung (StudO) ) Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) ) Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) E. Stundenpläne 195 I. Grund- und Hauptstudium ) Studium im 2. Fachsemester ) Studium im 4. Fachsemester ) Studium ab 5. Fachsemester ) alle Semester ) Übungen für Fortgeschrittene ) Grundlagenfächer ) Proseminare ) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ) Rechtssprachen ) Schlüsselqualifikationen II. Schwerpunktstudium ) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts 212 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen, Soziales ) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen ) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung ) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht ) SP 6 - Verwaltung ) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum ) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht III. Examensstudium ) HannES (Kurse) ) HannES (Examensklausurenkurs) ) HannES (Referendarklausurenkurs) IV. Service für andere Fakultäten V. Besondere Studienangebote VII

13 Inhaltsverzeichnis 1) ELPIS I - Magister Legum Europae (MLE) ) LL.B. Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums ) ADVO-Z Modul 1 - Zivilrecht Modul 2 - Öffentliches Recht Modul 3 - Strafrecht ) ELPIS II - Master of Laws (LL.M. Eur.) F. Institute und Personen 236 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen 278 H. Rund um den Conti-Campus 299 1) Wissenswertes über das Zinsser-Z ) Wissenswertes über den Neustädter Friedhof H. Terminplan der Juristischen Fakultät 307 I. Notizen 308 J. Campusplan VIII

14 A. Einblicke in die Fakultät Einblicke I. Ansprechpartner Dekanat Dekan Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ. Raum Telefon (0511) Telefax (0511) Fakultätsgeschäftsführer Christoph Bauch Raum Telefon (0511) Telefax (0511) Sprechzeiten nach Vereinbarung Geschäftszimmer Diana Häsener Raum Telefon (0511) Telefax (0511) Allgemeine Dienste Kornelia Sandvoß Raum Telefon (0511) Telefax (0511) Haushalt und Personal Krystyna Wenzel Raum Telefon (0511) Telefax (0511)

15 A. Einblicke in die Fakultät Studiendekanat Studiendekan Prof. Dr. Carsten Momsen Telefon (0511) Telefax (0511) Prüfungsamt Ass. iur. Kerstin Wagner Raum 1501.A201 Telefon (0511) Telefax (0511) Sprechzeiten Mo., Mi., Do Uhr Mo. u. Mi Uhr Geschäftszimmer Christiane Hellwig Raum 1501.A205 Telefon (0511) Telefax (0511) Sprechzeiten Mo.,Mi., Do Uhr Mo. und Mi Uhr 2

16 Technische Dienste stud-ip und LSF I. Ansprechpartner Einblicke jups Internet web-seiten Raumbelegung Transponder und Personaldarstellung Ass. iur. Kerstin Wagner web-team Druckerzeugnisse Norbert Vogel Telefon (0511) Telefax (0511) Seminarraumtechnik Technik Service Bereich - TSB service@jura.uni-hannover.de 3

17 A. Einblicke in die Fakultät Weitere Personen und Einrichtungen Beauftragter für den Servicebereich RA Dr. Thorsten Kurtz Raum Telefon (0511) Telefax (0511) dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Raum Telefon (0511) Telefax (0511) stellvertretende dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Ass. iur. Frederike Kollmar, MLE Raum Telefon (0511) Telefax (0511) BAFöG-Beauftragter Prof. Dr. Stephan Meder Raum Telefon (0511) Telefax (0511) Landesjustizprüfungsamt Niedersächsisches Ministerium der Justiz Landesjustizprüfungsamt Fuhsestraße Celle (05141)

18 II. Das neue Dekanat im Sommersemester 2013 II. Das neue Dekanat im Sommersemester 2013 Ab dem 1. April 2013 wird das Dekanat unter einer neuen Leitung stehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen den neuen Dekan und den neuen Studiendekan vorstellen, welche die Fakultät in den kommenden zwei Jahren leiten werden: Einblicke 1) Der neue Dekan - Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ. Herr Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ. wird Herrn Prof. Dr. Butzer als Dekan ablösen. Der Dekan sitzt dem Dekanat vor, vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule und legt die Richtlinien für das Dekanat fest. Er ist in allen Angelegenheiten zuständig, soweit das Niedersächsische Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt und etwa bestimmte Aufgaben dem Fakultätsrat oder dem Studiendekan zuweist. Herr Professor Mehde, wie lange sind Sie bereits in Hannover? Ich bin zum Wintersemester 2006/2007 nach Hannover gekommen kaum zu glauben, wie die Zeit vergangen ist. Und wo haben Sie selbst studiert? Studiert habe ich in Hamburg, London und Speyer. Die mit Abstand längste Zeit davon war ich in Hamburg, dem Ort meiner Staatsexamina, meiner Promotion und Habilitation. Wollten Sie immer schon Jurist werden? Nein, natürlich nicht. Eigentlich bin ich zum Jurastudium gekommen, weil ich dachte, dass das eine gute Grundlage für die Arbeit als Journalist sei. Der Berufswunsch Journalist ist dann aber schnell dem Wunsch gewichen, in der Rechtswissenschaft genauer: in der vom Öffentlichen Recht zu arbeiten. An der Uni habe ich recht bald festgestellt, dass das Recht immer interessanter wird, je mehr man darüber weiß und dass das Jurastudium sehr viel interessanter ist als man vielleicht von außen denkt. Haben Sie ein besonderes Steckenpferd? Ganz besonders gerne beschäftige ich mich mit organisationsrechtlichen Fragen verfassungs-, wie verwaltungsrechtlich. Dabei interessieren mich besonders Probleme, die es erforderlich machen, über den juristischen Tellerrand 5

19 A. Einblicke in die Fakultät hinaus zu schauen. Am Institut für Staatswissenschaft versuchen wir eine Zusammenarbeit über die Disziplingrenzen hinweg. Neben dem Kollegen Butzer und mir aus dem Öffentlichen Recht beteiligen sich daran zwei Kollegen aus der Politikwissenschaft und einer aus der Wirtschaftswissenschaft. Was qualifiziert Sie als Dekan? Da ich das Amt zum Zeitpunkt des Entstehens dieses Interviews noch nicht angetreten habe, kann ich dazu kaum etwas sagen. Ich befürchte, dass man sich auf das, was einen in dem Amt erwartet, kaum richtig vorbereiten kann. Der wissenschaftliche Werdegang zielt ja nicht unmittelbar auf die Übernahme von Leitungsfunktionen. Möchten Sie noch etwas über die Zukunft sagen? Ich hoffe, dass die Fakultät sich weiterhin in allen Bereichen gut entwickelt, die für ihr Profil von Bedeutung sind. In der fachwissenschaftlichen Community sollte wahrnehmbar sein, dass hier Wissenschaft auf hohem Niveau betrieben wird in verschiedenen Bereichen des vielseitigen Faches. Außerdem sollten unsere Absolventinnen und Absolventen immer das Gefühl haben, dass sie sich für den richtigen Studienort entschieden haben. 6

20 II. Das neue Dekanat im Sommersemester ) Der neue Studiendekan - Prof. Dr. Carsten Momsen Herr Prof. Dr. Carsten Momsen wird Herrn Prof. Dr. Forgó als Studiendekan ablösen. Der Studiendekan ist speziell für die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität der Lehre und die Anliegen der Studierenden in der Lehre verantwortlich. Er lädt regelmäßig über das Studiendekanat zu den Sitzungen der Studienkommission. Herr Professor Momsen, wie lange sind Sie bereits in Hannover? Nach meiner Habilitation im Jahre 2004 war ich einige Jahre Professor in Saarbrücken, bevor ich 2010 nach Hannover kam, wo ich den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht übernommen habe Und wo haben Sie selbst studiert? Studiert habe ich damals in Göttingen. Wollten Sie immer schon Jurist werden? Nein, so ganz sicher war das zunächst nicht. Bevor ich das Jurastudium aufgriff, habe ich sogar eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert und zwei Jahre in dem Beruf als Devisenhändler gearbeitet, bevor ich mich umorientiert habe. Auch später waren meine Interessen stets vielfältig, so habe ich während der Promotionszeit in einem Zweitstudium in den 1990er Jahren Philosophie und Geschichte studiert. Die Wege, die ich damals eingeschlagen habe, begleiten und bereichern mich bis heute, etwa in der Gründung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht der Leibniz Universität Hannover im Jahre Haben Sie ein besonderes Steckenpferd? Ich würde es vielleicht nicht so benennen, jedoch befasse ich mich und das wissen einige vielleicht gar nicht im Bereich der Forschung neben dem Straf- und Wirtschaftsrecht seit einiger Zeit auch intensiv mit dem Sportrecht. Fragestellungen zu Doping und Spielabsprachen oder etwa die Grenzen von Sponsoring im Hochleistungssport sind Themen, die, wie die Medien uns häufig bestätigen, von großer Aktualität sind. Einblicke 7

21 A. Einblicke in die Fakultät Was qualifiziert Sie als Studiendekan? Die Belange und Bedürfnisse von Studierenden liegen mir als Hochschuldozent sehr am Herzen. Neben der Lehre, die ich überwiegend im Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht anbiete, beteilige ich mich selbstverständlich am HannES-Klausurenkurs und versuche, die Studierenden optimal auf eine Zeit nach der Universität vorzubereiten bspw. im Rahmen des Angebots der Legal Clinic oder mit Exkursionen zu Kanzleien. Darüber hinaus bin ich im Bündnis für Hochschullehre Lehren, in dem es darum geht, Hochschullehre unter einem hohen Stellenwert für die gesamtuniversitäre Struktur zu betrachten und unter Einsatz modernder und aktivierender wie angemessener Methoden zu verbessern und die Didaktik im Selbstverständnis der Hochschulen auf einem hohen Niveau zu verankern. Besonders wichtig ist es mir aber auch zu berücksichtigen, dass wir den Anspruch einer Universität und damit einer umfassenden und kritisch reflektierenden Bildung nicht aus den Augen verlieren. Ein Studium ist wissenschaftlich angelegt und daher inhaltlich und methodisch erheblich breiter und tiefer gehend auszugestalten als eine bloße Berufsausbildung. Daher muss auch von Studierenden mehr Eigenverantwortung verlangt werden als von Auszubildenden. Studierende hierin zu unterstützen, ist ebenfalls von zentraler Bedeutung für die Lehre an einer Universität. Dass ich 2007 den Landespreis für Hochschullehre verliehen bekam, war eine schöne Bestätigung. Möchten Sie noch etwas über die Zukunft sagen? Ich freue mich auf die neue Herausforderung der Arbeit eines Studiendekans und hoffe, dass Sie mich in Zukunft an Ihren Anliegen, Fragen und Wünschen teilhaben lassen. 8

22 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 1) Einführungswoche für Erstsemesterstudierende Zu Semesterbeginn wurden wieder zahlreiche neue Studierende an der Juristischen Fakultät erwartet. Um den Start ins Studium zu erleichtern und ihnen einen individuellen Ansprechpartner an die Hand zu geben, wurden auch in diesem Jahr Erstsemestertutorien eingerichtet. 38 Tutorinnen und Tutoren standen am bereit, um die Erstsemester in Empfang zu nehmen. Für die erste Woche standen noch keine Vorlesungen auf dem Stundenplan, stattdessen hatte die Klausurenklinik ein umfangreiches Programm organisiert, um den Erstsemestern einen guten Überblick über das Studium, die Fakultät und die Universität zu verschaffen. Nach einer Begrüßung im Lichthof des Welfenschlosses durch den Präsidenten der Universität hießen der Dekan Prof. Dr. Butzer und Prof. Dr. Metzger die Erstsemester und LL.B. Studierenden herzlich willkommen. Auch die Fachschaft ließ es sich nicht nehmen, ein paar Worte an die neuen Studierenden zu richten und in der Studentenschaft willkommen zu heißen. Im Anschluss wurden die Erstsemesterstudierenden den 19 Tutorien zugeteilt und mit den bereitliegenden Erstsemester-Taschen versorgt. In den folgenden Tagen haben verschiedene Informationsveranstaltungen stattgefunden. Neben einer Einführung des Prüfungsamtes über den Ablauf des Studiums haben auch die Klausurenklinik, der Fakultätsfachschaftsrat und die Legal Clinic über ihre Arbeit informiert. Auch das Rechenzentrum hat in ihrer zentralen Veranstaltung Willst du mit mir online gehen? über die Internet-Angebote der Universität informiert, unterstützend wurde in den einzelnen Tutorien die AG-Anmeldung bei StudIP geprobt. Aber auch studentische Initiativen wie die hanomacke und Weitblick e.v. haben sich den Erstsemestern vorgestellt. Die Fachschaft hatte zudem eine Erstsemesterrallye organisiert, an der alle Tutorien teilnahmen. Das restliche Wochenprogramm wurde von den einzelnen Tutorenteams individuell gestaltet. Eine erste Bibliotheksführung sowie ein Besuch der Buchhandlung Hermann waren hierbei fest eingeplant. Daneben wurden den neuen Studierenden die verschiedenen Einrichtungen der Fakultät und der Universität gezeigt, es wurden Mensakarten gekauft, über Hochschulsport sowie andere Freizeitangebote informiert und viele Fragen beantwortet. Viele Tutorien hatten zudem einen Besuch beim Gericht oder der Polizei organisiert. Daneben durften aber auch das Kennenlernen der Einblicke 9

23 A. Einblicke in die Fakultät Gruppen und die gemeinsame Abendgestaltung nicht zu kurz kommen. In der zweiten Woche des Semesters begannen dann auch für die Erstsemester die Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften. Während des gesamten ersten Semesters standen die Tutorinnen und Tutoren den neuen Studierenden als Ansprechpartner beiseite und organisierten regelmäßige Treffen. Hier wurde über Arbeits- und Lernmethoden informiert, es wurden Cocktailabende auch zusammen mit anderen Tutorien organisiert und weitere gemeinsame Freizeitaktivitäten angeboten. Da viele Studierende neu in Hannover waren, wurde hierbei viel Wert auf das Knüpfen neuer Kontakte gelegt. Zudem zeigten die Tutoren und Tutorinnen ihren Tutanden die Stadt und halfen, sich gut in Hannover einzuleben. Nahezu alle 449 Plätze des großen Hörsaales 201 im Vorlesungsgebäude 1507 sind belegt. In der Weihnachtszeit besuchten viele Tutorien gemeinsam den Weihnachtsmarkt. Aber auch in der folgenden Klausurenphase betreuten die Tutorinnen und Tutoren ihre Gruppen. Auf das Schreiben der ersten Hausarbeit wurde durch eine zweite Bibliotheksführung zum Thema Recherche sowie eine Sonderveranstaltung des Prüfungsamtes und der Klausurenklinik noch ein- 10

24 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 mal besonders vorbereitet. In einer Abschlussbesprechung mit den Tutorinnen und Tutoren am Ende des Semesters ließ man die zurückliegenden Monate noch einmal Revue passieren und sammelte die positiven und negativen Erfahrungen der einzelnen Tutorien. An dieser Stelle wurden auch die Tutorenteams mit den besten Ergebnissen in der Evaluation geehrt. Den erstem Platz belegten hierbei Angelika Reinelt und Lisa Kleineidam (Tutorium 18), den zweiten Platz Annkathrin Böckmann und Lucas-Michael Beck (Tutorium 15) und den dritten Platz Franziska Hübner und Lukas Koop (Tutorium 10). Einblicke 11

25 A. Einblicke in die Fakultät 2) Diplomfeier 2012 Am 17. Oktober 2012 hat die Juristische Fakultät die Diplomurkunden für das Jahr 2012 verliehen. Es durften in diesem Jahr 57 Diplomandinnen und Diplomanden, die nach dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung einen Antrag auf Diplomierung im Prüfungsamt der Juristischen Fakultät gestellt haben, ihre Urkunden in Empfang nehmen. Der Studiendekan Prof. Dr. Nikolaus Forgó eröffnete den Festakt mit einer Begrüßung und Ansprache. Im Rahmen seiner Laudatio gratulierte Herr Jörg Liebermann, Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes, im Namen der Juristischen Fakultät und des Landesjustizprüfungsamtes allen Diplomandinnen und Diplomanden sehr herzlich zu ihren bestandenen Examina. Im Anschluss daran vollzog der Studiendekan die Diplomierung aller Absolventinnen und Absolventen und verlieh den Absolventenpreis für die drei besten Diplome. Dabei belegte Kathrin Heuer den ersten, Johannes Hinz den zweiten und Johannes Benedikt den dritten Platz. Die Juristische Fakultät beglückwünscht alle Diplomandinnen und Diplomanden und wünscht Ihnen für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute. Die 57 Diplomandinnen und Diplomanden nach Überreichung ihrer Diplomurkunden. 12

26 3) 6. Hannoveraner ZPO-Symposion III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Am Samstag, den 20. Oktober 2012, fand in unserer Fakultät das 6. Hannoveraner ZPO-Symposion statt. Die Teilnahme der Oberlandesgerichtspräsidenten von Celle (Götz von Olenhusen), Hamm (Keders) Naumburg (Schubert), und Schleswig (Fölster) belegt, wie sehr das Thema die Justiz bewegt. In einem ersten Block stellte Frau Professor Dr. Nußberger, Richterin am EGMR die Rechtsprechung zu überlangen Verfahren durch den EGMR dar. Sie betonte dabei, dass Deutschland im Vergleich zu einer Reihe anderer Länder statistisch gut abschneide, es aber auch in Deutschland immer wieder zu überlangen Verfahren komme. Herr Staatsekretär Dr. Oehlerking zeichnete die Entstehungsgeschichte des Gesetzes gegen überlange Verfahren nach. Im Anschluss referierte Dr. Sebastian Lenz über die Präklusionsvorschriften in der ZPO. Sein Fazit: Die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen sind viel zu eng, man sollte dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung neu zu justieren. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei eine weite Anwendung der Vorschriften möglich. In einem zweiten Themenblock suchten Professor Dr. Wolfgang Lüke und Rechtsanwalt Dr. Christian Duve nach Möglichkeiten, wie unter den Bedingungen der ZPO die Verfahren beschleunigt werden können. Beide forderten insbesondere in komplexen Verfahren mehr Dialogbereitschaft der Gerichte. Zuvor hatte bereits der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Herr Keders, die von den OLG Hamm, Jena, Nürnberg und des Kammergerichts erarbeitete Studie zu überlangen Verfahren vorgestellt. In einem dritten Themenblock wurde in einer Podiumsdiskussion nach Alternativen gesucht. Zuerst stellte Rechtsanwalt Frank Siegburg die Probleme, die insbesondere in Bauprozessen auftreten können, aus der Sicht eines Anwalts dar. Anschließend stellte Karl Geercken die Rolle des special masters im amerikanischen Verfahrensrecht dar. Karl Geercken, Litigation Partner einer New Yorker Kanzlei, wurde per Videokonferenz aus New York zugeschaltet. An der Podiumsdiskussion wirkten mit: Professor Dr. Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts, OLG Präsident Keders, Professor Dr. Wolfgang Lüke, Rechtsanwalt Dr. Christian Duve und Rechtsanwalt Frank Siegburg. Ziel der Veranstalter der Hannoveraner ZPO-Symposien ist es, ein Forum des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis zur Verfügung zu stellen. Gerade im Prozessrecht können wechselseitige Denkanstöße sich als besonders fruchtbar erweisen. Dieser Zielsetzung entspricht es, dass die Themen immer von Wissenschaftlern und Praktikern in aufeinander bezogenen Referaten behandelt werden. Seit dem 2. Hannoveraner ZPO-Symposion werden die Referate in NJW-Sonderheften dokumentiert. Einblicke 13

27 A. Einblicke in die Fakultät 4) Abschlussfeier des Studiengangs IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums Am 9. November 2012 fand die Abschlussfeier des 17. Jahrgangs des Ergänzungsstudiengangs IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums (EULISP) im Leibnizhaus statt. Flyer des EULISP Studienganges Der Studiendekan der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover und Beauftragter des Studiengangs Prof. Dr. Nikolaus Forgó eröffnete die Feier. Anschließend gratulierten unter anderem Prof. em. Dr. Wolfgang Kilian (Gründer des Studiengangs und des IRI) sowie Eva Egermann, LL.M. (EULISP Alumni e.v.) den Absolventen zu ihrem erfolgreichen Studienabschluss. Besonders geehrt wurde dabei Herr Luke Scanlon, welcher die Höchstnote summa cum laude erreichte. Außerdem wurde zum 7. Mal der Double Degree in Kooperation mit der Universität Oslo an fünf Absolventinnen und Absolventen verliehen. Mit dem 17. Jahrgang haben bereits mehr als 270 Studierende das EULISP-Programm erfolgreich abgeschlossen. Im laufenden 18. Jahrgang werden die 21 Studierenden aus dem In- und Ausland ihr Semester in Hannover bald abgeschlossen haben und beginnen danach das Auslandssemester an den europäischen Partneruniversitäten. Die nächste EULISP-Abschlussfeier wird am im Leibnizhaus in Hannover stattfinden. 14

28 5) Die Nacht, die Wissen schafft III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Am 10. November 2012 fand erneut die Nacht, die Wissen schafft statt. Die Juristische Fakultät beteiligte sich daran mit einem interessanten Vorträgeund Diskussionsangebot. Es begann Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf, LL.M. mit dem damals ebenso wie heute brandaktuellen Thema Das neue Betreuungsgeld, auf das Eltern ab dem 1. August 2013 Anspruch haben werden, wenn sie für ihr Kind keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Frau Brosius-Gersdorf stellte in ihrem Vortrag diese neue staatliche Familienleistung inhaltlich vor und zeigte, dass Zweifel daran bestehen, ob das Betreuungsgeld den Vorgaben der Verfassung für eine diskriminierungsfreie und dem Kindeswohl dienende Förderung von Familien entspricht. Anschließend kam hierüber eine sehr rege Diskussion mit dem Publikum zustande. Nach kurzer Pause schloss sich eine zweite Veranstaltung zum Thema Müssen Demokraten ihre Feinde finanzieren? an. Vor dem Hintergrund eines seinerzeit sich schon abzeichnenden Antrags auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD zeigte Prof. Dr. Epping in seinem einführenden Referat zunächst die rechtlichen Grundlagen und Risiken eines solchen Verfahrens auf. Als denkbare Alternative zu einem solchen mit seinen Worten: risikobehafteten Verfahren erläuterte er sodann die (nur) durch eine Verfassungsänderung zu realisierende Möglichkeit, Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen und diese bekämpfen, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. In der anschließenden Podiumsdiskussion, die durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Butzer, moderiert wurde, diskutierte unter Einbeziehung des Auditoriums ein Podium, das sich aus dem damaligen Niedersächsischen Umweltminister und Vorsitzenden der FDP in Niedersachsen, Herrn Dr. Stefan Birkner, der seinerzeitigen niedersächsischen Parteivorsitzenden und jetzigen Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Frau Anja Piel, und dem damaligen Niedersächsischen Verfassungsschutzpräsidenten, Herrn Hans-Werner Wargel, sowie Prof. Dr. Epping zusammensetzte. Hauptthemen dieser Diskussion waren die Möglichkeiten und Risiken eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD, die von Prof. Dr. Epping aufgezeigte Option des Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung sowie die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in Bezug auf extremistische Aktivitäten in Niedersachsen. Abgerundet wurde das Programm der Juristischen Fakultät mit dem Vortrag Wie gefährlich ist das Surfen? Die rechtlichen Fallsticke im Internet. Herr Dipl.-Jur. Dennis Heinemeyer erläuterte hier die Gefahren ungesicherter Einblicke 15

29 A. Einblicke in die Fakultät WLAN-Netze. Er stellte dem Publikum entsprechende Sicherungsmaßnahmen vor und wies auf rechtliche Konsequenzen der mangelhaften Abschirmung des heimischen Netzwerks gegen WLAN-Hacker hin. Ziel des Vortrags war es insbesondere, die Zuhörerinnen und Zuhörern auf die Handlungsmöglichkeit einer Abmahnung nach 97a UrhG hinzuweisen, weil dieser Weg das Kostenrisiko minimiert. 97a Abs. 2 UrhG bestimmt nämlich, dass sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung zumindest in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf (nur) 100 Euro beschränkt. In Anbetracht der ausgezeichneten Vorträge und der jeweils hochklassigen Diskussionen mit dem Podium und dem Auditorium waren leider die Zahlen von etwa 40 Zuhörerinnen und Zuhörern bei Frau Brosius-Gersdorf und Herrn Heinemeyer und ca. 80 Gästen bei Herrn Epping und der Podiumsdiskussion viel zu gering. Eher noch weniger Gäste besuchten die Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen und der Philosophischen Fakultät auf dem Conti-Campus. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob die Veranstaltungen im Rahmen der Nacht der Wissenschaft nicht im Universitätshauptgebäude stärker konzentriert werden sollten. Bei den Veranstaltungen fiel auch auf, dass viele Gäste einen Fakultäts- oder Universitätsbezug besaßen, so dass fraglich ist, inwieweit die Veranstaltungen die eigentliche Zielgruppe, nämlich die universitätsfernere hannoversche Stadtgesellschaft, erreicht haben. 16

30 6) Promotionsfeier 2012 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Am 16. November 2012 fand die diesjährige Promotionsfeier der Juristischen Fakultät im Leibnizhaus in der hannoverschen Altstadt statt. Dazu waren insgesamt 23 Promovendinnen und Promovenden zur feierlichen Übergabe ihrer Promotionsurkunden geladen. Eröffnet wurde der Abend durch den Dekan, Herrn Professor Dr. Hermann Butzer. Dieser richtete zunächst ein Grußwort an alle Anwesenden. Insbesondere begrüßte er den Ehrengast Herrn Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof Harald Range. Herr Range hat eine beeindruckende Justizkarriere hinter sich, deren wichtigste Stationen der Dekan kurz benannte. Aufgewachsen in Göttingen, studierte er Rechtswissenschaft und Publizistik an der Universität Göttingen und an der Universität Bonn. Seit 1975 Richter, wurde er von 1978 bis 1986 als Staatsanwalt, seit 1986 als Oberstaatsanwalt eingesetzt. Es folgte ab 1989 eine elfjährige Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium. Ab Januar 2001 leitete Herr Range dann als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle; das ist die größte Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen mit rund 250 Staatsanwälten wurde seine herausragende Justizkarriere durch die Ernennung zum zehnten Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Nachfolger von Monika Harms gekrönt. Herr Range hielt seine Festrede mit dem Titel Die Arbeit des Staatsanwalts Grenzen und Möglichkeiten. Die Rede warb eindrücklich und überzeugend für den Beruf des Staatsanwalts. Wie in allen Vorjahren wurden sodann die Doktorandinnen und Doktoranden, die im vergangenen Studienjahr ihre Arbeit publiziert haben, der Reihe nach mit ihren Arbeiten vorgestellt. Diese Aufgabe übernahmen jeweils der Betreuer der Arbeit oder dessen Vertreter. Dabei zeigte sich diesjährig, dass Werbung für den Staatsanwaltsberuf an unserer Fakultät offenbar nicht so notwendig ist wie an anderen, da im akademischen Jahr insgesamt neun strafrechtlichen Promotionen entstanden sind und diese somit weit überproportional vertreten waren. Nach dem anschließenden Vollzug der Promotionen wurden vom Dekan sowohl drei herausragende Arbeiten mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät als auch drei hervorragende Arbeiten mit dem MLP-Preis für Promotionen in den Grundlagenfächern ausgezeichnet. Wie in allen Vorjahren vermittelt auch die Promotionsfeier 2012 einen wunderbaren und instruktiven Überblick zur thematischen Breite der Doktorarbeiten, die an unserer Fakultät entstehen. Im Anschluss wurde zum Sektempfang und Buffet gebeten, sodass der Abend feierlich und gesellig ausklingen konnte und die Promovendinnen und Promovenden mit Ihren Familien, Freunden und Betreuern dem Anlass entsprechend feiern konnten. Einblicke 17

31 A. Einblicke in die Fakultät Preisträgerinnen und Preisträger des Fakultätspreises 2012 Name Titel der Dissertation Dr. iur. Aaron Bogan Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zugleich eine Analyse der Auswirkungen selektivvertraglicher Versorgungsstrukturen auf die vertragsärztliche Sicherstellungsarchitektur, Nomos-Verlag (Schriften zum Sozialrecht, Band 20), Baden-Baden 2012 Dr. iur. Julia Haas Der Ombudsmann als Institution des Europäischen Verwaltungsrechts, Verlag Mohr Siebeck (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 13), Tübingen 2012 Dr. iur. Mark Steinsiek Terrorabwehr durch Strafrecht? Verfassungsrechtliche und strafrechtssystematische Grenzen der Vorfeldkriminalisierung, Nomos-Verlag (Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften, Band 39), Baden- Baden 2012 Preisträgerinnen und Preisträger des MLP-Preises 2012 Name Titel der Dissertation Dr. iur. Julia Haas Der Ombudsmann als Institution des Europäischen Verwaltungsrechts, Verlag Mohr Siebeck (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht, Band 13), Tübingen 2012 Dr. iur. Kathrin Mellech Die Rezeption der EMRK sowie der Urteile des EGMR in der französischen und deutschen Rechtsprechung, Verlag Mohr Siebeck (Jus Internationale et Europaeum, Band 68), Tübingen 2012 Dr. iur. Dimitrios Parashu Der Ausbau der griechischen Verfassungsgerichtsbarkeit. Eine kritische Betrachtung zu Entwicklung und Entfaltungsmöglichkeiten im Rechtsvergleich, Logos Verlag, Berlin

32 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Einblicke 19

33 A. Einblicke in die Fakultät 7) Festakt zur Vergabe von 181 Deutschlandstipendien Am wurden insgesamt 181 Studierenden in einer feierlichen Veranstaltung im Lichthof die Deutschlandstipendien im Beisein der Stipendiengeber und des Präsidenten der Leibniz Univerisität Hannover überreicht. Die Studierenden erhalten bei Stipendiengewährung 300 Euro jeden Monat, unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern, je zur Hälfte bezahlt vom Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und von privaten Geldgebern, Firmen und Stiftungen ( matching-funds ). Der Leibniz Universität ist es gelungen, rund 60 Unternehmen, aber auch 11 Professorinnen und Professoren der Universität und den Freundeskreis der Hochschule für eine Stipendienvergabe zu begeistern. Beispielsweise wurden auch Vortragshonorare zugunsten von Stipendien gespendet und statt Geburtstagsgeschenken um finanzielle Unterstützung des Deutschlandstipendiums gebeten. Unterstützende Firmen können ihren Anteil zielgerichtet vergeben, also etwa Studierende einschlägiger Fachrichtungen unterstützen und so frühzeitig Kontakte zu potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern knüpfen. Die Stipendien werden für grundsätzlich ein Jahr vergeben. Bei der Gewährung der Stipendien können zusätzlich zur universitären Leistung auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehörten beispielsweise die Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund, von Studierenden aus Nichtakademiker-Familien und von Studierenden mit besonderem sozialem oder ehrenamtlichem Engagement. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine zentrale Vergabekommission. Diesem Gremium unter Vorsitz des Präsidenten gehören Mitglieder aus den Fakultäten, der Studierendenschaft und der Wirtschaft an. Prof. Dr.-Ing. Erich Barke würdigte in der Veranstaltung im Lichthof ausdrücklich das Engagement der Unternehmen und aller Beteiligten und wies noch einmal auf die Bedeutung einer wachsenden Spendenkultur in Deutschland hin. Insgesamt erhielten 10 Studentinnen und Studenten der Juristischen Fakultät ein Deutschlandstipendium. 20

34 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Einblicke 21

35 A. Einblicke in die Fakultät 8) Festakt zur Vergabe der Niedersachsenstipendien Neben dem Deutschlandstipendium wurden an insgesamt 259 Studierende Deutschlandstipendien vergeben. Dabei beträgt der Förderbeitrag für jede Stipendiantin und jeden Stipendianten einmalig Euro, als "Neutralisierung"der Studienbeiträge für zwei Semester. Das Niedersachsenstipendium wird aus Mitteln des Landes Niedersachsen sowie aus Erträgen der Studienbeiträge der Leibniz Universität Hannover finanziert. Bewerberinnen und Bewerber für das Deutschlandstipendium, die in der Vergaberunde leer ausgegangen sind, hatten noch die Chance auf ein Niedersachsenstipendium, wenn sie auch hierfür einen Antrag gestellt haben. In diesem Jahr standen ,- Euro des Landes Niedersachsen und ,- Euro der Leibniz Universität zu Verfügung. Auch zum kommenden Wintersemester 2013/2014 wird die Bewerbung für ein Deutschland- oder Niedersachsenstipendium möglich sein. Alle nötigen Dokumente und die entsprechenden Bewerbungsfristen finden Sie frühzeitig auf der Homepage der Universität. Insgesamt durften sich 19 Studentinnen und Studenten der Juristischen Fakultät über ein Niedersachsenstipendium freuen. 22

36 9) Feier zur Moot Court-Eröffnung III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Nach knapp sechsmonatiger Bau- und Planungszeit konnte im November 2012 der Moot Court-Raum im Untergeschoss des Gebäudes 1501 auf dem Conti- Campus fertiggestellt und im Rahmen eines feierlichen Empfanges am 5. Dezember 2012 im Foyer der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät offiziell eröffnet werden. Im Namen der Fakultät begrüßte Herr Prof. Dr. Hermann Butzer als Dekan der Juristischen Fakultät eine große Zahl von Gästen aus der Juristischen und anderen Fakultäten, etwa den Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Wagener, den Geschäftsführer der Philosophischen Fakultät Herrn Meier, den Geschäftsführer der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Herrn Dr. Lehne, und den Geschäftsführer der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Herrn Böhnke. Herr Butzer dankte bei der Gelegenheit der Raumeinweihung besonders Herrn Böhnke, der zuvor Geschäftsführer unserer Fakultät war und sich große Verdienste um die Fakultät und auch um dieses Bauprojekt erworben hat. Auch begrüßte er Herrn Christoph Bauch als designierten Geschäftsführer der Juristischen Fakultät und wünschte ihm alles Gute. Anschließend sprach der Präsident der Universität, Herr Prof. Dr.-Ing. Erich Barke, ein Grußwort, gefolgt von einer kurzen Ansprache von Herrn Willi Reichert, dem Architekten. Der Kellerraum vormals ein Möbellager der Juristischen Fakultät und ein Aktenarchiv der Philosophischen Fakultät erschien auf den ersten Blick vollkommen ungeeignet, um dort einen Moot Court-Raum zu errichten. Der Bereich war seit langem heruntergekommen und feucht. Kurz vor Baubeginn hatte dann auch noch ein Starkregen Feuchtigkeit in den Raum gedrückt, sodass dort knöchelhoch Wasser stand. Es bedurfte also einiger Phantasie, sich dort einen Moot Court-Raum vorzustellen. Das Ergebnis kann sich aber sehen lassen: Das Architekturbüro Schumann + Reichert, unterstützt vom Dezernat 3 und dem Staatlichen Baumanagement, haben einen sehr schönen und technisch gut ausgestatteten Raum geschaffen, der zumindest in Deutschland derzeit keinen Vergleich zu scheuen hat. Insbesondere wurde bei der Gestaltung des Raumes auf die Geschichte und die architektonischen Eigenheiten des denkmalgeschützten Conti-Gebäudes Rücksicht genommen. Moot Courts bieten den teilnehmenden Studierenden die Möglichkeit, anhand eines fiktiven Falls verschiedene Phasen eines Prozesses oder (internationalen) Schiedsverfahrens durchzuspielen. So sitzen bis zu fünf Richterinnen und Richter auf einem erhöhten Podest am Kopf des Raumes mit Blick in den Raum auf das Auditorium. Der Bereich links und rechts davor bietet Platz für jeweils bis zu vier Personen. Hier finden die Prozessparteien ihren Einblicke 23

37 A. Einblicke in die Fakultät Platz. In einer kleinen Nische ist das Regiepult für den Raum untergebracht. Von hier aus werden die zahlreichen technischen Geräte gesteuert und die Videotechnik verwaltet: Man kann z.b. Plädoyers aufzeichnen, Präsentationen zeigen oder Liveübertragungen in das Internet senden. Im Anschluss an die Begrüßung fand, neben dem eigentlichen Empfang, eine Begehung des Raumes statt, gefolgt von zwei simulierten Gerichtsverhandlungen durch das ICC Mediation- und das Willem C. Vis Moot-Team. Eine Liveübertragung dieser Verhandlungen in den Niedersachsensaal sowie ein Livestream auf der Fakultätshomepage ermöglichten einem großen Publikum die Teilhabe an diesem besonderen Projekt. Die lokale Presse zeigte sich sehr interessiert und berichtete umfangreich. Banner der Webseite zur Eröffnung des Moot Court-Raumes 24

38 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/ ) Antrittsvorlesung von RA Hon.-Prof. Dr. Michael Nagel Am 19. Dezember 2012 hielt Herr Honorarprofessor und Rechtsanwalt Dr. Michael Nagel seine Antrittsvorlesung mit dem Titel Die Ohnmacht der Verteidigung vor der Macht der Richter? Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Rügepräklusion im Hörsaalgebäude der Juristischen Fakultät. Herr Nagel ist seit knapp 20 Jahren als Anwalt tätig, davon seit über 10 Jahren nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Studiert hat Herr Nagel in Freiburg und Paris, promoviert in Leipzig. Er lehrt zudem seit 2001 an der Leibniz Universität über Probleme der Strafverteidigung und ist insbesondere in der Schwerpunktausbildung tätig. Mit mehr als 150 Gästen aus der Rechtsanwaltschaft, der Wirtschaft und Hochschule sowie vielen Familienangehörigen war der Hörsaal zu der Antrittsvorlesung fast ganz gefüllt. Sehr zur Freude der Fakultät fanden sich auch viele Alumni der Fakultät ein. Die Gäste folgten zunächst der sehr persönlich gehaltenen und stellenweise launigen Laudatio des Dekans und sodann der Vorlesung von Herrn Nagel mit größtem Interesse. Im Anschluss an den Vortrag lud Herr Nagel zu einem Sektempfang und anschließendem Büffet in das Foyer der Wirtschaftlichen Fakultät am Conti- Campus ein. Dort bot sich, in einem netten Ambiente, die Möglichkeit, Fachgespräche und angeregte Diskussionen zu führen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dekanats wurden unterstützend tätig und trugen somit zum Gelingen des Abends bei. Dass es ein sehr gelungener Abend war, zeigt wohl nichts eindrücklicher, als dass die letzten Gäste erst gegen 3.30 Uhr morgens aufbrachen. Insgesamt freute sich die Juristische Fakultät über einen sehr festlichen Abend und eine hervorragende Antrittsvorlesung durch Herrn Honorarprofessor und Rechtsanwalt Dr. Nagel. Einblicke 25

39 A. Einblicke in die Fakultät 11) Workshop Klausurbearbeitung Im Wintersemester 2012/2013 wurde zum ersten Mal an der Juristischen Fakultät ein Workshop Klausurbearbeitung für Studierende ab dem 3. Fachsemester angeboten, welcher auf Grund der sehr guten Resonanz im Sommersemester 2013 wieder angeboten werden soll. Viele Studierende wissen nicht, warum ihre Klausur schlecht bewertet wurde, obwohl die materiellen Probleme erkannt wurden. Auch sind oft sprachliche und methodische Fehler zu verzeichnen, die dem Verfasser gar nicht bewusst sind. Der Workshop befasst sich deshalb mit dem Thema Klausurtechnik. Die Teilnehmer werden anhand zahlreicher praktischer Übungen auf die sprachlichen, stilistischen und strukturellen Besonderheiten juristischer Klausuren vorbereitet. Hierbei geht es nicht um die materiellen Inhalte einer Klausur, sondern um das juristische Handwerkszeug. Dazu werden gemeinsam klassische Fehler analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Inhalte sind im Einzelnen: Was erwartet der Korrektor? Aufbau und sprachliche Strukturen des Gutachtens, insb. richtige Subsumtion Planungs- und Anfertigungsschritte in der Klausur Zeitmanagement Praktische Umsetzung des erlernten Wissens Individuelle Beantwortung von Fragen Viele weitere nützliche Klausurtipps Das Feedback zum letzten Workshop: Klausurbearbeitung aus Sicht eines Korrektors deutlich geworden Sehr gutes Angebot von der Fakultät Workshop vermittelt sehr gut und deutlich die Anforderungen an den Gutachtenstil und v.a. juristischen Stil. Sehr hilfreich, um eigene Fehlerquellen zu analysieren. 26

40 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Der Workshop war sinnvoll, um Fehler aus Klausuren besser verstehen und erkennen zu können. Darstellung vieler häufiger Fehler, auf die man allein nicht kommt. Einblicke 27

41 A. Einblicke in die Fakultät 12) Akademische Eröffnung des Moot Court-Raumes Am 5. Februar 2013 fand mit fast 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die akademische Eröffnungsfeier des neuen Moot Court-Raumes auf dem Conti- Campus statt. Für eine Inauguration Lecture konnte Prof. Kenneth Feinberg, Washington D.C. gewonnen werden. Kenneth Feinberg ist Spezialist für die Abwicklung der Folgen großer Unglücksfälle mit außergewöhnlich vielen Geschädigten. Regierungen und Konzerne bitten ihn, Opfer oder Hinterbliebene solcher Ereignisse zu entschädigen. So verwaltete Feinberg den 20 Milliarden Dollar schweren Fonds der Ölgesellschaft BP. Mit dem Geld sollten die Folgen der Explosion der Bohrinsel Deepwater Horizon 2010 im Golf von Mexiko gemildert werden. Ebenso koordinierte Feinberg etwa die Zahlungen an Verletzte oder Familien der Getöteten nach den Terrorattacken am 11. September 2001 und dem Amoklauf an der Virginia Tech University Feinberg, der aus Washingon D.C. live in den Moot Court Raum zugeschaltet wurde, sprach über sein Spezialgebiet Mass Tort Litigation and the Role of the Special Master. Vor Beginn der Vorlesung erinnerte Dekan Prof. Dr. Butzer noch einmal an die Baugeschichte des Raumes und hob ferner die Bedeutung von Moot Courts und Legal Clinics in der Juristenausbildung hervor, um sodann auf die Moot Court-Teams der Fakultät einzugehen, die unter Leitung von Prof. Dr. Wolf in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gewesen seien und der Reputation der Fakultät einen großen Dienst erwiesen hätten. Die Verdienste von Herrn Wolf in dieser Hinsicht könnten kaum hoch genug eingeschätzt werden. Der Dekan bündelte das abgewandelt in das alte Politikmotto Auf den Christian kommt es an! Anschließend begrüßte zunächst Sven Hasenstab, ehemaliger Mootie, langjähriger Teamcoach und jetzt Präsident der Ehemaligenorganisation, die Zuhörer, bevor Prof. Dr. Wolf eine 20-minütige Weltreise From Hong Kong to Hanover antrat, in der er die Teilnahme am ICC Moot Court 2009 mit dem Kennenlernen des Hong Konger Moot Court-Raumes als Startschuss für das Vorhaben bezeichnete, auch in Hannover so einen Raum zu schaffen. In den Vortrag waren Grußbotschaften zur Raumeinweihung eingebaut, und zwar von Teamverantwortlichen aus Hong Kong, Mailand (Bocconi), Seattle und Harvard. Hängengeblieben sein bei den Zuhörern dürfte vor allem das Kompliment aus Boston: Besser als hier in Harvard. 28

42 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Einblicke 29

43 A. Einblicke in die Fakultät 13) Elsa Deutschland Moot Court In diesem Jahr fand unser Moot Court am 28. Januar 2013 statt. Pünktlich um Uhr trafen unsere 12 Teilnehmer, die in Zweierteams antraten, unsere drei Richter sowie interessierte Zuschauer im fakultätseigenen Moot Court-Raum ein. Als Richter unterstützten uns Herr Prof. Dr. Schwarze, Herr Förtsch (Richter am Oberlandesgericht) und Herr Dr. Wirth (Anwalt der Kanzlei Helms, Renner, Wirth). Was in England und den USA häufig bereits fester Bestandteil des Studienplans ist, bietet hier der ELSA Deutschland Moot Court (EDMC), mit dem angehende deutsche Juristinnen und Juristen die Chance haben, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten und früh ihre Eignung für bestimme Berufsfelder zu testen. Wie vor einem echten Prozess verfassen die Teilnehmer/innen als Anwälte oder Anwältinnen auf Zeit entweder eine Klageschrift oder eine Klageerwiderung. Es gewinnt, wer nicht nur mit seinem Fachwissen überzeugt, sondern etwa auch rhetorisch glänzt und als Team funktioniert. Diese Schulung der Soft Skills ist später nicht nur in mündlichen Prüfungen eine gute Unterstützung. Durchgeführt wird der EDMC in deutscher Sprache. Die Teilnahme verteilt sich über ein Jahr und nimmt jeweils nur wenige Wochen Vorbereitungszeit in Anspruch. Zu untergliedern ist der EDMC in drei Ebenen: Lokalentscheide, Regionalentscheide und Bundesentscheid. Die Lokalentscheide werden jährlich von den lokalen Fakultätsgruppen der ELSA organisiert. Sie erstrecken sich über eine Dauer von fünf Wochen (drei Wochen für die Erstellung der Klageschrift, eine Woche für die Erstellung der Klageerwiderung sowie eine Woche für die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung) und finden im Wintersemester des jeweiligen Jahres statt. Die Regionalentscheide (Regionalentscheid Nord und Süd) finden im März des folgenden Jahres statt. Hier treten alle Gewinner der verschiedenen Lokalentscheide gegeneinander an. Ausgerichtet werden die Regionalentscheide von den Fakultätsgruppen, die sich vorher dazu bereit erklärt haben. Der Bundesentscheid findet im Mai oder Juni in den Räumen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe statt. Hier treten die jeweiligen Gewinner der Regionalentscheide gegeneinander an. Die teilnehmenden Studierenden der Lokalrunde beschäftigen sich mit Fällen des deutschen Zivilrechts. In unserem Lokalentscheid wurde ein Fall mit sachen- und bereicherungsrechtlichen Inhalten behandelt. Die Verhandlungen waren spannend zu verfolgen, alle Teilnehmer noch vollkommen ohne Moot Court-Erfahrung. Beim Verhandeln legte sich die Aufregung, und es machte zunehmend Spaß, Argumentationen zu erkennen, und die Versuche zu verfolgen, die Jury von den jeweiligen Positionen zu überzeugen. Entscheidend ist nämlich nicht, die 30

44 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 perfekte Falllösung zu finden, sondern für die eigene Streitpartei das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Argument zu bringen? Trotz der drei Verhandlungen der sechs Zweierteams über denselben Sachverhalt kamen diese zu unterschiedlichen Argumentationen und Strategien, um ihren Mandanten zu vertreten. Die anschließenden Tipps und Bewertungen der Richter ermöglichten eine kritische individuelle Auseinandersetzung mit der eigenen Präsentation für jeden einzelnen Teilnehmer. Wie kann ich mein Auftreten verbessern? Wie argumentiere ich juristisch überzeugend? Agiere ich mit Durchsetzungs- und Überzeugungskraft und dies auch in spontanen Situationen? Die Gewinner des Lokalentscheids reisen im März nach Gießen, um dort an dem Regionalentscheid teilzunehmen. An dieser Stelle gilt es, die Daumen zu drücken, damit der Bundesgerichtshof im Bundesentscheid Hannoveraner begrüßen darf. Insbesondere möchten wir uns bei den Richtern, nämlich Herrn Prof. Dr. Schwarze, Herrn Förtsch und Herrn Dr. Wirth, für Ihre Unterstützung bedanken und natürlich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. An dieser Stelle ist es nochmals geboten, diesen ein Lob auszusprechen! Wer Interesse und Spaß hat, an unseren Moot Courts teilzunehmen, der wendet sich bitte an: oder schreibt uns bei Facebook unter ELSA Hannover. Wir freuen uns auf Euch! Autor: cand. iur. Stephanie Reese Einblicke Das Team des ELSA Deutschland Moot Courts

45 A. Einblicke in die Fakultät 14) 7th Hanover PreMoot Vom 14. bis 16. Februar 2013 fand in Hannover zum siebten Mal der Hanover PreMoot statt. Mit 22 Teams aus acht Ländern und über 60 fiktiven Verhandlungen war diese Veranstaltung auch in 2013 eine der größten ihrer Art in Europa. Seit seiner Gründung im Jahre 2007 schreibt der Hanover PreMoot eine Erfolgsgeschichte. Aus einer studentischen Initiative mit sechs teilnehmenden Teams 2007 entwickelte sich innerhalb von sieben Jahren eines der größten Vorbereitungstreffen auf den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court in Hong Kong und Wien. Ausgerichtet vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) und dem Ehemaligenverein Hanover Vis Alumni Association (HVAA) e.v. trafen sich vom 14. bis zum 16. Februar 2013 in Hannover 22 Teams aus acht verschiedenen Nationen zum 7th Hanover PreMoot. Insgesamt mehr als 90 Schiedsrichter, darunter eine ganze Reihe von Professoren, Richter und Rechtsanwälten lokaler, überregionaler und großer internationaler Kanzleien, aber auch Coaches und ehemalige Mooties, leiteten die über 60 mündlichen Verhandlungen des diesjährigen Moot-Falls. Der Hanover PreMoot startete bereits zum zweiten Mal mit einer internationalen Konferenz zum Thema Autonomy vs. Policy, zu der Professoren, international tätige Anwälte und Coaches der Teams eingeladen waren. Die Konferenz soll zum einen immer ein Problem des aktuellen Falles näher beleuchten und zum anderen eine allgemeine, sowohl akademische als auch praxisorientierte Weiterbildungsmöglichkeit rund um die Moot Court-Fälle darstellen. Bei der Konferenz sprachen u.a. Professor Dr. Eckart Brödermann, Präsident der CEAC, sowie Professor Burt Neuborne, der live aus Stanford (USA) zugeschaltet war. Im Anschluss an die Konferenz wurden alle teilnehmenden Teams und Schiedsrichter mit einem Empfang, dies auf Einladung von Gleiss Lutz Rechtsanwälte, im 14. Stock des Conti-Hochhauses, der unter den Teilnehmern auch The Dachgeschoss genannt wird, begrüßt. Über den Dächern Hannovers konnten alle Teilnehmer der Veranstaltung in einer entspannten Atmosphäre die Möglichkeit zu einem ersten Kennenlernen und zur Kontaktpflege nutzen. Dieses Welcoming ebnete den Weg für insgesamt drei erfahrungsreiche und intensive Tage. Nach der langsamen Aufwärmphase am Donnerstagabend folgten am Freitag und Samstag die Verhandlungen. Wie in jedem Jahr haben die Studierendenteams, bevor sie nach Hannover kamen, zunächst den fiktiven Fall, den sie in Hannover und später bei den Endausscheidungen in Hong Kong und Wien plädieren, aus der Sicht des Schiedsklägers und etwas später aus der Sicht des Schiedsbeklagten in Gerichtsschriftsätzen dargestellt. Alle Teams hatten 32

46 III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 ein extrem hohes Niveau, von dem aus sie in die Verhandlungstage starteten. Während der beiden Verhandlungstage hatte jedes Team mindestens sechsmal die Gelegenheit, seine Kräfte gegen die anderen Teams zu messen und von Praktikern und Professoren bewertet zu werden. In den Verhandlungspausen verwandelte sich die 14. Etage des Conti-Hochhauses zu einer Kommunikationsplattform, wo bei Kaffee, Sandwiches und Kuchen unter den Teilnehmern die neuesten Argumente ausgetauscht wurden und die Schiedsrichter ihr Netzwerk pflegen konnten. Neben der konzentrierten Vorbereitung auf die Verhandlungen und den vielen hervorragenden Präsentationen der Teams konnte am Freitagabend aber auch im Restaurant KIRIN, auf Einladung von Göhmann Rechtsanwälte, bei chinesischem Essen in gemütlicher Zusammenkunft die Möglichkeit genutzt werden, den Abend in Ruhe ausklingen zu lassen. Einblicke Gruppenfoto des 7th Hanover PreMoot 33

47 A. Einblicke in die Fakultät 15) Internationale Verbundforschung im geistigen Eigentum Conflict of Laws in Intellectual Property: The Clip Principles and Commentary Die internationalen Fragestellungen des geistigen Eigentums sind heute Gegenstand kontroverser Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Auf der einen Seite ist eine Tendenz der Konsolidierung des hergebrachten Territorialitätsgrundsatzes zu verzeichnen. Deutlichster Ausdruck dieser Tendenz ist Artikel 8 der Anfang 2009 in Kraft getretenen Rom II -Verordnung 864/2007. Auf der anderen Seite stellt die Zunahme ubiquitärer Nutzungsformen von Technologien und Inhalten im Internet die Vorstellung territorial begrenzter Immaterialgüterrechte in Frage. Vor diesem Hintergrund hat die European Max-Planck Group for Conflict of Laws in Intellectual Property seit 2004 an einer Sammlung von Prinzipien zur internationalen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht sowie zur Anerkennung und Vollstreckung im Bereich des geistigen Eigentums gearbeitet. Prof. Dr. Metzger war Mitglied der Arbeitsgruppe ( Das Projekt wurde 2012 abgeschlossen, die Ergebnisse sind im Februar 2013 bei Oxford University Press erschienen. Er ist zudem Co-Rapporteur des Komitees Intellectual Property and Private International Law der International Law Asscociation ( Der Lehrstuhl befasst sich des Weiteren mit der internationalen Rechtssetzung im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Die vom Institut für Rechtsinformatik initiierte Opinion of European Academics on ACTA, die von namhaften Experten aus ganz Europa unterzeichnet wurde, hat mit zum Scheitern des Vertrags im Europäischen Parlament beigetragen ( Schließlich wurde Prof. Dr. Metzger 2012 von der International Academy of Comparative Law zum General Reporter für die Sitzung License contracts, free software and creative commons für die IACL-Konferenz 2014 in Wien ernannt. Gegenstand dieses Projekts ist die rechtsvergleichende Behandlung von Rechtsfragen alternativer Lizenzmodelle in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus über zwanzig verschiedenen Rechtsordnungen. 34

48 16) ICC Mediation Moot III. Veranstaltungen im Wintersemester 2012/2013 Just one of the great things about the ICC mediation Competition is the invaluable contribution that it is making to the future of international dispute resolution. The students learn and demonstrate mediation and negotiation skills that they will use throughout their careers for the benefit of the global business community. These lawyers will be able to communicate constructively across cultural borders in a way that many of their predecessors have struggled to do. Christopher Newmark, Mediator, Arbitrator, Spenser Underhill Newmark LLP Einblicke Bei der ICC International Commercial Mediation Competition handelt es sich um den weltweit einzigen internationalen Studierendenwettbewerb im Bereich der Mediation. Dieser wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris veranstaltet. Wie bei internationalen Studierendenwettbewerben üblich, ist die Verhandlungssprache Englisch. Die anzuwendenden Rechtsmaterien basieren auf der Arbeit internationaler Organisationen und Arbeitsgruppen. Am 8. Durchgang 2013 nahmen Teams von 66 Universitäten aus über 30 Nationen teil, welche von rund 120 erfahrenen Praktikern bewertet wurden. Die Leibniz Universität Hannover hat sich 2013 bereits zum dritten Mal an diesem Wettbewerb beteiligt. Die Betreuung erfolgt durch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA). Die ICC Mediation Competition versteht sich als Ausbildungsprogramm im Bereich der Wirtschaftsmediation und damit als Teil der klassischen alternativen Streitbeilegung. In diesem Bereich ist die ICC eine der weltweit führenden Institutionen. Studierende sollen neben den behandelten Materien auch ein Gefühl dafür bekommen, wie man Parteien unterschiedlicher kultureller Herkunft zu einvernehmlichen Lösungen motivieren kann. Dies ist im Bereich der Wirtschaftsmediation besonders wichtig, da viele Unternehmen mittlerweile grenzüberschreitend tätig sind. Kommt es zu Streitigkeiten, können diese in kostspieligen und langwierigen Gerichts- oder Schiedsverfahren münden. Die Grundlage einer weiteren vertrauensvollen Zusammenar- Das Team des 8th ICC Mediation Moot 35

49 A. Einblicke in die Fakultät beit ist dann nicht mehr gegeben, aus Geschäftspartnern werden Prozessgegner. Des Weiteren ist das Resultat grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten oft schwer abzusehen. Nicht zuletzt besteht hier eine erhöhte Gefahr, dass international uneinheitliche Beweis- oder Verfahrensregeln über Gewinn oder Verlust entscheiden. Zudem gilt zumindest vor staatlichen Gerichten das Prinzip der öffentlichen Hauptverhandlung. In Anbetracht dieser Umstände wird Mediation für Unternehmen immer interessanter. Auch in Deutschland setzt sich diese Form der Streitbeilegung mehr und mehr durch. Entsprechend interessiert sind Unternehmen an Ausbildungsangeboten im Bereich der Mediation. Die Vorbereitung auf den Wettbewerb in Hannover wird daher auch in Kooperation mit Unternehmensjuristen betrieben, die selbst ausgebildete Mediatoren sind. Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Studienberatung: stud. iur. Fabienne Klass Weitere Informationen finden Sie auch unter: 36

50 IV. Exkursionen 1) Erstsemesterfahrt IV. Exkursionen Am 16. November 2012 um Uhr starteten 60 Erstsemesterstudentinnen und -studenten im komfortablen Reisebus mit sechs Teamern des Fakultätsfachschaftsrates einen langersehnten Wochenendtrip. Erster Stopp sollte einige Stunden später dann Karlsruhe sein. Vor Beginn der Fahrt fand ein kurzes Kennenlerntreffen statt, bei dem die Mitfahrenden alles relevante Informationsmaterial erhielten. Die ersten zwei Stunden herrschte viel Regsamkeit im Bus. Gerademal vor einem Monat begann das erste Semester, und es gab noch viele Leute, denen man bisher vielleicht nur flüchtig Hallo sagt, die man noch nicht kannte oder wahrgenommen hat. Die Erstsemesterfahrt sollte dieses ändern. Die Regsamkeit wich schnell schläfriger Stille, Schlaf war nämlich das einzige, was die meisten an diesem Wochenende am wenigsten bekamen. Morgens in Karlsruhe angekommen, stand sofort der erste wichtige Tagesordnungspunkt an: Der Besuch im Bundesgerichtshof. Nach dem langwierigen Sicherheitscheck ging es für einen Teil der Besuchergruppe in eine Verhandlung. Diese wurde vor Verhandlungsbeginn mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter besprochen, und Unklarheiten wurden geklärt. Dann ging es los. Der andere Teil bekam ein sehr interessantes Inputreferat von Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter im XII. Zivilsenat. Dieser berichtete vom Arbeitsalltag eines Richters am Bundesgerichtshof, erklärte den Weg vom konkreten Lebenssachverhalt bis hin zum Urteil des Bundesgerichtshofes und beantwortete viele, viele, viele Fragen der zuhörenden und imponierten Erstsemesterstudierenden. Danach bekamen wir - wie bereits angedeutet - eine Führung durch die Räumlichkeiten des Bundesgerichtshofs. Besonders interessant war dabei das hauseigene Museum, welches die Geschichte des Bundesgerichtshofes gut nachstellt und erklärt. Zum Ende hin merkte man den ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmern die lange Busfahrt an, die Augenlider wurden schwächer. Deshalb war erst einmal eine kurze Pause in Karlsruhe angesagt, bevor wir uns mit der Gruppe auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht machten. Da das Ursprungsgebäude momentan saniert wird, stand folgend also ein Spaziergang zur Übergangsresidenz auf dem Plan. Trotz der Müdigkeit wurde sich viel unterhalten und mit Freude auf die kommenden Tage geblickt. Beim Bundesverfassungsgericht angekommen, stand nun einmal mehr ein ausgiebiger Sicherheitscheck aller Teilnehmer durch die Bundespolizei an. Einblicke 37

51 A. Einblicke in die Fakultät Gruppenbild vor dem Bundesverfassungsgericht Nachdem allen Eintritt gewährt wurde, empfing uns bereits Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter am Bundesverfassungsgericht im Ersten Senat sowie Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover. Herr Gaier verschaffte den Erstsemesterstudierenden einen Überblick über das Grundgesetz, erzählte historische Entwicklungen des Bundesverfassungsgerichtes und ermöglichte einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise der Richter. Selbstverständlich wurden auch zahlreiche Fragen beantwortet. Vielen Dank dafür nach Karlsruhe an Herrn Prof. Dr. Gaier für die Gastfreundschaft! Nach dem offiziellen Tagesprogramm traten wir - von einigen lange herbeigesehnt - den Heimweg Richtung Jugendherberge an. Die Fahrt wurde ausgiebig als kurze Erholungspause genutzt. Traditionell übernachten wir in einer Jugendherberge in Pforzheim. Dort angekommen, wurden wir standesgemäß empfangen. Zum Zeitpunkt der Ankunft feierten die Pforzheimer Belrem erwecke!, auf hochdeutsch Karneval in Form eines Ritterfestes. So kamen wir in den Genuss, mit Trommelwirbel und Fanfaren in die Jugendherberge einziehen zu dürfen. Nach dem Bezug der Zimmer sowie dem leckeren Abendessen gesellte sich ein Großteil zu der vor dem Haus stattfindenden Karnevalsparty. Wir als Großstädter erregten durch unsere Feierlaune große Aufmerksamkeit und viel Zuspruch. Viele Pforzheimer erfreuten sich über die positive Resonanz des Festes und feierten mit uns. Der Höhepunkt war, dass wir den Orden der Belrem Gilde verliehen bekommen haben. Dieser hat selbstverständlich einen besonderen Platz in unseren Büroräumen gefunden. Es war schön, jedoch ist irgendwann jede Party vorbei. So auch diese. 38

52 IV. Exkursionen Einblicke Körperlicher Einsatz bei der Straßburg-Rallye! Am nächsten Tag stand ein Tagesausflug nach Straßburg an. Zuerst erkundeten wir in Form einer Rallye das Europäische Viertel. Dort musste in kleinen Gruppen ein Fragebogen über die Institutionen der EU und deren Arbeitsweise beantwortet werden. Im Anschluss daran hatten alle Zeit zur freien Verfügung, um die Stadt kennenzulernen. Die meisten genossen den heimischen Flammkuchen, machten Sightseeing oder nutzen die Zeit zum Shoppen. Aus Straßburg zurückgekehrt, verbrachte ein Großteil der Gruppe den Abend wieder miteinander. Wir hatten viel Spaß zusammen. Am Sonntag stand dann leider schon die Abreise an. In einem vorbildlichen Zustand wurden die Zimmer hinterlassen, und wir machten uns auf den Heimweg nach Hannover. Ohne größere Verzögerungen sind wir am Nachmittag wieder am Campus angekommen. Nun kannten sich viele schon ein bisschen besser, und viele neue Freundschaften halten bis heute an und werden weiter gepflegt. Wir hatten die Ehre zwei von Deutschlands höchsten Gerichten kennenlernen zu dürfen und hatten sehr viel Freude dabei. Wir bedanken uns bei Herrn RiBVerfG Hon.-Prof. Dr. Reinhard Gaier und Herrn VorsRiBGH Hans-Joachim Dose sowie beim Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und natürlich auch der Jugendherberge Burg Rabeneck in Pforzheim für die freundliche Aufnahme und die herzliche Gastfreundschaft. Das Video zu Belrem Erwecke! inkl. Begrüßung der Reisenden aus Hannover: ab 4.30 Min. und ab 37 Min. relevant. Autor: stud. iur. Martin Jäger, Fakultätsfachschaftsrat 39

53 A. Einblicke in die Fakultät 2) Fahrt des SP 2 zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt Am besuchte eine gemeinsame Exkursionsgruppe aus den Mitgliedern des aktuellen sowie des letztjährigen SP 2 das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Vorabend hatten wir Gelegenheit, unter der Führung von Hon.-Prof. Dr. Kiel einen kleinen, aber bleibenden Eindruck von der wunderbaren historischen Altstadt von Erfurt zu erlangen. Nächtigen durften wir im Gästehaus des Augustinerklosters, welches schon Martin Gruppenfoto des SP 2 Luther als Wirkungsstätte gedient hatte. Diese Verbundenheit zur evangelischen Kirche sollte am folgenden Tag noch enger werden: An diesem Tag wurden nämlich am BAG gleich zwei Grundsatzurteile zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gesprochen, die Auswirkungen für rund 1,3 Mio. Arbeitnehmer haben. Wir wurden Zeugen einer Verhandlung, die in vielerlei Hinsicht spannend war: Nicht nur die außergewöhnliche Zahl von 150 Zuschauern beeindruckte, sondern auch die mediale Inszenierung durch Rundfunk und Fernsehen sowie die Anwesenheit von ver.di-chef Bsirske höchstpersönlich ließen die Bedeutung dieser Verhandlung erahnen. Die Kirche hat aus formal-juristischen Gründen den Prozess zwar verloren, wurde in der Urteilsbegründung jedoch in ihrer Rechtsansicht bestätigt.aber auch die Gewerkschaften werden durch das Urteil nun nicht mehr gänzlich bei der Verhandlung um bessere Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen. Dementsprechend fühlten sich am Ende beide Seiten wie Sieger. Neben dem interessanten Geschehen innerhalb des Sitzungssaales hatten wir am Ende der Exkursion noch Gelegenheit, das Gerichtsgebäude, mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet, einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Es war aus unserer Sicht spannend, die vielen Nuancen, Betonungen und Formulierungen in den Wortbeiträgen der Anwälte und des Senats zu verfolgen und zu deuten. Kurz gesagt: Es war ein Tag, der uns vor Augen führte, wie mitreißend, lebensnah und vielseitig unser Studienfach ist. Autor: stud. iur. Daniel Wall 40

54 V. Projekte V. Projekte 1) KATalogisierung von Lehrstuhl- und INstitutsbibliotheken an der Juristischen Fakultät der LUH Die Rechtswissenschaft ist wie kaum eine andere Wissenschaft in hohem Maße auf die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit aktueller Fachbücher und -zeitschriften angewiesen. Zuständig für die Literaturversorgung der Juristischen Fakultät Hannover ist die TIB/UB. Diese stellt die juristische Fachliteratur in der Fachbibliothek Rechtswissenschaften (FBR) auf dem Conti- Campus zur Verfügung. Zusätzlich existieren an der Juristischen Fakultät noch Lehrstuhl- und Institutsbibliotheken, die neben der Standardliteratur überwiegend hochspezialisierte Fachliteratur dezentral vorhalten und den Studenten zur Verfügung stellen. Hier sind mittlerweile ca Bände Fachliteratur vorhanden. Allerdings sind diese kaum erfasst und katalogisiert und damit nur unzureichend nutzbar. Einblicke Was bedeutet das konkret? Nehmen Sie an, Sie benötigten für eine Hausarbeit im Schwerpunktstudium dringend ein aktuelles Lehrbuch, z.b. zum Urheberrecht in den USA. Da in der Fachbibliothek Recht wie Sie feststellen kein entsprechendes Buch vorhanden ist, haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten: Sie könnten über die Fernleihe den Titel bestellen oder Sie könnten es im Fachbuchhandel selbst kaufen. Was Sie dabei aber nicht wissen, weil Sie es bislang nicht herausfinden können, ist, dass der Titel in mindestens einer Institutsbibliothek vorhanden ist. Ziel des KATLIN-Projektes ist, die Bestände der einzelnen Institutsbibliotheken, soweit wie eben möglich, zusammenzuführen und über den Katalog der TIB/UB auffindbar zu machen. Für das geschilderte Problem heißt das konkret: Bei der Katalogrecherche in der FBR sollen Sie die Information erhalten, dass das gesuchte Lehrbuch in einer Institutsbibliothek zur Verfügung steht. Sie könnten den Titel dann in der FBR bestellen oder direkt in die Institutsbibliothek gehen und hier einsehen. Mithin stünde die gesamte auf dem Conti-Campus vorhandene juristische Fachliteratur Ihnen, aber auch allen anderen Studierenden aller Fakultäten der LUH gleichermaßen zur Verfügung. Umgekehrt werden Sie zukünftig einen Zugriff auf die Bestände der FBR haben, wenn Sie in einer der dezentralen Instituts- oder Lehrstuhlbibliotheken arbeiten. Zusätzlich zu der Erschließung des bereits vorhandenen 41

55 A. Einblicke in die Fakultät Gesamtbestandes wird ein Dienstleistungssystem zu etablieren sein, mit dem zukünftig die Beschaffung, Erschließung und Pflege des Bestandes erfolgen soll. Alle Geschäftsprozesse sollen gemeinsam mit der TIB/UB erarbeitet werden, um so die Literaturversorgung am Conti Campus kontinuierlich zu verbessern. Das Projekt KATLIN wird finanziell vom Präsidium der Leibniz Universität unterstützt. Es ist direkt an der Juristischen Fakultät angesiedelt und kooperiert eng mit der der TIB/UB. Die Laufzeit des Projektes beträgt 36 Monate. Als Projektleiterin ist Frau Christine Baerbock tätig. Frau Baerbock ist Diplom-Bibliothekarin und war nach ihrem Abschluss acht Jahre in der TIB/UB tätig sowie 12 Jahre in einem pharmazeutischen Forschungsunternehmen in Hannover. 42

56 V. Projekte 2) TestjurSELF - Das Onlineinformations- und Beratungsangebot für Studieninteressierte zum Fach Rechtswissenschaften Einblicke Wir möchten Ihnen mit diesem Angebot eine Orientierungshilfe in der Wahl Ihres Studiums und mehr Sicherheit zu der Frage geben, ob das Jurastudium in Hannover zu Ihnen passt. Sie bewegen sich durch ein mehrgliedriges Onlinetool, in dem Sie den Studienort Hannover, Studienschwerpunkte, Fragen rund um das Studium und das Leben der Studierenden rund um Campus sowie Freizeitangebote kennenlernen können. Kurze Clips mit Studierenden der Fakultät bieten einen authentischen Eindruck, was Studieninteressierte hier erwartet. Sie finden testjurself unter: Sie lernen in testjurself den Dekan und Studierende der Fakultät kennen. Sie setzen sich mit Erwartungen und Anforderungen zum Studium auseinander. Sie erhalten Informationen zu den genannten Themen. Wenn Sie den gesamten Selbsteinschätzungsteil absolviert haben, erhalten Sie ein persönliches Feedback, welches Ihre Erwartungen mit sogenannten Expertenmeinungen vergleicht und Ihnen einen Eindruck darüber vermittelt, ob das Studium der Rechtswissenschaften für Sie geeignet sein könnte. In der Selbsteinschätzung beantworten Sie annonym und unverbinlich Fragen zu Themenfeldern, persönlichen Stärken und Erwartungen und lernen so, sich selbst besser zu beurteilen. Ansprechpartner Name Fon Raum Jeanette Schröter, M.A jeanette.schroeter@jura.uni-hanover.de 43

57 A. Einblicke in die Fakultät VI. Persönliche Nachrichten aus der Fakultät 1) Nachruf auf Georgios Magoulas ( ) Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover trauert um Herrn apl. Professor Dr. Georgios Magoulas, der überraschend am zweiten Weihnachtstag im 68. Lebensjahr verstorben ist. Georgios Magoulas, am 17. Juni 1944 in Athen geboren, war über Jahrzehnte zusammen mit Prof. Dr. Jürgen Frank das wirtschaftswissenschaftliche Gesicht unserer Fakultät. In Kiel mit einer Dissertation zum Thema Zur Darstellung, Kritik und dogmengeschichtlichen Einordnung der Marxschen Wert- und Preistheorie (unter Berücksichtigung der Preissysteme von Ricardo, Bortkiewicz und Straffa) promoviert, bewarb er sich 1975 erfolgreich nach Hannover auf eine Akademische Ratsstelle im Fach Wirtschaftswissenschaften. Bereits vier Jahre folgte 1979 die Habilitation bei Jürgen Frank mit der Arbeit Methodologische, ökonomische und rechtspolitische Aspekte des Arbeitsmarktes und dem Habilitationsvortrag Wettbewerbspolitische Aspekte der Beteiligungspolitik der Banken. Ende 1983 wurde Georgios Magoulas dann zum außerplanmäßigen Professor und 1994 zum Hochschuldozenten ernannt. Neben den mit seinen Qualifikationsschriften umrissenen Interessensgebieten hat sich Georgios Magoulas etwa mit Fragen des ökologisch orientierten Grund- und Trinkwasserschutzes sowie mit Fragen des Verhältnisses von (Verbraucherschutz-)Recht und Ökonomie beim Konsumentenschutz und beim Konsumentenkredit beschäftigt. Ende September 2009 trat er in den Ruhestand. Wie Dr. Jürgen Leist, sein langjähriger Freund und Projekt- und Forschungsstellenpartner, berichtet, hat Georgios Magoulas dank breitgefächerter Interessen und weiterlaufender wissenschaftlicher Projekte den Übergang in die Zeit ohne universitäre Lehre sehr gut bewältigt. Unsere Juristische Fakultät verliert einen wegen seines freundlichen, hilfsbereiten, aufgeschlossenen und kollegialen Verhaltens allseits sehr beliebten und hochgeschätzten Kollegen. Georgios Magoulas hat an unserer 1973/1974 gegründeten Fakultät fast 35 Jahre gelehrt und sie wesentlich mitgeprägt. Wir trauern mit seiner Frau und seinem Sohn um einen hochgeschätzten Kollegen, dem wir ein ehrendes Angedenken bewahren werden. 44

58 2) Persönliche Nachrichten VI. Persönliche Nachrichten aus der Fakultät - Im Sommer 2012 ist Michaela Hahn aus unserem Dekanat in die Position einer Controllerin in der Philosophischen Fakultät unserer Universität gewechselt. Frau Hahn hat sich zwischen 2005 und 2012 in schwierigen und anspruchsvollen Aufgaben zunächst als Nachfolgerin von Frau Thomas und nach der Geburt ihrer Tochter vor allem in den Aufgaben der Haushaltsführung und PKB-Verantwortung für die Belange der Juristischen Fakultät stark engagiert und dabei hohes Ansehen innerhalb und außerhalb unserer Fakultät erworben. Die Fakultät dankt ihr sehr herzlich für ihren jahrelangen Einsatz und wünscht ihr alles Gute für ihre neue Tätigkeit. Einblicke - Herr Wolfgang Kilian hat am 15. November 2012 von der Universität Wroclaw (Breslau) für seine Verdienste die Würde eines Ehrendoktors (Dr. h.c.) verliehen bekommen. Herr Kilian ist seit vielen Jahren als Gastprofessor in Breslau tätig. Er hat dort die Gründung des Zentrums zur Erforschung juristischer und ökonomischer Probleme der elektronischen Kommunikation (CBKE) angeregt, mehrere Jahre lang einen Doktorandenaustausch organisiert (15 Doktoranden aus Breslau studierten am IRI) sowie zahlreiche gemeinsame Tagungen und Forschungsprojekte durchgeführt. Schon im Jahre 2002 hat er für unsere Fakultät einen Freundschaftsvertrag zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Breslau und Hannover geschlossen. - Als Nachfolgerin von Frau Vizepräsidenten Diewald hat der Senat Frau Prof. Dr. phil. Elfriede Billmann-Mahecha, seit 1994 Universitätsprofessorin für Psychologie (Institut für Pädagogische Psychologie Philosophische Fakultät), als Vizepräsidentin für Lehre und Studium gewählt. Frau Billmann-Mahecha war von Dekanin des ehemaligen Fachbereichs Erziehungswissenschaften, von Mitglied des Senats der LUH und gleichzeitig Forschungsdekanin der Philosophischen Fakultät. - Herr Nikolaus Forgó hat wieder erhebliche Drittmittelerfolge erzielt. Bewilligt wurde zunächst das Projekt MyHealthavatar (A Demonstration of 4D Digital Avatar Infrastructure for Access of Complete Patient Information) mit einer auf die LUH entfallenden Förderungssumme von ca e. Erfolgreich war Herr Forgó auch mit dem Projekt CHIC (Computational Horizons in Cancer: Developing Meta- and Hyper- Multiscale Models and Repositories for In Silico Oncology) mit einer auf 45

59 A. Einblicke in die Fakultät die LUH entfallenden Förderungssumme von ca e. Die Projekte sind derzeit auf drei (MyHealthAvatar) bzw. vier (CHIC) Jahre angelegt, werden in Kooperation mit dem L3S durchgeführt werden und sollen nach derzeitigem Planungsstand u. a. die Finanzierung einer Juniorprofessur Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht während der Projektlaufzeiten aus Drittmitteln (mit) ermöglichen. - Herr Martin Böhnke, Fakultätsgeschäftsführer der Juristischen Fakultät, wurde im Rahmen der Veranstaltung zur Eröffnung des Moot Court-Raumes von Dekan Prof. Dr. Hermann Butzer in Gegenwart des Präsidenten der Universität und zahlreicher anderer Fakultätsgeschäftsführer der LUH offiziell verabschiedet. Herr Böhnke hat zwar bereits zum 1. März 2012 unsere Fakultät verlassen und seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Naturwissenschaftlichen Fakultät fortgesetzt, doch hat er auch nach seinem Wechsel die Juristische Fakultät mit Rat und Tat unterstützt und sich insbesondere auch um das Bauvorhaben Moot Court-Raum gekümmert. Der Dekan erinnerte in seiner Dankesansprache zunächst kurz an den Berufsweg von Herrn Böhnke, der von 1998 bis 2003 Jura in Hannover studiert hat, sodann von Oktober 2003 bis November 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und anschließend bis November 2008 Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle gewesen ist, bevor er in das Amt eines Studiengangskoordinators wechselte. Zu Herrn Böhnke gewandt, sagte er: Lieber Martin Böhnke, wir bedauern es sehr, dass Sie uns verlassen haben, um sich in einer größeren Fakultät beruflich weiterentwickeln zu können. Aber es ist schön, dass Sie nicht aus unserem Blickfeld geraten, sondern ganz in unserer Nähe geblieben sind. Wir denken gerne an Sie und an Ihre jahrelange Arbeit für die Belange der Juristischen Fakultät.... Sie haben sich um unsere Fakultät verdient gemacht. Unsere Fakultät sähe anders schlechter! aus, wenn wir Sie nicht gehabt hätten. Sie sind nicht nur ein Fachmann für Fakultätsdinge, fachliche wie zwischenmenschliche. Sie sind auch ein strategischer Kopf und Sie sind ein Sympathieträger. Viele haben Sie hier sehr gemocht und sehr gerne mit Ihnen zusammengearbeitet und jeder, der Sie kennt, wird Sie in guter Erinnerung haben. Für Ihre neue Aufgabe, die Sie nun schon fast ein Dreivierteljahr wahrnehmen, wünschen wir Ihnen ganz viel Glück, Schaffenskraft und Erfolg. - Mit Herrn Christoph Bauch steht der Nachfolger bereit. Auch Christoph Bauch ist ein Absolvent unserer Fakultät. Er hat in Hannover Jura studiert, war dabei neben anderem ein Mootie (also ein Mitglied 46

60 VI. Persönliche Nachrichten aus der Fakultät unseres Vis Moot-Teams), kam dann als Stundenplanverantwortlicher für das Jahr des doppelten Abiturjahrgangs mit einer Teilzeitbeschäftigung in unser Dekanat, bewährte sich dort sofort glänzend und wurde im Mai 2012 von einer Auswahlkommission einstimmig aus einer Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern um die Geschäftsführerstelle ausgewählt. Bis März 2013 war er noch Rechtsreferendar und absolvierte seine Wahlstation im Dekanat. Nun aber hat er erfolgreich seine Zweite Staatsprüfung abgelegt und wird ab dem 1. April 2013 auch offiziell die Geschäftsführerstelle bekleiden. Einblicke - Herr Wurmnest hat das Bleibeangebot von Fakultät und Universität leider ausgeschlagen und wird zum 1. April 2013 an die Universität Augsburg wechseln. Herr Wurmnest wurde 1969 in Hamburg geboren, studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften bis zu seinem ersten Staatsexamen 1998 und war dann nach einer Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europa-Kolleg Hamburg bis 2002 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Hamburg. Im Jahr 2002 promovierte er zum Dr. iur. mit einer Arbeit über die Grundzüge eines europäischen Haftungsrechts. Von 2002 bis 2004 hielt er sich an der University of California, Berkeley auf, arbeitete dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei David Caron und bekam 2004 den Titel Master of Laws verliehen. Bis Ende 2008 war er sodann als wissenschaftlicher Referent bei Jürgen Basedow am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht wieder in Hamburg tätig. Dort habilitierte er sich 2009 und folgte dann zum Wintersemester 2009/2010 einem Ruf an unsere Fakultät, nachdem er kurz zuvor eine Professur an der Europa- Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder, abgelehnt hatte. Nun geht es für ihn und seine kürzlich angewachsene Familie weiter nach Augsburg. Die Fakultät bedauert die Entscheidung Herrn Wurmnests sehr. Herr Wurmnest hat sich seit seiner Berufung einen hervorragenden Ruf als akademischer Lehrer bei den Studierenden erworben. Er war ein überaus geschätzter, wissenschaftlich erfolgreicher und hochengagierter Kollege, der in unserer Fakultät viele Dinge angestoßen hat, von denen wir noch lange profitieren werden. Wir verlieren ihn nur sehr ungern und hoffen, dass es gelingt, den Kontakt auch über den Wechsel nach Augsburg hinaus zu bewahren. - Herr Vizepräsident Günter Scholz wird am 31. Oktober 2013 in den Ruhestand versetzt. Nach Ende der Ausschreibung für die Nachfolge (bis 31. Januar 2013) berät nun eine Findungskommission von Senat und 47

61 A. Einblicke in die Fakultät Hochschulrats. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im Sommersemester 2013 fallen. - Herr Dr. Aaron Bogan, früherer Mitarbeiter und Doktorand unserer Fakultät, erhielt am 10. Dezember 2012 im Rahmen der Feier der Verleihung der Wissenschaftspreise des Freundeskreises der Leibniz Universität für seine Dissertation Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen den Wirtschaftspreis Recht 2012, der durch die Kanzlei Kapp, Ebeling und Partner aus Hannover gestiftet wurde. Außerdem wurde er im Februar 2013 vom Niedersächsischen Justizministerium für das drittbeste Prüfungsergebnis im 2. Staatsexamen im Jahr 2012 ausgezeichnet. - Neuer Vorsitzender des Freundeskreises der Leibniz Universität ist (in Nachfolge von Herrn Dr. Harig) seit 1. Januar 2013 Hon.-Prof. Dr. Hannes Rehm, früherer Vorstandsvorsitzender der Nord/LB und Leiter des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) sowie derzeit IHK- Präsident. Herr Dr. Rehm hat in der Präsidium-Dekane-Besprechung als Ziele seiner Arbeit benannt: Engere Verzahnung des Freundeskreises mit der LUH, Verjüngung der Gremien des Freundeskreises, Überarbeitung des Regelwerks. - Herr Henning Radtke, seit 5. Oktober 2012 Richter am Bundesgerichtshofs, vorher Hochschullehrer unserer Fakultät, wird demnächst mit einer Honorarprofessur unserer Fakultät ausgezeichnet. Die Fakultät hat die Ehrung beantragt, der Senat hat ihr in seiner Sitzung vom 23. Januar 2013 zugestimmt. - Die Stelle von Frau Michaela Hahn im Dekanat ist mittlerweile nachbesetzt. Nachfolgerin ist Frau Krystyna Wenzel. Frau Wenzel ist bereits mit einer 50-Prozent-Stelle am Institut für Regelungstechnik der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik tätig. Wir begrüßen Sie herzlich als neue Mitarbeiterin unserer Fakultät. - Herr Dennis Hornschu, derzeit im 5. Semester, ist von Frau Prof. Dr. Elfriede Billmann-Mahecha, der neuen Vizepräsidentin für Lehre, Studium und Weiterbildung der Leibniz Universität, als einer von 20 Studierenden aus allen neun Fakultäten für hervorragende Leistungen innerhalb der Regelstudienzeit ausgezeichnet worden. Er erhielt Urkunde und Preisgeld in einer feierlichen Veranstaltung im Leibnizhaus am Holzmarkt am Mittwoch, dem 13. Februar Der Dekan überbrachte die Glückwünsche der Fakultät. 48

62 VI. Persönliche Nachrichten aus der Fakultät - Der Dekan der Juristischen Fakultät oder ein Vertreter aus dem Hochschullehrerkreis wird auf Bitten des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, Herrn Dr. Peter Götz von Olenhusen, dem Ortsausschuss des 70. Deutschen Juristentages angehören. Der nächste Juristentag, der von diesem sog. Ortsausschuss vorzubereiten ist, wird nämlich vom 15. September bis zum 19. September 2014 in Hannover stattfinden. Der Deutsche Juristentag e.v. ist ausweislich seiner Homepage ein eingetragener Verein mit rund Mitgliedern, der Juristinnen und Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik vereint. Ziel des Vereins ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein seit 1860 alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt den Deutschen Juristentag, einen Kongress mit bis Teilnehmern. Einblicke Die Fakultät gratuliert allen Genannten herzlich zu ihren Auszeichnungen, ehrenvollen Berufungen, besonderen Leistungen und Drittmittelerfolgen. Die Angaben beruhen im Wesentlichen auf Bekanntmachungen des Dekans im Fakultätsrat. Soweit weitere Fakultätsmitglieder Auszeichnungen und Berufungen erhalten haben, sind diese dem Dekanat nicht bekannt geworden. 49

63 A. Einblicke in die Fakultät VII. Ausblicke 1) Der Innenhof wird (noch) schöner. Ein Bericht zu den Baumaßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 Ab Juni/Juli 2013 stehen auf dem Campus wieder größere Baumaßnahmen bevor. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, das Gelände, das von ca Studierenden genutzt wird (ein Drittel der Studierenden der LUH auf einer Fläche von einem Hektar Größe), attraktiver als bisher zu machen, indem die Aufenthaltsqualität im Freien deutlich erhöht wird. Konkret geht es darum, die früher dominante Stellung des motorisierten Verkehrs auf dem Campus noch weiter als bislang schon zurückzuführen. Zusätzlich zur Aufenthaltsqualität soll so auch die Sicherheit in den Fahrbereichen des Campus verbessert werden. Die drei Campus-Fakultäten sind sich einig, dass vordringlich das Umfeld der Tiefgaragenausfahrt verkehrssicherer gemacht werden soll. Da eine Ausfahrlösung in Richtung Körnerstraße stadtseitig nicht gestattet wird, sollen die Beschilderung im Ausfahrtsbereich verbessert, die Eckenbereiche der Ausfahrt neu gestaltet und der Oberflächenbelag im Wendekreis verändert werden. Zukünftiger Eingangsbereich der TIB/UB Grafik: landschaftsarchitektur diekmann

64 VII. Ausblicke Sodann wird das sog. Baumparterre ( Wäldchen ) vor dem Bibliotheksgebäude anders gestaltet. Einerseits soll hier eine Möblierung (Bank-Tisch-Kombinationen, Bankauflagen, Sitzkanten, Beleuchtung) bereit gestellt und der Pflanzuntergrund löchriger Rasen, Problem der Oberflächenentwässerung) verbessert werden, andererseits soll eine baulich-optische Öffnung über die ganze Fläche hin zur Bibliotheksseite, insbesondere zum Bibliothekseingang hin, herbeigeführt werden. Einblicke Die optische Öffnung wird sich auch auf die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche zwischen Baumparterre und Bibliotheksgebäude einschließlich der überdachten Flächen rechts neben dem Bibliothekseingang erstrecken. Als Ausgleich für einige dort wegfallende Fahrradstellplätze werden die wenig tauglichen Fahrradständer nördlich der Bibliothek (parallel zur Körnerstraße) durch Fahrradbügel ersetzt. Besonders gewichtig wird sodann die Neugestaltung des Eingangsbereichs vor dem Gebäude der Wirtschaftswissenschaften ausfallen. Hier wird nicht nur der heruntergekommene Oberflächenbelag erneuert und neu gestaltet. Nach eingehender Diskussion haben sich die drei Fakultäten dafür entschieden, den Campus in diesem Bereich zu einer (weitgehend) autofreien Zone umzugestalten. Mithin werden dort die Auto-Parkplätze verschwinden und durch eine zweite Baumreihe ersetzt ( Allee ); es bleibt an dieser Stelle nur noch ein Fahrweg in LKW- Breite für den Lieferverkehr. Auch wird eine Pkw-Ausfahrt in Richtung Schlosswender Straße weiter möglich sein. Die beiden vor dem Gebäude der Wirtschaftswissenschaften liegenden Rasenflächen werden eingefasst, an ihrem zum Gebäude hin liegenden Rand, wo der Rasen durch permanenten Fußgängerverkehr sehr abgelaufen ist, wird eine (erhöhte) Sitzkante geschaffen. Auch die Fahrradbügel in diesem Bereich werden neu geordnet und leicht vermehrt. Neu und einladender gestaltet werden soll ferner der Eingangsbereich zum Campus nach Durchqueren des Schlagbaums an der Pförtnerloge. Sodann wird das Umfeld des Hörsaalgebäudes verschönert. Fahrweg und Fußgängerweg vor dem Haupteingang werden deutlicher voneinander getrennt, der Gehweg etwas verbeitert, auch hier entstehen Sitzpodeste, die Parkanlage hinter dem Gebäude hin zum Neustädter Friedhof wird als Aufenthaltsbereich mit Ruhe und Schatten revitalisiert, teilweise neu bepflanzt und mit Sitzmöbeln ausgestattet, der Patio am Rand des Gebäudes auf der der Körnerstraße zugewandten Seite wird neu geordnet und möbliert und im Bewuchs aufgeräumt. 51

65 A. Einblicke in die Fakultät Mögliches Aussehen des Campus-Komplexes 2014 Grafik: landschaftsarchitektur diekmann - Ferner sollen die Auto-Parkplätze entlang des Nordeingangs des Campus (parallel zum TIB/UB-Gebäude) geordnet und optimiert werden; hier soll ein Ersatzbereich für die oberirdisch vor dem Gebäude der Wirtschaftswissenschaften wegfallenden Parkbereich entstehen. An dem Fahrweg zur Kindertagesstätte entstehen weitere Fahrradabstellplätze, die daneben liegende, bislang ungenutzte und verwilderte Brachfläche hin zur Körnerstraße wird reaktiviert, als Rasenfläche ausgestaltet, teilweise neu bepflanzt und im vorderen Bereich mit Sitzmöbeln versehen. Diese Fläche wird dann auch vom Seiteneingang des Hörsaalgebäudes auf der Nordseite durch den dortigen Patio erreichbar sein. Studentenwerk und Universitätsverwaltung beabsichtigen zur Verschönerung eine Einhausung der bislang frei stehenden Abfall-und Altpapiercontainer an der Bibliothek (Seite Schlosswender Straße) und an 52

66 VII. Ausblicke der Nordseite des Hochhauses. Wann genau dies geschieht, ist derzeit noch offen. Die Fakultäten und die Universitätsverwaltung prüfen schließlich, wie die Tiefgarage ertüchtigt werden kann (Beleuchtung, Parkflächenkennzeichnung, Herstellung von Behindertengerechtheit etc.). Als erster Schritt werden hier die stählernen Durchgangstüren erneuert, die sich auf dem Fußweg vom Hochhaus durch den Keller zur Parkgarage befinden. Zudem wird der völlig heruntergekommene Verbindungsgang zwischen dem Kellerbereich und der Tiefgarage gestrichen. Da seit Jahresbeginn das Rolltor der Tiefgarage auch abends und an Wochenenden nicht mehr heruntergefahren, dafür aber der Verbindungsgang von der Tiefgarage zum Hochhaus abgesperrt wird, soll zukünftig stärker gegen wildes Parken auf dem Campus (vor allem an den Wochenenden) vorgegangen werden. Einblicke Dieses vorstehend beschriebene große Maßnahmenpaket befindet sich derzeit in der Feinplanung. Die Maßnahmen im Bereich Tiefgaragenausfahrt, im Bereich Baumparterre/Bibliothekseingangsseite und der überwiegende Teil der Maßnahmen im Bereich vor dem Gebäude der Wirtschaftswissenschaften sowie die Auswechselung der Durchgangstüren vom Hochhausgebäude in den Tiefgaragenbereich sollen im Sommer 2013 in Angriff genommen werden und nach der bisherigen Planung noch im Jahr 2013 verwirklicht werden, die übrigen Maßnahmen im ersten Quartal Die Kosten teilen sich die drei Campus-Fakultäten (50 Prozent) und die Universitätsverwaltung (50 Prozent). Die Baumaßnahmen, insbesondere die Sanierung der Fahr- und Fußgängerwege, werden kurzfristige Sperrungen des Campus für den Autoverkehr erforderlich machen. Diese Sperrungen werden rechtzeitig bekanntgemacht, so dass sich alle Autofahrer darauf einrichten können. 53

67 A. Einblicke in die Fakultät 2) Tagung zum Sortenschutzrecht 2013 Das Sortenschutzrecht ist in den letzten Jahren erheblich in Bewegung geraten. Seine Abgrenzung zu anderen Schutzrechten sowie das Zusammenspiel von Sortenschutzrecht und verwandten Rechtsgebieten haben verschiedene Konfliktfelder in der Anbau- und Züchtungspraxis hervorgebracht. Die Konflikte zeigen sich auch bei den Abgrenzungsfragen, die sich im Bereich der grünen Genetik zum Patentrecht ergeben. Der Rechtsschutz von Pflanzenzüchtungen ist dadurch in den Fokus einer breiten zivilgesellschaftlichen Debatte geraten ( Kein Patent auf Leben ). Kontrovers ist auch das Zusammenspiel von Sortenschutz und Zulassungspflicht nach dem Saatgutverkehrsrecht, welches den Widerstreit zwischen dem Interesse am Anbau möglichst ertragreicher Sorten und der Erhaltung der Biodiversität sichern soll. Von besonderer Relevanz ist schließlich die Spannungslage zwischen Landwirten und Züchtern, die sich im Zusammenhang mit dem Nachbau geschützter Sorten ergibt. Die verschiedenen aktuellen Entwicklungen sollen auf einer Tagung am durch namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis aufgearbeitet werden. Da das Sortenschutzrecht in der Forschung zum geistigen Eigentum bisher eine nur untergeordnete Rolle gespielt hat, dient die Tagung auch der Bestandsaufnahme und Zusammenführung der verschiedenen Akteure, für die die Universität als neutrales Forum dienen möchte. Anlass der Tagung ist der 10. Hannoveraner Europatag, der sich in Anbetracht der europäischen Prägung der Rechtsgrundlagen im Sortenschutz-, Biopatent- und Saatgutverkehrsrecht in besonderer Weise zur Diskussion anbietet. Es haben namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis zugesagt. Die Tagung wird vom Lehrstuhl Prof. Dr. Metzger, Institut für Rechtsinformatik, organisiert und durch die Fritz Thyssen-Stiftung gefördert. Informationen dazu sind unter: erhältlich. 54

68 3) Studentenfutter Vortragsreihe des IPA VII. Ausblicke Unter dem Motto Studentenfutter wird auch im kommenden Sommersemester 2013 die Reihe öffentlicher Vortragsveranstaltungen fortgesetzt, zu denen auch externe Gäste herzlich eingeladen sind. Die Vortragsreihe findet im Kontext der anwaltsorientierten Juristenausbildung statt, die durch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover betreut wird. Während sich der ADVO-Z Studiengang bewusst auf spezifische Inhalte der Anwaltstätigkeit im engeren Sinne bezieht, soll mit der Vortragsreihe der Blick erweitert und damit gleichzeitig der Vielfältigkeit der Praxis anwaltlicher und juristischer Tätigkeit im Allgemeinen Rechnung getragen werden. Kennzeichnend für die Vorträge ist jeweils, dass ausgewählte Praktiker über ihren beruflichen Alltag berichten und anschließend in geselliger Atmosphäre zu Gesprächen mit den Studierenden oder Berufskollegen zur Verfügung stehen. Die Juristische Fakultät als diskussionsfreudige Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden mit spannenden Gästen bei Wein und Brot erlebbar zu machen, ist der Kerngedanke der Vortragsreihe. Seit dem Sommersemester 2006 gelingt es bereits, hochklassige Referenten für die Vortragsreihe zu gewinnen. Die Räumlichkeiten füllten u.a.: Einblicke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin Sepp D. Heckmann, ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Messe AG Rechtsanwalt Philipp M. von Bismarck, Partner der Kanzlei KSB IN- TAX Martin Kind, Geschäftsführer der Kind Hörgeräte GmbH & Co. KG und Vorsitzender und Geschäftsführer von Hannover 96 Rechtsanwalt Wolfgang Wieland, MdB, Bürgermeister und Justizsenator a.d. Dirk Roßmann, Geschäftsführender Gesellschafter DIRK ROSSMANN GmbH Uwe H. Reuter, Vorstandsvorsitzender der VHV Gruppe Rechtsanwalt Gernot Lehr, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs. 55

69 A. Einblicke in die Fakultät Die Vorträge sollen den Studierenden einen Einblick in die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Anwaltstätigkeit vermitteln. Im Vordergrund steht dabei das rechtsgestaltende und rechtsverändernde Wirken der Rechtsanwaltschaft. Die Vorträge finden am Conti-Campus im Niedersachsensaal (Gebäude 1501, Erdgeschoss) statt: Veranstaltungstermine Politische Prozesse Recht ist nichts statisch unpolitisch Vorgegebenes, sondern entwickelt sich ständig auch in und durch Gerichtsverfahren fort. Unter dem Thema Politische Prozesse soll diese Rechtsentwicklung im und außerhalb des Gerichtssaales veranschaulicht werden , 18 Uhr: Rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Jerzy Montag Jerzy Montag ist freiberuflicher Fachanwalt für Strafrecht und rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN. Hierbei setzt er sich vor allem für Grund- und Bürgerrechte ein. Als Mitglied des Europaausschusses ist es ihm wichtig, dass der Bundestag die europäische Gesetzgebung und Rechtssetzung aktiv begleitet. Seit 2005 ist Jerzy Montag Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Die Schlichtungsstelle hat es sich zur Aufgabe gemacht kostenfrei Konflikte zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu lösen und dabei zu helfen unbürokratische Lösungen zu finden. Sie ist dabei durch gesetzliche Garantie unabhängig und neutral. Daher darf der Schlichter kein Rechtsanwalt sein. Termin: wird noch bekannt gegeben: Schlichterin und ehemalige Richterin am EGMR in Straßburg Dr. Renate Jaeger Dr. Renate Jaeger wurde am 18. Januar 2011 in ihr neues Amt als Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft berufen. In dieser Funktion vermittelt sie seit Anfang 2011 bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Die ehemalige Richterin am EGMR in Straßburg war vor ebenfalls Richterin im Ersten Senat des BVerfG und 56

70 VII. Ausblicke war damit auch zuständig für das Berufsrecht der Anwälte. Sie ist Trägerin des Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband und ist Ehrendoktorin der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster. Einblicke Studentenfutter on Tour Studierenden die Möglichkeit zu geben, den Blick über den Tellerrand der universitären Juristenausbildung hinauszuwerfen, ist ein Ziel des IPA. Interdisziplinäre Veranstaltungen wie diese ermöglichen es, über Palandt & Co. hinaus den eigenen Horizont zu erweitern. Gute Rechtskenntnisse allein machen nämlich noch keinen guten Juristen! Termin: wird noch bekannt gegeben: Studentenfutter on Tour mit KUNSTKOMM Führung durch die Kestnergesellschaft mit den Ausstellungen von Rachel Harrison und Linder Sterling Treffpunkt ist in der Kestnergesellschaft, Goseriede 11 in Hannover um 17 Uhr. 57

71 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät I. Fachbereichsbibliothek TIB/UB Die TIB/UB versorgt die Studierenden, Forschenden und Lehrenden aller Fakultäten der Leibniz Universität Hannover sowie wissenschaftlich interessierte Bürger/innen der Region mit Literatur und Fachinformationen in gedruckter und elektronischer Form. Die Fachbibliothek Rechtswissenschaften (FBR) ist Teil der Fachbibliotheken am Königsworther Platz (FBK). In der FBK befinden sich auch die Bestände der Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften (mit dem Europäischen Dokumentationszentrum), der Fachbibliothek Literatur- und Sprachwissenschaften sowie der Erziehungswissenschaften (mit Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Schulpädagogik sowie den Theologien).Der Bestand der FBR ist in der 2. und 3. Etage aufgestellt. In der 2. Etage stehen Ihnen abgeschlossene und über 500 laufend gehaltene Zeitschriftentitel sowie Entscheidungssammlungen, Jahrbücher, Amtsdruckschriften, Gesetz- und Verkündungsblätter zur Verfügung. In der 3. Etage finden Sie die Monographien (Lehrbücher, Kommentare, Loseblattsammlungen, Dissertationen, Festschriften usw.). Darüber hinaus bietet die TIB/UB Ihnen zahlreiche juristische Fachdatenbanken, E-Books, elektronische Zeitschriften und weitere Fachinformationen in digitaler Form an. Den Zugang zu unseren elektronischen Beständen finden Sie direkt auf der Startseite unserer Homepage. Die FBR ist eine Freihandbibliothek, die Literatur ist offen zugänglich und nach Sachgruppen aufgestellt. Nur ein kleiner Teil des Bestandes muss aus dem Magazin bestellt werden. Überwiegend ist der juristische Bestand ein Präsenzbestand 58

72 I. Fachbereichsbibliothek TIB/UB und nicht verleihbar. Alle Lesesäle am Standort FBK sind stille Arbeitszonen. Für gemeinschaftliches Arbeiten stehen Ihnen Gruppenarbeitsräume zur Verfügung. Die TIB/UB bietet regelmäßig Führungen und Schulungen zum Recherchieren und wissenschaftlichen Arbeiten an. Unsere aktuellen Angebote finden Sie auf unserer Homepage unter Lernraum TIB/UB. Öffnungszeiten Lesesäle, Information, Leihstelle Montag - Samstag Sonntag Fachauskunft in der 2. und 3. Etage: Montag - Freitag 8.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr bis Uhr Vor 9 Uhr und samstags nach 18 Uhr sowie sonntags sind Information, Anmeldung und Kasse nicht besetzt, kein Magazindienst. Einrichtungen Kontakt Telefonische Erreichbarkeit Zentrale Auskunft Leihstelle oder zentrale telefonische Leihfristverlängerung der TIB/UB Telefax und Webseite Internet auskunft.fbk@tib.uni-hannover.de Anschrift Technische Informationsbibliothek und Universitätsbibliothek Hannover (TIB/UB) Fachbibliotheken am Königsworther Platz Königsworther Platz 1b Hannover 59

73 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz Der Arbeitsplatz steht allen blinden und sehbehinderten Angehörigen der hannoverschen Hochschulen zur Verfügung. Soweit es mit diesen Belangen vereinbar ist, können zurzeit auch blinde und sehbehinderte Benutzer anderer hannoverscher Bibliotheken den Arbeitsplatz nutzen. Sie finden den Arbeitsraum in der 3. Etage der Fachbibliotheken am Königsworther Platz. Nach einer kurzen technischen Einführung in die Benutzung der Geräte und der Klärung des Organisationsablaufs ist der Arbeitsplatz jederzeit während der Öffnungszeiten der Bibliothek zugänglich. Der Arbeitsplatz ermöglicht Ihnen: gedruckte Materialien einzuscannen Texte per synthetischer Sprachausgabe akustisch wiederzugegeben Texte über eine Braille-Tastatur in Blindenschrift zu lesen Texte mit einem Braille-Drucker oder einem Schwarzschrift-Drucker auszudrucken im Internet zu recherchieren den Zugriff auf Sehkon (Sehgeschädigtengerechter Katalog Online der UB Dortmund) mit einem Textverarbeitungsprogramm (MS-Word 2003) zu arbeiten Texte auf einer mechanischen Blindenschriftmaschine zu schreiben Sehbehinderte können sich Inhalte auf dem Bildschirm mit der Software Magic großformatig anzeigen lassen. Außerdem steht ein Lesegerät mit einem großen 32-Zoll-Bildschirm zur Verfügung. Dieses Gerät vergrößert nicht nur die Texte, sondern liest sie auf Wunsch auch vor. Bitte melden Sie sich für eine technische Einführung in die Benutzung der Geräte an. EDV-Kenntnisse werden nicht vermittelt. Gerne bieten wir Ihnen Einführungen in die Katalog- und/oder Datenbank- Recherche. Bitte reservieren Sie den Arbeitsraum per: Telefon auskunft.fbk@tib.uni-hannover.de 60

74 II. Computerarbeitsplätze II. Computerarbeitsplätze Der gemeinsame ITS-Pool der Juristischen und der Philosophischen Fakultät befindet sich in den Räumen 1502/809 und 1502/815 auf der 8. Etage des Conti-Hochhauses. Es stehen 50 Arbeitsplätze (u.a. 3 GHz Intel Pentium 4, 19 Zoll TFT, DVD- Brenner) zum Anfertigen von Hausarbeiten und für Datenbank- und Internetrecherchen zur Verfügung. Überdies finden Sie dort auch Scanner und die Möglichkeit, gegen Entgelt auf s/w- und Farb-Laserdruckern zu drucken. Öffnungszeiten Vorlesungszeit Montag - Freitag Uhr vorlesungsfreie Zeit Montag - Freitag Uhr Bei Fragen und Problemen rund um die PCs stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITS-Pools innerhalb der Öfnungszeiten persönlich und unter (0511) mit Rat und Tat zur Seite. Einrichtungen Aktuelle Informationen über die Öffnungszeiten und die angebotenen Kurse können den Aushängen und den Webseiten des ITS-Pools entnommen werden. 61

75 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät III. Universitäre Organisationen Studienkommission derjuristischen Fakultät An der Juristischen Fakultät besteht als ständige Kommission für Lehre und Studium nach 45 NHG eine Studienkommission. Dabei sind mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder Studierende. Derzeit besitzt die Studienkommission vier Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden, drei aus dem Hochschullehrerkreis und ein Mitglied aus dem Mitarbeiterkreis. Der Studiendekan führt den Vorsitz der Kommission, wobei ihm kein Stimmrecht zukommt. Die Studienkommission ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren. Ferner kann er einzelne Entscheidungen auf die Studienkommission übertragen. Eine besonders wichtige Kompetenz der Studienkommission ist, dass sie dem Fakultätsrat ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder in Ausnahmefällen ein lehrendes Mitglied der Mitarbeitergruppe zur Wahl als Studiendekanin oder Studiendekan vorschlägt. 62

76 III. Universitäre Organisationen Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät Aufgaben und derzeitige Mitglieder Der Fakultätsrat entscheidet nach 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung oder Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Dabei stellen die Professorinnen und Professoren sieben stimmberechtigte Mitglieder, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei stimmberechtigte Mitglieder, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung auch zwei stimmberechtigte Mitglieder und die Studierenden ebenfalls zwei stimmberechtigte Mitglieder. Der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht seit dem 1. April 2012 aus folgenden Mitgliedern: Für die Professorinnen und Professoren Einrichtungen Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh) Prof. Dr. iur. Stephan Meder Prof. Dr. iur. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) Prof. Dr. iur. Prof. h.c. Bernd H. Oppermann (UMCS) LL.M. (UCLA) Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje Prof. Dr. iur. Kay Wächter Stellvertreter der Professor/-innen Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb Prof. Dr. iur. Volker Epping Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Dipl.-Jur., M.A. (fraz. Recht) Philipp Kles Ass. iur. Birgit Müller Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung: 63

77 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät Gabriele Behmann Cornelia Daneke Für die Studierenden: stud. iur. Greetje Grove stud. iur. Lina Josephine Ganseforth 64

78 III. Universitäre Organisationen Fakultätsfachschaftsrat Jura Was ist der Fakultätsfachschaftsrat? Oftmals als Fachschaft Jura oder FFSR bezeichnet, ist der Fakultätsfachschaftsrat das beschlussfassende und ausführende Organ der gesamten Fachschaft Jura, also der Gesamtheit aller Studierenden an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Dieses Gremium setzt sich derzeit aus 15 Mitgliedern zusammen, die zum Ende eines jeden Wintersemesters bei den Uniwahlen in einer demokratischen Wahl gewählt werden. Zur Mitarbeit in der Fachschaft ist ein Mandat jedoch nicht nötig, so dass alle Interessierten jederzeit mitwirken können. Der Fakultätsfachschaftsrat tagt während der Vorlesungszeit alle zwei Wochen und in der vorlesungsfreien Zeit mindestens zweimal. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und somit für alle Studierende frei zugänglich. In den Sitzungen werden Probleme aus dem Studienalltag diskutiert und Lösungswege gesucht, die Mitarbeit in anderen Hochschulgremien besprochen und koordiniert oder Veranstaltungen geplant. Hierbei dienen die getroffenen Beschlüsse oftmals als Grundlage für das weitere Wirken. Die Fachschaft Jura ist somit die Ansprechpartnerin für alle studentischen Belange und Interessen und wahrt diese auch in anderen universitären und studentischen Gremien durch die Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern. Einrichtungen Wie erreicht man den Fakultätsfachschaftsrat? Die Fachschaft hat ihr Büro in Raum im zweiten Stock des Conti- Hochhauses. Ferner ist unter der Rufnummer 0511/ , via unter oder im Netzwerk Facebook über Fachschaft Jura Hannover eine Kontaktaufnahme möglich. Weiterhin sind wichtige Informationen sowie aktuelle Termine am Schwarzen Brett neben dem Fachschaftsbüro, im Schaukasten im Vorlesungsgebäude 1507 oder über die Webseite abrufbar. Auf der Homepage findet ihr regelmäßig die Sitzungseinladungen und Protokolle der vergangenen Sitzungen zum Download. Postalische Anliegen können via Hauspost oder folgende Adresse: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät, Fakultätsfachschaftsrat, Königsworther Platz 1, Hannover an uns gerichtet werden. Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit der persönlichen Ansprache der Mitglieder direkt auf dem Campus hiervon jederzeit unberührt. Die Sprechzeiten variieren von Semester zu Semester und werden zu Beginn des Semesters auf der konstituierenden Sitzung beschlossen. Zur Orientierung findet ihr folgend die Sprechzeiten vom letzten Semester 65

79 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät aufgeführt. Änderungen im Sommersemester bleiben uns vorbehalten. Sprechzeiten aus dem alten Wintersemester 2012/2013 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag nach Vereinbarung Was macht der Fakultätfachschaftsrat? Wie oben bereits kurz beschrieben, ist der Fakultätfachschaftsrat die direkte studentische Vertretung aller Jurastudentinnen und Jurastudenten an der Leibniz Universität in Hannover. Wir treten also für die Interessen der Studierenden ein, sei es auf studentischer Ebene oder in akademischen Gremien. Klausurenpool Weiterhin bietet die Fachschaft den sogenannten Klausurenpool an. Wir sammeln alte Klausuren und Hausarbeiten, welche von Studierenden zur Verfügung gestellt worden sind und bieten diese anderen Studierenden kostenfrei zur Kopie an. Insbesondere während der Klausurphase hat sich die Nutzung des Pools bewährt, da viele Studierende es schätzen, ältere Klausuren durchzuarbeiten hinsichtlich der Aufgabenstellung, um Bewertungsmaßstäbe zu erkennen oder einfach um zu erfahren, wie eine solche Klausur aufgebaut ist. Erstsemesterstudentinnen -und studenten erhalten jeweils eine Klausur aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht ausgehändigt. Ab dem zweiten Semester ist die Voraussetzung für die Aushändigung einer Klausur aus dem Pool die Abgabe einer eigenen geschriebenen Klausur. So ist gewährleistet, dass der Klausurenpool immer auf dem aktuellsten Stand ist und eine Vielfalt an Klausuren angeboten werden kann. Es ist irrelevant, ob die Falllösung mit 3 Punkten oder mit 18 Punkten bewertet worden ist. Selbstverständlich schwärzen wir die Klausuren insoweit, sodass kein Student anhand von Matrikelnummer oder Ähnlichem identifiziert werden kann. Der Klausurenpool kann während unserer regulären Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache genutzt werden. Erstsemesterfahrt Seit Jahren führen wir die inzwischen legendär gewordene Erstsemesterfahrt durch. Diese führt regelmäßig nach Karlsruhe. Dort besuchen wir unter an- 66

80 III. Universitäre Organisationen derem den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Weiterhin verbringen wir einen Tag im wunderschönen Straßburg. Meist haben wir die Möglichkeit, im Bundesgerichtshof einer Verhandlung zugegen zu sein sowie eine Führung durch das Gebäude mit Erläuterungen eines fachkundigen Juristen zu bekommen. Im Bundesverfassungsgericht findet ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Gaier, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes, statt. Selbstverständlich kommt der Spaß nicht zu kurz und wir haben genügend Zeit uns näher kennenzulernen. Traditionell werden die Abende meist gesellig zusammen verbracht. Gremienarbeit Wir entsenden Vertreter in verschiedene studentische und akademische Gremien. Darunter fällt der Studentische Rat, die Studienkommission und verschiedene Arbeitskreise. Dort diskutieren wir gemeinsam mit den Professorinnen und Professoren sowie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Universität über studienrelevante Themen, sprechen Probleme aus Sicht der Studierenden an und versuchen gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten und umzusetzen. Einrichtungen 67

81 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät IV. Studentische Organisationen ELPIS-Initiative e.v. Wer sind wir? Die ELPIS-Initiative ist ein Verein aus Jurastudierenden und Ehemaligen der Leibniz Universität Hannover, die Spaß am interkulturellen Austausch mit Studierenden aus aller Welt haben. Mit unserer Initiative bringen wir internationale und deutsche Studierende einander näher und fördern damit die Belebung des Studentenlebens und des Campus. Studierende, die selbst einmal im Ausland studieren wollen, ihre Sprachkenntnisse vertiefen möchten, oder die einfach so über den Tellerrand des nationalen Rechtsstudiums und Kulturkreises hinausschauen wollen, sind bei uns genau richtig. ELPIS steht für das Studienprogramm European Legal Practice Integrated Studies, das wir mit unserer Vereinsarbeit seit über 15 Jahren begleiten. In den Jahren 2009, 2010 und 2012 haben wir den Internationalen Hochschulball mitveranstaltet. Im Jahr 2008 wurden wir für unser besonderes soziales Engagement mit dem Studentenwerkpreis ausgezeichnet. Was machen wir? Für ausländische Studierende: Wir versuchen den Studierenden das Jurastudium in Hannover näher zu bringen und damit zu einem gelungenen Auslandsaufenthalt beizutragen. Unsere Uni, das Land und die Stadt sollen mit folgenden Aktionen erlebbar werden: Informationen und Hilfestellungen zum Studienbeginn in Hannover (Begrüßung, Campusführung, Hilfe bei der Kurswahl,... ) Hilfe beim Kennenlernen von Hannover (Stadtführung, Pub Crawl, etc.) Ausflüge in andere Städte (z.b. Hamburg, Göttingen oder Berlin) Veranstaltungen zum Erleben der deutschen Kultur (bspw. Grünkohlessen, Brauereibesuch, Feuerzangenbowle, Weihnachtsfeier und Filmabende) Aktivitäten zum Kennenlernen (wie Grillfest, Cocktail-Abende oder ähnliches) 68

82 IV. Studentische Organisationen Für deutsche Studierende: Unser Verein bietet die Möglichkeit, sich in einem kleinen aber netten Team sinnvoll zu engagieren und damit an sozialer, interkultureller und wissenschaftlicher Kompetenz zu gewinnen. Schließlich fördern wir die Entstehung internationaler Kontakte und Freundschaften und bieten somit ein Art Sprungbrett in die weite Welt. Erfahrungsaustausch mit ehemaligen Teilnehmern der ELPIS- Programme Tipps von Absolventen des Magister Legum Europae (M.L.E.) Förderung von Kontakten mit Studierenden aus aller Welt Sinnvolles Engagement, das auch anerkannt wird (DAAD-Bescheinigungen, Studentenwerkpreis 2008) Einrichtungen Für ehemalige Erasmus-Studierende: Ehemaligen Erasmus-Studierenden bieten wir die Möglichkeit, die erlernte Sprache weiter einzusetzen, Erfahrungen weiterzugeben und Helfen ihnen bei Fragen rund um den Magister Gelegenheit zum Erfahrungstausch und Nutzung der erworbenen Sprachkenntnisse Verlängerung des Erasmus-Feelings, Fernwehbekämpfung und Wiedereingliederung in das heimische Studium Möglichkeit, eigene Erfahrungen an zukünftige Erasmus-Studierende weiterzugeben Lust, mitzumachen? Fragen? Anregungen? oder wendet Euch einfach per an oder direkt an: Paul Thielecke-Klein (Vorsitzender) Sören Hauptstein (Stellvertretender Vorsitzender) Katharina Krüger (Kassenverwalter) 69

83 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät ELSA-Hannover e.v. Und was kann man an der Uni außer studieren sonst noch machen? Eine Fahrt... zum Bundesgerichtshof?... zum Auswärtigen Amt?... zur Europäischen Union nach Brüssel? Ein bezahltes Praktikum bei renommierten Anwaltskanzleien in ganz Europa? Vorträge... Seminare... Kongresse... mit Profis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Justiz? Und wo? Bei ELSA, der European Law Students Association. Als weltgrößte Jurastudierendenvereinigung bieten wir Jurastudierenden, Referendarinnen und Referendaren und jungen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, sich zu engagieren und weiterzubilden. Völkerverständigung, die Ausbildung sozial kompetenter Juristen, akademische Arbeit und Praxisbezug sind die Grundpfeiler des Selbstverständnisses von ELSA. Als Vorreiter für die universitäre Ausbildung bietet ELSA studienbegleitend sowohl akademische als auch stark praxisbezogene Aktivitäten inklusive Auslandserfahrung, internationale Kommunikation, Organisation von Projekten und Soft Skills. Durch den intensiven Austausch auf europäischer Ebene ermöglicht ELSA Jurastudierenden aus ganz Europa miteinander in Kontakt zu treten und gemeinsam aktiv zu werden. So profitieren die Mitglieder von ELSA-Hannover e.v. von einem Netzwerk mit Mitgliedern an über 220 Universitäten in 39 Ländern. Interesse? Dann besucht uns doch einfach in Raum im Hochhaus oder auch online unter natürlich könnt ihr uns auch an ELSA-Hannover e.v., Königsworther Platz 1, Hannover schreiben. Wir sind auch per erreichbar unter president@elsahannover.de oder schreibt uns bei Facebook unter ELSA Hannover. 70

84 IV. Studentische Organisationen hanomacke - Ein Café von Studenten für Studenten Die hanomacke ist ein ehrenamtlich arbeitender Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Studierenden einen Ort zum Entspannen, Quatschen und Kaffeetrinken nach und zwischen den Vorlesungen zu bieten. Die Thekenschichten der hanomacke setzen sich aus Studierenden verschiedener Studiengänge zusammen, die Spaß daran haben, gemeinschaftlich ihren Kommilitonen eine angenehme Pause von Vorlesungen, Bibliothek und Klausurstress zu ermöglichen. Unser Sortiment ist genau so vielfältig wie die abendfüllenden Veranstaltungen, die im typischen Studentenleben nicht fehlen dürfen: Von Kaffee, Tee und Kakao über Saftschorlen, Eis und Schokoriegel bis hin zu Bier und Sekt kann hier alles zu günstigen Preisen gekauft und auf einem unserer gemütlichen Sofas verzehrt werden. Im Nachtcafé kann in lustiger Runde Karten gespielt oder gekrökelt werden. Auch Events wie "Beer Pong", eine eigene Campusliga Mannschaft, legendären Semesterparties und die Übertragung der EM und WM werden von euren Kommilitonen aus der hanomacke organisiert und bieten eine Abwechslung zum Lernalltag. Neugierig geworden? Kommt einfach vorbei! Einrichtungen Besucht uns auch unter oder 71

85 B. Studieren in Hannover - Einrichtungen der Fakultät V. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung Das Studium bietet Raum und Zeit für Lernprozesse und akademische Qualifikation, aber auch für persönliche Entwicklung, die nicht immer widerspruchsfrei und kontinuierlich verläuft. Die Psychologisch-Therapeutische Beratung (ptb) unterstützt und berät Studierende der Hochschulen Hannovers bei psychosozialen Problemen wie: Störungen und Krisen im Studienverlauf Beziehungs- und Partnerschaftskonflikten Prüfungsängsten und Arbeitsstörungen Identitäts- und Orientierungsproblemen Einsamkeit und Kontaktproblemen psychosomatischen Beschwerden Im Semester wird das Beratungsangebot durch themenspezifische Gruppenangebote ergänzt. Die ptb unterstützt zudem von Studierenden initiierte Selbsthilfegruppen. Studierende mit Kind(ern) können nach vorheriger Absprache während der Beratung Kinderbetreuung in der ptb wahrnehmen. Offener Montagstermin ohne Voranmeldung (während der Vorlesungszeit) Montag Uhr Jeweils montags von Uhr können Studierende ohne Voranmeldung in die Beratung kommen. Dieser Termin bietet Studierenden, bei denen eine kurzfristige Terminvereinbarung nicht möglich ist, einen ersten Gesprächskontakt. Der Offene Montagstermin wird nur während der Vorlesungszeit angeboten. 72

86 V. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung Onlineberatung Montag Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Die ptb bietet Studierenden die Möglichkeit an, sich online in der Einzelchatberatung weiterführenden Rat einzuholen. Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung Termine auch in der vorlesungsfreien Zeit Anmeldung und Information Montag bis Freitag Mittwoch Montag bis Donnerstag Hier erreichen Sie uns bis Uhr (ganzjährig) bis Uhr (während der Vorlesungszeit) im Servicecenter der Hauptuni bis Uhr (während der Vorlesungszeit) Telefon Telefax Einrichtungen Anschrift Theodor-Lessing Haus Welfengarten 2c Hannover Weitere Informationen finden Sie unter: 73

87 C. Studium I. Semestertermine Sommersemester 2013 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung Wintersemester 2013/2014 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung Sommersemester 2014 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung

88 II. ejura II. ejura 1) Onlinesprechstunde Neben den elearning Angeboten der ELSA bietet die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover seit dem Wintersemester 2011 mit der Onlinesprechstunde ein weiteres interaktives Lehrangebot an. Die seit 2008 entwickelte Software für Live-Onlineübertragungen, welche die Präsenzlehre dadurch unterstützt, dass vorlesungsbegleitende Onlinesprechstunden angeboten werden können, hat seit diesem Jahr den Produktivbetrieb aufgenommen. Hierbei wird die Onlinesprechstunde in einem speziellen Medienraum aufgezeichnet und live über die Internetseite der Juristischen Fakultät übertragen. Mit Onlinesprechstunden können die jeweiligen Veranstaltungen sowie die Klausuren gut vorbereitet werden. So können Studierende sich auf die kommende Klausur mit aktuellen Fragen völlig anonym an den Dozenten oder die Dozentin wenden; die Fragen werden live über das Internet beantwortet. Insbesondere unter Berücksichtigung der geringen Teilnehmerzahlen bei Sprechstunden bietet die Onlinesprechstunde eine Alternative. Es nahmen bereits bei der ersten Testsprechstunde Anfang 2011, welche noch ohne Videoübertragung stattfand, mehr als 50 Studierende teil. Die unter Nutzung der derzeit bereitstehenden Technik durchgeführten Veranstaltungen zeigen eine steigende Tendenz von Teilnehmern auf. Bei der jüngsten Onlinesprechstunde, welche durch Prof. Epping durchgeführt wurde, konnten etwa 700 Zugriffe ermittelt werden. Das Format Onlinesprechstunde wird bisher von folgenden Dozenten angeboten: Studium Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. Prof. Dr. Roland Schwarze Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. Prof. Dr. Volker Epping Prof. Dr. Hermann Butzer Prof. Dr. Nikolaus Forgó Prof. Dr. Dr. Peter Salje PD Dr. Florian Knauer 75

89 C. Studium Inhaltlich befassen sich die Onlinesprechstunden mit den jeweiligen Inhalten des laufenden Semesters sowie mit klausurrelevanten Inhalten. Die jedes Semester zusätzlich stattfindende Onlinesprechstunde der Dekane gibt Antworten und Hinweise zum Studium, zu den Studienbedingungen und zu allgemeinen Angelegenheiten der Fakultät. Die Sprechstunden werden zudem aufgezeichnet und stehen wenige Tage nach der Aufzeichnung für etwa sieben Tage zur Nacharbeit auf der Website der Juristischen Fakultät bereit. Die Termine der Onlinesprechstunden werden auf der Website der Fakultät sowie durch Aushänge bekannt gegeben. 2) LAVES Sie finden die Onlinesprechstunde unter: Mit LAVES bietet die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover ein weiteres neuartiges interaktives Lehrangebot an. Das Studium der Rechtswissenschaften ist ein Studium, das von Lektüre geprägt ist. Erforderlich sind das Lesen und Lernen großer Stoffmengen aus Texten, die in aller Regel in Buchform vorliegen. Dabei ist eine zentrale Anforderung, das abstrakt in Lehrbüchern aufbereitete Wissen auf konkrete Fälle anzuwenden. Dieses Erfordernis führt dazu, dass die Lektüre und das Verständnis wichtiger Gerichtsentscheidungen und der darin zum Ausdruck kommenden Rechtsfragen für den Studienerfolg wichtig sind. Der buchwissenschaftliche Charakter der Rechtswissenschaften stellt Personen, die lieber audiovisuell aufbereitete Inhalte erlernen, vor besondere Herausforderungen. Deren Bedürfnisse sind durch den bloßen Besuch von Vorlesungen, in denen nicht selten mehrere hundert Studierende sitzen und deren Charakter daher monologisch sein muss, nicht zu befriedigen. Das Studium der Rechtswissenschaften wird zudem insbesondere von Studienanfängerinnen und -anfängern häufig als abstrakt und trocken erlebt. Viele der zu kennenden Fälle sind Jahrzehnte alt und gehören zum Grundvokabular, sodass deren Kenntnis unabdingbar ist, der Inhalt aber relativ stabil bleibt und nicht durch neue Rechtsentwicklungen verdrängt wird. Durch LAVES werden die wichtigsten Fälle und Fallfragen im Zivilrecht durch Lehrende der Fakultät aufbereitet, als Video aufgezeichnet und den Studierenden in digitalisierter Form mit Testfragen zur Verfügung gestellt. Den Studierenden wird bei jedem Fall ein, allenfalls in mehrere Kapitel von drei bis fünf Minuten geteilter, Film zur inhaltlichen Problematik präsentiert. 76

90 II. ejura Mit LAVES besteht mithin ein zusätzliches Angebot, welches den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, studienrelevante Fälle zeit- und ortsungebunden spielerisch zu erschließen. Im laufenden Jahr soll das vorhandene Angebot im Bereich des Zivil- und des Öffentlichen Rechts ausgeweitet werden. Das Angebot finden Sie auf: 3) IRIng Im Rahmen der Fernlehre hat sich in den vergangenen Jahren bereits die IRIng-Vorlesung für den EULISP Studiengang entwickelt. Hierbei werden Dozenten und Dozentinnen aus dem nichteuropäischen Ausland über einen Stream in einen Medien- und Vorlesungsraum geschaltet. Insoweit stehen durch den Ausbau des Raumes sowie des Moot Court-Raums mittlerweile zwei Räume bereit, in welchen entsprechende interaktive Veranstaltungen durchgeführt werden können. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, mit Dozentinnen und Dozenten auf der ganzen Welt interaktiv zu kommunizieren. Insbesondere die Möglichkeit der Übertragung von Powerpoint- Folien in Echtzeit und die qualitativ hochwertige Bild- und Tonübertragung bieten eine taugliche Ergänzung der Studienangebote, die mitunter aus Zeitund Kostengründen sonst nicht möglich wäre. Die zum Einsatz kommende Software bietet vielfältige Erfassungs- und Auswertungsfunktionen. Zudem ist die Möglichkeit zum Erstellen und Verwalten von E-Learning-Kursen und Lehrplänen gegeben. Auch können Aufzeichnungen der jeweiligen Übertragungen erstellt werden. Somit können sowohl Kurse im Selbststudium als auch virtuelle Kurse im Rahmen eines allgemeinen Lehrplans erstelltwerden, sodass eine große Bandbreite an Schulungsbedürfnissen effektiv abgedeckt wird. Studium 4) Ort zu Ort-Übertragung Im Rahmen der vollen Raumauslastung durch die doppelten Abiturjahrgänge, deren Auswirkungen sich auch noch die nächsten Jahre bemerkbar machen, wurden neue technische Infrastrukturen geschaffen, um einer möglichen Verschlechterung der Lehrqualität durch Raumüberbelegungen entgegenzuwirken. So ist es unter anderem möglich, stark besuchte Lehrveranstaltungen digital auf mehrere Räume zu verteilen. 77

91 C. Studium Hierbei wird die Lehrveranstaltung - wie gewohnt - in einem Raum abgehalten, über spezielle Möglichkeiten der P2P-Kommunikation (Person-to- Person) wird es den Studierenden in den anderen Räumen jedoch jederzeit ermöglicht, direkten audiovisuellen Kontakt mit der Dozentin oder dem Dozenten aufzunehmen. Studierende und Lehrende können somit über Raumgrenzen hinweg ungehindert miteinander interagieren. 5) Elektronische Semesterapparate Zusätzlich zu den klassischen Semesterapparaten bietet die Juristische Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Dekanat sowie der TIB/UB elektronische Semesterapparate an. Die Juristische Fachbibliothek digitalisiert die von den Professoren und Dozenten angegebene Literatur unter Beachtung des geltenden Urheberrechts und stellt diese für Sie in die Lernplattform Stud.IP ein. So stehen Ihnen Zeitschriftenaufsätze, Auszüge aus Büchern und Internetquellen in PDF-Qualität in Farbe jederzeit und von jedem Arbeitsplatz aus zur Verfügung. 78

92 III. Besondere Studienangebote III. Besondere Studienangebote 1) Bachelor IT- Recht und Recht des geistigen Eigentums Der LL.B.-Studiengang im IT-Recht (Informationstechnologie) und Recht des geistigen Eigentums (auch IP-Recht, eng.: intellectual property ) wird seit dem Wintersemester 2012/2013 angeboten und ist ein auf vier Jahre angelegter Studiengang, der mit dem akademischen Grad Bachelor of Law (LL.B.) abgeschlossen wird. Im dritten Studienjahr ist ein Auslandsaufenthalt an einer der fünf Partneruniversitäten: Rovaniemi (Finnland), Szeged (Ungarn), Breslau (Polen), Malaga (Spanien) oder Kyushu (Japan) vorgesehen. IT-Recht weist die Besonderheit auf, dass es sich auf eine weltweit mehr oder weniger einheitlich verlaufende informationstechnologische Entwicklung bezieht, überwiegend grenzüberschreitenden Charakter hat und die nationalen Rechtsordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten angesichts der fortschreitenden Harmonisierungen auf EU-Ebene nachhaltig beeinflusst. Damit eröffnet sich entsprechend spezialisierten Juristen ein internationales Betätigungsfeld. Viele größere Anwaltskanzleien haben eigene Abteilungen für IT/IP- Recht aufgebaut, für die qualifizierte Juristen gesucht werden. Der Bedarf an entsprechend spezialisierten Juristen in der Wirtschaft und bei Behörden nimmt ebenso ständig zu. Der Studiengang kombiniert eine umfassende juristische Grundausbildung in den klassischen Fächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht mit einer Spezialisierung im IT-Recht und IP-Recht. Es besteht die Möglichkeit, mit überschaubarem Zusatzaufwand außerdem die Erste Juristische Prüfung abzulegen. Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören: Studium E-Commerce-Recht Telekommunikationsrecht Medienrecht Immaterialgüterrecht wie Urheber- und Patentrecht (bezogen auf Informationstechnologie) Computertransfer Europa- und Völkerrechtliche Grundlagen des IT-Rechts Informationstechnische Grundlagen 79

93 C. Studium Die fachliche Qualifikation wird während des Auslandsaufenthalts im zweiten Semester bei einer der Partneruniversitäten vertieft und um für IT- Juristen unerlässliche soft skills wie Sprachkompetenz und Auslandserfahrung erweitert. Aufbau und Betreuung des Studiengangs werden gefördert durch den DAAD und finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Koordiniert wird der Studiengang vom Institut für Rechtsinformatik. Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.) Studiendauer Kosten Zielgruppe Bewerbungsschluss Tätigkeitsfelder/ Berufsmöglichkeiten 8 Semester (inkl. 2-semestrigen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität) aktuelle Studiengebühren und Verwaltungsbeiträge Studienanfänger Bewerber aus D und EU: , Nicht- EU-Bewerber: (zum jeweiligen Wintersemester) Internationales, juristisches Betätigungsfeld in der IT- und Medienbranche 80

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95 C. Studium 2) ADVO-Z - Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist gem. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung die Befähigung zum Richteramt. Ist aber jeder befähigte Richter auch ein befähigter Rechtsanwalt? Oder sind nicht für den Anwaltsberuf andere Fähigkeiten erforderlich? Der Rechtsanwalt ist nicht nur - anders als der Richter - freiberuflich und ggf. als Selbstständiger tätig, sondern auch inhaltlich werden an die Tätigkeiten verschiedene Anforderungen gestellt. So beurteilt der Richter einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt aus der Perspektive eines neutralen Dritten. Aufgabe des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin ist es hingegen, gestaltend tätig zu werden: Er/Sie hat Verträge zu entwerfen, zu optimieren und entsprechende Verhandlungen zu führen, Prozessrisiken zu bewerten und Prozesse zu steuern, Interessen der Mandanten vor Gericht oder außergerichtlich zu vertreten und dabei kreativ nach Lösungen zu suchen. Obwohl die weit überwiegende Zahl der Jurastudentinnen und Jurastudenten später nicht als Richter/in, sondern als Anwalt/in tätig wird, steht traditionell die Orientierung am Richterberuf im Mittelpunkt der juristischen Ausbildung. Um der Berufswirklichkeit gerechter zu werden, hat die Juristische Fakultät die anwaltsorientierte Ausbildung in die Prüfungsordnung integriert. Mit dem fakultativen Zusatzangebot des ADVO-Z-Studiums erhalten die Studierenden überdies die Möglichkeit, sich in bestimmten anwaltsorientierten Veranstaltungen erworbene Kenntnisse zertifizieren zu lassen. Der erfolgreiche Abschluss des ADVO-Z Studiums verschafft den Absolventen und Absolventinnen einen Bewerbervorteil bereits für die Anwaltsstation im Referendariat sowie später auf dem Arbeitsmarkt, da das Zertifikat in Ergänzung zu den Staatsexamina auch das Vorhandensein der (von einstellenden Kanzleien bei Berufsanfängern so oft vermissten) Grundfähigkeiten für den Anwaltsberuf nachweist. Dabei gehören sowohl die Vertragsgestaltung, als auch das Kanzleimanagement sowie das Anwaltliche Berufsrecht zu den vermittelten und später zertifizierten Inhalten. Darüber hinaus wird Studierenden die Möglichkeit geboten, sich erste Praxiserfahrungen, z.b. bei der Teilnahme an der Legal Clinic oder bei einem Moot Court, zertifizieren zu lassen. Nach der 2013 stattgefundenen Reform des ADVO-Z Studiums ist das zusatzqualifizierende Angebot noch einmal attraktiver geworden. Die verpflichtenden Lehrveranstaltungen konnten zusammengefasst und weitere Synergieeffekte mit dem Schwerpunkt 8 hergestellt werden. Das ADVO- Zertifikatsstudium bietet mit geringem und gut planbarem Mehraufwand eine Zusatzqualifikation für den späteren Bewerbermarkt und entscheidende Wissensvorteile im Referendariat. Eine gesonderte Anmeldung zu dem 82

96 III. Besondere Studienangebote Zertifikatsstudium ist vor dem Besuch der Veranstaltungen nicht erforderlich, Studierende können ihre auf das Zertifikat anrechenbaren Leistungen im ADVO-Z Büro abgeben und sich bei dieser Gelegenheit jederzeit über weitere Möglichkeiten und die Erfordernisse des Studiums informieren lassen. Bei dieser Gelegenheit wird jedem Studierenden auf Wunsch ein ADVO-Z- Zwischenzeugnis ausgestellt, welches bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen und Teilnahmescheine genau ausweist. Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Studienberatung: ADVO-Z-Büro Weitere Informationen finden Sie auch unter und Studium 83

97 C. Studium 3) Willem C. Vis International Comercial Arbitration Moot Dass etwas schwer ist, muss ein Grund mehr sein, es zu tun. Rainer Maria Rilke ( ) Wer am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court teilnimmt, tut dies in der Regel nicht, um lediglich einen Schein zu erschlagen. Denn dieser Moot Court ist mehr. Er ist, neben dem Staatsexamen, sicherlich die größte Herausforderung, der sich Jurastudierende stellen können. Was macht diesen Wettbewerb so besonders? Angefangen hat alles im Jahr Gemeinsam mit der UNCITRAL (United Nations Comission on International Trade Law) plante die New Yorker Pace University einen Moot Court, welcher Studierenden aus der ganzen Welt die Möglichkeit eröffnen sollte, anhand eines fiktiven Falls verschiedene Phasen eines internationalen Schiedsverfahrens durchzuspielen. Um diesem Anspruch Rechnung tragen zu können und den Vis Moot nicht zu einer rein amerikanischen Veranstaltung zu machen, wählte man als Austragungsort die österreichische Hauptstadt Wien. Die Rechnung ging auf. Nahmen am ersten Durchgang 1993/1994 lediglich Teams von 11 Universitäten aus 9 Ländern teil, stellten sich beim 19. Vis Moot 2011/2012 bereits 281 Universitäten aus 68 Ländern dieser Herausforderung. So ist der Vis Moot im Bereich des Zivilrechts sicherlich der prestigeträchtigste und international anerkannteste Hochschulwettbewerb. Warum ist der Vis Moot so erfolgreich? Fragt man Professor Eric Bergsten, den Direktor, so ist dies ganz einfach zu beantworten. Ein anspruchsvoller und bis in das letzte Detail durchdachter Fall verlangt den Teams ein hohes Maß an Engagement und Können ab, um diesen zu bewältigen. Heraus kommt eine Bearbeitung, die sich in ausgezeichneten Schriftsätzen und mündlichen Vorträgen niederschlägt, welche für einen studentischen Wettbewerb sicherlich einzigartig sind. Ein derartiges Niveau zieht dann wiederum hochkarätige Praktiker und Wissenschaftler an, welche aus der ganzen Welt und auf eigene Kosten anreisen, um die Studierenden zu bewerten, was wieder einen Anreiz für die Teilnehmer schafft, sich noch mehr anzustrengen und das Niveau weiter zu befördern. Wen dieses Fieber einmal gepackt hat, den lässt es so schnell nicht mehr los. 84

98 III. Besondere Studienangebote Was bringt mir der Vis Moot? Der Willem C. Vis Moot Court ist also für all diejenigen Studierenden interessant, die über die Grenzen ihres normalen Studiums hinausblicken wollen und sich eine berufliche Zukunft mit internationaler Ausrichtung vorstellen können. Er bietet zudem die Möglichkeit, mit der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit eine zukunftsträchtige und stark nachgefragte Branche kennen zu lernen, die im regulären Studium so nicht vorkommt. Er ist zudem eine sinnvolle Vorbereitung/Ergänzung zum Schwerpunktbereich 5 (Interationales und Europäisches Recht), da er thematisch die Bereiche Transnationales Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht und zivilrechtliche Rechtsvergleichung behandelt. Da die einschlägigen Konventionen größtenteils ursprünglich dem Völkerrecht entstammen, kommt auch dieser Bereich in Grundzügen vor. Für die Teilnahme werden Leistungsnachweise für das ADVO-Z (Moot Court) sowie der Fremdsprachenachweis nach 7 der Studienordnung und der Schlüsselqualifikationsnachweis nach 9 der Studienordnung ausgestellt. Zudem erhalten alle Teilnehmer ein sog. Freisemester, also die Möglichkeit, nach 17 Nr. 4 NJAVO ein Studiensemester bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch nach 18 NJAG unberücksichtigt zu lassen. Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Studienberatung: stud. iur. Hanna Schmitz hanna.schmitz@jura.uni-hannover.de Studium Weitere Informationen finden Sie auch unter 85

99 C. Studium 4) Legal Clinic Juristische Beratungspraxis Authentische anwaltliche Beratung in der Universität erlernen: Dies ist das Ziel der LEGAL CLINIC Juristische Beratungspraxis. Nach Abschluss des von den Studierenden sehr gut angenommenen Pilotprojekts erfolgte mit dem Sommersemester 2012 der Neustart der LEGAL CLINIC als langfristiges Projekt der Juristischen Fakultät. In der LEGAL CLINIC können interessierte Studierende der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover unter Anleitung eines erfahrenen Anwalts selbst erste Berufserfahrungen sammeln, indem sie für ratsuchende andere Studierende aller Fakultäten der LUH selbst eine kostenlose außergerichtliche Rechtsberatung durchführen. Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen können durch die Mitarbeit in der LEGAL CLINIC entwickelt werden: Beratungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick Fähigkeit zur Sachverhaltsermittlung anhand eines konkreten Lebenssachverhaltes Problemlösungsfähigkeit rechtliche Analyse- und Argumentationsfähigkeit. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten durch die Durchführung von Rechtsberatungen und durch eine begleitende Lehrveranstaltung einen fun- 86

100 III. Besondere Studienangebote dierten Einblick in Mandantengespräche, Fristenverwaltung, Erfassen eines realen Sachverhaltes und selbstständiges Zeitmanagement. Außerdem bekommen die Studierenden bereits Einblicke in die juristische Arbeitsorganisation. Der Zweck der Ausbildung in der LEGAL CLINIC umfasst aber nicht nur die Verbesserung professioneller Kompetenzen, sondern auch die Herausbildung bestimmter ethischer Werte wie das Streben nach Gerechtigkeit und Verantwortungsgefühl. Die Ausbildung in der LEGAL CLI- NIC kann im Rahmen verschiedener Schwerpunktbereiche, der Schlüsselkompetenzen, des ADVO-Z-Studiums oder des Kursprogramms von ELPIS I oder ELPIS II durch Leistungsanrechnung berücksichtigt werden. An der Mitarbeit interessierte Studierende melden sich bitte bei Frau Laura Savic, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Momsen). Ansprechpartner Name fon Raum Prof. Dr. Carsten Momsen (Projektleitung) stud. iur. Laura Savic stud. iur. Fabienne Klass stud. iur. Patrick Lenk legalclinic@jura.uni-hannover.de Studium Weitere Informationen finden Sie auch unter: 87

101 C. Studium 5) Servicebereich Lehrexport Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover bietet neben dem breiten Lehrangebot für die Studierenden der Rechtswissenschaft auch Lehrveranstaltungen speziell für die Studierenden anderer Studiengänge an. Diese sind sowohl inhaltlich als auch konzeptionell auf die Bedürfnisse Studierender ohne rechtswissenschaftliche Kenntnisse abgestimmt. Die Palette der angebotenen Lehrveranstaltungen reicht dabei von Grundlagenveranstaltungen zur Vermittlung elementarer Kenntnisse bis hin zur Vermittlung vertiefter Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten. Zu diesen Vorlesungen zählen unter anderem: Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs Einführung in das Recht für Ingenieure Technikrecht I Technikrecht II Darüber hinaus kommen weitere Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät als Bestandteil verschiedener Studiengänge anderer Fakultäten in Betracht. Die entsprechenden Informationen finden sich in den Vorlesungsverzeichnissen und Modulkatalogen der anderen Fakultäten. Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Die Vorlesung Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft richtet sich insbesondere an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (erster Teil des Pflichtmoduls Rechtswissenschaft im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft). In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden wesentliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts vermittelt. Behandelt werden Fragen des Europarechts, des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Einblick in die juristische Arbeitsweise. 88

102 III. Besondere Studienangebote Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs Die Vorlesung Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs richtet sich insbesondere an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (zweiter Teil des Pflichtmoduls Rechtswissenschaft im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft) sowie an die Studierenden des Wirtschaftsingenieurs (Pflichtmodul Rechtswissenschaft im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieur/-in). In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht vermittelt. Im Vordergrund steht zunächst die Rechtsgeschäftslehre: Behandelt werden insoweit aus dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter anderem der Vertragsschluss, Fragen der Geschäftsfähigkeit und der Stellvertretung sowie die Anfechtung, aus dem allgemeinen Schuldrecht unter anderem das Recht der Leistungsstörungen und aus dem besonderen Schuldrecht schwerpunktmäßig das Kauf- und das Werkvertragsrecht. Zweiter Schwerpunkt der Vorlesung ist das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse: Behandelt werden insoweit unter anderem das Recht der Unerlaubten Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag, die Ungerechtfertigte Bereicherung und das Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Erwerb und Verlust des Eigentums). Über die Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht hinaus werden den Studierenden an Hand von Fällen aus den genannten Rechtsgebieten Einblicke in die Methodik der juristischen Arbeitsweise vermittelt. Studium Tutorium Privatrecht Ergänzend zur Vorlesung Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs wird den Studierenden zur intensiven Vorbereitung auf die Klausur ein Tutorium angeboten. Inhaltlich wird wiederholend und vertiefend an die in der Vorlesung behandelten Themen und Fragestellungen angeknüpft. Insbesondere wird das Verständnis der Studierenden für die juristische Fallgestaltung und für die Besonderheiten der Fallbearbeitung im Gutachtenstil gefördert. In kleinen Gruppen erhalten die Studierenden die Gelegenheit, unter Anleitung die Fallbearbeitung im Gutachtenstil an Hand von Klausurfällen zu üben. Zudem wird im Rahmen des Tutoriums die Teilnahme an einer Probeklausur ermöglicht. 89

103 C. Studium Einführung in das Recht für Ingenieure Die Vorlesung Einführung in das Recht für Ingenieure richtet sich insbesondere an die Studierenden der Studiengänge der Fakultäten für Architektur und Landschaft, für Bauingenieurwesen und Geodäsie, für Elektrotechnik und Informatik und für Maschinenbau. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht vermittelt. Behandelt werden im Öffentlichen Recht insbesondere Fragen des Europarechts, des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie im Bürgerlichen Recht insbesondere Fragen der Rechtsgeschäftslehre und des Rechts der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Einblick in die juristische Arbeitsweise. Technik und Recht Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover trägt ferner der Historie der Gesamtuniversität mit den nahe liegenden Anknüpfungspunkten der Rechtswissenschaft zu den Technikwissenschaften (Fakultäten für Architektur und Landschaft, für Bauingenieurwesen und Geodäsie, für Elektrotechnik und Informatik und für Maschinenbau) und den Naturwissenschaften (Naturwissenschaftliche Fakultät und Fakultät für Mathematik und Physik) Rechnung. In einem ersten Schritt hat die Juristische Fakultät bereits im Sommersemester 2008 die Vorlesung Technikrecht I etabliert. Den im Rahmen der Evaluation dieser Lehrveranstaltung mehrfach geäußerten Wunsch der Studierenden nach einer imageworld24/pixelio.de weiter führenden Veranstaltung hat die Juristische Fakultät aufgegriffen und im Wintersemester 2008/2009 zusätzlich die vertiefende Vorlesung Technikrecht II etabliert. Seit dem Wintersemester 2009/2010 werden die beiden Vorlesungen Technikrecht I und Technikrecht II regelmäßig im Rahmen der Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts angeboten und von Studierenden verschiedener Fachrichtungen sowie von externen Gästen gut besucht. 90

104 III. Besondere Studienangebote Beide Vorlesungen wurden in die Modulkataloge mehrerer Studiengänge aufgenommen, zum Beispiel Elektrotechnik und Informationstechnik, Geodäsie und Geoinformatik, Informatik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieur/-in sowie Navigation und Umweltrobotik. Kooperationen im Bereich Technik und Recht Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover hat inzwischen zahlreiche Kooperationen im Bereich Technik und Recht begründet. Zu den Kooperationspartnern zählen Gastdozentinnen und Gastdozenten folgender Gesellschaften und Institutionen: Continental AG, Hannover DKE Deutsche Kommission für Elektronik, Elektrotechnik und Informationstechnik im DIN und VDE, Frankfurt am Main HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Köln Oberlandesgericht Celle Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Studium Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Stiftung Warentest, Berlin TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Hannover Volkswagen AG, Wolfsburg Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts Die sechstägige Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts bietet jeweils am Ende des Semesters den passenden Rahmen für die zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmten Vorlesungen Technikrecht I und Technikrecht II. So stehen an drei aufeinander folgenden Wochenenden mit Freitag und Samstag insgesamt dreimal zwei Tage ganz im Zeichen des Technikrechts. Dabei 91

105 C. Studium wechseln sich die Grundlagen des Technikrechts am ersten, vierten und sechsten Tag (Technikrecht I ) und vertiefende Einblicke in die Praxis des Technikrechts am zweiten, dritten und fünften Tag (Technikrecht II ) miteinander ab. Auch im Sommersemester 2013 werden wieder Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts stattfinden, voraussichtlich am 6. und 7., am 13. und 14. sowie am 20. und 21. September Technikrecht I Die Vorlesung Technikrecht I richtet sich an Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten. Auch externe Gäste sind jederzeit willkommen. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden erhalten die Studierenden einen Überblick über das Technikrecht als Querschnittsmaterie im Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Behandelt werden unter anderem die historischen, ökonomischen, soziologischen sowie die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Technikrechts. Darüber hinaus werden am Beispiel aktueller Fälle die Grundzüge einzelner wichtiger Bereiche des Technikrechts vermittelt, zum Beispiel: Technikstrafrecht, Produkt- und Gerätesicherheitsrecht, Produkthaftungsrecht, Anlagenrecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Datenschutzrecht, Gewerbliche Schutzrechte (Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht), Atomrecht, Bio- und Gentechnikrecht. Zur Ergänzung und Vertiefung wird die Vorlesung Technikrecht II angeboten. Im Sommersemester 2013 wird die Vorlesung Technikrecht I im Rahmen der Blockveranstaltung Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts im September 2013 stattfinden, voraussichtlich am 6., 14. und 21. September 2013, jeweils ganztägig, 9.00 bis Uhr. Die Klausur wird voraussichtlich am 26. September 2013 geschrieben. 92

106 III. Besondere Studienangebote Technikrecht II Die Vorlesung Technikrecht II richtet sich an Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten. Auch externe Gäste sind jederzeit willkommen. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden erhalten die Studierenden einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Bereiche des Technikrechts als Querschnittsmaterie im Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Im Vordergrund steht ein intensiver Praxisbezug, der insbesondere durch die Vorträge mehrerer Gastdozentinnen und Gastdozenten aus der technikrechtlichen Praxis in Wirtschaft, Verwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft hergestellt wird. Behandelt werden aktuelle Themen verschiedener Bereiche des Technikrechts, zum Beispiel: Treibhausgas-Emissionshandel, Gewerbeaufsichtsrecht, Umwelt- und Deponierecht, Produkthaftungsrecht, Anlagensicherheits- und Störfallrecht, Architektenrecht, IT-Recht, Patentrecht, Technische Normung, Vergleichender Warentest, Technische Verkehrsunfallaufklärung vor Gericht, Bau-, Umwelt- und Gentechnikrecht. Im Sommersemester 2013 wird die Vorlesung Technikrecht II im Rahmen der Blockveranstaltung Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts im September 2013 stattfinden, voraussichtlich am 7., 13. und 20. September 2013, jeweils ganztägig, 9.00 bis Uhr, sowie am 21. September 2013, bis Uhr. Die Klausur wird voraussichtlich am 27. September 2013 geschrieben. Weiter Informationen zu den genannten Vorlesungen sowie zum Servicebereich Lehrexport finden Sie unter Studium 93

107 C. Studium 6) ELPIS Programme Zwei Optionen für Europa Die Programme ELPIS I für nicht graduierte Studierende und ELPIS II für postgraduierte Studierende der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (LUH) vermitteln Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen und bereiten die Studierenden auf eine länderübergreifende Tätigkeit im europäischen Raum vor. Kurzportrait ELPIS I - Certificatum Legum Europae, CLE (vormals MLE) Der ELPIS I-Studiengang CLE vermittelt in Ergänzung des regulären Studiums der Rechtswissenschaft Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen sowie im Europarecht und in der Rechtsvergleichung. Fachgebiet: Dauer: Koordinator: Studienberatung: Abschluss: Partner : Gebühren/finanzielle Unterstützung: Zielgruppe: Jura, Europäische Rechtspraxis (für nicht graduierte Studierende) 3 Semester Freischussunschädlich für die Pflichtfachprüfung in Niedersachsen Anrechnung der im Ausland angefertigten Abschlussarbeit als Schwerpunktarbeit an der LUH möglich Prof. Dr. Bernd Oppermann Prof. h.c. (UMCS), LL.M. (UCLA] Ingrid Hähnel, ERASMUS-Büro Certificatum Legum Europae, CLE (vormals: MLE) 36 Partneruniversitäten in ganz Europa (siehe Immatrikulationsgebühr Keine Studiengebühren an der Partneruniversität Mobilitätszuschuss monatlich in Höhe von 170 bis 200 Euro Jurastudierende mit absolviertem Grundstudium und sehr guten Sprachkenntnissen der ausländischen Wunschuniversität 94

108 III. Besondere Studienangebote Das Programm ELPIS I bereitet auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vor. Als Gegenstand des akademischen Unterrichts ist Europäische Rechtspraxis ein seit ungefähr zwei Dekaden bekannter und mittlerweile etablierter Studiengang. Er wurde 1985 als Magisterstudiengang Magister Legum Europae (MLE) gegründet und wird ab dem Wintersemester 2014/15 durch den Zertifikatsstudiengang Certificatum Legum Europae (CLE) abgelöst. Mit den Methoden des forschenden Lernens werden in gemeinsamer Arbeit Materialien erstellt, Fachprojekte durchgeführt und spezielle Veranstaltungen, wie Sommer-Akademien, Moot Courts und Legal Clinics unter Beteiligung von internationalen Studierenden veranstaltet. Länderübergreifender Austausch Ein im Rahmen der Hochschulkooperation zusätzlich zu dem Studierendenaustausch vorgesehener Austausch von Dozenten der Partneruniversitäten unterstützt wesentlich den gegenseitigen Lernprozess. Kontaktveranstaltungen zur juristischen Praxis, vor allem in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltskammern, ergänzen das Programm. Der im Rahmen der juristischen Universitätskooperation ELPIS entwickelte Studiengang soll Einblicke in das Recht mehrerer europäischer Rechtsordnungen sowie in das Europarecht gewähren. Darüber hinaus sollen die Studierenden durch ein integriertes und obligatorisches einjähriges Auslandsstudium auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vorbereitet werden. Die ELPIS-Studierenden erwerben im Rahmen des Auslandsaufenthalts Fähigkeiten, die Juristinnen und Juristen im sich öffnenden europäischen Markt zunehmend benötigen. Dazu gehören das Verständnis für unterschiedliche juristische Denkweisen, die Fertigkeit zur Erschließung fremder Rechtsquellen und ein gewisses Geschick in der Verknüpfung der Normen unterschiedlicher Rechtsordnungen mit den institutionellen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Studium Abschluss: Certificatum Legum Europae, CLE (vormals MLE) Während des Auslandsaufenthalts sind in der Regel 30 ECTS pro Semester zu erreichen. Abweichungen nach Rücksprache mit der Heimatuniversität sind jedoch möglich. Zur Erlangung des CLE sind folgende Nachweise über eine erfolgreiche Teilnahme zu erbringen: vier Kurse zum nationalen Recht des betreffenden Landes ein Kurs im Europarecht 95

109 C. Studium ein Kurs zur Europäischen Rechtsvergleichung ein Seminarreferat eine schriftliche Zertifikatsarbeit über ein Thema der Rechtsvergleichung, des Kollisionsrechts oder des Europarechts eine Disputation Exklusive ELPIS-Veranstaltungen an der LUH Folgende Veranstaltungen werden im Sommersemester 2013 exklusiv für ELPIS-Programmstudierende angeboten: ELPIS-Kolloquium II (2 SWS / 4 ECTS) Tutorium zum ELPIS-Kolloquium II (2 SWS / 2 ECTS) Einführung in die deutsche Rechtssprache (2 SWS / 4 ECTS) Bitte beachten Sie, dass neben diesen exklusiven ELPIS-Veranstaltungen auch andere im Vorlesungsverzeichnis gelistete Lehrveranstaltungen nach Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter der LUH und/oder dem Koordinator Ihrer Heimatuniversität besucht werden können und auch sollen, um die im Regelfall pro Semester vorgesehenen 30 ECTS zu erreichen. Informationen zum Veranstaltungsort und zur Veranstaltungszeit entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsteil dieses Verzeichnisses. local grade ECTS Grade Punkte A excellent Punkte B very good Punkte C good Punkte D satisfactory 04 Punkte E pass Punkte F fail 00 Punkte FX fail N/A N/A N/A ELPIS-Initiative e.v. Jeweils im Wintersemester werden von der ELPIS-Initiative e.v. mehrere Info-Abende angeboten. Dieser von Studierenden getragene Verein bietet zudem in Raum 1502/801 Sprechstunden an. Die Studierenden erhalten während der Erstsemester-Einführungswoche Informationen. 96

110 III. Besondere Studienangebote Ansprechpartner Name Fon Raum Koordinator: Prof. Dr. Bernd H. Oppermann, LL.M Studienberatung: Ingrid Hähnel A208 Weitere Informationen im Detail finden Sie auch unter Studium 97

111 C. Studium 98

112 III. Besondere Studienangebote Kurzportrait ELPIS II - European Legal Practice, LL.M. Joint Degree * Der konsekutive postgraduierte LL.M.-Studiengang führt zu einem gemeinsamen Abschluss der staatlichen Universitäten in Hannover, Lissabon und Rouen mit der Bezeichnung European Legal Practice - LL.M. Joint Degree. Fachgebiet: Dauer: Koordinator: Studienberatung: Abschluss: Partner : Gebühren/finanzielle Unterstützung: Zielgruppe: Jura, European Legal Practice LL.M. Joint Degree (Vollzeit/konsekutiv) 4 Semester Prof. Dr. Bernd Oppermann Prof. h.c. (UMCS), LL.M. (UCLA) Ingrid Hähnel, ERASMUS-Büro European Legal Practice, LL.M. Joint Degree Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Université de Rouen Staatliche Universität Lissabon Mykolas Romeris University in Vilnius (Litauen) Symbiosis International University in Pune (Indien) UNIPLAC University in Brasilia (Brasilien) 600 Euro pro Semester zuzüglich Immatrikulationsgebühr Mobilitätszuschuss monatlich in Höhe von 170 bis 200 Euro Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums von mind. 3 Jahren Dauer. Überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse in zwei Sprachen des Konsortiums Deutsch, Französisch, Portugiesisch, Englisch (TOEFL, DSH) Studium * Akkreditiert von ZEvA Ein ERASMUS MUNDUS MASTER COURSE 99

113 C. Studium Das Programm wird durch ein Konsortium der genannten Universitäten koordiniert. Dieser Pionierkurs trägt das Label der EU - Erasmus Mundus EMMC. Der deutsche Part des Programms wurde 2012 von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) akkreditiert. Voraussetzungen für die Teilnahme sind überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse und ein Hochschulabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums von mindestens dreijähriger Dauer. Die Kosten des Studiengangs an den beteiligten Partneruniversitäten betragen 600 Euro pro Semester zuzüglich einer Immatrikulationsgebühr. Eine Mobilitätsunterstützung des DAAD von monatlich 170 bis 200 Euro ist in Einzelfällen möglich. Mobiles, modularisiertes Studium Das Programm wendet sich in erster Linie an internationale Bewerber, die den Wunsch haben, jeweils an zwei Universitäten des Konsortiums zu studieren. Dabei ist der Aufenthalt in zwei fremden Ländern unabdingbar. Das Studium wird in seinen ersten beiden Semestern an einer der Degree awarding Partneruniversitäten (DaP) durchgeführt. Das dritte Semester erfolgt an einer noch nicht im ersten Jahr besuchten Universität des Konsortiums. Die Masterarbeit wird im vierten Semester an einer DaP oder wahlweise einer Nicht-DaP angefertigt. Für Studierende, deren Heimatuniversität zugleich die Erstuniversität ist, sind Modifikationen dieser Mobilitätserfordernisse vorgesehen. Das ELPIS Programm wird fortschreitend modularisiert. Der Inhalt der Module hat einen rechtsvergleichenden, europarechtlichen oder internationalrechtlichen Bezug. Neben einigen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können sich die Studierenden auf das Thema ihrer Abschlussarbeit spezialisieren, um die vorgeschriebenen 120 ECTS-Punkte zu erreichen. Darüber hinaus ist das Sprachvermögen in zwei kontinentaleuropäischen Sprachen Französisch, Deutsch, Portugiesisch obligatorisch. Zur Abmilderung dieser Rigidität bieten die Partner in unterschiedlichem Umfang Module in englischer Sprache an. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, bei internationalen Kanzleien und Wirtschaftsunternehmen ein juristisches Praktikum zu absolvieren, um Einblicke in praktische Aufgaben und Arbeitsvorgänge zu gewinnen. 100

114 III. Besondere Studienangebote Summary of the mobility scheme Sem. University Activity Month 1st 2nd Summer holidays First host university 30 ECTS First host university 30 ECTS Optional: Summer School in Lisbon Max. 6 ECTS study study study September March April June July August 3rd Second host university study September March 4th First or second host university Master thesis April September Exklusive ELPIS-Veranstaltungen an der LUH Folgende Veranstaltungen werden im Sommersemester 2013 exklusiv für ELPIS-Programmstudierende angeboten: ELPIS-Kolloquium II (2 SWS / 4 ECTS) Tutorium zum ELPIS-Kolloquium II (2 SWS / 2 ECTS) Studium Einführung in die deutsche Rechtssprache (2 SWS / 4 ECTS) Einführung in das deutsche Recht und die Rechtskultur II (exklusiv für ELPIS II; 2 SWS / 6 ECTS) Bitte beachten Sie, dass neben diesen exklusiven ELPIS-Veranstaltungen auch andere im Vorlesungsverzeichnis gelistete Lehrveranstaltungen nach Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter an der LUH besucht werden können und sollen, um die vorgesehene Anzahl an ECTS zu erreichen. Informationen zum Veranstaltungsort und zur Veranstaltungszeit entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsteil dieses Verzeichnisses. 101

115 C. Studium local grade ECTS Grade Punkte A excellent Punkte B very good Punkte C good Punkte D satisfactory 04 Punkte E pass Punkte F fail 00 Punkte FX fail N/A N/A N/A Ansprechpartner Name Fon Raum Koordinator: Prof. Dr. Bernd H. Oppermann, LL.M oppermann@jura.uni-hannover.de Studienberatung: Ingrid Hähnel A208 ingrid.haehnel@erasmus.uni-hannover.de Weitere Informationen im Detail finden Sie auch unter: 102

116 III. Besondere Studienangebote Studium 103

117 C. Studium 7) Masterstudiengang IT-Rech und Recht des geistigen Eigentums (EULISP) Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) hat den Master of Laws (LL.M.)-Studiengang im IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover als einen der zehn besten internationalen Masterstudiengänge an deutschen Hochschulen gewürdigt. Es ist der einzige juristische Studiengang, dem diese Auszeichnung zuteil wurde. Der auf ein Jahr angelegte postgraduale Studiengang besteht seit dem Wintersemester 1999/2000. Der Studiengang führt zum Erwerb des Master of Laws (LL.M.). Das im Rahmen des Studiengangs erworbene Fachwissen deckt zudem umfassend den Theorieteil des Fachanwalts für Informationstechnologierecht ab und bietet damit in zweifacher Hinsicht eine exzellente Qualifizierungsmöglichkeit. Die Zulassung zum Ergänzungsstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden rechtswissenschaftlichen Universitätsabschluss und hinreichende Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache voraus. Die Lehrveranstaltungen an der Leibniz Universität Hannover werden zu gleichen Teilen in diesen beiden Sprachen gehalten. Die Internationalität der Ausbildung wird durch einen obligatorischen Auslandsaufenthalt an einer von zehn europäischen Partneruniversitäten im Rahmen des EULISP-Netzwerks (European Legal Informatics Study Programme) gewährleistet. Mit der Universität Oslo besteht darüber hinaus ein integriertes Studienprogramm mit Doppelabschluss, das vom DAAD mit Stipendien gefördert wird. Während des Auslandaufenthalts wird nicht nur die fachliche Qualifikation vertieft, sondern die Studierenden erhalten auch die Möglichkeit, für IT/IP-Juristen unerlässliche Soft Skills wie Sprachkompetenz und Auslandserfahrung zu erwerben. Der Studiengang vermittelt zum einen die zentralen Aspekte des IT/IP- Rechts, zum anderen bezieht er besonders die europarechtlichen Grundlagen mit ein. Renommierte Dozenten aus Anwaltskanzleien und der Wirtschaft sind in die Lehre einbezogen. Dies ermöglicht eine eng mit der Praxis verzahnte akademische Ausbildung sowie eine ständige Anpassung des Lehrangebots an aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen. Der Studiengang bietet damit eine hervorragende Möglichkeit der Spezialisierung. Dass sich die Berufschancen der Absolventen deutlich verbessern, wird durch eine Vielzahl von Absolventen in einschlägigen IT/IP-Recht- Positionen belegt. 104

118 III. Besondere Studienangebote Ansprechpartner Name fon Raum Prof. Dr. Nikolaus Forgó /839 (Beauftragter für den Ergänzungsstudiengang) Benjamin Schütze, LL.M /834 Weitere Informationen finden Sie auch unter und Studium 105

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120 IV. Schwerpunktstudium IV. Schwerpunktstudium Im Bereich der Lehre hat die Fakultät durch die Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die dadurch erforderliche Novellierung der Juristenausbildung zusätzliches Profil gewonnen. 5a DRiG, 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemals Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss. Die Juristische Fakultät bietet folgende Schwerpunktgruppen (SP) mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen an, welche in jedem Semester begonnen werden können: 1) Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts Methodische Ausrichtung des Schwerpunktstudiums im SP 1 Methodisch ist das Schwerpunktstudium im SP 1 am Konzept der angewandten Theorie ausgerichtet. Diese Ausrichtung ist kein Selbstzweck, sondern folgt der auch für die Rechtswissenschaft gültigen Erkenntnis, dass Theorien der Wissenschaft ihre hinreichende wissenschaftstheoretische Legitimation erst aus ihrer Praxistauglichkeit beziehen und dass umgekehrt der konkrete Nachweis ihrer Praxisuntauglichkeit für die Wissenschaft immer Anlass war und auch weiterhin sein muss, die Formulierung einer ihrem Wissenschaftsgegenstand besser angepassten Theorie zu versuchen. So ist in der Geschichte der deutschsprachigen Rechtswissenschaft das wohl berühmteste Beispiel für die Falsifikation einer wissenschaftlichen Theorie durch die Praxis ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das Rudolf von Jhering im Jahre 1858 erstellen musste. Jhering sollte gutachterlich Stellung nehmen zu der Frage, ob ein betrügerischer Verkäufer, der dieselbe Sache zweimal verkauft hat, auch gegenüber beiden Käufern einen Kaufpreisanspruch geltend machen könne. Erst dieser konkrete Rechtsfall führte Jhering zu der später in die Theorie der Interessenjurisprudenz mündenden Erkenntnis, dass es mit unserer romanistischen Theorie in der bisherigen Weise [...] nicht so weiter gehen kann. Eine ebenso große Bedeutung haben exemplarische Anwendungsfälle aber auch für die Bewährung von Theorien im wissenschaftlichen Diskurs sowie im Hinblick auf die didaktische Vermittlung der Theorien im Rechtsunterricht. So hat sich beispielsweise Philipp Heck nicht auf die Formulierung seiner Studium 107

121 C. Studium Theorie der Interessenjurisprudenz beschränkt, sondern diese Theorie der juristischen Methode auch einer systematisch durchgeführten Bewährungsprobe im Schuld- und Sachenrecht unterworfen. Für eine derartige Bewährungsprobe beispielsweise der Theorien der juristischen Begründung eignen sich auch die zahlreichen auslegungsbedürftigen Generalklauseln des Familienrechts im Spannungsverhältnis von Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit. Generell ist die Dogmatik des Privatrechts aus mehreren Gründen geeignet zu der im SP 1 angestrebten Vermittlung der Schlüsselqualifikationen für erfolgreiches juristisches Denken und Arbeiten. Erstens verfügt dieser Teil der Rechtsdogmatik über die längste bis in die römische Antike zurückreichende längste dogmen- und ideengeschichtliche Tradition und hat dadurch im Ganzen gesehen wohl auch die stärkste innere Ausbildung erfahren. Nicht wenige Strukturen, Begrifflichkeiten, allgemeine juristische Argumentationsformen stammen ursprünglich aus der Privatrechtsdogmatik und wurden von jüngeren Bereichen der Dogmatik, insbesondere des öffentlichen Rechts, später übernommen. Zweitens hatten die meisten bedeutenden methodengeschichtlichen Auseinandersetzungen in der Jurisprudenz der letzten zweihundert Jahre entweder ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig das Privatrecht zum Gegenstand. Innerhalb des Privatrechts lassen sich das Familien- und Erbrecht gut mit Fragestellungen aus dem Bereich der Grundlagen des Rechts kombinieren. Denn einerseits bilden Familien- und Erbrecht nicht nur wegen der Systematik des BGB, sondern auch durch ihren Regelungsgehalt einen integralen Teil des Privatrechts. Andererseits bieten die jeweils allein für das Familienund Erbrecht spezifischen inhaltlichen Prinzipien und Regelungstechniken die Möglichkeit zum Vergleich innerhalb des Privatrechts und damit zum besseren Verständnis des Privatrechts überhaupt. Fächer im Schwerpunkt (Neptun-Modell) Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind drei Fächer: Familien- und Erbrecht, Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte sowie Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre ( 22 Abs. 2 Satz 1 SchwerpunktbereichsprüfungsO). Alle drei Fächer sind nach dem Sinnbild des bekannten Dreizacks des römischen Meeresgottes Neptun miteinander verbunden. 108

122 IV. Schwerpunktstudium Familien- und Erbrecht Familienrecht ist der Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln. Erbrecht ist die Gesamtheit aller Vorschriften, die nach dem Tod eines Menschen die Weitergabe seines Vermögens regeln. Dabei beruhen die erbrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts auf dem Prinzip des Familienerbrechts, das heißt, soweit der Erblasser nicht anders verfügt hat, geht sein Vermögen im Regelfall auf seine Familie, also auf seinen Ehepartner und die nächsten Verwandten über. Allein die damit sowohl für das Familien- als auch für das Erbrecht zentralen rechtlichen Statusbegriffe der Ehe und Verwandtschaft zeigen, wie eng beide Rechtsmaterien miteinander verbunden sind. Familienrecht ist ein integraler Teil des Privatrechts, weil sowohl die Familie im Allgemeinen als auch die Ehe im Besonderen in ihren Kernbereichen verfassungsrechtlich garantiert staatsfreie Sphären der autonomen Lebensgestaltung sind. Erbrecht ist Privatrecht, da es ebenfalls verfassungsrechtlich abgesichert das Privateigentum und Selbstbestimmungsrecht des Erblassers über dessen Tod hinaus schützt. Dies erfolgt im Falle der gewillkürten Erbfolge durch die grundsätzliche Testierfreiheit des Erblassers, im Falle der gesetzlichen Erbfolge durch das Prinzip der grundsätzlichen Privaterbfolge anstelle einer Erbfolge des Staats oder anderer kollektiver Verbände. Im Rahmen des Schwerpunktstudiums haben die Regeln menschlicher Interaktion im Familien- und Erbrecht dadurch eine zentrale Bedeutung, dass sie sich erstens in rechtstheoretischer Hinsicht hervorragend zu einem Strukturvergleich zwischen Familien- und Erbrecht einerseits und dem reinen Privatvermögensrecht andererseits eignen. Zweitens lassen sich der Prozess und die Faktoren der Rechtsentstehung und Rechtsveränderung besonders gut am Familienrecht nachvollziehen, das wie kaum eine andere Materie des Bürgerlichen Rechts dem sozialen Wandel und den dadurch erzwungenen rechtlichen Einschnitten unterlag und weiterhin unterliegt. Der Familienrechtsgeschichte von den Anfängen bis in die allerjüngste Vergangenheit eröffnet sich daher ein weites Anwendungsfeld. Die unmittelbaren Auswirkungen des sozialen Wandels auf das Familienrecht zeigen sich an der Geschichte des BGB selbst, das in seinem familienrechtlichen Teil in den gut hundert Jahren seines bisherigen Bestehens in vielen Einzelschritten von Grund auf von einem streng patriarchalisch gestalteten zu einem auf Gleichberechtigung und Partnerschaft aufbauenden Recht verändert wurde und sich nicht zuletzt mit Blick auf den sozialen Wandel zu Klein(st)- und Patchworkfamilien weiter verändern wird. Eine nicht un- Studium 109

123 C. Studium erhebliche Rolle spielt auch die medizinisch-technische Entwicklung im Zusammenhang mit der Zeugung menschlichen Lebens. Von Veränderungen ist grundsätzlich auch das Erbrecht nicht ausgenommen, etwa durch sozialen Wandel im Zuge des Gleichberechtigungsgesetzes oder bei der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Ein rechtstheoretischer Strukturvergleich zwischen dem Familien- und Erbrecht einerseits und dem sonstigen Privatrecht des BGB andererseits drängt sich schon wegen seiner Praxisrelevanz auf. Denn der Gesetzgeber hat im vierten und fünften Buch des BGB weder das Familien- noch das Erbrecht abschließend geregelt. Vielmehr gelten die Vorschriften der ersten drei Bücher des BGB grundsätzlich auch für das Familien- und Erbrecht, es sei denn, dass sie durch familien- und erbrechtliche Sondervorschriften verdrängt werden oder mit den spezifischen inhaltlichen Prinzipien und begrifflichen Strukturen des Familien- oder Erbrechts nicht vereinbar und daher nicht anwendbar sind. Ein besonderer Praxisbezug des Familien- und Erbrechts folgt zum einen aus der besonderen Bedeutung der Rechtsprechung, die vom Gesetzgeber berufen ist, insbesondere die zahlreichen gesetzlichen Generalklauseln des Familienrechts zu füllen, um einen möglichst situationsnahen Interessenausgleich im Einzelfall zu ermöglichen. Daher unterrichten neben Universitätsdozenten auch erfahrene Praktiker im Bereich des SP 1. Zum anderen sind Familienund Erbrecht ähnlich wie das Miet- oder Arbeitsrecht zentrale Felder rechtsanwaltlicher Berufstätigkeit. Dies wird sich allein mit Blick auf die ständige Zunahme der Bedeutung von Scheidungen, auch schon in Gestalt von Scheidungsfolgenverträgen vor der Eheschließung, und ferner aufgrund der in den kommenden Jahren zu erwartenden Vervielfachung erbfallbedingter Vermögensbewegungen voraussichtlich noch verstärken. Dabei spielen aufgrund der Migrationsbewegungen nach Deutschland, zunehmend aber auch von Deutschland in das insbesondere europäische Ausland kollisionsrechtliche und rechtsvergleichende Aspekte eine immer größere Rolle. Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich Methodengeschichte Rechtsgeschichte im Sinne des SP 1 ist schwerpunktmäßig Privatrechtsgeschichte und umfasst sowohl die Geschichte des Rechts als auch die Geschichte der Rechtswissenschaft, nämlich die Geschichte ihres Systems und ihrer Methoden. In beiden Bedeutungen ist Rechtsgeschichte im Sinne der Konzeption des Neptun-Modells keine kontemplative Vergangenheitsschau ( l art pour l art ), sondern bestimmt durch ihren Gegenwartsbezug. Der Gegenwartsbezug der Rechtsgeschichte folgt keinesfalls nur aus ihrer 110

124 IV. Schwerpunktstudium Bedeutung für die genetische und historische Methode der Interpretation geltender Gesetze. Noch viel wichtiger und weitreichender für den Gegenwartsbezug der Rechtsgeschichte ist das Verständnis der Rechtsgeschichte als Problemgeschichte. Sowohl das Recht als auch seine gedankliche Verarbeitung durch die Jurisprudenz, die in ihren Ursprüngen keine Wissenschaft im heutigen Sinne war, sondern eine praktische Lehre vom klugen Umgang mit dem geltenden Recht (prudentia iuris), zielen seit ihren geschichtlich überlieferten Anfängen auf den Versuch der Lösung konkreter sozialer Problemlagen. Nicht alle, aber viele grundsätzliche Probleme im Spannungsverhältnis von individueller Freiheit und kollektiver Ordnung haben sich nicht nur zu einer bestimmten Zeit, sondern in unterschiedlichen Zeitepochen gestellt und stellen sich in der Regel auch noch heute. Die geschichtliche Rekonstruktion von Lösungsansätzen für konkrete Problemlagen wie beispielsweise die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter am Rechtsverkehr beteiligter Personen kann entsprechende Lösungsversuche im heute geltenden Recht in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dasselbe kann unter Umständen auch für das Verständnis gegenwärtig noch andauernder Entwicklungsprozesse des Rechts gelten. Beispielsweise weist die heute noch mit dem Begriff des soft law charakterisierte und jenseits der anerkannten Rechtsquellen im Staats- und Völkerrecht verlaufende Entwicklung eines maßgeblich durch internationale ExpertInnen formulierten und systematisierten transnationalen Ordnungsgefüges zur Regulierung des globalen Wirtschaftsverkehrs durchaus Parallelen auf zu der in Deutschland im 19. Jahrhundert von Vertretern der Gemeinrechtswissenschaft getragenen Bildung eines Juristenrechts. Dieses Juristenrecht galt zwar nicht formalrechtlich, war aber durch die oberstrichterliche gemeinrechtliche Zivilrechtspraxis faktisch höchst wirksam und mündete zu Beginn des 20. Jahrhunderts in die Privatrechtskodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei steht die Rechtsgeschichte in einem unmittelbaren Zusammenhang zu ihren beiden Nachbardisziplinen. Der Bezug der Rechtsgeschichte zur Rechtsphilosophie folgt aus dem Umstand, dass das Handeln von Menschen in allen Zeiten Ausdruck ihres Denkens und der diesem Denken zugrunde liegenden Ideen ihrer Zeit war, weshalb man das Denken und die Sprache einer vergangenen Zeit erst aus dem jeweiligen ideengeschichtlichen Kontext rekonstruieren. Die neuzeitliche Ideengeschichte des Rechts ist daher ein integraler Bestandteil der Geschichte des Rechts. Dabei lässt sich gerade an der europäischen Familien- und Erbrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zeigen, dass sich der jeweilige ideengeschichtliche Kontext in der Regel nicht allein aus zeitgenössischen oder lokalgeschichtlich begründeten Studium 111

125 C. Studium Vorstellungen, sondern nur unter Berücksichtigung von jeweils unterschiedlich starken Einflüssen der antiken römischen, mittelalterlich kanonistischen und neuzeitlich naturrechtlichen Ideenwelt rekonstruieren lässt. Der Bezug zur Rechtstheorie folgt aus dem Verständnis von Rechtsgeschichte als Beschäftigung mit problemorientierten Strukturen und Prinzipien in vergangenen Rechtssystemen. Eine geglückte Rekonstruktion geschichtlicher Strukturen und Prinzipien führt fast zwangsläufig zur weitergehenden Frage, ob und inwieweit darin auch ein Beitrag zu einer allgemeinen Struktur- und Prinzipientheorie des Rechts liegen könnte. Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre Rechtstheorie im Sinne des SP 1 hat eine analytische und eine normative Dimension. Analytisch ( auflösend ) werden in der Rechtstheorie über alle Rechtsgebiete einer einzelnen Rechtsordnung, aber auch über die Rechtsordnungen unterschiedlicher Länder hinausgehend wiederkehrende Strukturen und Grundbegriffe des Rechts wie zum Beispiel der Begriff des Rechts im subjektiven Sinn oder der Begriff der Rechtsnorm, der Begriff der Institution oder der Begriff des Rechtssystems untersucht. In ihrer analytischen Dimension bildet Rechtstheorie eine Art Meta-Dogmatik oder auch nach einer älteren Bezeichnung eine Allgemeine Rechtslehre für die gesamte Jurisprudenz. Die rechtstheoretische Untersuchung dient dem besseren Verständnis der Rechtssprache und der Rechtsformen, die in jeder entwickelten Rechtsordnung vorkommen. Dabei lässt die analytische Dimension nicht nur rechtsgebiets- und länderübergreifend Gemeinsamkeiten, sondern ebenso auch Unterschiede besser erkennen. Beispielsweise hat das subjektive Recht, das unter anderem ein Zentralbegriff des Privatvermögensrechts darstellt, in Teilen des Privatrechts wie dem heutigen Familien- und Erbrecht eine geringere Bedeutung. Insbesondere lassen sich Familien- und Erbrecht nach heute allgemein geteilter Auffassung in der Rechtstheorie nicht mehr als ein umfassendes System subjektiver Rechte des Einzelnen an einem Rechtsobjekt auffassen. Umgekehrt ist die Bedeutung höchstpersönlicher, also nicht auf eine andere Person übertragbarer oder durch eine andere Person auszuübender subjektive Rechte im Familienrecht erheblich größer als im übrigen Recht. In ihrer normativen Dimension befasst sich Rechtstheorie mit dem Begriff und dem Geltungsgrund des Rechts sowie mit der Frage nach den Rechtsquellen und der Frage nach der Anwendung des Rechts. Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriffe vom Recht, konstatierte Immanuel Kant bereits im Jahre Dass die Juristen bis heute keine endgültige Antwort gefunden haben, zeigt, dass es bei der Frage 112

126 IV. Schwerpunktstudium nach dem Begriff des Rechts im Kern nicht um eine theoretische Definition, sondern um eine von normativen Prämissen abhängige Wertentscheidung mit unmittelbar praktischer Bedeutung geht. Wenn man für die Annahme geltenden Rechts, und nur um dieses geht es in der Rechtstheorie, Voraussetzungen formuliert, muss man zunächst die Frage nach dem Geltungsgrund des Rechts, also nach dem Grund für die rechtliche Verbindlichkeit einer Norm beantworten. Aus der jeweiligen Antwort auf diese Frage ergeben sich unmittelbare Folgerungen für die Bestimmung der Rechtsquellen, also den Erkenntnisgrund für etwas als positives Recht (Alf Ross). In Abhängigkeit von dem jeweils zugrunde gelegten Begriff und Geltungsgrund des Rechts können das staatliche Gesetz, das Gewohnheitsrecht, das Richterrecht oder auch andere Formen nichtstaatlicher Rechtsetzung Rechtsquellen sein. Während die Rechtsquellenlehre den Rahmen des objektiven Rechts absteckt, das jeder rechtlichen Entscheidung, aber auch jeder beispielsweise anwaltlichen Prognose rechtlicher Entscheidungen zugrunde zu legen ist, bestimmt die Lehre von der Anwendung des Rechts Kriterien und Hilfsmittel für eine methodengeleitete Konkretisierung der Rechtsnormen im konkreten Einzelfall. Den Kern der Lehre von der Rechtsanwendung bildet die Juristische Methodenlehre. Sie liefert eine Anleitung zur Rechtsanwendung im Spannungsverhältnis von Freiheit und Bindung durch das geltende Recht. Im Rahmen des SP 1 umfasst sie die Theorie und Praxis der juristischen Auslegung, ferner aber auch die Theorie und Praxis der Fortbildung des Rechts durch Lückenfüllung praeter legem oder gegebenenfalls sogar der richterlichen Korrektur des Gesetzes contra legem. Ergänzt wird die juristische Methodenlehre sowohl im Bereich der Auslegung als auch bei der Fortbildung des Rechts durch die Theorie der juristischen Begründung. Die juristische Begründung bildet den Kern jeder juristischen Entscheidung. Zwischen den extremen Polen der heute überholten Vorstellung, die Entscheidungen des Rechtsanwenders durch logische Ableitung aus dem geltenden Recht wertungsfrei begründen zu können, und der entgegengesetzten Vorstellung, dass die Entscheidung des Rechtsanwenders als letztlich irrationale Dezision überhaupt keiner rationalen Begründung zugänglich sei, konkurrieren heute unterschiedliche Theorien der juristischen Begründung miteinander. Deren jeweilige Tragweite, Überzeugungskraft, aber auch Praktikabilität werden im Rahmen des SP 1 an Beispielen aus der Rechtsprechungspraxis überprüft. Dabei bietet gerade die familiengerichtliche Rechtsprechung ein weites Anwendungsfeld, da das Familienrecht in besonderer Weise durch ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln geprägt ist. Studium 113

127 C. Studium 2) Arbeit, Unternehmen und Soziales Das Arbeitsrecht zielt auf eine gerechte Ordnung des Arbeitslebens, auf gerechte Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die nichtunternehmerische Erbringung von Arbeitsleistung unterscheidet sich in zweierlei Hinsicht von der unternehmerischen: Der Nichtunternehmer/Arbeitnehmer verzichtet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages auf die unternehmerische Freiheit und damit auf die Möglichkeit ausreichender Vorsorge für Krankheit und Alter. Zudem befindet sich der Nichtunternehmer/ Arbeitnehmer typischerweise in einer unterlegenen Verhandlungsposition, weil er auf die Verwertung seiner Arbeitskraft existenziell angewiesen ist. Aus beiden Gründen wird der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Vertragsinhalt ergänzt durch Regelungen, die einen gerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten gewährleisten. Diese Regelungen werden zum Teil durch den Staat (Gesetzgebung und Richterrecht), zum Teil nichtstaatlich durch kollektive Akteure der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Betriebsrat) in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen gesetzt. Demgemäß gliedert sich das Arbeitsrecht in zwei Teile: Im Individualarbeitsrecht geht es um die Regelungen, die den Inhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses ausmachen. Das Kollektive Arbeitsrecht handelt von den Akteuren (Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten) und Verfahren (Tarifautonomie und Arbeitskampf, Betriebsautonomie) der nichtstaatlichen Regulierung des Arbeitsrechts. Die Studierenden haben im Grundstudium in der Vorlesung Arbeitsrecht bereits eine Grundbildung im Arbeitsrecht erhalten. Daran anknüpfend vermitteln ihnen die Vorlesungen des Schwerpunktstudiums Vertiefungen praktisch besonders wichtiger Teile des Individualarbeitsrechts (insbes. Änderungs- und Beendigungsschutz) und des kollektiven Arbeitsrechts. Abgerundet wird die Ausbildung durch Vorlesungen über das arbeitsgerichtliche Verfahren und das Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht und durch ein interdisziplinär angelegtes arbeitswissenschaftliches Kolloquium. In der Veranstaltung Fallbearbeitung im Arbeitsrecht erwerben die Studierenden die methodischen Kenntnisse für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle. Das Seminar bildet den Rahmen für die Anfertigung der Studienarbeit. Auch Sozialrecht ist von größter gesellschaftlicher und praktischer Bedeutung. Diese Bedeutung erfährt keineswegs nur derjenige, der regelmäßig mit dem Verwaltungshandeln der Sozialversicherungsträger in Berührung kommt. Als Errungenschaft der entwickelten Industriegesellschaft durchzieht das Sozialrecht nämlich das gesamte Recht und hat große Bedeutung auch für diejenigen, die vorwiegend privatrechtlich tätig sind. So praxisrelevante Bereiche 114

128 IV. Schwerpunktstudium des Privatrechts wie das Haftungsrecht, das Privatversicherungsrecht, das Unterhaltsrecht und ganz besonders das soeben vorgestellte Arbeitsrecht lassen sich ohne sozialrechtliche Kenntnisse nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Der Stellenwert des Sozialrechts in Deutschland wird aber natürlich auch daran sichtbar, dass die jährlichen Pro-Kopf-Sozialleistungen derzeit bei über Euro liegen und das Sozialbudget etwa 2,7-mal so hoch (miit über 800 Mrd. Euro) wie der Bundeshaushalt ist (ca. 30 Prozent des Bruttoinlandsprojekts). Die hohe praktische Relevanz des Sozialrechts spiegelt sich in der Zahl der Beschäftigungsmöglichkeiten wider. Neben Rechtsanwälten, Unternehmensund Verbandsjuristen oder Richtern, die nur gelegentlich im Sozialrecht arbeiten, gibt es selbstverständlich auch ganz überwiegend sozialrechtlich tätige Juristen. Ebenso wie im Arbeitsrecht besteht eine eigene Gerichtsbarkeit mit derzeit etwa Richtern. Im Jahr werden dort etwa Klagen erhoben. Es gibt auch Rechtsanwälte, die sich auf das Sozialrecht spezialisiert haben, wobei die in Deutschland nötige Zahl an Fachanwaltschaften für Sozialrecht und Medizinrecht (seit 2004) als bei weitem nicht ausgereizt gilt. Arbeitsplätze für Juristen finden sich ferner bei den Sozialversicherungsträgern, bei den Kommunen sowie bei verschiedensten anderen Sozialverwaltungsstellen, in den Arbeitsagenturen, in den Ministerien, in den Selbstverwaltungseinrichtungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, ferner bei Krankenhausträgern, auch bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der Platz des Sozialrechts in der juristischen Pflichtausbildung steht zu alledem in krasssem Gegensatz. Von der Universität kommende Juristen mit sozialrechtlichen Kenntnissen sind folglich selten; sie werden trotz des generell schwierigen Arbeitsmarktes für Juristen nach wie vor gesucht. Die Leibniz Universität ist die einzige Universität in Niedersachsen, die das Sozialrecht innerhalb eines Schwerpunktstudiums anbieten kann. Das Unternehmensrecht knüpft an den an dieser Fakultät vorhandenen Forschungsschwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an. Die Studierenden sollen lernen, Rechtsprobleme des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts zu verstehen, sie in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten. Durch die Einbindung spezialisierter Praktiker, etwa im Rahmen von Vorträgen und gemeinsamen Veranstaltungen, wird neben einem Praxisbezug auch ein Einblick in die Arbeitswelt des unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich tätigen Juristen gegeben Studium 115

129 C. Studium 3) Handel, Wirtschaft, Unternehmen Der Schwerpunkt 3 bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts zu studieren und sich dabei auf eines dieser Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsgebiete vermittelt. Bestandteile des Pflichtfachbereichs sind: Handelsrecht I Wirtschaftsrecht I Unternehmensrecht I (Kapitalgesellschaftsrecht I und Kapitalmarktrecht I) Im Wahlfach erfolgt eine Spezialisierung, alternativ: im deutschen und europäischen Handelsrecht im Wirtschaftsrecht (insbesondere Energierecht) im Unternehmensrecht (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht) Das Programm orientiert sich am Leitbild der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts bzw. des Beraters/Unternehmensjuristen (Beraterin/ Unternehmensjuristin), der/die die technologischen und ökonomischen Entwicklungen rechtlich begleitet. Ebenso wie sich die technologischen Verhältnisse und die Marktbedingungen ständig ändern, befindet sich das zugrunde liegende allgemeine und spezielle Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht im stetigen Wandel. Der Schwerpunkt wendet sich deshalb insbesondere an Studierende, die ökonomisch interessiert und bereit sind, sich flexibel auf neue Entwicklungen einzustellen. Die Beratung der Unternehmen und die Mitarbeit in den Aufsichtsbehörden verspricht nicht nur hohes Prestige, sondern ermöglicht zugleich die Anwendung moderner europäischer Rechtsgrundsätze. Wahlfach Unternehmensrecht Die Vertiefung im Unternehmensrecht knüpft an den an dieser Fakultät vorhandenen Forschungsschwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an, der durch zahlreiche Fachveröffentlichungen und Dissertationen dokumentiert wird. Die Studierenden sollen lernen, Rechtsprobleme des Gesellschafts-, 116

130 IV. Schwerpunktstudium Kapitalmarkt- und Steuerrechts zu verstehen, sie in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und sie eigenständig zu bearbeiten. Durch die Einbindung spezialisierter Praktiker, etwa im Rahmen von Vorträgen und gemeinsamen Veranstaltungen, wird zudem nicht nur ein Praxisbezug im Hinblick auf die zu behandelnde Materie hergestellt, sondern auch ein Einblick in die Arbeitswelt des unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich tätigen Juristen gegeben. Wahlfach Handelsrecht Die Vertiefung im Handelsrecht befasst sich mit dem nationalen und dem europäischen rechtlichen Gehalt des Geschehens auf europäischen Märkten. Auf nationaler Ebene besteht Relevanz der Entwicklung handelsrechtlicher Grundsätze im Verhältnis zum Bürgerlichen Recht, in dem sich zugleich die Unterschiede beider Materien bestimmen lassen. Zwei Vertiefungen dieses Ansatzes bieten die Gebiete der Kreditsicherheiten sowie der Vertragsgestaltung im Handelsverkehr. An der europäischen Dimension muss allen Teilnehmern besonders gelegen sein; denn das Recht der Märkte wird nicht nur bei den grenzüberschreitenden Geschäften von Europa aus festgelegt bzw. bedarf der gemeinschaftsweiten Harmonisierung, um den Transfer von Gütern und Leistung zu fördern anstatt ihn zu hindern. Wie keine andere Materie ist das Europäische Wettbewerbsrecht auch in seinem Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht dazu geeignet, dieses zentrale Systemelement modernen europäischen Handels- und Wirtschaftsrechts zu repräsentieren. Die Vertiefung im Handelsrecht knüpft an die vorhandenen Forschungsschwerpunkte an, wie sie durch akademische Arbeiten und Publikationen seit mehr als 15 Jahren dokumentiert werden. Durch die Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Lehrenden im ELPIS-Netzwerk besteht darüber hinaus regelmäßig die Möglichkeit des Einsatzes von ausländischen Fachleuten mit internationalem fachwissenschaftlichem Renommee. Studium Wahlfach Wirtschaftsrecht Vergleichbar dem Telekommunikationsrecht sind die Märkte der leitungsgebundenen Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas) inzwischen stark europäisiert und eignen sich deshalb besonders gut als Beispiel für den Gegenstand einer modernen europäischen Wirtschaftsaufsicht. Die Märkte waren in der Vergangenheit überwiegend staatlich monopolisiert und werden derzeit verbraucherorientiert weiterentwickelt. Dies bedingt ein Nebeneinander von allgemeiner Wettbewerbs- und Kartellaufsicht sowie besonderer regulierungs- 117

131 C. Studium behördlicher Aufsicht. Auch im Hinblick auf die berufliche Entwicklung eröffnen sich insofern interessante Tätigkeitsschwerpunkte (Aufsichtsbehörden, Mitarbeit im Unternehmen, anwaltliche Beratung). Im Zuge der europäischen Entwicklung sind die Berufschancen in diesem Bereich seit dem Jahre 2000 geradezu explodiert. 4) Strafverfolgung und Strafverteidigung Jedes Jahr geraten in Deutschland ca. 2,5 Mio. Menschen in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. In den meisten Fällen werden die Verfahren eingestellt, sei es, dass die polizeilichen Ermittlungen den Verdacht nicht erhärten können, sei es, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Verfolgung unter Opportunitätsgesichtspunkten absehen. Es bleibt jedoch knapp eine Million Menschen, die jedes Jahr einen Strafbefehl erhalten oder nach Durchführung einer Hauptverhandlung von den Gerichten verurteilt werden. Schwerpunkt 4 knüpft an die sich hier eröffnenden Berufschancen für Juristinnen und Juristen an. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Voraussetzungen und Grenzen des Strafrechts zu erkennen und die Strafgesetze in einem prozessualen Kontext anzuwenden. Die Ausbildung bleibt dabei nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsnormen beschränkt, sondern bezieht die Sanktionen und ihre Vollstreckung ebenso mit ein wie die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse über Kriminalität und Strafe. Die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozessrecht, von normativer und empirischer Betrachtung, von Wissenschaft und Praxis ist das besondere Kennzeichen der Ausbildung in der Schwerpunktgruppe 4. 5) Internationales und Europäisches Recht Politisch, wirtschaftlich und kulturell hat sich unser Horizont längst über den des Nationalstaates hinaus erweitert. Dass das Recht von der Europäisierung und Globalisierung nicht unbeeindruckt sein kann, ist selbstverständlich. Nationales Recht ist zunehmend transnational überlagert; staatliche Akteure werden zunehmend durch nicht-staatliche Akteure ersetzt; Institutionen sind zunehmend hybrid öffentlich-privat. Grenzen verschwimmen nicht nur die 118

132 IV. Schwerpunktstudium von Staaten, sondern auch die zwischen innen und außen, oben und unten, öffentlich und privat, formal und informal oder zentral und peripher. Für das Studium des Rechts bedeutet dies, dass wir neue Herangehensweisen an das Recht finden und erlernen müssen. Ein Jurastudium, das allein auf Grenzen und Hierarchien abstellt, ist nicht nur altmodisch, sondern wird auch den neuartigen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Gleichgültig, ob Sie als Richter, Anwalt, Verwaltungs- oder Unternehmensjurist arbeiten werden Sie werden auf grenzüberschreitende Sachverhalte treffen, die Ihnen methodische und inhaltliche Kenntnisse im internationalen Bereich abverlangen. Ohne dieses Rüstzeug werden Sie Ihre Aufgabe nicht mehr lösen können. Der Schwerpunktbereich 5 ( Internationales und Europäisches Recht ) vermittelt Ihnen diese Kenntnisse und bereitet Sie auf eine Karriere vor, in der Sie erfolgreich auf die Erweiterung von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Räumen reagieren können. 6) Verwaltung Verwaltungswissenschaft Allgemeine Staatslehre Kommunalrecht II Öffentliches Dienstrecht Studium Vergaberecht Polizei- und Ordnungsrecht II Der Schwerpunkt Verwaltung umfasst diejenigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung von besonderem Interesse sind und durch den Pflichtfachstoff im öffentlichen Recht nicht vollständig abgedeckt werden. Dabei sollen insbesondere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verwaltung in den Blick genommen werden. Der Schwerpunktbereich bietet damit die Möglichkeit, auf die bereits im Pflichtfach erworbenen Kenntnisse aufbauend diejenigen Themenfelder zu erarbeiten und zu vertiefen, die sowohl für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung als auch für die weitere Ausbildung im Rahmen des Referendariats von Bedeutung sind. Die Vorlesung richtet sich damit insbesondere an Studierende, die Interesse am öffentlichen Recht haben und sich für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich interessieren. 119

133 C. Studium 7) IT-Recht und Geistiges Eigentum IT-Recht und Geistiges Eigentum zwei Schlagwörter, welche die rechtliche Dimension der Fragestellungen der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts umreißen. Doch wie lassen sich juristische Probleme lösen, die im Kontext einer technischen Entwicklung stehen, deren Geschwindigkeit die der Gesetzgebungsverfahren längst überschritten hat? Wie kann nationalstaatliches Recht Lösungen bieten, wo Fragestellungen transnational aus Rechtsverhältnissen in einem ubiquitären World Wide Web erwachsen? Auf welche Weise können geistige Eigentumsrechte dazu beitragen, kreative und erfinderische Betätigung zu beflügeln, ohne zugleich die Teilhabe aller an Kultur und Fortschritt zu beschränken? Die Antworten auf diese Fragen zu finden gehört zu den großen juristischen Herausforderungen der Gegenwart. Der großen Beliebtheit der früheren Vertiefungsrichtung IT-Recht bei den Studierenden ist zu verdanken, dass seit dem Wintersemester 2009/2010 nunmehr ein eigenständiger Schwerpunkt es ermöglicht, sich mit diesen zukunftsträchtigen Fragestellungen intensiver auseinanderzusetzen und zugleich fundierte Kenntnisse im Urheber-, Patent- und Markenrecht zu erwerben. Das Verständnis der Einbettung des nationalen Rechts in die Rechtsquellen des europäischen Rechts und der internationalen Abkommen sowie vergleichende Betrachtungen der Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie vor allem auch alltägliche Fragen der Rechtspraxis, etwa: Welche Handlungen im Internet stellen Urheberrechtsverletzungen dar? Gibt es ein Recht auf Privatkopie im Urheberrecht? Welche Rechte haben Verbraucher bei Geschäften auf ebay oder Amazon? Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst? Welches Recht gilt im transnationalen ecommerce? Wer haftet für Links oder Foreneinträge? Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen? Derartige Fragen stellen sich Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert. So sind 120

134 IV. Schwerpunktstudium auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse gemeinsam juristisches Neuland zu betreten. Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, die anderen Mitgliedstaaten oder auch die USA gefragt ist. Derartige Fragen stellen sich Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten, noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert. So sind auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse gemeinsam juristisches Neuland zu betreten. Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, die anderen Mitgliedstaaten oder auch die USA gefragt ist. Besondere technische Kenntnisse werden dabei keineswegs vorausgesetzt und sind auch nicht erforderlich, Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien ist aber sicher von Vorteil. Der Schwerpunkt stellt einen Start in eine der wirtschaftlich relevantesten Rechtsmaterien der Gegenwart dar und soll die Begeisterung für dieses von Dynamik und Entwicklung geprägte Rechtsgebiet wecken. Die so gewonnenen Grundkenntnisse können später im Rahmen des LL.M.-Studiengangs (EULISP) weiter ausgebaut werden. Studium 8) Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht 75 von 100 juristischen Hochschulabsolventen werden später als Anwalt tätig. Der Schwerpunkt Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht ermöglicht allen, die sich für den Anwaltsberuf interessieren und sich gezielt auf die anwaltliche Tätigkeit vorbereiten wollen, sich mit der Materie bereits im Rahmen des Schwerpunktstudiums auseinander zu setzen. Aufbauend auf einem für jede anwaltliche Tätigkeit erforderlichen Grundwissen des Anwaltsrechts, der Vertragsgestaltungslehre und den allgemeinen Prozesslehren ermöglicht der Schwerpunkt 8 im Anschluss eine Vertiefung 121

135 C. Studium entweder im Bereich der anwaltlichen Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlichen Recht. Das Schwerpunktstudium erstreckt sich über zwei Semester und beginnt regelmäßig im Wintersemester. Insgesamt müssen 16 Semesterwochenstunden gehört werden. Somit handelt es sich regelmäßig um 4 Vorlesungen mit je 2 Semesterwochenstunden im Winter- und 4 Vorlesungen mit je 2 Semesterwochenstunden im Sommersemester. Dabei ist aber eine der 4 Lehrveranstaltungen des Sommersemesters das Seminar, in dem auch die Studienarbeit vorgestellt wird. In dem neuen Schwerpunkt sollen das anwaltliche Denken sowie die zentrale Rolle des Rechtsanwalts für den Zugang zum Recht und damit für den Rechtsstaat vermittelt werden. Grundmodul Obligatorisch für jeden Studierenden des Schwerpunkts 8 sind die Vorlesungen des Grundmoduls: Anwaltsrecht, Kanzleimanagement sowie allgemeine Verfahrenslehreund Grundlagen der Vertragsgestaltung. In den Vorlesungen Anwaltsrecht und Kanzleimanagement werden zunächst die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagender Anwaltstätigkeit vermittelt. Die Vorlesungen der allgemeinen Verfahrenslehre und Grundlagen der Vertragsgestaltung knüpfen an die Haupttätigkeitsfelder des Rechtsanwalts an, nämlich die Prozessführung und die gestaltende Rechtsberatung. Spezialisierung Zivilrecht Im Zivilrecht erfolgt eine weitergehende Spezialisierung im Prozessrecht und im Familien- und Erbrecht. So werden die Prozesstaktik, das Rechtsmittelrecht, das Internationale Verfahrensrecht und eine Vertiefung im Bereich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht angeboten. Im Bereich des Familien- und Erbrechts wird die Vertragsgestaltung, z.b. die Erstellung eines Testaments oder Ehevertrags sowie das familiengerichtliche Verfahren den Gegenstand des Schwerpunkts bilden. Spezialisierung Strafrecht Die Spezialisierung im Bereich des Strafrechts bezieht sich auf die für die Strafverteidigung besonders wichtigen Themengebiete wie den Gang des Ermittlungsverfahrens und des Hauptverfahrens sowie auf die Rechtsmittelverfahren. Daneben wird auch das Sanktionsrecht thematisiert. 122

136 IV. Schwerpunktstudium Spezialisierung Öffentliches Recht Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Spezialisierung rückt die Internationale Rechtsdurchsetzung in den Mittelpunkt des Schwerpunktstudiums. Im Besonderen werden hier Verfahren vor dem EuGH behandelt. Das Vergaberecht sowie Umwelt- und Umwelthaftungsrecht einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren werden ebenfalls thematisiert. Studium 123

137 C. Studium V. HannES Hannoversches Examensstudium Am 1. Oktober 2006 wurde, unter anderem mit Blick auf die Neustrukturierung der Ersten Prüfung durch den niedersächsischen Gesetzgeber (Klausurenexamen mit sechs Klausuren anstelle von Hausarbeit und vier Klausuren), an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität ein neu konzipiertes Examensstudium begonnen. Das Programm vereint das klassische Examinatorium und den Examensklausurenkurs unter der Bezeichnung HannES (für HannoverschesExamens-Studium). Examinatorium Das Examinatorium wird im Jahresturnus geführt (Oktober bis September). Die Kurse werden in 45 Wochen des Jahres angeboten; also auch in der vorlesungsfreien Zeit, nicht aber in Zeiten der Vorlesungsunterbrechung während der Weihnachtszeit und Neujahr sowie über Pfingsten. Innerhalb dieser 45 Wochen finden die Kurse dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 8 bis 12 Uhr, teilweise auch bis 13 Uhr statt. Es werden 540 Stunden pro Jahr unterrichtet. Die Verteilung der Stunden zwischen den dogmatischen Fächern erfolgt entsprechend der Bedeutung in der Ersten Prüfung im Verhältnis 6:4:2 (Bürgerliches Recht; Öffentliches Recht; Strafrecht). Examensklausurenkurs Ergänzt wird das Programm durch den Examensklausurenkurs, in dem vor allem die Einteilung der Bearbeitungszeit durch die Teilnehmer anhand von Fällen auf Examensniveau eingeübt werden soll. In Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt werden auch Originalsachverhalte der Ersten Prüfung in Niedersachsen ausgegeben. Der Klausurenkurs findet ebenfalls ganzjährig statt, nicht aber in Zeiten der Vorlesungsunterbrechung während der Weihnachtszeit und über Neujahr und Pfingsten. Schein im Examensklausurenkurs Für die erfolgreiche regelmäßigen Teilnahme am Klausurenkurs werden auf Wunsch des Studierenden Scheine ausgestellt. Dieser Schein kann im Rahmen der Anmeldung zur Ersten Prüfung, spätestens aber vor der mündlichen Prüfung, durch den Examenskandidaten zu den Prüfungsakten beim Landesjustizprüfungsamt gereicht werden. 124

138 V. HannES Hannoversches Examensstudium Die Erteilung eines Klausurenscheines setzt voraus, dass von fünf in einer Fachrichtung (Bürgerliches Recht; Öffentliches Recht; Strafrecht) nacheinander angebotenen Klausuren zumindest drei Klausuren mit mindestens der Note ausreichend bewertet worden sind. Die Scheine werden vom Studiendekanat ausgestellt. Mündliches Examenstraining Im Rahmen des HannES-Programms findet eine Veranstaltung Mündliches Examenstraining im Bürgerlichen Recht und Strafrecht (sechs Termine) statt, die gemeinsam von Herrn Prof. Dr. Christian Wolf, Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Joachim und Herrn Präsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts a.d. Dr. Karl Kröpil durchgeführt wird. Ziel der Veranstaltung ist es, die Studierenden in einer simulierten mündlichen Examensprüfung auf die mündliche Prüfung in der Ersten Prüfung vorzubereiten. Dabei soll die mündliche Prüfung mit den Studierenden mit einer Videokamera aufgezeichnet und anschließend mit den Prüflingen auszugsweise besprochen werden. Herr Prof. Dr. Wolf prüft als Hochschullehrer unserer Fakultät langjährig in der Ersten Prüfung. Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim ist Partner der Kanzlei Brinkmann.Weinkauf in Hannover, Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Oldenburg, Celle und Braunschweig. Er ist ebenfalls langjähriger Prüfer für die Erste Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen. Herr Dr. Kröpil war langjähriger Präsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts und zuvor zuständiger Abteilungsleiter im LJPA für die Erste Prüfung. Er kennt wie kein zweiter das Prüfungsgeschäft in Niedersachsen. Die Veranstaltung richtet sich an Examenskandidaten, die bereits den schriftlichen Teil der Ersten Prüfung absolviert haben und sich nun auf die abschließende mündliche Prüfung vorbereiten. Es ist eine Anmeldung erforderlich. Dazu wird eine Liste mit Terminen im Sekretariat am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Wolf hannover.de) vorgehalten. Die jeweils aktuelle HannES-Broschüre ist im Studiendekanat der Juristischen Fakultät (Raum 1501.A203) erhältlich. Weitere Information sind unter erhältlich. Studium 125

139 C. Studium VI. Klausurenklinik Das im Sommersemester 2008 erfolgreich gestartete Projekt der Klausurenklinik wird auch in diesem Semester fortgesetzt. Mit diesem Projekt möchte die Fakultät die Betreuung der Studierenden nochmals deutlich verbessern. Im Rahmen des Projekts bekommen Studierende die Möglichkeit zur individuellen Besprechung von Klausuren und Hausarbeiten. Über die Inhalte eines allgemeinen Besprechungstermins und das Votum einer Klausurbenotung hinaus, analysiert ein Mitglied der Klausurenklinik im Rahmen eines persönlichen Termins mit Ihnen die Klausur/Hausarbeit, so dass Sie eine differenzierte Rückmeldung über strukturelle und stilistische Schwächen - und auch Stärken - bekommen können. Das Angebot der Klausurenklinik richtet sich dabei ausdrücklich an Studierende jeden Semesters - egal mit welcher Note. Neben der gezielten Unterstützung bei der Examensvorbereitung kann die Klausurenklinik somit auch helfen, eine gute Leistung noch weiter zu verbessern. Die Klausurenklinik bietet Hilfestellungen zu folgenden Bereichen: allgemeine Schwächen/Stärken beim Anfertigen von Klausuren Fragen zu Korrekturbemerkungen Probleme bei der Klausurvorbereitung Richtiges Zeitmanagement 126

140 VI. Klausurenklinik Für jedes Rechtsgebiet gibt es einen spezialisierten Mitarbeiter, der Sie auch bei allen weiteren Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Klausurvorbereitung gern fachkundig unterstützt. Wenn Sie einen Termin wünschen oder Fragen haben, kommen Sie einfach in unsere Sprechstunden oder kontaktieren uns per . In den jeweiligen Sprechstunden sind die Mitarbeiterinnen der Klausurenklinik immer erreichbar. Kommen Sie also einfach vorbei, wenn Sie allgemeine Fragen haben. Empfehlenswert ist allerdings, dass Sie vorher einen Besprechungstermin per vereinbaren und schon mal vorab Ihre Klausur bzw. Hausarbeit in das Postfach der Klausurenklinik (Nr. 005) einwerfen (mindestens einen Werktag vor dem Besprechungstermin). Wir freuen uns auf Sie! Studium Ansprechpartner Name Fon Raum Zivilrecht: Ass. iur. Nina-Christin Weigel-Grabenhorst A207 Sprechzeiten: Mittwoch, Uhr Öffentliches Recht: Dipl.-Jur. Nele Stender A207 Sprechzeiten Donnerstag, Uhr Strafrecht: N.N A207 Weitere Informationen zu der Klausurenklinik finden Sie unter: 127

141

142 VII. Career Service der Leibniz Universität Hannover VII. Career Service der Leibniz Universität Hannover Durch den rasanten Wandel in der Beschäftigungswelt ist es wichtig, sich schon früh im Studium mit den eigenen beruflichen Perspektiven auseinanderzusetzen: Was kann ich und wo will ich hin? Welches Unternehmen passt zu mir? Wie bewerbe ich mich erfolgreich? Für all diese Fragen ist der Career Service die richtige Anlaufstelle. Das regelmäßige Angebot umfasst u.a.: Orientierungsveranstaltungen zu beruflichen Einstiegsmöglichkeiten praxisnahe Bewerbungsworkshops zu Anschreiben, Vorstellungsgespräch und Auswahlverfahren wie dem AC persönliche Beratung/Bewerbungsmappencheck (offene Beratungssprechstunde: in der Vorlesungszeit donnerstags Uhr und nach Vereinbarung) Studium Infothek mit Ratgeberliteratur und Zeitschriften zu Bewerbung und Berufseinstieg Unternehmenskontakte, z.b. auf der Firmenkontaktmesse Career Dates Online Jobbörse mit Angeboten zu Praktika, Abschlussarbeiten und Jobs... Alle weiteren Informationen sowie Link- und Literaturtipps finden Sie auf unserer Homepage und bei Facebook:

143 C. Studium Job fit Darüber hinaus betreut der Career Service gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hannover den Online-Veranstaltungskalender Job fit. Die Webseite bietet in jedem Semester eine Zusammenfassung von Veranstaltungen verschiedener Anbieter zu den Themen Berufszielfindung, Bewerbungshilfen und Schlüsselkompetenzen: Sie haben Fragen? - Ansprechpartner Name Fon Raum Matthias Nee Callinstraße 14 nee@career.uni-hannover.de 130

144 VIII. Zentrum für Schlüsselkompetenzen(ZfSK) VIII. Zentrum für Schlüsselkompetenzen(ZfSK) Rhetorisch versiert, kompetent bei Präsentationen und im Projektmanagement, gut organisiert, teamfähig und sensibilisiert für interkulturelle Fallstricke so oder ähnlich soll der Absolvent der Gegenwart aufgestellt sein. Nicht die fachliche Qualifikation gibt heute den Ausschlag bei der Jobvergabe, sondern praktische Erfahrungen und so genannte Soft Skills. Das ZfSK bietet in jedem Semester fächerübergreifend sowie speziell für Juristen eine Vielzahl von Veranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen mit Leistungspunkten an und steigert damit den Praxisbezug im Studium. Themen sind z.b. Präsentation und Rhetorik, Interkulturelle Kompetenz, Projektmanagement sowie Zeit- und Selbstmanagement. Darüber hinaus bietet die Schreibwerkstatt des ZfSK persönliche Beratung und Workshops rund um das Schreiben wissenschaftlicher Haus- und Abschlussarbeiten an. Alle Informationen zum Veranstaltungsangebot und zum Thema Schlüsselkompetenzen unter: Sie haben Fragen? - Ansprechpartner Name Fon Peter Eichhorn Callinstraße 14 eichhorn@career.uni-hannover.de Studium 131

145 D. Rechtsgrundlagen An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Juristische Studium in leicht gekürzter Fassung, welche Ihnen in der Regel alle Fragen zum Studium, vor allem aber zu den staatlichen Prüfungen beantworten können. Das staatlich stark reglementierte rechtswissenschaftliche Studium wird neben dem Deutsche Richtergesetz (DRiG), vor allem durch die landesgesetzlichen Vorschriften in Form des Niedersächsische Juristen Ausbildungsgesetzes (NJAG) und der dazugehörigen Ausbildungsverordnung (NJAVO) bestimmt. Die Voraussetzungen für die Prüfungen im Rahmen des Studiums sind in den jeweiligen Verordnungen auf Universitätsebene geregelt. Beachten Sie bitte, dass Sie stets die aktuellen Normen des Gesetzgebers verwenden. Die Juristische Fakultät kann für die Aktualität dieser Sammlung nicht Gewähr leisten. 1) Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der Fassung der vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 348) Erster Abschnitt Studium und erste Prüfung 1 Studienzeit (1) Das rechtswissenschaftliche Studium einschließlich der ersten Prüfung umfasst in der Regel viereinhalb Jahre (Regelstudienzeit). (2) 1 Die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz wird auf Antrag mit einem halben oder einem Jahr auf das Studium angerechnet. 2 Satz 1 gilt entsprechend für die Befähigung für die Laufbahnen der Laufbahngruppe der Fachrichtung Allgemeine Dienste und der Fachrichtung Steuerverwaltung, wenn die Befähigung für das Studium förderlich ist. 132

146 1a Zwischenprüfung (1) 1 Mit einer Zwischenprüfung durch die Hochschule wird festgestellt, ob die für die weitere Ausbildung erforderliche fachliche Qualifikation besteht. 2 Die Gegenstände der Zwischenprüfung sind unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes den Pflichtfächern der Pflichtfachprüfung zu entnehmen. (2) 1 Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend auszugestalten. 2 Ihr soll ein Leistungspunktsystem nach 15 Abs. 3 des Hochschulrahmengesetzes zugrunde gelegt werden. 3 Ihr Bestehen setzt mindestens eine erfolgreiche Hausarbeit in einem der Pflichtfächer sowie je eine erfolgreiche Aufsichtsarbeit in jedem Pflichtfach voraus. 4 Wer die geforderten Leistungsnachweise ohne wichtigen Grund mit Ablauf des vierten Semesters nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden. (3) 1 Die juristischen Fakultäten erlassen zu den Einzelheiten der Prüfungsanforderungen und des Prüfungsverfahrens Zwischenprüfungsordnungen, die der Genehmigung des Justizministeriums bedürfen. 2 Für jeden geforderten Leistungsnachweis ist für den Fall einer Bewertung mit nicht bestanden"mindestens eine Wiederholungsoder gleichwertige Ausgleichsmöglichkeit bis zum Ablauf des vierten Semesters vorzusehen. 3 Prüfungsanforderungen und -verfahren sowie das Lehrangebot sind so zu gestalten, dass die geforderten Leistungsnachweise mit Ablauf des dritten Semesters erbracht werden können. 4 Die Zwischenprüfungsordnung kann vorsehen, dass Prüfungsleistungen von nur einer Person bewertet werden. 5 Ein Freiversuch darf nicht vorgesehen werden. (4) Im Übrigen sind auf den Erlass der Zwischenprüfungsordnungen die allgemeinen Vorschriften des Hochschulrechts anwendbar. 2 Erste Prüfung (1) 1 Die erste Prüfung besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. 2 In der ersten Prüfung werden die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen berücksichtigt. 3 Die erste Prüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann, in den Prüfungsfächern einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist. (2) Die erste Prüfung hat bestanden, wer die Pflichtfachprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat. Rechtsgrundlagen 133

147 D. Rechtsgrundlagen 3 Bestandteile und Gegenstände der Pflichtfachprüfung (1) 1 Die Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer abschließenden mündlichen Prüfung. 2 Die mündliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsgesprächen. (2) 1 Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie die Kernbereiche des jeweils zugehörigen Verfahrensrechts. 2 Zu den Kernbereichen gehören die jeweiligen europarechtlichen Bezüge. 3 Die Pflichtfächer schließen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen ein. 4 Zulassung zur Pflichtfachprüfung (1) Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer 1. a) an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden, b) an der Zwischenprüfung, c) an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht, d) an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs, e) an einer Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften und f) an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ( 5 a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilgenommen hat, 2. während der vorlesungsfreien Zeit ein vier Wochen dauerndes Praktikum jeweils bei a) einem Amtsgericht, b) einer Verwaltungsbehörde und c) einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung abgeleistet hat und 3. in dem Zeitpunkt der Antragstellung sowie in dem unmittelbar vorausgegangenen Semester an einer Universität in Niedersachsen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben war. (2) 1 Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag frühzeitig zugelassen, wer 1. mindestens sechs Semester Rechtswissenschaften ohne Unterbrechung studiert hat und 2. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchst. a bis c sowie Nrn. 2 und 3 erfüllt. 2 Im Fall der frühzeitigen Zulassung können die Aufsichtsarbeiten in zwei Prüfungsdurchgängen angefertigt werden; dabei dürfen die Aufsichtsarbeiten eines Pflichtfachs nicht auf zwei Prüfungsdurchgänge verteilt werden. 3 Die letzte Aufsichtsarbeit muss spätestens in dem Prüfungsdurchgang angefertigt werden, der sich an das achte Fachsemester eines ununterbrochenen rechtswissenschaftlichen 134

148 Studiums anschließt. 4 Ist dies wegen einer Unterbrechung aus wichtigem Grund ( 16 Abs. 1) nicht möglich, so ist die letzte Aufsichtsarbeit im darauf folgenden Prüfungsdurchgang anzufertigen. 5 Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfling erst geladen, wenn auch die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchst. d bis f erfüllt sind. (3) Studierende der juristischen Fakultät der Universität Osnabrück müssen mit Erfolg an der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung der juristischen Fakultät anstelle der Veranstaltung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. e teilgenommen haben. (4) 1 Von den Erfordernissen des Absatzes 1 Nr. 2 können aus wichtigem Grund Ausnahmen zugelassen werden. 2 Die Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. d muss nicht erfüllen, wer das Praktikum nach Absatz 1 Nr. 2 Buchst. b oder c bei einer fremdsprachig arbeitenden Institution abgeleistet oder auf andere Weise rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenkenntnisse erworben hat. 3 Die Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. e muss nicht erfüllen, wer in einem anderen Studiengang mit Erfolg an einer Veranstaltung teilgenommen hat, in der wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt wurden. (5) Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer nach den für sein bisheriges rechtswissenschaftliches Studium geltenden Rechtsvorschriften den Prüfungsanspruch verloren hat. 4a Schwerpunktbereichsprüfung (1) 1 Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 2 Die oder der Studierende muss in dem gewählten Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden belegen. (2) 1 Die Prüfung trägt der Breite des Schwerpunktbereichs angemessen Rechnung. 2 Sie besteht aus einer Studienarbeit und mindestens einer weiteren Leistung. 3 Für die Prüfung wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. 4 Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnote erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) in der jeweils geltenden Fassung. 5 Die Vorschriften des Dritten Abschnitts finden auf die Schwerpunktbereichsprüfung keine Anwendung. (3) 1 Die Studienarbeit der Schwerpunktbereichsprüfung darf nur bearbeiten, wer an einer Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Prüfung mit Erfolg teilgenommen hat. 2 Diese Lehrveranstaltung kann inhaltlich vom gewählten Schwerpunktbereich abweichen und dient insbesondere der Vermittlung von Präsentations- und Vortragstechniken. 3 Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kann nicht zugleich der Erfüllung der Voraussetzung nach 4 Abs. 1 Nr.1 Buchst. f dienen. 4 Die Studienarbeit besteht aus einem schriftlichen Teil mit einer Bearbeitungszeit von mindestens Rechtsgrundlagen 135

149 D. Rechtsgrundlagen vier Wochen und einer mündlichen Präsentation, die gesondert zu bewerten ist. 5 Der schriftliche Teil der Studienarbeit kann nach Maßgabe der Prüfungsordnungen durch 1. eine gleichwertige schriftliche Ausarbeitung im Rahmen einer von der Fakultät begleiteten Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung die beste Bearbeitung eines Falles ermittelt wird (Moot- Court), oder 2. eine gleichwertige im Ausland angefertigte Prüfungsarbeit, die dort zum Studienabschluss gehört und für die eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zur Verfügung steht, ersetzt werden. (4) 1 Die juristischen Fakultäten bestimmen durch Prüfungsordnungen die Schwerpunktbereiche sowie die Einzelheiten der Prüfungsanforderungen und des Prüfungsverfahrens. 2 In der Prüfungsordnung kann bestimmt werden, dass Prüfungsleistungen nur von einer Person bewertet werden, wenn sichergestellt ist, dass die von dieser Person allein bewerteten Prüfungsleistungen nicht mehr als 50 vom Hundert der Prüfungsgesamtnote ausmachen. 3 Ein Freiversuch muss nicht vorgesehen werden. 4 Im Übrigen gelten für den Erlass der Prüfungsordnungen die allgemeinen Vorschriften des Hochschulrechts. (5) 1 Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung des Justizministeriums. 2 Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Prüfungsordnung die erforderliche Gleichwertigkeit der Schwerpunktbereiche und Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen nicht gewährleistet. Zweiter Abschnitt Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung 5 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Rechte und Pflichten (1) 1 Wer die erste Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag nach Maßgabe der Bestimmungen über Zulassungsbeschränkungen zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen, in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum Land aufgenommen und führt die Dienstbezeichnung Referendarin oder Referendar. 2 In den Vorbereitungsdienst nicht aufgenommen wird, wer persönlich ungeeignet ist; die Ungeeignetheit kann sich insbesondere aus einem Verbrechen oder einem vorsätzlich begangenen Vergehen ergeben. 3 Wer einen Teil des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Land abgeleistet hat, darf nur aufgenommen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt; ist schon mehr als die Hälfte des Vorbereitungsdienstes abgeleistet, so setzt die Aufnahme das Vorliegen eines zwingenden persönlichen Grundes voraus. 4 Wer bereits in einem anderen Land eine Prüfungsleistung erbracht hat, kann nicht mehr aufgenommen werden. (2) 1 Für die Rechte und Pflichten der Referendarinnen und Referendare einschließlich des Disziplinar- und des Personalvertretungsrechts und für die Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gelten- 136

150 den Vorschriften mit Ausnahme des 61 Abs. 2 und des 65 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) entsprechende Anwendung, soweit nicht durch dieses Gesetz etwas anderes bestimmt ist. 2 Die Referendarinnen und Referendare sind zu Beginn des Vorbereitungsdienstes nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere ihrer Verschwiegenheitspflicht, zu verpflichten. (3) 1 Referendarinnen und Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. 2 Sie besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 85 vom Hundert des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz geltenden Anwärtergrundbetrags; ferner werden in entsprechender Anwendung des Bundesbesoldungsgesetzes ein Familienzuschlag einer Richterin oder eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 und, soweit einer Referendarin oder einem Referendar eine Ausbildungsstelle im Ausland zugewiesen ist, Kaufkraftausgleich gewährt. 3 Die Zahlung erfolgt jeweils zum letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat; im Übrigen sind auf die Unterhaltsbeihilfe die besoldungsrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden. 4 Beihilfen im Sinne des 87 c NBG sowie eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld werden nicht gewährt. (4) Referendarinnen und Referendaren ist entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet. 6 Ziel der Ausbildung (1) Die Ausbildung in den Pflichtstationen hat das Ziel, die Referendarinnen und Referendare mit den richterlichen und staatsanwaltlichen Aufgaben, den Aufgaben des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes und der Anwaltschaft vertraut zu machen. (2) Die Wahlstation dient der Vertiefung und der Ergänzung der Ausbildung sowie der Berufsfindung und der Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit, die die Referendarin oder der Referendar anstrebt. 7 Vorbereitungsdienst (1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in 1. fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (erste Pflichtstation), 2. drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft (zweite Pflichtstation), 3. drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde (dritte Pflichtstation), 4. neun Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (vierte Pflichtstation) und 5. vier Monate in einem der Wahlbereiche a) Zivil- und Strafrecht, b) Staats- und Verwaltungsrecht, c) Wirtschafts- und Finanzrecht, d) Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsgrundlagen 137

151 D. Rechtsgrundlagen e) Europarecht nach Bestimmung der Referendarin oder des Referendars (Wahlstation). (2) 1 Die Ausbildung kann in den letzten drei Monaten der vierten Pflichtstation bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. 2 Die Ausbildung kann in drei zusammenhängenden Monaten der vierten Pflichtstation, in der Wahlstation sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch im Übrigen bei einer entsprechenden überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. (3) 1 Die Ausbildung in der dritten Pflichtstation oder in den Wahlbereichen Staatsund Verwaltungsrecht sowie Europarecht der Wahlstation kann bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfinden. 2 Erfolgt die Ausbildung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in der dritten Pflichtstation, so muss die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde stattfinden. (4) Die Ausbildung im Wahlbereich kann an einer juristischen Fakultät in einem auf den Wahlbereich ausgerichteten, für die Referendarausbildung geeigneten, praxisbezogenen Ausbildungsprogramm stattfinden. (5) Auf Antrag kann die Befähigung 1. für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit drei Monaten auf die erste Pflichtstation angerechnet werden und 2. für die Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder der Fachrichtung Steuerverwaltung die dritte Pflichtstation ersetzen, wenn die Befähigung geeignet ist, die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für diesen Ausbildungsabschnitt zu vermitteln. 8 Beendigung des Vorbereitungsdienstes (1) Eine Referendarin oder ein Referendar kann unbeschadet der nach 5 Abs. 2 Satz 1 entsprechend anzuwendenden allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften entlassen werden, wenn 1. sie oder er sich als ungeeignet erweist, den Vorbereitungsdienst fortzusetzen, weil insbesondere während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Einstellung in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen würde, oder 2. im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen kein hinreichender Fortschritt in der Ausbildung festzustellen ist, weil insbesondere in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden. (2) 1 Eine Referendarin oder ein Referendar soll entlassen werden, wenn sie oder er die Wiederholungsprüfung in zwei aufeinander folgenden Prüfungsdurchgängen aus wichtigem Grund ( 16 Abs. 1) unterbricht. 2 Prüfungsdurchgänge in Zeiten des Mutterschutzes oder der Elternzeit bleiben außer Betracht. 3 Der Anspruch auf 138

152 Durchführung der Wiederholungsprüfung bleibt unberührt. 9 Bestandteile und Gegenstände der zweiten Staatsprüfung (1) 1 Die zweite Staatsprüfung besteht aus acht Aufsichtsarbeiten und einer abschließenden mündlichen Prüfung. 2 Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen. (2) Die schriftlichen Leistungen beziehen sich auf die Ausbildung bei den Pflichtstationen; die mündlichen Leistungen beziehen sich auf die gesamte Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Wahlstation. 10 Wirkung der zweiten Staatsprüfung (1) Mit dem Bestehen der zweiten Staatsprüfung werden die Befähigung zum Richteramt und die Befugnis erlangt, die Bezeichnung Assessorin oder Assessor zu führen. (2) Das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem 1. das Bestehen der zweiten Staatsprüfung oder 2. das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bekannt gegeben wird. Dritter Abschnitt Verfahren in den Staatsprüfungen, Zeugnis über die erste Prüfung 11 Landesjustizprüfungsamt (1) 1 Das Landesjustizprüfungsamt nimmt die Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Staatsprüfungen) ab. 2 Es stellt die schriftlichen Prüfungsaufgaben und bestimmt aus seinen Mitgliedern die Prüfenden, die die schriftlichen Arbeiten bewerten, und die, die dem für die mündliche Prüfung gebildeten Prüfungsausschuss angehören. 3 Es trifft alle Entscheidungen, die außerhalb der mündlichen Prüfung ergehen und keine endgültige Beurteilung von Prüfungsleistungen enthalten. 4 Das Landesjustizprüfungsamt stellt die Zeugnisse über das Bestehen der Staatsprüfungen aus und nimmt darin die jeweils zu bildende Prüfungsgesamtnote auf. (2) 1 Wenn die Pflichtfachprüfung in Niedersachsen bestanden wurde, bildet das Landesjustizprüfungsamt bei Bestehen der ersten Prüfung die Prüfungsgesamtnote und stellt das Zeugnis aus. 2 In das Zeugnis sind neben der Prüfungsgesamtnote der ersten Prüfung die Prüfungsgesamtnoten der Pflichtfachprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung aufzunehmen. (3) Die Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes sind in der Beurteilung von Prüfungsleistungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Rechtsgrundlagen 139

153 D. Rechtsgrundlagen 12 Bewertung der Prüfungsleistungen, Prüfungsgesamtnoten (1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnoten erfolgt nach Maßgabe der in 4 a Abs. 2 Satz 4 genannten Verordnung. (2) In die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung gehen die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit insgesamt 64 vom Hundert und der Prüfungsgespräche mit je 12 vom Hundert ein. (3) In die Prüfungsgesamtnote der ersten Prüfung geht die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung mit 70 vom Hundert und die Prüfungsgesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 vom Hundert ein. (4) In die Prüfungsgesamtnote der zweiten Staatsprüfung gehen 1. die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit je 7,5 vom Hundert, 2. die Bewertung des Aktenvortrages mit 12 vom Hundert und 3. die Bewertungen der Prüfungsgespräche mit je 7 vom Hundert ein. (5) 1 Der Prüfungsausschuss kann von der für die Staatsprüfungen errechneten Prüfungsgesamtnote bis zu einem Punkt abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks aller Prüfungsleistungen den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat. 2 In der zweiten Staatsprüfung sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen. 13 Prüfungsentscheidungen und Einwendungen (1) 1 Jede schriftliche Prüfungsleistung wird von zwei Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes nacheinander bewertet. 2 In der Pflichtfachprüfung soll nach Möglichkeit ein Mitglied des wissenschaftlichen Personals der juristischen Fakultät einer niedersächsischen Hochschule beteiligt sein, das zur selbständigen Lehre in einem Pflichtfach berechtigt ist. 3 Weichen die Bewertungen nicht um mehr als drei Punkte voneinander ab und wird eine Einigung nicht erzielt, so gilt der Mittelwert. 4 Bei größeren Abweichungen setzt ein weiteres Mitglied die Note und Punktzahl fest; dabei kann es sich für eine der bisherigen Bewertungen oder für eine dazwischen liegende Punktzahl entscheiden. (2) Für die sich bei der Anwendung des Absatzes 1 Satz 3 ergebenden Punktzahlen lautet die Note auf: sehr gut bei einer Punktzahl von 16,00 bis 18,00 gut bei einer Punktzahl von 13,00 bis 15,99 vollbefriedigend bei einer Punktzahl von 10,00 bis 12,99 befriedigend bei einer Punktzahl von 7,00 bis 9,99 ausreichend bei einer Punktzahl von 4,00 bis 6,99 mangelhaft bei einer Punktzahl von 1,00 bis 3,99 ungenügend bei einer Punktzahl von 0,00 bis 0,99. (3) 1 Die übrigen Prüfungsentscheidungen werden durch die Prüfungsausschüsse getroffen, die in der Pflichtfachprüfung aus drei und in der zweiten Staatsprüfung aus vier Mitgliedern einschließlich des vorsitzenden Mitgliedes bestehen. 2 Die Prüfungsausschüsse treffen ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. 3 Bei Stimmengleichheit geben die für den Prüfling günstigeren Stimmen den Ausschlag. 4 Den Prüfungsausschüssen für die Pflichtfachprüfung soll nach Möglichkeit mindestens 140

154 ein Mitglied des wissenschaftlichen Personals der juristischen Fakultät einer niedersächsischen Hochschule, das zur selbständigen Lehre in einem Pflichtfach berechtigt ist, den Prüfungsausschüssen für die zweite Staatsprüfung soll nach Möglichkeit eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt angehören. (4) 1 Die Bewertungen der mündlichen Prüfungsleistungen werden mit der Verkündung der Prüfungsgesamtnote durch den Prüfungsausschuss erläutert. 2 Der Prüfling kann nur sofort eine mündliche Ergänzung verlangen. (5) Einwendungen gegen Verwaltungsakte, denen eine Bewertung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, werden in einem Vorverfahren nachgeprüft. 14 Bestehen der Staatsprüfungen (1) 1 Die Pflichtfachprüfung ist bestanden, wenn 1. zwei Aufsichtsarbeiten mindestens mit ausreichend bewertet worden sind, 2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 21 Punkte ergibt und 3. die Prüfungsgesamtnote mindestens ausreichend lautet. 2 Im Fall der frühzeitigen Zulassung ist die Pflichtfachprüfung nicht bestanden, wenn die letzte Aufsichtsarbeit entgegen 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 nicht rechtzeitig angefertigt wird. (2) Die zweite Staatsprüfung ist bestanden, wenn 1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit ausreichend bewertet worden sind, 2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und 3. die Prüfungsgesamtnote mindestens ausreichend lautet. 15 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß (1) 1 Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Staatsprüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so ist die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit der Note ungenügend zu bewerten. 2 In leichten Fällen kann Nachsicht gewährt werden. 3 Im Fall eines schweren Täuschungsversuchs ist die gesamte Staatsprüfung für nicht bestanden zu erklären; der wiederholte Täuschungsversuch steht in der Regel einem schweren Täuschungsversuch gleich. (2) Wird ein schwerer Täuschungsversuch nach der Verkündung der Prüfungsgesamtnote bekannt, so kann die betroffene Staatsprüfung innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tag der mündlichen Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Ein Prüfling, der erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann von der Fortsetzung der Anfertigung der Aufsichtsarbeit oder der mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden. 2 Wird der Prüfling von der Fortsetzung der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit ausgeschlossen, so gilt diese als mit ungenügend bewertet. 3 Im Fall eines wiederholten Ausschlusses von der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit oder Rechtsgrundlagen 141

155 D. Rechtsgrundlagen des Ausschlusses von der mündlichen Prüfung gilt die Staatsprüfung als nicht bestanden. 16 Versäumnis und Unterbrechung (1) 1 Der Prüfling kann die Staatsprüfung nach dem Zugang der Ladung zu den Aufsichtsarbeiten nur aus wichtigem Grund unterbrechen. 2 Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn der Prüfling nicht prüfungsfähig oder ihm das Erbringen der Prüfungsleistung nicht zumutbar ist. 3 Der Grund ist dem Landesjustizprüfungsamt unverzüglich anzuzeigen und unverzüglich glaubhaft zu machen. 4Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (2) 1 Wird die Pflichtfachprüfung aus wichtigem Grund unterbrochen, so wird sie 1. mit der Neuanfertigung aller Aufsichtsarbeiten fortgesetzt, wenn noch nicht alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind, 2. mit der Neuanfertigung aller Aufsichtsarbeiten des zweiten Prüfungsdurchgangs fortgesetzt, wenn bei einer frühzeitigen Zulassung alle Aufsichtsarbeiten des ersten Prüfungsdurchgangs angefertigt worden sind, oder 3. mit der mündlichen Prüfung fortgesetzt, wenn bereits alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind. 2 Abweichend von Satz 1 sind Aufsichtsarbeiten, die nach Absatz 4 Satz 1 oder nach 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 2 mit ungenügend bewertet worden sind, nicht mehr anzufertigen. (3) 1 Die aus wichtigem Grund unterbrochene zweite Staatsprüfung wird fortgesetzt 1. im nächsten Prüfungsdurchgang mit den noch nicht angefertigten Aufsichtsarbeiten und 2. mit der mündlichen Prüfung, wenn alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind. 2 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) 1 Eine Aufsichtsarbeit, die ohne wichtigen Grund nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert wird, gilt als mit ungenügend bewertet. 2 Verweigert sich der Prüfling der mündlichen Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so ist die Staatsprüfung nicht bestanden. 17 Wiederholung der Staatsprüfungen (1) Die Staatsprüfungen dürfen bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. (2) 1 Eine nochmalige Wiederholung der zweiten Staatsprüfung kann das Justizministerium gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungen bei dem niedersächsischen Landes-justizprüfungsamt abgelegt worden sind und eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Referendarin oder des Referendars in dem zweiten Prüfungsverfahren vorgelegen hat. 2 Diese ist unverzüglich geltend zu machen. 3 Die nochmalige Wiederholung findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt. 142

156 18 Freiversuch (1) Eine nicht bestandene Pflichtfachprüfung gilt als nicht unternommen, wenn 1. die Zulassung zu der Prüfung nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium zu dem Prüfungsdurchgang beantragt worden ist, der sich an das achte Fachsemester anschließt, oder 2. eine frühzeitige Zulassung zur Prüfung erfolgt ist und die Zulassungsvoraussetzungen des 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e vor Ablauf des achten Fachsemesters erfüllt werden. (2) Versucht ein Prüfling, das Ergebnis des Freiversuchs im Sinne des 15 Abs. 1 zu beeinflussen, so gilt die Prüfung als unternommen. 19 Wiederholung der Staatsprüfungen zur Notenverbesserung (1) 1 Wer die Pflichtfachprüfung oder die zweite Staatsprüfung in Niedersachsen beim ersten Versuch bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote jeweils einmal wiederholen. 2 Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Pflichtfachprüfung ist innerhalb eines Jahres, der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der zweiten Staatsprüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen zu stellen. 3 Die Zulassung erfolgt nur, wenn die nach Maßgabe des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung für die vollständige Wiederholung zu zahlende Gebühr innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird; bei Fristversäumung ist die Zulassung zu versagen. 4 Die Prüfung ist jeweils vollständig zu wiederholen. 5 Die Wiederholung der zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt. (2) Wird in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Prüfungsgesamtnote erreicht, so werden neue Zeugnisse erteilt. 20 Einsicht in die Prüfungsakten (1) Die Geprüften haben das Recht, innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Staatsprüfung ihre Prüfungsakten persönlich einzusehen. (2) 1 Bei der Einsichtnahme ist eine Aufzeichnung über den Inhalt der Akten oder die Anfertigung auszugsweiser Abschriften der Beurteilungen zu gestatten. 2 Fotokopien sind nicht zulässig. Rechtsgrundlagen 143

157 D. Rechtsgrundlagen Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften 21 Verordnungsermächtigungen Das Justizministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung ergänzende Vorschriften zu erlassen über 1. den Inhalt und die Ausgestaltung des Studiums, der praktischen Studienzeiten und der Fächer der Pflichtfachprüfung sowie die Feststellung der Studienzeiten, 2. die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung des Vorbereitungsdienstes einschließlich der zeitlichen Abfolge und Verlängerung der Stationen sowie des Vorbereitungsdienstes und über die Beurteilung der erbrachten Leistungen, 3. die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung zu den Staatsprüfungen, die Auswahl und die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer, die Prüfungsverfahren, die Feststellung der Prüfungsergebnisse sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Wiederholung einer Staatsprüfung, insbesondere die Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen. 22 Beirat für Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung (1) Das Justizministerium soll einen Beirat für Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung einrichten. (2) 1 In den Beirat sollen eine Vertreterin oder ein Vertreter 1. einer jeden Rechtsanwaltskammer in Niedersachsen, 2. der Justizverwaltung und 3. der juristischen Fakultäten in Niedersachsen sowie die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes berufen werden. 2 Das Mitglied nach Satz 1 Nr. 3 ist von den juristischen Fakultäten einvernehmlich vorzuschlagen. (3) 1 Die Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmen aus ihrer Mitte das vorsitzende Mitglied. 2 Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag. (4) 1 Die juristischen Fakultäten, die Justizverwaltung, das Landesjustizprüfungsamt und die Rechtsanwaltskammern sollen dem Beirat vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die anwaltsspezifische Ausbildung oder Prüfung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 2 Der Beirat kann eigene Vorschläge zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die anwaltsspezifische Ausbildung oder Prüfung unterbreiten. 3 Die in Satz 1 genannten Institutionen haben dem Beirat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu geben. 144

158 23 [Aufhebungsvorschrift] (1) 1 Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, finden die am 30. September 2009 geltenden Vorschriften über die erste Prüfung weiterhin Anwendung. 2 Studierende, die ab dem 1. Oktober 2009 und vor dem 1. Juli 2010 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, können mit Ihrem Antrag entscheiden, ob sich die Zulassung und die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden oder den danach geltenden Vorschriften richtet. 3 Für Prüfungen, die im Anschluss an eine im Freiversuch als nicht unternommen geltende Prüfung abgelegt werden, und für Wiederholungsprüfungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Prüfungsversuch. (2) 1 Abweichend von Absatz 1 finden für Studierende, die für die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden Vorschriften zugelassen sind, die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften Anwendung, wenn die Prüfungsleistungen nicht bis zum 31. Mai 2013 vollständig erbracht worden sind. 2 Die Bewertungen der vor dem 1. Juni 2013 bereits erbrachten Prüfungsleistungen gehen entsprechend den ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften in die Prüfungsgesamtnote ein. (3) Die Möglichkeit der Wiederholung der zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung nach 19 hat nicht, wer vor dem 1. September 2007 in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist. 24 In-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1993 in Kraft. * (2) Abweichend von Absatz 1 tritt 21 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Rechtsgrundlagen * Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 449). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen. 145

159 D. Rechtsgrundlagen 2) Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 11. September 2009 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration und des 21 Abs. 2 NJAG im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird verordnet: Erster Abschnitt Landesjustizprüfungsamt und allgemeine Vorschriften über die Staatsprüfungen 1 Besetzung des Landesjustizprüfungsamtes (1) 1 Das Justizministerium beruft 1. die Präsidentin oder den Präsidenten und bis zu zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und 2. die weiteren Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes. 2 Die Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen oder die Voraussetzungen nach 13 Abs. 1 Satz 2 NJAG erfüllen. 3 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden auf Vorschlag ihrer Rechtsanwaltskammer berufen. (2) 1 Die Mitgliedschaft endet 1. regelmäßig am 30. September des vierten auf die Berufung folgenden Kalenderjahres, 2. durch eine Beendigungserklärung des Mitglieds oder 3. spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. 2 Das Justizministerium kann im Einzelfall bestimmen, dass die Mitgliedschaft einer Professorin oder eines Professors abweichend von Satz 1 Nr. 3 erst nach der Vollendung des 70. Lebensjahres, jedoch spätestens mit der Vollendung des 74. Lebensjahres endet. (3) Das Justizministerium soll die Mitgliedschaft der Mitglieder vorzeitig beenden, die nicht mehr in einem juristischen Beruf tätig sind. (4) Prüfungsaufträge können nach Beendigung der Mitgliedschaft zu Ende geführt werden. 146

160 2 Vorsitz der Prüfungsausschüsse Den Vorsitz der Prüfungsausschüsse führt die Präsidentin oder der Präsident, eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident oder ein ständig oder für den Einzelfall mit dem Vorsitz betrautes Mitglied. 3 Beeinträchtigungen 1 Bei der prüfungsunabhängigen Beeinträchtigung eines Prüflings können nach Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses auf Antrag die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten und die Vorbereitungszeit für den Vortrag verlängert sowie persönliche und sächliche Hilfsmittel zugelassen werden; bei einer Verlängerung oder Zulassung muss gewährleistet sein, dass die prüfungserheblichen Fähigkeiten des Prüflings feststellbar bleiben. 2 Bei einer nur vorübergehenden Beeinträchtigung ist nach Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses auf Antrag zu entscheiden, ob Satz 1 entsprechend angewendet wird oder die Prüfungsleistung zu einem späteren Termin zu erbringen ist. 4 [aufgehoben] 5 Mitteilungen über den Prüfling 1 Den Prüferinnen oder Prüfern dürfen vor der abschließenden Bewertung der schriftlichen Arbeit keine Mitteilungen über die Person und die bisherigen Leistungen des Prüflings gemacht werden. 2 Dies gilt nicht, soweit die Prüferinnen und Prüfer im Hauptamt im Landesjustizprüfungsamt beschäftigt sind und die Mitteilungen benötigen, um die Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes erfüllen zu können. 6 Bekanntgabe der Bewertungen der schriftlichen Arbeiten 1 Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden dem Prüfling vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. 2 Die Mitteilung unterbleibt, wenn dies beantragt wird. 7-8 [aufgehoben] 9 Beurkundung des Prüfungshergangs Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, aus der sich 1. die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen mit Notenbezeichnung und Punktzahl, 2. die Gegenstände der mündlichen Prüfung und 3. die Prüfungsgesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktzahl ergeben. Rechtsgrundlagen 147

161 D. Rechtsgrundlagen 10 [aufgehoben] 11 Wiederholung der Staatsprüfungen (1) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Prüfung für nicht bestanden erklärt hat, dürfen am mündlichen Teil der Wiederholungsprüfung nicht mitwirken. (2) 1 Wer die Staatsprüfung vor dem Prüfungsamt eines anderen Landes erstmals nicht bestanden hat, kann im Einvernehmen mit diesem Prüfungsamt zur Wiederholung zugelassen werden, wenn wichtige Gründe dies rechtfertigen. 2 Die Prüfung ist in diesem Fall vollständig zu wiederholen. Zweiter Abschnitt Studium und Pflichtfachprüfung 12 Hochschulstudium (1) Die Inhalte des Studiums beziehen sich auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen betreffend Bereiche wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. (2) In den Übungen für Fortgeschrittene sollen auch die in den praktischen Studienzeiten gewonnenen Einblicke in die Praxis berücksichtigt werden. (3) Die Einzelheiten der Leistungsanforderungen bestimmen die juristischen Fakultäten. 13 Anrechnung einer Ausbildung Hat ein anderes Land über einen Antrag im Sinne des 1 Abs. 2 NJAG bereits entschieden, so ist diese Entscheidung bindend. 14 Praktische Studienzeiten (1) Die praktischen Studienzeiten können frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Fachsemesters abgeleistet werden. (2) 1 Die praktischen Studienzeiten dienen dazu, den Studierenden einen Einblick zu verschaffen 1. in den Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht und in die richterliche Arbeitsweise und 2. in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde sowie eines Rechtsanwaltsbüros oder einer Rechtsabteilung. 2 Die praktischen Studienzeiten bei einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder einer Rechtsabteilung können auch im Ausland abgeleistet werden. (3) Die praktische Studienzeit braucht nicht abzuleisten 1. bei einem Amtsgericht, wer die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz besitzt, und 148

162 2. bei einer Verwaltungsbehörde, wer die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Fachrichtung Steuerverwaltung besitzt, wenn die Befähigung geeignet ist, die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für diese praktische Studienzeit zu vermitteln. (4) Von der Ableistung einer praktischen Studienzeit kann ganz oder teilweise freigestellt werden, wer die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch eine frühere Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit erworben hat. 15 Gruppenarbeitsgemeinschaft 1 Bei einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einer Verwaltungsbehörde können Gruppenarbeitsgemeinschaften für die praktische Studienzeit eingerichtet werden. 2 Die Teilnahme an einer solchen Arbeitsgemeinschaft ersetzt die entsprechende praktische Studienzeit. 3 Zusätzlich zu der Gruppenarbeitsgemeinschaft bei einer Verwaltungsbehörde kann die Zuweisung an eine Beamtin oder einen Beamten zur Einführung in die Verwaltungspraxis erfolgen. 16 Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung (1) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Bürgerliches Recht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. die allgemeinen Lehren, den allgemeinen Teil des Schuldrechts, ausgewählte einzelne Schuldverhältnisse (Kauf, Darlehen, Schenkung, Miete, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen) und ausgewählte Teile des Sachenrechts (Prinzipien des Sachenrechts; Besitz; allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums sowie Ansprüche aus dem Eigentum, auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz) sowie 2. in Grundzügen: a) die in Nummer 1 nicht genannten Vorschriften des besonderen Teils des Schuldrechts sowie ausgewählte Teile des Sachenrechts (Dienstbarkeiten, Hypothek, Grundschuld sowie Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten sowie Miteigentum), des Familienrechts (Ehewirkungen, Zugewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen, Verwandtschaft, Abstammung, elterliche Sorge sowie Betreuung) und des Erbrechts (Erbfolge, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbschein, Erbenhaftung sowie Erbschaftsanspruch), b) ausgewählte Teile des Handelsrechts (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf) und des Gesellschaftsrechts (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft sowie Gründung, Organe und Kapitalschutz der GmbH), Rechtsgrundlagen 149

163 D. Rechtsgrundlagen c) ausgewählte Teile des Arbeitsrechts (Regelungsinstrumente, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der sich darauf beziehenden Regelungen des Betriebsverfassungsrechts sowie die wesentlichen Vertragspflichten und die Folgen ihrer Verletzung) und d) Streitschlichtung und Streitvermeidung, ausgewählte Teile des Erkenntnisverfahrens (gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug ohne die Bücher 4 bis 6 der Zivilprozessordnung, Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe) und ausgewählte Teile der Zwangsvollstreckung (allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsorgane, Rechtsbehelfe). (2) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Strafrecht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. allgemeine Lehren; Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld einschließlich actio libera in causa und Vollrausch; Vorsatz und Fahrlässigkeit; Täterschaft und Teilnahme; Versuch und Rücktritt; Unterlassen einschließlich unterlassener Hilfeleistung; Konkurrenzen; Delikte gegen Leib, Leben und persönliche Freiheit außer den 239 a und 239 b des Strafgesetzbuchs; Eigentums- und Vermögensdelikte außer 261 des Strafgesetzbuchs; Urkundsdelikte einschließlich Falschbeurkundung im Amt; Aussage- und Rechtspflegedelikte; Straßenverkehrsdelikte sowie 2. in Grundzügen: a) Arten der Sanktionen und Strafzumessung; Geltung für Inlands- und Auslandstaten; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Beleidigung; Hausfriedensbruch; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Bestechungsdelikte außer 299 des Strafgesetzbuchs; Rechtsbeugung und b) Beteiligte im Strafverfahren; Prozessvoraussetzungen, insbesondere Strafantrag und Verjährung; Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe; Ablauf eines Verfahrens erster Instanz; Prinzipien des Hauptverfahrens; Kommunikation im Strafverfahren, zum Beispiel Aussage und Vernehmung; Beweisrecht; Rechtskraft; Arten der Rechtsbehelfe. (3) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Öffentliches Recht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. das Staatsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts ohne das Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht, 2. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht ohne Planfeststellungsrecht sowie aus dem Verwaltungsprozessrecht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges, die Klagearten und ihre Sachurteilsvoraussetzungen, 3. aus dem besonderen Verwaltungsrecht das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr und ausgewählte Teile des Baurechts (städtebauliche Planung, städtebaurechtliche Zulässigkeit, bauliche Nutzung, Bauaufsicht) und 4. in Grundzügen: a) ausgewählte Teile des Europarechts (Rechtsquellen des Rechts der Europäi- 150

164 schen Gemeinschaft; Rechtsnatur, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaft; Grundfreiheiten des EG-Vertrages; Rechtsschutzsystem des EG- Vertrages; Struktur der Europäischen Union), b) das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen, c) weitere Teile aus dem Verwaltungsprozessrecht (vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen) und d) das Kommunalrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche sowie Kommunalverfassungsrecht). (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Teile des Rechts dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als festgestellt werden soll, ob der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und mit den rechtswissenschaftlichen Methoden vertraut ist. 17 Berechnung der Studienzeit Bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung nach 4 Abs. 2 NJAG und für den Freiversuch ( 18 NJAG) bleiben unberücksichtigt: 1. Semester, in denen die oder der Studierende wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Studium gehindert und deswegen beurlaubt war, 2. von einem rechtswissenschaftlichen Studium des ausländischen Rechts a) bis zu drei Auslandssemester, soweit ein Studienerfolg nachgewiesen wird, oder b) bis zu zwei Auslandssemester und zusätzlich ein Inlandssemester, wenn in diesem Studium im Ausland ein Studienerfolg nachgewiesen wird und im Inland eine Magisterarbeit mit Erfolg angefertigt worden ist, 3. bis zu zwei Semester einer Tätigkeit als Mitglied in Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder eines Studentenwerks und 4. ein Semester, wenn die oder der Studierende an einer besonderen studienbezogenen Veranstaltung, die sich über insgesamt mindestens 200 Zeitstunden erstreckt hat, an einer Universität erfolgreich teilgenommen hat. 18 [aufgehoben] 19 Aufsichtsarbeiten (1) 1 Jede Aufsichtsarbeit ist innerhalb von fünf Zeitstunden anzufertigen. 2 Die Arbeit wird anstelle des Namens mit einer zugeteilten Kennzeichnung versehen. 3 Zu bearbeiten sind aus 1. dem Zivilrecht drei Aufgaben, 2. dem Strafrecht eine Aufgabe und 3. dem Öffentlichen Recht zwei Aufgaben. (2) Die Aufgaben sollen rechtlich und tatsächlich einfach liegen, jedoch hinreichend Gelegenheit geben, die Fähigkeit zur Erörterung von Rechtsfragen zu zeigen. Rechtsgrundlagen 151

165 D. Rechtsgrundlagen [aufgehoben] 23 Mündliche Prüfung (1) 1 Die Prüfungsgespräche sind entsprechend den Pflichtfächern zu gliedern und dauern bei fünf Prüflingen jeweils etwa sechzig Minuten. 2 Die Prüfung ist durch angemessene Pausen zu unterbrechen. (2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann einer begrenzten Anzahl von 1. Studierenden der Rechtswissenschaft, vorzugsweise solchen, die bereits zur Prüfung zugelassen sind, sowie 2. anderen Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht, das Zuhören bei den Prüfungsgesprächen gestatten. 24 [aufgehoben] Dritter Abschnitt Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung 25 Einstellung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes (1) Die Oberlandesgerichte stellen in den Vorbereitungsdienst ein und treffen die Entscheidungen über die Beendigung des Vorbereitungsdienstes. (2) Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts nach diesem Abschnitt gehören zum Bereich der Justizverwaltung. 26 Leitung der Ausbildung und Dienstaufsicht (1) 1 Die Leitung der Ausbildung und die Dienstaufsicht über die Referendarinnen und Referendare obliegen den Oberlandesgerichten. 2 Abweichend von Satz 1 kann 1. das Justizministerium in der dritten Pflichtstation und, soweit in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet wird, in der Wahlstation im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium auf dieses oder eine diesem nachgeordnete Behörde, 2. das Justizministerium in der vierten Pflichtstation im Einvernehmen mit den Rechtsanwaltskammern auf diese, 3. das Oberlandesgericht in den anderen Ausbildungsstationen auf das Landgericht, in dessen Bezirk die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird, einzelne Befugnisse, die nicht durch Rechtsvorschrift zugewiesen sind, übertragen. (2) Die Referendarin oder der Referendar untersteht in ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit den Weisungen der Ausbildungsstelle, der Leitung der Arbeitsgemeinschaft und der Ausbilderin oder des Ausbilders am Arbeitsplatz. 27 Ausbildung in anderen Bezirken und Ländern (1) Mit Zustimmung der beteiligten Oberlandesgerichte können einzelne Stationen in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk abgeleistet werden. 152

166 (2) Das Oberlandesgericht kann gestatten, dass einzelne Stationen, Teile einzelner Pflichtstationen, die mindestens drei Monate dauern, oder die Wahlstation in einem anderen Land oder im Ausland abgeleistet werden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. (3) 1 Wer in einem anderen Land in den Vorbereitungsdienst eingestellt ist, kann mit Zustimmung seiner zuständigen Behörde einzelne Stationen in Niedersachsen ableisten. 2 Über die Zulassung als Gastreferendarin oder Gastreferendar entscheidet das Oberlandesgericht. 28 [aufgehoben] 29 Ausbildung bei der Wahlstation (1) 1 Die Referendarin oder der Referendar wird in einem der folgenden Wahlbereiche ausgebildet: 1. Wahlbereich Zivilrecht und Strafrecht mit den Ausbildungsstellen a) ordentliches Gericht in Zivilsachen, b) Gericht in Familiensachen, c) Gericht in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d) Gericht in Strafsachen, e) Staatsanwaltschaft, f) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, g) Notarin oder Notar, h) Wirtschaftsunternehmen, i) Justizministerium, j) Justizvollzugsanstalt; 2. Wahlbereich Staats- und Verwaltungsrecht mit den Ausbildungsstellen a) Verwaltungsbehörde, b) Gericht der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtsbarkeit, c) gesetzgebende Körperschaft des Bundes oder eines Landes, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; 3. Wahlbereich Wirtschaftsrecht und Finanzrecht mit den Ausbildungsstellen a) ordentliches Gericht in Zivilsachen (Handels-, Wettbewerbs- und Kartellsachen, Angelegenheiten der Insolvenzordnung), b) Gericht der Finanzgerichtsbarkeit, c) Behörde der Finanzverwaltung, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Notarin oder Notar, f) Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung, g) Wirtschaftsunternehmen, h) Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer, i) Steuerberaterin oder Steuerberater; 4. Wahlbereich Arbeitsrecht und Sozialrecht mit den Ausbildungsstellen a) Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, Rechtsgrundlagen 153

167 D. Rechtsgrundlagen b) Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, c) Verwaltungsbehörde, die vorwiegend im Bereich des Arbeits- oder Sozialrechts tätig ist, Träger der Sozialversicherung oder Verband von Trägern der Sozialversicherung, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Gewerkschaft, f) Arbeitgeberverband, g) Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung, h) Wirtschaftsunternehmen; 5. Wahlbereich Europarecht mit den Ausbildungsstellen a) Organ oder Behörde der Europäischen Gemeinschaft, b) Gericht der Europäischen Gemeinschaft, c) Verwaltungsbehörde, die Aufgaben mit europarechtlichen Bezügen zu erfüllen hat, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Wirtschaftsunternehmen mit internationalen Beziehungen. 2 Die Ausbildung in den Wahlbereichen kann auch bei einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, abgeleistet werden. (2) Die Referendarin oder der Referendar hat dem Oberlandesgericht spätestens drei Monate vor Beginn der Wahlstation mitzuteilen, in welchem Wahlbereich und bei welcher Ausbildungsstelle sie oder er ausgebildet werden soll. 30 Veränderte Einteilung des Vorbereitungsdienstes (1) Auf Antrag kann das Oberlandesgericht die Reihenfolge der Stationen ändern, wenn dies der Ausbildung förderlich ist. (2) Das Oberlandesgericht regelt den weiteren Vorbereitungsdienst für diejenigen, die einen Teil des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Land abgeleistet haben und nunmehr in Niedersachsen übernommen werden. 31 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes (1) Ist Ausbildungszeit wegen Dienstunfähigkeit entfallen, so können auf Antrag die erste und die vierte Pflichtstation bei mehr als 40 entfallenen Arbeitstagen und die übrigen Stationen bei mehr als 30 entfallenen Arbeitstagen um drei Monate verlängert werden. (2) Das Oberlandesgericht kann im Einzelfall die Ausbildungszeit auf Antrag auch aus sonstigen zwingenden Gründen um drei Monate verlängern; unzureichende Leistungen stel-len keinen zwingenden Grund dar. (3) Eine Verlängerung nach Absatz 1 oder 2 kann auch mehrfach gewährt werden. (4) Der Antrag kann nur bis zum Ende der Station gestellt werden, die verlängert werden soll. 154

168 32 [aufgehoben] 33 Gestaltung der Ausbildung (1) Die Referendarin oder der Referendar hat die Arbeitskraft voll der Ausbildung zu widmen. (2) 1 Die Ausbildung findet am Arbeitsplatz, in der Arbeitsgemeinschaft und in Sonderveranstaltungen statt. 2 Die Oberlandesgerichte stellen Grundsätze für die Zuweisung an Ausbildungsstellen und Arbeitsgemeinschaften auf. 3 Ein Anspruch auf eine Ausbildung bei einer bestimmten Ausbildungsstelle besteht nicht. 4 Die Referendarin oder der Referendar kann einer Arbeitsgemeinschaft in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk zugewiesen werden. 5 Das Oberlandesgericht kann von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreien. (3) In der vierten Pflicht- und der Wahlstation kann die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen bis zu einer Dauer von insgesamt drei Monaten gestattet werden. (4) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften wählen zur Wahrnehmung ihrer Interessen in Ausbildungsfragen eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter. (5) Die Ausbildung wird durch Klausurenkurse zur Prüfungsvorbereitung ergänzt; die Teilnahme ist freiwillig. (6) 1 Die Ausbildung darf nur von Personen durchgeführt werden, die die Befähigung zum Richteramt oder bei einer Ausbildung im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen. 2 Von diesem Erfordernis kann bei den Wahlstellen nach 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. h und i im Einzelfall abgesehen werden. (7) In jeder Station wird nach einem Plan ausgebildet, der die Gegenstände und die Methoden der Ausbildung festlegt. 34 Ausbildungsnachweise Über die Ausbildung am Arbeitsplatz ist ein Ausbildungsnachweis anzulegen, der über die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen, soweit sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, und ihre Bewertung Aufschluss gibt. 35 Zeugnisse (1) 1 Jede Ausbilderin oder jeder Ausbilder am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft der Pflichtstationen hat sich in einem Ausbildungszeugnis über die Referendarin oder den Referendar zu äußern. 2 Das Zeugnis hat Angaben zu enthalten über die Fähigkeiten, die Rechtskenntnisse, die während der Ausbildung erbrachten Leistungen und soweit möglich die persönlichen Eigenschaften. (2) Für die Bewertung der Leistungen gilt 12 Abs. 1 NJAG. (3) 1 Das Zeugnis ist am Ende der Station oder des Stationsteils anzufertigen und zu eröffnen, bevor es zu den Personalakten gegeben wird. 2 Ist beabsichtigt, die Gesamtleistung mit mangelhaft oder ungenügend zu beurteilen, so soll dies Rechtsgrundlagen 155

169 D. Rechtsgrundlagen spätestens zehn Tage vor Beendigung des Beurteilungszeitraumes mitgeteilt werden. 3 Eine schriftliche Äußerung der Referendarin oder des Referendars zu dem Zeugnis ist zusammen mit diesem aufzubewahren. 36 [aufgehoben] 37 Aufsichtsarbeiten (1) 1 Die Aufsichtsarbeiten werden zu Beginn des letzten Monats der letzten Pflichtstation geschrieben Abs. 1 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (2) 1 Die Aufsichtsarbeiten beziehen sich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. 2 Anzufertigen sind 1. vier Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Zivilrechts, davon zwei Arbeiten mit einer gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden sowie jeweils eine Arbeit mit einer zivilgerichtlichen und einer gutachterlichen Aufgabenstellung, 2. eine Aufsichtsarbeit aus dem Bereich des Strafrechts mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung, 3. zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts, davon eine mit einer verwaltungsfachlichen und eine mit einer gutachterlich-rechtsberatenden Aufgabenstellung, 4. eine Aufsichtsarbeit nach Wahl des Prüflings aus dem Strafrecht mit einer staatsanwaltschaftlichen oder aus dem Öffentlichen Recht mit einer verwaltungsfachlichen Aufgabenstellung. 3 Liegt dem Landesjustizprüfungsamt bis spätestens zum Ende der Ausbildung in der dritten Pflichtstation eine Wahlentscheidung des Prüflings nach Satz 2 Nr. 4 nicht vor, so ist eine Aufsichtsarbeit mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung anzufertigen. 38 [aufgehoben] 39 Mündliche Prüfung (1) 1 Die mündliche Prüfung beginnt mit dem freien Aktenvortrag zu einer anwaltlichen Aufgabenstellung. 2 Daran schließt sich ein kurzes Vertiefungsgespräch an. (2) 1 Die Akten, die dem Vortrag zugrunde liegen, beziehen sich auf den vom Prüfling gewählten Wahlbereich. 2 Ist ein Wahlbereich nach 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 gewählt, so kann die Referendarin oder der Referendar spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt erklären, welchem Teilbereich der Vortrag zu entnehmen ist. 3 Die Aufgabe wird dem Prüfling eine Stunde vor der mündlichen Prüfung übergeben. (3) 1 Die Prüfungsgespräche dauern bei vier Prüflingen insgesamt etwa drei Stunden. 2 Sie sind durch angemessene Pausen zu unterbrechen. (4) 1 Die Prüfungsgespräche sind entsprechend den vier Pflichtstationen zu gliedern. 156

170 2 Sie sollen von den jeweils typischen Berufssituationen ausgehen. 3 Die Prüfungsgespräche dienen der Feststellung, ob der Prüfling in der Lage ist, Aufgaben und Probleme der juristischen Praxis rasch zu erfassen, die maßgebenden Gesichtspunkte zutreffend zu erkennen und durch überzeugende Erwägungen zu einer Lösung beizutragen. (5) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann das Zuhören bei der mündlichen Prüfung gestatten: 1. Referendarinnen und Referendaren, vorzugsweise denen, die demnächst zur Prüfung anstehen, 2. Vertreterinnen und Vertretern von Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie 3. anderen Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht. 40 Wiederholung der Prüfung (1) 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, so bestimmt der Prüfungsausschuss, welche der vier Pflichtstationen ganz oder teilweise zu wiederholen sind. 2 Er legt die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, der mindestens drei und höchstens sieben Monate beträgt, fest. 3 Wird er aufgeteilt, so entfallen auf die einzelnen Stationen mindestens drei Monate. 4 Die Ausbildung im Ergänzungsvorbereitungsdienst beginnt unverzüglich bleibt unberührt. (2) 1 Hat eine mündliche Prüfung nicht stattgefunden oder ist die Prüfung wegen einer Täuschungshandlung für nicht bestanden erklärt worden, so trifft das Landesjustizprüfungsamt die Entscheidungen nach Absatz 1. 2 Es kann von der Anordnung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes absehen, wenn mit den schriftlichen Prüfungsleistungen die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung erfüllt sind. (3) Die Referendarin oder der Referendar hat die Aufsichtsarbeiten gegen Ende des Ergänzungsvorbereitungsdienstes anzufertigen. (4) Ist die Prüfung zu wiederholen, aber kein Ergänzungsvorbereitungsdienst abzuleisten (Absatz 2 Satz 2), so werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen auf die Prüfungsgesamtnote der Wiederholungsprüfung angerechnet. 41 Übergangsvorschriften (1) 1 Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, finden die am 30. September 2009 geltenden Vorschriften über die erste Prüfung weiterhin Anwendung. 2 Studierende, die ab dem 1. Oktober 2009 und vor dem 1. Juli 2010 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, können mit ihrem Antrag entscheiden, ob sich die Zulassung und die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden oder den danach geltenden Vorschriften richtet. 3 Für Prüfungen, die im Anschluss an eine im Freiversuch als nicht unternommen geltende Prüfung abgelegt werden, und für Wiederholungsprüfungen gelten die gleichen Rechtsgrundlagen 157

171 D. Rechtsgrundlagen Bestimmungen wie für den ersten Prüfungsversuch. (2) 1 Abweichend von Absatz 1 finden für Studierende, die für die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden Vorschriften zugelassen sind, die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften Anwendung, wenn die Prüfungsleistungen nicht bis zum 31. Mai 2013 vollständig erbracht worden sind. 2 Die Bewertungen der vor dem 1. Juni 2013 bereits erbrachten Prüfungsleistungen gehen entsprechend den ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften in die Prüfungsgesamtnote ein. 158

172 3) Studienordnung (StudO) Studienordnung der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (StudO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2011 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am , und die nachstehende Studienordnung beschlossen. Das Präsidium hat die Studienordnung am genehmigt. Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. 1 Studienziele und Studiendauer (1) Das rechtswissenschaftliche Studium vermittelt die Kenntnis und das Verständnis des Rechts mit seinen europarechtlichen Bezügen, den rechtswissenschaftlichen Methoden und den philosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen und bereitet auf die Erste Juristische Staatsprüfung und die Erste Prüfung vor. (2) Das Studium einschließlich der ersten Prüfung dauert in der Regel viereinhalb Jahre. 2 Gegenstand des Studiums (1) Das Studium besteht aus dem Pflichtfachstudium und dem Schwerpunktstudium. (2) Das Pflichtfachstudium umfasst die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. (3) 1 Das Schwerpunktstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung eines Pflichtfachbereichs sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 2 Die Zulassung zum Schwerpunktstudium, der Gegenstand und Ablauf des Schwerpunktstudiums sowie die Prüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt (Fundstelle). 3 Studienbeginn und Studieneinführungswoche 1 Zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine Studieneinführungswoche statt, die der Vorbereitung auf das juristische Studium dient. 2 Die Studieneinführungswoche ermöglicht die persönliche Eingewöhnung und soll eine erste Orientierung über das rechtswissenschaftliche Studium bieten. Rechtsgrundlagen 159

173 D. Rechtsgrundlagen 4 Studienplan 1 Für einen sinnvollen Aufbau des Studiums gibt der Studienplan, der als Bestandteil dieser Ordnung im Anhang beigefügt ist, Empfehlungen. 2 Die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Studiums durch die Studierenden werden hierdurch nicht berührt. 5 Arbeitsgemeinschaften (1) 1 Vorlesungsbegleitend werden in den ersten Semestern im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht Arbeitsgemeinschaften angeboten. 2 Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Einübung und Vertiefung des in den Vorlesungen vermittelten Wissens. (2) Die Größe der Arbeitsgemeinschaften soll im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten 20 bis 25 Personen nicht überschreiten. (3) In den Arbeitsgemeinschaften soll zur Probe mindestens eine Fallklausur geschrieben werden. 6 Grundlagenveranstaltungen 1 In den Grundlagenveranstaltungen werden die geschichtlichen, philosophischen oder sozialen Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt. 2 Die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) NJAG Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 3 Erfolgreich ist die Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 7 Fremdsprachen (1) Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erfolgreich teilzunehmen. (2) 1 Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 Semesterwochenstunden, die von der/dem verantwortlichen Dozenten/in in einer fremden Sprache abgehalten und vom Fakultätsrat als solche ausgewiesen werden. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn in der fremden Sprache eine Klausur angefertigt worden ist und der Prüfling dabei gezeigt hat, dass er in der fremden Sprache über die erforderliche Ausdrucksfähigkeit verfügt. 3 Die Klausur kann durch eine Hausarbeit oder einen mündlichen Vortrag ersetzt werden, wenn der Prüfling zustimmt. (3) 1 Als rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs werden grundsätzlich nur 160

174 solche Kurse anerkannt, die vom Fachsprachenzentrum der Leibniz Universität Hannover angeboten und durchgeführt werden. 2 Die Bestimmung der Leistungsanforderungen und die Ausstellung einer Bescheinigung erfolgen durch das Fachsprachenzentrum. 3 Der Fakultätsrat kann auch andere Kurse als rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse anerkennen, soweit sie gleichwertig sind. 8 Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Veranstaltungen 1 Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer einsemestrigen Lehrveranstaltung für Wirtschaftsoder Sozialwissenschaften teilzunehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 9 Schlüsselqualifikationen 1 Die Studierenden müssen gem. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f NJAG an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ( 5a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilnehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn ein Vortrag oder eine vortragsähnliche Leistung im Rahmen der Lehrveranstaltung erbracht wurde. 10 Zwischenprüfung 1 Auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen wird während des Studiums eine Zwischenprüfung durchgeführt. 2 Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. 4 Die Durchführung der Prüfung und die Prüfungsinhalte sind in der Zwischenprüfungsordnung geregelt. 11 Methodenlehre 1 Zur Schwerpunktprüfung wird nach 7 Abs. 1 Buchst. c SPPrO nur zugelassen, wer erfolgreich an einer Lehrveranstaltung in Methodenlehre teilgenommen hat. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Klausur mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 12 Übungen für Fortgeschrittene (1) 1 Die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) NJAG die Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme an der Übung dann, wenn von den im Rahmen Rechtsgrundlagen 161

175 D. Rechtsgrundlagen der Übung angebotenen Leistungskontrollen mindestens eine Hausarbeit und mindestens zwei Klausuren mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden sind. (2) 1 An einer Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer die nach 15 Abs. 1 Buchst. b und d ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen bestanden hat und nachweist. 2 An einer Übung im Strafrecht und im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer in dem betreffenden Fach die nach 15 Abs. 1 Buchst. e und f ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen und eine Hausarbeit ( 15 Abs. 1 Buchst. c ZwPrO) bestanden hat und nachweist. 3 Studierende, die von einer anderen Universität an die Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, sofern sie gleichwertig sind. 4 Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan. (3) 1 In den Übungen für Fortgeschrittene werden zwei Hausarbeiten und vier Klausuren angeboten. 2 Dabei soll eine der anzubietenden Klausuren rechtsberatende Praxis i.s.d. 5d Abs. 1 S. 1 DRiG zum Gegenstand haben. 3 Die erste Hausarbeit wird in der der Übung vorangehenden vorlesungsfreien Zeit, die zweite Hausarbeit in der sich an das Übungsende anschließenden vorlesungsfreien Zeit angeboten. 4 Die zweite Hausarbeit kann identisch sein mit der ersten Hausarbeit, die in der Fortgeschrittenenübung des nachfolgenden Semesters angeboten wird. (4) In den Übungen für Fortgeschrittene werden auch die in den praktischen Studienzeiten gewonnenen Einblicke in die Praxis berücksichtigt. 13 Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium 1 Für diejenigen Studierenden, die eine anwaltliche Tätigkeit anstreben, wird ein anwaltsorientiertes Schwerpunktstudium angeboten, das die Möglichkeit bietet, ein Zertifikat (ADVO-Zertifikat) zu erlangen. 2 Der Gegenstand und der Ablauf dieses Zusatzangebots sowie die Durchführung der Zertifikatsprüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt. 14 Notengebung 1 Die einzelnen Studienleistungen und die Gesamtnoten werden nach den Notenstufen und Punktzahlen bewertet, die in 1 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. 2 Die Prüfenden können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden. 162

176 15 Täuschungsversuch Versucht eine Studierende oder ein Studierender, das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so wird die betroffene Leistung in der Regel mit der Note ungenügend (0 Punkte) bewertet. 16 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover folgenden Semesters in Kraft. (2) 12 Abs. 1 Satz 2 gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 im ersten Fachsemester immatrikuliert waren. Studienplan für das rechtswissenschaftliche Studium im Pflichtfach 1. Semester 23 Studieneinführungswoche und Erstsemesterexkursion Grundkurs BGB I (einschließlich Fallbearbeitung) 4 Grundkurs BGB II 2 AG im Bürgerlichen Recht I 2 Strafrecht AT (einschließlich Fallbearbeitung) 4-6 AG im Strafrecht 2 Verfassungsrecht I (einschließlich Fallbearbeitung) 4 Grundlagenfach 2 Fremdsprachen 2 2. Semester 23 Grundkurs BGB III 4 Grundkurs BGB IV 3-4 AG im Bürgerlichen Recht II 2 Strafrecht BT I (einschließlich Fallbearbeitung) 2-4 Strafrecht BT II 2 AG im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 Verfassungsrecht II (einschließlich Fallbearbeitung) AG im Staatsrecht 2 4 Rechtsgrundlagen 163

177 D. Rechtsgrundlagen 3. Semester 26 Sachenrecht I 2 Sachenrecht II 2 Zivilprozessrecht I 2 Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Strafprozessrecht I 2 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 Europarecht I 2 AG im Europarecht I 2 Allgemeines Verwaltungsrecht 4 AG im Verwaltungsrecht 2 Wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Veranstaltung 2 Methodenlehre 2 4. Semester 28 Familienrecht 2 Erbrecht 2 Handels- und Gesellschaftsrecht 2 Arbeitsrecht 2 Zivilprozessrecht II 2 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 Europarecht II 2 AG im Europarecht II 2 Strafprozessrecht II 2 Gefahrenabwehrrecht 2 Baurecht 2 Kommunalrecht 2 Verwaltungsprozessrecht 2 Fremdsprachen/Schlüsselqualifikationen

178 5. Semester 12 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 4 Schwerpunktstudium 8 6. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 7. Semester 8 Schwerpunktstudium 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 8. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs Die Veranstaltungen Strafrecht AT und Strafrecht BT I haben zusammen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern einen Stundenumfang von insgesamt 8 SWS, die Vorlesungen Verfassungsrecht (I, II) zusammen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern einen Stundenumfang von insgesamt 8 SWS. Der Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht kann wahlweise auch im vierten Fachsemester angeboten werden. Rechtsgrundlagen 165

179 D. Rechtsgrundlagen 4) Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) Ordnung für die Durchführung einer studienbegleitenden Zwischenprüfung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss Staatsexamen an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (ZwPrO) In der Fassung der Bekanntmachung vom gemäß 1a Abs. 3 NJAG i.d.f. vom (GVBl. S. 8) I. Teil: Grundlagen 1 Zwischenprüfung (1) 1 Während des rechtswissenschaftlichen Studiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen durchgeführt. 2 Sie dient der Feststellung, ob die/der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Zugleich ermöglicht sie den Studierenden von Anfang an eine kontinuierliche Selbstkontrolle und hält sie zu einem zielgerichteten Studium an. (2) 1 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters (Zwischenprüfungsfrist, 5) abzulegen. 2 Die Gegenstände der Zwischenprüfung (Zwischenprüfungsinhalte, 14-17) werden unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes den Pflichtfächern des ersten juristischen Staatsexamens ( 3 Abs. 3 Sätze 1 und 4 NJAG, 16 NJAVO) und den Grundlagenfächern ( 4 Abs. 1 Nr. 1 a NJAG) entnommen. (3) Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung, aber nicht auch für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene. (4) 1 Wer die geforderten Leistungsnachweise ( 14-17) innerhalb der Zwischenprüfungsfrist ( 5) nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. 2 Damit erlischt die Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium, und es erfolgt die Exmatrikulation für dieses Fach. II. Teil: Prüfungsverfahren Abschnitt 1: Organisation 2 Zwischenprüfungsbeauftragte(r) (1) 1 Der Fakultätsrat bestimmt für die Zwischenprüfung aus der Hochschullehrergruppe für die Dauer von jeweils 2 Jahren eine Beauftragte oder einen Beauftragten und zwei Vertretungen für den Verhinderungsfall (Zwischenprüfungsbeauftragte/r). 2 Bei Einführung eines kollegialen Dekanats übernimmt die Studiendekanin oder der Studiendekan die Aufgabe der/des Zwischenprüfungsbeauftragten. (2) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte trifft alle Entscheidungen nach dieser Ordnung, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 166

180 (3) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte stellt die Durchführung der Zwischenprüfungen sicher und achtet darauf, dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) nebst ergänzender Verordnung (NJAVO) und dieser Zwischenprüfungsordnung eingehalten werden. (4) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte berichtet regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungsergebnisse und gibt dem Fakultätsrat Anregungen zur Reform dieser Prüfungsordnung. 3 Zwischenprüfungsausschuss (1) 1 Es wird ein Zwischenprüfungsausschuss gebildet. 2 Dem Zwischenprüfungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, und zwar die/der Zwischenprüfungsbeauftragte, zwei weitere Mitglieder der Professorengruppe, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied der Studierendengruppe. 3 Mit Ausnahme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten werden seine Mitglieder sowie deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter durch die jeweiligen Gruppenvertretungen im Fakultätsrat benannt. 4 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. 5 Der Zwischenprüfungsausschuss wird von der/dem Zwischenprüfungsbeauftragten einberufen und geleitet. (2) Der Zwischenprüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung zugewiesen sind. (3) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten den Ausschlag. 3 Der Zwischenprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei Mitglieder der Professorengruppe, anwesend sind. 4 Das Mitglied der Studierendengruppe hat bei der Bewertung und Anrechnung von Zwischenprüfungs- und Studienleistungen nur beratende Stimme. (4) 1 Die Sitzungen des Zwischenprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. 2 In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten und Beschlüsse im Wortlaut wiederzugeben. 3 Die Teilnehmer unterliegen der Amtsverschwiegenheit; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (5) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2 Er kann außerdem allgemeine Regelungen zur Durchführung der Zwischenprüfung vorschlagen, über die der Fakultätsrat beschließt. 4 Prüfende (1) 1 Prüfende sind die verantwortliche Leiterin oder der verantwortliche Leiter der Lehrveranstaltung, in der Zwischenprüfungsleistungen erbracht werden können. 2 Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte kann in begründeten Ausnahmefällen eine andere Person als Prüferin oder Prüfer bestellen. 3 Die Prüfenden können durch Rechtsgrundlagen 167

181 D. Rechtsgrundlagen ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen oder Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden. (2) Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die die erste juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben. (3) 1 Die Bewertung einer Leistung mit mangelhaft oder ungenügend erfordert die Mitwirkung einer Person mit der Befähigung zum Richteramt. 2 Für jede Lehrveranstaltung, deren Leiterin oder Leiter nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, bestimmt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte eine weitere fachnahe, in den Lehrbetrieb eingebundene Prüferin oder einen weiteren in den Lehrbetrieb eingebundenen Prüfer mit der Befähigung zum Richteramt, der/dem die Zweitbeurteilung der mit mangelhaft oder ungenügend bewerteten Prüfungsleistungen obliegt und deren/dessen Bewertung im Falle einer nach dem Einigungsversuch verbleibenden Abweichung den Ausschlag gibt. Abschnitt 2: Durchführung 5 Zwischenprüfungsfrist (1) Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nach 1 Abs. 2 S. 1 bleiben unberücksichtigt a) Semester, in denen die/der Studierende wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Studium gehindert war, b) bis zu einem Semester eines rechtswissenschaftlichen Studiums des ausländischen Rechts im Ausland, sofern eine hinreichende Studienleistung nachgewiesen wird, c) bis zu einem Semester einer Tätigkeit als Mitglied in den Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder der Studentenwerke. d) Semester, in denen die/der Studierende wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach 34 HRG beurlaubt war. (2) Eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist um ein Semester kann beantragen, wer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, eine Prüfungsleistung im vierten Fachsemester nicht hat ablegen können. (3) Wichtige Gründe sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen; Krankheitszeiten sind durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungausschuss angerufen werden. 6 Studienortwechsel (1) 1 Studierende der Leibniz Universität Hannover, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist zu einer anderen Universität wechseln, erhalten auf schriftlichen Antrag eine Bescheinigung über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen Abs. 2 lit. b und Abs. 5 gelten entsprechend. 168

182 (2) 1 Studierende, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist von einer anderen Universität an die Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, wenn sie gleichwertig sind, d.h. den nach dieser Zwischenprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im wesentlichen entsprechen. 2 Sie haben dazu die notwendigen Nachweise beizubringen und erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anrechnung bisheriger Leistungen. (3) 1 Eine an einer anderen deutschen Universität bestandene Zwischenprüfung wird auf Antrag als solche anerkannt. 2 Studierende, die nach mindestens vier Fachsemestern von einer anderen Universität ohne dort mit Erfolg abgeschlossene Zwischenprüfung an die Leibniz Universität Hannover wechseln, müssen Leistungen nachweisen, die den zum Bestehen der Zwischenprüfung nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im wesentlichen entsprechen. 3 Abs. 2 S. 2 gilt entsprechend. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungausschuss angerufen werden. 7 Zulassung 1 Zur Zwischenprüfung wird nur zugelassen, wer an der Leibniz Universität Hannover für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) als Studierende/r eingeschrieben ist. 2 Studierende im ersten Fachsemester werden ohne besonderen Antrag zugelassen; alle anderen haben alsbald die Zulassung zu beantragen. 3 Eine gesonderte Zulassung zu den einzelnen Teilprüfungen findet nicht statt. 8 Anmeldung (1) 1 An den einzelnen Prüfungen darf nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig hierzu angemeldet hat. 2 Die Meldefrist endet eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin. Versäumte Prüfungsleistungen gelten als mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. (2) 1 Der Prüfling kann aus einem wichtigen Grund, insbesondere im Krankheitsfall, auch nach Ablauf der Anmeldefrist von einer Prüfung zurücktreten. 2 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in offensichtlichen Fällen kann auf die Vorlage eines Attestes verzichtet werden. 9 Bewertung (1) Prüfungsleistungen werden entsprechend 1 der Verordnung über eine Notenund Punkteskala für die erste und Zweite Juristische Prüfung vom (BGBl. I S. 1243) bewertet. (2) 1 Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde. 2 Nur bestandene Prüfungen sind Grundlage zum Erwerb von Leistungspunkten. Rechtsgrundlagen 169

183 D. Rechtsgrundlagen (3) Offensichtliche Bewertungsfehler sind unverzüglich bei der Prüferin oder dem Prüfer konkret und substantiiert schriftlich geltend zu machen. 10 Verfahren Der Zwischenprüfungsausschuss kann nähere Regeln über Zulassung und Anmeldung erlassen. 11 Täuschung (1) 1 Die Prüferin oder der Prüfer kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen eines Versuches der Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil, insbesondere wegen der Benutzung oder Überlassung nicht zugelassener Hilfsmittel, oder wegen eines Verhaltens, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle erheblich gefährdet, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. 2 In diesem Fall wird die Arbeit mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. Hierüber ist eine Niederschrift anzufertigen. 3 Entsprechendes gilt, soweit nachträglich Täuschungsversuche festgestellt werden. (2) In besonders schweren Fällen kann die gesamte Zwischenprüfung nach Anhörung der Beteiligten vom Zwischenprüfungsausschuss vorzeitig für endgültig nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Stellt sich nach Ablegung der Zwischenprüfung heraus, dass die Voraussetzungen von Abs. 1 vorlagen, so ist das Zwischenprüfungszeugnis zurückzunehmen. 2 Betrifft der Verstoß nur eine einzelne Prüfung, so kann der Zwischenprüfungsbeauftragte einmalig eine befristete Nachholung erlauben, sofern die Prüfungsleistung nach dem Verstoß und vor dem Ablauf der Zwischenprüfungsfrist noch hätte erbracht werden können. 3 Nach dem Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Prüfung ist eine Rücknahme des Zwischenprüfungszeugnisses ausgeschlossen, es sei denn, die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung wird endgültig nachträglich aberkannt. (4) Entsprechendes gilt, wenn die Zulassung zu einer Leistungskontrolle, eine Fristverlängerung oder die Anerkennung einer Verhinderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurden. 12 Prüfungsabschluss und Prüfungszeugnis (1) 1 Die Zwischenprüfung hat erfolgreich abgelegt, wer die nach erforderlichen Leistungen fristgerecht erbracht hat. 2 Hierüber wird nach Ablauf der Zwischenprüfungsfrist, auf Antrag auch früher, ein schriftliches Zwischenprüfungszeugnis erteilt. (2) Das Zwischenprüfungszeugnis enthält a) in der einfachen Form den Vor- und Zunamen des Studierenden, ihre/seine Matrikelnummer, den Tag der Erstimmatrikulation und die Entscheidung über das Gesamtergebnis der Zwischenprüfung als bestanden oder nicht bestanden (Muster 170

184 gemäß Anlage 1); b) in der detaillierten Form außerdem die Angabe sämtlicher erbrachten Einzelleistungen mit der erreichten Note nebst Notenpunkten mit Nennung jeweils der Lehrveranstaltung samt Kreditpunkten (Kreditpunkte), der Art des Leistungsnachweises, des/der Prüfenden und des Zeitpunkts der Erbringung der Leistung; dazu enthält das Zeugnis eine Gesamtbewertung, in der die Notenpunkte mit den für die Leistungskontrolle vorgesehenen Leistungspunkten multipliziert und deren Summe (Rangpunkte) in Verhältnis zu der konkret erzielbaren Gesamtpunktzahl gesetzt werden (Muster gemäß Anlage 2); c) in der qualifizierten Form zusätzlich die Angabe einer Platzziffer, aufgrund der innerhalb des Prüfungsdurchgangs erreichten Gesamtpunktzahl; nicht bestandene Teilleistungen gehen in diese Berechnung nicht ein (Muster gemäß Anlage 3 * ). (3) 1 Das Zeugnis wird in der Form gemäß Abs. 2 lit. c ausgestellt, wenn nicht die/der Studierende innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses eine andere Form beantragt. 2 Vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist kann das Zwischenprüfungszeugnis nur in der Form gemäß lit. a oder b beantragt werden. (4) 1 Die Zwischenprüfung hat endgültig nicht bestanden, wer die erforderlichen Leistungen innerhalb der Zwischenprüfungsfrist nicht erbracht hat. 2 Hierüber erteilt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte einen schriftlichen Bescheid, aus dem sich die erbrachten Prüfungsleistungen ergeben. (5) Bei EDV-mäßiger Abwicklung genügt die faksimilierte Unterschrift der/des Zwischenprüfungsbeauftragten, wenn die Authentizität zusätzlich durch einen Dienststempel nachgewiesen ist. 13 Widerspruchsverfahren (1) 1 Gegen die Entscheidung über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach 68 ff. VwGO eingelegt werden. 2 Die Begründung soll die Rüge hinreichend konkret und substantiiert darlegen. (2) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss entscheidet über die Abhilfe nach 72 VwGO. 2 Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, bescheidet hierüber die Dekanin/der Dekan die Widerspruchsführerin oder den Widerspruchsführer. (3) Mitglieder im Zwischenprüfungsausschuss, die an der beanstandeten Bewertung mitgewirkt haben, sind von der Entscheidung über die Abhilfe ausgeschlossen. Rechtsgrundlagen * hier nicht mit veröffentlicht 171

185 D. Rechtsgrundlagen III. Teil: Prüfungsinhalte 14 Zwischenprüfungsinhalte (1) 1 Die Zwischenprüfung umfasst Leistungsnachweise unter Prüfungsbedingungen durch Klausuren ( 16) und Hausarbeiten ( 17) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich der zugehörigen Grundlagenfächer. 2 Die Prüfungsinhalte orientieren sich am jeweiligen Ausbildungsstand. 3 Die Prüfungsaufgaben werden von den Prüfenden ( 4 Abs. 1) gestellt. (2) Grundlage ist dabei ein Leistungspunktsystem ( 15), wobei sich die Leistungspunkte an der Schwierigkeit der Aufgabenstellung, dem Belastungsaufwand für die Leistungskontrolle, dem Umfang des Stoffes sowie der Aussagefähigkeit des Leistungsnachweises für die Eignung zum Studium orientieren. 15 Leistungspunktsystem (1) Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus: a) das Bestehen einer Hausarbeit oder einer Klausur oder eines schriftlich vorbereiteten mündlichen Vortrags in einem Grundlagenfach ( 7 StudO), b) das Bestehen einer Hausarbeit im Bürgerlichen Recht, c) das Bestehen einer Hausarbeit entweder im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht, d) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Bürgerlichen Rechts (Grundkurs BGB I, Grundkurs BGB II, Grundkurs BGB III, Grundkurs BGB IV, Sachenrecht), e) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Strafrechts (Strafrecht AT, Strafrecht BT 1, Strafrecht BT 2), f) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht). (2) Gewertet werden nur Teilleistungen, die mit mindestens ausreichend (4 Punkten) benotet worden sind. 16 Klausuren (1) Gegenstand der in 15 Abs. 1 Buchst. d bis f ZwPrO bezeichneten Klausuren sind Fallbearbeitungen. (2) 1 Klausuren werden in allen in 15 Abs. 1 Buchst. d bis f genannten Lehrveranstaltungen angeboten. 2 Die Klausurtermine setzt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte in Abstimmung mit den Prüfenden fest; sie sind innerhalb des jeweiligen Fachsemesters überschneidungsfrei zu halten. (3) 1 An den Klausuren nehmen nur Studierende teil, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben (Einlasskontrolle). 2 Sie haben sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild und den Studierendenausweis zu legitimieren und diese während der 172

186 Klausur neben sich auszulegen. (4) 1 Die Bearbeitungszeit beträgt 90 bis 120 Minuten. 2 Der/die Prüfende setzt die Bearbeitungszeit fest, die für Behinderte im begründeten Einzelfall auf Antrag angemessen verlängert werden kann. (5) 1 Es dürfen nur die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel benutzt werden. 2 Die Verantwortung für die Aufsicht während der Anfertigung einer Klausur trägt die/der Prüfende. 3 Sie/er kann mit der Führung der Aufsicht eine oder mehrere Hilfspersonen betrauen. (6) 1 Die Klausur ist auf jedem einzelnen Blatt mit der Matrikelnummer zu versehen und mit dieser abschließend zu unterschreiben. 2 Eine Namensnennung darf nicht erfolgen. 17 Hausarbeiten (1) 1 Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. 2 Für die Bearbeitung steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. (2) Studierenden, die aus einem wichtigen Grund gehindert sind, eine Hausarbeit fristgerecht abzugeben, kann der/die Prüfende den Abgabetermin angemessen verlängern; der Grund ist glaubhaft zu machen. (3) 1 Der Hausarbeit ist eine Inhaltsgliederung und ein Literaturverzeichnis beizufügen. 2 Sie schließt am Ende mit der per Matrikelnummer zu unterschreibenden Versicherung, die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt sowie keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet zu haben. 3 Eine Namensnennung darf bei Hausarbeiten, deren Themen an mehrere Studierende zugleich vergeben werden, nicht erfolgen. (4) 1 Wiederholungsmöglichkeiten für erfolglose oder versäumte Hausarbeiten werden nicht angeboten. 2 Die gemäß 15 Buchst. a bis c verlangten Leistungen sind durch entsprechende andere Hausarbeiten oder Nachholung in einem späteren Semester zu erbringen. (5) Den Studierenden wird geraten, möglichst in allen drei Pflichtfächern eine Hausarbeit anzufertigen. IV. Teil: Inkrafttreten 18 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover in Kraft. (2) 1 Sie ist erstmals auf Studierende anzuwenden, die im Wintersemester 2001/2002 für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) erstimmatrikuliert wurden in der am geänderten Fassung gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 im ersten Fachsemester immatrikuliert waren; für alle übrigen Studierenden gilt 15 in der am beschlossenen Fassung fort. 3 Fragen- oder Themenklausuren, die bis zum Sommersemester Rechtsgrundlagen 173

187 D. Rechtsgrundlagen 2004 geschrieben worden sind, werden als Fallklausur anerkannt. 4 Die Studiendekanin/der Studiendekan kann weitere Übergangsregelungen mit dem Ziel bekannt geben, das Vertrauen der Studierenden in bereits erbrachte Leistungen zu schützen. 174

188 5) Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) Ordnung über die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (SPPrO) Neubekanntmachung in der Fassung vom (Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SPBPO) gemäß 4a Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen vom (Nds. GVBl. S. 8), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 348) I. Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Ziel der Prüfung (1) 1 Die Schwerpunktbereichsprüfung schließt das rechtswissenschaftliche Studium in dem vom Prüfling gewählten Schwerpunktbereich ab. 2 Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling das Recht in dem gewählten Schwerpunktbereich mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. (2) 1 Die Schwerpunktbereichsprüfung bildet den universitären Teil der ersten Prüfung. 2 Sie kann vor, während oder nach der Pflichtfachprüfung abgelegt werden. 3 Ihr Bestehen ist eine Voraussetzung für das Bestehen der ersten Prüfung. 4 Es wird empfohlen, mit dem Schwerpunktstudium im Wintersemester zu beginnen 2 Gegenstände der Prüfung (1) Das Studium in den Schwerpunktbereichen ist Teil des rechtswissenschaftlichen Studiums und dient dessen Ergänzung, der Vertiefung der mit dem gewählten Schwerpunktbereich zusammenhängenden Pflichtfächer im Sinne des 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. (2) Die oder der Studierende muss in dem gewählten Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden belegen. (3) Die Schwerpunktbereichsprüfung trägt der Breite des gewählten Schwerpunktbereichs angemessen Rechnung. II. Teil: Prüfungsverfahren Abschnitt 1: Organisation 3 Zuständigkeiten der Studiendekanin oder des Studiendekans (1) 1 Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Fakultät koordiniert das Angebot der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen und macht es bekannt. 2 Sie oder er nimmt die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung Rechtsgrundlagen 175

189 D. Rechtsgrundlagen entgegen ( 6), entscheidet über die Zulassung ( 7), gibt die Aufgaben aus ( 9), setzt die Fristen und Termine fest und bestimmt die Prüferinnen und Prüfer des Prüflings ( 4). 3 Die Studiendekanin oder der Studiendekan teilt dem Prüfling die Bewertung der Studienarbeit mit ( 9 Abs. 6); nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt sie oder er die Bewertungen bekannt, soweit sie dem Prüfling noch nicht bekannt sind, entscheidet über das Ergebnis der Prüfung und stellt das Zeugnis aus ( 12 und 13). (2) Für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben kann sich die Studiendekanin oder der Studiendekan der Unterstützung weiterer Personen bedienen. (3) Die Studiendekanin oder der Studiendekan trifft alle Entscheidungen nach dieser Ordnung, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 4 Prüferinnen und Prüfer (1) Prüferinnen und Prüfer sind die hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die Privatdozentinnen und Privatdozenten der Juristischen Fakultät. (2) Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann befristet weitere Personen als Prüferinnen oder Prüfer bestellen, soweit sie die für die Abnahme der Prüfung erforderliche fachliche Eignung aufweisen und über spezifische Lehrerfahrungen verfügen. (3) Sollte in einem Schwerpunktbereich die Nachfrage auch unter Berücksichtigung der weiteren als Prüferinnen und Prüfer bestellten Personen (Absatz 2) die Prüfungskapazität überschreiten, kann die Studiendekanin oder der Studiendekan befristet andere Personen als Prüferinnen oder Prüfer bestellen, soweit diese die für die Abnahme der Prüfung erforderliche fachliche Eignung aufweisen und zu Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes berufen sind. 5 Aufgaben der Prüferinnen und Prüfer 1 Alle Prüferinnen und Prüfer sind zur Mitwirkung an den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verpflichtet. 2 Die Prüferinnen und Prüfer nach 4 Abs. 1 und 2 teilen die Aufgaben für die Studienarbeiten ( 9) der Studiendekanin oder dem Studiendekan rechtzeitig vor Beginn der Prüfung mit. 3 Die Studiendekanin oder der Studiendekan achtet darauf, dass die Aufgaben klar und eindeutig formuliert sind. 4 Alle Prüferinnen und Prüfer sind verpflichtet, die Studienarbeiten innerhalb der von der Studiendekanin oder dem Studiendekan gesetzten Frist zu korrigieren und die Bewertung der Studiendekanin oder dem Studiendekan mitzuteilen. 5 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann die Prüferinnen und Prüfer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, Mitwirkung im Dekanat oder Freistellung für ein Forschungsvorhaben, von der Verpflichtung zur Mitwirkung am Prüfungsverfahren entbinden. 176

190 Abschnitt 2: Zulassung 6 Meldung zur Prüfung (1) 1 Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich zu beantragen. 2 Dem Antrag sind beizufügen: a) die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen nach 7, b) die Erklärung zur Erst- und Zweitwahl des Schwerpunktbereichs und der weiteren Wahlmöglichkeiten, sofern solche in dem betreffenden Schwerpunktbereich vorgesehen sind, c) die die Studiendekanin oder den Studiendekan nicht bindende Erklärung, in welchem Fach des Schwerpunktbereichs die Studienarbeit ( 9) geschrieben werden soll, d) die Erklärung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nicht endgültig nicht bestanden hat, und e) die Erklärung, dass sie oder er nicht die erste Prüfung oder die erste Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. (2) 1 Im Fall des 9 Abs. 3 und des 10 Abs. 2 ist dem Antrag zusätzlich eine Anmeldebescheinigung zu einem Moot-Court beizufügen, der frühestens im ersten Fachsemester des Schwerpunktstudiums stattfindet. 2 Diese Bescheinigung muss Angaben zu den voraussichtlichen Terminen der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung gemäß 9 Abs. 3 sowie des Vortrags gemäß 10 Abs. 2 enthalten. (3) Im Fall des 9 Abs. 4 ist mit dem Antrag die Erklärung abzugeben, dass statt der Studienarbeit eine Prüfungsarbeit gemäß 9 Abs. 4 eingereicht werden soll. (4) Der Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktprüfung für das folgende Wintersemester muss bis spätestens 15. September und für das folgende Sommersemester bis spätestens zum 01. März gestellt werden. (5) 1 Ein Rücktritt von der Meldung zur Prüfung ist nur bis zum Erhalt des Aufgabentextes der Studienarbeit ( 9 Abs. 2 S. 1) möglich. 2 Im Falle des 9 Abs. 3 und Abs. 4 ist der Rücktrittbei Meldung zum Wintersemester bis zum 15. Februar des auf die Anmeldung folgenden Kalenderjahres und bei Meldung zum Sommersemester bis zum 20. Juli des gleichen Kalenderjahres zulässig. (6) 1 Ein Wechsel innerhalb des Schwerpunktes sowie ein Wechsel des Schwerpunktes ist im Rahmen der Kapazität auf Antrag durch Entscheid der Studiendekanin oder des Studiendekans in Absprache mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern möglich. 2 Der Antrag auf Wechsel muss bei Meldung zum Wintersemester bis zum 15. November und bei Meldung zum Sommersemester bis zum 01. Mai des gleichen Kalenderjahres erfolgen. 3 Prüflinge, die einen Wechsel innerhalb eines Schwerpunktes beantragen, werden bei der Vergabe der vorhandenen Plätze bevorzugt. (7) 1 Ein Wechsel von der Bearbeitung der Studienarbeit zur Erbringung von Prüfungsleistungen gem. 9 Abs. 3 und Abs. 4 oder umgekehrt ist im Rahmen der Kapazität auf Antrag durch Entscheid der Studiendekanin oder des Studiendekans in Absprache mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern möglich. 2 Der Antrag muss bei Meldung zum Wintersemester bis zum 15. November und bei Meldung Rechtsgrundlagen 177

191 D. Rechtsgrundlagen zum Sommersemester bis zum 01. Mai des gleichen Kalenderjahres erfolgen. 7 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Schwerpunktbereichsprüfung wird zugelassen, wer a) zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover eingeschrieben ist, b) die Zwischenprüfung bestanden hat und c) erfolgreich eine Lehrveranstaltung in Methodenlehre besucht hat. (2) 1 Studienleistungen, die an anderen Universitäten im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entsprechen oder wenn sie an der Universität, an der sie erbracht wurden, den Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung genügen. 2 Studienleistungen, die an Universitäten außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschen Richtergesetzes erbracht wurden, können auf Antrag anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen dieser Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vergleichbar sind. (3) Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer nach den für sein bisheriges rechtswissenschaftliches Studium geltenden Rechtsvorschriften den Prüfungsanspruch verloren hat. Abschnitt 3: Prüfungsleistungen 8 Bestandteile der Prüfung (1) Bestandteile der Schwerpunktbereichsprüfung sind a) die Anfertigung einer Studienarbeit ( 9), b) das Halten eines Referates ( 10) und c) die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ( 11). (2) In ihrer Gesamtheit sollen die Prüfungsleistungen die unterschiedlichen thematischen Bereiche in der jeweiligen Schwerpunktgruppe abdecken. (3) Die Nutzung der schriftlichen Aufgabentexte außerhalb des Prüfungsverfahrens bedarf der Zustimmung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans sowie der Aufgabenstellerin bzw. des Aufgabenstellers. 9 Studienarbeit (1) 1 In der Studienarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er wissenschaftlich arbeiten und sich ein selbständiges Urteil bilden kann. 2 Die Studienarbeit darf nur bearbeiten, wer erfolgreich an einer Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Prüfung teilgenommen hat. 3 Die erfolgreiche Teilnahme an der vorbereitenden Lehrveranstaltung setzt eine mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertete Leistung voraus. 178

192 (2) 1 Die Aufgabe wird dem Prüfling von der Studiendekanin oder dem Studiendekan in der auf das erste Fachsemester im Schwerpunktstudium folgenden vorlesungsfreien Zeit zugewiesen. 2 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann dem Prüfling auf begründeten Antrag die Aufgabe zu Beginn des zweiten Fachsemesters im Schwerpunktstudium oder in der auf das zweite Fachsemester im Schwerpunktbereich folgenden vorlesungsfreien Zeit zuweisen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. 3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Prüfling zeitgleich am ELPIS-Studium oder an einem internationalen Moot Court teilnimmt. 4 Von der Aufgabenstellerin und dem Aufgabensteller wird ein individuell auf die Studienarbeit bezogener Literaturhinweis ausgegeben. 5 Weitere Hilfen für den Prüfling sind nicht zulässig. 6 Der Prüfling kann die Aufgabe binnen einer Woche nach der Zuweisung einmalig unbearbeitet an die Studiendekanin oder den Studiendekan zurückgeben; in diesem Fall weist die Studiendekanin oder der Studiendekan dem Prüfling binnen einer Woche eine neue Aufgabe zu. (3) 1 Die schriftliche Ausarbeitung im Rahmen einer von der Fakultät begleiteten Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung die beste Bearbeitung eines Falles ermittelt wird (Moot-Court), kann die Studienarbeit ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. (4) 1 Eine im Ausland angefertigte Prüfungsarbeit, die zu einem Studienabschluss gehört und für die eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zur Verfügung steht, kann die Studienarbeit ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt unter Anwendung der Grundlagen der Notenumrechnung nach dem ECTS-System. (5) 1 Der Prüfling hat gegenüber der Studiendekanin oder dem Studiendekan zu erklären, dass er die Arbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. 2 Der Prüfling hat sich gegenüber der Studiendekanin oder dem Studiendekan zu erklären, ob er mit der Übermittlung seiner Arbeit auch an externe Dienste zur Plagiatsprüfung durch Plagiatssoftware einverstanden ist. 3 Die Studienarbeit ist an Stelle des Namens mit einer zugeteilten Kennzeichnung zu versehen. (6) 1 Die Studienarbeit ist binnen sechs Wochen nach Zuweisung oder im Falle des Abs. 2 S. 6 nach Zweitzuweisung in Reinschrift und zusätzlich in pseudonymisierter Form auf einem einmalig beschreibbaren Datenträger elektronisch gespeichert bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan abzuliefern. 2 Der Prüfungsausschuss kann durch eine allgemeine Richtlinie die technischen Vorgaben weiter konkretisieren. 4 Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Aufgabe auf den Postweg. 5 Die Rechtzeitigkeit ist vom Prüfling nachzuweisen. 6 Grundlage für die Bewertung der Studienarbeit ist die in Reinschrift abgelieferte Fassung. 7 Der Umfang des Textteils der Studienarbeit soll Zeichen (einschließlich Fußnoten und Leerzeichen) nicht überschreiten. Rechtsgrundlagen 179

193 D. Rechtsgrundlagen (7) 1 Die Studienarbeit wird grundsätzlich von der Prüferin oder dem Prüfer bewertet, die bzw. der die Aufgabe gestellt hat. 2 Im Fall des 9 Abs. 3 wird die Prüferin oder der Prüfer durch die Studiendekanin oder den Studiendekan bestellt. 3 Tritt der Fall des 4 Abs. 3 ein, teilt die Studiendekanin oder der Studiendekan die Studienarbeiten den nach dieser Vorschrift bestellten Prüferinnen und Prüfern zur Bewertung zu. 4 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann Prüferinnen und Prüfer aus wichtigem Grund ( 5 Satz 5) von der Verpflichtung zur Bewertung entbinden. (8) Die Studiendekanin oder der Studiendekan teilt dem Prüfling die Bewertung der Studienarbeit vor dem Referat schriftlich mit. 10 Referat (1) 1 Der Prüfling hält über das Thema der Studienarbeit in einem Seminar, das von der Prüferin oder dem Prüfer im zweiten Fachsemester des Schwerpunktstudiums abgehalten wird, ein Referat. 2 Das Referat besteht aus einem Vortrag des Prüflings in einem zeitlichen Umfang von etwa 20 Minuten, in dem dieser die wesentlichen Ergebnisse der Studienarbeit vorstellt, und anschließender Diskussion, an der die Seminarteilnehmer mitwirken können. 3 Die Gesamtprüfungszeit soll 45 Minuten nicht überschreiten. 4 Der Vortrag und die in der Diskussion gezeigte Leistung des Prüflings werden von der Prüferin oder dem Prüfer bewertet, wobei insbesondere die Schlüsselqualifikationen mit einzubeziehen sind. (2) 1 Ein Vortrag im Rahmen eines Moot-Courts kann das Referat ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Der Vortrag im Rahmen des Moot-Courts ist durch den Prüfer zu bewerten, der die schriftliche Ausarbeitung gemäß 9 Abs. 3 bewertet hat. 4 Die Bewertung des Vortrags kann auch im Rahmen einer Generalprobe für den Moot-Court erfolgen. (3) 1 Der Prüfling hält in den Fällen des 9 Abs. 4 über das Thema der im Ausland angefertigten Prüfungsarbeit ein Referat in einem Seminar, das von einem Prüfer im zweiten Fachsemester des Schwerpunktstudiums abgehalten wird. 2 Die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 bis 4 sowie der Absätze 4 und 5 gelten entsprechend. (4) 1 Das Seminar ist hochschulöffentlich. 2 Die Prüferin oder der Prüfer kann Zuhörerinnen und Zuhörer aus wichtigem Grund von der Anwesenheit ausschließen. (5) 1 Die Bewertung des Referats wird den Prüflingen von der Prüferin oder dem Prüfer nach Abschluss des Prüfungsseminars mitgeteilt. (6) 1 In den Fällen des 9 Abs. 2 S. 2 kann das Referat im ersten Fachsemester des darauf folgenden Prüfungsdurchgangs im Schwerpunktstudium in einer Veranstaltung des vom Prüfling gewählten Schwerpunktbereichs stattfinden. 2 Für die Durchführung des Referates gelten die Abs. 1 und 4 entsprechend. 180

194 11 Mündliche Prüfung (1) In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zur mündlichen Erörterung von Rechtsproblemen und zur selbständigen mündlichen Argumentation in der Lage ist. (2) 1 Die mündliche Prüfung findet zum Ende der Vorlesungszeit des zweiten Fachsemesters im Schwerpunktstudium statt. 2 In den Fällen des 9 Abs. 2 S. 2 kann die mündliche Prüfung im ersten Fachsemester des darauf folgenden Prüfungsdurchgangs im Schwerpunktstudium stattfinden.. 3 Sie wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern ( 4) durchgeführt. 4 Der Termin wird von der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgesetzt. (3) 1 Die mündliche Prüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung von höchstens sechs Personen. 2 Die Prüfungsdauer beträgt je Prüfling etwa 15 Minuten. (4) Die Studiendekanin oder der Studiendekan bestimmt, welcher der beiden ansonsten gleichberechtigt Prüfenden den Vorsitz führt. (5) 1 Die Prüfung ist hochschulöffentlich. 2 Die oder der Vorsitzende kann Zuhörerinnen und Zuhörer aus wichtigem Grund von der Anwesenheit ausschließen. (6) Die Bewertung der mündlichen Prüfung wird den Prüflingen vom Vorsitzenden im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. Abschnitt 4: Bewertungen 12 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Die einzelnen Prüfungsleistungen werden mit einer der Noten und Punktzahlen bewertet, die in 1 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I, 1243) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. (2) 1 Gelangt die Prüferin oder der Prüfer bei der Bewertung der Studienarbeit ( 9) zu dem Ergebnis, dass die Arbeit mit mangelhaft oder ungenügend zu bewerten ist, muss die Arbeit zusätzlich von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer bewertet werden. 2 Weichen die beiden Bewertungen voneinander ab und bleibt der Versuch einer Einigung auf eine einheitliche Bewertung erfolglos, wird die Bewertung von der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgesetzt. 3 Dabei werden die gegebenen Punktzahlen zusammengezählt und durch zwei geteilt. (3) 1 Gelangen die beiden Prüfenden bei der mündlichen Prüfung ( 11) zu einer unterschiedlichen Bewertung, wird die Bewertung von der oder dem Vorsitzenden festgesetzt. 2 Dabei werden die gegebenen Punktzahlen zusammengezählt und durch zwei geteilt. (4) Für die sich bei der Anwendung des Abs. 2 S. 3 und des Abs. 3 S. 2 ergebenden Punktzahlen wird die Note entsprechend 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der jeweils geltenden Fassung gebildet. Rechtsgrundlagen 181

195 D. Rechtsgrundlagen 13 Prüfungsgesamtnote (1) 1 Das Gesamtergebnis der Prüfung errechnet sich bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung aus den nach 12 gebildeten Ergebnissen der einzelnen Prüfungsleistungen. 2 Dabei sind die Bewertungen der Studienarbeit mit 40 v.h., des Referats mit 10 v.h. und der mündlichen Prüfung mit 50 v.h. zu berücksichtigen. (2) Die Notenbezeichnung für die Prüfungsgesamtnote bestimmt sich nach 2 der in 12 Abs. 1 genannten Verordnung. (3) Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote ausreichend oder besser ist. (4) 1 Die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung und die Prüfungsgesamtnote werden dem Prüfling von der Studiendekanin oder dem Studiendekan schriftlich mitgeteilt. 2 Die Mitteilung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 3 Über das Ergebnis wird im Fall des Bestehens ein schriftliches Zeugnis erteilt. Abschnitt 5: Beeinträchtigungen, Unterbrechung der Prüfung, Versäumnis, Täuschung, Wiederholung 14 Seelische oder körperliche Beeinträchtigungen 1 Bei seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen eines Prüflings, die die Leistungsfähigkeit herabsetzen, kann die Studiendekanin oder der Studiendekan auf schriftlichen Antrag den Prüfungszeitraum ( 9 Abs. 4, 11 Abs. 3), verlängern, persönliche oder sachliche Hilfsmittel zulassen oder andere der Art der Beeinträchtigung angemessene Erleichterungen gewähren. 2 Im Antrag ist die Beeinträchtigung darzulegen und durch ein amtsärztliches Attest zu belegen. 15 Unterbrechung der Prüfung; Versäumnis von Prüfungsleistungen (1) 1 Nach dem Erhalt des Aufgabentextes für die Studienarbeit ( 9) kann ein Prüfling die Prüfung nur aus wichtigem Grund unterbrechen. 2 Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn der Prüfling nicht prüfungsfähig oder ihm das Erbringen der Prüfungsleistung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 3 Der Grund ist der Studiendekanin oder dem Studiendekan unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. 4 Prüfungsunfähigkeit ist durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (2) 1 Wird die Prüfung aus einem wichtigen Grund unterbrochen, so kann der Prüfling sie im nächsten Prüfungsdurchgang fortsetzen. 2 Bricht ein Prüfling die Anfertigung der Studienarbeit ( 8 Abs. 1, 9) aus einem Grund im Sinne des 15 Abs. 1 S. 2 ab, so gelten die Vorschriften des II. Teils entsprechend. (3) Nimmt ein Prüfling an einer der in 8 Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen nicht teil oder liefert er die Studienarbeit ( 9) nicht oder nicht rechtzeitig ab, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne von Abs. 1 S. 2 vorliegt, so wird diejenige Prüfungsleistung, an der der Prüfling nicht teilgenommen oder die er nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert hat, mit ungenügend bewertet. 182

196 16 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß (1) 1 Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so ist die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit ungenügend zu bewerten. 2 In leichten Fällen kann Nachsicht gewährt werden. 3 Im Fall eines schweren oder wiederholten Täuschungsversuchs ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären. (2) Auch nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses ( 13 Abs. 4 S. 2) kann die Prüfung im Fall des Abs. 1 S. 3 innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tag der mündlichen Prüfung ( 11) für nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Ein Prüfling, der erheblich gegen die Ordnung in der Prüfung verstößt, kann von der Fortsetzung der mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden. 2 Im Fall eines wiederholten Ausschlusses von der mündlichen Prüfung gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden. 17 Wiederholung der Prüfung (1) 1 Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. 2 Die Wiederholung ist frühestens im nächsten Prüfungsdurchgang möglich.. 3 Für die Meldung zur Wiederholungsprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungsdurchgang gilt abweichend von 6 Abs. 4 eine Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung ( 13 Abs. 4 S. 1, 16 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, Abs. 3 S. 2). 4 Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs oder des Prüfungsfachs, soweit ein Schwerpunktbereich eine Wahlmöglichkeit vorsieht, ist zulässig. (2) 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, die Studienarbeit ( 9) jedoch mit mindestens ausreichend bewertet worden, braucht die Studienarbeit in der Wiederholungsprüfung nicht erneut angefertigt zu werden, wenn der Prüfling dies innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung ( 13 Abs. 4) beantragt. 2 Die Bewertung der Studienarbeit geht in diesem Fall in die Prüfungsgesamtnote der Wiederholungsprüfung ein. 3 Sofern der Schwerpunktbereich oder das Prüfungsfach gewechselt werden (Abs. 1 S. 3), ist eine neue Studienarbeit anzufertigen. (3) 1 Wer die Prüfung bestanden hat, kann sie zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote einmal wiederholen. 2 Die Notenverbesserungsprüfung kann im unmittelbar anschließenden Prüfungsdurchgang oder spätestens in dem auf diesen folgenden Prüfungsdurchgang abgelegt werden. 3 Abs. 1 S. 3 und 4 gelten entsprechend. 4 Wird in der Wiederholungsprüfung eine höhere Prüfungsgesamtnote erreicht, so wird hierüber ein neues Zeugnis ausgestellt. Rechtsgrundlagen 183

197 D. Rechtsgrundlagen 18 Einsicht in die Prüfungsakten Die Geprüften haben das Recht, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung ( 13 Abs. 4) ihre schriftliche Arbeit und die dazu ergangenen Voten persönlich einzusehen. Abschnitt 6: Rechtsbehelfe 19 Prüfungsausschuss (1) Gegen belastende Entscheidungen der Studiendekanin oder des Studiendekans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsausschuss angerufen werden. (2) 1 Dem Prüfungsausschuss gehören die Studiendekanin oder der Studiendekan, zwei weitere Mitglieder aus der Professorengruppe, ein Mitglied aus der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied aus der Studierendengruppe an. 2 Mit Ausnahme der Studiendekanin bzw. des Studiendekans werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter durch die jeweiligen Gruppenvertretungen im Fakultätsrat benannt. 3 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. 4 Der Prüfungsausschuss wird von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan einberufen und geleitet. (3) Mitglieder des Prüfungsausschusses, die an dem Prüfungsverfahren als Prüferinnen oder Prüfer mitgewirkt haben, sind von der Entscheidung über die Einwendung ausgeschlossen. (4) 1 Der Prüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Studiendekanin bzw. des Studiendekans den Ausschlag. 3 Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei Mitglieder der Professorengruppe, anwesend ist. 4 Das Mitglied der Studierendengruppe hat bei der Bewertung von Prüfungsleistungen nur beratende Stimme. (5) 1 Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. 2 In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten und Beschlüsse im Wortlaut wiederzugeben. 3 Die Teilnehmer unterliegen der Amtsverschwiegenheit; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (6) 1 Der Prüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2 Er kann außerdem allgemeine Regelungen zur Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung vorschlagen, über die der Fakultätsrat beschließt. 20 Widerspruchsverfahren (1) 1 Gegen die Entscheidung über das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung ( 13 Abs. 4 S. 1, 16 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, Abs. 3 S. 3) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach 68 ff. VwGO eingelegt werden. 2 Dasselbe 184

198 gilt bei Nichtzulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung ( 7). (2) 1 Über den Widerspruch entscheidet der nach 19 gebildete Prüfungsausschuss. 2 Einen Abhilfebescheid erlässt die Dekanin oder der Dekan der Fakultät. 3 Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erlässt die Präsidentin oder der Präsident der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität den Widerspruchsbescheid. III. Teil: Prüfungsinhalte 21 Prüfungsfächer 1 Prüfungsfächer sind die Fächer des jeweiligen Schwerpunktbereichs. 2 Soweit in einem Schwerpunktbereich eine Wahlmöglichkeit vorgesehen ist ( 22 Abs. 1 a), b), c), d), e) und f)), sind Prüfungsfächer die vom Prüfling im Zulassungsantrag ( 6 Abs. 1 Nr. 2) gewählten Fächer. 22 Schwerpunktbereiche (1) An der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover werden die folgenden Schwerpunktbereiche angeboten: a) Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts, b) Arbeit, Unternehmen, Soziales, c) Handel, Wirtschaft und Unternehmen, d) Strafverfolgung und Strafverteidigung, e) Internationales und Europäisches Recht, f) Verwaltung, g) IT-Recht und Geistiges Eigentum, h) Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht. (2) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts sind die Fächer: Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte, Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre und Familien- und Erbrecht. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte, Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre und Familien- und Erbrecht. (3) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Arbeit, Unternehmen, Soziales sind die Fächer Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Sozialrecht. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Arbeitsrecht und Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht und Sozialrecht. (4) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Handel, Wirtschaft, Unternehmen bilden die Fächer Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht, jeweils mit ihren europarechtlichen Bezügen. 2 Gegenstand der Prüfung sind die für alle Studierenden verbindlichen Pflichtfächer Handelsrecht I, Wirtschaftsrecht I sowie Unternehmensrecht I. 3 Diese werden ergänzt durch ein Wahlfach Handelsrecht II, Wirtschaftsrecht II oder Unternehmensrecht II. Rechtsgrundlagen 185

199 D. Rechtsgrundlagen (5) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Strafverfolgung und Strafverteidigung sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht und Kriminalistik. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht und Kriminologie sowie entweder Wirtschaftsstrafrecht oder Jugendstrafrecht oder Strafvollzug oder Völkerstrafrecht oder Kriminalistik. (6) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Internationales und Europäisches Recht sind die Fächer Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht ; Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung ; Vertiefung Internationales Privatund Verfahrensrecht und privatrechtliche Rechtsvergleichung. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht ; Internationales Privat- und Zivilprozessrecht sowie entweder Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung oder Vertiefung Internationales Privat- und Verfahrensrecht und privatrechtliche Rechtsvergleichung. (7) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Verwaltung sind die Fächer Verwaltungswissenschaft I, Verwaltungswissenschaft II, Allgemeine Staatslehre, Kommunalrecht II, Öffentliches Dienstrecht, Vergaberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht II. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Verwaltungswissenschaft I, Verwaltungswissenschaft II, Allgemeine Staatslehre, Kommunalrecht II, Öffentliches Dienstrecht, Vergaberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht II. (8) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs IT-Recht und Geistiges Eigentum sind die Fächer Informationstechnologierecht, Recht des geistigen Eigentums sowie ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Informationstechnologierecht, Recht des geistigen Eigentums sowie ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts. (9) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht sind die Fächer Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung sowie allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivil-, Straf- sowie Öffentlichen Recht. 2 Darüber hinaus erfolgt eine Vertiefung hinsichtlich der anwaltlichen Rechtsberatung entweder im Bereich des Zivilrechts oder des Strafrechts oder des Öffentlichen Rechts. 3 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung, Allgemeine Verfahrenslehre und entweder Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Rechtsgestaltung und Durchsetzung im Familien- und Erbrecht oder Strafverfahrensrecht und Sanktionenrecht oder Internationale Streitbeilegung und Vergaberecht und Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. 186

200 23 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff umfasst nach Maßgabe der während des Schwerpunktstudiums angebotenen Lehrveranstaltungen: 1. Im Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts : a) im Fach Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich Methodengeschichte : Römische und germanische Rechtsquellen (auch des Familien- und Erbrechts), jüngere deutsche und europäische Rechtsgeschichte einschließlich der Ideengeschichte des Rechts (Naturrecht, Vernunftrecht, Rechtspositivismus), Geschichte der Theorien und juristischen Methoden der Rechtswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Familien- und Erbrechts. b) im Fach Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre : Rechtsbegriff und Rechtsgeltung, Rechtsquellenlehre, Rechtstheoriegeschichte, rechtstheoretische Grundbegriffe (z.b. Recht im subjektiven/objektiven Sinn, Rechtsnorm/Rechtsgeschäft), Theorie und Praxis der juristischen Auslegung (Canones der Auslegung, Auslegungsziele) sowie der Fortbildung des Rechts, Theorie der juristischen Begründung und Grundbegriffe der Rechtsanwendungslehre (unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln, richterliches Ermessen), Lehre von der Vertragsgestaltung, Rechts- und Rechtstheorievergleichung. c) im Fach Familien- und Erbrecht : die über den Pflichtstoff hinausgehenden Fragestellungen des Familien- und Erbrechts, insbesondere Ehe und Verwandtschaft, personen- und vermögensrechtliche Wirkungen der Ehe (insbesondere eheliches Güterrecht, Unterhaltsrecht), Scheidung und Scheidungsfolgen (nachehelicher Unterhalt), Ehe- und Scheidungsfolgenverträge, Kindschaftsrecht (insbesondere elterlicher Sorge, Kindesunterhalt), Familienverfahrensrecht, andere Lebensgemeinschaften (eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft), Betreuungsrecht, gesetzliche Erbfolge, Mehrheit von Erben, Testierfreiheit und Pflichtteil, Testamentsformen, Erbvertrag, Einsetzung von Erben und Nacherben, Vermächtnis, Auflage, Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten, Erbschaftsanspruch, Patientenverfügung, Übergang von Unternehmen, Nachlassverfahren, Erbschaftssteuerrecht, Internationales Familien- und Erbrecht (Internationales Privatrecht), Familien- und Erbrecht in rechtsvergleichender Perspektive. 2. Im Schwerpunktbereich Arbeit, Unternehmen, Soziales : a) im Fach Arbeitsrecht : Beendigungsschutz im Arbeitsverhältnis (Vertiefung) und Grundlagen des Änderungsschutzes, Änderungs- und Beendigungsschutz bei Umstrukturierung und Reorganisation des Unternehmens, Recht der Koalitionen, Tarifvertragsrecht einschließlich Recht des Sozialen Dialoges auf europäischer Ebene, Arbeitskampfrecht, Recht der betrieblichen Mitbestimmung einschließlich europarechtlicher Bezüge, Recht der unternehmerischen Mitbestimmung in Grundzügen (gesetzliche Grundlagen, Zweck, Organisation und Funktionsweise unternehmerischer Mitbestimmung), europarechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts, das arbeitsgerichtliche Verfahren in Grundzügen (Zweck, Struktur und Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit, Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens, Rechtsgrundlagen 187

201 D. Rechtsgrundlagen arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren), anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht. b) im Fach Unternehmensrecht : Das Recht der Kapitalgesellschaften: Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Genossenschaft, Europäische Aktiengesellschaft und Europäische Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaftung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung. Das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzern und Reorganisation): die Bildung und Eingangskontrolle von Konzernen, Vertragskonzernrecht und Recht der faktischen sowie qualifiziert faktischen Konzerne, Konzernhaftungsrecht. Kapitalmarktrecht: Einführung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Marktzugangsfolgerecht (Insiderrecht, Verbot der Marktmanipulation, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, sonstige Zulassungsfolge- sowie Finanzberichtspflichten), Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. c) im Fach Sozialrecht : Grundlagen des Sozialrechts (Systematik, verfassungsrechtliche Grundlagen, Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht), Soziale Hilfe (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, insbesondere Aus- und Weiterbildungsförderung, Eltern- und Kindergeld), Soziale Förderung (insbesondere Aus- und Weiterbildungsförderung sowie Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht), Soziale Entschädigung (im Überblick), Grundzüge des sozialbehördlichen und sozialgerichtlichen Verfahrens, Allgemeines Sozialversicherungsrecht (insbesondere Grundprinzipien, Organisation, sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsverhältnis, Gesamtsozialversicherungsbeitrag), Besonderes Sozialversicherungsrecht, insbesondere Unfallversicherungsrecht und Krankenversicherungsrecht, ferner im Überblick Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitsförderung sowie Rentenversicherungsrecht, Grundzüge des europäischen, internationalen und zwischenstaatlichen Sozialrechts. 3. Im Schwerpunktbereich Handel, Wirtschaft, Unternehmen : a) in den Pflichtfächern aa) im Pflichtfach Handelsrecht I : Europäisches und deutsches Handelsrecht einschließlich Haftungsfragen sowie Rechtsdurchsetzung. bb) im Pflichtfach Wirtschaftsrecht I : Aus dem EG-Vertrag: Kompetenzverteilung und Subsidiaritätsprinzip, Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln, Beihilfeverbot und Fusionskontrolle, Grundzüge der wirtschaftsbezogenen Politiken der Gemeinschaft, Methoden der Wirtschaftsharmonisierung. cc) im Pflichtfach Unternehmensrecht I : Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen): Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Genossenschaft, Europäischen Aktiengesellschaft und Europäischen Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaftung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung. Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und zugang): Einfüh- 188

202 rung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. b) in den Wahlfächern aa) Wahlfach Handelsrecht II : Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht : Recht des unlauteren Wettbewerbs einschließlich Rechtsverwirklichung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich Rechtsdurchsetzung, europarechtliches Verbot wettbewerbsbeschränkender Verträge, europäisches Verbot missbräuchlichen Unternehmensverhaltens sowie europäische Fusionskontrolle. Verträge im Handelsverkehr : Vertragsgestaltung in Bezug auf Handelskauf, Kommissionsgeschäft sowie ausgewählte sonstige Handelsgeschäfte. Wettbewerbsverfahrensrecht : Europäisches Kartellverfahrensrecht, deutsches Kartellverfahrensrecht, Individualklagen und UWG-Verfahrensrecht. Sofern angeboten: Handelsverkehr und Kreditsicherheit : Prinzipien, Besitz und Eigentum, Arten von Sicherungsrechten, Konkurrenz der Kreditsicherungsinstrumente, Richterrecht neuer Sicherungsformen, notar- und anwaltsbezogene Praxis der Kreditsicherheit. bb) Wahlfach Wirtschaftsrecht II : Freier Warenverkehr und Regulierung : Waren- und Dienstleistungsfreiheit, Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Beschränkungen, Regulierung von Wirtschaftsbereichen einschließlich Selbstregulierung, Regulierung als Wettbewerbssubstitution. Energierecht : Entflechtung von Energieunternehmen, Netzanschluss und Netzzugang, Genehmigung von Netzentgelten, Missbrauchsaufsicht, Grundversorgung, Grundzüge des harmonisierten europäischen Energierechts. Emissionshandelsrecht : Grundzüge des TEHG und des Zuteilungsrechts, Nationale Allokationspläne, Emissionshandelsrichtlinie und Genehmigung von Allokationsplänen, Sanktionen und Benchmarking bei der Zielerfüllung, Institutionenlehre und Emissionshandelsregister. Sofern angeboten: Vergaberecht : Grundzüge des europäischen Vergaberechts, 97 ff. GWB: Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren, Sanktion bei Rechtsverletzung. Recht der erneuerbaren Energien : Europäische Fördermodelle, Netzbetreiberpflichten im EEG, Vergütungsrecht, Grundzüge des Belastungsausgleichs, private sowie behördliche Rechtsdurchsetzung. Compliance : Vorgaben für eine rechtskonforme Aufbauund Ablauforganisation des Unternehmens, institutionelle Verankerung (Beauftragtenwesen), Sanktionen gegenüber Beschäftigten, Rechtspraxis bei Compliance- Sachverhalten. cc) Wahlfach Unternehmensrecht II : Kapitalgesellschaftsrecht II (Konzernrecht): Recht der verbundenen Unternehmen (Konzern und Reorganisation): Bildung und Eingangskontrolle von Konzernen, Vertragskonzernrecht und Recht der faktischen sowie qualifiziert faktischen Konzerne, Konzernhaftungsrecht, europäisches und internationales Unternehmensrecht, Vertragsgestaltung im Unternehmensrecht. Kapitalmarktrecht II (Marktzugangsfolgerecht): Marktzugangsfolgen, Insiderrecht, Verbot der Marktmanipulation, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, sonstige Zulassungsfolge- sowie Finanzberichtspflichten, Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Unternehmensbesteuerung: Einführung in das Rechtsgrundlagen 189

203 D. Rechtsgrundlagen Steuerverwaltungs- und Steuerverfahrensrecht, unternehmensbezogene Besteuerungsgrundsätze, bilanzsteuerrechtliche Grundlagen, Einkommensbesteuerung der Mitunternehmer, Grundzüge der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von Anteilseignern". Sofern angeboten: Unternehmensmitbestimmung : gesetzliche Grundlagen, Zweck, Organisation und Funktionsweise einschließlich europarechtlicher Bezüge. 4. Im Schwerpunktbereich Strafverfolgung und Strafverteidigung : a) im Fach Strafverfahrensrecht : der Gang des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie die Grundzüge der Rechtsmittelverfahren einschließlich der Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung, die Befunde der empirischen Verfahrensforschung. b) im Fach Sanktionenrecht : Straftheorien, Detailkenntnisse zum System der Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der Nebenfolgen, ihrer Anordnungsvoraussetzungen, Bemessung und Vollstreckung einschließlich der empirischen Befunde zur Anwendungspraxis und Effektivität. c) im Fach Kriminologie : Methoden, Theorien und Stand der empirischkriminologischen Forschung einschließlich der Prognose- und Präventionsforschung, zentrale Fragen der forensischen Psychologie und Psychiatrie, aktuelle Probleme der Kriminalpolitik. d) im Fach Wirtschaftsstrafrecht : Umfang und Struktur der Wirtschaftskriminalität, die Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschafts-, insbesondere Unternehmenskriminalität, die wirtschaftsstrafrechtlichen Straftatbestände des StGB und wichtiger Wirtschaftsgesetze einschließlich der Grundzüge des Umwelt- und des Steuerstrafrechts. e) im Fach Jugendstrafrecht : Besonderheiten der Jugendkriminalität und des Jugendrechts und Jugendstrafrechts einschließlich des Jugendstrafverfahrens, das jugendstrafrechtliche Sanktionensystem einschließlich Sanktionsbemessung, -vollstreckung und Diversion. f) im Fach Strafvollzug : Grundsätze des Strafvollzugs, Vollzugsziele und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung, Rechtsstellung des Strafgefangenen und Rechtsschutzsystem, sozialtherapeutische Anstalt, empirische Befunde zur Vollzugswirklichkeit. g) im Fach Völkerstrafrecht : Grundzüge der Geschichte des Völkerstrafrechts, Grundzüge der Organisationsstruktur internationaler Strafgerichte, völkerstrafrechtliche Straftatlehre, allgemeine Strafbarkeitsvoraussetzungen und allgemeine Strafausschließungsgründe (z.b. Irrtumskonstellationen, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe), Tatbestände des Völkerstrafrechts, Grundzüge des Völkerstrafprozessrechts. h) im Fach Kriminalistik : Organisation der kriminalpolizeilichen Arbeit, Kriminaltechnik, kriminalistische Fallanalyse, Tatortanalyse, Vernehmungslehre, kriminalpolizeiliche Datensammlungen. 5. Im Schwerpunktbereich Internationales und Europäisches Recht : a) im Fach Völkerrecht : Regelungsbereich des Völkerrechts, Völkerrechtssubjekte, Quellen des Völkerrechts, diplomatische Beziehungen, völkerrechtliche Verantwortlichkeit, Völkerrecht und Landesrecht. 190

204 b) im Fach Europäisches Verfassungsrecht : Staatslehre, Konstitutionalisierung, Föderalismus, Institutionen, europäische Prinzipienlehre, Souveränität und Vorrang, staatliches Unionsverfassungsrecht, Handlungsformen, Unionsbürgerschaft, Grundrechte, Grundfreiheiten. c) im Fach Internationales Privat- und Zivilprozessrecht : Allgemeine Lehren des Internationalen Privatrechts insbesondere Aufbau und Typen von Kollisionsnormen, Qualifikation, Anknüpfungsmomente, Rück- und Weiterverweisung, Anwendung fremden Rechts, Einführung in das Einheitsrecht, Internationales Familienund Erbrecht, Grundzüge des Internationalen Zivilverfahrensrechts insbesondere (Deutsche) Gerichtsbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Rechtshilfe, internationales Beweisrecht, Ausländische Rechtshängigkeit, Rechtsstellung von Ausländern im Prozess, Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung im Ausland. d) im Fach Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich- rechtliche Rechtsvergleichung : Individualschutz und sonstige ausgewählte Gebiete des Völkerrechts, insbesondere Seerecht, Luft- und Weltraumrecht, Umweltrecht, humanitäres Völkerrecht, Transnationales Wirtschaftsrecht (Europäische Wirtschaftsverfassung, Institutionalisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, materielle Sicherung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen Internationaler Organisationen, völkerrechtlicher Eigentumsschutz), Internationale Streitbeilegung (Europäisches Prozessrecht, internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, WTO-Streitschlichtungs-verfahren), Europäisches Wirtschaftsrecht (aus dem EG-Vertrag: Kompetenzverteilung und Subsidiaritätsprinzip, Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln, Beihilfeverbot und Fusionskontrolle, Grundzüge der wirtschaftsbezogenen Politiken der Gemeinschaft, Methoden der Wirtschaftsrechtsharmonisierung), Vergleichendes Verfassungsrecht, ausgewählte Fragen des vergleichenden Verfassungs- und Verwaltungsrechts (Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Föderalismus, gerichtliche Kontrolle). e) im Fach "Vertiefung Internationales Privat- und Verfahrensrecht": Internationales Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Grundzüge der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, Vertiefung im Einheitsrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, UNIDROIT-Principles und Lex Mercatoria, Rechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht. 6. Im Schwerpunktbereich Verwaltung : a) im Fach Verwaltungswissenschaft I : Erkenntnisinteressen und Begriff der Verwaltungswissenschaft, Personal, Finanzen, Haushalt. b) im Fach Verwaltungswissenschaft II : Verwaltungsorganisation Theorie und Praxis; Aufbau der Bundes-, Landes- und Komunalverwaltung, Steuerung der Verwaltung, Verwaltungsreform. c) im Fach Allgemeine Staatslehre : Föderalismus, Demokratie und Rechtsstaat. d) im Fach Kommunalrecht II : Aufbau der Kommunalverwaltung, Ziele und Mittel der Kommunalaufsicht, wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts. e) im Fach Öffentliches Dienstrecht : Verfassungsrechtliche Grundlagen, Unter- Rechtsgrundlagen 191

205 D. Rechtsgrundlagen schiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten, Beamtenrecht: hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. f) im Fach Vergaberecht : Grundzüge des europäischen Vergaberechts, 97 ff. GWB: Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren, Sanktionen bei Rechtsverletzung. g) im Fach Polizei- und Ordnungsrecht II : Organisation und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Befugnisse von Nachrichtendiensten, Bundespolizei und Zoll. h) im Fach Recht der Kommunikationsnetze : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Universaldienst, Medienrecht. i) im Fach Recht der Verkehrsinfrastruktur : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Betriebspflichten. j) im Fach Recht der Energieinfrastruktur : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Versorgungspflichten. k) im Fach Öffentliches Medienrecht : Presse-, Rundfunk- und Telemedienrecht. 7. Im Schwerpunktbereich Informationsrecht : a) im Fach Informationstechnologierecht : Einführung in das Informationstechnologierecht, Recht der elektronischen Verträge, Datenschutzrecht, Vertrags- und Haftungsrecht im Bereich Informationstechnologie, Internetregulierung. b) im Fach Recht des geistigen Eigentums : Einführung in das Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Patent- und Markenrecht, Europäisches und internationales Immaterialgüterrecht, Immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie. c) im Fach ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts : Telekommunikationsrecht, Medienrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs, Kartellrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht. 8. Im Schwerpunktbereich Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht : a) im Fach Anwaltsrecht : Rechtsgrundlagen des anwaltlichen Berufsrechts (u.a. BRAO, BORA, FAO), Anwaltliche Berufspflichten und Privilegien, Berufsaufsicht, berufsrechtliche Sanktionen, Anwaltsgerichtsbarkeit, Anwaltliche Pflichten aus dem Mandatsvertrag, Mandatsführung, Anwaltshaftung, Berufshaftpflichtversicherung, Kanzleimanagement, insbesondere Formen beruflicher Zusammenarbeit, Kanzleistruktur, -organisation und management inkl. Formen der Werbung, ökonomische Anforderungen, Gebührenrecht, insbesondere Anwaltsgebühren (RVG und Honorarvereinbarung), Gerichtskosten. b) im Fach Grundlagen der Vertragsgestaltung : Grundlagen der Vertragsgestaltung aus anwaltlicher Sicht, Techniken der Sachverhaltsaufbereitung und Vertragskonzeption, Beispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere Schuldrecht, Sachenrecht sowie öffentlich-rechtliche Verträge. c) im Fach Allgemeine Verfahrenslehre : Allgemeine Verfahrensgrundsätze des Zivil- und Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts, Einführung in die jeweiligen 192

206 Verfahrensgrundsätze und Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. d) im Fach Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht : Vertiefung Erkenntnisverfahren einschließlich Rechtsmittelrecht unter Berücksichtigung prozessstrategischer Erwägungen sowie Grundlagen des Europäischen und Internationalen Zivilprozessrechts (IZPR). e) im Fach Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht : Vertiefung Zwangsvollstreckungsrecht (ZPO II), Insolvenzordnung mit Einführungsgesetz und Verordnung (EG) des Rates Nr. 1346/2000 v. 29. Mai 2000, Ablauf und Stationen nationaler und internationale Insolvenzverfahren, mögliche Strategien des Insolvenzverwalters anhand verschiedener Beispiele. f) im Fach Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung im Familien- und Erbrecht : Familiengerichtliches Verfahren sowie Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht. g) im Fach Strafverfahrensrecht : Der Gang des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie die Grundzüge der Rechtsmittelverfahren einschließlich der Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung, die Befunde der empirischen Verfahrensforschung. h) im Fach Sanktionenrecht : Straftheorien, Detailkenntnisse zum System der Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der Nebenfolgen, ihrer Anordnungsvoraussetzungen, Bemessung und Vollstreckung einschließlich der empirischen Befunde zur Anwendungspraxis und Effektivität. i) im Fach Internationale Streitbeilegung : Europäisches Prozessrecht, internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, WTO-Streitschlichtungsverfahren. j) im Fach Vergaberecht : Vergaberecht und Privatisierung öffentlicher Aufgaben, Grundlagen des Vergaberechts, historische und Europäische Entwicklung, Vergaberechtliche Grundsätze, Vergabeverfahren, Rechtsschutz unterlegener Bieter, vergaberechtliche Vorgaben für Privatisierungsmodelle. k) im Fach Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts : Haftung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagerechte im Umweltrecht im Hinblick auf die Anforderungen an die anwaltliche Beratung, System und gesetzliche Grundlagen des Umwelthaftungsrechts inklusive Umweltschadensgesetz, Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren und Klagerechte nach Genehmigungserteilung. IV. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften 24 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Verkündung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. Rechtsgrundlagen 193

207 D. Rechtsgrundlagen 25 Übergangsregelungen Für Studierende, die die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung vor dem beantragt haben, gelten 17 Abs. 3 und 25 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung in der Fassung vom fort. 194

208 E. Stundenpläne Alle Veranstaltungen sind nach Semestern bzw. thematischen Gruppen gegliedert. Die Angabe über den Veranstaltungsraum setzt sich aus dem Gebäude (z.b oder 1507) und dem jeweiligen Raum (z.b. 301 oder 201) zusammen. Da vereinzelt auch Lehrveranstaltungen außerhalb des Conti-Campus stattfinden, beachten Sie bitte die Lageskizzen am Ende dieses Heftes. Bei drei- bzw. vierstelligen Raumnummern bezeichnet die erste Ziffer bzw. bezeichnen die ersten beiden Ziffern in der Regel das Stockwerk und die folgenden Ziffern die Raumnummer. Termine der Arbeitsgemeinschaften sind nicht in den Stundenplänen enthalten. I. Grund- und Hauptstudium 1) Studium im 2. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Strafrecht BT II 1507/ Knauer 16:15 17:45 Verfassungsrecht II (einschließlich Fallbearbeitung) Epping/Lenz 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Strafrecht BT I (einschließlich Fallbearbeitung) Knauer 1507/ Stundenpläne

209 E. Stundenpläne Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 07:30 09:00 Verfassungsrecht II (einschließlich Fallbearbeitung) Epping/Lenz 1507/ :15 10:45 Grundkurs BGB III 1507/ Schwarze 11:00 12:30 Grundkurs BGB III 1507/ Schwarze Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Grundkurs BGB IV 1507/ Salje 16:15 17:45 Grundkurs BGB IV 1507/ Salje 196

210 I. Grund- und Hauptstudium 2) Studium im 4. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:15 Arbeitsrecht 1507/ Wendeling-Schröder 14:30 16:00 Juristische Methodenlehre 1507/ Forgó 18:00 19:30 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Meier 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Vorbereitungskurs auf die Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Buck-Heeb 1501/ :45 11:15 Familienrecht 1507/ Schwonberg 11:30 13:00 Erbrecht 1507/ Metzger 14:30 16:00 Strafprozessrecht II 1507/ Momsen 16:15 17:45 Sicherheits- und Ordnungsrecht 1507/ Waechter Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 14:30 Hochschulrecht 1502/ Stundenpläne

211 E. Stundenpläne Zeit Veranstaltung Raum Beleg Epping 12:45 14:15 Europarecht II 1507/ Vosgerau Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Zivilprozessrecht II 1507/ Wolf 11:30 13:00 Verwaltungsprozessrecht 1507/ Brosius-Gersdorf 14:30 16:00 Öffentlich-rechtliches Baurecht 1507/ Waechter 16:15 17:45 Kommunalrecht 1507/ Brosius-Gersdorf 198

212 I. Grund- und Hauptstudium 3) Studium ab 5. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Juristische Methodenlehre 1507/ Forgó 18:00 19:30 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Meier 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht Fullenkamp :30 13:00 Erbrecht 1507/ Metzger 11:30 13:00 Staatslehre 1502/ Waechter 16:15 17:45 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Mehde 18:00 19:30 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Mehde 1507/ / Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 14:30 Hochschulrecht 1502/ Epping 199 Stundenpläne

213 E. Stundenpläne Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Kolloquium: ELPIS - Seminar zur Europäischen Rechtspraxis II Wendeling- Schröder/Oppermann/Fenge 18:00 19:30 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Wolf 1501/ / Blockveranstaltungen Proseminar Völker- und Europarecht Epping/Nass Termin Zeit Raum :15 13: /

214 I. Grund- und Hauptstudium 4) alle Semester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 10:15 12:00 Lektürekurs Breslauer/Massing Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 15:00 19:00 Legal Clinic 1502/1311 Momsen/Klass/Lenk/Savić Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 13:00 14:00 Rechtsmedizin für Juristen mit Demonstrationen N.N Blockveranstaltungen Proseminar "Völker- und Europarecht" Epping/Nass Termin Zeit Raum :15 13: /1109 Rechtsfälle aus der handelsrechtlichen Praxis (60914) Schröder 201 Stundenpläne

215 E. Stundenpläne Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: /

216 I. Grund- und Hauptstudium 5) Übungen für Fortgeschrittene Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 18:00 19:30 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Meier 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Mehde 18:00 19:30 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Mehde 1507/ / Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 18:00 19:30 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Wolf 1507/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 20:15 Klausuren in den großen Übungen 1507/201 Mehde/Wolf/Meier 16:15 20:15 Klausuren in den großen Übungen 1502/ Stundenpläne

217 E. Stundenpläne Zeit Veranstaltung Raum Beleg Mehde/Wolf/Meier 16:15 20:15 Klausuren in den großen Übungen 1501/301 Mehde/Wolf/Meier 16:15 20:15 Klausuren in den großen Übungen 1208/A001 Mehde/Wolf/Meier 16:15 20:15 Klausuren in den großen Übungen Mehde/Wolf/Meier Samstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:00 14:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/201 Mehde/Wolf/Meier 09:00 14:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/003 Mehde/Wolf/Meier 09:00 14:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/002 Mehde/Wolf/Meier 204

218 I. Grund- und Hauptstudium 6) Grundlagenfächer Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Rechtsgeschichte II 1507/ Meder Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:45 14:15 Rechtsphilosophie 1501/ Stundenpläne

219 E. Stundenpläne 7) Proseminare Blockveranstaltungen Proseminar im Öffentlichen Medienrecht (60702) Stender-Vorwachs Termin Zeit Raum :00 18: /1109 Proseminar SP 1 (60716) Meder Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: /1316 Proseminar Völker- und Europarecht Epping/Nass Termin Zeit Raum :15 13: /

220 I. Grund- und Hauptstudium 8) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 10:00 11:30 Einführung in die Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) Meyer 3101/A Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Betriebliches Rechnungswesen II - Industrielle Kosten- und Leistungsrechnung Sahling 16:15 17:45 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre III Bruns 1101/E / Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 10:15 11:45 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre IV Bruns 1507/ Blockveranstaltungen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre III (76003) Bruns Termin Zeit Raum :00 18: / Stundenpläne

221 E. Stundenpläne Termin Zeit Raum :00 20: /

222 I. Grund- und Hauptstudium 9) Rechtssprachen Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:00 17:30 EN401-1 Allgemeine Englische Rechtssprache (B2). Rudat 1101/H Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:30 10:00 EN401-3 Englische Rechtssprache: Firmenrecht (B2). Rudat 1101/H Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:30 10:00 EN401-2 Englische Rechtssprache: Vertragsrecht (B2). Rudat 1101/H Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:15 09:45 FR205-1 Französisch: Fachbezogener Grundkurs für Studierende der Rechtswissenschaften (A2) Bouyssi 1101/H Stundenpläne

223 E. Stundenpläne 10) Schlüsselqualifikationen Blockveranstaltungen Juristische Medienkompetenz (60601) Schütze/Hawellek Gesprächsführung und Streitschlichtung für Juristen Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: / :00 20: / :00 20: /1316 Grundlagen juristischer Verhandlungen Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: / :00 20: / :00 20: /1313 Rhetorik und Gesprächsführung für Juristen Termin Zeit Raum :00 17: / :00 20: /1316 ZfSK - Rhetorik und Argumentation (vorlesungsfreie Zeit) Otto 210

224 I. Grund- und Hauptstudium Termin Zeit Raum :00 16: /004 ZfSK - Rhetorik und Argumentation (Vorlesungszeit) Otto Termin Zeit Raum :00 16: / :00 17: / :00 20: / Stundenpläne

225 E. Stundenpläne II. Schwerpunktstudium 1) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Rechtsgeschichte II 1507/ Meder Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Seminar Methode des Zivilrechts 1502/ Oppermann Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Rechtsgeschichte mit Bezügen zum Familien- und Erbrecht Duncker 1502/ Blockveranstaltungen Proseminar SP 1 (60716) Meder Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: /

226 II. Schwerpunktstudium Zivil- und handelsrechtliches Seminar (61315) Oppermann Termin Zeit Raum :15 17: / :15 17: / :15 17: / Stundenpläne

227 E. Stundenpläne 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen, Soziales Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Kapitalmarktrecht II 1502/ Buck-Heeb Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Falllösung im Arbeitsrecht 1502/ Wendeling-Schröder 11:30 13:00 Kapitalgesellschaftsrecht II 1502/ Schickerling Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 07:30 09:00 Sozialrecht IV.2 - Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aus anwaltlicher Sicht Scholz 09:15 10:45 Sozialrecht V - Gesetzliche Unfallund Rentenversicherung Butzer 1502/ / Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:30 Anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht Schrader 1502/

228 II. Schwerpunktstudium 3) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Kapitalmarktrecht II 1502/ Buck-Heeb Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:30 Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht Oppermann 1502/ :30 13:00 Kapitalgesellschaftsrecht II 1502/ Schickerling Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Recht der erneuerbaren Energien 1502/ Salje 11:30 13:00 Freier Warenverkehr und Regulierung 1502/ Salje 14:30 17:45 International Business Law (mit englischsprachigen Modulen) Suhren 1502/ :30 17:45 Europäisches Energierecht II 1502/ Gent 18:00 20:45 Emissionshandelsrecht 1502/ Stewing 215 Stundenpläne

229 E. Stundenpläne Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:30 Grundzüge des Steuerrechts 1502/ Keß 11:30 13:00 Seminar "Recht der Regulierung" 1502/ Salje Blockveranstaltungen Zivil- und handelsrechtliches Seminar (61315) Oppermann Termin Zeit Raum :15 17: / :15 17: / :15 17: /

230 II. Schwerpunktstudium 4) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Kriminologie 1501/ Meier 09:45 11:15 Jugendstrafrecht 1502/ Meier 11:00 12:30 Völkerstrafrecht 1502/ Radtke Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Strafvollzug 1502/ Meier 09:45 15:30 Kriminalistik 1502/ Bley Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 18:00 Strafverfahrensrecht IV 1502/ Damm 18:00 19:30 Probleme der Strafverteidigung 1507/ Nagel Blockveranstaltungen Kolloquium: Anwendungsbereich der Rechtspsychologie im Strafverfahren (61409) Keiser 217 Stundenpläne

231 E. Stundenpläne Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: /1311 Steuerstrafrecht (61410) Ahlbrecht Termin Zeit Raum :00 13: / :00 15: / :00 18: / :00 18: / :00 18: / :00 18: /

232 II. Schwerpunktstudium 5) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf 11:30 13:00 Staatslehre 1502/ Waechter 14:30 16:00 Internationale Streitbeilegung 1502/ Vosgerau Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 10:45 12:30 Transnationales Wirtschaftsrecht 1502/ Vosgerau 219 Stundenpläne

233 E. Stundenpläne 6) SP 6 - Verwaltung Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Verwaltungsrecht in der Praxis 1502/ Elster Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Staatslehre 1502/ Waechter 14:30 16:15 Polizei- und Ordnungsrecht 1502/ Waechter Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Vergaberecht II 1502/ Dageförde 220

234 II. Schwerpunktstudium 7) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 E-Commerce und Datenschutzrecht 1502/ Forgó 09:45 11:15 Immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie Forgó 1502/ Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:00 12:30 Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz Metzger 1502/ Blockveranstaltungen Proseminar im Öffentlichen Medienrecht (60702) Stender-Vorwachs Termin Zeit Raum :00 18: / Stundenpläne

235 E. Stundenpläne 8) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht Fullenkamp :30 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf 14:30 16:00 Internationale Streitbeilegung 1502/ Vosgerau Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 18:00 Strafverfahrensrecht IV 1502/ Damm 18:00 19:30 Probleme der Strafverteidigung 1507/ Nagel Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Vergaberecht II 1502/ Dageförde Blockveranstaltungen Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (61804) Versteyl 222

236 II. Schwerpunktstudium Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: / :00 17: / :00 17: /909 Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung im Familien- und Erbrecht (61809) Rakete-Dombek/Joachim Termin Zeit Raum :15 17: / :15 17: / :45 17: / :45 17: /1316 Seminar zum Anwaltlichen Berufsrecht (61811) Gaier/Dahns Seminar zum Anwaltlichen Berufsrecht (61811) Gaier/Dahns 223 Stundenpläne

237 E. Stundenpläne III. Examensstudium 1) HannES (Kurse) Bürgerliches Recht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES BGB III - Schuldrecht BT 1502/ Buck-Heeb Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES BGB III - Schuldrecht BT 1502/ Buck-Heeb Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES BGB II - Schuldrecht 1502/ Schwarze Öffentliches Recht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES ÖR III - Verwaltungsrecht 1502/ Butzer/Lenz Mittwoch 224

238 III. Examensstudium Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES ÖR III - Verwaltungsrecht 1502/ Butzer/Lenz 08:00 13:00 HannES ÖR IV - Besonderes Verwaltungsrecht Waechter 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 13:00 HannES ÖR III - Verwaltungsrecht 1502/ Butzer/Lenz 08:00 13:00 HannES ÖR IV - Besonderes Verwaltungsrecht Waechter 1502/ Strafrecht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:30 13:30 HannES Strafrecht BT 1502/1209 Knauer 225 Stundenpläne

239 E. Stundenpläne 2) HannES (Examensklausurenkurs) Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:00 20:00 HannES - Examensklausurenkurs 1501/ Bast/Brosius-Gersdorf/Buck-Heeb/ Butzer/Epping/Forgó/Gaier/ Haltern/Kröpil/Meder/Metzger/ Meier/Momsen/Neuhäuser/ Oppermann/Radtke/Rau/Salje/ Stender-Vorwachs/Schwarze/ Stewing/Vorwerk/Waechter/ Wendeling-Schröder/Wurmnest Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 13:00 20:00 HannES - Examensklausurenkurs 1507/ Bast/Brosius-Gersdorf/Buck-Heeb/ Butzer/Epping/Forgó/Gaier/ Haltern/Kröpil/Meder/Metzger/ Meier/Momsen/Neuhäuser/ Oppermann/Radtke/Rau/Salje/ Stender-Vorwachs/Schwarze/ Stewing/Vorwerk/Waechter/ Wendeling-Schröder/Wurmnest 226

240 III. Examensstudium Samstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:00 14:00 HannES - Examensklausurenkurs 1501/ Bast/Brosius-Gersdorf/Buck-Heeb/ Butzer/Epping/Forgó/Gaier/ Haltern/Kröpil/Meder/Metzger/ Meier/Momsen/Neuhäuser/ Oppermann/Radtke/Rau/Salje/ Stender-Vorwachs/Schwarze/ Stewing/Vorwerk/Waechter/ Wendeling-Schröder/Wurmnest Blockveranstaltungen HannES - Examensklausurenkurs ( ) Bast/Brosius-Gersdorf/Buck-Heeb/Butzer/Epping/Forgó/Gaier/ Haltern/Kröpil/Meder/Metzger/Meier/Momsen/Neuhäuser/Oppermann/ Radtke/Rau/Salje/Stender-Vorwachs/Schwarze/Stewing/Vorwerk/Waechter/ Wendeling-Schröder/Wurmnest Termin Zeit Raum :00 14: / :00 20: /009 Mündliches Examenstraining (HannES) (60523) Wolf/Joachim/Kröpil Termin Zeit Raum :00 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / Stundenpläne

241 E. Stundenpläne 3) HannES (Referendarklausurenkurs) Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:00 18:00 Referendarklausurenkurs 1502/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:00 20:00 Referendarklausurenkurs 1501/

242 IV. Service für andere Fakultäten Dienstag IV. Service für andere Fakultäten Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Familienrecht 1507/ Schwonberg Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 14:30 Hochschulrecht 1502/ Epping 14:30 16:00 Privatrecht 1507/ Kurtz 14:30 16:00 Privatrecht 1507/ Kurtz Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:45 14:15 Privatrecht 1507/ Kurtz 12:45 14:15 Privatrecht 1507/ Kurtz 229 Stundenpläne

243 E. Stundenpläne V. Besondere Studienangebote 1) ELPIS I - Magister Legum Europae (MLE) Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:15 10:45 European Consumer Law 1502/ Oppermann 14:30 17:45 International Business Law (mit englischsprachigen Modulen) Suhren 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Kolloquium: ELPIS - Seminar zur Europäischen Rechtspraxis II Oppermann/Fenge/Wendeling- Schröder 16:15 17:45 Rechtsdeutsch für ELPIS- Studierende Parashu 1501/ / Blockveranstaltungen Rechtsfälle aus der handelsrechtlichen Praxis (60914) Schröder 230

244 V. Besondere Studienangebote Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: /1038 Zivil- und handelsrechtliches Seminar (61315) Oppermann Termin Zeit Raum :15 17: / :15 17: / :15 17: /909 Proseminar "Völker- und Europarecht" Epping/Nass Termin Zeit Raum :15 13: / Stundenpläne

245 E. Stundenpläne 2) LL.B. Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Anfängerseminar IT-Recht und geistiges Eigentum Jakob 16:15 18:00 Introduction to European IT- and IP- Law Metzger 1507/ /

246 V. Besondere Studienangebote 3) ADVO-Z Modul 1 - Zivilrecht Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht Fullenkamp Modul 2 - Öffentliches Recht Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Vergaberecht II 1502/ Dageförde Blockveranstaltungen Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (61804) Versteyl Termin Zeit Raum :00 17: / :00 17: / :00 17: / :00 17: /909 Modul 3 - Strafrecht Mittwoch 233 Stundenpläne

247 E. Stundenpläne Zeit Veranstaltung Raum Beleg Zeit Veranstaltung Raum Beleg 18:00 19:30 Probleme der Strafverteidigung 1507/ Nagel 4) ELPIS II - Master of Laws (LL.M. Eur.) Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:15 10:45 European Consumer Law 1502/ Oppermann 14:30 17:45 International Business Law (mit englischsprachigen Modulen) Suhren 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Kolloquium: ELPIS - Seminar zur Europäischen Rechtspraxis II Oppermann/Fenge/Wendeling- Schröder 14:30 16:00 Einführung in das deutsche Recht und die Rechtskultur II Oppermann/Kles 1501/ /

248 V. Besondere Studienangebote Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Rechtsdeutsch für ELPIS- Studierende Parashu 1502/ Blockveranstaltungen Rechtsfälle aus der handelsrechtlichen Praxis (60914) Schröder Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: /1038 Zivil- und handelsrechtliches Seminar (61315) Oppermann Termin Zeit Raum :15 17: / :15 17: / :15 17: /909 Proseminar "Völker- und Europarecht" Epping/Nass Termin Zeit Raum :15 13: / Stundenpläne

249 F. Institute und Personen Alle Personen sind zunächst nach Einrichtungen und dann nach Statusgruppen sortiert. Die Angabe über Raum setzt sich aus dem Gebäude (z.b oder 1507) und dem jeweiligen Raum (z.b. 3 oder 201) zusammen. Bei dreibzw. vierstelligen Raumnummern bezeichnet die erste Ziffer bzw. bezeichnen die ersten beiden Ziffern in der Regel das Stockwerk und die folgenden Ziffern die Raumnummer. Als Telefon- bzw. Telefaxnummer ist jeweils nur die Durchwahl angegeben; die voranzustellende Rufnummer der Universität lautet (0511) Einige Personen insbesondere Lehrbeauftragte verfügen über keinen Raum bzw. keine direkte Durchwahl; stellen Sie den Kontakt in diesen Fällen bitte per oder über die jeweiligen Geschäftszimmer der Lehrstühle her. Dekanat Name fon fax Raum Dekan/-in Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 mehde@jura.uni-hannover.de Prodekan/-in Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 butzer@jura.uni-hannover.de Studiendekan/-in Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 carsten.momsen@jura.uni-hannover.de Fakultätsgeschäftsführer/-in 236

250 Name fon fax Raum Christoph Bauch /206 Personen Studiengangskoordinator/-in Jeanette Schröter, M.A /208 Geschäftszimmer Diana Häsener /207 Kornelia Sandvoß /205 Krystyna Wenzel /208 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Dennis Heinemeyer /1332 Lehrkräfte für besondere Aufgaben RA Mediator Dr. iur. Thorsten Kurtz /237 Lehrbeauftragte Dr. iur. Arnd Stiel Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung Norbert Vogel Blindenvorlesekräfte 237

251 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung Angelika Luckert /333 testjurself Name fon fax Raum Koordinator/-innen Jeanette Schröter, M.A /208 Web-Redaktion studip-betreuung Lehrexport Name fon fax Raum Beauftragte/-r RA Mediator Dr. iur. Thorsten Kurtz /

252 Studiendekanat Name fon fax Raum Personen Studiengangskoordinator/-in Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 Sachbearbeitung Marc Meixner /A205 Geschäftszimmer Christiane Hellwig, M.A /A203 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Malin Jensen /A205 Fachstudienberatung Fachstudienberatung Rechtswissenschaften Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 Fachstudienberatung ADVO-Z Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen 239

253 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Tim Brockmann /901 Klausurenklinik Name fon fax Raum Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Nele Stender /A207 Ass. iur. Nina-Christin Weigel- Grabenhorst /A207 Bereich Zivilrecht Name fon fax Raum Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Nina-Christin Weigel- Grabenhorst /A207 Bereich Strafrecht Bereich Öffentliches Recht Name fon fax Raum Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen 240

254 Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Nele Stender /A207 Personen Internationales Fachstudienberatung ERASMUS/ELPIS-Büro Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen Ingrid Hähnel /A210 Lehrbeauftragte Dr. iur. Dimitrios Parashu Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in Dipl.-Jur., M.A. (franz. Recht) Philipp Kles /1005 Fachstudienberatung Magisterstudiengang Europäische Rechtspraxis Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen Prof. Dr. iur. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /

255 F. Institute und Personen Fachstudienberatung Bachelorstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jakob, LL.B. (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh) /831 Fachstudienberatung Masterstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums Name fon fax Raum Fachstudienberater/-innen RA Benjamin Schütze, LL.M. (Wellington) /834 Fakultätsrat Name fon fax Raum Vertr. d. Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Stephan Meder /

256 Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) /826 Personen Prof. Dr. iur. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /935 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Stellv. d. Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /1013 Prof. Dr. iur. Volker Epping /1111 Vertr. d. Studierenden stud. iur. Lina Josephine Ganseforth stud. iur. Greetje Grove /1133 Vertr. d. wissenschaftl. und künstl. Mitarbeiter/-innen 243

257 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Dipl.-Jur., M.A. (franz. Recht) Philipp Kles /1005 Ass. iur. Birgit Müller /916 Stellv. d. wissenschaftl. und künstl. Mitarbeiter/-innen Dr. iur. Andreas Dieckmann /1013 Ass. iur. Frederike Kollmar, MLE /1114 Dipl.-Jur. Sarah Leuninger /1031 Dipl.-Jur. Viktor Rogalla, MLE /1129 Dipl.-Jur. Simon Woiki /1208 Ass. iur. Johannes von Zastrow, MLE /1239 Vertr. d. Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung Gabriele Behmann /

258 Name fon fax Raum Cornelia Daneke /1337 Personen Stellv. d. Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung Karin Hase /928 Christiane Hellwig, M.A /A203 Diana Häsener /207 Angelika Köhler /1233 Studienkommission (Rechtswissenschaften) Name fon fax Raum Vorsitz Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 Vertr. d. Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /

259 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Vertr. d. Studierenden stud. iur. Gina Hille stud. iur. Irfan Scheffler Vertr. d. Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung RA Benjamin Schütze, LL.M. (Wellington) /834 Studentische Einrichtungen und Fachschaften Fachschaft Jura Name fon fax Raum Mitglieder stud. iur. Alexander Aumüller stud. iur. Thomas Cosfeld stud. iur. Tillman Dörner stud. iur. Sebastian Martin Eckardt stud. iur. Lina Josephine Ganseforth stud. iur. Greetje Grove /1133 stud. iur. Corvin Hennig stud. iur. Martin Jäger stud. iur. Oliver Marquardt stud. iur. Katrin Sass 1501/A210 stud. iur. Irfan Scheffler stud. iur. René Schubert stud. iur. Andreas Voß 246

260 Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht Personen Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Prof. Dr. iur. Ulrike Wendeling-Schröder /1003 Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Geschäftszimmer Birgit Ilbasan /1022 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur. Eberhard Dorndorf Honorarprofessoren/-innen 247

261 F. Institute und Personen Name fon fax Raum RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich Kiel Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Korla Karadas /1015 Ass. iur. Charlotte Sander /1014 Ass. iur. Mandy Urbschat /1014 gepr. Rechtskandidat Thius Vogel /1015 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Jana Baberske /1022 Dipl.-Jur. Christian Lubrich /1017 Lehrbeauftragte Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Martina Lins RA Dr. iur. Peter Schrader Lehrstuhl für Arbeits- Unternehmens- und Zivilrecht 248

262 Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Ulrike Wendeling-Schröder /1003 Personen Geschäftszimmer Dr. phil. Andrea Tech /1037 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Patrizia Klein 8196 Institut für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /1013 Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Prof. Dr. iur. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /

263 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /935 Geschäftszimmer Ingrid Gieseler /938 Honorarprofessoren/-innen RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel Honorarprof. Dr. iur. Clemens Stewing Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Carina Kuchenbuch /933 RA Daniel Sliwiok-Born /933 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Maximilian Habel /939 Ass. iur. Matthias Kucharski /939 Lehrbeauftragte RA in Dr. iur. Angela Dageförde

264 Name fon fax Raum RA Dr. iur. Kai Gent AkDir. i.r. Dr. iur. Peter Greulich Personen Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Geschäftszimmer Ina Krückeberg /1011 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Markus Flick /1033 Dipl.-Jur. Sarah Leuninger /1031 Ass. iur. Christoph Sorge, AkadR /1033 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dr. iur. Christoph-Eric Mecke /1034 Lehrbeauftragte Dr. iur. Arne Dirk Duncker /1028 Dr. iur. Gesa Schirrmacher

265 F. Institute und Personen Name fon fax Raum RiOLG Dr. iur. Alexander Schwonberg Prof. Dr. iur. Harry Willekens /1033 Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Geschäftszimmer Dr. phil. Andrea Tech /1037 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur., M.A. (franz. Recht) Philipp Kles /1005 Dr. iur. Alexander Nefzger /1005 RA Alexandra Solos-Schepetina /1005 Lehrbeauftragte Ministerialrat a.d. Andreas Kehler 8196 RA in Dr. Sandra Müller 8196 RA Dr. iur. Hans-Patrick Schröder 252

266 Name fon fax Raum RA Dr. iur. Horst Suhren RiOLG a.d. Detlef Ulmer 8196 Personen Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in Dipl.-Jur., M.A. (franz. Recht) Philipp Kles /1005 Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /1013 Geschäftszimmer Ina Krückeberg /1011 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dr. iur. Andreas Dieckmann /1013 Lehrbeauftragte RiFG Dr. iur. Thomas Keß /1011 RA Dr. iur. Falco Schickerling /1029 Projekt für Frauenrechtsgeschichte 253

267 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Leitung Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Geschäftsführung Dr. iur. Christoph-Eric Mecke /1034 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dr. iur. Arne Dirk Duncker /1028 Dipl.-Jur. Sarah Leuninger /1031 Institut für Internationales Recht Name fon fax Raum Vorstand Prof. Dr. iur. Volker Epping /1111 Prof. Dr. iur. Ulrich Haltern, LL.M. (Yale) /1135 Prof. Dr. iur. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) /826 Prof. Dr. iur. Christian Wolf /

268 Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Personen Name fon fax Raum Lehrstuhlvertretung PD Dr. iur. Steffen Schlinker /926 Geschäftszimmer Karin Hase /928 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Birgit Müller /916 Wissenschaftliche Hilfskräfte Ass. iur. Michael Henze RA Daniel Siggel /916 Stephanie Stimpel 1502/916 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Volker Epping /1111 Geschäftszimmer 255

269 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Renate Bertram /1115 Honorarprofessoren/-innen Staatssekretär a.d. Honorarprof. Dr. iur /1108 Klaus Otto Nass Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Manuel Brunner /1113 Ass. iur. Frederike Kollmar, MLE /1114 Ass. iur. Frauke Patzke /1113 Weitere Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen apl. Prof. Dr. iur. Jutta Stender- Vorwachs, LL.M. (UVirg., USA) /1301 Lehrbeauftragte Minister a.d. Dr. iur. Stefan Birkner RiVG Dr. iur. Sebastian Lenz Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in Dorothee Naß /201 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie 256

270 Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Ulrich Haltern, LL.M. (Yale) /1135 Personen Lehrstuhlvertretung Dr. iur. Ulrich Vosgerau /1135 Geschäftszimmer Cornelia Korth /1138 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter Schneider 8187 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Sarah Languth /1131 Ass. iur. Hannah Rubin /1134 Dipl.-Jur. Katharina Ruschitschka /1134 Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in Dipl.-Jur. Ilan-Daniel Ciobanu /1134 Kriminalwissenschaftliches Institut (KI) 257

271 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Vorstand Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 Geschäftszimmer Bettina Ehrich /1306 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter Calliess 1502/1301 Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Rüping 1502/1301 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl. iur. Esther Krämer /

272 Name fon fax Raum Dipl. iur. Andreas Oonk /1305 Personen Dipl.-Jur. Neele Marleen Schlenker /1335 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl. iur. Anna Borsci /1303 Dipl. iur. Sebastian Laudien /1305 Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Thomas Grützner /1306 OStA Andreas Henze /1306 RA Dr. iur. Nikolas von Wrangell Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Geschäftszimmer Cornelia Daneke /1337 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen 259

273 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. i.r. Dr. iur. Diethart Zielinski Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Mira Behnsen /1309 Dipl.-Jur. Isabell Bunk /1303 RA in Dr. iur. Nina Maren Poltrock /1310 Lehrbeauftragte Dr. iur. Peter Best Dr. phil. Rita Bley /1337 StA Dr. iur. Sven Mirko Damm Ass. iur. Arnd Hüneke RA in Dr. iur. Claudia Keiser /1303 OStA Hans-Jürgen Mahnkopf Staatsanwalt Reinhard Meffert 8261 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht Name fon fax Raum Lehrstuhlvertretung 260

274 Name fon fax Raum PD Dr. iur. Florian Knauer /1327 Personen Geschäftszimmer Cornelia Daneke /1337 Honorarprofessoren/-innen RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Isa Heinemann /1328 Dipl.-Jur. Fabian Klahr /1331 Dipl.-Jur. Judith Langhorst /1329 Dr. iur. Martina Matula /1329 Lehrbeauftragte RA Dr. Heiko Ahlbrecht StA Dr. Jens Lehmann Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung 261

275 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Vorstand Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Carsten Momsen /1308 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Honorarprofessoren/-innen RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner RiBVerfG Honorarprof. Dr. iur. Reinhard Gaier RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich von Jeinsen

276 Name fon fax Raum RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel Personen RA Honorarprof. Dr. iur., RiSächsVerfGH Andrea Versteyl RA am BGH Honorarprof. Dr. iur. Volkert Vorwerk Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Tim Brockmann /901 Lehrbeauftragte Notar Dr. iur. Sebastian Apfelbaum Notar Dr. iur. Jens Bormann RA Rainer Bähr RA in Dr. iur. Angela Dageförde RA Christian Dahns Michael Germ RA Martón Hagner RA Dr. iur. Florian Hartl RA Dr. Norbert Joachim Dr. iur. Karl Kröpil, PräsLJPA a.d RA Dr. iur. Sonja Lange RA Dr. Elke Müller RA in Ingeborg Rakete-Dombek Justitiar Dr. iur. Karsten Scholz RA, Mediator Hilmar Voigt

277 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Geschäftszimmer Dagmar Feig /905 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar Fenge /929 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Nassim Eslami /907 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Tim Brockmann /901 Lehrbeauftragte Dipl.-Jur. Sven Hasenstab /908 Institut für Rechtsinformatik (IRI) 264

278 Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /839 Personen Prof. Dr. iur. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) /826 Geschäftszimmer M.A. Stephanie Heinrich /835 M.A. Gabriele Paysen /835 RA in Martina Schmotz /835 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang Kilian /837 Honorarprofessoren/-innen RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen RA in Dr. iur. Tina Krügel, LL.M /A304 Dr. iur. Marc Stauch /A

279 F. Institute und Personen Name fon fax Raum RA Benjamin Schütze, LL.M. (Wellington) /834 RA Thorsten Heermann /832 RA Constantin Rex /A307 Ass. iur. Bennet Lodzig, MLE /A306 Ass. iur. Stefanie Hänold /A309 Ass. iur. Stefan Hennigs /829 Ass. iur. Christian Klügel /831 Ass. iur. Julia Pfeiffenbring /803 Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jakob, LL.B. (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh) Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, LL.M. (University of Michigan) / /

280 Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Martin Sebastian Haase, LL.M /A304 Personen Dipl.-Jur. Christian Hawellek /1107 Dipl.-Jur. Dennis Heinemeyer /1332 Dipl.-Jur. Phillip Hofmann /829 Dipl.-Jur. Wolfgang Rottwinkel /832 Dipl.-Jur. André Sabellek, B.Sc /1201 Magdalena Góralczyk, Mgr /A310 Samuel Iheanyi Nwankwo, LL.M /A308 Wissenschaftliche Hilfskräfte Cristoforo Balzano /803 Dipl.-Jur. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford) /804 Dr. iur. Rita Matulionyte, LL.M /

281 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Kai Cornelius, LL.M. Dr. rer. nat., Dipl.-Geophys. Claus-Peter Rückemann RA Dr. iur. Fabian Schmieder RA Michael Schmittmann RA Dr. iur. Maximilian Schunke, LL.M. RA Dr. iur. Peter Wilhelm Schäfer Lehrstuhl für Rechtsinformatik und IT-Recht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /839 Lehrstuhl für Zivilrecht, Geistiges Eigentum, Informationstechnologierecht und Internationales Privatrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) /826 Institut für Staatswissenschaft 268

282 Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. rer. soc. Marian Döhler /124 Personen Vorstand Prof. Dr. rer. pol. Bernhard Blanke 4791/ /101 Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Prof. Dr. rer. pol. Andreas Wagener 5874 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Geschäftszimmer Angelika Köhler /1233 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen 269

283 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. em. Dr. iur. Heiko Faber Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Marc Jan Beer, M.A., Mag. rer. publ /1239 Ass. iur. Malte Burbließ /1238 Ass. iur. Jörn Edling /1238 Dipl.-Jur. Johannes Hinz, MLE /1235 Dipl.-Jur. Franziska Klaß, MLE /1235 Ass. iur. Johannes von Zastrow, MLE /1239 Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in RA Dr. iur. Jörn Bringewat /1239 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /

284 Name fon fax Raum Geschäftszimmer Gabriele Behmann /1205 Personen Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur. Gunther Schwerdtfeger /1201 Honorarprofessoren/-innen VorsRiFG Honorarprof. Dr. iur. Friedrich Harenberg VorsRiBFH a.d. Honorarprof. Dr. iur Hans-Joachim Kanzler Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Dipl.-Jur. Simon Woiki /1208 Wissenschaftliche Hilfskräfte Torsten Soffner /1208 Lehrbeauftragte VorsRiFG Honorarprof. Dr. iur. Friedrich Harenberg Justitiar Dr. iur. Karsten Scholz Institut für Verwaltungsrecht Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /

285 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Geschäftszimmer Gabriele Behmann /1205 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Melanie Gaa /1226 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Katharina Peukert /1226 Dipl.-Jur. Reent Reents /1226 RA Dr. iur. Jan Christoph Weise /1226 Lehrbeauftragte 272

286 Name fon fax Raum RA Dr. iur. David Kräft Vizepräsident VG Dr. iur. Gert Armin Neuhäuser Personen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Geschäftszimmer Anette Müller /1122 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef Kühne /1217 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen Ass. iur. Annelie Bauer /1129 Dipl.-Jur. Sabrina Lüder /

287 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Viktor Rogalla, MLE /1129 Dipl.-Jur. Karina Wojtowicz /1126 Lehrbeauftragte Dr. Theodor Elster Emeriti und Pensionierte Name fon fax Raum Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter Schneider 8187 Emeritierte und in den Ruhestand versetzte Professoren/-innen Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter Calliess 1502/1301 Prof. em. Dr. iur. Eberhard Dorndorf Prof. em. Dr. iur. Heiko Faber Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar Fenge /929 Prof. i.r. Dr. rer. pol. Jürgen Frank

288 Name fon fax Raum Prof. em. Dr. rer. pol. Hans Albrecht Hesse Personen Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang Kilian /837 Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef Kühne /1217 Prof. em. Dr. phil. Otwin Massing /1101 apl. Prof. HDoz. i.r. Dr. iur. Peter Nahamowitz apl. Prof. AOR i.r. Dr. iur. Joachim Nocke /1106 Prof. i.r. Dr. iur. Christian Pfeiffer kfn@kfn.uni-hannover.de Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Rüping 1502/1301 hinrich.rueping@jura.uni-hannover.de Prof. em. Dr. iur. Gunther Schwerdtfeger /1201 Prof. Dr. rer. soc. Hubert Treiber, MA /1217 Lic. treiber@vww.uni-hannover.de 275

289 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. em. Dr. phil. Manfred Walther /1105 Prof. i.r. Dr. iur. Diethart Zielinski Honorarprofessuren Name fon fax Raum Honorarprofessoren/-innen RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner RiBVerfG Honorarprof. Dr. iur. Reinhard Gaier VorsRiFG Honorarprof. Dr. iur. Friedrich Harenberg RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich von Jeinsen VorsRiBFH a.d. Honorarprof. Dr. iur. Hans-Joachim Kanzler RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich Kiel RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel Staatssekretär a.d. Honorarprof. Dr. iur. Klaus Otto Nass RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel /

290 Name fon fax Raum RA Honorarprof. Dr. iur., RiSächsVerfGH Andrea Versteyl RA am BGH Honorarprof. Dr. iur. Volkert Vorwerk Personen 277

291 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Ahlbrecht, RA Dr. Heiko 8261 Apfelbaum, Notar Dr. iur. Sebastian 8268 Aumüller, stud. iur. Alexander Baberske, Dipl.-Jur. Jana 8176 Balzano, Cristoforo 8132 Barudi, M.Jur. (Oxford), Dipl.-Jur. Malek Bauch, Christoph 8109 Bauer, Ass. iur. Annelie 8202 Beer, M.A., Mag. rer. publ., Marc Jan

292 Name fon Behmann, Gabriele 8169 Behnsen, Ass. iur. Mira 8262 Bertram, Renate 8249 Best, Dr. iur. Peter 8261 Personen Birkner, Minister a.d. Dr. iur. Stefan 8249 Blanke, Prof. Dr. rer. pol. Bernhard 4791/2952 Bley, Dr. phil. Rita 8263 Bormann, Notar Dr. iur. Jens 8268 Borsci, Dipl. iur. Anna 8209 Bringewat, RA Dr. iur. Jörn 8229 Brockmann, Dipl.-Jur. Tim 8273 Brosius-Gersdorf, LL.M., Prof. Dr. iur. Frauke

293 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Brunner, Ass. iur. Manuel 8250 Buck-Heeb, Prof. Dr. iur. Petra 8134 Bunk, Dipl.-Jur. Isabell 8201 Burbließ, Ass. iur. Malte 8229 Butzer, Prof. Dr. iur. Hermann Bähr, RA Rainer 8268 Büchner, RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Calliess, Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter 8161 Ciobanu, Dipl.-Jur. Ilan-Daniel Cornelius, LL.M., RA Dr. iur. Kai Cosfeld, stud. iur. Thomas Dageförde, RA in Dr. iur. Angela 8141 Dahns, RA Christian 8268 Damm, StA Dr. iur. Sven Mirko 8261 Daneke, Cornelia 8261 Dieckmann, Dr. iur. Andreas

294 Name fon Dorndorf, Prof. em. Dr. iur. Eberhard 8102 Duncker, Dr. iur. Arne Dirk 8193 Döhler, Prof. Dr. rer. soc. Marian 4898 Dörner, stud. iur. Tillman Eckardt, stud. iur. Sebastian Martin Edling, Ass. iur. Jörn 8229 Personen Ehrich, Bettina 8181 Elster, Dr. Theodor Epping, Prof. Dr. iur. Volker 8248 Eslami, Dipl.-Jur. Nassim Faber, Prof. em. Dr. iur. Heiko 8102 Feig, Dagmar 8268 Fenge, Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar

295 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name Fiedler, LL.M. (University of Michigan), Dipl.-Jur. Alexander fon Flick, Ass. iur. Markus Forgó, Prof. Dr. iur. Nikolaus 8159 Frank, Prof. i.r. Dr. rer. pol. Jürgen 8204 Gaa, Ass. iur. Melanie 8208 Gaier, RiBVerfG Honorarprof. Dr. iur. Reinhard Ganseforth, stud. iur. Lina Josephine 8268 Gent, RA Dr. iur. Kai 8141 Germ, Michael 8268 Gieseler, Ingrid 8141 Greulich, AkDir. i.r. Dr. iur. Peter 8141 Grove, stud. iur. Greetje 8192 Grützner, RA Dr. iur. Thomas

296 Name fon Góralczyk, Mgr., Magdalena 8077 Haase, LL.M., Dipl.-Jur. Martin Sebastian Habel, Dipl.-Jur. Maximilian 8144 Hagner, RA Martón 8268 Haltern, LL.M. (Yale), Prof. Dr. iur. Ulrich 8186 Personen Harenberg, VorsRiFG Honorarprof. Dr iur. Friedrich Hartl, RA Dr. iur. Florian 8268 Hase, Karin Hasenstab, Dipl.-Jur. Sven Hawellek, Dipl.-Jur. Christian 8143 Heermann, RA Thorsten Heinemann, Dipl.-Jur. Isa

297 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Heinemeyer, Dipl.-Jur. Dennis Heinrich, M.A. Stephanie 8161 Hellwig, M.A., Christiane 8114 Hennig, stud. iur. Corvin Hennigs, Ass. iur. Stefan 8156 Henze, OStA Andreas 8181 Henze, Ass. iur. Michael Hesse, Prof. em. Dr. rer. pol. Hans Albrecht Heussen, RA Honorarprof. Dr. iur. Benno 8161 Hille, stud. iur. Gina Hinz, MLE, Dipl.-Jur. Johannes 8241 Hofmann, Dipl.-Jur. Phillip Hähnel, Ingrid

298 Name fon Hänold, Ass. iur. Stefanie 8283 Häsener, Diana 8104 Hüneke, Ass. iur. Arnd Ilbasan, Birgit 8176 Personen Jakob, LL.B. (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh), Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jeinsen, RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich 8268 von Jensen, Dipl.-Jur. Malin 9065 Joachim, RA Dr. Norbert 8268 Jäger, stud. iur. Martin Kanzler, VorsRiBFH a.d. Honorarprof Dr. iur. Hans-Joachim Karadas, Dipl.-Jur. Korla 8177 Kehler, Ministerialrat a.d. Andreas 8196 Keiser, RA in Dr. iur. Claudia 8042 Keß, RiFG Dr. iur. Thomas

299 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name Kiel, RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich Kilian, Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang fon Klahr, Dipl.-Jur. Fabian 8191 Klaß, MLE, Dipl.-Jur. Franziska 8241 Klein, Ass. iur. Patrizia 8196 Kles, Dipl.-Jur., M.A. (franz. Recht) Philipp 8264 Klügel, Ass. iur. Christian 8142 Knauer, PD Dr. iur. Florian 8212 Kollmar, MLE, Ass. iur. Frederike 8251 Korth, Cornelia

300 Name fon Kräft, RA Dr. iur. David Krämer, Dipl. iur. Esther 8182 Kröpil, PräsLJPA a.d., Dr. iur. Karl 8261 Krückeberg, Ina 8184 Personen Krügel, LL.M., RA in Dr. iur. Tina Kucharski, Ass. iur. Matthias 8144 Kuchenbuch, Dipl.-Jur. Carina 8265 Kurtz, RA Mediator Dr. iur. Thorsten Köhler, Angelika 8207 Kühne, Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef 8148 Lange, RA Dr. iur. Sonja 8268 Langhorst, Dipl.-Jur. Judith

301 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Languth, Dipl.-Jur. Sarah 8059 Laudien, Dipl. iur. Sebastian 8179 Lehmann, StA Dr. Jens 8261 Lenz, RiVG Dr. iur. Sebastian 8249 Leuninger, Dipl.-Jur. Sarah 8245 Lins, Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Martina 8176 Lodzig, MLE, Ass. iur. Bennet 8210 Lubrich, Dipl.-Jur. Christian 8222 Luckert, Angelika 8117 Lüder, Dipl.-Jur. Sabrina 8171 Mahnkopf, OStA Hans-Jürgen Marquardt, stud. iur. Oliver Massing, Prof. em. Dr. phil. Otwin 8190 Matula, Dr. iur. Martina

302 Name fon Matulionyte, LL.M., Dr. iur. Rita Mecke, Dr. iur. Christoph-Eric 8172 Meder, Prof. Dr. iur. Stephan 8170 Meffert, Staatsanwalt Reinhard 8261 Mehde, Mag.rer.publ., Prof. Dr. iur. Veith 8206 Personen Meier, Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter 8260 Meixner, Marc 9065 Metzger, LL.M. (Harvard), Prof. Dr. iur. Axel 8160 Momsen, Prof. Dr. iur. Carsten 8116 Müller, Anette 8226 Müller, RA Dr. Elke 8268 Müller, Ass. iur. Birgit

303 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Müller, RA in Dr. Sandra 8196 Nagel, RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nahamowitz, apl. Prof. HDoz. i.r. Dr. iur. Peter Nass, Staatssekretär a.d. Honorarprof. Dr iur. Klaus Otto Naß, Dorothee 8103 Nefzger, Dr. iur. Alexander 8264 Neuhäuser, Vizepräsident VG Dr. iur. Gert Armin Nocke, apl. Prof. AOR i.r. Dr. iur. Joachim Nwankwo, LL.M., Samuel Iheanyi 8242 Oonk, Dipl. iur. Andreas 8179 Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA), Prof. Dr. iur. Bernd H

304 Name fon Parashu, Dr. iur. Dimitrios Patzke, Ass. iur. Frauke 8250 Paysen, M.A. Gabriele 8161 Peukert, Dipl.-Jur. Katharina Personen Pfeiffenbring, Ass. iur. Julia 8168 Pfeiffer, Prof. i.r. Dr. iur. Christian kfn@kfn.uni-hannover.de Poltrock, RA in Dr. iur. Nina Maren 8183 poltrock@jura.uni-hannover.de Rakete-Dombek, RA in Ingeborg 8268 Recknagel, RA Honorarprof. Dr. iur. Henning recknagel@jura.uni-hannover.de 8141 Reents, Dipl.-Jur. Reent reent.reents@jura.uni-hannover.de 291

305 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Rex, RA Constantin Graf von 8282 Rogalla, MLE, Dipl.-Jur. Viktor 8202 Rottwinkel, Dipl.-Jur. Wolfgang 8157 Rubin, Ass. iur. Hannah Ruschitschka, Dipl.-Jur. Katharina Rückemann, Dr. rer. nat., Dipl.-Geophys. Claus-Peter Rüping, Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Sabellek, B.Sc., Dipl.-Jur. André 8149 Salje, Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter 8140 Sander, Ass. iur. Charlotte 8178 Sandvoß, Kornelia

306 Name fon Sass, stud. iur. Katrin Scheffler, stud. iur. Irfan Schickerling, RA Dr. iur. Falco 8198 Schirrmacher, Dr. iur. Gesa Schlenker, Dipl.-Jur. Neele Marleen 8182 Schlinker, PD Dr. iur. Steffen Personen Schmieder, RA Dr. iur. Fabian Schmittmann, RA Michael Schmotz, RA in Martina 8164 Schneider, Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter 8187 Scholz, Justitiar Dr. iur. Karsten 8169 Schrader, RA Dr. iur. Peter 8176 Schröder, RA Dr. iur. Hans-Patrick Schröter, M.A., Jeanette 8155 Schubert, stud. iur. René Schunke, LL.M., RA Dr. iur. Maximilian 293

307 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Schwarze, Prof. Dr. iur. Roland 8175 Schwerdtfeger, Prof. em. Dr. iur. Gunther 8169 Schwonberg, RiOLG Dr. iur. Alexander 8184 Schäfer, RA Dr. iur. Peter Wilhelm Schütze, LL.M. (Wellington), RA Benjamin 8166 Siggel, RA Daniel Sliwiok-Born, RA Daniel 8265 Soffner, Torsten 8281 Solos-Schepetina, RA Alexandra 8196 Sorge, AkadR, Ass. iur. Christoph 8272 Stauch, Dr. iur. Marc 8275 Stender, Dipl.-Jur. Nele

308 Name Stender-Vorwachs, LL.M. (UVirg., USA), apl. Prof. Dr. iur. Jutta fon 8205 Stewing, Honorarprof. Dr. iur. Clemens 8141 Stiel, Dr. iur. Arnd Personen Stimpel, Stephanie Suhren, RA Dr. iur. Horst 8196 Tech, Dr. phil. Andrea 8196 Treiber, MA Lic., Prof. Dr. rer. soc. Hubert 8148 Ulmer, RiOLG a.d. Detlef 8196 Urbschat, Ass. iur. Mandy 8178 Versteyl, RA Honorarprof. Dr. iur., Ri- SächsVerfGH Andrea Vogel, gepr. Rechtskandidat Thius

309 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Vogel, Norbert 8105 Voigt, RA, Mediator Hilmar 8268 Vorwerk, RA am BGH Honorarprof. Dr iur. Volkert Vosgerau, Dr. iur. Ulrich 8186 Voß, stud. iur. Andreas Waechter, Prof. Dr. iur. Kay 8227 Wagener, Prof. Dr. rer. pol. Andreas 5874 Wagner, Ass. iur. Kerstin Walther, Prof. em. Dr. phil. Manfred 8220 Weigel-Grabenhorst, Ass. iur. Nina- Christin 8224 Weise, RA Dr. iur. Jan Christoph 8208 Wendeling-Schröder, Prof. Dr. iur. Ulrike 8266 Wenzel, Krystyna

310 Name fon Willekens, Prof. Dr. iur. Harry Woiki, Dipl.-Jur. Simon 8280 Wojtowicz, Dipl.-Jur. Karina 8238 Wolf, Prof. Dr. iur. Christian 8269 Wrangell, RA Dr. iur. Nikolas von Zastrow, MLE, Ass. iur. Johannes von 8139 Zielinski, Prof. i.r. Dr. iur. Diethart

311

312 H. Rund um den Conti-Campus Die Juristische Fakultät ist zusammen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Teilen der Philosophischen Fakultät seit 1995 auf dem sog. Conti-Campus untergebracht. Dieser Name erinnert daran, dass es sich um das ehemalige Hauptverwaltungsgebäude der Continental AG handelt ( ). 1) Wissenswertes über das Zinsser-Z Diese 1871 unter dem Namen Continental-Caoutchouc- & Gutta-Percha- Compagnie in Hannover gegründete und seit 2008 mehrheitlich zur Schaeffler Gruppe (Herzogenaurach) gehörende Aktiengesellschaft suchte nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Unterbringung für ihre Gesamtverwaltung. Während die Konzernspitze zunächst daran interessiert war, am Maschsee im Bereich des heutigen Funkhauses eine repräsentative Adresse zu beziehen, regte Rudolf Hillebrecht, der damalige Stadtbaurat, eine Ansiedlung am Königsworther Platz an, um so einen städtebaulichen Akzent am Anfangspunkt des neu ausgebauten Straßenzuges Brühlstraße, Leibnizufer, Friedrichswall, Aegidientorplatz zu setzen. Dem Stadtplaner schwebte dabei für die von Westen und Nordwesten kommenden Besucher der Stadt ein imponierender Auftakt im Stadtbild, quasi ein Stadtturm des 20. Jahrhunderts, vor. Auf dem in Aussicht genommenen Gelände hatte sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts ein größerer Kasernenkomplex befunden. Seit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 war dort das Hannoversche Königs- Ulanen-Regiment Nr. 13 stationiert gewesen. Bei den Luftangriffen auf Hannover während des Zweiten Weltkriegs war die im Backsteinbau errichtete Kasernenanlage aber komplett zerstört worden, so dass das Gelände für eine Neubebauung genutzt werden konnte wurde daraufhin von der Continental AG ein beschränkter Wettbewerb unter führenden deutschen Architekten ausgelobt. Sieger waren Entwürfe von Konstanty Gutschow (auf den das städtebauliche Grundkonzept zurückgeht) sowie Werner Dierschke und Ernst Adolf Zinsser. Nach Überarbeitung konnte im August 1951 seitens der beiden Architekten Dierschke und Zinsser ein endgültiger Entwurf vorgelegt werden. Conti-Campus 299

313 H. Rund um den Conti-Campus Der Königsworther Platz um 1907 Am 27. Dezember 1951 wurde mit den Erdarbeiten und am 7. Februar 1952 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen. Nach etwa eindreiviertel Jahren Bauzeit konnten die Gebäude am 28. August 1953 ihrer Bestimmung übergeben werden. Die Baukosten für den in den Jahren gesamten Verwaltungskomplex beliefen sich seinerzeit auf ca. 12 Millionen DM. Rückblickend war unter den beiden Architekten Ernst Zinsser eindeutig federführend bei der Planung der Liegenschaft gegenüber Werner Dierschke. Daher verbindet sich der Bau auch mehr mit seiner Person als mit Dierschke. Zinssser (geboren 1904 in Köln) leitete nach einem Studium in Karlsruhe und Stuttgart seit 1934 ein eigenes Architekturbüro. Seit 1935 lebte er in Hannover, da er von den Vereinigten Leichtmetallwerken (VLW) in Hannover mit der Planung für eine neue Werkanlage in Laatzen betraut wurde und er zudem zahlreiche Bauaufträge in Linden erhielt. Im Juli 1947 übertrug man Zinsser, dessen Schwester Auguste (genannt Gussie ) übrigens die zweite Frau von Konrad Adenauer war, zunächst vertretungsweise und ab 1949 definitiv den Lehrstuhl für Entwerfen und Gebäudekunde A an der Technischen Hochschule Hannover, den er bis zu seiner Emeritierung im Februar 1971 innehatte. Zinsser starb 1985 in Hannover. 300

314 Der Königsworther Platz mit dem Conti-Bau und der Ulanenkaserne Zum Gebäudebestand auf unserem Conti-Campus gehört zunächst ein fünfgeschossiger Baukörper (ehemaliges Direktionsgebäude), der parallel zum Königsworther Platz liegt. In ihm ist heute die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beheimatet. Der Kundenverkehr war ausschließlich auf dieses Gebäude beschränkt. Im ersten Obergeschoss waren die Direktoren mit dem Vorstand untergebracht. Hier befinden sich auch der Sitzungssaal und eine sehenswert ausgestattete Toilettenanlage. Sodann ist das fünfzehngeschossige Hochhaus zu nennen. Es ist bewusst nicht parallel zum Vordergebäude platziert, sondern schwenkt leicht, als wäre der noch fünf Meter höhere Treppenturm die Drehachse, in nördliche Richtung aus. Mit der stolzen Höhe von 59,60 m war das Gebäude seinerzeit der höchste Nachkriegsbau in der Bundesrepublik Deutschland. Das Hochhaus enthielt vom Erdgeschoss bis in das 12. Obergeschoss die interne Verwaltung und war für den Publikumsverkehr im Allgemeinen nicht zugänglich. Im 13. Obergeschoss waren die Küche und ein kleiner Speisesaal für die Direktion sowie ein Gästespeisezimmer untergebracht. Der Speisesaal für die Belegschaft befand sich im 14. Obergeschoss. Conti-Campus 301

315 H. Rund um den Conti-Campus Der Speisesaal für die Belegschaft im 14. Obergeschoss noch ohne Abtrennung Direktionstrakt und Hochhaus sind durch einen viergeschossigen Querbau verbunden und mit einer Durchfahrt zum Innenhof versehen. Diese drei Kuben auf einem Z-förmigen Grundriss damals häufig auch Zinsser-Z genannt wirken räumlich aufeinander und lassen die Gruppe als Ganzes erscheinen. Das nur äußerlich ähnliche Hörsaalgebäude wurde dagegen erst nach 1990 von dem Kölner Architekten Michael Durdiak erstellt. Hingewiesen sei noch auf einige Details. Bemerkenswert ist zunächst das optische Erscheinungsbild von Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus. Es ist den Architekten gelungen, hier ein lebhaftes Bild entstehen zu lassen, indem die Gebäudeflächen überwiegend als plastische Rasterflächen (an den Langseiten) oder als glatte Flächen erscheinen und als weiteres Grundelement zwei unterschiedlich breiten Fensterumrahmungen eingesetzt sind. Sehr auffällig ist der an der südöstlichen Stirnseite des Direktionstraktes gelegene Haupteingang. Die Architekten platzierten hier vor die Fassade einen gläsernen, im Grundriss achteckigen Windfang. Darüber installierten sie eine auf vier schlanken Säulen aufliegende, geschwungene, weit ausladende, sehr dünne Betonplatte, auch Schwinge genannt. Im ersten Obergeschoss des Direktionsgebäudes hatte, wie erwähnt, der Vorstand des Unternehmens seine Büroräume. Die Planer trugen diesem Sachverhalt Rechnung, indem sie diese Beletage durch 302

316 Balkone auf der Straßenseite betonten. Die ca. 80 cm tiefen Betonkragplatten wurden jeweils über zwei Konstruktionsachsen geführt und bekamen ein Stahlgeländer mit senkrechten, schlanken Stäben. Am Erschließungsturm des Hochhauses und auf der südöstlichen Fassade des Direktionstraktes, direkt über dem Haupteingang, sind Werbeanlagen aus brüniertem Kupferblech angebracht. Diese Fabrikmarken bestehen im Wesentlichen aus zwei Kreisen mit einem dazwischen gesetzten Schriftzug Continental und einem im Innenkreis nach links steigenden Pferd, das an das Niedersachsenross erinnert. Für den Aufgang vom Foyer in die Vorstandsetage bauten Zinsser und Dierschke in die östliche Ecke der Halle eine frei im Raum stehende, breite, zweiviertelgewendelte Treppe ein. Sehr schön gestaltet sind deren Handlauf und die Geländerstäbe. Sehenswert sind auch die Aufzugtüren in diesem Foyer. Generell bestand bei der Continental AG der Wunsch, Materialien aus der eigenen Produktion zu verwenden, um den Besuchern beispielhaft den Umgang mit diesen Materialien aufzuzeigen. Deshalb gestalteten die Architekten die Böden mit hauseigenen Gummi- oder PVC-Belägen. Im Treppenturm des Hochhauses sind etwa die Bodenflächen vor den Aufzügen in jeder Etage unterschiedlich. Conti-Campus Fahrstühle im ehemaligen Direktionsgebäude Ralph Haas, der beste Kenner der Baugeschichte des Conti-Campus und des Ensembles im Ganzen, bescheinigt dem Bau hohe Qualität und Maßstabcha- 303

317 H. Rund um den Conti-Campus rakter, weist aber zugleich darauf hin, dass das Ensemble keine neuen architektonischen Gestaltungselemente bzw. eine neue Formensprache beinhaltet. Vielmehr hätten Zinsser und Dierschke weitgehend Anfang der 1950er Jahre bereits vorhandene und zeittypische architektonische Formelemente verwendet, diese aber mustergültig gestaltet. Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus stehen seit dem 25. Januar 1987 unter Denkmalschutz. 2) Wissenswertes über den Neustädter Friedhof Stadteinwärts neben unserem Conti- Campus liegt ein kleiner öffentlicher Park mit einem herrlichen alten Baumbestand, der aufgelassene Neustädter Friedhof. Dieser Friedhof bestand als St. Andreas-Friedhof ab 1646, bis er 1876 nach dem Bau des Stadtfriedhofs Engesohde in der heutigen Südstadt geschlossen wurde. Die Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Friedhofsfläche allerdings zunächst zur Verbreiterung der Otto-Brenner-Straße und 1952/1953 dann für den Bau der Verwaltungsgebäude der Continental AG verkleinert. Es lohnt sich sehr, in einem Spaziergang über den Neustädter Friedhof die noch erhaltenen aufrechten Grabzeichen näher zu erkunden. Sehr bekannt sind die am Nordrand des Friedhofs (am Fußweg parallel zur Körnerstraße) gelegenen Grabmäler von Hammet und Hasan ( 1691). Hammet und Hasan wurden 1683 von hannoverschen Truppen vor Wien gefangengenommen ( Beutetürken ) und als Lakaien für Kurfürstin Sophie eingesetzt. Die beiden Gräber sind nach der Grabstätte des sechsjährigen Mustaf in Brake die ältesten bekannten und erhaltenen Grabstätten von Türken auf deutschem Boden. An den Gräbern befindet sich eine Gedenkplatte aus dem Jahre 2000 (erneuert 2006). Etwas weiter östlich (vor dem Corpshaus der Hannovera) und gut zu erkennen an einer der wenigen auf dem Friedhof erhalten gebliebenen Eiseneinfriedungen ist das Grabmal des Wassily, Sohn des Gawrilow ( ). Wassily war ein russischer Kosake und Offizier, der aus freien Stücken nach Hannover kam, um gegen die napoleonischen Truppen zu kämpfen. Er fiel 304

318 Wer wohl in unserer Leinestadt die allerschönste Taille hat? Es ist ein Mädchen, blond von Haar, sie liegt jetzt auf der Totenbahr, Warum? Das diene dir zur Lehr : Sie schnürte das Korsett zu sehr! in einem Gefecht mit den Franzosen in Vahrenwald und wurde 1813 auf den Neustädter Friedhof bestattet fügten sowjetische Soldaten dem Grab eine Grabplatte mit neurussischer und deutscher Inschrift zu, so dass das Grabmal heute nicht nur an den Russlandfeldzug Napoleons 1812, sondern auch an den Überfall auf die Sowjetunion durch die Truppen Adolf Hitlers erinnert. Besonders bekannt ist die sogenannte Geschnürte Jungfrau. Das Grabmal zeigt eine halb-plastische, überlebensgroße Abbildung der Anna Margareta Borcherding ( ). Nach der Legende hat sich dieses eitle und schlankheitsbesessene junge Mädchen aus der Calenberger Neustadt, um schöner zu wirken, eine stets enge Taille geschnürt und sei dadurch schließlich, kaum 15-jährig, zu Tode gekommen. Auge in Auge gegenüber steht der Lange Christoff aus Varlosen bei Göttingen (etwa vor der Schmalseite des Conti- Hochhauses). Dieses Grabmal zeigt in Ritztechnik ein angeblich lebensgroßes Abbild des Türhüters Christoff Münster ( ), der als längster Hannoveraner aller Zeiten gilt. Das Grabmal gibt eine Länge von 4 Ellen, 6 Zoll an (entspricht heute 2,48 m). Neben diesen vier besonders bekannten Grabdenkmälern finden sich auf dem Friedhof aber noch viele weitere Grabdenkmäler berühmter Bürger der Stadt Hannover. So ist dort etwa auch Georg Wilhelm Glünder ( ) begraben, Zweiter Direktor an der 1831 gegründeten Höheren Gewerbeschule (seit 1847 Polytechnischen Schule; seit 1879 Technische Hochschule), der Vorläuferin unserer heutigen Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Erster Direktor war Karl Karmarsch). Glünders Grabmal (am Hauptweg Conti-Campus 305

319 H. Rund um den Conti-Campus zwischen Conti-Campus und Otto-Brenner-Straße etwa auf der Hälfte des Weges gelegen) ist gut zu erkennen: Es ist verziert mit Efeuranke, Zahnrad, Winkelmaß und Zirkel sowie mit einer geometrischen Darstellung des Satzes des Pythagoras. Im Umfeld des Neustädter Friedhofs finden sich seit 1985 die fünf etwa drei Meter hohen Granitskulpturen Etude I bis V des Bildhauers Eugène Dodeigne. Und in der Mitte der Straßenkreuzung sieht man seit dem Jahr 2000 die häufig photographierte monumentale konstruktivistische Stahlskulptur Symphony in Red des US-amerikanischen Künstlers John Raymond Henry. Beide Kunstwerke sind Teil der Skulpturenmeile Hannover, die sich auf einer Länge von etwa Metern zwischen dem Königsworther Platz und dem Niedersächsischen Landtag hinzieht. Hermann Butzer Dieser Beitrag ist aus folgenden Quellen zusammengestellt: Ralph Haas, Ernst Zinsser. Leben und Werk eines Architekten der Fünfziger Jahre in Hannover, Hannover 2000; ders., Vortrag über Ernst Zinsser und das Verwaltungsgebäude der Continental AG am Königsworther Platz 1 in Hannover am 28. Oktober 2010; Jan Lubitz, Architekten-Porträt Ernst Zinsser , Henrike Schwarz (Text)/Silke Beck/Klaus Bonk/Klaus Helmer/Claudia Wollkopf (Redaktion), Der St. Nikolai-Friedhof und der Neustädter Friedhof, Broschüre der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, März 2003 (als pdf im Internet verfügbar). 306

320 Terminplan der Juristischen Fakultät Datum Veranstaltung Ort Fakultätskarrieretag Juristische Fakultät Zukunftstag für Schüler Tagung zum Sortenschutz bis und ABInsStudium HIT (Hochschul- InformationsTage) Juristische Fakultät Institut für Rechtsinformatik Leibniz Universität Hannover Leibniz Universität Hannover Adressen Ort Anschrift Hauptgebäude Welfengarten Hannover Conti-Campus Königsworther Platz Hannover Leibnizhaus Holzmarkt Hannover FamilienServiceBüro Kurt-Schumacher-Str Hannover Studentenwerk Hannover Callinstr. 30a Hannover Conti-Campus 307

321 I. Notizen 308

322 Notizen Notizen

323

324 J. Campusplan Campusplan

325

326

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