Ausschreibung. Länderübergreifender Ringversuch Klärschlamm 2015 nach Fachmodul Abfall (LÜRV-A-Klärschlamm 2015)
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- Jürgen Adler
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1 Ausschreibung Länderübergreifender Ringversuch Klärschlamm 2015 nach Fachmodul Abfall (LÜRV-A-Klärschlamm 2015) Bereiche, Parameter Dieser Ringversuch dient der Überprüfung von Untersuchungsstellen mit einer Notifizierung gemäß AbfKlärV (vom ). Die erfolgreiche Teilnahme der Labore an den Ringversuchen wird von den Notifizierungsstellen aller Bundesländer anerkannt. Für notifizierte Labore besteht Teilnahmepflicht entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Notifizierungsstellen in den einzelnen Bundesländern (siehe Anlage Nr. 1). Grundlage für den LÜRV-A-Klärschlamm 2015 ist das Fachmodul Abfall (FMA) in der Fassung August Der LÜRV-A-Klärschlamm 2015 gliedert sich in die folgenden Teilbereiche: Teilbereiche nach FMA und Fakultative Parameter FMA 1.2 FMA 1.3 FMA 1.4 FMA 1.5 FMA 1.6 Fakultative Parameter Organik Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink aus dem Königswasseraufschluss AOX Trockenrückstand, organische Substanz, ph-wert, basisch wirksame Stoffe, Gesamt-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff sowie aus dem Königswasseraufschluss Phosphor, Kalium und Magnesium PCB PCDD/PCDF BaP PFT (Summe PFOA und PFOS) dl-pcb Matrix Klärschlamm Termine Anmeldung: 10. KW, bis per mit pdf-formular/datei (siehe Anlage 2) Probenausgabe/-versand: 17. KW, ab Ergebnisabgabe: bis (für Ammonium-Stickstoff) bis (für alle weiteren Parameter) Berichtserstellung: bis Ende Juli 2015 Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 1 von 10
2 Ringversuchsveranstalter FMA 1.2, 1.3, 1.4, fakultative Parameter Anorganik: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) federführend Abt. Qualitätssicherung und Untersuchungswesen Sachgebiet AQU 1 - Anorganik Dr. Sabine Mikolajewski Lange Point Freising Tel: 08161/ Fax: 08161/ Sabine.Mikolajewski@LfL.bayern.de FMA 1.2, 1.3, 1.4, fakultative Parameter Anorganik: Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen (BfUL) Geschäftsbereich Labore Landwirtschaft Dr. Ralf Klose Waldheimer Straße Nossen Postanschrift: Altwahnsdorf Radebeul Tel.: Fax: Ralf.Klose@smul.sachsen.de FMA 1.5, 1.6, fakultative Parameter Organik: LUFA Speyer Dr. Anja Mannuß Obere Langgasse Speyer Tel: 06232/ Fax: 06232/ mannuss@lufa-speyer.de Probenverteilung Der Versand erfolgt per Post. Probendetails Probenart Probenversand FMA 1.2, 1.3, Feuchtproben gekühlt, per Express FMA 1.5, 1.6, BaP, dl-pcb 2 Feuchtproben gekühlt PFT 2 Feuchtproben gekühlt Der Versand erfolgt in Kunststoffgefäßen mit Schraubverschluss, die Probenmengen sind jeweils für Doppelbestimmungen ausreichend. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 2 von 10
3 Durch den Transport der Proben kann es zu Entmischungsvorgängen kommen. Vor der Entnahme von Teilmengen ist deshalb eine entsprechende Homogenisierung vorzunehmen. Anschließend ist der Klärschlamm gemäß den spezifischen Analysevorschriften zu trocknen (Gefriertrocknung oder 105 C) und zu vermahlen. Zugelassene Analysenverfahren Gemäß AbfKlärV ist die Anwendung gleichwertiger, validierter Verfahren zulässig. Die nach Fachmodul Abfall (Stand: August 2012) gleichwertigen Verfahren sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Gegebenenfalls sind Vorgaben der Notifizierungsstellen zu beachten (siehe Länderspezifische Hinweise, Anlage 1). FMA 1.2: Schwermetalle gem. 3 Abs. 5 AbfKlärV Königswasseraufschluss DIN (01.83) 10 DIN EN (01.03) Blei (aus Königswasseraufschluss) DIN (05.81) 11 DIN (03.88) 12 DIN EN ISO (02.05) Cadmium DIN (07.80) 13 (aus Königswasseraufschluss) DIN (03.88) 12 Chrom (aus Königswasseraufschluss) DIN (06.85) 14 DIN (03.88) 12 Kupfer (aus Königswasseraufschluss) DIN (03.88) 12 DIN (09.91) Nickel (aus Königswasseraufschluss) DIN (03.88) 12 DIN (09.91) Quecksilber DIN (07.88) 15 (aus Königswasseraufschluss) DIN EN (08.12) DIN EN ISO (04.08) Zink (aus Königswasseraufschluss) DIN (10.80) 16 DIN (03.88) DIN (01.83) wurde zurückgezogen und durch die DIN EN (04.01) ersetzt. 11 DIN (05.81) wurde durch die Fassung DIN (07.98) ersetzt. 12 DIN (03.88) wurde zurückgezogen und durch die DIN EN ISO (04.98) ersetzt. DIN EN ISO (04.98) wurde durch die Fassung DIN EN ISO (09.09) ersetzt. 13 DIN (07.80) wurde zurückgezogen und durch DIN EN ISO 5961 (05.95) ersetzt. 14 DIN (06.85) wurde zurückgezogen und durch die DIN EN 1233 (08.96) ersetzt. 15 Das korrekte Ausgabedatum dieser Norm ist Dieses Verfahren wurde zurückgezogen und durch die DIN EN 1483 (08.97) ersetzt. Die DIN EN 1483 (08.97) wurde durch die Fassung DIN EN 1483 (07.07) ersetzt. 16 DIN (10.80) wurde durch die Fassung DIN (10.04) ersetzt. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 3 von 10
4 FMA 1.3: Adsorbierte, organisch gebundene Halogene gem. 3 Abs. 5 AbfKlärV AOX (aus Trockenrückstand) DIN (11.89) FMA 1.4: Physikalische Parameter, Nährstoffe gem. 3 Abs. 5 AbfKlärV Trockenrückstand DIN (11.85) 17 Organische Substanz als Glühverlust DIN (11.85) 18 (vom Trockenrückstand) ph-wert DIN (09.81) 19 DIN EN (06.98) Königswasseraufschluss DIN (01.83) 10 DIN EN (01.03) Basisch wirksame Stoffe als CaO Anh. 1 AbfKlärV Berechnung nach: %CaO = (50-x-2y)*1,402 Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) DIN (10.83) **) Gesamtstickstoff (N ges. ) Phosphor (P 2 O 5 ) (aus Königswasseraufschluss) Kalium (K 2 O) (aus Königswasseraufschluss) DIN (02.77) Destillationsverfahren DIN EN (01.01) DIN (11.86) DIN (03.88) 12 DIN EN ISO 6878 (09.04) DEV E13 (5.Lfg 68) 21 DIN (03.88) 12 DIN ISO (08.96) Magnesium (MgO) DIN (09.82) 22 (aus Königswasseraufschluss) DIN (03.88) 12 DIN EN ISO 7980 (07.00) 17 DIN (11.85) wurde zurückgezogen und durch die DIN EN (02.01) ersetzt. 18 DIN (11.85) wurde zurückgezogen und durch die DIN EN (02.01) ersetzt. 19 DIN (09.81) wurde durch die Fassung DIN (07.09) ersetzt. 20 DIN (02.77) wurde zurückgezogen und durch die DIN ISO (05.97) ersetzt. 21 DEV E13 (5.Lfg 68) wurde als DIN (07.92) genormt. 22 DIN (09.82) wurde durch die Fassung DIN (03.02) ersetzt. **) Bei Anwendung des Destillationsverfahrens zur Bestimmung von Ammoniumstickstoff muss mit Phosphatpuffer gearbeitet werden. Die Verwendung von Natronlauge oder anderen starken Basen ist nicht zulässig. Persistente organische Schadstoffe FMA 1.5: PCB FMA 1.6: PCDD/PCDF 3 Abs. 6 AbfKlärV Anh. 1 Nr AbfKlärV DIN (01.96) Anh. 1 Nr AbfKlärV DIN (10.00) Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 4 von 10
5 Fakultative Parameter Organik BaP Die Analysenmethode ist freigestellt. PFT (Summe PFOA und PFOS) Die Analyse soll in Anlehnung an DIN S14 (2011) erfolgen. dl-pcb Die Analyse soll in Anlehnung an DIN EN (7/12) erfolgen. Berechnung des Summenwertes mittels WHO 2005 TEF. Arbeitsbereich Bei der Auswahl der Verfahren ist sicherzustellen, dass folgende untere Grenzen des Arbeitsbereichs erreicht werden können: Parameter Bestimmungsgrenze Untere Grenze Dimension des Arbeitsbereiches Blei 3 mg/kg TM Cadmium 0,1 mg/kg TM Chrom 4 mg/kg TM Kupfer 3 mg/kg TM Nickel 3 mg/kg TM Quecksilber 0,02 mg/kg TM Zink 10 mg/kg TM Gesamt-N 0,05 % TM Phosphor (P 2 O 5 ) 0,03 % TM Kalium (K 2 O) 0,02 % TM Magnesium (MgO) 0,03 % TM NH 4 -N 0,01 % TM AOX 10 mg/kg TM Bas. wirksame Stoffe 0,5 % CaO i. TM PCB 1 µg/kg TM PCDD/F 1 ng/kg TM PFT 0,01 mg/kg TM Benz(a)pyren 0,05 mg/kg TM dl-pcb 1 ng/kg TM Durchführung der Analytik Die Proben sind vom Teilnehmerlabor vollständig selbst zu untersuchen (im eigenen Labor mit eigenem Personal und eigenen Geräten). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Untervergabe von Analysen an ein Filial- oder Partnerlabor bei diesem Ringversuch nicht erlaubt ist. Angabe des Ergebnisses Je Parameter ist eine Doppelbestimmung durchzuführen. Anzugeben ist der Mittelwert der beiden Messwerte mit 3 signifikanten Stellen, in der im Ergebnisformular zur Mitteilung der Analysenergebnisse vorgegebenen Dimension. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind mit <... anzugeben. Mitzuteilen sind ebenfalls die jeweils verwendeten Methoden (Auswahl über Dropdown-Liste im Ergebnisformular) für alle nicht fakultativen Parameter. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 5 von 10
6 Auswertung Die Auswertung der Einzelparameter erfolgt grundsätzlich nach LAWA-Merkblatt A 3 in der jeweils gültigen Fassung (i.d.j.g.f.). Die statistische Auswertung der Daten erfolgt nach DIN A45 i.d.j.g.f. mit einer robusten Methode (Q-Methode, Hampel-Schätzer) und mittels Zu-Scores ( Zu 2,0 = bestanden). Als nicht erfolgreich analysiert gelten: Werte mit berechneten Z u -Scores größer 2,0 oder kleiner 2,0 Werte bei denen die geforderte Bestimmungsgrenze nicht erreicht wird nicht bestimmte Werte Werte, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beim Veranstalter eintreffen (Die vorgezogene Frist für die Mitteilung der Ergebnisse aus der Untersuchung von Ammoniumstickstoff ist unbedingt zu beachten. Gehen die Ergebnisse nicht rechtzeitig beim Veranstalter ein, gilt dieser Parameter des FMA 1.4 als nicht bestanden.) Werte, die aus der Untervergabe an ein Filial- oder Fremdlabor stammen Soweit möglich, werden für die Parameter die Horwitz-Verhältniszahlen (HorRat) berechnet. Weisen diese eine zu geringe oder zu hohe Labor-Vergleichsstandardabweichung bei chemischen Untersuchungsverfahren aus, werden entsprechende Soll-Vergleichsstandardabweichungen auf der Basis HorRat = 0,5 bzw. 2,0 für die Berechnung der Toleranzen verwendet. Besonderheiten bei den Auswertungen Wenn beim ph-wert ein Toleranzbereich kleiner +/-0,2 berechnet wird, dann werden Zu- Scores mit einer Sollstandardabweichung von 0,1 verwendet, damit ein Toleranzbereich von genau +/-0,2 entsteht. Für die Parameter Trockensubstanz (TS) und organische Substanz (org. Subs.) ist die Berechnung der Horwitz-Verhältniszahl nicht sinnvoll. Deshalb wird eine Rel. Soll-Stdabw. von 2,5% zum Mittelwert festgelegt Für den Parameter Ammonium-Stickstoff nach dem im Fachmodul Abfall vorgeschriebenen Normverfahren DIN (10.83) wird die o.g. Anpassung der Toleranzgrenzen auf der Basis der HorRat-Eingrenzung nicht angewandt. Bewertungskriterien Es werden alle Teilbereiche separat bewertet. Die Teilnahme am Ringversuch eines Teilbereichs ist erfolgreich, wenn mindestens 80 % der bewerteten Parameter-Niveau(Proben)-Kombinationen erfolgreich bestimmt wurden (d.h. 80% der Labormittelwerte der Untersuchungsstelle müssen innerhalb der jeweiligen Toleranzgrenzen liegen) UND mindestens 80 % der zu untersuchenden Parameter müssen erfolgreich analysiert werden, wobei ein Parameter als erfolgreich analysiert gilt, wenn mindestens 50 % der Mittelwerte der zugehörigen Konzentrationsniveaus innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 6 von 10
7 Diese Bewertung aus dem Fachmodul Abfall gilt - mit Protokollbeschluss aus dem Treffen Ringversuchsveranstalter/Notifizierungsstellen vom ab dem LÜRV-A 2015 auch für die Parametergruppe 1.3 AOX. Bei den fakultativen Parametern BaP und PFT wird jeder Parameter einzeln ausgewertet. Deshalb werden die Bewertungskriterien dieser fakultativen Parameter auch durch den oben genannten Beschluss aus dem Treffen der Ringversuchsveranstalter/Notifizierungsstellen vom angepasst und die Teilnahme ist erfolgreich, sobald beide Proben eines Parameters richtig analysiert werden. Bei der Auswertung der dl-pcb gelten die gleichen Vorgaben wie bei PCDD/F. Kosten Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen. Die Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wird die Teilnahme nach Erhalt der Proben zurückgezogen, fallen Gebühren in voller Höhe an. FMA 1.2, 1.3, 1.4 Grundgebühr: 100,- Probengebühr: 75,- Parametergebühr: 7,- FMA 1.5, 1.6 und Fakultative Parameter Organik Grundgebühr: 100,- Probengebühr: 90,- Parametergebühr: 8,- Die Kosten für den Versand des Probenmaterials werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Anmeldung Die Anmeldung für alle Parameter des LÜRV-A-Klärschlamm 2015 erfolgt für alle Teilnehmer beim LTZ Augustenberg. Im Falle von Filialstellen mit eigenem Laborbetrieb müssen sich diese getrennt anmelden. Es wird gebeten, sich bei beabsichtigter Teilnahme bis spätestens per anzumelden. Dazu ist ausschließlich die in Anlage 2 genannte PDF-Datei zu nutzen. Mitteilung des Ringversuchsergebnisses Die Ringversuchsveranstalter erstellen nach Eingang und Auswertung der Messwerte einen Ergebnisbericht, der den Teilnehmern bis Ende Juli 2015 per als PDF-Datei zugesandt wird. Jedes teilnehmende Labor erhält eine Bestätigung mit Bewertung der einzelnen Parameter. Diese dient zur Vorlage bei der zuständigen Notifizierungsstelle. Die Notifizierungsstellen werden über das Ergebnis des Ringversuches informiert. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 7 von 10
8 Anlage 1: Länderspezifische Hinweise der Notifizierungsstellen zum Bereich Klärschlamm (FMA 1.2 bis FMA 1.6) Baden-Württemberg Die in Baden-Württemberg für Untersuchungen nach BioAbfV und AbfKlärV notifizierten Laboratorien werden entsprechend ihrem Notifizierungsumfang zur Teilnahme an diesem Ringversuch verpflichtet. Es sind die im Notifizierungsbescheid genannten Verfahren anzuwenden. Eine erfolgreiche Teilnahme ist alle zwei Jahre nachzuweisen. Bayern Die in Bayern nach BioAbfV und AbfKlärV notifizierten Laboratorien sind zur Teilnahme am LÜRV gemäß Fachmodul Abfall verpflichtet. Es sind die im Notifizierungsbescheid genannten Verfahren anzuwenden. Die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch bildet, zusammen mit weiteren Kriterien, die Voraussetzung für die Anerkennung von Laboratorien für das Gülleuntersuchungsprogramm im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP). Berlin Keine Hinweise FMA 1.2 bis FMA 1.6 betreffend. Brandenburg Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung nach Klärschlammverordnung und/oder Bioabfallverordnung sind gemäß ihrem Bescheid dazu verpflichtet, eine jährliche Teilnahme an einem Ringversuch entsprechend der Parameter vorzuweisen, für die sie zugelassen sind. Bremen Keine Hinweise FMA 1.2 bis FMA 1.6 betreffend. Hamburg Die in Hamburg für Untersuchungen gemäß Fachmodul Abfall notifizierten Laboratorien werden entsprechend ihrem Notifizierungsumfang zur Teilnahme an diesem Ringversuch verpflichtet. Hessen Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung nach Klärschlammverordnung und/oder Bioabfallverordnung und mit Sitz in Hessen sind gemäß ihrem Bescheid dazu verpflichtet, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Die Verpflichtung besteht nur für die Parameter, für die sie zugelassen sind und eine erfolgreiche Teilnahme ist alle zwei Jahre nachzuweisen. Es sind die in der Anlage zum Bescheid genannten Analyseverfahren zu verwenden. Mecklenburg-Vorpommern Keine Hinweise FMA 1.2 bis FMA 1.6 betreffend. Niedersachsen Die Teilnahme an diesem Ringversuch ist für diejenigen Untersuchungsstellen verpflichtend, die eine staatliche Anerkennung nach AbfKlärV für die entsprechenden Teilbereiche des Fachmoduls Abfall besitzen. Dabei ist eine erfolgreiche Teilnahme alle zwei Jahre entsprechend Notifizierungsumfang durch die Untersuchungsstelle nachzuweisen. Es sind die Verfahren anzuwenden, für die, die Untersuchungsstelle notifiziert ist. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 8 von 10
9 Nordrhein-Westfalen Untersuchungsstellen mit einer Notifizierung (Anerkennung) nach AbfKlärV sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen erfolgreichen Ringversuch für die Teilbereiche, für die sie eine Notifizierung besitzen, nachzuweisen. Dieser Ringversuch wird im Rahmen dieses Nachweises anerkannt. Rheinland-Pfalz Eine Untersuchungsstelle ist verpflichtet, Maßnahmen der internen und externen Qualitätsprüfung/-sicherung vorzunehmen. Hierzu gehören auch entsprechende Ringversuche nach dem Fachmodul Abfall. Bei wiederholt nicht erfolgreichen Teilnahmen oder einer mehrfachen Nichtteilnahme kann die Notifizierung abgelehnt oder jederzeit widerrufen werden. Saarland Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen Analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien, die im Saarland zugelassen sind gem.: - Klärschlammverordnung (Klärschlamm und Boden) - Bioabfallverordnung (Bioabfall und Boden) - Altölverordnung (Altöl) - Deponieverordnung (Abfall) - Altholzverordnung (Altholz) Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme am Ringversuch. Die Teilnahme wird nur berücksichtigt, wenn der gesamte Parameterumfang analysiert wird bzw. alle mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmenden Parameter analysiert werden. Sachsen Die erfolgreiche Teilnahme an der länderübergreifenden Ringanalyse ist notwendige Voraussetzung für die Bestimmung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV und BioAbfV in Sachsen. Sachsen-Anhalt Eine Teilnahme am Ringversuch ist für Untersuchungsstellen, die im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich nach AbfKlärV für den Untersuchungsbereich Klärschlamm notifiziert sind, verpflichtend. Dabei ist eine erfolgreiche Teilnahme alle zwei Jahre entsprechend Notifizierungsumfang durch die Untersuchungsstelle nachzuweisen. Es sind die Verfahren anzuwenden, für die die Untersuchungsstelle ihre Kompetenz nach Fachmodul-Abfall nachgewiesen hat. Schleswig-Holstein Untersuchungsstellen mit einer Notifizierung nach Klärschlammverordnung und mit Sitz in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen erfolgreichen Ringversuch für die Teilbereiche, für die sie eine Notifizierung besitzen, nachzuweisen. Dieser Ringversuch wird im Rahmen dieses Nachweises anerkannt. Thüringen Die erfolgreiche Teilnahme an der länderübergreifenden Ringanalyse ist notwendige Voraussetzung für die Bestimmung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV und BioAbfV in Thüringen. Für Sie gelten die länderspezifischen Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihr Labor eine Notifizierung (Zulassung) hat. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 9 von 10
10 Anlage 2: Anmeldeverfahren: Die Anmeldung zu diesem Ringversuch soll nur noch elektronisch erfolgen. Die Anmeldung für die Bereiche Klärschlamm, Boden und Bioabfall werden für den LÜRV-A 2015 mit einem einzigen Formular durchgeführt und an eine einzige Stelle g t. Wenn Ihnen das Anmeldeformular als PDF-Datei nicht vorliegt, dann laden Sie die Datei bitte von der Homepage des LTZ Augustenberg ( herunter. Während des Anmeldezeitraums wird auf der Startseite ein Link direkt auf den Bereich LÜRV-A geschaltet sein. Die PDF-Datei müssen Sie mit dem kostenlosen Adobe-Reader (ab Version 7; ältere Versionen sind nicht geeignet) öffnen. Zum Herunterladen der aktuellen Version probieren Sie folgenden Link: Füllen Sie bitte die Eingabefelder sorgfältig bzw. vollständig aus, da diese Texte automatisch übertragen und für den gesamten Ringversuch verwendet werden. Anschließend können Sie die Datei als Kopie abspeichern. Sie können als Dateiname den Namen Ihres Labors verwenden. Die abgespeicherte PDF-Datei senden Sie bitte an die -Adresse im LTZ Augustenberg. Anmeldeschluss ist der Alle angemeldeten Labore erhalten am eine Anmeldebestätigung an die angegebene -Adresse. Damit wird überprüft, ob die angegebene und erfasste -Adresse korrekt ist. Wenn Sie sich angemeldet haben und am keine erhalten, bitten wir um sofortige Rückmeldung an folgende -Adresse: Eine Woche nach Anmeldeschluss wird das LTZ Augustenberg die Anmeldedaten für die Bereiche Klärschlamm, Boden und Bioabfall an die jeweils federführenden Stellen weiterleiten. Ausschreibung LÜRV-A-Klärschlamm 2015 Seite 10 von 10
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