Sicherheits- und Ordnungskonzept der. Einwohnergemeinde Wiedlisbach

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1 Sicherheits- und Ordnungsknzept der Einwhnergemeinde Wiedlisbach 1 Ziel und Zweck Tempräre Veranstaltungen im Städtli finden entweder im Freien, in prvisrischen Bauten (z. B. Zelte) der in den Städtliliegenschaften statt. Ziel dieses Sicherheits- und Ordnungsknzepts ist es, die Sicherheit der Teilnehmenden und der Städtlibewhner zu gewährleisten und die nötige Infrastruktur sicherzustellen. Zudem sll zwischen den Städtlibewhnern, dem Veranstalter und den Besuchern ein knfliktfreies Miteinander erzielt werden. Der Altstadtperimeter sll auch während Veranstaltungen, s weit möglich, ein attraktiver Whnraum für die Anwhner sein. 2 Geltungsbereich Das Sicherheits- und Ordnungsknzept gilt für alle Veranstaltungen, welche innerhalb des Altstadtperimeters stattfinden (siehe Beilage Situatinsplan). Dazu gehören Einzelanlässe der Veranstaltungen aller Art wie Festivals, Knzerte, Theatervrführungen, Gewerbeausstellungen, Open-Air's, Märkte, Quartierfeste, Umzüge, Filmvrführungen, etc., welche für ihre Durchführung eine gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen. Das Veranstaltungs-Areal wird jeweils für jede Veranstaltung separat, innerhalb des Altstadtperimeters, festgelegt. Der Veranstalter ist Hauptrganisatr innerhalb des festgelegten Perimeters und trägt sämtliche Verantwrtung. Weitere Gesuche für denselben Anlass, im selben Perimeter, können vn der Gemeinde abgelehnt werden. In diesem Fall haben sich die Gesuchsteller dem Knzept und Weisungen des Hauptveranstalters anzuschliessen und die Teilnahme an der Veranstaltung untereinander abzusprechen. Für die entsprechenden Anlässe und Veranstaltungen ist bei der Gemeindeverwaltung Wiedlisbach ein Gesuch einzureichen. Dafür ist das dem Knzept beiliegende Frmular swie die entsprechend erwähnten Beilagen zu verwenden. 3 Infrmatin an die Anwhner Die Anwhner im Altstadtperimeter müssen zwingend mittels Infrmatinsschreiben durch den Veranstalter frühzeitig (bei Teilsperrung des Städtlis mindestens eine Wche, bei Ttalsperrung mindestens zwei Wchen vrher) über den Anlass, die Verkehrsbeschränkungen und die Parkierungsmöglichkeiten infrmiert werden. Zudem erflgt im Anzeiger Oberaargau West eine Publikatin, diese wird durch die Gemeinde in Auftrag gegeben. Bei einer vllumfänglichen Städtlisperrung sind den Anwhnern Parkierungsmöglichkeiten beim Feuerwehrmagazin der anderweitigen Parkplätzen gemäss Anweisung der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Parkverbte mit dem Hinweis,,Anwhner Städtli und Hinterstädtli gestattet", werden durch den Gemeindewerkhf aufgestellt. 4 Sperrung / Teilsperrung Bahnhfstrasse Bei der Sperrung der Teilsperrung der Bahnhfstrasse ist es Sache des Veranstalters frühzeitig mit der Aare Seeland mbil AG betreffend Busverkehr Kntakt aufzunehmen.

2 5 Parkierungsmöglichkeiten für die Besucher Der Veranstalter ist dafür besrgt, dass für die zu erwartende Anzahl Besucher genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies wird mittels Parkierungsknzept, welches dem Gesuch für Veranstaltungen im Altstadtperimeter beizulegen ist, aufgezeigt. 6 Absperrung / Signalisatin Die krrekte Absperrung und Signalisatin swie die Organisatin des Materials ist Sache des Veranstalters. Das Absperrmaterial kann beim Gemeindewerkhf bezgen werden. Für beschädigtes der verlren gegangenes Material haftet der Veranstalter. Bei Teilnutzung des Altstadtperimeters ist mit geeigneten Absperrungen dafür zu srgen, dass die Besucher nicht private Grundstücke zum Verweilen aufsuchen können. 7 Nutzung vn privatem Grund Werden Vrplätze vn privaten Liegenschaften benutzt, müssen die Eigentümer vrgängig durch den Veranstalter angefragt werden. Die Art der Nutzung des privaten Grundstücks und die Dauer ist untereinander zu vereinbaren. Nach dem Anlass ist der private Grund in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. 8 Anzahl / Alter der Besucher Der Veranstalter hat anzugeben, wie viele Persnen und welche Altersgruppen erwartet werden. Je nach Anzahl Besucher und Altersgruppen werden entsprechende Auflagen einzuhalten sein (Jugendschutz / Sicherheit / kein Ausschank mit Gläser), welche die Gemeinde in der Bewilligung festhalten wird. 9 Sicherheit / Rettungs- und Sanitätsdienst Die Feuerwehr Jurasüdfuss ist frühzeitig in die Organisatin einzubeziehen (Brandwache, etc.). Während der Veranstaltung muss zu jeder Zeit eine Rettungsachse vn 4 m x 4 m zur Verfügung stehen. Im speziellen bei Veranstaltungen im Vrderstädtli ist darauf zu achten, dass eine Rettungsachse durch das Schmiedengässli der das Schlüsselgässli vrhanden ist. Für den Rettungs- und Sanitätsdienst gelten die gleichen Rettungsachsen wie bei der Feuerwehr. Die Bewilligungsbehörde behält sich vr, je nach Grösse und Art des Anlasses, das zur Verfügung stellen eines Sanitätsdienstes zur Auflage zu machen. 10 Sicherheitsdienst Je nach Grösse und Art des Anlasses behält sich die Gemeinde vr, einen Sicherheits- und Ordnungsdienst für flgende Aufgaben zur Auflage zu machen: - Zugangskntrlle - Kntrlle Freihaltung der Ntausgänge und Rettungswege - Peridische Kntrlle im gesamten Altstadtperimeter (Vermeidung Knflikte / Vandalismus) Allfällige Einsätze durch die Kantnsplizei Bern werden dem Veranstalter direkt durch die Kantnsplizei verrechnet.

3 11 Verkehrs- und Parkierungsmassnahmen Sämtliche Verkehrs- und Parkierungsmassnahmen müssen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch den Veranstalter aufgezeigt werden. Die Gemeinde behält sich vr, einen Verkehrs- und Parkdienst zur Auflage zu machen. 12 Jugendschutz Es sind sämtliche Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. 13 WC-Anlagen Das zur Verfügung stellen vn genügend WC-Anlagen ist Sache des Veranstalters. Im Altstadtperimeter stehen keine öffentlichen WC-Anlagen zur Verfügung. 14 Abfallentsrgung und Reinigung Die Entsrgung des Abfalls ist Sache des Veranstalters. Der Abfall muss unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung entsrgt und darf nicht im Altstadtperimeter depniert werden. Der private und öffentliche Grund ist in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. 15 Wetterbebachtung Bei Veranstaltungen mit Festzelten ist der Wettervrhersage spezielle Beachtung zu schenken. Der Veranstalter entscheidet über eine Absage der den Abbruch der Veranstaltung. 16 Beendigung der Veranstaltung Der Veranstalter hat dafür Srge zu tragen, dass die Besucher die Veranstaltung gemäss der in der Bewilligung vereinbarten Zeiten verlassen. 17 Haftung/Versicherung Der Veranstaltung muss dafür besrgt sein, dass für den Anlass die nötigen Versicherungen abgeschlssen sind. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung ab. 1ß V6rmBrktung der Veranstaltung Es ist anzustreben, dass alle Anlässe möglichst einheitlich und gemäss Kmmunikatinsknzept der Einwhnergemeinde Wiedlisbach kmmuniziert werden. Die Gemeinde stellt entsprechende Templates für Flyer etc. auf bereit um die Veranstalter in der Kmmunikatin zu unterstützen. 19 NichteinhaltungderWeisungenundAuflagen Bei Nichteinhaltung der Weisungen und Auflagen behält sich der Gemeinderat vr, bei einem nächsten Gesuch entsprec;ende weitere Auflagen zu machen der bei massivem Verstss gegen die Weisungen und Auflagen ein Gesuch abzulehnen. Entstandene Umtriebe werden in Rechnung gestellt.

4 Gesuch für eine Veranstaltung im Altstadtperimeter Gesuchsteller und Verantwrtliche Persn der Veranstaltung Veranstalter Name Vrname Adresse Whnrt Tel. Nr. (muss am Anlass erreichbar sein) Bezeichnung der Veranstaltung und Standrt Ü Festival ü Gewerbeausstellung ü Quartierfest Ü Knzert ü Open-Air ü Umzug ü Theater Ü Markt ü Filmvrführung ü Andere (genaue Beschreibung) Der genaue Perimeter ist im Situatinsplan einzutragen Datum und Zeit der Veranstaltung Datum Zeit vn Uhr bis Uhr Datum Zeit VOn Uhrbis Uhr Angaben zur Städtlisperrung Datum Zeit vn Uhr bis Uhr ü kmplette Städtlisperrung Der Zugang zum Hinterstädtli ist für die Anwhner am VOn Uhr bis Uhr gewährleistet. Während dem Anlass stehen den Anwhnern Parkplätze beim Feuerwehrmagazin der gemäss Weisung der Gemeinde zur Verfügung. Ü Teilstädtlisperrung ab Eingang West bis und mit Schmiedengässli (Zufahrt zum Hinterstädtli via Schlüsselgässli gewährleistet)

5 Ü Teilstädtlisperrung ab Eingang Ost bis und mit Schlüsselgässli (Zufahrt zum Hinterstädtli via Schmiedengässli gewährleistet) ü Sperrung gesamte Bahnhfstrasse vn Uhr bis Uhr ü Sperrung Bahnhfstrasse (Zufahrt bis zur Raiffeisenbank via Cp möglich) vn Uhr bis Uhr Anzahl / Alter der Besucher ö bis 300 ü 300 bis 1'000 ü mehr als 1'000 ü Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ö 18 bis 25 Jahre Ü 16 bis 18 Jahre Ü Kinder, Jugendliche und Erwachsene Parkierungsmöglichkeiten für die Besucher ü Parkierungsknzept liegt bei ü Die öffentlichen gebührenpflichten Parkplätze reichen aus Es werden flgende Sicherheitsmassnahmen getrffen: ü keine geplant Ü Sicherheits- und Ordnungsdienst ü Verkehrs- und Parkierungsdienst Ü Sanitätsdienst W befinden sich die WC-Anlagen? ö im beiliegenden Situatinsplan eingezeichnet Ü Standrte: Beilagen zum Gesuch (zwingende Beilage ") Wir empfehlen vrgängig mit der Gemeindeverwaltung abzuklären, welche Beilagen für die Veranstaltung ntwendig sind. ü Situatinsplan " ö Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung inkl. verlangte Beilagen Ü Parkierungsknzept Die verantwrtliche Persn bestätigt mit der Unterschrift, die Infrmatinen und Weisungen gemäss Sicherheits- und Ordnungsknzept, insbesndere Punkt 17 betreffend Haftung, zur Kenntnis genmmen zu haben und die Veranstaltung gemäss Knzept swie Vrgaben und Auflagen der Bewilligung durchzuführen. Ort / Datum Unterschrift

6 Gemeinde Datum: 24.0' Situatinsplan Massstab l:l5ü0 /' 7' 6 i 'b@ Ö <?T-=ü DSS3 1' T l{ -g'q S%X )M s i ristag Ingenieure AG 3aL. I'!:«{I=.'r :,I ' V-;71T'.k.':?:?I.'n('!!maDHe? CX?16,% f!f? p,i -%,-"! '&? 3,, S, *-?1 1- %! 04 #-,?' %1?i l,,l' I 44. l 1 'I '% % #M,r? ( -O pni (',I %,,l a% /,, i?=i / e 4 %1 4 e"i? '%? :,,i-4 /0 '?Ü s! ai %,, #, -% /,?%'-' ** 2X)B by? 7/,t s -1 tl P ö : / '-, 6,?alJs )«l=:.-.-1 '! r Q Q,, S -'S ',!,- Y'ya S=? öy5 0,' ö,'1 :*' 'l (T t 0'i

7 Checkliste Veranstalter Ü Sicherheits- und Ordnungsknzept zur Kenntnis nehmen ü Gesuchsfrmular inkl. Situatinsplan und Beilagen bei der Gemeindeverwaltung einreichen Frmular Gastgewerbliche Einzelbewilligung: bewilligungen/gastqewerbe.html Selbstkntrllknzept: be.ch/qef/de/index/d irekti n/rq an isati n/kl/publikati ne n/l nf rm atinsdk umente. htm l Jugendschutzknzept iuqendschutzknzept.pdf ü Infrmatinsschreiben an die Anwhner Ü Absperrmaterial rganisieren (beim Gemeindewerkhf ) Ü Kntaktaufnahme mit Privateigentümer betreffend Nutzung privater Grund (Auskunft über Grundeigentümer bei der Gemeindeverwaltung ) Ü Kntaktaufnahme Feuerwehr und Sicherstellung Rettungsachse (Feuerwehr Jurasüdfuss, Eichelberger Adrian adrian.eichelberger@bluewin.ch) Ü Kntaktaufnahme Aare Seeland mbil AG ( ) (1 0rganisatin Sicherheits- und Ordnungsdienst ü Organisatin Verkehrs- und Parkierungsdienst (zum Beispiel Feuerwehr Jurasüdfuss) Ü Organisatin Sanitätsdienst (zum Beispiel Samariterverein Wiedlisbach) ü Organisatin WC-Anlagen ü Organisatin Abfallentsrgung Ü Gesuch für Reklamen bei den Ortseingangstafeln (separates schriftliches Gesuch mit Infrmatinen über die Dauer und den Textumfang bei der Gemeindeverwaltung einreichen)

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