GEMEINDE NORDKIRCHEN Jahresabschluss zum

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1 GEMEINDE NORDKIRCHEN Jahresabschluss zum

2 Herausgeber: Kämmerei Bohlenstr Nordkirchen / / finanzen@gemeinde.nordkirchen.de

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Gesamtrechnung... 7 Gesamtergebnisrechnung... 8 Gesamtfinanzrechnung Bilanz zum Anhang zum Allgemeine Hinweise Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterung der Bilanzpositionen Erläuterungen zur rechnung Ergänzende Informationen Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen Bestehende Haftungsverhältnisse und Verpflichtungen aus Leasingverträgen Änderung von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz I. Anlagenspiegel II. Forderungsspiegel III. Sonderpostenspiegel (fakultativ) IV. Rückstellungsspiegel (fakultativ) V. Instandhaltungsplan (fakultativ) VI. Verbindlichkeitenspiegel Lagebericht Einleitung Entwicklung der Haushaltswirtschaft Vermögens- und Schuldenlage Entwicklung des Vermögens Entwicklung des Eigenkapitals Entwicklung der Sonderposten Entwicklung der Rückstellungen Entwicklung der Verschuldung Ertragslage Finanzlage Ausblick Kennzahlen Organe und Mitgliedschaften I. Organe und Mitgliedschaften im Jahr Teilrechnungen Produktbereich 01 Innere Verwaltung Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktbereich 04 Kultur Produktbereich 05 Soziale Leistungen Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktbereich 08 Sportförderung Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Produktbereich 10 Bauen und Wohnen Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich 14 Umweltschutz Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft

4 1. Vorwort Vorwort zum Jahresabschluss Die hat zum Stichtag ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System der kaufmännischen Buchführung namentlich das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF hat das kaufmännische Rechnungswesen als Referenzmodell. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetzbuch (HGB) und an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Die hat die Übergangsfrist des NKFG NRW genutzt und die Umstellung zum letztmöglichen Termin am vorgenommen. Die Eröffnungsbilanz der ist die erstmalige vollständige Darstellung des Vermögens auf Basis des neuen doppischen Haushaltsrechtes. Der Rat der Gemeinde hat die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der zum mit einer Bilanzsumme von ,98 Euro festgestellt. Am 09. Dezember 2010 hat der Rat der Gemeinde die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz beschlossen. Mit Schreiben vom ist dem Landrat des Kreises Coesfeld als Kommunalaufsichtsbehörde die geprüfte und vom Rat festgestellte Eröffnungsbilanz angezeigt worden. Die Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz erfolgt im Amtsblatt der vom Gemäß 95 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Jahresabschluss aufzustellen, in dem das der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen (- und Finanzrechnung), der Bilanz und dem Anhang. Weiterhin ist ein Lagebericht beizufügen

5 Vorwort zum Jahresabschluss Ausgehend von der Eröffnungsbilanz wurden sämtliche Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verbucht, um letztendlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der zum zu zeichnen. Die in diesem Abschluss ausgewiesenen Bilanzbestände der Aktiva und Passiva entsprechen der endgültigen Fassung, die dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am zur Prüfung vorgelegt werden. Der nunmehr vorgelegte Jahresabschluss soll dem Leser einen Überblick über die wesentlichen se der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr ermöglichen. Neben der oben bereits erwähnten Schlussbilanz zum werden das Gesamtergebnis (analog der Gewinn- und Verlustrechnung im Privatsektor) sowie die Gesamtfinanzrechnung präsentiert. Einen detaillierten Einblick in die Entwicklung der einzelnen Produktbereiche und Produkte bieten die sog. Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen). Hier werden produktbezogen die jeweiligen Erträge / Aufwendungen und die Einzahlungen / Auszahlungen nachgewiesen. Neben den Rechnungsergebnissen wird für sämtliche Kategorien ein zu den geplanten Budgets hergestellt. Der vorgelegte Entwurf orientiert sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mustern. Der Jahresabschluss soll dem Leser die gewünschten Informationen in einer kurzen und transparenten Art und Weise zugänglich machen. Der Fachbereich Finanzen steht für Fragen und Anmerkungen zu dieser Darstellungsform gern zur Verfügung, um die künftigen Jahresrechnungen Schritt für Schritt zu verbessern

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7 Gesamtrechnung 2. Gesamtrechnung zum

8 Gesamtrechnung Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben 0, , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0, , , , Sonstige Transfererträge 0, , ,90 417, Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0, , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte 0, , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0, , , , Sonstige ordentliche Erträge 0, , , , Aktivierte Eigenleistung 0,00 0, , , /- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 10 = Ordentliche Erträge 0, , , , Personalaufwendungen 0, , , , Versorgungsaufwendungen 0,00 0, , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0, , , , Bilanzielle Abschreibungen 0, , , , Transferaufwendungen 0, , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen 0, , , ,45 17 = Ordentliche Aufwendungen 0, , , ,21 18 = der lfd. Verwaltungstätigkeit (Z ) 0, , , , Finanzerträge 0, , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0, , , ,51 21 = Finanzergebnis (Z ) 0, , , ,37 22 = Ordentliches (Z ) 0, , , , Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,01-0, Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00-0,01 0,01 25 = Außerordentliches (Z ) 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis (Z ) 0, , , , Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0, Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 29 = ( Z.26,27,28) 0, , , ,28-8 -

9 Gesamtrechnung Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben 0, , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0, , , , Sonstige Transfereinzahlungen 0, , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0, , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte 0, , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0, , , , Sonstige ordentliche Erträge 0, , , , Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0, , , ,73 09 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0, , , , Personalauszahlungen 0, , , , Versorgungsauszahlungen 0,00 0, , , Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen 0, , , , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0, , , , Transferauszahlungen 0, , , , Sonstige Auszahlungen 0, , , ,76 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0, , , ,03 17 = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9+16) 0, , , , Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0, , , , Einzahlung aus Veräußerung von Sachanlagen 0, , , , Einzahlung aus Veräußerung v. Finanzanlagen 0,00 0,00 49,48-49, Einzahlung aus Beiträgen und ähn. Entgelten 0, , , , sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0, , ,45 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0, , , , Auszahlung für Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0, , , , Auszahlung f. Baumaßnahmen 0, , , , Auszahlung für. Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 0, , , , Auszahlung f. d. Erwerb v. Finanzanlagen 0, , ,00 250, Auszahlung v. aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Investitionsauszahlungen 0, , , ,09 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0, , , ,07 31 = Saldo Investitionstätigkeit (Z ) 0, , , ,06 32 = Überschuss/ Fehlbetrag (Z ) 0, , , , Aufnahme u. Rückflüsse v. Darl. f. Invest. 0, , , , Aufn. u. Rückfl. v. Darl. Liquiditätssich. 0,00 0, , , Tilgung u. Gewährung v. Darl. für Invest. 0, , , , Tilgung und Gewährung von Darlehn zur Liquiditätssicherung 0,00 0, , ,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0, , , ,62 38 =Änd. des Finanzbestandes (Z ) 0, , , , Anfangsbestand an Finanzmitteln 0,00 0, , , /- Bestand an fremden Finanzmitteln 0,00 0, , ,06 41 = Liquide Mittel (Z. 38, 39+40) 0, , , ,94-9 -

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11 Bilanz zum Bilanz zum

12 Bilanz zum AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Grünflächen , Ackerland , Wald, Forsten 8.637, Sonstige unbebaute Grundstücke , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Kinder- und Jugendeinrichtungen , Schulen , Wohnbauten , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , Infrastrukturvermögen , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , Brücken und Tunnel , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ,321, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , Bauten auf fremden Grund und Boden , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen , Beteiligungen , Sondervermögen 0, Wertpapiere des Anlagevermögens , Ausleihungen , an verbundenen Unternehmen 0, an Beteiligungen 0, an Sondervermögen 0, Sonstige Ausleihungen ,88 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , Geleistete Anzahlungen 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen , Gebühren , Beiträge 1.964, Steuern , Forderungen aus Transferleistungen , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , Privatrechtliche Forderungen , gegenüber dem privaten Bereich , gegenüber dem öffentlichen Bereich 6.160, gegen verbundenen Unternehmen , gegen Beteiligungen 0, gegen Sondervermögen 0, Sonstige Vermögensgegenstände 0, Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.884, Liquide Mittel 8.876,77 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,

13 Bilanz zum PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage , Sonderrücklagen 0, Ausgleichsrücklage , Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ,28 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen , für Beiträge , für den Gebührenausgleich 9.395, Sonstige Sonderposten ,04 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen , Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0, Instandhaltungsrückstellungen , Sonstige Rückstellungen ,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , von verbundenen Unternehmen 0, von Beteiligungen 0, von Sondervermögen 0, vom öffentlichen Bereich , vom privaten Kreditmarkt 0, Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Sonstige Verbindlichkeiten ,18 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,

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15 Anhang zum Jahresabschluss Anhang zum Allgemeine Hinweise Der Anhang ist nach den Bestimmungen des 44 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zu erstellen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der rechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dieses beurteilen können. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang sein keine besonderen Formvorgaben vorgesehen. Dem Anhang sind ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Grundsätzlich waren auch für den Jahresabschluss die gleichen Bilanzierungsund Bewertungsmethoden maßgebend, die auch bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz angewendet wurden. Abweichungen ergeben sich nur bei Regelungen, die speziell für die Eröffnungsbilanz Geltung hatten. Bei den unter Ziffer 4.3 folgenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen wird jeweils auf die angewandten Methoden eingegangen

16 Anhang zum Jahresabschluss Erläuterung der Bilanzpositionen Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel zum 31. Dezember (Anlage I). Immaterielle Vermögensgegenstände In dieser Position ist lediglich Datenverarbeitungssoftware zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung ausgewiesen. Für die Software wurde eine Nutzungsdauer von 5-7Jahren angesetzt. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an der vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebenen Abschreibungstabelle für Kommunen unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse. Die hiernach festgelegten Abschreibungssätze sind in der örtlichen Abschreibungstabelle der zusammengefasst. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Für Gegenstände, die regelmäßig ersetzt werden, deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, sind Festwerte gem. 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet worden. Hierbei wird unterstellt, dass Verbrauch, Abgänge und Abschreibungen der in dem Festwert einbezogenen Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag durch Zugänge ausgeglichen werden. Sie werden daher mit gleich bleibendem Wert und mit gleich bleibender Menge angesetzt. Die Festwerte sind gem. 34 Abs. 1 GemHVO NRW alle drei Jahre durch eine Inventur zu prüfen. Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert bis 410 netto werden im Jahr des Zugangs komplett abgeschrieben und ein Anlagenabgang unterstellt

17 Anhang zum Jahresabschluss Finanzanlagen Finanzanlagen sind gemäß den Bestimmungen des 55 Abs. 6 GemHVO NRW bewertet. Neuzugänge werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Hierzu zählen die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Ausleihungen. Die größte Position der insgesamt mit TEUR 243 bezifferten Finanzanlagen bilden die Ausleihungen mit TEUR 136, dazu gehören ein Wohnungsbaudarlehn, mehrere Arbeitgeberdarlehn sowie die Beteiligungen an der Münsterland Infrastruktur Verwaltungsgesellschaft mbh sowie an der Münsterland Infrastruktur Holding GmbH & Co. KG. Die zweitgrößte Position innerhalb der Finanzanlagen bilden die Beteiligungen mit TEUR 48. Hierzu zählen die Beteiligungen an der Regionalverkehr Münsterland GmbH sowie an der Wirtschaftsförderung Kreis COE GmbH. Außerdem gehören zu den Finanzanlagen noch die Anteile an verbundene Unternehmen mit TEUR 25. Hierzu zählt der 100% Anteil an der Netzgesellschaft Nordkirchen mbh und der 100% Anteil an der Bodenmanagement GmbH. Zu den Wertpapieren des Anlagevermögens gehört der Versorgungsfond der Kommunalen Versorgungskasse. Umlaufvermögen Vorräte Das Umlaufvermögen wird grundsätzlich auch zu Anschaffungskosten bilanziert. Für die Vorräte des Bauhofes wurden die Festwerte aus der Eröffnungsbilanz übernommen. Zum Verkauf anstehende Baulandflächen werden unter den Vorräten bilanziert. die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten. Lediglich die Gewerbegrundstücke wurden, wie in der Eröffnungsbilanz, zu dem erwarteten Verkaufspreis bewertet. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist ein Verkauf der Gewebebaugrundstücke zu den Anschaffungskosten nicht möglich

18 Anhang zum Jahresabschluss Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind dem als Anlage II beigefügten Forderungsspiegel zu entnehmen. Um einem Forderungsrisiko Rechnung zu tragen, wurden bei den Forderungspositionen alle Forderungen überprüft und soweit notwendig eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Eine Pauschalwertberichtigung ist nicht erfolgt. Bei den ausgewiesenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um ein Gesellschafterdarlehen der Gemeinde an die frühere BomaG (heute WiN). Der ursprüngliche Kreditbetrag belief sich auf ,00 Euro. Ende war die Rückzahlung eines ersten Teilbetrages in Höhe von ,00 Euro möglich. Inzwischen konnte ein zweiter Teilbetrag in Höhe von ,00 Euro im Oktober 2011 zurückgezahlt werden, so dass die restliche Forderung sich aktuell auf ,00 Euro beläuft. Forderungen in Fremd-Währungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Liquide Mittel Hier wurden die Barkassenbestände (incl. Handvorschüsse) und die Guthaben bei den Kreditinstituten zum ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzung Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Ausgaben vor dem erfasst, soweit sie Aufwand in späteren Rechnungsperioden darstellen. Es handelt sich hierbei um die Beamtenbesoldung, die Sozialleistungen für Asylbewerber sowie um den Eigenanteil an den Kosten der Westumgehung (K2n)

19 Anhang zum Jahresabschluss Passiva Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage beträgt zum unverändert TEUR Sonderrücklage Eine Sonderrücklage wurde nicht gebildet. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zum unverändert mit TEUR dargestellt. Der Jahresfehlbetrag, der diesen Bestand verringern wird, ist nachfolgend gesondert ausgewiesen. Die Verrechnung wird in der Bilanz des Folgejahres dargestellt. Jahresfehlbetrag Die rechnung weist einen Fehlbetrag von TEUR aus. Der Haushalt gilt in der rechnung im Sinne des 75 Abs. 2 GO NRW als ausgeglichen, weil die Ausgleichsrücklage über ausreichende Mittel (TEUR 3.986) zur Deckung des Fehlbetrages verfügt. Ermächtigungsübertragungen Für die Veranschlagung im Haushaltsplan gilt nach 78 Abs. 1 GO NRW der Grundsatz der Jährlichkeit. Gemäß 78 Abs. 3 Satz 1 GO NRW gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr. Da der Haushaltsplan auf Grund der Bestimmungen des 1 der Haushaltssatzung Bestandteil der Haushaltssatzung ist, gelten die Ermächtigungen des Planes für Aufwendungen und Auszahlungen auch nur bis zum des entsprechenden Haushaltsjahres. Durch 22 GemHVO ist hier die Möglichkeit geschaffen, Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen in das nächste Haushaltsjahr im Sinne einer flexiblen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu übertragen

20 Anhang zum Jahresabschluss Gemäß 43 Abs. 3 GemHVO muss für Ermächtigungen für Aufwendungen die in folgende Haushaltsjahr übertragen werden müssen, eine zweckgebundene Deckungsrücklage gebildet werden. Die bildet nach 22 GemHVO Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen in Höhe von 3.474,59. Bei diesem übertragenden Wert handelt es sich um die Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz der Schulen. Nach den mit den Schulen getroffenen Budgetvereinbarungen sind die bis zum Jahresende nicht verausgabten Beträge zu übertragen. Produkt Sachkonto Ist EÜ 2010 Euro Euro Euro , , , , , ,06 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 3.400, ,44 120, , ,32 76, , , ,59 Bei der Aufstellung des Haushaltsplans lässt sich nicht immer genau sagen, ob die veranschlagten Ermächtigungen für Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Um eine schnelle Durchführung solcher Maßnahmen zu Beginn des neuen Haushaltsjahres nicht zu gefährden, sind Ermächtigungsübertragungen geeignet. So wird eine Ermächtigungsübertragung im Jahresabschluss durchgeführt und die Ansätze der Haushaltspositionen im neuen Haushaltsplan werden um die entsprechenden Beträge erhöht. Diese Beträge stehen dann nach erfolgter Übertragung sofort für die jeweiligen Vorhaben zu Verfügung. Dabei bleibt auch bei der Übertragung einer Ermächtigung eine sachliche Bindung an den ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Betrag und den ausgewiesenen Zweck bestehen

21 Anhang zum Jahresabschluss Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ermächtigungsübertragungen für investive Maßnahmen hat die Gemeinde Nordkirchen für folgende Investitionen gebildet: INV-Nr. Bezeichnung EÜ Euro INV Straßen Baugebiet Dornhege 9.700,75 INV Fahrzeuge und Geräte Bauhof 3.253,38 INV Grunderwerb allgemein ,88 INV Straßen Baugebiet Weyheweg 4.752,46 INV Abwasseranlagen Baugebiet Dornhege ,03 INV Pumpenerneuerung in Pumpwerken ,95 INV BGA Gesamtschule, EDV Anlage , ,45 Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen enthalten die für das aktivierte Anlagevermögen zweckgebundenen Zuweisungen, vermindert um die Auflösung der Sonderposten entsprechend der Abnutzung der Vermögensgegenstände gemäß 43 Abs. 5 GemHVO. Konsumtive Zuwendungen werden im Jahr des Zugangs komplett ergebniswirksam erfasst. Einzelheiten sind dem als Anlage III beigefügten Sonderpostenspiegel zu entnehmen. Die Sonderposten aus Beiträgen resultieren aus Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch und aus Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (überwiegend Kanalanschlussbeiträge) vermindert um die planmäßige Auflösung und zuzüglich der Zugänge des jeweiligen Jahres

22 Anhang zum Jahresabschluss Sonderposten für den Gebührenausgleich werden gebildet, wenn eine kostenrechnende Einrichtung einen Gebührenüberschuss erwirtschaftet. Sie werden in der folgenden Abrechnungsperiode aufgelöst, indem sie Gebühren mindernd in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die sonstigen Sonderposten ergeben sich ganz überwiegend durch die im Flurbereinigungsverfahren ohne Gegenleistung übertragenen Wirtschaftswege und zum kleineren Teil durch Eigenleistungen von Dritten, z. B. beim Bau von Sportumkleidegebäuden und Feuerwehrgerätehäusern. Rückstellungen Eine Übersicht über die Rückstellungen ist als Anlage IV beigefügt. Die Voraussetzungen, unter denen Rückstellungen gebildet werden dürfen, ergeben sich aus 36 GemHVO NRW. Die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse in Münster ermittelt. Die Bewertung erfolgte mit dem in 36 Abs. 1 GemHVO vorgesehenen Rechnungszins von 5 Prozent auf Basis der Richttafeln von Dr. Heubeck. Entwicklung der Pensionsrückstellungen im Haushaltsjahr : Stand Stand Verbrauch Zuführung TEUR TEUR TEUR TEUR Pensionen Beihilfeansprüche Summe

23 Anhang zum Jahresabschluss Die von der Versorgungskasse ermittelte Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erklärt sich dadurch, dass im Jahre ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde und ein Beamter zusätzlich zu berücksichtigen war. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung werden gem. 36 Abs. 3 GemHVO NRW gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die Einzelheiten bezüglich der jeweiligen Maßnahmen sowie die zeitliche Ausführungsplanung sind dem in der Anlage V beigefügten mittelfristigen Instandhaltungsplan zu entnehmen. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach 36 Abs. 6 GemHVO NRW ist nur dann erlaubt, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Haushaltsjahr : Stand Auflösung/ Inanspruchnahme Zuführung Stand TEUR TEUR TEUR TEUR Urlaubsrückstellungen Gleitzeitrückstellungen Altersteilzeit Prüfungskosten GPA Prüfungskosten Wirtschaftsprüfer Summe

24 Anhang zum Jahresabschluss Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Stand und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum sind dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage VI) zu entnehmen. Die Entwicklung der Kredite und kreditähnlichen Verpflichtungen im Haushaltsjahr stellt sich wie folgt dar: Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Stand Kreditaufnahme in Tilgung Stand TEUR TEUR TEUR TEUR Gesamt Der Finanzierungs- und Projektmanagementvertrag mit der WestGkA zur Erschließung neuer Wohnbaugebiete ist zum ausgelaufen. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von Euro wurde finanziert durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe. In der Bilanz kommt es insoweit lediglich zu einer Umgliederung von der Position Vorgängen, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleich kommen zu Krediten für Investitionen. Abgesehen von dieser Umgliederung wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen, es wurden planmäßig Euro getilgt. Die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit um Euro erhöht werden. Nach Abwicklung des Vertrages mit der WestGkA bleiben noch kreditähnliche Verpflichtungen in Höhe von Euro. Hier handelt es sich um restliche Rückzahlungsverpflichtungen für Darlehen Dritter (Sportvereine)

25 Anhang zum Jahresabschluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten an die Gemeinde erbrachte Sach- und Dienstleistungen durch Dritte, die in Rechnung gestellt sind. Zu den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gehören z. B. die Jahresabrechnung der Gewerbesteuerumlage und noch nicht zugeordnete Zuwendungen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen insbesondere die noch zuzuordnenden Erschließungsbeiträge, fremde Finanzmittel aus dem Bereich der Sozialhilfeleistungen sowie die Kindergartenbeiträge. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem erfasst, soweit sie Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen. Veränderungen in der Bilanzstruktur Aktiva in T Passiva in T Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Sonderposten Aktive Rechnungsabgrenzung Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva Summe Passiva

26 Anhang zum Jahresabschluss Erläuterungen zur rechnung Die Steuern und ähnlich Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Grundsteuer A 74 Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255 Kompensationsleistungen 351 Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 55 Summe Die Zusammensetzung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres zeigt nachfolgende Aufstellung: TEUR Schlüsselzuweisungen Zuweisungen und Zuschüsse Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 518 Summe Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (TEUR 2.775) setzen sich zusammen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten (TEUR 2.117) und Verwaltungsgebühren (TEUR 183) und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten (TEUR 475). Die privatrechtlichen Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen setzt sich wie folgt zusammen: TEUR Miete und Pachten 66 Privatrechtliche Leistungsentgelte 38 Erstattungen Sozialleistungen und Kostenumlagen 224 Sonstige Erstattungen 6 Summe

27 Anhang zum Jahresabschluss Im Haushaltsjahr wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von TEUR 951 erzielt, die sich wie folgt zusammensetzen: TEUR Konzessionsabgaben 436 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 37 Erträge auf der Auflösung von sonstigen Sonderposten 169 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und beweglichem Vermögen 248 Verzinsung Gewerbesteuer 12 Mahngebühren 33 Sonstige ordentliche Erträge 16 Summe 951 Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um Ingenieurleistungen, die von Mitarbeitern der Gemeinde für den Bau der Friedhofshalle geleistet wurden. Der Personalaufwand des Haushaltsjahres (TEUR 3.301) entfällt mit TEUR 283 auf Beamtenbezüge, mit TEUR auf Entgelte für tariflich Beschäftigte, mit TEUR 133 auf die Versorgungskasse für tariflich Beschäftigte. Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen TEUR 356, für Beihilfen wurden TEUR 121 aufgewandt. Für nicht genommenen Urlaub und nicht genommene Überstunden wurden TEUR 45, für die Altersteilzeit TEUR 72 Rückstellungen gebildet. Die Zuführung zu Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 393 und die Zuführung zu den Beihilferückstellungen TEUR 83. Als sonstige Personalaufwendungen (Beiträge Berufsgenossenschaft etc.) verbleiben TEUR 41. Die im Haushaltsjahr entstanden Versorgungsaufwendungen (TEUR 224) betreffen Beihilfe- und Pensionsaufwendungen (TEUR 12) sowie die Versorgungskasse Beamte (TEUR 212)

28 Anhang zum Jahresabschluss Die Sach- und Dienstleistungen betreffen im Wesentlichen folgende Positionen: TEUR Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden 947 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und Grünflächen 738 Unterhaltung von Maschinen und BGA 131 Energie, Heizung, Reinigung 614 Kosten für Lernmittel, Schülerbeförderungskosten und sonstige Ausgaben für Schulen 545 Kosten der Datenverarbeitung 93 Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung Straßenbeleuchtung, Winterdienst 75 Prüfungs- und Betratungsgebühren, Gerichtskosten 169 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 39 Summe Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Kreisumlage Krankenhausumlage 118 Gewerbesteuerumlage 334 Sozialtransferaufwendungen 193 Zuschuss Hallenbad 150 Zuschuss Kindergärten/Betrieb OGS, Übermittagsbetreuung 172 Sonstige Zuschüsse 113 Summe Die sonstige ordentliche Aufwendungen setzen sich zusammen aus: TEUR Miete und Pachten, Leasing 265 Sachkosten für Beschäftigte u. ehrenamtlich Tätige 93 Aufwendungen für Rat und Ausschüsse 95 Geschäftsaufwendungen 432 Versicherungsbeiträgen 144 Umlage Wasser- und Bodenverbände 65 Kostenbeteiligung SGB II 191 Niederschlagung / Wertberichtigung 135 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 29 Sonstige ordentliche Aufwendungen 48 Summe

29 Anhang zum Jahresabschluss Ergänzende Informationen Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen Die erhebt beim Verkauf der Baugrundstücke Erschießungskosten. Diese werden anhand von Vorkostenkalkulationen ermittelt. Eine spätere Abrechnung erfolgt nicht mehr. Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen zum Baugebiet "Auf der Worth" ,66 Baugebiet "Bleckkamp" ,58 "Gewerbegebiet Südkirchen III" ,76 "Gewerbegebiet Nordkirchen IV" ,42 "Gewerbegrundstück Cappenberger Str." ,60 Gesamtsumme , Bestehende Haftungsverhältnisse und Verpflichtungen aus Leasingverträgen Die hat Bürgschaften in Höhe von rd T übernommen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften gegenüber der Bodenmanagement Nordkirchen GmbH (BomaG, heute WiN) auf der Grundlage des 87 GO NRW. Diese dienen zur Sicherung der von der BomaG aufgenommenen Darlehen und werden jeweils mit dem Darlehensrestkapital zum Bilanzstichtag bewertet und ausgewiesen. Die sonstigen finanzielle Verpflichtungen sind im Verbindlichkeitenspiegel in Höhe von 616 T ausgewiesen. Es handelt sich um Verpflichtungen aus Miet-, Leasingund sonstigen Verträgen gemäß 44 GemHVO. Bei diesen Verträgen liegt hinsichtlich der Vermögensgegenstände das wirtschaftliche Eigentum nicht bei der Gemeinde Nordkirchen

30 Anhang zum Jahresabschluss Änderung von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz Nach der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) wurden keine Änderungen von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Nordkirchen, im Oktober 2011 Nordkirchen, im Oktober 2011 Bestätigt gem. 95 Abs. 3 GO NRW Aufgestellt gem. 95 Abs. 3 GO NRW Dietmar Bergmann Bürgermeister Manfred Mitschke Kämmerer

31 I. Anlagenspiegel Anlagevermögen Stand am des Vorjahres Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Umbuchungen schreibungen bungen lierte am des am des Stand am Ab- Zuschrei- Kummu- Zugänge Abgänge im Haushaltsjahhaltsjahr im Haus- im Haushaltsjahjahrejahhaltsjahr des Haushalts- im Haushalts- im Haus- Abschreibungen Haushaltsjahres Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR / Immaterielle Vermögensgegenstände 6.515, ,47 1,00 0, , ,58 0,00 0, , ,92 2 Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundst.rechte , , , , , ,85 0,00 0, , , Grünflächen ,94 0, ,00 0, , ,85 0,00 0, , , Ackerland ,70 0,00 0, , ,43 0,00 0,00 0, , , Wald, Forsten 8.637,20 0,00 0,00 0, ,20 0,00 0,00 0, , , Sonstige unbebaute Grundstücke , ,56 0,00 0, ,44 0,00 0,00 0, , , Bebaute Grundstücke und grundstücks.rechte ,11 0,00 0, , , ,35 0,00 0, , , Kinder- und Jugendeinrichtungen ,22 0,00 0,00 0, , ,15 0,00 0, , , Schulen ,27 0,00 0,00 0, , ,06 0,00 0, , , Wohnbauten ,55 0,00 0,00 0, , ,59 0,00 0, , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebgebäude ,07 0,00 0, , , ,55 0,00 0, , , Infrastrukturvermögen , , , , , ,09 0,00 0, , , Grund und Boden d. Infrastrukturvermögens ,00 0, ,00 0, ,00 0,00 0,00 0, , , Brücken und Tunnel ,41 0,00 0,00 0, , ,58 0,00 0, , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , ,73 0, , , ,87 0,00 0, , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ,38 0,00 0, , , ,58 0,00 0, , , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,29 0,00 0,00 0, ,29 520,06 0,00 0, , , Bauten auf fremden Grund und Boden , ,95 0, , , ,49 0,00 0, , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4,00 0,00 0,00 0,00 4,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , ,94 2,00 0, , ,93 0,00 0, , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,11 1, , , ,52 0,00 0, , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , , , ,75 0,00 0,00 0, , ,98 3 Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1, ,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 1, Beteiligungen ,70 0,00 0,00 0, ,70 0,00 0,00 0, , , Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Wertpapiere des Anlagevermögens ,84 250,00 0,00 0, ,84 0,00 0,00 0, , , Ausleihungen , , ,45 0, ,88 0,00 0,00 0, , , an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, an Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Ausleihungen , , ,45 0, ,88 0,00 0,00 0, , ,30 Summe Anlagevermögen , , ,31 0, , ,81 0,00 0, , ,

32 Anlagen zum Anhang II. Forderungsspiegel Art der Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr bis zu 5 Jahr mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Gesamtbetrag des Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR 1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen , , ,80 0, , Gebühren , ,87 0,00 0, , Beiträge 1.964, ,28 0,00 0, , Steuern , ,96 314,76 0, , Forderungen aus Transferleistungen , , ,04 0, , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , ,02 0,00 0, ,77 2 Privatrechtliche Forderungen , ,90 0,00 0, , gegenüber dem privaten Bereich , ,37 0,00 0, , gegenüber dem öffentlichen Bereich 6.160, ,95 0,00 0, , gegen verbundenen Unternehmen , ,58 0,00 0,00 0, gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0, gegen Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Summe aller Forderungen , , ,80 0, ,

33 Anlagen zum Anhang III. Sonderpostenspiegel (fakultativ) Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Eröffnungsbilanz Stand am Zugänge im Haushaltsjahr Auflösung im Haushaltsjahr Buchwert am EUR EUR EUR EUR Grundstücksmanagement 0, ,00 0, , Feuerwehr , , , ,18 03 ** ** Schulen , , , , Bürgerhaus ,86 0, , ,27 08 ** ** Sportanlagen ,56 0, , , Denkmalschutz und Denkmalpflege ,18 0,00 285, , Abwasserbeseitigung ,15 0, , , Straßen ,13 0, , , Grünanlagen ,22 0,00 0, , Friedhof 0, ,03 811, ,69 Summe , , , , Sonderposten für Beiträge Abwasserbeseitigung , , , , Straßen , , , ,79 Summe , , , , Sonderposten für den Gebührenausgleich Bestattungswesen 9.395,49 0,00 0, ,49 Summe 9.395,49 0,00 0, , sonstige Sonderposten Bauhof 6.722,19 0,00 168, ,14 08 ** ** Sportanlagen ,51 0, , , Straßen ,39 0, , ,78 Summe ,09 0, , ,04 Gesamtsumme , , , ,

34 Anlagen zum Anhang IV. Rückstellungsspiegel (fakultativ) Eröffnungsbilanz Buchwert Rückstellungen Stand am Zugänge im Haushaltsjahr Abgänge im Haushaltsjahr am EUR EUR EUR EUR Pensionsrückstellungen , ,00 871, , Rückstellung für Deponien und Altlasten 3.3. Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0, ,00 0, , , Sonstige Rückstellungen , , , ,00 Gesamtsumme , , , ,14 V. Instandhaltungsplan (fakultativ) Instandhaltungsmaßnahme Gesamt Energetische Verbesserung Grundschule Südkirchen 0, , ,00 0, ,14 Gesamtsumme 0, , ,00 0, ,

35 Anlagen zum Anhang VI. Verbindlichkeitenspiegel Art der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr bis zu 5 Jahr mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , , , , von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0, von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0, von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0, vom öffentlichen Bereich , , , , , vom Bund , , , , , von Land , , , , , von Gemeinden 0,00 0,00 0,00 0, von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0, von sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0, von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0, vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0, von Banken und sonstigen Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0, von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , ,71 0,00 0, , vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0, von privaten Kreditmarkt , ,71 0,00 0, ,99 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , ,53 705, , , ,53 0,00 0, , , ,13 0,00 0, ,04 7 Sonstige Verbindlichkeiten , , ,18 0, ,76 8 Summe aller Verbindlichkeiten , , , , ,93 Nachrichtlich anzugeben: Sonstige finanzielle Verpflichtungen ,78 Bürgschaften ,

36 Lagebericht zum Jahresabschluss Lagebericht 5.1. Einleitung Nach 37 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen se des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der vermitteln. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Schlussbilanz und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen und zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Am Schluss des Lageberichtes sind für den Bürgermeister und den Kämmerer sowie für die Ratsmitglieder Angaben zum ausgeübten Beruf sowie über bestehende Mitgliedschaften zu machen ( 95 Abs. 2 GO NRW)

37 Lagebericht zum Jahresabschluss Entwicklung der Haushaltswirtschaft Die vom Rat der am festgestellte Eröffnungsbilanz zum bildet die Grundlage für die zukünftige Haushaltswirtschaft im Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wurden vom Rat der Gemeinde am beschlossen. Nach der Planung war ein negatives Jahresergebnis in Höhe von Euro zu erwarten. Die jetzt vorliegende rechnung schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von ,28 ab. Dieses negative Jahresergebnis kann durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wodurch der Haushalt gem. 75 Abs. 2 GO NRW fiktiv als ausgeglichen gilt. Das Jahresergebnis fällt gegenüber der Haushaltsplanung um ,28 schlechter aus. Diese Verschlechterung erklärt sich auf der Ertragsseite durch den Ausfall von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund Euro, die nur teilweise durch Mehreinnahmen bei anderen Positionen aufgefangen werden konnten. Auf der Aufwandsseite sind nicht eingeplante Pensionsrückstellungen in Höhe von rund Euro notwendig geworden. Dieser zusätzliche Aufwand konnte durch Einsparungen bei anderen Positionen ebenfalls nur teilweise ausgeglichen werden. Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Ausgleichsrücklage beläuft sich auf Euro. Nach der Entnahme zum Haushaltsausgleich in Höhe von ,28 Euro verbleibt ein Restbestand in Höhe von ,72 Euro. Die Finanzplanung des Haushaltes sieht bis zum Jahr 2012 folgende weitere negative se vor Euro Euro Euro Nach diesem Planungsstand wäre der Bestand der Ausgleichsrücklage bereits zum Ausgleich des Haushaltes 2010 nicht mehr ausreichend

38 Lagebericht zum Jahresabschluss Vermögens- und Schuldenlage Die Bilanzsumme zum beträgt EURO ,96 und hat sich damit gegenüber der Eröffnungsbilanz zum um ,02 Euro (- 0,7 %) verringert Entwicklung des Vermögens Die Vermögensstruktur ist durch das Anlagevermögen von EUR ,16 (97,24% der Bilanzsumme) geprägt. Der mit TEUR (96,96 %) bedeutsamste Anteil fällt auf die Sachanlagen. Die bebauten Grundstücke mit TEUR (19,29 %) und das kommunale Infrastrukturvermögen mit TEUR (57,03 %) sind hier besonders hervorzuheben. Die im Wesentlichen aus Beteiligungen und Ausleihungen bestehenden Finanzanlagen stellen mit TEUR 243 (0,27 %) der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst TEUR (2,67 %). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen mit TEUR 78 (0,09 %) der Bilanzsumme. Die Veränderungen bei den Sachanlagen sind überwiegend auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Noch nicht abgeschlossene Investitionsmaßnahmen sind mit TEUR 142 bei den Anlagen im Bau geführt. Der Bestand der Finanzanlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 24 erhöht. Diese Veränderung ergibt sich durch die Gründung der Netzgesellschaft und die damit verbundenen Beteiligungen einerseits bei gleichzeitiger Verringerung durch planmäßige Tilgungen der Wohnungsbau- und Arbeitgeberdarlehen andererseits Entwicklung des Eigenkapitals In der Bilanz zum ist das Eigenkapital mit insgesamt ,89 Euro ausgewiesen. Es setzt sich zusammen aus Allgemeiner Rücklage, Ausgleichsrücklage und Jahresfehlbetrag. Der kommunale Jahresabschluss ist ein Abschluss vor verwendung. Der Jahresfehlbetrag wird mit TEUR ausgewiesen

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