Landesverband Hessen e.v. Inhalt:
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- Catharina Grosser
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1 Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hessen e.v. Rundbrief Nr. 414 Frankfurt, den Inhalt: 1. Rechtspflegerprüfung Sachstand Dienstpostenbewertung 3. Zusätzliche Anwärterstellen im Haushaltsplan 2018/ Digitaler Servicepoint 5. Presserklärung Der Rechtsstaat ist auch in Hessen gefährdet! 6. Gute hessische Beteiligung an der Herbsttagung in Bad Boll 7. SAVE THE DATE: Hessischer Rechtspflegertag in Gießen Zu 1. Rechtspflegerprüfung 2017 An der Laufbahnprüfung für den Rechtspflegerdienst im Jahr 2017 haben insgesamt 53 Kandidatinnen und Kandidaten teilgenommen, davon aus Hessen 36 Rechtspflegeranwärter/innen und 17 Rechtspflegeranwärter/innen aus Thüringen. 50 Kandidatinnen und Kandidaten haben die Prüfung bestanden. Insgesamt 3 Kandidaten, davon 2 aus Hessen und 1 aus Thüringen, haben die Prüfung nicht bestanden. In der Diplomierungsfeier im Studienzentrum Rotenburg/Fulda am 20. Oktober gratulierte der Landesvorsitzende Lothar Dippel im Rahmen eines Grußwortes den Diplomanden zum bestandenen Examen und gleichzeitig auch im Namen der ebenfalls anwesenden Vorsitzenden des BDR Thüringen Barbara Zwinkau. Er lobte das hohe Qualitätsniveau des Studiums, die Leistungen der Anwärter und das große Engagement der Dozenten des Studienzentrums. Ob der Einsatz der Lehrkräfte auch in Zukunft so sein wird, daran äußerte der BDR-Landesvorsitzende seine Zweifel. Die Beförderungsmöglichkeiten im Studienzentrum sind, soweit es den Justizbereich betrifft, sehr eingeschränkt, um nicht zu sagen demotivierend. Besoldungsmäßig sehr gute Stellen sind mittlerweile abgezogen worden. Professorenstellen, die in früheren Jahren noch vorhanden gewesen sind, haben Seltenheitswert. Hierzu müsse sich der Dienstherr Gedanken machen. Kritik äußerte Lothar Dippel aber auch an der bisher nicht möglichen Teilnahme der Lehrkräfte der Justizausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst an der Arbeitszeitflexibilisierung. Dort ist dieses Arbeitszeitmodell aufgrund einer Ablehnung des Finanzministers leider nicht möglich. Die Nachwuchsgewinnung wird sich auch in diesem Bereich daher zukünftig sehr schwierig gestalten. Im Vergleich zu den Ausbildern im Bereich der Finanzen bestehen außerdem schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten. Abschließend gratulierte Lothar Dippel den Diplomanden nochmals, diesmal zu ihrer Berufswahl, und sprach Einladungen zu dem Hessischen Rechtspflegertag am 18. April 2018 nach Gießen bzw. zum Thüringischen Rechtspflegertag am 30. November nach Erfurt aus. Kontakt Dipl.-Rpfl. Lothar Dippel Vorsitzender des BDR Hessen Lothar.Dippel@AG- Kassel.Justiz.Hessen.de Tel.: +49 (0) Fax.:+49 (0) Mitglied im E.U.R. Postanschrift Bund Deutscher Rechtspfleger LV Hessen Gerichtsstr Frankfurt
2 In seiner Rede brachte der Landesvorsitzende des BDR Hessen aber auch generelle Kritik hinsichtlich der Attraktivität der Justiz in Hessen zum Ausdruck. Diese sei aufgrund der bestehenden Bedingungen alles andere als gegeben; da verändere auch die für ein Jahr befristete Freifahrtregelung nicht viel. Bewerber für das Rechtspflegerstudium entschieden sich oft kurzfristig um für ein Studium im Finanzbereich, da dort offensichtlich bessere Bedingungen bestünden und eine heimatnahe Verwendung ohne weiteres ermöglicht werde. Beförderungen innerhalb der Justiz seien sehr übersichtlich und blieben, so stellte Lothar Dippel fest, hinter denen im Finanzbereich zurück. Zur Beseitigung eines Beförderungsstaus stünden der Justiz nicht plötzlich neue Stellen zur Verfügung, wie dies im Finanzbereich zu beobachten gewesen sei. Die Diplomanten des Rechtspflegerjahrgangs 2017 Zu 2. Sachstand Dienstpostenbewertung Wie bereits berichtet, besteht über den vom OLG an das HMdJ vorgelegten Entwurf für eine Dienstpostenbewertung an einigen Stellen Dissens. In der Diskussion ist, dass hierzu externer Sachverstand eingeholt und ein Gutachtenauftrag erteilt werden soll. Es ist daher unwahrscheinlich, dass in dieser Wahlperiode zu dem Thema noch ein Ergebnis erzielt wird. Zu 3. Zusätzliche Anwärterstellen im Haushaltsplan 2018/2019 Das Justizaufbauprogramm, wie es in der Pressemitteilung des HMdJ vom heißt, geht weiter. Justizministerin Kühne-Hörmann ist bei Aufstellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gelungen, für die hessische Justiz wiederum Verbesserungen zu erreichen. Der in den letzten Jahren durchgeführte Stellenabbau gehört endgültig der Vergangenheit an. Im Haushaltsplan 2018/19 ist ein erheblicher Stellenzuwachs für die Gerichte und Staatsanwaltschaften festzustellen. Der Entwurf sieht insgesamt 234 neue Stellen vor, und zwar auf allen Ebenen: bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug und bei der IT-Stelle. Einen Schwerpunkt der Haushaltsaufstellung insgesamt bilden die allen Beschäftigten des Landes zugutekommende deutliche Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die Einführung der Freifahrtsberechtigung. Das LandesTicket wird derzeit den Bediensteten gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Im Haushaltsentwurf finden sich aber auch einige Verbesserungen für den Rechtspflegerbereich. Seite 2 von 5
3 So werden im Bereich der Staatsanwaltschaften zum weiteren Ausbau der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) u. a. 2 Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 neu geschaffen. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden im Haushaltsjahr Stellen und im Haushaltsjahr 2019 weitere 20 Stellen für Rechtspflegeranwärter geschaffen. Zusätzlich mit denen im Laufe des Jahres frei werdende Stellen könnten dann weiterhin jährlich ca. 50 Anwärter eingestellt werden. Für das Pilot-Projekt Digitaler Servicepoint werden 2018 Personalmittel von Euro bereitgestellt und 6 Stellen neu geschaffen. Außerdem stehen für dieses Projekt Sachmittel von Euro zur Verfügung stehen. (siehe Ziffer 4.). Die in dem Sicherheitspaket außerdem enthaltenen Stellen für 17 Rechtspflegeranwärter/innen werden in Planstellen der Besoldungsgruppe A 10 umgewandelt werden. Diese Umwandlungen dienen der Bereitstellung von Planstellen nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Die Planstellen werden zu gegebener Zeit bedarfsgerecht zwischen den Staatsanwaltschaften und den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit verteilt. Bei IT-Stelle der hessischen Justiz sollen u. a. 3 Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 neu geschaffen werden. Für zusätzlich entstehende Kosten bei der Neuentwicklung des Datenbankgrundbuchs werden 2018 weitere Mittel in Höhe von Euro bereitstehen. Zum Haushaltsjahr 2019 wird diese Erhöhung wieder um Euro reduziert. Zusätzliche Rechtspflegerstellen für die Projektumsetzung sind nicht vorgesehen, was aus unserer Sicht deutlich zu kritisieren ist. Zu 4. Digitaler Servicepoint In der hessischen Justiz soll ein zentraler Digitaler Servicepoint eingerichtet werden, der neben den bestehenden Serviceangeboten vor Ort Auskünfte für sämtliche hessische Justizdienststellen erteilt. Dahinter steht die Idee, dass sich Bürgerinnen und Bürger über moderne Kommunikationswege von jedem Ort aus an die Justiz wenden können und von einer versierten Person direkt und schnell Hilfe erhalten. Das ist besonders für den ländlichen Raum von Bedeutung, da hier die persönliche Einholung von Auskünften regelmäßig mit entsprechenden Fahrzeiten verbunden ist und telefonische Anfragen die Kenntnis von Zuständigkeiten voraussetzen. Für den Digitalen Servicepoint stehen insgesamt 6 Personalstellen zur Verfügung, darunter 3 Planstellen der Besoldungsgruppe A 10, die mit Rechtspflegern besetzt werden sollen. Als Standort ist Eschwege im Gespräch. Der Einsatz von Rechtspflegerarbeitskraft für diesen Bereich erschließt sich bei dem bisher bekannt gewordenen Aufgabenprofil allerdings nicht ohne weiteres. Zu 5. Presserklärung Der Rechtsstaat ist auch in Hessen gefährdet! Der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten Ende Juli hinsichtlich der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats Alarm geschlagen. Die in den nächsten Jahren über Polizei und Justiz hereinbrechende Pensionswelle gefährde nach Auffassung des DRB und der GdP die Stabilität des deutschen Rechtsstaates. Ein starker Rechtsstaat brauche nicht nur deutlich mehr Polizisten, sondern mindestens zusätzliche Richter und Staatsanwälte. Wie hr-info am 2. August 2017 unter Berufung auf das Hessische Justizministerium und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main berichtet hatte ( Justiz und Polizei - wie ist die Personalsituation in Hessen? ), fehlen diese Stellen in Hessen nicht. Im Gegenteil, 250 Stellen seien in Hessen dazu gekommen, das seien nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, die die Bürger, die z. B. auf ihr Urteil warteten, ganz direkt beträfen. Seite 3 von 5
4 Der Landesvorstand hat daraufhin am eine Pressemitteilung herausgegeben, die Eingang in eine dpa-meldung und einen Bericht in der Frankfurter Neue Presse (FNP) gefunden hat. Darin haben wir darauf hingewiesen, dass in der hessischen Justiz in den letzten Jahren knapp 500 Stellen abgebaut wurden. Dieser Abbau betraf im Wesentlichen den nichtrichterlichen Dienst. Auch wenn die Rechtspfleger in weiten Teilen hiervon nicht betroffen waren, blieb trotz der Schaffung von insgesamt 350 neuen Stellen in 2017 immer noch ein Minus von etwa 150 Stellen. Dieser Stand vom August 2017 ist zwar inzwischen überholt, wie oben unter 3. berichtet, aber Rechtspfleger sind nicht auf dem freien Markt verfügbar und Nachwuchspersonal muss erst gewonnen und in einem 3-jährigen Studium ausgebildet werden. Die Dienststellen der Justiz können daher tatsächlich erst ab 2020 mit dem zusätzlichen Personal rechnen. Hierauf haben wir in der Presseerklärung hingewiesen. Entsprechendes gilt für die im Haushaltsentwurf 2018/2019 nun vorgesehenen weiteren Stellen. Zu 6. Gute hessische Beteiligung an der Herbsttagung in Bad Boll Anspruch und Ansprüche war das Motto der Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll vom 22. bis 24. November 2017, die der Bund Deutscher Rechtspfleger in Zusammenarbeit mit der Akademie veranstaltet hat. Geboten wurden u. a. ein hochkarätiges Referat zur EU-Erbrechtsverordnung und ein sehr interessanter Vortrag des aus dem TV bekannten Moderators Markus Appelmann zur Wahrnehmung der Justiz in der Öffentlichkeit. In den vier Arbeitskreisen wurden die Themen Insolvenzrecht, der elektronische Akte, dem Status des Rechtspflegers und der EU- Erbrechtsverordnung beschäftigt. Sehr erfreulich ist, dass Kolleginnen und Kollegen aus Hessen in diesem Jahr zahlreich an der Tagung teilgenommen haben. v.l.n.r.: Thomas Klein, Annegret Koslowski (beide AG Michelstadt), Claudia Feld (AG Gießen), Andreas Lang (AG Groß-Gerau), Waltraud Pfeiffer (AG Fürth), Stefan Stähr (AG Kirchhain), Arnold Köth (AG Frankfurt). Leider nicht auf dem Foto: Stefan Hüge (AG Kassel) und Gudrun Baier (AG Fulda) Zu 7. SAVE THE DATE: Hessischer Rechtspflegertag in Gießen am 18. April 2018 Am 18. April 2018 findet in Gießen der Hessische Rechtspflegertag statt. Veranstaltungsort ist die Aula der Justus-Liebig-Universität. Die Veranstaltung wird unter dem Motto stehen. Bitte halten Sie sich den Termin frei und machen Sie sich am 18. April 2017 auf den Weg nach Gießen! Seite 4 von 5
5 Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten und gesunden Start in das Jahr 2018! Dippel Jonas Lang Muskalla Ramrath Reichelt Wallrabenstein Seite 5 von 5
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