6. Staatsreform Übertragung der FESC-Mittel an die Deutschsprachige Gemeinschaft

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1 1 6. Staatsreform Übertragung der FESC-Mittel an die Deutschsprachige Gemeinschaft Anhörung im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom Note des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung Ein Kind hat ein Recht auf korrekte Betreuung in besonderen und/oder schwierigen Momenten seines Lebens wenn seine Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder die Betreuung ihres Kindes Ihnen Schwierigkeiten bereitet. Im Rahmen der gesamten Betreuungsmodelle des RZKB, Tagesmütterdienst Außerschulische Betreuung und Kinderkrippe arbeiten wir entsprechend folgenden Leitlinien: - Unser Angebot richtet sich an alle Kinder, für die ein Bedarf geäußert wird unabhängig von Nationalität, Religion, Rasse, Geschlecht, Glaube oder politischer Anschauungen. - Wir leisten einen Beitrag zum Glück und zur Zufriedenheit der Kinder und der Erziehungsberechtigten. - Das Wohlergehen des Kindes steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. In diesem Sinne sind die FESC-Gelder im Rahmen der Außerschulischen Betreuung in der DG essentiell. 1. Erklärung zu den aktuellen FESC-Mitteln (Fonds d Equipements et de Services Collectifs) 1.1 Finanzierung des Fonds Dieser Fond der ONAFTS wird mit 0,05% Arbeitgeberabgabe finanziert. 1.2 Finanzielle Begrenzung (Moratorium) Die finanziellen Zuwendungen wurden in der Wallonie und Flandern bereits in 2004 begrenzt.

2 Da die Deutschsprachige Gemeinschaft erst später für entsprechende Betreuungsangebote unterstützt wurde, galt diese Begrenzung nicht für die DG. Erst mit der ersten Entscheidung der Übertragung der Mittel wurde ein Höchstbetrag für die DG festgelegt, der seit 2008 ausschlaggebend ist. 1.3 Bedingungen zum Erhalt dieser Mittel Folgende Betreuungsformen werden durch FESC-Gelder in Belgien unterstützt: Außerschulische Betreuungen, Notbetreuungen, flexible Betreuung, Betreuungsdienste für kranke Kinder. Zur Außerschulischen Betreuung: Die Außerschulische Betreuung muss einen Freizeitcharakter aufweisen und klar vom Schulalltag getrennt sein. Betreuungsangebot von mindestens 25 Stunden pro Woche 220 Betreuungstage im Jahr Ferienbetreuung Bezuschussung der Funktionskosten in Bezug zu den Betreuungstagen der Kinder deren Erziehungsberechtigten Kinderzulagen als Arbeitnehmer beziehen. Co-Finanzierung durch andere Instanzen 2 2. Bestimmung dieser FESC-Gelder in der DG 2.1 Außerschulischen Betreuung RZKB: Hauptfinanzierung von 18 Standorten der Außerschulischen Betreuung und Finanzierung oder Co-Finanzierung von 36 Arbeitsstellen RZKB: Betreuung 2011 von 1250 Kindern und folglich Arbeits- /Ausbildungsmöglichkeit für deren Erziehungsberechtigten Das RZKB erfüllt seit Anbeginn die Zugangsbestimmungen des FESC und hat in diesem Rahmen Abkommen mit zwei anderen Trägern geschlossen, die somit ebenfalls in den Genuss der Gelder kommen. 2.2 Gründung kleiner Betreuungsstandorte Die kleinen Betreuungsstandorte erfüllen einzeln nicht die Bezuschussungsbedingungen des FESC und konnten nur entstehen unter dem Dachverband RZKB. (Öffnungszeiten, Betreuungstage pro Jahr,.) Die gesamten Betreuungsorte der Außerschulischen Betreuung werden als eine Einheit gesehen und entsprechen somit im gesamten den FESC-Bestimmungen

3 3 3. Co-Finanzierung der Außerschulischen Betreuungen des RZKB Die Co-Finanzierungen kommen durch: Die Erziehungsberechtigten BVA-Bezuschussung und anderen ABM-Maßnahmen: Die Co-Finanzierung durch ABM-Maßnahmen ermöglichte erst die Gründung verschiedener Betreuungsprojekte. Leider beschränken diese Maßnahmen die Einstellung von Betreuungspersonal mit maximal Abitur. Die mögliche Finanzierung durch FESC von Betreuungspersonal mit Hochschuldiplom, konnte somit nicht zum tragen kommen. Die Gemeinden (Gebäude, Unterhalt, Defizitbezuschussung ) Plafonierte Co-Finanzierung durch die DG (Einrichtungsbezuschussung, Defizitbezuschussung, Bezuschussung der Ferienprojekte) Fünf Vollzeitäquivalenz Betreuerinnen finanziert über emploi jeunes 4. Außerschulische Betreuung: FESC-Bezuschussung und Bestimmungen (positive Aspekte) Bezuschussung von Koordinationspersonal und Dienstleitung Bezuschussung von Verwaltungspersonal entsprechend effektivem Arbeitsaufwand Betreuungspersonal nach dem Personalschlüssel 1 Betreuerin auf 8 Kinder von 3 bis 12 Jahre Berücksichtigung der integralen Lohnkosten mit Index- und Dienstjahrerhöhungen Berücksichtigung der Lohnkosten auch für Betreuungspersonal mit Hochschuldiplom, mit dem Ziel der Qualität in der Kinderbetreuung Bezuschussung der Funktionskosten auf Verwaltungsebene wie auf Betreuungsebene Die gesamten Angebote der Außerschulischen Betreuung des RZKB als eine Einheit zu sehen, ermöglicht die übergreifende Arbeit auf Ebene der Koordination, der Verwaltung, der technischen Mittel, des Einsatzes der Springerinnen, der Organisation der verpflichtenden Weiterbildungen, der Qualitätsanforderungen 5. Grenzen und Schwierigkeiten der FESC-Bezuschussung 5.1 Moratorium seit 2008 Die FESC-Mittel entsprechen seit 2008 einer Pauschalbezuschussung deren prozentuale Erhöhung jährlich festgelegt wird. Die Pauschalbezuschussung die nicht mehr ausreichend die Entwicklung der reellen Kosten (besonders der

4 Lohnkosten) berücksichtigt, begrenzt die Möglichkeiten des RZKB weitere bedarfsorientierte Angebote, entsprechend Zielsetzung des RZKB, auszuarbeiten. 5.2 Co-Finanzierungen Die möglichen Co-Finanzierungen für die Außerschulischen Betreuungsinitiativen scheinen aktuell erschöpft zu sein. Die vielfältigen Bezuschussungsanträge benötigen erheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand und verlangen jeweils spezifische Vorgehensweisen. 5.3 Erhöhung der Lohnkosten und Funktionskosten Die Kinderbetreuung durch Professionelle bringt effektive Lohnkosten mit sich, die sich erhöhen durch Bindung der Löhne an den Index und Anerkennung der geleisteten Dienstjahre. Dies unabhängig davon, dass im Betreuungsstaff der Außerschulischen Betreuung ausschließlich mit arbeitsbeschaffenden Maßnahmen gearbeitet wird - sprich mit prekären Arbeitsverträgen und dem entsprechenden Turnus im Personalstamm. Die generelle pauschale Bezuschussung durch FESC seit 2008 (Moratorium), trägt weder der Lohnentwicklung, noch den steigenden Kosten Rechnung. Hierdurch entsteht für das RZKB ein immer größerer Graben zwischen sicheren Einnahmen und steigenden Ausgaben. Dies vor dem Hintergrund der plafonierten Defizitbezuschussung seitens des Ministeriums und den für die Gemeinden stetig wachsenden finanziellen Belastungen. Die Co-Finanzierung durch ABM-Maßnahmen folgt der Lohnentwicklung ebenfalls nicht. 5.4 Fahrtentschädigungen Die Arbeitswegpauschalen und Dienstfahrtenentschädigung für das gesamte Personal der Außerschulischen Betreuungen, das DG-übergreifend arbeitet, erfordert erhöhte Mittel. 5.5 Notwendige Defizitbezuschussung Die begrenzten pauschalen Mittel verlangen zwingend nach einer flexiblen und verlässlichen Defizitbezuschussung, um eine Ausweitung der Betreuungsinitiativen zu ermöglichen, unter anderem auch auf die Gemeinde Lontzen. Die bereits bestehenden Betreuungsinitiativen benötigen prozentual jedes Jahr mehr finanzielle Mittel als die prozentuale Erhöhung der FESC-Bezuschussung 4

5 vorsieht. Zudem legt FESC diese eventuelle Erhöhung immer erst nach Ablauf des bezugnehmenden Jahres fest. Dies erschwert zusätzlich die Planbarkeit. 5.6 Administrativer Aufwand Zum Erhalt dieser essentiellen Mittel erwartet die FESC-Verwaltung präzise Angaben zu der Familiensituation, Kinderzulagenkassen, Anwesenheiten der verschiedenen Kategorien Kinder, buchhalterische Informationen und eine aufwändige Form der Bezuschussungsanträge. Alle Angaben werden während viertagen im Jahr durch zwei Inspektoren geprüft. Diese Auflagen stellen fürs RZKB keine Probleme dar, benötigen jedoch den entsprechenden Verwaltungsaufwand Herausforderungen im Rahmen der Kinderbetreuung und der Übertragung der FESC-Mittel 6.1 Den Bestand der aktuellen Angebote sichern Die aktuellen Angebote sind fester Bestand in den Gemeinden und müssen erhalten bleiben. 6.2 Neue bedarfsorientierte Betreuungsinitiativen schaffen Entsprechend Bedarfsanmeldungen und -analysen neue Angebote kreieren Ferienbetreuung ausweiten für Kinder von 3 bis 12 Jahre; sei es durch längere Öffnungszeiten oder durch die Schaffung neuer Ferienbetreuungen Flexible Betreuungsangebote ausweiten, wie zum Beispiel Notfallbetreuung, kurzfristige Betreuung, ausgedehnte Uhrzeiten Diese Betreuungsformen sind bereits zum Teil durch die aktuellen Angebote möglich (Außerschulische Betreuung und Tagesmütterdienst) 6.3 Den gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden Die Familien mit verlässlichen und qualitativ guten Betreuungsangeboten unterstützen, damit sie den ökonomischen, familiären, gesellschaftlichen und sozialen Anforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht werden können Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen Unterstützung des Arbeitsmarktes

6 6 6.4 Zugänglichkeit für alle Kinder ermöglichen Angepasste Tarife: Gleiche Betreuungsmöglichkeit muss für alle Kinder gewährt sein, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Erziehungsberechtigten. Die Eigenbeteiligung der Erziehungsberechtigten hat jedoch ihre Grenze, sie darf das Haushaltsbudget nicht überbelasten. Armutsvorbeugung durch gleiches Betreuungsangebot für alle Kinder: Aktivitäten, Ernährung, Spielangebot ohne Aufpreis Dem ländlichen Charakter der DG gerecht werden: Es bieten sich zwei Möglichkeit: die Einrichtung kleiner Betreuungseinheiten oder der Transport der Kinder, wenn der Weg nicht zu viel Zeit erfordert und der Betreuungsort eine verträgliche Distanz zum Wohnort der Familien hat 6.5 Qualitätsanforderungen Ein verlässliches Angebot durch reguläre Verträge, korrekte Arbeitsbedingungen und Ersatzpersonal (Springerinnen) ermöglichen Professionelle Betreuung durch ausgebildetes Personal und permanente Weiterbildung des Personals Die Qualität auf Ebene der Betreuung und Pädagogik verfolgen und den Kindern in der Außerschulischen Betreuung ein Angebot machen, das ihnen ermöglicht ihre Freizeit zu gestalten 6.6 Den reellen Kosten Rechnung tragen Lohnkosten: Die Qualitätsanforderungen gehen einher mit Lohnkosten, die dem Index unterworfen sind und der Berücksichtigung der Dienstjahre. Die Arbeitsstunden einer Betreuerin teilen sich auf in Betreuung, Weiterbildung, Urlaub und gegebenenfalls Krankheit. Diese Stunden müssen durch eine Springerin ausgeglichen werden. Weiterbildungskosten und entsprechender Zeitaufwand: Qualität erfordert ein korrektes Weiterbildungsangebot. Funktionskosten auf Ebene der Betreuung wie auf Ebene der Verwaltung berücksichtigen. 7. Mögliche Chancen, die in der Übertragung der FESC-Mittel liegen 7.1 Auf Verwaltungsebene Mit der Übertragung der Mittel könnte der administrative Aufwand vereinfacht werden.

7 7 7.2 Verteilung der FESC-Mittel und der zusätzlichen Bezuschussungen Die Außerschulische Betreuung finanziert sich aktuell durch ein komplexes System an Bezuschussungen: FESC-Mittel, BVA, Aktiva, emploi-jeunes,.dg Ferienprojektbezuschussung, DG Einrichtungsbezuschussung, DG Defizitbezuschussung, Defizitbezuschussung durch die Gemeinden, Fonds Milieux d Accueil d enfants die alle verschiedene Faktoren und Kriterien benutzen und die gewissen Aspekten der Außerschulischen Betreuung entsprechen. Die Vereinigung der verschiedenen Außerschulischen Betreuung in einem Dachverband, ermöglicht es, dass diese gleichermaßen und im Proporz in den Genuss der verschiedenen Gelder kommen können, entsprechend mehrerer Kriterien (Größe, Betreuungstage, Arbeitsstunden, reelle Kosten ). Jede einzelne Einrichtung hätte keinen Anspruch auf vereinzelte Gelder. 7.3 Auf Ebene der Herausforderungen Die Übertragung der FESC-Mittel auf Ebene der DG beinhaltet die Herausforderung, die bestehenden Angebote der Außerschulischen Betreuung im RZKB (mit den 18 Standorten RZKB, PDS und Ferienbetreuung der Gemeinde St.Vith) zu erhalten und die Mittel so zu erweitern dass das RZKB den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und Anfragen (z.b. nach Ferienbetreuung in der Gemeinde Raeren, St. Vith und Burg-Reuland, sowie nach außerschulischer Betreuung in der Gemeine Lontzen) gerecht wird. Die aufgezeigten positiven Aspekte der FESC-Bezuschussung und Bestimmungen, die das Ziel einer stabilen, verlässlichen sowie einer qualitativ guten und professionellen Kinderbetreuung anvisieren, sollten bei der Übertragung der Mittel beibehalten werden. Einen dieser Vorteile möchten wir nochmals betonen: Die FESC-Bezuschussung vor 2008, trug Rechnung mit der Entwicklung der reellen Lohnerhöhungen und der Steigerung der Funktionskosten. Dies hat zu einer zügigen Erweiterung des Außerschulischen Betreuungsangebots im Rahmen des RZKB geführt. In der Zeit von 2002 bis 2010 wurden 17 Standorte gegründet oder vom RZKB als Träger übernommen. Die reellen Betreuungsbedürfnisse wurden in den Kommunalen Beratungsausschüssen festgehalten. Die entsprechenden Projekte konnten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die Räumlichkeiten und deren Unterhalt verantworteten sowie einer Defizitbezuschussung zustimmten, ins Leben gerufen werden; dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Kinderbetreuung der DG.

8 Die Entwicklung der reellen Lohnkosten und Funktionskosten in der Grundbezuschussung zu berücksichtigen, ist somit ein bewiesener Weg sich den obengenannten Herausforderungen zu stellen. Die Co-Finanzierungen, Co- Unterstützungen sowie Defizitbezuschussungen lassen sich mit einem solchen System verlässlicher definieren. Das RZKB verfolgt auch weiterhin das Ziel, sich mit den aktuellen und neuen Angeboten den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen. Dies im Sinne der zu betreuenden Kinder und deren Familien. 8 Patrick Meyer Präsident Claudine Threis Stellvertretende Direktorin

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