Gutachterliche Stellungnahme Ableitung des Regenwassers und zur Versickerung
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- Victoria Falk
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1 Gutachterliche Stellungnahme Ableitung des Regenwassers und zur Versickerung Im Bereich Bebauungsplan Gutenbergstrasse Süd.Änderung vom 28.Jan.206 in Nieder-Olm auf den Flurstücken 64/ und 64/2 in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 2 2.Fortschreibung LandschaftsArchitekt Dipl.Ing. Harald Heims Büro für Grünplanung Kronenstrasse Mainz-Finthen Tel : Fax : info@heims.biz
2 INHALT. Einleitung 2. Beschreibung des Vorhabens 2.. Bauvorhaben 2.. Flächenermittlung Neuplanung 2.2. Bodengutachten 2.3. Niederschlagswasser 2.4. Geplante Maßnahmen zur Reduzierung der Ableitung von Niederschlagswasser 2.5. Berechnung des Regenwasserabflusses 2.5. Rigolen Dachflächen Gebäude Regenwasserabfluss in den Kanal 2.6 Bodenbehandlung im Bereich der Rigolen 3. Zusammenfassung 2
3 . Einleitung Am wurde das auf der Fläche geplante Projekt der Kreisverwaltung und den städtischen Ämtern in einer Runde vorgestellt. Im Wesentlichen wurden von den beteiligten Ämtern erste positive Stellungnahmen dazu abgegeben. Für das Quartier ist ein gesamtheitliches Entwässerungskonzept zu erarbeiten, das vor allem auch die Vorgaben der Versickerung von Niederschlagswasser aus dem Landeswassergesetz berücksichtigt. Es ist auch der Durchlässigkeitsbeiwert des anstehenden Bodens zu ermitteln. Gesetzliche Grundlagen Gemäß 2 Abs. 2 Satz 3 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG) in der Fassung vom soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder versickert werden, soweit die mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Zum Zwecke der Nutzung können auch Zisternen verwendet werden. Darüber hinaus soll unverschmutztes Niederschlagswasser breitflächig oder über flach angelegte Versickerungsmulden auf dem Grundstück, unter Ausnutzung der belebten Bodenschicht zur Erhaltung und Anreicherung des Grundwasserstandes dem Grundwasser zugeführt werden. 2. Beschreibung des Vorhabens 2. Bauvorhaben Das Bauvorhaben wird auf dem ehemaligen Gelände der Druckerei Sontag durchgeführt. Im nördlichen Bereich des Grundstückes sind bereits im Jahr 2000 drei Mehrfamilien-Wohngebäude errichtet worden. Für die Entwässerung der Dachflächen dieser Gebäude ist damals ein örtliches Regenrückhaltebecken angelegt worden, welches bei der anstehenden Realisierung der Neubauvorhaben verlagert werden soll. Die Grundstücke werden aufgeteilt in den Bereich der bestehenden drei Stadtvillen am der Gutenbergstrasse und in den Bereich der Neubebauung. Die funktionierende 3
4 Entwässerung und Rückhaltung im Bereich der Stadtvillen soll hier nicht weiter berechnet, sondern als Bestand (wenn auch auf dem Grundstück flächenmässig verlagert) bewertet werden. Die folgenden Berechnungen beziehen sich daher nur auf den Grundstücksbereich der Neubebauung. NEU: Veränderung der Planung in 3 Mehrfamilienhäuser und 26 Reihenhäuser, keine Tiefgarage mehr. Gemäß neuer Planung des Büro Infra Architekten sollen auf dem südlichen Gelände 3 Wohngebäude, 3- und 4-geschossig, mit Pultdach (oberstes Dach = Staffelgeschoss) sowie 5 Blöcke mit Reihenhäusern, ebenfalls mit Pultdach errichtet werden. Die Höhenlage der Erdgeschosse der Gebäude richtet sich im Wesentlichen nach dem jetzigen Geländeverlauf. Die Gebäude erhalten auf den obersten Dächern eine extensive Dachbegrünung mit mind. 0 cm Substrataufbau. Im Gebäude und auf dem Grundstück sollen die Abwässer im Trennsystem geführt werden. Die anfallende Schmutzwassermenge soll über Kanalschlüsse in den öffentlichen Mischwasserkanal geleitet werden. Die Entwässerungsgegenstände in den Geschossen EG bis Staffelgeschoss liegen über der Rückstauebene. Die Ableitung des Schmutzwassers des Grundstücks erfolgt im Freispiegel. Die Dimensionierung und Ableitung von Schmutzwasser wird im Rahmen des Bauantrages bearbeitet. Der öffentliche Mischwassersammler befindet sich in der dem Grundstück vorgelagerten Ingelheimer Straße (NW 600/900) sowie östlich auf dem Nachbar- Grundstück (NW 500). Die max. Einleitmenge in den öffentlichen Mischwasserkanal wird von Seiten des AVUS mit einer Kapazität von 60% versiegelte Fläche des Grundstückes angegeben. (Die gesamte Grundstücksgröße der Neubebauung im südlichen Bereich beträgt 0.45 qm, 60% davon sind ca qm) Für die Dachflächen und Außenentwässerungen wurde gemäß DIN 986 Teil 00 mit einer Bemessungsregenspende von 08 l/(s x ha) gerechnet. Die im Mühlweg vorhandene Baumreihe aus Platanen soll auf jeden Fall teilweise erhalten und nachfolgend in ihrer Entwicklung gefördert werden. Aus diesem Grund kann entlang der westlichen Grundstücksgrenze im Wurzel- und Kronentraufbereich der Bäume keine großflächige Rigole zur Versickerung der Niederschläge der neuen Parkplatzflächen angelegt werden. 4
5 2.. Flächenermittlung Neuplanung Bilanz der Flächen der Neuplanung: Gesamtbearbeitungsfläche (ca.) 0.45,0 qm (nur Privatgelände) Bilanz der für die Einleitmenge in den Kanal entwässerungsrelevanten Flächen, ohne Reduzierung durch Abflußbeiwerte und ohne Berücksichtigung der örtlichen Versickerung der begrünten Dachflächen der Neubauten. Gebäude 2.995,0 qm 28,76% Fahrbahn 939,0 qm 9,02% Parkplätze Mühlweg 42,0 qm 3,96% Parkplätze Grundstück 575,0 qm 5,52% Summe entwässerungsrelevante Flächen 4.92,0 qm 47,26% Die gesamten versiegelten Flächen errechnen sich grob überschlägig deutlich unterhalb des genannten Maximalwertes von 60%. 2.2 Bodengutachten Gemäß Bodenerkundung des Baugrundbüro Simon vom sind folgende Annahmen getroffen worden: Der Boden besteht ab einer Tiefe von 2,40-2,70 m unter jetzigem Bodenniveau Betriebshof aus Schluff (Löß/Lößlehm) der ungestört für eine Versickerung geeignet ist. Näheres muß dann ein ausführliches Bodengutachten bei der Realisierung erbringen. Nach Abstimmung mit dem Baugrundbüro soll für die Dimensionierung einer Versickerungsanlage eine Wasserdurchlässigkeit von 5,0 x 0-6 m/s angesetzt werden. Grundwasser wurde bis 7,0 m unter GOK nicht vorgefunden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Bodenbedingungen eine Versickerung ermöglichen. 2.3 Niederschlagswasser Es wird durch entsprechende Maßnahmen die Abflussmenge von Niederschlagswasser reduziert. 5
6 Ziel ist es dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer Verringerung der Wassermenge der Regenwasserableitung in den Kanal führen, und so viel wie möglich Niederschlagswasser vor Ort zu behalten. Aufgrund der Stellung und Lage der geplanten Bebauung sowie der sonstigen notwendigen Flächenbelegungen ist die Realisierung von größeren breitflächigen Versickerungsanlagen auf dem Grundstück nicht möglich. Das anfallende Niederschlagswasser soll teilweise örtlich zur Versickerung gebracht werden. Die im Wesentlichen extensiv begrünten Dachflächen der Gebäude werden Rigolen zugeführt. 2.4 Geplante Maßnahmen zur Reduzierung der Ableitung von Niederschlagswasser Bei der Positionierung von Versickerungsanlagen sind die Mindestabstände, gemäß der ATV-DVWK-A 38 unter Punkt aufgeführt, zu angrenzenden und unterkellerten Nachbargebäuden bzw. in das Erdreich einbindenden Gebäudeteilen zu beachten. Es muss ausgeschlossen werden, dass Niederschlagswasser, welches einer Mulde zugeführt wird, durch die Pflasterung in das Gebäude eindringt. Zur Reduzierung und Minimierung der Ableitung von Niederschlagswasser werden die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen geplant. Die Festlegung der Abflussbeiwerte erfolgt nach ATV-DVWK-A38. Dachbegrünung obere Dachflächen der Gebäude Die oberen Dachflächen der Gebäude werden mit einer extensiven Dachbegrünung mit einem Substrataufbau von mind. 0 cm Stärke geplant. Hierfür ergibt sich ein Abflußbeiwert von 0,3. Die sonstigen Dachflächen (Terrassen) der Staffelgeschosse werden mit einem Abflussbeiwert von 0,9 angesetzt. Das Niederschlagswasser der extensiv begrünten Dachflächen wird zur Versickerung Rigolen zugeführt. Seitliche Versickerung in Vegetationsflächen Die Entwässerung der Gehwege, Spielplätze und Terrassen erfolgt durch seitliche Ableitung in die anschließenden Vegetationsflächen zur örtlichen Versickerung und wo dies nicht möglich ist durch kleine Mulden (ggf. mit Rigolen) und örtlicher Versickerung. Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 38, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Hrsg. Deutsche Vereinigung für Abwasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. 6
7 Teilweise zu entwässernde Flächen Die Entwässerung der Parkplätze auf dem Grundstück erfolgt mangels Platz für Mulden zur Passage durch belebte Bodenschichten sowie bedingt durch die Topografie über Entwässerungsrinnen in den Kanal Die Stellplätze auf dem Gelände erhalten auf einen versickerungsaktiven Belag. Stellplatzanzahl: 46 Stück x 2,50 x 5,00 m = 575 qm. Der Abflussbeiwert wird mit 0,25 angesetzt. Verbleibende vollständig zu entwässernde Flächen Die Entwässerung der Parkplätze auf dem Grundstück im Bereich des Mühlwegs erfolgt mangels Platz für Mulden zur Passage durch belebte Bodenschichten über Entwässerungsrinnen in den Kanal (ggf. auch direkt auf die Straße, Vereinbarung im Durchführungsvertrag notwendig). Stellplatzanzahl: 33 Stück x 2,50 x 5,00 m = 42 qm. Die Stellplätze werden mit einem versickerungsaktiven Belag geplant. Der Abflussbeiwert wird mit 0,25 angesetzt. Die Entwässerung der Fahrbahnflächen der Erschließungsstraße erfolgt in den Kanal. Die Dachterrassen der obersten Flachdächer, die Wintergärten und die Balkone werden in den Kanal abgeführt. 2.5 Berechnung des Regenwasserabflusses 2.5. Rigolen Dachflächen Gebäude Die Rigolen sind entsprechend zu dimensionieren. Es sind sinnvoll 3 Rigolen anzulegen: - Rigole für die Häuser RH -6, RH 7-2, RH Rigole 2 für die Häuser RH 8-2, RH Rigole 3 für die Häuser Haus, Haus 2, Haus 3 Überschlägliche Berechnungen ergeben für die Rigole Abmessungen von ca. 4,80 x 2,40 x,32 m (L/B/H) Rigole 2 Abmessungen von ca. 4,00 x 3,20 x 0,66 m (L/B/H) Rigole 3 Abmessungen von ca. 4,00 x 3,20 x,32 m (L/B/H). Die Sohlhöhen der Rigolen sind in Bezug auf die Sohlen der Gebäude und der typischen Ausbreitung von Sickerwasser anzulegen. Die Rigolen sind berechnet mit dem Produkt Rehau. Die Rigolenkörper sind für die Erdlast, Verkehrslast und Einbautiefe zu dimensionieren. 7
8 Es sind Revisionsschächte zur Inspektion und ggf. Spülung und Reinigung vorzusehen. Die endgültigen Abmessungen, Aufteilung und räumliche Lagen sind im Rahmen des Bauantrages zu berechnen und festzulegen Regenwasserabfluss in den Kanal Der Regenwasserabfluss wird nach folgender Formel berechnet: Formel: QR = r(d;t) x C x A x /0.000 m²/ha QRSP = Regenwasserabfluss in l/s C = Abflussbeiwert 0,9 (Dachflächen sonstige Befestigung) 0,75 (Fahrbahn engfugiges Pflaster) 0,5 (intensive Dachbegrünung) 0,3 (extensive Begrünung ab 0cm Aufbaudicke) 0,25 (Parkplatz Sickerpflaster) A = wirksame Niederschlagsfläche in m² siehe auch DIN EN ,4.3 r(d,t) = Bemessungsregenspende am Standort Bemessungsregenspende r(d;t) = 08 l( s*ha) (Annahme) Strang Bezeichnung Fläche C QR m² l/s Parkplätze Mühlweg (Sickersteine) 42 0,25, 2 Fahrbahn 939 0,75 7,6 3 Dachterrassen, Balkone, Wintergärten 732 0,90 7,2 4 Parkplätze Grundstück 575 0,25,55 Fläche gesamt Regenwasserabfluss: QRSP 7,39 l/s 8
9 2.6 Bodenbehandlung im Bereich der Rigolen Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Boden unter den herzustellenden Rigolenkörpern vollständig unbeeinträchtigt von Baustellenaktivitäten oder Überfahrungen und somit ungestört verbleibt. Für den Fall, dass die Fläche während der Bauphase vor Einbau der Rigolen überfahren wird ist davon auszugehen, dass ein Abtragen von mindestens cm Boden über der geplanten Rigolensohle ausreichend ist, um ungestörte Bodenverhältnisse vorzufinden. 9
10 3. Zusammenfassung Bedingt durch die Bodenverhältnisse und die Geometrie der geplanten Gebäude können sinnvoll keine breitflächigen Versickerungseinrichtungen auf dem Gelände angelegt werden. Unter Rücksichtnahme auf die Mindestabstände zu den Bauwerken auch der Nachbarbebauung- sowie Zwänge durch vorhandene Bäume im öffentlichen Straßenraum, stehen nur in kleinerem Umfang Flächen zur Verfügung, auf denen Versickerungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Dachflächen der Gebäude werden mit einer extensiven Dachbegrünung geplant und vollständig über Rigolen der Versickerung zugeführt. Durch die Planung von abfluss-minimierenden Maßnahmen wie intensive und extensive Dachbegrünungen, weiteren abfluss-unwirksamen Maßnahmen wie örtliche Versickerung durch geeignete Belagswahl (versickerungsfähiges Pflaster und seitliche Ableitung in Vegetationsflächen) sowie die Planung von Versickerungsmulden mit Rigolen für die Wege, wird die Einleitungsmenge in den öffentlichen Kanal erheblich minimiert. Bei Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen sind die Belange der Umwelt, die Versickerung betreffend, vollumfänglich ausgeschöpft. Aufgestellt: Mainz, den 9.Februar 205 Fortschreibung: 28.Januar.206 Harald Heims LandschaftsArchitekt BDLA Anlage Plan Ind.b Versickerungskonzept :500 0
11 Mühlweg 3 Gehweg neu Gutenbergstraße verlagerte Rigole Baumscheibe Gründach 327 qm Dachterrassen 95 qm Rigole RH 7-2 RH 3-7 Gründach 327 qm Gründach 273 qm Dachterrassen 95 qm Dachterrasse 80 qm RH -6 Müll Baumscheibe Fahrbahn 939 qm Rigole 2 Zufahrt Müll Mühlweg Baumscheibe Mühlweg 63 Haus OKFF EG 8,95 Gründach 304 qm RH 8-2 Gründach 220 qm RH Gründach 274 qm 97 Balkone 4x6 qm Dachterrasse 83 qm Dachterrasse 63 qm Dachterrasse 78 qm Baumscheibe Müll Müll Rigole 3 Spielplatz mind.20 qm Weg 96 3 Parkplätze Gründach 304 qm Haus 2 OKFF EG 20,5 Dachterrasse 83 qm Gründach 304 qm Haus 3 OKFF EG 2,5 66 Balkone 4x6 qm Dachterrasse 83 qm Balkone 4x6 qm Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Parken 4 Ingelheimer Straße Ingelheimer Straße 62 Gehweg Bestand BAUHERR ARCHITEKT PROJEKT SelzWiesen GmbH&Co.KG Göttelmannstrasse Mainz Harald Heims LandschaftsArchitekt BDLA Kronenstraße Mainz/Rhein Telefon Fax ZEICHNUNG Wohnbebauung Ingelheimer Straße 7 Nieder-Olm Übersichtsplan Versickerungskonzept LEISTUNGSPHASE INDEX DATUM Genehmigungsplanung MASSTAB : 500 PROJEKT ZEICHNUNG GEZEICHNET HH DATUM FORMAT A3 a b ÄNDERUNG Hs.4, TG-Zufahrt verschoben, Straße Änd.Reihenhäuser INDEX b GEZ. HH HH
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