Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2.2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Bevölkerung mit Migrationshintergrund Ergebnisse des Mikrozensus Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 04. Mai 2007, korrigiert am 23. August 2017 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Textteil Seite I Methodische Bemerkungen und Übersicht über die Ergebnisse... 4 II Erläuterungen zu den Abbildungen und Tabellen... 8 III Migrationsrelevantes Fragenprogramm des Mikrozensus IV Glossar Schaubilder 1 Alterspyramide 2005 nach Migrationshintergrund Alterspyramide 2005 nach Migrationserfahrung Anteil der Personen mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der Ausländer-/innen an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der Deutschen an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der Türkei an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der Gastarbeiter-Anwerbeländer an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der EU-Staaten an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Anteil der Drittstaaten an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2005 in (ehemaligen) Regierungsbezirken in Prozent Bevölkerung nach Migrationsstatus und allgemeinem Schulabschluss Bevölkerung nach Migrationsstatus und beruflichem Abschluss Bevölkerung nach Migrationsstatus und überwiegendem Lebensunterhalt Erwerbstätige nach Migrationsstatus und Stellung im Beruf Erwerbstätige nach Migrationsstatus und Wirtschaftsbereich Erwerbstätige nach Migrationsstatus und normaler wöchentlicher Arbeitszeit Tabellen 1.1 Eckzahlen zur Bevölkerung nach Migrationsstatus und ausgewählten Merkmalen Bevölkerung nach Migrationsstatus und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Altersgruppen und Geschlecht Zuwanderer 2005 nach Migrationsstatus, Alter bei Einreise, Aufenthaltsdauer und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Familienstand und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Ländern und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Zahl der Staatsangehörigkeiten und Geschlecht Deutsche Doppelstaatler 2005 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Migrationserfahrung Eingebürgerte 2005 nach Migrationsstatus und Einbürgerungsjahr Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, allgemeinem Schulabschluss und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, beruflichem Abschluss und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Wohnsitz, Haushaltsstruktur und Geschlecht Privathaushalte 2005 nach Migrationsstatus, Haushaltsgröße, Erwerbstätigen und Einkommen Bevölkerung 2005 in Privathaushalten nach Migrationsstatus, Art der Lebensform und Geschlecht Lebensformen 2005 nach Migrationsstatus, Art der Lebensform und Zahl der Kinder Armutsgefährdungsquote 2005 nach Migrationsstatus und ausgewählten Merkmalen Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, überwiegendem Lebensunterhalt und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Erwerbsstatus, Stellung im Beruf, Wirtschaftsbereich, Einkommen und Geschlecht Erwerbstätige 2005 nach Migrationsstatus, wöchentlicher Arbeitszeit, besonderen Beschäftigungssituationen und Geschlecht Bevölkerung 2005 nach Migrationsstatus, Gesundheitszustand, Body-Mass-Index und Rauchverhalten Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

3 Zeichenerklärung = nichts vorhanden / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. = Zahlenwert unbekannt, z.b. weil nicht erhoben. X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen BAföG. = Bundesausbildungsförderungsgesetz ehem. = ehemaliger, ehemalige EU = Europäische Union EU-25 = Die 25 Mitgliedsländer der Europäischen Union i. e. S. = im engeren Sinn i. w. S. = im weiteren Sinn o. ä. = oder ähnlich 6Bpolytechn. = polytechnisch, polytechnische 7Bsonst. = sonstig, sonstige nachrichtl. = nachrichtlich Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

4 I Methodische Bemerkungen und Übersicht über die Ergebnisse Überblick Diese Veröffentlichung verschafft zum ersten Mal einen umfassenden Überblick über die Bedeutung von Migration für Staat und Gesellschaft in Deutschland. Sie basiert auf den Ergebnissen des Mikrozensus Diese Informationen wurden durch die letzte Änderung des Mikrozensusgesetzes 2003 verfügbar, durch die ab dem Jahr 2005 eine Reihe von Fragen aufgenommen wurden, mit denen sich die Migration in Deutschland recht zutreffend quantitativ beschreiben lässt. Dabei wird das Phänomen Migration durch das Konzept der Bevölkerung mit Migrationshintergrund konkretisiert. Dieser Begriff ist in Wissenschaft und Politik seit langem geläufig und wird trotz seiner Sperrigkeit auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer öfter verwendet. Er drückt aus, dass sich Migration nicht nur auf die Betrachtung der Zuwanderer selbst d.h. die eigentlichen Migranten beziehen soll, sondern auch bestimmte ihrer in Deutschland geborenen Nachkommen einschließen muss. Allerdings sind sich die verschiedenen Quellen keineswegs einig, ob alle Zuwanderer und alle Nachkommen einzubeziehen sind, oder wenn nicht, welche Kriterien zur Abgrenzung der Einzubeziehenden heranzuziehen sind. Im Mikrozensus kann der Migrationshintergrund ohnehin nur synthetisch, d.h. als abgeleitete Variable bestimmt werden, da es aus naheliegenden Gründen nicht möglich war, den Betroffenen die Frage zu stellen Haben Sie einen Migrationshintergrund, und wenn ja, welche Ausprägungsform liegt vor? In der Bestimmung der abgeleiteten Variablen konnten überdies auch nur die erhobenen Informationen Berücksichtigung finden. Definition des Migrationshintergrunds Bei der Bestimmung wurden die vorhandenen Angaben zur Zuwanderung, zur Staatsangehörigkeit und zur Einbürgerung verwendet. Dadurch lässt sich nicht nur bestimmen, ob ein Migrationshintergrund vorliegt, sondern die Menschen mit Migrationshintergrund lassen sich auch noch weiter untergliedern. Dabei galt es als wünschenswert, wo immer möglich jene Personengruppen identifizierbar zu erhalten, die seit jeher in der öffentlichen Debatte und in der amtlichen Statistik mit Migration assoziiert werden wie z.b. Ausländer, Eingebürgerte, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler oder Asylbewerber. Ebenso galt es als zweckmäßig, die Definition so umfassend wie nötig und so eng wie möglich zu gestalten. Berechtigte Fragen sollten nicht deshalb unbeantwortet bleiben müssen, weil die betroffenen Bevölkerungsgruppen hinausdefiniert wurden, andererseits sollten auch nur jene Menschen eingeschlossen werden, bei denen sich zumindest grundsätzlich ein Integrationsbedarf feststellen lässt. Die Definition des Migrationshintergrundes lautet wie folgt: Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: 1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; 2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; 3. (Spät-)Aussiedler; 4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund, da sie und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind. Daneben gibt es noch eine kleine Gruppe von Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren sind und deren beide Eltern keinen Migrationshintergrund haben. Im Mikrozensus 2005 betrifft dies hochgerechnet Personen. Diese Personen wurden während eines Auslandsaufenthalts der Eltern geboren, z.b. während eines Auslandsstudiums oder einer Beschäftigung im Ausland. Diese im Ausland geborenen Personen haben aber keinen Migrationshintergrund, weil sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind. Kinder von Eltern ohne Migrationshintergrund können keinen Migrationshintergrund haben. Migrationshintergrund im engeren und weiteren Sinn In den Tabellen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass mit dem Mikrozensus in den Jahren 2005, 2009 und 2013 mehr Personen mit Migrationshintergrund identifiziert werden können als in den restlichen Jahren. Dies hat folgenden Hintergrund: Eine Person, die aufgrund ihrer eigenen Merkmale eigentlich keinen Migrationshintergrund hat, jedoch Eltern hat, die ausländisch, eingebürgert, oder (Spät-) Aussiedler sind, kann nur dann als Person mit Migrationshintergrund identifiziert werden, wenn sie mit ihren Eltern im gleichen Haushalt lebt. Die Eltern haben im Fragebogen die ent- Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

5 sprechenden Angaben gemacht und können zweifelsfrei zu der Person zugeordnet werden. Falls die Person jedoch nicht mehr im Haushalt seiner Eltern lebt, fehlen die Angaben zu den Eltern. Man wird für diese Person den Migrationshintergrund nur dann entdecken können, wenn die Person explizit nach den Migrationsmerkmalen der Eltern gefragt wird. Dies geschieht nur in den Jahren 2005, 2009 und Daher können in diesen Jahren mehr Personen identifiziert werden, die nur aufgrund der Eltern einen Migrationshintergrund haben. Ausländer, Eingebürgerte und (Spät-) Aussiedler können in allen Jahren in gleicher Anzahl identifiziert werden, da sich ihr Migrationshintergrund bereits aus ihren persönlichen Eigenschaften ableitet. Die Jahre 2005, 2009 und 2013 weisen also systematisch mehr Personen mit Migrationshintergrund auf. Um dennoch sinnvolle Zeitreihenvergleiche zu ermöglichen, werden die Begriffe Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn und Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn unterschieden. Der Migrationshintergrund im engeren Sinn bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet wird, die auch im gleichen Haushalt leben. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn bedeutet, dass alle Informationen über die Eltern genutzt werden. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn kann also nur in den Jahren 2005, 2009 und 2013 ausgewiesen werden. In diesen drei Jahren können zudem die Personen ausgewiesen werden, die ohne die Zusatzinformationen nicht als Person mit Migrationshintergrund entdeckt worden wären ( Migrationshintergrund nicht durchgehend bestimmbar ). Die Definition des Migrationshintergrunds ist in allen Jahren identisch. Gleichwohl können in 2005, 2009 und 2013 aufgrund zusätzlicher Informationen mehr Personen mit Migrationshintergrund identifiziert werden als in den anderen Jahren. Um die Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, wird in den Tabellen grundsätzlich die Definition im engeren Sinn verwendet, sofern nicht ausdrücklich auf eine abweichende Abgrenzung hingewiesen wird. Untergliederung der Personen mit Migrationshintergrund Der Migrationsstatus kann weiter untergliedert werden. Es ist beispielsweise möglich die zugewanderten Personen (d.h. im Ausland geboren) von den nicht zugewanderten Personen (d.h. in Deutschland geboren) zu unterscheiden. In den Tabellen dieser Publikation werden die zugewanderten Personen als mit eigener Migrationserfahrung und die nicht zugewanderten Personen als ohne eigene Migrationserfahrung bezeichnet. Weiter können Deutsche von Ausländern unterschieden oder die Eingebürgerten und die Spätaussiedler separat nachgewiesen werden. Allerdings erlaubten es die im Mikrozensus bis einschließlich 2006 verwendeten Fragen nicht, die Gruppe der Spätaussiedler quantitativ zu beschreiben. Es war lediglich möglich, jene Zugewanderten zu identifizieren, die angegeben haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, ohne eingebürgert worden zu sein. Davon haben nach dieser Definition nur die nach 1949 Zugewanderten einen Migrationshintergrund. Erst ab dem Berichtsjahr 2007 wird explizit nach dem Zuzug als (Spät-)Aussiedler gefragt. In den Jahren 2007 und 2008 muss bei den (Spät-)Aussiedlern erhebungsbedingt von einer Untererfassung ausgegangen werden. Die Werte ab 2009 gelten als plausibel. Die Personen mit Migrationshintergrund werden zusätzlich nach dem Konzept der erweiterten Staatsangehörigkeit untergliedert, um die Wurzeln der Menschen annäherungsweise zu bestimmen. Für Ausländer wird dabei die (erste) Staatsangehörigkeit, für Eingebürgerte die Staatsangehörigkeit vor Einbürgerung und für (Spät-) Aussiedler die Staatsangehörigkeit vor dem Zuzug als (Spät-) Aussiedler herangezogen. Bei Personen mit Migrationshintergrund, die als Deutsche geboren wurden, wird die derzeitige bzw. frühere Staatsangehörigkeit der Eltern herangezogen, sofern diese Informationen vorliegen. Wenn die Informationen nicht vorliegen, werden sie als ohne Angabe nachgewiesen. Wenn die derzeitige bzw. frühere Staatsangehörigkeit der Elternteile nicht identisch ist (z.b. Vater ist Portugiese, Mutter ist Spanierin), werden sie ebenfalls als ohne Angabe nachgewiesen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

6 Übersicht: In den Tabellen verwendete Ausprägungen des detaillierten Migrationsstatus Bevölkerung insgesamt 1 Deutsche ohne Migrationshintergrund 2 Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn insgesamt 2.1 Migrationshintergrund nicht durchgehend bestimmbar 2.2 Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn insgesamt Personen mit eigener Migrationserfahrung (Zugewanderte) insgesamt Ausländer Deutsche (Spät-)Aussiedler Eingebürgerte Personen ohne eigene Migrationserfahrung (nicht Zugewanderte) insgesamt Ausländer Deutsche Eingebürgerte Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil mit beidseitigem Migrationshintergrund mit einseitigem Migrationshintergrund Technische Ergänzungen Die in der Übersicht dargestellte Gliederung ist aus inhaltlichen Überlegungen abgeleitet und bestimmt. Für die konkrete Umsetzung bedarf es jedoch in Einzelfällen zusätzlicher Entscheidungen, um den Migrationsstatus einer Person eindeutig festzulegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Eltern unterschiedlichen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund angehören, und wenn deshalb der Status ihrer Kinder nicht willkürfrei ermittelt werden kann. Die folgenden Entscheidungen wurden zur Problemlösung getroffen: Entscheidung 1: Kein Ausweis der Generationenfolge Es ist nicht ohne weiteres möglich, die in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund in Angehörige der 2. Generation (Eltern eingewandert) und der 3. Generation (Großeltern eingewandert) aufzuteilen, weil Eltern verschiedenen Zuwanderergenerationen angehören können. In diesen Fällen ist es nicht eindeutig möglich, die Kinder einer Zuwanderergeneration zuzuordnen, weil unklar ist, welche Elterneigenschaft überwiegen soll die des Zuwanderers, die des hier Geborenen, die des Vater, die der Mutter? Außerdem ist eine Generationenzuordnung auch technisch nicht immer möglich. Unter den nicht Zugewanderten gibt es sowohl bei den Ausländern wie bei den eingebürgerten Deutschen Fälle, die keiner Generation zugeordnet werden können. In den Jahren 2005, 2009 und 2013 werden alle Befragte rund um das Thema Migration ihrer Eltern befragt, also ob die Eltern zugewandert sind, welche Staatsangehörigkeit sie haben etc. Wenn die Befragten angeben, dass die Eltern nicht nach 1960 zugewandert sind, bleibt unklar, ob dies der Fall ist, weil sie im Herkunftsland verblieben sind, weil sie vorher zugewandert sind, oder weil sie in Deutschland geboren wurden. Außerdem hängt die Zuordnung zur Generationenfolge stark davon ab, welche Bedingungen für eine Zuordnung zur 2. und 3. Generation gelten. Wird unterstellt, dass eine Person mit Migrationshintergrund nur dann zur 2. Generation gehört, wenn beide Eltern zugewandert sind, oder reicht ein zugewanderter Elternteil aus, um zur 2. Generation zu gehören? Je nach gewählter Zuordnung unterscheiden sich die Größen der jeweiligen Generationen signifikant voneinander. Deshalb wird derzeit pragmatisch nur nach Personen mit eigener Migrationserfahrung (1. Generation) Personen ohne eigene Migrationserfahrung (2. und 3. Generation) unterschieden. Entscheidung 2: Keine Untergliederung der Deutschen mit ein- oder beidseitigem Migrationshintergrund nach dem Migrationsstatus der Eltern Es wurde bewusst darauf verzichtet, die Gruppe der Deutschen mit ein- oder beidseitigem Migrationshintergrund weiter nach dem Migrationsstatus des Elternteils oder der Elternteile zu untergliedern. Wenn Eltern verschiedenen Zuwanderergruppen angehören (Ausländer, Deutsche mit und ohne Einbürgerung), so ist es nicht möglich, eine Untergliederung Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

7 willkürfrei vorzunehmen. Welche Elterneigenschaft sollte bei unterschiedlichen Angaben gelten die des Vaters oder die der Mutter? Revision 2016 Im Jahr 2016 wurde für die Erstellung der Fachserie 2015 die Typisierung des Migrationshintergrunds einer Revision unterzogen. Es wurden kleinere Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt, die die bisher veröffentlichten Ergebnisse jedoch nicht merklich beeinträchtigt hatten. Die Definition des Migrationshintergrunds ist nun leichter verständlich. Die Revision erfolgt für alle Jahrgänge von 2005 bis 2014 in einem schrittweisen Prozess. Alle revidierten Jahrgänge haben einen identischen Tabellenaufbau (mit Ausnahme von zusätzlichen, jährlich wechselnden Fragemodulen), um für den Leser einen Wiedererkennungswert zu schaffen und um Zeitvergleiche zu vereinfachen. Dabei wurde auch die Komplexität der Tabellen reduziert und auf zu häufige Verschachtelungen verzichtet. Für die Jahrgänge wurden zudem zensuskompatible Hochrechnungsfaktoren bestimmt, die in einer Sonderreihe veröffentlicht werden. Damit liegt in der Sonderreihe eine ununterbrochene Zeitreihe ab 2005 vor. Ausgewählte Ergebnisse im Überblick 2005 betrug die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn in Deutschland 15,0 Mio. Davon machen Ausländerinnen und Ausländer mit 7,3 Mio. oder 8,9% der Bevölkerung weniger als die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund aus, die Deutschen mit 7,7 Mio. oder 9,3% der Bevölkerung mehr als die Hälfte. Mit 10,4 Mio. stellen die Zugewanderten die Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung zwei Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund; unter ihnen sind Ausländerinnen und Ausländer mit 5,6 Mio. gegenüber den Deutschen mit 4,8 Mio. in der Mehrheit. Europa ist für die Migration in Deutschland quantitativ besonders bedeutsam: es stellt 66,3% der 10,4 Mio. Zuwanderer, 24,7% von ihnen kommen aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die meisten Personen mit Migrationshintergrund stammen aus der Türkei (18,4%), gefolgt von der Russischen Föderation (8,6%) und Polen (7,0%). Aus den Gastarbeiteranwerbestaaten stammen insgesamt rund 37,7% aller Personen mit Migrationshintergrund. Personen mit Migrationshintergrund sind im Durchschnitt deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund (33,5 gegenüber 44,4 Jahre), häufiger ledig (45,3% gegenüber 37,8%), und der Anteil der Männer unter ihnen ist höher (50,9% gegenüber 48,5%). 14,4 Mio. von ihnen leben im früheren Bundesgebiet und in Berlin, in den neuen Ländern ohne Berlin. Bei den unter 5jährigen stellen Personen mit Migrationshintergrund 32,7% der Bevölkerung. Nur etwa 7% aller verheirateten Personen befinden sich in einer bikulturellen Ehe, das heißt ein Ehepartner hat Migrationshintergrund, der andere nicht. Haushalte, in denen alle Personen einen Migrationshintergrund haben, sind größer als Haushalte, in denen keine Person einen Migrationshintergrund hat (2,5 Personen gegenüber 2,0 Personen). Personen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich auch deutlich hinsichtlich der Bildungsbeteiligung von jenen ohne Migrationshintergrund; 13,5% haben keinen allgemeinen Schulabschluss und 44,4% keinen berufsqualifizierenden Abschluss (Personen ohne Migrationshintergrund: 1,8% bzw. 20,2%), wobei in allen Fällen die sich noch in schulischer und beruflicher Ausbildung Befindenden unberücksichtigt bleiben. Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren sind häufiger erwerbslos als jene ohne (17,7% gegenüber 9,3% aller Erwerbspersonen) oder gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, z.b. einem Minijob (11,2% gegenüber 7,7% aller Erwerbstätigen). Erwerbstätige mit Migrationshintergrund sind fast doppelt so häufig als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig als Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund (45,9% gegenüber 23,8%). Angestellte und Beamte sind unter ihnen entsprechend seltener. Erwerbstätige mit Migrationshintergrund gehen ihrer Tätigkeit vor allem im produzierenden Gewerbe, im Handel und Gastgewerbe nach. Hier sind zusammen 63,6% aller Menschen mit, aber nur 51,0% der Menschen ohne Migrationshintergrund tätig. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

8 II Erläuterungen zu den Abbildungen und Tabellen Erläuterungen zu den Abbildungen In den Abbildungen werden demographische, soziodemographische und sozioökonomische Merkmale dargestellt, bei denen sich durch die grafische Darstellung ein Mehrwert an Information ergibt. Bei den Abbildungen 1, 2 und 11 bis 16 ist dies der Vergleich von Unterschieden zwischen Bevölkerungsgruppen hinsichtlich bestimmter Merkmale wie Alter, Bildungsstand oder Erwerbsstatus. Bei den Karten (Abbildungen 3 bis 10) werden die regionale Verteilung einzelner Bevölkerungsgruppen sowie deren Veränderung zum Vorjahr kartografisch dargestellt. Die Berechnung der Anteilswerte bzw. deren Veränderung zum Vorjahr erfolgt dabei auf Ebene der sogenannten regionalen Anpassungsschichten, für die auch die Hochrechnung durchgeführt wird. Erläuterungen zu den Tabellen Im Zuge der Revision der Fachserien wurden die Tabellen grundlegend überarbeitet. Alle Jahrgänge haben nun einen einheitlichen Tabellenaufbau. Zudem wurden die Tabellen nutzerfreundlicher gestaltet und zu komplexe Verschachtelungen durch eine klarere Struktur ersetzt. Der einheitliche Tabellenaufbau über alle Jahrgänge vereinfacht den Zeitreihenvergleich und sorgt für einen Wiedererkennungswert beim Leser. Der Preis für diese Einheitlichkeit ist jedoch, dass nicht immer alle Zellen in allen Jahrgängen besetzt sein können, da manche Merkmale (z.b. bestimmte Ausprägungen beim Berufsabschluss) nicht über alle Jahrgänge hinweg identisch erhoben wurden. Leere Spalten in Tabellen lassen sich also dadurch erklären, dass die entsprechende Ausprägung im vorliegenden Jahrgang nicht erhoben wurde. In allen Jahrgängen wird bei der Darstellung der Personen mit Migrationshintergrund immer, sofern nicht ausdrücklich abweichend erwähnt, die Definition im engeren Sinn verwendet, um die Vergleichbarkeit zwischen den Jahrgängen zu gewährleisten. Lesehilfe zu den Tabellen Tabelle 1.1 Die Tabelle 1.1 ist als Übersichtstabelle konzipiert, die ein weites Spektrum von Informationen mit einem nur nach wenigen Merkmalen gegliederten Migrationsstatus gekreuzt darstellt. Dabei wird die Anzahl der Personen nach Migrationsstatus sowie die sich hieraus ergebenden Spalten- und Zeilenprozente dargestellt. So sagen die Angaben zum höchsten allgemeinen Schulabschluss aus, dass 2005 in Deutschland 4,385 Mio. Personen mit Migrationshintergrund einen Hauptschulabschluss haben (Spalte 4). Damit sind 14,8% aller Menschen mit Hauptschulabschluss Personen mit Migrationshintergrund (Spalte 12). Umgekehrt haben 29,2% aller Personen mit Migrationshintergrund einen Hauptschulabschluss (Spalte 20). Für die Berichtsjahre 2005 bis 2010 werden in der Fachserie keine Ergebnisse für einzelne ostdeutsche Bundesländer veröffentlicht. Tabelle 1.2 In Tabelle 1.2 werden die Mikrozensus-Ergebnisse der Jahre zur Bevölkerung nach Migrationsstatus und Geschlecht in einer Zeitreihe dargestellt. Nur in den Jahren 2005, 2009 und 2013 können mit dem Mikrozensus die Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn identifiziert werden. Personen mit nicht durchgängig bestimmbaren Migrationshintergrund können in den übrigen Jahren nicht von den Personen ohne Migrationshintergrund unterschieden werden. Tabelle 3 In Tabelle 3 sind Zuwanderer (d.h. Personen mit Migrationshintergrund und eigener Migrationserfahrung) nach Migrationsstatus, Alter bei Einreise und Aufenthaltsdauer gegliedert dargestellt. Die Informationen zum Alter bei Einreise und zur Aufenthaltsdauer basieren auf Angaben zum Zuzugsjahr. Da nicht alle Zuwanderer das Zuzugsjahr angegeben haben, addieren sich die Gruppen zum Einreisealter bzw. zur Aufenthaltsdauer nicht auf die Zahl der Zuwanderer insgesamt auf. Tabelle 4 In Tabelle 4 ist die Bevölkerung nach Migrationsstatus und Familienstand gegliedert dargestellt. Dabei werden die Verheirateten nach dem Migrationsstatus des Ehepartners unterschieden. Dies erlaubt es, die Ehen nicht nur nach der Nationalität der Ehepartner darzustellen, wie dies unter dem Begriff binationale Ehen üblich ist, sondern auch Ehen mit Partner mit und ohne Migrationshintergrund von jenen zu trennen, in denen beide Ehepartner oder aber keiner zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen die sogenannten bikulturellen Ehen. Beispielsweise haben 2005 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

9 von den 7,060 Mio. verheirateten Personen mit Migrationshintergrund 1,369 Mio. einen deutschen Ehepartner ohne Migrationshintergrund. Der Wert der Spalte verheiratet zusammen übersteigt die Summe der drei Folgespalten, da nicht immer der Migrationsstatus des Ehegatten bekannt ist (Ehegatte lebt nicht im gleichen Haushalt). Tabelle 5 In Tabelle 5 werden die Ergebnisse zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund für die einzelnen neuen Länder dargestellt. Aufgrund der sehr geringen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Ländern sind viele Zellen aufgrund zu kleiner Fallzahlen gesperrt. Daher wird zusätzlich eine Kategorie für die neuen Länder (ohne Berlin) zusammen aufgeführt, da diese für viele Kategorien einen Mehrwert an Informationen bringt. Zudem können so die unterschiedlichen Strukturen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den neuen und alten Ländern miteinander verglichen werden. Für die Berichtsjahre 2005 bis 2010 werden in der Fachserie keine Ergebnisse für einzelne ostdeutsche Bundesländer veröffentlicht. Tabelle 6.1 Die Angaben aus Tabelle 6.1. erlauben einen Blick auf die Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Dabei werden die deutschen Doppelstaatler und die nicht-deutschen Doppelstaatler zusätzlich getrennt nach Geschlecht nachgewiesen. Die 1,263 Mio. Doppelstaatler stellen 1,5% der Bevölkerung, die deutschen Doppelstaatler stellen davon mit 1,146 Mio. oder 90,7% das Gros. Der Mikrozensus und der Zensus ermitteln deutlich abweichende Zahlen an Doppelstaatlern. Die Datenbasis des Zensus für die Ermittlung der Einwohnerzahl und der demografischen Angaben sind die Angaben aus den amtlichen deutschen Melderegistern. In den Melderegistern sind zu jeder Person die erste Staatsangehörigkeit sowie mögliche weitere Staatsangehörigkeiten gespeichert. Die Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten sind jedoch nicht immer auf dem aktuellen Stand. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahlen zu den Doppelstaatlern im Zensus überhöht sind. Im Mikrozensus geben die Personen über ihre Staatsangehörigkeiten selbst Auskunft. Es ist zu vermuten, dass die gemachten Angaben zu zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten nicht immer korrekt sind. Denkbare Gründe sind, dass die Befragten die zusätzliche Staatsangehörigkeit vergessen oder fälschlicherweise annehmen, dass sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung verloren haben. Die Zahlen zu den Doppelstaatlern sind im Mikrozensus wahrscheinlich zu gering. Es ist daher davon auszugehen, dass die korrekte Anzahl an Doppelstaatlern zwischen den Zahlen des Mikrozensus und des Zensus liegt. Tabelle 6.2 Tabelle 6.2 betrachtet nur die deutschen Doppelstaatler. Diese Gruppe wird ausführlich nach Geschlecht, Migrationserfahrung und der ersten ausländischen Staatsangehörigkeit beleuchtet. So ist z.b. ersichtlich, dass die größte Gruppe innerhalb der deutschen Doppelstaatler Personen sind, die zusätzlich eine russische Staatsangehörigkeit besitzen ( ). Der allergrößte Teil von ihnen ist im Ausland geboren ( ). Tabelle 7 Die Angaben aus Tabelle 7 beschreiben die Eingebürgerten (ohne eingebürgerte Spätaussiedler) nach dem Jahr der Einbürgerung. Da die Datenerhebung über das gesamte Jahr 2005 verteilt war, dürften die ausgewiesenen Eingebürgerten nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Einbürgerungen in diesem Jahr ausmachen. Wenn die Einbürgerungen gleichmäßig über das Jahr verteilt stattgefunden haben, dann wurden die anderen im Jahr 2005 Eingebürgerten befragt, bevor ihre Einbürgerung stattgefunden hatte. Tabelle 8 Die Summe der fünf ausgewiesenen Schulabschlüsse weicht von der Spalte mit Schulabschluss ab, da manche Personen keine Angabe zur genauen Art des Schulabschlusses gemacht haben. Personen unter 15 Jahren werden nicht zum Schulabschluss befragt, da sie i. d. R. noch in schulischer Ausbildung bzw. im Vorschulalter sind. Tabelle 9 In Tabelle 9 umfasst die Kategorie ohne beruflichen Bildungsabschluss auch Personen, die keinen beruflichen Bildungsabschluss oder die nur ein Praktikum oder Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben, da diese keine berufsqualifizierenden Abschlüsse sind. Personen, die sich noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung (inklusive Studierende) befinden, sind in der Kategorie noch in Ausbildung/nicht schulpflichtig ) zusammengefasst. Ebenfalls sind hier Personen unter 15 Jahren zusammengefasst, da diese nicht zum Berufsabschluss befragt werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

10 Die Summe der ausgewiesenen Berufsabschlüsse weicht von der Spalte mit berufsqualifizierendem Abschluss ab, da manche Personen keine Angabe zur genauen Art des Abschlusses gemacht haben. Tabelle 10 Die Tabelle 10 bildet die Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz der jeweiligen Person ab. Dadurch sind Mehrfachzählungen möglich. Die Definition der Bevölkerung am Hauptund Nebenwohnsitz findet sich im Glossar. Tabelle 11 Tabelle 11 bildet die Privathaushalte am Haupt- und Nebenwohnsitz ab. Die Privathaushalte werden nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Anzahl der Erwerbstätigen und nach dem Einkommen des Haushalts analysiert. Das Haushaltseinkommen wird auf verschiedene Berechnungsarten dargestellt. Neben den im Mikrozensus abgefragten Kategorien wurden drei Durchschnittswerte berechnet. Der erste Wert summiert die Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Der zweite Wert teilt diese Summe durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die dritte Summe ist das im Glossar näher beschriebene so genannte Äquivalenzeinkommen. Dieses Einkommen lässt die Haushaltsmitglieder gewichtet in die Berechnung einfließen. Die Haushalte werden zunächst nach dem Migrationshintergrund der Haushaltsmitglieder klassifiziert. So gibt es 2005 in Deutschland beispielsweise 32,544 Mio. Haushalte, in denen kein Haushaltsmitglied einen Migrationshintergrund hatte, und 4,889 Mio. Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Migrationshintergrund hatten. Anschließend werden die Haushalte noch nach der erweiterten Staatsangehörigkeit unterschieden. Hier kann es zu Mehrfachzählungen eines Haushalts kommen, wenn z.b. eine Spanierin und ein Portugiese in einem Haushalt leben. Beispielsweise gibt es im Jahr Haushalte, in denen mindestens eine Person mit Migrationshintergrund lebt, die ihre Wurzeln in Spanien hat. Aus Tabelle 11 lassen sich sehr vielseitige Ergebnisse ablesen. So haben z.b. Haushalte, in denen kein Mitglied deutsch ist, mit 873 Euro ein deutlich geringeres Haushaltseinkommen pro Kopf, als wenn der Haushalt nur aus Personen ohne Migrationshintergrund besteht (1.168 Euro). Ein anderes Ergebnis ist, dass Haushalte, in denen mindestens eine Personen einen Migrationshintergrund aus dem Vereinigten Königreich hat mit Euro Äquivalenzeinkommen wesentlich mehr Geld zur Verfügung haben als Haushalte, die wenigstens eine Person mit Migrationshintergrund und Wurzeln in Bulgarien haben (1.083 Euro). Tabelle 12 Die Tabelle 12 bildet die Bevölkerung in Privathaushalten sowie die daraus abgeleitete Bevölkerung am Hauptwohnsitz der Lebensform ab. In der Bevölkerung am Hauptwohnsitz der Lebensform können durchaus Personen enthalten sein, die selbst nicht zur Bevölkerung am Hauptwohnsitz zählen, und umgekehrt können Personen am ihrem jeweiligen (eigenen) Hauptwohnsitz in den Lebensformtabellen nicht erfasst sein. Begründung: Beim Lebensformkonzept wird die Bevölkerung nach dem Schwerpunktprinzip auf Haupt- und Nebenwohnsitz zugeordnet, also nach dem Merkmal der Bezugsperson der Lebensform. Tabelle 13 Tabelle 13 enthält Informationen zu den Lebensformen. Die drei verschiedenen Lebensformen (Paare ohne Kinder, Alleinstehende und Familien) werden inklusive der durchschnittlichen Kinderzahl in den Familien zuerst dargestellt. Hier zeigt sich, dass eine Familie im Jahr 2005 im Schnitt 1,64 Kinder hatte. Anschließend wird ein besonderes Augenmerk auf Familien mit Kindern unter 18 Jahren gelegt. Ähnlich wie in Tabelle 11 werden die Lebensformen zunächst nach dem Migrationshintergrund der Personen in der Lebensform gruppiert. Anschließend folgt analog zu Tabelle 11 eine Untergliederung nach der erweiterten Staatsangehörigkeit. Tabelle 14 Tabelle 14 enthält Informationen zum Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland. Je nach sozioökonomischen Merkmalen variiert die sog. Armutsgefährdungsquote sehr stark. Beispielsweise sind 14,5% der Personen mit Hauptschulabschluss armutsgefährdet, aber nur 10,2% der Personen mit Abitur oder Fachhochschulreife. Als armutsgefährdet gelten in Deutschland jene Menschen, deren verfügbares Einkommen weniger als 60% des Durchschnittseinkommens beträgt Bezugsgröße ist hier der Bundesmedian. Das gesamte verfügbare Einkommen der Lebensform wird dabei unter Berücksichtigung von Skaleneffekten anteilig auf die Mitglieder der Lebensform bezogen. Die erste Person in der Lebensform geht mit dem Gewicht 1,0, Kinder unter 14 Jahren mit dem Gewicht 0,3 und weitere Erwachsene (Alter über 14) mit dem Gewicht 0,5 ein. Diese Gewichte bedeuten, dass die wirtschaftliche Situation eines Alleinstehenden, die einer Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren und die eines Ehepaares mit zwei Kindern unter 14 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

11 Jahren als gleichwertig gelten, wenn der Alleinstehende über 1000 Euro, die Alleinerziehende über Euro und das Ehepaar über Euro monatlich als Einkommen verfügen. Das Durchschnittseinkommen wird als Median berechnet. Die Einkommensangaben aus dem Mikrozensus sind hinsichtlich ihrer Höhe und ihrer Vollständigkeit allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig. Tabelle 14 berücksichtigt nur die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz mit gültigen Einkommensangaben. Personen in Gemeinschaftsunterkünften bleiben aus der Berechnung ausgeschlossen, da sie nicht für sich wirtschaften bzw. oftmals nicht über ihr Einkommen selbst verfügen. Tabelle 15 In Tabelle 15 wird die Bevölkerung nach dem überwiegenden Lebensunterhalt dargestellt. 33,352 Mio. beziehen ihren Lebensunterhalt überwiegend aus ihrer Berufstätigkeit. 4,557 Mio. sind auf Arbeitslosengeld angewiesen. 18,186 Mio. Menschen beziehen ihren Lebensunterhalt aus einer Rente oder Pension. Tabelle 16 In Tabelle 16 wird die berufliche Situation der Bevölkerung dargestellt weist der Mikrozensus 36,566 Mio. Erwerbstätige in Deutschland aus. Diese Erwerbstätigen sind nach der Stellung im Beruf dargestellt. Danach folgt die Darstellung der Wirtschaftsbereiche und das persönliche Nettoeinkommen. Tabelle 17 Die Grundgesamtheit für Tabelle 17 wird nicht von der Bevölkerung insgesamt, sondern nur von der erwerbstätigen Bevölkerung gebildet. In Tabelle 17 addieren sich nur die Werte der einzelnen Spalten der wöchentlichen Arbeitszeit zur jeweiligen Gesamtsumme auf. Die besonderen Beschäftigungssituationen können jedoch nebeneinander bestehen, d.h. ein Erwerbstätiger kann sowohl samstags wie sonntags und an Feiertagen arbeiten. Aufgeführt sind Personen, die ständig (d.h. bspw. jeden Samstag) oder regelmäßig (d.h. in gleichbleibenden Zeitabständen, aber nicht an jedem Samstag) arbeiten. Ein Erwerbstätiger kann sich grundsätzlich in allen vier ausgewiesenen besonderen Beschäftigungssituationen gleichzeitig befinden. Daneben gibt es auch potentielle Überlappungen zu den geringfügig Beschäftigen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

12 III Migrationsrelevantes Fragenprogramm des Mikrozensus 1. Sind Sie auf dem heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren? Falls Sie nicht in Deutschland geboren sind: 2. Wann sind Sie auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen? Ja Nein Jahr 3. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit? ja, nur die deutsche ja, die deutsche und mindestens eine ausländische nein Falls Sie mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: 4. Welche ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) besitzen Sie? 1. Staatsangehörigkeit 2. Staatsangehörigkeit Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 5. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung? Ja Nein Falls Sie eingebürgert wurden: 6. Wann wurden Sie eingebürgert? Jahr 7. Welche Staatsangehörigkeit besaßen Sie vor der Einbürgerung? Staatsangehörigkeit Die nachfolgenden Fragen 8 19 wurden zusätzlich im Berichtsjahr 2005 gestellt. Falls Ihre Mutter nicht in diesem Haushalt lebt: 8. Ist Ihre Mutter 1960 oder später auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gezogen? Ja Nein Falls Ihre Mutter 1960 oder später zugezogen ist: 9. Besitzt bzw. besaß Ihre Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit? ja, nur die deutsche ja, die deutsche und mindestens eine ausländische nein Falls Ihre Mutter mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß: 10. Welche weitere ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) besitzt bzw. besaß Ihre Mutter? 1. Staatsangehörigkeit 2. Staatsangehörigkeit Falls Ihre Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß: 11. Besitzt bzw. besaß Ihre Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung? Ja Nein Falls Ihre Mutter eingebürgert wurde: 12. Welche Staatsangehörigkeit besaß Ihre Mutter vor der Einbürgerung? Staatsangehörigkeit Falls Ihr Vater nicht in diesem Haushalt lebt: 13. Ist Ihr Vater 1960 oder später auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gezogen? Ja Nein Falls Ihr Vater 1960 oder später zugezogen ist: 14. Besitzt bzw. besaß Ihr Vater die deutsche Staatsangehörigkeit? ja, nur die deutsche ja, die deutsche und mindestens eine ausländische nein Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

13 Falls Ihr Vater mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß: 15. Welche weitere ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) besitzt bzw. besaß Ihr Vater? 1. Staatsangehörigkeit 2. Staatsangehörigkeit Falls Ihr Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß: 16. Besitzt bzw. besaß Ihr Vater die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung? Ja Nein Falls Ihr Vater die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit seiner Geburt besitzt oder besaß: 17. Welche Staatsangehörigkeit besaß Ihr Vater vor der Einbürgerung? Staatsangehörigkeit Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

14 IV Glossar Äquivalenzeinkommen Das Äquivalenzeinkommen dient der besseren Vergleichbarkeit von Einkommen in Haushalten und Lebensformen unterschiedlicher Größe. Das Einkommen kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht direkt ausdrücken, da in größeren Haushalten Einspareffekte auftreten, z.b. durch die gemeinsame Nutzung von Wohnraum oder von Haushaltsgeräten. Das Äquivalenzeinkommen trägt diesen Skaleneffekten Rechnung, indem es die einzelnen Mitglieder des Haushalt oder der Lebensformen gewichtet. Der erste Erwachsene geht mit dem Gewicht 1, Kinder unter 14 Jahren mit dem Gewicht 0,3 und weitere Personen über 14 Jahren mit dem Gewicht 0,5 ein. Ein Ehepaar mit 2 Kindern unter 14 hätte bei einem verfügbaren Einkommen von Euro monatliche ein Äquivalenzeinkommen von 2 142,86 Euro 4 500/(1,0+0,5+0,6). Ein Alleinstehender mit einem Einkommen von 2 142,86 Euro würde hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als diesem Haushalt gleichwertig eingestuft. Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern (siehe Kinder) in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. Allgemeiner Schulabschluss Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule. Hauptschulabschluss: Dieser Abschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreicht werden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre). Der Volksschulabschluss ist dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Abschluss der polytechnischen Oberschule der DDR: Abschluss einer Regelschule für alle schulpflichtigen Kinder in der ehemaligen DDR. Realschulabschluss o.ä.: Ein Realschulabschluss auch Mittlere Reife genannt ist das Abschlusszeugnis u. a. einer Realschule, eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt z.b. das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z.b. Fachhochschule, berufliches Gymnasium, Berufsfachschule), und an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums erworben werden. Abitur: Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an einem Gymnasium, am Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie). Alleinlebende Alleinlebende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden. Alter Das Alter der Befragten bezieht sich auf den Zeitpunkt der Befragung und wird in einem komplexen Verfahren korrigiert, wenn der tatsächliche Befragungstag deutlich vom ursprünglich geplanten abweicht. Alleinstehende Alleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Lebenspartner/in und ohne ledige Kinder leben. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise als Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Ohne Bedeutung ist hierbei der Familienstand der allein stehenden Person. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet. Angestellte Alle nicht beamteten Gehaltsempfängerinnen und Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümerin bzw. Miteigentümer sind. Auszubildende und Personen im Freiwilligendienst (z.b. Soziales Jahr) zählen zu den Angestellten. Arbeiterinnen und Arbeiter Alle Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

15 der Qualifikation, ferner Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgehilfinnen und Hausgehilfen. Arbeitszeit Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.b. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die normale Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche enthält z. B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden, jedoch keine urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten. Die in dieser Veröffentlichung dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit. Armutsgefährdung Deutschland verwendet ein Konzept der relativen Armut. Hier hängt die Armutsschwelle, d.h. der Geldbetrag, der arme bzw. armutsgefährdete Menschen oder Haushalte von nicht armen, bzw. nicht armutsgefährdeten unterscheidet, von den Einkommen aller ab. Die Armutsschwelle ist in Abhängigkeit des Einkommensdurchschnitts definiert, und zwar als 60% des Medians des gesamtgesellschaftlichen Äquivalenzeinkommens. Aufenthaltsdauer Sie ergibt sich als Differenz zwischen dem Berichtsjahr und dem Einwanderungsjahr. Bei in Deutschland geborenen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund entspricht sie der Differenz zwischen dem Berichtsjahr und dem Jahr der Rückkehr nach einer mehr als sechsmonatigen Abwesenheit. Ausländerinnen und Ausländer Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländer/innen gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein. Angaben über Ausländer/innen in den neuen Ländern werden wegen der geringen Besetzungszahlen in den Tabellen und des dadurch bedingten größeren Stichprobenfehlers im Allgemeinen nicht nachgewiesen. Auszubildende Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen stehen in praktischer Berufsausbildung; dies schließt Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre ein. Beamtinnen und Beamte Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts, Richterinnen und Richter sowie Soldaten und Soldatinnen, ferner Geistliche der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche. Beruflicher Abschluss Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung an Fachhochschule oder Hochschule. Berufliches Praktikum: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum). Diese gilt jedoch nicht als berufsqualifizierender Abschluss. Berufsvorbereitungsjahr: Es bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor. Es gilt jedoch nicht als berufsqualifizierender Abschluss. Anlernausbildung: Bei der Anlernausbildung handelt es sich hier um eine berufsqualifizierende Ausbildung von maximal zwei Jahren, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 abgeschafft wurde. Daher können nur Personen, die 1953 oder früher geboren sind bis 1969 eine Anlernausbildung absolviert haben. Lehre o.ä.: Die Lehrausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus. Die Lehre wird mit weiteren Berufsabschlüssen zusammengefasst: Anlernausbildung, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst, Berufsfachschule, Abschluss einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens. Bei der Anlernausbildung handelt es sich hier um eine berufsqualifizierende Ausbildung von maximal zwei Jahren, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 abgeschafft wurde. Daher können nur Personen, die 1953 oder früher geboren sind bis 1969 eine Anlernausbildung absolviert haben. Fachschulabschluss DDR: Zulassungsvoraussetzung war ein Abschluss der polytechnischen Oberschule der DDR. Die Fachschulen umfassten beispielsweise Pädagogische Institute zur Lehrerausbildung und Ingenieurschulen. Meister, Techniker o.ä.: Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z.b. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgelegt hat. Fachschulen und Technikerschulen wer- Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

16 den in der Regel freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht und vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbildung. Ebenso ist auch der Abschluss an einer zwei- oder der dreijährigen Schule des Gesundheitswesens oder einer Fachakademie Teil dieser zusammenfassenden Kategorie. In den Jahren 2005 bis einschließlich 2009 ist ebenfalls die Berufsakademie in dieser Kategorie enthalten. Ab 2010 ist sie separat ausgewiesen. Berufsakademie: Berufsakademien verbinden eine fachwissenschaftliche Ausbildung einer Studienakademie mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Betrieb. An Berufsakademien können akademische Grade erreicht werden (z.b. Bachelor, Master oder Diplom). Die Berufsakademie ist in den Mikrozensen in der Kategorie Meister, Techniker o.ä. enthalten. Ab 2010 ist sie separat nachgewiesen. Fachhochschule: beinhaltet das Studium an Fachhochschulen (einschließlich Verwaltungsfachhochschulen). Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an Höheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen anzusehen. Universität: Als Universitätsabschluss gelten Staatsexamen an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen. Promotion: Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein. Die Promotion ist der höchste akademische Grad. Beteiligung am Erwerbsleben Nach dem im Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour- Force-Konzept der International Labour Organisation ILO gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz, früher auch als wohnberechtigte Bevölkerung bezeichnet, zählen alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, unabhängig davon, ob sie noch eine weitere Wohnung oder Unterkunft besitzen und von wo aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen, beziehungsweise wo sie sich überwiegend aufhalten (Mehrfachzählungen). Ferner ist es unerheblich, ob eine Person in einem Privathaushalt lebt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten) oder zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) zählt, das heißt dort wohnt und keinen eigenen Haushalt führt. Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz zählen alle gemeldeten Ausländer/innen. Aus melderechtlichen Gründen werden Soldat(en)/innen im freiwilligen Wehrdienst oder auf Wehrübung der Wohngemeinde vor ihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei Patient(en)/innen in Krankenhäusern sowie bei Personen in Untersuchungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/innen, Soldat(en)/innen auf Zeit, Angehörige der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistisch ermittelt. Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften, das heißt keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Gäste in Hotels oder Ähnliches, Patient(en)/innen in Krankenhäusern, Heil-, Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, d.h. weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien oder Ähnliches werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen. Bevölkerung in Privathaushalten Für die Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2,

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