Quartalspraktikum (QP) Primarstufe Modul BP P400. Wegleitung. PH Zürich Standards

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1 Berufspraktische Ausbildung Quartalspraktikum (QP) Primarstufe Modul BP P400 Wegleitung PH Zürich Standards Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung Standard 3: Motivation und Interesse Standard 4: Heterogenität Standard 5: Kooperation, Partizipation und Soziales Umfeld Standard 6: Kommunikation Standard 7: Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht Standard 8: Diagnose und Beurteilung Standard 9: Sicherung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Standard 10: Schule und Gesellschaft Standard 11: Schule als Organisation Standard 12: Beruf in der Lebensbalance Kurzbeschreibung Das Quartalspraktikum findet im vierten Semester statt. Es setzt sich zusammen aus swochen an der PH und Praxiswochen an einer Regelklasse der Primarstufe: - vier swochen an der PH - vier Praxiswochen in der Klasse Lernphase 1 - zwei Zwischenwochen an der PH (Frühlingsferien in der Volksschule) - drei Praxiswochen in der Klasse Lernphase 2 - eine Schlusswoche an der PH In den s- und den Zwischenwochen erstellen die Studierenden ihre Planungen gemäss den Vorgaben der Praxislehrperson (Ziele, Inhalte/Themen). Dabei werden sie von ihrer Mentorin/ihrem Mentor sowie von Fachdidaktikerinnen/Fachdidaktikern unterstützt. In der Schlusswoche wird das QP ausgewertet. Während der insgesamt sieben Praxiswochen übernehmen je zwei Studierende gemäss ihrem Fächerprofil den gesamten Unterricht einer Klasse der Zielstufe. Schwerpunkte bilden die Umsetzung der Planungen aus den s- und Zwischenwochen, die fachdidaktischen Vertiefungen, das fachspezifische Unterrichtscoaching (Content-Focused Coaching (CFC)) sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit und Umsetzungen von unterschiedlichen Lehr-Lernformen. Die Lernphase 1 wird formativ, die Lernphase 2 wird summativ mit einer Note beurteilt. In einer abschliessenden Standortbestimmung (Schlusswoche) wird das QP mit der Mentorin/dem Mentor ausgewertet und gemeinsam über den weiteren Studienverlauf befunden. Voraussetzungen Berufspraxis und Theorie Zulassungsbedingungen für das Quartalspraktikum: - erfolgreicher Abschluss aller vorausgehender Module der Berufspraxis: 'Didaktisch Handeln und Denken 1', 'Didaktisch Handeln und Denken 2' und Praktikum 1 (drei Wochen) - erfolgreicher Abschluss aller Basiskompetenzen Wegleitung_QP_PS_ / 6

2 Die Studierenden informieren die Praxislehrpersonen vor Beginn des Praktikums über ihren aktuellen Studienstand (Fächerprofil, absolvierte Berufspraxis, besuchte Ausbildungsmodule, individuelle Zielsetzungen, Portfolioarbeit). Studierende Kompetenzen (aufbauend und fortsetzend Kompetenzen DHD 1, P1 und DHD 2) Die Studierenden - sind in der Lage, Unterrichtseinheiten und einzelne Unterrichtssequenzen zielbezogen zu planen und durchzuführen - sind fähig, ihren Unterricht auf die Heterogenität in der Klasse auszurichten - können wirksames Lernen in Klassen und Lerngruppen und das Lernen und Denken bei einzelnen Schülerinnen und Schülern fördern - verstehen es, Lern- und Leistungssituationen zu schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit entwickeln können - können den Lernstand der Schülerinnen und Schüler überprüfen - sind fähig, das eigene unterrichtliche Handeln sowie die eingesetzten Lehr-Lernformen zu begründen - können fachlich gestützte Unterrichtsbeobachtungen austauschen und Rückmeldungen in die eigenen Handlungen und Reflexionen integrieren - sind fähig, Führungsverantwortung gemäss ihrem Studienstand zu übernehmen - sind in der Lage, Stärken und Schwächen ihrer Team- und Kooperationsfähigkeit zu erkennen und entsprechende Entwicklungen einzuleiten - können allgemein die Wirkung ihres professionellen Handelns reflektieren Die Studierenden - übernehmen zu zweit, in Absprache mit der Praxislehrperson, den Unterricht in möglichst allen Fächern gemäss ihrem Fächerprofil - arbeiten mit der Praxislehrperson und weiteren an der Ausbildung Beteiligten kooperativ zusammen - setzen ihre Unterrichtsplanungen in den Fächern adaptiv um, die sie unterrichten. - nehmen am Ende der Lernphase 1 eine formative Selbstbeurteilung vor (anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1') und vergleichen und begründen diese in einem Gespräch mit der formativen Fremdbeurteilung der Praxislehrperson - erstellen je eine Kopie von Selbst- und Fremdbeurteilung und senden diese ihrer Mentorin/ihrem Mentor - dokumentieren und reflektieren ihre Erfahrungen im QP für die Standortbestimmung - sammeln vielfältige Beispiele und Fragestellungen aus dem gesamten Schulfeld für ihr Portfolioarbeit - koordinieren die Zusammenarbeit aller im QP Beteiligten (Praxisbesuche etc.) Die Studierenden - setzen sich mit den Kompetenzen, Zielen, Aufträgen und Inhalten des Quartalspraktikums auseinander - kontaktieren im Januar die Praxislehrperson, um die im QP zu bearbeitenden Themen zu besprechen - besuchen während der swochen mehrmals ihren Praxisort und informieren sich über die Lern- und Arbeitsbedingungen (vgl. Publikation 'Unterricht kompetent planen' S. 15) - legen die Form der Zusammenarbeit mit allen am QP beteiligten Personen fest - erstellen in den swochen die Unterrichtsplanungen (fachbezogene Grobplanung und Übersichtplanung) für das QP und besprechen diese mit der Praxislehrperson Praxislehrperson Die Praxislehrperson - unterstützt die Studierenden beim Erreichen der Praktikumsziele und der persönlichen Ziele - stellt sicher, dass die Studierenden Lektionen gemäss ihrem Fächerprofil erteilen können - unterstützt die Studierenden bei längerfristigen Unterrichtsplanungen und den Detailvorbereitungen - bietet den Studierenden Unterstützung bei der Materialsuche an und stellt geeignete Lehr - und Hilfsmittel zur Verfügung - nimmt Einsicht in die schriftlichen Unterrichtsplanungen und bezieht Stellung dazu Wegleitung_QP_PS_ / 6

3 - beobachtet den Unterricht und beurteilt seine Lernwirksamkeit - hält gemeinsam mit den Studierenden fest, welche Punkte in den folgenden Lektionen speziell beachtet werden sollen - unterstützt die Studierenden bei der Reflexion ihres Unterrichts und ihrer Zusammenarbeit - demonstriert ausbildungswirksame Unterrichtsbeispiele - führt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Fachdidaktikerin/dem Fachdidaktiker und der/dem Studierenden fachspezifische Unterrichtscoachings (CFC) durch - führt nach der Lernphase 1 des QP (erste vier Wochen) eine Standortbestimmung mir der/dem Studierenden durch (Fremd- und Selbstbeurteilung anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1') und formuliert Entwicklungsbereiche für die Lernphase 2 des QP (die letzten drei Wochen) - beurteilt zusammen mit der Mentorin/dem Mentor die Lernphase 2 des QP mit einer Note (anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2', 'Notenblatt') - ist bereit, auf Wunsch der Studentin/des Studenten eine mündliche Referenz im Rahmen einer Stellenbewerbung zu erteilen Die Praxislehrperson - nimmt am Informationstreffen mit den Mentorinnen/Mentoren teil - gibt den Studierenden detaillierte Angaben zu Lernzielen und Inhalten/Themen - informiert mit dem Formular Themenplanungen die beteiligten Personen der PH Zürich über die festgelegten Lernziele und Inhalte/Themen - besucht einmal das Weiterbildungsmodul 'Quartalspraktikum' (obligatorischer Besuch bei erstmaliger Übernahme eines QP, danach freiwillige Teilnahme) - trifft Absprachen mit der zuständigen Mentorin/dem zuständigen Mentor Mentorin/Mentor Die Mentorin/der Mentor - ist Ansprechperson für Anliegen der Studierenden und der Praxislehrpersonen - überprüft die Umsetzung der Vorgaben für das QP - behält die Übersicht über die gesamten Planungs- und Umsetzungsprozesse ihrer/seiner Studierenden - stellt Bezüge zu den vorausgegangenen berufspraktischen Modulen her - hält mit ihrer/seiner Mentoratsgruppe in den swochen zwei Lehrveranstaltungen ab und führt individuelle Gespräche mit den Studierenden - besucht die Studierenden zwei Mal (i.d.r. ein Mal in der Lernphase 1, ein zweites Mal in der Lernphase 2) während mindestens zwei Unterrichtslektionen (in Absprache mit den Studierenden und der Praxislehrperson) - führt mit den Studierenden und der Praxislehrperson Planungs- und Reflexionsgespräche in Bezug auf die Lektionen des Unterrichtsbesuches durch - wertet während der Zwischenwochen die Lernphase 1 des QP (erste vier Wochen) zusammen mit den Studierenden aus - sammelt, sichtet und beurteilt die Ergebnisse aus dem QP - beurteilt zusammen mit der Praxislehrperson die Lernphase 2 des QP (die letzten drei Wochen) mit einer Note (anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2', 'Notenblatt') - bereitet die Standortbestimmung vor und führt diese in der Schlusswoche des QP mit den Studierenden durch - bespricht und formuliert neue Zielsetzungen für die weitere Ausbildung der Studierenden - führt die Begleitung der Portfolioarbeit weiter Die Mentorin/der Mentor - klärt die spezifischen Erwartungen an die Studierenden - bespricht mit der Praxislehrperson die Organisation des QP und die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen - kennt die persönlichen Zielsetzungen der Studierenden Wegleitung_QP_PS_ / 6

4 Fachdidaktikerin/Fachdidaktiker Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker - unterstützt die Praxislehrpersonen in Fragen bezüglich des fachspezifischen Unterrichtscoachings (CFC) - besucht die Praxislehrpersonen und die Studierenden am Praxisort - führt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Praxislehrperson und der/dem Studierenden fachspezifische Unterrichtscoachings (CFC) durch - bespricht die durchgeführten CFC-Sequenzen und wertet sie aus Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker - plant mit den Studierenden und in Absprache mit der Praxislehrperson den Besuch am Praxisort - klärt die Rollen bei der Durchführung des fachspezifischen Unterrichtscoachings (CFC) Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für die erfolgreiche Absolvierung des Quartalspraktikums ist erbracht, wenn nach der Lernphase 1 des QP ein Vergleich der Selbstbeurteilung der/des Studierenden mit der formativen Beurteilung der Praxislehrperson stattgefunden hat sowie die Lernphase 2 (die letzten drei Wochen) mit einer genügenden Note (mindestens Note 4) beurteilt wird. Beurteilung Die Lernphase 1 des QP (die ersten vier Wochen) wird von der Praxislehrperson anhand des 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1' formativ beurteilt. Die Studierenden erstellen eine Selbstbeurteilung über diese Phase. Die Lernphase 2 des QP (die letzten drei Wochen) wird anhand des 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2' gemeinsam von der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor mit einer Note beurteilt. Gesamthaft muss das QP sowohl qualitativen als auch formalen Kriterien entsprechen. Qualitative Kriterien: Formale Kriterien: Die qualitative Beurteilung des Praktikums bezieht sich auf die Zielsetzungen und den des Praktikums (vgl. 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2'). Das Praktikum muss vollumfänglich absolviert sein (Ausnahmefälle vgl. 'Verschiedenes'). ECTS Punkte Bei vollständig erbrachten und erfüllten Leistungen im Rahmen des Quartalspraktikums werden 12 ECTS Punkte angerechnet. Beurteilung ungenügend Wird die Lernphase 2 des QP (summative Phase) mit einer ungenügenden Note beurteilt, gilt das QP gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Wiederholung ausschliesslich die Lernphase 2 betreffen. Wiederholung gesamtes QP Die Wiederholung des gesamten QP umfasst die gesamte Praxiszeit sowie die fachdidaktischen Module (swochen, Zwischenwochen und Schlusswoche), unabhängig von den im Rahmen des nicht bestandenen QP erbrachten Leistungen. Erfüllte Module 'Medienbildung' und 'Training Konfliktmanagement müssen nicht wiederholt werden. Eine Wiederholung des QP kann frühestens im nächsten regulären Durchgang angetreten werden, was zu einer Studienverlängerung von einem Jahr führt. Eine Wiederholung ist nur einmal möglich. Wegleitung_QP_PS_ / 6

5 Wiederholung Lernphase 2 Über den Ausnahmefall einer Wiederholung der Lernphase 2 entscheidet die Abteilungsleitung auf schriftlichen Antrag der Mentorin/des Mentors. Im Fall einer Wiederholung der Lernphase 2 müssen die bestandenen fachdidaktischen Module und die Module 'Medienbildung' und 'Training Konfliktmanagement' nicht wiederholt werden. Die individuelle fachdidaktische Begleitung in der Wiederholung der Lernphase 2 wird von der Berufspraktischen Ausbildung zusammen mit den Bereichsleitenden der begleitenden Fachdidaktiken sichergestellt. Abbruch des QP Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor Ergeben sich im Verlauf des QP begründete Zweifel hinsichtlich der zu erreichenden Kompetenzen im QP und/oder hinsichtlich der erfolgreichen Fortsetzung des Praktikums einer Studentin/eines Studenten, befinden die Praxislehrperson und die Mentorin/der Mentor über den Abbruch des QP. Eine Entscheidung zum Abbruch wird schriftlich begründet und nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der/dem Studierenden durch die Mentorin/den Mentor und die Praxislehrperson kommuniziert. Das QP gilt in diesem Fall gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden (siehe 'Beurteilung ungenügend' 'Wiederholung'). Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden Bei einem Abbruch durch die/den Studierende/n im Verlauf des QP gilt das QP gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden (siehe 'Beurteilung ungenügend' 'Wiederholung'). Erweiterte Eignung Eine ungenügende Beurteilung der Lernphase 2 oder der Abbruch des QP kann die Einleitung oder Wiederaufnahme eines erweiterten Eignungsverfahrens zur Folge haben. Schuleinstellungen Finden Konvente, Kapitel, Kurse, Lehrer/-innen-Ausflüge oder Workshops statt, die zu Schuleinstellungen führen, nehmen die Studierenden in der Regel daran teil. Absenzen der Praxislehrpersonen Bei Absenzen benachrichtigen die Praxislehrpersonen unmittelbar die Studierenden, die Mentorin/den Mentor und die Fachdidaktikerin/den Fachdidaktiker. Absenzen der Studierenden Bei Absenzen (Krankheit, Unfall etc.) benachrichtigen die Studierenden unmittelbar die Praxislehrperson, die Mentorin/den Mentor und die Fachdidaktikerin/den Fachdidaktiker. Eine begründete Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss mit einem Arztzeugnis belegt werden. Bei einer Absenz von vier und mehr Tagen muss die gesamte Zeit der Absenz nachgeholt werden. Die Organisation der nachzuholenden Tage wird mit der Berufspraktischen Ausbildung Primarstufe abgesprochen. Haftung vgl. Merkblatt Haftung Wegleitung_QP_PS_ / 6

6 Teilpensen Doppelstellen Die Praxislehrperson ist verantwortlich für die Betreuung und Beurteilung (formativ und summativ) der Studierenden. Dabei können die Einschätzungen weiterer beteiligter Lehrpersonen (Stellenpartner/in, Fachlehrpersonen) mit einbezogen werden. Die anteilmässige Aufteilung der Entschädigung für die Mitarbeit aller beteiligten Lehrpersonen liegt in der Verantwortung der Praxislehrperson. Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen fragen die sie entlastenden Lehrpersonen um Mitarbeit bei der berufspraktischen Ausbildung der Studierenden an. Die anteilmässige Aufteilung der Entschädigung für die Mitarbeit liegt in der Verantwortung der Praxislehrperson. Einer- statt Zweierpraktikum Das QP ist ein Zweierpraktikum. Sollte in Ausnahmefällen eine Studentin/ein Student alleine sein, bitten wir die Praxislehrpersonen, den verbleibenden Teil des Pensums selbst zu übernehmen (vgl. ' Studierende'). Spezielle (Schul-) Anlässe Die Studierenden sollen nach Möglichkeit auch Erfahrungen sammeln können in der Planung, Durchführung und Reflexion von Ausflügen, Exkursionen und andern speziellen (Schul-)Anlässen. Wegleitung_QP_PS_ / 6

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