Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten"

Transkript

1 Johannes Kepler Universität Linz Juni 212 Studien/Finanz/212/FAG_Neu.ppt Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten o. Univ. Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Friedrich Schneider 1) 1) Institut für Volkswirtschaftslehre Johannes Kepler Universität Linz Altenbergerstraße 69, 44 Linz Tel.: +43/732/ , Fax: +43/732/ friedrich.schneider@jku.at von 38 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung: Grundsätzliche Überlegungen zum FAG Neu Folien-Nr. 1.1 Finanzausgleich NEU - Zielsetzung Finanzausgleich NEU Funktionsweise Finanzausgleich ALT, NEU Modellübersicht Steueraufkommen im Jahr Beispiele für die Jahre 28 und Finanzausgleich im Jahr 28 Variante Finanzausgleich im Jahr 28 Variante Finanzausgleich im Jahr 28 Variante Finanzausgleich im Jahr 211 Variante Finanzausgleich im Jahr 211 Variante Finanzausgleich im Jahr 211 Variante Finanzausgleich NEU Variante Finanzausgleich NEU Variante Finanzausgleich NEU Variante Schlussfolgerungen: Finanzausgleich NEU Variante Appendix von 38

2 1. Einleitung: Grundsätzliche Überlegung zum Finanzausgleich NEU von Finanzausgleich NEU - Zielsetzung 1. Einfachheit und Transparenz Einfaches, transparentes und flexibles System der Steuermittelverteilung auf Ebene der Oberver-teilung zwischen, n und 2. Aufgabenadäquate Aufgabenfinanzierung Nachhaltige Sicherstellung einer aufgabenadäquaten Finanzierungsbasis der Gebietskörperschaften und Fonds 3. Offenheit gegenüber Änderungen Offenheit des FAG für zukünftige Änderungen in der Finanzierung der Gebietskörperschaften, etwa einer Steuerhoheit der von 38

3 1.2 Finanzausgleich NEU Funktionsweise Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den 1. Steuer -und Abgabenverteilung : (1) Alle indirekten Steuern (mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer) werden vom vereinnahmt (2) Die direkten Steuern werden um einen möglichen Schwankungsausgleich bereinigt (siehe Punkt 3) (3) Das bereinigte Aufkommen an direkten Steuern geht zu 2% an den (4) 8% des Aufkommens an den bereinigten direkten Steuern geht an esländer, und Fonds (5) Die Aufteilung der direkten Steuern erfolgt nach einem fixen % Schlüssel (6) Die Grunderwerbssteuer geht an die von Finanzausgleich NEU Funktionsweise Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den 2. Finanzielle Entflechtung : Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs vom an die, welche nicht in der Steuermittelverteilung enthalten sind (sekundärer Finanzausgleich), entfallen vollständig. Die Besoldung der Landeslehrer wird vom nicht refundiert. 3. Verstetigung der finanziellen Basis (Schwankungsausgleich) : (1)Die dargestellte Aufgaben -und Abgabenumverteilung führt dann zu keinen signifikanten Änderungen in der laufenden Finanzausstattung der Gebietskörperschaften, wenn das jährliche Aufkommen an direkten und indirekten Steuern in etwa das gleiche Volumen erreicht. (2) Ist diese Voraussetzung in Einzeljahren nicht erfüllt, dann wird dasjenige Abgabenvolumen, welches ein Schwankungsintervall von +/- 5% übersteigt, der benachteiligten Gebietskörperschaft gutgeschrieben von 38

4 1.2 Finanzausgleich NEU Funktionsweise Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den 1. Steuer -und Abgabenverteilung : (1) Alle indirekten Steuern (mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer) werden vom vereinnahmt (2) Die direkten Steuern werden um einen möglichen Schwankungs-ausgleich bereinigt (siehe Punkt 3) (3) Das bereinigte Aufkommen an direkten Steuern wird verringert um : a) KEST II b) Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen c) Stempel -und Rechtsgebühren (4) Der Rest des Aufkommens an den bereinigten direkten Steuern geht an esländer, und Fonds (5) Die Aufteilung der direkten Steuern erfolgt nach einem fixen % Schlüssel (6) Die Grunderwerbssteuer geht an die 2. Finanzielle Entflechtung wie bei Variante 1 3. Verstetigung der finanziellen Basis (Schwankungsausgleich) wie bei Variante von Finanzausgleich NEU Funktionsweise Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den 1. Steuer -und Abgabenverteilung : (1) Alle indirekten Steuern (mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer) werden vom vereinnahmt (2) Alle direkten Steuern gehen an, und Fonds (3) Die Aufteilung der direkten Steuern auf, und Fonds erfolgt nach einem fixen % Schlüssel (4) Die Grunderwerbssteuer geht an die 2. Finanzielle Entflechtung : (1) Sekundärer Finanzausgleich : Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs vom an die, welche nicht in der Steuermittelverteilung geregelt sind, entfallen vollständig. Die Besoldung der Landeslehrer wird vom nicht refundiert. (2) Entfall der Ausgaben gemäß Gesundheits- und Sozialhilfe - Bereichsgesetz von 38

5 1.2 Finanzausgleich NEU Funktionsweise Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den 3. Aufgabenverlagerung : (1) Verlagerung des Unterrichtswesens an die (Rechnungsabschluss, Pos. 3) (2) Verlagerung von Wissenschaft und Forschung an die (Rechnungsabschluss, Pos. 31) 4. Verstetigung der finanziellen Basis (Schwankungsausgleich) wie bei den Varianten 1 und von Finanzausgleich ALT, NEU Modellübersicht: Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den Gemeinschaftliche esabgaben Ausschließliche esabgaben Schlüssel 8(2-5) Vorwegabzug Fondsanteile Fonds FAG lt. Rechtslage Primäre Verteilung Schlüssel 8(1) Sekundäre Verteilung FLAF KF SWW EU Schlüssel 9(2) Schlüssel 9(2) Schlüssel 9(2) etc. Vorwegabzug Fondsanteile Vorwegabzug Fondsanteile Vorwegabzug Fondsanteile Grunderwerbssteuer Fonds Finanzausgleich Neu Indirekte Steuern 1% Schwankungsausgleich 2,% Um Schwankungsausgleich bereinigte direkte Steuern 56,% 16,% 8,% FLAF KF SWW EU BUND Entfall sekundäre Verteilung etc von 38

6 1.3 Finanzausgleich ALT, NEU Modellübersicht: Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den Grunderwerbssteuer Fonds F i n a n z a u s g l e i c h N e u Indirekte Steuern 1% Schwankungsausgleich * Kest II * Gebühren * DG Beiträge 56,% Bereinigte direkte Steuern 16,% 8,% FLAF KF SWW EU BUND Entfall sekundäre Verteilung etc von Finanzausgleich ALT, NEU Modellübersicht: Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den Fonds F i n a n z a u s g l e i c h N e u Indirekte Steuern Grunderwerbssteuer 62,% Direkte Steuern 25,% Aufgabenverlagerung BUND Entfall sekundäre Verteilung 13,% FLAF KF SWW EU etc von 38

7 1.4 Steueraufkommen im Jahr 21 94% der direkten Steuern 21 92% der indirekten Steuern 21 Lohnsteuer Umsatzsteuer DG Beiträge für FB Mineralölsteuer Motorbez. Vers.steuer Körperschaftsteuer Tabaksteuer Einkommenssteuer Versicherungsteuer Wohnbauförderungsbeitrag Kest II Gebühren und Ersätze Kest I Energieabgaben Aufkommen in 1. EUR Aufkommen in 1. EUR Sonstige direkte Steuern : Sonstige indirekte Steuern : Bodenwertabgabe Abgabe von Zuwendungen, Wohnbauförderungsbeitrag, Zölle Konzessionsabgabe Verkehrssicherheitsabgabe, Sicherheitsabgabe, Straßenbenützungsabgabe Abgagabe von L&F Betrieben Außenhandelsförderungsbeitrag, Altlastenbeitrag, Nebenansprüche Produktionsabgabe Justizverwaltungsgebühren, Punzierungsgebühren, Gebühren gemäß Pu.M Gesetz Stempel -und Rechtsgebühren Biersteuer, Schaumweinsteuer, Alkoholsteuer, Weinsteuer Beiträge von L&F Betrieben nach FLAG Werbeabgabe, KFZ Steuer, Erbschafts-u. Schenkungssteuer Steuerguthaben bzw. Nachzahlungen Stiftungseingangssteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuern Normverbrauchsabgabe, Kunstförderungsbeitrag, Spielbankenabgabe von Beispiele für die Jahre 28 und von 38

8 2. Beispiele: 2.1 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 14,9%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich wird durchgeführt Der erhält 9,9% der direkten Steuern aus dem Schwankungsausgleich Der erhält vom reduzierten Aufkommen an direkten Steuern 2,%,, Fonds erhalten von den reduzierten direkten Steuern 8% von Beispiele: 2.1 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt Finanzausgleich 28 NEU FAG Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Schwankungsausgleich ,% Grunderwerbsteuer ,85% 2,% abz. Schwankungsausgl abz. 2% an insgesamt 62,% 25,% Defizit des es Fonds 13,% Überschuss der Überschuss der Saldo Fonds GESAMTSALDO von 38

9 2. Beispiele: 2.1 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG 28 * Bedarfszuweisungen nach FAG 28 * Finanzzuweisungen nach FAG 28 * Zuschüsse * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die + Ausgleich Anteil an direkten Steuern , Grunderwerbssteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Kostensaldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Gewinn für Defizit für Defizit für Alle monetären Werte in 1. EUR von Beispiele: 2.2 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 14,9%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich wird durchgeführt Der erhält 9,9% der direkten Steuern aus dem Schwankungsausgleich Verbleibende direkte Steuern zu 83% an,, Fonds (Auswahlsteuern) zu 17% an den zu 1% an den von 38

10 2. Beispiele: 2.2 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt FAG 28 Finanzausgleich 28 NEU Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Schwankungsausgleich ,% Grunderwerbsteuer brutto ,85% abz. Schwankungsausgl Auswahlsteuern abz. Auswahlsteuern 17,% insgesamt 62,% 25,% Defizit des es Fonds 13,% Überschuss der Auswahlsteuern Überschuss der * Kest II Saldo Fonds * Stempel- und Rechtsgebühren GESAMTSALDO * Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen von Beispiele: 2.2 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG 28 * Bedarfszuweisungen nach FAG 28 * Finanzzuweisungen nach FAG 28 * Zuschüsse * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die + Ausgleich Anteil an direkten Steuern , Grunderwerbssteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Kostensaldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Gewinn für Defizit für Defizit für Alle monetären Werte in 1. EUR von 38

11 2. Beispiele: 2.3 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 14,9%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich wird durchgeführt Der erhält 9,9% der direkten Steuern, sowie 1% der indirekten Steuern,, Fonds erhalten 9,1% der direkten Steuern von Beispiele: 2.3 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt Finanzausgleich 28 NEU FAG Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Schwankungsausgleich ,% Grunderwerbsteuer ,85% abz. Schwankungsausgl insgesamt 7,% 2,% Defizit des es Fonds 1,% Überschuss der Überschuss der Saldo Fonds GESAMTSALDO von 38

12 2. Beispiele: 2.3 Finanzausgleich im Jahr 28 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich, Aufgabenverlagerung Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG * Bedarfszuweisungen nach FAG 28 * Finanzzuweisungen nach FAG * Zuschüsse 17.2 * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Unterricht (ohne Besoldung Landeslehrer) 1) Wissenschaft und Forschung 1) Ausgaben gemäß Gesundheits -und Sozialbereich - Beihilfengesetz 919. SUMME Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die + Ausgleich Anteil an direkten Steuern , Grunderwerbssteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Kostensaldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Gewinn für Defizit für Defizit für 1) Gebarung und Sektor Staat 29, Teil 2, Tabelle Alle monetären Werte in 1. EUR von Beispiele: 2.4 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 3,7%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich ist daher nicht notwendig zu 8% an,, Fonds zu 2% an den zu 1% an den von 38

13 2. Beispiele: 2.4 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt FAG 211 Finanzausgleich 211 NEU Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Grunderwerbsteuer Schwankungsausgleich,% abz. Schwankungsausgl ,% 1,% abz. 2% an insgesamt 62,% 25,% Defizit des es Fonds 13,% Überschuss der Überschuss der Saldo Fonds GESAMTSALDO von Beispiele: 2.4 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich Entfall Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG 28 * Bedarfszuweisungen nach FAG * Finanzzuweisungen nach FAG * Zuschüsse für * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die Anteil an direkten Steuern Direkten Steuern, Grunderwerbsteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Defizit für Gewinn für Gewinn für Alle monetären Werte in 1 EUR von 38

14 2. Beispiele: 2.5 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 3,7%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich ist daher nicht notwendig zu 82,2% an,, Fonds (Auswahlsteuern) zu 17,8% an den zu 1% an den von Beispiele: 2.5 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt FAG 211 Finanzausgleich 211 NEU Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Grunderwerbsteuer Schwankungsausgleich,% abz. Schwankungsausgl Auswahlsteuern 1,% abz. Auswahlsteuern 17,8% insgesamt 62,% 25,% Defizit des es Fonds 13,% Überschuss der Auswahlsteuern Überschuss der * Kest II Saldo Fonds 57.8 * Stempel- und Rechtsgebühren GESAMTSALDO * Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen von 38

15 2. Beispiele: 2.5 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich Entfall Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG 28 * Bedarfszuweisungen nach FAG * Finanzzuweisungen nach FAG * Zuschüsse für * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die Anteil an direkten Steuern Direkten Steuern, Grunderwerbsteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Defizit für Gewinn für Gewinn für Alle monetären Werte in 1 EUR von Beispiele: 2.6 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Schwankungsausgleich - Steueraufkommen in 1. EUR Die Differenz zwischen direkten und Indirekten Steuern beträgt 3,7%. Zulässig ist ein Schwankungsbereich in Höhe von +/- 5% Ein Schwankungsausgleich ist daher nicht notwendig zu 1% an, Gemeiden, Fonds zu 1% an den von 38

16 2. Beispiele: 2.6 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Abgabensaldo Gemeinschaftliche BA Steueraufkommen gesamt FAG 211 Finanzausgleich 211 NEU Vertikale Aufteilung Vorwegabzug Vorwegabzug der Fondsanteile zu Lasten = Ertragsanteile Finanzierungssaldo aus esabgaben Fonds, EU-Beitrag, etc Summe Grunderwerbsteuer Schwankungsausgleich,% abz. Schwankungsausgl. 1,% insgesamt 7,% 2,% Defizit des es Fonds 1,% Überschuss der Überschuss der Saldo Fonds GESAMTSALDO von Beispiele: 2.6 Finanzausgleich im Jahr 211 Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - BUND LÄNDER GEMEINDEN Sekundärer Finanzausgleich, Aufgabenverlagerung Entfall Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen * Ersätze gem. FAG * Bedarfszuweisungen nach FAG 28 * Finanzzuweisungen nach FAG * Zuschüsse für * Zuschüsse nach Sondergesetzen * Umlagen * Beiträge Unterricht (ohne Besoldung Landeslehrer) 1) Wissenschaft und Forschung 1) Ausgaben gemäß Gesundheits -und Sozialbereich - Beihilfengesetz 1) 989. SUMME Der Überschuss der dient zur Abdeckung der überproportional wachsenden Sozialbudgets (Finanzierung Sozialhilfeverbände) Saldorechnung für den Saldorechnung für die Saldorechnung für die Anteil an direkten Steuern Direkten Steuern, Grunderwerbsteuer Anteil an direkten Steuern Anteil an indirekten Steuern Anteil an indirekten Steuern Entfall sekundärerer FAG Entfall sekundärerer FAG Belastung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Aufgabenverlagerung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Saldo neue Regelung Einnahmen FAG Einnahmen FAG Einnahmen FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Saldo mit FAG Defizit für Gewinn für Gewinn für 1) BVA 211 Alle monetären Werte in 1 EUR von 38

17 2. Beispiele: 2.7 Finanzausgleich NEU Variante 1: Keine materielle Aufgabenverlagerung, 2% der direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo nach der Aufgabenumverteilung Millionen EUR Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften nach der Aufgabenumverteilung (Jahre 25, 28, 29, 21, 211) von Beispiele: 2.8 Finanzausgleich NEU Variante 2: Keine materielle Aufgabenverlagerung, Auswahl an direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo - Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften (Jahre 25, 28, 29, 21, 211) Millionen EUR von 38

18 2. Beispiele: 2.9 Finanzausgleich NEU Variante 3: Materielle Aufgabenverlagerung, keine direkten Steuern an den - Finanzierungssaldo nach der Aufgabenumverteilung - Millionen EUR Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften nach der Aufgabenumverteilung (Jahre 25, 28, 29, 21, 211) von Schlussfolgerungen: Finanzausgleich NEU Varianten 1-3: - Vor / Nachteile im Vergleich zum derzeitigen System - (1) Die Verteilung der Steuern und Abgaben, welche derzeit nach einem komplexen Regelwerk erfolgt, wird durch den FAG Neu transparent und übersichtlich gestaltet. Die unübersichtlichen Regelungen der Zweckzuweisungen und Zuschüsse im derzeitigen System ("sekundärer Finanzausgleich") entfallen vollständig. (2) Die vorgeschlagene Reform ist radikal, hat aber den großen Vorteil, dass sie einfach, überschaubar und für jeden verständlich ist. (3) Man könnte auch noch einen Schritt weiter gehen und, ähnlich wie in der Schweiz, den n und Kommunen Hebesätze auf einzelne Steuern geben, sodass damit ein weiterer eigener Einnahmenspielraum bestünde. (4) Das System besitzt auch die Flexibilität, dass es jederzeit an entsprechende Änderungen bei den Steuersystemen angepasst werden kann von 38

19 3. Schlussfolgerungen: Finanzausgleich NEU Varianten 1-3: - Vor / Nachteile im Vergleich zum derzeitigen System - (5) Profiteure des neuen Systems (alle drei Varianten) sind tendenziell die, deren Einnahmenbasis deutlich verbessert wird. Die chronischen Unterfinanzierung der Gemeindehaushalte macht diese Stärkung der Finanzierungsbasis auch dringend notwendig. (6) Die Fonds verzeichnen ebenfalls eine verbesserte Finanzierung - hier ist allenfalls eine Verschiebung der Überschüsse gegenüber dem derzeitigen System zu den n denkbar. (7) Beim FAG Neu Variante 3 geht das Schul- und Unterrichtswesen vollständig an die, ebenso die Agenden für Wissenschaft und Forschung. Zweckzuweisungen und Zuschüsse des es an die entfallen vollständig, ebenso der Transfer im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich Beihilfengesetzes (8) Nach erfolgter Aufgabenumverteilung liegt bei Variante 3 der Finanzierungssaldo von und n aus dem Finanzausgleich NEU geringfügig im Minusbereich, wobei die finanziellen Einbußen jeweils deutlich unter 1 Mrd. EUR liegen. (9) Die Aufgabenumverteilung bei Variante 3 macht das Schul- und Unterrichtswesen zu einer Aufgabe der, die Trennung in Finanzierung und Administration Land wird dadurch in eine Hand gelegt von 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! von 38

20 Appendix: Gemeinschaftliche esabgaben nach FAG Der Wohnbauförderungsbeitrag wird im FAG unter den gemeinschaftlichen esabgaben geführt; Gemeinschaftliche esabgaben gemäß FAG: (1)veranl.Eink.st. (2)Lohnsteuer (3)Kest I (4)Kest II (5)Körperschaftssteuer (6)Umsatzsteuer (7)Biersteuer (8)Weinsteuer (9)Schaumweinsteuer (1)Alkoholsteuer (11)Abg.v.alkoh.Getränken (12)Mineralölsteuer (13)Erbschafts- u Schenk.st (14) Stiftungseingangsteuer (15) Werbeabgabe (16) Wohnbaufdgbtrg (17) Grunderwerbssteuer (18) Bodenwertabgabe (19) Kraftfahrzeugsteuer (2) Motorbez. Vers.steuer (21) Tabaksteuer (22) Kapitalverkehrsteuer (23) Bankenabgabe (24) Flugabgabe (25) Energieabgaben (26) Normverbrauchsabgabe (27) Versicherungssteuer (28) Konzessionsabgabe (29) Kunstförderungsbeitrag (3) Spielbankabg. <= 725. (31) Spielbankabg. > Appendix: Finanzausgleich NEU - Steueraufkommen - 5. Steueraufkommen nach Steuerarten Millionen EUR

von Friedrich Schneider**

von Friedrich Schneider** 7. August 212 Finanzausgleich212_Paper.doc Eine Reform des österreichischen Finanzausgleichs in drei Varianten: Ist mehr Steuerautonomie für die Länder erwünscht?* von Friedrich Schneider** * Schriftliche

Mehr

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Verzeichnis veranschlagter Konten Bundesvoranschlag 2017 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Inhalt Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Budgetstruktur und Organisation der Haushaltsführung... 1

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Finanzielle Auswirkungen:

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Finanzielle Auswirkungen: Vorblatt Problem: Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile umgewandelt werden. Die neuen Verteilungsschlüssel

Mehr

Die Neuordnung des österreichischen Finanzausgleichs Ein radikal einfacher Vorschlag

Die Neuordnung des österreichischen Finanzausgleichs Ein radikal einfacher Vorschlag Die Neuordnung des österreichischen Finanzausgleichs Ein radikal einfacher Vorschlag von Friedrich Schneider* und Elisabeth Dreer** Im Auftrag des Institutes Wirtschaftsstandort Oberösterreich 4010 Linz,

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2007 gemeinschaftliche Steuern: 374,3 Mrd. (69,6%) Zölle (100 v.h.): 4,0 (0,7%) Lohnsteuer: 131,8 Mrd. (24,5%) Gewerbesteuer (100 v.h.): 40,1

Mehr

1064/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

1064/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 1064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 7 1064/AB XXV. GP Eingelangt am 26.05.2014 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara

Mehr

1. Grundbegriffe der Steuern

1. Grundbegriffe der Steuern 14 Grundbegriffe der Steuern 1. Grundbegriffe der Steuern Begriffsklärung Die folgende Begriffsklärung dient als Ausgangspunkt für die nachfolgenden Erläuterungen der Steuerarten und der betriebswirtschaftlichen

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 85. Jahrgang / Juni 2012 Merkblatt für die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEANGELEGENHEITEN INHALT 32. Aktionsprogramm Nitrat 2012 33. Ergänzungsband

Mehr

Betreff: Anteile der Länder und Gemeinden am EU-Beitrag für das Jahr 2014

Betreff: Anteile der Länder und Gemeinden am EU-Beitrag für das Jahr 2014 An die Ämter der Landesregierungen die Verbindungsstelle der Bundesländer den Österreichischen Städtebund den Österreichischer Gemeindebund BMF - II/3 (II/3) Johannesgasse 5 1010 Wien Sachbearbeiter: Mag.

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Finanzausgleichsgesetz 1997 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 201/1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2001 /Artikel/Anlage 8 Inkrafttretensdatum 01.06.2000 Außerkrafttretensdatum 31.12.2000 Beachte

Mehr

Steuern kompakt 2014

Steuern kompakt 2014 Linde Lehrbuch Steuern kompakt 2014 Eine Einführung in die Steuerlehre von Prof. Dr. Michael Tumpel 1. Auflage 2014 Linde Verlag Wien 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 7073 2515

Mehr

Aktuelle Budgetentwicklung in Österreich

Aktuelle Budgetentwicklung in Österreich Aktuelle Budgetentwicklung in Österreich 10. Dezember 2008 Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer Präsident des Staatsschuldenausschusses 1 www.oenb.at www.staatsschuldenausschuss.at oenb.info@oenb.at Prognose

Mehr

Inhaltsverzeichnis. II. Abgabenwesen ( 5 bis 11 F-VG 1948)

Inhaltsverzeichnis. II. Abgabenwesen ( 5 bis 11 F-VG 1948) 1 von 29 Finanzausgleichsgesetz 2008 Quelle: Stammgesetz: BGBl. I Nr. 103/2007 idf: BG BGBl. I Nr. 66/2008 (Katastrophenfonds: Aufstockungsbetrag) BG BGBl. I Nr. 85/2008 (Schenkungsmeldegesetz 2008: Stiftungseingangssteuer)

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 84. Jahrgang / Juni 2011 HERAUSGEGEBEN VOM AMT 22. Bezüge der Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreter und Gemeinderäte ab 1. Juli 2011 23. Abgabenertragsanteile der Gemeinden Juni 2011 Merkblatt für

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 88. Jahrgang / März 2015 Merkblatt für die Gemeinden Tirols H E R A U S G E G E B E N V O M A M T D E R T I R O L E R L A N D E S R E G I E R U N G, A B T E I L U N G G E M E I N D E N 11. Überprüfungen

Mehr

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Petra Innreiter, 7.Juli 2014 Nicht erst seit dem Einsetzen einer Steuerreformkommission ist eine Steuerstrukturreform in aller Munde. Es handelt

Mehr

Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Geld stinkt nicht.

Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Geld stinkt nicht. 2 Die Steuern 2.1 Die Einteilung der Steuern Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub. Thomas von Aquin (1225 1274), italienischer Theologe und Philosoph, 1323 heilig gesprochen Geld stinkt nicht. Um die

Mehr

SOZIAL- & WIRTSCHAFTS- STATISTIK AKTUELL Nr 05/2014 Download:

SOZIAL- & WIRTSCHAFTS- STATISTIK AKTUELL Nr 05/2014 Download: S W S A SOZIAL- & WIRTSCHAFTS- STATISTIK AKTUELL Nr 05/2014 Download: http://wien.arbeiterkammer.at/service/zeitschriften/sozialundwirtschaftsstatistikaktuell Steuerstruktur in Österreich Nicht erst seit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern 2014... 13 1. Grundbegriffe der Steuern... 14 1.1. Abgaben... 14 1.1.1. Abgabenarten... 14 1.1.1.1. Steuern...

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer

Mehr

Forderungspapier des Österreichischen Gemeindebundes zum FAG 2005 bis 2008 Stand Juni 2004

Forderungspapier des Österreichischen Gemeindebundes zum FAG 2005 bis 2008 Stand Juni 2004 Forderungspapier des Österreichischen Gemeindebundes zum FAG 2005 bis 2008 Stand Juni 2004 P u n k t a t i o n I Gemeinschaftliche Bundesabgaben: Erhöhung des Anteils der Gemeinden II Einheitlicher Schlüssel

Mehr

Ergebnis. der 151. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau

Ergebnis. der 151. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau Ergebnis der 151. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11. Mai 2017 in Bad Muskau Tabelle 1 - Gesamtübersicht Steuern insgesamt (Mio. ) 673.261,5 705.791,4 732.434 757.368 789.463

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 8. Mai 2014 Artikelnummer: 2140400137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

1 Einleitung und Problemstellung Problemstellung und Ziele der Untersuchung Gliederung der Arbeit...3

1 Einleitung und Problemstellung Problemstellung und Ziele der Untersuchung Gliederung der Arbeit...3 W SpringerWienNewYork Vorwort Mit der Modernisierung des öffentlichen Sektors in Österreich wird auch das System des Finanzausgleichs im weiteren Sinn Veränderungen erfahren (müssen). Denn eine Schwachstelle

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,6 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 27.01.2016 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften

Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften zwischen den Gebietskörperschaften 2 Inhalt 1. Einstieg 4 2. Analytischer Teil 5 2.1 Arten von Zahlungsströmen zwischen den Gebietskörperschaften 5 2.2 Gliederung der Zahlungsströme nach Untergliederungen

Mehr

Bundesvoranschlag 2019

Bundesvoranschlag 2019 Teilheft Bundesvoranschlag 2019 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Teilheft Bundesvoranschlag 2019 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Für den Inhalt der Teilhefte ist das haushaltsleitende Organ

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Die Ansätze bei den Tit. 213 01, 233 01, 613 11, 633 01, 633 02, 633 03 und 633 04 sowie bei den Ausgabetitelgruppen 72 und 75 beruhen auf dem Gesetz

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,5

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,5 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 26.01.2017 S t e u e r a r t Kalenderjahr Änderung ggü Vorjahr 2016

Mehr

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0

Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,0 BMF - I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) - in Tsd. Euro - - Bundesgebiet insgesamt - - nach Steuerarten - Übersicht 1 13.07.2017 S t e u e r a r t 1. Halbjahr Änderung ggü Vorjahr Gemeinschaftliche

Mehr

Johann Bröthaler (TU Wien) Kommentar zu. Anton Matzinger (BMF) Österreichs Fiskalföderalismus und der Finanzausgleich

Johann Bröthaler (TU Wien) Kommentar zu. Anton Matzinger (BMF) Österreichs Fiskalföderalismus und der Finanzausgleich Johann Bröthaler (TU Wien) Kommentar zu Anton Matzinger (BMF) Österreichs Fiskalföderalismus und der Finanzausgleich Ifip-Jahrestagung 2015 Föderalismus [R]evolutionäre Perspektiven für Österreich? TU

Mehr

Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig

Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig Stark, nicht reich. Folie 2 Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig Bundeshaushalt 2012 rd. 306 Mrd. Euro Landeshaushalt 2012 rd. 38,8

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 24. April 2013 Artikelnummer: 2140400127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2. Mai 2016 Artikelnummer: 2140400157004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I 3. Bundesgesetz: Finanzausgleichsgesetz 2001 FAG 2001 und Änderung

Mehr

Budgetvollzug: Monatserfolg Jänner 2017

Budgetvollzug: Monatserfolg Jänner 2017 J ä n n e r Jänner Budgetvollzug: Jänner Die Ezahlungen im Jänner betrugen rund 3,9 Mrd. und sd um rund 0,1 Mrd. (2,4%) höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Dieser Zuwachs resultiert vorwiegend

Mehr

R e g i e r u n g s v o r l a g e

R e g i e r u n g s v o r l a g e R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz

Mehr

FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN

FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN Hebesätze Schulden Einnahmen Ausgaben FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN Vergleich der Flächenländer Öffentlicher Gesamthaushalt Stand März 2017 Folie 1 Land: Einnahmen Einnahmen des Landes steigen seit

Mehr

Bundesvoranschlag 2017

Bundesvoranschlag 2017 Teilheft Bundesvoranschlag 2017 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Teilheft Bundesvoranschlag 2017 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Inhalt Allgemeine Hinweise... 1 Gliederungselemente des Bundesvoranschlages...

Mehr

Bundesvoranschlag 2016

Bundesvoranschlag 2016 Teilheft Bundesvoranschlag 2016 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Teilheft Bundesvoranschlag 2016 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Inhalt Allgemeine Hinweise... 1 Gliederungselemente des Bundesvoranschlages...

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 85. Jahrgang / August 2012 HERAUSGEGEBEN VOM AMT Merkblatt für die Gemeinden Tirols DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEANGELEGENHEITEN 41. Sprachförderung NEU 42. Unfallversicherung von Mitgliedern

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 86. Jahrgang / Mai 2013 HERAUSGEGEBEN VOM AMT Merkblatt für die Gemeinden Tirols DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEANGELEGENHEITEN 16. Änderung der Tiroler Bauordnung 2011 17. Abgabenertragsanteile

Mehr

Bundesvoranschlag 2015

Bundesvoranschlag 2015 Teilheft Bundesvoranschlag 2015 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Teilheft Bundesvoranschlag 2015 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben Inhalt Allgemeine Hinweise... 1 Gliederungselemente des Bundesvoranschlages...

Mehr

Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt Johann Bröthaler, Gerald Grüblinger, Michael Getzner

Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt Johann Bröthaler, Gerald Grüblinger, Michael Getzner Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt Johann Bröthaler, Gerald Grüblinger, Michael Getzner Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik (IFIP)

Mehr

Global denken lokal handeln: Mehr landwirtschaftliche Produkte aus Österreich

Global denken lokal handeln: Mehr landwirtschaftliche Produkte aus Österreich Studie im Auftrag der Österreichischen Hagelversicherung: Global denken lokal handeln: Mehr landwirtschaftliche Produkte aus Österreich 14. Dezember 2016 www.gaw-mbh.at Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Friedrich

Mehr

Finanzierung der Pflegevorsorge. Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge

Finanzierung der Pflegevorsorge. Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge Sozialpolitische Studienreihe Band 3 Finanzierung der Pflegevorsorge Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge Österreichisches Institut

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 88. Jahrgang / Mai 2015 Merkblatt für die Gemeinden Tirols H E R A U S G E G E B E N V O M A M T D E R T I R O L E R L A N D E S R E G I E R U N G, A B T E I L U N G G E M E I N D E N 18. Abschluss von

Mehr

Eine Leistungsbilanz der Rinderbauern: Was wäre Österreich ohne Rinderbauern?

Eine Leistungsbilanz der Rinderbauern: Was wäre Österreich ohne Rinderbauern? Eine Leistungsbilanz der Rinderbauern: Was wäre Österreich ohne Rinderbauern? 23. März 2017 www.gaw-mbh.at Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Friedrich Schneider, Mag. Stefan Jenewein Gesellschaft für Angewandte

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 84. Jahrgang / September 2011 HERAUSGEGEBEN VOM AMT 32. Filmaufführung an Schulen Vergütung nach 56c Urheberrechtsgesetz 33. Jugendkompetenz in der Gemeindepolitik Herbst 2011 34. Abgabenertragsanteile

Mehr

Finanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand

Finanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand Finanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand Ministerialdirektorin Dr. Gisela Meister-Scheufelen 10.02.2010 Bürgerversammlung der Stadt Pforzheim Mrd. 1.800 Entwicklung der öffentlichen

Mehr

BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT

BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT 1 BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT SCHWERPUNKTE BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT: 800 Millionen Euro + 20 Millionen Euro Fördervollzugskosten AUSGESTALTUNG FINANZBEZIEHUNGEN Kommunen - Freistaat 2017 bis 2020 KOMMUNALPAKET

Mehr

Der Landeshaushalt 2018 in Zahlen

Der Landeshaushalt 2018 in Zahlen I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Michael Strugl am 06. November

Mehr

QUANTITATIVE BEDEUTUNG DER PARAGASTRONOMIE IN FÜNF ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN

QUANTITATIVE BEDEUTUNG DER PARAGASTRONOMIE IN FÜNF ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN QUANTITATIVE BEDEUTUNG DER PARAGASTRONOMIE IN FÜNF ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN o. Univ. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider, Institut für Volkswirtschaftslehre, Vorstand des Forschungsinstituts

Mehr

Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben

Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Sommersemester 2011 1 Übersicht Lohnabhängige Abgaben Verkehrsteuern, zb Grunderwerbsteuer Gesellschaftsteuer Schenkung

Mehr

Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten (F. Schneider)

Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten (F. Schneider) Diskussionsbeitrag zu Reform des österreichischen Finanzausgleichs 3 Varianten (F. Schneider) Johann Bröthaler Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Technische Universität Wien Department für Raumentwicklung, Infrastruktur-

Mehr

Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen

Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.

Mehr

(2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.

(2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. 1 Auszug aus dem GG Art. 104a Ausgabenverteilung; Finanzhilfe des Bundes (1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz

Mehr

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2014

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2014 Susann Kayser Referat Öffentliche Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst Telefon: 0 36 81 354 260 E-Mail: Susann.Kayser@statistik.thueringen.de Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 87. Jahrgang / Dezember 2014 Merkblatt für die Gemeinden Tirols H E R A U S G E G E B E N V O M A M T D E R T I R O L E R L A N D E S R E G I E R U N G, A B T E I L U N G G E M E I N D E N 52. Neue Erschließungskostenfaktoren

Mehr

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2015

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2015 Susann Kayser Referat Öffentliche Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst Telefon: 0 36 81 354 260 E-Mail: Susann.Kayser@statistik.thueringen.de Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern 2014... 13 1. Grundbegriffe der Steuern... 14 1.1. Abgaben... 14 1.1.1. Abgabenarten... 14 1.1.1.1. Steuern...

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2012

Haushaltsrede für das Jahr 2012 Haushaltsrede für das Jahr 2012 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir Ihnen heute einen Haushalt für das Jahr 2012 vorlegen können, der im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 85. Jahrgang / Februar 2012 HERAUSGEGEBEN VOM AMT 08. Richtlinien für die Bedarfszuweisungen zum Gebührenhaushalt Kanal 09. Richtige Adresse kann Leben retten 10. Kommunalsteuergesetz 1993 aktualisierte

Mehr

Kommunales Haushaltsmanagement

Kommunales Haushaltsmanagement WORKING PAPER 34/2010 Kommunales Haushaltsmanagement Verena Spiss Kurt Promberger Markus Bodemann Christian Mayr Universität Innsbruck Institut für strategisches Management, Marketing und Tourismus Lehr-

Mehr

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1)

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1) und (Teil 1) In absoluten Zahlen*, und Geberländer Empfängerländer -3.797-1.295 Bayern -2.765-1.433 Baden- Württemberg * Ausgleichszuweisungen des s: negativer Wert = Geberland, positiver Wert = Empfängerland;

Mehr

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht Herzlich Willkommen Finanzverwaltung und Finanzrecht Agenda Info heutiger Tagesablauf: Pausen, ME,, etc. Allgemeine Info zum Fachgegenstand und Prüfung Vorstellungsrunde Kurzüberblick Abteilung 1 - Wirtschaft,

Mehr

Steuerart Änderung in vh Änderung in vh Gemeinschaftliche Steuern Lohnsteuer

Steuerart Änderung in vh Änderung in vh Gemeinschaftliche Steuern Lohnsteuer esministerium der Finanzen 1.8.2017 Referat I A 6 Übersicht 1 Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) nach en im gesamten esgebiet - in Tsd. Euro - Gemeinschaftliche Steuern 16.148.614 15.407.528 4,8 61.457.424

Mehr

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015 Stand der Verhandlungen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Bisheriger Zeitplan Beschluss der Bundeskanzlerin

Mehr

Budgetvollzug: Monatserfolg Juli 2016

Budgetvollzug: Monatserfolg Juli 2016 J u l i Budgetvollzug: Die Ezahlungen von Jänner bis betrugen rund 37,7 Mrd. und sd um rund 273,1 (0,7%) gerger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hauptsächlich maßgebend dafür sd Mderezahlungen

Mehr

Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen

Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen 1 von 7 16.11.2009 17:35 Das BMF Monatsbericht digital Monatsbericht digital Monatsbericht Juni 2009 Analysen und Berichte Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen Langfristige Trends und aktuelle Entwicklungen

Mehr

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 131.365,4 a) 131.865,4 und Lotterien 126.768,8 b) 126.465,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Steuereinnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände Steuereinnahmen des Landes 2015 nach Steuerarten Steuerarten Mill. EUR Veränderung zu 2014 in % EUR je Einwohner/-in

Mehr

Stagnation der österreichischen und deutschen Schattenwirtschaft in diesem Jahr und wieder ein Rückgang im Jahr 2011

Stagnation der österreichischen und deutschen Schattenwirtschaft in diesem Jahr und wieder ein Rückgang im Jahr 2011 o.univ.-prof. Dr. Dr.h.c.mult. Friedrich Schneider Johannes Kepler Universität Linz Institut für Volkswirtschaftslehre Abteilung für Wirtschaftspolitik Altenberger Straße 69 A-4040 Linz Auhof / Österreich

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 856 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 137.186,4 a) 128.381,4 128.381,4 und Lotterien 146.101,6 b) 147.124,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz

Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz verfasst von W.HR Dr. RUDOLF KEHRER (überarbeitet von HR Dir. Dr. Hans GARGITTER) Stand: Oktober 2013 Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes Inhaltsübersicht

Mehr

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl* April 2009

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl* April 2009 * April 2009 Mag. Johannes Mörtl, WP/StB *connectedthinking PwC Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus eines Unternehmens Reifephase Gründungsphase Wachstumsphase Finale Unternehmensentscheidungen

Mehr

ANALYSE DER GEMEINDEFINANZEN VOR DEM HINTERGRUND EINES AUFGABEN- ORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

ANALYSE DER GEMEINDEFINANZEN VOR DEM HINTERGRUND EINES AUFGABEN- ORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS ANALYSE DER GEMEINDEFINANZEN VOR DEM HINTERGRUND EINES AUFGABEN- ORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS PRESSEKONFERENZ, 17.06.2015 Die Universität Innsbruck wurde 1669 gegründet und ist heute mit mehr als 23.000

Mehr

Ergebnis. der 145. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 4. bis 6. November 2014 in Wismar

Ergebnis. der 145. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 4. bis 6. November 2014 in Wismar Ergebnis der 145. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 4. bis 6. November 2014 in Wismar Tabelle 1 - Gesamtübersicht Steuern insgesamt (Mio. ) 600.045,8 619.708,3 640.870 660.200 683.677

Mehr

Steuerautonomie Internationaler Überblick und Lehren für Österreich. WIFO Jour Fixe Ludwig Strohner - EcoAustria

Steuerautonomie Internationaler Überblick und Lehren für Österreich. WIFO Jour Fixe Ludwig Strohner - EcoAustria Steuerautonomie Internationaler Überblick und Lehren für Österreich WIFO Jour Fixe Ludwig Strohner - EcoAustria 29.06.2015 Theoretische Vor- und Nachteile von Abgabenautonomie Vorteile Stärkung der dezentralen

Mehr

Fortbildung Kommunalpolitik. Prof. Dr. Ulrich Eith Studienhaus Wiesneck

Fortbildung Kommunalpolitik. Prof. Dr. Ulrich Eith Studienhaus Wiesneck Fortbildung Kommunalpolitik Prof. Dr. Ulrich Eith Studienhaus Wiesneck Gliederung Demokratietypen in welcher Demokratie leben wir? Kommunale Selbstverwaltung was bedeutet das in der Realität? Kommunalpolitik

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Gemeindereferent Landesrat Dr. Josef Stockinger am 4. Juli 2008 zum Thema "Einstimmiger Landtagsbeschluss für Gebührenstopp Schluss mit Kopiergeld in Schulen"

Mehr

Die Ausgleichsfonds von AHV und IV

Die Ausgleichsfonds von AHV und IV FAKTENBLATT Bundesamt für Sozialversicherungen Die Ausgleichsfonds von AHV und IV Situation heute AHV und IV finanzieren ihre Leistungen aus den laufenden Einnahmen im sogenannten Umlageverfahren. Die

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT ORGANISATORISCHES

HERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT ORGANISATORISCHES HERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT 07.11.2017 Organisatorisches Mahnspesen u. Verzugszinsen (Band 1 S. 168-177) Bankbuchungen (Band 1 S. 196-202) Kraftfahrzeuge (Band 1 S. 204-212) Steuern u. Kammerumlage

Mehr

BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 2012*

BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 2012* Wirtschaftswachstum und Wohlstand BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 212* zu Kaufkraftstandards EU-27 = 1 Luxemburg 267 Niederlande 13 Österreich 13 Irland 128 Schweden 128 Dänemark 125 Deutschland

Mehr

der Regierungsvorlage (379 der Beilagen)

der Regierungsvorlage (379 der Beilagen) Zu 379 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 Zu 379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Nachdruck vom 18. 12. 2000 Änderung der Regierungsvorlage

Mehr

Der bundesstaatliche Finanzausgleich

Der bundesstaatliche Finanzausgleich Der bundesstaatliche Finanzausgleich - 1 - Der bundesstaatliche Finanzausgleich Im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland stellen die Länder eine eigenständige, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete

Mehr

Regionale Steuerautonomie und Implikationen für die intragovernmentalen Transfers in Deutschland. Gliederung. A. Steuerverteilung und Finanzausgleich

Regionale Steuerautonomie und Implikationen für die intragovernmentalen Transfers in Deutschland. Gliederung. A. Steuerverteilung und Finanzausgleich Regionale Steuerautonomie und Implikationen für die intragovernmentalen Transfers in Deutschland Gliederung A. Steuerverteilung und I. Vertikale Steuerverteilung II. Horizontale Steuerverteilung III. B.

Mehr

Weniger einfacher generationengerecht

Weniger einfacher generationengerecht Presseunterlage Wien, 12.01.2015 Weniger einfacher generationengerecht Österreich erneuern. Das NEOS Steuerreform-Konzept mit NEOS Klubobmann Matthias Strolz und NEOS Budgetsprecher Rainer Hable Überblick

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat GZ: StRH 063203/2014 Betreff: Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2014 (konsolidiert) Bearbeiter: DI Dr. Gerd Stöckl Berichterstatterin: Graz, 18. Juni 2015 Der vorliegende Prüfungsbericht

Mehr

Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen

Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.

Mehr

L II 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

L II 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711) Artikel-Nr. 3923 15001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-2762 01.08.2016 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2015 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Pressekonferenz Mittwoch, 8. November 2017, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

Pressekonferenz Mittwoch, 8. November 2017, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Jakob Kapeller Präsident der AK Oberösterreich Leiter des Instituts für die Gesamtanalyse der Wirtschaft an der Johannes-Kepler-Universität Linz Pressekonferenz

Mehr

Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen

Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen Studie zu kommunalen Leistungen in Stadtregionen Inhalte: kritisches Betrachten des derzeitigen Systems in Stadtregionen Aktuelle

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

für die Gemeinden Tirols

für die Gemeinden Tirols 88. Jahrgang / Oktober 2015 Merkblatt für die Gemeinden Tirols H E R A U S G E G E B E N V O M A M T D E R T I R O L E R L A N D E S R E G I E R U N G, A B T E I L U N G G E M E I N D E N 44. Stellplatzhöchstzahlenverordnung

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 4. Vierteljahr 2013 L II - vj 4/13 Kennziffer: L2023 201344 ISSN: Inhalt Seite Anmerkung......... 3 Zeichenerklärung..... 3 1. Kassenmäßige Ausgaben der Gemeinden

Mehr

Bürgerversammlung Thema: Kommunaler Finanzausgleich

Bürgerversammlung Thema: Kommunaler Finanzausgleich Bürgerversammlung 29.10.2014 Thema: Kommunaler Finanzausgleich Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung - Ansprechpartner - Heinz Krumb -FCW- Finanzsteuerung Jürgen Hoyer Amtsleiter Am Marktplatz 1

Mehr

Finanzen und Personalstand der Stadt

Finanzen und Personalstand der Stadt 17 Ansprechpartnerin für den Inhalt dieses Kapitels ist: Michaela Jelinski Tel 0211.89-93339 Fax 0211.89-33339 E-Mail michaela.jelinski@duesseldorf.de 02 17-01-00 Finanzen 02 17-01-01 Rechnungsergebnisse

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1205 Kommunaler Finanzausgleich

Allgemeine Finanzverwaltung 1205 Kommunaler Finanzausgleich Vorbemerkung: Die Ansätze bei den Tit. 213 01, 233 01, 613 11 und 633 01 sowie bei den Ausgabetitelgruppen 72 und 75 beruhen auf dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Sie berücksichtigen

Mehr

Kommunale Finanzlage 2010/2011

Kommunale Finanzlage 2010/2011 Kommunale Finanzlage 2010/2011 Kämmerertagung Deggendorf 08. Dezember 2010 Dr. Johann Keller Finanzreferent Subjektive Einschätzung der aktuellen Finanzlage 2% 13% 15% 33% 37% sehr gut gut mittel schlecht

Mehr