R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 3/2016
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- Tobias Schumacher
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1 Montan, am 24. Dezember 2016 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 3/ Letzte Neuerungen zur Arbeitsmarktreform Jobs Act 2. Arbeitsunfälle INAIL 3. DURC Online Neuerungen für Baufirmen und Firmen mit Schwierigkeiten 4. Abschaffung einiger F24-Kodexe 5. Wichtige Hinweise zum Jahresende 6. Änderung der zertifizierten -Adresse (PEC) Sehr geehrter Kunde, Mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Neurungen im Bereich Arbeitsrecht informieren sowie Ihnen einige wichtige Hinweise im Hinblick auf den Jahresabschluss geben. 1. Letzte Neuerungen zur Arbeitsmarktreform Jobs Act Mit dem gesetzesvertretendem Dekret Nr. 185/2016 (Korrektur vom Jobs Act ), welches am in Kraft getreten ist, wurden einige wichtige Änderungen der Arbeitsmarktreform Jobs Act umgesetzt Voucherarbeit Wie bereits mittels mitgeteilt, muss laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 185/2016, welches am in Kraft getreten ist, für die Voucherarbeit von nun an verpflichtend eine Vorabmeldung an das zuständige Arbeitsinspektorat per SMS oder per übermittelt werden. Mit Rundschreiben des nationalen Arbeitsinspektorates wurde festgehalten, dass die Vorabmeldung erst nach der Veröffentlichung der operativen Anleitungen Pflicht ist und zwar ab 20/10/2016 in Trentino (voucher.trento@pec.provincia.tn.it), ab 24/10/2016 in Südtirol (voucher@provinz.bz.it) und ab 17/10/2016 im restlichen Italien. Der SMS- Dienst ist noch nicht aktiv. Kari KG des Josef Romagna & Co. I Montan (BZ), Dolomitenstraße 26 Telefon Fax Steuer- und MwSt.- Nummer info@karikg.com -
2 Hier nochmals die wichtigsten Bestimmungen sowie die formelle Abwicklung laut Rundschreiben der Landesabteilung für Arbeit der Autonomen Provinz Bozen: Zur Meldung verpflichtet sind alle Unternehmer, Freiberufler und landwirtschaftlichen Betriebe und sie ersetzt nicht die Meldung des Arbeitsbeginns ans INPS/NIFS, somit muss die Meldung des Arbeitsbeginns ans INPS/NIFS weiterhin gemacht werden; die Privatpersonen und die gemeinnützigen Vereine und Verbände sind von dieser Verpflichtung ausgenommen und müssen nur die Meldung des Arbeitsbeginns ans INPS/NIFS machen; Die Meldungen müssen für jeden einzelnen Beschäftigten und für jeden einzelnen Arbeitstag mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn mittels an die Adresse gesendet werden, somit ist es nicht möglich, in einer einzigen Meldung mehrere Beschäftigte oder mehrere Tage anzugeben (nur die landwirtschaftlichen Betriebe können maximal 3 Tage angeben); Die muss ohne Anlage versendet werden und die Angaben sind nur im Betreff der anzuführen (das Textfeld bleibt frei); Die Unternehmer und Freiberufler müssen folgende Daten mitteilen und diese mit einem Strichpunkt voneinander trennen: o Steuernummer des Arbeitgebers; o Steuernummer des Arbeitnehmers; o Ort der Arbeitsleistung (Gemeinde); o Tag der Arbeitsleistung (tt.mm.jjjj); o Beginn der Arbeitsleistung (hh:mm); o Ende der Arbeitsleistung (hh:mm); Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen folgende Daten mitteilen und diese mit einem Strichpunkt voneinander trennen: o Steuernummer oder MwSt.-Nummer des Arbeitgebers; o Steuernummer des Arbeitnehmers; o Ort der Arbeitsleistung (Gemeinde); o Dauer der Arbeitsleistung bis zu 3 Tagen (tt.mm.jjjj); Die Unternehmer und Freiberufler müssen folgende Änderungen wie folgt melden: o Änderung des Arbeitnehmers: mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn; o Änderung des Arbeitsortes: mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn; o Vorverlegung der Arbeitszeit: mindestens 60 Minuten vor Beginn der neuen Arbeitszeit; o Rückverlegung der Arbeitszeit: innerhalb der 60 Minuten vor Beginn der neuen Arbeitszeit; o Verlängerung der Arbeitszeit: vor Beginn der neu verlängerten Arbeitszeit; o Bei vorzeitiger Beendigung der Arbeitszeit: innerhalb der darauffolgenden 60 Minuten; o Bei Abwesenheit des Arbeitnehmers: innerhalb von 60 Minuten laut Erstanmeldung; Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen folgende Änderung wie folgt melden: 2
3 o Änderung des Arbeitnehmers: mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn; o Änderung des Arbeitsortes: mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn; o Bei Abwesenheit des Arbeitnehmers oder Nichtarbeit auf Grund des schlechten Wetters: innerhalb des entsprechenden Arbeitstages. Die Verwaltungsstrafe zwischen Euro 400,00 und Euro 2.400,00 ist nur bei unterlassener Vorabmeldung ans Arbeitsinspektorat zu entrichten, die sog. maxisanzione für Schwarzarbeit hingegen wird bei fehlender Vorabmeldung und bei fehlender Meldung des Arbeitsbeginns ans INPS/NIFS angewandt; Für jede unterlassene Änderungsmeldung betreffend den Arbeitnehmer, die Arbeitszeit usw. wird eine Verwaltungsstrafe zwischen Euro 400,00 und Euro 2.400,00 angewandt; Die Arbeitsrechtsberater und sonstigen ermächtigten Freiberufler, können die Meldung für ihre Kunden an das jeweilige Arbeitsinspektorat senden; Das zuständige Arbeitsinspektorat hängt vom jeweiligen Arbeitsort ab; Bei Verrichtung der Arbeit in verschiedenen Örtlichkeiten genügt es bei der Meldung den Sitz der Gesellschaft/Betriebes anzuführen. Zu diesen Neuerungen möchten wir einige Punkte klarstellen: 1. In der können nur der Beginn und das Ende der Arbeitsleistung angegeben werden, sollte in diesem Zeitraum also eine Pause von mehr als einer Stunde hineinfallen (z.b. Mittagspause) ist es unserer Meinung nach besser, zwei getrennte Meldungen zu versenden, damit diese mit den effektiv gearbeiteten Stunden übereinstimmen. 2. Bei Änderungsmeldung oder Annullierung einer bereits versendeten Vorabmeldung sollten die ursprünglichen Daten im Betreff und die Richtiggestellten Daten im Textfeld angeführt werden. 3. Wir erinnern daran, dass die vom Gesetz vorgegebenen Limits immer noch gültig sind: a. dem Beschäftigten muss man für jede gearbeitete Stunde mindestens Euro 10,00 brutto (Euro 7,50 netto) auszahlen; b. die Unternehmer und Freiberufler können jedem Beschäftigen maximal Euro brutto im Jahr (Euro netto) auszahlen; c. Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, gemeinnützige Verbände und Vereine können jedem Beschäftigten maximal brutto im Jahr (Euro netto) auszahlen. Mit Bezug auf diese Limits können in einem Jahr also maximal 269 Stunden (Unternehmer und Freiberufler) bzw. 933 Stunden (die anderen Auftraggeber) mit Vouchern gemeldet und vergütet werden und die ausbezahlten Voucher müssen mit den effektiv gearbeiteten und gemeldeten Stunden übereinstimmen (der Minimalbetrag von Euro 10,00 brutto pro Stunde darf nicht unterschritten werden). Wir fordern unsere Kunden deshalb dazu auf, die Arbeitsstunden in den Vorabmeldungen genauestens anzugeben und die entsprechenden Limits stets zu kontrollieren. WICHTIG: Wir möchten Sie noch einmal erinnern, dass die Mitteilung vom Kunden termingerecht an das zuständige Arbeitsinspektorat übermittelt werden muss. Als Anlage 3
4 legen wir ein entsprechendes Beispiel bei, welches von der Abteilung Arbeit ausgearbeitet wurde Ordentliche Ausgleichskasse CIGO Bei objektiv nicht vermeidbaren Arbeitsausfällen (dazu zählen auch die schlechten Wetterverhältnisse) muss das Ansuchen für die ordentliche Ausgleichskasse nicht mehr innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Suspendierung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit (erster Tag im Ausgleich) sondern erst am Ende des darauffolgenden Monats telematisch eingereicht werden Lehrverhältnisse Auch die Lehrverträge für die Erlangung einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms, welche noch laut den alten Bestimmungen abgeschlossen wurden (GvD Nr. 167/2011) können um ein Jahr verlängert werden, wenn der Lehrling am Ende der Lehrzeit die Qualifikation oder das Berufsbildungsdiplom nicht erlangt hat Aufnahmebegünstigungen Die Begünstigungen für Lehrlinge, welche bis zum vorgesehen sind (kein Zusatzbeitrag bei Entlassungen, Reduzierung des Beitragssatzes auf 5% und kein Finanzierungsbeitrag der ASpI) betreffen nur die Lehre für die Erlangung einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms, nicht aber die berufsspezialisierende Lehre oder die sogenannte höhere Lehre Pflichtvermittlung von Behinderten Personen mit einer bereits bestehenden Behinderung oder Personen, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses die Behinderung erlangt haben, können zur Mindestanzahl dazugezählt werden, auch wenn sie nicht in Folge der Pflichtvermittlung aufgenommen wurden. Davon betroffen sind Personen mit einer Reduzierung der Arbeitsfähigkeit von über 60% oder einer intellektuellen bzw. psychischen Behinderung mit einer Verringerung der Arbeitsfähigkeit von über 45%. Betrieben die innerhalb der vorgesehenen Frist nicht der Pflichtaufnahme von Behinderten nachkommen, drohen Strafen von bis zu Euro 153,20 (vorher Euro 62,77) pro Tag und jeden nicht beschäftigten Behinderten Videoüberwachung und Kontrollsysteme Bei fehlendem Abkommen mit den Gewerkschaftsverbänden wird die Autorisierung für die Installation von Videogeräten zur Überwachung und Kontrolle vom territorialen oder nationalen Arbeitsinspektorat ausgestellt Telematische Kündigung und einvernehmliche Auflösung Die telematische Kündigung und einvernehmliche Auflösung kann nun auch von den Arbeitsrechtsberatern und Wirtschaftsberatern sowie vom territorialen Arbeitsinspektorat verschickt werden (es ist eine Registrierung im Portal cliclavoro notwendig). Die öffentlichen Angestellten hingegen sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen. 4
5 2. Arbeitsunfälle - INAIL Ab gibt es Neuerungen bei der Meldung der Arbeitsunfälle u. z. müssen ab diesem Datum auch Arbeitsunfälle mit einer Genesungsdauer von mindestens einem Tag, außer dem Tag an dem sich der Arbeitsunfall ereignet hat, (vorher waren es 3 Tage) an das Versicherungsinstitut gemeldet werden. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir daran, dass die Unfallmeldungen für die lohnabhängigen Angestellten, aber auch für die Firmeninhaber, mitarbeitenden Gesellschafter und Familienmitglieder, die beim INAIL eingetragen sind, innerhalb von 48 Stunden ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses erstellt werden müssen. WICHTIG: Die unterlassene oder verspätete Meldung wird mit erheblichen Verwaltungsstrafen geahndet. 3. DURC Online Neuerungen für Baufirmen und Firmen mit Schwierigkeiten Die Prozedur für die Ausstellung des DURC ist mit dem Dekret vom ausgedehnt worden. Die Bauarbeiterkasse prüft nun nicht nur die Beitragsregelmäßigkeit jener Firmen, die laut dem Sozialfürsorgeinstitut NIFS/INPS im Bauwesen eingestuft sind, sondern auch jener Firmen, die nicht dem Bausektor angehöhren, aber einen Kollektivvertrag des Bauwesens anwenden. Zudem ist nun die vereinfachte Prozedur für die Beitragsregelmäßigkeit für Firmen, welche sich in Schwierigkeiten befinden, auf einige weitere Fälle ausgedehnt worden. 4. Abschaffung einiger F24-Abgabenkodexe Die Agentur der Einnahmen hat bekanntgegeben, dass mit Datum einige Abgabenkodexe, die aktuell noch im Zahlungsmodell F24 verwendet werden, abgeschafft und mit anderen Kodexen zusammengelegt werden. Abgabenkodexe bis zum Abgabenkodexe ab dem Steuereinbehalt auf Einkünfte die dem Lohneinkommen gleichgestellt sind 1013 Steuereinbehalt auf den Steuerausgleich, welcher in den ersten beiden Monaten des Folgejahres durchgeführt wurde 3815 Minimalbetrag der Regionalzusatzsteuer IRPEF 1001 Steuereinbehalte auf Lohneinkünfte und sonstige 3802 Regionale Zusatzsteuer IRPEF 1038 Steuereinbehalt auf Provisionen 1040 Steuereinbehalt auf freiberufliche Leistungen 1004 Steuereinbehalt auf TFM 1012 Steuereinbehalte auf TFR/TFM 5
6 Laut Fachpresse müssten für Steuereinbehalte des Jahres 2016, welche im Jahr 2017 mittels F24 einbezahlt werden (z.b. das F24 vom bezüglich der Steuereinbehalte des Monats Dezember 2016) bereits die neuen Abgabenkodexe verwendet werden. 5. Wichtige Hinweise zum Jahresende 5.1. Zahlung von Löhnen und Verwaltervergütungen erweitertes Kassaprinzip Wir erinnern daran, dass alle Unternehmen die Kosten für das Personal und die Verwalter nach dem Kompetenzprinzip in Abzug bringen können, sofern die Löhne bzw. die Vergütungen innerhalb 12. Januar des Folgejahres bezahlt werden. WICHTIG: nachdem Anfang 2017 nur 8 Arbeitstage zur Ausarbeitung der Lohnstreifen zur Verfügung stehen, ersuchen wir Sie, uns die diesbezüglich notwendigen Informationen so bald wie möglich zu übermitteln NISF/INPS-Gutscheine (Voucher) Kassaprinzip Für die NISF/INPS-Gutscheine gilt für den Gutscheinempfänger grundsätzlich das Kassaprinzip, d.h. dass für den Gutscheinempfänger der Zeitpunkt des Inkassos des Gutscheines ausschlaggebend ist. Dies ist für die Berechnung des jährlichen Höchstlimits zu berücksichtigen NISF/INPS-Gutscheine (Voucher) und Empfänger von Zusatzleistungen Die Regelung betreffend die Beschäftigung und Vergütungen mittels Voucher von Personen, welche Zusatzleistungen empfangen (z.b. Arbeitslosengeld, Ausgleichskasse, etc.) wurde in der Arbeitsmarktreform der Regierung Renzi (sog. Jobs Act) übernommen und gilt somit auch für das Jahr 2017 und die Folgejahre, vorbehaltlich neuerlicher Änderung Erklärung über die zu Lasten lebenden Familienmitglieder Bekanntlich wurde vor einigen Jahren die Pflicht zur jährlichen Erklärung über die zu Lasten lebenden Familienmitglieder der Lohnabhängigen abgeschafft. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, unserem Lohnbüro etwaige Änderungen bei den zu Lasten lebenden Familienmitgliedern der Mitarbeiter mitzuteilen, um diesbezügliche Beanstandungen von Seiten der Finanzverwaltung zu vermeiden Kontrolle des meldeamtlichen Wohnsitzes der Mitarbeiter Wir ersuchen unsere Kunden, den meldeamtlichen Wohnsitz des Mitarbeiters, welcher auf dem Lohnstreifen angeführt ist, genauestens zu kontrollieren und uns etwaige Wohnsitzänderungen unverzüglich mitzuteilen, damit wir die Einkommenssteuerzuschläge (Region und Gemeinde) ordnungsgemäß berechnen können. 6
7 5.6. Ausgleichskasse Datenverarbeitung und Steuererklärung Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer kompletten Unterbrechung der Arbeitstätigkeit (Ausgleich mit null Arbeitsstunden) die Inanspruchnahme der noch ausstehenden Ferien der betroffenen Mitarbeiter bis zur Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit aufgeschoben werden kann. Bei einer teilweisen Unterbrechung der Arbeitstätigkeit hingegen kann die Inanspruchnahme der Ferien nicht aufgeschoben werden und den Mitarbeitern muss somit garantiert werden, die Restferien und die jährlichen Ferien innerhalb der vorgegebenen Fristen zu genießen. In jedem Fall ist es untersagt, bei kollektiven Ferien (Schließung des Betriebes wegen Ferien) die Lohnausgleichskasse in Anspruch zu nehmen. Zudem müssen bei objektiv nicht vermeidbaren Arbeitsausfällen (dazu zählen auch die schlechten Wetterverhältnisse) die Ansuchen der ordentlichen Ausgleichskasse bis zum Ende des darauffolgenden Monats telematisch eingereicht werden. Für alle anderen Fälle (z.b. Krise, Mangel an Aufträgen, usw.) bleibt die Frist von 15 Tagen ab Suspendierung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit (erster Tag im Ausgleich) bestehen. Für Rückfragen zur Ausgleichskasse ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit unserem Lohnbüro Ausgleich Modell CU Bauarbeiterkasse (Baufirmen) Die Bauarbeiterkassen stellen für die an die Mitarbeiter ausbezahlten Vergütungen ein Modell CU (ehemals Modell CUD) aus. Auch wenn die Bauarbeiterkasse für die Provinz Bozen seit einigen Jahren das Modell CU direkt an die PEC-Adresse des Lohnberaters übermittelt (sofern die Mitarbeiter die Ermächtigung für die Zustellung vom Modell CU erteilt haben), ersuchen wir um Überprüfung des Posteingangs und gegebenenfalls um Übermittlung der von der Bauarbeiterkasse ausgestellten Modelle CU, um den entsprechenden Jahresausgleich vornehmen zu können. Wenn die entsprechende Ermächtigung fehlt wird das Modell CU per Post an die Bauarbeiter geschickt, in diesem Fall bitte das Modell CU von den Bauarbeitern einholen und uns eine Kopie weiterleiten Termine für die Meldungen an das Arbeitsamt Bekanntlich müssen Neuanstellungen mindestens einen Arbeitstag vor Arbeitsbeginn dem Arbeitsamt mitgeteilt werden, außer der geringfügigen Arbeit mit Voucher, welche zeitgleich, allerdings vor Arbeitsbeginn erfolgen kann. Alle anderen Meldungen (vertragliche Änderungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Übertragungen, etc.) müssen innerhalb von 5 Tagen erfolgen Termine für die Mitteilung von Arbeitsunfällen und Unfallregister Wir möchten unsere Kunden daran erinnern, dass Arbeitsunfälle innerhalb von 48 Stunden ab dem Erhalt des Unfallzertifikates den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Davon betroffen sind Lohnabhängige, Inhaber von Einzelunternehmen, mitarbeitende Familienmitglieder sowie Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften, sofern die Eintragungspflicht beim INAIL vorgesehen ist. Zudem weisen wir darauf hin, dass alle Betriebe ab dem 24. Dezember 2015 nicht mehr dazu verpflichtet sind, das Unfallregister zu führen. 7
8 WICHTIG: für die Korrekte Angabe aller notwendigen Informationen legen wir ein Datenblatt bei, welches als Vorlage für die Erstellung der Unfallmeldung verwendet werden kann INAIL-Mitteilungen mittels zertifizierter (PEC) Im Dezember hat das INAIL mit der Versendung der Mitteilung der angewandten Prämiensätze für die INAIL-Abrechnung des Jahres 2016 begonnen. Diese erfolgt ausschließlich über die zertifizierte (PEC). Wir ersuchen höflichst, die Mitteilungen des IN- AIL an unser Lohnbüro weiterzuleiten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist, den Posteingang der zertifizierten -Adresse (PEC) periodisch zu überprüfen. Die Mitteilung der Berechnungsgrundlage hingegen ist auf der Internetseite servizi online abrufbar (sie wird nicht mehr mit PEC oder Post verschickt, wie bis zum Jahr 2015) Arbeitssicherheit Die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und die daraus abzuleitenden Verpflichtungen der Arbeitgeber werden laufend angepasst. Wir ersuchen unsere Kunden aus diesem Grund die Einhaltung der diesbezüglichen Verpflichtungen laufend zu überprüfen Produktivitätsprämien 2017 Für das Jahr 2017 sind bei der Anwendung der Steuerbegünstigung auf Produktivitätsprämien wesentliche Neuerungen vorgesehen. Für die ersten Monate des Jahres 2017 kann diese Steuervergünstigung somit noch nicht angewandt werden, bis die hierfür notwendigen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht werden INAIL-Zahlungen an Mitarbeiter und Steuererklärung Jeder Mitarbeiter, der im Jahr 2016 einen Arbeitsunfall hatte und eine entsprechende Entschädigung vom INAIL erhalten hat, muss beim INAIL das Modell CU (ehemals Modell CUD) beantragen und für das Jahr 2016 eine Steuererklärung einreichen Nicht genossene Urlaube und Freistunden Wir empfehlen unseren Kunden in bestimmten Abständen die nicht genossenen Urlaube und Freistunden der einzelnen Mitarbeiter zu überprüfen, da diese innerhalb des zweiten darauffolgenden Jahres in Anspruch genommen werden müssen (andernfalls sind hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen und die nicht genossenen Urlaube und Freistunden müssen den INPS/NIFS-Beiträgen unterworfen werden). Wir empfehlen deshalb unseren Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass die Urlaube rechtzeitig aufgebraucht werden Auszahlung nicht genossener Freistunden Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, nicht genossene Freistunden den Lohnabhängigen auszuzahlen. 8
9 5.16. Dokumentation von Tagegeldern und Spesenrückvergütungen Wir möchten unsere Kunden daran erinnern, dass die Tagegelder und Spesenrückvergütungen, welche an Lohnabhängige sowie Verwalter von Personen- und Kapitalgesellschaften ausbezahlt werden, in einer entsprechenden Auflistung dokumentiert und unterschrieben aufbewahrt werden müssen Beschluss für Verwaltervergütungen und Auszahlung Wir weisen darauf hin, dass bei Festlegung bzw. Änderung der Vergütung von Gesellschaftern und Geschäftsführern von Personengesellschaften bzw. Verwaltern von Kapitalgesellschaften ein entsprechender vorheriger Beschluss der Gesellschaftsversammlung notwendig ist, damit die Kosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. Die Auszahlung muss auf der Grundlage eines Lohnstreifens nach Erstellung desselben erfolgen und jedenfalls innerhalb 12. Januar des Folgejahres. Zudem empfehlen wir die Vergütung in Bruttobeträgen anzugeben. 6. Änderung der zertifizierten -Adresse (PEC) Wir erinnern daran, dass Änderungen der zertifizierten -Adresse den Sozialfürsorgekörperschaften (INPS und INAIL) innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden müssen, um die korrekte Übermittlung etwaiger Mitteilungen zu ermöglichen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen KARI KG Dr. Christian Unterhauser 9
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