Immobiliengesetzgebung 2018 bis 2021
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- Heinz Curt Vogel
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1 Immobilienkongress IVD Berlin-Brandenburg 9. Mai 2018 Immobiliengesetzgebung 2018 bis 2021 Dr. Christian Osthus, Leitung Abteilung Recht IVD Bundesverband 1
2 171 Tage nach der Bundestagswahl wird am 14. März 2018 eine neue Bundesregierung vereidigt Das ist ein historischer Rekord Hat sich das Warten gelohnt? 2
3 Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode (175 Seiten (2013: 185 S.)) 3
4 1. Die maßgeblichen Köpfe und Häuser (1) Horst Seehofer, CSU Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Wohnungsbau Energieeeffizienz Baukindergeld Gunther Adler, SPD Baustaatssekretär Katarina Barley, SPD Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Mietrecht Maklerrecht Verbraucherecht 4
5 1. Die maßgeblichen Köpfe und Häuser (2) Olaf Scholz, SPD Bundesminister der Finanzen Baukindergeld Sonderabschreibung Grundsteuer Grunderwerbsteuer (nicht Steuersatz) Svenja Schulze, SPD Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Energieeffizienz Gebäudebereich 5
6 1. Die maßgeblichen Köpfe und Häuser (3) Peter Altmaier, CDU Bundesminister für Wirtschaft und Energie Berufszulassung KfW-Förderung Energieeffizienz Bundesregierung 6
7 2. Die Themen (1) Maklerrecht Bestellerprinzip aber nicht endgültig vom Tisch! Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2017 Zeit für mehr Gerechtigkeit Zusätzliche Belastungen beim Kauf werden wir reduzieren, indem wir das Prinzip Wer bestellt, bezahlt auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen und weitere Nebenkosten senken. 7
8 2. Die Themen (2) Wohnungsbauoffensive 1,5 Mio. neue Wohnungen im freifinanzierten und öffentlichen Wohnungsbau in der 19. LP ( p.a. soll/ in 2016) Wohnungsgipfel initiiert durch den IVD Fortsetzung Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen (Innovationspartnerschaft) Steuerpolitik Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten Sonderabschreibung für den freifinanzierten Wohnungsbau Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer wird geprüft Reform der Grundsteuer 8
9 2. Die Themen (3) Reform der Grundsteuer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig Gesetzgeber muss bis 31. Dezember 2019 eine neue gesetzliche Regelung treffen. Verfassungswidrige Bewertung darf noch bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. 9
10 2. Die Themen (4) Reformmodelle Kostenwertmodell (Bundesratsinitiative 2016) Ermittlung Grundstückswert mithilfe des Bodenrichtwerts Gebäudewert: Baukosten (sinkt mit dem Alter der Immobilie) Ablehnung durch IVD und andere immobilienwirtschaftliche Verbände, da Modell sehr aufwändig (flächendeckende Wertermittlung!) und höhere Belastung zu erwarten ist Südländermodell (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ) Grundstücks- und Gebäudefläche werden mit Faktoren multipliziert 10
11 2. Die Themen (5) Mietrecht (1) Der Mieter soll bei der Mietpreisbremse einen erleichterten Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Vormiete erhalten. Die Mietpreisbremse soll vor Ablauf des Jahres 2018 evaluiert werden. 11 Prozent-Grenze soll in den Gebieten, in denen es eine Kappungsgrenze gibt, für die Dauer von 5 Jahren auf 8 Prozent reduziert werden. Monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause (verknüpft mit Baukindergeld) 11
12 2. Die Themen (6) Mietrecht (2) Regeln zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen gesetzlich konkretisiert und standardisiert werden. Die Verlängerung des Bezugszeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll geprüft werden. Zielgerichtetes Hinausmodernisieren führt zu Ordnungswidrigkeit/Schadenersatz Modernisierungsmieterhöhung light mit vereinfachtem Ankündigungsverfahren und pauschalen Verhältnis von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten (30/70) 12
13 2. Die Themen (7) Förderung von Wohneigentum Baukindergeld für Ersterwerb von Neubau oder Bestand: Zuschuss in Höhe von Euro je Kind und pro Jahr, der über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich Euro pro Kind gewährt werden. KfW-Bürgschaftsprogramm 13
14 2. Die Themen (8) Wohneigentumsgesetz Regelungen zum Wohneigentumsrecht sollen reformiert und mit dem Mietrecht harmonisiert werden. Klimaziele und Energiewende im Gebäudesektor Bekenntnis zum Gebot der Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit, Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit Entbürokratisierung des Ordnungsrechts 14
15 3. Datenschutzgrundverordnung 25. Mai 2018 noch 16 Tage Der Countdown läuft 15
16 3. Datenschutzgrundverordnung Sofortmaßnahmen Webseite anpassen und weitere (IT-)Sicherheitsvorkehrungen Datenschutzerklärung SSL-Verschlüsselung TOMs für Kl. Unternehmen: Virenprogramm, Zugangskontrolle, Backup, Aktenvernichter Erstellung eines Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten Datenerhebung nur noch aufgrund einer Rechtsgrundlage Transparenz herstellen (Art. 13 DSGVO) Prüfung, ob Datenschutzbeauftragter erforderlich Newslettermarketing anpassen 16
17 4. Berufszulassung/Weiterbildungsverpflichtung 1. August 2018 Berufszulassung Wohnimmobilienverwalter geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme: Euro für jeden Versicherungsund Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres 17
18 4. Berufszulassung/Weiterbildungsverpflichtung 1. August 2018 Weiterbildungsverpflichtung Verwalter und Makler 20 Stunden in drei Jahren jeweils (Verwalter und Makler) Format (z.b. Inhouseschulung) und Themen (aus Katalog) frei wählbar Nachweis gegenüber der Behörde? Behörde KANN nachfragen 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christian Osthus Leitung Abteilung Recht IVD Bundesverband 19
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