Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Der neue 34c GewO und die neue MaBV
|
|
- Adolf Weiß
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Der neue 34c GewO und die neue MaBV Köln, 18. November 2017 Rudolf Koch IVD Bundesverband
2 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Agenda Der neue 34c GewO Die neue MaBV Rudolf Koch
3 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Der neue 34c Gewerbeordnung Der neue 34c GewO gilt ab Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 23. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet (Änderung des 34c GewO). Damit gelten die neuen Pflichten für Makler und Wohnimmobilienverwalter ab dem 1. August Als Wohnimmobilienverwalter gilt, wer Wohnungen gem. 549 BGB verwaltet. Rudolf Koch
4 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Der neue 34c Gewerbeordnung Was ist neu? Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird erstmals eine Erlaubnispflicht in 34c I Satz 1 Nr. 4 GewO eingeführt. Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter haben bis zum 1. März 2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Voraussetzung ist die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Makler und Wohnimmobilienverwalter müssen künftig regelmäßige Weiterbildungen besuchen, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Einzelheiten werden in einer Rechtsverordnung (MaBV) geregelt. Rudolf Koch
5 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Die neue MaBV Die neue Makler- und Bauträgerverordnung Der geänderte 34c GewO ist die Ermächtigungsgrundlage für die Neuregelung in der MaBV, in der die Einzelheiten zur Zulassung und Berufsausübung für Makler und gewerbliche Wohnimmobilienverwalter geregelt wird. Die neue MaBV liegt bisher nur als Referentenentwurf vor. Für Makler ist dort die Fortbildungsverpflichtung über 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren und die Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde und Kunde geregelt. Für Wohnimmobilienverwalter ist dort die Versicherungspflicht und die Weiterbildungspflicht über 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren und die Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde und Kunde geregelt. Rudolf Koch
6 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Die neue MaBV Versicherungs- und Weiterbildungspflicht Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Versicherungspflicht ( 15, 15a MaBV) und die Weiterbildungspflicht ( 15b MaBV) über 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren mit den Informationspflichten. Die Versicherungssumme soll für den Einzelfall und für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. Informationspflicht gegenüber Ausichtsbehörde Die Informationspflichten über die Weiterbildung für Makler und Verwalter sind identisch geregelt. Die Verpflichteten müssen Nachweise sammeln und bis zum des Folgejahres der Behörde gegenüber eine entsprechende Erklärung nach dem Muster der Anlage 3 MaBV über Art und Inhalt der Fortbildung oder eine Negativerklärung in Textform abgeben ( 15b MaBV). Rudolf Koch
7 Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter Die neue MaBV Informationspflicht über berufliche Qualifikation und Weiterbildung gegenüber Kunden ( 15c MaBV): Der Gewerbetreibende muss seine Auftraggeber beim ersten Geschäftskontakt über seine berufliche Qualifikation informieren ( 15c Absatz 1). Bei längeren Vertragslaufzeiten muss er den Auftraggeber zudem regelmäßig zum 31. Januar eines Kalenderjahres über die von ihm im vorangegangenen Kalenderjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen informieren ( 15c Absatz 2). Ob und was eventuell am Entwurf noch geändert wird, wird erst demnächst entschieden. Rudolf Koch
8 Fragen? Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch
9 EnEV 2014 und Werbung Köln, 18. November 2017 Rudolf Koch IVD Bundesverband
10 EnEV 2014 und Werbung Pflicht auch für Makler, 5a UWG Rudolf Koch
11 EnEV 2014 und Werbung Pflichtinformationen Die erforderlichen Angaben in der Werbung für Wohngebäude (Beispiel): 1. Bedarfsausweis B/Verbrauchsausweis V, 2. Endenergiebedarf 85 kwh/m². a/endenergieverbrauch 85 kwh/m². a, 3. Energieträger Gas G, 4. Baujahr Bj. 2010, 5. Effiziensklasse C (Rot, erforderliche Angaben, mögliche Abkürzungen) Ausnahmen gelten z.b. für: 1. Denkmalschutzobjekte 2. Wohngebäude mit einer Gesamtfläche von weniger als 50 m² 3. Gebäude für die Ausführung religiöser Zwecke 4. Gebäude ohne Möglichkeit der Beheizung oder Kühlung Noch nicht fertiggestellte Gebäude haben noch keinen Energieausweis! Rudolf Koch
12 Update Wettbewerbsrecht Typische Fehler Hier Hier hat der Makler nur auf den Ausweis hingewiesen! Hier fehlt nur das Baujahr! Rudolf Koch
13 EnEV 2014 und Werbung Die DUH-Abmahnung Bisher 618 Abmahnungen, davon 308 von diesem Verein mit bisher 111 Gerichtsverfahren, Rest von 21 anderen Vereinen und Mitbewerbern, z.b. Hauser mit 109 Abmahnungen Rudolf Koch
14 Fragen? Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch
IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Dortmund, Rudolf Koch IVD Bundesverband
IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Dortmund, 11.10.2018 Rudolf Koch IVD Bundesverband Der neue 34c GewO
MehrIVD vor Ort IVD-Experten geben Praxistipps Update Wettbewerbsrecht
IVD vor Ort IVD-Experten geben Praxistipps Update Wettbewerbsrecht 27. 29. Juni 2017 Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Agenda Wettbewerbsrecht Was wird aktuell abgemahnt? Beispiele für typische Fehler
MehrHessischer Immobilientag 2017 Update Wettbewerbsrecht Enev 2014
Hessischer Immobilientag 2017 Update Wettbewerbsrecht Enev 2014 Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Frankfurt, 10.05.2017 Agenda Abmahnfalle EnEV 2014 Anzeigenbeispiel Die Geschäftemacherei Der 16a EnEV
MehrRudolf Koch IVD Bundesverband
Informationsforum für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Änderungen der GewO und der MaBV - was erwartet mich als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Lübeck/Kiel, 22./23. Mai 2018 Rudolf
MehrBranchentreff IVD West. Geldwäschegesetz GwG Risikomanagement für den Makler Neue Fortbildungsverpflichtung für Makler und Verwalter
Branchentreff IVD West Geldwäschegesetz GwG Risikomanagement für den Makler Neue Fortbildungsverpflichtung für Makler und Verwalter Rudolf Koch - IVD Wettbewerbshotline Essen, 28.05.2018 Geldwäschegesetz
MehrNeue Regeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab dem
Neue Regeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab dem 01.08.2018 Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ergeben sich aus dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
MehrDer neue 34c GewO und MaBV Neues Geldwäschegesetz und Update Wettbewerbsrecht
IHK Pfalz - InfoForum Immobilienwirtschaft Ludwigshafen, 6. März 2018 Der neue 34c GewO und MaBV Neues Geldwäschegesetz und Update Wettbewerbsrecht Rudolf Koch IVD Agenda 1. Gesetz zur Einführung einer
MehrWettbewerbsrecht. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Preisangaben Provisionsangaben Renditeangaben Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wettbewerbsrecht Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Preisangaben Provisionsangaben Renditeangaben Allgemeine Geschäftsbedingungen Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Leipzig, 15. März 2018 Agenda Typische
MehrInfoForum Immobilienwirtschaft 2019 Ludwigshafen, 28. März 2019
InfoForum Immobilienwirtschaft 2019 Ludwigshafen, 28. März 2019 1. Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter 2. Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien
MehrBranchenforum Immobilienwirtschaft. Rudolf Koch IVD Bundesverband
Branchenforum Immobilienwirtschaft Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ( 34c GewO und MaBV) Aktuelle Regelungen Geldwäschegesetz
MehrDie Immobilienwirtschaft vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Rudolf Koch
Die Immobilienwirtschaft vor neuen rechtlichen Herausforderungen IHK Saarland Saarbrücken, 06.12.2017 Rudolf Koch Neue rechtliche Herausforderungen Agenda 1. Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
MehrIHK Mittlerer Niederrhein
IHK Mittlerer Niederrhein Neue Regeln für Hausverwalter und Immobilienmakler - 34c GewO und MaBV Update Wettbewerbsrecht und GwG Implementierung Risikomanagement Mönchengladbach, 07.11.2018 Rudolf Koch
MehrAktuelles aus dem Gewerberecht. Neue Berufszugangsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Aktuelles aus dem Gewerberecht Neue Berufszugangsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Dr. Mona Moraht, 31. Mai 2018 Agenda 1. Aktuelle Rechtslage 2. Koalitionsvertrag 3. Zweck der neuen
MehrErlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter
Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter Überblick Hintergrund des 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO Erlaubnispflicht Berufspflichten Entstehungsgrund Zahl der Eigentumswohnungen steigt stetig Eigene Immobilie
MehrIVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen
IVD vor Ort Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Agenda Bestellerprinzip und
MehrRudolf Koch IHK Trier und IVD West Trier, 12. September 2017
Branchenforum Immobilienwirtschaft 2017 Das neue Geldwäschegesetz (GwG) - alte und neue Pflichten. Sach- und Fachkundenachweis für Makler und Verwalter was kommt wirklich? Rudolf Koch IHK Trier und IVD
MehrNeuregelung der. Referat zur Veranstaltung Gewerberecht und Recht der öffentlichen Verwaltung Von Tamara Pachowsky am
Neuregelung der Wohnungsverwaltung Referat zur Veranstaltung Gewerberecht und Recht der öffentlichen Verwaltung Von Tamara Pachowsky am 20.11.2017 1. Der Wohnimmobilienverwalter, seine Tätigkeit und die
MehrRudolf Koch. Leipzig
IHK Leipzig, LVZ und IVD Mitte-Ost Immobilienwerbung und Wettbewerbsrecht EnEV 2014 und Widerrufsrecht Rudolf Koch Vizepräsident IVD Leipzig 08.04.2014 Agenda Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung
MehrKreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern
Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Kabinettsbeschluss
MehrImmobilienverband IVD
Immobilienverband IVD Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung - aufgrund 34c Abs. 3 GewO (neu) Immobilienverband
MehrKommt der Sachkundenachweis für Makler?
IVD West Maklertreff Kommt der Sachkundenachweis für Makler? Sun Jensch Bundesgeschäftsführerin IVD Bundesverband 2 2 Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis liegt vor Bundesregierung hat am 31. August 2016
MehrNeuregelung zur Berufszulassung für Makler und Verwalter - Auswirkungen für die Immobilienpraxis
04. Mai 2018 Neuregelung zur Berufszulassung für Makler und Verwalter - Auswirkungen für die Immobilienpraxis Nachdem das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter
MehrDr. Christian Osthus
"Reaktionen auf Gerichtsurteile Abmahnungen vermeiden: Neue Informationspflichten zur Online Streitbeilegung (ODR-Verordnung), zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/10190 eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler
MehrImmobilientag NRW 2017 / Forum 5. WEG und Mietrecht / Düsseldorf,
Immobilientag NRW 2017 / Forum 5 WEG und Mietrecht / Düsseldorf, 08.03.2017 Agenda Berufszulassung für Verwalter und Makler RA Franco Höfling, BFW Bundesverband Aktuelle miet- und WEG-rechtliche Probleme
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Bundesrat Drucksache 496/16 (Beschluss) 14.10.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
MehrBerufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter. Andre Jahns Verband der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen e.v
Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter Andre Jahns Verband der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen e.v. 13.11.2018 A. Gesetz Am 01.08.2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
MehrNeue Regeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Neue Regeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Christina Schröder, LL.M. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold 26. Juni 2018 Agenda I. Hintergrund II. Rechtsgrundlagen 1. Gewerbeordnung
MehrSynopse zur Änderung 34c Gewerbeordnung - Stand 14. Oktober 2016
Synopse zur Änderung 34c Gewerbeordnung - Stand 14. Oktober 2016 in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter
Mehrzum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom
zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 19.10.2017 Berlin, 22.11.2017 Präambel Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung
Mehr- Das Ordnungsamt informiert! -
- Das Ordnungsamt informiert! - Sie möchten ein Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbe betreiben ( 34c Gewerbeordnung GewO )? Die Erlaubnis kann folgende Tätigkeitsbereiche umfassen: 1. Vermittlung
MehrBUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/97 des Europäischen
MehrGesetze, Verordnungen & Richtlinien Was kommt auf den Makler zu? RA Jürgen Sattler
Gesetze, Verordnungen & Richtlinien Was kommt auf den Makler zu? RA Jürgen Sattler Neue Regelungen im Überblick Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt ab Mai 2018 in Kraft Neue Berufszulassungsregelung
MehrImmobilienwirtschaft Neue rechtliche Herausforderungen. Rudolf Koch
Immobilienwirtschaft Neue rechtliche Herausforderungen IHK des Saarlandes Saarbrücken, 10.07.2015 Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Agenda Wo liegen die Probleme für den Makler? Bestellerprinzip Energieeinsparverordnung
MehrVerordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung. Vom
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung Vom Auf Grund von 155 Absatz 2 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.
MehrDie neuen Regelungen über die Weiterbildungspflichten. für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom
Dieser Artikel wurde verfasst von Helge Ziegler, Wirtschaftsjurist (Dipl. FH) und Präsident des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, The Squaire 12, 60549 Frankfurt, Telefon: (069) 24 74
MehrVerordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Bearbeitungsstand: 19.10.2017 11:50 Uhr Referentenentwurf Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung A. Problem und Ziel Mit Artikel 1 des
MehrRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2018
RECHTLICHE ÄNDERUNGEN 2018 Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin Energie: EEG-Umlage sinkt 2 Die Ökostromumlage um 1,3 Prozent
MehrImmobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer und Baubetreuer:
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Immobilienmakler, Bauträger,
MehrImmobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Ihre Ansprechpartner: Kristina Volkwein Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Telefon: 02 03-28 21-346 Telefax: 02 03-2 65 33
MehrIMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER, WOHNIMMOBILIENVERWALTER
MERKBLATT Recht und Steuern IMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER, WOHNIMMOBILIENVERWALTER Nach 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler
MehrGesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Vorblatt
Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Vorblatt A. Zielsetzung Durch das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom
MehrImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter Nach 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger
MehrImmobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11 35 57-0 Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter,
MehrÄnderung des 34c GewO was kommt auf Maklerund Wohnimmobilienverwalter zu? Dr. Bastian Koch, Rechtsanwalt und Notar
Änderung des 34c GewO was kommt auf Maklerund Wohnimmobilienverwalter zu? Dr. Bastian Koch, Rechtsanwalt und Notar Die Kanzlei Full-Service - Mittelstandskanzlei Standorte in Kiel, Lübeck, Flensburg und
MehrMakler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung
MERKBLATT Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung Stand: Juli 2016 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrForum Immobilienwirtschaft Update Wettbewerbsrecht Koblenz, 12. Mai 2016. Rudolf Koch IVD Bundesverband
Forum Immobilienwirtschaft Update Wettbewerbsrecht Koblenz, 12. Mai 2016 Rudolf Koch IVD Bundesverband Agenda Wettbewerbsrecht und Werbung Was wird aktuell abgemahnt? (UWG und andere Gesetze) Beispiele
MehrImmobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Grundsätzliches Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder
MehrIMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAU- TRÄGER UND BAUBETREUER, WOHNIMMOBILIENVER- WALTER
IMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAU- TRÄGER UND BAUBETREUER, WOHNIMMOBILIENVER- WALTER Nach 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme
MehrIVD vor Ort 27. bis 29. Juni IVD Regionalverband West
IVD vor Ort 27. bis 29. Juni 2017 IVD Regionalverband West Dr. Christian Osthus, Rechtsanwalt/Leiter Abteilung Recht, IVD Bundesverband Agenda I. Einführung Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter
MehrSEELBERGSTR. 7, STUTTGART TEL. 0711/ FAX: 0711/
SEELBERGSTR. 7, 70372 STUTTGART TEL. 0711/561172 FAX: 0711/564190 POST@KANZLEI-KILB.DE WWW.KANZLEI-KILB.DE Themenübersicht 1. Pflichtangaben 16 a EnEV 2. Pflicht zur Offenlegung Energieausweis, 16 EnEV
MehrImmobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Grundsätzliches Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder
MehrMerkblatt. Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT?
Merkblatt Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT? Eine Erlaubnis nach 34 c GewO benötigt, wer gewerbsmäßig den Abschluss von
MehrImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe
MehrIMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER. Ihr Ansprechpartner Tel. Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern IMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-212 Datum/Stand Oktober 2017 IMMOBILIENMAKLER,
MehrMakler- und Bauträgerverordnung : MaBV
Gelbe Erläuterungsbücher Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV Kommentar von Dr. Peter Marcks 9. Auflage Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV Marcks schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrDer Energieausweis für Gebäude - Was kommt auf Energieberater zu?
1. Energieberaterforum Südbaden 15.03.2007 Der Energieausweis für Gebäude - Was kommt auf Energieberater zu? Dipl.-Ing. Rainer Schüle Energieagentur Regio Freiburg GmbH Solar Info Center, Freiburg Der
MehrMakler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung
MERKBLATT Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung Stand: März 2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrDie Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu? 13. CHARTA-Marktplatz in Neuss Ass. jur. Sebastian Greif IHK Mittlerer Niederrhein Folie
MehrImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Grundsätzliches Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf zur
MehrWeiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler Was ist zu beachten?
Informationsveranstaltung Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler Was ist zu beachten? Katja Furtwängler, IHK für Rheinhessen Weiterbildungspflicht Wer Gewerbetreibende Unmittelbar bei der Vermittlung
MehrDAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE
Stand: Februar 2018 DAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen?... 1 2. Wer ist erlaubnis- und registrierungspflichtig?...
MehrImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Stand: September 2016 Grundsätzliches Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden
MehrNeue Erlaubnispflicht nach 34 i GewO-E (Immobiliardarlehensvermittler)
Seite 1 / 5 Bisher war die gewerberechtliche Erlaubniserteilung für die Kreditvermittlung insgesamt über den 34 c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Immobilien vermittelt, benötigt
MehrInfoForum Immobilienwirtschaft Ludwigshafen, 7. März 2017
Ludwigshafen, 7. März 2017 Informationspflichten aus EnEV 2014, Online- Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Geldwäschegesetz, Sachkunde Was kommt auf Sie zu? Rechtsanwalt Andre Wrede
MehrI. Zusammenfassende Bewertung. 1. Erstreckung auf die Verwaltung von Mietwohnungen
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (BT-Drs. 18/10190) sowie zum Antrag
MehrAnsprechpartner: Stand: August 2018 Sonja Rosenhammer, Tel.: Christine Schmaus, Tel.: IHK-Service: Tel.
MERKBLATT Recht und Steuern GEWERBERECHTLICHE BERUFSPFLICHTEN FÜR WOHNIMMOBILIENVERWALTER Mit Wirkung zum 1. August 2018 wurde die bis zu diesem Zeitpunkt erlaubnisfreie Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter
MehrENEV Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien
ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in
MehrImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Grundsätzliches Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf zur
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014
Widerrufsrecht für Verbraucher Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Agenda Der Makler und das neue Verbraucherrecht Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrLändlich gelegenes Wohnhaus mit großem Garten und Grünland in Hassel
Ländlich gelegenes Wohnhaus mit großem Garten und Grünland URL: Portal-Nummer: MWI012092 Stand: Anbieter / Ansprechpartner Hatesur Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbh Rüdiger Hatesur Leinstraße 36
Mehr(Absender Antragsteller/in) An die Stadtverwaltung Bad Kreuznach Brückes Bad Kreuznach
1 (Absender Antragsteller/in) Bad Kreuznach An die Stadtverwaltung Bad Kreuznach Brückes 2-8 55545 Bad Kreuznach Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach 34c Abs. 1 Satz 1
MehrDie eigene Registrierung nach 34d Abs 1 GewO. Der Weg zur eigenen Registrierung
Der Weg zur eigenen Registrierung ungebundener Vermittler gebundener Vermittler Das Haftungsrisiko Haftungsfreistellung und Regressverzicht für Einfirmenvertreter gelten auch für ungebundene Vermittler
MehrStellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen
MehrW A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter
Stand: 29. Juni 2012 W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter 1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler
MehrWas Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum vom
zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum vom 15.07.2015 Berlin, 07.08.2015 Präambel Der BFW bedankt sich
MehrDer Weg zur eigenen Registrierung als Vermittler nach 34 d GewO Abs 1
Voraussetzung für die Erlangung einer Erlaubnis als Vermittler nach 34 GewO Abs 1 Antragstellung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (IHK) Nachweis der Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse
MehrEXPOSÉ. Ideal für Studenten - Darmstadt-Eberstadt +VERKAUFT+ Kaufpreis ,- ECKDATEN
Broschüre Ideal für Studenten - Darmstadt-Eberstadt +VERKAUFT+ EXPOSÉ Ideal für Studenten - Darmstadt-Eberstadt +VERKAUFT+ ECKDATEN Objektart: Erdgeschosswohnung Adresse: 64297 Darmstadt-Eberstadt Baujahr:
MehrBerufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter. Andre Jahns Verband der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen e.v
Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter Andre Jahns Verband der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen e.v. 28.08.2018 A. Gesetz Am 01.08.2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
MehrBericht aus Berlin: Aktuelle Gesetzesvorhaben und rechtliche Rahmenbedingungen
Immobilienkongress IVD West 23. März 2018 Bericht aus Berlin: Aktuelle Gesetzesvorhaben und rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Christian Osthus, Leitung Abteilung Recht 1 171 Tage nach der Bundestagswahl
Mehr1. Delegation der Weiterbildungspflicht nach 34c Abs. 2a Satz 2 i.v.m. Satz 1 Halbsatz 1 GewO
Anwendungshinweise des 123. Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht am 19./20.06.2018 zum Vollzug des 34c Abs. 2a GewO und des 15b MaBV Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
MehrTÄTIGKEIT ALS IMMOBILIENMAKLER UND HAUSVERWALTER
MERKBLATT Starthilfe- und Unternehmensförderung TÄTIGKEIT ALS IMMOBILIENMAKLER UND HAUSVERWALTER Wer als Immobilienmakler tätig werden möchte, bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Tätigkeit als Hausverwalter
MehrNienburg-gepflegtes Reihenmittelhaus in stadtnaher Lage
Nienburg-gepflegtes Reihenmittelhaus in stadtnaher Lage Einfamilienhaus in 31582 Nienburg kaufen URL: Portal-Nummer: MWI012173 Stand: Anbieter / Ansprechpartner Fischer und Simon GmbH Herr Lothar Simon
MehrWichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!
Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und zur Änderung der Energieeinsparverordnung
MehrMERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d
MehrGemütliche 3-Zimmer Eigentumswohnung in Nienburg
Gemütliche 3-Zimmer Eigentumswohnung in Nienburg Wohnung in 31582 Nienburg (Weser) kaufen URL: Portal-Nummer: MWI012225 Stand: Anbieter / Ansprechpartner Hatesur Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbh
MehrGrosszügige Wohnung in ruhiger Lage!
Grosszügige Wohnung in ruhiger Lage! Etagen-Wohnung in 31582 Nienburg (Weser) mieten URL: Portal-Nummer: MWI012415 Stand: Anbieter / Ansprechpartner Poppe Immobilien GmbH Frau Dominique Nadin Gerber Weserweg
MehrVERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG
MERKBLATT Recht und Steuern VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wird die bislang frei zugängliche Tätigkeit des
MehrAntragsteller: Juristische Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt))
Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO)
MehrFormular 1.1. Antrag auf Erlaubnis 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO/ natürliche Person
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
MehrDeutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen
22.02.2016 Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen Bundesregierung hat EU-Klimaschutzrecht
MehrAntrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO
Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,
MehrMERKBLATT Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern ERLAUBNISPFFLICHT FÜR WOHNIMMOBILIENVERWALTER Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter aufnehmen möchten, benötigen Sie seit dem 1. August 2018 eine gewerberechtliche
MehrFreistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäude in bahnhofsnaher Lage zu verkaufen!
Freistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäude in bahnhofsnaher Lage zu verkaufen! Einfamilienhaus in 31582 Nienburg kaufen URL: Portal-Nummer: MWI012517 Stand: Anbieter / Ansprechpartner Fischer und Simon
MehrVortrag vom 13. Juli 2018
Vortrag vom 13. Juli 2018 I n f o rmationsveranstaltung d e r I n d u strie- u n d H a n d e lskammer D a rmstadt R h e in Main Neckar C h ristian H ahnenberger R e chtsanwalt, Fachanwalt u n d Mediator
Mehr