Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern

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1 Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern

2 Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Kabinettsbeschluss vom Für Makler: Sachkundenachweis Für WEG-Verwalter: Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung

3 WEG-Verwalter Für WEG-Verwalter wird eine Erlaubnispflicht nach 34 c GewO eingeführt. Voraussetzungen sind: Zuverlässigkeit geordnete Vermögensverhältnisse Sachkunde Berufshaftpflichtversicherung

4 Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und WEG-Verwalter Gesetz betrifft nur: Verwalter von WEG s Nicht: Sondereigentum Miethäuser, Gewerbeeinheiten

5 Makler und WEG-Verwalter Die Sachkunde kann ersetzt werden durch 6-jährige Berufstätigkeit (Alte-Hasen-Regelung) oder anerkannte Berufsqualifikation

6 Sachkundenachweis Details werden in der MABV geregelt werden. Inhalte und Verfahren der Sachkundeprüfung Anerkennung vorhandener Qualifikationen Deckungshöhe der Berufshaftpflichtversicherung

7 Alte Hasen Verkündung: Inkrafttreten: Seit dem (Tag der Verkündung) des sechsten Jahres vor der Verkündung

8 Übergangsregelung Makler, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits über eine Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO verfügen, haben 12 Monate Zeit, ihre Sachkunde eine vergleichbare Berufsqualifikation Alter Hase. nachzuweisen. Die Frist hierfür beginnt mit der Verkündung des Gesetzes.

9 Verkündung: Inkrafttreten Inkrafttreten 10 Monate Nachweis Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse Sachkunde Berufshaftpflicht Makler Nachweis der Sachkunde Berufsqualifikation 6-jährige Berufstätigkeit Antrag 12 Monate WEG-Verwalter Antrag nach 34 c GewO Sachkunde Kann er setzt werden durch 6 jährige Berufstätigkeit Erlaubnis erlischt

10 Verkündung: Monate Nachweis Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse Sachkunde Berufshaftpflicht Inkrafttreten Makler Nachweis der Sachkunde Berufsqualifikation 6-jährige Berufstätigkeit Antrag 12 Monate WEG-Verwalter Antrag nach 34 c GewO Sachkunde Kann er setzt werden durch 6 jährige Berufstätigkeit 1. Januar 2019 Erlaubnis erlischt

11 WIKR 505 a Abs. 1 BGB Die Bank darf einem Verbraucher einen Immobilienkredit nur geben, wenn Wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag vertragsgemäß erfüllt. Schutz des Darlehensnehmers

12 WIKR Konsequenz: Die Lebenserwartung des Darlehensnehmers muss länger sein als die Vertragslaufzeit des Darlehens Wer über 60 ist, erhält kein Darlehen, auch wenn er ausreichende Sicherheiten stellen kann.

13 WIKR Unsicherheiten: Wann sind Vermieter Verbraucher? Wie hoch wird die Rente sein, wenn der Darlehensnehmer jetzt über 40 ist? Bei jungen Paaren: Wird ein Verdiener wegen des Kinderwunsches wegfallen.

14 In der WIKR heißt es: WIKR Lösung Die Ba k darf das Darlehe ur ge ähre, wenn wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen aus dem Darlehen ertragsge äß erfüllt erde. Passiv Egal, von wem die Verpflichtungen erfüllt werden.

15 WIKR Lösung Erwerb einer vermieteten Immobilie Öffnungsklausel in Der nationale Gesetzgeber darf eine Befreiung von der WIKR gewähren, wenn das Darlehen zum Erwerb einer vermieteten Immobilie verwendet wird.

16 WIKR Lösung Modernisierung der eigengenutzten Immobilie Öffnungsklausel Der Gesetzgeber darf regeln, dass Darlehen bis zu Euro nicht unter die WIKR fallen.

17 Darlehensvermittler Darlehensvermittler sind nach 655 a BGB Vermittler Nachweisemakler Wer behilflich ist bei der Darlehensaufnahmen

18 655a Darlehensvermittlungsvertrag (1) Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbraucher 1. gegen eine vom Verbraucher oder einem Dritten zu leistende Vergütung einen Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entgeltliche Finanzierungshilfe zu vermitteln, 2.die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nach Nummer 1 nachzuweisen oder 3.auf andere Weise beim Abschluss eines Vertrags nach Nummer 1 behilflich zu sein, gelten vorbehaltlich des Satzes 2 die folgenden Vorschriften dieses Untertitels.

19 655a Darlehensvermittlungsvertrag (1) Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbraucher 1. gegen eine vom Verbraucher oder einem Dritten zu leistende Vergütung einen Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entgeltliche Finanzierungshilfe zu vermitteln, 2.die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nach Nummer 1 nachzuweisen oder 3.auf andere Weise beim Abschluss eines Vertrags nach Nummer 1 behilflich zu sein, gelten vorbehaltlich des Satzes 2 die folgenden Vorschriften dieses Untertitels.

20 Wortlaut der EU Richtlinie Kapitel 1 Artikel 4 Nr. 5 Der Begriff Kredit er ittler bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die nicht lediglich einen Verbraucher it einem Kreditgeber i Ko takt bri gt, und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegen eine Vergütung a) Verbrauchern Kreditverträge vorstellt oder anbietet, b) Verbrauchern bei anderen als den unter Buchstabe a genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen behilflich ist oder c) für den Kreditgeber mit Verbrauchern Kreditverträge abschließt Bezeichnet

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