Lohnt sich das Immobiliengeschäft für Finanz- und Versicherungsvermittler noch?

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1 Makler gibt Tipps Lohnt sich das Immobiliengeschäft für Finanz- und Versicherungsvermittler noch? Immer mehr Finanz- und Versicherungsvermittler entdecken den Immobilienmarkt für sich. Nun schlägt auch hier der Regulierer zu. Ob es sich immer noch lohnt, auf Steine zu bauen, erklärt Thomas Kottlewski, Gründer des Maklerunternehmens Kobra. DAS INVESTMENT: Ab 2017 müssen Immobilienmakler für die Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung neben ihrer Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch ihre Sach-kunde und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Erinnert Sie das an das Jahr 2014? Thomas Kottlewski: Damals trat das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft, wodurch uns als Versicherungsmakler ein Teil des Umsatzes weggebrochen ist. Die Courtagen sanken deutlich. Wir haben dringend nach Einnahmen außerhalb der Versicherungsvermittlung gesucht. Damals haben Sie und Ihr Partner Andreas Brauer entschieden, auch als Immobilienmakler tätig zu werden. Mein Partner hatte bereits 15 Jahre als Immobilienmakler gearbeitet. Da bot es sich an. Zumal wir oft von unseren Mandanten angesprochen wurden, ob wir nicht das Haus verkaufen oder eine Baufinanzierung vermitteln könnten. Warum haben Sie sich eigentlich nicht einfach mit einem Immobilienmakler zusammengetan? Das haben wir durchaus versucht. Aber die haben alle abgewinkt, weil sie Vorurteile gegenüber Versicherungsmaklern haben. Wir haben ja oft ein recht negatives Image. Was viele Immobilienmakler aber noch nicht gerafft haben: Es gibt rund Versicherungsmakler in Deutschland. Wenn nur die Hälfte auf die Idee kommt, Immobilien zu vermitteln, wäre es für die Immobilienmakler ziemlich schwer, noch Aufträge zu bekommen. Und sie können sich nicht so leicht ein zweites Standbein aufbauen. Denn um Versicherungen zu vermitteln oder Fonds, ist schon längst ein Sachkundenachweis Pflicht. Als Versicherungsvermittler haben Sie nur eine Erlaubnis nach 34d für Versicherungen und Bausparverträge. Können Sie künftig noch Immobilien vermitteln?

2 Wir haben bereits den 34c.Das ist noch sehr einfach: Sie gehen zur Industrie- und Handelskammer, beantragen den 34c, müssen nachweisen, dass Sie in geordneten finanziellen und sozialen Verhältnissen leben. Sie dürfen also keine schlechte Schufa haben, keinen Eintrag im Schuldenregister, und Sie brauchen ein gutes polizeiliches Führungszeugnis. Dann müssen Sie nur noch ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Aber den Sachkundenachweis für Immobilienmakler, den die neue Regulierung fordert, haben wir auch dadurch, dass Herr Brauer Immobilienmakler ist. Vermittler von Immobiliendarlehen brauchen bereits seit März dieses Jahres eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung und ebenfalls einen Sachkundenachweis. Kredite werden deutlich restriktiver vergeben. Bricht Ihnen das Geschäft hier nun wieder weg? Wir haben bis jetzt noch keine negativen Auswirkungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu spüren bekommen. Aber das Geschäft wird nicht einfacher in Zukunft, darum ist es umso wichtiger, breit aufgestellt zu sein. Holen Sie sich die Erlaubnis nach 34i? Wir haben uns entschieden, die Sachkundeprüfung für den 34i nicht zu machen. Wir geben dieses Geschäft an einen Spezialisten weiter, den Baufinanzierer, und vermitteln ihm nur den Kunden. Dafür brauchen wir keinen 34i.

3 Aber Sie verdienen auch weniger. Wie viel springt für Sie dabei heraus? Ja, aber wir überlassen das Geschäft lieber den Spezialisten. Wir bekommen für die Vermittlung bis zu 50 Prozent der Courtage des Baufinanzierers je nach Verhandlungsgeschick. Die Courtage des Baufinanzierers wiederum liegt zwischen 2 und 4 Prozent des Darlehensbetrags. Ich empfehle jedem Makler nach wie vor das magische Dreieck aus Versicherung, Immobilie und Baufinanzierung. So können sich alle gegenseitig befruchten, und der Umsatz ist gesichert. Was raten Sie Finanz- oder Versicherungsvermittlern, die in das Geschäft mit Immobilien einsteigen wollen? Meistens haben Vermittler Kunden im Bestand, die Immobilien kaufen oder verkaufen wollen. Die sollte man zuerst angehen. Wenn Sie sofort alles aus eigener Hand machen wollen, wird es aber wahrscheinlich schwierig. Sie brauchen auf jeden Fall ein entsprechendes Backoffice. Denn der Tag hat nur 24 Stunden. Sie können nicht beides gleichzeitig machen, wenn Sie nicht genug Angestellte haben.

4 Und dann muss ich auch noch die Sachkundeprüfung ablegen. Es gibt sicherlich auch eine Alte-Hasen-Regelung. Noch stehen die Fristen dafür aber nicht fest. Und es gibt bestimmte Abschlüsse, die den Nachweis ersetzen. Oder Sie werden Tippgeber, indem Sie sich einem Netzwerk wie der Kobra angliedern, das über einen Sachkundenachweis verfügt. Dann haben Sie mit der Abwicklung keine Arbeit. Dafür liefere ich Ihnen meine Kunden, und Sie verdienen das Geld. Nein, Sie verdienen auch daran. Kommt es zu einem erfolgreichen Verkauf, bekommen Sie 50 Prozent unserer Courtage, die im Schnitt knapp 6 Prozent des Kaufpreises beträgt. Zusätzlich geben wir Ihnen einen Bestandsschutz für den Kunden und stellen Ihnen die Verbindung zum Käufer her. Vielleicht braucht der ja auch noch eine Risikolebensversicherung zur Absicherung seiner Baufinanzierung oder eine Absicherung gegen schwere Krankheiten, eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung, vielleicht muss auch die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wir fragen den potenziellen Käufer auch, ob er schon eine Baufinanzierung hat. Die vermitteln wir dann ebenfalls. Und dann bekomme ich als Tippgeber über Bande auch Geld von Ihnen? Genau. Von den 50 Prozent der Courtage des Baufinanzierers, die wir bekommen, zahlen wir Ihnen wiederum 50 Prozent aus. Und wofür hafte ich als Tippgeber? Sie haften nur für den Bereich, den Sie selbst getätigt haben, also den Versicherungsbereich oder die Finanzanlagen-vermittlung. Für die Immobilienvermittlung haften wir, und der Baufinanzierer haftet für die Finanzierung. Wenn Sie als Versicherungsmakler Immobilien vermitteln wollen, sollte die Vermögensschadenhaftpflicht, die Sie als Versicherungsmakler ja sowieso brauchen, auf jeden Fall auch die Immobilienvermittlung mit abdecken. Aber was soll denn passieren? Entweder der Kauf kommt zustande oder nicht. Es gibt durchaus auch Haftungsfälle, bei denen der Makler eine entsprechende Absicherung braucht. Etwa wenn er die Originalunterlagen verliert, die Bonität des Käufers nicht richtig prüft, bei der Legitimationsprüfung sich nicht den Ausweis des Interessenten zeigen lässt oder ihm vor dem Besichtigungstermin keine Einsicht in den Energieausweis gewährt. Da könnte er durchaus haften. Thomas Kottlewski (50) gründete im Juni 2007 zusammen mit Andreas Brauer das Maklerunternehmen Kobra. Seit 2014 vermittelt das Unternehmen auch Immobilien. Von 1995 bis

5 Powered by TCPDF ( war Kottlewski Agenturleiter und Schulungsbeauftragter der Karlsruher Versicherungen. Davor hat er rund fünf Jahre als Bezirksleiter bei der Iduna-Nova-Allfinanzgruppe gearbeitet. Dieser Artikel erschien am unter folgendem Link: /

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