Förderprogramme 2016 Marktanreizprogramm (MAP) KfW-Förderprogramm 430

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1 Förderprogramme 2016 Marktanreizprogramm (MAP) KfW-Förderprogramm 430

2 2 Förderprogramme 2016 Förderübersicht Solar Basis-, Innovations- und Zusatzförderung im Markta Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung ⁵ Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Gebäudebestand Gebäudebestand... ausschließlichen Warmwasserbereitung ¹ 3 bis 10 m² 11 bis 40 m² 50 /m²... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung ²... Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) ³ ertragsabhängigen Förderung 20 bis 100 m² bis 14 m² 15 m² bis 40 m² 20 bis 100 m² 20 bis 100 m² 100 /m² ⁹ 140 /m² 200 /m² 0,45 jährlicher Kollektorertrag Anzahl Kollektoren Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage ⁴ 50 /m² zusätzlicher Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik Heizen mit Erneuerbaren Energien. ¹ Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Liter (beides gilt für alle Kollektortypen) ² Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Flachkollektoren: 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen ³ Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kwh/a/kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 C). ⁴ Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m². ⁵ Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern können gefördert werden). Oder auf Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreitet. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw. 2.

3 Förderprogramm nreizprogramm (MAP) Zusatzförderung ⁶ Neubau Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus ⁷ Biomasseanlage, Wärmenetz Kesseltausch Wärmepumpenanlage Optimierungsmaßnahme ⁸ 75 /m² mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten /m² zusätzlich 0,5 Basisoder Innovationsförderung nachträglich (nach 3 7 Jahren): 100 bis max ,45 jährlicher Kollektorertrag Anzahl Kollektoren ⁶ Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage. ⁷ Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. ⁸ Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung). 8.1 Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. 8.2 Nachträglich: nach 3 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. ⁹ Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 /m² gefördert. Neu 2016: BAFA APEE-Zusatzförderung Der Austausch oder die Optimierung durch eine heizungsunterstützenden Solarthermie-Anlage einer besonders ineffizienten Altanlage wird zusätzlich gefördert mit: XX XX 20% der BAFA Förderung (ohne Optimierungsbonus) pauschal 600, zur Verbesserung der Energieeffizienz vom Heizsystem Als besonders ineffiziente Altanlage gilt eine Gas/Öl Heizungsanlage, die keine Brennwerttechnik nutzt und nicht unter die Austauschpflicht nach EnEV fällt. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Stand

4 4 Förderprogramme 2016 Beispiele zur möglichen Förderung Solar im Bestandsgebäude Inhalt der Systempakete JUPA FKC87 - Solarstation mit Solarmodul AGS10 TDS Solar-Warmwasserspeicher SKE F solar JUPA FKC85 - Solarstation mit Solarmodul AGS10 MS Solar-Warmwasserspeicher SKE F solar + JUPA ZSB11 - Gas-Brennwertgerät Cerapur ZSB Witterungsgeführter Regler CW 400 JUPA FKC85 - Solarstation mit Solarmodul AGS10 MS Solar-Warmwasserspeicher SKE F solar + JUPA KUB01 - Öl-Brennwertkessel Suprapur-O KUB Heizkreisset JUPA FKC-CPM1 (senkrecht) + JUPA ZBS01 - Gas-Brennwertgerät CerapurModul-Solar ZBS 14/210 S-3 - Witterungsgeführter Regler CW 400 JUPA FKC10 - Solarstation mit Solarmodul AGS10 MS CS200 + JUPA FWST05 - Frischwasserstation FWST-2 - Verrohrungs-Set mit hocheffizienter Zirkulationspumpe SZ7 - Pufferspeicher P 750/120-5 S-solar JUPA FKC10 - Solarstation mit Solarmodul AGS10 MS200-2 JUPA ZSB11 - Gas-Brennwertgerät Cerapur ZSB Witterungsgeführter Regler CW JUPA FWST05 - Frischwasserstation FWST-2 - Verrohrungs-Set mit hocheffizienter Zirkulationspumpe SZ7 - Pufferspeicher P 750/120-5 S-solar JUPA FKC-CSW2 (senkrecht) JUPA FKC21 (senkrecht) + JUPA CSW01 - Gas-Brennwertgerät Cerapur- Solar-Comfort CSW 14/ Systempufferspeicher mit integrierter Solarstation - Witterungsgeführter Regler CW 400 CerapurMaxx ZBR 70-3 A - Gas-Brennwertgerät - Pumpenanschlussgruppe - CW MM JUPA TF04 - Frischwasserstation TF Verrohrungsset mit hocheffizienter Zirkulationspumpe ZPS 2 - Pufferspeicher P 1000/120-5 S-solar - Solarregler CS 200

5 Förderprogramm Technische Daten Förderung BFK (m²) Solar-(Puffer-) speicher (l) Anzahl Kollektoren Basisförderung Innovationsförderung Ertragsabhäng. Förderung Zusatzförderung Kombi-Bonus BAFA- Gesamtförderung 4, Solare Warmwasserbereitung: 5 m² 50 /m² = 250, 4, Solare Warmwasserbereitung: 5 m² 50 /m² = 250, Kesseltausch: , Solare Warmwasserbereitung: 5 m² 50 /m² = 250, Kesseltausch: , Solare Warmwasserbereitung: 5 m² 50 /m² = 250, Kesseltausch: , Solare Heizungsunterstützung: 12 m² 140 /m² = 1.680, , Solare Heizungsunterstützung: 12 m² 140 /m² = 1.680, Kesseltausch: ,5 400 (400 l Pufferspeicher + 75 l Schichtladenspeicher) Solare Heizungsunterstützung: 12 m² 140 /m² = 1.680, Kesseltausch: , SHU im MFH: Gebäudebestand: 24 m² 200 /m² = Neubau: 24 m² 150 /m² = SHU im MFH (alternativ): 0, kwh/ Modul 10 Module = Kesseltausch: Gebäudestandard: Neubau: 5.

6 6 Förderprogramme 2016 Förderübersicht Wärmepumpe Basis-, Innovations- und Zusatzförderung im Markta Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung ¹ Wärmepumpen (WP) bis 100 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gasbetriebene Wärmepumpen (Gasmotorische Wärmepumpen, Sorptions-Wärmepumpen) JAZ: Wohngebäude: 1,25 Nichtwohngebäude: 1,3 Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen 100 / kw 150 / kw 100 / kw Mindestförderbetrag 4. (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) 4. (bis 45,0 kw) 40 / kw 60 / kw 40 / kw JAZ: 3,5 Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten WP 1. (bis 37,5 kw) (bis 37,5 kw) 1. (bis 37,5 kw) Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 32,5 kw) (bis 32,5 kw) (bis 32,5 kw) Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-WP oder Sole/Wasser-WP JAZ: Wohngebäude: 3,8 Nichtwohngebäude: 4,0 100 / kw 150 / kw 100 / kw Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit 4. (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) 4. (bis 45,0 kw) Erdsondenbohrungen Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik Heizen mit Erneuerbaren Energien. ¹ Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte System effizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5 ² Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienz bonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand. ³ Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 l/kw und das Zertifikat Smart Grid Ready. ⁴ PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Solarkollektoranlagen (gilt nicht für reine Photovoltaikanlagen) müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. mind. 7,0 m². ⁵ Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche

7 Förderprogramm nreizprogramm (MAP) Zusatzförderung ² Lastmanagementbonus ³ Kombinationsbonus Solarkollektoranlage, PVT- Wärmenetz Gebäudeeffizienzbonus ⁵ Optimierungsmaßnahme ⁶ Biomasseanlage Kollektoren ⁴ mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitions- kosten 6.1 zusätzlich 0,5 Basisoder Innovationsförderung nachträglich (nach 3 7 Jahren): 100 bis max nachträglich (nach 1 Jahr): bis bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1, Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. ⁶ Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. 6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. 6.2 Nachträglich: 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Neu 2016: BAFA APEE-Zusatzförderung Der Austausch oder die Optimierung durch eine heizungsunterstützenden Solarthermie-Anlage einer besonders ineffizienten Altanlage wird zusätzlich gefördert mit: XX XX 20% der BAFA Förderung (ohne Optimierungsbonus) pauschal 600, zur Verbesserung der Energieeffizienz vom Heizsystem Als ineffiziente Altanlage gilt eine Gas/Öl Heizungsanlage, die keine Brennwerttechnik nutzt und nicht unter die Austauschpflicht nach EnEV fällt. 6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Stand

8 8 Förderprogramme 2016 Beispiele zur möglichen Förderung Wärmepumpe im Bestandsgebäude Pakete Inhalt der Systempakete Technische Daten Betriebsweise JAZ* kw JUPA SAO35 - Luft/Wasser Wärmepumpe SAO ACM in Kompaktausführung zur Außenaufstellung - Kompaktmodul ACM mit integriertem Warmwasserspeicher - Pufferspeicher PSW Monoenergetisch 4,16 7,11** JUPA SAO27 - Luft/Wasser Wärmepumpe SAO ACB in Kompaktausführung zur Außenaufstellung - Vorkonfigurierte Hydraulikeinheit ACB für bivalenten Betrieb - Wärmepumpenspeicher SW Pufferspeicher PSW Bivalent (parallel) 4,45 7,11** JUPA SAO20 + JUPA FKC91 - Luft/Wasser Wärmepumpe SAO ACE zur Außenaufstellung - Vorkonfigurierte Hydraulikeinheit ACE für monoenergetischen Betrieb - Speicher PSW S-solar - Frischwasserstation TF 27-3 (inkl. Bedienteil CS 200) - Solar-Flachkollektor FKC-2 S - Solarstation AGS10 MS100-2 Monoenergetisch 4,11 7,42** JUPA STE03 - Sole/Wasser Wärmepumpe STE mit integrierter Regeleinheit - Wärmepumpenspeicher SW Pufferspeicher PSW Großentlüfter und Solebefülleinrichtung - Sole-Ausdehnungsgefäß und Gefäßanschlussgruppe Monoenergetisch 4,14 10,4*** JUPA STM03 - Sole/Wasser Wärmepumpe STM mit integrierter Regeleinheit und Warmwasserspeicher 185 l - Pufferspeicher PSW Großentlüfter und Solebefülleinrichtung - Sole Ausdehnungsgefäß und Gefäßanschlussgruppe Monoenergetisch 4,12 10,4*** JUPA STE13 + JUPA FKC90 - Sole/Wasser Wärmepumpe STE Frischwasserstation FWST-2 - Multifunktionaler Pufferspeicher PSW S-solar - Warmwasser-Umschaltventil, Großentlüfter und Solebefülleinrichtung, Sole Ausdehnungsgefäß und Gefäßanschlussgruppe - Solarstation AGS10 MS100-2 Monoenergetisch 4 12,5*** JUPA SAS Luft/Wasser Wärmepumpe Split SAS 6-2 ASB - Vorkonfigurierte Hydraulikeinheit ASB für bivalenten Betrieb - Wärmepumpenspeicher HR Pufferspeicher PSW Bivalent (parallel) >3,5 (anlagenbezogen zu ermitteln) 5** Beispiele zur möglichen Innovationsförderung Wärmepumpe im Bestandsgeb Eine mögliche Innovationsförderung für Bestandsgebäude und auch Neubau ist nur durch eine Detailplanung möglich. mind. 4,5 Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) mind. 4,5 Mindestvoraussetzungen JAZ: - Luft/Wasser: 3,5 - Sole/Wasser: 3,8 - Wasser/Wasser: 3,8 - Innovationsförderung: 4,5 Voraussetzung Lastmanagementbonus: Pufferspeicher: 30 l/kw

9 Förderprogramm Förderung Speichervolumen Basisförderung Innovationsförderung = 0,5*Basisförderung Kombinationsbonus Zusatzförd. Lastmanagementbonus BAFA-Gesamtförderung 390 l 54,85 l/kw 40 /kw 7,11 kw = 284,40, l 77,64 l/kw 40 /kw 7,11 kw = 284,40, l 129,38 l/kw 40 /kw 7,42 kw = 296,80, 1. Solarkollektoranlage: (Kombibonus) + Solar WW (muss extra über MAP-Solar beantragt werden) l 129 l/kw 385 l 37,02 l/kw 100 /kw 10,4 kw = 1.040, Mindestförderung mit Erdsonde: 4. ohne Erdsonde: /kw 10,4 kw = 1.040, Mindestförderung mit Erdsonde: 4. ohne Erdsonde: mit Erdsonde: ohne Erdsonde: mit Erdsonde: ohne Erdsonde: l 76,8 l/kw 100 /kw 12,5 kw = 1.250, Mindestförderung mit Erdsonde: 4. ohne Erdsonde: Solarkollektoranlage: (Kombibonus) + Solar WW (muss extra über MAP-Solar beantragt werden) mit Erdsonde: ohne Erdsonde: l 64 l/kw 40 /kw 5 kw = 200, äude und Neubau mind. 30 l/kw Luft/Wasser: Bestand: Neubau: 1. Sole/Wasser mit Erdsonde: Bestand: Neubau: 4. Luft/Wasser: Bestand: APEE: Neubau: Sole/Wasser mit Erdsonde: Bestand: APEE: Neubau: * Mit folgenden Angaben bei JAZ-Berechnung ( Luft/Wasser Wärmepumpe: Normaußentemperatur: 12 C, Bivalenzpunkt 5 C Sole/Wasser Wärmepumpe: Quelltemperatur: +2 C, Bivalenzpunkt: 2 C **Bei A2/W35 nach EN14511/EN14825 ***Bei 0/35 C nach EN14511

10 10 Förderprogramme 2016 Heizung modernisieren, BAFA-Fördergelder kassieren Wer jetzt seine Heizung modernisiert, profitiert doppelt. Zum einen durch Energieeinsparungen von bis zu 60 % mit modernster Heizungstechnik und/oder die Nutzung regenerativer Energien und zum anderen durch deutlich erhöhte Fördergelder der BAFA und der KfW. Ein weiteres Plus: jede neue Heizung trägt zur Reduzierung der Schadstoffemissionen und damit zur Klimafreundlichkeit bei. BAFA-Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) Auf einen Blick Was? Marktanreizprogramm (MAP) für die Um stellung von Heizungs- und Wärmeanlagen auf erneuer bare Energien Für wen? Private Hauseigentümer, Unternehmen, Kommunen Wie? Investitionszuschüsse für kleinere Anlagen, zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für größere Anlagen Wie viel? XXInvestitionszuschuss für kleine Anlagen: von bis zu (je nach Anlage, Größe/Leistung und möglicher Zusatzförderungen) XXKredit mit Tilgungszuschuss XXTilgungszuschüsse von bis zu für große Einzelanlagen, bis zu 1,5 Mio. für Wärmenetze und bis zu 10 Mio. Euro für Bohrungen von Tiefengeothermieanlagen NEU 2016: BAFA APEE XXum 20 % erhöhter Tilgungszuschuss im Zusammenhang mit Austausch eines ineffizienten Wärmeerzeugers Wo? Investitionszuschüsse: BAFA; KfW Kredite mit Tilgungszuschüsse: KfW (beantragen bei Hausbank) Das Marktanreizprogramm (MAP) in aller Kürze Die meiste Energie wird in Deutschland für die Wärmeerzeugung verbraucht in privaten Haushalten genauso wie in Unternehmen und Kommunen. Während erneuerbare Energien bei der Stromerzeugung bereits mehr als 32,5 Prozent ausmachen, liegt ihr Anteil bei der Wärmeerzeugung nur bei knapp 12,5 Prozent. Deshalb will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem MAP mehr Hausbesitzer und Betriebe motivieren, Heiz- und Warmwasseranlagen auf erneuerbare Energien umzustellen. Konkret sind damit Sonne (Solarthermieanlagen), Biomasseanlagen und Erd-/Luft-/ Wasserwärme (Wärmepumpen und Geo thermie anlagen) gemeint. Private Hausbesitzer Private Hausbesitzer erhalten für eine Umstellung auf erneuerbare Energien eine Förderung in Form eines Investitionszuschusses. Die Förderhöhe variiert je nach Typ, Größe und Effizienz der Anlage: Für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage zur Raumheizung liegt sie zum Beispiel bei mindestens Euro. Für einen Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens Euro. Und wer sich für eine Erdwärmepumpe entscheidet, erhält mindestens Euro. Zudem gibt es noch Zusatzförderungen, z. B. für besonders effiziente Anlagenkombinationen oder Optimierungen am Heizungssystem. Unternehmen und Kommunen Unternehmen und Kommunen, die kleinere Anlagen (bei Biomasseanlagen oder Wärmepumpen z. B. bis zu 100 Kilo watt Nennwärmeleistung) planen, können beim BAFA einen Investitionszuschuss beantragen. Plant ein Unternehmen oder eine Kommune den Einbau von größeren energieeffizienten Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen, kann es bzw. kann sie dazu wiederum eine Förderung bei der KfW beantragen. Die Förderung besteht dann aus einem zinsverbilligten Darlehen und einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss mindert auch den Kreditbetrag und wirkt sich so günstig auf die Tilgungsraten und die Kreditlaufzeit aus. Tipp Die Förderübersicht und Details zum Förderprogramm (Fördergegenstand, Förderkonditionen und Antragsverfahren) finden Sie auf (Energie/Heizen mit erneuerbaren Energien) Telefonische Auskunft unter / Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Änderungen vorbehalten.

11 Förderprogramm KfW-Förderung: Wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, sollten Sie nicht länger warten, sondern so schnell wie möglich starten. Denn mit den Investitionszuschüssen der BAFA bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW können Sie, bei der Umstellung auf regenerative Energien, bares Geld sparen. Das rechnet sich für Sie und unsere Umwelt. KfW-Förderung Programm Energieeffizient Sanieren Auf einen Blick Was? Gefördert werden bes. energieeffiziente Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster und Türen, Wärmedämmung, Lüftung) Maßnahmenpakete (Heizungs- und/oder Lüftungspaket) und umfassende Modernisierungen zum KfW- Effizienzhaus Für wen? Eigentümer und Käufer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen Wie? Investitionszuschüsse für private Haus- und Wohnungseigentümer; zinsgünstige Förderkredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss für private und vermietete Wohngebäude Wie viel: Zuschuss XXEinzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, max pro Wohneinheit XXHeizungs- und/oder Lüftungspaket:* 15 % der förderfähigen Kosten, max. 7. pro Wohneinheit XXKfW Effizienzhäuser 115 bis 55 von 15 % bis 30 % der förderfähigen Kosten, von bis zu pro Wohneinheit Wie viel: Kredit mit Tilgungszuschuss XXEinzelmaßnahmen: bis zu pro Wohneinheit zu 0,75 %* mit Tilgungszuschuss von 7,5 %, max XXHeizungs- und/oder Lüftungspaket: bis zu pro Wohneinheit zu 0,75 %* mit Tilgungszuschuss von 12,5 %, max XXKfW Effizienzhäuser 115 bis 55 bis zu pro Wohneinheit zu 0,75 %* mit Tilgungszuschuss von 12,5 % bis zu 27,5 %, 12. bis zu 27. Weitere Effizienzhaus-Standards verfügbar. * Mit den Maßnahmen des Heizungs- und Lüftungspakets können Sie ab beginnen. Der Antrag kann jedoch erst ab dem direkt bei der KfW gestellt werden. ** Zinssatz Stand 01/2016 Energieeffizient Sanieren in aller Kürze Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO₂-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Die Bemessungsgrundlage für den Zuschussbetrag ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nicht-Wohnflächen. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern. Einbindung eines Sachverständigen Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger er forderlich. Welche Sachverständigen zugelassen sind, ent nehmen Sie bitte der Expertenliste unter Tipp Detaillierte Informationen zu diesem Förderprogramm (z. B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen usw.) finden Sie im Internet unter > Investitionszuschuss > Kredit mit Tilgungszuschuss Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und KfW, Frankfurt. Änderungen vorbehalten.

12 So einfach geht s: Ihr Weg zur maximalen Förderung Fördermittelauskunft Nicht nur der Staat fördert regenerative und umweltschonende Wärmelösungen. Auch Städte, Gemeinden oder Energieversorger geben oftmals einen Zuschuss zur neuen Heizung dazu. Durch die Kombination von Programmen, kann sich der Förderbetrag zusätzlich erhöhen. Füllen Sie unter den Online-Fragebogen für Ihr Modernisierungs-/Neubauvorhaben aus. Anhand weniger Eckdaten können Sie hier nach aktuellen Zuschüssen und Förderkrediten suchen, die für Sie in Frage kommen. Mit Junkers zum Heizungszuschuss Der Junkers-Förderservice bereitet die Förderanträge zur Bestförderung vor Beginn der Heizungsmodernisierung fix und fertig vor. Nach Heizungseinbau wird der zur Auszahlung erforderliche Nachweis vom Sachverständigen bereitgestellt. Den Förderservice für 156, inkl. MwSt. können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern nutzen, die eine Heizungsmodernisierung im Haus planen. Förderservice-Checkliste anfordern, ausfüllen und zusammen mit dem Angebot beim Förderservice einreichen: Tel.: / oder foerderung/foerdermittel/foerdermittel Junkers Sanierungscheck Nutzen Sie auch unseren Junkers Sanierungscheck um die Neugestaltung Ihres Hauses perfekt und unverbindlich planen zu können. Unser Sanierungscheck bietet Ihnen verschiedene Modernisierungsmöglichkeiten, die Ihrem Budget und Ihrem Haus entsprechen. Unter sanierungscheck.junkers.com können Sie auf Knopfdruck Ihren persönlichen Sanierungscheck starten und kostenlose, speziell auf Ihr Haus abgestimmte, Modernisierungsvorschläge mit Kostenberechnung erhalten. Bosch Thermotechnik GmbH Junkers Deutschland Postfach D Wernau (02.16) Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.

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