Gemeinderat. Gemeinde Buchegg. Protokoll der 19. Sitzung vom Montag, 16. November 2015, 19:00 bis 21:40 Uhr im Gemeinderatszimmer, Mühledorf

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1 Gemeinderat Gemeinde Buchegg Protokoll der 19. Sitzung vom Montag, 16. November 2015, 19:00 bis 21:40 Uhr im Gemeinderatszimmer, Mühledorf Vorsitz: Anwesend: Entschuldigt: Protokoll: Meyer Verena, Gemeindepräsidentin Anderegg Sabine Frenzer Guido Mann Alexander Rufer Kurt Stuber Kurt Thomi Anita Stutz Thomas Isch Christoph Marti Samuel Seiler Daniela Traktanden 1. Begrüssung 2. Protokollgenehmigung 3. Gemeindeversammlung Traktanden GMV 10. Dezember Kreditfreigabe Voranschlag 2016, Verabschiedung a) Anträge zu neuen Investitionen 2016 Genehmigung z.hd. GMV b) Genehmigung Voranschlag 2016 c) Genehmigung Antrag Steuerfuss d) Genehmigung Antrag Feuerwehrersatzabgaben 5. ZASE Zweckverband Abwasserregion Solothurn - Emme DV vom 24. November Alters- und Pflegeheim Bucheggberg DV vom 24. November Perspektive Region Solothurn-Grenchen GV vom 18. November Anlassbewilligungen a) Vorschlag Gebührenrahmen für Anlässe b) Gesuch um Anlassbewilligung 9. Tempo 30 - Mühledorf Grundsatzentscheid (G. Frenzer)

2 10. Friedhofreglement neu für Aetingen, Mühledorf und Bibern (S. Anderegg) 11. Schulhaus Gossliwil Kaufvertrag - Entwurf Amtschreiberei 12. Mitteilungen 13. Verschiedenes Seite 2

3 1. Begrüssung Vreni Meyer begrüsst alle Anwesenden. Entschuldigt sind: Samuel Marti (Ferien), Thomas Stutz (geschäftlich) und Christoph Isch (Feuerwehr). Auch die Presse hat sich entschuldigt. Die Traktanden werden stillschweigend genehmigt. 2. Protokollgenehmigung Fragen Ergänzungsfrage G. Frenzer betreffend BBN wie sieht es aus mit dem? Wann darf dies öffentlich kommuniziert werden? V. Meyer ist davon ausgegangen, dass dies an der GEMV informiert wird. Wird unter Mitteilungen behandelt. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom Montag, 2. November 2015 mehrheitlich mit einer Enthaltung (infolge Abwesenheit). 3. Gemeindeversammlung Traktanden GMV 10. Dezember 2015 Die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 werden besprochen. Traktandum 3 Ch. Isch stellt den Antrag, dass Traktandum 3 gestrichen wird. Seiner Meinung nach ist die BBN wie jeder andere Zweckverband zu behandeln, das Budget wird öffentlich aufgelegt, eine Traktandierung an der Gemeindeversammlung ist nicht notwendig. V. Meyer hat beim Amt für Gemeinden noch angefragt und wartet Antwort ab. Antrag von G. Frenzer zusätzliches Traktandum unter Information aus dem Gemeinderat c) Information Vorprojekt Strassenbeleuchtung Traktandum 6 Die Traktanden 6f) und 6g) sind noch nicht ganz klar und V. Meyer versteht dies noch nicht ganz. MZH warum ins Verwaltungsvermögen? Und nicht Finanzvermögen? K. Stuber fände es gut, wenn es überall gleich gehandhabt wird. Sonst wird es irgendwann schwer, das nachzuvollziehen. V. Meyer klärt dies noch ab. Traktandum 7 Die Beiträge der ZASE wurden aufgrund von falsch gelieferten Einwohnerzahlen neu berechnet. Daher gibt es bei Traktandum 7 noch veränderte Zahlen (minus Fr ). Die Mehrheit der Gemeinderäte ist dafür, dass die Gemeindeversammlung in der MZH Aetigkofen stattfinden soll. D. Seiler organisiert dies. Traktanden mit möglichen Anpassungen von Zahlen oder aufgrund der Sitzung vom Dienstag, werden einstimmig genehmigt. Organisatorisch V. Meyer bittet alle Gemeinderäte ihre Anträge bis spätestens am Dienstag, 24. November 2015 der Verwaltung zu schicken. Auch die PowerPoint Präsentation muss bis dahin vorliegen. D. Seiler verschickt die Vorlage. Auch bittet sie die Gemeinderäte ihre Anträge und auch die Folien möglichst kurz und präzise zu halten. Aufgrund der vielen Traktanden würde die Gemeindeversammlung sonst viel zu lange dauern. Seite 3

4 4. Kreditfreigabe Voranschlag 2016, Verabschiedung a) Anträge zu neuen Investitionen 2016 Genehmigung z.hd. GMV b) Genehmigung Voranschlag 2016 c) Genehmigung Antrag Steuerfuss d) Genehmigung Antrag Feuerwehrersatzabgaben a) Anträge zu neuen Investitionen 2016 Genehmigung z.hd. GMV Antrag Wasserleitung Neuströssli Ausgangslage Die Bestehende Wasserleitung von Buchegg nach Küttigkofen wurde in den 60-ziger Jahren erstellt. In den letzten Jahren mussten aber bereits diverse Lecks (Rohrbrüche) repariert werden. Besonders in den Wintermonaten ist die Leitung sehr anfällig. So hat der damalige Zweckverband Wasserversorgung Kyburg im Sommer 2013 beschlossen, die Planung für den Ersatz dieser Leitung auszulösen. Das Projekt soll den Ersatz der genannten Leitung, den Einbau eines Druckreduzierventils in der Betriebswarte Buchegg zwecks Umsetzung der Druckzonentrennung sowie den Neubau der Leitung Neuströssli umfassen. Die Planung entspricht den gültigen GWP s der Alt Gemeinden Kyburg-Buchegg und Küttigkofen. Das Gesamtprojekt ist in drei Baulose aufgeteilt worden und soll in 4 Bau-Etappen realisiert werden können. Baulose sind: Neubau Leitung im Neuströssli Einbau Druckreduzierventil in Beriebswarte Buchegg Ersatz Wasserleitung in Dorfstrasse: Teil Nord und Teil Süd Prognostizierte Projektkosten: Etappe Neuströssli Fr Etappe Dorfstrasse Fr Einbau Druckreduzierventil Fr Total Fr Alle Massnahmen des gesamten Projektes werden durch die Gebäudeversicherung subventioniert. Ebenfalls können gemäss geltendem Reglement beim Bau dieser Leitung mittels Beitragsplan auf einem Teil Grundeigentümerbeiträge erhoben werden. Begründungen Nachdem dieses Projekt als Folge der Fusion zeitlich zurückgeschoben wurde und zwischenzeitlich bereits wieder Schäden aufgetreten sind, schlägt nun die Werkkommission vor, den Ausbau im 2016 mit der 1. Etappe (Neubau Neuströssli) zu beginnen. Die Etappierung hat auf die Kosten der einzelnen Bauetappen keinen negativen Einfluss. Weil die Dorfleitung der Wasserversorgung nicht nur Wasser ab dem Reservoir zu den Haushaltungen transportiert, sondern auch durch dieselbe Leitung das Reservoir über Pumpwerke wieder aufgefüllt wird, kommt dieser Leitung eine entsprechende Wichtigkeit zu. Dies würde beim Ersetzen der Dorfleitung dazu führen, dass mit sehr viel Aufwand (Kosten) stabile Provisorien gebaut werden müssten. Diese können grösstenteils mit dem vorzeitigen Bau der Leitung im Neuströssli umgangen werden. Antrag A. Mann beantragt, dass der GR den Neubau Neustössli als 1. Etappe in die Investitionsrechnung 2016 aufnimmt und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorlegt. Kosten: Bau Wasserleitung Neuströssli Fr / Subventionen + Beiträge Fr /Nettoinvestition Fr Der Antrag von A. Mann wird einstimmig angenommen. Antrag Verpflichtungskredit Punkt Glasfasernetz ist falsch bezeichnet. Ch. Isch schlägt vor Erschliessung für Breitband- und Mobilfunkerschliessung Gossliwil/Bibern und stellt hiermit diesen Antrag. : Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt. V. Meyer findet, dass die Investitionsrechnungsanträge sehr mutig sind. Die Investitionen müssen die nächsten Jahre unbedingt kleiner werden, ungefähr im Umfang von bis max. 1 Mio. Franken. Wir gehen 2016 weit über die durchschnittlichen Investitionen der Gemeinden im Kanton oder in der CH (Zielrichtung). b) Voranschlag 2016 Antrag von Th. Stutz wird besprochen. Seite 4

5 ZASE Korrektur Betriebskosten. Beitrag wurde korrigiert. A. Mann beantragt die Änderung auf neu CHF Die Reduktion ist erfolgt, weil von der Verwaltung nicht korrekte Zahlen geschickt worden sind. Diese wurden nun verifiziert, was eine Reduktion von CHF zur Folge hat. Die Aufwandreduktion hat Einfluss auf die Spezialfinanzierungen. K. Stuber Beitrag Limpachkanal hat geändert. FV wollte diese nicht mehr anpassen. Wird aufgrund von Abklärungen so belassen. Beschlüsse zu Handen der Gemeindeversammlung: Antrag 1 wird mit 6 Ja und 1 Nein Stimme genehmigt (inkl. Anpassung der Zahlen durch die Finanzverwaltung). Antrag 2 wird mit 6 Ja und 1 Nein Stimme genehmigt (inkl. Anpassung der Zahlen durch die Finanzverwaltung). Antrag 3 wird mit den besprochenen Korrekturen einstimmig genehmigt. Antrag 4 wird einstimmig genehmigt. Antrag 5: K. Rufer findet, dass die 130% gemäss Antrag Th. Stutz durchaus Sinn machen würden, aber dennoch glaubt er, dass dieser Antrag nicht so angenommen wird. Der Antrag wird definitiv runtergehandelt. Er findet, dass der Anstieg kontinuierlich sein muss. V. Meyer erklärt noch kurz, dass dieses Thema auch schon letztes Mal diskutiert wurde. K. Stuber findet den Antrag 130% nicht gut. Er findet man sollte ehrlich sein und den Leuten offen legen, dass 138% benötigt würden aber wir wollen dies vernünftig angehen und in einem ersten Schritt den Steuerfuss um 10% erhöhen. G. Frenzer ist auch der Meinung von K. Stuber. A. Mann findet, dass analog der letztjährigen GMV als auch schon 125% beantragt wurde wieder derselbe Antrag gestellt werden sollte und nicht höher. K. Rufer stellt den Antrag, den Steuerfuss auf 125% zu reduzieren (alle Zahlen müssen 1-3) wieder angepasst werden. Antrag 5: Der Antrag von K. Rufer wird mit 5 Ja Stimmen gegenüber dem Antrag von Th. Stutz mit 2 Ja Stimmen genehmigt. Antrag 6 wird zu Handen der Gemeindeversammlung einstimmig genehmigt. V. Meyer bedankt sich für konstruktives Mitdenken. 5. ZASE Zweckverband Abwasserregion Solothurn - Emme DV vom 24. November 2015 Am 24. November 2015 findet die 114. Delegiertenversammlung des ZASE statt. Traktanden: - Genehmigung DV-Protokoll Nr. 113 vom Genehmigung Projektabschluss PW Luterbach Ersatz Steuerung - Genehmigung der Anträge gemäss Budget - Genehmigung Verlängerung Baurecht - Information Projekt Klärschlammfaulung - Verschiedenes (Mitteilungen/Sitzungsdaten 2016) Punkt 2 und 3 der Traktanden werden besprochen. A. Mann findet ZASE sehr einfacher Verband mit einfacher und transparenter Darstellung. Es sind etwa 50 Stimmberechtigte, wovon max. 35 teilnehmen werden. Daher wird es schwierig, da etwas zu bewegen. Punkt 2 kann man zustimmen. Punkt 3 Verteilschlüssel wird noch ändern, da Buchegg korrigierte Zahlen geliefert hat. Die Delegierten werden an der DV vom 24. November 2015 über den neuen Verteilschlüssel informiert. A. Mann erklärt kurz die Investitionsrechnung der ZASE und auch über die gemeindeeigenen Pumpwerke Brittern und Aetingen. Unterhalt- und Wartungskosten liegen in unseren Händen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Pumpen an den ZASE abgetreten werden könnten. A. Mann wird eine Offerte erhalten und diese dem GR zur Besprechung vorlegen. Die geplante Überschreibung ist anfangs 2017 terminiert. Weitere Infos folgen. Seite 5

6 Die besprochenen Traktanden werden vom Gemeinderat stillschweigend genehmigt zu Handen der DV. 6. Alters- und Pflegeheim Bucheggberg DV vom 24. November 2015 Am 24. November 2015 findet die 2. DV/2015 des ZVA statt. Die Traktanden sind die folgenden: - Protokollgenehmigung der 1. DV vom 9. Juni Bericht zum Budget Budget 2016 A. Thomi teilt mit, dass vom Betrag der Beiträge her nichts ändert und erklärt kurz das Budget Für den Neubau in Schnottwil werden keine Neuanstellungen generiert. Da aber der Neubau in Lüterswil in Betrieb genommen wird, nimmt die Anzahl Pflegeplätze von 42 auf 52 zu. Aufwand und Ertrag steigen ungefähr im gleichen Umfang. Das Personal wird vorerst temporär eingesetzt bevor Erfahrungswerte vorliegen. Das Budget wird vom Gemeinderat einstimmig genehmigt zu Handen der DV. 7. Perspektive Region Solothurn-Grenchen GV vom 18. November 2015 Am Mittwoch, 18. November 2015 findet die GV PERSPEKTIVE statt. Die Traktanden sind die folgenden: - Begrüssung - Wahl der Stimmenzähler - Protokoll der GV vom 13. Mai Informationen aus dem Betrieb - Budget Diverses A. Thomi teilt mit, dass jeweils sehr wenige Delegierte an der GV teilnehmen. Es wird kaum Einfluss genommen während der Versammlung. Einwände oder Anträge müssten im Vorfeld schriftlich eingereicht werden. Für die Gemeinde Buchegg ändert nichts an den Beiträgen. S. Anderegg und A. Thomi müssen sich für die GV entschuldigen. 8. Anlassbewilligungen a) Vorschlag Gebührenrahmen für Anlässe b) Gesuch um Anlassbewilligung Sachlage Ab dem sind Gemeinden zuständig für Gebührentarif Anlassbewilligung / Gestützt auf 100 WAG (Kant.Wirtschafts- und Arbeitsgesetz) Die Gemeinde ist Leitbehörde bei der Durchführung von gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen. Sie koordiniert die verschiedenen Verfahren und eröffnet alle Entscheide gleichzeitig aufeinander abgestimmt. Die Gesuche sind spätestens drei Monate vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung mit dem offiziellen Gesuchsformular einzureichen. Die Gemeindeverwaltung prüft und bewilligt oder lehnt das Gesuch mittels Verfügung ab. Eine allfällige Beschwerde ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen. Die Bewilligungsbehörde legt die Gebühren gemäss Gebührentarif fest. Ausgestellt werden könnten diese Bewilligungen entweder durch Baubehörde oder Verwaltung. V. Meyer zeigt, was andere Gemeinden machen. Messen und Derendingen lassen sich einen Gebührenrahmen geben, damit aufgrund von Erfahrungswerten ein definitiver Tarif festgelegt werden kann. Lüsslingen-Nennigkofen hat einen Tarif verabschiedet wie vom VSEG vorgeschlagen (doppelt so hoch wie Buchegg). Der Gemeinderat ist der Seite 6

7 Meinung, dass die Gebühren wie vorgetragen angewendet werden sollten. Klare Angaben von Gebühren sind für Einwohnerinnen und Einwohner transparenter als ein Gebührenrahmen. Sollte sich zeigen, dass unser Vorschlag den Aufwand der Verwaltung nicht deckt, können wir den Gebührentarif nach einer gewissen Zeit wieder revidieren. Langfristig wäre es erstrebenswert im ganzen Bezirk die gleichen Gebühren zu verlangen, deshalb ist das Thema auch an der VGGB-Sitzung traktandiert. Veranstaltung - Art/Zeiten/Aufwand Tagesanlässe (bis 200 Pers.) kommerziell mit Festwirtschaft Tagesanlässe (ab 200 Personen) kommerziell mit Festwirtschaft Tagesanlässe öffentlich nicht kommerziell Abendanlässe (Unterhaltung, Kultur, Feier etc.) öffentlich, kommerziell, bis 5 Stunden Bewilligung zum Wirten ausserhalb Gastwirtschaftsbetrieben von Uhr bis Uhr Freinacht-Bewilligung pro Stunde (ab Uhr bis max Uhr) Gebühr pro Tag/Std./Anlass CHF 50.00/Tag CHF 75.00/Tag CHF 40.00/Tag CHF 50.00/Anlass CHF bis max. CHF /Anlass CHF bis max. CHF 90.00/Std. Grossveranstaltungen (Chilbi, Sportanlässe, Musikveranstaltungen) nach Aufwand CHF 30.00/Std. bis max. CHF /Anlass Ausstellungen (Tag der offenen Türen, Fahrzeuge, Kunst etc.) Einzelaussteller mit Festwirtschaft Ausstellungen (Tag der offenen Türen, Fahrzeuge, Kunst etc.) Kollektiv-Ausstellungen (mind. 10 Aussteller) Ausstellungen (Tag der offenen Türen, Fahrzeuge, Kunst etc.) ohne Festwirtschaft CHF 50.00/Tag CHF /Ausstellung CHF 40.00/Tag Antrag Die vorliegenden Gebühren und die Regelpunkte sind in den Gebührentarif einzubauen, und die Bearbeitung wird durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Weiter ist auch das vorliegende Muster-Gesuch zu bewilligen. Der Gemeinderat genehmigt alle oben genannten Punkte einstimmig zu Handen der Gemeindeversammlung. Das Gesuch sollte ab dem auf der Homepage aufgeschaltet werden. Sinnvoll wäre auch ein Beitrag im kommenden Info-Flyer. 9. Tempo 30 - Mühledorf Grundsatzentscheid (G. Frenzer) Sachlage Anwohner in Mühledorf haben am 14. April 2015 einen Antrag gestellt, eine 30er-Zone in der Hinteren Gasse in Mühledorf einzuführen. Die Gründe werden wie folgt vorgetragen: Seite 7

8 - Die Hintere Gasse ist eine optimale Ausweichroute für Spaziergänger, Velofahrer, Kinder etc. um den oberen Teil des Dorfes zu erreichen. Die engen Platzverhältnisse auf der Hauptstrasse durch das Dorf lassen diese Sicherheit nicht zu. - Das Fahrverhalten diverser Automobilisten ist in der Hinteren Gasse oft nicht den Gegebenheiten angepasst, die erlaubte Geschwindigkeit von 50km/h ist zu schnell. Die Sicherheit der Fussgänger ist nicht gewährleistet - Die geplante Verlangsamung bei der Einfahrt in die Hintere Gasse durch die Umgestaltung der Kreuzung ist nicht erfolgt. - Vermehrt werden Automobilisten beobachtet, welche die Hintere Gasse benutzen, um den oberen Teil des Dorfes zu erreichen. - Nachts wird im oberen, bewohnten Teil der Hinteren Gasse Richtung Badi übermässig Gas gegeben, wodurch die Nachtruhe erheblich gestört ist. Aktuelle Situation Wegen dem Begehren der Anwohner in Mühledorf hat G. Frenzer November 2013 mit dem AVT Kontakt aufgenommen und eine ausführliche Stellungnahme erhalten. Momentan wird auf das Ergebnis des Projektes vom Kanton gewartet; in der Zwischenzeit soll mit den Rasern das Gespräch gesucht werden. Beim Kanton bzw. beim AVT läuft ein Projekt wie generell mit dieser Thematik auf Kantonsstrassen umzugehen ist. Vom ATV wurde empfohlen, auf das Ergebnis des Projektes abzuwarten bevor weitere Schritte eingeleitet werden. BSB hat im Februar 2015 eine grobe Kostenschätzung abgeliefert. Thema Bodenschwellen Das AVT rät davon ab, denn diese bedeuten häufig ein höheres Risiko für Radfahrer und erschweren die Strassenreinigung und den Winterdienst. Stellungnahme Verkehrskommission ( G. Frenzer) Das Ergebnis vom Projekt des Kantons ist abzuwarten. Grundsätzlich ist er aber der Meinung, dass die Raser den Anwohnern bekannt sind, und dass von den Anwohnern das Gespräch mit diesen gesucht werden soll. Angesichts des doch geringen Verkehrsaufkommens auf unseren Quartierstrassen sind die Kosten für ein flächendeckendes Konzept und die anschliessende Umsetzung für die Gemeinde Buchegg zu hoch. G. Frenzer hat noch keine schriftliche Stellungnahme auf diesem Antrag abgegeben, hat aber die Antragsteller kontaktiert. V. Meyer teilt mit, dass aus Aetingen auch noch eine Anfrage für eine 30-er Zone auf der Hauptstrasse hängig ist. Momentan wollen viele Einwohner Verkehrsberuhigungen erzwingen. Von der Alt-Gemeinde Aetigkofen wurde 2013 für die Britternstrasse ein Gutachten und ein Plan erstellt. Dieser wurde dem Kanton eingereicht. Der Kanton nahm wie folgt Stellung: Es kann nicht nur auf der Hauptstrasse die 30-er Zone eingeführt werden, die Gebiete rechts und links der Hauptstrasse müssten ebenfalls einbezogen werden und zusätzlich müssten bauliche Beruhigungs-Massnahmen geplant werden. Doch der Aufwand dafür ist sehr hoch. Aufgrund der momentanen finanziellen Situation sieht man hier keinen dringlichen Handlungsbedarf. Der Gemeinderat lehnt den Antrag gemäss oben genannten Gründen und bis zum Vorliegen des kantonalen Konzepts einstimmig ab. Anschliessend kann die Situation neu geprüft werden. An der Gemeindeversammlung wird dieses Thema ohne die Erwähnung der finanziellen Lage zur Information kommuniziert. Die Gemeindeverwaltung wird den Antragsstellern eine schriftliche Antwort senden. 10. Friedhofreglement neu für Aetingen, Mühledorf und Bibern (S. Anderegg) Ausgangslage und Begründungen Im Moment arbeitet die Gemeinde mit 2 verschiedenen Reglementen. Es existiert eine Verordnung über das Friedhof und Begräbniswesen, für den Friedhof Aetingen Mühledorf und für den Friedhof in Bibern. Die Bevölkerung von Gossliwil lässt sich in Oberwil bestatten, in diesem Fall hat die Gemeinde einen Vertrag mit der Seite 8

9 Einwohnergemeinde Oberwil, dieser läuft auf Ende 2017 aus oder müsste auf diesen Zeitpunkt erneuert werden. Auf die Reglementierung und den Gebührentarif von Oberwil können wir fast keinen Einfluss nehmen. Acht der zehn Dörfer gehören der Kirchengemeinde Aetingen Mühledorf an. Die Dörfer Bibern und Gossliwil gehören zur Kirchgemeinde Oberwil. Deshalb haben wir verschiedene Reglemente und Bestattungsorte und auch eine Differenz bei den Kosten für eine Bestattung. Der Zweck der Revision ist, für möglichst alle Einwohner der Gemeinde Buchegg ein einheitliches Reglement zu erreichen. Die Bestattungskosten sollen für alle gleich sein. Die Ruhedauer und die Dimensionen der Gräber etc. sollen einheitlich sein. Die Betriebskommission hat die Verordnungen über das Friedhof- und Bestattungswesen der Friedhöfe Aetingen/Mühledorf und Bibern mit der Revision harmonisiert. Auf Grund der Anpassungen werden Bestattungen auf dem Friedhof in Bibern teurer werden. Antrag Zustimmung Die Mitglieder der Betriebskommission empfehlen das Reglement so wie vorliegend zu genehmigen. Ergänzungen: Artikel 15: Namensschild Fr bzw. der kostendeckende Preis. Weiter müssten diverse redaktionelle Korrekturen gemacht werden. Es muss Reglement heissen und nicht Verordnung, da eine Verordnung nur interne Regeln enthält. Das vorliegende Reglement wird mit den oben genannten Ergänzungen und Korrekturen einstimmig genehmigt zu Handen der Gemeindeversammlung. 13. Verschiedenes Die nächste Sitzung findet am Montag, 30. November 2015 um Uhr statt. Für das Protokoll Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeindeschreiberin: Mühledorf, 1. Dezember 2015 Seite 9

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