Protokoll der Budget- Gemeindeversammlung von Montag, 07. Dezember 2015, Uhr, im ref. Kirchgemeindehaus

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1 Einwohnergemeinde Günsberg Protokoll der Budget- Gemeindeversammlung von Montag, 07. Dezember 2015, Uhr, im ref. Kirchgemeindehaus Gemeindepräsident Gemeinderäte Protokoll T. Jenni A. Bühler P. Eng P. Künzi A. Schütz R. Schütz M. Weber K. Windlin Anwesende Stimmberechtigte: 83 dies entspricht 9.4 % von total 878 Stimmberechtigten. Traktanden: Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 15. Juni Buchenrain 2. Etappe, Sanierung 4. Hofstatt West, Erschliessung 5. Balmbergstrasse 6. Reglement über Anlassbewilligungen u. Gebühren 7. Budget Erfolgsrechnung 7.2 Investitionsrechnung 7.3 Festlegung des Steuerbezuges Verschiedenes Seite 1 von 8

2 Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden insbesondere unsere Gäste. 1. Teil Orientierung des Amtes für Soziale Sicherheit Claudia Hänzi, Leiterin des Amts für Soziale Sicherheit, und David Kummer, Abteilungsleiter Sozialleistungen und Existenzsicherheit, standen den rund 83 Anwesenden persönlich Red und Antwort. Kritik am Zustand des Gebäudes Einerseits machten sich die Anwesenden Sorgen um die Sicherheit der Asylsuchenden: Ob sich der Kanton bewusst sei, dass das Gebäude in einem desolaten Zustand sei, oder ob der Brandschutz gewährleistet sei, waren Fragen aus dem Publikum. «Bei Sturm und Schnee kommt bei einem Notfall kein Krankenauto den Berg hoch», war sich ein Bürger sicher. Hänzi versicherte, dass sie alles im Griff hätten und der Kanton das Gebäude bestimmt nicht in Betrieb nähme, wenn es den Ansprüchen nicht genügen würde. Bedenken um die eigene Sicherheit, den guten Ruf der Gemeinde und die Unruhe im Dorf und auf dem Berg liessen die Wogen jedoch weit mehr hochgehen. Dies kommt nicht von ungefähr. Im ehemaligen Gewerkschafts-Ferienhaus sind 50 abgewiesene Asylsuchende Männer untergebracht. Mit einigen dieser Leute, die teilweise bereits jahrelang dort einquartiert sind, kommt es immer wieder zu Problemen wegen Drogen. Gelächter bricht im Saal aus, als David Kummer auf die Hausordnung aufmerksam macht, die Rauchen, Alkohol und andere Drogen verbietet, und beteuert, dass eine regelmässige Polizeikontrolle Sicherheit gewährleisten werde. Aufgrund verschiedener Vorkommnisse zweifelt die Bevölkerung daran, dass die Polizei der Situation gewachsen ist. Mit ihrer Forderung, im Ferienhaus anstelle der jetzigen Bewohner ebenfalls Familien mit Kindern unterzubringen, hofft sie sogar auf eine Verbesserung des heutigen Zustandes. Hänzi versprach, diese Forderung zu prüfen. Die Einladung zur Budget-Gemeindeversammlung erfolgte am 19. November 2015 im Anzeiger. Ferner wurde am 03. Dezember 2015 die Einladung mit der Botschaft des Gemeinderates an alle Haushaltungen der Einwohnergemeinde Günsberg verteilt. Gleichzeitig wurde die Einladung auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Damit wurde die 7-tägige Einberufungsfrist eingehalten. Das Protokoll der Budget-Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 sowie die Unterlagen zu den heutigen Traktanden wurden öffentlich aufgelegt. 2. Gemeindeversammlung ab Uhr Die heutige Gemeindeversammlung ist somit ordnungsgemäss einberufen und beschlussfähig. Das Jahr 2015 geht langsam seinem Ende entgegen. Ich hoffe sehr, sie durften ein gutes und gesundes Jahr erleben. Gemeindeseitig konnten wir einige Projekte erfolgreich abschliessen und Neues ankurbeln. Aufgrund der der guten Ertragslage konnten wir einige Strassenprojekte angehen und umsetzen. Wir haben stets an unseren Wasserwerken gearbeitet. So sind wir in diesem Bereich schon recht fortgeschritten. Der Steuerfuss konnte in den letzten Jahren auch beachtlich gesenkt werden. Die Pro Kopf Verschuldung Seite 2 von 8

3 ist auf einem Niveau welche als gut bezeichnet werden darf. Ich meine, wir sind gar nicht so schlecht unterwegs. Mit dem Ende des Jahres kommt auch immer die grosse Aufgabe der Erstellung des Budgets auf uns zu. Konnten wir in der Vergangenheit auf stets optimistische Steuereingänge zählen, so sieht es für das kommende Jahr düster aus. Fürs neue Jahr fehlen uns grosse Steuererträge. Die Gründe dafür sind bekannt. Diese Tatsache stellte den Gemeinderat vor eine grosse Herausforderung. Auf der einen Seite haben wir nun alles Mögliche an Ausgaben hinterfragt und dabei auch unpopuläre Kürzungen vorgenommen (sie sind in der Beilage ersichtlich), auf der anderen Seite ist die Erkenntnis, dass die Gemeinde als solches über nur einen sehr geringen Handlungsspielraum verfügt. So haben wir gemeinsam mit dem Amt für Gemeinden und deren Spezialisten alle Möglichkeiten besprochen. Wir haben auch das Härtegesuch für eine moderatere Abschreibung eingereicht. Dieses Gesuch wurde bewilligt und ist im Budget eingerechnet. Aufgrund der schwierigen Prognose für das 2016 (Einführung HRM2, Steuereingänge, Finanzausgleich) haben wir im Gemeinderat beschlossen vorerst eine eher moderate Erhöhung des Steuerfusses zu beantragen. Dieses Vorgehen wird seitens Kanton auch unterstützt. So budgetieren wir mit einem ungewohnt hohen Aufwandüberschuss. Dieser Minusbetrag können wir im 2016 mit dem für HRM2 zurückgestellten Betrag sowie dem Eigenkapital ausgleichen. Diese Abwicklung gilt dann aber nur für das 2016! Dem müssen wir uns bewusst sein! So werden wir nicht drum herum kommen, uns auch im 2016 mit einer Steuererhöhung zu beschäftigen. Dann aber hoffentlich mit verlässlicher Prognose. Dannzumal wird auch unsere Pro Kopf Verschuldung unweigerlich viel höher ausfallen als heute. Jegliche Anpassung unserer Kostenseite hat Auswirkungen auf den Steuerfuss. Beachtet bitte, dass pro Fr ein Steuerprozent zu Buche steht. Der Steuersatz von Günsberg ist gemessen mit anderen Gemeinden im Kanton Solothurn eher noch als Mittelwert zu bezeichnen. Unsere Überlegungen im Gemeinderat basieren darauf, dass wir für unsere Einwohnerinnen und Einwohner das Bestmögliche anstreben. Dabei kann es aber trotzdem zu Härtefällen kommen. Dessen sind wir uns bewusst und hoffen daher auf Verständnis. Die Beilagen sind detailliert. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vor, während und gerne auch nach der Gemeindeversammlung. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und auf eine gute und faire Diskussion zum Wohl der Einwohnergemeinde Günsberg. 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen Als Stimmenzähler werden: Peter Allemann und Daniel Kaufmann vorgeschlagen und stillschweigend bestätigt. 2. Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung Das Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom lag zur Einsichtnahme während den Schalterstunden in der Gemeindekanzlei auf. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt, das Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 zu genehmigen. Beschluss: Das Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 wird einstimmig genehmigt Zu Traktandum 3 Buchenrain 2 Etappe Buchenrain 2. Etappe, Sanierung 2014 wurde die Sanierung der 1. Etappe Buchenrain durchgeführt. Für 2016 ist nun eine weitere Etappe geplant. Der Projektperimeter erstreckt sich ab Buchenrain Nr. 11 / 18 bis Abzweigung Weidgässli. Die Kanalisationsleitungen in diesem Bereich sind teilweise stark deformiert. Daher wird die Kanalisation im Projektperimeter ersetzt. Die bestehende Wasserleitung ist aus dem Jahr Altersbedingt wird diese ebenfalls neu erstellt. Für den Löschschutz wird ein zusätzlicher Hydrant versetzt. Seite 3 von 8

4 Der Strassenverlauf wird teilweise leicht korrigiert (durchgehende Breite), neue Randabschlüsse versetzt, die Strassenentwässerung erneuert und der gesamte Strassenoberbau (Fundation, Belag) neu erstellt. Eintreten beschlossen. R. Schütz: Um was geht es? Die erste Etappe Buchenrain wurde im 2015 erfolgreich realisiert Die Wasserleitung stammt aus dem Jahr 1912 Die Leitung dient als Zu- und Ableitung zum Reservoir Die Strasse ist in einem sehr schlechten Zustand Kanalisation teilweise stark deformiert Was will der Gemeinderat? Realisation der 2ten Etappe Sicherstellung der Wasserversorgung ab Reservoir Korrektur des Strassenverlaufes Korrekte Entwässerung der Strasse Baumgartner Raimund stellt den Antrag, das Projekt Buchenrain 2. Etappe um ein Jahr zurückzustellen. Beschluss: Dieser Antrag wird mit 42 Nein Stimmen, 12 Ja Stimmen und 30 Enthaltungen abgelehnt. Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Sanierung im Betrag von Fr für den Strassenbau,für die Wasserversorgung Fr und für die Abwasserentsorgung Fr zu bewilligen. Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderats die Sanierung im Betrag von Fr für den Strassenbau, für die Wasserversorgung Fr und für die Abwasserentsorgung Fr zu bewilligen wird mit 49 Ja, 4 Nein und 11 Enthaltungen zugestimmt. Zu Traktandum 4 Hofstatt West, Erschliessung Die bestehende Erschliessung ab Balmbergstrasse oberhalb Grundstück GB-Nr. 234 ist eine Privatstrasse, die zu GB-Nr. 233 (Balmbergstrasse 2) gehört. Gemäss dem rechtskräftigen Erschliessungsplan ist die Strasse als Erschliessungsstrasse geführt. Dies bedeutet, dass die Strasse in Eigentum der Gemeinde überzugehen hat. Da auf dem Grundstück GB-Nr. 234 ein neues Mehrfamilienhaus im Bau ist und oberhalb der Strasse sich noch unüberbautes Bauland befindet hat sich die Gemeinde entschieden, die für die Strasse benötigte Fläche ab Balmbergstrasse bis Zufahrt GB-Nr. 233 zu übernehmen und die Strasse neu zu erstellen (Strassenentwässerung, Randabschlüsse, Tragschicht, Belag, Beleuchtung). Für die Erstellung der Strasse wird ein Grundeigentümerbeitragsverfahren durchgeführt. Zusätzlich verläuft die Wasserleitung ab Balmbergstrasse quer über das Grundstück GB-Nr in den Hofstattweg. Diese wird in den neuen Strassenbereich und entlang der Grundstücksgrenze GB-Nr / 759 (Hofstattweg 5) umgelegt. Für die Erschliessung der noch unbebauten Grundstücke GB-Nr und 817 mit Elektrik, Telefon und TV werden die Leerrohre soweit als nötig vorbereitet. Auf die Verlängerung des Hofstattwegs und die Fusswegverbindung zu Hofstatt west gemäss Erschliessungsplan wird vorerst verzichtet. Eintreten beschlossen. R. Schütz: Um was geht es? Der Bau eines Mehrfamilienhauses ist im Gang, die Fläche der Strasse muss durch die Gemeinde übernommen werden. Gemäss Erschliessungsplan muss die Hofstatt West eine öffentliche Strasse werden. Seite 4 von 8

5 Vorerst nur Stichstrasse (im Bereich bestehendem Weg) ohne Fussweg und Verlängerung Hofstattweg, Versetzen der Randabschlüsse und erstellen der Strassenentwässerung, so dass das Strassenwasser nicht auf die Privatgrundstücke läuft. Strassenbeleuchtung An die Leitung der Strassenentwässerung kann zu einem späteren Zeitpunkt die Kanalisation des noch unbebauten Grundstückes GB-Nr angeschlossen werden. Durch die Übernahme der Gemeinde ist der Unterhalt geregelt. Damit zu einem späteren Zeitpunkt die neue Strasse nicht wieder aufgerissen werden muss, wird die bestehende Wasserleitung in den neuen Strassenbereich verlegt. Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Erschliessung im Betrag von Fr für den Strassenbau, Fr für die Wasserversorgung zu bewilligen. Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates die Erschliessung im Betrag von Fr für den Strassenbau, Fr für die Wasserversorgung zu bewilligen wird mit 63 Ja, 1 Nein und 8 Enthaltungen zugestimmt Zu Traktandum 5 Ringschluss Wasserversorgung Balmbergstrasse Im Wasserversorgungsnetz fehlt im Bereich Balmbergstrasse zwischen Einmündung Gewerbestrasse und Einmündung Balmstrasse ein Teilstück, so dass die Wasserversorgung ab dem / zum Reservoir Dälen über einen Ringschluss gewährleistet ist. Gemäss GWP ist in diesem Bereich ein Leitungsstück mit einem Durchmesser DN 125 und einer Länge von rund 85 m zu verlegen. An den Übergangspunkten auf das bestehende Netz sind auf jeder Leitung Streckenschieber einzubauen. Im gleichen Abschnitt befindet sich auch eine bestehende öffentliche Mischwasserkanalisation DN 300 bis 400. Im Budget sind Kosten für den Ersatz der zwei Haltungen (KS , Gesamtlänge = 100m) eingerechnet. Da teilweise keine Kanalfernsehprotokolle vorliegen, sind vorgängig Kanalfernsehaufnahmen der Leitungsabschnitte zu erstellen um beurteilen zu können, ob der Ersatz der Leitung notwendig ist oder ob die Leitungen allenfalls mit einem Inliner saniert werden können. Da es sich beim betroffenen Strassenabschnitt um eine Kantonsstrasse handelt, ist die Strasse in den Grabenbereichen gemäss Vorschriften des Amts für Verkehr und Tiefbau (AVT) instand zustellen. Eintreten beschlossen R. Schütz: Um was geht es? Zusammenschluss der Wasserversorgung zu einem Ring Sicherstellung der Wasserversorgung in der Gemeinde Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für den Ringschluss der Wasserversorgung im Betrag von Fr und für die Abwasserentsorgung Fr zu bewilligen. Vorkehrungen für Notfallsituationen Beschluss. Dem Antrag des Gemeinderates für den Ringschluss der Wasserversorgung im Betrag von Fr und für die Abwasserentsorgung Fr zu bewilligen wird 78 Ja, 1 Nein und 2 Enthaltungen zugestimmt. Zu Traktandum 6 Reglement über Anlassbewilligungen und Gebühren Gemäss 100 vom WAG (Wirtschaft und Arbeitsgesetz) sind ab Januar 2016 die Einwohnergemeinden Leitbehörden bei der Durchführung von gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen. Sie koordinieren die verschiedenen Verfahren und eröffnen alle Entscheide gleichzeitig und aufeinander abgestimmt. Aufgrund dieser Tatsache und dass die Gemeinde über die nötige rechtliche Grundlage verfügt, liegt dieses Reglement zur Abstimmung vor. Eintreten beschlossen Seite 5 von 8

6 GEBÜHRENORDNUNG VERANSTALTUNG ART / ZEITEN / AUFWAND Tagesanlässe (bis 200 Pers.) kommerziell mit Festwirtschaft Tagesanlässe (ab 200 Pers.) kommerziell mit Festwirtschaft GEBÜHR PRO TAG / STUNDE / ANLASS Fr /Tag Fr /Tag Tagesanlässe öffentlich, nicht kommerziell Fr /Tag Abendanlässe (Unterhaltung, Kultur, Feier etc.) öffentlich, kommerziell, bis 5 Std. Fr /Anlass Bewilligung zum Wirten ausserhalb von Gastwirtschaftsbetrieben Freinacht-Bewilligung von Uhr Uhr Fr bis max. Fr pro Anlass pro Std. (ab bis max Uhr) Fr bis max. Fr Grossveranstaltungen (Chilbi, Sportanlässe, Musikveranstaltungen etc.) Ausstellungen (Tag d. offenen Türen, Fahrzeuge, Kunst etc.) Ausstellungen (Tag d. offenen Türen, Fahrzeuge, Gewerbe etc.) Ausstellungen (Tag d. offenen Türen, Fahrzeuge, Kunst etc.) nach Aufwand Einzelaussteller mit Festwirtschaft Kollektiv-Ausstellungen (mind. 10 Aussteller) ohne Festwirtschaft Fr /pro Std. bis max. Fr Fr /Tag Fr /Ausstellung Fr /Tag Antrag: Der Gemeinderat beantragt dem Reglement über die Anlassbewilligung und Gebühren zuzustimmen. Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates dem Reglement über die Anlassbewilligung und Gebühren wird mit 74 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen zugestimmt. 7.1 Erfolgsrechnung Der Gemeinderat hat gestützt auf die Vorgaben des Kantons, der Eingaben der Kommissionen, Zweckverbände und weiterer Institutionen einen Voranschlag verabschiedet, der einen Aufwandüberschuss ausweist. Gesamtausgaben Fr Gesamteinnahmen Fr Aufwandüberschuss Fr Investitionsrechnung Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung folgender Investitionskredite: Kirchgasse Fr Hofstatt West Fr Buchenrain 2. Etappe Fr Total Fr Seite 6 von 8

7 Wasserversorgung Hofstatt West Fr Buchenrain 2. Etappe Sanierung Fr Balmbergstrasse Fr Anschlussgebühren - Fr Total Fr Abwasserentsorgung Hofstatt West Fr Buchenrain 2. Etappe Sanierung Fr Projekt Stapelbecken Fr Anschlussgebühren - Fr Total Fr Nettoinvestitionen Fr Festlegung des Steuerbezuges Gemeindesteuern: Natürliche Personen: Juristische Personen Feuerwehr-Ersatzabgabe: 121% der einfachen Staatssteuer 104% der einfachen Staatssteuer 10 % der einfachen Staatssteuer, mindestens Fr , maximal Fr Eintreten beschlossen Anträge des Gemeinderates: 1. Der Gemeinderat beantragt, den Voranschlag für das Jahr 2016 Erfolgsrechnung zu genehmigen. 2. Der Gemeinderat beantragt, den Voranschlag für das Jahr 2016 Investitionsrechnung zu genehmigen. 3. Der Gemeinderat beantragt, die Steuersätze von 121 % der einfachen Staatssteuer für natürliche und 104 % für juristische Personen sowie eine Feuerwehr-Ersatzabgabe von 10 % der einfachen Staatssteuer, mindestens Fr , maximal Fr zu genehmigen Der Gemeinderat hat gestützt auf die Vorgaben des Kantons, der Eingaben der Kommissionen, Zweckverbände und weiteren Institutionen einen Voranschlag verabschiedet, der einen Aufwandüberschuss von Fr aufweist. In der Botschaft sind die Sparmassnahmen im Detail verteilt worden. Dabei hat der Gemeinderat auch unpopuläre Kürzungen vorgenommen, dort wo Einflussnahme möglich war. 1% Steuereinnahme entsprechen ca. Fr Eintreten beschlossen A. Bühler: Erläutert das Budget Wortmeldung aus der Versammlung: Anwesende fordern, zuerst anderswo zu sparen und die Ausgaben radikal zu kürzen; 95 % sind gebundene Ausgaben. Ein Teilnehmer bemängelt, dass die Löhne 20 % erhöht werden und möchte, dass der Steuerfuss auf 116 % bleibt. Man gibt nicht mehr aus, als man einnimmt. Günsberg muss besser vermarktet werden. Wir haben hier eine tolle Weitsicht. Seite 7 von 8

8 Daraufhin zeigt T. Jenni den Plan über das noch mögliche zu bebauende Land. Viele Besitzer von Bauland, wollen nicht verkaufen. Beschluss: 1. Dem Antrag des Gemeinderates den Voranschlag für das Jahr 2016 Erfolgsrechnung wird 78 Ja und 5 Enthaltungen zugestimmt. 2. Dem Antrag des Gemeinderates den Voranschlag für das Jahr 2016 Investitionsrechnung wird 80 Ja und 1 Enthaltung zugestimmt. 3. Dem Antrag des Gemeinderates die Steuersätze von 121 % der einfachen Staatssteuer für natürliche und 104 % für juristische Personen sowie eine Feuerwehr-Ersatzabgabe von 10 % der einfachen Staatssteuer, mindestens Fr , maximal Fr wird 50 Ja, 22 Nein und 1 Enthaltung zugestimmt. Traktandum 7 Verschiedenes T. Jenni: Ausblick Wir arbeiten am Räumlichen Leitbild, darin eingeschlossen ist auch das Naturinventar Wir bleiben am Ball bei der Landwirtschaft Der Gemeinderat geht im Januar in Klausur Die Finanzen werden uns weiter beschäftigen Wir befassen uns mit der Integration der Ausländer Die Planung der Sanierung des neuen Schulhauses muss begonnen werden Das alte Schulhaus wird uns beschäftigen Die Frage aus der Versammlung wie es mit dem Ref. Kirchgemeindehaus weitergeht beantwortet T. Jenni, dass Gespräche stattfinden. T. Jenni lädt die Anwesenden zum anschliessenden Apéro ein. Schluss der Versammlung: Uhr Günsberg, Der Gemeinderat Thomas Jenni Gemeindepräsident Kathrin Windlin Gemeindeschreiberin Seite 8 von 8

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