Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Postfach D Wiesbaden
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- Paulina Koch
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1 Hinweise zum Thema: Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich Überwachungsstelle gemäß Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO des Landes Hessen Allgemein 1 : Der Verlängerungsantrag ist 6 Monate vor Fristende mit erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Bestellung neuer Prüfer/Innen erfolgt durch die jeweilige Überwachungsstelle. Bitte überprüfen Sie alle Unterlagen sorgfältig, ob alle erforderlichen Voraussetzungen/ Anforderungen erfüllt sind/werden, bevor Sie einen Antrag stellen. Überprüfung der Unterlagen durch die Anerkennungsbehörde ist kostenpflichtig, auch bei Ablehnung (gem. VwKostO - HMUKLV). Antragsunterlagen (Verlängerung) 1 : Aktueller Nachweis über das Bestehen der notwendigen Haftpflichtversicherung aus der hervorgeht, dass die Tätigkeiten einer EKVO-Überwachungsstelle nach der Hessischen Abwassereigenkontrollverordnung im Versicherungsumfang enthalten sind. Verpflichtungserklärung Anerkennungsumfang nach Herkunftsbereichen Erklärung über die personelle Besetzung der Überwachungsstelle Erklärung über die gerätetechnische Ausstattung der Überwachungsstelle Darstellung des bisher praktizierten Qualitätssicherungssystems (AQS-Handbuch) mit Auflistung von Standardarbeitsanweisungen, bezogen auf Tätigkeiten einer EKVO- Überwachungsstelle (neben Probenahme auch Hinweise zur Beurteilung von Abwasseranlagen) Nachweise über Konzepte zur Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsstelle für die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten, ggf. Teilnahmebescheinigungen der jeweiligen Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen Nachweise über die Durchführung und Teilnahme an UVV-Belehrungen Antragsunterlagen neuer Prüfer/Innen 1 : Tabellarischer Lebenslauf (aktuell) Ausbildungsnachweise (Abschlusszeugnis, Urkunde usw.) Nachweise/Darstellung der beruflichen Qualifikation auf den beantragten Herkunftsbereichen Zuverlässigkeitserklärung Unabhängigkeitserklärung 1 vgl. Hessische Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) 1
2 Anlage I Inhaber der Untersuchungsstelle: Datum: An das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Staatliche Anerkennung von Untersuchungsstellen für Abwasser ( 10 Abs. 4 EKVO) hier: EKVO-Überwachungsstelle; Pflichten der Inhaberin/des Inhabers, allgemeine und zusätzliche Anforderungen Verpflichtungserklärung Die Inhaberin/der Inhaber der Untersuchungsstelle hat sich zu verpflichten, die Untersuchungen sorgfältig und gewissenhaft durch ihre/seine Untersuchungsstelle durchführen zu lassen, sicherzustellen, dass die von ihr/ihm mit der Durchführung der Untersuchung beauftragten Personen a) auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, dass sie die Untersuchung ordnungsgemäß durchführen, b) zuverlässig sind, c) hinsichtlich der Untersuchungstätigkeit unabhängig sind, insbesondere kein Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit und anderen Leistungen besteht, der Anerkennungsbehörde schriftlich darzulegen, in welchem Vertragsverhältnis seine Mitarbeiter/innen zu ihm stehen (hauptberuflich, nebenberuflich, freier Mitarbeiter etc.). Diese Angaben sind der Anerkennungsbehörde mit den Antragsunterlagen vorzulegen. die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen zu überwachen, regelmäßig an den von dem Hessischen Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie veranlassten Schulungskursen teilzunehmen, eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeiten - als EKVO-Überwachungsstelle mit einer Deckungssumme von 1 Millionen im Versicherungsumfang eingeschlossen sind, zu erklären, dass sie/er das Land Hessen von jeder Haftung für die Tätigkeit der Überwachungsstelle und deren Mitarbeiter freistellt. Die Voraussetzungen in den beiden letzten Anstrichen gelten nicht für Behörden und sonstige Stellen der Bundes- und Landesverwaltungen. Datum Unterschrift der/des InhaberIn(s) der Untersuchungsstelle 2
3 Zusätzliche Anforderungen Die Inhaberin/der Inhaber hat Konzepte und Kriterien zu erarbeiten, die bei der Durchführung der Untersuchungen zu beachten sind, die mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragten Mitarbeiter der Untersuchungsstelle für die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten auf der Grundlage eines internen Konzeptes aus- und fortzubilden, hierbei sind insbesondere folgende Kenntnisse zu vermitteln: a) Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes für Abwassereinleitungen, b) Abwasseranfall, Abwasserbelastung und Anforderungen der maßgeblichen Anhänge zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift für die Herkunftsbereiche, für die die Anerkennung erfolgen soll, c) Abwassereigenkontrollverordnung, Indirekteinleiterverordnung d) Durchführung von Probenahme, Konservierung und Transport unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Untersuchungsparameter, e) Durchführung von Direktmessungen und ergänzender Untersuchungen gem. Anhang 6 zur EKVO. Ich verpflichte mich, die oben genannten Anforderungen einzuhalten und, soweit nicht Behörde oder sonstige Stelle der Bundes- und Landesverwaltung, das Land Hessen von jeder Haftung im Rahmen der Tätigkeit als Überwachungsstelle freizustellen. Datum Unterschrift der/des InhaberIn(s) der Untersuchungsstelle 3
4 (Nur erforderlich für neu benannte Mitarbeiter/Prüfer) Zuverlässigkeitserklärung Hiermit erkläre ich,... (Name der Prüferin oder des Prüfers) geb. am... in..., dass ich nicht wegen der Verletzung von Vorschriften a) des Strafrechts über gemeingefährliche oder Umweltdelikte, b) des Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutz-, Chemikalien-, Gentechnik- oder Atom- und Strahlenschutzrechts, c) des Lebensmittel-, Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Seuchenrechts, d) des Gewerbe-, Gerätesicherheits- und Arbeitsschutzrechts oder e) des Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffrechts mit einer Strafe oder Geldbuße belegt worden bin. Für die Richtigkeit:... Ort, Datum Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers... Ort, Datum Zur Kenntnis genommen Unterschrift Leiter der Untersuchungsstelle 4
5 (Nur erforderlich für neu benannte Mitarbeiter/Prüfer) Unabhängigkeitserklärung Hiermit erkläre ich,... (Name der Prüferin oder des Prüfers) geb. am... in..., dass ich für die im Rahmen des Antrages auf Anerkennung als Überwachungsstelle nach 10 (7) EKVO von mir angestrebte Prüftätigkeit die erforderliche Unabhängigkeit besitze. Bei keiner anderen Untersuchungsstelle als Prüfer nach EKVO benannt bin. Weisungen durch die Leitung der Untersuchungsstelle bei meiner Tätigkeit beachten werde. Insbesondere werde ich die geforderten Prüfungen persönlich, gewissenhaft und unparteiisch durchführen. im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit werde ich a) nicht an der Entwicklung, Errichtung oder dem Betrieb von Produktions- oder Abwasserbehandlungsanlagen beteiligt sein, die von mir geprüft werden und b) nicht organisatorisch, wirtschaftlich, kapital- oder personalmäßig in einer Weise mit Dritten verflochten sein, so dass deren Einflussnahmen sich auf meine Prüftätigkeit auswirken könnte. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit bekannt werden, werde ich vor unbefugter Offenbarung bewahren. Für die Richtigkeit:... Ort, Datum Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers... Ort, Datum Zur Kenntnis genommen Unterschrift Leiter der Untersuchungsstelle 5
6 Anlage II Bisheriger Anerkennungsumfang Herkunftsbereiche: Beantragter Anerkennungsumfang Herkunftsbereiche (zutreffende bitte ankreuzen): 1 Abwasser-VO Häusliches und kommunales Abwasser 2 Abwasser-VO Braunkohle-Brikettfabrikation 3 Abwasser-VO Milchverarbeitung 4 Abwasser-VO Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffineration 5 Abwasser-VO Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten 6 Abwasser-VO Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung 7 Abwasser-VO Fischverarbeitung 8 Abwasser-VO Kartoffelverarbeitung 9 Abwasser-VO Herstellung von Beschichtungsstoffen und Lackharzen 10 Abwasser-VO Fleischwirtschaft 11 Abwasser-VO Brauereien 12 Abwasser-VO Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken 13 Abwasser-VO Holzfaserplatten 14 Abwasser-VO Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung 15 Abwasser-VO Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim 16 Abwasser-VO Steinkohlenaufbereitung 17 S Abwasser-VO Herstellung keramischer Erzeugnisse 18 Abwasser-VO Zuckerherstellung 19 Abwasser-VO Zellstofferzeugung 20 Abwasser-VO Fleischmehlindustrie 2) 21 Abwasser-VO Mälzereien 22 S Abwasser-VO Chemische Industrie (bisher Mischabwasser ) 3) 23 Abwasser-VO Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 24 Abwasser-VO Eisen-, Stahl- und Tempergießerei 25 Abwasser-VO Lederherstellung, Pelzveredlung, Lederfaserstoffherstellung 26 Abwasser-VO Steine und Erden 27 Abwasser-VO Behandlung von Abfällen durch chemische und Physikalische Verfahren (CP-Anlagen) und Altölaufbereitung 28 Abwasser-VO Herstellung von Papier und Pappe, 29 Abwasser-VO Eisen-, Stahlerzeugung 31 S Abwasser-VO Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung, 32 Abwasser-VO Verarbeitung von Kautschuk und Latices, Herstellung und Verarbeitung von Gummi 33 Abwasser-VO Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen 36 Abwasser-VO Herstellung von Kohlenwasserstoffen 6
7 37 Abwasser-VO Herstellung anorganischer Pigmente 38 S Abwasser-VO Textilherstellung, Textilveredlung 39 Abwasser-VO Nichteisenmetallherstellung 40 Abwasser-VO Metallbearbeitung, Metallverarbeitung 41 S Abwasser-VO Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern 42 Abwasser-VO Alkalichloridelektrolyse 43 Abwasser-VO Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem Viskose- sowie dem Celluloseacetatverfahren 45 Abwasser-VO Erdölverarbeitung 46 Abwasser-VO Steinkohleverkokung 47 Abwasser-VO Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, 48 Abwasser-VO Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 49S Abwasser-VO Mineralölhaltiges Abwasser 50 S Abwasser-VO Zahnbehandlung 51 Abwasser-VO Ablagerung von Siedlungsabfällen 52 S Abwasser-VO Chemischreinigung 53 S Abwasser-VO Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) 54 Abwasser-VO Herstellung von Halbleiterbauelementen, 55 S Abwasser-VO Wäschereien 56 Abwasser-VO Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen Erzeugnissen 57 Abwasser-VO Wollwäschereien S= sofern Tätigkeiten einer sachverständigen Stelle gem. 4 der Indirekteinleiterverordnung wahrgenommen werden ist eine Anerkennung auf der Grundlage der Indirekteinleiterverordnung notwendig Es ist beabsichtigt, zukünftig Tätigkeiten einer sachverständigen Stelle entsprechend den 1 und 4 der Indirekteinleiterverordnung durchzuführen. ja nein falls ja, für welche Herkunftsbereiche: Datum Stempel/Unterschrift 7
8 Anlage III Personelle Besetzung der Überwachungsstelle und Zuordnung zu den Herkunftsbereichen Bisherige personelle Besetzung: Leitung der Überwachungsstelle: Vertretung: Die weitere personelle Besetzung der EKVO-Überwachungsstelle und die Zuordnung zu den Herkunftsbereichen gliedert sich wie folgt: (Stand ) Anrede Vorname Nachname Status Prüfbereiche (Anhänge gem. AbwV) Beantragte personelle Besetzung: Leitung der Überwachungsstelle: Vertretung: Die weitere personelle Besetzung der EKVO-Überwachungsstelle und die Zuordnung zu den Herkunftsbereichen gliedert sich wie folgt: Anrede Vorname Nachname Status Prüfbereiche (Anhänge gem. AbwV) (Neue Prüferinnen/Prüfer bitte u.a. tabellarischen Lebenslauf, die Ausbildungsnachweise/Abschlussurkunde, die Nachweise/Darstellung der beruflichen Qualifikation auf den beantragten Herkunftsbereichen sowie die Zuverlässigkeitserklärung und Unabhängigkeitserklärung beifügen) Datum Stempel/Unterschrift 8
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