Jahresbericht. über. die Arbeit des Betreuungsvereines. Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.v.

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1 2011 Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.v. Betreuungsverein für den Landkreis Neunkirchen Jahresbericht über die Arbeit des Betreuungsvereines Geschäftsstelle: Zentrum Kirchlicher Dienste Hüttenbergstr. 42, Neunkirchen Tel.:

2 1 Inhaltsübersicht 1. Vorwort 2. Der Verein 2.1. Der Vorstand 2.2. Mitgliederentwicklung 2.3. Mitarbeiter 3. Querschnittsarbeit 3.1. Gewinnung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern 3.2. Beratung 3.3. Schulung, Information und Erfahrungsaustausch 3.4. Weitere Querschnittsarbeit 4. Aufgaben nach 1908 e ( Fallarbeit ) 5. Finanzierung 6. Zusammenfassung

3 2 1. Vorwort Im folgenden Jahresbericht wird die Arbeit des Betreuungsvereines des Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Landkreis Neunkirchen e. V. für das Jahr 2011 zusammengefasst. Hierbei werden die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definierten Arbeitsschwerpunkte der hauptamtlichen Mitarbeiter wie Querschnittsarbeit, d.h. Gewinnung, Beratung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern, Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten sowie Fallarbeit beschrieben. 2. Der Verein 2.1. Der Vorstand Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Matthias Beck, 1. Vorsitzender; Claudia Nest, 2. Vorsitzende; Franz Kempf, Schatzmeister, Petra Weingardt, Schriftführerin; Oswald Jenni, Beisitzer/geistlicher Beirat Delegierte: Margarete Bechtold, Karl-Heinz König, Bruno Maurer stellvertretende Delegierte: Marcel Faas, Waldemar Arend, Martin Eisenbeis Die Delegierten nehmen an der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung des Diözesanvereins Trier teil und vertreten dort den Ortsverein Mitgliederentwicklung Die Mitgliederzahl ist im abgelaufen Jahr wiederum angestiegen. Mitgliederentwicklung Abbildung 1 d

4 3 Wie aus der Tabelle zu sehen ist, sind die im Verein organisierten Betreuer überwiegend Fremdbetreuer, die Betreuungen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und unterschiedlichem Aufwand führen. Neben den Vereinsmitgliedern gibt es ca. 13 Betreuer, die nicht Mitglied im Verein sind, sich aber für die Übernahme von Betreuungen zur Verfügung stellen bzw. bereits Betreuungen führen Mitarbeiter Eva Meyer-Seel, Dipl Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Querschnittsstelle 50 % Fallarbeit 25 % Martin Eisenbeis, Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge Querschnittsstelle 100 % Dem Verein steht wie in den vergangenen Jahren auch Herr Franz-Josef Gerdung (Rechtsanwalt) konsiliarisch zur Verfügung. 3. Querschnittsarbeit 3.1. Gewinnung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern Kommt es zur Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers, so wird der Verein insbesondere vom Amtsgericht Neunkirchen und der Betreuungsbehörde um Vorschlag eines geeigneten Betreuers gebeten Anfragen zur Vermittlung eines Betreuers 92 Gesamtzahl 46 Anfragen durch Gerichte 30 Betreuungsbehörde 15 Sonstige Abbildung 2 Von den insgesamt 92 Anfragen (11 mehr als im Vorjahr) handelte es sich bei 77 Anfragen um den Vorschlag eines ehrenamtlichen Betreuers. Bei 59 dieser Anfragen wurde ein ehrenamtlicher Fremdbetreuer vorgeschlagen, in 11 Fällen war die Betreuung für eine ehrenamtliche Übernahme zu schwierig, in 3 Fällen war die Betreuung nicht mehr erforderlich und 4 Anfragen wurden erst 2012 bearbeitet.

5 Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der Betreuungsvorschläge bei insgesamt 92 Anfragen. 4 Insgesamt 92 Betreuungsanfragen ehrenamtliche Fremdbetreuer 6 Berufsbetreuer 8 Vereinsbetreuer 3 Verfahrenspflegschaften 2 nicht erforderlich 4 Übernahme in 2012 Abbildung 3 Nach 1897 BGB ist der ehrenamtlichen Betreuung ein Vorrang eingeräumt. Der ehrenamtliche Betreuer soll laut Gesetzt geeignet sein, die Betreuung zu führen. Im Vorfeld der Übernahme einer Betreuung, insbesondere vor der Erstbestellung wird unsererseits durch ein ausführliches Einführungsgespräch welches durch ein jährliches Schulungsangebot ergänzt wird, der Betreuer auf seine Aufgabe intensiv vorbereitet. In dieser Vorbereitung wird dann auch deutlich, ob ein Betreuer geeignet ist und für welche Betreuung er angefragt werden kann. Bei der Vermittlung eines Betreuers wird darauf geachtet, dass die Erwartungen an den Betreuer in der speziellen Betreuungsangelegenheit sich mit den Erwartungen und Ressourcen des Betreuers decken. So findet vor dem Betreuervorschlag ein Erstkontakt zwischen möglichem Betreuer und Betreuten statt, indem die beiderseitigen Erwartungen geklärt werden können. Erst danach erfolgt der Vorschlag beim Betreuungsgericht oder der Betreuungsbehörde Beratung Das Beratungs- und Informationsangebot des Vereins richtet sich an ehrenamtliche Betreuer unabhängig, ob diese als Fremdbetreuer oder Familienangehörige bestellt sind. Bei den Beratungsinhalten handelt es sich häufig um folgende Themen: Information über ergänzende ambulante oder stationären Hilfe Genehmigungspflichten bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Vermögensangelegenheiten Tod des Betreuten Regelungen zu Schonvermögen Einrichtung einer Betreuung Selbstbestimmung des Betreuten Rechte und Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuten aber auch Dritten

6 5 Wie aus der folgenden Abbildung zu sehen ist, stieg die Zahl der Beratungskontakte zum Thema Vollmacht stetig an. Die Vollmachtberatung reicht von der allgemeinen Information über die Möglichkeiten und Grenzen einer Vollmacht bis hin zur konkreten Gestaltung einer Vollmacht. Unter dem Thema Vollmachtberatung sind auch Informationen zur Patientenverfügung zu fassen. Zwar ist die Information und Beratung zum Thema Patientenverfügung nicht ausdrücklich im Gesetz als Aufgabe für die Betreuungsvereine formuliert, dennoch ist die Patientenverfügung inhaltlich mit der Vollmacht sowie den Bestimmungen des 1901 BGB eng verwoben und somit Gegenstand unserer alltäglichen Praxis. Beratungskontakte Gesamtzahl der Kontakte 267 Kontakte Vermittlung * Beratung von Betreuern Beratung Vollmacht *Bei diesen Zahlen handelt es sich ausschließlich um Kontakte bei der Vermittlung eines ehrenamtlichen Betreuers. Abbildung 4 Das Betreuungs- und Informationsangebot des Vereines wird ergänzt durch das regelmäßige Erscheinen unseres Rundbriefes Skfm-Aktuell, in dem inhaltliches zum Betreuungsrecht sowie praktische Hinweise für Betreuer veröffentlicht werden. Noch ausführlicher sind diese Informationen auf unserer Homepage zu finden Schulung, Information und Erfahrungsaustausch Neben der persönlichen Beratung der Betreuer finden regelmäßige Informationsveranstaltungen des Vereins sowie Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Hierbei wurden Themen wie Regelungen zum Wohnrecht, Gesetz zur Patientenverfügung und Haftung des Betreuers besprochen. Für neue Betreuer wurde zu Beginn des Jahres wieder gemeinsam mit der Betreuungsbehörde die Schulung Betreuungsrecht für Einsteiger angeboten. Die Schulung besteht aus zwei Modulen und fand mit 50 Teilnehmern statt.

7 6 Als herausragende Veranstaltung des vergangenen Jahres ist die Fachtagung zu nennen. Zum Thema Alt, dement, der Freiheit beraubt? haben drei Referenten aus unterschiedlichen Sichtweisen die Problematiken von freiheitsentziehenden Maßnahmen beschrieben und Lösungsansätze aufgezeigt. Desweiteren wurden die Mitarbeiter des Vereines von den verschiedensten Vereinen und Verbänden als Referenten für die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung angefragt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Referententätigkeit um 30 % gestiegen. Veranstaltungen Info-Veranstaltungen Erfahrungsaustausch Schulungen eigene Vorträge Sonstiges vereinsintern Gesamt Abbildung 5 Bei den Informationsveranstaltungen, Schulungen, Treffen zum Erfahrungsaustausch, den Vorträgen sowie der Fachveranstaltung konnten knapp 800 Teilnehmer erreicht werden Weitere Querschnittsarbeit Zur weiteren Arbeit im Querschnittsbereich gehört sowohl die Öffentlichkeits- und Pressearbeit als auch Netzwerksarbeit, d.h. die Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien. Hierbei geht es darum, die Umsetzung des Betreuungsrechts zu optimieren und die Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen zu verbessern. Die Mitarbeiter des Vereins waren 2011 in folgende Arbeitskreise eingebunden: AK katholische Betreuungsvereine im Saarland Liga-Ausschuss Betreuungen Ak Soziale und psychosoziale Dienste in Neunkirchen Dekanatsfachkonferenz Soziales

8 7 4. Aufgaben nach 1908 e ( Fallarbeit ) Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Vereins (vgl. 2.3.) sind im Rahmen ihrer Tätigkeit als Querschnittsmitarbeiter auch als Vereinsbetreuer eingesetzt. Vereinsbetreuer werden vom Gericht bestellt, wenn die Betreuung aufgrund des Aufwandes oder der problematischen Persönlichkeit des Betreuten für Ehrenamtliche eine Überforderung darstellen würden. Desweitern wurde im Berichtsjahr erstmals Frau Meyer-Seel nach Ihrer spezifischen Weiterbildung vom Gericht zur Verfahrenspflegerin bestellt. Fallarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen Abbildung 6 5. Finanzierung Die beiden Querschnittsstellen werden durch Zuschüsse im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch den Landkreis Neunkirchen, sowie durch das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport gefördert. Die Restfinanzierung wird durch die Fallarbeit der Vereinsbetreuer erwirtschaftet. Die Erwirtschaftung erfolgt im Rahmen einer fallbezogenen Pauschale. 6. Zusammenfassung Wie aus den Tabellen zu entnehmen ist, ist der Aufwand in der Querschnittsarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Gewinnung, Vermittlung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern erneut angestiegen. Durch den erhöhten Bedarf an Betreuern mussten wiederum zahlreche neue Betreuer gewonnen und in ihre Tätigkeit eingeführt werden. Ebenso ist der Bedarf an Beratung zum Thema Vorsorgemöglichkeit weiter gestiegen. Sowohl in der persönlichen Beratung aber auch im Rahmen von Vorträgen wurde hier der Informationsbedarf gedeckt. Aufgrund den unveränderten gesellschaftlichen Bedingungen kann erwartet werden, dass sich die Beratungs- und Vermittlungszahlen aber auch der Bedarf an Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten in den nächsten

9 8 Jahren nicht wesentlich verändern wird. Der Effekt, dass durch intensive Vollmachtberatung die Betreuungszahlen rückläufig sein werden, wird sich unserer Auffassung nach, wenn überhaupt, erst in einigen Jahren niederschlagen da bei denjenigen, die heute eine Vollmacht formulieren, erst in mehreren Jahren sich die Betreuungsbedürftigkeit einstellt. Letztlich ist noch auf die nach wie vor gute Zusammenarbeit mit den beiden Betreuungsgerichten Neunkirchen und Ottweiler, sowie mit der Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen hinzuweisen. Auch die Vernetzung mit anderen Diensten und Partnern ist hierbei ein wesentlicher Faktor für ein effizientes Arbeiten. Neunkirchen, im Januar 2012

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