Zählkarte. Anlage 1. für Familiensachen vor dem Amtsgericht

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1 Zählkarte für Familiensachen vor dem Amtsgericht Anlage G. Gegenstand des Verfahrens Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer des Gerichts der Erhebungs- der Zählkarte a) Scheidung einheit b) andere Ehesache c) Versorgungsausgleich D. Geschäftsd) Unterhalt für das Kind Nummer 00 F e) Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr f) sonstige Unterhaltssache (auch nach den 65l, 65m BGB) g) Wohnungszuweisung und/oder Hausrat h) Güterrechtssache 0 08 E. Tag des Eingangs 002 j) elterliche Sorge der Sache Tag Monat Jahr k) Umgangsrecht (auch 65 FamFG) 0 0 l) Kindesherausgabe 04 F. Sachgebiet entsprechend dem Sachgebietsm) Unterbringung nach 6b BGB 05 2 katalog (Anlage 2) 00 n) Unterbringung nach öffentlichem Recht gemäß 5 Nr. 7 FamFG 06 o) sonstige Kindschaftssache 07 4 p) Abstammungssache 08 5 r) Adoptionssache 09 6 s) Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gemäß GewSchG t) Wohnungsüberlassung gemäß 2 GewSchG 02 8 u) Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gemäß 269 Abs. Nr. und 2 FamFG v) sonstige Familiensache gemäß 266 FamFG w) weitere Familiensache (ohne a bis v) H. Abgabe innerhalb des Gerichts 025 J. Verfahrenskostenhilfe Antrag- Antrags- sonstige OA. Das Hauptsacheverfahren wurde anhängig a). wurde bewilligt steller gegner Beteiligte (nur auszufüllen bei Sachgebiet 0 - einstweilige Anordnung). mit Ratenzahlung ja 09.2 ohne Ratenzahlung nein 2 2. wurde abgelehnt. wurde nicht beantragt/ P. Die Entscheidung in der Ehesache lautet auf es erging keine Entscheidung. Scheidung. vor einjähriger Trennung b) Antrag auf grenzüberschreitende Verfahrenskostenhilfe.2 nach einjähriger Trennung 02. ja nach dreijähriger Trennung 0 2. nein aufgrund anderer Vorschriften Abweisung des Scheidungsantrags K. Durch Rechtsanwälte waren vertreten 2. nach 565 Abs. 2 BGB (vor einjähriger Trennung) 05. kein Antragsteller/kein Antragsgegner nach 568 BGB (Härteklausel) nur Antragsteller 2 2. aus anderen Gründen 07. nur Antragsgegner 4. Antragsteller und Antragsgegner 4. Aufhebung der Ehe Feststellung des Bestehens oder Nicht- L. Verfahrensbeistand (nur auszufüllen bei G j bis G r) bestehens einer Ehe 09. Bestellung mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß 0 5. Abweisung des Antrags (soweit nicht Nummer 2) 0 58 Abs. 4 Satz FamFG 2. sonstige Bestellung 2 Q. Die Entscheidung in der Lebenspartnerschaftssache lautet auf. keine Bestellung. Aufhebung der Lebenspartnerschaft Abweisung des Lebenspartnerschaftaufhebungs- M. Termine antrags a) Termine, in denen eine Erörterung der Kindeswohlgefährdung. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer gemäß 57 FamFG stattgefunden hat 04 Lebenspartnerschaft 2 b) Termine im Vermittlungsverfahren gemäß 65 FamFG 05 R. Tag der Erledigung der Sache c) sonstige Termine (ohne Verkündungstermine) 06 in der Instanz 042 N. Der Gesamtwert der Gegenstände betrug (in vollen EUR) 07 Tag Monat Jahr O. Das Verfahren wurde erledigt. durch Beschluss 08 (soweit nicht nachfolgend ausdrücklich aufgeführt) 0 2. durch Vergleich 02. durch Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung 0 4. durch übereinstimmende Erledigungs-/Beendigungserklärung durch Beschluss in Verfahrenskostenhilfeverfahren durch Beschluss gemäß 666 BGB durch Zurücknahme des Antrags durch Nichtbetrieb nach Aussetzung ( 6 FamFG) nach Aussetzung gemäß 22 FamFG durch Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb (soweit nicht Nummer 8 oder 9). durch Nichtzahlung des Kostenvorschusses 0 2. durch Abgabe an das Gericht der Ehe-/Lebenspartnerschaftssache 2. durch Abgabe an ein anderes Gericht (soweit nicht Nummer 2) 4. durch Verbindung mit einer anderen Sache 4 5. auf andere Weise 5

2 S. Elterliche Sorge Rückseite Anlage. in Eheverfahren Nur in Ehesachen ausfüllen! (F 0 in Verbindung mit G a oder G b) U. Das Eheverfahren wurde betrieben. Die elterliche Sorge für die gemeinschaftliche Kinder. von der zuständigen Verwaltungsbehörde 060 der Eheleute steht diesen nach Auflösung der 2. von der Ehefrau 04 0 Ehe gemeinsam zu, da kein Antrag nach (ohne Zustimmung des Ehemannes) 2 67 Abs. BGB gestellt wurde. von der Ehefrau.2 Die elterliche Sorge wurde übertragen mit Zustimmung des Ehemannes auf Mutter und Vater gemeinsam 4. von dem Ehemann auf die Mutter 0 (ohne Zustimmung der Ehefrau).2. auf den Vater von dem Ehemann.2.4 auf einen Dritten 05 mit Zustimmung der Ehefrau für ein oder mehrere Kinder auf die Mutter 6. von beiden Beteiligten 6 06 und für die anderen Kinder auf den Vater. Gemeinschaftliche minderjährige Kinder der In Ehesachen ausfüllen! Eheleute waren zum Zeitpunkt der Auf- 07 (Abschnitte V und W) lösung der Ehe nicht vorhanden V. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig 06.4 Es wurde keine Sorgerechtsentscheidung getroffen in sonstigen Verfahren soweit nicht S (F 0, F 20, F 0 in Verbindung mit G j) W. Tag der Rechtskraft des Beschlusses Die elterliche Sorge wurde übertragen Tag Monat Jahr auf Mutter und Vater gemeinsam 2..2 auf die Mutter 0 Nur bei rechtskräftiger Ehesache ausfüllen! 2.. auf den Vater 2..4 auf einen Dritten 2 (Abschnitte X bis ZC) 2..5 für ein oder mehrere Kinder auf die Mutter X. Geburtsdatum und für die anderen Kinder auf den Vater Ehefrau In der Entscheidung ist die bisherige Regelung zur Tag Monat Jahr 4 elterliche Sorge nicht geändert worden 2. Es wurde keine Sorgerechtsentscheidung Ehemann getroffen Tag Monat Jahr. in Fällen, in denen die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren Y. Datum der Eheschließung (F 0 und F 0 in Verbindung mit G j) 065. Die elterliche Sorge wurde übertragen Tag Monat Jahr 6.. auf Mutter und Vater gemeinsam..2 auf die Mutter 7 Z. Zahl der lebenden gemeinschaftlichen.. auf den Vater 8 Kinder unter 8 Jahren auf einen Dritten 9..5 für ein oder mehrere Kinder auf die Mutter ZA. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes 20 und für die anderen Kinder auf den Vater maßgebender Wohnsitz (Kreis, Stadt) der Ehegatten In der Entscheidung ist die bisherige Regelung zur elterliche Sorge nicht geändert worden 2. Es wurde keine Sorgerechtsentscheidung ZB. Staatsangehörigkeit (Anlage 4) 22 getroffen Ehefrau 068 T. Im Scheidungsverfahren wurde geregelt/entschieden Ehemann 069 Einzelangabe(n) zu P : a) vor der Scheidung wurde durch ZC. Postleitzahl des zuletzt bekannten Wohnortes (gerichtlichen) Vergleich geregelt: Ehefrau 070 aa) elterliche Sorge bb) Umgang Ehemann 07 cc) Kindesunterhalt dd) Ehegattenunterhalt ee) Versorgungsausgleich (auch durch notarielle Vereinbarung) ff) Ehewohnung und/oder Haushalt gg) Ansprüche aus dem Güterrecht b) mit der Scheidung wurde entschieden über aa) elterliche Sorge bb) Umgang cc) Kindesherausgabe 05 0 dd) Kindesunterhalt 054 ee) Unterhalt für die Ehefrau ff) Unterhalt für den Ehemann 056 gg) Versorgungsausgleich hh) Ehewohnung und/oder Haushalt jj) Ansprüche aus dem Güterrecht 059 6

3 Zählkarte für rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen (die nicht in erster Instanz rechtskräftig wurden) Anlage Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C. laufende Nummer Amtsgericht des Gerichts der Erhebungs- der Zählkarte einheit D. Geschäfts- Nummer 00 F Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr P. Die Entscheidung in der Ehesache W. Tag der Rechtskraft lautet auf des Beschlusses 062. Scheidung Tag Monat Jahr. vor einjähriger Trennung nach einjähriger Trennung 02 X. Geburtsdatum. nach dreijähriger Trennung 0 Ehefrau 06.4 aufgrund anderer Vorschriften 04 Tag Monat Jahr 2. Abweisung des Scheidungsantrags 2. nach 565 Abs. 2 BGB (vor einjähriger Trennung) 05 Ehemann nach 568 BGB (Härteklausel) 06 Tag Monat Jahr 2. aus anderen Gründen 07 Y. Datum der Eheschließung 065. Aufhebung der Ehe 08 Tag Monat Jahr 4. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe Z. Zahl der lebenden gemeinschaftlichen Abweisung des Antrags (soweit nicht Nummer 2) 0 Kinder unter 8 Jahren 066 ZA. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes maßgebender Wohnsitz (Kreis, Stadt) der Ehegatten 067 U. Das Eheverfahren wurde betrieben. von der zuständigen Verwaltungsbehörde von der Ehefrau 2 ZB. Staatsangehörigkeit (Anlage 4) (ohne Zustimmung des Ehemannes) Ehefrau 068. von der Ehefrau mit Zustimmung des Ehemannes Ehemann von dem Ehemann 4 (ohne Zustimmung der Ehefrau) ZC. Postleitzahl des zuletzt bekannten Wohnortes 5. von dem Ehemann 5 Ehefrau 070 mit Zustimmung der Ehefrau 6. von beiden Beteiligten 6 Ehemann 07

4 Zählkarte für Familiensachen vor dem Oberlandesgericht - Beschwerden gegen Endentscheidungen - Anlage Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer des Gerichts der Erhebungs- der Zählkarte G. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens einheit a) Scheidung b) andere Ehesache c) Versorgungsausgleich d) Unterhalt für das Kind D. Geschäftse) Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner Nummer 00 UF f) sonstige Unterhaltssache Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr (auch nach den 65l, 65m BGB) g) Ehewohnung und/oder Haushalt h) Güterrechtssache 0 08 E. Tag des Eingangs 002 j) elterliche Sorge der Sache Tag Monat Jahr k) Umgangsrecht (auch 65 FamFG) 0 0 l) Kindesherausgabe 04 m) Unterbringung nach 6b BGB 05 2 F. Sachgebiet entsprechend dem Sachgebietsn) Unterbringung nach öffentlichem Recht gemäß 5 Nr. 7 FamFG 06 katalog (Anlage ) 00 o) sonstige Kindschaftssache 07 4 p) Abstammungssache 08 5 r) Adoptionssache 09 6 s) Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gemäß GewSchG t) Wohnungsüberlassung gemäß 2 GewSchG 02 8 u) Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gemäß 269 Abs. Nr. und 2 FamFG v) sonstige Familiensache gemäß 266 FamFG w) weitere Familiensache (ohne a bis v) H. Abgabe innerhalb des Gerichts J. Verfahrenskostenhilfe Antrag- Antragsgegner sonstige O. Das Verfahren wurde erledigt Beteiligte. durch Beschluss 08 a). wurde bewilligt steller. mit Ratenzahlung (soweit nicht nachfolgend ausdrücklich aufgeführt) 0.2 ohne Ratenzahlung durch Vergleich wurde abgelehnt. durch Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung 0. wurde nicht beantragt/ durch übereinstimmende Erledigungs-/Beendigungserklärung 04 4 es erging keine Entscheidung 5. durch Beschluss in Verfahrenskostenhilfeverfahren durch Zurücknahme des Antrags 06 b) Antrag auf grenzüberschreitende Verfahrenskostenhilfe 7. durch Zurücknahme der Beschwerde 07. ja durch Nichtbetrieb nach Aussetzung ( 6 FamFG) nein nach Aussetzung gemäß 22 FamFG durch Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb K. Das Verfahren war im Zeitpunkt der Erledigung (soweit nicht Nummer 8 oder 9) 0. dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen. 07. durch Abgabe an ein anderes Gericht 2. bei dem Senat anhängig 2. durch Verbindung mit einer anderen Sache nach Vorbereitung durch den Einzelrichter. auf andere Weise 2.2 nach Übernahme vom Einzelrichter 2. ohne dass das Verfahren vorher dem P. Die Beschwerde (Einzelangabe zu O ) 4 Einzelrichter zugewiesen war. führte zur Aufhebung und Zurückverweisung führte zur Änderung und eigenen Sachentscheidung 2 L. Verfahrensbeistand in der Rechtsmittelinstanz (nur auszufüllen bei G j bis G r). wurde als unbegründet zurückgewiesen. Bestellung mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß 0 4. wurde als unzulässig verworfen 4 58 Abs. 4 Satz FamFG 2. sonstige Bestellung 2 Q. Das Oberlandesgericht hat gegen seine Entscheidung. keine Bestellung die Rechtsbeschwerde zugelassen (Einzelangabe zu O ). ja 076 M. Termine (Anzahl) - ohne Verkündungstermine nein 2 N. Der Gesamtwert der Gegen- R. Tag des ersten Eingangs 077 stände betrug (in vollen EUR) 07 in der ersten Instanz Tag Monat Jahr S. Tag der Erledigung der 042 Sache in der Instanz Tag Monat Jahr

5 Monatsübersicht Anlage 7 über Familiensachen vor dem Amtsgericht Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl des Gerichts der Erhebungseinheit C. Berichtsmonat Monat Jahr D. Geschäftsentwicklung der über Zählkarten erfassten Familiensachen a) Bestand zu Beginn des Berichtsmonats 00 Nur im Falle der Berichtigung ausfüllen: Als Bestand am Ende des Vormonats wurden gemeldet 0 b) Zahl der Neuzugänge im Berichtsmonat 02 c) Zahl der erledigten Verfahren (= Zahl der beigefügten Zählkarten) 0 d) Bestand am Ende des Berichtsmonats 04 E. Geschäftsanfall an sonstigen Verfahren: (Richter- und Rechtspflegergeschäftsaufgaben) a) Verfahren in Familiensachen in der Zuständigkeit des Rechtspflegers 05 (ohne die unter Abschnitt F. erfassten Verfahren) b) Anträge außerhalb eines Verfahrens in Familiensachen - FH - aa) vereinfachte Unterhaltsverfahren 06 bb) Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung über die elterliche Verantwortung nach Artikel 28 der VO (EG) Nr. 220/ cc) Vollstreckung einer Entscheidung über das Umgangsrecht nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 220/ dd) Vollstreckung einer Entscheidung auf Rückgabe des Kindes nach Artikel 42 der VO (EG) Nr. 220/ ee) Bescheinigung nach den Artikeln 4 und 42 der VO (EG) Nr. 220/200 0 ff) Bestätigung einer Entscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel nach VO (EG) Nr. 805/2004 gg) sonstige FH-Verfahren 2 c) Rechtshilfeersuchen an das Amtsgericht aa) Zuständigkeit des Richters bb) Zuständigkeit des Rechtspflegers 4 d) Rechtshilfeersuchen an die Geschäftsstelle 5 F. Geschäftsanfall in Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren: (Rechtspflegergeschäftsaufgaben) a) Vormundschaftssachen aa) Bestand zu Beginn des Berichtsmonats 6 Nur im Falle der Berichtigung ausfüllen: Als Bestand am Ende des Vormonats wurden gemeldet 7 bb) Zahl der Neuzugänge 8 cc) Zahl der erledigten Verfahren 9 dd) Bestand am Ende des Berichtsmonats 20 b) Pflegschaftssachen aa) Bestand zu Beginn des Berichtsmonats 2 Nur im Falle der Berichtigung ausfüllen: Als Bestand am Ende des Vormonats wurden gemeldet 22 bb) Zahl der Neuzugänge im Berichtsmonat 2 cc) Zahl der erledigten Verfahren 24 dd) Bestand am Ende des Berichtsmonats 25

6 Monatsübersicht über Familiensachen vor dem Oberlandesgericht - Beschwerdeverfahren - Anlage Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl des Gerichts der Erhebungseinheit C. Berichtsmonat Monat Jahr D. Geschäftsentwicklung der über Zählkarten erfassten Verfahren Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen: a) Bestand zu Beginn des Berichtsmonats 00 Nur im Falle der Berichtigung ausfüllen: Als Bestand am Ende des Vormonats wurden gemeldet 0 b) Zahl der Neuzugänge im Berichtsmonat 02 c) Zahl der erledigten Verfahren (= Zahl der beigefügten Zählkarten) 0 d) Bestand am Ende des Berichtsmonats 04 E. Geschäftsanfall an sonstigen Verfahren: I. Sonstige Beschwerden a) Verfahrenskostenhilfe 50 b) Einstweilige Anordnung ( 57 FamFG) über aa) elterliche Sorge 5 bb) Herausgabe des Kindes 52 cc) Verbleibensanordnung 5 dd) Gewaltschutz 54 ee) Ehewohnung 55 c) Aussetzung des Scheidungsverfahrens 56 d) Wert des Verfahrensgegenstandes 57 e) Kostenangelegenheiten 58 f) Bestätigung einer Entscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel nach VO (EG) Nr. 805/ g) Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach Artikel der VO (EG) Nr. 220/ h) Sonstige Angelegenheiten 6 II. Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens - UFH darunter: Bescheinigung nach den Artikeln 4 - Umgangsrecht - und 42 - Rückgabe des Kindes - der VO (EG) Nr. 220/200 20

7 Anlage 0 Übersendungsschreiben Amtsgericht Die Präsidentin / Der Präsident des Amtsgerichts Die Direktorin / Der Direktor des Amtsgerichts Geschäftsnummer (Ort, Datum) An das Statistische Landesamt Kamenz Berichtsmonat: Monat Jahr Schlüsselzahl des Gerichts: Justizstatistik Familiensachen vor dem Amtsgericht Anlage: Monatsübersichten mit Zählkarten für Familiensachen vor dem Amtsgericht Zählkarten für rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen, die nicht in. Instanz rechtskräftig wurden Anbei übersende ich die Monatsübersichten mit Zählkarten für den oben bezeichneten Berichtsmonat. Im Auftrag (Unterschrift)

8 Anlage Übersendungsschreiben Oberlandesgericht Die Präsidentin / Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden Geschäftsnummer (Ort, Datum) An das Statistische Landesamt Kamenz Berichtsmonat: Monat Jahr Schlüsselzahl des Gerichts: Justizstatistik Familiensachen vor dem Oberlandesgericht Anlage: Monatsübersichten mit Zählkarten für Familiensachen vor dem Oberlandesgericht Anbei übersende ich die Monatsübersichten mit Zählkarten für den oben bezeichneten Berichtsmonat. Im Auftrag (Unterschrift)

9 Anlage 4 Staatsangehörigkeitsschlüssel Staatsangehörigkeit Schlüssel deutsch 000 amerikanisch (USA) 68 bosnisch-herzegowinisch 22 britisch 68 französisch 29 griechisch 4 italienisch 7 kroatisch 0 montenegrinisch 40 niederländisch 48 österreichisch 5 polnisch 52 rumänisch 54 russisch 60 serbisch 70 spanisch 6 thailändisch 476 türkisch 6 ukrainisch 66 vietnamesisch 42 sonstige (einschließlich staatenlos und unbekannt) 990

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