O. Das Verfahren ist erledigt worden RA. Versorgungsausgleich (nur auszufüllen bei G c) 1. durch Beschluss vollständiger Ausschluss 078 1

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1 Verfahrenserhebung für Familiensachen vor dem Amtsgericht Anlage G. Gegenstand des Verfahrens Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer des Gerichts der Erhebungs- der Verfahrensa) Scheidung 00 0 einheit erhebung b) andere Ehesache c) Versorgungsausgleich D. Geschäftsd) Unterhalt für das Kind nummer 00 F e) Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr f) sonstige Unterhaltssache (auch nach 65l, 65m BGB) 0 06 g) Ehewohnung und/oder Haushalt h) Güterrechtssache 0 08 E. Tag des Eingangs 002 j) elterliche Sorge 02 der Sache Tag Monat Jahr k) Umgangsrecht (auch 65 FamFG) 0 0 l) Kindesherausgabe 0 m) Unterbringung nach 6b BGB 05 2 F. Sachgebietsschlüssel 00 n) Unterbringung nach öffentlichem Recht nach 5 Nummer 7 FamFG 06 o) sonstige Kindschaftssache 07 p) Abstammungssache 08 5 r) Adoptionssache 6 s) Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung nach GewSchG t) Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG 02 8 u) Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft nach 269 Absatz Nummer und 2 FamFG v) sonstige Familiensache nach 266 FamFG w) weitere Familiensache (ohne a bis v) 02 2 H. Abgabe innerhalb des Gerichts 025 J. Verfahrenskostenhilfe Antrag- Antrags- sonstige OA. Das Hauptsacheverfahren ist anhängig geworden a). ist bewilligt worden steller gegner Beteiligte (nur auszufüllen bei Sachgebiet 0 - einstweilige Anordnung). mit Ratenzahlung ja 09.2 ohne Ratenzahlung nein 2 2. ist abgelehnt worden.... ist nicht beantragt worden oder P. Die Entscheidung in der Ehesache lautet auf es ist keine Entscheidung ergangen. Scheidung. vor einjähriger Trennung 00 0 b) Antrag auf grenzüberschreitende Verfahrenskostenhilfe.2 nach einjähriger Trennung 02. ja nach dreijähriger Trennung 0 2. nein auf Grund anderer Vorschriften 0 2. Abweisung des Scheidungsantrags K. Durch Rechtsanwälte sind vertreten gewesen 2. nach 565 Absatz 2 BGB (vor einjähriger Trennung) 05. kein Antragsteller/kein Antragsgegner nach 568 BGB (Härteklausel) nur Antragsteller 2 2. aus anderen Gründen 07. nur Antragsgegner. Antragsteller und Antragsgegner. Aufhebung der Ehe 08. Feststellung des Bestehens oder Nicht- L. Verfahrensbeistand (nur auszufüllen bei G j bis G r) bestehens einer Ehe. Bestellung mit erweitertem Aufgabenkreis nach 0 5. Abweisung des Antrags (soweit nicht Nummer 2) 0 58 Absatz Satz FamFG 2. sonstige Bestellung 2 Q. Die Entscheidung in der Lebenspartnerschaftssache lautet auf. keine Bestellung. Aufhebung der Lebenspartnerschaft 0 2. Abweisung des Lebenspartnerschaftsaufhebungs- M. Termine antrags a) Termine, in denen eine Erörterung der Kindeswohlgefährdung. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer nach 57 FamFG stattgefunden hat 0 Lebenspartnerschaft 2 b) Termine im Vermittlungsverfahren nach 65 FamFG 05 R. Tag der Erledigung der Sache c) sonstige Termine (ohne Verkündungstermine) 06 in der Instanz 02 N. Der Gesamtwert der Gegenstände hat betragen (in vollen Euro) 07 Tag Monat Jahr O. Das Verfahren ist erledigt worden RA. Versorgungsausgleich (nur auszufüllen bei G c). durch Beschluss 08. vollständiger Ausschluss (soweit nicht nachfolgend ausdrücklich aufgeführt) 2. vollständiger Versorgungsausgleich durch Vergleich 02. sonstige Sachentscheidung. durch Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung 0 a) teilweiser Ausgleich 080. durch Beschluss nach 9a ZPO 6 b) teilweiser Ausschluss 08. durch übereinstimmende Erledigungs-/Beendigungserklärung 0 c) andere Sachentscheidung durch Beschluss in Verfahrenskostenhilfeverfahren 05. sonstige Erledigung (ohne Sachentscheidung) durch Beschluss nach 666 BGB durch Rücknahme des Antrags 07 RB. Gerichtliche Teilungsanordnung 8. durch Nichtbetrieb nach Aussetzung ( 6 FamFG) 08 (nur auszufüllen bei RA 2 oder RA a) 9. durch Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens nach 22 FamFG. interne Teilung durch Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb 0 2. externe Teilung 2 (soweit nicht Nummer 8 oder 9). interne und externe Teilung. durch Nichtzahlung des Kostenvorschusses 2. durch Abgabe an das Gericht der Ehe-/Lebenspartnerschaftssache 2. durch Abgabe an ein anderes Gericht (soweit nicht Nummer 2). durch Verbindung mit einer anderen Sache 5. auf andere Weise 5 9

2 noch Anlage S. Elterliche Sorge. in Eheverfahren Nur in Ehesachen ausfüllen! (F 0 in Verbindung mit G a oder G b) U. Das Eheverfahren ist betrieben worden. Die elterliche Sorge für die gemeinschaftlichen Kinder. von der zuständigen Verwaltungsbehörde 060 der Eheleute steht diesen nach Auflösung der 2. von der Ehefrau 0 0 Ehe gemeinsam zu, da kein Antrag nach (ohne Zustimmung des Ehemannes) 2 67 Absatz BGB gestellt worden ist.. von der Ehefrau.2 Die elterliche Sorge ist übertragen worden mit Zustimmung des Ehemannes auf Mutter und Vater gemeinsam,. von dem Ehemann.2.2 auf die Mutter, 0 (ohne Zustimmung der Ehefrau).2. auf den Vater, 0 5. von dem Ehemann.2. auf einen Dritten, 05 mit Zustimmung der Ehefrau für ein Kind oder mehrere Kinder auf einen Elternteil 6. von beiden Beteiligten 6 und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil 06 oder einen Dritten In Ehesachen ausfüllen!. Gemeinschaftliche minderjährige Kinder der (Abschnitte V und W) Eheleute sind zum Zeitpunkt der Auf- 07 V. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig 06 lösung der Ehe nicht vorhanden gewesen.. Es ist keine Sorgerechtsentscheidung getroffen worden in sonstigen Verfahren soweit nicht S W. Tag der Rechtskraft des Beschlusses 062 (F 0, F 20, F 0 in Verbindung mit G j) Tag Monat Jahr 2. Die elterliche Sorge ist übertragen worden 2.. auf Mutter und Vater gemeinsam, Nur bei rechtskräftiger Ehesache ausfüllen! 2..2 auf die Mutter, auf den Vater, (Abschnitte X bis ZC) 2.. auf einen Dritten, 2 X. Geburtsdatum 2..5 für ein Kind oder mehrere Kinder auf einen Elternteil Ehefrau 06 und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil Tag Monat Jahr oder einen Dritten 2.2 In der Entscheidung oder in dem Vergleich ist die bisherige Ehemann 06 Regelung der elterlichen Sorge nicht geändert worden. Tag Monat Jahr 2. Es ist keine Sorgerechtsentscheidung 5 getroffen worden. Y. Datum der Eheschließung. in Fällen, in denen die Eltern des Kindes 065 nicht miteinander verheiratet sind oder gewesen sind Tag Monat Jahr (F 0 und F 0 in Verbindung mit G j). Die elterliche Sorge ist übertragen worden Z. Zahl der lebenden gemeinschaftlichen 6.. auf Mutter und Vater gemeinsam, Kinder unter 8 Jahren auf die Mutter, 7.. auf den Vater, 8 ZA. Für die Bestimmung des Gerichtsstands.. auf einen Dritten, 9 maßgeblicher Wohnsitz (Kreis, Stadt) der Ehegatten für ein Kind oder mehrere Kinder auf einen Elternteil und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil 20 oder einen Dritten ZB. Staatsangehörigkeit.2 In der Entscheidung oder in dem Vergleich ist die bisherige Ehefrau Regelung der elterlichen Sorge nicht geändert worden.. Es ist keine Sorgerechtsentscheidung Ehemann getroffen worden. ZC. Postleitzahl des zuletzt bekannten Wohnorts T. Im Scheidungsverfahren ist geregelt/entschieden worden Ehefrau 070 Einzelangabe(n) zu P : a) vor der Scheidung ist durch Ehemann 07 (gerichtlichen) Vergleich geregelt worden: aa) elterliche Sorge 0 0 bb) Umgang cc) Kindesunterhalt 06 0 dd) Ehegattenunterhalt 07 0 ee) Versorgungsausgleich (auch durch notarielle Vereinbarung) ff) Ehewohnung und/oder Haushalt gg) Ansprüche aus dem Güterrecht b) mit der Scheidung ist entschieden worden über aa) elterliche Sorge bb) Umgang 052 cc) Kindesherausgabe 05 0 dd) Kindesunterhalt 05 ee) Unterhalt für die Ehefrau ff) Unterhalt für den Ehemann 056 gg) Versorgungsausgleich 057 hh) Ehewohnung und/oder Haushalt jj) Ansprüche aus dem Güterrecht

3 Verfahrenserhebung für rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen (die nicht in erster Instanz rechtskräftig geworden sind) Anlage Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer Amtsgericht des Gerichts der Erhebungs- der Verfahrenseinheit erhebung D. Geschäftsnummer 00 F Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr P. Die Entscheidung in der Ehesache W. Tag der Rechtskraft lautet auf des Beschlusses 062. Scheidung Tag Monat Jahr. vor einjähriger Trennung nach einjähriger Trennung 02 X. Geburtsdatum. nach dreijähriger Trennung 0 Ehefrau 06. auf Grund anderer Vorschriften 0 Tag Monat Jahr 2. Abweisung des Scheidungsantrags 2. nach 565 Absatz 2 BGB (vor einjähriger Trennung) 05 Ehemann nach 568 BGB (Härteklausel) 06 Tag Monat Jahr 2. aus anderen Gründen 07. Aufhebung der Ehe 08 Y. Datum der Eheschließung 065. Feststellung des Bestehens oder Nicht- Tag Monat Jahr bestehens einer Ehe 5. Abweisung des Antrags (soweit nicht Nummer 2) 0 Z. Zahl der lebenden gemeinschaftlichen Kinder unter 8 Jahren 066 ZA. Für die Bestimmung des Gerichtsstands U. Das Eheverfahren ist betrieben worden von maßgeblicher Wohnsitz (Kreis, Stadt) der Ehegatten 067. der zuständigen Verwaltungsbehörde der Ehefrau 2 ZB. Staatsangehörigkeit (ohne Zustimmung des Ehemannes) Ehefrau 068. der Ehefrau mit Zustimmung des Ehemannes Ehemann 069. dem Ehemann (ohne Zustimmung der Ehefrau) ZC. Postleitzahl des zuletzt bekannten Wohnorts 5. dem Ehemann 5 Ehefrau 070 mit Zustimmung der Ehefrau 6. beiden Beteiligten 6 Ehemann 07 26

4 Verfahrenserhebung für Familiensachen vor dem Oberlandesgericht - Beschwerden gegen Endentscheidungen Anlage Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer des Gerichts der Erhebungs- der Verfahrens- G. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens einheit a) Scheidung 00 0 b) andere Ehesache c) Versorgungsausgleich d) Unterhalt für das Kind D. Geschäftse) Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner nummer 00 UF f) sonstige Unterhaltssache Abteilung RZ fortlaufende Nummer Jahr 0 06 (auch nach 65l, 65m BGB) g) Ehewohnung und/oder Haushalt h) Güterrechtssache 0 08 E. Tag des Eingangs 002 j) elterliche Sorge 02 der Sache Tag Monat Jahr k) Umgangsrecht (auch 65 FamFG) 0 0 l) Kindesherausgabe 0 m) Unterbringung nach 6b BGB 05 2 n) Unterbringung nach öffentlichem Recht nach 5 Nummer 7 FamFG 06 F. Sachgebietsschlüssel 00 o) sonstige Kindschaftssache 07 p) Abstammungssache 08 5 r) Adoptionssache 6 s) Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung nach GewSchG t) Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG 02 8 u) Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft nach 269 Absatz Nummer und 2 FamFG v) sonstige Familiensache nach 266 FamFG w) weitere Familiensache (ohne a bis v) 02 2 H. Abgabe innerhalb des Gerichts erhebung J. Verfahrenskostenhilfe Beschwerde- Beschwerdegegner sonstige O. Das Verfahren ist erledigt worden Beteiligte. durch Beschluss 08 a). ist bewilligt worden führer. mit Ratenzahlung (soweit nicht nachfolgend ausdrücklich aufgeführt) 0.2 ohne Ratenzahlung durch Vergleich ist abgelehnt worden.... durch Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung 0. ist nicht beantragt worden oder. a. durch Beschluss nach 9a ZPO es ist keine Entscheidung ergangen. durch übereinstimmende Erledigungs-/Beendigungserklärung 0 5. durch Beschluss in Verfahrenskostenhilfeverfahren 05 b) Antrag auf grenzüberschreitende Verfahrenskostenhilfe 6. durch Rücknahme des Antrags 06. ja durch Rücknahme der Beschwerde nein durch Nichtbetrieb nach Aussetzung ( 6 FamFG) durch Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens nach 22 FamFG K. Das Verfahren ist im Zeitpunkt der Erledigung 0. durch Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb. dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen gewesen 07 (soweit nicht Nummer 8 oder 9) 0 2. bei dem Senat anhängig gewesen. durch Abgabe an ein anderes Gericht 2 2. nach Vorbereitung durch den Einzelrichter 2. durch Verbindung mit einer anderen Sache nach Übernahme vom Einzelrichter. auf andere Weise 2. ohne dass das Verfahren vorher dem Einzelrichter zugewiesen gewesen ist P. Die Beschwerde (Einzelangabe zu O ). hat zur Aufhebung und Zurückverweisung geführt 075 L. Verfahrensbeistand in der Rechtsmittelinstanz (nur auszufüllen bei G j bis G r) 2. hat zur Änderung und eigenen Sachentscheidung geführt 2. Bestellung mit erweitertem Aufgabenkreis nach 0. ist als unbegründet zurückgewiesen worden 58 Absatz Satz FamFG. ist als unzulässig verworfen worden 2. sonstige Bestellung 2. keine Bestellung Q. Das Oberlandesgericht hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen (Einzelangabe zu O ) M. Termine (Anzahl) - ohne Verkündungstermine ja nein 2 N. Der Gesamtwert der Gegenstände hat betragen (in vollen Euro) 07 R. Tag des ersten Eingangs 077 in der ersten Instanz Tag Monat Jahr S. Tag der Erledigung der 02 Sache in der Instanz Tag Monat Jahr 0

5 Monatserhebung Anlage 9 über Familiensachen vor dem Amtsgericht Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl des Gerichts der Erhebungseinheit C. Erhebungsmonat Monat Jahr D. Geschäftsentwicklung der über Verfahrenserhebungen erfassten Familiensachen a) Bestand zu Beginn des Erhebungsmonats 00 als Bestand am Ende des Vormonates sind gemeldet worden 0 b) Zahl der Neuzugänge im Erhebungsmonat 02 c) Zahl der erledigten Verfahren (= Zahl der beigefügten Verfahrenserhebungen) 0 d) Bestand am Ende des Erhebungsmonats 0 E. Sonstiger Geschäftsanfall: (Richter- und Rechtspflegergeschäftsaufgaben) a) Verfahren in Familiensachen in der Zuständigkeit des Rechtspflegers 05 (ohne die unter Abschnitt F erfassten Verfahren) darunter: aa) familiengerichtliche Genehmigungen im Rahmen von Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen 26 bb) familiengerichtliche Genehmigungen im Rahmen von Vormundschaften oder Pflegschaften (ohne a aa) 27 cc) familiengerichtliche Genehmigungen in sonstigen Fällen 28 b) Anträge außerhalb eines Verfahrens in Familiensachen - FH - aa) vereinfachte Unterhaltsverfahren 06 bb) Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung über die elterliche Verantwortung nach Artikel 28 der VO (EG) Nummer 220/ cc) Vollstreckung einer Entscheidung über das Umgangsrecht nach Artikel der VO (EG) Nummer 220/ dd) Vollstreckung einer Entscheidung auf Rückgabe des Kindes nach Artikel 2 der VO (EG) Nummer 220/200 ee) Bescheinigung nach den Artikeln und 2 der VO (EG) Nummer 220/200 0 ff) Anträge auf Bestätigung eines inländischen Titels als Europäischer Vollstreckungstitel nach VO (EG) Nummer 805/200 ( 079 Nummer ZPO) gg) sonstige FH-Verfahren 2 c) Rechtshilfeersuchen an das Amtsgericht aa) Zuständigkeit des Richters bb) Zuständigkeit des Rechtspflegers d) Rechtshilfeersuchen an die Geschäftsstelle 5 F. Geschäftsanfall in Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren: (Rechtspflegergeschäftsaufgaben) a) Vormundschaftssachen aa) Bestand zu Beginn des Erhebungsmonats 6 als Bestand am Ende des Vormonates sind gemeldet worden 7 bb) Zahl der Neuzugänge im Erhebungsmonat 8 cc) Zahl der erledigten Verfahren im Erhebungsmonat 9 dd) Bestand am Ende des Erhebungsmonats 20 b) Pflegschaftssachen (ohne Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen) aa) Bestand zu Beginn des Erhebungsmonats 2 als Bestand am Ende des Vormonates sind gemeldet worden 22 bb) Zahl der Neuzugänge im Erhebungsmonat 2 cc) Zahl der erledigten Verfahren im Erhebungsmonat 2 dd) Bestand am Ende des Erhebungsmonats 25 c) Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen aa) Bestand zu Beginn des Erhebungsmonats 29 als Bestand am Ende des Vormonates sind gemeldet worden 0 bb) Zahl der Neuzugänge im Erhebungsmonat cc) Zahl der erledigten Verfahren im Erhebungsmonat 2 dd) Bestand am Ende des Erhebungsmonats 2

6 Anlage Monatserhebung über Familiensachen vor dem Oberlandesgericht - Beschwerdeverfahren Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl des Gerichts der Erhebungseinheit C. Erhebungsmonat Monat Jahr D. Geschäftsentwicklung der über Verfahrenserhebungen erfassten Verfahren Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen: a) Bestand zu Beginn des Erhebungsmonats 00 als Bestand am Ende des Vormonates sind gemeldet worden 0 b) Zahl der Neuzugänge im Erhebungsmonat 02 c) Zahl der erledigten Verfahren (= Zahl der beigefügten Verfahrenserhebungen) 0 d) Bestand am Ende des Erhebungsmonats 0 E. Sonstiger Geschäftsanfall: I. Sonstige Beschwerden a) Verfahrenskostenhilfe 50 b) Aussetzung des Scheidungsverfahrens 56 c) Wert des Verfahrensgegenstandes 57 d) Kostenangelegenheiten 58 e) Anträge auf Bestätigung eines inländischen Titels als Europäischer Vollstreckungstitel nach VO (EG) Nummer 805/200 ( 079 Nummer ZPO) 59 f) Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach Artikel der VO (EG) Nummer 220/ g) sonstige Angelegenheiten 6 II. Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens - UFH darunter: Bescheinigung nach den Artikeln - Umgangsrecht - und 2 - Rückgabe des Kindes - der VO (EG) Nummer 220/

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