Anlage 5. Vergütungsvereinbarung für Verordnungen mit Verordnungsdatum ab

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1 Anlage 5 Anlagen zum Vertrag gemäß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab Vergütungsvereinbarung für Verordnungen mit Verordnungsdatum ab Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaifhorst-Andersen ev. (dba) dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl) dem Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) - einerseits - und der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser hier vertreten durch Frau Andrea Epkes - andererseits - wird folgende Vergütungsvereinbarung geschlossen: Seite 1 von 7

2 Anlagen zum Vertrag gemäß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab Gegenstand!Geltungsbereich (1) Diese Vereinbarung regelt nach 125 SGB V die Vergütung von stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen für Versicherte der AOK PLUS. (2) Sie gilt für zugelassene Mitglieder des dba, dbl und dbs sowie für zugelassene Leistungserbringer (Nichtmitglieder), die den Vertrag gemäß Anlage 2 anerkannt haben. 2 Vergütung der Leistungen Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den vereinbarten Preisen gemäß der Anlage 5 a. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 SGB V. Sie gelten für Leistungen mit Verordnungsdatum ab Abrechnung der Leistungen (1) Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des Vertrages nach 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom (2) Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des 302 SGB V in der jeweils gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. (3) Die anzugebenden fünfstelligen Positionsnummern richten sich nach dem bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Anstelle der ersten Stelle X der Positionsnummer ist das Kennzeichen für den jeweiligen Leistungserbringer zu setzen: (1) Berufsgruppen (1) Kennzeichen Leistungserbringer (2) (Stelle x) (2) Logopäde/Sprachtherapeut/Atem-, (3) Sprech- und Stimmlehrer (Schule Schlaifhorst-Andersen) (3) Sonst. Sprachtherapeut (Verwendung (4) soweit abweichende landesrechtliche Vergütungsregelungen_bestehen) (4) Die bei der Abrechnung über den DTA zu verwendenden Leistungserbringergruppenschlüssel sind berufsgruppenspezifisch und lauten für die in Frage kommenden Berufsgruppen wie folgt: (1) Berufsgruppen (1) Leistungserbringergruppen Schlüssel (2) Logopäde/-in 23 (3) Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-in (4) Staatl. Anerkannter Sprachtherapeutl-in (5) Sprachheilpädagoge/Dipl.-Pädagoge 24 (6) Sonstiger SprachtherapeutlKlinischer 25 Sprechwissenschaftler Seite 2 von 7

3 Sd/ er akademischen Anlagen zum Vertrag gemaß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab In-Kraft-Treten, Laufzeit (1) Die Vergütungsvereinbarung tritt am in Kraft. (2) Die Vergütungsvereinbarung kann durch jeden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens jedoch zum schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung gelten die Preise bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter. Die Vertragsparteien treten zügig in die Verhandlungen ein. (3) Stellt die Aufsichtsbehörde einen Rechtsverstoß gemäß 71 Abs. 4 SGB V fest, treten die Vertragspartner kurzfristig in neue Verhandlungen ein. Dresden, den ?Q4Q /VLot T /hlal Deutscher Bundesverband AOK PLLfJ8 / der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaifhorst-Andersen e.v. (dba) (handelnd Bundesgeschäftsstejle gustinusstraße 1 a Deutscher Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl) (ha elnd in oethestr Moers FdÄ Deutscher Bun esveroana der akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) (handelnd in Vollmacht für die Landesverbände) Seite 3 von 7

4 Anlagen zum Vertrag gemaß 125 SGB V über sprachtherapeutischen Leistungen Vergütungsvereinbarung ab die Versorgung mit stimm-, vom sprechund Anlage 5a Preisliste der AOK PLUS ab Verordnungsdatum Positions- Leistung Preis Preis Preis Preis nummer gültig ab gültig ab gültig ab gültig ab in in in in K3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische 43,72 45,47 47,29 49,18 Erstbefundung beinhaltet die Anamnese, die Analyse des Patientenumfeldes, sowie die Erstellung des Behandlungsplanes über standardisierte restverfahren bzw. störungsbildspezifische Screenings. Die Beratung bezüglich der Funktionsstörung/Schädigung und deren Therapieinhalte und- ziele des Patienten bzw. seiner Angehörigen sind ebenfalls Leistungsbestandteil sowie deren Dokumentation. Hinweis: Diese Position ist nur bei Rahmen der ersten Jerordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte Behandlungsbeginn im ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Jersicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am rag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Eine bweichung hiervon ist nur bei gleichen Regelbehandlungszeit: 60 Minuten Stimmtherapie Stimmstörungen sind organisch, funktionell oder psychogen bedingte Störungen, welche die Stimmgebung, den Stimmklang, die Intonation und Belastungsfähigkeit der Stimme beeinträchtigen. Stimmtherapie dient der Niederherstellung, Besserung und Erhaltung der timmlichen Kommunikationsfähigkeit und des Schluckaktes sowie der Vermittlung von Kompensationsmechanismen (z.b. Bildung einer Ersatzstimme, Üben des Gebrauchs elektronischer Sprechhilfen).Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Phonation, Artikulation und Schluckvorgängen. Seite 4 von 7

5 Anlagen zum Vertrag gemaß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab Positions-..eistung Preis Preis Preis Preis nummer gültig ab gültig ab gültig ab gültig ab in in in in prechtherapie Sprechstörungen sind zentral oder peripher bedingt und weisen Schädigungen Funktions und Fähigkeitsstörungen der Ausführung der \rtikulation bzw. des Sprechablaufes auf. Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung sowie des Schluckvorganges, insbesondere iurch Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit und der koordinativen Leistung von motorischer und sensorischer Sprachregion, des Sprechapparates, der \tmung, der Stimme sowie des Schluckvorganges, ggf. unter Einbeziehung des ozialen Umfeldes in das Therapiekonzept. Sprachtherapie Sprachstörungen sind zentral bedingte Schädigungen / Funktions- und/oder Fähigkeitsstörungen, die lexikalische, semantische, morphologische, syntaktische, phonologische und pragmatische Strukturen betreffen. Sprachtherapie dient der nbahnungiwiederherstellung, Besserung und lem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges, insbesondere durch Maßnahmen zur Anbahnung sprachlicher ußerungen, zum Aufbau und Wiederherstellung es Sprachverständnisses, des Wortschatzes, er Wortfindung, der Grammatik, der Aussprache und der Schaffung (Wiederherstellung) der Kommunikationsfähigkeit und zur Verbesserung und zum Erhalt des Schluckvorgangs. K3102 Einzelbehandlung 30 Minuten mit dem Patienten 20,03 20,83 21,66 22,53 (3103 Einzelbehandlung 45 Minuten mit dem Patienten 28,00 29,12 30,28 31,49 Seite 5 von 7

6 Anlagen zum Vertrag gemab 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab Positions- Leistung Preis Preis Preis Preis nummer gültig ab gültig ab gültig ab gültig ab in in in in X3104 Einzelbehandlung 60 Minuten mit dem Patienten 35,04 36,44 37,90 39,42!weier- und Gruppentherapie Joraussetzung für die Gruppenbehandlung ist, dass der Patient keine standige direkte herapeutische Intervention benötigt. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere dann, wenn neben den Störungen auch soziemotionale Voraussetzungen vorliegen, die eine Gruppenbehandlung medizinisch ermöglichen. Die Gruppentherapie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sie einer Einzeltherapie hinsichtlich des Behandlungsergebnisses überlegen sein könnte oder diese sinnvoll ergänzt. X3220!weiergruppe 5 Minuten mit dem Patienten Patient X3222 Gruppe mit 3 5 Patienten 5 Minuten mit dem Patienten Patient je 20,68 21,51 22,37 23,26 je 12,16 12,65 13,16 13,69 X3223!weiergruppe 60 Minuten mit dem Patienten je Patient 26,27 27,32 28,41 29,55 X3224 Gruppe mit 3 5 Patienten 60 Minuten am Patienten Patient je 14,36 14,93 15,53 16,15 Seite 6 von 7

7 Anlagen zum Vertrag gemaß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen vom Vergütungsvereinbarung ab Positions- Leistung Preis Preis Preis Preis nummer gültig ab gültig ab gültig ab gültig ab Hausbesuche in in in in (9901 rztlich verordneter Hausbesuch 5,63 5,86 6,09 6,33 (pauschal) X9902 Besuch mehrerer Patienten derselben 2,34 2,43 2,53 2,63 sozialen Gemeinschaft in unmittelbarem teitlichen Zusammenhang, je Person (pauschal) Negegebühren X9907 Negegebührje km (bei Besuch mehrerer 0,30 0,30 0,30 0,30 Patienten derselben sozialen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nur einmal abrechenbar) Leistungserbringerschlüssel bei Abrechnung über DTA: AOK PLUS für die Region Sachsen: XX AOK PLUS für die Region Thüringen: XX Abhängig von der Leistungserbringergruppe sind statt XX die Ziffern aus 3 Abs. 4 zu verwenden. Seite 7 von 7

8 Protokollnotiz AK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Protokollnotiz zur Vergütungsvereinbarung vom zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.v. (dba) dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl) dem Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) - einerseits - und der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser hier vertreten durch Frau Andrea Epkes (nachstehend AOK genannt) - andererseits - 1

9 Protokollnotiz A K PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Vertragsparteien einigen sich darüber, dass mit der 2. Stufe der Vergütungsanhebung zum der Vertrag gemäß 125 SGB V über die Versorgung mit stimm-, sprech und sprachtherapeutischen Leistungen regional eigenständig weiterentwickelt und zeitnah unterzeichnet wird. Nachfolgende Punkte stehen insbesondere im Fokus: 1. Integrierung des Themas Zulassung 2. Anpassung des Vertrages an die Regelungen der HeilM-RL vom Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens: Wegfall der Anlage zum Vertrag Er klärung zur Verordnungsabrechnung 4. Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen, Anpassung an Landes- und Bundes gesetz 5. Etablierung des Fortbildungskonzeptes gemäß Rahmenempfehlung 2

10 Protokollnotiz AK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dresden, den ? 04 /L Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaifhorst-Andersen e.v. (dba) (handelnd in Vollmacht für die Landesverbände) AOK PLUS L- 54 d t Deutscher Bund esverband für r Logopädie e.v BundesgeschäftSStelle AugustinuSStraße 11 a 5f _Frn tri Deutscher Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl) (handelnd in Vollmacht für die Landesverbände) Deutscher Bundesverband Deutscher Bundesverhand der akademischen Sprachtherape e Bundesges tsstehe Gehcs 6.47t14 Mj TI fl)4i ) IQ1-fl. F QQi iq1-fl der akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) (handelnd in Vollmacht für die Landesverbände) 3

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