für das Glan- und Lautertal Stellenausschreibung eine/n Erzieher/in spätestens

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 20 Freitag, 29. Juni 2018 Ausgabe 26/ Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht für ihre dreigruppige Kindertagesstätte in Hefersweiler zum eine/n Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung in Teilzeitbeschäftigung (34 Std./Woche). Die Stelle ist befristet bis Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebensl, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - SGG Schulstr. 6 a Lauterecken Wir weisen dar hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zu-rückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Meerjungfrauentag und Unterwassershooting im Freibad Wolfstein am 1. Juli 2018 Meerjungfrauentag Beginn: 10 Uhr, Ende ca. 15 Uhr 1. Schwimmen und Spielen im Meerjungfrauenkostüm (Jede volle Stunde ab Uhr) - Ca. 45 Minuten betreutes Schwimmen und Spielen im Meerjungfrau- Kostüm. Die Kostüme werden gestellt. Große Auswahl an Kostümen und Größen für Jung und Junggebliebene. 2. Unterwassershooting (Ab Uhr nach Eingang der Anmeldung) - Freie Motivwahl. Ideal für ein Unterwassershooting sind Kleider und Tücher. Meerjungfrau-Kostüme vorhanden. Einzelshooting und Paarshooting möglich. - Seid kreativ in der Kleiderwahl. Wir setzen euch gerne ins rechte Licht. - Wichtige Voraussetzung. Die Augen müssen unter Wasser geöffnet werden können. - Das Shooting dauert ca Minuten je nach Motivwahl - Paarshooting nach Absprache 3. Fotoshooting an Land oder am Wasser als Meerjungfrau (Ab Uhr nach Eingang der Anmeldung) - Fotoshooting für Jedermann im Meerjungfrauenkostüm. Das Shooting findet am Beckenrand oder im Flachwasser statt. Bitte selbst schminken. - Paar- und Gruppenshooting nach Absprache Weitere Infos siehe im Innenteil. Um Voranmeldung beim Schwimmbadpersonal wird gebeten. Eine Anmeldung am Meerjungfrauentag ist aber ebenfalls noch möglich.

2 Rundschau Ausgabe 26/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Standort Lauterecken, Schulstraße 6a Standort Wolfstein, Bergstraße 2 Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (km. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizehauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land suchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 26/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 29. Juni 2018 Ausgabe 26/2018 Öffentliche en Adenbach Es wird dar hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Adenbach, den gez. Klein, Ortsbürgermeister Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Adenbach für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , ,00 der Jahresüberschuss / , ,00 Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , ,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 750, , , ,00-250, , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ,00 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen zunehmen und auslende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 335 v.h. 335 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 40,00 40,00 - für den zweiten Hund 60,00 60,00 - für jeden weiteren Hund 80,00 80,00 - für den ersten gefährlichen Hund 500,00 500,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 1.000, ,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500, ,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 24,00 /ha 24,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 14,00 10,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,29 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum

4 Rundschau Ausgabe 26/ beträgt ,29 und zum ,29 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Adenbach, den Gez. Klein Klein, Ortsbürgermeister Aschbach Einziehungsverfügung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken oder Bergstraße 2, Wolfstein oder der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, Kusel, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Abl dieser Frist bei der hiesigen Behörde oder beim Kreisrechtsausschuss eingegangen ist. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Müller, Bürgermeister Hausweiler Es wird dar hingewiesen, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hausweiler durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel vom in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Lauterecken, den gez. Müller Müller, Bürgermeister Hohenöllen Vollzug des 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Mai 2018 (GVBl. S. 92). Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Aschbach wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Aschbach hat in seiner Sitzung am 14. November 2017 die Einziehung einer Teilfläche eines Fußweges beschlossen. Die Teileinziehung des Fußweges erstreckt sich das Flurstück-Nr. 753/1 der Gemarkung Aschbach. Die einzuziehende Verkehrsfläche ist im Lageplan mit Punkten dargestellt. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Bergstr. 2, Wolfstein, während der folgenden Öffnungszeiten von montags mittwochs, 08:30 12:00 Uhr und 14:00 16:00 Uhr donnerstags, 08:30 12:00 Uhr und 14:00 18:00 Uhr freitags, 08:30 12:00 Uhr eingesehen werden. Ein Lageplan, aus dem die einzuziehende Verkehrsfläche ersichtlich ist, ist Bestandteil dieser Verfügung und wird mit dieser Verfügung im sorgan Rundschau für das Glan- und Lautertal der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht. Es wird dar hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Hohenöllen für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Hohenöllen, den gez. Reule, Ortsbürgermeister Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hohenöllen für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00

5 Rundschau Ausgabe 26/2018 der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , , , , , , ,00 500, , , , , , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für , ,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen zunehmen und auslende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v.h. 300 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 18,00 18,00 - für den zweiten Hund 28,00 28,00 - für jeden weiteren Hund 37,00 37,00 - für den ersten gefährlichen Hund 500,00 500,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 750,00 750,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000, ,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 14,00 /ha 14,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 11,00 3,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,15 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,15 und zum ,15 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Hohenöllen, den Gez. Reule Reule, Ortsbürgermeister Merzweiler Am Dienstag, den 3. Juli 2018, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Merzweiler, Hauptstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Merzweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Austausch mit der Jugendvertretung 4. Felsen hinter Dorfgemeinschaftshaus; weitere Vorgehensweise 5. Dorferneuerung 6. Homepage der Gemeinde 7. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 8. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 9. Grundstücksangelegenheit 10. Anpassung der Stundensätze für gemeindliche Arbeiten 11. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Klaudia Schneider, Ortsbürgermeisterin Oberweiler-Tiefenbach Am Donnerstag, den 12. Juli 2018, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Schulstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler-Tiefenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/ Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Bekanntgabe einer Eilentscheidung 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Personalangelegenheit 8. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Günter Schwambach, Ortsbürgermeister Es wird dar hingewiesen, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel vom in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Lauterecken, den gez. Müller: Müller, Bürgermeister Reipoltskirchen Es wird dar hingewiesen, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Reipoltskirchen durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel vom in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

6 Rundschau Ausgabe 26/2018 und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Lauterecken, den gez. Müller Müller, Bürgermeister Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reipoltskirchen vom Der Ortsgemeinderat hat Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche en 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 7 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche en (1) Öffentliche en der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den stafeln, die sich befinden Kegelbahnstraße 10 Hohlstraße 1 bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene sform nicht angewandt werden, so erfolgt in unschiebbaren Fällen die öffentliche durch öffentlichen Ausruf/durch Aushang. Die ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der durch Zeitabl gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere sform vorgeschrieben ist. 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 800,-- im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.000,-- je Auftrag, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates, 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,-- im Einzelfall (für die Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall wird die Zuständigkeit durch Vereinbarung die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen) und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall, 6. Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungsoder Ausbaumaßnahme, 7. Erhebung von Vorausleistungen lende Entgelte, 8. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden, 9. Vergabe von Standplätzen Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des 14 Abs. 2 GemO, 10. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 11. die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung, 12. Entscheidung über die in 32 Abs. 2 Nr. 11 GemO bezeichnete Angelegenheit (die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen), bis zu einer Wertgrenze von 2.500,--. 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung wird in Höhe des jeweils vom Ortsgemeinderat festgesetzten ortsüblichen Stundenlohnes für aushilfsweise beschäftigte Arbeitnehmer der Ortsgemeinde gewährt. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. (2) 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 gelten entsprechend. 7 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom in der Fassung der Änderungssatzung vom außer Kraft. Reipoltskirchen, den In Vertretung gez. Müller Müller, 1. Beigeordneter

7 Rundschau Ausgabe 26/2018 Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Relsberg Es wird dar hingewiesen, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Relsberg durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel vom in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Lauterecken, den gez. Müller Müller, Bürgermeister Wiesweiler Es wird dar hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Wiesweiler für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Wiesweiler, den gez. Klahr, Ortsbürgermeister Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jeder mann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wiesweiler für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , ,00 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und , ,00 Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen , ,00 aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ,00 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen zunehmen und auslende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 350 v.h. 350 v.h. - Grundsteuer B 400 v.h. 400 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 26,00 26,00 - für den zweiten Hund 38,00 38,00 - für jeden weiteren Hund 51,00 51,00 - für den ersten gefährlichen Hund 350,00 350,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 450,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 500,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 32,85 /ha 32,85 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12,40 20,45. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,62 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,62 und zum ,62 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Wiesweiler, den gez. Klahr Klahr, Ortsbürgermeister

8 Rundschau Ausgabe 26/2018 Am Montag, den 2. Juli 2018, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Wiesweiler, Hauptstraße 31, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Änderung der Friedhofssatzung 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 4. Entwicklung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes 5. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Information und Meinungsbildung über die Anlage eines Bestattungswaldes 7. Verschiedenes Ingfried Klahr, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen Kusel, (Immobiliar) Az.: 1 K 25/13 (2) Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mi Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Grumbach Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1/3 Sondereigentum an den im Aufteilungsplan 1106 mit Nr. II bezeichneten Räumen BV1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flur-Stück Wirtschaftsart u. Lage qm Grumbach Flur 1 Betriebsfl., Gebäude- und 685 Fl.St.Nr. Freifläche 217/2 In der Hohl 4, 4a Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus; massiv; zweigeschossig; Dachgeschoss nicht ausgebaut; voll unterkellert; Baujahr um 1967; ältere Öl-Zentralheizung; Satteldach; Balkon im OG; Verkehrswert: ,00. Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 48/17 Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am öffentlich versteigert werden: Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Heinzenhausen 1/8 Anteil Abt. I Nr. 4 b sowie 1/8 Anteil Abt. I Nr an lfd. Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Heinzenhausen Nr. 510/30 Verkehrsfläche Am Horzberg BV 1 Eingetragen im Grundbuch von Heinzenhausen lfd. Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 2 Heinzenhausen Nr. 510/26 Gebäude- und Freifläche Am Horzberg BV 1 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : versiegelte Verkehrsfläche; Baujahr: 2003; Modernisierung: keine; Unterbau: Frostschutzschicht als trag- und versickerungsfähige Schotterfläche; Oberbau: Betonwerksteinpflaster, befahrbar, Tragfähigkeit über 7.5 t Lastverkehr ist nicht nachgwiesen; Keine nennenswerten Baumängel / Bauschäden, welche außerhalb eines gebrauchsüblichen Verbrauchs des Abnutzungsvorrates liegen; guter baulicher Zustand, kein Renovierungs- und Instandhaltungsrückstand; Verkehrswert: 3.300,00 Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Gebäudeart: freistehendes 2-geschossiges Ein-/Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; das Gebäude ist nicht unterkellert. Baujahr: Hauptgebäude 2003; Nebengebäude/Gartenhaus 2003 Modernisierung: keine Gebäudeenergieeffzienz/-klasse: Für das Wohngebäude liegt ein Energiebedarfsausweis nach 13 Energiesparverordnung für ein Gebäude mit normalen Innentemperaturen vor (Ing. Büro Ludwig in Idar- Oberstein). Außenansicht: Gebäude insgesamt verputzt und gestrichen, ohne mittelbar erkennbaren Instandhaltungs- und Renovierungsstau. Besonnung und Belichtung: gut, da Wohnräume größtenteils nach Süden sowie Nebennutzräume wie Bad und HWR/Technik nach Norden ausgerichtet.; Verkehrswert: ,00 Der Gesamtverkehrswert beträgt ,00. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerke wurden jeweils ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird gefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Ludwig, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Dienstsiegel) (Becker), Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker Für selbständige Handwerker gibt es seit April neue Meldepflichten in der Rentenversicherung. Wer nachträglich einen Meisterbrief oder einen anderen Befähigungsnachweis für das Führen seines Betriebes erwirbt, muss das innerhalb von drei Monaten an die gesetzliche Rentenversicherung melden.

9 Rundschau Ausgabe 26/2018 Das gleiche gilt, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird. Dies betrifft vor allem Inhaber von Handwerksbetrieben, die bisher einen Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation beschäftigten, da sie selbst diese Qualifikation nicht hatten. Selbständige Handwerker sind nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben und einen Meistertitel haben. Erst wenn für 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden, entfällt die Versicherungspflicht. In der Regel melden die Handwerkskammern der Rentenversicherung die Eintragung in die Handwerksrolle. Einen nachträglich erworbenen Meistertitel oder das Weiterführen eines Nebenbetriebs als Hauptbetrieb muss den Handwerkskammern aber nicht mitgeteilt werden. Daher erhält auch die Rentenversicherung dazu keine Informationen. Trotzdem wird der Handwerker versicherungspflichtig und muss Beiträge zahlen. Sich rechtzeitig zu melden, ist also wichtig, um hohe Beitragsnachforderungen und Geldbußen zu vermeiden. Andere Befähigungsnachweise, deren nachträglicher Erwerb der Handwerker der Rentenversicherung melden muss, sind zum Beispiel die Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung sowie der Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterabschluss. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Freibeträge für eigenes Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten Thema: Freibeträge für eigenes Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten Die Renten steigen zum 1. Juli um 3,22 Prozent. Damit erhöhen sich auch die Freibeträge für eigenes Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten. Die neuen Freibeträge liegen ab Juli bei monatlich 845 Euro (bisher 819 Euro), für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 179 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies die Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt dazu verdienen. Die mit dem Flexirentengesetz eingeführte einheitliche Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorzeitigen Altersrenten bleibt unverändert. Bis zu Euro kann jährlich hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Verdienst die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen weiterhin nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben. Gemeindenachrichten Bundeswehr Tag Montag Dienstag Schießwarnung Datum Mittwoch Schießzeit 00:00:00 00:00:00 08:00-15:45 00:00:00 00:00:00 00:00:00 Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren Geburtstag Walter Wolke Hauptstraße Einöllen Geburtstag Theodor Guterl Friedhofstraße Sankt Julian OT Gumbsweiler Geburtstag Karl-Heinz Jung Neugasse Sankt Julian OT Gumbsweiler Geburtstag Horst Kalweit Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Klaus Alt Klosterstraße Offenbach-Hundheim Geburtstag Erika Wenske Röther Weg Wolfstein Geburtstag Otto Haas Hauptstraße Ginsweiler Geburtstag Luise Weber Hauptstraße Relsberg Geburtstag Erna Gauch Ringstraße Herren-Sulzbach Geburtstag Elsbeth Wittke Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Johannes Simons Am Rechtenberg Wolfstein Geburtstag Ernst Ullrich Bahnhofstraße Kreimbach-Kaulbach Geburtstag Dieter Oemcke Hinterau 9a Offenbach-Hundheim Geburtstag Johanna Steinhauer Talstraße Hefersweiler Geburtstag Anna Krennrich Dellerweg Hohenöllen Goldene Hochzeit Eheleute Helga und Klaus Hankel Unterdorf Hausweiler Diamantene Hochzeit Eheleute Anneliese und Ernst Ullrich Bahnhofstraße Kreimbach-Kaulbach

10 Rundschau Ausgabe 26/ Geburtstag Klara Schardt Hauptstraße Cronenberg Geburtstag Reinhold Blauth Schneeweiderhof Eßweiler Geburtstag Nortrud Am Kreuz Offenbach-Hundheim Schonschadowski Geburtstag Herbert Steil Wolfsteiner Straße Hefersweiler Geburtstag Reinhilde Bier Flurweg Buborn Geburtstag Günther Schäffer Amselstraße Lauterecken Geburtstag Erna Metzger Pitzerstraße Aschbach Diamantene Eheleute Martha Kieselbachstraße Aschbach Hochzeit und Heini Rumpf Geburtstag Elore Assmann Bergstraße Sankt Julian Geburtstag Hugo Jung Talstraße 7a Sankt Julian OT Eschenau Geburtstag Adolf Wolf Mühlacker Lohnweiler Geburtstag Milli Bernhard Bollgarten Sankt Julian OT Gumbsweiler Geburtstag Meta Lilge Brückenstraße Oberweiler im Tal Mit freundlichen Grüßen Andreas Müller, Bürgermeister Jugendbüro Wolfstein Information Der Offene Treff des Jugendbüros Wolfstein bleibt in den ersten beiden Ferienwochen grund der Ganztagsbetreuung geschlossen. Deutsche Rentenversicherung 2018 Sprechtage in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Monatlich finden Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Lauterecken statt. Folgende Termine sind vorgesehen: (von Uhr und von Uhr) , , , , , Eine telefonische Anmeldung unter der Telefon-Nr.: ist erforderlich. Bitte bringen Sie mit: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Rentenunterlagen. Sollte der Versicherte nicht selbst vorsprechen können, so händigen Sie bitte der Vertrauensperson eine Vollmacht aus. Buborn Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Herr Dietmar Fligg wird in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen genommen. Ergänzungssatzung Flurweg ; Grundsatzbeschluss Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Absicht zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich Flurweg. Von der Aufnahme örtlicher Bauvorschriften in die Satzung soll weitestgehend abgesehen werden, es sei denn, dass sich im weiteren Verfahren zum Erlass der Satzung das Erfordernis derartiger Festsetzungen ergeben sollte. Glanbrücken Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Der Ortsbürgermeister verpflichtet Herrn Frank Niebergall per Handschlag zum neuen Gemeinderatsmitglied. Satzung (Textbebauungsplan) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB a) Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden b) Satzungsbeschluss Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beschließt der Gemeinderat den Erlass der Satzung (Textbebauungsplan) zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth in der Planfassung Mai Satzung (Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB; Annahme des Satzungsentwurfes für a) die öffentliche Auslegung, b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Entwurfes der Satzung (Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Planung/Planungstrag Neubau DGH Von der Generalsanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Glanbrücken wird abgesehen. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Herr Günther Emil Berg wird in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen genommen. Informationen, Änderung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Gemeinderat beschließt, grund der Empfehlung des Rechnungsund Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren. Abschluss Gebäudeversicherung; Saalbau ehem. Schweitzer Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Gebäudeversicherung (Feuer-Gebäude und Feuer-Sturm) für den ehemaligen Saalbau und den Abschluss einer Gebäudeinhaltversicherung. Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Form einer Gerätebox. Jettenbach Infos zum Schwimmbad Jettenbach Freibad der Ortsgemeinde Jettenbach, Austrasse, Jettenbach bei Brigitte Ziehmer, Hauptstr. 80, Jettenbach, Tel , kziehmer@t-online.de Öffnungszeiten: Montag Freitag 13:00-20:00 Uhr Samstag/Sonntag 11:00-20:00 Uhr (wetterabhängig) In den Sommer-Ferien tägl. von 11:00 20:00 Uhr (wetterabhängig) Neu seit 2017: Mittwochs für Schwimmer schon ab 10:00 Uhr geöffnet Lauterecken Aus der Stadtratssitzung vom Veldenz-Schloss; Auftragsvergaben a) Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen für Unterböden und Holzdielen Los 14.1/14.2 b) Auftragsvergaben 1. Tischlerarbeiten Los Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten Los 19

11 Rundschau Ausgabe 26/2018 a) Der Stadtrat beschließt, die Ausschreibungen der Lose 14.1 und 14.2 zuheben. Die Bauleistungen werden beschränkt neu ausgeschrieben. b) Der Auftrag für die Tischlerarbeiten geht an eine Firma aus Baumholder. Der Auftrag für Maler, Lackier- und Tapezierarbeiten geht an eine Firma aus Berschweiler. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen werden genommen: Frau Hannelore Steinhauer, Herr Volker Schwed und Herr Peter Kriese. Im nichtöffentlichen Teil wurde die Verpachtung von stadteigenen Grundstücken beschlossen. Aus der Stadtratssitzung vom Auftragsvergaben Veldenz-Schloss Los 25.1 Außenanlage - Erdarbeiten Los 25.2 Außenanlage - Beton- und Maurerarbeiten Los 25.3 Außenanlage - Verkehrswegebau Los 26.1 Außenanlage - Metallbau. Los 20 Bodenbelagsarbeiten Los 14.2 Dielenböden Los 25.1 Außenanlage - Erdarbeiten: Der Auftrag geht an eine Firma aus Odenbach Los 25.2 Außenanlage - Beton- u. Maurerarbeiten: Es wird kein Auftrag erteilt. Die beschränkte Ausschreibung wird gehoben. Der Stadtrat beschließt, die noch auszuführenden Arbeiten durch den städtischen Bauhof ausführen zu lassen. Los 25.3 Außenanlage - Verkehrswegebau: Der Auftrag geht an eine Firma aus Sein. Los 26.1 Außenanlage - Metallbau: Der Auftrag geht an eine Firma aus Zweibrücken. Los 20 Bodenbelagsarbeiten: Der Auftrag geht an eine Firma aus Mundelsheim. Los 14.2 Dielenböden: Der Auftrag geht an eine Firma aus Baumholder. Oberweiler-Tiefenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Wilhelm Doll, Talstr. 6, Tel /416691, die Amtsgeschäfte. Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gemeindebeschäftigten für Arbeiten in der Gemeinde. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung mit durchschnittlich 16 Stunden monatlich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für Rückfragen steht Ihnen Herr Ortsbürgermeister Günter Schwambach unter der Telefonnummer 06304/1050 zur Verfügung. Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens bei Ortsbürgermeister Günter Schwambach, Flurstr. 12, Oberweiler-Tiefenbach. Offenbach-Hundheim Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende zur Anschaffung eines Defibrillators für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Hundheim. Teilausbau K 63 Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der K 63 in der OD Offenbach. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Frau Anja Franzmann und Herr Dr. Albert Alt werden in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen genommen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat die Veräußerung von Grundstücken. Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim Reipoltskirchen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019. Benutzungsgebühren Johann-Heinrich-Roos-Halle Die Benutzungsentgelte werden angepasst. Der Getränkezuschlag den Einkspreis soll zukünftig 15% betragen. Die Pauschale, wenn Getränke nicht über die Ortsgemeinde bezogen werden, soll zukünftig wegfallen. Sonstige Nebenkosten (Reinigung) sollen mit einem Stundenlohn von 15 angefordert werden. Bei jeder Nutzungsüberlassen soll eine Kaution i.h.v. 150 erhoben werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste werden durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Frau Monika Engel wird in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen genommen. Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung. Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Beigeordnete Gunter Braun, Hirtenstraße 11 a, Tel /1548, die Amtsgeschäfte. Rothselberg Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Peter Baumhardt, Am Wartenwald 17, Tel /992220, die Amtsgeschäfte. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Auftragsvergabe; Architektenvertrag für Spielscheune Dem Honorarangebot für die Leistungsphasen 1-4 wird zugestimmt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro Franzen aus Odernheim, den Architektenvertrag abzuschließen. Anschaffung AS-Mäher Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung eines AS-Mähers zu. Anschaffung Freischneider Der Ortsbürgermeister wird betragt, für die Anschaffung eine Freischneiders Angebote einzuholen. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018/2019 Herr Mathias Paul wird in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen genommen. Im nichtöffentlichen Teil wird der Verpachtung des Gemeindewaldes zugestimmt. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Samstag, den Uhr - Herren-Sulzbach, Gottesdienst Sonntag, den Uhr - Grumbach, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horschbach Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst Sonntag, dem Uhr in Kollweiler Uhr in Niederstenbach

12 Rundschau Ausgabe 26/2018 Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken Katholische Gottesdienste Freitag, Uhr Lauterecken Hochamt Samstag, :00 Uhr Wolfstein Trauung Sonntag, :00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 14:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier in polnischer Sprache Eine halbe Stunde vor der Messe besteht die Gelegenheit zur Beichte. 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Montag, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier, anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier mit Messstipendium Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 01. Juli Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienst am 1. Juli So. nach Trinitatis Uhr Adenbach Uhr Odenbach Ev. Kirchengemeinden Offenbach - Niedereisenbach - Niederalben - Medard - Wiesweiler Sonntag, den :30 Uhr Medard, Gottesdienst 10:30 Uhr Wiesweiler, Gottesdienst Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Freitag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hochamt am Patrozinium Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr, Hochamt am Kirchweihfest Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Obereisenbach - Kerwegottesdienst Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Gottesdienst mit Te (Kirche Oberweiler-Tiefenbach; bitte geänderte Uhrzeit beachten) Sonntag, Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein), anschließend Kirchen- Café Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Termine Vereine Veranstaltungen Meerjungfrauentag und Unterwassershooting im Freibad Wolfstein am 1. Juli Ca. 45 Minuten betreutes Schwimmen und Spielen im Meerjungfrau-Kostüm. Preis Unterwassershooting - Das Shooting dauert ca Minuten je nach Motivwahl - Preis Einzelshooting 15 incl. 1 bearbeitetes Bild(Digital 4000px/ls, 300dpi). Jedes weitere Bild 8. - Paarshooting nach Absprache 3. Fotoshooting an Land oder am Wasser als Meerjungfrau - Preis Einzelshooting 15 incl. 1 bearbeitetes Bild(Digital 4000px/ls, 300dpi). Jedes weitere Bild 8. - Paar- und Gruppenshooting nach Absprache Um Voranmeldung, beim Schwimmbadpersonal wird gebeten. Eine Anmeldung am Meerjungfrauentag ist aber ebenfalls noch möglich. Auf zum Dorffest nach Eßweiler Sonntag, 08. Juli :15 Uhr Pfälzischer Gottesdienst in der Kirche - lassen Sie sich überraschen anschließend Frühschoppen unserem Dorfplatz und Grußwort unserer Ortsbürgermeisterin M. Riesinger Mittagessen Brasilianischer Rahmbraten mit Spätzle u. Gemüse Verschiedene Grillspezialitäten Pommes Vegetarisches Gericht ab 13:30 Uhr freuen wir uns das Musikduo UNERHÖRT Uhr Kaffee und Kuchen, Zuckerwatte für unsere kleinen Gäste 14:00 Uhr und 15:00 Uhr Vorführung der Tanzgruppen Bosenbach Es laden herzlich ein: Die Eßweilerer Vereine und die Ortsgemeinde Echte Ritter beim Sommerfest der Kita Piepmatz/Grumbach Ritter und Burgfräulein lautete das Thema der Kita Piepmatz am 09. Juni. Passend dazu fand das Spektakel vor der Kulisse des Schlossplatzes und des wild-und rheingräflichen Archivs statt. Vor dem Mauerwerk, das mit gebastelten Flaggen und Wappen der Kita- Einzugsgemeinden geschmückt war, bliesen die Fanfaren zur Aufmerksamkeit und die Kinder präsentierten, was sie über das Leben im Mittelalter erfahren hatten. Zum Abschluss der Darbietung baten die jungen Ritter und Burgfräulein die Erwachsenen zum gemeinsamen Tanz. Dabei verliehen die mittelalterlichen Gewänder einiger Eltern und des Kita-Personals der Veranstaltung ein altertümliches Flair. Als besondere Attraktion stellte eine Schar urtümlicher Ritter und Mägde um Achim Engel aus Becherbach/Kirn das mittelalterliche Treiben mit echtem Ritterzeug zur Schau und standen als Experten für diese Epoche mit ihrem Fachwissen und natürlich für Fotos gern zur Verfügung. Im Anschluss lud das schöne Ambiente im kühlen Gewölbekeller zu Spielen und Angeboten sowie zum Verweilen beim reichhaltigen Kuchen- und Fingerfood Buffet ein.

13 Rundschau Ausgabe 26/ Königsbergl beim SV Hinzweiler Bereits zum 15. Mal organisiert der SV Hinzweiler dieses Levent. Am Sonntag, den startet um 10:15 Uhr am Sportlerheim zunächst der Schülerl. Um 10:30 Uhr machen sich die Läuferinnen und Läufer die 6 km oder 13 km lange Strecke. Während die kürzere Strecke nur den Fuß des Königsberges erreicht, führt die Langstrecke über seinen 568 m hohen Gipfel und ist als Bergl auch für geübte Läuferinnen und Läufer eine echte Herausforderung. Der SV Hinzweiler bietet wie immer ein Mittagessen an und lässt den Tag bei Kaffee und Kuchen ausklingen. Theater Impro Show in Hoppstädten im Sommersaal Hoppstädten am von 20 bis 22 Uhr Im Alten Dorfsaal zieht wieder Leben ein. Die Künstler Claudia Stump und Michael Sommer freuen sich, Kultur im ländlichen Bereich zu präsentieren. Dem Publikum wird Abwechslung geboten: Am stehen bei der Impro Show vier versierte Spielerinnen der Wiesbadener Impro- Theatergruppe Für Garderobe keine Haftung der Bühne: Claudia Stump, Stefanie Petereit, Norbert Deeg und an der Musik Joe Weis. Präsentiert wird ein Mix aus Comedy, Theater und Musik - jeden Fall improvisiert, d.h. die Spieler reagieren die Zurufe des Publikums. So entstehen aus dem Stegreif urkomische bis satirisch schräge Szenen, die teilweise mit spontanen Liedern gewürzt werden. Den Moment zu erleben, in dem eine Idee geboren wird und in eine Szene mündet - dieses Erleben von Spontanität zählt zu den Highlights jeder Impro Show - und kann durchaus süchtig machen. Und: niemand aus dem Publikum wird die Bühne zitiert - diese Vorstellung grassiert bei machen Menschen. Die Zuschauer können ganz entspannt ihre Wünsche durch laute Zurufe äußern. Welche Inspiration umgesetzt wird, bleibt dem Zufall überlassen. Die ehemalige Gaststätte Emrich inklusive Buntlichtsaal wurde bis in die späten 90er Jahre für Hochzeiten, Beerdigungen und Fassnachtsfeiern genutzt. Jetzt wird mit verschiedenen Theaterangeboten das besondere Flair des Gebäudes wieder belebt. Der Zuspruch bei einer ersten Theaterveranstaltung Ende April war hervorragend: innerhalb von zehn Tagen waren alle 80 Plätze ausverkt. Für die Impro Show am können Karten per oder telefonisch reserviert werden: sommersaal@web.de,tel Auf geht s zur Kirmes nach Kappeln am 30. Juni Juli 2018 im Gemeindehaus Programm: Samstag, 30. Juni 2018: Uhr Tanz mit den Muppets Sonntag, 01. Juli 2018: Uhr Frühschoppen Uhr Kerwered` Uhr Kirmesstimmung mit den Sienerwind Musikanten Uhr Kaffee und Kuchen Montag, 02. Juli 2018: Uhr Frühschoppen mit Gesang des MGV Kappeln und der BSW-Eisenbahner-Blaskapelle Lauterecken Uhr Tanz für Jung und Alt Uhr Kirmesüberraschung An allen Tagen Vergnügungspark für die Kleinen, Essenstand mit Spezialitäten Eintritt frei! Es laden ein: die Gemeinde, die Kappeler Straußjugend, der Kulturverein, die Vereinsgemeinschaft Kappeln. Ihr Ortsbürgermeister Otfried Buß VdK Ortsgruppe Katzweiler Der VdK unternimmt am eine Tagesfahrt nach Kirschweiler bei Idar-Oberstein ins Edelsteinmuseum mit Besichtigung. Das Mittagessen vom Grill wird vor Ort eingenommen. Danach geht es weiter nach Fischbach (Nahe) in das Kupferbergwerk mit Besichtigung. Eintritt Kupferbergwerk 6,00 Euro pro Person. Den Abschluss machen wir im Gasthof Reckweilerhof. Der Fahrpreis beträgt 15,00 Euro inklusive Eintritt Edelsteinschleiferei. Abfahrt ist 9.00 Uhr am Kerweplatz in Katzweiler. Anmeldeschluss ist der Anmeldung bei Gerhard Forner 06301/8504 und Paul Wietzel 06301/4253. Freie Wählergruppe Lauterecken Am fand die ordentliche Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe Lauterecken statt. Auf der Tagesordnung standen u.a. Neuwahlen. Zum 1. Vorsitzenden wurde Heinrich Steinhauer und zum 2. Vorsitzenden Axel Stenzhorn gewählt. Schriftführer ist Volker Schwed und Kassierer Dieter Drumm. Zu Beisitzern wurden Mario Kleber, Constanze Markgraf, Rosel Maino, Dorothea Siedow und Manfred Döhnert gewählt. Als Kreisdelegierte wird die Freie Wählergruppe Lauterecken von Heinrich Steinhauer, Dorothea Siedow, Volker Schwed und Axel Stenzhorn vertreten. Es ist beabsichtigt, die nächste Mitgliederversammlung im Oktober/ November 2018 einzuberufen um das Wahlprogramm der nächsten Kommunalwahl stellen zu können. Wanderung Die Zwölf Hallo liebe Wanderfreunde! Wir treffen uns am Montag den 2. Juli um 19 Uhr am Gemeinschaftshaus in Merzweiler zum gemeinsamen Wandern nach Kappeln (Kerwe). Wir freuen uns euch und hoffen gutes Wanderwetter. Herzliche Einladung an alle,die gerne mit uns wandern wollen! Neuwanderer und Anregungen sind herzlich willkommen! Bis dann Euer Wanderteam. Selberg-Chor Rothselberg gastiert im Kölner Dom Selberg-Chor gastiert im Kölner Dom Der Selberg-Chor Rothselberg bereicherte am 2. Juni 2018 das Mittagsgebet im Kölner Dom mit seinem Gesang. Unterstützt wurde er dabei von der Singgemeinschaft aus Wahlbach/Hunsrück, zu der seit längerer Zeit ein freundschaftliches Verhältnis besteht. Unter der Gesamtleitung von Walter Leonhardt gelang den 40 Sängerinnen und Sängern eine einfühlsame Interpretation von drei geistlichen Liedern, die auch bei den Zuhörern begeisterte Resonanz traf. Dazu trugen natürlich besonders die Atmosphäre und die großartige Akustik des Domes bei. Klaus Clemens, 2. Vors. des Chores, hatte diese besondere Idee vor drei Jahren anlässlich eines Besuches im Kölner Dom gemeinsam mit seiner Frau und stieß damit beim Vorstand, Dirigenten und allen Sängerinnen und Sängern einhellige Begeisterung. Dank seines Kontaktes zu einem ehemaligen Kollegen in Köln und dessen Kontakten zur Kirche folgten dar interne Gespräche mit der Oberin der Klinik, dem Hausgeistlichen bis hin zum Bischof, und bereits eine Woche später bekam Klaus Clemens die Zusage für einen Auftritt des Chores. Auch die lebhafte Zustimmung der Wahlbacher Freunde ist Klaus Clemens zu verdanken. Und nachdem die Lieder ausgesucht waren, fand im April eine gemeinsame Chorprobe im Kindergarten Spatzennest statt, umrahmt von einem fröhlichen Beisammensein. So gerüstet und einander eingestimmt durch die hervorragende Leitung des Dirigenten, ging es im Bus am 2. Juni zuversichtlich und voller Vorfreude nach Köln. Dieses einmalige Erlebnis wird allen Sängerinnen und Sängern im Gedächtnis bleiben und bleibt ein besonderer Höhepunkt unserer Chorgeschichte. SV Rothselberg 30 Jahre SG Eßweiler-Rothselberg Damen am 4. August 2018 Vorankündigung In diesem Jahr feiern wir 30 Jahre Damenfußball dem Sportplatz in Rothselberg

14 Rundschau Ausgabe 26/2018 Programm: Uhr Frauen-Freundschaftsspiel - SG Siegelbach (Regionalliga) gegen DSG Breitenthal/Niederhambach (Verbandsliga) Uhr Frauen-Freundschaftsspiel - Aktive SG Eßweiler-Rothselberg gegen Oldies SG Eßweiler-Rothselberg Uhr Offizieller Teil Neue Öffnungszeiten Sportheim Rothselberg Zusätzlich zu den Heimspielen ist das Sportheim Rothselberg ab sofort immer am letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr geöffnet: Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt. Natürlich sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen! Gerne nehmen wir Anregungen und Ideen entgegen, wie wir das Vereinsleben attraktiver gestalten können. Freiwillige Helfer für die Bewirtung o.ä. dürfen sich ebenfalls gerne bei einem Vorstands- oder Ausschussmitglied melden. Auf euren Besuch freut sich der Sportverein Rothselberg. Backhauskerwe in Obereisenbach am :00 Uhr Gottesdienst 12:00 Uhr Mittagessen Pizza u. Flammkuchen aus dem Steinbackofen Grillspezialitäten Kaffee und Kuchen Ab 14:30 Uhr Eselwanderung Hüpfburg Live-Musik mit den Whisky Boys Auf Ihr Kommen freut sich die Bürgergemeinschaft Obereisenbach. Land FrauenOrtsverein St. Julian Donnerstag, St. Julian - Horschbach und zurück. Einkehr beim Alten Keiler. Abmarsch: 19:00 Uhr an der Ölmühle Thema: Die richtige Heckenpflege Angelsportverein Wiesweiler Fischerfest Der Angelsportverein Wiesweiler veranstaltet am sein Fischerfest. Am Samstag, den ab 18:00 Uhr Schafkopfturnier in der Fischerhütte in Wiesweiler. Anmeldung: Bei unserem Jugendwart Herrn Jörg Wagen Tel.: / Fischerfest am Sonntag ab 9:30 Uhr Beginn ab 11:30 Uhr Backfisch, Steaks, Würstchen und mehr; natürlich sind auch kühle Getränke ausreichend vorhanden ab Uhr Kaffee und Kuchen Auf Grund dessen, dass der ASV Wiesweiler in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen feiert, wird schon am Samstag ein Schafkopfturnier veranstaltet und das Fest ein wenig danach ausgerichtet. Wir würden uns sehr freuen wenn wir Sie, Ihre Familie, Freunde und Bekannte in unserem Fischerfest begrüßen dürfen. Rund ums Tier beim Tag der offenen Tür Hofgut Neumühle bietet zahlreiche Aktionen für die ganze Familie Rund ums Tier geht es am Sonntag, 8. Juli, von 10 bis 18 Uhr beim Tag der offenen Tür des Hofguts Neumühle bei Münchweiler an der Alsenz zu, das auch Teil des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz ist. Den Besucherinnen und Besuchern bietet sich eine Fülle von Aktionen. Besichtigen kann man die Abteilung Landwirtschaft und die Lehrwerkstätten für Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung und Schafhaltung mit ihren Tieren. Auch den Schweinen kann man am Stall zuschauen. Unterstützt werden die vierbeinigen Akteure des Hofguts Neumühle, zu denen auch eine Glanrinderherde gehört, durch Ponys sowie eine Jungziegenschau und eine Milchziegenrassenvorstellung mit Melkdemonstration. Kostenfreie Parkplätze sind in ausreichender Zahl am Gewerbepark in Sembach vorhanden, von dort verkehrt ein Shuttlebus (Benutzung: ein Euro). Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. EULLa: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltung zum EULLa-Antragsverfahren Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) bieten Landwirten vielfältige Möglichkeiten, sich in Ihren Betrieb für Umwelt- und Naturschutz zu engagieren. Zusätzliche Attraktivität gewinnen einzelne Maßnahmen, da sie mit zur Erfüllung der Greening- Auflagen genutzt werden können. Das Angebot an EULLa-Programmteilen ist groß. Zudem ergeben sich viele Fragen rund um die Programmteile: Wie beantrage ich sie? Kann ich mehrere Programmteile kombinieren? Was muss ich dokumentieren? Was verbirgt sich hinder dem Vertragsnaturschutz? Um bei dieser Vielfalt den Überblick zu behalten bietet Ihnen das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Kooperation mit der regionalen Naturschutzberatung die Möglichkeit EULLa näher kennen zu lernen. Wir laden Sie herzlich ein bei unserer Informationsveranstaltung dabei zu sein. Aktuelle Informationen zu EULLa finden Sie unter de, Rubrik Agrarumweltprogramm EULLa Wann: Dienstag, , ab 14:00 Uhr Wo: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 68-68, Bad Kreuznach, Raum E-015 Veranstalter: Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und bedarf keiner Anmeldung. Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Die Sonne draußen lassen Hochsommerliche Temperaturen sorgen bei manch einem für schlaflose Nächte. Vor unerträglichen Temperaturen in den eigenen vier Wänden, kann kluger Hitzeschutz bewahren. Der Schutz ist am wirksamsten, wenn Sonnenstrahlen abgewehrt werden, bevor sie die Fensterflächen und die Hausfassade erreichen. Markisen, Sonnensegel, Jalousien, Roll- und Klappläden oder Beschattung durch Laubbäume, Balkone und Dachüberstände schützen von außen. Besonders wichtig ist der außen liegende Schutz für Dachflächenfenster. Auf der Innenseite des Fensters angebrachte Rollos und Vorhänge können die Sonnenstrahlen erst abschirmen, wenn Sie bereits in den Raum eingedrungen sind. Dann erwärmen sie aber schon die Raumluft. An sehr heißen Tagen, sollte nur in den kühleren Morgenstunden bzw. in der zweiten Nachthälfte, wenn es draußen abgekühlt ist, ausgiebig gelüftet werden - wobei Querlüftung am meisten bringt. Zeitweise Erleichterung können auch Ventilatoren verschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen als Klimageräte. Die vorbeiströmende Ventilatorluft sorgt für einen Kühleffekt der Hautoberfläche. Auch richtiges Dämmen kann eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach wird am besten von Dämmstoffen verzögert. Diese reduzieren den Wärmefluss in beide Richtungen - im Winter von Innen nach Außen und im Sommer umgekehrt. Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen. Warme Luft kann viel Wasserdampf nehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf nehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt. Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster. Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit nehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen.

15 Rundschau Ausgabe 26/2018 Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener. Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft. Hühner, Wachteln und Wachteleier zu verken Otterbach Tel Danke sagen! Schnell und einfach! Mit einer Familienanzeige in Ihrem Amts- oder Mitteilungsblatt. Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage der wiwin GmbH. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird dar hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

16 Rundschau Ausgabe 26/2018 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrtstore Wir beraten Sie gerne! Tel.: / 870 Fax: 5696 Friedhofstr Fockenberg-Limbach STELLEN Markt Farbe macht gute Laune!!! IMMOBiLiEN Welt Wolfstein, Schlossgasse 44 Schöne sonnige 3 ZKB, Balkon, in 6-Fam.-Haus, neues Bad, Einbauschränke und Laminatboden, 390,- zzgl. 160,- NK, KT 1.000,-, von privat. Tel / Anzeigenannahme:

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