Das Legionellenkonzept der Bezirksregierung Köln: Maßnahmen zur Risikominderung bei der Überwachung von Industrieanlagen Dipl.-Ing.

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1 Das Legionellenkonzept der Bezirksregierung Köln: Maßnahmen zur Risikominderung bei der Überwachung von Industrieanlagen Dipl.-Ing. Thomas Terstappen Bremen,

2 Ausgangslage Sommer 2014: Ausbruch einer Legionelloseepidemie in Jülich, NRW mit ca. 80 Verdachtsfällen von ambulant erworbener Lungenentzündung Nachweis von Legionellen als Erreger gelang in 39 Fällen Zwei Menschen verstarben während der Epidemie an Pneumonie, Legionellen wurden in einem Fall nachgewiesen Bei der Suche nach einer Infektionsquelle wurden erhöhte Legionellenkonzentrationen in einem Kühlturm des BK-Kraftwerks Weisweiler und im Forschungszentrum Jülich ermittelt Allerdings konnten der inzwischen isolierte Erregerstamm nirgends nachgewiesen werden Quelle: PD Dr. Norbert Schnitzler, Düren Am erklärte die Gesundheitsbehörde des Kreises Düren den Ausbruch ohne Quellenzuordnung für beendet Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 2

3 Legionellen im Kraftwerk Weisweiler - Verlauf Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 3

4 Inhalte der Legionellenverordnung Grundsatzanforderungen Auslegung und Errichtung, Gefährdungsbeurteilung, Prüfung anhand einer Checkliste (Anlage 2) vor (Wieder-) Inbetriebnahme, Erstuntersuchung des Nutzwassers auf Legionellen (T: ) Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider Referenzwertbestimung KBE Allg, Bestimmung der Legionellenzahl, Maßnahmen bei Anstieg der Koloniezahl und Überschreitung der Prüfwerte Anforderungen an Kühltürme Überwachung der Beschaffenheit des Nutzwassers, monatliche Legionellenuntersuchung, Maßnahmen bei Überschreitung der Prüfwerte Anforderungen beim Überschreiten von Maßnahmewerten, Störungen des Betriebs zusätzliche Messungen, Differenzierung der nachgewiesenen Legionellen, Gefahrenabwehrmaßnahmen, Information der Behörde, Überwachung Betriebstagebuch, Anzeige zur Erfassung aller Anlagen (spätester Termin für Bestandsanlagen 1 Monat nach dem ), Überwachung durch Dritte (Überprüfung des Anlagenbetriebs durch SV, Prüfbericht unmittelbar an die Überwachungsbehörde) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 4 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

5 Schutz und Vorsorge Quelle: Ewens, bmub Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 5

6 Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider Bestimmung des anlagenspezifischen Referenzwertes für die allgemeine Koloniezahl durch sechs aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen bis zur endgültigen Bestimmung des Referenzwertes bzw. bei Verzicht darauf ist der Wert der Erstuntersuchung, max. jedoch KBE/ml heranzuziehen mindestens zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfung chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers mindestens dreimonatlich Laboruntersuchungen der allgemeinen Koloniezahl zur Überprüfung des Referenzwertes mindestens dreimonatlich Laboruntersuchungen der Legionellenkonzentration die Untersuchungshäufigkeit kann auf sechs Monate verringert werden, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren bei keiner Untersuchung der Prüfwert 1 überschritten war (eine Untersuchung muss dabei zwischen 1.6. und erfolgt sein) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 6 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

7 Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider Bei Anstieg der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 gegenüber dem Referenzwert Untersuchung zur Ursachenaufklärung Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Bei Überschreiten der Prüfwerte 1 oder 2 zusätzliche Laboruntersuchung bei Bestätigung der Überschreitung Prüfwert 1 Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen Ergreifen von Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb wöchentlich betriebsinterne Überprüfungen monatliche Laboruntersuchungen auf allgemeine Koloniezahl und Legionellen bei Bestätigung der Überschreitung Prüfwert 2 zusätzlich technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, insbes. Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Rückkehr zum ursprünglichen Untersuchungsrhythmus (2wöchentlich/3monatlich) wenn drei aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen < Prüfwert 1 ergeben Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 7 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

8 Kühltürme mindestens zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers mindestens monatliche Laboruntersuchung auf Legionellen die Untersuchungshäufigkeit kann auf zwei Monate verringert werden, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren bei keiner Untersuchung der Prüfwert 1 überschritten war Bei Überschreiten des Prüfwertes 1 noch keine weitergehenden Anforderungen Bei Überschreiten des Prüfwertes 2 (!) zusätzliche Laboruntersuchung bei Bestätigung der Überschreitung Prüfwert 2 Untersuchungen zur Ursachenaufklärung erforderliche Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb, insbes. Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu Reduzierung der Legionellenbelastung unter den Prüfwert 2 Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 8 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

9 Überschreitung der Maßnahmenwerte Bei Überschreitung der Maßnahmenwerte nach Anlage 1 Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen nach Legionella pneumophila Serogruppe 1 Legionella pneumophila andere Serogruppen andere Legionellenarten (legionella non-pneumophila) durch ein akkreditiertes Prüflabor zusätzliche Laboruntersuchung auf den Parameter Legionellen Unverzügliche Information der zuständigen Behörden, Inhalt der Meldung: Angaben zur Anlage, Datum der Probenahme, Ergebnis der Laboruntersuchung Folgemeldung innerhalb von vier Wochen mit Angaben zum Ergebnis der zusätzlichen Untersuchung, der Serotypisierung, zu Ursachen und Maßnahmen Bei Bestätigung durch zusätzliche Laboruntersuchung unverzüglich zusätzliche Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbes. zur Vermeidung der weiteren Freisetzung von Aerosolen Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 9 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

10 Überwachung-Anzeigepflichten Was? Errichtung einer Neuanlage* Vorhandensein einer Bestandsanlage* Änderung/Stilllegung einer Anlage* Betreiberwechsel* Überschreitung von Maßnahmenwerten Wann? < 1 Monat nach Erstbefüllung < 1 Monat nach dem Unverzüglich, spätestens nach 1 Monat Unverzüglich, spätestens nach 1 Monat Unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 < 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 Terstappen; BR Köln Behörde kann das Format und den Übermittlungsweg festlegen: VKoopUIS erstellt derzeit ein bundesweites Kataster zur Datenerfassung (ähnlich BUBE online) Anzeige nach 13 beinhaltet einige wenige Grunddaten zur Anlage *Anzeigepflichten gelten erst 1 Jahr nach Verkündung der VO ( ) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 10 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

11 Überwachung- Sachverständigenprüfung Was? Überprüfung durch SV oder akkreditierte Inspektionsstelle Typ A Inbetriebnahme vor: Wann? Regelmäßig alle 5 Jahre Erste Überprüfung bis 19. August August August August August August August August 2022 Terstappen; BR Köln Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 11 Bildquelle: Energiesparhaus.at; Wikipedia (2x);hks-Korrosionsschutz; IWW online

12 Legionellenkonzept der BR Köln, Stand beschreibt Maßnahmen zur Risikominderung im Rahmen der Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen zusammenfassende und aktuelle Darstellung der Gefährdungslage durch Legionellen, der derzeitigen Rechtslage, der Analytik, der Maßnahmen zur Reduzierung des Austrages Vorgaben für die Vollzugspraxis des Dezernates 53 Zulassung und Überwachung und die Beteiligung anderer Stellen Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 12

13 Vollzugspraxis in der Überwachung BR Köln Dez. 53 Betreiber von Verdunstungskühlanlagen werden im Rahmen der Vorgaben des Hauses zur Inspektionsplanung (Überwachungsplan) bei Vor-Ort-Besichtigung auf die Umsetzung der 42. BImSchV überwacht und auf die Empfehlungen der VDI 2047 hingewiesen Ergebnisse der Eigenüberwachung sollen eingesehen und anhand obiger Tabelle bewertet werden bei Kühlanlagen, die als Nebeneinrichtung zu gen. bedürftigen Anlagen einzustufen sind, sollen Anordnungen gemäß 17 (1) S. 1 BImSchG getroffen werden, wenn keine Messungen beauftragt wurden alternativ oder ergänzend kann LANUV NRW (Landesumweltamt) mit Kühlwasseruntersuchungen beauftragt werden bei Überschreitungen von Prüf- oder Maßnahmenwerten sind Maßnahmen einzufordern und ggf. auch anzuordnen (Vorsorge, evtl. auch Gefahrenabwehr), insbesondere wenn Legionella pneumophila der Serogruppe 1 nachgewiesen wurde bei Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen immer auch die Gesundheitsbehörde informieren Untersagung des Betriebes derzeit nur bei Verstoß gegen eine nachträgliche Anordnung oder eine Auflage Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 13

14 Vollzugspraxis in der Überwachung aber: vorübergehende Betriebsunterbrechung, die lediglich der Reinigung und Desinfektion dient, kann wohl als bloße vorübergehende Beschränkung noch im Rahmen von 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 BImSchG angeordnet werden bei hohen Überschreitungen und untauglichen Desinfektionsversuchen immer auch die Einhaltung der Maßnahmenwerte anordnen, um eine Grundlage für eine spätere Untersagung zu haben bei Biozidbehandlungen immer auch die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen klären: Erlaubnis erforderlich ( 8, 10 WHG) oxidierende Wirkstoffe (z.b. Chlordioxid) gegenüber Amöben wirksamer als andere, für bestimmte Bakterien optimierte Wirkstoffe; dabei aber Anpassungseffekte beachten auch nach Abklingen der Legionellenkonzentrationen über einen gewissen Zeitraum die Ergebnisse der Eigenuntersuchung kontrollieren (nächste Sommerperiode im Blick halten!) Relevanz von hohen, aber noch vorläufigen Legionellenkonzentrationen mit Vorsicht handhaben (Betreiber früh über Zwischenbefunde informieren, damit ggf. schnell reagiert werden kann) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 14

15 Erlass MKULNV vom Veröffentlichung von Legionellenbefunden Verpflichtung der zuständigen (Umwelt-) Überwachungsbehörden zur Veröffentlichung der vorliegenden Legionellenbefunde Legionellenbefunde in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Naturzugkühltürmen werden entweder aggregiert als Jahresbericht auf der Homepage der Überwachungsbehörde veröffentlicht (grüner, gelber oder oranger Bereich gemäß Anlage zum Erlass) oder unverzüglich durch Information der Öffentlichkeit/Dritter (roter Bereich gemäß Anlage) 3stufiges Vorgehen bestehend aus Bewertung des vorliegenden Befundes anhand von Prüf- und Maßnahmewerten der VDI- RL 2047 Bl. 2 bzw. Bl. 3 (-E-) sowie der 42. BImSchV Entscheidung über die Veröffentlichung unter Berücksichtigung von Möglichkeit zur Minderung der Aerosolbildung Legionellenart (Serogruppe, Virulenz) Umgebungsbedingungen (Entfernung zu Dritten, empfindliche Nutzung im Einwirkbereich) voraussichtliche Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen Informationspflichten des UIG ggf. eintretende wirtschaftliche Nachteile für den Betreiber Veröffentlichung Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 15

16 Veröffentlichungstext Homepage Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 16

17 Checkliste zur Überprüfung der relevanten Hygieneanforderungen Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 17

18 Checkliste (2) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 18

19 Checkliste (3) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 19

20 Checkliste (4) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 20

21 Checkliste (5) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 21

22 Checkliste (6) Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 22

23 Regional denken. Praktisch entscheiden. RGD Dipl.-Ing. Thomas Terstappen Bezirksregierung Köln Dezernat 53 Immissionsschutz, anlagenbezogener Umweltschutz Köln Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str Aachen Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) thomas.terstappen@bezreg-koeln.nrw.de Internet: Bremen, Dipl.-Ing. Thomas Terstappen 23

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